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Kinderbetreuungsplan - Stadt Giengen

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<strong>Kinderbetreuungsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

Fortschreibung<br />

2008/2009 und 2009/2010


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Einleitung 2<br />

II. Rechtliche Grundlagen 4<br />

1. Bundesrecht 4<br />

2. Landesrecht 4<br />

3. Sonstige Regelungen und Empfehlungen 8<br />

III. Beschreibung der Planung 10<br />

1. Rechtliche Grundlagen 10<br />

2. Planungsprozess 10<br />

3. Darstellung des Planungsgegenstandes 10<br />

4. Planungszeitraum 10<br />

5. Beteiligungsverfahren 10<br />

6. Planung in <strong>Giengen</strong> ist… 10<br />

IV. Bericht zur Umsetzung <strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008 11<br />

1. Ziele und Maßnahmen 11<br />

2. Entwicklung des Finanzbedarfs 16<br />

V. Bestand Betreuungsangebote für Kinder 17<br />

1. Angebotsformen in der Kinderbetreuung 17<br />

2. Bestand an Angeboten für alle Altersgruppen in <strong>Giengen</strong> 17<br />

3. Tagespflege 17<br />

4. Angebote für Kindergartenkinder (Ü 3) 20<br />

5. Angebote für Kleinkinder (U 3) 22<br />

6. Angebote für Schulkinder (S) 24<br />

7. Besondere und ergänzende Angebote 27<br />

VI. Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten 30<br />

1. Allgemein 30<br />

2. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Ü 3) 34<br />

3. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren (U 3) 41<br />

4. Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder (S) 46<br />

VII. Ziele und Maßnahmenplanung 48<br />

1. Allgemein 48<br />

2. Ziele und Einzelmaßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern 48<br />

Anlageverzeichnis<br />

Anlage 1 Übersicht Ziele und Maßnahmenplanung 53<br />

Anlage 2 Übersicht Betriebsformen von Angeboten 55<br />

Anlage 3 Einzugsbereiche der Kindergärten (Kindergartenbezirke) 58<br />

Quellenangaben 59<br />

1<br />

Seite


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

I. Einleitung<br />

Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg sind die Kommunen zur<br />

Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung verpflichtet. Dies schließt eine regelmäßige<br />

Fortschreibung der Bedarfsplanung ein. Mit der vorliegenden Planung wird der <strong>Kinderbetreuungsplan</strong><br />

2007/2008 fort geschrieben. Eine Fortschreibung zum Kindergartenjahr 2008/2009 konnte nicht<br />

zeitnah erfolgen, daher fasst die vorliegende Fortschreibung die Zeiträume 2008/2009 und 2009/2010<br />

zusammen. Auf Wiederholungen wurde weitgehend verzichtet und an den geeigneten Stellen auf die<br />

entsprechenden Grundlagen verwiesen.<br />

Die Umsetzung der bereits in der vorangegangenen Planung festgelegten Ziele steht im Fokus dieser<br />

Fortschreibung. Sie wird daher darauf verzichten umfassend neue Ziele und Maßnahmen festzulegen<br />

sondern es gilt die bereits vereinbarten zu konkretisieren, auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen und wo<br />

nötig auch Zielanpassungen vorzunehmen.<br />

Die Schwerpunkte der vorliegenden Planung liegen weiterhin auf dem Ausbau der<br />

Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und der Steigerung der Bildungsqualität.<br />

Letztere wird durch die Umsetzung des Orientierungsplans Vorort konsequent weiterverfolgt. Nicht<br />

zuletzt wird ein maßgeblicher Schritt zur Verbesserung der qualitativen Rahmenbedingungen die auf<br />

Landesebene ab Herbst 2010 beschlossene stufenweise Erhöhung des Fachkraftschlüssels in den<br />

Einrichtungen sein.<br />

Ein enger Zusammenhang besteht nun zum Schulentwicklungsplan, der zwischenzeitlich vom<br />

Gemeinderat beschlossen wurde. Er eröffnet insbesondere weitere Perspektiven und Strategien zur<br />

Gestaltung eines durchgängigen Bildungs- und Betreuungssystems für alle Altersgruppen.<br />

Zwischenzeitlich ergaben sich durch die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG), das<br />

rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, verschiedene gesetzliche Konkretisierungen und<br />

Neuregelungen. Kern der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Festlegung der<br />

Finanzierung der Kleinkindbetreuung durch die Kommunen gegenüber den freien Kindergartenträgern<br />

auf der einen Seite, auf der anderen die Regelung zur Verteilung der Bundes- und Landesmittel für<br />

Kleinkindbetreuung an die Kommunen und Landkreis durch das Land über den kommunalen<br />

Finanzausgleich sowie die Anpassung der Kindergartenförderung an diese Verteilungssystematik.<br />

Die Notwendigkeit des Ausbaus einer qualitativen Bildungs- und Betreuungslandschaft wird deutlicher<br />

wie bisher als elementare Leistung der Daseinsvorsorge für Einwohner und Familien zur Steigerung<br />

der Lebensqualität erkannt und gewinnt als harter Standortfaktor und im Wettbewerb um Einwohner<br />

an Bedeutung. Die Kommunen stehen mit dem Ausbau der Bildungs- und Betreuungslandschaft<br />

jedoch in einem erheblichen Spannungsfeld zwischen notwendiger Zukunftsinvestition und finanziell<br />

Machbarem. Denn zahlreiche Kommunen und unstrittig die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> in besonderem Maße<br />

sehen sich aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in einer finanziellen Sondersituation. Gleichsam<br />

sollte diese als Impuls und Chance begriffen werden um die kommunale Infrastruktur und<br />

Angebotspalette nachhaltig an den demografischen Erfordernissen auszurichten. Die finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit einer Kommune wird bei rückläufigen Einwohnerzahlen nur dann sichergestellt<br />

werden können, wenn klare Prioritäten definiert, Aufgabenkritik durchgeführt und am Umbau und wo<br />

nötig auch Rückbau der Infrastruktur gearbeitet wird.<br />

Um vor diesem Hintergrund gute und effiziente Lösungen für die gesamte Kinderbetreuungslandschaft<br />

in <strong>Giengen</strong> zu finden, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure notwendig. Nur so kann der<br />

fortlaufende Prozess optimiert werden und erforderliche Änderungen und Korrekturen können auf<br />

einer möglichst breiten Basis mitgetragen werden.<br />

In diesem Sinne hoffen wir weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.<br />

<strong>Giengen</strong> im Februar 2011<br />

Katja Stark<br />

Fachbereichsleiterin<br />

Soziales und Bildung<br />

2


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Impressum<br />

Herausgeber und Kontakt:<br />

Große Kreisstadt <strong>Giengen</strong><br />

Fachbereich Soziales und Bildung<br />

Marktstrasse 11, 89537 <strong>Giengen</strong><br />

katja.stark@giengen.de<br />

07322 952 2040<br />

Mitglieder der Projektgruppe:<br />

Streicher, Gabi Gemeinderätin SPD Fraktion<br />

Konold-Pauli, Maria Gemeinderätin CDU Fraktion<br />

Link, Rubens Gemeinderat Fraktion Grüne/Unabhängige<br />

Keller, Karin Tagesmütterverein Landkreis Heidenheim e.V.<br />

Mack, Hans-Jörg Pfarrer Evangelische Gesamtkirchengemeinde<br />

Hermann, Renate Vorsitzende Kindergartenausschuss Evang. GKG<br />

Heuberger,Silvia Vorsitzende Leiterinnenkonferenz<br />

Wuggazer, Renate Katholische Kirchengemeinde<br />

Sauer, Ulla Kindergartenausschuss Kath. Kirchengemeinde<br />

Neugebauer, Sabine Verein Freie Waldorfpädagogik<br />

Nerad, Franz Geschäftsführender Schulleiter<br />

Stark, Katja <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

Eberhardt, Ruth <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

Für die Mitwirkung vielen Dank !<br />

<strong>Giengen</strong>, im Februar 2011<br />

Umschlag Kinderbild Kindergarten Memminger Wanne<br />

3


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

II. Rechtliche Grundlagen<br />

Im Folgenden werden die maßgeblichen Veränderungen dargestellt. Zu den weiteren<br />

gesetzlichen Grundlagen wird auf die bisherigen Kinderbetreuungspläne verwiesen.<br />

1. Bundesrecht<br />

1.1 Kinderförderungsgesetz (KiföG)<br />

Mit dem Kinderförderungsgesetz wurde das SGB VIII –Kinder- und Jugendhilfe-<br />

geändert. Der bereits bei der Fortschreibung 2007/2008 vorliegende<br />

Regierungsentwurf des Kinderförderungsgesetzes wurde beschlossen und trat am<br />

16.12.2008 in Kraft. Bezüglich der erfolgten Änderungen wird auf Punkt II. 1.3 der<br />

Fortschreibung 2007/2008 verwiesen.<br />

1.2 „Offensive Frühe Chancen“<br />

Mit dieser Initiative beabsichtigt die Bundesregierung nach einer Pressemitteilung vom<br />

02.11.2010 Nr. 79/2010 die Sprachförderung für Kinder unter 3 Jahren auszubauen.<br />

Mit der Weiterentwicklung von rund 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas<br />

Sprache & Integration“ sollen besonders Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf<br />

erreicht werden. Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus<br />

bildungsfernen Familien soll das Betreuungs- und Bildungsangebot verbessert werden.<br />

Ein wesentliches Ziel der "Offensive Frühe Chancen" ist es daher, in diesen Gebieten<br />

Kitas gezielt mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte, frühe<br />

Sprachförderung auf der Grundlage qualitativer Mindeststandards auszustatten. Dabei<br />

liegt der Schwerpunkt auf Einrichtungen, die von Kindern unter drei Jahren besucht<br />

werden.<br />

2. Landesrecht<br />

2.1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)<br />

2.1.1 Änderung zum 01.01.2009<br />

Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom<br />

03.03.2009 trat rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft und legt im Wesentlichen<br />

folgendes fest:<br />

• Die Heranziehung der Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von<br />

Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§ 3 Abs. 1) wird<br />

beibehalten.<br />

• Kommunen obliegt eine Hinwirkungsverpflichtung in Bezug auf<br />

ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in<br />

Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,<br />

bis 31.07.2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen<br />

und Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren und ab 01.08.2013 die Erfüllung des<br />

Rechtsanspruchs für 1-und 2- jährige auf Förderung in Tageseinrichtungen und<br />

Kindertagespflege nach § 24 Abs. 2 u. 3. SGB VIII unter Berücksichtigung der<br />

Übergangsregelung des §24a SGB VIII (Festlegung jährliche Ausbaustufen)<br />

4


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

• Eltern sind aufgerufen die beabsichtigte Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes<br />

6 Monate vorher mitzuteilen.<br />

• Verteilung der Bundes- und Landesmittel für die Kleinkindbetreuung an die<br />

Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Zahl der betreuten<br />

Kinder („Geld folgt den Kindern). Grundlage ist die Kinder- und Jugendhilfestatistik des<br />

Vorjahrs zum Stichtag 1. März 1 .D.h. die Förderung fließt nicht der Kommune zu in der<br />

das Kind wohnt, sondern in der es betreut wird.<br />

• Anpassung des Verteilungsschlüssels auch bei den Mitteln für<br />

Kindergartenförderung. Die bisherige Verteilung nach Zahl der Kinder in der<br />

Kommune und nach den ursprünglichen Gruppenzuschüssen des Landes auf Basis<br />

2002 wird stufenweise von 2009 bis 2012 umgestellt. Ab 2013 werden die Mittel<br />

vollständig nach der Zahl der betreuten Kinder verteilt.<br />

• Die Förderzuständigkeit für alle Träger liegt bei den Städten und Gemeinden. In die<br />

Förderung werden privat-gewerbliche Träger künftig einbezogen.<br />

• Rechtsanspruch der in die Bedarfsplanung aufgenommenen Einrichtungen oder<br />

Gruppen gegenüber der Standortgemeinde auf Förderung der Betriebsausgaben in<br />

Höhe von 68% (Kleinkindbereich -neu) bzw. 63% (Kindergartenbereich –wie bisher). 2<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind Förderantrag,<br />

Betriebserlaubnis und eine Mindestöffnungszeit von 10 Stunden/Woche.<br />

• Eine über den Mindestförderanspruch hinaus gehende freiwillige Förderung ist örtlich<br />

zu vereinbaren (§ 8 Abs. 2 bis 4).<br />

• Eine Definition der anzuerkennenden Betriebsausgaben ist nicht erfolgt. Laut<br />

Gesetzesbegründung ist die Höhe der anzuerkennenden Betriebsausgaben nach den<br />

Grundsätzen der Erforderlichkeit und Angemessenheit zu bestimmen.<br />

• Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in der Bedarfsplanung enthalten<br />

sind, haben auf Antrag für jeden belegten Platz Anspruch auf einen Mindestzuschuss in<br />

Höhe der Finanzausgleichszuweisungen des Vorjahres. Die Kommunen haben diese<br />

FAG-Zuweisungen an die Träger weiterzuleiten. Eine darüber hinausgehende<br />

Förderung kann auf der örtlichen Ebene vereinbart werden.<br />

• Neuregelung eines interkommunalen Kostenausgleichs zwischen Standortgemeinde<br />

und Wohnsitzgemeinde bei der Betreuung auswärtiger Kinder. Die<br />

Standortgemeinde hat einen Kostenausgleichsanspruch gegenüber der<br />

Wohnortgemeinde, soweit die Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen wurde<br />

unabhängig vom vorhandenen Betreuungsangebot in der Wohnortgemeinde. Das<br />

Gesetz sieht eine Spitzabrechnung in Höhe von 75 % der Betriebskosten (Betreuung<br />

von Kleinkindern) und 63 % der Betriebskosten (Betreuung von Kindern vom<br />

vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) abzüglich der FAG-Zuweisung im<br />

Vorjahr vor. Abweichende Regelungen sind möglich. Zu Pauschalen<br />

Kostenausgleichsbeträgen wurden von den Kommunalen Landesverbänden<br />

Empfehlungen herausgegeben (siehe Ziffer II.3).<br />

1 Der Höchstsatz lag 2009 bei 2.858 Euro pro Kind. Ab 2010 ergibt sich ein Betrag von 3.647 Euro. Der Höchstbetrag<br />

stellte die Auszahlung bei einer Betriebszeit von 7 Stunden täglich dar und wird bei geringeren Betreuungszeiten<br />

nach unten gewichtet (bis 5 Std./Tag Faktor 0,5, von 5-7 Std./Tag Faktor 0,7).<br />

2 Bei altersgemischten Gruppen wird ein Förderanspruch von 63 % zugrunde gelegt.<br />

5


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

• Gesetzlich festgelegte Meldepflicht der Träger von Einrichtungen gegenüber der<br />

Standortkommune bzgl. auswärtiger Kinder.<br />

• Kindertagespflege<br />

Es wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Kindertagespflege<br />

nach § 8b Kindertagesbetreuungsgesetz bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe<br />

(<strong>Stadt</strong>- und Landkreise) liegt. Vereinbarungen zwischen kreisangehörigen Städten und<br />

dem Kreis zur Aufgabenübertragung sind möglich. Erstmals erhalten die örtlichen<br />

Jugendhilfeträger für die Tagespflege für Kleinkinder FAG Zuweisungen.<br />

Nicht gesetzlich definiert jedoch als Orientierungsgröße gilt eine angestrebte<br />

Versorgungsquote von 20% der Plätze durch Tagespflege in der Kleinkindbetreuung<br />

(Bund 30%).<br />

• Die kommunale Bedarfsplanung bleibt auch weiterhin ein wichtiges kommunales<br />

Steuerungsinstrument. Hierbei ist nach Empfehlung des Städtetages Baden-<br />

Württemberg zu beachten:<br />

• Die Aufnahme in die Bedarfplanung entscheidet über die Förderhöhe<br />

• Gruppenbezogene Bedarfsplanung<br />

• Berücksichtigung von Angeboten für Kinder mit Behinderung<br />

• Rechtzeitige Beteiligung der freien und der privat-gewerblichen Trägern sowie<br />

der Tageselternvereine<br />

• Bedarfsplanung ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

anzuzeigen<br />

• Berücksichtigung eines nachgewiesenen kurzfristigen Bedarfs<br />

• Auswärts betreute Kinder müssen in der Bedarfsplanung der<br />

Wohnsitzgemeinde nicht berücksichtigt werden.<br />

• Es gibt keinen einklagbaren Anspruch auf Aufnahme in die Bedarfsplanung aber<br />

– ggf. einen gerichtlich durchsetzbaren- Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />

Entscheidung.<br />

• Die Gesetzesbegründung verweist auf die Grundsätze des SGB VIII und die<br />

Rechtsprechung von BVerwG sowie VGH. „Bedarf und Bedarfsdeckung ist nicht<br />

nur quantitativ zu definieren; maßgeblich ist der in quantitativer und qualitativer<br />

Hinsicht bestehende Bedarf, der sich insbesondere an den Erfordernissen der<br />

§§ 3 bis 5 SGB VIII (Trägerpluralität, Pluralität der Inhalte und Angebotsformen,<br />

Privilegierung der anerkannten freien Träger und Berücksichtigung des<br />

Wunsch- und Wahlrechts der Eltern) auszurichten hat.“<br />

2.1.2 Erneute Änderung zum 06.10.2010<br />

Mit Gesetz vom 6.10.2010 wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz erneut geändert.<br />

Das Gesetz trat am 28.10.2010 in Kraft. Die Änderung setzt im Wesentlichen das<br />

zwischen den kommunalen Landesverbände und dem Land am 24.11.2009 erzielte<br />

Übereinkommen zur Weiterentwicklung der qualitativen Rahmenbedingungen um.<br />

Das Übereinkommen beinhaltet folgende Regelungen:<br />

• Erhöhung des Personalschlüssels bis 01.09.2012 um 0,3 Stellen pro Gruppe<br />

(Ausnahme: Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten 0,2). Die Erhöhung erfolgt<br />

schrittweise um 0,1 Stellen/Jahr ab 01.09.2010. Sie gilt nicht für den Krippenbereich,<br />

sondern nur für den Kindergartenbereich. Im Kindertagesbetreuungsgesetz wird eine<br />

Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung aufgenommen, in der die<br />

maßgeblichen Personalschlüssel festgelegt werden.<br />

6


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

• Finanzierung der Erhöhung von insgesamt 200 Mio €/Jahr mit 133 Mio. € durch das<br />

