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SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 1<br />

KREISGYMNASIUM BAD KROZINGEN<br />

SATZUNG<br />

DER<br />

SCHÜLERMITVERANTWORTUNG<br />

<strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

- Schülermitverantwortung -<br />

Südring 5<br />

79189 <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

23. Juli 2008


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 2<br />

Bemerkung: Wegen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit des Textes wird in der Regel nur die geschlechtsneutrale, männliche Form<br />

verwendet, gemeint sind jedoch immer beide Geschlechter.<br />

I. Aufgaben der <strong>SMV</strong><br />

Die <strong>SMV</strong> ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter<br />

ihnen, die <strong>SMV</strong> unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf<br />

zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die <strong>SMV</strong>-Arbeit mit einbezogen<br />

sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe,<br />

auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.<br />

Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der <strong>SMV</strong> offen; des weiteren kann sich<br />

jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe<br />

der <strong>SMV</strong> wenden, vor allem an seine Klassensprecher und den <strong>SMV</strong>-Vorstand. Um die<br />

Information der Schülerschaft zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-<br />

Brett bzw. ein <strong>SMV</strong>-Aushang über alle Belange der <strong>SMV</strong>. Weiteres Kommunikationsmedium<br />

ist ein <strong>SMV</strong>-Briefkasten der für alle Schüler zu den üblichen Schulzeiten zugänglich sein<br />

muss.<br />

Die Aufgaben der <strong>SMV</strong> sind:<br />

1. Interessensvertretung der Schüler<br />

Die <strong>SMV</strong> hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der<br />

Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die<br />

Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das<br />

Vermittlungs- und Vertretungsrecht sowie das Informationsrecht in Anspruch.<br />

Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können<br />

außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft,<br />

in der Gesamtlehrerkonferenz und in den Fachkonferenzen einbringen.<br />

Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.<br />

2. Selbstgewählte Aufgaben<br />

Die <strong>SMV</strong> verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und<br />

dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die <strong>SMV</strong> im fachlichen,<br />

sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich engagieren.<br />

3. Übertragene Aufgaben<br />

Die <strong>SMV</strong> beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule.<br />

4. Kooperationen<br />

Die <strong>SMV</strong> kooperiert mit anderen Schulen und deren <strong>SMV</strong>, mit Arbeitskreisen, mit Bezirksarbeitsgemeinschaften,<br />

mit der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>, mit dem Schulträger und mit<br />

dem Landesschülerbeirat.


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 3<br />

II. Organe der <strong>SMV</strong><br />

Organe der <strong>SMV</strong> sind:<br />

1. Klassenschülerversammlung / Kursschülerversammlung<br />

Die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse bzw.<br />

eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb<br />

der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu<br />

fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung<br />

in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung<br />

muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen (vgl. <strong>SMV</strong>-Verordnung §11,<br />

Abs. 1).<br />

2. Klassensprecher / Kurssprecher<br />

Die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und ihre Stellvertreter vertreten die Interessen<br />

der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der <strong>SMV</strong>. Sie werden spätestens in der 3.<br />

Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr.<br />

Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten<br />

der <strong>SMV</strong> zu unterrichten.<br />

3. Schülerrat<br />

3.1. Zusammensetzung und Stimmrecht<br />

Die Schülersprecher, die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und ihre Stellvertreter bilden<br />

den Schülerrat. Bei Beschlüssen sind sie stimmberechtigt.<br />

Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte<br />

Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht,<br />

jedoch kein Stimmrecht haben.<br />

3.2. Sitzungen<br />

Die Termine der Schülerratssitzungen werden von den Schülersprechern festgelegt und<br />

allgemein bekannt gegeben. In der Regel sollte mindestens alle zwei Monate eine Schülerratssitzung<br />

stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel des Schülerrats<br />

dies bei den Schülersprechern schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.<br />

Die Schülerratssitzungen sind in der Regel nicht-öffentlich. Aus besonderem Anlass kann<br />

eine öffentliche Sitzung einberufen werden. Die Schülersprecher leiten die Sitzungen. Es<br />

besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen<br />

Beauftragten des Schülerrats und Mitglieder der Ausschüsse.<br />

Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom<br />

Schriftführer innerhalb einer Woche nach der Schülerratssitzung den Schülersprechern<br />

vorgelegt werden, die es anschließend per Aushang veröffentlichen.<br />

3.3. Beschlussfähigkeit<br />

Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend<br />

ist. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder<br />

gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt,<br />

ansonsten mit Handzeichen.


