Kinderbetreuungsplan - Stadt Giengen
Kinderbetreuungsplan - Stadt Giengen
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<strong>Kinderbetreuungsplan</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
Fortschreibung<br />
2008/2009 und 2009/2010
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Einleitung 2<br />
II. Rechtliche Grundlagen 4<br />
1. Bundesrecht 4<br />
2. Landesrecht 4<br />
3. Sonstige Regelungen und Empfehlungen 8<br />
III. Beschreibung der Planung 10<br />
1. Rechtliche Grundlagen 10<br />
2. Planungsprozess 10<br />
3. Darstellung des Planungsgegenstandes 10<br />
4. Planungszeitraum 10<br />
5. Beteiligungsverfahren 10<br />
6. Planung in <strong>Giengen</strong> ist… 10<br />
IV. Bericht zur Umsetzung <strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008 11<br />
1. Ziele und Maßnahmen 11<br />
2. Entwicklung des Finanzbedarfs 16<br />
V. Bestand Betreuungsangebote für Kinder 17<br />
1. Angebotsformen in der Kinderbetreuung 17<br />
2. Bestand an Angeboten für alle Altersgruppen in <strong>Giengen</strong> 17<br />
3. Tagespflege 17<br />
4. Angebote für Kindergartenkinder (Ü 3) 20<br />
5. Angebote für Kleinkinder (U 3) 22<br />
6. Angebote für Schulkinder (S) 24<br />
7. Besondere und ergänzende Angebote 27<br />
VI. Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten 30<br />
1. Allgemein 30<br />
2. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Ü 3) 34<br />
3. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren (U 3) 41<br />
4. Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder (S) 46<br />
VII. Ziele und Maßnahmenplanung 48<br />
1. Allgemein 48<br />
2. Ziele und Einzelmaßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern 48<br />
Anlageverzeichnis<br />
Anlage 1 Übersicht Ziele und Maßnahmenplanung 53<br />
Anlage 2 Übersicht Betriebsformen von Angeboten 55<br />
Anlage 3 Einzugsbereiche der Kindergärten (Kindergartenbezirke) 58<br />
Quellenangaben 59<br />
1<br />
Seite
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
I. Einleitung<br />
Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg sind die Kommunen zur<br />
Durchführung einer örtlichen Bedarfsplanung verpflichtet. Dies schließt eine regelmäßige<br />
Fortschreibung der Bedarfsplanung ein. Mit der vorliegenden Planung wird der <strong>Kinderbetreuungsplan</strong><br />
2007/2008 fort geschrieben. Eine Fortschreibung zum Kindergartenjahr 2008/2009 konnte nicht<br />
zeitnah erfolgen, daher fasst die vorliegende Fortschreibung die Zeiträume 2008/2009 und 2009/2010<br />
zusammen. Auf Wiederholungen wurde weitgehend verzichtet und an den geeigneten Stellen auf die<br />
entsprechenden Grundlagen verwiesen.<br />
Die Umsetzung der bereits in der vorangegangenen Planung festgelegten Ziele steht im Fokus dieser<br />
Fortschreibung. Sie wird daher darauf verzichten umfassend neue Ziele und Maßnahmen festzulegen<br />
sondern es gilt die bereits vereinbarten zu konkretisieren, auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen und wo<br />
nötig auch Zielanpassungen vorzunehmen.<br />
Die Schwerpunkte der vorliegenden Planung liegen weiterhin auf dem Ausbau der<br />
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und der Steigerung der Bildungsqualität.<br />
Letztere wird durch die Umsetzung des Orientierungsplans Vorort konsequent weiterverfolgt. Nicht<br />
zuletzt wird ein maßgeblicher Schritt zur Verbesserung der qualitativen Rahmenbedingungen die auf<br />
Landesebene ab Herbst 2010 beschlossene stufenweise Erhöhung des Fachkraftschlüssels in den<br />
