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Hausordnung - Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG

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www.<strong>DPF</strong>online.de<br />

<strong>Hausordnung</strong><br />

<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong>


<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong><br />

Gundelfinger Str. 8a<br />

10318 Berlin<br />

Telefon: 030 51555-0<br />

Fax: 030 51555-900<br />

E-Mail: info@<strong>DPF</strong>online.de<br />

Gegründet am 28. Mai 1957<br />

Im Genossenschaftsregister unter<br />

GnR 457 B<br />

beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen<br />

<strong>Hausordnung</strong><br />

H A U S O R D N U N G<br />

In der Fassung vom 01. Dezember 1992<br />

(Neuauflage Dezember 2008)<br />

INHALTSVERZEICHNIS Seite<br />

1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme<br />

(Punkt 1.1 bis 1.5) ..............................................................................................3<br />

2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen<br />

(Punkt 2.1 bis 2.6) ..............................................................................................4<br />

3. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit<br />

(Punkt 3.1 bis 3.7) ..............................................................................................6<br />

4. Beendigung des Mietverhältnisses<br />

(Punkt 4.1 bis 4.2) ..............................................................................................8<br />

1


<strong>Hausordnung</strong><br />

H A U S O R D N U N G<br />

Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie.<br />

Zum Schutz dieses individuellen Bereiches und des genossenschaftlichen Eigentums<br />

wird mit Wirkung vom 01.01.1993 diese nach geltendem Recht und den<br />

zeitgemäßen Erfordernissen überarbeitete Fassung der <strong>Hausordnung</strong> der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong><br />

<strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> veröffentlicht.<br />

Die <strong>Hausordnung</strong> dient der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, der<br />

Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, der Förderung gegenseitiger<br />

Rücksichtnahme sowie der Durchsetzung umweltgerechten Verhaltens. Die vorliegende<br />

<strong>Hausordnung</strong> bleibt Bestandteil der Nutzungsverträge und Dauernutzungsverträge<br />

und ist von jedem Mieter einzuhalten.<br />

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese <strong>Hausordnung</strong> können Maßnahmen<br />

nach der Satzung der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> und den mietrechtlichen<br />

Bestimmungen getroffen werden.<br />

1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme<br />

1.1 Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner hat jeder unnötige ruhestörende<br />

Lärm zu unterbleiben. Geräte mit Tonwiedergabe sind jederzeit auf<br />

Zimmerlautstärke zu halten. Musikinstrumente dürfen nur mit solcher Lautstärke<br />

gespielt werden, dass andere Mieter nicht gestört werden. Im Sommer<br />

ist besonders darauf zu achten, dass bei geöffneten Fenstern oder auf den<br />

Balkonen eine gegenseitige Lärmbelästigung vermieden wird.<br />

Unvermeidliche ruhestörende Arbeiten dürfen von Montag bis Samstag vor<br />

08:00 Uhr, von 13:00 – 15:00 Uhr und nach 20:00 Uhr nicht ausgeführt werden.<br />

Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten ganztägig als Ruhezeiten.<br />

1.2 Zum Spielen der Kinder sind die dafür vorgesehenen Plätze und Einrichtungen<br />

zu nutzen. Das Spielen im Haus- und Treppenflur, in den Durchgängen,<br />

Kellergängen, Aufzügen sowie auf den Böden und den nicht freigegebenen<br />

Grünflächen ist untersagt.<br />

1.3 Das Trocknen der Wäsche darf außerhalb der Wohnungen nur auf den vorgesehenen<br />

Trockenplätzen bzw. in den Trockenräumen erfolgen. Die Benutzer<br />

der Trockenplätze und –räume sorgen für die notwendige Sauberkeit.<br />

3


Wäscheleinen sind nach Benutzung unbedingt zu entfernen. Auf Balkonen<br />

und Loggien darf Wäsche nur unterhalb der Brüstungshöhe zum Trocknen<br />

aufgehängt werden.<br />

1.4 Es ist verboten, aus den Fenstern oder von den Balkonen Gegenstände zu werfen<br />

oder Flüssigkeiten auszuschütten. Dies gilt u. a. auch für Asche, Zigaretten<br />

