Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV
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EINLADUNG zur <strong>Hauptversammlung</strong> (Stand: 08.03.2013)<br />
am Samstag, dem 23. März 2013, 09:00 Uhr,<br />
Parkhotel Kolpinghaus, Goethestr. 13, in 36043 Fulda<br />
Zimmerbestellungen unter "DJT" bitte bis 01.02.2013 unter<br />
Tel. 0661 86500, E-Mail: info@parkhotel-fulda.de<br />
Die Delegierten-Unterlagen werden den Landesgruppenleitern bis 09.02.2013 (zur Aushändigung<br />
an die Delegierten) zugesandt.<br />
Vorläufige Tagesordnung:<br />
TOP 01 Eröffnung und Begrüßung Ehrung der Verstorbenen.<br />
TOP 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung<br />
Festlegung der endgültigen Tagesordnung<br />
Benennung des Protokollführers<br />
TOP 03 Genehmigung Protokoll der HV vom 19.März 2011<br />
veröffentlicht im Nachrichtenblatt Juni 2011<br />
TOP 04 Rechenschaftsberichte des Vorstandes<br />
a. Vorsitzende<br />
b. stellv. Vorsitzender<br />
c. Schatzmeister<br />
d. Zuchtbuchführer<br />
e. Hauptzuchtwart<br />
f. Prüfungsobmann<br />
TOP 05 Bericht des Obmannes des Finanzbeirates<br />
TOP 06 Entlastung des Vorstandes<br />
TOP 07 Anträge auf Ernennung zu Ehrenmitgliedern<br />
nach § 6 (1) der Satzung:<br />
Ewald Sauer, Robert Berbner, Manfred Kittel, Christian Fleischer,<br />
Günter Janssen<br />
TOP 08 Antrag auf Ernennung zur Ehrenvorsitzenden<br />
nach § 6 (3) der Satzung, Jenny Schröder<br />
TOP 09 Ehrungen<br />
1
Top 10 Neuwahlen<br />
a.) Bildung eines Wahlausschusses<br />
b.) Wahl der Vorstandsmitglieder [geheim gem. Satzung § 16 (3) 1.]<br />
01. Vorsitzender<br />
02. stellvertretender Vorsitzender<br />
03. Prüfungsobmann<br />
04. Hauptzuchtwart<br />
05. Zuchtbuchführer<br />
06. Schatzmeister<br />
c.) Wahl der stellvertretenden Vorstandsmitglieder<br />
[gem. Satzung § 16 (3) 2. können Stellvertreter offen gewählt werden,<br />
sofern nicht 1/4 der stimmberechtigten Delegierten oder der Vorstand<br />
geheime Wahl verlangen. Bei mehreren Bewerbern ist geheim zu wählen.]<br />
07. stellvertretender Prüfungsobmann<br />
08. stellvertretende(r) Hauptzuchtwart(in)<br />
09. stellvertretender Zuchtbuchführer<br />
10. stellvertretende(r) Schatzmeister(in)<br />
d.)Wahl aller Beiratsmitglieder einschließlich Stellvertretern<br />
[gem. Satzung § 16 (3) 2. können Beiräte offen gewählt werden, sofern<br />
nicht 1/4 der stimmberechtigten Delegierten oder der Vorstand geheime<br />
Wahl verlangen. Bei mehreren Bewerbern ist geheim zu wählen.]<br />
• 11. Zuchtbeirat - 5 Mitglieder<br />
• 12. Zuchtbeirat - 5 stellvertretende Mitglieder<br />
• 13. Finanzbeirat - 3 Mitglieder<br />
• 14. Finanzbeirat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />
• 15. Juristischer Beirat - 3 Mitglieder<br />
• 16. Juristischer Beirat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />
• 17. Ehrenrat - 3 Mitglieder<br />
• 18. Ehrenrat - 3 stellvertretende Mitglieder<br />
2
Kandidatenliste mit Stand: 08.03.2013<br />
Sie kann jederzeit<br />
bis einschließlich des jeweiligen Wahlvorganges<br />
eine Änderung erfahren!<br />
Vorsitzender: Manfred Kühne<br />
stellv. Vorsitzender: Max Miller<br />
Prüfungsobmann: Bernd Volzke<br />
Hauptzuchtwart:<br />
3<br />
Josef Andritzky<br />
Paul Schmid<br />
Zuchtbuchführer: Alfred Zimmerling<br />
Schatzmeister: Bernhard Haus<br />
stellv. Prüfungsobmann:<br />
stellv. Hauptzuchtwart:<br />
stellv. Zuchtbuchführer:<br />
Jürgen Merle<br />
Franz-Peter Froitzheim<br />
Thorsten Beierlein<br />
Bibiane Storath<br />
Iris Duda<br />
Heinz Schulz<br />
Heinrich Masemann<br />
Dr. Jens Schröder<br />
stellv. Schatzmeister(in): Beate Krutzler<br />
Zuchtbeirat:<br />
Zuchtbeirat-Stellvertreter:<br />
Finanzbeirat:<br />
Finanzbeirat-Stellvertreter:<br />
juristischer Beirat:<br />
juristischer Beirat-<br />
Stellvertreter:<br />
Ehrenrat:<br />
Ehrenrat-Stellvertreter:<br />
Albrecht Veith<br />
Bruno Stang<br />
Hubert Kleimann<br />
Harald Löschke<br />
Klaus Schulz<br />
Hans Kasch<br />
Frank Haase<br />
Josef Steidle<br />
Stefan Rahner<br />
Franz Tuscher<br />
Werner Schmitt<br />
RA Marcus Jung<br />
RA Frank Sürmann<br />
RA Helge Rübartsch<br />
RA Bettina Rübartsch<br />
RA Heinrich Uhde<br />
Heinz Tietz
Top 11 Beratung und Beschlussfassung der gem. § 10 (3) 2. Satz<br />
bis zum 23.09.2012 eingegangenen Anträge (6-Monats-Frist)<br />
1. Änderung der Satzung<br />
Antrag des Vorstandes auf Anfügen eines Paragraphen 23<br />
bezüglich Datenschutzes einschließlich Datenschutzordnung des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />
e.V. auf Basis des Schreibens von Schatzmeister Bernhard Haus vom 10.09.2012<br />
§23 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte<br />
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben<br />
über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur<br />
Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben im Rahmen der<br />
Mitgliederverwaltung, des Prüfungs- und Zuchtwesens.<br />
(2) Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende<br />
Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist.<br />
Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.<br />
(3) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die<br />
Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer<br />
personenbezogenen Daten und Fotos des in der Datenschutzordnung des Vereins genannten Ausmaßes<br />
und Umfang zu.<br />
(4) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren<br />
Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.<br />
(5) Personenbezogene Daten eines ausgetretenen Mitglieds, die die Beitragsverwaltung betreffen, werden<br />
gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren, ab der schriftlichen Bestätigung des<br />
Austritts, durch den Vorstand aufbewahrt.<br />
(6) Näheres regelt die Datenschutzordnung des Vereins.<br />
(7) Der Vorstand wird ermächtigt, die Datenschutzordnung bei Bedarf jederzeit den Erfordernissen<br />
anpassen zu können.<br />
Datenschutzordnung des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e.V.<br />
(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Namen, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Telefonnummern,<br />
E-Mail-Adresse, Bankverbindung und den Besitz eines Jagdscheines auf. Mindestangaben<br />
sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Besitz eines Jagdscheines und die Bankverbindung.<br />
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.<br />
Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.<br />
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische<br />
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.<br />
(2) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet,<br />
genutzt sowie den entsprechenden Dachverbänden übermittelt, wenn sie zur Förderung der<br />
Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bekannt sind, die schutzwürdigen Interessen<br />
des Mitgliedes entgegenstehen.<br />
(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen seine Mitglieder<br />
Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge<br />
erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder.<br />
4
(4) Der Verein macht Ereignisse des Vereinslebens im Zusammenhang mit dem Prüfungsbetrieb,<br />
Zuchtbetrieb, sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten wie Ehrungen und<br />
Geburtstage hinsichtlich Durchführung und Ergebnissen in seiner Vereinszeitschrift (Nachrichtenblatt =<br />
NRB), gegebenenfalls auch auf seiner Web-Seite, in Organen und auf Web-Seiten der Dachverbände<br />
(Internationaler Verband für Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> [IV-DJT], Jagdgebrauchshundverband e.V. [JGHV],<br />
Verband für das Deutsche Hundewesen [VDH]) sowie in der allgemeinen Jagdpresse bekannt.<br />
Hierbei können personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder veröffentlicht werden.<br />
Die Veröffentlichung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Funktion im Verein, Dauer der<br />
Vereinszugehörigkeit Name und Prüfungsergebnis der geführten Hunde und im Falle von Jubiläen auf<br />
Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Das Mitglied kann gegenüber einem Vorstandsmitglied jederzeit<br />
einer Veröffentlichung seiner Daten und Fotos grundsätzlich, im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage<br />
allgemein oder für einzelne Ereignisse in schriftlicher Form widersprechen.<br />
Wird der Widerspruch rechtzeitig erklärt, unterbleibt die Veröffentlichung. Anderenfalls entfernt der<br />
Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seinen Web-Seiten und verzichtet auf<br />
künftige Veröffentlichungen.<br />
(5) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vorstandes<br />
und der Untergliederungen des Vereins herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere<br />
Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.<br />
(6) Sämtliche Funktionsträger, welchen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden schriftlich<br />
und intensiv über den Datenschutz instruiert.<br />
Die Ausübung einer Funktion ist nur möglich, sofern der Funktionsträger die Belehrung hinsichtlich des<br />
Datenschutzes schriftlich bestätigt hat (Datenschutzerklärung).<br />
Bei der Aufgabe einer Funktion alle Listen und Dateien, welche personenbezogene Daten enthalten<br />
zurückzugeben oder zu vernichten.<br />
Die Bereitstellung von Dateien auf den Web-Seiten erfolgt ausschließlich auf einer mit individuellem<br />
Passwort geschützten Domains für Funktionsträger.<br />
(7) Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen<br />
Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche<br />
Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken<br />
Verwendung finden.<br />
(8) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden im Detail –unter anderem - wie folgt verarbeitet<br />
oder genutzt.<br />
a. Zur Mitgliederverwaltung werden Mitgliederlisten als Datei oder in gedruckter Form an Vorstand<br />
einschl. Stellvertretern, Leitungen der Landes- und Arbeitsgruppen und Beiratsmitglieder herausgegeben,<br />
soweit deren Funktion Kenntnisnahme erfordert.<br />
Die Daten der Bankverbindung verbleiben ausschließlich beim, für die Mitgliedsbeiträge zuständigen<br />
Schatzmeister.<br />
In der Vereinszeitung (= Nachrichtenblatt = NRB) erfolgt:<br />
- eine namentliche Begrüßung der neuen Mitglieder<br />
- die Veröffentlichung von runden und besonderen Geburtstagen<br />
- die Veröffentlichung von Ehrungen aller Art<br />
- die Veröffentlichung von Austritten aller Art.<br />
5
. Im Rahmen des Prüfungswesens werden die Daten verwendet zur:<br />
Angabe von Züchter, Führer u. Eigentümer von, auf Prüfungen aller Art und Zuchtschauen geführten<br />
Hunden<br />
- in gedruckten Prüfungsprogrammen od. Katalogen<br />
- zur Veröffentlichung der Prüfungs- und Zuchtschau-Ergebnisse<br />
> im NRB des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.-<br />
>in den Verbandsorgan der Dachverbände (JGHV, IV-DJT, VDH u. FCI)<br />
> ggfls. in der allgemeinen Jagdpresse<br />
- auf den Web-Seiten<br />
> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
> des Internationalen Verbandes für DJT (IV-DJT)<br />
c. Im Rahmen des Zuchtwesens werden die Daten genutzt:<br />
- im gedruckten und elektronischen Zuchtbuch als Besitzer von Hunden und als Züchter<br />
- im NRB zur Bekanntgabe von Zwinger-Neueintragungen und Zwinger-Löschungen<br />
- in Listen über Deckungen von Hunden.<br />
d. Im Rahmen einer eventuellen Tätigkeit als Funktionsträger aller Ebenen des Vereins sowie eventuell als<br />
Leistungs- oder Zuchtrichter werden die Daten verwendet:<br />
- zur Veröffentlichung in Listen über Funktionsträger<br />
- in Richterlisten (auch Software) des DJT-<strong>Club</strong>s und des JGHV<br />
- in gedruckten Prüfungsprogrammen<br />
- im Nachrichtenblatt des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
- in den Verbandsorganen der Dachverbände (IV-DJT, JGHV, VDH; FCI)<br />
- auf den Web-Seiten<br />
> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />
> der o. a. Dachverbände<br />
(9) Eine eventuelle Tätigkeit als Funktionsträger aller Ebenen des Vereins sowie eventuell auch als<br />
Leistungs- oder Zuchtrichter setzt im Interesse der Mitgliederinformation das Einverständnis des<br />
Funktionsträgers zur Verwendung seiner Daten im Nachrichtenblatt, auf den Web-Seiten des DJT-<strong>Club</strong>s<br />
und bei Bedarf auch in den Medien der Dachverbände voraus.<br />
2. Änderung der Satzung<br />
Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens von Schatzmeister Bernhard Haus vom 10.09.12<br />
auf Änderung von<br />
§ 5 Mitgliedschaft, Austritt (1) Mitgliedschaft, 1. Satz<br />
Synopse:<br />
Bisheriger Text:<br />
Mitglied im DJT-<strong>Club</strong> kann werden, wer diese Satzung anerkennt und von seiner Person her willens ist, nach<br />
ihr zum Wohle der Rasse zu wirken.<br />
Neuer Text:<br />
Mitglied im DJT-<strong>Club</strong> kann jede natürliche, volljährige Person werden, die im Besitz eines aktuell gültigen<br />
Jagdscheines ist, diese Satzung anerkennt und willens ist, nach ihr zum Wohle der Rasse zu wirken.<br />
6
3. Änderung der Zuchtordnung<br />
Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens des Schatzmeisters B. Haus vom 10.09.2012 auf<br />
Änderung des Punktes:<br />
1. Allgemeines,<br />
1.1 Zwingerschutz-Zuchtrecht, Satz 4.<br />
Bisheriger Text:<br />
Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche gemäß Satzung §5 (2)berechtigt sind,<br />
einen Jagdschein zu lösen.<br />
Neuer Text:<br />
Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche berechtigt sind einen Deutschen<br />
