Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs (für alle ... - DPMA
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(4)<br />
(5)<br />
bitte<br />
nicht<br />
ausfüllen<br />
(6)<br />
(7)<br />
Absender des <strong>Antrag</strong>s ist der<br />
W 7616 4. 13 2<br />
eingetragene Inhaber/Anmelder der Marke(n) bzw. der Vertreter Rechtsnachfolger der Marke(n) bzw. Vertreter<br />
Zustellungen sind nicht an den eingetragenen Inhaber/<br />
Anmelder bzw. dessen Vertreter zu richten, sondern an:<br />
Zustellungen sind nicht an den Rechtsnachfolger bzw.<br />
seinen Vertreter zu richten, sondern an:<br />
Name, Vorname / Bezeichnung Name, Vorname / Bezeichnung<br />
Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl Ort Postleitzahl Ort<br />
Land (falls nicht Deutschland) Land (falls nicht Deutschland)<br />
Telefon-Nr.: Telefon-Nr.:<br />
Telefax-Nr.: Telefax-Nr.:<br />
Geschäftszeichen: Geschäftszeichen:<br />
Anmeldercode-Nr. Vertretercode-Nr. Zustelladresscode-Nr.<br />
Anlagen<br />
Liste der Registernummern / Aktenzeichen der umzuschreibenden Marken (sofern nicht in Feld (1) <strong>auf</strong>geführt)<br />
Vollmachtsurkunde(n)<br />
Bestallungsurkunde (bei Übertragung durch einen Insolvenzverwalter)<br />
Bei den folgenden Unterschriften sind die Namen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift hinzuzufügen.<br />
Bei Firmen Bezeichnung laut Handelsregister mit Angabe der Stellung/Funktion des/der Unterzeichner/s.<br />
Datum Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel<br />
(eingetragener Inhaber/Anmelder der Marke<br />
oder sein Vertreter)<br />
Datum Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel<br />
(Rechtsnachfolger oder sein Vertreter)<br />
Hinweise zum <strong>Antrag</strong><br />
zu Feld (1)<br />
Der <strong>Antrag</strong> kann <strong>für</strong> mehrere Marken/Markenanmeldungen nur dann gemeinsam gestellt werden, wenn sowohl der<br />
eingetragene Inhaber/Anmelder bei <strong>alle</strong>n Marken/Markenanmeldungen dieselbe Person ist als auch der Rechtsnachfolger bei<br />
<strong>alle</strong>n Marken/Markenanmeldungen dieselbe Person ist.<br />
zu Feld (7)<br />
Wird der <strong>Antrag</strong> sowohl vom eingetragenen Inhaber oder seinem Vertreter als auch vom Rechtsnachfolger oder seinem<br />
Vertreter unterschrieben, so reicht dies grundsätzlich <strong>für</strong> den Nachweis des <strong>Rechtsübergangs</strong> aus.