Hausordnung - Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG
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www.<strong>DPF</strong>online.de<br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong>
<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong><br />
Gundelfinger Str. 8a<br />
10318 Berlin<br />
Telefon: 030 51555-0<br />
Fax: 030 51555-900<br />
E-Mail: info@<strong>DPF</strong>online.de<br />
Gegründet am 28. Mai 1957<br />
Im Genossenschaftsregister unter<br />
GnR 457 B<br />
beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen<br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
H A U S O R D N U N G<br />
In der Fassung vom 01. Dezember 1992<br />
(Neuauflage Dezember 2008)<br />
INHALTSVERZEICHNIS Seite<br />
1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme<br />
(Punkt 1.1 bis 1.5) ..............................................................................................3<br />
2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen<br />
(Punkt 2.1 bis 2.6) ..............................................................................................4<br />
3. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit<br />
(Punkt 3.1 bis 3.7) ..............................................................................................6<br />
4. Beendigung des Mietverhältnisses<br />
(Punkt 4.1 bis 4.2) ..............................................................................................8<br />
1
<strong>Hausordnung</strong><br />
H A U S O R D N U N G<br />
Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie.<br />
Zum Schutz dieses individuellen Bereiches und des genossenschaftlichen Eigentums<br />
wird mit Wirkung vom 01.01.1993 diese nach geltendem Recht und den<br />
zeitgemäßen Erfordernissen überarbeitete Fassung der <strong>Hausordnung</strong> der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong><br />
<strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> veröffentlicht.<br />
Die <strong>Hausordnung</strong> dient der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, der<br />
Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, der Förderung gegenseitiger<br />
Rücksichtnahme sowie der Durchsetzung umweltgerechten Verhaltens. Die vorliegende<br />
<strong>Hausordnung</strong> bleibt Bestandteil der Nutzungsverträge und Dauernutzungsverträge<br />
und ist von jedem Mieter einzuhalten.<br />
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese <strong>Hausordnung</strong> können Maßnahmen<br />
nach der Satzung der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> und den mietrechtlichen<br />
Bestimmungen getroffen werden.<br />
1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme<br />
1.1 Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner hat jeder unnötige ruhestörende<br />
Lärm zu unterbleiben. Geräte mit Tonwiedergabe sind jederzeit auf<br />
Zimmerlautstärke zu halten. Musikinstrumente dürfen nur mit solcher Lautstärke<br />
gespielt werden, dass andere Mieter nicht gestört werden. Im Sommer<br />
ist besonders darauf zu achten, dass bei geöffneten Fenstern oder auf den<br />
Balkonen eine gegenseitige Lärmbelästigung vermieden wird.<br />
Unvermeidliche ruhestörende Arbeiten dürfen von Montag bis Samstag vor<br />
08:00 Uhr, von 13:00 – 15:00 Uhr und nach 20:00 Uhr nicht ausgeführt werden.<br />
Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten ganztägig als Ruhezeiten.<br />
1.2 Zum Spielen der Kinder sind die dafür vorgesehenen Plätze und Einrichtungen<br />
zu nutzen. Das Spielen im Haus- und Treppenflur, in den Durchgängen,<br />
Kellergängen, Aufzügen sowie auf den Böden und den nicht freigegebenen<br />
