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Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biblis zum 01.01.2009

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Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

Eröffnungsbilanz<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

<strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong><br />

– Geprüft durch das Revisionsamt des Kreises Bergstraße –<br />

1


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Vorwort<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

wir freuen uns, Ihnen die am 01.06.2010 vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

aufgestellte und inzwischen durch das Revisionsamt des Kreises<br />

Bergstraße geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen zu können, die<br />

erstmals das Vermögen sowie die unmittelbaren und mittelbaren<br />

Schulden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> übersichtlich gegenüberstellt. Die<br />

Eröffnungsbilanz ist die erfor<strong>der</strong>liche Basis für die Fortschreibung<br />

dieser Werte durch die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens<br />

<strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong>.<br />

Durch die Einarbeitung <strong>der</strong> Korrekturvorschläge des Revisionsamtes<br />

konnte nun eine offizielle Endversion unserer Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong><br />

Stichtag <strong>01.01.2009</strong> erstellt werden. Damit ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> eine <strong>der</strong> ersten <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im Landkreis Bergstraße, die ihren Gremien eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen kann.<br />

In einem langen und arbeitsintensiven Prozess und unter Beanspruchung von Höchstleistungen<br />

unserer Mitarbeiter wurde in den vergangenen Jahren das gesamte Vermögen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> erfasst, bewertet und klassifiziert. Zu diesem Vermögen gehören nicht<br />

nur Geldanlagen (Finanzanlagen), son<strong>der</strong>n auch geldwerte Anlagen wie Grundstücke,<br />

Gebäude, Straßen, Kanäle, aber auch Fahrzeuge, Geräte sowie die übrige Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung. Der Bilanzleser kann auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz erkennen, welches<br />

Infrastrukturvermögen, welches mobile und immobile Vermögen und welches Geldvermögen<br />

die <strong>Gemeinde</strong> besitzt. Auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz wird dagegen deutlich, wie dieses auf <strong>der</strong><br />

Aktivseite ersichtliche Vermögen finanziert ist (Eigenkapital o<strong>der</strong> Fremdkapital). Durch die<br />

Ausweisung von Rückstellungen (z.B. für Pensionsverpflichtungen) werden nun auch Schulden<br />

als solche erfasst, die über die reinen Kreditschulden hinausgehen, die aber in Zukunft zu<br />

Zahlungsverpflichtungen führen werden. Durch sie wird deutlich, dass <strong>der</strong> finanzielle Handlungsspielraum<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung deutlich enger ist, als es auf den ersten Blick erscheint.<br />

Im Namen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> kann ich stolz darauf sein, eine Eröffnungsbilanz vorlegen zu<br />

können, die mit 65% eine beson<strong>der</strong>s starke Eigenkapitalquote ausweist. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

hat ein Gesamtvermögen von 74 Mio. €, wovon 48 Mio. € aus eigenen Mitteln, 15 Mio. € aus<br />

Zuschüssen und Beiträgen (sogenannte Son<strong>der</strong>posten) und gerade einmal mit 4 Mio. € aus<br />

Fremdmitteln finanziert ist. Hinzu kommen indirekte Schulden i.H.v. 7 Mio. € aus zukünftigen<br />

Zahlungsverpflichtungen und im Voraus erhaltenen Zahlungsmitteln (Rückstellungen und<br />

Rechnungsabgrenzungsposten). Die Eigenkapitalquote ist jedoch nicht fix, son<strong>der</strong>n würde<br />

sich jährlich um den Anteil des Haushaltsdefizits am Gesamtvermögen reduzieren. Somit<br />

muss es unser aller Ziel sein, Haushaltsdefizite in den kommenden Jahren weitestgehend zu<br />

vermeiden, um unsere stabile Eigenkapitalausstattung zu sichern.<br />

Wir hoffen, allen Lesern eine aufschlussreiche Eröffnungsbilanz bieten zu können.<br />

Dr. Hildegard Cornelius-Gaus<br />

Bürgermeisterin<br />

2


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Inhalt<br />

I Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> ............................................................................ 4<br />

II Bilanzkennzahlen ...................................................................................................... 6<br />

III Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.............................................................. 8<br />

A Aktiva .......................................................................................................................... 8<br />

1 Anlagevermögen ..................................................................................................... 8<br />

2 Umlaufvermögen ....................................................................................................19<br />

3 Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................23<br />

B Passiva ......................................................................................................................24<br />

1 Eigenkapital............................................................................................................24<br />

2 Son<strong>der</strong>posten .........................................................................................................25<br />

3 Rückstellungen .......................................................................................................29<br />

4 Verbindlichkeiten ....................................................................................................35<br />

5 Passivische Rechnungsabgrenzungsposten ..........................................................38<br />

IV Sonstige Angaben ...................................................................................................45<br />

A Organe und Vertretungsbefugnis ...............................................................................45<br />

1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung ...............................................................................................46<br />

2 <strong>Gemeinde</strong>vorstand .................................................................................................47<br />

3 Bezüge <strong>der</strong> Organe ................................................................................................47<br />

B Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ................................................................................48<br />

C Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen ..................................48<br />

3


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

I Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

A k t i v a<br />

1 Anlagevermögen 65.202.012,48<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 71.090,06<br />

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 54.090,06<br />

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 17.000,00<br />

1.2 Sachanlagen 58.500.217,27<br />

1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 20.966.729,21<br />

1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 11.360.560,79<br />

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 18.163.591,95<br />

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 58.975,00<br />

,<br />

1.2.5 An<strong>der</strong>e Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.026.307,70<br />

1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 6.924.052,62<br />

1.3 Finanzanlagen 6.630.705,15<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00<br />

1.3.3 Beteiligungen 6.516.914,91<br />

davon an Sparkassen und Sparkassenzweckverbänden 6.144.780,76<br />

1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 52.576,29<br />

1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 61.213,95<br />

2 Umlaufvermögen 8.463.571,87<br />

2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00<br />

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0,00<br />

2.3 For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.470.080,69<br />

2.3.1 For<strong>der</strong>ungen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen 955.349,04<br />

2.3.2 For<strong>der</strong>ungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 336.281,80<br />

2.3.3 For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen 118.212,05<br />

2.3.4 For<strong>der</strong>ungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 60.237,80<br />

2.4 Flüssige Mittel 6.993.491,18<br />

3 Rechnungsabgrenzungsposten 265.127,98<br />

Summe Aktiva 73.930.712,33<br />

[ Alle Angaben in €]<br />

4<br />

0,00<br />

0,00


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

5<br />

P a s s i v a<br />

1 Eigenkapital 48.310.911,06<br />

1.1 Netto-Position 40.346.131,43<br />

1.2 Rücklagen und Son<strong>der</strong>rücklagen 7.964.779,63<br />

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 7.803.806,07<br />

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentl. Ergebnisses 0,00<br />

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 160.973,56<br />

1.2.4 Son<strong>der</strong>rücklagen 0,00<br />

1.2.4.1 Stiftungskapital 0,00<br />

1.2.4.2 Sonstige Son<strong>der</strong>rücklagen 0,00<br />

1.3 Ergebnisverwendung 0,00<br />

2 Son<strong>der</strong>posten 14.799.617,05<br />

2.1 Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge 14.799.617,05<br />

2.1.1 Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 7.358.894,44<br />

2.1.2 Investitionszuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 4.394.496,78<br />

2.1.3 Investitionsbeiträge 3.046.225,83<br />

2.2 Sonstige Son<strong>der</strong>posten 0,00<br />

3 Rückstellungen 6.192.606,53<br />

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.031.620,63<br />

3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 0,00<br />

3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0,00<br />

3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 2.005.508,00<br />

3.5 Sonstige Rückstellungen 155.477,90<br />

4 Verbindlichkeiten 4.108.894,64<br />

4.1 Anleihen 0,00<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 4.004.242,29<br />

4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.855.203,21<br />

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00<br />

4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 1.149.039,08<br />

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00<br />

4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00<br />

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie Beiträgen 61.930,24<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.900,39<br />

,7<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 0,00<br />

4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 8.821,72<br />

5 Rechnungsabgrenzungsposten 518.683,05<br />

Summe Passiva 73.930.712,33<br />

0,00


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

II Bilanzkennzahlen<br />

Eigenkapitalquote 1 [%]<br />

im engeren Sinne 2 = Eigenkapital ./. zweckgebundene Rücklagen = 65,1%<br />

Bilanzsumme<br />

im weiteren Sinne =<br />

im weitesten Sinne 3 =<br />

Fremdkapitalquote 4 [%]<br />

im engeren Sinne =<br />

im weiteren Sinne 5 =<br />

im weitesten Sinne 6 =<br />

Liquidität 7<br />

1. Grades =<br />

2. Grades =<br />

3. Grades =<br />

Eigenkapital<br />

Bilanzsumme<br />

Eigenkapital + Son<strong>der</strong>posten<br />

Bilanzsumme<br />

Verbindlichkeiten<br />

Bilanzsumme<br />

Verbindlichkeiten + Rückstellungen<br />

Bilanzsumme<br />

Verbindlichk. + Rückstellungen + PRAPs<br />

Bilanzsumme<br />

liquide Mittel<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

liquide Mittel + kurzfristige For<strong>der</strong>ungen<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Umlaufvermögen<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

6<br />

= 65,3%<br />

= 85,3%<br />

= 5,6%<br />

= 13,9%<br />

= 14,6%<br />

= 93,5<br />

= 107,0<br />

= 107,0<br />

1 die Eigenkapitalquote sagt aus, zu wie viel Prozent das vorhandene Vermögen aus eigener Kraft heraus finanziert ist<br />

2 hier wird die Gebührenausgleichsrücklage wegen ihres Verwahrcharakters nicht als Eigenkapital betrachtet<br />

3 hier werden Son<strong>der</strong>posten dem Eigenkapital zugerechnet, da sie nach HGB dem Eigenkapital zuzurechnen<br />

sind, weil für sie keine (o<strong>der</strong> nur bedingte) Rückzahlungspflicht besteht<br />

4 die Fremdkapitalquote sagt aus, zu wie viel Prozent das vorhandene Vermögen aus fremden Mitteln finanziert wurde<br />

5 auch Rückstellungen sind Schulden im weiteren Sinne, da sie für zukünftige Zahlungsverpflichtungen, <strong>der</strong>en<br />

Ursache bereits in <strong>der</strong> Gegenwart liegt, gebildet werden; lediglich die exakte Höhe ist nicht bestimmbar<br />

6 im weitesten Sinne sind auch passivische Rechnungsabgrenzungsposten als Fremdkapital anzusehen, da es<br />

sich hierbei um Geldeingänge für noch nicht erbrachte Leistungen handelt<br />

7 diese Liquiditätskennzahl sagt aus, wie stark die in naher Zukunft fälligen Zahlungsverpflichtungen durch<br />

flüssige Mittel gedeckt sind, also wie sicher es ist, den nahen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Anlagenabnutzungsgrad 8 [%]<br />

bei Gebäuden und Außenanlagen =<br />

bei Infrastrukturvermögen 10 =<br />

Anlagen und BGA 11 =<br />

Anlagenintensität 12 [%]<br />

gesamtes Anlagevermögen =<br />

immaterielles Vermögen =<br />

Sachanlagevermögen =<br />

Finanzanlagevermögen =<br />

Goldene Finanzierungsregel 13<br />

Fristigkeitskongruenz (langfr.) 14 =<br />

Fristigkeitskongruenz (kurzfr.) 15 =<br />

kumulierte Abschreibungen 9<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

kumulierte Abschreibungen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

kumulierte Abschreibungen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

7<br />

Anlagevermögen<br />

Bilanzsumme<br />

= 37,8%<br />

= 45,3%<br />

= 57,2%<br />

= 88,2%<br />

immaterielle Vermögensgegenstände = 0,1%<br />

Bilanzsumme<br />

Sachanlagevermögen<br />

Bilanzsumme<br />

Finanzanlagevermögen<br />

Bilanzsumme<br />

langfristiges Vermögen<br />

langfristiges Kapital<br />

kurzfristiges Vermögen<br />

kurzfristiges Kapital<br />

= 79,1%<br />

= 9,0%<br />

= 0,88<br />

= 37,9<br />

8<br />

<strong>der</strong> Anlagenabnutzungsgrad gibt an, wie alt <strong>der</strong> jeweilige Anlagenbestand tendenziell ist, also wie viel Prozent<br />

<strong>der</strong> Nutzungsdauer durch die Anlagen erreicht ist; bei einem durchschnittlichen Alter beträgt <strong>der</strong> Anlagenabnutzungsgrad<br />

50%; Vorsicht: Kennzahlen können nur Tendenzaussagen geben; darüber hinaus sind die hier<br />

ermittelten Kennzahlen wegen <strong>der</strong> nicht erfassten Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlagen, die <strong>zum</strong><br />

Eröffnungsbilanzstichtag bereits vollständig abgeschrieben waren, nur begrenzt aussagefähig<br />

9<br />

die Summe <strong>der</strong> Abschreibungen, die bis <strong>zum</strong> Bilanzstichtag auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten <strong>der</strong><br />

einzelnen Anlagen getätigt wurden<br />

10<br />

ohne Anlagen in Bau und ohne Wald (<strong>der</strong> Wert des Waldes wird nicht abgeschrieben)<br />

11 einschließlich geringwertiger Wirtschaftgüter<br />

12 die Anlagenintensität gibt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens (langfristiges) Anlagevermögen darstellt<br />

13 nach <strong>der</strong> goldenen Finanzierungsregel soll das langfristige Kapital (langfristiges Eigenkapital und langfristige<br />

Schulden) den Wert des langfristigen Vermögens übersteigen, damit die notwendigen Ersatzbeschaffungen<br />

beim langfristigen Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt sind; umgekehrt soll das kurzfristige Vermögen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e die liquiden Mittel) das kurzfristige Kapital (mit kurzfristigen Fälligkeiten) übersteigen<br />

14 dieser Quotient soll unterhalb von 1,0 liegen; das ist hier <strong>der</strong> Fall<br />

15 dieser Quotient soll größer als 1,0 sein; das ist hier (deutlich) gegeben


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

III Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Bilanzpositionen wurden entsprechend § 49 Abs. 2 GemHVO-Doppik i.V.m. § 60 Ziffer<br />

19 GemHVO-Doppik nach <strong>der</strong> Struktur des Muster 19 zu § 49 GemHVO-Doppik geglie<strong>der</strong>t.<br />

In diesem Kapitel werden die für die Bewertung sämtlicher Bilanzpositionen angewandten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.<br />

A Aktiva<br />

Die Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz weist den Wert des Vermögens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> aus. Sie ist geglie<strong>der</strong>t<br />

in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten.<br />

1 Anlagevermögen<br />

Das Anlagevermögen umfasst den Zeitwert 16 aller langfristig nutzbaren Vermögensgegenstände<br />

sowie das stichtagsbezogene Finanzanlagevermögen.<br />

Ein Vermögensgegenstand ist in die Bilanz aufzunehmen, wenn die <strong>Gemeinde</strong> das wirtschaftliche<br />