Jagdschein zu lösen.<br />
Sie müssen einen eigenen Hausstand haben, welcher die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von<br />
Hunden, sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes ermöglicht.<br />
Erforderlich sind auch hinreichende Betreuungszeit, ein Sachkundenachweis des DJT-<strong>Club</strong>s für Züchter,<br />
sowie die ordnungsgemäße Haltung und Betreuung von Welpen, die über den üblichen Abgabezeitpunkt<br />
hinaus gehalten werden müssen.<br />
4. Änderung der Zuchtordnung<br />
Antrag des Vorstandes gem. Generalklausel [§ 18 (1)] zur Genehmigung der, am 27.09.2012<br />
beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung, erforderlich geworden im Zusammenhang mit dem<br />
Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> vom 19.03.2011 zur Elektronischen Kennzeichnung und wegen<br />
dringend erforderlicher Neuauflage der ZO.<br />
Punkt 1.1. Zwingerschutz-Zuchtrecht, 2. Satz<br />
Hier wurden notwendiger- und sinnvollerweise „Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. für die<br />
Aufzucht von Welpen“ sowie der Vordruck „Zwingerkontrolle“ verbindlich eingeführt.<br />
Sie sollen im Anhang zur ZO wiedergegeben werden.<br />
Bisheriger Text:<br />
Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss prüfen, ob für den Zwinger die Voraussetzungen für eine<br />
artgerechte Haltung und Aufzucht der Hunde gewährleistet sind.<br />
Neuer Text:<br />
Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss (unter Verwendung des verbindlichen Vordrucks<br />
„Zwingerkontrolle“) prüfen, ob die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Hunden und die<br />
sachgemäße Aufzucht von Welpen (gem. der verbindlichen Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />
e.V. für die Aufzucht von Welpen) gewährleistet sind.<br />
7
Punkt 1.6. Verstöße<br />
Hier wurde das Bußgeld auf die runde Summe von 2.500 € geändert.<br />
Bisheriger Text:<br />
Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Zuchtordnung werden durch die Zuchtbuchstelle im<br />
Einvernehmen mit dem Hauptzuchtwart und dem Zuchtbeirat mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu<br />
2.556,46 ,Zuchtsperre oder gemäß <strong>Club</strong>satzung mit Ausschluss des schuldigen Mitglieds geahndet.<br />
Neuer Text:<br />
Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Zuchtordnung werden durch die Zuchtbuchstelle im<br />
Einvernehmen mit dem Hauptzuchtwart und dem Zuchtbeirat mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu<br />
2.500 €, Zuchtsperre oder gemäß <strong>Club</strong>satzung mit Ausschluss des schuldigen Mitglieds geahndet.<br />
Punkt 2. Deckrüden 2.2 Haar- und Formwert<br />
In der Neuauflage wurde der aktuelle, bereits früher durch die HV beschlossene Text verwendet.<br />
Aktueller Text:<br />
Der Deckrüde muss sowohl im Haarwert als auch im Formwert mindestens die Note „sehr gut“ aufweisen.<br />
Die Bewertung kann zweimal auf einer Landeszuchtschau und einmal auf einer Bundeszuchtschau, sowie auf<br />
internationalen Rassehundeausstellungen, welche von DJT-VDH-Spezialzuchtrichtern oder vergleichbaren<br />
Spezialrichtern des Auslandes gerichtet werden, erworben werden. Die letzte Bewertung ist bindend.<br />
Punkt 3. Zuchthündinnen 3.2 Haar- und Formwert<br />
In der Neuauflage wurde der aktuelle, bereits früher durch die HV beschlossene Text verwendet.<br />
Aktueller Text:<br />
Zuchthündinnen müssen im Haarwert und im Formwert mindestens mit „gut“ bewertet worden sein.<br />
Die Bewertung kann zweimal auf einer Landeszuchtschau und einmal auf einer Bundeszuchtschau, sowie auf<br />
internationalen Rassehundeausstellungen, welche von DJT-VDH-Spezialzuchtrichtern oder vergleichbaren<br />
Spezialrichtern des Auslandes gerichtet werden, erworben werden. Die letzte Bewertung ist bindend.<br />
Punkt 6. Kennzeichnung und Wurfabnahme<br />
Punkte 6.1 Tätowierung bis 6.4 Wurfabnahme<br />
mussten aufgrund des Beschlusses vom 19.03.2011 bezüglich der elektronischen Kennzeichnung wie folgt<br />
angepasst werden.<br />
6. Wurfabnahme und Kennzeichnung<br />
Eine Wurfabnahme und gegebenenfalls auch eine Kennzeichnung werden durch den Landeszuchtwart, seinen<br />
Stellvertreter oder einen vom Landeszuchtwart und der Landesgruppe Beauftragten durchgeführt.<br />
Hierbei ist das verbindlich vorgeschriebene „Wurfabnahmeprotokoll” zu verwenden.<br />
Im Falle einer Kennzeichnung durch Setzen von Transponder-Chips müssen die Ausführenden einen<br />
Sachkundenachweis besitzen.<br />
Im Zusammenhang mit der Wurfabnahme und Kennzeichnung in der Ahnentafel vorgenommene Eintragungen<br />
sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.<br />
Die im Zusammenhang mit der Wurfabnahme entstehenden Fahrtkosten in geltender Höhe des DJT-<strong>Club</strong>s sind<br />
vom Züchter zu tragen.<br />
8
6.1 Wurfabnahme<br />
Auf der Basis des Wurfabnahmeberichtes werden bei der Wurfabnahme überprüft:<br />
- die artgerechten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen<br />
- der Ernährungs- und Gesundheitszustand aller Hunde einschließlich der Welpen<br />
- das Kupieren der Welpen<br />
- die Entwurmung der Welpen<br />
- die Impfung der Welpen<br />
> bei vorheriger Impfung mittels für jeden Hund ausgestelltem Impfpass / Heimtierausweis<br />
> bei späterer Impfung durch Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung des Tierarztes<br />
- die Kontrolle jedes einzelnen Welpen hinsichtlich - Haarart, Farbe, weiße Abzeichen, Gewebebrüchen, -<br />
Gebissform, Schneidezahnzahl im Ober- und Unterkiefer<br />
- ggf. Anzahl der Hoden<br />
- ggf. auch sonstige Auffälligkeiten<br />
- Zahlung der Zuchtgebühren.<br />
Der Wurfabnahmebericht ist vom Abnehmenden und vom Züchter zu unterschreiben und gegebenenfalls vom<br />
Landeszuchtwart gegenzuzeichnen.<br />
Je eine Kopie erhalten der Abnehmende, der Züchter und der Landeszuchtwart, das Original geht an den<br />
Zuchtbuchführer.<br />
Eventuelle Gebiss-, Zahn- Hoden- oder sonstige anatomische Fehler sind im Wurfabnahmeprotokoll zu<br />
vermerken.<br />
Vom Zuchtbuchführer werden Sie im Zuchtbuch dokumentiert.<br />
Sollte sich bei einer späteren Überprüfung (Zahnkontrolle, Zuchtprüfung oder Zuchtschau) herausstellen, dass<br />
der betreffende Fehler nicht mehr vorhanden ist, wird der Vermerk im Zuchtbuch gelöscht.<br />
Ergeben sich keine Beanstandungen, so können die Welpen gechippt und die Ahnentafeln ausgehändigt<br />
werden.<br />
Hat die, den Wurf abnehmende Person Zweifel an der Rassereinheit des Wurfes, so darf sie unter keinen<br />
Umständen die Ahnentafeln aushändigen.<br />
Sie hat vielmehr ggfs. über den Landeszuchtwart unverzüglich den Zuchtbuchführer über die Erkenntnisse zu<br />
unterrichten.<br />
Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise.<br />
6.2 Elektronische Kennzeichnung<br />
