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und Obhutschäden - MEEX Versicherungsbroker AG

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newsbox. wegweisend.<br />

3 | 2007 HOCHWASSER – ABGRENZUNG ELEMENTAR- UND WASSERSCHADEN | BETRIEBSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG –<br />

ZUSATZVERSICHERUNG FÜR BEARBEITUNGS- UND OBHUTSSCHÄDEN | UVG / BVG – ÄNDERUNGEN PER JANUAR 2008 |<br />

<strong>MEEX</strong> VERSTÄRKT DIENSTLEISTUNG | WILLKOMMEN BEI <strong>MEEX</strong><br />

EDITORIAL<br />

LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN, LIEBE GESCHÄFTSPARTNER<br />

Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe unserer newsbox. Ein intensives<br />

Jahr geht bald zu Ende. Für <strong>MEEX</strong> war das Jahr 2007 sehr abwechslungsreich: die<br />

Jubiläumsfeier in unserem Garten, die Bewältigung von gewaltigen Elementarschä-<br />

den, die Anstellung von zusätzlichem Personal, die Bildung einer eigenen Schaden-<br />

abteilung, sowie die Prüfung des weichen Versicherungsmarktes in der Submissions-<br />

zeit sind die wichtigsten Stichworte. Mit dieser newsbox möchten wir das eine oder<br />

andere Thema etwas näher betrachten:<br />

Nach den Unwetterschäden im Sommer haben wir festgestellt, dass die kantonalen<br />

Gebäudeversicherungen der Schadenursache differenzierter auf den Gr<strong>und</strong> gehen.<br />

Natürlich nicht ganz ohne Eigennutz. Ist es doch so, dass sogenannte Rückstauschä-<br />

den nicht von den kantonalen Gebäudeversicherungen getragen werden, sondern<br />

von den Privatversicherern. Ein Kampf zwischen Privat- <strong>und</strong> Monopolversicherern<br />

hat damit begonnen. Für Sie als K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> K<strong>und</strong>innen ist diese Diskussion vor<br />

allem bezüglich des Selbstbehaltes von Relevanz. Unser Schadenverantwortlicher<br />

erläutert die Abgrenzung zwischen der Elementarschaden- <strong>und</strong> Wasserversicherung<br />

in seinem Bericht. Ein Beitrag über die oft missverstandene Versicherungsdeckung<br />

der sogenannten «Bearbeitungs- <strong>und</strong> Obhutsschäden» als Teil der Betriebshaft-<br />

pflichtversicherung r<strong>und</strong>et diese Ausgabe ab.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spass bei der Lektüre, einen guten Jahresendspurt <strong>und</strong> ge-<br />

ruhsame Advents- <strong>und</strong> Weihnachtstage im Kreis Ihrer Familie. Vielen Dank für die<br />

gute Zusammenarbeit im 2007.<br />

Ihr MARCO BUHOLZER | Geschäftsführer


SCHADEN MAN<strong>AG</strong>EMENT<br />

Abgrenzung Elementar- <strong>und</strong> Wasserschaden<br />

DIE REGIONEN LANGENTHAL/HUTTWIL WURDEN IN DEN SOMMERMONATEN MEHRMALS VON ÜBERDURCHSCHNITTLICH<br />

HOHEN REGENWASSERMENGEN HEIMGESUCHT. VIELERORTS VERURSACHTE DAS IN GEBÄUDE EINGEDRUNGENE WASSER<br />

GROSSE SCHÄDEN AN GEBÄUDE UND INVENTAR. VERSICHERUNGSTECHNISCH STELLTE SICH DIE FR<strong>AG</strong>E: WER BEZAHLT DAS?<br />