Einrichtungen sein.<br />
Ein enger Zusammenhang besteht nun zum Schulentwicklungsplan, der zwischenzeitlich vom<br />
Gemeinderat beschlossen wurde. Er eröffnet insbesondere weitere Perspektiven und Strategien zur<br />
Gestaltung eines durchgängigen Bildungs- und Betreuungssystems für alle Altersgruppen.<br />
Zwischenzeitlich ergaben sich durch die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG), das<br />
rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, verschiedene gesetzliche Konkretisierungen und<br />
Neuregelungen. Kern der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Festlegung der<br />
Finanzierung der Kleinkindbetreuung durch die Kommunen gegenüber den freien Kindergartenträgern<br />
auf der einen Seite, auf der anderen die Regelung zur Verteilung der Bundes- und Landesmittel für<br />
Kleinkindbetreuung an die Kommunen und Landkreis durch das Land über den kommunalen<br />
Finanzausgleich sowie die Anpassung der Kindergartenförderung an diese Verteilungssystematik.<br />
Die Notwendigkeit des Ausbaus einer qualitativen Bildungs- und Betreuungslandschaft wird deutlicher<br />
wie bisher als elementare Leistung der Daseinsvorsorge für Einwohner und Familien zur Steigerung<br />
der Lebensqualität erkannt und gewinnt als harter Standortfaktor und im Wettbewerb um Einwohner<br />
an Bedeutung. Die Kommunen stehen mit dem Ausbau der Bildungs- und Betreuungslandschaft<br />
jedoch in einem erheblichen Spannungsfeld zwischen notwendiger Zukunftsinvestition und finanziell<br />
Machbarem. Denn zahlreiche Kommunen und unstrittig die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> in besonderem Maße<br />
sehen sich aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in einer finanziellen Sondersituation. Gleichsam<br />
sollte diese als Impuls und Chance begriffen werden um die kommunale Infrastruktur und<br />
Angebotspalette nachhaltig an den demografischen Erfordernissen auszurichten. Die finanzielle<br />
Leistungsfähigkeit einer Kommune wird bei rückläufigen Einwohnerzahlen nur dann sichergestellt<br />
werden können, wenn klare Prioritäten definiert, Aufgabenkritik durchgeführt und am Umbau und wo<br />
nötig auch Rückbau der Infrastruktur gearbeitet wird.<br />
Um vor diesem Hintergrund gute und effiziente Lösungen für die gesamte Kinderbetreuungslandschaft<br />
in <strong>Giengen</strong> zu finden, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure notwendig. Nur so kann der<br />
fortlaufende Prozess optimiert werden und erforderliche Änderungen und Korrekturen können auf<br />
einer möglichst breiten Basis mitgetragen werden.<br />
In diesem Sinne hoffen wir weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.<br />
<strong>Giengen</strong> im Februar 2011<br />
Katja Stark<br />
Fachbereichsleiterin<br />
Soziales und Bildung<br />
2
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Impressum<br />
Herausgeber und Kontakt:<br />
Große Kreisstadt <strong>Giengen</strong><br />
Fachbereich Soziales und Bildung<br />
Marktstrasse 11, 89537 <strong>Giengen</strong><br />
katja.stark@giengen.de<br />
07322 952 2040<br />
Mitglieder der Projektgruppe:<br />
Streicher, Gabi Gemeinderätin SPD Fraktion<br />
Konold-Pauli, Maria Gemeinderätin CDU Fraktion<br />
Link, Rubens Gemeinderat Fraktion Grüne/Unabhängige<br />
Keller, Karin Tagesmütterverein Landkreis Heidenheim e.V.<br />
Mack, Hans-Jörg Pfarrer Evangelische Gesamtkirchengemeinde<br />
Hermann, Renate Vorsitzende Kindergartenausschuss Evang. GKG<br />
Heuberger,Silvia Vorsitzende Leiterinnenkonferenz<br />