Alle Welpen sind mit Transponder-Chips elektronisch zu kennzeichnen.<br />
Verwendet werden Chips welche den Ländercode (276 = Deutschland), die FCI-Standard-Nr. (103 = <strong>Deutscher</strong><br />
<strong>Jagdterrier</strong>) sowie als letzte Ziffern die fünfstellige Zuchtbuchnummer tragen.<br />
Auf der Grundlage der, mittels Wurfmeldeschein zum Eintrag gemeldeten Welpen werden die Chips durch die<br />
Zuchtverantwortlichen des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. beim Hersteller angefordert.<br />
Sie werden dem Züchter direkt zugesandt.<br />
Es ist dem Züchter überlassen, ob er die Transponder von einem Tierarzt oder durch einen, vom DJT-<strong>Club</strong><br />
Beauftragten, (welcher einen Sachkundenachweis besitzen muss) implantieren lässt.<br />
Die elektronische Kennzeichnung erfolgt an der linken Halsseite.<br />
Wurden die Welpen bereits vom Tierarzt gechippt, erfolgt eine Überprüfung der Chip-Nummern.<br />
Barcode-Aufkleber mit der, den Welpen tatsächlich implantierten Chip Nr. sind in der Ahnentafel, im<br />
Wurfabnahmeprotokoll und im Heimtierausweis (Impfpass) anzubringen.<br />
Eventuelle Differenzen der Zuchtbuchnummer zur Chip-Nr. (mit integrierter Zuchtbuchnummer) werden<br />
vermerkt und durch Ausdruck einer neuen Ahnentafel (zu Lasten des Verursachers) korrigiert.<br />
9
6.3 Registrierung der Transponder-Chip-Nummern<br />
Zusammen mit den Daten des gegebenenfalls vom Züchter über die Zuchtbuchstelle dem Deutschen<br />
<strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. gemeldeten Eigentümers werden die Transponder-Chip-Nummern im gedruckten und<br />
elektronischen Zuchtbuch registriert.<br />
Gespeichert werden auch die Daten des Eigentümers, sofern er vom Züchter der Zuchtbuchstelle gemeldet<br />
wurde, was dringend empfohlen wird.<br />
Auf Punkt 1.3 dieser Zuchtordnung vorletzter und letzter Satz wird hingewiesen.<br />
Zwecks schneller Vermittlung (Rückgabe) eines entlaufenen, identifizierten Tieres an seinen Eigentümer wird<br />
die Registrierung bei einem überregionalen Tierregister dringend empfohlen.<br />
Das Unterlassen einer solchen Registrierung aus Datenschutzgründen ist nicht begründet, weil ein Finder aus<br />
Datenschutzgründen über das Internet keinerlei personenbezogene Daten des Halters erhält.<br />
6.4 Tätowierung<br />
Im Rahmen der geltenden Tierschutz-Bestimmungen ist es erlaubt die Welpen nach folgendem System<br />
tätowieren zu lassen.<br />
Tätowiert wird die Zuchtbuchnummer, wobei im rechten Ohr die ersten beiden Ziffern der Zuchtbuchnummer,<br />
(z. B. 68) und im linken Ohr die letzten 3 Ziffern (z. B. 123) tätowiert werden.<br />
Die gegebenenfalls vorhandene oder durchgeführte Tätowierung ist hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit<br />
der Zuchtbuchnummer bzw. elektronischen Kennzeichnung zu überprüfen.<br />
Differenzen sind mittels des Wurfabnahme-Protokolls zu erfassen und werden ggfs. sowohl in der Ahnentafel<br />
als auch im Zuchtbuch erfasst.<br />
7. Inkrafttreten, Dauer<br />
Beschlossen auf der <strong>Hauptversammlung</strong> des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e.V. am 8. Mai 1993 in Oppershofen,<br />
gültig ab 1. September 1993.<br />
Geändert 10. Mai 2003, 19. März 2005 und 20. Mai 2007.<br />
Geändert am 19.03.2011, gültig ab 01.05.2011.<br />
Zuletzt geändert am 27.09.2012 durch Beschluss des Vorstandes in Anwendung von § 18 der Satzung<br />
(Generalklausel) zu genehmigen durch die <strong>Hauptversammlung</strong> am 23.03.2013.<br />
8. Anlagen<br />
1.1 Voraussetzungen zur Zucht <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> im DJT-<strong>Club</strong> e. V.<br />
1.2 weitere erforderliche Aktivitäten im Rahmen der Zucht<br />
1.3 Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Decktag<br />
1.4 Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Wurftag<br />
2. Rassestandard<br />
3. Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Primäre Linsenluxation beim Deutschen <strong>Jagdterrier</strong><br />
4. Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />
6. Verbindliche Mindestanforderungen des DJT-<strong>Club</strong> e. V.an die Aufzucht von Welpen<br />
7. Verbindlicher Vordruck „Zwingerkontrolle“<br />
8. Verbindlicher Vordruck „Wurfabnahme und Kennzeichnung“<br />
10
Punkt 8. Anlagen<br />
1. Schematische Darstellung des Ablaufs der Wurfmeldung mit Tätowierung und Wurfabnahme<br />
wurde aktualisiert und um weitere Übersichten ergänzt.<br />
1.1 Voraussetzungen zur Zucht <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> im DJT-<strong>Club</strong> e. V.<br />
11
1.2 „Weitere erforderliche Aktivitäten im Rahmen der Zucht”<br />
1.3 „Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Deckakt”<br />
12
1.3 „Organigramm der erforderlichen Aktivitäten nach dem Wurftag”<br />
13
2. Rassestandard ist unverändert<br />
3. „Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Linsenluxation beim Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>“<br />
Der bisherige Zuchtplan wurde ersetzt durch den aktuellen, bekannten, im Nachrichtenblatt und im Internet<br />
veröffentlichten „Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheit Primäre Linsenluxation beim Deutschen<br />
<strong>Jagdterrier</strong>“ in der, ab 01.01.2010 gültigen Fassung wie nachstehend.<br />
3. Zuchtplan zur Bekämpfung Primärer Linsenluxation (PLL)<br />
1. Allgemeines<br />
Der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> gehört zu den Rassen, bei denen Primäre Linsenluxation (PLL) auftreten kann.<br />
Aus der Verpflichtung des Vereins nach § 2.4 und § 3.4 der Zuchtordnung, nach § 4.1 der Zuchtordnung des<br />
VDH sowie § 11 b des Tierschutzgesetzes werden die nachfolgenden Maßnahmen zur Eliminierung der<br />
Primären Linsenluxation verbindlich festgelegt.<br />
2. Bestimmung des Erbfehlerrisikos<br />
Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein mutiertes Gen für Linsenluxation verantwortlich ist.<br />
Der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e.V. (DJT-<strong>Club</strong> e. V.) bedient sich zur Berechnung des Erbfehlerrisikos einer<br />
anerkannten Methode, um das Risiko für die Vererbung der Disposition für PLL zu beschreiben. Dazu wird das<br />
Verfahren GGW (Geschätzte Genotyp-Wahrscheinlichkeit) unter Einbeziehung der Informationen aller<br />
Verwandten angewandt.<br />
Für jeden Hund wird die Wahrscheinlichkeit angegeben, den Genotyp<br />
N / N (reinerbig Normal)<br />
N / m (Anlageträger für PLL) oder<br />
m / m (reinerbiger Mutationsträger)<br />
zu haben.<br />
Zusätzlich wird daraus der P-Wert abgeleitet, der das Risiko angibt, dass das mutierte Gen weitervererbt wird.<br />
3. Information<br />
Als Informationen für die Risikoberechnung dienen alle bis zum Zeitpunkt der Berechnung bekannt<br />