Land und 67 Mio € (33,5%) durch die Kommunen.<br />

• Finanzierung der zusätzlichen Personalausgaben bei Einrichtungen in freier<br />

Trägerschaft erfolgt vollständig durch die Kommunen, d.h. kostenneutral für die freien<br />

Kindergartenträger. Konkrete Vorgaben zur Anpassung der Finanzierungs- und<br />

Berechnungssystematik im Rahmen der Betriebskostenabrechnung liegen noch nicht<br />

vor.<br />

• Zur weiteren Qualifizierung des Personals stellt das Land ab 01.09.2010 10 Mio €/Jahr<br />

zusätzlich zur Verfügung. Für die Auszahlung im Jahr 2010 wird davon 1/3<br />

berücksichtigt, die pauschalen Zuweisungen nach FAG erhöhen sich dadurch.<br />

• Die vollständige Umsetzung des Orientierungsplans ist auch mit den angepassten<br />

Personalschlüsseln nicht leistbar. Der Orientierungsplan des Landes wird nicht als verbindlich<br />

erklärt, jedoch werden die angepassten Personalschlüssel verbindlich als<br />

Mindeststandards in der Rechtsverordnung festgelegt.<br />

• Weitere qualitative Verbesserungen der sachlichen und personellen Ausstattung sind in<br />

absehbarer Zeit nicht vorgesehen.<br />

• Überlegungen des Landes stehen im Raum wonach das letzte Kindergartenjahr<br />

verpflichtend gestaltet werden soll mit der Folge einer Gebührenfreiheit. In diesem Fall<br />

müssten laut Kommunalen Landesverbänden das Land die Gebührenausfälle<br />

übernehmen. Ein solcher Ausgleich wird nicht stattfinden soweit Kommunen vor dieser<br />

Zeit Gebührenfreiheit freiwillig eingeführt haben.<br />

2.3 Bildungshäuser<br />

Nach Informationen des Städtetages soll die Kooperation zwischen Kindergarten und<br />

Grundschule im Rahmen des zukunftsweisenden Konzeptes „Bildungshäuser 3-10“ das<br />

derzeit in 33 Modellprojekten erprobt wird, weiter ausgebaut und vom Land unterstützt<br />

werden. Bereits im Laufe des nächsten Schuljahres könnten weitere 70 Bildungshäuser<br />

in einer ersten Ausbauphase starten. Dieser ersten Ausbauphase werden weitere<br />

folgen. Ziel ist es Bildungsangebote vor Ort sicherzustellen und verlässlich dafür zu<br />

sorgen, dass Bildung im Ort bleibt.<br />

2.4 Landesrichtlinien zur Intensiven Sprachförderung in Kindergärten (ISK)<br />

Nach siebenjähriger Programmdurchführung von „Sag mal was“ hat sich die<br />

Landesstiftung ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 aus der Sprachförderung für<br />

Vorschulkinder zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Land diese<br />

Aufgabe. Kindergartenträger erhalten über die Verwaltungsvorschrift über<br />

Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung (ISK-Richtlinien) vom 12.05.2010 künftig<br />

finanzielle Förderung von Sprachfördermaßnahmen für Vorschulkinder, deren<br />

zusätzlicher Förderbedarf amtsärztlich festgestellt ist.<br />

7


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

3. Sonstige Regelungen und Empfehlungen<br />

3.1 Kostenbeiträge und Aufwandsersatz Landkreis zur Tagespflege<br />

Bei der Tagespflege gilt künftig das Prinzip der „erweiterten Jugendhilfeleistung“, d.h.<br />

die Auszahlung der Geldleistung durch den örtlichen Jugendhilfeträger erfolgt in voller<br />

Höhe an die Tagespflegepersonen. Die Eltern werden nach wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der die FAG-Zuweisungen zu<br />

berücksichtigen hat. Der Landkreis hat hierzu Kostenbeitragstabellen neu erlassen mit<br />

dem Ziel eine finanzielle Gleichstellung der Tagespflege mit der institutionellen<br />

Betreuung anzustreben.<br />

Darüber hinaus wurden die geänderten landesweiten Empfehlungen zur Gewährung<br />

von Aufwendungsersätzen an die Tagespflegepersonen auch vom Landkreis<br />

Heidenheim übernommen. Diese sehen eine leistungsgerechtere Vergütung der<br />

Tagespflegepersonen vor und beinhalten neben Beiträgen zur Unfallversicherung und<br />

Altersvorsorge nun auch einen Anspruch auf Erstattung von angemessenen Beiträgen<br />

zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

Der Landkreis erhält weiterhin Landesfördermittel zum Ausbau der Strukturen der<br />

Tagespflege orientiert an der Einwohnerzahl. Diese leitet er zum Teil an den<br />

Tagesmütterverein weiter. Grundlage ist eine Finanzierungsvereinbarung auf<br />

Landkreisebene.<br />

3.2 Vereinbarung der Kreiskommunen zur Anwendung der Empfehlungen zum<br />

pauschalen interkommunalen Kostenausgleich<br />

In der Bürgermeisterversammlung wurde der Öffentlich-rechtliche Vertrag zum<br />

interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den<br />

Städten und Gemeinden des Landkreises Ende des Jahres 2009 unterzeichnet. Er gilt<br />

rückwirkend ab 01.01.2009. Damit werden innerhalb des Landkreises die<br />

Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags zur Abrechnung mit Pauschalbeträgen<br />

angewandt. Innerhalb des Landkreises soll einmal im Jahr, jeweils zum 01. Februar<br />

eine Abrechnung der Standtortgemeinde mit der Wohnsitzgemeinde erfolgen.<br />

8


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

3.3 Örtliche Vereinbarungen<br />

Neben der Regelung der Finanzierung dienen die Örtlichen Vereinbarungen auch der<br />

Konkretisierung gesetzlicher Pflichten und Vorgaben sowie der Entwicklung<br />

gemeinsamer Standards und Verfahrensregelungen.<br />

Neben dem Bedarfsplan stellt dieser Vertrag ein wichtiges Steuerungsinstrument für<br />

die Kommune als Gesamtverantwortliche für die Kinderbetreuung auf örtlicher Ebene<br />

dar.<br />

Die veränderten gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2009 haben Neuverhandlungen<br />

erforderlich gemacht. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat mit Beschluss vom<br />

25.02.2010 seine Position zur freiwilligen finanziellen Förderung dargelegt. Nachdem<br />

erst mit Schreiben des Städtetags vom 22.04.2010 ein landesweites Vertragsmuster<br />

zur Nutzung übersandt wurde, wurde auf Grundlage der örtlichen<br />

Verhandlungsgespräche die örtliche Vereinbarung angepasst. Die Träger haben unter<br />

Aufnahme einer Befristung der Vereinbarung zugestimmt.<br />

9


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

III. Beschreibung der Planung<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

Der Auftrag zur Bedarfsplanung durch die Kommune ergibt sich aus § 3 KiTaG und<br />

§ 80 SGB VIII. Anerkannte Träger der Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung<br />

frühzeitig zu beteiligen. Die Planung ist mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe<br />

abzustimmen. Die Feststellung des Bedarfs erfolgt durch Entscheidung des<br />

Gemeinderats.<br />

2. Planungsprozess<br />

Die Projektgruppe zur Fortschreibung der Planung wurde wiederum aus Vertretern<br />

aller Kindergartenträger, Vertreter des politischen Gremiums, einer pädagogischen<br />

Fachkraft, (Vertreterin der Leiterinnenkonferenz), Vertreterin des Tagesmüttervereins,<br />

und Vertretern der Verwaltung gebildet. Neu hinzukam ein Vertreter der<br />

Gemeinderatsfraktion Grüne/Unabhängige sowie als ständige sachverständige Person<br />

ein Geschäftsführender Rektor der <strong>Giengen</strong>er Schulen. Die Einberufung zur ersten<br />

Sitzung erfolgte am 12.04.2010. Im Rahmen von fünf Kuratoriumssitzungen wurde die<br />

Fortschreibung erarbeitet.<br />

3. Darstellung des Planungsgegenstandes<br />

Betreuungsplätze und -angebote für Kinder unter drei Jahren (U3)<br />

Betreuungsplätze und -angebote für Kinder über drei Jahren (Ü3)<br />

Betreuungsplätze und -angebote für Schulkinder (S)<br />

4. Planungszeitraum<br />

Der Planungszeitraum umfasst die Kindergartenjahre 2008 bis 2012/2013 und wirkt in<br />

elementaren Fragestellungen darüber hinaus.<br />

5. Beteiligungsverfahren<br />

An der <strong>Kinderbetreuungsplan</strong>ung werden betroffene Akteure bzw. Institutionen in<br />

folgenden Planungsstadien beteiligt:<br />

Politisches Gremium Planungsprozess +Beschlussfassung<br />

Elternbeiräte Anhörung/Präsentation der Ergebnisse<br />

Landkreis (örtlicher Jugendhilfeträger) Anhörung (gesetzliche)<br />

Kindergartenträger Planungsprozess+Anhörung (gesetzliche)<br />

Erzieherinnen und Fachkräfte Planungsprozess + Anhörung<br />

Wirtschaftsförderung/<strong>Stadt</strong>entwicklung Anhörung<br />

Schulleitungen Anhörung<br />

Tagesmütterverein Planungsprozess+Anhörung (gesetzliche)<br />

6. Planung in <strong>Giengen</strong> ist….<br />

Zentrales Steuerungsinstrument<br />

Grundlage für die Finanzierung freier Träger<br />

Kommunikationsinstrument<br />

Handlungskatalog und Arbeitsgrundlage<br />

Berichts- und Kontrollinstrument<br />

10


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

IV. Bericht zur Umsetzung<br />

<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008<br />

1. Die Ziele und die zur Zielerreichung beschlossenen Maßnahmen des<br />

<strong>Kinderbetreuungsplan</strong>s 2005/2006 sind im Basisplan auf S. 67ff und in der<br />

Fortschreibung 2007/2008 auf S. 55 ff dargestellt. Im vorliegenden Abschnitt soll über<br />

die Umsetzung berichtet werden.<br />

1.1 Ziel 1<br />

Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 2013/2014 mit einer<br />

Versorgungsquote von 35%<br />

Flächendeckende Einrichtung von altersgemischten Gruppen in allen Kindergärten<br />

zur Betreuung von Kindern ab 2 Jahren<br />

Stand 01.03.2009:<br />

Jeweils eine AM Gruppen für Kinder ab 2 Jahren wurde plangemäß in folgenden<br />

Kindergärten eingerichtet:<br />

Kindergarten Lederstraße, Kindergarten Hürben, Kindergarten St. Maria Burgberg,<br />

Waldorfkindergarten, Kindergarten Hainbuchenweg.<br />

Stand 01.03.2010:<br />

Darüber hinaus wurden außer Plan eine AM Gruppe im Kindergarten Käppelesberg<br />

eingerichtet und im Kindergarten Lederstrasse eine 2. AM Gruppe anstatt der<br />

geplanten Kleinkindgruppe.<br />

Die AM Gruppe im Kindergarten Kirchplatz konnte bis heute aufgrund der vorhandenen<br />

Engpässe bei Kindergartenkindern nicht vollständig umgesetzt werden, lediglich<br />

vereinzelt Plätze konnten erst ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 mit Kindern unter 3<br />

Jahren belegt werden.<br />

Einrichtung von je einer Kleinkindgruppe in allen Kindergartenbezirken<br />

(außer Bezirk 3) zur Betreuung von Kindern ab 12 Monaten<br />

Die geplante Einrichtung einer Kleinkindgruppe im Kindergarten Hainbuchenweg ist<br />

noch nicht erfolgt. Im Kindergarten Lederstrasse wurde zwischenzeitlich ab dem<br />

Kindergartenjahr 2010/2011 eine Kleinkindgruppe eingerichtet und damit die<br />

Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern ab 12 Monaten geschaffen. Im<br />

Waldorfkindergarten wurde außerplanmäßig aufgrund der geringen Auslastung eine<br />

sog. Familiengruppe für Kinder ab 12 Monate eingerichtet.<br />

Investition in zusätzliche Raumkapazitäten in der Südstadt<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2010 beschlossen zum Ausbau der<br />

Kleinkindbetreuung im Kindergartenbezirk 4 (Südstadt) die Variante „Neubau<br />

Bruckersberg/Aufgabe Hainbuchenweg/Aufgabe Kindergarten St. Michael/Anbau zwei<br />

Gruppen St. Martin“ umzusetzen.<br />

Allerdings ist die Inbetriebnahme des Neubaus in der Südstadt frühestens für Ende<br />

2012/Anfang 2013 vorzusehen.<br />

Außerdem wird die Planung Anbau an Kindergarten St. Martin bis Anfang 2012<br />

zurückgestellt, die Umsetzung erfolgt entsprechend der Bedarfsentwicklung.<br />

11


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Investition in zusätzliche Raumkapazitäten in der Nordstadt/Innenstadt mit Ausrichtung<br />

als Familienzentrum/ Bildungshaus<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2010 beschlossen zum Ausbau der<br />

Kleinkindbetreuung in den Kindergartenbezirken 1, 2, 3, 5/6 der Nord-/Innenstadt die<br />

Variante „Umbau Bergschule/Kooperation mit Kindergarten Kirchplatz“ mit folgenden<br />

Maßgaben umzusetzen.<br />

Eine etwaige Verlagerung des Kindergartens Kirchplatz bzw. Kooperation mit<br />

Krippenplätzen in der Bergschule wird zurückgestellt.<br />

Die Inbetriebnahme des Umbaus ist frühestens für Ende 2012/Anfang 2013<br />

vorzusehen.<br />

1.2 Ziel 2<br />

Erweiterung des Ganztagesbetreuungsangebots<br />

Mit dem Aufbau einer 2. Ganztagesgruppe im Kindergarten St. Peter wurde begonnen.<br />

Es werden bei Bedarf zusätzlich Kinder in das Ganztagesangebot aufgenommen. Die<br />

Aufnahme kann sich derzeit nur auf wenige Plätze beschränken, da sich bei der<br />

Einrichtung erhebliche Engpässe bei der Deckung des Bedarfs an Regelangeboten<br />

innerhalb des Kindergartenbezirks abzeichnen. Eine Entschärfung kann erst mit<br />

Investitionen in Raumkapazitäten (siehe 1.1) herbeigeführt werden.<br />

Planung eines weiteren Standorts im Kindergarten St. Martin<br />

Siehe Ausführungen 1.1<br />

1.3 Ziel 3<br />

Kindergärten zu Orten und Zentren für Familien entwickeln<br />

Konzeptionelle Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtungen<br />

Bisher wurden von den Einrichtungen noch keine konzeptionellen Vorstellungen<br />

zurückgemeldet. Die Zielsetzung wird in dieser Planung erneut aufgegriffen und<br />

konkretisiert.<br />

Paten für Kinder und Familie<br />

Die Erarbeitung eines Konzeptes ist ebenfalls für Ende des Jahres 2010 geplant.<br />

1.4 Ziel 4<br />

Bildungs- und Qualitätsoffensive in den Kindergärten<br />

Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte<br />

Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen fanden kontinuierlich und<br />

trägerübergreifend zu verschiedenen Bausteinen des Orientierungsplans (seit 2007)<br />

und zur Umsetzung des § 8a SGB VIII Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung (2009)<br />

statt.<br />

Schaffung weiterer Ausbildungsplätze für Fachkräfte<br />

Plätze für Ausbildungsstellen wurden in den letzten Jahren ausgebaut.<br />

Zwischenzeitlich stellen verschiedene Einrichtungen Plätze für<br />

Anerkennungspraktikanten zur Verfügung. Aufgrund der Änderung der Ausbildung ist<br />

12


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

geplant künftig auch Studenten der DHBW in die Ausbildung zu integrieren. Alle<br />

Einrichtungen bieten zudem die Möglichkeit für Praktikanten. Im Jahr 2010 nahmen<br />

Einrichtungen verschiedener Träger am Projekt „Boys Day“ teil, um männliche Schüler<br />

für den Beruf des Erziehers zu begeistern.<br />

Erhöhung des Fachkräfteschlüssels bei Einrichtungen mit erhöhten Anforderungen<br />

Zur Erhöhung des Fachkräfteschlüssels in Einrichtungen mit hoher sozialer Belastung<br />

wurde in allen Einrichtungen eine Erhebung nach gemeinsam festgelegten Kriterien<br />

(Sozialbelastungsindex) durchgeführt. Hieraus ergab sich eine sehr unterschiedliche<br />

Sozialbelastung der verschiedenen Einrichtungen. Eine Entscheidung über die<br />

individuelle Erhöhung der Stellenanteile für überdurchschnittlich belastete<br />

Einrichtungen wurde jedoch angesichts der geplanten generellen<br />

Fachkraftschüsselerhöhung auf Landesebene zurückgestellt (siehe Beschluss<br />

Gemeinderat zu örtlichen Vereinbarungen vom 25.02.2010).<br />

Reduzierung der Gruppengrößen<br />

In der Planung wurde rechnerisch von Normalgruppengrößen anstelle der bislang<br />

zugrunde gelegten Höchstgruppenstärken (einschl. Notplätze) ausgegangen. Um dies<br />

mittelfristig auch bei der tatsächlichen Belegung durchzusetzen, wurden<br />

trägerübergreifende Regelungen zur Belegung von Notplätzen festgelegt. Eine<br />

schriftliche Fixierung erfolgte in den trägerübergreifenden Aufnahme- und<br />

Vergabekriterien.<br />

Festlegung von Standards für Gebäude, Raum- und Sachausstattung<br />

Eine systematische Ermittlung und Überprüfung des Gebäude- und<br />

Ausstattungszustandes sowie des Außenbereichs mit der anschließenden Festlegung<br />

von künftigen Standards ist bisher nicht erfolgt.<br />

Bedarfsorientierte Sprachförderung erhalten<br />

Die Sprachförderung als Teil des Bildungsauftrags konnte in der bisherigen Form<br />

fortgesetzt werden. Die Einrichtungen erhielten weiterhin über die sog. HSL Richtlinien<br />

oder aus der Landesstiftung „Sag mal was“ finanzielle Mittel. Letztere wurden<br />

zwischenzeitlich gekürzt. Der seitens der Landesstiftung in Erwägung gezogene<br />

