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Erster Basketball-Club Rostock e. V. - EBC Rostock

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<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

§1 Beiträge<br />

Beitragsordnung des Vereins<br />

„<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong>“<br />

1. Unter den Begriff „Beiträge“ fallen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren,<br />

Teilnahmegebühren, Spenden und Dienstleistungen.<br />

2. Der <strong>EBC</strong> erhebt Mitgliedsbeiträge sowie eine einmalige Aufnahmegebühr.<br />

3. Die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der<br />

<strong>EBC</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Geschäftsstelle<br />

Altkarlshof 1<br />

18146 <strong>Rostock</strong><br />

Tel.: 0381-2522371<br />

Fax: 0381-2522370<br />

www.ebcrostock.de<br />

office@ebcrostock.de<br />

Aufnahmegebühr fest. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Schaffung eines<br />

ausgeglichenen Haushaltes im Sinne der Finanzordnung und basiert auf der<br />

Mitgliederbestandserhebung zum Beginn des Haushaltsjahres.<br />

4. Die aktuell gültige Beitragstabelle findet sich in Anlage A zur Beitragsordnung.<br />

5. Wechselt ein Mitglied die Beitragsgruppe, wird die neue Beitragshöhe bei der<br />

nächsten auf den Wechsel folgenden Beitragszahlung berücksichtigt.<br />

§2 Beitragsbemessungszeitraum<br />

1. Der Beitragsbemessungszeitraum (Beitragsjahr) ist das Kalenderjahr.<br />

2. Der Mitgliedsbeitrag ist in Form einer Jahresrate oder einer monatlichen Rate zu<br />

zahlen. Nur bei wichtigen Gründen kann die Zahlung in zwei gleichen Halbjahresraten<br />

erfolgen (siehe Anlage A). Die Beitragsteilung und deren Gründe sind dem Vorstand<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Davon abweichende Zahlungsmodalitäten sowie Beitragsbefreiungen können auf<br />

schriftlichen Antrag an den Vorstand durch diesen gesondert geregelt werden.


<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

4. Neu eintretende Mitglieder werden erstmals mit dem Monat des Eintrittsdatums<br />

beitragspflichtig und zahlen den Jahresbeitrag anteilig für den Rest des Kalenderjahres.<br />

Die Berechnung des anteiligen Mitgliedsbeitrags erfolgt nach folgender Formel:<br />

Mitgliedsbeitrag 1. Jahr = Jahresbeitrag/12 x Zahl des Eintrittsmonats, zzgl. einer<br />

Aufnahmegebühr.<br />

§3 Kurs-/Projektgebühren<br />

Für die Teilnahme an Kursen und Projekten können neben dem Mitgliedsbeitrag<br />

zusätzliche Gebühren erhoben werden.<br />

§4 Zahlungsbedingungen<br />

1. Die jährlichen sowie in Ausnahmefällen die halbjährlichen Mitgliedsbeiträge werden<br />

jeweils bis zum 15.02. bzw. bis zum 15.07. des laufenden Jahres zur Zahlung fällig.<br />

2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar auf das Konto des <strong>EBC</strong>. Der<br />

Mitgliedsbeitrag wird durch den <strong>EBC</strong> im Lastschriftverfahren eingezogen. Die<br />

Erteilung einer widerruflichen Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die<br />

Aufnahme in den <strong>EBC</strong>.<br />

3. Liegt der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> im Einzelfall keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />

im Lastschriftverfahren vor, so wird eine Beitragsrechnung erstellt. Für die Erstellung<br />

der Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 6,00 € erhoben.<br />

4. Die Kosten für die Rücklastschriften und die Beitragsrechnung trägt das<br />

Mitglied.


<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

§5 Beitragsrückstand<br />

1. Kann der Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit nicht von dem Konto eingezogen werden,<br />

für das der <strong>EBC</strong> eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug besitzt, wird der Einzug<br />

bis spätestens 14 Tage nach der Rückbuchung wiederholt. Kann der Mitgliedsbeitrag<br />

auch beim 2. Versuch nicht eingezogen werden, erhält das Mitglied eine entsprechende<br />

Beitragsrechnung.<br />

2. Ist der fällige Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der<br />

Beitragsrechnung auf dem Konto des <strong>EBC</strong> eingegangen, wird das betreffende<br />

Vereinsmitglied schriftlich gemahnt. Die Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> verschickt zwei<br />

weitere Mahnungen, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der<br />

vorangegangenen Mahnung kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto erfolgt.<br />

3. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € zuzüglich<br />

Porto erhoben.<br />

4. Wird der Beitrag bis spätestens 14 Tage nach Zustellung der 3. Mahnung nicht<br />

beglichen, leitet der <strong>EBC</strong> ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Das Mitglied wird ohne<br />

Einhaltung von Fristen aus dem Verein ausgeschlossen. Die Beitragsschuld<br />

einschließlich angefallener Gebühren und Schadensersatzforderungen bleiben davon<br />

unberührt. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Schuldner.<br />

5. Ist das Mitglied mehr als 30 Tage nach Zustellung der Beitragsrechnung mit der<br />

Zahlung ganz oder teilweise im Rückstand, ist der <strong>EBC</strong> berechtigt, das Mitglied<br />

vom Spiel- und Trainingsbetrieb sowie von anderen Leistungen des Vereins<br />

auszuschließen. Die Entscheidung über einen befristeten Ausschluss obliegt dem<br />

Vorstand.


<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

§6 Mitgliedsausweis<br />

1. Jedes Vereinsmitglied, das den geforderten Beitrag in voller Höhe entrichtet hat, erhält<br />

von der Geschäftsstelle einen Mitgliedsausweis, der gleichzusetzen ist mit dem<br />

Deutschen Sportausweis.<br />

2. Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig und berechtigt<br />

den Inhaber, die Leistungen des Vereins bei Partner, im Trainings- und Spielbetrieb in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

§7 Versicherungsschutz<br />

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes (LSB)<br />

Mecklenburg-Vorpommern inbegriffen. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich<br />

der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> zu melden. Mitglieder sind versichert.<br />

§8 Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Laut §3, Abs. 3 der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Verein zum Ende eines<br />

Kalendervierteljahres zulässig.<br />

2. Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle<br />

des <strong>EBC</strong> erfolgen.<br />

3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an die Geschäftsstelle<br />

des <strong>EBC</strong> zurück zu geben.<br />

§9 Beitragserstattung<br />

1. Beendet ein Vereinsmitglied seine Mitgliedschaft im <strong>EBC</strong> zum Ende des ersten bis<br />

dritten Quartals, wird ihm der zuviel entrichtete Beitrag zurück erstattet.<br />

2. Beitragserstattungen erfolgen bis spätestens 30 Tage nach Eingang der schriftlichen<br />

Kündigung in der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong>.


<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

3. Beitragserstattungen werden unbar per Überweisung auf das Konto vorgenommen,<br />

für welches das Mitglied dem <strong>EBC</strong> eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Soll die<br />

Betragserstattung zugunsten eines anderen Kontos erfolgen, ist diese dem <strong>EBC</strong> in der<br />

schriftlichen Kündigung mitzuteilen.<br />

4. Um seine Zwecke zu erreichen, kann der Verein Kapitalgesellschaften gründen oder<br />

sich an ihnen beteiligen.<br />

(Zuletzt geändert 2007, 2011)


<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />

Anlage A: Beitragsgruppen <strong>EBC</strong> <strong>Rostock</strong> Stand 2011<br />

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* Die Beitragsermäßigung ist dem Vorstand glaubhaft, durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Schüler-, Lehrlings-,<br />

Studentenausweis) nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Abgabe des Mitgliedsantrages schriftlich zu erbringen.<br />

1) Als Jahresbeitrag gilt nur eine Zahlung der Gesamtrate mit einem Zahlungseingang bis zum 15.02. des Beitragsjahres<br />

2) Das Fördermitglied hat alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, jedoch Trainings- und Spielbetrieb ist nicht möglich.<br />

3) Eine passive Mitgliedschaft (z. B. bei längerem Wohnortwechsel zwecks Studium) ist nur bei einer bereits bestehenden<br />

Mitgliedschaft möglich. Die passive Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und wird von diesem im<br />

Einzelfall geprüft und bewilligt. Ein Wegfall des Bewilligungsgrundes bewirkt die Wiedereingliederung als aktives Mitglied.<br />

Das passive Mitglied behält alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, nimmt aber nicht am Trainings- und Spiel-<br />

betrieb des Vereins teil.<br />

4) Ehrenmitglieder sind ab dem Tag der Ernennung durch den Vorstand beitragsfrei.<br />

Bankverbindung: OstseeSparkasse <strong>Rostock</strong>, BLZ 130 500 00, Konto-Nr. 200 100 831

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