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Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

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EINLADUNG zur <strong>Hauptversammlung</strong> (Stand: 08.03.2013)<br />

am Samstag, dem 23. März 2013, 09:00 Uhr,<br />

Parkhotel Kolpinghaus, Goethestr. 13, in 36043 Fulda<br />

Zimmerbestellungen unter "DJT" bitte bis 01.02.2013 unter<br />

Tel. 0661 86500, E-Mail: info@parkhotel-fulda.de<br />

Die Delegierten-Unterlagen werden den Landesgruppenleitern bis 09.02.2013 (zur Aushändigung<br />

an die Delegierten) zugesandt.<br />

Vorläufige Tagesordnung:<br />

TOP 01 Eröffnung und Begrüßung Ehrung der Verstorbenen.<br />

TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung<br />

Festlegung der endgültigen Tagesordnung<br />

Benennung des Protokollführers<br />

TOP 03 Genehmigung Protokoll der HV vom 19.März 2011<br />

veröffentlicht im Nachrichtenblatt Juni 2011<br />

TOP 04 Rechenschaftsberichte des Vorstandes<br />

a. Vorsitzende<br />

b. stellv. Vorsitzender<br />

c. Schatzmeister<br />

d. Zuchtbuchführer<br />

e. Hauptzuchtwart<br />

f. Prüfungsobmann<br />

TOP 05 Bericht des Obmannes des Finanzbeirates<br />

TOP 06 Entlastung des Vorstandes<br />

TOP 07 Anträge auf Ernennung zu Ehrenmitgliedern<br />

nach § 6 (1) der Satzung:<br />

Ewald Sauer, Robert Berbner, Manfred Kittel, Christian Fleischer,<br />

Günter Janssen<br />

TOP 08 Antrag auf Ernennung zur Ehrenvorsitzenden<br />

nach § 6 (3) der Satzung, Jenny Schröder<br />

TOP 09 Ehrungen<br />

1


Top 10 Neuwahlen<br />

a.) Bildung eines Wahlausschusses<br />

b.) Wahl der Vorstandsmitglieder [geheim gem. Satzung § 16 (3) 1.]<br />

01. Vorsitzender<br />

02. stellvertretender Vorsitzender<br />

03. Prüfungsobmann<br />

04. Hauptzuchtwart<br />

05. Zuchtbuchführer<br />

06. Schatzmeister<br />

c.) Wahl der stellvertretenden Vorstandsmitglieder<br />

[gem. Satzung § 16 (3) 2. können Stellvertreter offen gewählt werden,<br />

sofern nicht 1/4 der stimmberechtigten Delegierten oder der Vorstand<br />

geheime Wahl verlangen. Bei mehreren Bewerbern ist geheim zu wählen.]<br />

07. stellvertretender Prüfungsobmann<br />

08. stellvertretende(r) Hauptzuchtwart(in)<br />

09. stellvertretender Zuchtbuchführer<br />

10. stellvertretende(r) Schatzmeister(in)<br />

d.)Wahl aller Beiratsmitglieder einschließlich Stellvertretern<br />

[gem. Satzung § 16 (3) 2. können Beiräte offen gewählt werden, sofern<br />

nicht 1/4 der stimmberechtigten Delegierten oder der Vorstand geheime<br />

Wahl verlangen. Bei mehreren Bewerbern ist geheim zu wählen.]<br />

• 11. Zuchtbeirat - 5 Mitglieder<br />

• 12. Zuchtbeirat - 5 stellvertretende Mitglieder<br />

• 13. Finanzbeirat - 3 Mitglieder<br />

• 14. Finanzbeirat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />

• 15. Juristischer Beirat - 3 Mitglieder<br />

• 16. Juristischer Beirat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />

• 17. Ehrenrat - 3 Mitglieder<br />

• 18. Ehrenrat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />

2


Kandidatenliste mit Stand: 08.03.2013<br />

Sie kann jederzeit<br />

bis einschließlich des jeweiligen Wahlvorganges<br />

eine Änderung erfahren!<br />

Vorsitzender: Manfred Kühne<br />

stellv. Vorsitzender: Max Miller<br />

Prüfungsobmann: Bernd Volzke<br />

Hauptzuchtwart:<br />

3<br />

Josef Andritzky<br />

Paul Schmid<br />

Zuchtbuchführer: Alfred Zimmerling<br />

Schatzmeister: Bernhard Haus<br />

stellv. Prüfungsobmann:<br />

stellv. Hauptzuchtwart:<br />

stellv. Zuchtbuchführer:<br />

Jürgen Merle<br />

Franz-Peter Froitzheim<br />

Thorsten Beierlein<br />

Bibiane Storath<br />

Iris Duda<br />

Heinz Schulz<br />

Heinrich Masemann<br />

Dr. Jens Schröder<br />

stellv. Schatzmeister(in): Beate Krutzler<br />

Zuchtbeirat:<br />

Zuchtbeirat-Stellvertreter:<br />

Finanzbeirat:<br />

Finanzbeirat-Stellvertreter:<br />

juristischer Beirat:<br />

juristischer Beirat-<br />

Stellvertreter:<br />

Ehrenrat:<br />

Ehrenrat-Stellvertreter:<br />

Albrecht Veith<br />

Bruno Stang<br />

Hubert Kleimann<br />

Harald Löschke<br />

Klaus Schulz<br />

Hans Kasch<br />

Frank Haase<br />

Josef Steidle<br />

Stefan Rahner<br />

Franz Tuscher<br />

Werner Schmitt<br />

RA Marcus Jung<br />

RA Frank Sürmann<br />

RA Helge Rübartsch<br />

RA Bettina Rübartsch<br />

RA Heinrich Uhde<br />

Heinz Tietz


Top 11 Beratung und Beschlussfassung der gem. § 10 (3) 2. Satz<br />

bis zum 23.09.2012 eingegangenen Anträge (6-Monats-Frist)<br />

1. Änderung der Satzung<br />

Antrag des Vorstandes auf Anfügen eines Paragraphen 23<br />

bezüglich Datenschutzes einschließlich Datenschutzordnung des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />

e.V. auf Basis des Schreibens von Schatzmeister Bernhard Haus vom 10.09.2012<br />

§23 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte<br />

(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben<br />

über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur<br />

Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben im Rahmen der<br />

Mitgliederverwaltung, des Prüfungs- und Zuchtwesens.<br />

(2) Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende<br />

Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist.<br />

Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.<br />

(3) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die<br />

Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer<br />

personenbezogenen Daten und Fotos des in der Datenschutzordnung des Vereins genannten Ausmaßes<br />

und Umfang zu.<br />

(4) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren<br />

Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.<br />

(5) Personenbezogene Daten eines ausgetretenen Mitglieds, die die Beitragsverwaltung betreffen, werden<br />

gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren, ab der schriftlichen Bestätigung des<br />

Austritts, durch den Vorstand aufbewahrt.<br />

(6) Näheres regelt die Datenschutzordnung des Vereins.<br />

(7) Der Vorstand wird ermächtigt, die Datenschutzordnung bei Bedarf jederzeit den Erfordernissen<br />

anpassen zu können.<br />

Datenschutzordnung des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e.V.<br />

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Namen, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Telefonnummern,<br />

E-Mail-Adresse, Bankverbindung und den Besitz eines Jagdscheines auf. Mindestangaben<br />

sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Besitz eines Jagdscheines und die Bankverbindung.<br />

Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.<br />

Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.<br />

Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische<br />

Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.<br />

(2) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet,<br />

genutzt sowie den entsprechenden Dachverbänden übermittelt, wenn sie zur Förderung der<br />

Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bekannt sind, die schutzwürdigen Interessen<br />

des Mitgliedes entgegenstehen.<br />

(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen seine Mitglieder<br />

Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge<br />

erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder.<br />

4


(4) Der Verein macht Ereignisse des Vereinslebens im Zusammenhang mit dem Prüfungsbetrieb,<br />

Zuchtbetrieb, sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten wie Ehrungen und<br />

Geburtstage hinsichtlich Durchführung und Ergebnissen in seiner Vereinszeitschrift (Nachrichtenblatt =<br />

NRB), gegebenenfalls auch auf seiner Web-Seite, in Organen und auf Web-Seiten der Dachverbände<br />

(Internationaler Verband für Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> [IV-DJT], Jagdgebrauchshundverband e.V. [JGHV],<br />

Verband für das Deutsche Hundewesen [VDH]) sowie in der allgemeinen Jagdpresse bekannt.<br />

Hierbei können personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder veröffentlicht werden.<br />

Die Veröffentlichung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Funktion im Verein, Dauer der<br />

Vereinszugehörigkeit Name und Prüfungsergebnis der geführten Hunde und im Falle von Jubiläen auf<br />

Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Das Mitglied kann gegenüber einem Vorstandsmitglied jederzeit<br />

einer Veröffentlichung seiner Daten und Fotos grundsätzlich, im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage<br />

allgemein oder für einzelne Ereignisse in schriftlicher Form widersprechen.<br />

Wird der Widerspruch rechtzeitig erklärt, unterbleibt die Veröffentlichung. Anderenfalls entfernt der<br />

Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seinen Web-Seiten und verzichtet auf<br />

künftige Veröffentlichungen.<br />

(5) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vorstandes<br />

und der Untergliederungen des Vereins herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere<br />

Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.<br />

(6) Sämtliche Funktionsträger, welchen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden schriftlich<br />

und intensiv über den Datenschutz instruiert.<br />

Die Ausübung einer Funktion ist nur möglich, sofern der Funktionsträger die Belehrung hinsichtlich des<br />

Datenschutzes schriftlich bestätigt hat (Datenschutzerklärung).<br />

Bei der Aufgabe einer Funktion alle Listen und Dateien, welche personenbezogene Daten enthalten<br />

zurückzugeben oder zu vernichten.<br />

Die Bereitstellung von Dateien auf den Web-Seiten erfolgt ausschließlich auf einer mit individuellem<br />

Passwort geschützten Domains für Funktionsträger.<br />

(7) Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen<br />

Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche<br />

Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken<br />

Verwendung finden.<br />

(8) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden im Detail –unter anderem - wie folgt verarbeitet<br />

oder genutzt.<br />

a. Zur Mitgliederverwaltung werden Mitgliederlisten als Datei oder in gedruckter Form an Vorstand<br />

einschl. Stellvertretern, Leitungen der Landes- und Arbeitsgruppen und Beiratsmitglieder herausgegeben,<br />

soweit deren Funktion Kenntnisnahme erfordert.<br />

Die Daten der Bankverbindung verbleiben ausschließlich beim, für die Mitgliedsbeiträge zuständigen<br />

Schatzmeister.<br />

In der Vereinszeitung (= Nachrichtenblatt = NRB) erfolgt:<br />

- eine namentliche Begrüßung der neuen Mitglieder<br />

- die Veröffentlichung von runden und besonderen Geburtstagen<br />

- die Veröffentlichung von Ehrungen aller Art<br />

- die Veröffentlichung von Austritten aller Art.<br />

5


. Im Rahmen des Prüfungswesens werden die Daten verwendet zur:<br />

Angabe von Züchter, Führer u. Eigentümer von, auf Prüfungen aller Art und Zuchtschauen geführten<br />

Hunden<br />

- in gedruckten Prüfungsprogrammen od. Katalogen<br />

- zur Veröffentlichung der Prüfungs- und Zuchtschau-Ergebnisse<br />

> im NRB des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.-<br />

>in den Verbandsorgan der Dachverbände (JGHV, IV-DJT, VDH u. FCI)<br />

> ggfls. in der allgemeinen Jagdpresse<br />

- auf den Web-Seiten<br />

> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

> des Internationalen Verbandes für DJT (IV-DJT)<br />

c. Im Rahmen des Zuchtwesens werden die Daten genutzt:<br />

- im gedruckten und elektronischen Zuchtbuch als Besitzer von Hunden und als Züchter<br />

- im NRB zur Bekanntgabe von Zwinger-Neueintragungen und Zwinger-Löschungen<br />

- in Listen über Deckungen von Hunden.<br />

d. Im Rahmen einer eventuellen Tätigkeit als Funktionsträger aller Ebenen des Vereins sowie eventuell als<br />

Leistungs- oder Zuchtrichter werden die Daten verwendet:<br />

- zur Veröffentlichung in Listen über Funktionsträger<br />

- in Richterlisten (auch Software) des DJT-<strong>Club</strong>s und des JGHV<br />

- in gedruckten Prüfungsprogrammen<br />

- im Nachrichtenblatt des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

- in den Verbandsorganen der Dachverbände (IV-DJT, JGHV, VDH; FCI)<br />

- auf den Web-Seiten<br />

> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />

> der o. a. Dachverbände<br />

(9) Eine eventuelle Tätigkeit als Funktionsträger aller Ebenen des Vereins sowie eventuell auch als<br />

Leistungs- oder Zuchtrichter setzt im Interesse der Mitgliederinformation das Einverständnis des<br />

Funktionsträgers zur Verwendung seiner Daten im Nachrichtenblatt, auf den Web-Seiten des DJT-<strong>Club</strong>s<br />

und bei Bedarf auch in den Medien der Dachverbände voraus.<br />

2. Änderung der Satzung<br />

Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens von Schatzmeister Bernhard Haus vom 10.09.12<br />

auf Änderung von<br />

§ 5 Mitgliedschaft, Austritt (1) Mitgliedschaft, 1. Satz<br />

Synopse:<br />

Bisheriger Text:<br />

Mitglied im DJT-<strong>Club</strong> kann werden, wer diese Satzung anerkennt und von seiner Person her willens ist, nach<br />

ihr zum Wohle der Rasse zu wirken.<br />

Neuer Text:<br />

Mitglied im DJT-<strong>Club</strong> kann jede natürliche, volljährige Person werden, die im Besitz eines aktuell gültigen<br />

Jagdscheines ist, diese Satzung anerkennt und willens ist, nach ihr zum Wohle der Rasse zu wirken.<br />

6


3. Änderung der Zuchtordnung<br />

Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens des Schatzmeisters B. Haus vom 10.09.2012 auf<br />

Änderung des Punktes:<br />

1. Allgemeines,<br />

1.1 Zwingerschutz-Zuchtrecht, Satz 4.<br />

Bisheriger Text:<br />

Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche gemäß Satzung §5 (2)berechtigt sind,<br />

einen Jagdschein zu lösen.<br />

Neuer Text:<br />

Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche berechtigt sind einen Deutschen<br />

Jagdschein zu lösen.<br />

Sie müssen einen eigenen Hausstand haben, welcher die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von<br />

Hunden, sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes ermöglicht.<br />

Erforderlich sind auch hinreichende Betreuungszeit, ein Sachkundenachweis des DJT-<strong>Club</strong>s für Züchter,<br />

sowie die ordnungsgemäße Haltung und Betreuung von Welpen, die über den üblichen Abgabezeitpunkt<br />

hinaus gehalten werden müssen.<br />

4. Änderung der Zuchtordnung<br />

Antrag des Vorstandes gem. Generalklausel [§ 18 (1)] zur Genehmigung der, am 27.09.2012<br />

beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung, erforderlich geworden im Zusammenhang mit dem<br />

Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> vom 19.03.2011 zur Elektronischen Kennzeichnung und wegen<br />

dringend erforderlicher Neuauflage der ZO.<br />

Punkt 1.1. Zwingerschutz-Zuchtrecht, 2. Satz<br />

Hier wurden notwendiger- und sinnvollerweise „Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. für die<br />

Aufzucht von Welpen“ sowie der Vordruck „Zwingerkontrolle“ verbindlich eingeführt.<br />

Sie sollen im Anhang zur ZO wiedergegeben werden.<br />

Bisheriger Text:<br />

Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss prüfen, ob für den Zwinger die Voraussetzungen für eine<br />

artgerechte Haltung und Aufzucht der Hunde gewährleistet sind.<br />

Neuer Text:<br />

Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss (unter Verwendung des verbindlichen Vordrucks<br />

„Zwingerkontrolle“) prüfen, ob die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Hunden und die<br />

sachgemäße Aufzucht von Welpen (gem. der verbindlichen Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />

e.V. für die Aufzucht von Welpen) gewährleistet sind.<br />

7


Punkt 1.6. Verstöße<br />

Hier wurde das Bußgeld auf die runde Summe von 2.500 € geändert.<br />

Bisheriger Text:<br />

Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Zuchtordnung werden durch die Zuchtbuchstelle im<br />

Einvernehmen mit dem Hauptzuchtwart und dem Zuchtbeirat mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu<br />

2.556,46 ,Zuchtsperre oder gemäß <strong>Club</strong>satzung mit Ausschluss des schuldigen Mitglieds geahndet.<br />

Neuer Text:<br />

Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Zuchtordnung werden durch die Zuchtbuchstelle im<br />

Einvernehmen mit dem Hauptzuchtwart und dem Zuchtbeirat mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu<br />

2.500 €, Zuchtsperre oder gemäß <strong>Club</strong>satzung mit Ausschluss des schuldigen Mitglieds geahndet.<br />

Punkt 2. Deckrüden 2.2 Haar- und Formwert<br />

In der Neuauflage wurde der aktuelle, bereits früher durch die HV beschlossene Text verwendet.<br />

Aktueller Text:<br />

Der Deckrüde muss sowohl im Haarwert als auch im Formwert mindestens die Note „sehr gut“ aufweisen.<br />

Die Bewertung kann zweimal auf einer Landeszuchtschau und einmal auf einer Bundeszuchtschau, sowie auf<br />

internationalen Rassehundeausstellungen, welche von DJT-VDH-Spezialzuchtrichtern oder vergleichbaren<br />

Spezialrichtern des Auslandes gerichtet werden, erworben werden. Die letzte Bewertung ist bindend.<br />

Punkt 3. Zuchthündinnen 3.2 Haar- und Formwert<br />

In der Neuauflage wurde der aktuelle, bereits früher durch die HV beschlossene Text verwendet.<br />

Aktueller Text:<br />

Zuchthündinnen müssen im Haarwert und im Formwert mindestens mit „gut“ bewertet worden sein.<br />

Die Bewertung kann zweimal auf einer Landeszuchtschau und einmal auf einer Bundeszuchtschau, sowie auf<br />

internationalen Rassehundeausstellungen, welche von DJT-VDH-Spezialzuchtrichtern oder vergleichbaren<br />

Spezialrichtern des Auslandes gerichtet werden, erworben werden. Die letzte Bewertung ist bindend.<br />

Punkt 6. Kennzeichnung und Wurfabnahme<br />

Punkte 6.1 Tätowierung bis 6.4 Wurfabnahme<br />

mussten aufgrund des Beschlusses vom 19.03.2011 bezüglich der elektronischen Kennzeichnung wie folgt<br />

angepasst werden.<br />

6. Wurfabnahme und Kennzeichnung<br />

Eine Wurfabnahme und gegebenenfalls auch eine Kennzeichnung werden durch den Landeszuchtwart, seinen<br />

Stellvertreter oder einen vom Landeszuchtwart und der Landesgruppe Beauftragten durchgeführt.<br />

Hierbei ist das verbindlich vorgeschriebene „Wurfabnahmeprotokoll” zu verwenden.<br />

Im Falle einer Kennzeichnung durch Setzen von Transponder-Chips müssen die Ausführenden einen<br />

Sachkundenachweis besitzen.<br />

Im Zusammenhang mit der Wurfabnahme und Kennzeichnung in der Ahnentafel vorgenommene Eintragungen<br />

sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.<br />

Die im Zusammenhang mit der Wurfabnahme entstehenden Fahrtkosten in geltender Höhe des DJT-<strong>Club</strong>s sind<br />

vom Züchter zu tragen.<br />

8


6.1 Wurfabnahme<br />

Auf der Basis des Wurfabnahmeberichtes werden bei der Wurfabnahme überprüft:<br />

- die artgerechten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen<br />

- der Ernährungs- und Gesundheitszustand aller Hunde einschließlich der Welpen<br />

- das Kupieren der Welpen<br />

- die Entwurmung der Welpen<br />

- die Impfung der Welpen<br />

> bei vorheriger Impfung mittels für jeden Hund ausgestelltem Impfpass / Heimtierausweis<br />

> bei späterer Impfung durch Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung des Tierarztes<br />

- die Kontrolle jedes einzelnen Welpen hinsichtlich - Haarart, Farbe, weiße Abzeichen, Gewebebrüchen, -<br />

Gebissform, Schneidezahnzahl im Ober- und Unterkiefer<br />

- ggf. Anzahl der Hoden<br />

- ggf. auch sonstige Auffälligkeiten<br />

- Zahlung der Zuchtgebühren.<br />

Der Wurfabnahmebericht ist vom Abnehmenden und vom Züchter zu unterschreiben und gegebenenfalls vom<br />

Landeszuchtwart gegenzuzeichnen.<br />

Je eine Kopie erhalten der Abnehmende, der Züchter und der Landeszuchtwart, das Original geht an den<br />

Zuchtbuchführer.<br />

Eventuelle Gebiss-, Zahn- Hoden- oder sonstige anatomische Fehler sind im Wurfabnahmeprotokoll zu<br />

vermerken.<br />

Vom Zuchtbuchführer werden Sie im Zuchtbuch dokumentiert.<br />

Sollte sich bei einer späteren Überprüfung (Zahnkontrolle, Zuchtprüfung oder Zuchtschau) herausstellen, dass<br />

der betreffende Fehler nicht mehr vorhanden ist, wird der Vermerk im Zuchtbuch gelöscht.<br />

Ergeben sich keine Beanstandungen, so können die Welpen gechippt und die Ahnentafeln ausgehändigt<br />

werden.<br />

Hat die, den Wurf abnehmende Person Zweifel an der Rassereinheit des Wurfes, so darf sie unter keinen<br />

Umständen die Ahnentafeln aushändigen.<br />

Sie hat vielmehr ggfs. über den Landeszuchtwart unverzüglich den Zuchtbuchführer über die Erkenntnisse zu<br />

unterrichten.<br />

Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise.<br />

6.2 Elektronische Kennzeichnung<br />

Alle Welpen sind mit Transponder-Chips elektronisch zu kennzeichnen.<br />

Verwendet werden Chips welche den Ländercode (276 = Deutschland), die FCI-Standard-Nr. (103 = <strong>Deutscher</strong><br />