Eigentum 17 daran inne hat und dieser selbständig verwertbar ist. Ein Vermögensgegenstand<br />

ist dadurch charakterisiert, dass ein wirtschaftlicher Wert vorliegt und <strong>der</strong> Gegenstand<br />

selbständig nutzungsfähig und bewertbar ist.<br />

Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

bewertet und um sich bis <strong>zum</strong> Bilanzstichtag ergebende Abschreibungen vermin<strong>der</strong>t. Auf<br />

Abweichungen von diesem Grundsatz wird an den entsprechenden Textstellen ausdrücklich<br />

hingewiesen. Anlagevermögen, das die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer überschritten<br />

hat 18 , jedoch noch immer genutzt wird, wurde als Erinnerungsposten mit einem Restwert von<br />

0 € inventarisiert.<br />

Für die Festsetzung <strong>der</strong> Nutzungsdauern des Anlagevermögens sind gemäß § 43 Abs. 1<br />

GemHVO-Doppik die „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern“ maßgebend. Sie wurden<br />

anlageartenspezifisch festgelegt und den individuellen örtlichen Verhältnissen angepasst.<br />

Sie sind für die Zukunft bindend und deshalb bei den Erläuterungen zu den einzelnen<br />

Bilanzpositionen mit aufgeführt.<br />

16 i.d.R. Anschaffungs- und Herstellungskosten ./. kumulierte Abschreibungen<br />

17 das wirtschaftliche Eigentum muss nicht mit dem rechtlichen Eigentum übereinstimmen; so sind z.B. per<br />

Erbbaurecht gepachtete Grundstücke das wirtschaftliche Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, nicht jedoch das Rechtliche.<br />

18 und damit zu 100% abgeschrieben ist<br />

8


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögensteile, die nicht körperlich bzw. nicht<br />

gegenständlich sind, son<strong>der</strong>n Rechte o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e wirtschaftliche Werte darstellen. Die sind<br />

beispielsweise Softwareprogramme, Konzessionen, Lizenzen, aber auch geleistete Investitionszuwendungen.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten we<strong>der</strong> als unbewegliches noch<br />

als bewegliches Anlagevermögen. Zu beachten ist, dass insbeson<strong>der</strong>e grundstücksgleiche<br />

Rechte wie Erbbaurechte o<strong>der</strong> Wassernutzungsrechte nicht in dieser Bilanzposition, son<strong>der</strong>n<br />

wegen ihres inhaltlichen Zusammenhanges <strong>zum</strong> Grundstück unter den Sachanlagen<br />

(Kontengruppe 05 „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich <strong>der</strong><br />

Bauten auf fremden Grundstücken“) eingeordnet wurden. 19<br />

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte<br />

In die Bilanzposition „Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte“ wurden alle entgeltlich<br />

erworbenen Software-Lizenzen aufgenommen. Ihr Restbuchwert <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> beträgt<br />

54.090,06 €.<br />

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse<br />

Geleistete Investitionszuschüsse aus <strong>der</strong> Vergangenheit wurden nicht aktiviert, da bei ihnen<br />

kein ausdrücklicher Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch geregelt wurde.<br />

Lediglich die Zahlung des ersten Teilbetrags i.H.v. 17.000 € am 17.12.2008 für den<br />

Investitionszuschuss an die Behin<strong>der</strong>tenhilfe Bergstraße für den Neubau einer Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt<br />

in Lorsch wurde hier aktiviert. Die Zahlung des zweiten Teilbetrags erfolgt im Jahr<br />

2009. Erst mit <strong>der</strong> Fertigstellung des Bauwerks beginnt <strong>der</strong> geleistete Investitionszuschuss,<br />

linear abgeschrieben zu werden.<br />

1.2 Sachanlagen<br />

Sachanlagen sind alle materiellen und körperlichen Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen<br />

Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> stehen.<br />

1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte wurden getrennt<br />

voneinan<strong>der</strong> erfasst.<br />

19 Z. 3 <strong>der</strong> VV zu § 49 GemHVO-Doppik<br />

9


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Unbebaute Grundstücke<br />

Unbebaute Grundstücke, die innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor dem Bilanzstichtag angeschafft<br />

wurden, wurden mit tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Grundstücke, die<br />

mehr als fünf Jahre vor Erstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz angeschafft wurden, wurden grundsätzlich<br />

mit dem Bodenrichtwert des Jahres 2006 angesetzt, soweit sich die tatsächlichen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht o<strong>der</strong> nur mit unvertretbar hohem Aufwand ermitteln<br />

ließen. Im Zweifel wurde <strong>der</strong> Bodenrichtwert eines vergleichbaren Grundstücks angesetzt,<br />

<strong>der</strong> dem Grundstück sowohl von <strong>der</strong> Grundstücksnutzung, als auch von <strong>der</strong> Grundstücklage<br />

her am ehesten entspricht. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Werte <strong>der</strong> Grundstücke für (überwiegend<br />

landwirtschaftliche) Fahrwege, die grundsätzlich als unbebautes Grundstück eingeordnet<br />

wurden, wurde sich an den Richtlinien des Kreises Bergstraße orientiert. Für<br />

unbebaute Grundstücke mit Hochspannungsleitungen wurde ein Wertabschlag von 25%<br />

vorgenommen. Bei Unland wurden 50% des Bodenrichtwerts angesetzt.<br />

Bei Aufwuchs auf unbebauten Grundstücken wurde nur <strong>der</strong> Grund und Boden bewertet.<br />

Gräben, Deiche, Seen, Bäche, Teiche und Kiesabbauland wurde wegen <strong>der</strong> beschränkten<br />

Nutzbarkeit als Erinnerungsposten mit einem Restwert von 0 € angesetzt. Weiterhin ist zu<br />

beachten, dass die Waldgrundstücke nicht in diese Bilanzposition laufen, son<strong>der</strong>n samt dem<br />

Aufwuchs in die Bilanzposition 1.2.3 („Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen“)<br />

fließen. Die übrigen Grundstücke, für die keine tatsächlichen Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e, den Bodenrichtwerten vorrangig anwendbaren Werte mehr<br />

ermittelt werden konnten, wurden wie folgt bewertet:<br />

Nutzungsart Bewertung in €/qm<br />

Bauerwartungsland (je nach Lage) 45,00 bis 60,00<br />

Bauerwartungsland mit Belastung 15,00<br />

Fahrwege, (nicht gepflasterte) Parkplätze 1,00 bis 2,00<br />

Fußwege 1,60<br />

Spiel- und Bolzplätze 1,50<br />

Grünanlagen, Parkflächen 1,60 bis 2,00<br />

Lagerflächen 1,60<br />

Friedhofsflächen (Bodenrichtwerte) 1,60 bis 2,00<br />

Ackerland (Gewerbe) 45,00<br />

Ackerland, landwirtschaftliche Betriebsflächen (Bodenrichtwerte) 1,60 bis 2,00<br />

Gehölzflächen 1,60 bis 2,00<br />

Grün- und Gartenland 1,60 bis 2,00<br />

Unland (50% des Bodenrichtwerts o<strong>der</strong> vergleichbar ermittelten Werts) 0,17 bis 1,00<br />

Insgesamt hält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> unbebaute Grundstücke mit einem Gesamtwert von<br />

15.599.008,48 €.<br />

10


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Bebaute Grundstücke<br />

Die Bewertung des Grund und Bodens orientiert sich grundsätzlich an <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Nutzung. Ggf. vorhandene Nutzungs-, Verfügungs- o<strong>der</strong> Verwertungsbeschränkungen wurden<br />

berücksichtigt (z.B. Geh-, Leitungs-, Wegerechte u. ä.). Bewertet wird hier lediglich das<br />

Grundstück. Aufbauten wie Gebäude, Straßen, Wege, Plätze o<strong>der</strong> Denkmäler wurden<br />

separat unter <strong>der</strong> entsprechenden Bilanzposition erfasst.<br />

Grundstücke, die innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor dem Bilanzstichtag angeschafft<br />

wurden, wurden mit tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet.<br />

Grundstücke, die mehr als fünf Jahre vor Erstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz angeschafft<br />

wurden, wurden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert angesetzt, soweit sich die tatsächlichen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht o<strong>der</strong> nur mit unvertretbar hohem Aufwand<br />

ermitteln ließen. Hierbei wurden die Bodenrichtwerte des Jahres 2006 angesetzt. Im Zweifel<br />

wurde <strong>der</strong> Bodenrichtwert angesetzt, <strong>der</strong> sowohl <strong>der</strong> Grundstücksnutzung, als auch <strong>der</strong><br />

Grundstücklage am ehesten entspricht. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Werte <strong>der</strong> Grundstücke für<br />

einbahnige Straßen wurden sich an den Richtlinien des Kreises Bergstraße orientiert.<br />

Für Grundstücke mit Hochspannungsleitungen wurde je nach individueller Einschätzung ein<br />

Wertabschlag von 5% bis 25% vorgenommen.<br />

Die Grundstücke, für die keine tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e, den Bodenrichtwerten vorrangig anwendbaren Werte mehr ermittelt werden konnten,<br />

wurden wie folgt bewertet:<br />

Nutzungsart<br />

11<br />

Bewertung<br />

in €/qm<br />

Gebäude- und Freiflächen, Bauplätze (überwiegend Bodenrichtwerte) 70,00 bis 325,00<br />

Gebäude- und Freiflächen mit Son<strong>der</strong>nutzung 20,00 bis 40,00<br />

Gebäude- & Freiflächen für Handel & Dienstleistungen und zu Erholung 1,60<br />

Flächen mit Abwasserbeseitigungs- und Elektrizitätsversorgungsanlagen 1,60 bis 2,00<br />

Straßen- und Gehwegflächen 1,60 bis 2,00<br />

Parkplatzflächen mit Aufbau 1,00 bis 2,00<br />

Sportplätze 1,60<br />

Tennisplatz 1,00<br />

Als grundstücksgleiche Rechte (Ebbaupachtgrundstücke) wurde das per Erbbaupacht genutzte<br />

Grundstück Bürgerzentrum erfasst und nach den Bodenrichtwerten bewertet. Hieraus<br />

ergibt sich ein Wert i.H.v. 344.320,00 €. Grundstücke mit vergebenen Erbbaurechten wurden<br />

wegen dem fehlenden wirtschaftlichen Eigentum als Erinnerungsposten mit einem Restwert<br />

von 0 € erfasst.<br />

Insgesamt hält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> bebaute Grundstücke mit einem Gesamtwert von<br />

5.367.720,73 €.


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken<br />

Gebäude und Gebäudeteile wurden in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz im Sachwertverfahren durch<br />

Anwendung <strong>der</strong> vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1997<br />

herausgegebenen Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) bewertet, soweit die<br />

tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr o<strong>der</strong> nur noch mit unvertretbarem<br />

Aufwand hätten ermittelt werden können. Der hierdurch ermittelte Gebäudewert<br />

wurde für die Wertfeststellung in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz mit Hilfe <strong>der</strong> Baupreisindextabelle auf<br />

die fiktiven historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten korrigiert. Die Nutzungsdauer<br />

für massive Gebäude sowie Bau-, Boden- und Kulturdenkmäler, Kultur- und Sportanlagen<br />

und Betriebsvorrichtungen wurde auf 50 Jahre festgesetzt. Die Nutzungsdauern für Buswartehallen<br />

und Außenanlagen beträgt 20 Jahre. werden über einen Zeitraum von jeweils 50<br />

Jahren abgeschrieben.<br />

Folgende Restwerte für Grundstücke und Außenanlagen wurden in die Eröffnungsbilanz vorgetragen:<br />

Gebäudeart<br />

12<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Kin<strong>der</strong>gärten, -tagesstätten und –horte, Jugend- & Freizeiteinrichtungen 2.924.885,00<br />

Sportanlagen 3.361.281,96<br />

Bürgerhäuser, Kinogebäude 228.054,55<br />

Brand- und Katastrophenschutzeinrichtungen 1.343.160,02<br />

Leichenhallen und sonstige Friedhofsgebäude 308.910,86<br />

Sonstige Betriebsgebäude 262.108,51<br />

Verwaltungsgebäude 1.725.152,97<br />

An<strong>der</strong>e Bauten (z.B. Buswartehallen) 92.977,64<br />

Grundstückseinrichtungen 597.280,39<br />

Wohngebäude 516.748,89<br />

Summe aller Gebäude und Außenanlagen 11.360.560,79<br />

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen<br />

Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen und –bauten wurden als Infrastrukturvermögen<br />

bewertet.<br />

Straßenabschnitte, die innerhalb <strong>der</strong> vergangenen 5 Jahre gebaut o<strong>der</strong> erneuert wurden,<br />

wurden zu tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Für die Bewertung <strong>der</strong> älteren<br />

Straßen bzw. Straßenabschnitte ist <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geographic Systems Dataservice (GSD)<br />

ermittelte Orientierungswert von 76,00 € pro Quadratmeter <strong>der</strong> einzelnen, separat erfassten<br />

Streckenabschnitte maßgebend. In diesem sind die Werte <strong>der</strong> Straßenschil<strong>der</strong>, Leitplanken<br />

und Markierungen enthalten. Gehwege und Parkplätze werden separat erfasst. Für sie liegt<br />

ein separater Orientierungswert i.H.v. 45,00 € pro Quadratmeter zugrunde. Die Nutzungsdauer<br />

<strong>der</strong> Straßen wurde grundsätzlich auf 25 Jahre und die <strong>der</strong> Gehwege und Parkflächen<br />

auf 12 Jahre festgesetzt. Als Aktivierungszeitpunkt wurde <strong>der</strong> erste Januar des Jahres gewählt,<br />

in dem <strong>der</strong> Straßenkörper tatsächlich angeschafft o<strong>der</strong> hergestellt bzw. in Betrieb genommen<br />

wurde. Straßenkörper, die älter sind als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

wurden als Erinnerungsposten mit einem Restwert von 0 € angesetzt. Lässt sich <strong>der</strong><br />

Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungszeitpunkt nicht mehr ermitteln, so wurde dieser anhand des<br />

Straßenzustands, anhand von Erfahrungswerten o<strong>der</strong> anhand sonstiger nachvollziehbarer<br />

Ermittlungen geschätzt.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Abwasseranlagen (insbeson<strong>der</strong>e die Kläranlage und die Kanalisation<br />

einschließlich <strong>der</strong> Pumpwerke) resultiert aus einem Anlagenachweis <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> einer<br />

vereidigten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bereits seit den 70er<br />

Jahren regelmäßige Anlagenachweise für die Gebührenhaushalte erstellt.<br />

Gemäß Muster 12 zu § 33 Abs. 4 GemHVO-Doppik sind die Waldgrundstücke und <strong>der</strong>en<br />

