Erster Basketball-Club Rostock e. V. - EBC Rostock
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<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
§1 Beiträge<br />
Beitragsordnung des Vereins<br />
„<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong>“<br />
1. Unter den Begriff „Beiträge“ fallen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren,<br />
Teilnahmegebühren, Spenden und Dienstleistungen.<br />
2. Der <strong>EBC</strong> erhebt Mitgliedsbeiträge sowie eine einmalige Aufnahmegebühr.<br />
3. Die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der<br />
<strong>EBC</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Geschäftsstelle<br />
Altkarlshof 1<br />
18146 <strong>Rostock</strong><br />
Tel.: 0381-2522371<br />
Fax: 0381-2522370<br />
www.ebcrostock.de<br />
office@ebcrostock.de<br />
Aufnahmegebühr fest. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Schaffung eines<br />
ausgeglichenen Haushaltes im Sinne der Finanzordnung und basiert auf der<br />
Mitgliederbestandserhebung zum Beginn des Haushaltsjahres.<br />
4. Die aktuell gültige Beitragstabelle findet sich in Anlage A zur Beitragsordnung.<br />
5. Wechselt ein Mitglied die Beitragsgruppe, wird die neue Beitragshöhe bei der<br />
nächsten auf den Wechsel folgenden Beitragszahlung berücksichtigt.<br />
§2 Beitragsbemessungszeitraum<br />
1. Der Beitragsbemessungszeitraum (Beitragsjahr) ist das Kalenderjahr.<br />
2. Der Mitgliedsbeitrag ist in Form einer Jahresrate oder einer monatlichen Rate zu<br />
zahlen. Nur bei wichtigen Gründen kann die Zahlung in zwei gleichen Halbjahresraten<br />
erfolgen (siehe Anlage A). Die Beitragsteilung und deren Gründe sind dem Vorstand<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
3. Davon abweichende Zahlungsmodalitäten sowie Beitragsbefreiungen können auf<br />
schriftlichen Antrag an den Vorstand durch diesen gesondert geregelt werden.
<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
4. Neu eintretende Mitglieder werden erstmals mit dem Monat des Eintrittsdatums<br />
beitragspflichtig und zahlen den Jahresbeitrag anteilig für den Rest des Kalenderjahres.<br />
Die Berechnung des anteiligen Mitgliedsbeitrags erfolgt nach folgender Formel:<br />
Mitgliedsbeitrag 1. Jahr = Jahresbeitrag/12 x Zahl des Eintrittsmonats, zzgl. einer<br />
Aufnahmegebühr.<br />
§3 Kurs-/Projektgebühren<br />
Für die Teilnahme an Kursen und Projekten können neben dem Mitgliedsbeitrag<br />
zusätzliche Gebühren erhoben werden.<br />
§4 Zahlungsbedingungen<br />
1. Die jährlichen sowie in Ausnahmefällen die halbjährlichen Mitgliedsbeiträge werden<br />
jeweils bis zum 15.02. bzw. bis zum 15.07. des laufenden Jahres zur Zahlung fällig.<br />
2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar auf das Konto des <strong>EBC</strong>. Der<br />
Mitgliedsbeitrag wird durch den <strong>EBC</strong> im Lastschriftverfahren eingezogen. Die<br />
Erteilung einer widerruflichen Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die<br />
Aufnahme in den <strong>EBC</strong>.<br />
3. Liegt der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> im Einzelfall keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />
im Lastschriftverfahren vor, so wird eine Beitragsrechnung erstellt. Für die Erstellung<br />
der Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine<br />
Bearbeitungsgebühr von 6,00 € erhoben.<br />
4. Die Kosten für die Rücklastschriften und die Beitragsrechnung trägt das<br />
Mitglied.