bzw. Zigarettenreste, Blumen und andere Rückstände aus dem Haushalt.<br />

Das Ausschütteln oder Ausklopfen von Läufern, Vorlegern, Besen oder ähnlichem<br />

aus Fenstern, Balkonen oder im Treppenhaus ist verboten. Das ständige<br />

Abstellen von Einrichtungsgegenständen, Schuhwerk u. a. auf den Treppenpodesten<br />

ist nicht gestattet.<br />

1.5 Jeder Besitzer von Haustieren ist für die Beseitigung von Verunreinigungen<br />

und Schäden, die durch seine Tiere entstehen, uneingeschränkt verantwortlich.<br />

Die Haustiere sind so zu halten, dass durch sie keinerlei Belästigung<br />

der übrigen Hausbewohner erfolgt. Eine Nutzviehhaltung ist nicht gestattet.<br />

Veterinärhygienische Anforderungen an die Tierhaltung sind generell einzuhalten.<br />

Das Halten von Tieren, die als Haustiere nicht herkömmlich sind,<br />

bedarf der Genehmigung des Vermieters.<br />

Gehen von Haustieren Belästigungen oder Gefährdungen für Personen bzw.<br />

Sachen Dritter aus, kann der Vermieter die Abschaffung der Tiere verlangen.<br />

2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen<br />

2.1 Der Mieter hat die überlassene Wohnung, einschließlich der zur Mietsache<br />

gehörenden Ausrüstungsgegenstände, die Gebäude sowie die Außenanlagen<br />

pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und vor Beschädigungen zu schützen.<br />

2.2 Die sanitären Anlagen und Ausgüsse sind ständig sauber zu halten und gegen<br />

Einfrieren zu schützen. Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen<br />

oder Frostschäden in Küche, Bad oder Toilette trägt bei Selbstverschulden<br />

der betreffende Mieter.<br />

2.3 Alle Räume der Wohnung sind stets sauber zu halten und ausreichend zu lüften.<br />

Dabei sind die Außentemperaturen und die Luftfeuchtigkeit zu beachten.<br />

Räume mit starker Feuchtigkeitsentwicklung, wie z.B. Küche und Bad,<br />

sind besonders intensiv zu lüften.<br />

Bei der Lüftung der Küchen sind die vorgesehenen Möglichkeiten (Fenster<br />

und Lüftungsschacht) zu nutzen. Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner<br />

ist eine Entlüftung der Wohnung über das Treppenhaus nicht statthaft.<br />

2.4 Kellerräume und Kellergelasse sind in einem sauberen Zustand zu halten und<br />

ausreichend zu lüften. Briefkästen sind mit dem Namen und Kellerverschläge<br />

mit der Wohnungsnummer des betreffenden Mieters zu versehen.<br />

2.5 Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden am Haus, an den haustechnischen<br />

Anlagen oder seiner Wohnung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.<br />

Bei unmittelbar drohender Gefahr sind unter Nutzung der bekannten<br />

Havarienummern erforderliche Maßnahmen sofort einzuleiten.<br />

Der Vermieter ist nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 3 Tage) – bei<br />

Havarien zur Abwendung von Gefahren jederzeit – berechtigt, die Mietwohnung<br />

zu betreten.<br />

Wird dieses Zutrittsrecht nicht gewährt und es entstehen dadurch Schäden<br />

bzw. Mehrkosten, so ist der Mieter dafür materiell verantwortlich. Das gilt<br />

auch im Zusammenhang mit der Duldungspflicht für Instandhaltungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen.<br />

