SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen
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<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 1<br />
KREISGYMNASIUM BAD KROZINGEN<br />
SATZUNG<br />
DER<br />
SCHÜLERMITVERANTWORTUNG<br />
<strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />
- Schülermitverantwortung -<br />
Südring 5<br />
79189 <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />
23. Juli 2008
<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 2<br />
Bemerkung: Wegen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit des Textes wird in der Regel nur die geschlechtsneutrale, männliche Form<br />
verwendet, gemeint sind jedoch immer beide Geschlechter.<br />
I. Aufgaben der <strong>SMV</strong><br />
Die <strong>SMV</strong> ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter<br />
ihnen, die <strong>SMV</strong> unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf<br />
zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die <strong>SMV</strong>-Arbeit mit einbezogen<br />
sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe,<br />
auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.<br />
Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der <strong>SMV</strong> offen; des weiteren kann sich<br />
jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe<br />
der <strong>SMV</strong> wenden, vor allem an seine Klassensprecher und den <strong>SMV</strong>-Vorstand. Um die<br />
Information der Schülerschaft zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-<br />
Brett bzw. ein <strong>SMV</strong>-Aushang über alle Belange der <strong>SMV</strong>. Weiteres Kommunikationsmedium<br />
ist ein <strong>SMV</strong>-Briefkasten der für alle Schüler zu den üblichen Schulzeiten zugänglich sein<br />
muss.<br />
Die Aufgaben der <strong>SMV</strong> sind:<br />
1. Interessensvertretung der Schüler<br />
Die <strong>SMV</strong> hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der<br />
Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die<br />
Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das<br />
Vermittlungs- und Vertretungsrecht sowie das Informationsrecht in Anspruch.<br />
Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können<br />
außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft,<br />
in der Gesamtlehrerkonferenz und in den Fachkonferenzen einbringen.<br />
Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.<br />
2. Selbstgewählte Aufgaben<br />
Die <strong>SMV</strong> verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und<br />
dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die <strong>SMV</strong> im fachlichen,<br />
sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich engagieren.<br />
3. Übertragene Aufgaben<br />
Die <strong>SMV</strong> beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule.<br />
4. Kooperationen<br />
Die <strong>SMV</strong> kooperiert mit anderen Schulen und deren <strong>SMV</strong>, mit Arbeitskreisen, mit Bezirksarbeitsgemeinschaften,<br />
mit der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>, mit dem Schulträger und mit<br />
dem Landesschülerbeirat.
<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 3<br />
II. Organe der <strong>SMV</strong><br />
Organe der <strong>SMV</strong> sind:<br />
1. Klassenschülerversammlung / Kursschülerversammlung<br />
Die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse bzw.<br />
eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb<br />
der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu<br />
fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung<br />
in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung<br />
muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen (vgl. <strong>SMV</strong>-Verordnung §11,<br />
Abs. 1).<br />
2. Klassensprecher / Kurssprecher<br />
Die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und ihre Stellvertreter vertreten die Interessen<br />
der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der <strong>SMV</strong>. Sie werden spätestens in der 3.<br />
Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr.<br />
Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten<br />
der <strong>SMV</strong> zu unterrichten.<br />
3. Schülerrat<br />
3.1. Zusammensetzung und Stimmrecht<br />
Die Schülersprecher, die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und ihre Stellvertreter bilden<br />
den Schülerrat. Bei Beschlüssen sind sie stimmberechtigt.<br />
Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte<br />
Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht,<br />
jedoch kein Stimmrecht haben.<br />
3.2. Sitzungen<br />
Die Termine der Schülerratssitzungen werden von den Schülersprechern festgelegt und<br />
allgemein bekannt gegeben. In der Regel sollte mindestens alle zwei Monate eine Schülerratssitzung<br />
stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel des Schülerrats<br />
dies bei den Schülersprechern schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.<br />
Die Schülerratssitzungen sind in der Regel nicht-öffentlich. Aus besonderem Anlass kann<br />
eine öffentliche Sitzung einberufen werden. Die Schülersprecher leiten die Sitzungen. Es<br />
besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen<br />
Beauftragten des Schülerrats und Mitglieder der Ausschüsse.<br />
Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom<br />
Schriftführer innerhalb einer Woche nach der Schülerratssitzung den Schülersprechern<br />
vorgelegt werden, die es anschließend per Aushang veröffentlichen.<br />
3.3. Beschlussfähigkeit<br />
Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend<br />
ist. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder<br />
gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt,<br />
ansonsten mit Handzeichen.