Grünflächen ist untersagt.<br />
1.3 Das Trocknen der Wäsche darf außerhalb der Wohnungen nur auf den vorgesehenen<br />
Trockenplätzen bzw. in den Trockenräumen erfolgen. Die Benutzer<br />
der Trockenplätze und –räume sorgen für die notwendige Sauberkeit.<br />
3
Wäscheleinen sind nach Benutzung unbedingt zu entfernen. Auf Balkonen<br />
und Loggien darf Wäsche nur unterhalb der Brüstungshöhe zum Trocknen<br />
aufgehängt werden.<br />
1.4 Es ist verboten, aus den Fenstern oder von den Balkonen Gegenstände zu werfen<br />
oder Flüssigkeiten auszuschütten. Dies gilt u. a. auch für Asche, Zigaretten<br />
bzw. Zigarettenreste, Blumen und andere Rückstände aus dem Haushalt.<br />
Das Ausschütteln oder Ausklopfen von Läufern, Vorlegern, Besen oder ähnlichem<br />
aus Fenstern, Balkonen oder im Treppenhaus ist verboten. Das ständige<br />
Abstellen von Einrichtungsgegenständen, Schuhwerk u. a. auf den Treppenpodesten<br />
ist nicht gestattet.<br />
1.5 Jeder Besitzer von Haustieren ist für die Beseitigung von Verunreinigungen<br />
und Schäden, die durch seine Tiere entstehen, uneingeschränkt verantwortlich.<br />
Die Haustiere sind so zu halten, dass durch sie keinerlei Belästigung<br />
der übrigen Hausbewohner erfolgt. Eine Nutzviehhaltung ist nicht gestattet.<br />
Veterinärhygienische Anforderungen an die Tierhaltung sind generell einzuhalten.<br />
Das Halten von Tieren, die als Haustiere nicht herkömmlich sind,<br />
bedarf der Genehmigung des Vermieters.<br />
Gehen von Haustieren Belästigungen oder Gefährdungen für Personen bzw.<br />
Sachen Dritter aus, kann der Vermieter die Abschaffung der Tiere verlangen.<br />
2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen<br />
2.1 Der Mieter hat die überlassene Wohnung, einschließlich der zur Mietsache<br />
gehörenden Ausrüstungsgegenstände, die Gebäude sowie die Außenanlagen<br />
pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und vor Beschädigungen zu schützen.<br />
2.2 Die sanitären Anlagen und Ausgüsse sind ständig sauber zu halten und gegen<br />
Einfrieren zu schützen. Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen<br />
oder Frostschäden in Küche, Bad oder Toilette trägt bei Selbstverschulden<br />
der betreffende Mieter.<br />
2.3 Alle Räume der Wohnung sind stets sauber zu halten und ausreichend zu lüften.<br />
Dabei sind die Außentemperaturen und die Luftfeuchtigkeit zu beachten.<br />
Räume mit starker Feuchtigkeitsentwicklung, wie z.B. Küche und Bad,<br />
sind besonders intensiv zu lüften.<br />
Bei der Lüftung der Küchen sind die vorgesehenen Möglichkeiten (Fenster<br />
und Lüftungsschacht) zu nutzen. Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner<br />
ist eine Entlüftung der Wohnung über das Treppenhaus nicht statthaft.<br />
2.4 Kellerräume und Kellergelasse sind in einem sauberen Zustand zu halten und<br />
ausreichend zu lüften. Briefkästen sind mit dem Namen und Kellerverschläge<br />
mit der Wohnungsnummer des betreffenden Mieters zu versehen.<br />
2.5 Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden am Haus, an den haustechnischen<br />
Anlagen oder seiner Wohnung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.<br />
Bei unmittelbar drohender Gefahr sind unter Nutzung der bekannten<br />
Havarienummern erforderliche Maßnahmen sofort einzuleiten.<br />
Der Vermieter ist nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 3 Tage) – bei<br />
Havarien zur Abwendung von Gefahren jederzeit – berechtigt, die Mietwohnung<br />
zu betreten.<br />
Wird dieses Zutrittsrecht nicht gewährt und es entstehen dadurch Schäden<br />
bzw. Mehrkosten, so ist der Mieter dafür materiell verantwortlich. Das gilt<br />
