und Obhutschäden - MEEX Versicherungsbroker AG
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newsbox. wegweisend.<br />
3 | 2007 HOCHWASSER – ABGRENZUNG ELEMENTAR- UND WASSERSCHADEN | BETRIEBSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG –<br />
ZUSATZVERSICHERUNG FÜR BEARBEITUNGS- UND OBHUTSSCHÄDEN | UVG / BVG – ÄNDERUNGEN PER JANUAR 2008 |<br />
<strong>MEEX</strong> VERSTÄRKT DIENSTLEISTUNG | WILLKOMMEN BEI <strong>MEEX</strong><br />
EDITORIAL<br />
LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN, LIEBE GESCHÄFTSPARTNER<br />
Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe unserer newsbox. Ein intensives<br />
Jahr geht bald zu Ende. Für <strong>MEEX</strong> war das Jahr 2007 sehr abwechslungsreich: die<br />
Jubiläumsfeier in unserem Garten, die Bewältigung von gewaltigen Elementarschä-<br />
den, die Anstellung von zusätzlichem Personal, die Bildung einer eigenen Schaden-<br />
abteilung, sowie die Prüfung des weichen Versicherungsmarktes in der Submissions-<br />
zeit sind die wichtigsten Stichworte. Mit dieser newsbox möchten wir das eine oder<br />
andere Thema etwas näher betrachten:<br />
Nach den Unwetterschäden im Sommer haben wir festgestellt, dass die kantonalen<br />
Gebäudeversicherungen der Schadenursache differenzierter auf den Gr<strong>und</strong> gehen.<br />
Natürlich nicht ganz ohne Eigennutz. Ist es doch so, dass sogenannte Rückstauschä-<br />
den nicht von den kantonalen Gebäudeversicherungen getragen werden, sondern<br />
von den Privatversicherern. Ein Kampf zwischen Privat- <strong>und</strong> Monopolversicherern<br />
hat damit begonnen. Für Sie als K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> K<strong>und</strong>innen ist diese Diskussion vor<br />
allem bezüglich des Selbstbehaltes von Relevanz. Unser Schadenverantwortlicher<br />
erläutert die Abgrenzung zwischen der Elementarschaden- <strong>und</strong> Wasserversicherung<br />
in seinem Bericht. Ein Beitrag über die oft missverstandene Versicherungsdeckung<br />
der sogenannten «Bearbeitungs- <strong>und</strong> Obhutsschäden» als Teil der Betriebshaft-<br />
pflichtversicherung r<strong>und</strong>et diese Ausgabe ab.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spass bei der Lektüre, einen guten Jahresendspurt <strong>und</strong> ge-<br />
ruhsame Advents- <strong>und</strong> Weihnachtstage im Kreis Ihrer Familie. Vielen Dank für die<br />
gute Zusammenarbeit im 2007.<br />
Ihr MARCO BUHOLZER | Geschäftsführer
SCHADEN MAN<strong>AG</strong>EMENT<br />
Abgrenzung Elementar- <strong>und</strong> Wasserschaden<br />
DIE REGIONEN LANGENTHAL/HUTTWIL WURDEN IN DEN SOMMERMONATEN MEHRMALS VON ÜBERDURCHSCHNITTLICH<br />
HOHEN REGENWASSERMENGEN HEIMGESUCHT. VIELERORTS VERURSACHTE DAS IN GEBÄUDE EINGEDRUNGENE WASSER<br />
GROSSE SCHÄDEN AN GEBÄUDE UND INVENTAR. VERSICHERUNGSTECHNISCH STELLTE SICH DIE FR<strong>AG</strong>E: WER BEZAHLT DAS?<br />
Entscheidend sind zwei Faktoren:<br />
Erstens: Woher kam das Wasser?<br />
Zweitens: Was wurde beschädigt?<br />
ELEMENTARSCHADEN<br />
Wenn Wasser ebenerdig von aussen<br />
