5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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überbaut werden und muss ersatzweise in der neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden.<br />
Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden Flächen zu tragen.<br />
Strom<br />
Die Stromversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />
Eine endgültige Aussage über die Notwendigkeit weiterer Transformatoren kann erst getroffen<br />
werden, wenn Art und Leistung der Betriebserweiterungen bekannt sind. Die Versorgung mit<br />
elektrischer Energie ist somit gesichert. Das in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765<br />
und 2764/2 liegende 20 kV-Kabelnetz darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der<br />
neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der<br />
betreffenden Flächen zu tragen.<br />
10. Abwasserentsorgung<br />
Das anfallende häusliche und gewerbliche Schmutzwasser der bisher überbauten<br />
Gewerbeflächen wird durch das vorhandene öffentliche Mischwasser-Kanalsystem im Süden in<br />
die Kläranlage abgeleitet. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers der geplanten<br />
Erweiterungsflächen ist nur über die bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen der<br />
Grundstücke Flst.Nr. 2783/13 bzw. 2777/3 möglich. Ein separater öffentlicher Anschluss für die<br />
Erweiterungsgebiete ist nur per Schmutzwasserdruckleitung möglich und ist nicht geplant.<br />
Das Niederschlagwasser von Dachflächen, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen an geeignete<br />
Versickerungseinrichtungen auf dem Grundstück (z.B. Sickerungsmulden, Mulden-Rigolen o. ä.)<br />
einzuleiten und in geeigneter Weise auf dem Grundstück zu versickern.<br />
Die bestehende Regenwasserleitung verläuft in der einer Kanalleitung in der Gewerbebaufläche<br />
der Firma Knoll wird in das Rückhaltebecken der Kläranlage geleitet. Diese Leitung ist neu so<br />
herzustellen, dass eine Überbauung möglich ist. Die Trasse ist mit einem Leitungsrecht im<br />
Grundbuch zu sichern.<br />
11. Immissionsschutz<br />
Zur Vermeidung von Lärm-Konfliktsituationen zwischen der nordöstlichen Wohnbebauung der<br />
“Eselmühle“ und den neuen Gewerbebetrieben müssen die Geräusche die Immissionsrichtlinien<br />
der TA Lärm einhalten.<br />
12. Abwägung umweltschützender Belange nach § 1 a BauGB<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Belange gemäß § 3 (2) BauGB ist gemäß § 3 UVPG nicht<br />
notwendig und wird nicht durchgeführt.<br />
Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder FFH- bzw.<br />
Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht existent. Die Behandlung von Schutzgütern und der<br />
notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht (Anlage zu dieser Begründung)<br />
beschrieben.<br />
13. Flächenangaben<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6<strong>5.</strong>422 m².<br />
Hiervon entfallen auf<br />
öffentliche Verkehrsflächen ca. 4.828 m²,<br />
private Verkehrsflächen ca. 7.562 m²,<br />
Gewerbebauflächen ca. 47.214 m²,<br />
Grünflächen ca. <strong>5.</strong>818 m²<br />
14. Grundstückeigentum und Beiträge<br />
Für die Aufwendung der Erschließung von Straßen und der Verlegung oder Neuherstellung von<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen müssen noch ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.