auch im Zusammenhang mit der Duldungspflicht für Instandhaltungs- und<br />
Modernisierungsmaßnahmen.<br />
2.6 Vom Mieter gewünschte bauliche Veränderungen oder Modernisierungen<br />
in der Wohnung bzw. in Nebenräumen bedürfen der schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Vermieter. Die Genehmigung ist generell vor Baubeginn<br />
einzuholen. Bauliche Veränderungen sind u. a. Veränderungen vorhandener<br />
Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen sowie das Anbringen von Rollläden,<br />
besonderen Antennen und einbruchshemmenden Türen. Genehmigungsbedürftig<br />
sind ebenso das Versetzen von Ausstattungsgegenständen<br />
und das Befliesen von Räumen.<br />
Alle mit den Veränderungen verbundenen Kosten, eventuell auftretende<br />
Schäden sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters.<br />
Eine, ohne Erlaubnis des Vermieters, ohne Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher<br />
Vorschriften bzw. unter Nichtbeachtung der Auflagen des Vermieters,<br />
vorgenommene bauliche Veränderung hat der Mieter auf Verlangen<br />
des Vermieters unverzüglich zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand<br />
wiederherzustellen.<br />
4 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
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3. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit<br />
3.1 Alle Mieter sind zu ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Mitbewohner<br />
sowie zum Schutz des Wohnhauses verpflichtet, sich brandschutzgerecht<br />
zu verhalten.<br />
In Kellerräumen, auf Böden sowie in den Wohnungen ist das Lagern feuergefährlicher,<br />
leicht entzündbarer bzw. explosiver Stoffe nicht gestattet.<br />
Brenn bare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür vorgesehenen verschlossenen<br />
Behältern in geringen Mengen aufbewahrt werden.<br />
Glühende Asche darf nicht in die Müllbehälter geschüttet werden. Offenes<br />
Licht in der Wohnung ist stets zu beaufsichtigen. Das Rauchen sowie der<br />
Umgang mit offenem Licht auf Böden, im Treppenhaus, im Fahrstuhl sowie<br />
im Keller sind untersagt.<br />
Bei Gasgeruch hat eine unverzügliche Meldung an die GASAG zu erfolgen.<br />
Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für Personen<br />
und Sachwerte sind zu ergreifen.<br />
3.2 Die Haustüren sind ständig geschlossen zu halten. In der Zeit von 20:00 –<br />
06:00 Uhr sind sie zu verschließen. Türen zum Hof, Keller und Boden sind<br />
sofort nach Benutzung wieder zu verschließen.<br />
Das Betreten des Daches ist grundsätzlich verboten. Keller- und Bodenfenster<br />
müssen nachts sowie bei Regen oder Frost geschlossen sein.<br />
Gemeinschaftskeller und -räume stehen allen Mietern zur Nutzung zur Verfügung;<br />
für Ordnung und Sauberkeit sind die Nutzer selbst verantwortlich.<br />
Es ist verboten, Kinderwagen, Handwagen, Fahrräder, Schlitten oder andere<br />
Gegenstände im Treppenhaus, in den Kellergängen, Durchgängen, auf den<br />
Böden oder den Außenanlagen abzustellen.<br />
Das Ab- und Einstellen von Motorrädern, Mopeds und Mofas in Wohnungen,<br />
Treppenhäusern, Hausfluren, Durchfahrten, Böden, Kellern sowie unter Balkonen<br />
und Vorbauten ist verboten.<br />
3.3 Schornsteinreinigungsöffnungen im Keller müssen jederzeit zugänglich<br />
sein. In der Nähe dürfen sich keine brennbaren Stoffe befinden. Alle<br />
Hauptabsperrventile sowie weitere Absperrventile des Hauses für Gas, Wasser<br />
und Heizung sowie die Hauptsicherung müssen jederzeit zugänglich<br />
sein.<br />
Bei längerer Abwesenheit sind sämtliche Fenster, das Gasabsperrventil und<br />
das Wasserabsperrventil in der Wohnung zu schließen und die Sicherungsstromkreise<br />
