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2. Projekthandbuch - Toffen

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Gemeinde <strong>Toffen</strong><br />

Ortsplanungsrevision <strong>Toffen</strong><br />

Projektpflichtenheft und <strong>Projekthandbuch</strong><br />

erstellt am 15.05.2012<br />

geändert am 13.06.2012, 18.06.2012,


Inhaltsverzeichnis<br />

2<br />

1. Projektpflichtenheft (PPH) ............................................................................................... 3<br />

1.1. Ausgangslage, Ziele und Zwecke ............................................................................ 3<br />

1.<strong>2.</strong> Rahmenbedingungen ............................................................................................... 4<br />

1.3. Grundlagen................................................................................................................ 5<br />

1.4. Projektanforderungen............................................................................................... 6<br />

1.5. Projektorganisation .................................................................................................. 7<br />

1.6. Projektphasen und Ecktermine................................................................................ 9<br />

1.7. Produkte ...................................................................................................................10<br />

1.8. Risiken, Massnahmen, Erfolgsfaktoren..................................................................10<br />

1.9. Kompetenzen und Aufgaben des Leitungsteams und der Spezialkommission<br />

„Ortsplanungsrevision“ ..........................................................................................11<br />

1.10. Bewilligungen, Finanzierung, Kreditbeschaffung und Kosten .............................11<br />

<strong>2.</strong> <strong>Projekthandbuch</strong> (PHB)...................................................................................................13<br />

<strong>2.</strong>1. Information und Kommunikation............................................................................13<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Aufgaben und Pflichten...........................................................................................13<br />

<strong>2.</strong>3. PQM-Konzept und Q + A Vorschriften....................................................................14<br />

<strong>2.</strong>4. Terminplan und Leistungskontrollen .....................................................................14<br />

<strong>2.</strong>5. Projektdokumentation .............................................................................................14


1. Projektpflichtenheft (PPH)<br />

1.1. Ausgangslage, Ziele und Zwecke<br />

3<br />

Ausgangslage<br />

Die geltenden Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde <strong>Toffen</strong> sind seit 1993 in Kraft. Seither<br />

wurden kleinere Revisionen und Anpassungen vorgenommen. Jedoch wurden die gesetzlichen<br />

Grundlagen nie dahingehend überarbeitet. Gemäss Raumplanungsgesetz sollten Revisionen<br />

der Ortsplanung alle 15 Jahre vorgenommen werden. Deshalb drängt sich für <strong>Toffen</strong> eine<br />

Ortsplanungsrevision auf.<br />

Eine Ortsplanungsrevision ist nicht nur ein „Reparaturvorhaben“. Es geht um Entwicklungsfragen<br />

und damit zusammenhängend um die heutige und zukünftige Rolle der Gemeinde im überörtlichen<br />

Kontext der Region und der Agglomeration. Mit dem Überarbeiten sollen die Ortsplanungsinstrumente<br />

(insbesondere Zonenplan und Baureglement, Schutzzonenplan und Verkehrsrichtplan)<br />

inhaltlich auf die zukünftigen Entwicklungsbedürfnisse der Gemeinde ausgerichtet<br />

und gleichzeitig auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und formalen Anforderungen<br />

abgestimmt werden.<br />

Um die Ortsplanungsrevision professionell und korrekt aufzugleisen, hat der Gemeinderat <strong>Toffen</strong><br />

im Mai 2011 den Planer Andreas Gerber mit der Begleitung der Vorphase beauftragt. Diese<br />

umfasste das Erfassen der Grundlagen, das Erarbeiten von Entwicklungsperspektiven sowie<br />

das Erstellen des Planerprogramms und der Submission. Hierfür sprach der Gemeinderat einen<br />

Verpflichtungskredit von 18’000 Franken. Andreas Gerber verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung<br />

als selbstständiger Raumplaner. Er arbeitete für den Kanton und hat Langzeitaufträge bei<br />

grösseren Gemeinden (u. a. Zollikofen und Münchenbuchsee).<br />

Seit einiger Zeit erarbeitet eine informelle, gemeindeunabhängige, neutral zusammengesetzte<br />

Arbeitsgruppe Namens „Vision <strong>Toffen</strong>“ ein Zukunftsbild für die Gemeinde <strong>Toffen</strong>. Die Aktivitäten<br />

und deren Ergebnisse wurden im Frühsommer 2011 vom Gemeinderat, vom externen Planer<br />

und von der Planungskommission zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse werden - soweit<br />

möglich und machbar - in die Ortsplanungsrevision einfliessen.<br />

Der Gemeinderat genehmigte im August 2011 das Planerprogramm (inkl. Submission), den<br />

Zeitplan und die Einzuladenden. Es wurden sechs Firmen zur Offertstellung eingeladen. Die<br />

Vergabekriterien wurden wie folgt definiert: Vorgehen (40 Prozent), Kompetenzen (30 Prozent)<br />

und Kosten (30 Prozent). Fristgerecht gingen vier Offerten ein. Der Gemeindrat lud drei der offerierenden<br />

Büros für eine Präsentation der Angebote ein.<br />

Aufgrund der Präsentationen und den vorgängig festgelegten Vergabekriterien hat sich der Gemeinderat<br />

– unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Souverän – für das Büro BHP<br />

Raumplan AG (Bern) entschieden.<br />

Der Souverän genehmigte anlässlich der Gemeindeversammlung vom 04.06.2012 einen Verpflichtungskredit<br />

von 130'000 Franken (Kosten insgesamt 150'000 Franken).<br />

Entwicklungsspielraum<br />

<strong>Toffen</strong> ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen und bietet heute Wohn- und Lebensraum<br />

für 2’500 Einwohnerinnen und Einwohner. Dieses Wachstum ist vor allem zwei Faktoren zu verdanken.<br />