gewordenen Erkrankungsfälle sowie die Ergebnisse der vom DJT-<strong>Club</strong> e. V. anerkannten Gentests.<br />
Für die zukünftige Erfassung von Krankheitsfällen bedarf es der Bestätigung durch einen Gentest.<br />
Informationen zu dessen Durchführung erfolgen durch den Hauptzuchtwart, vertretungsweise durch den<br />
stellvertretenden Hauptzuchtwart oder den Zuchtbuchführer des DJT-<strong>Club</strong> e. V.; diese stellen auch die<br />
erforderlichen Materialien zur Verfügung.<br />
4. Zeitpunkt der Berechnung / Informationspflicht<br />
Die Berechnung der Genotypwahrscheinlichkeit wird nach Möglichkeit sofort nach der Erfassung eines neuen<br />
PLL-Falles durchgeführt.<br />
Die aktuellen Daten werden den Züchtern zugänglich gemacht.<br />
Vierteljährlich, zu Anfang des Quartals wird DOGBASE, das PC-Hundezucht Informationssystem der Fa. TG-<br />
Verlag Beuing GmbH, Gießen an die Mitglieder des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie an die<br />
Landeszuchtwarte versendet.<br />
Die darin aufgeführten Daten sowie die Ergebnisse der Gentests sind verbindlich für die Auflagen, die sich aus<br />
diesem Zuchtplan ergeben.<br />
Der DJT-<strong>Club</strong> gewährt den Mitgliedern des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie den Landeszuchtwarten einen<br />
Online-Zugriff auf eine Datenbank, in der alle Gentests aktuell erfasst und gespeichert werden.<br />
14
5. Auflagen<br />
Hunde, die nach der Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind, aber Träger der PLL-Mutation (= Anlageträger)<br />
sind oder sein könnten, dürfen nur mit Partnern gepaart werden, bei denen durch eigenen Gentest (PLL-N / N)<br />
oder Gentest beider Elterntiere (PLL-N / N *) sicher nachgewiesen ist, dass sie genetisch Normal (= frei) sind.<br />
Hündinnen- und Rüden-Besitzer müssen sich vor dem Belegen einer Hündin beim zuständigen<br />
Landeszuchtwart über die Zulässigkeit der Paarung bezüglich der Primären Linsenluxation zeitnah informieren<br />
(= verbindliche Zuchtberatung).<br />
Durch den Landeszuchtwart ist diese zu dokumentieren.<br />
Deckungen deutscher Rüden mit ausländischen Hündinnen sind nur zulässig, wenn der Rüde reinerbig Normal<br />
(PLL-N / N oder PLL-N / N*) ist.<br />
6. Zuchtzulassung<br />
Hunde mit dem Genotyp m / m werden von der Zucht ausgeschlossen.<br />
Ab 01.01.2013 werden nur noch Rüden (neu) zur Zucht zugelassen, die sicher frei sind.<br />
Ab 01.01.2018 dürfen nur noch freie Hunde (PLL-N / N oder PLL-N / N*) zur Zucht eingesetzt werden; d. h. alle,<br />
bisher im Zuchtgeschehen stehenden Hunde (Rüden und Hündinnen), die Anlageträger sind, dürfen nicht mehr<br />
eingesetzt werden.<br />
7. Verstöße<br />
Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplanes werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet.<br />
8. Gewährleistung der Züchter<br />
Aufgrund der langjährigen Erfolge in der Bekämpfung der Linsenluxation auf der Basis der Zuchtordnung sowie<br />
des Zuchtplans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit PLL-Freiheit für alle gezüchteten Welpen zugesichert<br />
werden.<br />
Daher wird für jeden Welpen ein Gewährleistungszertifikat ausgefertigt, welches der Käufer zusammen mit<br />
der Ahnentafel erhält.<br />
Zur Abdeckung eines unkalkulierbaren Restrisikos unterhält der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. eine<br />
Solidarkasse der Züchter, aus welcher Eigentümer eines erkrankten Hundes finanziell unterstützt werden.<br />
Details werden in der Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />
e. V. bestimmt.<br />
9. Übergangsregelung<br />
Sind die Voraussetzungen des Punkt 5. (durch Gentest nachgewiesene PLL-Freiheit eines Zuchtpartners) nicht<br />
gegeben, so gelten als Übergangsregelung die bisherigen Bestimmungen (Zuchtplan gültig ab 0.01.2004).<br />
Hiernach muss der P-Wert beider Zuchttiere unter 0,30 liegen, das Risiko der Paarung - die Auftrittswahrscheinlichkeit<br />
- darf höchstens 0,02 betragen.<br />
Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31.12.2010.<br />
10. Gültigkeit<br />
Die Bestimmungen dieses Zuchtplanes treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />
Der Vorstand ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbeirat unter Einbeziehung wissenschaftlicher<br />
Beratung die Bestimmungen dieses Zuchtplanes den gegebenen Verhältnissen und aktuellen Erkenntnissen<br />
anzupassen.<br />
15
4. Solidarkassenordnung<br />
Die bisherige Solidarkassenordnung wurde ersetzt durch die aktuelle, bekannte, im Nachrichtenblatt „Ordnung<br />
zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s“ in der, ab 01.01.2010 gültigen<br />
Fassung wie nachstehend.<br />
Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
1. Allgemeines<br />
Die Züchter des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. bieten eine Gewährleistung für die von ihnen gezüchteten<br />
Hunde an, für den Fall, dass trotz der durch die Zuchtordnung einschließlich des Zuchtplanes zur Bekämpfung<br />
Primärer Linsenluxation (PLL) gegebenen Vorsorge Tiere an PLL erkranken.<br />
Über die Gewährleistung für PLL-Freiheit hinaus, hat diese Ordnung auch Gültigkeit bei Erkrankungen an<br />
Progressiver Retina Atrophie (PRA).<br />
Hierzu unterhalten sie eine Solidarkasse.<br />
2. Organisation<br />
Die Organisation der Solidarkasse erfolgt durch den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V.<br />
Die Verantwortung für die Durchführung hat der Hauptzuchtwart.<br />
Die Gelder werden durch den Schatzmeister verwaltet.<br />
3. Finanzierung<br />
Der Züchter zahlt für jeden in das Zuchtbuch eingetragenen Welpen 6,00 €, ab 01.04. 2010 10,00 €, in die<br />
Solidarkasse ein. Die Zahlung wird mit der Wurfeintragungs-Gebühr fällig.<br />
4. Entschädigungen<br />
Erkrankt ein Hund an Primärer Linsenluxation (PLL) oder an Progressiver Retina Atrophie (PRA), so erhält der<br />
Eigentümer des betroffenen Hundes aus der Solidarkasse eine Beihilfe in Höhe von 500,00 € zur Behandlung<br />
des Hundes und / oder zur Neubeschaffung eines Welpen.<br />
5. Voraussetzungen<br />
Der Besitzer muss sich an den Hauptzuchtwart des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. wenden, welcher ihn<br />
bezüglich des weiteren Vorgehens berät.<br />
Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:<br />
1. Vorstellung des Hundes bei einem Tierarzt; dieser muss die Identität des Hundes feststellen und bestätigt<br />
gegebenenfalls den Verdacht auf PLL oder PRA mittels Befundbogens.<br />
2. Kontaktaufnahme mit dem Hauptzuchtwart des DJT-<strong>Club</strong>s e. V., im Vertretungsfall mit dem<br />
stellvertretenden Hauptzuchtwart oder dem Zuchtbuchführer; diese benennen Vertrauenstierärzte des DJT-<br />
<strong>Club</strong>s e. V. und informieren über die weitere Vorgehensweise.<br />
Vertrauenstierärzte des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. sind ausschließlich Fachtierärzte für Augenheilkunde des Dortmunder<br />
