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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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überbaut werden und muss ersatzweise in der neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden.<br />

Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden Flächen zu tragen.<br />

Strom<br />

Die Stromversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Eine endgültige Aussage über die Notwendigkeit weiterer Transformatoren kann erst getroffen<br />

werden, wenn Art und Leistung der Betriebserweiterungen bekannt sind. Die Versorgung mit<br />

elektrischer Energie ist somit gesichert. Das in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765<br />

und 2764/2 liegende 20 kV-Kabelnetz darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der<br />

neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der<br />

betreffenden Flächen zu tragen.<br />

10. Abwasserentsorgung<br />

Das anfallende häusliche und gewerbliche Schmutzwasser der bisher überbauten<br />

Gewerbeflächen wird durch das vorhandene öffentliche Mischwasser-Kanalsystem im Süden in<br />

die Kläranlage abgeleitet. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers der geplanten<br />

Erweiterungsflächen ist nur über die bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen der<br />

Grundstücke Flst.Nr. 2783/13 bzw. 2777/3 möglich. Ein separater öffentlicher Anschluss für die<br />

Erweiterungsgebiete ist nur per Schmutzwasserdruckleitung möglich und ist nicht geplant.<br />

Das Niederschlagwasser von Dachflächen, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen an geeignete<br />

Versickerungseinrichtungen auf dem Grundstück (z.B. Sickerungsmulden, Mulden-Rigolen o. ä.)<br />

einzuleiten und in geeigneter Weise auf dem Grundstück zu versickern.<br />

Die bestehende Regenwasserleitung verläuft in der einer Kanalleitung in der Gewerbebaufläche<br />

der Firma Knoll wird in das Rückhaltebecken der Kläranlage geleitet. Diese Leitung ist neu so<br />

herzustellen, dass eine Überbauung möglich ist. Die Trasse ist mit einem Leitungsrecht im<br />

Grundbuch zu sichern.<br />

11. Immissionsschutz<br />

Zur Vermeidung von Lärm-Konfliktsituationen zwischen der nordöstlichen Wohnbebauung der<br />

“Eselmühle“ und den neuen Gewerbebetrieben müssen die Geräusche die Immissionsrichtlinien<br />

der TA Lärm einhalten.<br />

12. Abwägung umweltschützender Belange nach § 1 a BauGB<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Belange gemäß § 3 (2) BauGB ist gemäß § 3 UVPG nicht<br />

notwendig und wird nicht durchgeführt.<br />

Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder FFH- bzw.<br />

Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht existent. Die Behandlung von Schutzgütern und der<br />

notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht (Anlage zu dieser Begründung)<br />

beschrieben.<br />

13. Flächenangaben<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6<strong>5.</strong>422 m².<br />

Hiervon entfallen auf<br />

öffentliche Verkehrsflächen ca. 4.828 m²,<br />

private Verkehrsflächen ca. 7.562 m²,<br />

Gewerbebauflächen ca. 47.214 m²,<br />

Grünflächen ca. <strong>5.</strong>818 m²<br />

14. Grundstückeigentum und Beiträge<br />

Für die Aufwendung der Erschließung von Straßen und der Verlegung oder Neuherstellung von<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen müssen noch ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.

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