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(PDF) Dialyse & Soziales - Dialyse Simmern

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3. Berufstätigkeit und <strong>Dialyse</strong>behandlung<br />

Die <strong>Dialyse</strong>behandlung führt nicht zwangsläufig zur Aufgabe der Berufstätigkeit.<br />

3.1 <strong>Dialyse</strong>behandlung und Arbeitsplatz<br />

Tätigkeiten und Arbeitsplatzgestaltung<br />

Die Tätigkeit eines <strong>Dialyse</strong>patienten sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen:<br />

12<br />

möglichst keine körperliche Schwerarbeit (mittelschwere bis leichte Tätigkeiten)<br />

Vermeidung von klimatischen Verhältnissen, die eine Infektion begünstigen (kalt, nass,<br />

zugig)<br />

möglichst keine Schicht- und Nachtarbeit<br />

möglichst keine ständig wechselnden und weit entfernten Einsatzorte (Montage)<br />

Im Allgemeinen wird der Patient von Seiten der <strong>Dialyse</strong>zentren in seinen Wünschen und Bedürfnissen<br />

so unterstützt, dass eine Fortsetzung seiner Berufstätigkeit ermöglicht wird, z.B.<br />

durch entsprechende <strong>Dialyse</strong>zeiten am Tag<br />

Nachtdialyse (diese <strong>Dialyse</strong>zeit bietet auch Freiräume für Freizeit und Familie)<br />

Kündigungsschutz<br />

Mit einer anerkannten Schwerbehinderung genießt der berufstätige <strong>Dialyse</strong>patient einen erhöhten<br />

Kündigungsschutz.<br />

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber<br />

bedarf immer der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn das Arbeitsverhältnis<br />

länger als 6 Monate bestanden hat. Eine Zustimmung zur Kündigung muss vom<br />

Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Vor der Entscheidung über den Antrag ist das<br />

Integrationsamt verpflichtet, eine Stellungnahme des von der Kündigung Betroffenen, des<br />

zuständigen Arbeitsamtes, des Betriebsarztes und des Personalrates sowie der Schwerbehinderten-Vertretung<br />

einzuholen.<br />

Tipp: Bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz ist es ratsam, dass der Arbeitnehmer selbst<br />

sehr frühzeitig Kontakt zum Integrationsamt aufnimmt.<br />

Integrationsamt: Die Integrationsämter sind bei den Landesämtern für zentrale soziale Aufgaben<br />

angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, die Integration schwerbehinderter Menschen in das<br />

Arbeitsleben sicherzustellen.<br />

Zusatzurlaub<br />

Anerkannt schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen<br />

Urlaub von 1 Arbeitswoche im Urlaubsjahr.

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