<strong>Jagdterrier</strong>) sowie als letzte Ziffern die fünfstellige Zuchtbuchnummer tragen.<br />

Auf der Grundlage der, mittels Wurfmeldeschein zum Eintrag gemeldeten Welpen werden die Chips durch die<br />

Zuchtverantwortlichen des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. beim Hersteller angefordert.<br />

Sie werden dem Züchter direkt zugesandt.<br />

Es ist dem Züchter überlassen, ob er die Transponder von einem Tierarzt oder durch einen, vom DJT-<strong>Club</strong><br />

Beauftragten, (welcher einen Sachkundenachweis besitzen muss) implantieren lässt.<br />

Die elektronische Kennzeichnung erfolgt an der linken Halsseite.<br />

Wurden die Welpen bereits vom Tierarzt gechippt, erfolgt eine Überprüfung der Chip-Nummern.<br />

Barcode-Aufkleber mit der, den Welpen tatsächlich implantierten Chip Nr. sind in der Ahnentafel, im<br />

Wurfabnahmeprotokoll und im Heimtierausweis (Impfpass) anzubringen.<br />

Eventuelle Differenzen der Zuchtbuchnummer zur Chip-Nr. (mit integrierter Zuchtbuchnummer) werden<br />

vermerkt und durch Ausdruck einer neuen Ahnentafel (zu Lasten des Verursachers) korrigiert.<br />

9


6.3 Registrierung der Transponder-Chip-Nummern<br />

Zusammen mit den Daten des gegebenenfalls vom Züchter über die Zuchtbuchstelle dem Deutschen<br />

<strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. gemeldeten Eigentümers werden die Transponder-Chip-Nummern im gedruckten und<br />

elektronischen Zuchtbuch registriert.<br />

Gespeichert werden auch die Daten des Eigentümers, sofern er vom Züchter der Zuchtbuchstelle gemeldet<br />

wurde, was dringend empfohlen wird.<br />

Auf Punkt 1.3 dieser Zuchtordnung vorletzter und letzter Satz wird hingewiesen.<br />

Zwecks schneller Vermittlung (Rückgabe) eines entlaufenen, identifizierten Tieres an seinen Eigentümer wird<br />

die Registrierung bei einem überregionalen Tierregister dringend empfohlen.<br />

Das Unterlassen einer solchen Registrierung aus Datenschutzgründen ist nicht begründet, weil ein Finder aus<br />

Datenschutzgründen über das Internet keinerlei personenbezogene Daten des Halters erhält.<br />

6.4 Tätowierung<br />

Im Rahmen der geltenden Tierschutz-Bestimmungen ist es erlaubt die Welpen nach folgendem System<br />

tätowieren zu lassen.<br />

Tätowiert wird die Zuchtbuchnummer, wobei im rechten Ohr die ersten beiden Ziffern der Zuchtbuchnummer,<br />

(z. B. 68) und im linken Ohr die letzten 3 Ziffern (z. B. 123) tätowiert werden.<br />

Die gegebenenfalls vorhandene oder durchgeführte Tätowierung ist hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit<br />

der Zuchtbuchnummer bzw. elektronischen Kennzeichnung zu überprüfen.<br />

Differenzen sind mittels des Wurfabnahme-Protokolls zu erfassen und werden ggfs. sowohl in der Ahnentafel<br />

als auch im Zuchtbuch erfasst.<br />

7. Inkrafttreten, Dauer<br />

Beschlossen auf der <strong>Hauptversammlung</strong> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e.V. am 8. Mai 1993 in Oppershofen,<br />

gültig ab 1. September 1993.<br />

Geändert 10. Mai 2003, 19. März 2005 und 20. Mai 2007.<br />

Geändert am 19.03.2011, gültig ab 01.05.2011.<br />

Zuletzt geändert am 27.09.2012 durch Beschluss des Vorstandes in Anwendung von § 18 der Satzung<br />

(Generalklausel) zu genehmigen durch die <strong>Hauptversammlung</strong> am 23.03.2013.<br />

8. Anlagen<br />

1.1 Voraussetzungen zur Zucht <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> im DJT-<strong>Club</strong> e. V.<br />

1.2 weitere erforderliche Aktivitäten im Rahmen der Zucht<br />

1.3 Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Decktag<br />

1.4 Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Wurftag<br />

2. Rassestandard<br />

3. Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Primäre Linsenluxation beim Deutschen <strong>Jagdterrier</strong><br />

4. Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />

6. Verbindliche Mindestanforderungen des DJT-<strong>Club</strong> e. V.an die Aufzucht von Welpen<br />

7. Verbindlicher Vordruck „Zwingerkontrolle“<br />

8. Verbindlicher Vordruck „Wurfabnahme und Kennzeichnung“<br />

10


Punkt 8. Anlagen<br />

1. Schematische Darstellung des Ablaufs der Wurfmeldung mit Tätowierung und Wurfabnahme<br />

wurde aktualisiert und um weitere Übersichten ergänzt.<br />

1.1 Voraussetzungen zur Zucht <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> im DJT-<strong>Club</strong> e. V.<br />

11


1.2 „Weitere erforderliche Aktivitäten im Rahmen der Zucht”<br />

1.3 „Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Deckakt”<br />

12


1.3 „Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Wurftag”<br />

13


2. Rassestandard ist unverändert<br />

3. „Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Linsenluxation beim Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>“<br />

Der bisherige Zuchtplan wurde ersetzt durch den aktuellen, bekannten, im Nachrichtenblatt und im Internet<br />

veröffentlichten „Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Primäre Linsenluxation beim Deutschen<br />

<strong>Jagdterrier</strong>“ in der, ab 01.01.2010 gültigen Fassung wie nachstehend.<br />

3. Zuchtplan zur Bekämpfung Primärer Linsenluxation (PLL)<br />

1. Allgemeines<br />

Der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> gehört zu den Rassen, bei denen Primäre Linsenluxation (PLL) auftreten kann.<br />

Aus der Verpflichtung des Vereins nach § 2.4 und § 3.4 der Zuchtordnung, nach § 4.1 der Zuchtordnung des<br />

VDH sowie § 11 b des Tierschutzgesetzes werden die nachfolgenden Maßnahmen zur Eliminierung der<br />

Primären Linsenluxation verbindlich festgelegt.<br />

2. Bestimmung des Erbfehlerrisikos<br />

Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein mutiertes Gen für Linsenluxation verantwortlich ist.<br />

Der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e.V. (DJT-<strong>Club</strong> e. V.) bedient sich zur Berechnung des Erbfehlerrisikos einer<br />

anerkannten Methode, um das Risiko für die Vererbung der Disposition für PLL zu beschreiben. Dazu wird das<br />

Verfahren GGW (Geschätzte Genotyp-Wahrscheinlichkeit) unter Einbeziehung der Informationen aller<br />

Verwandten angewandt.<br />

Für jeden Hund wird die Wahrscheinlichkeit angegeben, den Genotyp<br />

N / N (reinerbig Normal)<br />

N / m (Anlageträger für PLL) oder<br />

m / m (reinerbiger Mutationsträger)<br />

zu haben.<br />

Zusätzlich wird daraus der P-Wert abgeleitet, der das Risiko angibt, dass das mutierte Gen weitervererbt wird.<br />

3. Information<br />

Als Informationen für die Risikoberechnung dienen alle bis zum Zeitpunkt der Berechnung bekannt<br />

gewordenen Erkrankungsfälle sowie die Ergebnisse der vom DJT-<strong>Club</strong> e. V. anerkannten Gentests.<br />