Entscheidend sind zwei Faktoren:<br />

Erstens: Woher kam das Wasser?<br />

Zweitens: Was wurde beschädigt?<br />

ELEMENTARSCHADEN<br />

Wenn Wasser ebenerdig von aussen<br />

durch Öffnungen eindringt, die für den<br />

ordentlichen Gebrauch des Gebäudes<br />

nötig sind (Türen, Fenster, usw.), so<br />

handelt es sich um einen versicherten<br />

Elementarschaden. Ist kein Betriebsin-<br />

ventar beschädigt worden (reine Trock-<br />

nungsarbeiten), so ist nur die Kantonale<br />

Gebäudeversicherung (GVB für Gebäu-<br />

de im Kanton Bern) bezüglich Forde-<br />

rungen angesprochen. Wurde jedoch<br />

Betriebsinventar verschmutzt oder zer-<br />

stört, so ist zudem der private Elemen-<br />

tarschaden-Versicherer in die Schaden-<br />

abwicklung involviert. Gleiches gilt für<br />

einen Betriebsunterbruch, aus dem ein<br />

Umsatzausfall resultiert (gleichgestellt<br />

sind aufzuwendende Mehrkosten für die<br />

Aufrechterhaltung des Betriebes).<br />

WASSERSCHADEN<br />

Von einem versicherten Wasserschaden<br />

spricht man, wenn Wasser infolge eines<br />

Rückstaus aus Abläufen, durch eine<br />

Erhöhung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels<br />

oder durchs Dach ins Innere des Ge-<br />

bäudes eindringt. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist in<br />

diesem Fall nur der private Gebäude-<br />

wasser- <strong>und</strong> Fahrhabewasser-Versicherer<br />

angesprochen.<br />

IN DER PRAXIS<br />

In der Praxis ist die Schadenursache<br />

jedoch oftmals nicht klar abzugrenzen.<br />

Ein erhöhter Gr<strong>und</strong>wasserspiegel kann<br />

auch die Folge eines ausserordentlichen<br />

Hochwasserereignisses sein (in einem<br />

grossen Gebiet dringt das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

in zahlreiche Gebäude ein). Somit han-<br />

delt es sich um einen versicherten Ele-<br />

mentarschaden. Es ist jedoch möglich,<br />

dass am gleichen Standort das Wasser<br />

auf verschiedene Arten eindringt (z.B.<br />

ebenerdig <strong>und</strong> durch Rückstau).<br />

Sie werden sich sagen: «Hauptsache,<br />

der Schaden ist versichert, egal bei wel-<br />

cher Gesellschaft. Ich kann den Schaden<br />

<strong>MEEX</strong> melden, <strong>und</strong> die werden sich um<br />

die Erledigung kümmern.» Sie haben<br />

Recht! Doch wieso diese Abgrenzungen<br />

auch für Sie relevant sind, zeigt sich in<br />

den unterschiedlichen Selbstbehalten,<br />

die je nach Schadenursache angewen-<br />

det werden. Aus finanzieller Sicht ist<br />

es deshalb entscheidend, welche Ver-<br />

sicherung für den Schaden aufkommt.<br />

Noch schwieriger gestaltet sich die Auf-<br />

teilung der Entschädigung für den Ge-<br />

bäudeschaden auf zwei Versicherungen<br />

(Elementar <strong>und</strong> Wasser).<br />

Dies kommt vor, wenn das Wasser auf<br />

unterschiedliche Arten in das Gebäu-<br />

de eindringt. In diesem Fall wird der<br />

K<strong>und</strong>e oder die K<strong>und</strong>in zweimal zur<br />

(Selbstbehalt)-Kasse gebeten. Falls zu-<br />

sätzlich noch Betriebsinventar beschä-<br />

digt wurde, ist sogar noch ein weiterer<br />

Selbstbehalt möglich. ROLF WIDMER


RISK MAN<strong>AG</strong>EMENT<br />

Betriebshaftpflicht – Bearbeitungs- <strong>und</strong> <strong>Obhutschäden</strong><br />