Aufwuchs bei <strong>der</strong> Bewertung des Waldvermögens in einer Position zu erfassen und dem<br />

Infrastrukturvermögen zuzuordnen. Die Waldgrundstücke wurden entsprechend <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe Hessische Rechnungsprüfungsämter nach dem Modell des Waldbesitzerverbands<br />

Hessen mit 0,34 € pro m 2 für die Grundstückswerte und 0,17 € pro m 2 für<br />

den Aufwuchs bewertet. We<strong>der</strong> die Waldgrundstücke noch <strong>der</strong> Waldaufwuchs unterliegen<br />

einem Werteverzehr (Abschreibungen), da <strong>der</strong> dortige Forstbetrieb eine nachhaltige Waldbestandserhaltung<br />

gewährleistet. In die Bilanzposition „Wald“ fließen aus technischen<br />

Gründen auch in geringem Umfang Teil-Flurstücke mit ein, die aufgrund ihrer Nutzungsart<br />

mit den Bodenrichtwerten für landwirtschaftliche Flächen angesetzt wurden.<br />

Folgendes Infrastrukturvermögen wurde in die Eröffnungsbilanz vorgetragen:<br />

Anlageart<br />

13<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Straßennetz einschl. Gehwege und Parkplätze 2.578.686,59<br />

Kanalisation einschließlich Hausanschlüsse 7.702.512,00<br />

An<strong>der</strong>e Abwasseranlagen (Alte Kläranlage, Pumpwerke, Hauptsammler) 5.884.815,34<br />

Wald (davon Grundstück 977.573,64 €, davon Aufwuchs 488.787,32 €) 1.466.360,96<br />

Sonstiges Allgemeines Infrastrukturvermögen 531.217,06<br />

18.163.591,95<br />

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung<br />

Maschinen und technische Anlagen, die nicht <strong>zum</strong> Infrastrukturvermögen und nicht zu den<br />

Fahrzeugen gehören, wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, fortgeschrieben um<br />

die Abschreibungen, bewertet. Dies gilt auch dann, wenn sie baulich mit dem Grund und<br />

Boden o<strong>der</strong> einem Gebäude verbunden sind. Bei Heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen<br />

in einem Gebäude handelt es sich um unselbständige Bestandteile dieser Gebäude.<br />

Fahrzeuge wurden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Zu den Fahrzeugen gehören<br />

auch die kommunalen Spezialfahrzeuge.


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Für Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung wurden folgende Nutzungsdauern<br />

festgesetzt:<br />

Anlageart<br />

Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

Steuerungsgeräte, Gebläseeinrichtungen (Abwasser) 7<br />

Pumpen, Rasenmäher, Motorsägen, Laubsauger, Stapler, Vertikutierer, Bohrer 10<br />

Elektrotechnische Ausrüstung 14<br />

Anschlussstücke (Abwasser) 20<br />

Folgende Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung wurden bewertet:<br />

Anlageart<br />

14<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Anlagen <strong>der</strong> Betriebstechnik 40.293,00<br />

Maschinelle Einrichtungen 13.304,00<br />

Sonstige Maschinen, Geräte und Reserveteile 5.378,00<br />

Summe <strong>der</strong> Anlagen und Maschinen 58.975,00<br />

1.2.5 An<strong>der</strong>e Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Vermögensgegenstände, die den sonstigen Anlagen sowie <strong>der</strong> Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

zuzuordnen sind, wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet<br />

und mit folgenden Nutzungsdauern versehen: Gewährleistung Sicherung<br />

Anlageart<br />

Hardware (Computer-Workstationen, Server, Notebooks, Monitore, Drucker, Scanner, Beamer,<br />

Switchs, Hubs usw.), Farbcamera CV, Han<strong>der</strong>fassungsgeräte (Ordnungspolizei),<br />

Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

3<br />

Notstromerzeuger, Feuerwehrbekleidung/Schutzanzüge<br />

Schlauchboote 4<br />

sonstige Foto- und Kopiertechnik, Mobilfunkgeräte + Zubehör, Stechuhr, Kopierer,<br />

Digitalkameras, Faxgeräte, sonstige Kommunikationstechnik, Bohrmaschinen 5<br />

(stationär), Wärmebildkameras, Krankentragen, Flipcharts, Rettungsgeräte<br />

Funkgeräte, Mikroskope, Pumpen, Fahrrä<strong>der</strong>, Handarbeitsgeräte 6<br />

Video- und Musikanlagen/-aufnahmegeräte / Verstärker / CD-/DVD-Player/-<br />

7<br />

Recor<strong>der</strong>/-Wechsler, Receiver, Projektoren, TV-Monitor/TV-Gerät, Fotoapparate<br />

Bürogeräte, Reinigungsgeräte, sonstige Elektrogeräte, Sanitärausstattung, Klimaanlagen,<br />

Lautsprecheranlagen, Nähmaschinen, Löschgeräte, Schläuche, Schein-<br />

8<br />

werfer, Rettungswerkzeug, PKW, Anhänger, LKW, Sattelschlepper, Kipper, Auflie-<br />

ger, Wechselaufbauten, sonstige Fahrzeuge, Boote (außer Schlauchboote), Werkzeuge<br />

Heizungsgeräte, Atemschutzgeräte, sonstige Feuerwehrgeräte 9<br />

Telefonanlagen, Feuermeldeanlagen, Werkstatteinrichtungen / Maschinen, Küch<br />

Telefonanlagen, Feuermeldeanlagen, Werkstatteinrichtungen / Maschinen, Küchen


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Anlageart<br />

Telefonanlagen, Feuermeldeanlagen, Werkstatteinrichtungen / Maschinen, Küchengeräte,<br />

Laborwaagen, Strahlenmessausrüstung, Messgeräte (Abwasser), Erste-<br />

Hilfe-Schränke, Sportgeräte, Spielgeräte, Instrumente, Kin<strong>der</strong>wagen, Trauergegenstände,<br />

Leichenwagen, Kühleinrichtung (Kühlraum), Kompressoren, Rettungs-<br />

boote, Schubkarren, Werkstatteinrichtung, Straßenleuchten (beweglich)<br />

15<br />

Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

Tische, Stühle, Schränke, Regale, Tafeln, Kücheneinrichtungen, Lampen, Tresore,<br />

Alarmanlagen, sonstige Ausstattungsgegenstände, Laboreinrichtung, Musikinstrumente<br />

(Tasten), Magnettafeln, Wahlurnen, Wahlkabinen, Schil<strong>der</strong>, Baustellen-Verkehrszeichen,<br />

Feuerwehrfahrzeuge (Schlauchwagenfahrzeuge, Rüstwagenfahrzeuge,<br />

Einsatzleitwagen, Drehleitern, Kommandowagen, Mannschaftstransportwagen, Feuer-<br />

15<br />

wehranhänger, Ölsperrenanhänger, Ölbindemittelanhänger, Pulverlöschgerät-Anhänger,<br />

Schaumbildner-Anhänger, Sonstige)<br />

Friedhofsausstattung, Kühlzellen, Wandbil<strong>der</strong>, Schneepflüge 20<br />

Spezielle Feuerwehrfahrzeuge (Tanklöschfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge) 25<br />

Folgende „sonstigen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung“ wurden bewertet:<br />

Anlageart<br />

10<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Fuhrpark 688.172,08<br />

Sonstige Betriebsausstattung 207.547,03<br />

Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände 91.934,00<br />

Büromaschinen, Organisationsmittel, Datenverarbeitungs- und<br />

Kommunikationsmittel<br />

34.800,59<br />

Sonstige Geschäftsausstattung 3.854,00<br />

GWG 20 <strong>der</strong> Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00<br />

Summe <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.026.307,70<br />

1.2.6 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind geldliche Vorleistungen auf noch zu<br />

erhaltende Sachanlagen o<strong>der</strong> Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen für Bauten und<br />

an<strong>der</strong>e Anlagen, die noch nicht fertiggestellt sind o<strong>der</strong> noch nicht betriebsfähig sind. Sie<br />

wurden mit den tatsächlich gezahlten Beträgen angesetzt.<br />

20 Geringwertige Wirtschaftsgüter; bis <strong>zum</strong> 31.12.2008 wurde von <strong>der</strong> bis dahin gültigen (alten) Regelung mit <strong>der</strong><br />

410-€-Grenze und <strong>der</strong> Sofortabschreibung Gebrauch gemacht


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Folgende unfertige Maßnahmen wurden <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> als „Anlagen in Bau“ geführt und<br />

mit den bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten (An-)Zahlungen bewertet:<br />

Anlagen im Bau <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

16<br />

Geleistete Zahlungen<br />

bis <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> in €<br />

Feuerwehrgerätehaus Wattenheim 447.401,80<br />

Erneuerung Darmstädter Straße 1.988.636,74<br />

Umbau Kläranlage II 1.868.652,22<br />

Än<strong>der</strong>ung Kanalisation Riedsee 11.662,00<br />

Umbau Pumpwerk West 25.421,45<br />

Kanalbauprogramm 2007 bis 2009 2.582.278,41<br />

Summe <strong>der</strong> Anlagen im Bau 6.924.052,62<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

In <strong>der</strong> Regel handelt es sich bei Finanzanlagen um Anteile an verbundenen Unternehmen,<br />

Beteiligungen, Wertpapiere sowie verschiedene Formen sogenannter Ausleihungen. Wertpapieranlagen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, welche nicht auf Dauer bzw. nur zur Ausnutzung von Liquiditätsreserven<br />

gebildet worden sind, werden nicht als Finanzanlagen klassifiziert. Derartige<br />

Vermögensgegenstände werden generell dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie je<strong>der</strong>zeit<br />

relativ problemlos aufgelöst werden können.<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen sind Finanzanlagen an rechtlich selbstständigen<br />

Unternehmen, auf die die <strong>Gemeinde</strong> einen beherrschenden Einfluss ausübt. Ein solcher<br />

Einfluss wird i.d.R. bei einem Anteil von mehr als 50 v. H. unterstellt.<br />

Anteile an Unternehmen, auf die die <strong>Gemeinde</strong> einen beherrschenden Einfluss ausübt,<br />

liegen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag nicht vor.<br />

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> keine Anteile an verbundenen Unternehmen hält, können hier auch<br />

keine Ausleihungen vorliegen.<br />

1.3.3 Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und Son<strong>der</strong>vermögen<br />

Beteiligungen sind Anteile an an<strong>der</strong>en Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen<br />

Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu<br />

dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind o<strong>der</strong> nicht. Als<br />

Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften<br />

Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten. Beteiligungen wurden nach <strong>der</strong><br />

Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet (§ 59 Abs. 4 GemHVO-Doppik).<br />

Der Sparkassenzweckverband Worms-Alzey-Ried hält <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> ein Eigenkapital von<br />

129.892.490,80 €. Der Anteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n am Sparkassenzweckverband gilt nach Z. 10.3


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

<strong>der</strong> VV zu § 59 GemHVO-Doppik unabhängig von <strong>der</strong> Höhe des Anteils als Beteiligung. In<br />

Abstimmung mit den übrigen Anteilseignern wurde das Eigenkapital entsprechend § 3 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 2 <strong>der</strong> Verbandsordnung zu jeweils einem Drittel Worms, Alzey und dem Ried<br />

zugeordnet. Der Anteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an <strong>der</strong> Haftung <strong>der</strong> Ried-<strong>Gemeinde</strong>n<br />

(3.548/25.000) wurde als Maßstab zur Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals zugrundegelegt.<br />

Hieraus ergibt sich ein zu aktivieren<strong>der</strong> Beteiligungswert i.H.v. 6.144.780,76 €.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält eine Beteiligung an <strong>der</strong> HSE Wasserversorgung <strong>Biblis</strong> GmbH mit<br />

einem Anteil von 25,1%. Das Eigenkapital <strong>der</strong> HSE Wasserversorgung <strong>Biblis</strong> GmbH betrug<br />

<strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag 1.005.011,84 € 21 . Der Wert dieser Beteiligung liegt damit bei<br />

252.257,97 €.<br />

Der Beteiligungswert am Gewässerverband Bergstraße wurde auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

des Gewässerverbands <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> über die Eigenkapitalspiegelbildmethode<br />

ermittelt. Hiernach ergibt sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> bei einem Anteil von 6,26%<br />

ein Eröffnungsbilanzwert von 98.916,28 €.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält weiterhin 1,12% <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile an <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

Bergstraße GmbH. Wegen <strong>der</strong> Langfristigkeit <strong>der</strong> Anlage wurde diese als Beteiligung<br />

und nicht als reines Wertpapier angesehen und nach <strong>der</strong> Eigenkapitalspiegelbildmethode mit<br />

einem Gesamtwert von 10.771,78 € bewertet.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> an dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)<br />

beträgt 2,62% und liegt damit unterhalb <strong>der</strong> 20%-Grenze. Dennoch gelten Zweckverbände<br />

unabhängig von ihrem Anteil nach Z. 23 <strong>der</strong> VV zu § 49 GemHVO-Doppik als Beteiligung, da<br />

bei dieser Form <strong>der</strong> interkommunalen Kooperation die Herstellung einer dauerhaften Verbindung<br />

unterstellt wird. Das Eigenkapital des ZAKB beträgt <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

388.859,48 €. Somit beträgt <strong>der</strong> zu aktivierende Beteiligungswert 10.188,12 €.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält kein Son<strong>der</strong>vermögen.<br />

1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Ausleihungen an Unternehmen sind langfristige Finanz- und Kapitalfor<strong>der</strong>ungen. Dementsprechend<br />

sind sie ein kostengünstiger Kredit an diese Unternehmen. For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Lieferung und Leistungen gelten nur dann als Ausleihungen, wenn sie in solche umgewandelt<br />

werden.<br />

Ausleihungen dieser Art liegen bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag nicht<br />

vor.<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Als Wertpapiere des Anlagevermögens wurden die Versorgungsrücklage und die Anteile <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an <strong>der</strong> HEAG Südhessische Energie AG (HSE), <strong>der</strong> Volksbank Kreis<br />

Bergstraße (heute Volksbank Darmstadt / Kreis Bergstraße), <strong>der</strong> Raiffeisenbank Ried eG<br />

und <strong>der</strong> Wohnbau Bergstraße eG bilanziert.<br />

21 Vgl. Jahresabschluss <strong>der</strong> HSE Wasserversorgung <strong>Biblis</strong> GmbH <strong>zum</strong> 31.12.2008<br />

17


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Das Guthaben aus dem KVR-Fonds auf Grundlage <strong>der</strong> gesetzlichen Versorgungsrücklage ist<br />

ein Wertpapier des Anlagevermögens. Es wurde in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz mit dem Wert angesetzt,<br />

den die Versorgungskasse jährlich mitteilt. Dieser beträgt <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

