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PDF (6.653 KB) - Deutscher Tennisverein Hameln

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jahr bis höchstens zum vollendeten 25. Vereinseintritt<br />

Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter<br />

am 1.1. des Jahres maßgebend.<br />

Voraussetzung für die Einstufung in diese Beitragsgruppe<br />

ist die Gewährung von Kinder-<br />

geld durch die Bundesagentur für Arbeit.<br />

Jährlicher Nachweis (Kindergeldbescheini-<br />

gung) ist erforderlich, Vorlage bis zum 28.2.<br />

eines Jahres beim Schatzmeister (Kopie der<br />

Kindergeldbescheinigung bitte an die Post-<br />

Im Jahr des Vereinseintritts gelten folgende<br />

Regeln:<br />

– bei Eintritt in den Monaten Januar bis Juni<br />

voller Beitrag<br />

– bei Eintritt in den Monaten Juli bis September<br />

halber Beitrag<br />

– bei Eintritt in den Monaten Oktober bis<br />

Dezember kein Beitrag<br />

adresse: DTH, Postfach 200262, 31752<br />

<strong>Hameln</strong>). Bei fehlendem Nachweis wird der Statusänderungen<br />

Jahresbeitrag für erwachsene Einzelmitglie- Statusänderungen, die nicht altersabhängig<br />

der erhoben.<br />

sind, müssen bis zum 30.11. des laufenden<br />

Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt<br />

Jugendliche<br />

werden. Ausnahme: eine Statusänderung<br />

Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />

Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des<br />

von passiv in aktiv kann jederzeit beantragt<br />

werden.<br />

Jahres maßgebend.<br />

Gastspieler<br />

Kinder<br />

Gastspieler müssen vor Spielbeginn ein Gast-<br />

Vom 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.<br />

Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des<br />

Jahres maßgebend.<br />

schild bei der Clubwirtin erwerben und dieses<br />

nach Spielende dort wieder abgeben. Die<br />

Gastgebühren belaufen sich auf 20 € pro<br />

Stunde und Platz, im Doppel/Mixed somit auf<br />

Arbeitsdienst<br />

Gilt für aktive Mitglieder vom 14. bis 65.<br />

Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter<br />

5 € pro Gast und im Einzel auf 10 € pro Gast.<br />

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr<br />

zahlen nur 50 % der Gastgebühren.<br />

am 1.1. des Jahres maßgebend.<br />

Es sind 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr<br />

abzuleisten. Die abgeleisteten Stunden wer-<br />

den vom Platzwart auf Arbeitszetteln erfasst<br />

und bestätigt. Für jede nicht nachgewiesene<br />

Arbeitsstunde sind im Folgejahr – zusammen<br />

mit dem Mitgliedsbeitrag – ersatzweise 12,- €<br />

an den Verein zu zahlen (max. also 60,- €).<br />

Die Vorstandsarbeit gilt als Ableistung des<br />

Arbeitsdienstes.<br />

Anmietung des Clubhauses<br />

Die genannten Beträge sind an den Verein zu<br />

zahlen. Weitere Serviceleistungen, z.B.<br />

Gastronomieleistungen, Endreinigung etc.<br />

sind mit dem Clubwirt/der Clubwirtin abzusprechen<br />

und dort zu bezahlen.<br />

Besuchen Sie unser Musterhaus-Zentrum<br />

im Baugebiet Wangelister Feld<br />

Zinngießerstr. 15, 31789 <strong>Hameln</strong><br />

Tel. 0 51 51 / 95 38 40, Fax 0 51 51 / 95 38 42<br />

Otto Baukmeier Holzbau, Fertigbau GmbH & Co. KG<br />

Otto-Körting-Str. 3, 31789 <strong>Hameln</strong>, Tel. 0 51 51 / 95 38-0, Fax 0 51 51 39 51<br />

info@meisterstueck.de www.meisterstueck.de<br />

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