Ausstieg aus dem Projekt „Sag mal was“ erfolgte mit Ende des Kindergartenjahres<br />

2009/2010 (ab 2010/2011 Sicherstellung der Finanzierung durch das Land über die<br />

sog. ISK Richtlinien). Voraussetzung für die Förderung der Sprachfördermaßnahme<br />

durch Landesstiftung ist eine Sprachstandserhebung nach einem verpflichtenden<br />

Verfahren (SETK) im Rahmen der neuen Einschulungsuntersuchung der<br />

Gesundheitsämter (s. hierzu auch S. 8,9 <strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008).<br />

Sprachförderung nach den HSL Richtlinien erhielten 2008/2009 17 Gruppen und<br />

2009/2010 20 Gruppen aller <strong>Giengen</strong>er Kindergärten.<br />

Sprachförderung aus der Landesstiftung „Sag mal was“ erhielt jeweils eine Gruppe der<br />

städtischen Einrichtungen (2008/2009: 34 Kinder; 2009/2010: 30 Kinder).<br />

In drei evangelischen Einrichtungen, teilweise in Kooperation (2008/2009: 27 Kinder;<br />

2009/2010: 15 Kinder).<br />

In den beiden katholischen Einrichtungen (2008/2009: 19 Kinder; 2009/2010: 8 Kinder).<br />

13


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Profilierung der Einrichtungen<br />

Folgende Projekte wurden in den Einrichtungen verwirklicht:<br />

„Tiger Kids“ mit der AOK: Kindergärten Hainbuchenweg, Schwage,Kirchplatz<br />

„Schulreifes Kind“ verschiedene Kooperationen mit Bühlschule, Bergschule, Karl-<br />

Döttinger-Schule und den Kindergärten Hainbuchenweg, Lederstraße, St. Michael, St.<br />

Martin, Memminger Wanne, St. Peter und Kirchplatz<br />

„Bildungshaus 3-10“ in Kooperation mit der Bühlschule: St. Michael, St. Martin,<br />

Kindergarten Hürben mit der Grundschule Hürben<br />

„Zahlenland“ (Elterninitiative):Kindergarten Kirchplatz<br />

„FELIX“ - Schwerpunkt musische Bildung: Kindergarten Lederstraße<br />

„Gartenland in Kinderland“ (Landesstiftung): Kindergarten Hohenmemmingen<br />

1.5 Ziel 5<br />

Verwirklichung Vereinbarkeit Familie und Beruf<br />

Flexible Betreuungsbausteine in Tageseinrichtungen<br />

Die Entwicklung eines Modells für die Buchung von flexiblen Betreuungsbausteinen ist<br />

derzeit noch nicht erfolgt, ist aber für das Jahr 2011 in Planung.<br />

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung – Kooperationen anbieten<br />

Weder das Bündnis für Familie noch andere Foren boten bisher eine Möglichkeit zur<br />

weitergehenden Kooperation. Verschiedene Betriebe (BSH, Ziegler, Alligator und<br />

<strong>Stadt</strong>werke, ENBW) unterstützen jedoch das Projekt „Technolino“ das zur Stärkung der<br />

Bildungsbereiche Naturwissenschaften und Technik in allen städtischen und<br />

katholischen Einrichtungen durchgeführt wird.<br />

Fortsetzung Ausbau der verlässlichen Betreuung für Schulkinder<br />

In Burgberg konnte in Kooperation mit dem Kindergarten Kernzeitenbetreuung für<br />

Schulkinder der 1. bis 4. Klasse ab dem Schuljahr 2009/2010 angeboten werden.<br />

Die Zielsetzung mit den entsprechenden Maßnahmen wurde auch in der aktuellen<br />

Schulentwicklungsplanung aufgegriffen.<br />

Ausbau Ferienbetreuung für Schulkinder<br />

Die Ferienbetreuung für Schulkinder wurde durch das Haus der Jugend maßgeblich<br />

seit 2009 ausgebaut. So werden zwischenzeitlich in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und<br />

Herbstferien zusammenhängende Wochenbetreuungsbausteine angeboten.<br />

Daneben bieten verschiedene Institutionen während der Ferien weitere<br />

unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an.<br />

Die <strong>Stadt</strong> erfasst diese Angebote jährlich und stellte erstmals im Jahr 2009 einen<br />

„Ferienkalender“ zusammen, der allen Schülern zur Verfügung gestellt wird.<br />

14


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Aufbau niedrigschwelliger, ergänzender Betreuungsangebote<br />

Als Teil des Kinderprogramms des Jugendhauses wurde der „Mäuseclub“ eingerichtet.<br />

Durch eine externe Fachkraft bzw. eine Tagespflegeperson wird hier in der Regel<br />

dienstags und/oder donnerstags stundenweise Betreuung für Kinder unter 3 Jahren<br />

angeboten.<br />

Darüber hinaus haben sich bislang keine Organisationen gefunden, die einen<br />

systematischen Aufbau niedrigschwelliger, ergänzender Betreuungsangebote wie<br />

Leihoma und Leihopa oder eine Babysitterbörse o.ä. forcieren.<br />

Informationsmöglichkeiten verbessern<br />

Eine gemeinsame Broschüre mit verfügbaren Kinderbetreuungsangeboten wurde im<br />

Frühjahr 2009 fertig gestellt.<br />

Weiterhin haben die städtischen Kindergärten im Jahr 2009 als Piloteinrichtungen an<br />

der Einrichtung der landkreisweiten und vom Kommunalverband für Jugend und<br />

Soziales betreuten Internet-Kinderbetreuungsbörse „Kibeo“ teilgenommen. Die<br />

einzelnen Einrichtungen präsentieren sich mit ihren Angeboten umfassend.<br />

Zwischenzeitlich sind dort auch alle kirchlichen und freien Träger mit Ihren<br />

Einrichtungen vertreten. Dort können sich interessierte Eltern über sämtliche<br />

Einrichtungen im Landkreis Heidenheim informieren. Die Kinderbetreuungsbörse kann<br />

über die Homepage der <strong>Stadt</strong> www.giengen.de, über die Seite des Landkreises<br />

www.landkreis-heidenheim.de oder direkt über www.bw-kita.de aufgerufen werden.<br />

1.6 Ziel 6<br />

Aufbau von Bildungshäusern in den Teilorten<br />

Zur Stärkung der Teilorte sowie im Hinblick auf rückläufige Kinderzahlen sollen in den<br />

Teilorten Bildungshäuser aufgebaut werden.<br />

Die Zielsetzung wurde auch im Schulentwicklungsplan (SEP) aufgegriffen. Sowohl in<br />

Burgberg wie auch in Hürben wurden von den Bildungspartnern bereits Konzeptionen<br />

erarbeitet und Anträge auf Landesförderung gestellt.<br />

15


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

2. Entwicklung des Finanzbedarfs<br />

Euro<br />

Im Jahr 2008 hat sich der kommunale Gesamtaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />

insgesamt wieder leicht erhöht. Er befand sich jedoch noch unter dem Niveau von<br />

2006. Steigerungen waren ausschließlich auf Kalkulatorische Kosten, Miete und Innere<br />

Verrechnungen zurückzuführen.<br />

Im Jahr 2009 zeigt sich eine Steigerung der Gesamtaufwendungen. Sie erreichen den<br />

höchsten Stand im Vergleichszeitraum und liegen knapp über dem Niveau von 2004.<br />

Damit konnte jedenfalls die ursprüngliche in der Planung formulierte Zielsetzung den<br />

qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung durch Abbau der Quantitäten in den Jahren<br />

2004 bis 2009 gerade noch erreicht werden. Mit dem weiteren Ausbau der<br />

Kleinkindbetreuung nach den jetzigen Vorgaben sowie der Erhöhung der<br />

Personalstandards muss von dieser Zielsetzung Abstand genommen werden.<br />

1.800.000<br />

1.600.000<br />

1.400.000<br />

1.200.000<br />

1.000.000<br />

1.152.315<br />

800.000<br />

600.000<br />

400.000<br />

200.000<br />

0<br />

42.086<br />

40.699<br />

1.148.956<br />

Sonst. Betriebskosten und<br />

Betriebskostenzuschüsse* (incl.<br />

BBH/Gärtnerei)<br />

*nach Betriebskostenabrechnung des<br />

jew. Jahres<br />

75%<br />

Entwicklung der Aufwendungen für Kindergärten in den Jahren 1998 - 2009<br />

181.964<br />

185.641<br />

41.837 1.257.399<br />

1.241.962<br />

1.183.788<br />

1.213.483 1.233.159<br />

1.070.869<br />

186.115<br />

288.086<br />

309.961<br />

325.946<br />

319.695<br />

187.052<br />

362.270<br />

1.208.948<br />

Kostenstruktur Kindergärten 2009<br />

Unterh./Bew.<br />

Geb./Grst.<br />

6%<br />

16<br />

1.135.994<br />

1.034.016<br />

1.076.606<br />

288.934<br />

1.259.608<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Rechnungsjahr<br />

Innere<br />

Verrechnung<br />

Unterhaltung Spielplätze (pers./org./Vw./Hallenben.) - ohne<br />

1%<br />

BBH/Gärtnerei<br />

6%<br />

Kalkulatorische<br />

Kosten<br />

1%<br />

Miete<br />

11%<br />

Kalkulat. Kosten, Inn.Verr.<br />

(Pers/Org/Vw/EDV/Hallben), Miete<br />

Sonst. Betriebskosten und<br />

Betriebskostenzuschüsse* (incl. BBH/Gärtnerei)<br />

*nach Betriebskostenabrechnung des jew. Jahres


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

V. Bestand Betreuungsangebote für Kinder<br />

1. Angebotsformen in der Kinderbetreuung<br />

Die Angebotsformen in der Kinderbetreuung sind im Basisplan auf S. 25 ff. und in der<br />

Fortschreibung 2007/2008 für Kinder unter 3 Jahren auf S. 16 umfassend dargestellt.<br />

Eine Übersicht findet sich im Anhang.<br />

2. Übersicht Bestand an Angeboten für alle Altersgruppen in<br />

<strong>Giengen</strong><br />

Die Tabelle auf Seite 19 bildet die Betreuungslandschaft in <strong>Giengen</strong> zum 01.03.2010<br />

ab und zeigt die Betreuungsangebote nach Trägerschaft, Betreuungs- und<br />

Gruppenform, Platzzahl und Belegung soweit sie rechnerisch zur Versorgung mit<br />

Kinderbetreuungsplätzen zählen (ohne niedrigschwellige Angebote und ergänzende<br />

Betreuungsangebote). Auf die einzelnen Angebote wird unter Ziffer 3 bis 6<br />

eingegangen.<br />

3. Tagespflege<br />

Weder der Bestand an Tagespflegepersonen (zwischen 16 und 20 Personen) noch die<br />

der Tagespflegeverhältnisse (zwischen 18 und 23) konnte in <strong>Giengen</strong> seit dem Jahr<br />

2005 nachhaltig ausgebaut werden. Zum 1.3.2010 werden sogar nur 11 Tagesplätze<br />

belegt. Bislang stand der Bedarf bei Schulkindern bei der Tagespflege im Vordergrund.<br />

Der Rückgang bei der Betreuung von Schulkindern kann in dem verstärkten<br />

schulischen Angebot der Ganztagsbetreuung gesehen werden. Trotz eines<br />

momentanen Überangebotes an Plätzen ist diese Situation im Hinblick auf den<br />

angestrebten Ausbau in der Kindertagespflege von 20% bei den unter 3-jährigen<br />

negativ zu bewerten.<br />

Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege liegt beim Landkreis (siehe Ausführungen<br />

unter II.2 und II.3). Auf Landkreisebene wurde das Aktionsprogramm Tagespflege des<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) initiiert. Die Fachberatung des Landkreises und der<br />

Tagesmütterverein sind mit der Umsetzung betraut. Mit dem Aktionsprogramm soll den<br />

örtlichen Bedarfen in den einzelnen Kommunen paßgenauer begegnet werden.<br />

Ungeachtet der Zuständigkeit des Landkreises haben die kreisangehörigen Kommunen<br />

zunehmend eigene Steuerungsinstrumente installiert, um die Tagespflege in ihrer<br />

Gemeinde als gleichwertiges Betreuungsangebot zu etablieren. Hierzu<br />

gehören/gehörten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>:<br />

• Übernahme der Kosten für die Basisqualifizierung von Tagespflegepersonen<br />

• Übernahme der Beiträge für ein Jahr Mitgliedschaft im Tagesmütterverein<br />

• Kostenlose Bereitstellung von Beratungsräumen für den Tagesmütterverein<br />

(eingestellt ab 01.01.2010)<br />

• Gutscheinmodell zur finanziellen Förderung der Eltern und Tagespflegeperson<br />

Das Gutscheinmodell war aufgrund der neuen Rechtslage zum 01.01.2009 zu<br />

überarbeiten. Seit dem 01.01.2010 erhalten nach Beschluss des Gemeindrats die<br />

Eltern, die die Tagespflege für ihr Kind unter 3 Jahren in Anspruch nehmen keinen<br />

Zuschuss mehr. Die Tagesmutter erhält weiterhin für die nachgewiesene<br />

Betreuungsleistung 1,00 Euro pro Betreuungsstunde, wenn sie nicht mehr als den Satz<br />

des Landratsamtes (derzeit 3,90 € pro Stunde) verdient. Ein Merkblatt zum<br />

Gutscheinmodell in <strong>Giengen</strong> wurde vom Fachbereich entwickelt und dem<br />

Tagesmütterverein zur Verfügung gestellt.<br />

17


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Ab Herbst 2010 fallen für Tagesmütter keine Kosten mehr für die Qualifizierungskurse<br />

beim Tagesmütterverein an. Dadurch entfällt auch die bisherige Kostenübernahme<br />

seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>. Um die Attraktivität des Tätigkeitsfeldes „Tagesmutter“ zu<br />

steigern, und eine finanzielle Gleichstellung mit der institutionellen Kinderbetreuung zu<br />

erreichen, sollten weitere Anreize für Tagesmütter geschaffen werden.<br />

18


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

19


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

4. Angebote für Kindergartenkinder (Ü 3)<br />

4.1 Ermittlung der Platzzahl/Gruppengrößen<br />

Die Fortschreibung 2007/2008 legte erstmals angesichts der steigenden<br />

Anforderungen an die Bildungs- und Betreuungsqualität bei der Ermittlung der<br />

Platzzahlen/Gruppengrößen die Normalgruppenstärke als „Mittlere Variante“ (RG 25<br />

Plätze bzw. VÖ 22) anstatt die Höchstgruppenstärken (jeweils mit 3 Notplätzen pro<br />

Gruppe) zugrunde. Dies wird in der vorliegenden Planung beibehalten.<br />

4.2 Kindergartenplätze Stichtag 01.03.09 und 01.03.2010<br />

In <strong>Giengen</strong> und den Teilorten werden 5 evangelische, 2 katholische, 4 städtische<br />

Kindergärten und 1 Waldorfkindergarten betrieben.<br />

In den 12 Einrichtungen sind 28 Gruppen zur Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis<br />

6 Jahren eingerichtet. Zum 01.03.09 standen im Kindergartenjahr 2008/2009 nach<br />

mittlerer Variante insgesamt 587 Plätze und zum 01.03.10 545 Plätze für Kinder von 3<br />

bis 6 Jahren zur Verfügung. Von diesen waren am genannten Stichtag 575 bzw. 555<br />

belegt. Damit gab es zum 01.03.09 insgesamt 12 freie Plätze für Kinder von 3 bis 6<br />

Jahren. Am 01.03.10 waren die Gruppen offensichtlich „überbelegt“, d.h. Einrichtungen<br />

haben die Notplätze besetzt. Eine genaue Betrachtung zeigt, dass dies bei den<br />

katholischen und städtischen Einrichtungen sowie in den ev. Kindergärten Hürben und<br />

Schwage der Fall war, während in den evangelischen Einrichtungen in<br />

Hohenmemmingen, Lederstraße und Hainbuchenweg sowie im Waldorfkindergarten<br />

keine Auslastung zu verzeichnen ist.<br />

Der Waldorfkindergarten betreibt nur noch eine Gruppe. Aufgrund der sich ab<br />

01.01.2009 ergebenden neuen Gesetzeslage können einzelne Plätze nicht mehr von<br />

der Bedarfsplanung ausgeschlossen werden.<br />

585 kindergartenfähigen Kindern stehen 545 Plätze bei Normalgruppengröße und 586<br />

Plätze bei Höchstgruppenstärke zur Verfügung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> gewährleistet nach<br />

mittlerer Variante eine Versorgungsquote von 93,2 % und erreicht damit die<br />

Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz derzeit nur über die<br />

Belegung von Notplätzen oder vorgehaltenen aber nicht besetzten Plätzen der unter<br />

Dreijährigen. Im Hinblick auf weiter rückläufige Kinderzahlen und der angestrebten<br />

Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren kann dies<br />

übergangsweise in Kauf genommen werden.<br />

Im Jahr 2009/2010 liegen die Versorgungsquote bei 93,2% und die<br />

Inanspruchnahmequote bei 95,0%. Im Jahr 2008/2009 lag die Versorgungsquote bei<br />

96,5%. Die Inanspruchnahmequote liegt bei 94,0%. Damit haben sich die Quoten seit<br />

der letzten Fortschreibung immer mehr angenähert und sind fast identisch, d.h.<br />

Inanspruchnahme und Versorgung entsprechen sich weitgehend. Der leichte<br />

Platzüberhang 2008/2009 hat sich durch die Reduzierung der Plätze hin zu einer<br />

leichten Überbelegung entwickelt.<br />

4.3 Ganztagesbetreuung<br />

Ein Angebot der Ganztagesbetreuung besteht nach wie vor nur im Kindergarten St.<br />

Peter mit 17 Plätzen. Diese stehen vorrangig Kindern im Kindergartenalter zur<br />

Verfügung, 3 Plätze können von Kindern ab 2 Jahren belegt werden. Im Bereich der<br />

Ganztagesbetreuung erfüllt <strong>Giengen</strong> derzeit eine Versorgungsquote von rd. 2,9 %.<br />

20


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

4.4 Tagespflege<br />

Zum 01.03.2009 wurden 5 Kindergartenkinder und zum 01.03.2010 3<br />

Kindergartenkinder in Tagespflege betreut.<br />

4.5 Auswärtige Kinder in <strong>Giengen</strong><br />

Für 7 Kindergartenkinder wurden im Jahr 2009 Kostenausgleichsansprüche gegenüber<br />