zu unterbrechen (außer Haushaltskühlgeräte).<br />
Es wird dringend empfohlen, bei längerer Abwesenheit beim Hausmeister<br />
bzw. einer anderen Vertrauensperson oder in der Geschäftsstelle einen Wohnungsschlüssel<br />
zu hinterlegen, um zu vermeiden, dass bei Eintritt von Schäden<br />
oder Havarien die Wohnung gewaltsam geöffnet werden muss.<br />
3.4 In die Müllschluckeranlagen und Müllgefäße dürfen nur Haushaltsabfälle<br />
gegeben werden. Die Müllgefäße sind nur so weit zu füllen, dass sie noch<br />
geschlossen werden können.<br />
Jeder Mieter hat die Sauberkeit um die Müllgefäße, im Müllschluckerraum<br />
bzw. im Müllhaus zu gewährleisten. Es ist nicht gestattet, Kinder mit dem<br />
Wegbringen des Hausmülls zu beauftragen, wenn nicht sichergestellt ist,<br />
dass diese den Schwierigkeiten der Müllgefäße gewachsen sind.<br />
Zur Gewährleistung des Umweltschutzes sind Abfälle aus Glas, Papier, Plastik sowie<br />
Verpackungen aller Art getrennt in den bereitgestellten Behältern zu sammeln.<br />
Für die Beseitigung von Sperrmüll sind die Mieter selbst zuständig. Eine Ablage<br />
von Sperrmüll in den Kellern, auf Böden, im Müllhaus bzw. auf der Müllplatte<br />
ist verboten.<br />
3.5 Die Mieter haben die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Ungezieferbefall<br />
in Wohnungen verhindern oder beseitigen. Sie sind zur Duldung<br />
von Maßnahmen verpflichtet, die der Vermieter zur Beseitigung des Ungezieferbefalls<br />
in der gesamten Wohnanlage durchführt.<br />
Das Füttern wild lebender Tiere auf Balkonen bzw. in den Außenanlagen ist<br />
aus hygienischen Gründen untersagt.<br />
3.6 Alle Verunreinigungen von Außenanlagen, Fußwegen, Höfen, Spielplätzen,<br />
Buddelkästen, Treppenhäusern und Böden sind zu unterlassen.<br />
Unvermeidbare Verunreinigungen (z.B. durch Kohlelieferung, Fahrräder,<br />
Kinderwagen) sind vom betreffenden Mieter sofort selbst zu beseitigen.<br />
6 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
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Die Reinigung der Treppenhäuser, einschließlich Haustüren und Treppenfenster,<br />
erfolgt grundsätzlich durch Firmen. Bei einstimmiger Verpflichtung<br />
aller Mieter eines Wohnhauses kann davon abweichend die Selbstreinigung<br />
durch die Mieter erfolgen.<br />
3.7 Garagen, Garagenauffahrten und Parkplätze sind ständig von den jeweiligen<br />
Nutzern sauber zu halten.<br />
Auf den Zufahrtsstraßen zu den Wohnblöcken, den angrenzenden Grünflächen,<br />
Spielplätzen und Gemeinschaftseinrichtungen hat das Parken von<br />
Fahrzeugen aller Art zu unterbleiben. Das Befahren der Zugangswege darf<br />
nur zum Zwecke des Be- und Entladens im Schritttempo erfolgen.<br />
Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugreinigungen,<br />
sind in dem vorgenannten Gebiet grundsätzlich zu unterlassen.<br />
Dies ist besonders auch aus Gründen des Umweltschutzes geboten.<br />
4. Beendigung des Mietverhältnisses<br />
4.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die überlassene Wohnung, einschließlich<br />
Nebenräumen, im vertragsgemäßen Zustand termingerecht an<br />
den Vermieter zurückzugeben.<br />
4.2 Wird die Wohnung in nicht vertragsgerechtem Zustand übergeben, trägt der<br />
Mieter die Kosten für erforderliche malermäßige Instandhaltung bzw. für<br />
durch ihn zu vertretende Schäden, desgleichen den Mietausfall für die erforderliche<br />
Zeit zur Durchführung der Maßnahmen.<br />
8 <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong>
§<br />
Herausgeber<br />
<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> <strong>DPF</strong> <strong>eG</strong><br />
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