Kreises (DOK).<br />
Bei im Ausland stehenden Hunden werden die dort gültigen Regelungen berücksichtigt.<br />
3. Bei PLL: Durchführung eines DNA-Testes nach den Richtlinien des DJT-<strong>Club</strong>s.<br />
Bei PRA: Diagnose eines spezialisierten Ophthalmologen aus dem Kreis der Vertrauenstierärzte<br />
des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
16
Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist PLL oder PRA bestätigt, wird die Erkrankung vom Hauptzuchtwart in<br />
die Ahnentafel eingetragen und die Auszahlung einer Beihilfe erfolgt an den Eigentümer des erkrankten<br />
Hundes.<br />
6. Erweiterung des Merkmalsspektrums<br />
Die Solidarleistung kann auf andere schwerwiegende Erbkrankheiten erweitert werden.<br />
Die Entscheidung hierüber trifft die <strong>Hauptversammlung</strong> des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
7. Gültigkeit<br />
Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />
Der Vorstand ist berechtigt die Bestimmungen dieser Ordnung den gegebenen Verhältnissen und aktuellen<br />
Erkenntnissen anzupassen.<br />
5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />
Der bisherige Text ist nicht mehr aktuell, weil das Reglement mit Datum 01.01.2011 sowie 01.01.2012<br />
geändert wurde.<br />
Das Internationale Zuchtreglement der FCI ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner - damit auch für<br />
den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. und seine Mitglieder - verbindlich.<br />
Gültig ist das jeweils aktuelle, von der FCI in „Deutsch“ herausgegebene Reglement.<br />
Bei Bedarf kann der jeweils aktuelle Text der Web-Seite der FCI entnommen werden.<br />
Die letzte in Deutsch herausgegebene Version vom 01.01.2011 hat nachstehenden Wortlaut.<br />
Präambel<br />
1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für alle<br />
Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich.<br />
• Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner,<br />
wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem<br />
von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen<br />
FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen.<br />
• Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt,<br />
jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen<br />
beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen<br />
der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu<br />
beeinträchtigen.<br />
• Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche,<br />
angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und<br />
Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte<br />
schwere Hüftgelenksdysplasie.<br />
• Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie<br />
z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und<br />
der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten.<br />
Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom<br />
ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden.<br />
17
Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der Identifikation des Hundes<br />
versehen werden.<br />
• Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der<br />
Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese<br />
einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich.<br />
Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der FCI.<br />
Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein.<br />
• Es ist Pflicht der Mitgliedsländer sowie der Vertragspartner der FCI, unter Beachtung dieses Zuchtreglements<br />
eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, in der die Zuchtziele festgelegt werden.<br />
In diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit<br />
dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das<br />
Befinden des Hundes zu berücksichtigen.<br />
Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem Patronat (Verantwortung) eines<br />
FCI-Mitgliedes oder Vertragspartners züchten.<br />
2. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer von Zuchtrüden und Zuchthündinnen werden<br />
grundsätzlich durch nationales Recht, Verordnungen der Landesverbände und deren Rassezuchtvereine und -<br />
verbände und durch besondere Vereinbarungen geregelt. Wo solche fehlen, gilt das internationale<br />
Zuchtreglement der FCI.<br />
• Den Züchtern und den Eigentümern der Deckrüden wird dringend empfohlen, vor jedem Zuchtvorhaben die<br />
gegenseitigen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und namentlich hinsichtlich der finanziellen<br />
Verpflichtungen klare Verhältnisse zu schaffen.<br />
• Als Eigentümer gilt diejenige Person, die das Tier unter einem rechtsgültigen Titel erworben hat, die also im<br />
unbestrittenen Besitz des Hundes ist und dies durch den rechtmäßigen Besitz der gültigen<br />
Abstammungsurkunde ausweisen kann.<br />
• Als Deckrüdenhalter gilt entweder der Eigentümer des Deckrüden oder diejenige Person, die vom<br />
Eigentümer autorisiert ist, den Deckrüden zum Decken von Hündinnen zur Verfügung zu stellen.<br />
Transport und Unterhalt der Hündin<br />
2. Es wird den Eigentümern der Zuchthündinnen empfohlen, die Hündin persönlich oder durch eine<br />
Vertrauensperson dem Rüden zuzuführen.<br />
Bleibt die Hündin mehrere Tage beim Deckrüdenhalter, so fallen sämtliche dadurch entstehenden Kosten, wie<br />
Fütterung und Unterbringung, evtl. tierärztliche Behandlungen, auch evtl. Schäden, die die Hündin an der<br />
Zwingereinrichtung oder in der Wohnung des Deckrüdenhalters verursacht, zu Lasten des Eigentümers der<br />
Hündin, ebenso erfolgt der Rücktransport der Hündin auf Kosten des Eigentümers.<br />
Haftpflicht<br />
4. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der verschiedenen Länder haftet diejenige Person, die dem Tier<br />
Unterkunft und Verpflegung bietet, während dieser Zeit für hieraus Dritten entstehende Schäden.<br />
Die jeweiligen Eigentümer oder Halter der Deckrüden verpflichten sich, diesem Umstand bei der Abschließung<br />
einer persönlichen Haftpflichtversicherung Rechnung zu tragen.<br />
18
Tod der Hündin<br />
5. Im Falle des Todes einer Hündin während ihres Aufenthaltes beim Halter des Deckrüden, lässt dieser den<br />
Tod und die Todesursache auf seine Kosten, durch einen Tierarzt feststellen. Er benachrichtigt auf dem<br />
schnellsten Wege den Eigentümer der Hündin über den Tod und die Todesursache der Hündin.<br />
Falls der Eigentümer die tote Hündin zu sehen wünscht, muss ihm Gelegenheit dazu gegeben werden.<br />
Trat der Tod durch Verschulden des Deckrüdenhalters ein, so ist dieser gegenüber dem Eigentümer der<br />
Hündin schadenersatzpflichtig.<br />
Trifft ihn kein Verschulden, so ist der Eigentümer der Hündin verpflichtet, dem Deckrüdenhalter alle Kosten,<br />