Wohnortgemeinden geltend gemacht.<br />

Für 2 Kinder aus Bayern kann aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage ein<br />

Kostenausgleichsanspruch nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erreicht werden.<br />

4.6 Kindergartenkinder mit Betreuung außerhalb von <strong>Giengen</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat im Jahr 2009 für 21 Kindergartenkinder<br />

Kostenausgleichsforderungen von den Standortgemeinden erhalten.<br />

Auswirkungen auf die Planung<br />

Kinder die in anderen Kommunen betreut werden könnten planungsrechtlich in Abzug<br />

gebracht werden und hätten eine Erhöhung der Versorgungsquote zur Folge.<br />

Andererseits wirkt sich die Betreuung auswärtiger Kinder in <strong>Giengen</strong> gegenteilig aus.<br />

Da diese Kinderzahlen nicht planbar sind, wurden sie bei der derzeitigen Planung nicht<br />

berücksichtigt. Sie sollten jedoch beobachtet und bei künftigen Planungen und<br />

Entscheidungen ggf. ihrer Entwicklung entsprechend berücksichtigt werden.<br />

4.7 Entwicklung der Versorgungsquote mit Kindergartenplätzen<br />

21


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

5. Angebote für Kleinkinder (U 3)<br />

5.1 Institutionelle Angebote Stichtag 01.03.2010<br />

Die institutionelle Kleinkindbetreuung wurde seit der Fortschreibung 2007/2008 weiter<br />

ausgebaut. Zwischenzeitlich nehmen 8 der 12 Kindertageseinrichtungen Kinder ab 2<br />

Jahren zur Betreuung in insgesamt 9 altersgemischten Gruppen (AM) auf.<br />

Altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten sind zum Stichtag im<br />

Kindergarten St. Michael mit 5 Plätzen, im Kindergarten Lederstraße mit 10 Plätzen,<br />

im Kindergarten Hainbuchenweg mit 5 Plätzen und im Waldorfkindergarten mit 5<br />

Plätzen und im Kindergarten Burgberg mit 5 Plätze eingerichtet. In Hürben wurden im<br />

Kindergartenjahr 2008/2009 in der altersgemischten Regelgruppe 5 Plätze<br />

geschaffen. Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 hält auch der Kindergarten Am<br />

Käppelesberg 5 Plätze bereit. Der Kindergarten St. Peter bietet in einer<br />

Ganztagesgruppe 3 Plätze.<br />

Die einzige Kleinkindgruppe, die bereits Kinder ab 12 Monaten aufnimmt, hält der<br />

Kindergarten St. Peter mit 10 Plätzen vor.<br />

Damit stehen 53 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Einrichtungen zur Verfügung.<br />

5.2 Tagespflege<br />

Es werden derzeit nur 6 Kleinkinder in Tagespflege betreut. Insgesamt stehen 31<br />

Betreuungsplätze zur Verfügung. Auf ca. 50%, d.h. 16 dieser Plätze werden<br />

Kleinkinder aufgenommen.<br />

5.3 Auswärtige Kinder in <strong>Giengen</strong><br />

Für 2 Kinder unter 3 Jahren wurden im Jahr 2009 Kostenausgleichsansprüche<br />

gegenüber Wohnortgemeinden geltend gemacht.<br />

5.6 Kindergartenkinder mit Betreuung außerhalb von <strong>Giengen</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat im Jahr 2009 für 5 Kinder unter 3 Jahren<br />

Kostenausgleichsforderungen von den Standortgemeinden erhalten.<br />

Auswirkungen auf die Planung<br />

siehe Erläuterung unter Ziffer 4.6<br />

5.7 Versorgungsquote –Entwicklung bis 2009/2010<br />

Die Versorgungsquote mit Plätzen in Einrichtungen und in Tagespflege für Kinder im<br />

Alter unter 3 Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> lag 2009 bei 13,8% und 2010 bei 16,3%. 3<br />

Das für 2009/2010 angestrebte Ausbauziel nach TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz)<br />

mit einer Versorgungsquote von 15% wird zum Stichtag 01.03.2010 erreicht.<br />

Im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Vorgaben (Versorgungsziel bis 01.09.2013<br />

35%) muss der Ausbau jedoch weiter vorangebracht werden.<br />

3 Ab dem Jahr 2007/2008 wurden die Plätze in Tagespflege nicht mehr zu 100% sondern nur zu 50% für<br />

die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren angerechnet, da nicht alle Tagespflegepersonen Kleinkinder<br />

aufnehmen.<br />

22


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

23


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

6. Angebote für Schulkinder (S)<br />

Zur ausführlichen Beschreibung der Angebote wird auf den Basisplan verwiesen.<br />

6.1 Verlässliche Grundschule/Kernzeitenbetreuung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> an der Brenz bietet -teilweise in Kooperation mit den Kindergärten -<br />

für die Schüler der Grundschulen (Klasse 1 bis 4) Betreuung im Rahmen der<br />

„Verlässlichen Grundschule“ (Kernzeitenbetreuung) an. Seit der Fortschreibung<br />

2007/2008 wurde das bestehende Angebot der Kernzeitenbetreuung an der<br />

Grundschule Bergschule und der Grundschule Hürben durch die Kernzeitenbetreuung<br />

an der Grundschule in Burgberg zum Schuljahr 2009/2010 ergänzt. Die Betreuung wird<br />

durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> organisiert und an der Bergschule <strong>Giengen</strong> im Schulgebäude,<br />

an der Grundschule Burgberg im ortsnahen Kindergarten „St. Maria“ und an der<br />

Grundschule Hürben im benachbarten Evangelischen Kindergarten durchgeführt.<br />

Die Betreuung erfolgt an den Tagen, an denen auch Schulunterricht stattfindet.<br />

Zusammen mit dem Schulunterricht ist somit eine feste Betreuungszeit von 5,5 bzw. 6<br />

Stunden gewährleistet. Den Schülern werden sinnvolle spielerische und<br />

freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Unterricht oder Hausaufgabenbetreuung ist<br />

nicht Gegenstand der Betreuung<br />

Zum Stichtag 01.03.2009 standen in der Bergschule 15 Plätze und an der Grundschule<br />

in Hürben 5 Plätze zur Verfügung.<br />

Der aktuelle Stand (01.03.2010) beläuft sich auf 19 Plätze an der Bergschule, 7 Plätze<br />

in Hürben und 3 Plätze in Burgberg.<br />

6.2 Hort an der Schule<br />

Zum Stichtag 01.03.2009 wurden im Hort der Jakob-Herbrandt-Schule 18 besonders<br />

förderbedürftige Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in 2 Gruppen betreut. Derzeit<br />

(01.03.2010) werden 20 Kinder betreut. Insgesamt stehen 20 Plätze zur Verfügung.<br />

Die Betreuungszeiten sind täglich ab Unterrichtende um 11:00 Uhr bis 16.30 Uhr.<br />

6.3 Ganztagesschulen<br />

6.3.1 Bühlschule<br />

Ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde der Ganztagesbetrieb in der Bühlschule auch auf<br />

die Grundschule ausgeweitet. Die Ganztagesbetreuung erfolgt in teilgebundener Form<br />

für einen Klassenzug.<br />

Insgesamt waren 2008/2009 217 Grundschüler in der Bühlschule. Im Schuljahr<br />

2009/2010 sind es 203. Davon haben 162 das Angebot wahrgenommen.<br />

Es besteht die Möglichkeit an 5 Tagen in der Woche bis 16.00 Uhr betreut zu werden.<br />

Das Betreuungskonzept sieht eine Betreuung der Kinder der 1. und 2. Klasse im<br />

Kindergarten St. Martin vor. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat hierzu die Verpflichtung des<br />

Schulträgers zur Bereitstellung von Betreuungskontingenten vertraglich auf die Kath.<br />

Kirchengemeinde übertragen.<br />

Im Hauptschulbereich haben grundsätzlich alle Schüler die Möglichkeit das<br />

Betreuungsangebot wahrzunehmen. Im Schuljahr 2008/2009 gingen 342 Hauptschüler<br />

in die Bühlschule. Im Schuljahr 2009/2010 sind es 300 Hauptschüler. Von den 300<br />

24


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Schülern sind 190 <strong>Giengen</strong>er Schüler und 110 (rd. 37%) auswärtige Schüler. Neben<br />

einer Mittagsbetreuung zwischen 12.00 und 14.00 Uhr (je nach Wunsch und Bedarf<br />

des einzelnen Schülers) gibt es Arbeitsgemeinschaften an 2 bis 3 Nachmittagen in der<br />

Woche bis 16.00 Uhr (für alle Hauptschulklassen besteht Teilnahmepflicht).<br />

6.3.2 Margarete-Steiff-Gymnasium<br />

Die Ganztagesbetreuung am Gymnasium erfolgt in offener Form an 3 bis 4 Tagen pro<br />

Woche, bis zu 8 Stunden, die Teilnahme ist freiwillig. Die Schule ist Modellschule im<br />

„Projekt Jugendbegleiter“ des Landes. Neben dem Einsatz von zusätzlichen<br />

Lehrerstunden erfolgt die Organisation des Betreuungsbetriebs unter Einsatz von<br />

ehrenamtlichen Jugendbegleitern. Aktuell gestalten der Schachverein <strong>Giengen</strong>, TSG<br />

<strong>Giengen</strong>, TC <strong>Giengen</strong>, TC Hermaringen, Studenten und die eigenen Schüler den<br />

Ganztagesbetrieb mit.<br />

Im Schuljahr 2008/2009 besuchten 675 Schüler das Gymnasium, davon sind 220<br />

Auswärtige (rd. 33%). 256 Schülern (5 – 7 Klasse) steht das Angebot offen. Insgesamt<br />

nahmen die Ganztagesbetreuung im Margarete-Steiff-Gymnasium 122 Schüler, davon<br />

90 Auswärtige (rd. 74 %) in Anspruch.<br />

Im Schuljahr 2009/2010 besuchten 671 Schüler das Gymnasium, davon sind 208<br />

Auswärtige (rd. 31%). 250 Schülern (5 – 7 Klasse) steht das Angebot offen. Insgesamt<br />

nahmen die Ganztagesbetreuung im Margarete-Steiff-Gymnasium 115 Schüler, davon<br />

33 Auswärtige (rd. 29 %) in Anspruch.<br />

Im Vergleich der beiden Schuljahre und auch mit der Fortschreibung 2007/2008 (rd.<br />

53% Betreuung von Auswärtigen) ist im Hinblick auf die Inanspruchnahme des<br />

Angebotes durch Auswärtige festzustellen, dass die Ganztagesbetreuung von diesen<br />

zunehmend deutlich weniger in Anspruch genommen wird und demgegenüber der<br />

Anteil der <strong>Giengen</strong>er Schüler (mit Schülern der Teilorte) steigend ist.<br />

6.4 Tagespflege<br />

Zum 01.03.2009 waren 13 Plätze in Tagespflege mit Schulkindern belegt. Zum<br />

Stichtag 01.03.2010 sind es lediglich noch 2.<br />

Der starke Rückgang ist in Verbindung mit dem verstärkten Ausbau und Nutzung in der<br />

Ganztagesbetreuung zu sehen.<br />

6.5 Versorgungsquote 2008/2009 und 2009/2010<br />

Für 1626 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren standen 2008/2009 insgesamt 636 Plätze<br />

zur Verfügung. Dies ergibt rein rechnerisch eine Versorgungsquote von 39,1 %.<br />

Im Jahr 2009/2010 standen für 1583 Kinder 612 Plätze zur Verfügung. Die<br />

Versorgungsquote liegt bei 38,7 %.<br />

Das Angebot konzentriert sich nach wie vor, trotz Ausbau des Ganztagesangebotes an<br />

der Bühlschule im Grundschulbereich, im Wesentlichen auf Schulkinder der<br />

weiterführenden Schule. Für Grundschüler ist eine Versorgungsquote von 20%<br />

zugrunde zu legen, wie noch an anderer Stelle aufgezeigt wird.<br />

25


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Entwicklung der Versorgungsquote S<br />

Schuljahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010<br />

Plätze 352 728 716 636 612<br />

Anzahl Kinder 6 - 13 Jahre 1802 1734 1674 1626 1583<br />

Belegung Stichtag 1.09. 210 579 579 500 477<br />

dav. Belegung auswärtiger<br />

Schüler<br />

53 212 195 139 89<br />

Auslastung 59,7% 79,5% 80,9% 78,6% 77,9%<br />

Quote auswärtiger Schüler* 25,2% 36,6% 33,7% 27,8% 18,7%<br />

Versorgungsquote 19,5% 42,0% 42,8% 39,1% 38,7%<br />

*an den Betreuungsangeboten<br />

zugrundegelegt sind nur Plätze bis 13<br />

Jahre<br />

26


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

7. Besondere und ergänzende Angebote<br />

7.1 Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung<br />

7.1.2 Regeleinrichtungen<br />

Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist grundsätzlich in jeder<br />

Einrichtung möglich, soweit diese den zusätzlichen Förderbedarf des Kindes –ggf. mit<br />

zusätzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe- decken kann. Derzeit erfolgen<br />

integrative Betreuungen im Kindergarten Burgberg, Kindergarten Hainbuchenweg<br />

und Kindergarten Hürben.<br />

7.1.3 Sondereinrichtungen<br />

Seit 01.01.2008 ist im Kindergarten Schwage eine Intensivkooperation mit der<br />

Lebenshilfe Heidenheim e.V. eingerichtet. Dies stellt eine besondere Form der<br />

Kooperation zwischen Sondereinrichtung und Regeleinrichtung dar und ermöglicht<br />

die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Gruppen. In<br />

einer Gruppe werden bis zu 7 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit 10-15 Kinder<br />

ohne Behinderung betreut.<br />

7.2 Ferienbetreuung für Kindergartenkinder<br />

Ferienbetreuung bieten alle Kindertageseinrichtungen in <strong>Giengen</strong> an. Familien<br />

können während der Ferien der Herkunftseinrichtung in einer anderen Einrichtung<br />

Betreuung gegen ein Entgelt von 30 €/Woche erhalten.<br />

7.3 Ferienbetreuung für (angehende) Schulkinder<br />

Kindertageseinrichtungen gewährleisten angehenden Schulkindern in den<br />

Sommerferien bis 31.08 eine Betreuung, im Einzelfall kann eine Betreuung gegen<br />

Entgelt bis zum Schulbeginn vereinbart werden. Folgende Institutionen bieten<br />

darüber hinaus Angebote für Schulkinder im Jahr 2010:<br />

27


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

7.4 Außerschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe<br />

An den Grundschulen Bergschule, Lina-Hähnle-Schule und an der Grundschule in<br />

Hohenmemmingen wird durch die Caritas die außerschulische Hausaufgaben-,<br />

Sprach- und Lernhilfe durchgeführt. Die Förderung erhalten auch deutsche Kinder<br />

soweit zusätzlicher Sprachförderbedarf gegeben ist. Die Personal- und Sachkosten<br />

werden durch die <strong>Stadt</strong> erstattet. Zur teilweisen Deckung der Kosten erhält die <strong>Stadt</strong><br />

nach den sog. HSL-Richtlinien einen Landeszuschuss.<br />

Von der Agendagruppe Netzwerk Verständigung wird in enger Zusammenarbeit mit<br />

der Bibliothek außerdem über das Projekt Lesepaten eine Sprachförderung für<br />

Schulkinder von Klasse 1-4 angeboten. Insgesamt werden derzeit etwa 100 Kinder<br />

an ihren Schulen betreut.<br />

7.5 Betreuung in Notsituationen<br />

7.5.1 Haushaltshilfe durch Krankenkassen<br />

Bei Ausfall der Erziehungsperson durch Krankheit o.ä. gewähren Krankenkassen<br />

nach § 38 SGB X Haushaltshilfen soweit die im Haushalt zu betreuenden Kinder das<br />

12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das Kind behindert und auf Hilfe<br />

angewiesen ist. Solche Leistungen der Familienpflege hält die Caritas vor. Die<br />

Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse und dort zu beantragen.<br />

7.5.2 Leistungen des Jugendamtes<br />

Nach § 20 SGB VIII kann das örtliche Jugendamt bei Ausfall der Betreuungsperson<br />

aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen Leistungen in Form einer<br />

Haushaltshilfe gewähren. Die Leistungen sind nachrangig zu den gesetzlichen<br />

Leistungen der Krankenkassen. Anträge sind beim Landkreis Heidenheim als<br />

örtlichem Jugendhilfeträger zu stellen.<br />

7.6 Niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />

7.6.1 Betreuung außerhalb üblicher Betreuungszeiten (z.B. am Wochenende, über<br />

Nacht Früh- und Spätbetreuung und zu bestimmten Anlässen wie z.B. Einkauf)<br />

Das Haus der Jugend bietet stundenweise Betreuung an den Adventsamstagen an.<br />

Die Kosten betragen 1 €/Stunde.<br />

7.6.2 Niedrigschwellige Betreuungsangebote mit Betreuung und Mutter und Kind<br />

Treffs<br />

7.6.2.1 Mäuseclub<br />

Die im Haus der Jugend eingerichtete Kleinkindgruppe „Mäuseclub“ bietet für Kinder<br />

zwischen 2 und 3,5 Jahren zwei Betreuungstage zur Auswahl an. Dieses<br />

Betreuungsangebot ist kostenpflichtig.<br />

7.6.2.2 Mutter und Kind Treff<br />

Zum Stichtag sind 5 Mutter-und-Kind-Treffs aktiv. Diese Treffs werden in der Regel<br />

durch Elterninitiativen eingerichtet und finden einmal wöchentlich statt. Sie dienen<br />

vorwiegend dem Erfahrungsaustausch und bieten erste Spielkontakte zu<br />

gleichaltrigen Kleinkindern.<br />

Neu hinzugekommen ist eine Mutter-Kind-Gruppe im Evang. Gemeindezentrum.<br />

28


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Bestandserhebung Angebote niedrigschwellige von Kinderbetreuungsplätzen Betreuungsangebote (Stand: 01.03.2010): 01.03.2010)<br />

Träger Angebotsform und<br />

Einrichtung<br />

Nichterlaubnispflichtige<br />

niedrigschwellige<br />

Betreuungsangebote (z.B.<br />

selbstorganisierte Betreuung<br />

durch Eltern)<br />

Adresse Öffnungszeiten<br />

Mutter Kind Gruppe Waldorfkindergarten Mo. 16.00 – 18.00 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Röhrle<br />