Wuggazer, Renate Katholische Kirchengemeinde<br />
Sauer, Ulla Kindergartenausschuss Kath. Kirchengemeinde<br />
Neugebauer, Sabine Verein Freie Waldorfpädagogik<br />
Nerad, Franz Geschäftsführender Schulleiter<br />
Stark, Katja <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
Eberhardt, Ruth <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
Für die Mitwirkung vielen Dank !<br />
<strong>Giengen</strong>, im Februar 2011<br />
Umschlag Kinderbild Kindergarten Memminger Wanne<br />
3
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
II. Rechtliche Grundlagen<br />
Im Folgenden werden die maßgeblichen Veränderungen dargestellt. Zu den weiteren<br />
gesetzlichen Grundlagen wird auf die bisherigen Kinderbetreuungspläne verwiesen.<br />
1. Bundesrecht<br />
1.1 Kinderförderungsgesetz (KiföG)<br />
Mit dem Kinderförderungsgesetz wurde das SGB VIII –Kinder- und Jugendhilfe-<br />
geändert. Der bereits bei der Fortschreibung 2007/2008 vorliegende<br />
Regierungsentwurf des Kinderförderungsgesetzes wurde beschlossen und trat am<br />
16.12.2008 in Kraft. Bezüglich der erfolgten Änderungen wird auf Punkt II. 1.3 der<br />
Fortschreibung 2007/2008 verwiesen.<br />
1.2 „Offensive Frühe Chancen“<br />
Mit dieser Initiative beabsichtigt die Bundesregierung nach einer Pressemitteilung vom<br />
02.11.2010 Nr. 79/2010 die Sprachförderung für Kinder unter 3 Jahren auszubauen.<br />
Mit der Weiterentwicklung von rund 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas<br />
Sprache & Integration“ sollen besonders Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf<br />
erreicht werden. Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus<br />
bildungsfernen Familien soll das Betreuungs- und Bildungsangebot verbessert werden.<br />
Ein wesentliches Ziel der "Offensive Frühe Chancen" ist es daher, in diesen Gebieten<br />
Kitas gezielt mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte, frühe<br />
Sprachförderung auf der Grundlage qualitativer Mindeststandards auszustatten. Dabei<br />
liegt der Schwerpunkt auf Einrichtungen, die von Kindern unter drei Jahren besucht<br />
werden.<br />
2. Landesrecht<br />
2.1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)<br />
2.1.1 Änderung zum 01.01.2009<br />
Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom<br />
03.03.2009 trat rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft und legt im Wesentlichen<br />
folgendes fest:<br />
• Die Heranziehung der Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von<br />
Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§ 3 Abs. 1) wird<br />
beibehalten.<br />
• Kommunen obliegt eine Hinwirkungsverpflichtung in Bezug auf<br />
ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in<br />
Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,<br />
bis 31.07.2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen<br />
und Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren und ab 01.08.2013 die Erfüllung des<br />
Rechtsanspruchs für 1-und 2- jährige auf Förderung in Tageseinrichtungen und<br />
Kindertagespflege nach § 24 Abs. 2 u. 3. SGB VIII unter Berücksichtigung der<br />
Übergangsregelung des §24a SGB VIII (Festlegung jährliche Ausbaustufen)<br />
4
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
• Eltern sind aufgerufen die beabsichtigte Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes<br />
6 Monate vorher mitzuteilen.<br />
• Verteilung der Bundes- und Landesmittel für die Kleinkindbetreuung an die<br />
Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Zahl der betreuten<br />