durch Öffnungen eindringt, die für den<br />
ordentlichen Gebrauch des Gebäudes<br />
nötig sind (Türen, Fenster, usw.), so<br />
handelt es sich um einen versicherten<br />
Elementarschaden. Ist kein Betriebsin-<br />
ventar beschädigt worden (reine Trock-<br />
nungsarbeiten), so ist nur die Kantonale<br />
Gebäudeversicherung (GVB für Gebäu-<br />
de im Kanton Bern) bezüglich Forde-<br />
rungen angesprochen. Wurde jedoch<br />
Betriebsinventar verschmutzt oder zer-<br />
stört, so ist zudem der private Elemen-<br />
tarschaden-Versicherer in die Schaden-<br />
abwicklung involviert. Gleiches gilt für<br />
einen Betriebsunterbruch, aus dem ein<br />
Umsatzausfall resultiert (gleichgestellt<br />
sind aufzuwendende Mehrkosten für die<br />
Aufrechterhaltung des Betriebes).<br />
WASSERSCHADEN<br />
Von einem versicherten Wasserschaden<br />
spricht man, wenn Wasser infolge eines<br />
Rückstaus aus Abläufen, durch eine<br />
Erhöhung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels<br />
oder durchs Dach ins Innere des Ge-<br />
bäudes eindringt. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist in<br />
diesem Fall nur der private Gebäude-<br />
wasser- <strong>und</strong> Fahrhabewasser-Versicherer<br />
angesprochen.<br />
IN DER PRAXIS<br />
In der Praxis ist die Schadenursache<br />
jedoch oftmals nicht klar abzugrenzen.<br />
Ein erhöhter Gr<strong>und</strong>wasserspiegel kann<br />
auch die Folge eines ausserordentlichen<br />
Hochwasserereignisses sein (in einem<br />
grossen Gebiet dringt das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
in zahlreiche Gebäude ein). Somit han-<br />
delt es sich um einen versicherten Ele-<br />
mentarschaden. Es ist jedoch möglich,<br />
dass am gleichen Standort das Wasser<br />
auf verschiedene Arten eindringt (z.B.<br />
ebenerdig <strong>und</strong> durch Rückstau).<br />
Sie werden sich sagen: «Hauptsache,<br />
der Schaden ist versichert, egal bei wel-<br />
cher Gesellschaft. Ich kann den Schaden<br />
<strong>MEEX</strong> melden, <strong>und</strong> die werden sich um<br />
die Erledigung kümmern.» Sie haben<br />
Recht! Doch wieso diese Abgrenzungen<br />
auch für Sie relevant sind, zeigt sich in<br />
den unterschiedlichen Selbstbehalten,<br />
die je nach Schadenursache angewen-<br />
det werden. Aus finanzieller Sicht ist<br />
es deshalb entscheidend, welche Ver-<br />
sicherung für den Schaden aufkommt.<br />
Noch schwieriger gestaltet sich die Auf-<br />
teilung der Entschädigung für den Ge-<br />
bäudeschaden auf zwei Versicherungen<br />
(Elementar <strong>und</strong> Wasser).<br />
Dies kommt vor, wenn das Wasser auf<br />
unterschiedliche Arten in das Gebäu-<br />
de eindringt. In diesem Fall wird der<br />
K<strong>und</strong>e oder die K<strong>und</strong>in zweimal zur<br />
(Selbstbehalt)-Kasse gebeten. Falls zu-<br />
sätzlich noch Betriebsinventar beschä-<br />
digt wurde, ist sogar noch ein weiterer<br />
Selbstbehalt möglich. ROLF WIDMER
RISK MAN<strong>AG</strong>EMENT<br />
Betriebshaftpflicht – Bearbeitungs- <strong>und</strong> <strong>Obhutschäden</strong><br />