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 4<br />

4. Schülersprecher<br />

Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche<br />

eines neuen Schuljahres das Schülersprecherteam. Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen.<br />

Die <strong>Satzung</strong> rät allerdings ausdrücklich und empfiehlt deutlich, dass jeder Kandidat<br />

zuvor mindestens ein Schuljahr aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> war. Die Amtszeit beträgt ein<br />

Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend von den bisherigen Schülersprechern<br />

fortgeführt. Die Schülersprecher sind nach den Grundsätzen des konstruktiven<br />

Misstrauensvotums abwählbar.<br />

Die Schülersprecher sind die Vorsitzenden des Schülerrates und des <strong>SMV</strong>-Vorstandes. Sie<br />

vertreten die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung,<br />

dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und der Schulkonferenz sowie nach Außen wie<br />

beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.<br />

Als Vorsitzender des Schülerrates berufen die Schülersprecher die Schülerratssitzungen<br />

ein, setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzungen. Sie sind verantwortlich für die<br />

Arbeit der <strong>SMV</strong> und zusammen mit den Leitern der Ausschüsse den Schülern gegenüber<br />

rechenschaftspflichtig.<br />

Das Team der Schülersprecher sollte sich nicht ausschließlich aus Schülern der Jahrgangstufe<br />

13 (neunjähriges Gymnasium) beziehungsweise der Jahrgangstufe 12 (achtjähriges<br />

Gymnasium) zusammensetzen.<br />

Der Schülersprecher soll, wenn möglich, an allen regionalen und überregionalen Treffen<br />

von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat,<br />

über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler<br />

gegenüber dem Kultusministerium vertritt.<br />

Die Schülersprecher vergeben am Ende des Schuljahres zusammen mit den Verbindungslehrern<br />

(für die Mitglieder des <strong>SMV</strong>-Vorstandes) beziehungsweise zusammen mit dem<br />

<strong>SMV</strong>-Vorstand (für die Mitglieder des Schülerrats) Zertifikate für besonderen Einsatz für<br />

die Schülerschaft.<br />

5. Schriftführer<br />

In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat zwei<br />

Schriftführer. Die Schriftführer fertigen von allen Sitzungen des Schülerrates, des <strong>SMV</strong>-<br />

Vorstandes und der Schülervollversammlung ein Protokoll an. Außerdem sammeln und<br />

verwalten sie gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Ebenfalls fertigen die Schriftführer<br />

von allen <strong>SMV</strong>-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält,<br />

die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind.<br />

6. Ausschüsse<br />

Die Bildung von Ausschüssen für die folgenden Aufgabenbereiche wird hiermit in der<br />

<strong>SMV</strong>-<strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />

• Ausschuss zu Verwaltung der Finanzen der <strong>SMV</strong><br />

• Ausschuss zur Förderung der Identifikation und Interaktion der Schülerschaft mit<br />

der Schule<br />

• Ausschuss zur Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der <strong>SMV</strong> nach außen<br />

• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen<br />

• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen<br />

• Ausschuss zur Vermittlung und Betreuung von Nachhilfeangeboten


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 5<br />

Zwei Schüler des Ausschusses werden von den Schülersprechern zu Leitern berufen, wobei<br />

einer der Leiter mindestens der 10. Jahrgangsstufe angehören muss. Sie koordinieren<br />

die Arbeit des Ausschusses, berufen die Ausschuss-Sitzungen ein und leiten sie. Sie sind<br />

für die Arbeit des Ausschusses verantwortlich. Die Leiter achten auf die Mitarbeit der<br />

Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei <strong>SMV</strong>-Sitzungen.<br />

Die Ausschuss-Leiter sind ferner Mitglieder des <strong>SMV</strong>-Vorstandes.<br />

Sind die Ausschuss-Leiter nicht Klassen- oder Kurssprecher, sind sie dennoch beratende<br />

Mitglieder des Schülerrats.<br />

Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat und der Schülerschaft der<br />

Schule Rechenschaft schuldig.<br />

7. Vorstand<br />

Die Schülersprecher, die Ausschuss-Vorsitzenden, die Schriftführer und, auf besondere<br />

Einladung, die Verbindungslehrer bilden den <strong>SMV</strong>-Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet,<br />

monatlich zusammenzutreten. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Sitzungstermine werden<br />

von den Schülersprechern rechtzeitig festgelegt. Die Schülersprecher leiten die Sitzungen.<br />

Der Vorstand koordiniert die gesamte Arbeit der <strong>SMV</strong>. An ihn können alle <strong>SMV</strong>-<br />

Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der <strong>SMV</strong> gibt. Die Mitglieder des<br />

<strong>SMV</strong>-Vorstandes sind der Schülerschaft und dem Schülerrat rechenschaftspflichtig.<br />

8. Schülervollversammlung<br />

Mindestens einmal pro Schulhalbjahr soll eine Schülervollversammlung stattfinden, bei der,<br />

sofern die Schüler nicht verhindert sind, Anwesenheitspflicht besteht. Jeder Schüler hat<br />

hierbei das Recht, seine Meinung zu äußern. Der <strong>SMV</strong>-Vorstand informiert die Schülerschaft<br />

über die Arbeit und die Beschlüsse der <strong>SMV</strong>. Die Schülersprecher leiten die Versammlung.<br />

Der Vorstand ist hierbei den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig. Vorschläge<br />

und Anregungen der Schülerschaft sind für den Vorstand nicht bindend.