Kinder („Geld folgt den Kindern). Grundlage ist die Kinder- und Jugendhilfestatistik des<br />
Vorjahrs zum Stichtag 1. März 1 .D.h. die Förderung fließt nicht der Kommune zu in der<br />
das Kind wohnt, sondern in der es betreut wird.<br />
• Anpassung des Verteilungsschlüssels auch bei den Mitteln für<br />
Kindergartenförderung. Die bisherige Verteilung nach Zahl der Kinder in der<br />
Kommune und nach den ursprünglichen Gruppenzuschüssen des Landes auf Basis<br />
2002 wird stufenweise von 2009 bis 2012 umgestellt. Ab 2013 werden die Mittel<br />
vollständig nach der Zahl der betreuten Kinder verteilt.<br />
• Die Förderzuständigkeit für alle Träger liegt bei den Städten und Gemeinden. In die<br />
Förderung werden privat-gewerbliche Träger künftig einbezogen.<br />
• Rechtsanspruch der in die Bedarfsplanung aufgenommenen Einrichtungen oder<br />
Gruppen gegenüber der Standortgemeinde auf Förderung der Betriebsausgaben in<br />
Höhe von 68% (Kleinkindbereich -neu) bzw. 63% (Kindergartenbereich –wie bisher). 2<br />
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind Förderantrag,<br />
Betriebserlaubnis und eine Mindestöffnungszeit von 10 Stunden/Woche.<br />
• Eine über den Mindestförderanspruch hinaus gehende freiwillige Förderung ist örtlich<br />
zu vereinbaren (§ 8 Abs. 2 bis 4).<br />
• Eine Definition der anzuerkennenden Betriebsausgaben ist nicht erfolgt. Laut<br />
Gesetzesbegründung ist die Höhe der anzuerkennenden Betriebsausgaben nach den<br />
Grundsätzen der Erforderlichkeit und Angemessenheit zu bestimmen.<br />
• Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in der Bedarfsplanung enthalten<br />
sind, haben auf Antrag für jeden belegten Platz Anspruch auf einen Mindestzuschuss in<br />
Höhe der Finanzausgleichszuweisungen des Vorjahres. Die Kommunen haben diese<br />
FAG-Zuweisungen an die Träger weiterzuleiten. Eine darüber hinausgehende<br />
Förderung kann auf der örtlichen Ebene vereinbart werden.<br />
• Neuregelung eines interkommunalen Kostenausgleichs zwischen Standortgemeinde<br />
und Wohnsitzgemeinde bei der Betreuung auswärtiger Kinder. Die<br />
Standortgemeinde hat einen Kostenausgleichsanspruch gegenüber der<br />
Wohnortgemeinde, soweit die Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen wurde<br />
unabhängig vom vorhandenen Betreuungsangebot in der Wohnortgemeinde. Das<br />
Gesetz sieht eine Spitzabrechnung in Höhe von 75 % der Betriebskosten (Betreuung<br />
von Kleinkindern) und 63 % der Betriebskosten (Betreuung von Kindern vom<br />
vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) abzüglich der FAG-Zuweisung im<br />
Vorjahr vor. Abweichende Regelungen sind möglich. Zu Pauschalen<br />
Kostenausgleichsbeträgen wurden von den Kommunalen Landesverbänden<br />
Empfehlungen herausgegeben (siehe Ziffer II.3).<br />
1 Der Höchstsatz lag 2009 bei 2.858 Euro pro Kind. Ab 2010 ergibt sich ein Betrag von 3.647 Euro. Der Höchstbetrag<br />
stellte die Auszahlung bei einer Betriebszeit von 7 Stunden täglich dar und wird bei geringeren Betreuungszeiten<br />
nach unten gewichtet (bis 5 Std./Tag Faktor 0,5, von 5-7 Std./Tag Faktor 0,7).<br />
2 Bei altersgemischten Gruppen wird ein Förderanspruch von 63 % zugrunde gelegt.<br />
5
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
• Gesetzlich festgelegte Meldepflicht der Träger von Einrichtungen gegenüber der<br />
Standortkommune bzgl. auswärtiger Kinder.<br />
• Kindertagespflege<br />
Es wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Kindertagespflege<br />