Für die zukünftige Erfassung von Krankheitsfällen bedarf es der Bestätigung durch einen Gentest.<br />

Informationen zu dessen Durchführung erfolgen durch den Hauptzuchtwart, vertretungsweise durch den<br />

stellvertretenden Hauptzuchtwart oder den Zuchtbuchführer des DJT-<strong>Club</strong> e. V.; diese stellen auch die<br />

erforderlichen Materialien zur Verfügung.<br />

4. Zeitpunkt der Berechnung / Informationspflicht<br />

Die Berechnung der Genotypwahrscheinlichkeit wird nach Möglichkeit sofort nach der Erfassung eines neuen<br />

PLL-Falles durchgeführt.<br />

Die aktuellen Daten werden den Züchtern zugänglich gemacht.<br />

Vierteljährlich, zu Anfang des Quartals wird DOGBASE, das PC-Hundezucht Informationssystem der Fa. TG-<br />

Verlag Beuing GmbH, Gießen an die Mitglieder des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie an die<br />

Landeszuchtwarte versendet.<br />

Die darin aufgeführten Daten sowie die Ergebnisse der Gentests sind verbindlich für die Auflagen, die sich aus<br />

diesem Zuchtplan ergeben.<br />

Der DJT-<strong>Club</strong> gewährt den Mitgliedern des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie den Landeszuchtwarten einen<br />

Online-Zugriff auf eine Datenbank, in der alle Gentests aktuell erfasst und gespeichert werden.<br />

14


5. Auflagen<br />

Hunde, die nach der Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind, aber Träger der PLL-Mutation (= Anlageträger)<br />

sind oder sein könnten, dürfen nur mit Partnern gepaart werden, bei denen durch eigenen Gentest (PLL-N / N)<br />

oder Gentest beider Elterntiere (PLL-N / N *) sicher nachgewiesen ist, dass sie genetisch Normal (= frei) sind.<br />

Hündinnen- und Rüden-Besitzer müssen sich vor dem Belegen einer Hündin beim zuständigen<br />

Landeszuchtwart über die Zulässigkeit der Paarung bezüglich der Primären Linsenluxation zeitnah informieren<br />

(= verbindliche Zuchtberatung).<br />

Durch den Landeszuchtwart ist diese zu dokumentieren.<br />

Deckungen deutscher Rüden mit ausländischen Hündinnen sind nur zulässig, wenn der Rüde reinerbig Normal<br />

(PLL-N / N oder PLL-N / N*) ist.<br />

6. Zuchtzulassung<br />

Hunde mit dem Genotyp m / m werden von der Zucht ausgeschlossen.<br />

Ab 01.01.2013 werden nur noch Rüden (neu) zur Zucht zugelassen, die sicher frei sind.<br />

Ab 01.01.2018 dürfen nur noch freie Hunde (PLL-N / N oder PLL-N / N*) zur Zucht eingesetzt werden; d. h. alle,<br />

bisher im Zuchtgeschehen stehenden Hunde (Rüden und Hündinnen), die Anlageträger sind, dürfen nicht mehr<br />

eingesetzt werden.<br />

7. Verstöße<br />

Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplanes werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet.<br />

8. Gewährleistung der Züchter<br />

Aufgrund der langjährigen Erfolge in der Bekämpfung der Linsenluxation auf der Basis der Zuchtordnung sowie<br />

des Zuchtplans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit PLL-Freiheit für alle gezüchteten Welpen zugesichert<br />

werden.<br />

Daher wird für jeden Welpen ein Gewährleistungszertifikat ausgefertigt, welches der Käufer zusammen mit<br />

der Ahnentafel erhält.<br />

Zur Abdeckung eines unkalkulierbaren Restrisikos unterhält der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. eine<br />

Solidarkasse der Züchter, aus welcher Eigentümer eines erkrankten Hundes finanziell unterstützt werden.<br />

Details werden in der Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />

e. V. bestimmt.<br />

9. Übergangsregelung<br />

Sind die Voraussetzungen des Punkt 5. (durch Gentest nachgewiesene PLL-Freiheit eines Zuchtpartners) nicht<br />

gegeben, so gelten als Übergangsregelung die bisherigen Bestimmungen (Zuchtplan gültig ab 0.01.2004).<br />

Hiernach muss der P-Wert beider Zuchttiere unter 0,30 liegen, das Risiko der Paarung - die Auftrittswahrscheinlichkeit<br />

- darf höchstens 0,02 betragen.<br />

Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31.12.2010.<br />

10. Gültigkeit<br />

Die Bestimmungen dieses Zuchtplanes treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />

Der Vorstand ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbeirat unter Einbeziehung wissenschaftlicher<br />

Beratung die Bestimmungen dieses Zuchtplanes den gegebenen Verhältnissen und aktuellen Erkenntnissen<br />

anzupassen.<br />

15


4. Solidarkassenordnung<br />

Die bisherige Solidarkassenordnung wurde ersetzt durch die aktuelle, bekannte, im Nachrichtenblatt „Ordnung<br />

zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s“ in der, ab 01.01.2010 gültigen<br />

Fassung wie nachstehend.<br />

Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

1. Allgemeines<br />

Die Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. bieten eine Gewährleistung für die von ihnen gezüchteten<br />

Hunde an, für den Fall, dass trotz der durch die Zuchtordnung einschließlich des Zuchtplanes zur Bekämpfung<br />

Primärer Linsenluxation (PLL) gegebenen Vorsorge Tiere an PLL erkranken.<br />

Über die Gewährleistung für PLL-Freiheit hinaus, hat diese Ordnung auch Gültigkeit bei Erkrankungen an<br />

Progressiver Retina Atrophie (PRA).<br />

Hierzu unterhalten sie eine Solidarkasse.<br />

2. Organisation<br />

Die Organisation der Solidarkasse erfolgt durch den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V.<br />

Die Verantwortung für die Durchführung hat der Hauptzuchtwart.<br />

Die Gelder werden durch den Schatzmeister verwaltet.<br />

3. Finanzierung<br />

Der Züchter zahlt für jeden in das Zuchtbuch eingetragenen Welpen 6,00 €, ab 01.04. 2010 10,00 €, in die<br />

Solidarkasse ein. Die Zahlung wird mit der Wurfeintragungs-Gebühr fällig.<br />

4. Entschädigungen<br />

Erkrankt ein Hund an Primärer Linsenluxation (PLL) oder an Progressiver Retina Atrophie (PRA), so erhält der<br />

Eigentümer des betroffenen Hundes aus der Solidarkasse eine Beihilfe in Höhe von 500,00 € zur Behandlung<br />

des Hundes und / oder zur Neubeschaffung eines Welpen.<br />

5. Voraussetzungen<br />

Der Besitzer muss sich an den Hauptzuchtwart des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. wenden, welcher ihn<br />

bezüglich des weiteren Vorgehens berät.<br />

Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:<br />

1. Vorstellung des Hundes bei einem Tierarzt; dieser muss die Identität des Hundes feststellen und bestätigt<br />

gegebenenfalls den Verdacht auf PLL oder PRA mittels Befundbogens.<br />

2. Kontaktaufnahme mit dem Hauptzuchtwart des DJT-<strong>Club</strong>s e. V., im Vertretungsfall mit dem<br />

stellvertretenden Hauptzuchtwart oder dem Zuchtbuchführer; diese benennen Vertrauenstierärzte des DJT-<br />

<strong>Club</strong>s e. V. und informieren über die weitere Vorgehensweise.<br />

Vertrauenstierärzte des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. sind ausschließlich Fachtierärzte für Augenheilkunde des Dortmunder<br />

