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CPS für nicht qualifizierte Zertifikate - D-Trust

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Certification Practice Statement der D-TRUST-Root-PKI<br />

4.6.6 Veröffentlichung der Zertifikatserneuerung durch den ZDA<br />

Es gelten die in Abschnitt 4.4.2 festgelegten Regelungen, je nach Angaben im Erstantrag.<br />

Der Antragsteller kann seine Entscheidung zur Veröffentlichung ändern.<br />

4.6.7 Benachrichtigung anderer PKI-Teilnehmer über die Erneuerung des Zertifikats<br />

Es gelten die in Abschnitt 4.4.3 festgelegten Regelungen.<br />

4.7 Zertifikatserneuerung mit Schlüsselerneuerung<br />

Eine Schlüsselerneuerung ist die erneute Ausstellung eines Zertifikats, das auf den Inhaltsdaten<br />

des ursprünglichen Zertifikats beruht, <strong>für</strong> das aber neue Schlüssel verwendet<br />

werden und dessen Gültigkeitszeitraum verändert wird. Bei einem Antrag auf Schlüsselerneuerung<br />

können grundsätzlich alle Felder verändert werden. Nachweise sind entsprechend<br />

beizufügen. Eine Ausnahme bilden Personenzertifikate ohne Pseudonym, bei denen<br />

das Feld CN des Distinguished Names unverändert bleiben muss, siehe Abschnitt<br />

3.1.1. Für die erneuerten <strong>Zertifikate</strong> gilt die zum Zeitpunkt der Erneuerung aktuelle<br />

CP. Schlüsselerneuerungen werden nur <strong>für</strong> Class 3-2 angeboten. Für SSL-<strong>Zertifikate</strong><br />

wird keine Zertifikatserneuerung mit Schlüsselerneuerung angeboten. Bei CA-Schlüsseln<br />

kann unabhängig von der Klasseneinstufung eine Schlüsselerneuerung durchgeführt werden,<br />

sofern diese <strong>nicht</strong> gesperrt sind.<br />

Class 3 EV-<strong>Zertifikate</strong><br />

Zertifikatserneuerung mit Schlüsselerneuerung wird <strong>für</strong> EV-<strong>Zertifikate</strong> <strong>nicht</strong><br />

angeboten. Für Class 3 EV-<strong>Zertifikate</strong> gelten die Vorgaben aus Abschnitt D 8.3 und<br />

10.13 [GL-BRO].<br />

4.7.1 Bedingungen <strong>für</strong> <strong>Zertifikate</strong> mit Schlüsselerneuerung<br />

Haben sich grundsätzliche Änderungen an den Nutzungsbedingungen ergeben, wird der<br />

Antragsteller darüber informiert. Der Antragsteller bestätigt die neuen Bedingungen.<br />

Diese Regelungen sind in der [CP] festgehalten.<br />

4.7.2 Berechtigung zur Schlüsselerneuerung<br />

Diese Regelungen sind in der [CP] festgehalten.<br />

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