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4. Schülersprecher<br />
Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche<br />
eines neuen Schuljahres das Schülersprecherteam. Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen.<br />
Die <strong>Satzung</strong> rät allerdings ausdrücklich und empfiehlt deutlich, dass jeder Kandidat<br />
zuvor mindestens ein Schuljahr aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> war. Die Amtszeit beträgt ein<br />
Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend von den bisherigen Schülersprechern<br />
fortgeführt. Die Schülersprecher sind nach den Grundsätzen des konstruktiven<br />
Misstrauensvotums abwählbar.<br />
Die Schülersprecher sind die Vorsitzenden des Schülerrates und des <strong>SMV</strong>-Vorstandes. Sie<br />
vertreten die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung,<br />
dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und der Schulkonferenz sowie nach Außen wie<br />
beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.<br />
Als Vorsitzender des Schülerrates berufen die Schülersprecher die Schülerratssitzungen<br />
ein, setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzungen. Sie sind verantwortlich für die<br />
Arbeit der <strong>SMV</strong> und zusammen mit den Leitern der Ausschüsse den Schülern gegenüber<br />
rechenschaftspflichtig.<br />
Das Team der Schülersprecher sollte sich nicht ausschließlich aus Schülern der Jahrgangstufe<br />
13 (neunjähriges Gymnasium) beziehungsweise der Jahrgangstufe 12 (achtjähriges<br />
Gymnasium) zusammensetzen.<br />
Der Schülersprecher soll, wenn möglich, an allen regionalen und überregionalen Treffen<br />
von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat,<br />
über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler<br />
gegenüber dem Kultusministerium vertritt.<br />
Die Schülersprecher vergeben am Ende des Schuljahres zusammen mit den Verbindungslehrern<br />
(für die Mitglieder des <strong>SMV</strong>-Vorstandes) beziehungsweise zusammen mit dem<br />
<strong>SMV</strong>-Vorstand (für die Mitglieder des Schülerrats) Zertifikate für besonderen Einsatz für<br />
die Schülerschaft.<br />
5. Schriftführer<br />
In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat zwei<br />
Schriftführer. Die Schriftführer fertigen von allen Sitzungen des Schülerrates, des <strong>SMV</strong>-<br />
Vorstandes und der Schülervollversammlung ein Protokoll an. Außerdem sammeln und<br />
verwalten sie gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Ebenfalls fertigen die Schriftführer<br />
von allen <strong>SMV</strong>-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält,<br />
die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind.<br />
6. Ausschüsse<br />
Die Bildung von Ausschüssen für die folgenden Aufgabenbereiche wird hiermit in der<br />
<strong>SMV</strong>-<strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />
• Ausschuss zu Verwaltung der Finanzen der <strong>SMV</strong><br />
• Ausschuss zur Förderung der Identifikation und Interaktion der Schülerschaft mit<br />
der Schule<br />
• Ausschuss zur Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der <strong>SMV</strong> nach außen<br />
• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen<br />
• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen<br />
• Ausschuss zur Vermittlung und Betreuung von Nachhilfeangeboten
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Zwei Schüler des Ausschusses werden von den Schülersprechern zu Leitern berufen, wobei<br />
einer der Leiter mindestens der 10. Jahrgangsstufe angehören muss. Sie koordinieren<br />
die Arbeit des Ausschusses, berufen die Ausschuss-Sitzungen ein und leiten sie. Sie sind<br />
für die Arbeit des Ausschusses verantwortlich. Die Leiter achten auf die Mitarbeit der<br />
Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei <strong>SMV</strong>-Sitzungen.<br />
Die Ausschuss-Leiter sind ferner Mitglieder des <strong>SMV</strong>-Vorstandes.<br />
Sind die Ausschuss-Leiter nicht Klassen- oder Kurssprecher, sind sie dennoch beratende<br />
Mitglieder des Schülerrats.<br />
Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat und der Schülerschaft der<br />
Schule Rechenschaft schuldig.<br />
7. Vorstand<br />
Die Schülersprecher, die Ausschuss-Vorsitzenden, die Schriftführer und, auf besondere<br />
Einladung, die Verbindungslehrer bilden den <strong>SMV</strong>-Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet,<br />
monatlich zusammenzutreten. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Sitzungstermine werden<br />
von den Schülersprechern rechtzeitig festgelegt. Die Schülersprecher leiten die Sitzungen.<br />
Der Vorstand koordiniert die gesamte Arbeit der <strong>SMV</strong>. An ihn können alle <strong>SMV</strong>-<br />
Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der <strong>SMV</strong> gibt. Die Mitglieder des<br />
<strong>SMV</strong>-Vorstandes sind der Schülerschaft und dem Schülerrat rechenschaftspflichtig.<br />
8. Schülervollversammlung<br />
Mindestens einmal pro Schulhalbjahr soll eine Schülervollversammlung stattfinden, bei der,<br />
sofern die Schüler nicht verhindert sind, Anwesenheitspflicht besteht. Jeder Schüler hat<br />
hierbei das Recht, seine Meinung zu äußern. Der <strong>SMV</strong>-Vorstand informiert die Schülerschaft<br />
über die Arbeit und die Beschlüsse der <strong>SMV</strong>. Die Schülersprecher leiten die Versammlung.<br />
Der Vorstand ist hierbei den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig. Vorschläge<br />
und Anregungen der Schülerschaft sind für den Vorstand nicht bindend.
