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Information zu Lohngruppen für Pflegehelfer - Diakonie Düsseldorf

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<strong>Information</strong>en <strong>zu</strong> <strong>Lohngruppen</strong> <strong>für</strong> <strong>Pflegehelfer</strong>/-innen bei der<br />

<strong>Diakonie</strong> im Raum Rheinland-Westfalen-Lippe<br />

In einer Presserklärung vom Freitag, 3. August 2012, verbreitet Verdi<br />

den Eindruck von drastischen Lohnkür<strong>zu</strong>ngen bei Altenpflegehelferinnen,<br />

die nach dem BAT-KF der <strong>Diakonie</strong> in Rheinland-Westfalen-<br />

Lippe bezahlt werden. Verdi bezieht sich damit auf eine Tarifvereinbarung<br />

vom 16. Mai 2012. Das Thema wurde u. a. von der Rheinischen<br />

Post aufgegriffen.<br />

Erläuterungen und Richtigstellungen<br />

In der Tarifvereinbarung <strong>zu</strong>m BAT-KF <strong>für</strong> RWL vom 16. Mai wurden<br />

neue <strong>Lohngruppen</strong> <strong>für</strong> Beschäftigte, die über keinerlei fachliche Ausbildung<br />

verfügen, eingeführt. Damit verbunden ist auch eine neue<br />

Eingruppierung <strong>für</strong> ungelernte Mitarbeitende, die bereits in diakonischen<br />

Einrichtungen beschäftigt waren. Für sie gelten Besitzstandsregelungen.<br />

Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen<br />

damit nicht weniger als vorher, nehmen aber an der Tarifsteigerung<br />

vom 1. Juni einmalig nicht teil. Zukünftige Steigerungen des Tabellenentgelts<br />

werden <strong>zu</strong>r Hälfte auf den Besitzstand angerechnet. Bei<br />

den Entgeltgruppen <strong>für</strong> Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern hat sich<br />

nichts geändert.<br />

Um welche Tarifvereinbarung geht es?<br />

In ihrer Sit<strong>zu</strong>ng am 16. Mai 2012 haben Dienstnehmer und Dienstgeber<br />

gemeinsam in der <strong>für</strong> den BAT-KF <strong>zu</strong>ständigen, paritätischen besetzten<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe<br />

(ARK-RWL) die Erhöhung der Entgelte <strong>zu</strong>m 1. Juni 2012 um 3,5 % und<br />

<strong>zu</strong>m 1. April 2013 um ca. 2,82 % beschlossen. Die unterste Entgeltgruppe<br />

(Entgeltgruppe 1) wurde darüber hinaus deutlich stärker als<br />

die anderen Entgelte angehoben. Für Beschäftigte ohne jede fachliche<br />

Ausbildung wurden neue Entgeltgruppen eingeführt. Die Entlohnung<br />

von neu eingestellten ungelernten Pflegehilfskräften liegt damit unter<br />

der bisher üblichen Eingruppierung, aber deutlich über dem Mindestlohn<br />

von 8,75 Euro in der Pflege. Der Stundenlohn <strong>für</strong> ungelernte Pflegehilfskräfte<br />

in Diakonischen Einrichtungen liegt mit mindestens<br />

10,73 Euro bis 12,68 Euro deutlich über dem Mindestlohn, der von<br />

(privaten) Pflegeanbietern laut Verdi nicht selten sogar unterlaufen<br />

wird. Hin<strong>zu</strong> kommen in der <strong>Diakonie</strong> Kinder<strong>zu</strong>schläge (rund 100 Euro<br />

pro Kind monatlich), eine betriebliche Zusatzversorgung sowie<br />

Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld).<br />

Für wen gelten die neuen Entgeltgruppen?<br />

Die neuen <strong>Lohngruppen</strong> gelten <strong>für</strong> Beschäftigte, die über keinerlei<br />

fachliche Ausbildung verfügen, nicht aber <strong>zu</strong>m Beispiel <strong>für</strong> Altenpflegehelferinnen<br />

mit einer einjährigen Ausbildung. Bei den Hauswirtschaftskräften<br />

gibt es eine neue Zuordnung <strong>zu</strong> den Tätigkeitsmerkmalen.<br />

Folge kann hier eine Zuordnung <strong>zu</strong> einer niedrigeren Entgeltgruppe<br />

(bei Besitzstandswahrung), aber Seite 2 von 2 auch die Zuordnung<br />

<strong>zu</strong> einer höheren Entgeltgruppe (mit der Folge einer Höhergruppierung)<br />

sein. Eine Mitarbeiterin, die z. B. Wohn-, Behandlungs-<br />

<strong>Diakonie</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Gemeindedienst der<br />

evangelischen<br />

Kirchengemeinden e. V.<br />

Platz der <strong>Diakonie</strong> 1<br />

40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel 0211 73 53 0


oder Betreuungsräume reinigt, ohne Maschinen ein<strong>zu</strong>setzen, war bisher<br />

in Entgeltgruppe 1 eingruppiert. Seit dem 1. Juni 2012 ist<br />

sie in die höhere Entgeltgruppe 1a eingruppiert.<br />

Was ist der Hintergrund <strong>für</strong> die Einführung der neuen Entgeltgruppen?<br />

Die diakonischen Einrichtungen arbeiten in einem Markt mit vielen<br />

privaten Anbietern, die häufig nicht tarifgebunden sind, sowie unter<br />

Refinanzierungsbedingungen, die von der Politik gesetzt werden. Die<br />

<strong>Diakonie</strong> RWL setzt sich seit langem <strong>für</strong> angemessene Refinanzierungsbedingungen<br />

ein, die eine bessere Bezahlung von Pflegekräften<br />

ermöglichen. In den vergangenen Jahren haben ungelernte Mitarbeitende<br />

überproportional von Lohnsteigerungen profitiert. Damit sank<br />

auch der Anreiz <strong>für</strong> eine Weiterqualifizierung. Qualifizierte Pflegekräfte<br />

werden dringend benötigt. Diakonische Einrichtungen unterstützen<br />

ungelernte Kräfte in der Pflege, sich <strong>zu</strong> qualifizieren. Die Entgelte <strong>für</strong><br />

gelernte Altenpflegehelferinnen sind in der Tarifvereinbarung vom<br />

Mai wie andere Entgeltgruppen angehoben worden (<strong>zu</strong>m 1. Juni 2012<br />

um 3,5 % und <strong>zu</strong>m 1. April 2013 um ca. 2,82 %).<br />

<strong>Diakonie</strong> in <strong>Düsseldorf</strong><br />

Gemeindedienst der<br />

evangelischen<br />

Kirchengemeinden e. V.<br />

Platz der <strong>Diakonie</strong> 1<br />

40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel 0211 73 53 0

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