PDF (6.653 KB) - Deutscher Tennisverein Hameln
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§ 7 Ende der Mitgliedschaft<br />
1. Die Mitgliedschaft endet durch<br />
a. Austritt aus dem Verein<br />
b. Tod<br />
c. Streichung von der Mitgliederliste<br />
d. Ausschluss<br />
2. Der Austritt (Kündigung) erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins.<br />
Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
sechs Wochen erklärt werden.<br />
3. Wenn ein Mitglied, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung an die zuletzt dem Verein genannte<br />
Anschrift, mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann es durch Beschluss des Vorstandes von<br />
der Mitgliederliste gestrichen werden. Über den Beschluss des Vorstandes zur Streichung aus der Mitgliederliste<br />
ist das Mitglied zu informieren.<br />
4. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein. Nichtberührt<br />
sind Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten.<br />
§ 8 Ausschluss aus dem Verein<br />
1. Ein Mitglied kann vom Vorstand mit Zustimmung des Ehrenrates ausgeschlossen werden, wenn es in<br />
grober Weise den Vereinsinteressen zuwider handelt, insbesondere durch sein Verhalten das Ansehen<br />
und die Belange des Vereins schädigt.<br />
2. Über die beabsichtigte Ausschließung ist das Mitglied zu informieren. Dabei ist ihm Gelegenheit zu<br />
geben, binnen einer Frist von zwei Wochen, schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
3. Der Vorstand entscheidet mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.<br />
4. Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung wirksam. Er ist dem Mitglied schriftlich unter der<br />
Angabe des Grundes mitzuteilen.<br />
5. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des<br />
Beschlusses schriftlich Beschwerde einlegen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.<br />
III. Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
§ 9 Teilnahmerechte an Veranstaltungen<br />
1. Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins, insbesondere<br />
stimmberechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.<br />
2. Über Teilnahmerechte der Jugendlichen an den Veranstaltungen des Vereins bestimmen Vorstand oder<br />
Mitgliederversammlung. Die Jugendlichen haben in der Mitgliederversammlung regelmäßig Sitz,<br />
jedoch kein Stimmrecht. Das gilt nicht bei der Wahl des Jugendsportwarts, soweit die Jugendlichen<br />
am Tage der Mitgliederversammlung das 14. Lebensjahr vollendet haben.<br />
§ 10 Benutzung der Sportanlagen<br />
1. Die Benutzung der Sportanlagen des Vereins richtet sich nach den Bestimmungen der Platzordnung;<br />
über die Teilnahme an Sportveranstaltungen entscheidet die sportliche Leistung.<br />
2. Die Benutzung der Sportanlagen steht passiven (fördernden) Mitgliedern nicht zu. Ausnahmen sind<br />
nur mit Einwilligung des 1. Vorsitzenden oder seines Stellvertreters möglich.<br />
§ 11 Rechte der Ehrenmitglieder<br />
Ehrenmitglieder haben alle Rechte wie ordentliche Mitglieder.<br />
§ 12 Allgemeine Pflichten<br />
1. Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Einrichtungen des Vereins zu fördern, die Vereinssatzung und die<br />
danach ergangenen Bestimmungen zu beachten und die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung<br />
zu befolgen.<br />
2. Jedes Mitglied kann für schuldhafte Beschädigung des Vereinseigentums und -vermögens ersatzpflichtig<br />
gemacht werden.<br />
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