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III. Wahlen<br />
Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung.<br />
Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und<br />
Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und vom<br />
Schülerrat auf Vorschlag gewählt wird. Er bestimmt außerdem alle Regelungen und Vorgänge<br />
die Wahlen betreffend, die hier nicht aufgeführt bzw. definiert sind.<br />
Die Einladung zur Wahl der Schülersprecher und die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer<br />
erfolgt durch die amtierenden Schülersprecher sofern vorhanden, ansonsten<br />
durch einen Verbindungslehrer.<br />
1. Wahl des Schülersprechers<br />
Die Wahl der Schülersprecher sollte in der vierten, spätestens in der siebten Woche nach<br />
Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle<br />
Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden<br />
mindestens vier Schülersprecher gewählt. Sie sind für <strong>SMV</strong>-interne Aufgaben gleichberechtigt.<br />
Für offizielle Aufgaben, wie Schulkonferenz und die Wahlen zum Landeschülerbeirat,<br />
gilt ein Schülersprecher als vertretungsberechtigt. Das Schülersprecherteam kann<br />
eine interne Aufgabenumverteilung, die Gesetze der <strong>SMV</strong>-Verordnung berücksichtigend,<br />
vornehmen.<br />
Schülersprecher und Stellvertreter werden aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler<br />
an der Schule gewählt. Kandidieren dürfen sollte hierbei jeder Schüler, der mindestens der<br />
Jahrgangsstufe 7 angehört. Die Kandidaten sollten jedoch zuvor mindestens ein Schuljahr<br />
aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> gewesen sein.<br />
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist zum Schülersprecher gewählt, wobei jeder<br />
Schüler der Schule stimmberechtigt ist und eine Stimme hat. Stellvertreter ist der Schüler<br />
mit den zweit-meisten Stimmen. Die zwei weiteren Schülersprecher werden, vorzugsweise<br />
dem Stimmergebnis der Schülerschaft entsprechend, vom Schülerrat gewählt.<br />
2. Wahl der Schulkonferenzmitglieder<br />
2.1. Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz<br />
Der Schülersprecher mit den meisten Stimmen und zwei weitere - gewählte - Vertreter<br />
der Schüler, die mindestens der siebten Klasse angehören müssen, sind Mitglied in der<br />
Schulkonferenz.<br />
2.2. Einberufung der Schulkonferenz<br />
Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz<br />
beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.<br />
3. Wahl der Verbindungslehrer<br />
Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres nach den Modalitäten der Wahl des<br />
Schülersprechers einen Verbindungslehrer. Es gibt insgesamt zwei Verbindungslehrer. Ihre<br />
Amtszeit beträgt zwei Schuljahre, wobei jährlich im Wechsel gewählt wird. Ein Verbindungslehrer<br />
ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.<br />
Die Schülersprecher stellen eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar<br />
sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem
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halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis<br />
zur Kandidatur befragt werden.<br />
Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung<br />
der <strong>SMV</strong>, die Einladung zu den Kurssprecher- und Schülersprecherwahlen, falls keine geschäftsführenden<br />
Kurs- bzw. Schülersprecher vorhanden sind.
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IV. Finanzierung<br />
Die Finanzmittel der <strong>SMV</strong> müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen<br />
oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden,<br />
verwendet werden. Die Finanzen werden von den Leitern des Ausschusses für Finanzen<br />
über ein Konto beim Geldinstitut Sparkasse Staufen-Breisach verwaltet.<br />
Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Ausschuss-Leiter in gegenseitigem<br />
Einverständnis tätigen.<br />
Finanzielle Mittel erwirbt die <strong>SMV</strong> durch dafür vorgesehene Veranstaltungen und Spenden,<br />
die jedoch nicht zweckgebunden sein sollen.
<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 9<br />
V. Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006<br />
und der <strong>SMV</strong>-Verordnung in der Fassung vom 4. April 2007.<br />
Die Geschäftsordnung wurde am 23. Juli 2008 von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder<br />
des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 1. September 2008 in Kraft.<br />
Die <strong>Satzung</strong> kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln vom Schülerrat geändert werden.<br />
Die <strong>SMV</strong>-<strong>Satzung</strong> muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
Verfasst am 22. Juli 2008, verabschiedet am 23. Juli 2008.<br />
Gez.<br />
Die Schulsprecher, die Verbindungslehrer und zwei weitere, bei der Abstimmung anwesende<br />
Mitglieder des Schülerrats:<br />
Dies ist eine Kopie und deshalb nicht unterschrieben! Das Original liegt zur Einsicht bei der <strong>SMV</strong><br />
des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> bereit.