nach § 8b Kindertagesbetreuungsgesetz bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe<br />
(<strong>Stadt</strong>- und Landkreise) liegt. Vereinbarungen zwischen kreisangehörigen Städten und<br />
dem Kreis zur Aufgabenübertragung sind möglich. Erstmals erhalten die örtlichen<br />
Jugendhilfeträger für die Tagespflege für Kleinkinder FAG Zuweisungen.<br />
Nicht gesetzlich definiert jedoch als Orientierungsgröße gilt eine angestrebte<br />
Versorgungsquote von 20% der Plätze durch Tagespflege in der Kleinkindbetreuung<br />
(Bund 30%).<br />
• Die kommunale Bedarfsplanung bleibt auch weiterhin ein wichtiges kommunales<br />
Steuerungsinstrument. Hierbei ist nach Empfehlung des Städtetages Baden-<br />
Württemberg zu beachten:<br />
• Die Aufnahme in die Bedarfplanung entscheidet über die Förderhöhe<br />
• Gruppenbezogene Bedarfsplanung<br />
• Berücksichtigung von Angeboten für Kinder mit Behinderung<br />
• Rechtzeitige Beteiligung der freien und der privat-gewerblichen Trägern sowie<br />
der Tageselternvereine<br />
• Bedarfsplanung ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
anzuzeigen<br />
• Berücksichtigung eines nachgewiesenen kurzfristigen Bedarfs<br />
• Auswärts betreute Kinder müssen in der Bedarfsplanung der<br />
Wohnsitzgemeinde nicht berücksichtigt werden.<br />
• Es gibt keinen einklagbaren Anspruch auf Aufnahme in die Bedarfsplanung aber<br />
– ggf. einen gerichtlich durchsetzbaren- Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />
Entscheidung.<br />
• Die Gesetzesbegründung verweist auf die Grundsätze des SGB VIII und die<br />
Rechtsprechung von BVerwG sowie VGH. „Bedarf und Bedarfsdeckung ist nicht<br />
nur quantitativ zu definieren; maßgeblich ist der in quantitativer und qualitativer<br />
Hinsicht bestehende Bedarf, der sich insbesondere an den Erfordernissen der<br />
§§ 3 bis 5 SGB VIII (Trägerpluralität, Pluralität der Inhalte und Angebotsformen,<br />
Privilegierung der anerkannten freien Träger und Berücksichtigung des<br />
Wunsch- und Wahlrechts der Eltern) auszurichten hat.“<br />
2.1.2 Erneute Änderung zum 06.10.2010<br />
Mit Gesetz vom 6.10.2010 wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz erneut geändert.<br />
Das Gesetz trat am 28.10.2010 in Kraft. Die Änderung setzt im Wesentlichen das<br />
zwischen den kommunalen Landesverbände und dem Land am 24.11.2009 erzielte<br />
Übereinkommen zur Weiterentwicklung der qualitativen Rahmenbedingungen um.<br />
Das Übereinkommen beinhaltet folgende Regelungen:<br />
• Erhöhung des Personalschlüssels bis 01.09.2012 um 0,3 Stellen pro Gruppe<br />
(Ausnahme: Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten 0,2). Die Erhöhung erfolgt<br />
schrittweise um 0,1 Stellen/Jahr ab 01.09.2010. Sie gilt nicht für den Krippenbereich,<br />
sondern nur für den Kindergartenbereich. Im Kindertagesbetreuungsgesetz wird eine<br />
Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung aufgenommen, in der die<br />
maßgeblichen Personalschlüssel festgelegt werden.<br />
6
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
• Finanzierung der Erhöhung von insgesamt 200 Mio €/Jahr mit 133 Mio. € durch das<br />
Land und 67 Mio € (33,5%) durch die Kommunen.<br />
• Finanzierung der zusätzlichen Personalausgaben bei Einrichtungen in freier<br />
Trägerschaft erfolgt vollständig durch die Kommunen, d.h. kostenneutral für die freien<br />
Kindergartenträger. Konkrete Vorgaben zur Anpassung der Finanzierungs- und<br />
Berechnungssystematik im Rahmen der Betriebskostenabrechnung liegen noch nicht<br />
vor.<br />