Kreises (DOK).<br />

Bei im Ausland stehenden Hunden werden die dort gültigen Regelungen berücksichtigt.<br />

3. Bei PLL: Durchführung eines DNA-Testes nach den Richtlinien des DJT-<strong>Club</strong>s.<br />

Bei PRA: Diagnose eines spezialisierten Ophthalmologen aus dem Kreis der Vertrauenstierärzte<br />

des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

16


Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist PLL oder PRA bestätigt, wird die Erkrankung vom Hauptzuchtwart in<br />

die Ahnentafel eingetragen und die Auszahlung einer Beihilfe erfolgt an den Eigentümer des erkrankten<br />

Hundes.<br />

6. Erweiterung des Merkmalsspektrums<br />

Die Solidarleistung kann auf andere schwerwiegende Erbkrankheiten erweitert werden.<br />

Die Entscheidung hierüber trifft die <strong>Hauptversammlung</strong> des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

7. Gültigkeit<br />

Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />

Der Vorstand ist berechtigt die Bestimmungen dieser Ordnung den gegebenen Verhältnissen und aktuellen<br />

Erkenntnissen anzupassen.<br />

5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />

Der bisherige Text ist nicht mehr aktuell, weil das Reglement mit Datum 01.01.2011 sowie 01.01.2012<br />

geändert wurde.<br />

Das Internationale Zuchtreglement der FCI ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner - damit auch für<br />

den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. und seine Mitglieder - verbindlich.<br />

Gültig ist das jeweils aktuelle, von der FCI in „Deutsch“ herausgegebene Reglement.<br />

Bei Bedarf kann der jeweils aktuelle Text der Web-Seite der FCI entnommen werden.<br />

Die letzte in Deutsch herausgegebene Version vom 01.01.2011 hat nachstehenden Wortlaut.<br />

Präambel<br />

1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für alle<br />

Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich.<br />

• Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner,<br />

wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem<br />

von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen<br />

FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen.<br />

• Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt,<br />

jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen<br />

beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen<br />

der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu<br />

beeinträchtigen.<br />

• Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche,<br />

angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und<br />

Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte<br />

schwere Hüftgelenksdysplasie.<br />

• Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie<br />

z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und<br />

der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten.<br />

Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom<br />

ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden.<br />

17


Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der Identifikation des Hundes<br />

versehen werden.<br />

• Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der<br />

Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese<br />

einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich.<br />

Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der FCI.<br />

Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein.<br />

• Es ist Pflicht der Mitgliedsländer sowie der Vertragspartner der FCI, unter Beachtung dieses Zuchtreglements<br />

eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, in der die Zuchtziele festgelegt werden.<br />

In diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit<br />

dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das<br />

Befinden des Hundes zu berücksichtigen.<br />

Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem Patronat (Verantwortung) eines<br />

FCI-Mitgliedes oder Vertragspartners züchten.<br />

2. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer von Zuchtrüden und Zuchthündinnen werden<br />

grundsätzlich durch nationales Recht, Verordnungen der Landesverbände und deren Rassezuchtvereine und -<br />

verbände und durch besondere Vereinbarungen geregelt. Wo solche fehlen, gilt das internationale<br />

Zuchtreglement der FCI.<br />

• Den Züchtern und den Eigentümern der Deckrüden wird dringend empfohlen, vor jedem Zuchtvorhaben die<br />

gegenseitigen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und namentlich hinsichtlich der finanziellen<br />

Verpflichtungen klare Verhältnisse zu schaffen.<br />

• Als Eigentümer gilt diejenige Person, die das Tier unter einem rechtsgültigen Titel erworben hat, die also im<br />

unbestrittenen Besitz des Hundes ist und dies durch den rechtmäßigen Besitz der gültigen<br />

Abstammungsurkunde ausweisen kann.<br />

• Als Deckrüdenhalter gilt entweder der Eigentümer des Deckrüden oder diejenige Person, die vom<br />

Eigentümer autorisiert ist, den Deckrüden zum Decken von Hündinnen zur Verfügung zu stellen.<br />

Transport und Unterhalt der Hündin<br />

2. Es wird den Eigentümern der Zuchthündinnen empfohlen, die Hündin persönlich oder durch eine<br />

Vertrauensperson dem Rüden zuzuführen.<br />

Bleibt die Hündin mehrere Tage beim Deckrüdenhalter, so fallen sämtliche dadurch entstehenden Kosten, wie<br />

Fütterung und Unterbringung, evtl. tierärztliche Behandlungen, auch evtl. Schäden, die die Hündin an der<br />

Zwingereinrichtung oder in der Wohnung des Deckrüdenhalters verursacht, zu Lasten des Eigentümers der<br />

Hündin, ebenso erfolgt der Rücktransport der Hündin auf Kosten des Eigentümers.<br />

Haftpflicht<br />

4. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der verschiedenen Länder haftet diejenige Person, die dem Tier<br />

Unterkunft und Verpflegung bietet, während dieser Zeit für hieraus Dritten entstehende Schäden.<br />

Die jeweiligen Eigentümer oder Halter der Deckrüden verpflichten sich, diesem Umstand bei der Abschließung<br />

einer persönlichen Haftpflichtversicherung Rechnung zu tragen.<br />

18


Tod der Hündin<br />

5. Im Falle des Todes einer Hündin während ihres Aufenthaltes beim Halter des Deckrüden, lässt dieser den<br />

Tod und die Todesursache auf seine Kosten, durch einen Tierarzt feststellen. Er benachrichtigt auf dem<br />

schnellsten Wege den Eigentümer der Hündin über den Tod und die Todesursache der Hündin.<br />

Falls der Eigentümer die tote Hündin zu sehen wünscht, muss ihm Gelegenheit dazu gegeben werden.<br />

Trat der Tod durch Verschulden des Deckrüdenhalters ein, so ist dieser gegenüber dem Eigentümer der<br />

Hündin schadenersatzpflichtig.<br />

Trifft ihn kein Verschulden, so ist der Eigentümer der Hündin verpflichtet, dem Deckrüdenhalter alle Kosten,<br />

die ihm im Zusammenhang mit dem Tode der Hündin entstanden sind, zu vergüten.<br />

Rüdenwahl<br />

6. Der Deckrüdenhalter verpflichtet sich, die Hündin keinem anderen als dem vorgesehenen Rüden<br />

zuzuführen.<br />

Deckt der Rüde nicht, so darf die Hündin nur mit dem Einverständnis ihres Eigentümers einem anderen Rüden<br />

zugeführt werden.<br />

Fehldeckung<br />

7. Bei einem unbeabsichtigten Deckakt durch einen anderen als den vereinbarten Rüden ist der Halter des<br />

Deckrüden, der die Hündin in Obhut genommen hat, dem Eigentümer der Hündin gegenüber meldepflichtig<br />

und für alle aus der Fehldeckung entstandenen Kosten ersatzpflichtig.<br />

Nach einem unbeabsichtigten Deckakt durch einen nicht vorgesehenen Rüden ist ein weiterer Deckakt mit<br />

dem vereinbarten Rüden nicht mehr erlaubt.<br />

Der Deckrüdenhalter kann aus einem solchen Deckakt keine Ansprüche an den Eigentümer der Hündin stellen.<br />

Deckbescheinigung<br />

8. Den korrekt vollzogenen Deckakt bestätigt der Deckrüdenhalter durch das Ausstellen einer<br />

Deckbescheinigung.<br />

Er bestätigt darin mit seiner Unterschrift, dass er Augenzeuge des Deckaktes war.<br />