Einerseits ist das Dorf durch die S-Bahn bestens an die Städte Bern und Thun angebunden.<br />

Andererseits bietet die Gemeinde mit den Hügelgebieten des Längenbergs sowie des<br />

Belpbergs und der Gürbetalebene vielfältige, sehr attraktive Naherholungsmöglichkeiten.<br />

Unter diesen günstigen Voraussetzungen scheint es zweckmässig, in der Gemeinde <strong>Toffen</strong><br />

auch in den nächsten 15 Jahren ein massvolles Bevölkerungswachstum anzustreben, mindestens<br />

jedoch die heutige Bevölkerungszahl zu halten. Zur Realisierung der durch den kantonalen<br />

Richtplan vorgegebenen maximalen Bevölkerungszunahme von vier Prozent ergibt sich ein<br />

Wohnzonenbedarf von 6,1 Hektaren. Davon entfallen 2,2 Hektaren auf noch unüberbaute Baulandreserven.<br />

Der Spielraum für mögliche Neueinzonungen beläuft sich somit auf 3,9 Hektaren.


4<br />

Schlüsselfragen der Ortsentwicklung<br />

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision stellen sich für die Gemeinde <strong>Toffen</strong> folgende Schlüsselfragen:<br />

- Welches quantitative Wachstum soll den planerischen Überlegungen zugrunde gelegt werden?<br />

Soll der vorhandene Entwicklungsspielraum voll oder nur teilweise ausgeschöpft werden?<br />

- Welche Möglichkeiten bestehen, um die heute vorhandenen Baulandreserven verfügbar zu<br />

machen?<br />

- Gibt es innerhalb des Baugebiets realistische Möglichkeiten für eine innere Verdichtung?<br />

Welche Dichte ist für <strong>Toffen</strong>er Verhältnisse erträglich?<br />

- Mit welchen Massnahmen kann die Siedlungs- und Lebensqualität erhalten oder gar verbessert<br />

werden?<br />

- Welche Wohnformen sind in <strong>Toffen</strong> in Zukunft gefragt? Sind es weiterhin die in der Gemeinde<br />

weit verbreiteten Einfamilienhaussiedlungen? Oder geht es zur Schonung des Kulturlandes<br />

mehr Richtung verdichtete Wohnüberbauungen?<br />

- Welche demografische Entwicklung ist in den nächsten 15 Jahren zu erwarten? Welches<br />

Wohnungsangebot ist erforderlich, um die zukünftige Nachfrage abzudecken?<br />

- Die heutigen Wohngebiete und Mischnutzungen verteilen sich über das gesamte westliche<br />

Gemeindeterritorium auf insgesamt sieben mehr oder weniger isolierte Bauzonen. Damit<br />

stellt sich die Frage, wo das Siedlungsgebiet angesichts der grossen Vielfalt an möglichen<br />

Entwicklungsansätzen noch wachsen soll.<br />

Einbettung in übergeordnete Planung<br />

Die ausgezeichneten Lagequalitäten haben dazu geführt, dass die Gemeinde <strong>Toffen</strong> heute Teil<br />

der Agglomeration Bern ist. Gleichzeitig ist <strong>Toffen</strong> aber auch Teil des Gantrischgebietes mit dem<br />

Regionalen Naturpark. Als Scharnierstelle zwischen Stadt und Land sowie als Bindeglied zwischen<br />

Zentrums- und Naherholungsfunktionen kommt <strong>Toffen</strong> in der zukünftigen Entwicklung der<br />

Region Bern-Mittelland eine besondere Rolle zu. Die Arbeiten im Rahmen der Ortsplanung<br />

müssen deshalb immer auch aus diesem übergeordneten Blickwinkel betrachtet werden.<br />

1.<strong>2.</strong> Rahmenbedingungen<br />

Die ausgezeichneten Lagequalitäten haben dazu geführt, dass die Gemeinde <strong>Toffen</strong> heute Teil<br />

der Agglomeration Bern ist, die im Gürbetal bis nach Kaufdorf hinauf reicht. Gleichzeitig ist <strong>Toffen</strong><br />

aber auch Teil des Gantrischgebiets mit dem Regionalen Naturpark Gantrisch (seit 2012<br />

vom BAFU offiziell als Regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung anerkannt), einem Komplementärraum<br />

von übergeordneter Bedeutung im Spannungsfeld der Agglomerationen Bern,<br />

Thun und Freiburg (Fribourg). Als Scharnierstelle zwischen Stadt und Land und als Bindeglied<br />

zwischen Zentrums- und Naherholungsfunktionen kommt <strong>Toffen</strong> (und weiteren Gemeinden) in<br />

der zukünftigen Entwicklung der Region Bern-Mittelland eine besondere Rolle zu. Die Auseinandersetzung<br />

mit der kommunalen Entwicklung im Rahmen der Ortsplanung muss deshalb<br />

immer auch aus diesem übergeordneten Blickwinkel betrachtet werden.<br />

Zur Abstimmung der Ziele der Ortsplanungsrevision mit den Entwicklungsabsichten auf regionaler<br />

Ebene stehen der Gemeinde <strong>Toffen</strong> eine ganze Reihe aktueller Planungsinstrumente zur<br />

Verfügung:<br />

- Die Grundzüge Struktur, Siedlung, Verkehr, Erholung und öffentliche Dienste des Planungsvereins<br />

Region Gürbetal von 2007 bieten für die genannten Themen eine umfassende<br />

Sammlung an Grundlageninformationen, Planungsgrundsätzen, Zielvorstellungen und<br />