die ihm im Zusammenhang mit dem Tode der Hündin entstanden sind, zu vergüten.<br />
Rüdenwahl<br />
6. Der Deckrüdenhalter verpflichtet sich, die Hündin keinem anderen als dem vorgesehenen Rüden<br />
zuzuführen.<br />
Deckt der Rüde nicht, so darf die Hündin nur mit dem Einverständnis ihres Eigentümers einem anderen Rüden<br />
zugeführt werden.<br />
Fehldeckung<br />
7. Bei einem unbeabsichtigten Deckakt durch einen anderen als den vereinbarten Rüden ist der Halter des<br />
Deckrüden, der die Hündin in Obhut genommen hat, dem Eigentümer der Hündin gegenüber meldepflichtig<br />
und für alle aus der Fehldeckung entstandenen Kosten ersatzpflichtig.<br />
Nach einem unbeabsichtigten Deckakt durch einen nicht vorgesehenen Rüden ist ein weiterer Deckakt mit<br />
dem vereinbarten Rüden nicht mehr erlaubt.<br />
Der Deckrüdenhalter kann aus einem solchen Deckakt keine Ansprüche an den Eigentümer der Hündin stellen.<br />
Deckbescheinigung<br />
8. Den korrekt vollzogenen Deckakt bestätigt der Deckrüdenhalter durch das Ausstellen einer<br />
Deckbescheinigung.<br />
Er bestätigt darin mit seiner Unterschrift, dass er Augenzeuge des Deckaktes war.<br />
Wo die Zuchtbuchstelle des Landes, in dem der Wurf eingetragen werden soll, dafür bestimmte Formulare<br />
vorschreibt, ist es Sache des Eigentümers der Hündin, diese Formulare zu besorgen, ordnungsgemäß<br />
auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen.<br />
Diese Deckbescheinigung muss auf jeden Fall enthalten:<br />
a) Name und Stammbuchnummer des Deckrüden.<br />
b) Name und Stammbuchnummer der Hündin.<br />
c) Name und Adresse des Eigentümers des Deckrüden, bzw. des Halters.<br />
d) Name und Adresse des Eigentümers der Hündin im Zeitpunkte des Deckaktes, evtl. das Datum des Erwerbs<br />
der Hündin.<br />
e) Ort und Datum des stattgefundenen Deckaktes.<br />
f) Unterschriften des Eigentümers des Deckrüden bzw. des Halters und des Eigentümers der Hündin<br />
g) Wenn die Zuchtbuchstelle für die Eintragung der Welpen eine beglaubigte Fotokopie oder einen<br />
beglaubigten Stammbuchauszug für den Deckrüden verlangt, so hat der Deckrüdenhalter diese kostenlos dem<br />
Eigentümer der Hündin zur Verfügung zu stellen.<br />
19
Deckentschädigung<br />
9. Der Eigentümer des Deckrüden ist berechtigt, die Deckbescheinigung erst nach Bezahlung der vorher<br />
vereinbarten Deckentschädigung zu unterzeichnen.<br />
Ein Zurückbehalten der Hündin als Pfand ist untersagt.<br />
10. Wenn der vereinbarte Rüde aus irgendeinem Grunde nicht deckt, oder die Hündin nicht deckwillig ist, so<br />
dass der Deckakt nicht vollzogen werden konnte, so hat der Eigentümer des Deckrüden trotzdem Anrecht auf<br />
die unter Ziffer 2 erwähnten Entschädigungen, nicht aber auf das vereinbarte Deckgeld.<br />
11. Der Eigentümer des Deckrüden hat außer dem vereinbarten Deckgeld an den Eigentümer der Hündin<br />
keinen Anspruch in Bezug auf die Nachkommen des Rüden.<br />
Insbesondere hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Abgabe eines Welpen.<br />
Wird jedoch die Abgabe eines Welpen als Deckentschädigung vereinbart, so ist diese Abmachung vor dem<br />
Deckakt schriftlich festzulegen.<br />
In einer derartigen Vereinbarung müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:<br />
a. Zeitpunkt der Auswahl des Welpen durch den Eigentümer des Rüden.<br />
b. Zeitpunkt der Abgabe des Welpen an den Eigentümer des Rüden.<br />
c. Zeitpunkt, an dem das Auswahlrecht des Eigentümers des Rüden unwiderruflich verfällt.<br />
d. Zeitpunkt, an dem das Abholrecht unwiderruflich verfällt.<br />
e. Regelung der Transportkosten.<br />
f. Besondere Abmachungen für den Fall, dass die Hündin nur tote oder nur einen einzigen lebenden Welpen<br />
wirft, oder wenn der ausgewählte Welpe vor der Abgabe eingeht.<br />
Leerbleiben der Hündin<br />
12. Nach einem korrekt verlaufenen Deckakt gilt die Dienstleistung des Deckrüden als erbracht und damit ist<br />
die Voraussetzung für die vereinbarte Deckentschädigung erfüllt.<br />
Sie schließt keine Garantie für eine Trächtigkeit der Hündin ein. Es liegt im Ermessen des Eigentümers des<br />
Deckrüden, bei Leerbleiben der Hündin bei deren nächsten Hitze einen kostenlosen Deckakt zu gewähren oder<br />
einen Teil des Deckgeldes zurückzuerstatten.<br />
Eine derartige Abmachung ist vor dem Deckakt in einem Deckvertrag schriftlich festzuhalten.<br />
Das vereinbarte Recht auf einen Gratisdeckakt erlischt jedoch grundsätzlich mit dem Tode des Deckrüden,<br />
einer Handänderung desselben oder mit dem Tode der Hündin.<br />
Kann der Nachweis erbracht werden (Spermauntersuchung), dass der Deckrüde im Zeitpunkt des Deckaktes<br />
unfruchtbar war, so ist dem Eigentümer der Hündin das Deckgeld zurückzuerstatten.<br />
20
Künstliche Besamung<br />
13. Die Hunde sollten sich auf natürlicher Weise fortpflanzen können.<br />
Künstliche Besamung darf nicht bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürliche Weise<br />
fortgepflanzt haben.<br />
Die nationalen Hundeverbände können Ausnahmen gestatten: zur Verbesserung der Gesundheit der Rasse,<br />
wenn es um das Wohl der Hündin geht oder um den genetischen Pool innerhalb der Rasse zu bewahren oder<br />
zu erhöhen.<br />
Bei der künstlichen Besamung einer Hündin muss der Tierarzt, der dem Rüden das Sperma entnommen hat,<br />
zuhanden der Zuchtbuchstelle, bei der die Welpen eingetragen werden, in einem Attest bescheinigen, dass das<br />
frische oder tiefgefrorene Sperma von dem vereinbarten Rüden stammt.<br />
Im Übrigen müssen durch den Eigentümer des Deckrüden bzw. den Halter die unter Ziffer 8 a) - g) erwähnten<br />
Angaben dem Eigentümer der Hündin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.<br />
Sämtliche Kosten für die Spermaentnahme fallen zu Lasten des Eigentümers der Hündin.<br />
Die Kosten für die Besamung der Hündin übernimmt ebenfalls der Eigentümer der Hündin.<br />
Der Tierarzt, der die Hündin besamt, hat der Zuchtbuchstelle zu bestätigen, dass die Hündin mit dem Sperma<br />
des als Deckrüden vorgesehenen Rüden besamt worden ist. In seinem Attest müssen ebenfalls Ort und Zeit<br />
der Besamung, Namen und Stammbuch-nummer der Hündin, Name und Adresse des Eigentümers der Hündin<br />
aufgeführt sein.<br />
Zusätzlich zur Bescheinigung des Tierarztes hat der Eigentümer des Rüden, dem der Samen entnommen<br />
wurde, dem Eigentümer der Hündin eine unterschriebene Deckbescheinigung auszuhändigen.<br />
Zuchtrechtabtretung<br />
14. Als Züchter eines Wurfes gilt in der Regel der Eigentümer der Hündin im Zeitpunkt des Belegens.<br />
Das Recht zur Zuchtverwendung einer Hündin oder eines Zuchtrüden kann jedoch durch vertragliche<br />
Abmachungen auf eine Drittperson übertragen werden.<br />
Eine Zuchtrechtabtretung hat in jedem Fall schriftlich und vor dem vorgesehenen Deckakt zu geschehen.<br />