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 6<br />

III. Wahlen<br />

Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung.<br />

Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und<br />

Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und vom<br />

Schülerrat auf Vorschlag gewählt wird. Er bestimmt außerdem alle Regelungen und Vorgänge<br />

die Wahlen betreffend, die hier nicht aufgeführt bzw. definiert sind.<br />

Die Einladung zur Wahl der Schülersprecher und die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer<br />

erfolgt durch die amtierenden Schülersprecher sofern vorhanden, ansonsten<br />

durch einen Verbindungslehrer.<br />

1. Wahl des Schülersprechers<br />

Die Wahl der Schülersprecher sollte in der vierten, spätestens in der siebten Woche nach<br />

Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle<br />

Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden<br />

mindestens vier Schülersprecher gewählt. Sie sind für <strong>SMV</strong>-interne Aufgaben gleichberechtigt.<br />

Für offizielle Aufgaben, wie Schulkonferenz und die Wahlen zum Landeschülerbeirat,<br />

gilt ein Schülersprecher als vertretungsberechtigt. Das Schülersprecherteam kann<br />

eine interne Aufgabenumverteilung, die Gesetze der <strong>SMV</strong>-Verordnung berücksichtigend,<br />

vornehmen.<br />

Schülersprecher und Stellvertreter werden aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler<br />

an der Schule gewählt. Kandidieren dürfen sollte hierbei jeder Schüler, der mindestens der<br />

Jahrgangsstufe 7 angehört. Die Kandidaten sollten jedoch zuvor mindestens ein Schuljahr<br />

aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> gewesen sein.<br />

Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist zum Schülersprecher gewählt, wobei jeder<br />

Schüler der Schule stimmberechtigt ist und eine Stimme hat. Stellvertreter ist der Schüler<br />

mit den zweit-meisten Stimmen. Die zwei weiteren Schülersprecher werden, vorzugsweise<br />

dem Stimmergebnis der Schülerschaft entsprechend, vom Schülerrat gewählt.<br />

2. Wahl der Schulkonferenzmitglieder<br />

2.1. Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz<br />

Der Schülersprecher mit den meisten Stimmen und zwei weitere - gewählte - Vertreter<br />

der Schüler, die mindestens der siebten Klasse angehören müssen, sind Mitglied in der<br />

Schulkonferenz.<br />

2.2. Einberufung der Schulkonferenz<br />

Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz<br />

beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.<br />

3. Wahl der Verbindungslehrer<br />

Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres nach den Modalitäten der Wahl des<br />

Schülersprechers einen Verbindungslehrer. Es gibt insgesamt zwei Verbindungslehrer. Ihre<br />

Amtszeit beträgt zwei Schuljahre, wobei jährlich im Wechsel gewählt wird. Ein Verbindungslehrer<br />

ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.<br />

Die Schülersprecher stellen eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar<br />

sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 7<br />

halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis<br />

zur Kandidatur befragt werden.<br />

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung<br />

der <strong>SMV</strong>, die Einladung zu den Kurssprecher- und Schülersprecherwahlen, falls keine geschäftsführenden<br />

Kurs- bzw. Schülersprecher vorhanden sind.


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 8<br />

IV. Finanzierung<br />

Die Finanzmittel der <strong>SMV</strong> müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen<br />

oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden,<br />

verwendet werden. Die Finanzen werden von den Leitern des Ausschusses für Finanzen<br />

über ein Konto beim Geldinstitut Sparkasse Staufen-Breisach verwaltet.<br />

Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Ausschuss-Leiter in gegenseitigem<br />

Einverständnis tätigen.<br />

Finanzielle Mittel erwirbt die <strong>SMV</strong> durch dafür vorgesehene Veranstaltungen und Spenden,<br />

die jedoch nicht zweckgebunden sein sollen.


<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 9<br />

V. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006<br />

und der <strong>SMV</strong>-Verordnung in der Fassung vom 4. April 2007.<br />

Die Geschäftsordnung wurde am 23. Juli 2008 von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder<br />

des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 1. September 2008 in Kraft.<br />

Die <strong>Satzung</strong> kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln vom Schülerrat geändert werden.<br />

Die <strong>SMV</strong>-<strong>Satzung</strong> muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

Verfasst am 22. Juli 2008, verabschiedet am 23. Juli 2008.<br />

Gez.<br />

Die Schulsprecher, die Verbindungslehrer und zwei weitere, bei der Abstimmung anwesende<br />

Mitglieder des Schülerrats:<br />

Dies ist eine Kopie und deshalb nicht unterschrieben! Das Original liegt zur Einsicht bei der <strong>SMV</strong><br />

des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> bereit.

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