Massnahmen. Diese liefern auf Stufe Ortsplanung wertvolle, direkt verwertbare Impulse und<br />

sollten unbedingt in die Überlegungen miteinbezogen werden.<br />

- Das RGSK Bern-Mittelland (in Erarbeitung) fokussiert zwar in der ersten Generation noch<br />

stark auf die Agglomeration und weniger auf den ländlichen Raum bzw. die Stadt-Land-<br />

Beziehungen. Als einziges behördenverbindliches Instrument auf regionaler Ebene bietet es<br />

aber trotzdem einige Inhalte, die für <strong>Toffen</strong> wichtig sind und zwingend berücksichtigt werden<br />

müssen. Im Leitplan des RGSK wird beispielsweise die Achse Bern-Thun durch das Gürbetal<br />

als Hauptentwicklungsraum ausserhalb der Agglomeration deklariert. Weiter legt das<br />

RGSK wichtige Siedlungsbegrenzungen fest. Beim MIV-Verkehr werden im Raum Belp Ka-


5<br />

pazitäts- und Verträglichkeitsgrenzen auf der Ortsdurchfahrt festgestellt, die sich direkt auf<br />

die übergeordnete Erschliessungsqualität der Gemeinde <strong>Toffen</strong> auswirken. Realistischerweise<br />

lässt sich dieses Problem nur mit dem Bau einer leistungsfähigen und konfliktarmen<br />

Südumfahrung Belp lösen. Dazu sieht das RGSK für das Jahr 2014 die Durchführung einer<br />

Korridorstudie vor (Massnahme VMIV 1b, Stand Mitwirkung). Eine allfällige Südumfahrung<br />

Belp wird die zukünftige Dorfentwicklung in <strong>Toffen</strong> massgeblich beeinflussen und muss deshalb<br />

als wichtiges potenzielles Infrastrukturvorhaben in der Ortsplanung berücksichtigt werden.<br />

- Auch bei der Erarbeitung der räumlichen Grundlagen für die Bewerbung des Gantrischgebiets<br />

als Regionaler Naturpark sind übergeordnete Planungsgrundlagen entstanden, die für<br />

die Ortsplanung von Bedeutung sind (z. B. der ausgewiesene Handlungsbedarf auf der<br />

Hauptstrasse). Zu erwähnen sind dabei insbesondere das Raumentwicklungskonzept<br />

Gantrisch und das Rahmenkonzept für die Besucherlenkung und Rauminformation<br />

(beide vom Oktober 2010).<br />

- Im Bereich Landschaft schliesslich bieten das Landschaftsentwicklungskonzept Gürbetal<br />

von 1997 sowie der Gewässerrichtplan Gürbe fundierte Grundlagen für die angestrebte<br />

Konkretisierung auf lokaler Ebene.<br />

1.3. Grundlagen<br />

Rechtsquellen Bau- und Planungsrecht<br />

- Bundesverfassung<br />

- Bundesgesetz über die Raumplanung vom 2<strong>2.</strong>06.1979<br />

- Verordnung über die Raumplanung vom 28.06.2000<br />

- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17.06.2005<br />

- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17.06.2005<br />

- Kantonsverfassung vom 06.06.1993<br />

- Gesetz über See- und Flussufer vom 06.06.1982<br />

- Koordinationsgesetz vom 21.03.1994<br />

- Kantonaler Richtplan vom 15.08.2011<br />

- Baugesetz vom 09.06.1985<br />

- Bauverordnung vom 06.03.1985<br />

- Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 2<strong>2.</strong>03.1994<br />

- Dekret über das Normalbaureglement vom 10.0<strong>2.</strong>1970<br />

- Strassengesetz vom 04.06.2008<br />

- Strassenverordnung vom 29.10.2008<br />

- Kantonales Energiegesetz vom 15.05.2011<br />

- Kantonale Energieverordnung vom 26.10.2011<br />

- Wasserbaugesetz vom 14.0<strong>2.</strong>1989<br />

- Wasserbauverordnung vom 15.11.1989<br />

- Wassernutzungsgesetz vom 23.11.1997<br />

- Einführungsgesetz zum ZGB vom 28.05.1911<br />

- Gesetzt über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989<br />

- Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung<br />

von Dienstbarkeiten vom 1<strong>2.</strong>0<strong>2.</strong>1985<br />

- Gemeindegesetz vom 16.03.1998<br />

- Gemeindeverordnung vom 16.1<strong>2.</strong>1998<br />

- Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Bern-Mittelland (in Arbeit)<br />

- Raumentwicklungskonzept Gantrisch vom 31.03.2010<br />

- Gewässerrichtplan Gürbe von 2001<br />

- Rahmenkonzept für die Besucherlenkung und Rauminformation vom 31.03.2010<br />

- Organisationsreglement der Gemeinde <strong>Toffen</strong> vom 11.04.2006<br />

- Baureglement der Gemeinde <strong>Toffen</strong> vom 26.05.1993<br />

- Zonenplan der Gemeinde <strong>Toffen</strong> vom 26.05.1993<br />

- Kommunale Überbauungsordnungen


6<br />

Hinzu kommen weitere bestehenden Entwicklungskonzepte (z. B. ÖQV-Vereinbarung, etc.) und<br />

Schutzzonenpläne der Region und der Gemeinde sowie die weiteren bau- und planungsrechtlichen<br />

Erlasse von Bund, Kanton und der Gemeinde <strong>Toffen</strong>.<br />

Kommunale Beschlüsse<br />

Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2011<br />

Beschluss der Gemeindeversammlung vom 04.06.2012<br />

Grundlagenpapiere<br />

Programm und Submissionsausschreibung vom 10.08.2011 von Andreas Gerber<br />

Offerte BHP Raumplan AG vom 14.10.2011<br />

Präsentationen der Vision <strong>Toffen</strong> vom 14.06. und 14.11.2011<br />