Tannenstraße 6 Tel.: 07321 480289 ab 15 Uhr<br />

89537 <strong>Giengen</strong><br />

Mutter Kind Gruppe St. Josef Gemeindehaus Di. 9.30 – 11.00 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Vogt<br />

Krabbelgruppe Schulstr. 25 Tel.: 3596<br />

89537 Burgberg<br />

Mutter Kind Treff Mariensaal Kath. Kir.gem. Mo. 9.30 – 11.00 Uhr, auch in den Ferien Ansprechpartnerin<br />

Oggenhauser Str. 12<br />

Fr. Raphaela Schmid<br />

89537 <strong>Giengen</strong> Tel.: 96030<br />

Mutter Kind Gruppe Ev. Gemeindehaus Di. 10.00 - 11.30 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Hammer<br />

"Rasselbande" Reuendorfer Str. für Kinder zw. 6 Monaten und 3 Jahren<br />

89537 Hürben<br />

Kleinkindgruppe Haus der Jugend Di. oder Do. 9.00 - 12.00 Uhr Kursleitung: Fr. Schabel-Ruf u.<br />

"Mäuseclub" Spitalstr. 5/1 Kosten pro Block 45,00 €<br />

Frau Mack<br />

89537 <strong>Giengen</strong> für Kinder zw. 2 und 3,5 Jahren Ansprechpartner: Fr. Rink<br />

Tel.: 958640<br />

Mutter Kind Gruppe Ev. Gemeindezentrum Mi. 9.30 - 11.00 Uhr Frau Mutschler<br />

Ferdinand-Porsche-Str.<br />

89537 <strong>Giengen</strong><br />

29<br />

Tel: 07324 2363<br />

Tel.: 932565<br />

Kontakt:


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

VI. Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten<br />

1. Allgemein<br />

Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten wird durch vielfältige Entwicklungen<br />

beeinflusst. Hierzu gehören die Geburtenzahlen, die Erwerbstätigkeit von Müttern,<br />

Veränderungen der Familienformen und individuelle Faktoren wie das Alter der Kinder,<br />

Bildung und Einkommen der Eltern und die jeweilige Staatsangehörigkeit.<br />

Was unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren und unter Zugrundelegung der<br />

gesetzlichen Vorgaben schlussendlich als Bedarf anerkannt wird, ist eine politische<br />

Entscheidung.<br />

Nachfolgend werden ausgewählte Daten der Sozialstruktur und<br />

Bevölkerungsentwicklung dargestellt, die Informationen zur Einschätzung der<br />

Betreuungsbedarfe aller Altersgruppen liefern können. Unter den einzelnen<br />

Altersgruppen wird auf spezifische Einflussfaktoren und Bedarfsrichtwerte<br />

eingegangen.<br />

1.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

Nachfolgend ist die aktualisierte Vorausrechnung zur Bevölkerungsentwicklung bis<br />

2030 für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren in <strong>Giengen</strong> a.d. Brenz dargestellt.<br />

Bevölkerungsentwicklung (bis 13 Jahre) Stand 2008<br />

Bevölkerung<br />

im Alter von<br />

31.12.2008<br />

(Ist)<br />

2010 2013 2015 2020 2025 2030<br />

Die Modellrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 4 zur<br />

Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass bei der langfristigen Planung der<br />

Betreuungsangebote in quantitativer Hinsicht grundsätzlich mit weiter rückläufigen<br />

4 Die hier aufgezeigten Prognosedaten gehen aus der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis 2008 hervor.<br />

Diesen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde. Eine Konstanz des derzeitigen Geburtenniveaus, ein weiterer<br />

Anstieg der Lebenserwartung um etwa 2,5 Jahre bis 2030 sowie ein jährlicher Wanderungsgewinn Baden-Württembergs von<br />

ca. jährlich 5.000 Personen bis 2011, für die Folgejahre jährlich 10.000 Personen. Außerdem wird hier vom sog. „Status-Quo-<br />

Ansatz“ ausgegangen, d.h. es wird angenommen, dass sich die vergangene relative Entwicklung der Jahre 2000 bis 2008 in der<br />

Zukunft fortsetzen wird. Es werden also regionale Verhaltensmuster bei der Binnenwanderung, dem Geburtenverhalten und der<br />

Sterblichkeit sowie der Zuzug über die Landesgrenze auch für den Vorausrechnungszeitraum unterstellt.<br />

30<br />

Veränderung 2008<br />

bis 2030 in %<br />

unter 1 Jahr 149 158 156 156 155 149 142 -4,7<br />

1 Jahr 149 162 158 158 158 153 146 -2,0<br />

2 Jahre 163 154 160 160 159 156 148 -9,2<br />

3 Jahre 179 153 163 162 160 158 150 -16,2<br />

4 Jahre 175 165 165 163 162 159 153 -12,6<br />

5 Jahre 187 177 159 165 163 161 155 -17,1<br />

6 Jahre 175 176 159 167 163 161 157 -10,3<br />

7 Jahre 194 187 168 161 165 163 159 -18,0<br />

8 Jahre 214 176 178 160 165 164 160 -25,2<br />

9 Jahre 192 195 178 169 167 165 162 -15,6<br />

10 Jahre 208 214 188 179 168 166 164 -21,2<br />

11 Jahre 214 194 179 180 171 167 165 -22,9<br />

12 Jahre 203 209 196 189 166 168 166 -18,2<br />

13 Jahre 227 216 214 182 166 169 167 -26,4<br />

…<br />

Bevölkerung<br />

insgesamt 19.666 19.547 19.350 19.231 18.914 18.591 18.253 -7,2


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Kinderzahlen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2030 wird ein Rückgang von<br />

über 7,2 % der Gesamtbevölkerung prognostiziert.<br />

1.2 Jahrgangsstärken und Geburten in <strong>Giengen</strong> in den Jahren 1985 bis 2009<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Ein Vergleich mit den tatsächlichen Bevölkerungsdaten der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> zum<br />

31.12.2009 zeigt jedoch, dass wir bereits im Jahr 2009 mit 120 Kindern unter 1 Jahr<br />

weit unter den Vorausrechnung für die kommenden Jahre liegen. Der aktuelle<br />

Bevölkerungsstand zum 31.12.2009 beträgt bereits nur noch 19.162 Einwohner.<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

31<br />

Jahrgangsstärken zum 31.12.2009<br />

Geburten<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

Die rückläufigen Geburten und Jahrgangsstärken setzen sich fort. Besonders die<br />

drastische Geburtenentwicklung der Geburtenzahlen im Jahr 2009 mit nur 113<br />

Geburten stimmt bedenklich. Sollte sich dieser Trend weiter fortsetzen, hat dies<br />

gravierende Auswirkungen auf die Planung und die Ausrichtung der<br />

Betreuungslandschaft in den folgenden Jahren. Die Jahrgangsstärken konnten in den<br />

Jahren 2008 und 2009 durch leichte Wanderungsgewinne etwas angehoben werden.


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

1.3 Arbeitslosigkeit<br />

in %<br />

6,2<br />

6<br />

5,8<br />

5,6<br />

5,4<br />

5,2<br />

5<br />

4,8<br />

4,6<br />

4,4<br />

Vergleich der Arbeitslosenquoten (bez. auf abhängige<br />

Erwerbspersonen) in Baden-Württemberg und im Landkreis<br />

Heidenheim im Jahresdurchschnitt 2009<br />

5,1<br />

5,5<br />

5,2<br />

5,1<br />

32<br />

5,0<br />

6,0<br />

insgesamt männlich weiblich<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik<br />

Land Baden-Württemberg<br />

Landkreis Heidenheim<br />

Verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist im Jahr 2009 die<br />

Arbeitslosenquote nach einer Abnahme in den letzten Jahren wieder angestiegen. Die<br />

Quote des Landkreises bei den männlichen Erwerbspersonen liegt leicht unter der des<br />

Landesdurchschnitts. Auffällig ist, dass bei den weiblichen Erwerbspersonen die<br />

Arbeitslosenquote gegenüber dem Landesdurchschnitt um einiges erhöht ist. Dies<br />

stellte sich auch bei der letzten Fortschreibung so dar. Im Unterschied zur letzten<br />

Fortschreibung differiert die Quote 2009 jedoch nicht mehr so stark (2007=2,1%).


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

1.4 Ausländische Einwohner<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

in %<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

80%<br />

Anteil der Ausländer in % an der Bevölkerung von 1993 bis 2008<br />

12,8 12,9 13,1 13,2 17,9<br />

12,3<br />

17,1<br />

12,1<br />

16,7<br />

12<br />

17,1<br />

12<br />

17,1<br />

12,7<br />

11,9<br />

16,7<br />

12,5<br />

11,6<br />

16,3<br />

12,5<br />

11,2<br />

15,6<br />

12,2<br />

10,9<br />

15,1<br />

12,2<br />

10,8<br />

14,5<br />

12,2<br />

10,6<br />

14,0<br />

12,1<br />

10,3<br />

13,9<br />

12,0<br />

10,2<br />

14,1<br />

11,9<br />

10,1<br />

13,9 13,9 13,7<br />

11,8 11,8 11,8<br />

10,1 10 9,9<br />

1993<br />

1994<br />

In <strong>Giengen</strong> ist der Anteil ausländischer Mitbürger weiterhin vergleichsweise hoch. Seit<br />

dem Jahr 2000 gilt die doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder, die in Deutschland<br />

geboren sind. Sie werden in den Statistiken in diesem Fall nicht mehr als Ausländer<br />

erfasst. Ebenfalls nicht in öffentlichen Statistiken erfasst sind Personen mit<br />

Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben (Aussiedler).<br />

Von 543 erfassten Kindern in 12 <strong>Giengen</strong>er Kindergärten weisen nach eigenen<br />

Erfassungen 220 einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht über 40,5%.<br />

30%<br />

2%<br />

Kinder mit Migrationshintergrund in den Kindergärten 2009<br />

Quelle: eigene Erfassung<br />

Migrationshintergrund<br />

49%<br />

Land Baden-Württemberg<br />

Landkreis Heidenheim<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

37%<br />

44%<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

33<br />

2001<br />

Jahr<br />

8%<br />

54%<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

70%<br />

60%<br />

5%<br />

0%


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

2. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder ab 3 Jahre bis zum<br />

Schuleintritt (Ü 3)<br />

2.1 Kindergartenbezirke<br />

Die Planung der Betreuungsangebote orientiert sich weiterhin an den gebildeten<br />

Bezirken, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die<br />

Kindergartenbezirke sind in der Anlage dargestellt.<br />

2.2 Ermittlung des quantitativen Bedarfs<br />

2.2.1 Bedarfsrichtwert/Planungsparameter für Kindergartenplätze<br />

Zur Bedarfsermittlung wird wie in den vorangegangenen Planungen die Anzahl der in<br />

der Gemeinde lebenden Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt<br />

zugrundegelegt. Da nicht alle Kinder exakt mit der Vollendung des 3. Lebensjahres in<br />

den Kindergarten kommen werden in der Planung nur die Kinder zugrunde gelegt, die<br />

bis 28.02 des laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre werden. Weiter wurde bei den<br />

kindergartenfähigen Kindern eine Versorgungsquote von 95% angenommen.<br />

Bei der Bedarfsberechnung werden die geltenden Regelungen zur Einschulung der<br />

Kinder berücksichtigt. Der verpflichtende Einschulungsstichtag ist ab dem Schuljahr<br />

2007/2008 auf 30.09. festgelegt. Der daneben eingeführte freiwillige Stichtag<br />

ermöglicht, Kinder bereits mit 5 Jahren und 3 Monaten einzuschulen. Die<br />

Stichtagsflexibilisierung bringt bei der Bedarfsberechnung erhebliche<br />

Planungsunsicherheiten. Die in Betracht kommenden Kinder werden in der<br />

Bedarfsberechnung derzeit noch separat ausgewiesen.<br />

Wie nachfolgende Ermittlung zeigt, wird weder der freiwillige Stichtag noch die<br />

vorzeitige Einschulung erwähnenswert in Anspruch genommen. Die Zahl der<br />

Zurückstellungen ist 2008/2009 gegenüber dem Jahr 2007/2008 weiter<br />

zurückgegangen. Sie überwiegt aber im Vergleich weiterhin die freiwilligen bzw.<br />

vorzeitigen Einschulungen, so dass die Stichtagsregelungen sich nicht<br />

bedarfsmindernd auswirken. Zum Schuljahr 2009/2010 sind die Zurückstellungen<br />

wieder angestiegen und führen zu einer Erhöhung des Bedarfs an Kindergartenplätzen<br />

- rein rechnerisch im Umfang von über einer Gruppe.<br />

SCHULJAHR 2009/10<br />

Inanspruchnahme Stichtagsregelung<br />

insgesamt<br />

verpfl.Stichtag<br />

30.09.2003<br />

34<br />

Neuzugänge<br />

freiwilliger<br />

Stichtag<br />

vorzeitige<br />

Einschulung<br />

Wohnsitz<br />

Zurückstellung<br />

2009/10 <strong>Giengen</strong> auswärtig<br />

GS Bergschule 67 66 1 17 67<br />

GS Bühlschule 36 35 1 6 36<br />

GS Lina-Hähnle-Schule 18 17 1 17 1<br />

GS Burgberg 13 11 2 13<br />

GS Hohenmemmingen 15 13 2 15<br />

GS Hürben 7 7 1 6 1<br />

GESAMT 156 149 1 1 29 154 2<br />

2.2.2 Überprüfung der Planungsparameter<br />

Für das Kindergartenjahr 2008/2009 wurde unter Zugrundelegung der genannten<br />

Planungsparamenter im vorangegangenen Plan ein Bedarf von 581 Plätzen und für<br />

das Kindergartenjahr 2009/2010 552 Plätze vorausgesagt.<br />

Die tatsächliche eingetretene Belegung beträgt im Jahr 2008/2009 567 Kinder und<br />

2009/2010 554 Kinder (jeweils ohne Waldorfkindergarten). Mit einer Abweichung zur


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Vorhersage von 14 Plätzen bzw. 2 Plätzen kann der Planungsparameter<br />

grundsätzlich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch als verlässlich betrachtet werden.<br />

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.04.2010 wurde der Waldorfkindergarten<br />

zum Kindergartenjahr 2010/2011 aus der Bedarfsplanung herausgenommen. So dass<br />

der Aufschlag zu den vorhandenen Plätzen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011<br />

entfällt. Da für das Kindergartenjahr ein Überhang an Plätzen für über Dreijährige<br />

Kinder prognostiziert ist, bewirkt die Reduzierung des Angebotes eine Reduzierung<br />

des Überhangs von 25 Plätzen auf 15 Plätze. Für den Kindergartenbezirk 5 und 6 in<br />

dessen Einzugsbereich der Waldorfkindergarten liegt, hat dies ebenso keine<br />

Auswirkungen, da es ich bei dem Kindergarten um eine Einrichtung mit<br />

stadtübergreifendem Einzugsgebiet handelt.<br />

Sollte sich die bei der letzten Fortschreibung bereits bemerkbar machende Tendenz<br />

fortsetzten, dass immer mehr Eltern die Aufnahme ihres Kindes sobald es drei Jahre<br />

alt geworden ist wünschen, muss der Planungsparameter dahingehend angepasst<br />

werden, dass alle Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr<br />

vollenden, bei der Prognose mitberücksichtigt werden. Verstärkt wird dies noch<br />

durch den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote, da die Anschlussbetreuung der<br />

Unter 3-jährigen mit entsprechend vorgehaltenen Plätzen zu gewährleisten ist.<br />

Weiter müssen die Zahlen der auswärtigen Kinder in <strong>Giengen</strong> bzw. die Anzahl der<br />

Kinder, die außerhalb von <strong>Giengen</strong> betreut werden, weiter beobachtet und ggf.<br />

planungsrechtlich Berücksichtigung erfahren.<br />

2.2.3 Bedarfsberechnung<br />

Langfristige Betrachtung<br />

Die bisherige Planung legt mit Blick auf die tatsächliche Entwicklung und der<br />

offiziellen Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes einen langfristigen<br />

Bedarf von 540 Plätzen für 3 bis 6 Jährige fest.<br />

Die aktuellen Geburten- bzw. Jahrgangszahlen für das Jahr 2009 sprechen jedoch<br />

eine deutliche Sprache und fordern zur kritischen Betrachtung der Zahlen des<br />

Statistischen Landesamtes auf. Der Jahrgang 2009 verzeichnet nur noch 120 Kinder<br />

und damit einen Rückgang zum Vorjahr von über 24% !!!<br />

Der Planungszeitraum der kleinräumigen Planung geht bis 2012/2013 und weist unter<br />

Berücksichtigung der bereits geborenen Kinder lediglich noch 475<br />

kindergartenfähige Kinder aus. 2011/2012 geht von 528 kindergartenfähigen<br />

Kindern aus.<br />

Sollte sich die Geburtenentwicklung des Jahres 2009 in den Folgejahren durchsetzen<br />

oder gar noch weiter sinken so muss ab 2015 mit einem Bedarf an Plätzen für 3 bis<br />

6 Jährige von nur noch 420-480 Plätzen gerechnet werden.<br />

Dies hat gravierende Folgen auch für die Planung der Kleinkindplätze. Zum einen<br />

wird sich auch dort durch niedrige Geburten der Bedarf reduzieren und zum anderen<br />

kann das jetzt noch vorhandene Platzkontingent der 3 bis 6 Jährigen von 545 Plätzen<br />

für den Umbau der Kleinkindbetreuung in größerem Umfang wie geplant genutzt<br />

werden. Probleme bereiten jedoch hier das Terminziel 2013. Da zu diesem Zeitpunkt<br />

die Überkapazitäten noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.<br />

35


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Kiga-Bezirk<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Kiga-Jahr<br />

