Information zu Lohngruppen für Pflegehelfer - Diakonie Düsseldorf
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<strong>Information</strong>en <strong>zu</strong> <strong>Lohngruppen</strong> <strong>für</strong> <strong>Pflegehelfer</strong>/-innen bei der<br />
<strong>Diakonie</strong> im Raum Rheinland-Westfalen-Lippe<br />
In einer Presserklärung vom Freitag, 3. August 2012, verbreitet Verdi<br />
den Eindruck von drastischen Lohnkür<strong>zu</strong>ngen bei Altenpflegehelferinnen,<br />
die nach dem BAT-KF der <strong>Diakonie</strong> in Rheinland-Westfalen-<br />
Lippe bezahlt werden. Verdi bezieht sich damit auf eine Tarifvereinbarung<br />
vom 16. Mai 2012. Das Thema wurde u. a. von der Rheinischen<br />
Post aufgegriffen.<br />
Erläuterungen und Richtigstellungen<br />
In der Tarifvereinbarung <strong>zu</strong>m BAT-KF <strong>für</strong> RWL vom 16. Mai wurden<br />
neue <strong>Lohngruppen</strong> <strong>für</strong> Beschäftigte, die über keinerlei fachliche Ausbildung<br />
verfügen, eingeführt. Damit verbunden ist auch eine neue<br />
Eingruppierung <strong>für</strong> ungelernte Mitarbeitende, die bereits in diakonischen<br />
Einrichtungen beschäftigt waren. Für sie gelten Besitzstandsregelungen.<br />
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen<br />
damit nicht weniger als vorher, nehmen aber an der Tarifsteigerung<br />
vom 1. Juni einmalig nicht teil. Zukünftige Steigerungen des Tabellenentgelts<br />
werden <strong>zu</strong>r Hälfte auf den Besitzstand angerechnet. Bei<br />
den Entgeltgruppen <strong>für</strong> Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern hat sich<br />
nichts geändert.<br />
Um welche Tarifvereinbarung geht es?<br />
In ihrer Sit<strong>zu</strong>ng am 16. Mai 2012 haben Dienstnehmer und Dienstgeber<br />
gemeinsam in der <strong>für</strong> den BAT-KF <strong>zu</strong>ständigen, paritätischen besetzten<br />
Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe<br />
(ARK-RWL) die Erhöhung der Entgelte <strong>zu</strong>m 1. Juni 2012 um 3,5 % und<br />
<strong>zu</strong>m 1. April 2013 um ca. 2,82 % beschlossen. Die unterste Entgeltgruppe<br />
(Entgeltgruppe 1) wurde darüber hinaus deutlich stärker als<br />
die anderen Entgelte angehoben. Für Beschäftigte ohne jede fachliche<br />
Ausbildung wurden neue Entgeltgruppen eingeführt. Die Entlohnung<br />
von neu eingestellten ungelernten Pflegehilfskräften liegt damit unter<br />
der bisher üblichen Eingruppierung, aber deutlich über dem Mindestlohn<br />
von 8,75 Euro in der Pflege. Der Stundenlohn <strong>für</strong> ungelernte Pflegehilfskräfte<br />
in Diakonischen Einrichtungen liegt mit mindestens<br />
10,73 Euro bis 12,68 Euro deutlich über dem Mindestlohn, der von<br />
(privaten) Pflegeanbietern laut Verdi nicht selten sogar unterlaufen<br />
wird. Hin<strong>zu</strong> kommen in der <strong>Diakonie</strong> Kinder<strong>zu</strong>schläge (rund 100 Euro<br />
pro Kind monatlich), eine betriebliche Zusatzversorgung sowie<br />
Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld).<br />
Für wen gelten die neuen Entgeltgruppen?<br />
Die neuen <strong>Lohngruppen</strong> gelten <strong>für</strong> Beschäftigte, die über keinerlei<br />
fachliche Ausbildung verfügen, nicht aber <strong>zu</strong>m Beispiel <strong>für</strong> Altenpflegehelferinnen<br />
mit einer einjährigen Ausbildung. Bei den Hauswirtschaftskräften<br />
gibt es eine neue Zuordnung <strong>zu</strong> den Tätigkeitsmerkmalen.<br />
Folge kann hier eine Zuordnung <strong>zu</strong> einer niedrigeren Entgeltgruppe<br />
(bei Besitzstandswahrung), aber Seite 2 von 2 auch die Zuordnung<br />
<strong>zu</strong> einer höheren Entgeltgruppe (mit der Folge einer Höhergruppierung)<br />
sein. Eine Mitarbeiterin, die z. B. Wohn-, Behandlungs-<br />
<strong>Diakonie</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Gemeindedienst der<br />
evangelischen<br />
Kirchengemeinden e. V.<br />
Platz der <strong>Diakonie</strong> 1<br />
40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel 0211 73 53 0
oder Betreuungsräume reinigt, ohne Maschinen ein<strong>zu</strong>setzen, war bisher<br />
in Entgeltgruppe 1 eingruppiert. Seit dem 1. Juni 2012 ist<br />
sie in die höhere Entgeltgruppe 1a eingruppiert.<br />
Was ist der Hintergrund <strong>für</strong> die Einführung der neuen Entgeltgruppen?<br />
Die diakonischen Einrichtungen arbeiten in einem Markt mit vielen<br />
privaten Anbietern, die häufig nicht tarifgebunden sind, sowie unter<br />
Refinanzierungsbedingungen, die von der Politik gesetzt werden. Die<br />
<strong>Diakonie</strong> RWL setzt sich seit langem <strong>für</strong> angemessene Refinanzierungsbedingungen<br />
ein, die eine bessere Bezahlung von Pflegekräften<br />
ermöglichen. In den vergangenen Jahren haben ungelernte Mitarbeitende<br />
überproportional von Lohnsteigerungen profitiert. Damit sank<br />
auch der Anreiz <strong>für</strong> eine Weiterqualifizierung. Qualifizierte Pflegekräfte<br />
werden dringend benötigt. Diakonische Einrichtungen unterstützen<br />
ungelernte Kräfte in der Pflege, sich <strong>zu</strong> qualifizieren. Die Entgelte <strong>für</strong><br />
gelernte Altenpflegehelferinnen sind in der Tarifvereinbarung vom<br />
Mai wie andere Entgeltgruppen angehoben worden (<strong>zu</strong>m 1. Juni 2012<br />
um 3,5 % und <strong>zu</strong>m 1. April 2013 um ca. 2,82 %).<br />
<strong>Diakonie</strong> in <strong>Düsseldorf</strong><br />
Gemeindedienst der<br />
evangelischen<br />
Kirchengemeinden e. V.<br />
Platz der <strong>Diakonie</strong> 1<br />
40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel 0211 73 53 0