1.4. Projektanforderungen<br />

Ortsentwicklung allgemein<br />

Die gute Verkehrslage, insbesondere auch in Bezug auf den öffentlichen Verkehr, macht <strong>Toffen</strong><br />

zu einem gefragten Wohnstandort. Auch Gewerbebetriebe haben hier gute Entwicklungsvoraussetzungen.<br />

Eine überparteilich zusammengesetzte Arbeitsgruppe „Vision <strong>Toffen</strong>“ hat sich auf freiwilliger<br />

Basis über die Ausrichtung zukünftiger Entwicklungen mit einem Zeithorizont bis ca. 2030 intensiv<br />

auseinandergesetzt. Verkürzt lassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen:<br />

- Zukünftige Entwicklungen sollen in erster Linie nachhaltig sein. Das betrifft die Siedlungs-<br />

und Verkehrsentwicklung, den Umgang mit der Landwirtschaft wie auch mit der Energie und<br />

anderen Ressourcen.<br />

- Die Siedlungsentwicklung soll begrenzt werden; wenn neue Baulandangebote nötig sind, so<br />

sollen diese an möglichst zentraler, gut erschlossener Lage sein. Die Durchgrünung der<br />

Siedlungsgebiete ist zu fördern.<br />

- Energiesparende Neubauten aber auch energetische Sanierungen von Altbauten sollen gefördert<br />

werden.<br />

- Unverbaute Landschaften sind zu erhalten, der Lauf der Gürbe soll renaturiert und die Möglichkeit<br />

der Realisierung eines Flussbades geprüft werden.<br />

- Verkehrs- und Siedlungsentwicklungen sollen nach dem Prinzip der „kurzen Wege“ besser<br />

aufeinander abgestimmt werden. Wohnquartiere sollen verkehrsberuhigt und das Dorfzentrum<br />

möglichst verkehrsarm oder besser noch verkehrsfrei gestaltet werden.<br />

Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung<br />

Die Gemeinde hat noch Wohnbaulandreserven im Umfang von ca. 2,2 ha, also rund 22'000 m<strong>2.</strong><br />

Diese liegen vorwiegend in Zonen mit Planungspflicht und rechtskräftigen Überbauungsordnungen.<br />

- ZPP 4, Gartenstrasse ca. 6'000 m2<br />

- ZPP 9, Fahrbühl ca. 5'000 m2<br />

- ZPP 2, Mühlehubel ca. 10'000 m2<br />

Die Arbeitsgruppe „Vision <strong>Toffen</strong>“ hat sich bisher nicht mit den quantitativen Fragen des Bevölkerungs-<br />

und Siedlungswachstums befasst. Es ist davon auszugehen, dass die Vorstellungen<br />

zu diesen Fragen in den Behörden und in der Bevölkerung – wie in den meisten Gemeinden –<br />

unterschiedlich sind und entsprechende Auseinandersetzungen kontrovers sein dürften.<br />

Zentrumsversorgung<br />

Im Laufe der Entwicklung von <strong>Toffen</strong> vom einstigen Bauerndorf zur Agglomerationsgemeinde<br />

hat auch eine Verlagerung des Zentrums mit den wichtigsten Versorgungsnutzungen stattgefunden:<br />

Wenn früher die wichtigsten Ladennutzungen und Restaurants im alten Dorfkern im<br />

Bereich der Hauptstrasse lagen, so befindet sich heute deren Schwergewicht an der Bahnhofstrasse,<br />

nordwestlich des Bahnhofes.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass die Ladenfläche insgesamt und die Zahl der Läden in Zukunft<br />

eher abnehmen werden. Damit die Funktion <strong>Toffen</strong>s als teilregionalen Stützpunkt auch in Zu-


7<br />

kunft erhalten werden kann, dürfte eine weiterer räumliche Konzentration solcher Nutzungen im<br />

Bereich der Bahnhofstrasse zweckmässig sein, weil dieser sich besser eignet für eine attraktive<br />

Strassen- und Aussenraumgestaltung als die Gebiete entlang der Kantonsstrasse.<br />

Arbeitsplatzentwicklungen<br />

Die Gemeinde besitzt eine grössere Arbeitszone und eine gemischte Zone ostseitig von Gürbe<br />

und Eisenbahngleis. Diese Flächen sind überbaut. In Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild,<br />

aber auch in Bezug auf den Kulturlandverbrauch und die Verkehrsfolgen auf der Bahnhofstrasse,<br />

sind die hier entstandenen Überbauungen nicht ganz unproblematisch. Eine Erweiterung<br />

dieser Zonen ist deshalb eher kritisch zu beurteilen. Damit ist aber, wegen fehlender geeigneter<br />

Standorte, der Spielraum zur Schaffung neuer Arbeitszonen in der Gemeinde klein.<br />

Daneben gibt es eine Reihe von gemischten Zonen rund um den Bahnhof und entlang der Kantonsstrasse.<br />

Diese Zonen wurden in der letzten Ortsplanungsrevision aus verschiedenen Gründen<br />

festgelegt; teils weil bereits alteingesessene Gewerbebetriebe vorhanden waren (trifft vor<br />

allem für die gemischte Zonen entlang der Hauptstrasse zu), weil man sich mit dieser Festlegung<br />

eine nutzungsmässig durchmischtes Gebiet erhofft. Das Problem ist nur, dass bei einzelnen<br />

Bauvorhaben die festgelegten Nutzungsanteile sich so oft nicht realisieren lassen.<br />

Landschaft, Landwirtschaft, Naherholung<br />

Auf der Stufe der Gemeinde gibt es einen rechtskräftigen Schutzzonenplan aus der Zeit der<br />

letzten Ortsplanungsrevision.<br />

Auf regionaler Ebene besteht ein Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) für das Gürbetal.<br />