Die schriftliche Zuchtrechtabtretung ist der zuständigen Zuchtbuchstelle, evtl. auch dem zuständigen<br />
Rassezuchtverein für diese Rasse rechtzeitig zu melden.<br />
Sie muss der Wurfmeldung beigelegt werden.<br />
In der Zuchtrechtabtretung sind die Rechte und Pflichten der beiden Kontrahenten genau zu umschreiben.<br />
Wer eine Hündin temporär im Zuchtrecht übernimmt, gilt für die Zeit vom Deckakt bis zum Absäugen der<br />
Welpen im Sinne dieses Reglements als Eigentümer der Hündin.<br />
Eintragung der Welpen ins Zuchtbuch<br />
15. Nachkommen von zwei reinrassigen Eltern derselben Rasse, die von der FCI anerkannte<br />
Abstammungsnachweise ohne jegliche vom nationalen kynologischen Verband ausgesprochene Vorbehalte<br />
oder Einschränkungen haben, sind Rassehunde und haben daher Anspruch auf von der FCI anerkannte<br />
Abstammungsnachweise.<br />
In der Regel dürfen Welpen nur an Privatpersonen verkauft werden; die Exportahnentafel muss auf deren<br />
Namen ausgestellt sein.<br />
16. Von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise sind als Beweis der geltend gemachten Abstammung zu<br />
betrachten; eine bestimmte Beschaffenheit garantieren sie nicht.<br />
21
Eintragung der Welpen ins Zuchtbuch<br />
17. Werden keine anderen Abmachungen getroffen, so gilt bei einer Eigentumsübertragung einer trächtigen<br />
Hündin der neue Eigentümer automatisch als Züchter des kommenden Wurfes.<br />
18. Jeder Hund, der in einem FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner gezüchtet und eingetragen ist, ist mit<br />
dauerhafter und fälschungssicherer Kennzeichnung zu versehen; diese Kennzeichnung ist auf dem<br />
Abstammungsnachweis aufzuführen.<br />
Bei Untersuchungen der Elternschaft sollten internationale Standard „markers“ verwendet werden und die<br />
Ergebnisse im Register des nationalen Hundeverbandes zur Verfügung stehen.<br />
Die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) muss bei einer DNA-Prüfung bestätigt werden.<br />
Die Welpen werden ins Stammbuch des Landes eingetragen, in dem der/die Eigentümer/in der Hündin<br />
seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz hat.<br />
Der Wurf wird seinen/ihren Zwingernamen tragen.<br />
Wenn der/die Eigentümer/in des Zwingernamens für eine (un-) bestimmte Zeit nach einem anderen FCI-<br />
Mitgliedsland umzieht, muss er/sie die Übertragung rechtzeitig vor Geburt der Welpen beim neuen nationalen<br />
Hundeverband beantragen, der dann die FCI darüber unterrichten muss. Nach der Übertragung darf der/die<br />
Eigentümer/in des Zwingernamens ausschließlich im Land, in das sein/ihr Zwingername übertragen wurde,<br />
züchten.<br />
Ausnahmen sind gestattet für Züchter von Rassehunden, die in einem Lande leben, das kein von der FCI<br />
anerkanntes Zuchtbuch führt.<br />
Ihnen ist gestattet, die Welpen wahlweise in ein anerkanntes Zuchtbuch eintragen zu lassen.<br />
Alle Würfe sind vollständig einzutragen; dies beinhaltet sämtliche Welpen, die bis zum Zeitpunkt der<br />
Beantragung der Eintragung aufgezogen wurden.<br />
Ahnentafeln sind nichts anderes als Abstammungsurkunden, die nur als Beweis der Abstammung gelten.<br />
Normalerweise darf die Hündin nur von einem einzigen Rüden gedeckt werden. In Abweichungsfällen sind die<br />
Landesverbände verpflichtet, die Abstammung durch eine DNA-Untersuchung zu Lasten des Züchters zu<br />
bestätigen.<br />
Zuchtreglements der Mitgliedsländer<br />
19. Die Zuchtreglements der Mitgliedsländer wie auch der Vertragspartner können in ihren Anforderungen<br />
über die der FCI hinausgehen, sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu dem Internationalen Zuchtreglement<br />
der FCI stehen.<br />
Schlussbestimmungen<br />
20. Dieses Reglement ersetzt das «Internationale Zucht-reglement von Monaco» aus dem Jahre 1934. Bei<br />
Differenzen in der Auslegung gilt der deutsche Text als maßgebend.<br />
• Angenommen an der Generalversammlung der F.C.I.<br />
am 11. und 12. Juni 1979 in Bern.<br />
Die Änderungen in Fett- und Kursivschrift wurden vom FCI-Vorstand im Oktober 2010 in Dortmund genehmigt.<br />
Sie treten am 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
22
5. Änderung der Prüfungsordnung<br />
Antrag des stellv. Prüfungsobmanns Max Miller vom 05.08.2012<br />
1. Änderung<br />
3.00 Zuchtprüfung (ZP) ändern in:<br />
3.00 Zuchtprüfung I (ZP I =Baueignungsprüfung) und Zuchtprüfung II (ZP II=Über der Erde)<br />
2. Änderung<br />
Jetzigen Punkt 3.00 komplett streichen, ersetzen durch neuen Text:<br />
3.00 Zuchtprüfung I (Baueignung) und Zuchtprüfung II (Arbeit über der Erde)<br />
Zuchtprüfungen dienen in erster Linie der Feststellung der Anlagen eines Hundes.<br />
Darüber hinaus sollen sie durch vorherige, entsprechende Einübung dem Hund die jagdliche Tauglichkeit<br />
vermitteln, wobei der Schutz des Hundes, insbesondere bei der Bodenjagd, eine wichtige Rolle spielt.<br />
An die Bewertung sind im Hinblick auf die Zuchttauglichkeit hohe Ansprüche zu stellen.<br />
ZP I (Baueignung) umfasst die in Punkt 3.01 bis 3.06 beschriebenen Fächer.<br />
ZP II (Arbeit über der Erde) umfasst die in 3.10 bis einschließlich 3.20 beschriebenen Fächer.<br />
ZP I und ZP II können auch als zwei getrennte Prüfungen an einem Tag durchgeführt werden.<br />
Jeder Hund kann auf beiden ZP’ s je zweimal unabhängig voneinander teilnehmen.<br />
Die teilnehmenden Hunde müssen dann aber nicht zwingend auf beiden Prüfungen geführt werden.<br />
Auf beiden ZP’ s werden 1., 2. und 3. Preise gemäß der Tabelle 3.30 vergeben.<br />
Auf ZP I und ZP II kann nur bis zum Alter von 36 Monaten teilgenommen werden.<br />
Nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsobmann können bisher ungeprüfte Hunde<br />
über 36 Monate zugelassen werden, wenn dafür triftige Gründe aus Sicht des Prüfungsobmanns vorliegen.<br />
Die vorläufige Form- und Haarbewertung, Feststellung von Schulterhöhe und Brustumfang,<br />
zuchtausschließenden Mängeln und Zahnkontrolle gemäß 2.00 dieser Ordnung wird auf der ersten ZP<br />
vorgenommen, auf der der Hund vorgestellt wird., auf den weiteren werden die bereits festgestellten<br />
Bewertungen und Maße übernommen.<br />
3. Änderung<br />
3.30 Tabelle<br />
Letzte Zeile: Verlangte Punkte I und II. streichen.<br />
23
6. Änderung der Zuchtordnung<br />
Antrag des stellv. Prüfungsobmanns Max Miller vom 05.08.2012<br />
3. Zuchthündinnen<br />
3.1 Leistungszeichen<br />
Erster Satz: …. an einer Zuchtprüfung …. streichen.<br />
Stattdessen einsetzen: …. an der ZP I Baueignungsprüfung und an der ZP II Arbeit über der Erde….<br />
Bei den Rüden braucht nichts geändert werden, da dort von keiner ZP die Rede ist, nur Mindestleistungen.<br />
Top 12 Beratung und Beschlussfassung der gem. § 10 (3) 1. Satz<br />
bis zum 23.02.2013 eingegangenen Anträge (4-Wochen-Frist)<br />
Top 13 Verschiedenes<br />
Top 14 Bestimmung von Ort und Termin der nächsten HV<br />
24