37.695,29 €.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an <strong>der</strong> HSE AG stellt wegen des geringen Kapitalanteils von<br />

etwa 0,001% keine Beteiligung im Sinne <strong>der</strong> Bilanzposition 1.3.3 dar, son<strong>der</strong>n ein zu<br />

Anschaffungskosten zu bewertendes Wertpapier des Anlagevermögens. Erworben wurden<br />

8.100 Stückaktien à 1,71 €. Somit beträgt <strong>der</strong> bilanzielle Wert dieses Wertpapiers <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> 13.851,00 €.<br />

Darüber hinaus wurden die Genossenschaftsanteile an <strong>der</strong> Volksbank Kreis Bergstraße<br />

(260,00 €), <strong>der</strong> Raiffeisenbank Ried eG (150,00 €) und <strong>der</strong> Wohnbau Bergstraße eG<br />

(630,00 €) erfasst.<br />

1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)<br />

Unter <strong>der</strong> Bilanzposition „sonstige Finanzanlagen (sonstige Finanzanlagen)“ wurden bestehende<br />

Mitarbeiterdarlehen (die Restfor<strong>der</strong>ung beträgt <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt<br />

55.713,95 €) und ein gewährtes Darlehen an den Tierschutzverein Lampertheim (die<br />

Restfor<strong>der</strong>ung beträgt <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt 5.500,00 €) erfasst.<br />

18


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

2 Umlaufvermögen<br />

Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, <strong>der</strong>en Bestand sich durch Zu- und<br />

Abgänge häufig än<strong>der</strong>t. Sie befinden sich nur kurze Zeit bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und dienen nicht,<br />

wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Sie dienen <strong>der</strong> Verarbeitung<br />

o<strong>der</strong> dem Verkauf. In <strong>der</strong> Kommunalverwaltung machen die For<strong>der</strong>ungen 22 den Großteil des<br />

Umlaufvermögens aus.<br />

2.1 Vorräte einschließlich <strong>der</strong> Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

Vorräte einschließlich <strong>der</strong> Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe brauchen nur dann bilanziert zu<br />

werden, wenn ihr Wert pro Lager 10.000 € netto (<strong>der</strong>zeit 11.900 € brutto) nicht übersteigt, da<br />

sie als verbraucht gelten. 23 Vorräte, die diese Grenze übersteigen, lagen <strong>zum</strong> Stichtag<br />

<strong>01.01.2009</strong> nicht vor und gelten als verbraucht.<br />

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> kein Produktionsbetrieb ist und die Dienstleistungen dem Zeitpunkt<br />

entsprechend erbracht werden, liegen <strong>zum</strong> Bilanzstichtag keine unfertigen Erzeugnisse,<br />

Leistungen und Waren vor.<br />

2.3 For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

For<strong>der</strong>ungen sind zu erwartende Einzahlungen aufgrund einer bereits erfolgten Lieferung<br />

o<strong>der</strong> Leistung o<strong>der</strong> aufgrund eines sonstigen Rechtsanspruchs auf zu erhaltende Zahlungen.<br />

Prinzipiell wurden alle <strong>zum</strong> 31.12.2008 bestehenden Kasseneinnahmereste (kameralistische<br />

Bezeichnung für For<strong>der</strong>ungen) als For<strong>der</strong>ungen in die Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

übernommen (insgesamt 933.369,68 €). Hinzu kommen allerdings weitere For<strong>der</strong>ungen, die<br />

erst im Laufe des Jahres 2009 als solche erkannt wurden und in die Eröffnungsbilanz vorgetragen<br />

wurden (insgesamt 30.373,44 €). Darüber hinaus bestehen For<strong>der</strong>ungen aus<br />

durchlaufenden Gel<strong>der</strong>n und Gehaltsvorschüssen i.H.v. 60.237,80 € („sonstige Vermögensgegenstände“).<br />

Um dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip nachzukommen, wurden Einzelwertberichtigungen<br />

i.H.v. 3.872,54 € vorgenommen. Darüber hinaus wurden die nicht einzelwertberichtigten<br />

For<strong>der</strong>ungen (955.998,04 €) pauschal um 1% wertberichtigt (Pauschalwertberichtigung).<br />

22 rechtlich zu erwartende Einzahlungen auf Grundlage von bereits erbrachten Leistungen, Verkäufen o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e Einzahlungserwartungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht<br />

23 vgl. Z. 5 <strong>der</strong> VV zu § 36 GemHVO-Doppik<br />

19


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

2.3.1 For<strong>der</strong>ungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen<br />

und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen<br />

Bei den For<strong>der</strong>ungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionsbeiträgen<br />

i.H.v. insgesamt 500.828,09 € handelt es sich um offene Kanalbeiträge mit einer Gesamthöhe<br />

von 434.141,00 €. Hinzu kommt ein offener Zuschuss des Kreises Bergstraße für<br />

den Betrieb <strong>der</strong> Riedhalle i.H.v. 20.127,92 €. Weiterhin bestehen offene For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Kostenersatzleistungen für Kanalanschlussmaßnahmen i.H.v. 46.559,17 €, die kaufmännisch<br />

wie Investitionsbeiträge anzusehen sind.<br />

Auf die Gesamtfor<strong>der</strong>ungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionsbeiträgen<br />

i.H.v. 500.828,09 € wurde eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1% (5.008,28<br />

€) vorgenommen. Nicht wertberichtigt wurden die <strong>zum</strong> Stichtag noch offenen For<strong>der</strong>ungen<br />

aus Investitionszuweisungen vom Land für die Maßnahme Darmstädter Straße (333.400,00 €),<br />

das Tanklöschfahrzeug (43.000,00 €), das Feuerwehrgerätehaus Wattenheim (66.979,23 €)<br />

und die Ablösung von Kirchenbaulasten (16.150,00 €) i.H.v. insgesamt 459.529,23 €.<br />

2.3.2 For<strong>der</strong>ungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben<br />

Bei den For<strong>der</strong>ungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben i.H.v. 343.508,91 € handelt<br />

es sich um<br />

offene Verwaltungsgebühren i.H.v. 1.002,05 €,<br />

o davon Ordnungsamt 962,05 €<br />

o davon Bauamt 40,00 €<br />

offene Benutzungsgebühren i.H.v. 67.135,97 €,<br />

o davon Feuerwehr 1.425,96 €<br />

o davon Kin<strong>der</strong>garten Pusteblume 5.074,36 €<br />

o davon Kin<strong>der</strong>garten Glückskäfer 254,50 €<br />

o davon Straßen 595,16 €<br />

o davon Abwassergebühren 46.205,81 €<br />

o davon Abfallgebühren (Altfälle) 3.365,12 €<br />

o davon Friedhofs- und Bestattungsgebühren 5.528,50 €<br />

o davon Frischwassergebühren (Altfälle) 4.686,56 €.<br />

offene Steuern i.H.v. 175.934,35 €,<br />

o davon Grundsteuer A 1.103,61 €<br />

o davon Grundsteuer B 8.531,34 €<br />

o davon Gewerbesteuer 159.591,11 €<br />

o davon Spielapparatesteuer 3.382,50 €<br />

o davon Hundesteuer 3.325,79 €<br />

Mahngebühren, Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen i.H.v. 99.436,54 €<br />

20


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

o davon Mahngebühren und Säumniszuschläge 96.225,78 €<br />

o davon Nachzahlungszinsen 3.210,76 €.<br />

Die offenen For<strong>der</strong>ungen aus Abfallgebühren sind <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag allesamt<br />

älter als 6 Jahre, da die Aufgabe <strong>der</strong> Abfallbeseitigung seit dem 01.01.2003 durch den<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft Kommunale Bergstraße (ZAKB) ausgeübt wird. Bereits das<br />

Alter dieser For<strong>der</strong>ungen lässt darauf schließen, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser<br />

For<strong>der</strong>ungen deutlich oberhalb <strong>der</strong> üblichen Ausfallwahrscheinlichkeit liegt. Aus diesem<br />

Grunde wurden die bestehenden For<strong>der</strong>ungen aus Abfallgebühren um 50% (1.682,56 €)<br />

einzelwertberichtigt.<br />

Die offenen For<strong>der</strong>ungen aus Frischwassergebühren sind <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

allesamt älter als 5 Jahre, da die Aufgabe <strong>der</strong> Frischwasserversorgung seit dem 01.01.2004<br />

durch die HSE Wasserversorgung <strong>Biblis</strong> GmbH ausgeübt wird. Bereits das Alter dieser<br />

For<strong>der</strong>ungen lässt darauf schließen, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser For<strong>der</strong>ungen<br />

deutlich oberhalb <strong>der</strong> üblichen Ausfallwahrscheinlichkeit liegt. Aus diesem Grunde wurden<br />

die bestehenden For<strong>der</strong>ungen aus Frischwassergebühren (nur <strong>der</strong> Anteil ohne Umsatzsteuer)<br />

um 50% (2.189,98 €) einzelwertberichtigt. Die aus den Restfor<strong>der</strong>ungen bestehenden<br />

latenten (potenziellen) Umsatzsteuerverbindlichkeiten (306,60 €) dürfen hingegen nicht<br />

wertberichtigt werden.<br />

Für die übrigen For<strong>der</strong>ungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (335.457,29 €)<br />

wurde eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. einem Prozent (3.354,57 €) vorgenommen.<br />

2.3.3 For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Bei den aus Kasseneinnahmeresten des Jahres 2008 übertragenen For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen handelt es sich um<br />

offene For<strong>der</strong>ungen aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 81.263,90 €,<br />

offene For<strong>der</strong>ungen aus Kostenerstattungen und privatrechtl. Entgelten 2.601,73 €,<br />

offene For<strong>der</strong>ungen aus Grundstücksverkäufen 5.167,05 €,<br />

In diese Bilanzposition fließen darüber hinaus For<strong>der</strong>ungen i.H.v. 30.373,44 € ein, die erst im<br />

Laufe des Jahres 2009 als solche erkannt wurden und daher über die Kasseneinnahmereste<br />

des Jahres 2008 hinaus erfasst wurden. Hierzu gehören<br />

eine Restfor<strong>der</strong>ung aus einem Grundstücksverkauf i.H.v. 30.000 € sowie<br />

eine For<strong>der</strong>ung aus Rückerstattungen im Jahr 2008 i.H.v. 373,44 €.<br />

Für die For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen (insgesamt 119.406,12 €) wurde eine<br />

Pauschalwertberichtigung i.H.v. einem Prozent (1.194,07 €) vorgenommen.<br />

2.3.4 For<strong>der</strong>ungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, bestehen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag nicht.<br />

21


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Unter <strong>der</strong> Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ wurden For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Vorleistungen für Schäden, die eine Versicherung erst zu einem Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag<br />

erstattet, i.H.v. 53.253,80 €, For<strong>der</strong>ungen aus Gehaltsvorschüssen i.H.v. 6.875,00 €<br />

sowie For<strong>der</strong>ungen aus Überzahlungen und Fehlüberweisungen i.H.v. 109,00 € erfasst.<br />

Einzel- o<strong>der</strong> Pauschalwertberichtigungen sind für die Bilanzposition „sonstige Vermögensgegenstände“<br />

nicht vorgesehen.<br />

2.4 Flüssige Mittel<br />

Zu den flüssigen Mittel zählt <strong>der</strong> Zahlungsmittelbestand aus Guthaben bei Kreditinstituten<br />

i.H.v. 6.987.293,46 €, <strong>der</strong> Kassenbargeldbestand i.H.v. 4.207,72 € sowie <strong>der</strong> Bargeldbestand<br />

aus Gebühren- und Nebenkassen i.H.v. 1.990,00 €.<br />

22


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

3 Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten werden für Leistungsfor<strong>der</strong>ungen, also bereits<br />

gezahlte, aber noch nicht erhaltene Lieferungen und Leistungen gebildet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

müssen gemäß <strong>der</strong> Bewertungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> nur dann<br />

gebildet werden, soweit die abzugrenzenden Beträge eine Höhe von 3.000 € überschritten<br />

haben o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Zahlung nicht alljährlich in etwa gleicher Höhe wie<strong>der</strong>kehrend ist.<br />

Zweck dieser Bilanzposition ist es, die Aufwendungen in die Periode ihrer Entstehung zu<br />

transferieren und damit vom Zahlungszeitpunkt abzukoppeln.<br />

Der in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz erfasste aktivische Rechnungsabgrenzungsposten umfasst<br />

insbeson<strong>der</strong>e geleistete Ansparraten <strong>der</strong> Anspardarlehen. Diese sind als vorweggenommene<br />

Zinsauszahlungen anzusehen und als Aufwand über die Tilgungsphase aufzulösen. Sie umfassen<br />

<strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt 239.968,81 €. Darüber hinaus umfasst diese Bilanzposition<br />

die Beamtenbesoldung für den Monat Januar 2009 (25.159,17 €), die bereits im Jahr<br />

2008 ausgezahlt wurde einschließlich den dazugehörigen Lohnsteuerzahlungen an das Finanzamt,<br />

die ebenfalls bereits im Dezember 2008 gezahlt wurden, obwohl diese turnusmäßig<br />

eigentlich erst im Folgemonat, also dem Monat, für den das Gehalt gezahlt wird, fällig<br />

sind.<br />

23


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

B Passiva<br />

Die Passivseite <strong>der</strong> Bilanz weist aus, wie das auf <strong>der</strong> Aktivseite dargestellte Vermögen<br />

finanziert ist, indem diesem Vermögen die zahlungsbestandsunabhängigen Gegenpositionen<br />

klassifiziert und als Eigenkapital (Nettoposition und Rücklagen), Son<strong>der</strong>posten (erhaltene<br />

Investitionszuschüsse und –beiträge) o<strong>der</strong> Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen<br />

und passive Rechnungsabgrenzungsposten) gegenübergestellt wird.<br />

1 Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital gibt Auskunft darüber, welcher Teil des Vermögens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> selbst finanziert ist. Das Eigenkapital ist kein Geldmittelbestand,<br />

son<strong>der</strong>n lediglich eine Informationsgröße. Es glie<strong>der</strong>t sich in die Nettoposition, Rücklagen<br />

und Son<strong>der</strong>rücklagen sowie die Ergebnisverwendung.<br />

1.1 Nettoposition<br />

Die Nettoposition ist die Residualgröße aus Vermögen und Schulden. Sie gibt also den Wert<br />

des (Rest-)Vermögens an, <strong>der</strong> nicht durch Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden, Schulden<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e künftige Verpflichtungen finanziert ist. Die Nettoposition ist in <strong>der</strong> Regel<br />

unverän<strong>der</strong>lich und darf nur dann angepasst werden, soweit die Eröffnungsbilanz wegen<br />

dringlichen, nachträglich erst auffallenden Vermögens- o<strong>der</strong> Schuldenwerten, die <strong>zum</strong><br />