Ebenfalls von Bedeutung auf regionaler Stufe ist ein Gewässerrichtplan Gürbe mit dem Ziel des<br />

Hochwasserschutzes und damit verbundenen Renaturierungsmassnahmen.<br />

1.5. Projektorganisation<br />

RKBM<br />

Region Gantrisch<br />

Weitere Experten<br />

Bevölkerung /<br />

Gemeindeversammlung<br />

Gemeinderat<br />

Leitungsteam:<br />

Präs. Planungskommission<br />

Gemeinderat Ressort Bau<br />

Ortsplaner<br />

Bauverwalter<br />

Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“<br />

Planungskommission<br />

VertreterIn Landwirtschaft<br />

VertreterIn „Vision <strong>Toffen</strong>“<br />

VertreterIn Gewerbe<br />

Leitungsteam<br />

Ortsplaner:<br />

Projektleiter: K. Reinhard<br />

Stv. Projektleiter: B. Gerber<br />

Sachbearbeiter: K. Schori<br />

Nachbargemeinden


Gremien<br />

8<br />

Mit Beschluss vom 04.06.2012 ermächtigte der Souverän den Gemeinderat zur Ausführung der<br />

Ortsplanungsrevision. Der Gemeinderat <strong>Toffen</strong> setzt Spezialkommissionen mit spezifischen<br />

Aufträgen ein. Er erteilt Aufträge an bestehende Kommissionen.<br />

Leitungsteam<br />

Mitglieder<br />

- Ruth Rohr, Gemeindepräsidentin<br />

- Erich Lanz, Bauverwalter<br />

- Kaspar Reinhard, Planer BHP Raumplan AG<br />

- Nadja Winzenried, Sekretariat<br />

- Rolf Zbinden, Gemeinderat Ressort Bau<br />

Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“<br />

Mitglieder<br />

- Ruth Rohr, Gemeindepräsidentin<br />

- Renate Braun, Vertreterin „Vision <strong>Toffen</strong>“<br />

- Beat Eichmann, Planungskommission<br />

- Andreas Gerber, Planungskommission<br />

- Stefan Tschurtschenthaler, Vertreter Gewerbe<br />

- Wilfried Winkler, Planungskommission<br />

- Rolf Zbinden, Gemeinderat Ressort Bau<br />

- Christian Zurbuchen, Vertreter Landwirtschaft<br />

- Erich Lanz, Bauverwalter (ohne Stimme)<br />

- Kaspar Reinhard, Planer BHP Raumplan AG (ohne Stimme)<br />

- Nadja Winzenried, Sekretariat (ohne Stimme)


1.6. Projektphasen und Ecktermine<br />

9<br />

Nach Ablauf der Einsprachefrist (30 Tage) gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom<br />

04.06.2012 kann mit der Ortsplanungsrevision begonnen werden.<br />

Die Ortsplanungsrevision soll in folgenden vier Phasen ablaufen:<br />

Phase 1<br />

Phase 2<br />

Phase 3<br />

Phase 4<br />

Grundlagen und Projektstart<br />

Räumliches Entwicklungskonzept<br />

REK<br />

Planungsinstrumente<br />

Mitwirkung und Plan-<br />

erlassverfahren<br />

Arbeiten Resultat<br />

Grundlagen beschaffen<br />

Vorgehen festlegen<br />

Auseinandersetzung mit<br />

Schlüsselfragen und Zielen<br />

der Ortsentwicklung unter<br />

Einbezug der Bevölkerung<br />

Erarbeitung REK<br />

Konsolidierung bei der Bevölkerung<br />

Planungsinstrumente<br />

überarbeiten bzw. neu<br />

erstellen<br />

Kontakte mit Grundeigentümern<br />

pflegen<br />

Mitwirkung<br />

Vorprüfung<br />

Öffentliche Auflage<br />

Einspracheverhandlungen<br />

Beschlussfassung<br />

Konsolidierter Vorgehens-<br />

und Zeitplan<br />

Unterlagen für folgende<br />

Phasen<br />

Breit abgestütztes<br />

und vom Gemeinderatverabschiedetes<br />

REK<br />

Revidierte Ortsplanung<br />

bereit zur<br />

Mitwirkung<br />

Revidierte Ortsplanung<br />

bereit zur Genehmigung<br />

Die Schlüsselfragen der Ortsentwicklung sollen unter Einbezug der interessierten Bevölkerung<br />

an zwei Veranstaltungen (Zukunftskonferenz und Ergebniskonferenz) behandelt werden. Die<br />

Veranstaltungen sollen zu Beginn der Planungsarbeiten stattfinden und stellen damit sicher,<br />

dass alle wichtigen Anliegen und Probleme auf den Tisch kommen und in einem fairen Rahmen<br />

diskutiert werden. Das Ergebnis wird ein konsolidiertes räumliches Entwicklungskonzept sein,<br />

das dem Gemeinderat als Basis für alle nachfolgenden Arbeitsschritte dienen wird.<br />

Auf der Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzepts sowie der aktuellen kantonalen Vorgaben<br />

sollen die bestehenden grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (Zonenplan,<br />

Baureglement und Schutzzonenplan) revidiert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass sich<br />

das Raumentwicklungskonzept zu einem behördenverbindlichen Richtplan „Ortsentwicklung“<br />

weiterentwickelt. Der Richtplan soll als themenübergreifender Gesamtrichtplan konzipiert werden,<br />

der sich auf die wesentlichen Inhalte beschränkt und damit einen strategischen Charakter<br />

erhalten wird. Er hat die Funktion eines umfassenden Koordinations- und Steuerungsinstru-


10<br />

ments, das die grundlegenden Entwicklungsabsichten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Verkehr,<br />

Infrastruktur, Energie, Landschaft, Landwirtschaft und Erholung zum Ausdruck bringt.<br />

