PDF (6.653 KB) - Deutscher Tennisverein Hameln
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jahr bis höchstens zum vollendeten 25. Vereinseintritt<br />
Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter<br />
am 1.1. des Jahres maßgebend.<br />
Voraussetzung für die Einstufung in diese Beitragsgruppe<br />
ist die Gewährung von Kinder-<br />
geld durch die Bundesagentur für Arbeit.<br />
Jährlicher Nachweis (Kindergeldbescheini-<br />
gung) ist erforderlich, Vorlage bis zum 28.2.<br />
eines Jahres beim Schatzmeister (Kopie der<br />
Kindergeldbescheinigung bitte an die Post-<br />
Im Jahr des Vereinseintritts gelten folgende<br />
Regeln:<br />
– bei Eintritt in den Monaten Januar bis Juni<br />
voller Beitrag<br />
– bei Eintritt in den Monaten Juli bis September<br />
halber Beitrag<br />
– bei Eintritt in den Monaten Oktober bis<br />
Dezember kein Beitrag<br />
adresse: DTH, Postfach 200262, 31752<br />
<strong>Hameln</strong>). Bei fehlendem Nachweis wird der Statusänderungen<br />
Jahresbeitrag für erwachsene Einzelmitglie- Statusänderungen, die nicht altersabhängig<br />
der erhoben.<br />
sind, müssen bis zum 30.11. des laufenden<br />
Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt<br />
Jugendliche<br />
werden. Ausnahme: eine Statusänderung<br />
Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des<br />
von passiv in aktiv kann jederzeit beantragt<br />
werden.<br />
Jahres maßgebend.<br />
Gastspieler<br />
Kinder<br />
Gastspieler müssen vor Spielbeginn ein Gast-<br />
Vom 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.<br />
Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des<br />
Jahres maßgebend.<br />
schild bei der Clubwirtin erwerben und dieses<br />
nach Spielende dort wieder abgeben. Die<br />
Gastgebühren belaufen sich auf 20 € pro<br />
Stunde und Platz, im Doppel/Mixed somit auf<br />
Arbeitsdienst<br />
Gilt für aktive Mitglieder vom 14. bis 65.<br />
Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter<br />
5 € pro Gast und im Einzel auf 10 € pro Gast.<br />
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr<br />
zahlen nur 50 % der Gastgebühren.<br />
am 1.1. des Jahres maßgebend.<br />
Es sind 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr<br />
abzuleisten. Die abgeleisteten Stunden wer-<br />
den vom Platzwart auf Arbeitszetteln erfasst<br />
und bestätigt. Für jede nicht nachgewiesene<br />
Arbeitsstunde sind im Folgejahr – zusammen<br />
mit dem Mitgliedsbeitrag – ersatzweise 12,- €<br />
an den Verein zu zahlen (max. also 60,- €).<br />
Die Vorstandsarbeit gilt als Ableistung des<br />
Arbeitsdienstes.<br />
Anmietung des Clubhauses<br />
Die genannten Beträge sind an den Verein zu<br />
zahlen. Weitere Serviceleistungen, z.B.<br />
Gastronomieleistungen, Endreinigung etc.<br />
sind mit dem Clubwirt/der Clubwirtin abzusprechen<br />
und dort zu bezahlen.<br />
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im Baugebiet Wangelister Feld<br />
Zinngießerstr. 15, 31789 <strong>Hameln</strong><br />
Tel. 0 51 51 / 95 38 40, Fax 0 51 51 / 95 38 42<br />
Otto Baukmeier Holzbau, Fertigbau GmbH & Co. KG<br />
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