2.6 Vom Mieter gewünschte bauliche Veränderungen oder Modernisierungen<br />

in der Wohnung bzw. in Nebenräumen bedürfen der schriftlichen Genehmigung<br />

durch den Vermieter. Die Genehmigung ist generell vor Baubeginn<br />

einzuholen. Bauliche Veränderungen sind u. a. Veränderungen vorhandener<br />

Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen sowie das Anbringen von Rollläden,<br />

besonderen Antennen und einbruchshemmenden Türen. Genehmigungsbedürftig<br />

sind ebenso das Versetzen von Ausstattungsgegenständen<br />

und das Befliesen von Räumen.<br />

Alle mit den Veränderungen verbundenen Kosten, eventuell auftretende<br />

Schäden sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters.<br />

Eine, ohne Erlaubnis des Vermieters, ohne Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher<br />

Vorschriften bzw. unter Nichtbeachtung der Auflagen des Vermieters,<br />

vorgenommene bauliche Veränderung hat der Mieter auf Verlangen<br />

des Vermieters unverzüglich zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand<br />

wiederherzustellen.<br />

4 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

5


3. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit<br />

3.1 Alle Mieter sind zu ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Mitbewohner<br />

sowie zum Schutz des Wohnhauses verpflichtet, sich brandschutzgerecht<br />

zu verhalten.<br />

In Kellerräumen, auf Böden sowie in den Wohnungen ist das Lagern feuergefährlicher,<br />

leicht entzündbarer bzw. explosiver Stoffe nicht gestattet.<br />

Brenn bare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür vorgesehenen verschlossenen<br />

Behältern in geringen Mengen aufbewahrt werden.<br />

Glühende Asche darf nicht in die Müllbehälter geschüttet werden. Offenes<br />

Licht in der Wohnung ist stets zu beaufsichtigen. Das Rauchen sowie der<br />

Umgang mit offenem Licht auf Böden, im Treppenhaus, im Fahrstuhl sowie<br />

im Keller sind untersagt.<br />

Bei Gasgeruch hat eine unverzügliche Meldung an die GASAG zu erfolgen.<br />

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für Personen<br />

und Sachwerte sind zu ergreifen.<br />

3.2 Die Haustüren sind ständig geschlossen zu halten. In der Zeit von 20:00 –<br />

06:00 Uhr sind sie zu verschließen. Türen zum Hof, Keller und Boden sind<br />

sofort nach Benutzung wieder zu verschließen.<br />

Das Betreten des Daches ist grundsätzlich verboten. Keller- und Bodenfenster<br />

müssen nachts sowie bei Regen oder Frost geschlossen sein.<br />

Gemeinschaftskeller und -räume stehen allen Mietern zur Nutzung zur Verfügung;<br />

für Ordnung und Sauberkeit sind die Nutzer selbst verantwortlich.<br />

Es ist verboten, Kinderwagen, Handwagen, Fahrräder, Schlitten oder andere<br />

Gegenstände im Treppenhaus, in den Kellergängen, Durchgängen, auf den<br />

Böden oder den Außenanlagen abzustellen.<br />

Das Ab- und Einstellen von Motorrädern, Mopeds und Mofas in Wohnungen,<br />

Treppenhäusern, Hausfluren, Durchfahrten, Böden, Kellern sowie unter Balkonen<br />

und Vorbauten ist verboten.<br />

3.3 Schornsteinreinigungsöffnungen im Keller müssen jederzeit zugänglich<br />

sein. In der Nähe dürfen sich keine brennbaren Stoffe befinden. Alle<br />

Hauptabsperrventile sowie weitere Absperrventile des Hauses für Gas, Wasser<br />

und Heizung sowie die Hauptsicherung müssen jederzeit zugänglich<br />

sein.<br />

Bei längerer Abwesenheit sind sämtliche Fenster, das Gasabsperrventil und<br />

das Wasserabsperrventil in der Wohnung zu schließen und die Sicherungsstromkreise<br />

zu unterbrechen (außer Haushaltskühlgeräte).<br />

Es wird dringend empfohlen, bei längerer Abwesenheit beim Hausmeister<br />

bzw. einer anderen Vertrauensperson oder in der Geschäftsstelle einen Wohnungsschlüssel<br />