Das Planungsdossier mit sämtlichen Planungsinstrumenten und dem dazugehörigen Erläuterungsbericht<br />

wird anschliessend das gesetzlich vorgeschriebene Planerlassverfahren mit öffentlicher<br />

Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Gemeindeversammlungsbeschluss<br />

und kantonaler Genehmigung durchlaufen.<br />

Unter der Voraussetzung, dass der Planungsablauf ohne grössere Komplikationen abgewickelt<br />

werden kann, wird der gesamte Revisionsprozess etwa zweieinhalb Jahre (Beschluss durch den<br />

Souverän Ende 2014) dauern.<br />

Zeitgleich soll in einem separaten Auftrag die Parkplatzsituation durch das Büro BHP Raumplan<br />

AG (Bern) überprüft werden. Hierfür hat der Gemeinderat im Februar 2012 einen Verpflichtungskredit<br />

von 5'000 Franken gesprochen. Allfällige Anpassungen, die aus den Ergebnissen<br />

resultieren, können durch die Gemeindeorgane ausgeführt werden.<br />

Was Wann<br />

Projektstart und Grundlagen sammeln Juni bis Juli 2012<br />

Erarbeiten räumliches Entwicklungskonzept August 2012 bis Januar 2013<br />

Überarbeiten und Neuerstellen der Planungsinstrumente<br />

Planerlassverfahren<br />

Februar bis September 2013<br />

-<br />

-<br />

Mitwirkung, Auswertung<br />

Vorprüfung, Bereinigung<br />

Oktober 2013 bis Oktober 2014<br />

- Auflage, Einspracheverhandlungen<br />

Gemeindeversammlungsbeschluss Dezember 2014<br />

Genehmigung durch Amt für Gemeinden und Raumordnung<br />

1.7. Produkte<br />

Räumliches Entwicklungskonzept REK (Phase 2)<br />

Planungsinstrumente (Phase 3):<br />

- Zonenplan Siedlung<br />

- Schutzzonenplan<br />

- Inventar Landschaft<br />

- Baureglement<br />

- Richtplan Ortsentwicklung<br />

- Erläuterungsbericht<br />

1.8. Risiken, Massnahmen, Erfolgsfaktoren<br />

Risiken<br />

- Keine Zustimmung der Bevölkerung zu Teilresultaten oder Resultaten.<br />

- Wechselnde gesetzliche Rahmenbedingungen.<br />

- Interessenkonflikte GrundeigentümerInnen/Gemeinde.<br />

- Wegfall von Schlüsselpersonen.<br />

- Zeitliche Verzögerungen durch eines der obengenannten Risiken.<br />

Massnahmen<br />

- Lösungsvorschläge auf Verträglichkeit überprüften. Gute Information der Bevölkerung.<br />

- Vorausschauende Planung in Absprache mit dem Kanton (AGR).<br />

- Optimale Moderation der Gespräche und Verhandlungen.<br />

- Projekt nicht zu stark von einer Person abhängig machen (Personifizierung).<br />

- Zeitplan kontrollieren und anpassen.


11<br />

1.9. Kompetenzen und Aufgaben des Leitungsteams und der Spezialkommission<br />

„Ortsplanungsrevision“<br />

Leitungsteam<br />

- Koordinationsaufgaben<br />

- Vorbereiten der Geschäfte für die Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“ (Bereinigung<br />

der Ergebnisse)<br />

- Vorbereiten von Lösungsvorschlägen<br />

- Vorbereiten der Gemeinderatsgeschäfte<br />

- Planung Workshop (Detailplanung)<br />

- Führung der Pendenzenliste<br />

Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“<br />

Wird vom Gemeinderat als Nichtständige Kommission mit Entscheidbefugnis eingesetzt. Die<br />

Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“ kann über den Verpflichtungskredit – genehmigt und<br />

freigegeben durch den Souverän am 04.06.2012 – verfügen.<br />

Die Zwischenresultate/-produkte sind dem Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten (siehe<br />

Punkt 1.7 „Produkte“).<br />

Die Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“ diskutiert und bereinigt die von der BHP Raumplan<br />

AG vorgelegten Entwürfe zuhanden des Gemeinderates.<br />

1.10. Bewilligungen, Finanzierung, Kreditbeschaffung und Kosten<br />

Kostenübersicht (grob) in Franken<br />

BHP Raumplan AG<br />

- Grundlagen und Projektstart 4’000<br />

- Räumliches Entwicklungskonzept REK 20’000<br />

- Planungsinstrumente 37’000<br />

- Mitwirkung und Planerlassverfahren 19’000<br />

- Nebenkosten 4’000<br />

- Mehrwertsteuer (8 Prozent) 7’000<br />

91’000<br />

Korridorstudie Gürbetal (Grundlage für Vernehmlassungsbericht) 10’000<br />

Sitzungsgelder 5’000<br />

Nebenkosten für Workshops 5’000<br />

Unvorhergesehenes 19’000<br />

Brutto-Investitionskosten (zu genehmigender Betrag) 130’000<br />

Zur Information: Kosten für Vorarbeiten (bereits durch den Gemeinderat in eigener Kompetenz<br />

genehmigt):<br />

Vorphase der Ortsplanungsrevision 15’265<br />

Überprüfung der Parkplatzsituation durch die BHP Raumplan AG 5’000<br />

Kosten insgesamt für die Ortsplanungsrevision 150’265<br />

Tragbarkeit<br />

Im Finanzplan 2011 bis 2016 sind insgesamt 150'000 Franken für die Ortsplanungsrevision eingestellt.<br />

Die Berechnungen zeigen, dass das Projekt finanziell tragbar ist, ohne dass weitere<br />

Investitionsvorhaben in den Folgejahren grundsätzlich in Frage gestellt werden müssten.