• Zur weiteren Qualifizierung des Personals stellt das Land ab 01.09.2010 10 Mio €/Jahr<br />
zusätzlich zur Verfügung. Für die Auszahlung im Jahr 2010 wird davon 1/3<br />
berücksichtigt, die pauschalen Zuweisungen nach FAG erhöhen sich dadurch.<br />
• Die vollständige Umsetzung des Orientierungsplans ist auch mit den angepassten<br />
Personalschlüsseln nicht leistbar. Der Orientierungsplan des Landes wird nicht als verbindlich<br />
erklärt, jedoch werden die angepassten Personalschlüssel verbindlich als<br />
Mindeststandards in der Rechtsverordnung festgelegt.<br />
• Weitere qualitative Verbesserungen der sachlichen und personellen Ausstattung sind in<br />
absehbarer Zeit nicht vorgesehen.<br />
• Überlegungen des Landes stehen im Raum wonach das letzte Kindergartenjahr<br />
verpflichtend gestaltet werden soll mit der Folge einer Gebührenfreiheit. In diesem Fall<br />
müssten laut Kommunalen Landesverbänden das Land die Gebührenausfälle<br />
übernehmen. Ein solcher Ausgleich wird nicht stattfinden soweit Kommunen vor dieser<br />
Zeit Gebührenfreiheit freiwillig eingeführt haben.<br />
2.3 Bildungshäuser<br />
Nach Informationen des Städtetages soll die Kooperation zwischen Kindergarten und<br />
Grundschule im Rahmen des zukunftsweisenden Konzeptes „Bildungshäuser 3-10“ das<br />
derzeit in 33 Modellprojekten erprobt wird, weiter ausgebaut und vom Land unterstützt<br />
werden. Bereits im Laufe des nächsten Schuljahres könnten weitere 70 Bildungshäuser<br />
in einer ersten Ausbauphase starten. Dieser ersten Ausbauphase werden weitere<br />
folgen. Ziel ist es Bildungsangebote vor Ort sicherzustellen und verlässlich dafür zu<br />
sorgen, dass Bildung im Ort bleibt.<br />
2.4 Landesrichtlinien zur Intensiven Sprachförderung in Kindergärten (ISK)<br />
Nach siebenjähriger Programmdurchführung von „Sag mal was“ hat sich die<br />
Landesstiftung ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 aus der Sprachförderung für<br />
Vorschulkinder zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Land diese<br />
Aufgabe. Kindergartenträger erhalten über die Verwaltungsvorschrift über<br />
Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung (ISK-Richtlinien) vom 12.05.2010 künftig<br />
finanzielle Förderung von Sprachfördermaßnahmen für Vorschulkinder, deren<br />
zusätzlicher Förderbedarf amtsärztlich festgestellt ist.<br />
7
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
3. Sonstige Regelungen und Empfehlungen<br />
3.1 Kostenbeiträge und Aufwandsersatz Landkreis zur Tagespflege<br />
Bei der Tagespflege gilt künftig das Prinzip der „erweiterten Jugendhilfeleistung“, d.h.<br />
die Auszahlung der Geldleistung durch den örtlichen Jugendhilfeträger erfolgt in voller<br />
Höhe an die Tagespflegepersonen. Die Eltern werden nach wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der die FAG-Zuweisungen zu<br />
berücksichtigen hat. Der Landkreis hat hierzu Kostenbeitragstabellen neu erlassen mit<br />
dem Ziel eine finanzielle Gleichstellung der Tagespflege mit der institutionellen<br />
Betreuung anzustreben.<br />
Darüber hinaus wurden die geänderten landesweiten Empfehlungen zur Gewährung<br />
von Aufwendungsersätzen an die Tagespflegepersonen auch vom Landkreis<br />
Heidenheim übernommen. Diese sehen eine leistungsgerechtere Vergütung der<br />
Tagespflegepersonen vor und beinhalten neben Beiträgen zur Unfallversicherung und<br />
Altersvorsorge nun auch einen Anspruch auf Erstattung von angemessenen Beiträgen<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.<br />