Eröffnungsbilanzstichtag bereits bestanden haben, rückwirkend verän<strong>der</strong>t werden müsste.<br />

Diese Möglichkeit besteht längstens für 5 Jahre ab dem Stichtag <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz.<br />

Die Summe des Vermögens beträgt <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt 73.930.712,33 €. Gleichzeitig<br />

beträgt die Summe <strong>der</strong> Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Son<strong>der</strong>posten, Rücklagen und<br />

passivischen Rechnungsabgrenzungsposten 33.584.580,90 €. Daraus ergibt sich eine Nettoposition<br />

i.H.v. 40.346.131,43 €.<br />

1.2 Rücklagen und Son<strong>der</strong>rücklagen<br />

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses<br />

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bestehen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> grundsätzlich<br />

nicht, da es zu diesem Stichtag noch kein abgeschlossenes doppisches Haushaltsjahr<br />

gab, in dem ein Überschuss hätte erzielt werden können. Die aus <strong>der</strong> Kameralistik bestehende<br />

„Allgemeine Rücklage“ (zuletzt 7.803.806,07 €) hat in <strong>der</strong> Doppik prinzipiell keine<br />

Relevanz mehr. Mit Schreiben des HMdI vom September 2010 wurde es den Städten, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Landkreisen mit einer bestehenden (Rest-)Rücklage aus <strong>der</strong> Kameralistik jedoch freigestellt,<br />

sie doch als „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ mit in die Er-<br />

24


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

öffnungsbilanz zu übernehmen und damit zu unterstellen, die Rücklage sei unter Beachtung<br />

kaufmännischer Grundsätze entstanden. Durch diese Option werden die Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Landkreise, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bis <strong>zum</strong> endgültigen Verzehr<br />

dieser Rücklage von <strong>der</strong> Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts befreit.<br />

Aus diesem Grund wurde sie nun doch mit in die Eröffnungsbilanz übernommen.<br />

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses<br />

Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses bestehen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

nicht.<br />

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen<br />

Die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung wurde<br />

aus <strong>der</strong> Kameralistik in die Doppik übertragen. Diese Übertragung ist sinnvoll, weil <strong>der</strong><br />

Gebührenhaushalt Abwasser bereits in <strong>der</strong> Kameralistik unter kaufmännischen Gesichtspunkten<br />

geführt wurde und die Gebührenausgleichsrücklage <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag einen<br />

Restbestand von 160.973,56 € aufweist.<br />

1.2.4 Son<strong>der</strong>rücklagen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag we<strong>der</strong> Stiftungskapital noch sonstige<br />

Son<strong>der</strong>rücklagen.<br />

1.3 Ergebnisverwendung<br />

Da noch kein doppisches Haushaltsjahr abgeschlossen wurde, können <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

keine Beträge <strong>der</strong> Ergebnisverwendung (Fehlbetrag o<strong>der</strong> Überschuss des<br />

Vorjahres) ausgewiesen werden.<br />

2 Son<strong>der</strong>posten<br />

Son<strong>der</strong>posten werden für den Teil des Vermögens gebildet, <strong>der</strong> mit Hilfe von Zuschüssen,<br />

Zuweisungen, Spenden und Ähnlichem finanziert wurde. Sie werden über den Zeitraum des<br />

mit Hilfe dieses Zuschusses geschaffenen Anlagevermögens parallel zu dessen Abschreibungen<br />

ertragswirksam aufgelöst.<br />

2.1 Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und<br />

Investitionsbeiträge<br />

Die <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> noch nicht aufgelösten Teile <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüsse und Investitionsbeiträge betragen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt<br />

14.799.617,05 €. Die setzen sich zusammen aus<br />

Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 7.358.894,44 €<br />

25


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

o davon vom Bund 28.403,00 €<br />

o davon vom Land 7.201.325,56 €<br />

o davon vom Landkreis 119.471,55 €<br />

o davon vom sonstigen öffentlichen Bereich 9.694,33 €<br />

Investitionszuschüssen vom nicht-öffentlichen Bereich 4.394.496,78 €<br />

o davon von Unternehmen 3.901.424,47 €<br />

o davon von Vereinen und Privatpersonen 493.072,31 €<br />

Investitionsbeiträgen 3.046.225,83 €.<br />

2.1.1 Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich<br />

Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich sind Zuweisungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vor dem <strong>01.01.2009</strong> erhalten hat, <strong>der</strong> Beschaffung von<br />

Anlagevermögen dienen und von Bund, Land o<strong>der</strong> Landkreis gewährt wurden.<br />

Folgende Investitionszuweisungen mit folgendem aufgeführten Restwert wurden hier erfasst:<br />

Bezuschusstes Anlagevermögen<br />

26<br />

Träger<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> [€]<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug (Feuerwehr Nordheim) Land 18.424,92<br />

Löschfahrzeug LF 8/6 (Feuerwehr Wattenheim) Land 17.953,16<br />

Gerätewagen Atemschutz (Feuerwehr Wattenheim) Land 54.869,76<br />

Tanklöschfahrzeug (Feuerwehr <strong>Biblis</strong>) Land 36.550,00<br />

Beteiligung Feuerwehr Wattenheim am Kauf LF 8/6 FW-Verein 9.694,33<br />

Feuerwehrgerätehaus <strong>Biblis</strong> Land 297.244,62<br />

Feuerwehrgerätehaus Wattenheim (Zuschuss im Bau) Land 100.724,49<br />

Bund 28.403,00<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte Pusteblume<br />

Land 81.711,00<br />

Landkreis 108.078,00<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte Glückskäfer<br />

Land<br />

Landkreis<br />

949,00<br />

189,00<br />

Abwasseranlagen (verschiedene) Land 5.008.227,60<br />

Umbau Darmstädter Straße (Zuschuss im Bau) Land 933.400,00<br />

Radweg Nordheim (K61) Land 27.183,33<br />

Verkehrsknotenpunkt Berliner Straße / Am Rübgarten Land 71.604,00<br />

Buswartehallen Land 17.123,64<br />

Friedhof Land 33.580,00<br />

Riedhalle Land 81.551,05<br />

Landkreis 11.204,55<br />

Altes Rathaus Nordheim Land 197.649,59<br />

Investitionspauschalen Land 222.579,40<br />

Gesamte Son<strong>der</strong>posten vom öffentlichen Bereich 7.358.894,44


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Der aufgeführte Son<strong>der</strong>posten für Abwasseranlagen enthält den Tilgungsanteil des Landes<br />

Hessen an den beiden Investitionsdarlehen <strong>der</strong> LTH (heute Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />

Hessen) im Rahmen des Sofortprogramms für den Bau von kommunalen Abwasseranlagen<br />

i.H.v. insgesamt 1.533.976,60 €. Hiervon entfallen<br />

640.321,60 € auf das Kanalbauprogramm 2007 bis 2009 und<br />

893.655,00 € auf die Erweiterung <strong>der</strong> Kläranlage.<br />

Der Eigenanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an <strong>der</strong> Darlehenstilgung i.H.v. 2.422.143,40 € ist unter<br />

<strong>der</strong> Bilanzposition 4.2.1 „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ erfasst worden. Die<br />

erste Tilgungsleistung erfolgt im Jahr 2010. Hierbei wurde von <strong>der</strong> zulässigen Bewertungsmethode<br />

Gebrauch gemacht, nur den Tilgungsanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> am Darlehen als<br />

Verbindlichkeit zu erfassen.<br />

2.1.2 Investitionszuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich<br />

Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionszuweisungen vom nicht-öffentlichen Bereich sind Zuweisungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vor dem <strong>01.01.2009</strong> erhalten hat, <strong>der</strong> Beschaffung von<br />

Anlagevermögen dienen und von privaten Unternehmen, Stiftungen und übrigen Bereichen<br />

gewährt wurden.<br />

Folgende Investitionszuschüsse mit folgendem aufgeführten Restwert wurden erfasst:<br />

Bezuschusstes Anlagevermögen<br />

27<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> [€]<br />

Pfaffenau-Halle (Schenkung) 2.887.121,47<br />

Kin<strong>der</strong>garten Glückskäfer (versch.) 440.284,00<br />

Kin<strong>der</strong>garten Pusteblume (versch.) 422.723,00<br />

Straßen <strong>der</strong> Baugebiete Am Hohen Weg und Am Wattenheimer Weg (Unentgeltliche Übereignung) 345.111,45<br />

Kin<strong>der</strong>garten Nordheim 298.193,00<br />

Kapelle an <strong>der</strong> Weschnitz (Schenkung) 563,86<br />

Wärmebildkamera (Feuerwehr Wattenheim) 500,00<br />

Gesamte Son<strong>der</strong>posten vom nicht-öffentlichen Bereich 4.394.496,78<br />

2.1.3 Investitionsbeiträge<br />

Son<strong>der</strong>posten für erhaltene Investitionsbeiträge sind Beiträge nach dem Kommunalen<br />

Abgabengesetz, die die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vor dem <strong>01.01.2009</strong> erhoben hat. Sie dienen <strong>zum</strong><br />

Beispiel <strong>der</strong> Finanzierung von Grundstückserschließungen, Kanalbaumaßnahmen, Straßenbaumaßnahmen<br />

o<strong>der</strong> Hausanschlüssen.<br />

Die dem Bereich Abwasserbeseitigung zuzuordnenden Investitionsbeiträge wurden von einer<br />

vereidigten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt.


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Folgende Investitionsbeiträge mit folgendem aufgeführten Restwert wurden erfasst:<br />

Bezuschusstes Anlagevermögen<br />

28<br />

Restwert <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> [€]<br />

Kanalbeiträge 1.661.698,00<br />

Kostenersätze für Hausanschlüsse 24 1.147.340,00<br />

Erschließungsbeiträge 237.187,83<br />

Gesamte Son<strong>der</strong>posten aus Investitionsbeiträgen 3.046.225,83<br />

2.2 sonstige Son<strong>der</strong>posten<br />

Sonstige Son<strong>der</strong>posten wurden nicht erfasst.<br />

24 Hausanschluss-Kostenersätze sind zwar keine Beiträge i.S.d. KAG, sind aber buchhalterisch wie solche zu<br />

behandeln


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

3 Rückstellungen<br />

Doppische Rückstellungen dürfen nicht als Spareinlagen zur Finanzierung <strong>der</strong> jeweils<br />

bezeichneten Zwecke angesehen werden. Vielmehr sind sie ein gedanklicher Hinweis<br />

darauf, dass künftig Auszahlungen o<strong>der</strong> Einzahlungsausfälle die finanzielle Lage <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> belasten werden. Sie stellen also Schulden im weiteren Sinne dar. Im Idealfall<br />

sollte <strong>der</strong> Bestand an Rückstellungen auch in Form von echten Finanzmitteln zur Verfügung<br />

stehen, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.<br />

Rückstellungen werden gebildet, um frühzeitig den Aufwand darzustellen, <strong>der</strong> i.d.R. bereits<br />

vor Fälligkeit <strong>der</strong> Auszahlungen wirtschaftlich entstanden ist. Da diesem frühzeitig erkannten<br />

und verbuchten Aufwand (noch) kein Zahlungsverkehr gegenübersteht, werden Rückstellungen<br />

auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesen.<br />

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Für zukünftige Zahlungsverpflichtungen, die sich aus bereits bestehenden Pensions- und<br />

Beihilfeansprüchen <strong>der</strong> Beamten sowie den Ansprüchen <strong>der</strong> sich Altersteilzeit befindlichen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zeiten während <strong>der</strong> Freistellungsphase ergeben,<br />

wurden Rückstellungen in folgen<strong>der</strong> Höhe gebildet:<br />

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aufgrund von beamtenrechtlichen o<strong>der</strong><br />

vertraglichen Ansprüchen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik)<br />

Für die beamtenrechtlichen Pensionsansprüche <strong>der</strong> jetzigen und zukünftigen Versorgungsempfänger<br />

werden Rückstellungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik gebildet. Die<br />

individuellen Rückstellungen für aktive Beamte werden jährlich um einen Festbetrag erhöht<br />

und die Rückstellungen für pensionierte Beamte, Invalide und Witwen um den Betrag <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

reduziert. Die Pensionsrückstellung wird von <strong>der</strong> Versorgungskasse Darmstadt<br />

berechnet. Zum Stichtag <strong>01.01.2009</strong> bestehen folgende Pensionsrückstellungen:<br />

Rückstellungen für Versorgungsbezüge zukünftiger Pensionäre 25 : 1.300.631,00 €<br />

(Rest-)Rückstellungen für bereits pensionierte Beamte 26 : 1.917.267,00 €<br />

Summe <strong>der</strong> Pensionsrückstellungen: 3.217.897,00 €<br />

Rückstellungen für Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ausscheiden werden nicht gebildet,<br />

da diese keinen Anspruch auf versorgungsrechtliche Leistungen gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

haben.<br />

25 nur <strong>der</strong> Teil, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> bisherigen Laufbahn bereits „angesammelt“ wurde<br />

26 einschließlich <strong>der</strong>en Witwen<br />

29


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern sowie<br />

Beamten und Arbeitnehmern für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst<br />

beziehungsweise Arbeitsverhältnis (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik)<br />

Für die beamtenrechtlichen Ansprüche in Form von Beihilfen an die jetzigen und zukünftigen<br />

Versorgungsempfänger werden Rückstellungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik<br />

gebildet. Die Beihilferückstellung wird von <strong>der</strong> Versorgungskasse Darmstadt berechnet. Zum<br />

Stichtag <strong>01.01.2009</strong> bestehen folgende Beihilferückstellungen:<br />

Rückstellungen für Beihilfen zukünftiger Pensionäre: 247.046,00 €<br />

(Rest-)Rückstellungen für bereits pensionierte Beamte: 295.339,00 €<br />

Summe <strong>der</strong> Beihilferückstellungen: 542.385,00 €<br />

Rückstellungen für Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ausscheiden werden nicht gebildet,<br />

da diese keinen Anspruch auf beihilferechtliche Leistungen gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> haben.<br />

Rückstellungen für die Bezüge- und Entgeltzahlung für Zeiten <strong>der</strong> Freistellung von <strong>der</strong> Arbeit<br />

im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-<br />

Doppik)<br />

Die Möglichkeit zur Altersteilzeit eröffnet sich Arbeitnehmern/-innen, die das 55. Lebensjahr<br />

vollendet haben und innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor Beginn <strong>der</strong> Altersteilzeit mindestens<br />

1.080 Kalen<strong>der</strong>tage (entspricht etwa drei Jahren) in einer versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung gestanden haben. Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige<br />

wöchentliche Arbeitszeit halbiert. Bisherige Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit, die<br />

mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit vereinbart<br />

war, jedoch höchstens die im Durchschnitt <strong>der</strong> letzten 24 Monate vereinbarte Arbeitszeit.<br />