Einwohnergemeinde <strong>Toffen</strong><br />

Ruth Rohr<br />

Gemeindepräsidentin<br />

<strong>Toffen</strong>,<br />

Unterschrift<br />

BHP Raumplan AG<br />

Kaspar Reinhard<br />

Bern,<br />

Unterschrift<br />

12


<strong>2.</strong> <strong>Projekthandbuch</strong> (PHB)<br />

<strong>2.</strong>1. Information und Kommunikation<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Aufgaben und Pflichten<br />

13<br />

Ortsentwicklung allgemein<br />

In einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision ist, mit der Unterstützung der Arbeitsgruppe<br />

„Vision <strong>Toffen</strong>“ und möglichst unter Einbezug der Bevölkerung, die Vision zu einem Räumlichen<br />

Entwicklungskonzept (REK) zu konkretisieren. Ein solches REK ist eine wichtige Grundlage, um<br />

spätere Planungsmassnahmen, insbesondere allfällige Einzonungsentscheide, gegenüber der<br />

Öffentlichkeit und den Stimmberechtigten transparenter begründen zu können.<br />

Es empfiehlt sich, das REK als Richtplan festzusetzen, weil es so als Grundlage für allfällige<br />

spätere Teilrevisionen, insbesondere kleinere Einzonungen dienen kann. Solche Teilrevisionen<br />

werden aufgrund neuster Bestimmungen im kantonalen Richtplan durch das AGR nur noch bewilligt,<br />

wenn sie sich in die Vorgaben eines Richtplans einordnen.<br />

Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung<br />

Es ist wichtig, Fragen zukünftiger Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklungen auch quantitativ in<br />

einer frühen Phase der Ortsplanungsrevision, d.h. bei der Erarbeitung eines räumlichen Entwicklungskonzeptes<br />

in einer breiteren Öffentlichkeit transparent zu diskutieren. Es ist insbesondere<br />

zu verhindern, dass entsprechende Grundsatzdiskussionen erst geführt werden, wenn<br />

konkrete Einzonungen im Rahmen der Mitwirkung zur Diskussion stehen.<br />

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die quantitativen Vorgaben des kantonalen<br />

Richtplanes für <strong>Toffen</strong> eine zweckmässige Grössenordnung darstellen.<br />

Soweit bereits möglich sind auch die Überlegungen und Entwürfe im Rahmen des RGSK einzubeziehen.<br />

Nebst der Klärung des quantitativen Bedarfs an zukünftigen Wohnflächen stellen sich auch Fragen<br />

auf qualitativer Ebene: Insbesondere, welche Wohnformen sollen in welchen Dichten realisiert<br />

werden?<br />

Zentrumsversorgung<br />

Soweit dies mit den Instrumenten der Ortsplanung möglich ist, ist dafür zu sorgen, dass im Zentrum<br />

an der Bahnhofstrasse vor allem die öffentlichen Aussenräume attraktiv gestaltet werden<br />

und der Strassenraum möglichst vom Durchgangsverkehr befreit werden kann.<br />

Bei allfälligen Zonenplanänderungen ist darauf zu achten, dass zukünftige Entwicklungen auf<br />

diesem Gebiet für die Attraktivität des Zentrums förderlich sind (z. B. dichtere Wohnüberbauungen<br />

in Verbindung mit öffentlich zugänglichen Grün- und Erholungsbereichen).<br />

Arbeitsplatzentwicklung<br />

Abklären von zweckmässigen Lösungen für allfällige vorhandene Nachfragen nach Bauland in<br />

Arbeitszonen. Prüfen von regionalen Lösungen.<br />

Im Bereich der gemischten Zonen ist eine Neuregelung bei den Nutzungsvorschriften nötig.<br />

Landschaft, Landwirtschaft, Naherholung<br />

Der vorhandene Schutzzonenplan muss aktualisiert und den neuen Richtplananforderungen<br />

angepasst werden.<br />

Im Rahmen des, in einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision zu erarbeitende, räumlichen<br />

Entwicklungskonzepts, sind die vorhandenen, überörtlichen Planungsgrundlagen für das Gebiet<br />

von <strong>Toffen</strong> zu einem Gesamtkonzept der Landschaftsentwicklung zusammenzufassen und zu<br />

konkretisieren.


<strong>2.</strong>3. PQM-Konzept und Q + A Vorschriften<br />

Protokolle<br />

14<br />

Zur Sicherstellung der Entscheidungswege sind folgende Protokolle schriftlich durch das Projektsekretariat<br />

der Gemeinde <strong>Toffen</strong> zu führen:<br />

- Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“<br />

- Leitungsteam (Aktennotizen)<br />

Protokollverteiler<br />

Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“: Mitglieder, Gemeinderat<br />

Leitungsteam (Aktennotizen): Mitglieder, Gemeinderat, Spezialkommission „Ortsplanungsrevision“<br />

Information der Öffentlichkeit<br />

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt gemäss der Weisungen über die Information, Gemeinde<br />

<strong>Toffen</strong>, vom 05.01.2011 (Anhang1).<br />

Datensicherung<br />

Die Dateien des Raumplaners werden täglich gesichert und wöchentlich auf einen externen Datenträger<br />

gespeichert.<br />

<strong>2.</strong>4. Terminplan und Leistungskontrollen<br />

Gemäss Terminplanung (Anhang 2)<br />

<strong>2.</strong>5. Projektdokumentation<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Toffen</strong>.<br />

Einwohnergemeinde <strong>Toffen</strong><br />

Ruth Rohr<br />

Gemeindepräsidentin<br />

<strong>Toffen</strong>,<br />

Unterschrift<br />

BHP Raumplan AG<br />

Kaspar Reinhard<br />

Bern,<br />

Unterschrift<br />

Verzeichnis der verwendeten Dokumente<br />

- Programm und Submissionsausschreibung vom 10.08.2011 von Andreas Gerber<br />

- Offerte BHP Raumplan AG vom 14.10.2011<br />

- Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 04.06.2012 (erstellt durch die Gemeindeverwaltung <strong>Toffen</strong>)<br />

Erstellt durch Ruth Rohr, Gemeindepräsidentin, und Nadja Winzenried, Bauverwaltung <strong>Toffen</strong>.