zu hinterlegen, um zu vermeiden, dass bei Eintritt von Schäden<br />

oder Havarien die Wohnung gewaltsam geöffnet werden muss.<br />

3.4 In die Müllschluckeranlagen und Müllgefäße dürfen nur Haushaltsabfälle<br />

gegeben werden. Die Müllgefäße sind nur so weit zu füllen, dass sie noch<br />

geschlossen werden können.<br />

Jeder Mieter hat die Sauberkeit um die Müllgefäße, im Müllschluckerraum<br />

bzw. im Müllhaus zu gewährleisten. Es ist nicht gestattet, Kinder mit dem<br />

Wegbringen des Hausmülls zu beauftragen, wenn nicht sichergestellt ist,<br />

dass diese den Schwierigkeiten der Müllgefäße gewachsen sind.<br />

Zur Gewährleistung des Umweltschutzes sind Abfälle aus Glas, Papier, Plastik sowie<br />

Verpackungen aller Art getrennt in den bereitgestellten Behältern zu sammeln.<br />

Für die Beseitigung von Sperrmüll sind die Mieter selbst zuständig. Eine Ablage<br />

von Sperrmüll in den Kellern, auf Böden, im Müllhaus bzw. auf der Müllplatte<br />

ist verboten.<br />

3.5 Die Mieter haben die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Ungezieferbefall<br />

in Wohnungen verhindern oder beseitigen. Sie sind zur Duldung<br />

von Maßnahmen verpflichtet, die der Vermieter zur Beseitigung des Ungezieferbefalls<br />

in der gesamten Wohnanlage durchführt.<br />

Das Füttern wild lebender Tiere auf Balkonen bzw. in den Außenanlagen ist<br />

aus hygienischen Gründen untersagt.<br />

3.6 Alle Verunreinigungen von Außenanlagen, Fußwegen, Höfen, Spielplätzen,<br />

Buddelkästen, Treppenhäusern und Böden sind zu unterlassen.<br />

Unvermeidbare Verunreinigungen (z.B. durch Kohlelieferung, Fahrräder,<br />

Kinderwagen) sind vom betreffenden Mieter sofort selbst zu beseitigen.<br />

6 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

7


Die Reinigung der Treppenhäuser, einschließlich Haustüren und Treppenfenster,<br />

erfolgt grundsätzlich durch Firmen. Bei einstimmiger Verpflichtung<br />

aller Mieter eines Wohnhauses kann davon abweichend die Selbstreinigung<br />

durch die Mieter erfolgen.<br />

3.7 Garagen, Garagenauffahrten und Parkplätze sind ständig von den jeweiligen<br />

Nutzern sauber zu halten.<br />

Auf den Zufahrtsstraßen zu den Wohnblöcken, den angrenzenden Grünflächen,<br />

Spielplätzen und Gemeinschaftseinrichtungen hat das Parken von<br />

Fahrzeugen aller Art zu unterbleiben. Das Befahren der Zugangswege darf<br />

nur zum Zwecke des Be- und Entladens im Schritttempo erfolgen.<br />

Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugreinigungen,<br />

sind in dem vorgenannten Gebiet grundsätzlich zu unterlassen.<br />

Dies ist besonders auch aus Gründen des Umweltschutzes geboten.<br />

4. Beendigung des Mietverhältnisses<br />

4.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die überlassene Wohnung, einschließlich<br />

Nebenräumen, im vertragsgemäßen Zustand termingerecht an<br />

den Vermieter zurückzugeben.<br />

4.2 Wird die Wohnung in nicht vertragsgerechtem Zustand übergeben, trägt der<br />

Mieter die Kosten für erforderliche malermäßige Instandhaltung bzw. für<br />

durch ihn zu vertretende Schäden, desgleichen den Mietausfall für die erforderliche<br />

Zeit zur Durchführung der Maßnahmen.<br />

8 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong>


§<br />

Herausgeber<br />

<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong><br />

Gundelfinger Str. 8a<br />

10318 Berlin<br />

Telefon: 030 51555-0<br />

Fax: 030 51555-900<br />

Internet: www.<strong>DPF</strong>online.de<br />

E-Mail: info@<strong>DPF</strong>online.de

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