Kigafähige Kinder<br />

Kinder, die im Laufe des Kiga-Jahres (bis<br />

Februar) drei werden<br />

erforderliche Plätze bei<br />

Versorgung 95 %<br />

36<br />

vorhandene Plätze<br />

nachrichtlich: Belegung zum 01.03.<br />

d. lfd. Kigajahres<br />

Aufschlag für den stadtgebietsübergreifenden<br />

Waldorfkindergarten (12 Plätze, 2 belegt) 4<br />

Überhang, Fehlbestand an Plätzen<br />

bei Berücksichtigung 95 %<br />

der Kinder, die im Laufe des<br />

Kiga-Jahres (bis Febr. ) 3 Jahre<br />

werden<br />

Kiga St. Peter, Am Läutenberg 29: Sp. 6 x 2,251 Sp. 9 - Sp.5 gerundet auf volle Pl.<br />

Zusätzliches Potential für den<br />

Überhang ergibt sich aus der Anzahl der<br />

Kinder, die in den jeweiligen<br />

Kindergartenjahren der Zeitspanne des<br />

freiwilligen Stichtages unterliegen<br />

1 2009/10 44 5 47 64 67 65 19 6<br />

1 2010/11 50 6 53 64 11 16<br />

1 2011/12 48 8 53 64 11 9<br />

1 2012/13 50 5 52 64 12 14<br />

Kiga Kirchplatz 16 und Lederstraße 47:<br />

2 2009/10 80 9 85 98 99 100 16 19<br />

2 2010/11 70 16 82 98 16 21<br />

2 2011/12 71 12 79 98 19 19<br />

2 2012/13 68 15 79 98 19 14<br />

Kiga Schwage, Joh.-Seb.Bach-Str. 1:<br />

3 2009/10 62 11 69 57 58 58 -11 16<br />

3 2010/11 61 10 67 57 -10 12<br />

3 2011/12 70 4 70 57 -13 19<br />

3 2012/13 58 12 67 57 -10 16<br />

Kiga Hainbuchenweg 9, Heilbronner Str. 6, Danziger Str. 1:<br />

4 2009/10 139 15 146 143 146 146 0 37<br />

4 2010/11 131 12 136 143 7 33<br />

4 2011/12 116 23 132 143 11 39<br />

4 2012/13 104 19 117 143 26 27<br />

Kiga Erfurter Weg 3, Hohenmemmingen Kiga Käppelesberg 9:<br />

5 und 6 2009/10 116 16 125 112 113 115 -11 30<br />

5 und 6 2010/11 101 13 108 112 4 19<br />

5 und 6 2011/12 94 14 103 112 9 31<br />

5 und 6 2012/13 82 7 85 112 27 19<br />

7 2009/10 40 11 48 34 40 35 -14 14<br />

7 2010/11 36 8 42 34 -8 8<br />

7 2011/12 42 4 44 34 -10 8<br />

7 2012/13 36 4 38 34 -4 10<br />

8 2009/10 34 3 35 25 32 26 -10 6<br />

8 2010/11 32 2 32 25 -7 13<br />

8 2011/12 20 2 21 25 4 7<br />

8 2012/13 15 0 14 25 11 4<br />

1 bis 8 2009/10 515 70 556 533 555 545 -11 128<br />

1 bis 8 2010/11 481 67 521 533 12 122<br />

1 bis 8 2011/12 461 67 502 533 31 132<br />

1 bis 8 2012/13 413 62 451 533 82 104<br />

Anmerkung: 12 Plätze (davon 2 belegt 4 Kiga Burgberg Amselweg 6:<br />

Kiga Hürben Adalbert-Stifter-Str. 9:<br />

Zusammenfassung:<br />

) des stadtteilübergreifenden Waldorfkindergartens wurden<br />

mit einem Aufschlag zum bestehenden Platzangebot hinzugerechnet (ab 2009/2010: 2,251 %). Ab<br />

2010/2011 keine Anrechnung mehr.<br />

Stand: 23.09.2010


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

2.2.4 Bedarfsanalyse der einzelnen Kindergartenbezirke<br />

Bezirk 1 (Städt. Kindergarten St. Peter)<br />

Zum Stichtag 01.03.09 wurden sinkende Kinderzahlen für diesen Bezirk prognostiziert,<br />

was rein rechnerisch zu Überhängen hätte führen müssen. Tatsächlich waren die<br />

Gruppen bereits zu diesem Zeitpunkt voll bzw. überbelegt. Ursächlich hierfür ist, dass<br />

aufgrund der Angebotsstruktur, vor allem der Ganztagesbetreuung, der Kindergarten<br />

bezirksübergreifend frequentiert wird.<br />

Bei der aktuellen Prognose zum 01.03.2010 stagnieren die Kinderzahlen bzw. sind<br />

leicht steigend. Dies ist vermutlich auf Zuzüge im neuen Baugebiet Höllbachweg<br />

zurückzuführen. Von den 64 Plätzen werden 20 bezirksübergreifend frequentiert (GT).<br />

Dadurch kommt es zu einer Unterversorgung des Kindergartenbezirks mit<br />

Regelangeboten. Die Engpässe werden durch ständige Belegung der Notplätze<br />

kompensiert.<br />

Der benachbarte Kindergarten Schwage kann diesen Engpass nicht entschärfen. Die<br />

Entlastung kann nur durch entsprechende Erweiterung des Angebotes im<br />

Innenstadtbereich verfolgt werden.<br />

Bezirk 2 (Städt. Kindergarten Kirchplatz, Ev. Kindergarten Lederstrasse)<br />

Mit dem Rückgang der Kinderzahlen ist bis 2011/2012 laut Prognose ein Anstieg des<br />

Überhangs verbunden. Faktisch waren jedoch im Kindergarten Kirchplatz zum<br />

01.03.2009 alle Plätze, einschließlich Notplätze belegt. Im Kindergarten Lederstraße<br />

waren zu diesem Zeitpunkt noch freie Plätze vorhanden. Durch die Umstrukturierung<br />

der Plätze in Kleinkindplätze (Einrichtung einer weiteren Gruppe mit Altersmischung)<br />

wurde bereits eine fast vollständige Reduzierung der freien Plätze erreicht.<br />

Im Kindergartenbezirk steigen die Platzüberhänge zwar an, auffällig ist jedoch, dass<br />

die Belegung im Bezirk größer als der Bedarf ist und so eine weitere Umstrukturierung<br />

durch Einrichtung einer Altersmischung im Kirchplatz bis heute erschwert wird. Es ist<br />

zu vermuten, dass auch die hohen Rückstellungen in der Grundschule Bergschule<br />

diesen Mehrbedarf mitbegründen. Die laut Prognose zu erwartenden freiwerdenden<br />

Kapazitäten sollten daher baldmöglichst zur Umstrukturierung und dem weiteren<br />

Ausbau der Kleinkindbetreuung genutzt werden.<br />

Durch die für das Kindergartenjahr 2010/2011 geplante Kleinkindgruppe im<br />

Kindergarten Lederstraße wird dieser Vorgehensweise Rechnung getragen.<br />

Mit dem besonderen Augenmerk auf den Planungszeitraum 2012/2013 ist festzuhalten,<br />

dass eine maßgebliche Erweiterung des Angebotes im Innenstadtbereich nur über<br />

zusätzliche Investitionen sichergestellt werden kann. Entsprechende Beschlüsse im<br />

Hinblick auf eine Nutzung wurden vom Gemeinderat bereits beschlossen.<br />

Bezirk 3 (Ev. Kindergarten Schwage)<br />

Die Prognosen zum Stichtag 01.03.2009 gingen in diesem Bezirk noch von leicht<br />

steigenden Kinderzahlen aus. Mittlerweile stagnieren diese. Rechnerisch ist ein<br />

Fehlbestand an Plätzen vorhanden d.h. der Kindergarten kann den im Bezirk<br />

vorhandenen Bedarf nicht decken. Da sowohl der Kindergarten St. Peter wie auch der<br />

Kindergarten Kirchplatz über keine freien Kapazitäten zur Entlastung verfügen sondern<br />

vielmehr selbst Engpässe im jeweiligen Bezirk haben, könnte eine wirksame Lösung<br />

derzeit nur über ein zusätzliches Angebot im Zentrumsbereich erfolgen.<br />

37


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Bezirk 4 (Ev. Kindergarten Hainbuchenweg, Kath. Kindergarten St. Martin, Kath.<br />

Kindergarten St. Michael)<br />

Im Kindergarten Hainbuchenweg wurden die zur Verfügung stehenden<br />

Raumressourcen genutzt und eine weitere Gruppe mit AM in Betrieb genommen. Dies<br />

führte dort im Plaunungszeitraum 2008/2009 zu einem leichten Überhang an Plätzen.<br />

Da die Einrichtungen St. Michael und St. Martin voll bzw. um fast genau die Anzahl<br />

dieser Plätze überbelegt (Belegung der Notplätze) waren, konnte der Bedarf in diesem<br />

Bezirk dadurch ausgeglichen werden.<br />

Die Einführung der Kleinkindbetreuung hatte positive Auswirkungen auf den<br />

prognostizierten Überhang und hat diesen weiterhin reduziert.<br />

Ab 2010/2011 ff. nehmen die Kinderzahlen in der Südstadt doch erheblich ab und<br />

führen zu Überkapazitäten. Diese können zum einen für den Ausbau der<br />

Betriebsformen (Ganztagesbetreuung im Kindergarten St. Martin) und zum Ausbau des<br />

Kleinkindangebotes genutzt werden. Diese Entwicklung erfordert jedoch auch eine<br />

eingehende Aufarbeitung des Bedarfs bei der anstehenden Entscheidung über die<br />

Investitionen in der Südstadt. Unstrittig ist, dass für die geplante Aufgabe des<br />

Hainbuchenwegs eine Lösung gefunden werden muss. Der aus diesem Grund<br />

angedachte Ersatzneubau für St. Michael könnte jedoch zunächst ausreichend sein<br />

und ein gleichzeitiger Anbau an St. Martin zurückgestellt werden.<br />

Bezirk 5/6 (Ev. Kindergarten Käppelesberg, Städt. Kindergarten Memminger<br />

Wanne, Waldorfkindergarten bis 31.07.2010)<br />

Die Engpasssituation in diesem Kindergartenbezirk hat sich bereits zum Stand 01.03.<br />

09 entschärft. Sowohl der Waldorfkindergarten als auch der Evangelische Kindergarten<br />

Käppelesberg verfügten 2008/2009 insgesamt über hohe freie Kapazitäten. Im<br />

Gegensatz hierzu war der städtische Kindergarten Memminger Wanne überbelegt.<br />

Insgesamt bestand in diesem Bereich 2008/2009 entgegen der Prognose ein<br />

Überhang an Plätzen, der sich ab 2010/2011 noch erhöhen wird.<br />

Im Planungszeitraum 2009/2010 zeigt sich, dass sich die Engpässe weiter entschärfen.<br />

Die Kinderzahlen gehen im Bezirk erheblich zurück und führen ab dem Jahr 2012/2013<br />

zu Überhängen von ca. 30 Plätzen. Auffällig ist, dass der Kindergarten Memminger<br />

Wanne durchgehend einschließlich der Notplätze ausgelastet ist, der Kindergarten<br />

Käppelesberg weist hingegen freie Plätze aus. Ab dem Jahr 2011/2012 stehen für<br />

Kleinkindbetreuung Kapazitäten zur Verfügung, die jedoch nicht zur bedarfsdeckenden<br />

Versorgung ausreichen.<br />

Waldorfkindergarten siehe 2.2.6<br />

Bezirk 7 (St. Maria Burgberg)<br />

Mit Einstieg in die Kleinkindbetreuung wurden die leichten Überhänge bei den Kindern<br />

über 3 Jahren abgebaut. Trotz leicht sinkender Kinderzahlen wurde für die Jahre 2008<br />

bis 2010 ein Fehlbedarf prognostiziert, der aber bis 2012 wieder rückläufig ist. Dieser<br />

konnte in 2008/2009 durch nicht belegte Plätze in der Kleinkindbetreuung ausgeglichen<br />

werden. Vorhandene Plätze und Belegung waren daher zum 01.03.2009 insgesamt<br />

ausgeglichen. Der für 2009/2010 prognostizierte und auch bestehende Fehlbedarf zum<br />

01.03.2010 wird derzeit noch geringfügig über Plätze in der Kleinkindbetreuung,<br />

überwiegend über die Belegung von Notplätzen ausgeglichen. Sollte sich die<br />

Nachfrage nach Kleinkindbetreuung steigern, muß über die Einrichtung einer 3. Gruppe<br />

nachgedacht werden. Dadurch kann auch der Fehlbedarf an Plätzen für<br />

Kindergartenkindern korrigiert werden.<br />

38


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Bezirk 8 (Ev. Kindergarten Hürben)<br />

In Hürben sind die Kinderzahlen sehr stark rückläufig. Im Planungszeitraum 2008/2009<br />

wurde der Kindergarten mit 2 Gruppen betrieben. Die ehemalige Kleingruppe wurde als<br />

Einstieg in die Kleinkindbetreuung in eine altersgemischte Gruppe umgewandelt. Durch<br />

diese Umstrukturierung wurde das Platzangebot rechnerisch zunächst erweitert.<br />

Hierdurch entstand ein leichter Überhang an Plätzen.<br />

Bedingt durch die weiter rückläufigen Kinderzahlen wurde die Regelgruppe im<br />

Planungszeitraum 2009/2010 in eine Kleingruppe umgewandelt. Der hieraus<br />

resultierende Fehlbedarf kann aktuell über freie Plätze in der Kleinkindbetreuung und<br />

über Notplätze ausgeglichen werden.<br />

Betrachtet man die Kinderzahlen so wird sich der gesamte Platzbedarf von<br />

Kindergartenkindern und Kleinkindern bei rd. 25 Plätzen bewegen und damit knapp an<br />

der 2-gruppigen Einrichtung schwanken.<br />

Zur weiteren Auslastung und damit der Rechtfertigung einer 2. Gruppe trägt die<br />

Schulkindbetreuung in Form der Verlässlichen Grundschule bei.<br />

2.2.5 Ganztagesbetreuung<br />

Das Angebot der Ganztagesbetreuung wird seit dem Jahr 2005 vom Kindergarten St.<br />

Peter mit 20 Plätzen vorgehalten, 17 Plätzen stehen kindergartenfähigen Kindern zur<br />

Verfügung. Zum 01.03.2009 war eine Überbelegung (22 Kinder) zu verzeichnen, die<br />

sich zum 01.09.2010 wieder relativiert. Die aktuelle Nachfrage für das Kindergartenjahr<br />

2010/2011 führt jedoch derzeit zur Ausweitung des Platzangebotes. Durch die<br />

vorhandenen Plätze liegt in <strong>Giengen</strong> eine Versorgungsquote von 2,9 % vor.<br />

Laut Empfehlungen 5 liegt der Bedarf an Ganztagesangeboten für Kindergartenkinder<br />

bei mindestens 20% der Altersgruppe. Für <strong>Giengen</strong> würde dies den Ausbau von<br />

mindestens 100 Ganztagesplätzen für 3 bis 6-Jährige bedeuten.<br />

Bislang wurde ein Versorgungsziel in der örtlichen Bedarfsplanung nicht festgelegt,<br />

vielmehr sollte die Entwicklung der Nachfrage weitergehenden Bedarf zeigen. Der<br />

Kindergarten St. Peter nimmt über die derzeitige Kapazitäten Kinder auf soweit<br />

Nachfrage vorhanden ist und praktiziert in dieser Form den sukzessiven Ausbau. Der<br />

Bedarf im Umfang der o.g. Empfehlungen zeichnet sich derzeit jedoch noch nicht ab.<br />

Die Praxis in St. Peter führt jedoch im Kindergartenbezirk 1 zu Engpässen bei der<br />

Regelversorgung. Die vollständige Umwandlung in eine 2. GT Gruppe mit 20 Plätzen<br />

kann daher vorerst nicht umgesetzt werden bis zwingend Versorgungsalternativen mit<br />

Regelangeboten im Zentrumsbereich geschaffen werden.<br />

Mittelfristig vorgeschlagen wurde bereits in der vorherigen <strong>Kinderbetreuungsplan</strong>ung<br />

ein weiterer Standort in der Südstadt im Kindergarten St. Martin. Damit könnten<br />

Synergien in Kooperation mit der Bühlschule freigesetzt werden (Nutzung vorhandener<br />

Strukturen und Schaffung eines durchgängigen Ganztageskonzepts).<br />

2.2.6 Waldorfkindergarten<br />

Soweit die Plätze des Waldorfkindergartens mit <strong>Giengen</strong>er Kindern belegt waren,<br />

wurden diese in den vergangenen Bedarfsplanungen anerkannt und förderrechtlich wie<br />

die kirchlicher Träger behandelt. Plätze mit auswärtigen Kindern waren nicht anerkannt.<br />

5 Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales unter Bezugnahme auf<br />

Verlautbarungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge des Deutschen<br />

Städtetags im Positionspapier „Ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und<br />

Jugendlichen“ vom 16.01.2003<br />

39


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Mit Blick auf die nachhaltigen Auslastungsprobleme und geringe Nachfrage wird die<br />

Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 nicht mehr in der Bedarfsplanung<br />

aufgenommen. In der Bedarfsberechnung (siehe Tabelle unter 2.2.3) sind die Plätze<br />

nicht mehr als Aufschlag bezirksübergreifend berücksichtigt.<br />

40


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

3. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren (U 3)<br />

3.1 Ermittlung des quantitativen Bedarfs<br />

Nach den Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) hatte die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Giengen</strong> in der vorangegangenen Bedarfsplanung für Kinder unter 3 Jahren einen<br />

örtliche Versorgungsquote von 15% (rd. 80 Plätze davon 33 Plätze in Tagespflege<br />

und 47 in Einrichtungen) bis 01.10.2010 in festgelegten Ausbaustufen sicherzustellen.<br />

Nach Vereinbarung des sog. Krippegipfels zwischen Bund und Länder erfolgte eine<br />

Zielerweiterung und ist eine bundesdurchschnittliche Versorgungsquote von 35%<br />

(Orientierungsgröße Baden-Württemberg landesdurchschnittliche Versorgungsquote<br />

von 34%) für 0 bis 2 Jährige Kinder bis zum Jahr 2013 in festgelegten Ausbaustufen zu<br />

erreichen. Die Versorgungsquote wurde nicht gesetzlich festgelegt, jedoch gilt nach<br />

Kinderförderungsgesetz ab 01.08.2013 ein subjektiver Rechtsanspruch für 1 und 2<br />

Jährige Kinder auf einen Betreuungsplatz, den die Kommunen zu erfüllen haben. Für<br />