ANHANG 1<br />

Gemeinde <strong>Toffen</strong><br />

15<br />

Der Gemeinderat von <strong>Toffen</strong> erlässt, gestützt auf Artikel 91 des Organisationsreglements vom<br />

16. Oktober 2000, folgende<br />

Weisungen über die Information (Kommunikationskonzept)<br />

Grundlagen Artikel 1 Die nachstehend aufgeführten kantonalen Vorschriften<br />

sind grundsätzlich direkt anwendbar:<br />

a) Artikel 17 Absatz 3 der Verfassung des Kantons<br />

Bern vom 6. Juni 1993,<br />

b) Gesetz vom <strong>2.</strong> November 1993 über die Information<br />

der Bevölkerung und<br />

c) Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die<br />

Information der Bevölkerung.<br />

Zweck Artikel 2 Diese Weisungen regeln für den internen Gebrauch<br />

die Grundsätze und das Verfahren zur Information<br />

der Bevölkerung über die Tätigkeit der Gemeindebehörden<br />

und der Verwaltung.<br />

Information der Bevölkerung Artikel 3<br />

Information von Amtes wegen Artikel 4<br />

1 Die Bevölkerung wird über die Tätigkeit der Gemeindebehörden<br />

und der Verwaltung informiert,<br />

soweit nicht überwiegende öffentliche oder private<br />

Interessen entgegenstehen.<br />

2 Die Information erfolgt durch die Gemeindepräsidentin/den<br />

Gemeindepräsidenten von Amtes wegen<br />

oder auf Anfrage.<br />

3 Die Gemeindepräsidentin/der Gemeindepräsident<br />

kann Drittpersonen ermächtigen, Auskünfte zu erteilen.<br />

1 Über die Sitzungen des Gemeinderates wird die<br />

Bevölkerung mittels einer Pressemitteilung informiert.<br />

Sie wird durch die Gemeindeschreiberin/den<br />

Gemeindeschreiber – im Einvernehmen mit dem<br />

Gesamtgemeinderat – verfasst.<br />

2 Die ständigen Kommissionen – im Einvernehmen<br />

mit den Ressortvorstehenden und der Gemeindepräsidentin/des<br />

Gemeindepräsidenten – sind befugt,<br />

über ihre Fachgebiete zu informieren.<br />

3 Gegenüber den Medien gilt das Gebot der


Information auf Anfrage<br />

1. Formlose Anfrage<br />

Artikel 5<br />

<strong>2.</strong> Akteneinsicht Artikel 6<br />

16<br />

Gleichbehandlung. Abklärungen der Medienschaffenden<br />

sind nach Möglichkeit zu unterstützen.<br />

4 Bei Geschäften von besonderer Bedeutung kann<br />

eine Medienkonferenz durchgeführt werden.<br />

5 Die Gemeindeschreiberin/der Gemeindeschreiber<br />

informiert die Angestellten über die Beschlüsse des<br />

Gemeinderates.<br />

1 Die Ressortvorstehenden und die Abteilungsleitenden<br />

sind befugt, Anfragen über ihr Fachgebiet<br />

zu beantworten.<br />

2 Mündliche Anfragen werden in der Regel mündlich,<br />

schriftliche Anfragen in der Regel schriftlich<br />

beantwortet.<br />

3 Die Einschränkungen der Artikel 27 bis 29 des<br />

Gesetzes über die Information der Bevölkerung und<br />

Artikel 4 der Verordnung über die Information der<br />

Bevölkerung gelten auch für formlose Anfragen.<br />

1 Gesuche um Akteneinsicht sind schriftlich bei der<br />

Gemeindeschreiberei einzureichen.<br />

2 Das Verfahren richtet sich nach den Artikel 9 bis<br />

16 der Verordnung über die Information der Bevölkerung.<br />

3 In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeinderat<br />

über die Bewilligung zur Akteneinsicht.<br />

Rechtspflege Artikel 7 Verfahren und Zuständigkeiten richten sich grundsätzlich<br />

nach den Bestimmungen des Gesetzes<br />

vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege.<br />

Genehmigung Artikel 8 Der Gemeinderat hat diese Weisungen am<br />

03.01.2011 genehmigt.<br />

In-Kraft-Treten Artikel 9 Diese Weisungen treten rückwirkend am<br />

01.01.2011 in Kraft.<br />

GEMEINDERAT TOFFEN<br />

Die Präsidentin Die Gemeindeschreiberin<br />

sig. sig.<br />

Ruth Rohr Christine Pulfer Brand<br />

03.01.2011


ANHANG 2<br />

Gemeinde <strong>Toffen</strong><br />

Ortsplanungsrevision, Terminprogramm<br />

Phase<br />

Phase 1 Grundlagen und Projektstart<br />

Phase 2 Räumliches Entwicklungskonzept<br />

Phase 3 Planungsinstrumente<br />

Phase 4 Planerlassverfahren<br />

- Mitwirkung, Auswertung<br />

- Vorprüfung, Bereinigung<br />

- Auflage, Einspracheverhandlungen<br />

- Beschlussfassung / Genehmigung<br />

Meilensteine:<br />

Beschluss Gemeinderat<br />

Einbezug der Bevölkerung<br />

Beschluss Gemeindeversammlung<br />

2012 2013<br />

Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

0 0<br />

0<br />

2014<br />

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