Wo die Zuchtbuchstelle des Landes, in dem der Wurf eingetragen werden soll, dafür bestimmte Formulare<br />

vorschreibt, ist es Sache des Eigentümers der Hündin, diese Formulare zu besorgen, ordnungsgemäß<br />

auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen.<br />

Diese Deckbescheinigung muss auf jeden Fall enthalten:<br />

a) Name und Stammbuchnummer des Deckrüden.<br />

b) Name und Stammbuchnummer der Hündin.<br />

c) Name und Adresse des Eigentümers des Deckrüden, bzw. des Halters.<br />

d) Name und Adresse des Eigentümers der Hündin im Zeitpunkte des Deckaktes, evtl. das Datum des Erwerbs<br />

der Hündin.<br />

e) Ort und Datum des stattgefundenen Deckaktes.<br />

f) Unterschriften des Eigentümers des Deckrüden bzw. des Halters und des Eigentümers der Hündin<br />

g) Wenn die Zuchtbuchstelle für die Eintragung der Welpen eine beglaubigte Fotokopie oder einen<br />

beglaubigten Stammbuchauszug für den Deckrüden verlangt, so hat der Deckrüdenhalter diese kostenlos dem<br />

Eigentümer der Hündin zur Verfügung zu stellen.<br />

19


Deckentschädigung<br />

9. Der Eigentümer des Deckrüden ist berechtigt, die Deckbescheinigung erst nach Bezahlung der vorher<br />

vereinbarten Deckentschädigung zu unterzeichnen.<br />

Ein Zurückbehalten der Hündin als Pfand ist untersagt.<br />

10. Wenn der vereinbarte Rüde aus irgendeinem Grunde nicht deckt, oder die Hündin nicht deckwillig ist, so<br />

dass der Deckakt nicht vollzogen werden konnte, so hat der Eigentümer des Deckrüden trotzdem Anrecht auf<br />

die unter Ziffer 2 erwähnten Entschädigungen, nicht aber auf das vereinbarte Deckgeld.<br />

11. Der Eigentümer des Deckrüden hat außer dem vereinbarten Deckgeld an den Eigentümer der Hündin<br />

keinen Anspruch in Bezug auf die Nachkommen des Rüden.<br />

Insbesondere hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Abgabe eines Welpen.<br />

Wird jedoch die Abgabe eines Welpen als Deckentschädigung vereinbart, so ist diese Abmachung vor dem<br />

Deckakt schriftlich festzulegen.<br />

In einer derartigen Vereinbarung müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:<br />

a. Zeitpunkt der Auswahl des Welpen durch den Eigentümer des Rüden.<br />

b. Zeitpunkt der Abgabe des Welpen an den Eigentümer des Rüden.<br />

c. Zeitpunkt, an dem das Auswahlrecht des Eigentümers des Rüden unwiderruflich verfällt.<br />

d. Zeitpunkt, an dem das Abholrecht unwiderruflich verfällt.<br />

e. Regelung der Transportkosten.<br />

f. Besondere Abmachungen für den Fall, dass die Hündin nur tote oder nur einen einzigen lebenden Welpen<br />

wirft, oder wenn der ausgewählte Welpe vor der Abgabe eingeht.<br />

Leerbleiben der Hündin<br />

12. Nach einem korrekt verlaufenen Deckakt gilt die Dienstleistung des Deckrüden als erbracht und damit ist<br />

die Voraussetzung für die vereinbarte Deckentschädigung erfüllt.<br />

Sie schließt keine Garantie für eine Trächtigkeit der Hündin ein. Es liegt im Ermessen des Eigentümers des<br />

Deckrüden, bei Leerbleiben der Hündin bei deren nächsten Hitze einen kostenlosen Deckakt zu gewähren oder<br />

einen Teil des Deckgeldes zurückzuerstatten.<br />

Eine derartige Abmachung ist vor dem Deckakt in einem Deckvertrag schriftlich festzuhalten.<br />

Das vereinbarte Recht auf einen Gratisdeckakt erlischt jedoch grundsätzlich mit dem Tode des Deckrüden,<br />

einer Handänderung desselben oder mit dem Tode der Hündin.<br />

Kann der Nachweis erbracht werden (Spermauntersuchung), dass der Deckrüde im Zeitpunkt des Deckaktes<br />

unfruchtbar war, so ist dem Eigentümer der Hündin das Deckgeld zurückzuerstatten.<br />

20


Künstliche Besamung<br />

13. Die Hunde sollten sich auf natürlicher Weise fortpflanzen können.<br />

Künstliche Besamung darf nicht bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürliche Weise<br />

fortgepflanzt haben.<br />

Die nationalen Hundeverbände können Ausnahmen gestatten: zur Verbesserung der Gesundheit der Rasse,<br />

wenn es um das Wohl der Hündin geht oder um den genetischen Pool innerhalb der Rasse zu bewahren oder<br />

zu erhöhen.<br />

Bei der künstlichen Besamung einer Hündin muss der Tierarzt, der dem Rüden das Sperma entnommen hat,<br />

zuhanden der Zuchtbuchstelle, bei der die Welpen eingetragen werden, in einem Attest bescheinigen, dass das<br />

frische oder tiefgefrorene Sperma von dem vereinbarten Rüden stammt.<br />

Im Übrigen müssen durch den Eigentümer des Deckrüden bzw. den Halter die unter Ziffer 8 a) - g) erwähnten<br />

Angaben dem Eigentümer der Hündin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.<br />

Sämtliche Kosten für die Spermaentnahme fallen zu Lasten des Eigentümers der Hündin.<br />

Die Kosten für die Besamung der Hündin übernimmt ebenfalls der Eigentümer der Hündin.<br />

Der Tierarzt, der die Hündin besamt, hat der Zuchtbuchstelle zu bestätigen, dass die Hündin mit dem Sperma<br />

des als Deckrüden vorgesehenen Rüden besamt worden ist. In seinem Attest müssen ebenfalls Ort und Zeit<br />

der Besamung, Namen und Stammbuch-nummer der Hündin, Name und Adresse des Eigentümers der Hündin<br />

aufgeführt sein.<br />

Zusätzlich zur Bescheinigung des Tierarztes hat der Eigentümer des Rüden, dem der Samen entnommen<br />

wurde, dem Eigentümer der Hündin eine unterschriebene Deckbescheinigung auszuhändigen.<br />

Zuchtrechtabtretung<br />

14. Als Züchter eines Wurfes gilt in der Regel der Eigentümer der Hündin im Zeitpunkt des Belegens.<br />

Das Recht zur Zuchtverwendung einer Hündin oder eines Zuchtrüden kann jedoch durch vertragliche<br />

Abmachungen auf eine Drittperson übertragen werden.<br />

Eine Zuchtrechtabtretung hat in jedem Fall schriftlich und vor dem vorgesehenen Deckakt zu geschehen.<br />

Die schriftliche Zuchtrechtabtretung ist der zuständigen Zuchtbuchstelle, evtl. auch dem zuständigen<br />

Rassezuchtverein für diese Rasse rechtzeitig zu melden.<br />

Sie muss der Wurfmeldung beigelegt werden.<br />

In der Zuchtrechtabtretung sind die Rechte und Pflichten der beiden Kontrahenten genau zu umschreiben.<br />

Wer eine Hündin temporär im Zuchtrecht übernimmt, gilt für die Zeit vom Deckakt bis zum Absäugen der<br />