Kinder unter 1 Jahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Die damit<br />

verbundenen Planunsicherheiten und der Handlungsdruck durch die geltenden Fristen<br />

und Regelungen zur Investitionsförderung wurden bereits in der vorangegangenen<br />

Planung eingehend erläutert.<br />

In der nachfolgenden Tabelle wird der Ausbaubedarf in Plätzen unter<br />

Berücksichtigung des derzeitigen Bestands und der prognostizierten Kinderzahl für<br />

2010 (Terminziel TAG mit 15% Versorgungsquote), 2013 (Terminziel aktuelle<br />

Verpflichtung mit 35% Versorgungsquote) und 2030 (langfristige Prognose) berechnet.<br />

Unter Ziffer 3.2.3 erfolgt eine kleinräumige Betrachtung, um den Bedarf an<br />

Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren möglichst wohnortnah zu ermitteln.<br />

41


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. Einwohner 31.12.2009 2013 2025 2030<br />

Anzahl Kinder unter 3 Jahren 423 474 458 436<br />

2. Bestand Betreuungsplätze<br />

Kleinkindgruppe/Krippe 10<br />

Altersgemischte Gruppe 40<br />

Tagespflege 16<br />

Ganztagesgruppe 3<br />

Sonstige<br />

Summe Plätze 69<br />

3. Versorgungsquote aktuell 16,3%<br />

institutionelle Angebote 12,5%<br />

dav.Ganztagesangebote 0,7%<br />

Tagespflege 3,8%<br />

4. Versorgungsquote bezogen auf … 14,6% 15,1% 15,8%<br />

5. Bedarfsgerechte Versorgungsquote 15% 35% 35% 35%<br />

bedarfsgerechte Platzzahl 63 166 160 153<br />

AM (ab 2013 30%)* 29 50 48 46<br />

Kleinkind (ab 2013 50%)* 8 83 80 76<br />

Tagespflege (ab 2013 20%)* 26 33 32 31<br />

6. Ausbaustand bezogen auf…** 109% 42% 43% 45%<br />

7.<br />

Ausbaubedarf in Plätzen<br />

bezogen auf… -6 97 91 84<br />

AM -14 7 5 3<br />

Kleinkind -2 73 70 66<br />

Tagespflege 10 17 16 15<br />

*<br />

**<br />

zur Erreichung der Versorgungsquote nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz bis 2010 wurde in <strong>Giengen</strong> von<br />

folgender Bedarfsdeckung ausgegangen: 12,5% Plätze Kleinkindgruppen, 46,25% Altersgemischten Gruppen,<br />

41,25% Tagespflege<br />

Ausbaugrad bezieht sich auf die jeweils gültige Zielsetzungen: TAG gültig bis 2010, ab 2013 neue Rechtslage<br />

Das Ziel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes für 2010 ist bezüglich der Versorgungsquote<br />

insgesamt erreicht. Im Bereich der Tagespflege fehlen allerdings 10 Plätze.<br />

Für <strong>Giengen</strong> sind zur Erreichung der entsprechenden Versorgungsquoten ausgehend vom<br />

jetzigen Stand bis 2013 weitere 97 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Von den 97<br />

Plätzen sollten 17 in Tagespflege und 80 in Einrichtungen bereitgestellt werden. Die<br />

Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013 für 1 und 2 Jährige ist hier nicht eingerechnet.<br />

Aufgrund der sich abzeichnenden Diskrepanz zwischen den hier für 2013 und Folgejahre<br />

zugrunde gelegten Daten des Statistischen Landesamtes und den tatsächlichen<br />

Geburtenzahlen, auf die bereits eingegangen wurde, stellt dies ein gewisses<br />

Entwicklungspotential dar.<br />

42


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

3.2.3 Kleinräumige Betrachtung<br />

43


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

3.2.4 Analyse der Kindergartenbezirke<br />

Seit der letzten Fortschreibung ergaben sich keine wesentlichen Änderungen in der<br />

Kleinräumigen Betrachtung. Daher wird im Wesentlichen auf diese Ausführungen<br />

verwiesen und im Folgenden nur auf die Wichtigsten Veränderungen eingegangen.<br />

Durch die Herausnahme des Waldorfkindergartens aus der Bedarfsplanung entfällt ab<br />

dem Kindergartenjahr 2010/2011 der Aufschlag für diese 5 Plätze. Dadurch werden die<br />

Bedarfe in den anderen Kindergartenbezirken leicht erhöht.<br />

Weiterhin wurden bei der Ermittlung der Kinderzahlen ab der aktuellen Planung alle<br />

Kinder berücksichtigt, die im Zeitraum des Kindergartenjahres (01.09. bis 31.08.) unter<br />

3 Jahren sind. Insgesamt besteht nach wie vor ein Fehlbestand an Plätze für Kinder<br />

unter 3 Jahren in Einrichtungen. Dieser steigt bis zum Jahr 2013 auf ca. 85 Plätze an.<br />

Grundlage für die mittel- und langfristigen Kinderzahlen sind bislang die<br />

Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes. Aufgrund der aktuellen Geburten<br />

im Jahr 2009 sind diese grundsätzlich zu hinterfragen. Offensichtlich liegen diese<br />

Daten weit unter den Vorausrechnungen des Stala.<br />

Bezirk 1 (Städt. Kindergarten St. Peter)<br />

Der Bedarf an Kleinkindangeboten innerhalb des Kindergartenbezirks könnte St. Peter<br />

grundsätzlich decken. Tatsächlich wird jedoch die derzeit einzige Kleinkindbetreuung<br />

für bereits 12 Monate alte Kinder stark bezirksübergreifend frequentiert. Die Nachfrage<br />

nach dem Angebot ist enorm und führt zu Wartelisten. Darüber hinaus hält St. Peter<br />

weiterhin als einzige Einrichtung auch Ganztagesplätze für Kinder ab 2 Jahren vor.<br />

Eine Entlastung der Einrichtung und Befriedigung der großen Nachfrage müsste<br />

dringend erfolgen in dem die bereits in 2009/2010 geplanten Kleinkindgruppen in<br />

anderen Einrichtungen eingerichtet werden.<br />

Bezirk 2 (Städt. Kindergarten Kirchplatz, Ev. Kindergarten Lederstrasse)<br />

Im Bezirk werden ca. 22 Plätze für Kleinkinder benötigt. Ab dem Kindergartenjahr<br />

2008/2009 wurde eine altersgemischte Gruppe im Kindergarten Lederstrasse<br />

eingerichtet, in der Kinder ab 2 Jahren aufgenommen werden. Der weitere Bedarf kann<br />

kurzfristig noch mit diesen neu geschaffenen Plätzen und den derzeit noch<br />

bestehenden leichten Überhänge bei den Kindergartenkindern im Kindergarten<br />

Lederstraße gedeckt werden. In den kommenden Jahren muss jedoch nach anderen<br />

Lösungen gesucht werden, da der Kindergarten Kirchplatz zum jetzigen Zeitpunkt über<br />

keine freien Kapazitäten mehr verfügt. Die zum Kindergartenjahr freiwerdenden<br />

Kapazitäten werden zum Einstieg in die Altersmischung genutzt.<br />

Eine Möglichkeit ist die bereits ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 geplante<br />

Überführung der altersgemischten Gruppe in der Lederstraße in eine Kleinkindgruppe<br />

mit 10 Plätzen für Kinder ab 12 Monate (bzw. 12 Plätzen bei ausschließlich 2 Jährigen<br />

Kindern). Die Umstrukturierung ist zum Kindergartenjahr 2010/2011 erfolgt. Weiter<br />

erfolgt der Einstieg in eine altersgemischte Gruppe im Kindergarten Kirchplatz ab dem<br />

Kindergartenjahr 2010/2011. Damit können maximal 15 Plätze geschaffen werden.<br />

44


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Bezirk 3 (Ev. Kindergarten Schwage)<br />

Im Bezirk besteht ein Bedarf von rd. 18 Plätzen für Kleinkinder. Aufgrund der Situation<br />

bei den Kindergartenkindern und durch die Intensivkooperation mit der Lebenshilfe<br />

stehen im Kindergarten Schwage keine Ressourcen für Kleinkinder zur Verfügung. Die<br />

Intensivkooperation der Lebenshilfe soll nach Vorstellungen der Kinderbetreuung in<br />

<strong>Giengen</strong> weiterhin Bestandteil des Konzeptes bleiben, gleichwohl hängt dies auch von<br />

den Planungen der Lebenshilfe ab. Die Versorgung mit Kleinkindangeboten im Umfang<br />

von 18 Plätzen kann nur durch Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten bewerkstelligt<br />

werden und muss bei der laufenden Entscheidung über Investitionen im Bereich<br />

Innenstadt berücksichtigt werden.<br />

Bezirk 4 (Ev. Kindergarten Hainbuchenweg, Kath. Kindergarten St. Martin, Kath.<br />

Kindergarten St. Michael)<br />

Für Kleinkinder besteht in der Südstadt ein Bedarf von rd. 34 Plätzen. Derzeit sind 10<br />

Plätze in altersgemischten Gruppen vorhanden. Eine Gruppe besteht im Kindergarten<br />

St. Michael, weiter wurde im Kindergarten Hainbuchenweg eine Gruppe mit<br />

Altersmischung eingerichtet. Da diese jedoch langfristig im Hinblick auf den<br />

Betreuungsbedarf nicht ausreichend sind, und weiter Kapazitäten nach wie vor nicht<br />

zur Verfügung müssen zusätzliche Platzkapazitäten aufgebaut werden. Bei der<br />

geplanten Investitionsentscheidung sind jedoch wie bereits unter Ziffer 2.2.4 dargestellt<br />

die stark rückläufigen Kinderzahlen in der Südstadt bei der Ermittlung des<br />

tatsächlichen Raumbedarfs zu berücksichtigen.<br />

Bezirk 5/6 (Ev. Kindergarten Käppelesberg, Städt. Kindergarten Memminger<br />

Wanne, Waldorfkindergarten ab Juli 2006)<br />

Im Kindergartenbezirk werden rd. 26 Plätze für Kleinkinder benötigt. Die Platzsituation<br />

für Kindergartenkinder zeigt erst ab dem Jahr 2010/2011 Überhänge im Umfang von<br />

ca. 14 Plätzen. Damit könnte lediglich eine altersgemischte Gruppe mit 5 Plätzen für<br />

Kleinkinder eingerichtet werden und im ggf. im Folgejahr weitere AM Gruppen. Damit<br />

wäre jedoch zum Terminziel 1.9.2013 nur ca. 50% des Kleinkindbedarfs abzudecken.<br />

Die vollständige Versorgung mit Kleinkindangeboten kann nur durch Schaffung<br />

zusätzlicher Platzkapazitäten bewerkstelligt werden und muss bei der laufenden<br />

Entscheidung über Investitionen im Bereich Innenstadt berücksichtigt werden.<br />

Bezirk 7 (St. Maria Burgberg)<br />

In Burgberg ist mittelfristig mit einem Bedarf von 12 Kindern zu rechnen.<br />

Mittlerweile ist die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe erfolgt. Daneben wurden<br />

auch auf aufgrund der Verfügbarkeit von Plätzen in der Regelgruppe Plätze für Kinder<br />

unter 3 Jahren geschaffen. Damit sind die vorhandenen Kapazitäten voll ausgelastet.<br />

Der künftig zusätzliche Bedarf erfordert weitere Plätze, die über freie Raumkapazitäten<br />

in der Einrichtung abgedeckt werden könnten und je nach stabiler Nachfrage eine 3.<br />

Gruppe erfordern.<br />

Bezirk 8 (Ev. Kindergarten Hürben)<br />

Die Problematik der rückläufigen Kinderzahlen wurde bereits dargestellt. Der Bedarf<br />

von 9 Plätzen kann grundsätzlich von der Einrichtung gedeckt werden und erfordert<br />

ggf. die Fortsetzung des Betriebs einer 2. Gruppe trotz insgesamt sehr geringer<br />

Kinderzahlen. Eine Rechtfertigung wird über die Sicherstellung der<br />

Kernzeitenbetreuung für Schulkinder durch den Kindergarten erreicht.<br />

45


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

4. Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder (S)<br />

4.1 Ermittlung des Bedarfs<br />

Auf die Ausführungen des Basisplans ab Seite 63 wird verwiesen.<br />

Im Hinblick auf die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hat die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Giengen</strong> eine durchschnittliche Versorgungsquote von 20% für Schulkinder von 6<br />

bis 13 Jahren ermittelt und als Ausbauziel bis 2010 festgelegt. In der vergangenen<br />

Planung wurde die Versorgungsquote mit Blick auf ein durchgängiges<br />

Betreuungsangebot vom Kleinkindalter bis zum Grundschulalter ab 2013 nochmals<br />

konkretisiert und auf 35% festgelegt. Die Gründe sind bereits in den vorangegangenen<br />

Bedarfsplanungen erläutert. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> kann eine Versorgungsquote von 20%<br />

bis zum Jahr 2010 für alle Schulkinder bei weitem erreichen, da insbesondere das<br />

Ganztagesangebot an den weiterführenden Schulen bereits in den Vergangenheit gut<br />

ausgebaut war und seit der letzten Bedarfsplanung das Angebot für Kinder ab 14<br />

Jahren an weiterführenden Schulen (Margarete-Steiff-Gymnasium) weiter ausgebaut<br />

wurde.<br />

Die Unterversorgung in der Betreuung von Grundschulkindern konnte nun v.a. mit dem<br />

Ausbau der Grundschule an der Bühlschule zur teilgebundenen Ganztagesschule in<br />

Kooperation mit dem Kindergarten St. Martin maßgeblich verbessert werden. Weiter<br />

wird an der Bergschule Kernzeitenbetreuung und zwischenzeitlich auch an den<br />

Grundschulen Burgberg und Hürben in Kooperation mit den dortigen Kindergärten<br />

angeboten.<br />

Dadurch ergibt sich seit der letzten Bedarfsplanung eine weitere leichte Steigerung der<br />

Versorgungsquote für Grundschüler auf 25,1%.<br />

Diese Versorgungsquote ist jedoch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf immer noch nicht zufrieden stellend. V.a. die zunehmende Zahl an<br />

Umschulungsanträge in die Ganztagesschule Bühlschule aufgrund beruflicher<br />

Erfordernisse zeigt den Bedarf.<br />

Im Kernstadtbereich wird diesen Erfordernissen durch die Erweiterung der Lina-<br />

Hähnle-Schule zu einer Ganztagesschule in teilgebundener Form im<br />

Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2011/2011 Rechnung getragen. Auch der<br />

Ausbau der Betreuungsangebote in der Grundschule Hohenmemmingen könnte zu<br />

einer weiteren Verbesserung der Versorgung führen.<br />

46


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

47


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

VII. Ziele und Maßnahmenplanung<br />

1. Allgemein<br />

Die Ziele und Maßnahmen der vorangegangen Planung behalten weiterhin ihre<br />

Gültigkeit, soweit in dieser Planung nichts Abweichendes vereinbart ist.<br />

1.1 Tagespflege<br />

Ziel 1:<br />

Die Profilierung der Tagespflege und Aufwertung als gleichwertiges Angebot wird im<br />

Rahmen der kommunalen Möglichkeiten gefördert<br />

Die bisherigen Steuerungsinstrumente zum Ausbau der Tagespflege sind hinsichtlich<br />

ihrer Geeignetheit zu überprüfen und ggf. anzupassen<br />

Erstellung eines Konzeptes mit dem Tagesmütterverein zur Weiterentwicklung der<br />

Tagespflege. Das Konzept soll die örtlichen Gegebenheiten verstärkt berücksichtigen.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit soll strukturell besser verankert werden. Die Einführung neuer<br />

Formen der Tagespflege soll konkretisiert und die Zusammenarbeit mit den<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen forciert werden.<br />

1.2 Kleinkindbetreuung<br />

Ziel 2:<br />

Kurzfristige Befriedigung der dringlichen Nachfrage nach Kleinkindplätzen zur<br />

Überbrückung der zeitlichen Verschiebung der beschlossenen Investitionsmaßnahmen<br />

Das Aufnahme- und Vergabeverfahren von Plätzen ist zu optimieren um die<br />

vollständige Belegung aller verfügbaren Plätze sicherzustellen. Grundlage hierfür ist<br />

eine Intensivierung der Abstimmung unter den Trägern und Einrichtungen.<br />

Für fehlende Plätze bei der Kleinkindbetreuung sollen bis zur Umsetzung der<br />

vorgesehenen Planungen (Neubau Salztröge - urspr. Inbetriebnahme 01.09.2011<br />

geplant, jetzt erst Ende 2012/Anfang 2013), Nutzung Bergschule - Inbetriebnahme<br />

01.09.2012 geplant, jetzt Ende 2012/Anfang 2013) Interimslösungen gesucht und<br />

benannt werden. Wartelisten werden für die Interimszeit akzeptiert und gezielt<br />

abgearbeitet.<br />

Ziel 3:<br />

Evaluierung der bislang nicht planmäßig eingerichteten Angebote für Kleinkinder und<br />

Erarbeitung von Alternativen<br />

Überprüfung inwieweit die Einrichtung der Kleinkindgruppe im Kindergarten<br />

Hainbuchenweg vor dem Hintergrund des anstehenden Neubaus noch sinnvoll ist.<br />

Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Kindergartenbezirk mit dem Ziel die<br />

Bedarfslage im Kindergarten Käppelesberg zu überprüfen und die Einrichtung einer AM<br />

Gruppe auch im Kindergarten Memminger Wanne zu ermöglichen.<br />

Überprüfung inwieweit der Bedarf einer zweiten AM Gruppe im Kindergarten Hürben<br />

begründet ist.<br />

48


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

1.3 Kinderbetreuung<br />

Ziel 4:<br />

Abwanderungen zur Kinderbetreuung in andere Gemeinden sollen ausschließlich aus<br />

familiären und beruflichen Gründen erfolgen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> bezahlt rd. 38.000 € Kostenausgleich an andere Kommunen für die<br />

Betreuung <strong>Giengen</strong>er Kinder. Gründe, die zur Abwanderung führen, sollen soweit<br />

möglich verifiziert werden. Die sich hieraus ergebenden Korrekturmaßnahmen sind<br />

einzuleiten.<br />

1.4 Ergänzende Betreuungsangebote<br />

Ziel 5:<br />

Entwicklung von niedrigschwelligen, ergänzenden Betreuungsangeboten unter<br />

Einbeziehung von Kooperationspartnern insbesondere auch Ehrenamt<br />

Eine Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe der Ökumenischen Sozialstation wird<br />

geprüft und ggf. umgesetzt.<br />

Selbstorganisierte Gruppen und Vereine werden durch die Bereitstellung von Räumen<br />

unterstützt. Beispielsweise könnten hierzu neben den Angeboten der institutionellen<br />