SIE ÜBERNEHMEN VON EINER PARTNERFIRMA FÜR RENOVATIONSARBEITEN KURZ EINEN SPEZIELLEN BOHRHAMMER. EIN<br />
VON IHNEN ZUR REPARATUR ÜBERNOMMENER FERNSEHER FÄLLT IN IHRER TV-WERKSTATT ZU BODEN. WIE SIEHT ES IN<br />
DIESEN FÄLLEN MIT DEM VERSICHERUNGSSCHUTZ AUS?<br />
Die Mehrheit der namhaften Betriebs-<br />
haftpflichtversicherer in der Schweiz<br />
sehen in ihren Vertragsbestimmungen<br />
folgende Deckungseinschränkung vor:<br />
«Ansprüche für Schäden an Sachen, die<br />
eine Firma zum Gebrauch, zur Bearbei-<br />
tung, zur Verwahrung oder Beförderung<br />
übernommen, gemietet oder gepachtet<br />
hat, sind von der Versicherungsdeckung<br />
ausgeschlossen.»<br />
Mit einer Zusatzdeckung kann diese<br />
Ausschlussklausel aber teilweise ge-<br />
lockert werden. Oder umgekehrt for-<br />
muliert: Der Versicherungsschutz für<br />
die in der Praxis häufigen Obhuts- <strong>und</strong><br />
Bearbeitungsschäden wird erweitert.<br />
Wir nehmen es aber vorweg: Der Titel<br />
dieser Zusatzdeckung ist verwirrend.<br />
Denn in der Praxis ist man oft der (irr-<br />
tümlichen) Ansicht, dass dadurch sämt-<br />
liche Bearbeitungs- <strong>und</strong> Obhutsschäden<br />
versichert sind. Die Ansprüche können<br />
jedoch nicht vollumfänglich versichert<br />
werden. Welche Deckungserweiterung<br />
wird mit der Zusatzversicherung für Ihre<br />
Firma erreicht? Wir unterscheiden zwi-<br />
schen Sachen, die Sie zum Gebrauch oder<br />
zur Bearbeitung übernommen haben.<br />
ZUM GEBRAUCH<br />
ÜBERNOMMENE SACHEN<br />
Hier geht es um Ansprüche wegen<br />
Schäden an Sachen, die Ihre Firma auf-<br />
gr<strong>und</strong> einer sogenannten Gebrauchs-<br />
leihe (OR 305–311) von einem Vertrags-<br />
partner erhalten hat. Versichert sind<br />
jedoch nur Schäden, die vor oder nach<br />
dem Gebrauch verursacht worden sind.<br />
Daraus folgt umgekehrt, dass kein Ver-<br />
sicherungsschutz während der unmittel-<br />
baren Tätigkeit besteht. Ebenfalls aus-<br />
geschlossen sind Ansprüche, sofern die<br />
Sachen gemietet, geleast oder gepachtet<br />
worden sind.<br />
ZUR BEARBEITUNG<br />
AKTUELL – ÄNDERUNGEN PER 1. 1. 2008<br />
OBLIGATORISCHE<br />
UNFALLVERSICHERUNG (UVG)<br />
Ab dem 1. 1. 2008 beträgt der Höchstbe-<br />
trag des versicherten Jahresverdienstes<br />
neu CHF 126 000 (bisher: CHF 106 800).<br />
ÜBERNOMMENE SACHEN<br />
Rechtlich liegt in den meisten Fällen<br />
ein Werkvertrag zugr<strong>und</strong>e. Die Bearbei-<br />
tung fremder Sachen besteht oft darin,<br />
BERUFLICHE VORSORGE (BVG)<br />
Die Verzinsung der Altersguthaben für<br />
den obligatorischen Teil der beruflichen<br />
Vorsorge steigt per 1. 1. 2008 auf 2.75 %<br />
(bisher: 2.5 %). JEAN-MARC BARTH<br />
an diesen Reparatur-, Montage oder<br />
Prüfungsarbeiten vorzunehmen. Kein<br />
Versicherungsschutz besteht für Schä-<br />
den an fremden Sachen, die durch eine<br />
direkte, unmittelbare Ausführung oder<br />
Unterlassung einer Tätigkeit entstan-<br />
den sind. Unter «Tätigkeit» ist nach der<br />