Welpen im Sinne dieses Reglements als Eigentümer der Hündin.<br />

Eintragung der Welpen ins Zuchtbuch<br />

15. Nachkommen von zwei reinrassigen Eltern derselben Rasse, die von der FCI anerkannte<br />

Abstammungsnachweise ohne jegliche vom nationalen kynologischen Verband ausgesprochene Vorbehalte<br />

oder Einschränkungen haben, sind Rassehunde und haben daher Anspruch auf von der FCI anerkannte<br />

Abstammungsnachweise.<br />

In der Regel dürfen Welpen nur an Privatpersonen verkauft werden; die Exportahnentafel muss auf deren<br />

Namen ausgestellt sein.<br />

16. Von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise sind als Beweis der geltend gemachten Abstammung zu<br />

betrachten; eine bestimmte Beschaffenheit garantieren sie nicht.<br />

21


Eintragung der Welpen ins Zuchtbuch<br />

17. Werden keine anderen Abmachungen getroffen, so gilt bei einer Eigentumsübertragung einer trächtigen<br />

Hündin der neue Eigentümer automatisch als Züchter des kommenden Wurfes.<br />

18. Jeder Hund, der in einem FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner gezüchtet und eingetragen ist, ist mit<br />

dauerhafter und fälschungssicherer Kennzeichnung zu versehen; diese Kennzeichnung ist auf dem<br />

Abstammungsnachweis aufzuführen.<br />

Bei Untersuchungen der Elternschaft sollten internationale Standard „markers“ verwendet werden und die<br />

Ergebnisse im Register des nationalen Hundeverbandes zur Verfügung stehen.<br />

Die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) muss bei einer DNA-Prüfung bestätigt werden.<br />

Die Welpen werden ins Stammbuch des Landes eingetragen, in dem der/die Eigentümer/in der Hündin<br />

seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz hat.<br />

Der Wurf wird seinen/ihren Zwingernamen tragen.<br />

Wenn der/die Eigentümer/in des Zwingernamens für eine (un-) bestimmte Zeit nach einem anderen FCI-<br />

Mitgliedsland umzieht, muss er/sie die Übertragung rechtzeitig vor Geburt der Welpen beim neuen nationalen<br />

Hundeverband beantragen, der dann die FCI darüber unterrichten muss. Nach der Übertragung darf der/die<br />

Eigentümer/in des Zwingernamens ausschließlich im Land, in das sein/ihr Zwingername übertragen wurde,<br />

züchten.<br />

Ausnahmen sind gestattet für Züchter von Rassehunden, die in einem Lande leben, das kein von der FCI<br />

anerkanntes Zuchtbuch führt.<br />

Ihnen ist gestattet, die Welpen wahlweise in ein anerkanntes Zuchtbuch eintragen zu lassen.<br />

Alle Würfe sind vollständig einzutragen; dies beinhaltet sämtliche Welpen, die bis zum Zeitpunkt der<br />

Beantragung der Eintragung aufgezogen wurden.<br />

Ahnentafeln sind nichts anderes als Abstammungsurkunden, die nur als Beweis der Abstammung gelten.<br />

Normalerweise darf die Hündin nur von einem einzigen Rüden gedeckt werden. In Abweichungsfällen sind die<br />

Landesverbände verpflichtet, die Abstammung durch eine DNA-Untersuchung zu Lasten des Züchters zu<br />

bestätigen.<br />

Zuchtreglements der Mitgliedsländer<br />

19. Die Zuchtreglements der Mitgliedsländer wie auch der Vertragspartner können in ihren Anforderungen<br />

über die der FCI hinausgehen, sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu dem Internationalen Zuchtreglement<br />

der FCI stehen.<br />

Schlussbestimmungen<br />

20. Dieses Reglement ersetzt das «Internationale Zucht-reglement von Monaco» aus dem Jahre 1934. Bei<br />

Differenzen in der Auslegung gilt der deutsche Text als maßgebend.<br />

• Angenommen an der Generalversammlung der F.C.I.<br />

am 11. und 12. Juni 1979 in Bern.<br />

Die Änderungen in Fett- und Kursivschrift wurden vom FCI-Vorstand im Oktober 2010 in Dortmund genehmigt.<br />

Sie treten am 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

22


5. Änderung der Prüfungsordnung<br />

Antrag des stellv. Prüfungsobmanns Max Miller vom 05.08.2012<br />

1. Änderung<br />

3.00 Zuchtprüfung (ZP) ändern in:<br />

3.00 Zuchtprüfung I (ZP I =Baueignungsprüfung) und Zuchtprüfung II (ZP II=Über der Erde)<br />

2. Änderung<br />

Jetzigen Punkt 3.00 komplett streichen, ersetzen durch neuen Text:<br />

3.00 Zuchtprüfung I (Baueignung) und Zuchtprüfung II (Arbeit über der Erde)<br />

Zuchtprüfungen dienen in erster Linie der Feststellung der Anlagen eines Hundes.<br />

Darüber hinaus sollen sie durch vorherige, entsprechende Einübung dem Hund die jagdliche Tauglichkeit<br />

vermitteln, wobei der Schutz des Hundes, insbesondere bei der Bodenjagd, eine wichtige Rolle spielt.<br />

An die Bewertung sind im Hinblick auf die Zuchttauglichkeit hohe Ansprüche zu stellen.<br />

ZP I (Baueignung) umfasst die in Punkt 3.01 bis 3.06 beschriebenen Fächer.<br />

ZP II (Arbeit über der Erde) umfasst die in 3.10 bis einschließlich 3.20 beschriebenen Fächer.<br />

ZP I und ZP II können auch als zwei getrennte Prüfungen an einem Tag durchgeführt werden.<br />

Jeder Hund kann auf beiden ZP’ s je zweimal unabhängig voneinander teilnehmen.<br />

Die teilnehmenden Hunde müssen dann aber nicht zwingend auf beiden Prüfungen geführt werden.<br />

Auf beiden ZP’ s werden 1., 2. und 3. Preise gemäß der Tabelle 3.30 vergeben.<br />

Auf ZP I und ZP II kann nur bis zum Alter von 36 Monaten teilgenommen werden.<br />

Nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsobmann können bisher ungeprüfte Hunde<br />

über 36 Monate zugelassen werden, wenn dafür triftige Gründe aus Sicht des Prüfungsobmanns vorliegen.<br />

Die vorläufige Form- und Haarbewertung, Feststellung von Schulterhöhe und Brustumfang,<br />

zuchtausschließenden Mängeln und Zahnkontrolle gemäß 2.00 dieser Ordnung wird auf der ersten ZP<br />

vorgenommen, auf der der Hund vorgestellt wird., auf den weiteren werden die bereits festgestellten<br />

Bewertungen und Maße übernommen.<br />

3. Änderung<br />

3.30 Tabelle<br />

Letzte Zeile: Verlangte Punkte I und II. streichen.<br />

23


6. Änderung der Zuchtordnung<br />

Antrag des stellv. Prüfungsobmanns Max Miller vom 05.08.2012<br />

3. Zuchthündinnen<br />

3.1 Leistungszeichen<br />

Erster Satz: …. an einer Zuchtprüfung …. streichen.<br />

Stattdessen einsetzen: …. an der ZP I Baueignungsprüfung und an der ZP II Arbeit über der Erde….<br />

Bei den Rüden braucht nichts geändert werden, da dort von keiner ZP die Rede ist, nur Mindestleistungen.<br />

Top 12 Beratung und Beschlussfassung der gem. § 10 (3) 1. Satz<br />

bis zum 23.02.2013 eingegangenen Anträge (4-Wochen-Frist)<br />

Top 13 Verschiedenes<br />

Top 14 Bestimmung von Ort und Termin der nächsten HV<br />

24

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