Kinderbetreuung im künftigen Raumkonzept der Bergschule Räumlichkeiten für<br />

ergänzende Betreuungsangebote berücksichtigt werden.<br />

Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Eltern in geeigneten Räumlichkeiten<br />

(z.Bsp. Bergschule) ist zu überprüfen, hierbei sind bereits vorhandene Konzepte<br />

(Bündnis Familie, Zielvereinbarung Vereinbarkeit Beruf und Familie usw.) einzubinden.<br />

Ein Konzept Leihoma und Leihopa soll erarbeitet werden. Dabei soll die Duale<br />

Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim (ehemals BA) mit eingebunden werden.<br />

Aufbau und Koordination einer Babysitterbörse mit Kooperationspartnern<br />

(beispielsweise in Verbindung mit Schulen, oder kirchlichen Jugendgruppen).<br />

Die Kinderbetreuung an Samstagen soll weiter ausgebaut werden. Denkbar wäre<br />

hierbei eine Zusammenarbeit mit Handel und Gewerbe.<br />

Einrichtungsergänzende flexible, verlässliche Betreuungsangebote insbesondere zu<br />

Randzeiten sollen entwickelt werden. Hierbei sind die Möglichkeiten der<br />

Kleingruppenbetreuung, Großtagespflegestellen oder Tagespflege in anderen<br />

geeigneten Räumen mit einzubeziehen.<br />

1.5 Ehrenamtliche Netzwerke<br />

Ziel 6:<br />

Transparenz der bestehenden Netzwerke schaffen und die Weiterentwicklung<br />

vorhandener Netzwerke unterstützen<br />

Erfassung und Strukturierung des aktuellen Bestands transparent nach Zielgruppen<br />

und Organisationsformen (Ist-Analyse).<br />

Schaffung von Austauschmöglichkeiten und Kommunikationsplattformen<br />

49


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Fehlende Bedarfe/Angebote sollen ermittelt und abgedeckt werden (Bedarfsplanung).<br />

Hierfür soll im Netzwerk nach Kooperationspartnern (Kirchen, Schulen, Vereinen, beim<br />

Gewerbe und Handelsverein, Bibliothek, Musikschule, VHS, Seniorenrat und<br />

Seniorenbegegnungsstätte, Betrieben, Agendagruppen) gesucht werden.<br />

1.6 Qualitätsentwicklung und Sicherung<br />

Grundsatz zum Qualitätsmanagement: „Für unsere Kinder ist das Beste gerade gut<br />

genug.“ (Margarete Steiff)<br />

Ziel 7:<br />

Verbindliche und nachprüfbare Realisierung des Förderauftrages der<br />

Kindertagseinrichtungen<br />

In allen Kinderbetreuungseinrichtungen soll ein Qualitätsmanagement (QM) eingeführt<br />

und entsprechend, der für die Träger maßgeblichen Norm, nachhaltig umgesetzt<br />

werden. Wesentliches Element ist die Erstellung eines Qualitätsmanagementhand-<br />

buches.<br />

Ziel 8:<br />

Die Kindergartenträger verpflichten sich zur aktiven Förderung des<br />

Qualitätsmanagements in den Kindertageseinrichtungen und stellen die<br />

Rahmenbedingungen sicher<br />

Die Rahmenbedingungen und QM-Systeme der verschiedenen Träger sollen<br />

transparent dargestellt werden.<br />

Ziel 9:<br />

In festgelegten Qualitätsbereichen und an den Schnittstellen sollen einheitliche<br />

trägerübergreifende Standards eine Vergleichbarkeit sicherstellen<br />

Eine Vergleichbarkeit kann nur bei gleichen Bedingungen erfolgen. Hierbei erfolgt die<br />

Abgrenzung in Punkten, die in den Bereich der Profilierung der verschiedenen Träger<br />

und Einrichtungen fallen. Im Qualitätshandbuch sollen trägerübergreifende Standards<br />

und Prozesse u.a. zu folgenden Inhalten festgehalten werden: Aufnahme- und<br />

Vergabekriterien, Aufnahmeverfahren in Kinderbetreuungseinrichtungen, usw.<br />

Ziel 10:<br />

Anhebung der Personalstandards über die landesweiten Regelungen hinaus<br />

Die Anhebung des Personalstandards war bereits Zielsetzung, soll jedoch trotz der<br />

landesweiten Regelung je nach sozialer Belastung der Einrichtung weiter angestrebt<br />

werden. Für die Ermittlung ist ein einheitlicher Kriterienkatalog abzustimmen.<br />

1.6 Kommunikation und Zusammenarbeit der Träger<br />

Ziel 11:<br />

Verbesserung Zusammenarbeit und Austausch aller Kindergartenträger zur<br />

Weiterentwicklung gemeinsamer Angebote (Evaluation und ggf. Anpassung)<br />

Die Kommunikation, Information und Zusammenarbeit der Träger und Gremien soll<br />

transparent und dokumentiert sein (z.Bsp. Kommunikationsmatrix). Die Grundsätze der<br />

Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sind auf Träger- und Einrichtungsebene zu<br />

definieren.<br />

50


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

1.7 Partizipation von Eltern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

Ziel 12:<br />

Zwischen Eltern, Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen und der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

als Gesamtverantwortliche für die Kinderbetreuung soll ein umfassender<br />

Informationsaustausch stattfinden<br />

Entscheidungen und Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuung sollen für Eltern<br />

transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Über bestehende und neue<br />

Angebote sowie über für sie relevante Themen sind Eltern umfassend und transparent<br />

zu informieren. Hierbei sind verschiedene Methoden und Instrumente zu erproben. Es<br />

sind auch neue Instrumente in Form einer Neubürgermappe, Geburtsbrief u. ä.<br />

anzudenken.<br />

Ziel 13:<br />

Förderung von Begegnung, Austausch und Kommunikation unter Eltern<br />

Um die Begegnung und Kommunikation unter Eltern zu unterstützen und zu fördern,<br />

werden Räume für Eltern zu diesen Zwecken erhalten und geschaffen (Elterncafes,<br />

Elternecken in Betreuungseinrichtungen, Erhalt von Spielplätzen usw.).<br />

Ziel 14:<br />

Organisierte Elternbeteiligung an Entscheidungsprozessen zur Weiterentwicklung der<br />

Kinderbetreuung<br />

Impuls zur Bildung eines Gesamtelternbeirats (GEB) im Kindergartenbereich<br />

Die <strong>Stadt</strong> unterstützt die Arbeit durch kostenlose Bereitstellung von Infrastruktur.<br />

(Langfristige) Beteiligung eines Vertreters des GEB im Kuratorium als Experte.<br />

1.9 Kinder- und Familienzentren<br />

Ziel 15:<br />

Kindertageseinrichtungen in <strong>Giengen</strong> werden bedarfsorientiert zu Kinder- und<br />

Familienzentren weiterentwickelt. Die Kindertageseinrichtungen verstehen sich als Orte<br />

der Information, Vermittlung, Beratung, Begleitung und Unterstützung für Familien<br />

(Netzwerkknoten)<br />

Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen. Bei der langfristigen Umsetzung sollen<br />

gemeinsame, trägerübergreifende Standards zu Grunde gelegt werden. Eine erste<br />

Umsetzung soll in einem Pilotprojekt erfolgen. Die Piloteinrichtung soll bei der<br />

Durchführung best möglichst unterstützt werden.<br />

Die Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und Kooperationen zwischen<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Trägern von Bildungs- und<br />

Beratungsangeboten zum Wohle von Familien soll gefördert und forciert werden.<br />

51


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

1.10 Inklusion<br />

Ziel 16:<br />

Der Inklusionsgedanke soll verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden, um im<br />

Umgang mit Unterschiedlichkeiten und Individualität bei Menschen mit Behinderungen<br />

ein neues Bewusstsein zu entwickeln<br />

In die Leitbilder der Kindertageseinrichtungen ist der Inklusionsgedanke aufzunehmen.<br />

Berücksichtigung und Überprüfung des Inklusionsgedankens in allen Ziele und<br />

Maßnahmen im vorschulischen Bildungsbereich.<br />

Die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen sollen durch Fortbildungen sensibilisiert<br />

und in ihrer Arbeit unterstützt werden.<br />

Bei Neubau und Umbaumaßnahmen sollen die Räumlichkeiten barrierefrei geplant und<br />

gestaltet werden (Herstellung von Barrierefreiheit)<br />

Ziel 17:<br />

Optimale Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder anbieten und inklusive Bildung<br />

fördern<br />

Die interdisziplinäre Kooperation insbesondere zwischen Schule, Kindergarten,<br />

Frühförder- und Fachstellen ist weiterzuentwickeln. Hierdurch soll eine<br />

vorausschauende und frühzeitige Planung des individuellen Förder- und<br />

Bildungsweges sichergestellt werden.<br />

52


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Anlage 1<br />

Übersicht Ziele und Maßnahmenplanung<br />

Handlungsfeld/Ziel Maßnahme<br />

Tagespflege<br />

Profilierung der Tagespflege/Aufwertung als<br />

Überprüfung und Anpassung Steuerungsinstrumente<br />

gleichwertiges Angebot<br />

Erstellung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der Tagespflege<br />

Kleinkindbetreuung<br />

Kurzfristige Befriedigung Nachfrage nach<br />

Kleinkindplätzen/Überbrückung der zeitlichen<br />

Verschiebung Investitionen<br />

Evaluierung der bislang nicht planmäßig eingerichteten<br />

Angebote für Kleinkinder und Erarbeitung von<br />

Alternativen.<br />

Kinderbetreuung<br />

Abwanderungen zur Kinderbetreuung in andere<br />

Gemeinden reduzieren<br />

ergänzende Betreuungsangebote<br />

Entwicklung niedrigschwelliger, ergänzender<br />

Betreuungsangeboten mit Kooperationspartnern<br />

ehrenamtliche Netzwerke<br />

Transparenz/Weiterentwicklung Netzwerke<br />

Qualitätsentwicklung und -sicherung<br />

Optimierung Aufnahme- und Vergabeverfahren<br />

Erarbeitung von Interimslösungen<br />

Überprüfung Einrichtung Kleinkindgruppe Kindergarten<br />

Hainbuchenweg<br />

Erarbeitung Gesamtkonzept für Kindergartenbezirk 5/6<br />

(Kindergärten Käppelesberg und Memminger Wanne)<br />

Überprüfung Bedarf zweite AM Gruppe Kindergarten Hürben<br />

Verifizierung der Abwanderungsgründe/Einleitung von<br />

Korrekturmaßnahmen<br />

53<br />

Umsetzungs-<br />

plan Verantwortlich Ressourcen<br />

ab 2010/2011<br />

ab 2010/2011<br />

ab 2010/2010<br />

ab 2010/2011<br />

ab 2010/2011<br />

Prüfung Kooperation Nachbarschaftshilfe Ökumenische<br />

Sozialstation ab 2011<br />

Unterstützung Selbstorganisierte Gruppen und Vereine<br />

2011<br />

Prüfung zentrale Anlaufstelle für Eltern<br />

2013<br />

Konzept Leihoma und Leihopa Koop. Duale Hochschule Baden-<br />

Württemberg Heidenheim<br />

2011<br />

Konzept Babysitterbörse mit Kooperationspartnern<br />

2011<br />

Ausbau Kinderbetreuung an Samstagen Koop. Handel und<br />

Gewerbe 2011<br />

Aufbau einrichtungsergänzender<br />

Betreuungsangebote/Randzeitenbetreuung ab 2011<br />

Erstellung Ist-Analyse<br />

2011<br />

Schaffung Austauschmöglichkeiten/Kommunikationsplattformen<br />

2011/2012<br />

Bedarfsplanung/Bedarfsdeckung unter Einbezug<br />

Kooperationspartner ab 2011<br />

<strong>Stadt</strong>, TMV<br />

Fachkräfte Einr.<br />

<strong>Stadt</strong> , TMV<br />

Fachkräfte Einr.<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger<br />

Fachkräfte Einr.<br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger<br />

Fachkräfte Einr.<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger anteilig (Anteil Kommune ca. 90%) von +<br />

1,7 Stellen zzgl. Sachk., Erstausstattung<br />

3.000 €<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger<br />

+ 0,2 Stellen, Erstausstattung 3.000 €<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger anteilig (Anteil Kommune ca. 90%) von +<br />

0,2 Stellen<br />

<strong>Stadt</strong> , Träger<br />

Fachkräfte Einr.<br />

Einsparung ca. 20.000 €<br />

<strong>Stadt</strong>, Nachbarschaftshilfe nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

<strong>Stadt</strong> , Träger<br />

Kooperationspartner Bereitstellung von Räumen<br />

<strong>Stadt</strong><br />

Personal, Raum- und Sachkosten<br />

Seniorenrat<br />

DHBW, <strong>Stadt</strong><br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

Kircheng., Schulen<br />

<strong>Stadt</strong><br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

GHV, <strong>Stadt</strong> nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

<strong>Stadt</strong><br />

Kooperationspartner<br />

Kuratorium<br />

<strong>Stadt</strong>, Kooperationspartner<br />

vorhandenes Personal<br />

ggf. Räume, Ausstattung<br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Realisierung Förderauftrag Kindertageseinrichtungen Einführung/Umsetzung trägerspezifisches Qualitätsmanagement<br />

Selbstverpflichtung Kindergartenträger Förderung<br />

Qualitätsmanagement<br />

Vergleichbarkeit durch einheitliche/trägerübergreifende<br />

Standards<br />

Darstellung Rahmenbedingungen und QM-Systeme<br />

Beschreibung trägerübergreifender Standards und Prozesse in<br />

festgelegten Qualitätsbereichen/Schnittstellen<br />

Anhebung Personalstandards Abstimmung trägerübergreifender Kriterienkatalog<br />

Kommunikation und Zusammenarbeit der Träger<br />

Verbesserung Zusammenarbeit Kindergartenträger Dokumentation Kommunikationsstrukturen, Definition Grundsätze<br />

der Zusammenarbeit Träger- und Einrichtungsebene<br />

Partizipation von Eltern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

Umfassender Informationsaustausch Eltern, Träger,<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> als Gesamtverantwortliche<br />

Förderung von Begegnung, Austausch und<br />

Kommunikation unter Eltern<br />

Organisierte Elternbeteiligung<br />

Kinder- und Familienzentrum<br />

Bedarfsorientierte Weiterentwicklung von<br />

Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und<br />

Familienzentren<br />

Inklusion<br />

Verankerung Inklusionsgedanke in der Öffentlichkeit<br />

Optimale Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder<br />

anbieten/inklusive Bildung fördern<br />

Erprobung von Methoden und Instrumenten zur Information<br />

(Neubürgermappe, Geburtsbrief u.ä.)<br />

Schaffung und Erhaltung von Räumen für Eltern<br />

54<br />

sukzessive<br />

sukzessive<br />

ab 2011<br />

2012<br />

2010<br />

2011<br />

2011<br />

Impuls Bildung Gesamtelternbeirat und Bereitstellung von<br />

Infrastruktur 2011<br />

(Langfristige) Beteiligung GEB im Kuratorium<br />

ab 2012<br />

Stufenweise Umsetzung (Start Pilotprojekt)<br />

Entwicklung gemeinsamer, trägerübergreifende Standards<br />

Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und Kooperationen<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen/Trägern von Bildungs- und<br />

Beratungsangeboten<br />

Aufnahme Inklusion in Leitbilder<br />

Berücksichtigung/Überprüfung Inklusionsgedanken in<br />

Ziele/Maßnahmen im vorschulischen Bildungsbereich<br />

Fortbildungen Fachkräfte Kindertageseinrichtungen<br />

Herstellung Barrierefreiheit Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

Weiterentwicklung interdisziplinäre Kooperation<br />

2011<br />

sukzessive<br />

sukzessive<br />

sukzessive<br />

2011/2012<br />

2011ff.<br />

sukzessive<br />

Träger, Qualitäts-<br />

beauftragte<br />

Träger, Qualitäts-<br />

beauftragte<br />

Qualitätsbeauftragte d. Träger,<br />

Kuratorium<br />

<strong>Stadt</strong> mit Beteiligung der Träger +<br />

Kuratorium<br />

Träger , <strong>Stadt</strong><br />

Träger, <strong>Stadt</strong><br />

Bildungseinrichtungen<br />

Träger , Einrichtungen<br />

<strong>Stadt</strong>, Kirchengemeinden<br />

<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Stadt</strong><br />

Träger, <strong>Stadt</strong><br />

Kooperationspartner<br />

Einrichtungen<br />

Träger, <strong>Stadt</strong><br />

Kooperationspartner,<br />

Einrichtungen<br />

Träger, <strong>Stadt</strong><br />

Einrichtungen<br />

Träger, <strong>Stadt</strong><br />

Einrichtungen<br />

Schulen<br />

Träger<br />

Einbezug Schulen<br />

Gebäudemanagement der <strong>Stadt</strong>,<br />

Träger als Bauherren<br />

<strong>Stadt</strong>, Träger<br />

Schulen<br />

Fachberatungen der Träger,<br />

Qualitätsbeauftragte, Sachkostenbudget<br />

s.o.<br />

s.o.<br />

Annahme: 5 Gruppen mit 0,2 Stellen rd.<br />

35.000 €<br />

Porto 100-200 €/Jahr, Druckkosten etc.<br />

Raumkosten und ggf. Ausstattung<br />

Raum- und Sachkosten<br />

nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />

beziffern<br />

s.o.<br />

Fortbildungskosten, s. hierzu<br />

Schulentwicklungsplanung bzw. HH 2011<br />

Schulverwaltung<br />

abhängig von baulichen Maßnahmen


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Anlage 2<br />

Betriebsformen aus Orientierungshilfe KVJS:<br />

55


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

56


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

57


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Anlage 3<br />

Kindergartenbezirke<br />

4<br />

3<br />

1<br />

58<br />

2<br />

5/6


<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />

Quellenangaben:<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, www.stala-bw.de<br />

Orientierungshilfe KVJS Mai 2009<br />

59

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