Kurzgefasst Nr - GEW Bezirksverband Weser-Ems
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<strong>Kurzgefasst</strong> <strong>Nr</strong>. 7 November – 2009<br />
Nachrichten der <strong>GEW</strong>-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Landesschulbehörde Osnabrück<br />
Auszüge dieser Ausgabe:<br />
2. Krankmeldungen in Schule - Verantwortung liegt jetzt in Schulen<br />
4. Führung von Girokonten in Schulen – viel Arbeit<br />
5. Elternzeit – Elterngeld – Vorsicht bei der Höchstarbeitszeit.<br />
6. Personalräteschulungen – Termine<br />
2. Krankmeldungen in den Schulen – Verantwortung auf Schulen übertragen<br />
Neu und landesweit einheitlich geregelt wurde das Verfahren bei Krankmeldungen von Lehrkräften<br />
und sonstigen Bediensteten der Schulen und Seminare.<br />
Dabei haben sich die bisherigen Rechtsgrundlagen nicht geändert, sondern neu ist jetzt vor allem,<br />
dass die allgemein bildenden Schulen eigenverantwortlich die Krankmeldungen des Personal<br />
überwachen und Auffälligkeiten der Landesschulbehörde zu melden haben.<br />
Das gesamte Verfahren ist unter www.landesschulbehoerde-niedersachsen (mit Schul-Login)<br />
zu finden.<br />
4. Führung von Girokonten in Schulen – viel Arbeit<br />
Seit dem 01. September 2009 ist der Erlass „Führung von Girokonten durch die Schulen“ in<br />
Kraft und inzwischen auch im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. Nur: Beim einfachen Lesen<br />
dieses Erlasses erschließt sich die Problematik nicht unmittelbar. Die Tragweite und damit<br />
verbunden die weitere Arbeitsbelastung für Schulleitungen bleibt nebulös.<br />
Im Klartext bedeutet der Erlass für die Schulen: Alle Klassenfahrten, Wandertage, Theaterbesuche,<br />
klassen- und fachbezogene Materialbestellungen müssen ab sofort über ein einziges<br />
Schulkonto abgerechnet werden – oder sind bar zu bezahlen. Buchungen sind durch die<br />
Schulleitungen regelmäßig mit den Daten der internen Buchführung abzugleichen und umfassend<br />
und vollständig zu dokumentieren.<br />
Der Schulhauptpersonalrat hat intensiv versucht, die Schulen vor diesem Erlass und vor allem<br />
vor der damit einhergehenden Arbeitsbelastung zu schützen. Leider konnte sich das Kultusministerium<br />
(MK) den guten Argumenten des SHPR hinsichtlich der Organisation und der Führung<br />
der Konten nicht anschließen. Immerhin teilt das MK dem SHPR mit: „Ihren Hinweis,<br />
Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen, werde ich gerne aufnehmen, wenn ein entsprechender<br />
Bedarf besteht.“<br />
5. Elternzeit – Elterngeld. Vorsicht!<br />
Wer Eltergeld beantragt hat und gleichzeitig in Teilzeit arbeitet, muss bestimmte Höchstarbeitszeiten<br />
berücksichtigen! Diese dürfen ¾ einer vollen Stelle nicht überschreiten. Im Lehrkräftebereich<br />
ergeben sich daraus, abhängig von der jeweiligen regulären Unterrichtsverpflichtung<br />
der Schulform, variierende Höchstgrenzen.<br />
<strong>Kurzgefasst</strong> – November 2009 1
Im einem vorliegendem Fall arbeitete eine Lehrkraft mit 21,5 Wochenstunden (von 26,5 Std.)<br />
in Elternzeit. Gleichzeitig wird ein Ausgleich des Arbeitszeitkontos mit 2 Stunden wöchentlich<br />
vorgenommen. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Unterrichtsverpflichtung von 19,5<br />
Wochenstunden. Von der Elterngeldstelle des Landkreises wurde jedoch daraufhin das Eltergeld<br />
gestoppt, weil die zulässige Höchststundenzahl von 19,8 Std. überschritten wurde. Um<br />
Überraschungen zu vermeiden: sollte bei der Festlegung der wöchentlichen Höchststundenzahl<br />
Kontakt mit der Elterngeldstelle im Landkreis aufgenommen werden.<br />
In einem vergleichbaren Fall vor dem Bundessozialgericht vom 10.02.2005 (B 10 EG 5/03R) wurde<br />
allerdings elternfreundlicher entschieden: Bei der Berücksichtigung der Höchstarbeitszeit wurden einer<br />
Lehrkraft Stillstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet und damit blieb sie unter der Anspruchsgrenze<br />
von ¾ einer vollen Stelle.<br />
Auch beim Ausgleich des Arbeitszeitkonto müsste ähnlich verfahren werden und die tatsächliche Arbeitszeit<br />
berücksichtigt werden. Leider wird dies wohl nur im Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />
klärbar sein.<br />
6. Personalräteschulungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
Alle Termine und alle Referentinnen und Referenten im Überblick:<br />
Untergliederung Datum Referentin/Referent<br />
KV Cloppenburg 27.10.2009 Elisabeth Schramm<br />
KV Varel 03.11.2009 Dieter Knutz<br />
KV Delmenhorst 03.11.2009 Astrid Müller<br />
KV Oldenburg-Stadt 05.11.2009 Dieter Knutz<br />
KV Oldenburg –Land 05.11.2009 Astrid Müller<br />
KV Melle 09.11.2009 Margret Kohake<br />
KV Lingen/Meppen 09.11.2009 Doris Merg, Maité Sychla<br />
KV Osnabrück-Nord 10.11.2009 Tilman Schieferdecker, Heide Michelmann<br />
KV Norden / Aurich 12.11. 2009 Elisabeth Schramm, Enno Emken<br />
KV Emden 12.11.2009 Friedhelm Hollmann, Sigrid Wübbena<br />
KV <strong>Weser</strong>marsch 12./13.11.2009 Dieter Knutz<br />
Gymnasien 13.11.2009 Friedhelm Hollmann<br />
KV Wittlage 16.11.2009 Margret Kohake<br />
KV Osnabrück Land 16.11.2009 Grete Janssen<br />
KV Wittmund 17.11.2009 Enno Emken<br />
KV Wilhelmshaven 17.11.2009 Astrid Müller<br />
KV Aschendorf-Hümling 19.11.2009 Doris Merg, Maité Sychla<br />
KV Jever 19./20.11.2009 Elisabeth Schramm<br />
KV Ammerland 23.11.2009 Grete Janssen<br />
KV Vechta 24.11.2009 Elisabeth Schramm<br />
KV Leer 24.11.2009 Dieter Knutz, Enno Emken<br />
KV Grafschaft Bentheim 24.11.2009 Maité Sychla, Doris Merg<br />
KV Osnabrück Stadt 07.12.2009 Tilman Schieferdecker, Heide Michelmann<br />
Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der <strong>GEW</strong>-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats Osnabrück<br />
herausgegeben – <strong>Nr</strong>. 7 November 2009: Elisabeth Schramm, Enno Emken.<br />
Hrsg: <strong>GEW</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong>, Bahnhofsplatz 8, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />
<strong>Kurzgefasst</strong> – November 2009 2