Denkbare Modelle <strong>der</strong> Altersteilzeit sind Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im<br />

täglichen, wöchentlichen o<strong>der</strong> monatlichen Wechsel sowie das sogenannte Blockmodell.<br />

Eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit besteht nur für Mitarbeiter mit<br />

genehmigten Anträgen auf Altersteilzeit 27 , die das sogenannte Blockmodell in Anspruch<br />

nehmen. Ziel <strong>der</strong> Bildung dieser Rückstellung ist es, die Personalaufwendungen, die<br />

während <strong>der</strong> Freistellungsphase <strong>der</strong> Altersteilzeit anfallen, auf die aktiven Phasen des<br />

Blockmodells zu transferieren. Somit sind in <strong>der</strong> aktiven Phase schrittweise Rückstellungen<br />

in <strong>der</strong> Höhe zu bilden, in <strong>der</strong> Mittel voraussichtlich benötigt werden, um den Arbeitnehmer<br />

während seiner Freistellungsphase zu entlohnen.<br />

Zur Vereinfachung <strong>der</strong> Ermittlung wurde hierbei die Personalkostentabelle <strong>der</strong> KGSt 28<br />

zugrundegelegt und die zu erwartenden Auszahlungen in den Freistellungsphasen nach<br />

ihnen bemessen (Tabelle durchschnittliche Personalkosten OHNE Arbeitsplatzkosten aber<br />

inklusive Personalnebenauszahlungen wie z.B. dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung),<br />

wobei gemäß den tariflichen Regelungen von 83% dieser Personalkosten über<br />

den gesamten Zeitraum <strong>der</strong> Altersteilzeit ausgegangen wird.<br />

27 Vgl. Ziffer 6 <strong>der</strong> VV zu § 39 GemHVO-Doppik<br />

28 zuletzt KGSt-Bericht Nr. 7/2008: „Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2008/2009)“, Anlage 1, S. 23-24<br />

30


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Aus den im Jahr 2009 insgesamt 8 Mitarbeitern, die das Blockmodell in Anspruch nehmen<br />

ergeben sich folgende Rückstellungsbeträge:<br />

Stand <strong>der</strong> Rückstellung<br />

<strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong><br />

Zuführung im<br />

laufenden<br />

Haushaltsjahr<br />

31<br />

Verwendung im<br />

laufenden<br />

Haushaltsjahr<br />

Stand <strong>der</strong><br />

Rückstellung <strong>zum</strong><br />

31.12.2009<br />

271.338,63 € 69.410,13 € 61.795,52 € 278.953,24 €<br />

Der Bestand an Rückstellungen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> wurde mit einem Wert von 271.338,89 € in<br />

die Eröffnungsbilanz aufgenommen.<br />

3.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

und von Steuerschuldverhältnissen (§ 39 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik)<br />

Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden<br />

entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und dem hessischen Finanzausgleichsgesetz<br />

die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Er funktioniert durch die Zahlung<br />

einer Finanzausgleichsumlage durch die <strong>Gemeinde</strong>n an das Land, <strong>der</strong>en Mittel zusammen<br />

mit weiteren Landesmitteln unter den <strong>Gemeinde</strong>n wie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong>en Steuerkraft aufgeteilt<br />

werden (sogenannte Schlüsselzuweisungen). Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Steuerkraft wirkt sich<br />

jedoch erst auf die Schlüsselzuweisungen <strong>der</strong> Folgejahre aus. Gleichzeitig werden von den<br />

Landkreisen sogenannte Schul- und Kreisumlagen zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhoben,<br />

die sich ebenfalls an <strong>der</strong> Steuerkraft <strong>der</strong> Vorjahre orientiert. Das Land Hessen erhebt eine<br />

sogenannte Gewerbesteuerumlage, die sich an <strong>der</strong> Höhe des Gewerbesteueraufkommens<br />

orientiert. Auch hier wirken sich Steuermehreinnahmen erst auf die Endabrechnung im<br />

Folgejahr aus. Für diese finanziellen Auswirkungen hat die <strong>Gemeinde</strong> nach § 39 Abs. 1 Nr. 7<br />

GemHVO-Doppik Rückstellungen zu bilden.<br />

Da die Höhe <strong>der</strong> Umlagen und Schlüsselzuweisungen nur schwierig voraussehbar ist und<br />

zudem mitunter größeren Schwankungen unterliegen, werden hier nur bei bedeutsamen<br />

Steuermehreinnahmen Rückstellungen für Mehrbelastungen im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

gebildet. Sie sind in <strong>der</strong> Höhe zu bilden, in <strong>der</strong> in den Folgejahren voraussichtlich<br />

Mehrausgaben entstehen. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lagen keine erheblichen, auf die<br />

Zukunft gerichteten Mehrbelastungen vor, so dass hier keine Rückstellung gebildet wurde.<br />

Soweit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erhebliche Steuerrückerstattungen z.B. aufgrund von zu hoch festgesetzten<br />

Abschlagszahlungen (insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer) drohen, sind auch<br />

hierfür Rückstellungen zu bilden. Dieser Fall liegt <strong>zum</strong> Bilanzstichtag <strong>01.01.2009</strong> nicht vor,<br />

so dass keine Rückstellungen im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen gebildet wurden.


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien<br />

Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien i.S.d.<br />

§ 39 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO-Doppik wurden nicht gebildet.<br />

3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten<br />

Zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus <strong>der</strong> Beseitigung von Altlasten sind auf <strong>der</strong> Passivseite<br />

<strong>der</strong> Bilanz als Rückstellung zu passivieren (§ 39 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik).<br />

Durch die Überlagerung mehrerer Eintragstellen, insbeson<strong>der</strong>e durch chemische Reinigungsbetriebe,<br />

entwickelte sich in <strong>der</strong> Vergangenheit eine Grundwasserkontaminationsfahne<br />

von ca. 500 m Länge, die im Jahr 1988 erkundet wurde. Hier hat sich ein komplexes<br />

Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch leichtflüchtige<br />

chlorierte Kohlenwasserstoffe (überwiegend Perchlorethylen) entwickelt. Seither wird <strong>der</strong><br />

Schadstoff mit Hilfe von Sanierungsbrunnen schrittweise abgetragen. Für die bevorstehenden<br />

weiteren Sanierungsmaßnahmen sind Rückstellungen in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zu bilden.<br />

Das mit LCKW belastete Schadensgebiet in <strong>Biblis</strong> reichte vor 1992 von <strong>der</strong> Pfadgasse im<br />

Süden bis etwa zur Lindenstraße im Norden und von <strong>der</strong> Ludwigstraße/Riedstraße (Westen)<br />

bis zur Neue(n) Friedhofstraße bzw. Erlenstraße (Osten). Es wird aus historischer Sicht in<br />

drei Bereiche unterteilt:<br />

1. Schadensherd Pfadgasse<br />

2. Fahnenmitte zwischen Schadensherd Pfadgasse und Fahnenspitze. Die hier vorgefundenen<br />

Schadstoffe stammen zu einem großen Teil aus <strong>der</strong> Eintragsstelle Pfadgasse.<br />

3. Fahnenspitze, hier überlagern sich die Schadstoffe aus den Eintragsstellen Pfadgasse,<br />

Abwasserkanal Poststraße und Darmstädter Straße.<br />

Im September 1993 wurde zwischen dem Land Hessen und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vereinbart,<br />

dass aufgrund <strong>der</strong> komplexen Überlagerungen <strong>der</strong> verschiedenen Schadensgebiete die<br />

Gesamtsanierung in eine Hand gelegt werden soll. Dazu soll die HIM-ASG das gesamte<br />

Projektmanagement übernehmen; die Sanierungskosten zur Fahnensanierung sollen anteilig<br />

je zur Hälfte vom Land und von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> getragen werden.<br />

Die höchsten LCKW-Gehalte im Grundwasser des Herdbereiches Pfadgasse wurden bei <strong>der</strong><br />

Probenahme am 19.05.1993 im oberen Niveau des Sanierungsbrunnens SBR 1 festgestellt<br />

(500.000 µg/l S-LCKW / TVO = 10 µg/l S-LCKW). Derzeit sind die Grundwassermessstellen<br />

jenseits <strong>der</strong> Bahnlinie mit bis zu 3.980 µg/l belastet und stellen die nördliche Grenze <strong>der</strong><br />

Fahne dar.<br />

Die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an <strong>der</strong> Beseitigung des Schadensfalls beschränkt sich<br />

überwiegend auf Abstimmung mit <strong>der</strong> Sanierungsbeauftragten und dem Regierungspräsidium,<br />

logistische Unterstützung, Nutzen persönlicher Kontakte zu betroffenen Anwohnern<br />

32


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

und Anteilfinanzierung <strong>der</strong> Sanierung. Bis Ende 2007 wurden hierfür von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Biblis</strong> rund 1,89 Mio. € aufgewendet.<br />

Nach jetziger Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Sanierung im Jahr 2025 beendet<br />

sein kann.<br />

Seit Bekanntwerden des Sanierungsfalles im Jahr 1988 bis Ende 2007 belief sich <strong>der</strong> Kostenanteil<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> auf 1.889.895,21 €. Das <strong>der</strong>zeitige Sanierungskonzept besteht<br />

im Grundsatz in dieser Form seit 1999 mit annähernd gleichbleibenden jährlichen Kosten 29 :<br />

1999 177.620,93 €<br />

2000 83.086,92 €<br />

2001 101.880,29 €<br />

2002 105.447,80 €<br />

2003 108.290,60 €<br />

2004 122.291,80 €<br />

2005 165.648,17 €<br />

2006 115.270,56 €<br />

2007 148.561,20 €<br />

1.128.098,27 € : 9 = jährlich 125.344,25 €.<br />

Bezogen auf die Sanierungsdauer vom <strong>01.01.2009</strong> bis 01.01.2025 (16 Jahre) ergibt sich<br />

somit eine erfor<strong>der</strong>liche Rückstellung in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz von 2.005.508,00 €.<br />

Die Auflösung erfolgt nach <strong>der</strong> tatsächlichen Inanspruchnahme. Die vorgenannte Berechnung<br />

erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> jetzt vorhersehbaren Möglichkeiten. Gegebenenfalls ist eine<br />

Anpassung nach <strong>der</strong> Entwicklung des Sanierungserfolges erfor<strong>der</strong>lich.<br />

29 Die hier aufgeführten Kosten betreffen nur den Anteil <strong>der</strong> Gesamtkosten, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> getragen<br />

wird. Der an<strong>der</strong>e Anteil wird vom Land Hessen getragen und wird deshalb nicht bilanziert<br />

33


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden<br />

Haushaltsjahr nachgeholt werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO-Doppik)<br />

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden nicht gebildet.<br />

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und<br />

anhängigen Gerichtsverfahren (§ 39 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik)<br />

Die Bürgschaften, die die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> an Dritte gewährt hat und <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

noch bestanden, waren zu keiner Zeit von einer möglichen Inanspruchnahme<br />

bedroht. Aus diesem Grund wurde hierfür keine Rückstellung gebildet.<br />

Auch Rückstellungen für Gewährleistungen werden nicht gebildet, da <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

und auch darüber hinaus keine gefährdeten Gewährleistungsansprüche bestanden.<br />

Für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren ist dem Imparitätsprinzip<br />

entsprechend unabhängig von den Erfolgsaussichten eine Rückstellung zu bilden. Für potenzielle<br />

Kosten eines <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag anhängigen Gerichtsverfahrens einschließlich<br />

<strong>der</strong> Kosten für Auslagen und den Anwalt des Klägers wurde eine Rückstellung i.H.v.<br />

16.200,00 € gebildet.<br />

Rückstellungen für Klärschlammentsorgung<br />

Die Pol<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kläranlage werden nur in unregelmäßigen, meist auch unvorhersehbaren Abständen<br />

von z.T. mehreren Jahren geleert. Die wirtschaftliche Ursache <strong>der</strong> Leerung liegt<br />

aber bereits vor dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Leerung, nämlich in den vorhergehenden Jahren, in<br />

denen die Pol<strong>der</strong> schrittweise gefüllt wurden. Das Imparitätsprinzip zwingt den<br />

Bilanzierungspflichtigen dazu, Aufwendungen frühzeitig zu erkennen und insbeson<strong>der</strong>e<br />

dann, wenn ihre wirtschaftliche Ursache vor dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Zahlungsverpflichtungen<br />

liegt, auch bereits frühzeitig (also vor dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Zahlungsverpflichtungen) als solche<br />

zu verbuchen, denn bereits mit <strong>der</strong> Entstehung des Klärschlamms entsteht eine ungewisse<br />

Verbindlichkeit i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 2 GemHVO-Doppik.<br />

Aus diesem Grund ist es geboten, eine jährlich gleich hohe Rückstellung zu bilden, die den<br />

anteiligen Kosten <strong>der</strong> Entleerung, gemessen an <strong>der</strong> jährlichen Füllmenge, in etwa entspricht.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> bis zur Entleerung angesammelten Rückstellung soll also ausreichen, um die<br />

sich aus <strong>der</strong> Entleerung ergebenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.<br />

Seit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> für die Klärschlammlagerung vorgesehenen Pol<strong>der</strong> im Jahr<br />

2005 fallen bis <strong>zum</strong> Haushaltsjahr 2010 für die Leerung <strong>der</strong> Pol<strong>der</strong> voraussichtlich<br />

Aufwendungen in Höhe von mehr als 215.000 € an. Um diese zu periodisieren beträgt <strong>der</strong><br />

am jährlichen Ressourcenverbrauch (nämlich <strong>der</strong> Entstehung des Klärschlamms) orientierte<br />

jährlich zu bildende Rückstellungsbetrag etwa 40.000 €. Die Höhe dieser jährlichen<br />

Rückstellung erscheint allein deshalb nicht als zu niedrig, als durch die zusätzliche<br />

Reinigung des Abwassers <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Groß-Rohrheim seit dem 01.07.2009 in Zukunft sogar<br />

von zeitlich verkürzten Leerungsintervallen, also von häufigeren Leerungen ausgegangen<br />

werden muss.<br />

34


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Für die im Jahr 2005 in Betrieb genommenen Pol<strong>der</strong> wird also eine Rückstellung in Höhe<br />

von 4 mal 40.000 €, also 160.000 € gebildet. Ein Teil <strong>der</strong> Pol<strong>der</strong> wurde jedoch bereits im<br />

Jahr 2008 entleert, so dass <strong>der</strong> Eröffnungsbilanzwert um diesen Betrag zu reduzieren ist. Die<br />

Kosten <strong>der</strong> Entleerung im Jahr 2008 betrugen 50.722,10 €. Somit bleibt ein für die<br />

Eröffnungsbilanz zu übernehmen<strong>der</strong> Rückstellungsbetrag in Höhe von 109.277,90 €.<br />

Die Rückstellung wird jährlich um 40.000 € aufwandswirksam aufgestockt. Sollte sich im<br />