<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
§5 Beitragsrückstand<br />
1. Kann der Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit nicht von dem Konto eingezogen werden,<br />
für das der <strong>EBC</strong> eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug besitzt, wird der Einzug<br />
bis spätestens 14 Tage nach der Rückbuchung wiederholt. Kann der Mitgliedsbeitrag<br />
auch beim 2. Versuch nicht eingezogen werden, erhält das Mitglied eine entsprechende<br />
Beitragsrechnung.<br />
2. Ist der fällige Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der<br />
Beitragsrechnung auf dem Konto des <strong>EBC</strong> eingegangen, wird das betreffende<br />
Vereinsmitglied schriftlich gemahnt. Die Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> verschickt zwei<br />
weitere Mahnungen, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der<br />
vorangegangenen Mahnung kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto erfolgt.<br />
3. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € zuzüglich<br />
Porto erhoben.<br />
4. Wird der Beitrag bis spätestens 14 Tage nach Zustellung der 3. Mahnung nicht<br />
beglichen, leitet der <strong>EBC</strong> ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Das Mitglied wird ohne<br />
Einhaltung von Fristen aus dem Verein ausgeschlossen. Die Beitragsschuld<br />
einschließlich angefallener Gebühren und Schadensersatzforderungen bleiben davon<br />
unberührt. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Schuldner.<br />
5. Ist das Mitglied mehr als 30 Tage nach Zustellung der Beitragsrechnung mit der<br />
Zahlung ganz oder teilweise im Rückstand, ist der <strong>EBC</strong> berechtigt, das Mitglied<br />
vom Spiel- und Trainingsbetrieb sowie von anderen Leistungen des Vereins<br />
auszuschließen. Die Entscheidung über einen befristeten Ausschluss obliegt dem<br />
Vorstand.
<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
§6 Mitgliedsausweis<br />
1. Jedes Vereinsmitglied, das den geforderten Beitrag in voller Höhe entrichtet hat, erhält<br />
von der Geschäftsstelle einen Mitgliedsausweis, der gleichzusetzen ist mit dem<br />
Deutschen Sportausweis.<br />
2. Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig und berechtigt<br />
den Inhaber, die Leistungen des Vereins bei Partner, im Trainings- und Spielbetrieb in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
§7 Versicherungsschutz<br />
Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes (LSB)<br />
Mecklenburg-Vorpommern inbegriffen. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich<br />
der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong> zu melden. Mitglieder sind versichert.<br />
§8 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
1. Laut §3, Abs. 3 der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Verein zum Ende eines<br />
Kalendervierteljahres zulässig.<br />
2. Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle<br />
des <strong>EBC</strong> erfolgen.<br />
3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an die Geschäftsstelle<br />
des <strong>EBC</strong> zurück zu geben.<br />
§9 Beitragserstattung<br />
1. Beendet ein Vereinsmitglied seine Mitgliedschaft im <strong>EBC</strong> zum Ende des ersten bis<br />
dritten Quartals, wird ihm der zuviel entrichtete Beitrag zurück erstattet.<br />
2. Beitragserstattungen erfolgen bis spätestens 30 Tage nach Eingang der schriftlichen<br />
Kündigung in der Geschäftsstelle des <strong>EBC</strong>.
<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
3. Beitragserstattungen werden unbar per Überweisung auf das Konto vorgenommen,<br />
für welches das Mitglied dem <strong>EBC</strong> eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Soll die<br />
Betragserstattung zugunsten eines anderen Kontos erfolgen, ist diese dem <strong>EBC</strong> in der<br />
schriftlichen Kündigung mitzuteilen.<br />
4. Um seine Zwecke zu erreichen, kann der Verein Kapitalgesellschaften gründen oder<br />
sich an ihnen beteiligen.<br />
(Zuletzt geändert 2007, 2011)
<strong>Erster</strong> <strong>Basketball</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Rostock</strong> e. V.<br />
Anlage A: Beitragsgruppen <strong>EBC</strong> <strong>Rostock</strong> Stand 2011<br />
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* Die Beitragsermäßigung ist dem Vorstand glaubhaft, durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Schüler-, Lehrlings-,<br />
Studentenausweis) nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Abgabe des Mitgliedsantrages schriftlich zu erbringen.<br />
1) Als Jahresbeitrag gilt nur eine Zahlung der Gesamtrate mit einem Zahlungseingang bis zum 15.02. des Beitragsjahres<br />
2) Das Fördermitglied hat alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, jedoch Trainings- und Spielbetrieb ist nicht möglich.<br />
3) Eine passive Mitgliedschaft (z. B. bei längerem Wohnortwechsel zwecks Studium) ist nur bei einer bereits bestehenden<br />
Mitgliedschaft möglich. Die passive Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und wird von diesem im<br />
Einzelfall geprüft und bewilligt. Ein Wegfall des Bewilligungsgrundes bewirkt die Wiedereingliederung als aktives Mitglied.<br />
Das passive Mitglied behält alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, nimmt aber nicht am Trainings- und Spiel-<br />
betrieb des Vereins teil.<br />
4) Ehrenmitglieder sind ab dem Tag der Ernennung durch den Vorstand beitragsfrei.<br />
Bankverbindung: OstseeSparkasse <strong>Rostock</strong>, BLZ 130 500 00, Konto-Nr. 200 100 831