SIE ÜBERNEHMEN VON EINER PARTNERFIRMA FÜR RENOVATIONSARBEITEN KURZ EINEN SPEZIELLEN BOHRHAMMER. EIN<br />

VON IHNEN ZUR REPARATUR ÜBERNOMMENER FERNSEHER FÄLLT IN IHRER TV-WERKSTATT ZU BODEN. WIE SIEHT ES IN<br />

DIESEN FÄLLEN MIT DEM VERSICHERUNGSSCHUTZ AUS?<br />

Die Mehrheit der namhaften Betriebs-<br />

haftpflichtversicherer in der Schweiz<br />

sehen in ihren Vertragsbestimmungen<br />

folgende Deckungseinschränkung vor:<br />

«Ansprüche für Schäden an Sachen, die<br />

eine Firma zum Gebrauch, zur Bearbei-<br />

tung, zur Verwahrung oder Beförderung<br />

übernommen, gemietet oder gepachtet<br />

hat, sind von der Versicherungsdeckung<br />

ausgeschlossen.»<br />

Mit einer Zusatzdeckung kann diese<br />

Ausschlussklausel aber teilweise ge-<br />

lockert werden. Oder umgekehrt for-<br />

muliert: Der Versicherungsschutz für<br />

die in der Praxis häufigen Obhuts- <strong>und</strong><br />

Bearbeitungsschäden wird erweitert.<br />

Wir nehmen es aber vorweg: Der Titel<br />

dieser Zusatzdeckung ist verwirrend.<br />

Denn in der Praxis ist man oft der (irr-<br />

tümlichen) Ansicht, dass dadurch sämt-<br />

liche Bearbeitungs- <strong>und</strong> Obhutsschäden<br />

versichert sind. Die Ansprüche können<br />

jedoch nicht vollumfänglich versichert<br />

werden. Welche Deckungserweiterung<br />

wird mit der Zusatzversicherung für Ihre<br />

Firma erreicht? Wir unterscheiden zwi-<br />

schen Sachen, die Sie zum Gebrauch oder<br />

zur Bearbeitung übernommen haben.<br />

ZUM GEBRAUCH<br />

ÜBERNOMMENE SACHEN<br />

Hier geht es um Ansprüche wegen<br />

Schäden an Sachen, die Ihre Firma auf-<br />

gr<strong>und</strong> einer sogenannten Gebrauchs-<br />

leihe (OR 305–311) von einem Vertrags-<br />

partner erhalten hat. Versichert sind<br />

jedoch nur Schäden, die vor oder nach<br />

dem Gebrauch verursacht worden sind.<br />

Daraus folgt umgekehrt, dass kein Ver-<br />

sicherungsschutz während der unmittel-<br />

baren Tätigkeit besteht. Ebenfalls aus-<br />

geschlossen sind Ansprüche, sofern die<br />

Sachen gemietet, geleast oder gepachtet<br />

worden sind.<br />

ZUR BEARBEITUNG<br />

AKTUELL – ÄNDERUNGEN PER 1. 1. 2008<br />

OBLIGATORISCHE<br />

UNFALLVERSICHERUNG (UVG)<br />

Ab dem 1. 1. 2008 beträgt der Höchstbe-<br />

trag des versicherten Jahresverdienstes<br />

neu CHF 126 000 (bisher: CHF 106 800).<br />

ÜBERNOMMENE SACHEN<br />

Rechtlich liegt in den meisten Fällen<br />

ein Werkvertrag zugr<strong>und</strong>e. Die Bearbei-<br />

tung fremder Sachen besteht oft darin,<br />

BERUFLICHE VORSORGE (BVG)<br />

Die Verzinsung der Altersguthaben für<br />

den obligatorischen Teil der beruflichen<br />

Vorsorge steigt per 1. 1. 2008 auf 2.75 %<br />

(bisher: 2.5 %). JEAN-MARC BARTH<br />

an diesen Reparatur-, Montage oder<br />

Prüfungsarbeiten vorzunehmen. Kein<br />

Versicherungsschutz besteht für Schä-<br />

den an fremden Sachen, die durch eine<br />

direkte, unmittelbare Ausführung oder<br />

Unterlassung einer Tätigkeit entstan-<br />

den sind. Unter «Tätigkeit» ist nach der<br />

Versicherungslehre <strong>und</strong> den Gerichten<br />