Laufe <strong>der</strong> Zeit ergeben, dass die mit jährlich 40.000 € gebildete Rückstellung dauerhaft nicht<br />

ausreicht, um die Zahlungsverpflichtungen zu decken o<strong>der</strong> sich ergeben sollte, dass die<br />

Rückstellung signifikant höher ist als die zur Auszahlung benötigten Mittel, so kann <strong>der</strong> zur<br />

Bildung <strong>der</strong> Rückstellung jährlich gebuchte Aufwand entsprechend angepasst werden.<br />

Ertragswirksam sollte die Rückstellung jedoch erst dann aufgelöst werden, wenn die Pol<strong>der</strong><br />

außer Betrieb genommen werden, sämtliche Leerungen bereits abgerechnet wurden und die<br />

Rückstellung noch Restwerte aufweist.<br />

4 Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind zukünftige Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Darlehen,<br />

kreditähnlichen Geschäften und noch nicht bezahlten Lieferungen und Leistungen.<br />

4.1 Anleihen<br />

Bisher wurden von Seiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> keine gemeindlichen Anleihen ausgegeben.<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen<br />

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen betragen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> insgesamt<br />

3.979.892,98 €.<br />

4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten betragen <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

insgesamt 2.810.853,90 €. Diese Darlehen haben allesamt eine Restlaufzeit von mehr als<br />

einem Jahr.<br />

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei Darlehen <strong>der</strong> LTH Bank für Infrastruktur aus<br />

dem Sofortprogramm Abwasseranlagen<br />

für das Kanalbauprogramm 2007 bis 2009 (1.329.898,40 €) und<br />

für die Erweiterung <strong>der</strong> Kläranlage (1.092.245,00 €),<br />

35


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

die gemäß statistischem Landesamt als Kreditmarktdarlehen und nicht als Darlehen gegenüber<br />

öffentlichen Kreditgebern zu führen sind. Außerdem handelt es sich um ein Darlehen<br />

<strong>der</strong> Landesbank Baden-Württemberg (Stand <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong>: 123.674,29 €) sowie um zwei<br />

Kreditmarktdarlehen <strong>der</strong> Sparkasse Worms-Alzey-Ried (Stand <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong>: 46.705,82 €<br />

und 60.613,45 €).<br />

4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern<br />

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei öffentlichen Kreditgebern betragen <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong> insgesamt 1.149.039,08 €. Diese resultieren ausschließlich aus Landesdarlehen.<br />

Diese Darlehen haben allesamt eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um 15 Einzelkredite bei <strong>der</strong> Landesbank Hessen-Thüringen.<br />

Darüber hinaus handelt es sich um übernommene Darlehen <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />

eines Flurbereinigungsverfahrens i.H.v. 44.349,31 € (Restschuld <strong>zum</strong> Stichtag).<br />

4.2.3 sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten<br />

Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten bestehen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag nicht.<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hält Leasingverträge über ein Fahrzeug und Büromaschinen (Kopierer,<br />

Drucker usw.). Diese sind jedoch we<strong>der</strong> als Vermögensgegenstand, noch als Verbindlichkeit<br />

in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz auszuweisen, da die Grundmietzeit mit 5 Jahren (Fahrzeug) und 3<br />

Jahren (Büromaschinen) jeweils geringer ist als 90% <strong>der</strong> Nutzungsdauer.<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen<br />

Als Verbindlichkeit aus Zuweisungen und Zuschüssen wurde eine Nachzahlung i.H.v.<br />

32.079,74 € an einen konfessionellen Träger erfasst, die aus <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />

für einen konfessionellen Kin<strong>der</strong>garten für das Jahr 2008 resultiert. Darüber hinaus handelt<br />

es sich bei dieser Bilanzposition um Verbindlichkeiten aus <strong>der</strong> Ablösung von Kirchenbaulasten<br />

i.H.v. 29.850,50 €.<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Zum Eröffnungsbilanzstichtag bestehen drei Einzelverbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen mit einem Gesamtumfang i.H.v. 22.272,39 €. Im Einzelnen handelt es sich<br />

hierbei um eine offene Verbindlichkeit aus <strong>der</strong> Sanierung des Kanals in <strong>der</strong> Darmstädter<br />

Straße i.H.v. 20.000,00 €, eine Verbindlichkeit aus <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> letzten kameralen<br />

Jahresrechnung i.H.v. 11.628,00 €, eine Verbindlichkeit aus einer Kostenerstattung an die<br />

Stadt Gernsheim für Leistungen im Jahr 2008 i.H.v. 2.242,44 € sowie eine Verbindlichkeit<br />

aus einem Materialeinkauf aus dem Jahr 2008 i.H.v. 29,95 €.<br />

36


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben<br />

Aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben bestanden <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag keine<br />

Verbindlichkeiten.<br />

4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Gegenüber Beteiligungen bestehen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.<br />

4.8 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Aus den offenen Gebührenfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> aus <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

i.H.v. 4.686,56 € (die Aufgabe <strong>der</strong> Wasserversorgung wird seit dem Jahr 2004 von <strong>der</strong> HSE<br />

Wasserversorgung <strong>Biblis</strong> GmbH ausgeführt) bestehen latente Umsatzsteuerverbindlichkeiten<br />

i.H.v. 306,60 €. Aus Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen, die sich aus tatsächlichen Gebühreneinzahlungen<br />

<strong>der</strong> Jahre 2007 und 2008 ergeben, besteht weiterhin eine tatsächliche<br />

Umsatzsteuerverbindlichkeit i.H.v. 20,20 €.<br />

Weiterhin bestanden Verbindlichkeiten an Sozialversicherungsträger i.H.v. 4.210,68 € sowie<br />

an Zusatzversorgungseinrichtungen i.H.v. 1.404,74 €.<br />

Ansonsten bestanden <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag Verbindlichkeiten aus durchlaufenden<br />

Gel<strong>der</strong>n und Verwahrgel<strong>der</strong>n. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Kautionen<br />

i.H.v. 1.370,00 €, Fundgeld i.H.v. 50,00 €, Sicherheitseinbehalten i.H.v. 192,50 €, vom<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße zur Verfügung gestelltes Wechselgeld und<br />

an diesen weiterzuleitende Gebührenkassen i.H.v. 229,50 € sowie an den Kreis Bergstraße<br />

weiterzuleitende Gebührenkassen für die KFZ-Zulassung i.H.v. 1.037,50 €.<br />

37


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

5 Passivische Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Passivische Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, um frühzeitig erhaltene<br />

Zahlungen auszuweisen, <strong>der</strong>en mit ihnen verbundene Leistungen von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> noch<br />

nicht o<strong>der</strong> nur <strong>zum</strong> Teil erbracht worden sind. Sie stellen also Leistungsverpflichtungen dar,<br />

für die die <strong>Gemeinde</strong> bereits Zahlungen erhalten hat.<br />

Grabnutzungsgebühren<br />

Benutzungsgebühren für die Nutzung von Grabstätten sind Gebühren, die im Voraus für<br />

einen Zeitraum vereinnahmt werden, für den das Recht an <strong>der</strong> Nutzung von Grabstätten<br />

gewährt wird. Dieser Zeitraum betrug bis einschließlich 1998 für alle Grabarten 30 Jahre und<br />

seit dem Jahr 1999 25 Jahre. Da die Einzahlungen aus <strong>der</strong> Vergabe von Grabnutzungsrechten<br />

nicht über den Zeitraum <strong>der</strong> Nutzung verteilt werden, son<strong>der</strong>n im Voraus in vollem<br />

Umfang geleistet werden, die Erträge jedoch über den Zeitraum <strong>der</strong> Nutzung linear verteilt<br />

werden müssen, ist für den Teil <strong>der</strong> Einzahlungen, <strong>der</strong> noch nicht ertragswirksam ist, ein<br />

Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden (vgl. § 45 Abs. 2 GemHVO-Doppik). Dieser<br />

passivische Rechnungsabgrenzungsposten ist über den Zeitraum <strong>der</strong> Grabnutzung<br />

ertragswirksam aufzulösen.<br />

Insofern ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Einzahlungen aus Grabnutzungsgebühren <strong>der</strong> vergangenen<br />

30 Jahre zu ermitteln, damit diese (abzüglich <strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit aufgelösten<br />

Anteile) in <strong>der</strong> Bilanz passiviert werden können. Hierzu eignen sich die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Jahresrechnungen 1979 bis 2008 bei dem Unterabschnitt 7500 („Friedhöfe) und <strong>der</strong><br />

Gruppierungsziffer 11000 („Friehofsgebühren“):<br />

Jahr Einnahmen<br />

in DM<br />

Einnahmen<br />

in €<br />

Jahr Einnahmen<br />

in DM<br />

Einnahmen<br />

in €<br />

1979 56.602 DM → 28.940 € 1994 90.135 DM → 46.085 €<br />

1980 65.807 DM → 33.647 € 1995 79.109 DM → 40.448 €<br />

1981 67.980 DM → 34.758 € 1996 105.919 DM → 54.155 €<br />

1982 56.064 DM → 28.665 € 1997 114.003 DM → 58.289 €<br />

1983 66.031 DM → 33.761 € 1998 100.295 DM → 51.280 €<br />

1984 52.014 DM → 26.594 € 1999 167.178 DM → 85.477 €<br />

1985 59.581 DM → 30.463 € 2000 176.680 DM → 90.335 €<br />

1986 62.070 DM → 31.736 € 2001 156.320 DM → 79.925 €<br />

1987 60.087 DM → 30.722 € 2002 91.914 €<br />

1988 115.485 DM → 59.047 € 2003 87.624 €<br />

1989 84.123 DM → 43.011 € 2004 195.469 €<br />

1990 88.082 DM → 45.035 € 2005 127.302 €<br />

1991 101.987 DM → 52.145 € 2006 152.718 €<br />

1992 92.796 DM → 47.446 € 2007 139.002 €<br />

1993 106.849 DM → 54.631 € 2008 171.219 €<br />

Diese Friedhofsgebühreneinnahmen enthalten jedoch neben den Grabnutzungsgebühren<br />

auch Gebühren für Bestattungsleistungen (Grabaushub) und Gebühren für die Nutzung von<br />

38


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Trauerhallen, die jedoch nicht auf den Zeitraum <strong>der</strong> Grabnutzung verteilt werden dürfen, weil<br />

sie für eine einmalige Leistungserstellung gezahlt wurden.<br />

Mit Hilfe <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> eingesetzten Friedhofssoftware kann für den Zeitraum<br />

seit September 2005 eine Auswertung durchgeführt werden, die eine genaue Aufsplittung<br />

<strong>der</strong> Gebühreneinnahmen nach Gebührentatbeständen ermöglicht. Die Auswertung des<br />

Zeitraums September 2005 bis November 2008 ergab folgende prozentuale Verteilung <strong>der</strong><br />

Gebühreneinnahmen:<br />

Grabnutzungsgebühren 48,46 %<br />

( davon Neuerwerbsgebühren 24,45 %)<br />

( davon Verlängerungsgebühren 24,01 %)<br />

An<strong>der</strong>e Gebührentatbestände 51,54 %<br />

Weiterhin ergab die Auswertung, dass <strong>der</strong> durchschnittliche Verlängerungszeitraum 11,05<br />

Jahre beträgt. Da es aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Unterlagen und <strong>der</strong> Nichtauswertbarkeit des<br />

Zeitraums vor 2005 nahezu unmöglich ist, diese prozentuale Aufteilung für jedes Jahr<br />

separat zu ermitteln und das Verhältnis <strong>der</strong> Grabnutzungsgebühren zu den an<strong>der</strong>en<br />

Gebührentatbeständen über den Zeitraum <strong>der</strong> vergangenen 30 Jahre auf durchaus soli<strong>der</strong><br />

Basis als konstant betrachtet werden kann, wurden 48,46 % <strong>der</strong> aufgeführten Rechnungsergebnisse<br />

aus Friedhofsgebühren als Grabnutzungsgebühren angesehen. Damit ergeben<br />

sich folgende Einnahmen aus Grabnutzungsgebühren:<br />

Jahr<br />

Einnahmen aus<br />

Grabnutzungsgebühren<br />

in €<br />

39<br />

Jahr<br />

Einnahmen aus<br />

Grabnutzungsgebühren<br />

in €<br />

1979 14.024 € 1994 22.333 €<br />

1980 16.305 € 1995 19.601 €<br />

1981 16.844 € 1996 26.244 €<br />

1982 13.891 € 1997 28.247 €<br />

1983 16.361 € 1998 24.850 €<br />

1984 12.888 € 1999 41.422 €<br />

1985 14.763 € 2000 43.776 €<br />

1986 15.379 € 2001 38.732 €<br />

1987 14.888 € 2002 44.542 €<br />

1988 28.614 € 2003 42.463 €<br />

1989 20.843 € 2004 94.724 €<br />

1990 21.824 € 2005 61.690 €<br />

1991 25.270 € 2006 74.007 €<br />

1992 22.992 € 2007 67.360 €<br />

1993 26.474 € 2008 82.972 €<br />

Diese nun ermittelten Grabnutzungsgebühren werden wie<strong>der</strong>um nach dem Verhältnis <strong>der</strong><br />

30<br />

Erwerbsgebühren zu den Verlängerungsgebühren (24,45 zu 24,01 bzw. 50,45 zu 49,55)<br />

aufgeteilt. Die Erwerbsgebühren werden über einen Zeitraum von 30 Jahren (schrittweise)<br />

30 Vgl. Auflistung <strong>der</strong> prozentualen Verteilung <strong>der</strong> Gebühreneinnahmen


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

31<br />

aufgelöst und die Verlängerungsgebühren über den durchschnittlichen Verlängerungszeitraum<br />

von 11,05 Jahren.<br />

Jahr<br />

Einnahmen aus<br />

Grabnutzungsgebühren<br />

in €<br />

davon<br />

Neuerwerbsgebühren<br />

in €<br />

40<br />

davon<br />

Verlängerungsgebühren<br />

in €<br />

1979 14.024 € 7.076 € 6.949 €<br />

1980 16.305 € 8.227 € 8.079 €<br />

1981 16.844 € 8.498 € 8.345 €<br />

1982 13.891 € 7.009 € 6.882 €<br />

1983 16.361 € 8.255 € 8.106 €<br />

1984 12.888 € 6.502 € 6.385 €<br />

1985 14.763 € 7.448 € 7.314 €<br />

1986 15.379 € 7.759 € 7.620 €<br />

1987 14.888 € 7.512 € 7.376 €<br />

1988 28.614 € 14.437 € 14.177 €<br />

1989 20.843 € 10.516 € 10.327 €<br />

1990 21.824 € 11.011 € 10.813 €<br />

1991 25.270 € 12.750 € 12.520 €<br />

1992 22.992 € 11.601 € 11.392 €<br />

1993 26.474 € 13.357 € 13.117 €<br />

1994 22.333 € 11.268 € 11.065 €<br />

1995 19.601 € 9.890 € 9.712 €<br />

1996 26.244 € 13.241 € 13.003 €<br />

1997 28.247 € 14.252 € 13.995 €<br />

1998 24.850 € 12.538 € 12.312 €<br />

1999 41.422 € 20.899 € 20.523 €<br />

2000 43.776 € 22.087 € 21.689 €<br />

2001 38.732 € 19.542 € 19.190 €<br />

2002 44.542 € 22.473 € 22.069 €<br />

2003 42.463 € 21.424 € 21.039 €<br />

2004 94.724 € 47.792 € 46.932 €<br />

2005 61.690 € 31.125 € 30.565 €<br />

2006 74.007 € 37.339 € 36.667 €<br />

2007 67.360 € 33.986 € 33.374 €<br />

2008 82.972 € 41.863 € 41.110 €<br />

∑ 994.323 € 501.676 € 492.647 €<br />

Ein im Laufe eines Jahres erworbenes Grabnutzungsrecht wird so betrachtet, als sei es am<br />

