Hebesatzsatzung - Gemeinde Wüstenrot
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Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.<br />
<strong>Wüstenrot</strong>, 30. November 2004<br />
gez. A w e<br />
Bürgermeister<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser<br />
Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der<br />
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Wüstenrot</strong>, 01. Dezember 2004<br />
Awe<br />
Bürgermeister