ein bewusstes <strong>und</strong> gewolltes Einwirken<br />

auf die Sache zu verstehen. Auch hier<br />

besteht der Versicherungsschutz ledig-<br />

lich vor oder nach der unmittelbaren Be-<br />

arbeitung der übernommenen Sache.<br />

NOTWENDIGER VERSICHERUNGSSCHUTZ?<br />

Wir erlauben uns nochmals die Bemer-<br />

kung, dass der Titel dieser Versiche-<br />

rungsdeckung verwirrend ist <strong>und</strong> zu<br />

grosse Erwartungen weckt. Aus unserer<br />

Sicht ist es dennoch empfehlenswert,<br />

diese Zusatzdeckung in jede Betriebs-<br />

haftpflichtversicherung zu integrieren.<br />

CHRISTOPH BRUN


Plüss<br />

<strong>MEEX</strong> INTERN<br />

Verstärkte Unterstützung im Schadenfall<br />

MIT EINER SCHADENABTEILUNG VERSTÄRKEN WIR UNSERE DIENSTLEISTUNG<br />

Ein K<strong>und</strong>e hat einmal gesagt: «Herr<br />

Buholzer, Verträge abschliessen kann<br />

jeder – jetzt im Schadenfall müssen Sie<br />

beweisen, was Sie können!» Genau so<br />

verstehen wir unseren Job. Im Schaden-<br />

fall – der St<strong>und</strong>e der Wahrheit – verstär-<br />

ken wir nun unsere Dienstleistung. Seit<br />

Anfang Oktober ist eine Schadenabtei-<br />

lung unter der Leitung von Rolf Widmer<br />

operativ. Er wird unterstützt von Sarah<br />

Panoff. Sie kümmern sich ausschliess-<br />

lich um Schadenfälle <strong>und</strong> betrachten<br />

den Schaden erst dann als erledigt,<br />

wenn Sie als K<strong>und</strong>e oder K<strong>und</strong>in zufrie-<br />

den sind! Die Schadenerledigung er-<br />

folgt in sehr enger Absprache mit Ihrem<br />

Mandatsleiter, der nach wie vor unein-<br />

geschränkt die Verantwortung für Ihr<br />

Versicherungsdossier trägt.<br />

Wir sind überzeugt, dass wir mit der<br />

Bildung dieser neuen Einheit einen wei-<br />

teren Mosaikstein zu unserer Qualitäts-<br />

strategie gelegt haben.<br />

MARCO BUHOLZER<br />

Seit Anfang September haben wir im Backoffice tatkräftige Unterstützung von<br />

Marcel Bigler <strong>und</strong> Claudia Nyffeler erhalten. Marcel Bigler ist der neue Assistent<br />

von Marco Buholzer <strong>und</strong> tritt damit in die Fussstapfen von Rolf Widmer, der unsere<br />

neue Schadenabteilung führt. Claudia Nyffeler übernimmt, als Nachfolgerin von<br />

Karin Wüest, die Aufgaben als Assistentin von Jean-Marc Barth. Wir wünschen den<br />

beiden einen guten Start! NADIA PROBST<br />

UNSER SCHADENTEAM<br />

ROLF WIDMER<br />

rolf.widmer@meex.ch<br />

Fon 062 919 24 21<br />

SARAH PANOFF<br />

sarah.panoff@meex.ch<br />

Fon 062 919 24 33<br />

VON LINKS NACH RECHTS | OBERE REIHE | MARCO BUHOLZER | URS SCHÄR | JEAN-MARC BARTH | CHRISTOPH BRUN | UNTERE REIHE | SANDRA AEBI-MARBACH |<br />

ROLF WIDMER | CHRISTINA MAIBACH-DOPPMANN | NADIA PROBST | ALFRED BÜRGI | SUSANNA KURZEN | NICOLE KÄSER | SARAH PANOFF | IVAN ARACIC<br />

Willkommen bei <strong>MEEX</strong>!<br />

<strong>MEEX</strong> VERSICHERUNGSBROKER <strong>AG</strong> | Bahnhofstrasse 13 | 4901 Langenthal | info@meex.ch | www.meex.ch | Fon 062 919 24 24 | Fax 062 919 24 34

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