1. Juli des Jahres erworben worden. Das gilt auch dann, wenn <strong>der</strong> tatsächliche Zeitpunkt des<br />

Erwerbs zwar auf das gleiche Jahr, tatsächlich aber vor o<strong>der</strong> hinter den 1. Juli fällt. Hierdurch<br />

wird ein realistischer Jahresmittelwert erzielt. Eine an<strong>der</strong>e Handhabung würde den Verwaltungsaufwand<br />

<strong>der</strong>art erhöhen, dass er einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus<br />

§ 92 Abs. 2 HGO darstellen würde.<br />

31 Ab dem Jahr 2005 werden sie nur noch über die satzungsmäßig verkürzte Laufzeit von 25 Jahren aufgelöst


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Folgende Gebühreneinnahmen aus Neuerwerben von Grabnutzungsrechten wurden bereits<br />

im Laufe <strong>der</strong> Nutzungszeit aufgelöst:<br />

Gesamter Auflösungsbetrag bis einschließlich 2008: 179.033,28 €<br />

41


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Folgende Gebühreneinnahmen aus Grabnutzungsrechtsverlängerungen wurden bereits im<br />

Laufe <strong>der</strong> Nutzungszeit aufgelöst:<br />

Gesamter Auflösungsbetrag bis einschließlich 2008: 313.163,16 €<br />

42


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Insgesamt verbleiben damit folgende noch nicht aufgelöste passivische Rechnungsabgrenzungsposten:<br />

Für den Neuerwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten:<br />

Summe <strong>der</strong> Grabnutzungsrechtsneuerwerbsgebühren 1979-2008: 501.675,58 €<br />

davon bis <strong>zum</strong> 31.12.2008 bereits aufgelöst: 179.033,28 €<br />

Rechnungsabgrenzungsposten, Teil 1 322.642,30 €<br />

Für die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten:<br />

Summe <strong>der</strong> Grabnutzungsrechtsverlängerungsgebühren 1979-2008: 492.647,47 €<br />

davon bis <strong>zum</strong> 31.12.2008 bereits aufgelöst: 313.163,16 €<br />

Rechnungsabgrenzungsposten, Teil 2 179.484,31 €<br />

Daraus ergibt sich ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten mit einer Gesamthöhe<br />

von 502.126,61 €.<br />

In dieser Höhe wird in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong> ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten<br />

gebildet. Zusätzlich zu <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> in den Jahren 2009 ff. erzielten<br />

Gebühreneinnahmen für Grabnutzungsrechte wird dieser Rechnungsabgrenzungsposten in<br />

den Folgejahren wie folgt (aus Altbeständen) ertragswirksam aufgelöst:<br />

2009 45.737,78 € 2022 14.619,40 €<br />

2010 44.034,13 € 2023 14.203,44 €<br />

2011 41.850,60 € 2024 13.375,04 €<br />

2012 39.731,09 € 2025 12.162,70 €<br />

2013 37.622,83 € 2026 10.944,62 €<br />

2014 35.421,67 € 2027 9.646,11 €<br />

2015 32.230,73 € 2028 8.321,68 €<br />

2016 28.396,55 € 2029 6.728,39 €<br />

2017 25.127,44 € 2030 5.150,04 €<br />

2018 21.577,42 € 2031 3.780,75 €<br />

2019 17.826,22 € 2032 2.354,24 €<br />

2020 15.421,25 € 2033 837,26 €<br />

2021 15.025,24 € Summe 502.126,61 €<br />

Grabpflegearbeiten<br />

Neben den Grabnutzungsgebühren wurden 22.000,00 DM (11.248,42 €) erfasst, die im Jahr<br />

1987 an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> gezahlt wurden, damit die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> über den Zeitraum<br />

<strong>der</strong> Ruhefrist (30 Jahre) die Grabpflegearbeiten für zwei Grabstätten übernimmt. Der<br />

Restbuchwert dieses passivischen Rechnungsabgrenzungspostens beträgt <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag<br />

2.999,52 €.<br />

43


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Weitere Passivische Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Darüber hinaus wurden Zahlungen erfasst, die bereits im Jahr 2008 für Leistungen im Jahr<br />

2009 bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse eingegangen sind. Hierbei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um im<br />

Voraus gezahlte Mieten, vom Kreisjugendamt übernommene Kin<strong>der</strong>gartengebühren sowie<br />

Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen in Gesamthöhe von 13.556,92 €.<br />

44


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

IV Sonstige Angaben<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hat <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag 8.822 Einwohner und ist eine<br />

kreisangehörige Gebietskörperschaft im Landkreis Bergstraße. Als Gebietskörperschaft<br />

verwaltet sie ihr Gebiet nach den Grundsätzen <strong>der</strong> gemeindlichen Selbstverwaltung. Die<br />

Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vom 16. April 1997, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Beschluss <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 23.05.2007, stellt die Grundlage <strong>der</strong> gemeindlichen Selbstverwaltung<br />

dar.<br />

Aufsichtsbehörde ist <strong>der</strong> Landrat des Kreises Bergstraße, obere Aufsichtsbehörde <strong>der</strong><br />

Regierungspräsident des Regierungsbezirks Darmstadt und oberste Aufsichtsbehörde <strong>der</strong><br />

Minister des Innern und für Sport des Landes Hessen.<br />

Der Hauptsitz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> befindet sich im Rathaus, Darmstädter Straße 25 in 68647<br />

Bibis.<br />

A Organe und Vertretungsbefugnis<br />

Die Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> nehmen durch die Wahrnehmung ihres<br />

aktiven und passiven Wahlrechts zur Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung, des Bürgermeisters<br />

sowie <strong>der</strong> Ortsbeiräte an <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung und <strong>der</strong>en Kontrolle teil. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung bestellt außerdem die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Gemeinde</strong>vorstands, die das<br />

Verwaltungsgeschehen aktiv mitgestalten. Außerdem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> folgende<br />

Ausschüsse:<br />

Haupt- und Finanzausschuss (Vorsitzen<strong>der</strong>: Herr Felix Kusicka)<br />

Ausschuss für Bauwesen, Landwirtschaft, Umwelt, Gewerbe und Infrastruktur<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>: Herr Dirk Müller)<br />

Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sportausschuss (Vorsitzende: Frau Johanna Iovine)<br />

Die beiden Ortsteile <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> werden durch jeweils einen Ortsbeirat vertreten, im<br />

Einzelnen durch<br />

den Ortsbeirat Wattenheim (Vorsitzen<strong>der</strong>: Herr Heinrich Ochsenschläger) und<br />

den Ortsbeirat Nordheim (Vorsitzen<strong>der</strong>: Herr Josef Fiedler).<br />

45


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt über wichtige Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> kann<br />

ihren Beschluss (soweit die Angelegenheiten nicht unter § 51 HGO fällt) auf den<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand o<strong>der</strong> die an<strong>der</strong>en demokratisch legitimierten gemeindlichen Gremien<br />

übertragen. Insbeson<strong>der</strong>e erlässt sie Satzungen und überwacht die Verwaltung. Sie ist über<br />

wichtige Angelegenheiten laufend zu informieren.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hat 23 gewählte Mitglie<strong>der</strong>. Sie teilen sich<br />

nach folgen<strong>der</strong> Anzahl auf die Fraktionen und fraktionslosen Mitglie<strong>der</strong> auf:<br />

CDU-Fraktion 12 Sitze<br />

SPD-Fraktion 8 Sitze<br />

FLB-Fraktion 2 Sitze<br />

BBF (kein Fraktionsstatus) 1 Sitz<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung ist Frau Rita Schramm (CDU). Die weiteren<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter sind (alphabetisch sortiert)<br />

Frau Liselotte Blume-Denise<br />

Frau Hildegard Brandstätter<br />

Herr Wilfried Braun<br />

Frau Sigrid Breyer<br />

Herr Josef Fiedler<br />

Herr Hans - Peter Fischer<br />

Herr Ewald Gleich<br />

Herr Konstantin Großmann<br />

Frau Johanna Iovine<br />

Frau Gabriele Kohl<br />

Herr Felix Kusicka<br />

Herr Walter Lauseker<br />

Herr Dirk Müller<br />

Herr Heinrich Ochsenschläger<br />

Frau Dagmar Ochsenschläger<br />

Frau Monika Pfeiffer-Hartmann (bis November 2009, seither Herr Helmuth Bollig)<br />

Herr Hans Michael Platz<br />

Herr Hermann Schestag<br />

Herr Christian Schramm<br />

Herr Sven Vollrath<br />

Frau Cornelia Weingärtner und<br />

Frau Renate Weissbrodt.<br />

46


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

2 <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand setzt sich zusammen aus dem für sechs Jahre direkt gewählten<br />

Bürgermeister, den für beson<strong>der</strong>e Aufgaben durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung für sechs Jahre<br />

gewählten Mitglie<strong>der</strong>n des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und den sonstigen Mitglie<strong>der</strong>n des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> hauptamtlichen Mitglie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung für <strong>der</strong>en Legislaturperiode gewählt. Meist finden die Wahlen<br />

schon in <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung statt. Die Amtszeit des<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandes <strong>der</strong> vorhergehenden Wahlperiode endet erst mit <strong>der</strong> Wahl des neuen<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandes (§ 41 HGO: "Weiterführung <strong>der</strong> Amtsgeschäfte").<br />

Die Zahl <strong>der</strong> hauptamtlichen Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes wird in <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> festgelegt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wickelt die Geschäfte <strong>der</strong> Verwaltung entsprechend den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Mittel ab (§ 66 Abs. 1<br />

Satz 1 HGO).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> hat 7 Mitglie<strong>der</strong> (§ 3 Abs. 2 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong>) und setzt sich aus einem hauptamtlichen Mitglied<br />

Frau Bürgermeisterin Dr. Hildegard Cornelius-Gaus (zugleich Vorsitzende des<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstands)<br />

und sechs weiteren Beigeordneten<br />

zusammen.<br />

Herrn Herbert Ritzert (erster Beigeordneter)<br />

Frau Barbara Daunke<br />

Frau Hedwig Jäger<br />

Herrn Hans-Georg Müller<br />

Herr Siegfried Schmidt (bis November 2009, seither Frau Monika Pfeiffer-Hartmann)<br />

Herrn Bruno Weingärtner<br />

3 Bezüge <strong>der</strong> Organe<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> gemeindlichen Gremien erhalten als Entschädigung für ihre ehrenamtliche<br />

Tätigkeit Leistungen nach <strong>der</strong> Entschädigungssatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> vom 06.06.2001,<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch die dritte Än<strong>der</strong>ungssatzung vom 23.05.2007. Insgesamt belaufen<br />

sich die Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen und Fraktionsmittel auf<br />

45.500 € (Planansatz im Haushaltsplan 2009).<br />

47


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

B Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Im Jahr 2009 (Stichtag <strong>01.01.2009</strong>) führte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> insgesamt 104 Bedienstete,<br />

davon<br />

7 Auszubildende (davon ein/e Erzieher/in im Anerkennungsjahr)<br />

7 Beamte und<br />

90 Beschäftigte (davon 50 in Teilzeitbeschäftigung).<br />

Neben den aufgeführten Bediensteten befanden sich am <strong>01.01.2009</strong> vier Mitarbeiter in <strong>der</strong><br />

Freizeitphase im Rahmen des Altersteilzeitmodells und eine Person in Elternzeit.<br />

C Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> führt <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstichtag folgende Bürgschaften:<br />

TC <strong>Biblis</strong> (4 Einzelbürgschaften) 649.747,37 €<br />

Reit- und Fahrverein <strong>Biblis</strong> 10.225,82 €.<br />

Eine drohende Inanspruchnahme einer <strong>der</strong> Bürgschaften ist nicht abzusehen.<br />

Weitere finanzielle Verpflichtungen, die nicht bereits über den Ausweis von Verbindlichkeiten<br />

o<strong>der</strong> Rückstellungen in <strong>der</strong> Bilanz abgebildet sind, bestehen in Leasingverträgen (Kopierer,<br />

Drucker und ein Fahrzeug) und belaufen sich vom Eröffnungsbilanzstichtag bis <strong>zum</strong><br />

Vertragslaufzeitende auf insgesamt 42.190,48 €.<br />

<strong>Biblis</strong>, 04.05.2011 Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

48<br />

Dr. Cornelius-Gaus<br />

Bürgermeisterin


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Impressum<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong><br />

Darmstädter Straße 25<br />

68647 <strong>Biblis</strong><br />

Telefon: +49 6245 28-0<br />

Telefax: +49 6245 28-77<br />

E-Mail: service@gemeinde-biblis.de<br />

Internet: www.gemeinde-biblis.de<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch<br />

die Bürgermeisterin Dr. Hildegard Cornelius-Gaus.<br />

Die Eröffnungsbilanz ist vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand per Beschluss aufzustellen. Dies geschah<br />

am 01.06.2010. Im Spätsommer 2010 wurde die Eröffnungsbilanz vom Revisionsamt des<br />

Kreises Bergstraße vor Ort geprüft. Am 13.04.2011 fand ein abschließendes Gespräch<br />

zwischen dem Revisionsamt und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> statt, in denen die Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

des Revisionsamts besprochen wurden. Im Mai 2011 erhielt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> den Abschlussbericht<br />

des Revisionsamts zur Eröffnungsbilanz.<br />

Für Fragen rund um die Eröffnungsbilanz wenden Sie sich bitte an<br />

Herrn Heinrich Männl Tel. (06245) 28-41 hmaennl@gemeinde-biblis.de<br />

Herrn Norman Krauß Tel. (06245) 28-40 nkrauss@gemeinde-biblis.de<br />

Herrn Burkhard Seib Tel. (06245) 28-43 bseib@gemeinde-biblis.de<br />

49


Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biblis</strong> <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

50

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