Versicherungslehre <strong>und</strong> den Gerichten<br />
ein bewusstes <strong>und</strong> gewolltes Einwirken<br />
auf die Sache zu verstehen. Auch hier<br />
besteht der Versicherungsschutz ledig-<br />
lich vor oder nach der unmittelbaren Be-<br />
arbeitung der übernommenen Sache.<br />
NOTWENDIGER VERSICHERUNGSSCHUTZ?<br />
Wir erlauben uns nochmals die Bemer-<br />
kung, dass der Titel dieser Versiche-<br />
rungsdeckung verwirrend ist <strong>und</strong> zu<br />
grosse Erwartungen weckt. Aus unserer<br />
Sicht ist es dennoch empfehlenswert,<br />
diese Zusatzdeckung in jede Betriebs-<br />
haftpflichtversicherung zu integrieren.<br />
CHRISTOPH BRUN
Plüss<br />
<strong>MEEX</strong> INTERN<br />
Verstärkte Unterstützung im Schadenfall<br />
MIT EINER SCHADENABTEILUNG VERSTÄRKEN WIR UNSERE DIENSTLEISTUNG<br />
Ein K<strong>und</strong>e hat einmal gesagt: «Herr<br />
Buholzer, Verträge abschliessen kann<br />
jeder – jetzt im Schadenfall müssen Sie<br />
beweisen, was Sie können!» Genau so<br />
verstehen wir unseren Job. Im Schaden-<br />
fall – der St<strong>und</strong>e der Wahrheit – verstär-<br />
ken wir nun unsere Dienstleistung. Seit<br />
Anfang Oktober ist eine Schadenabtei-<br />
lung unter der Leitung von Rolf Widmer<br />
operativ. Er wird unterstützt von Sarah<br />
Panoff. Sie kümmern sich ausschliess-<br />
lich um Schadenfälle <strong>und</strong> betrachten<br />
den Schaden erst dann als erledigt,<br />
wenn Sie als K<strong>und</strong>e oder K<strong>und</strong>in zufrie-<br />
den sind! Die Schadenerledigung er-<br />
folgt in sehr enger Absprache mit Ihrem<br />
Mandatsleiter, der nach wie vor unein-<br />
geschränkt die Verantwortung für Ihr<br />
Versicherungsdossier trägt.<br />
Wir sind überzeugt, dass wir mit der<br />
Bildung dieser neuen Einheit einen wei-<br />
teren Mosaikstein zu unserer Qualitäts-<br />
strategie gelegt haben.<br />
MARCO BUHOLZER<br />
Seit Anfang September haben wir im Backoffice tatkräftige Unterstützung von<br />
Marcel Bigler <strong>und</strong> Claudia Nyffeler erhalten. Marcel Bigler ist der neue Assistent<br />
von Marco Buholzer <strong>und</strong> tritt damit in die Fussstapfen von Rolf Widmer, der unsere<br />
neue Schadenabteilung führt. Claudia Nyffeler übernimmt, als Nachfolgerin von<br />
Karin Wüest, die Aufgaben als Assistentin von Jean-Marc Barth. Wir wünschen den<br />
beiden einen guten Start! NADIA PROBST<br />
UNSER SCHADENTEAM<br />
ROLF WIDMER<br />
rolf.widmer@meex.ch<br />
Fon 062 919 24 21<br />
SARAH PANOFF<br />
sarah.panoff@meex.ch<br />
Fon 062 919 24 33<br />
VON LINKS NACH RECHTS | OBERE REIHE | MARCO BUHOLZER | URS SCHÄR | JEAN-MARC BARTH | CHRISTOPH BRUN | UNTERE REIHE | SANDRA AEBI-MARBACH |<br />
ROLF WIDMER | CHRISTINA MAIBACH-DOPPMANN | NADIA PROBST | ALFRED BÜRGI | SUSANNA KURZEN | NICOLE KÄSER | SARAH PANOFF | IVAN ARACIC<br />
Willkommen bei <strong>MEEX</strong>!<br />
<strong>MEEX</strong> VERSICHERUNGSBROKER <strong>AG</strong> | Bahnhofstrasse 13 | 4901 Langenthal | info@meex.ch | www.meex.ch | Fon 062 919 24 24 | Fax 062 919 24 34