Der Landkreis erhält weiterhin Landesfördermittel zum Ausbau der Strukturen der<br />
Tagespflege orientiert an der Einwohnerzahl. Diese leitet er zum Teil an den<br />
Tagesmütterverein weiter. Grundlage ist eine Finanzierungsvereinbarung auf<br />
Landkreisebene.<br />
3.2 Vereinbarung der Kreiskommunen zur Anwendung der Empfehlungen zum<br />
pauschalen interkommunalen Kostenausgleich<br />
In der Bürgermeisterversammlung wurde der Öffentlich-rechtliche Vertrag zum<br />
interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den<br />
Städten und Gemeinden des Landkreises Ende des Jahres 2009 unterzeichnet. Er gilt<br />
rückwirkend ab 01.01.2009. Damit werden innerhalb des Landkreises die<br />
Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags zur Abrechnung mit Pauschalbeträgen<br />
angewandt. Innerhalb des Landkreises soll einmal im Jahr, jeweils zum 01. Februar<br />
eine Abrechnung der Standtortgemeinde mit der Wohnsitzgemeinde erfolgen.<br />
8
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
3.3 Örtliche Vereinbarungen<br />
Neben der Regelung der Finanzierung dienen die Örtlichen Vereinbarungen auch der<br />
Konkretisierung gesetzlicher Pflichten und Vorgaben sowie der Entwicklung<br />
gemeinsamer Standards und Verfahrensregelungen.<br />
Neben dem Bedarfsplan stellt dieser Vertrag ein wichtiges Steuerungsinstrument für<br />
die Kommune als Gesamtverantwortliche für die Kinderbetreuung auf örtlicher Ebene<br />
dar.<br />
Die veränderten gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2009 haben Neuverhandlungen<br />
erforderlich gemacht. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat mit Beschluss vom<br />
25.02.2010 seine Position zur freiwilligen finanziellen Förderung dargelegt. Nachdem<br />
erst mit Schreiben des Städtetags vom 22.04.2010 ein landesweites Vertragsmuster<br />
zur Nutzung übersandt wurde, wurde auf Grundlage der örtlichen<br />
Verhandlungsgespräche die örtliche Vereinbarung angepasst. Die Träger haben unter<br />
Aufnahme einer Befristung der Vereinbarung zugestimmt.<br />
9
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
III. Beschreibung der Planung<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
Der Auftrag zur Bedarfsplanung durch die Kommune ergibt sich aus § 3 KiTaG und<br />
§ 80 SGB VIII. Anerkannte Träger der Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung<br />
frühzeitig zu beteiligen. Die Planung ist mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe<br />
abzustimmen. Die Feststellung des Bedarfs erfolgt durch Entscheidung des<br />
Gemeinderats.<br />
2. Planungsprozess<br />
Die Projektgruppe zur Fortschreibung der Planung wurde wiederum aus Vertretern<br />
aller Kindergartenträger, Vertreter des politischen Gremiums, einer pädagogischen<br />
Fachkraft, (Vertreterin der Leiterinnenkonferenz), Vertreterin des Tagesmüttervereins,<br />
und Vertretern der Verwaltung gebildet. Neu hinzukam ein Vertreter der<br />
Gemeinderatsfraktion Grüne/Unabhängige sowie als ständige sachverständige Person<br />
ein Geschäftsführender Rektor der <strong>Giengen</strong>er Schulen. Die Einberufung zur ersten<br />
Sitzung erfolgte am 12.04.2010. Im Rahmen von fünf Kuratoriumssitzungen wurde die<br />
Fortschreibung erarbeitet.<br />
3. Darstellung des Planungsgegenstandes<br />
Betreuungsplätze und -angebote für Kinder unter drei Jahren (U3)<br />
Betreuungsplätze und -angebote für Kinder über drei Jahren (Ü3)<br />
Betreuungsplätze und -angebote für Schulkinder (S)<br />
4. Planungszeitraum<br />
Der Planungszeitraum umfasst die Kindergartenjahre 2008 bis 2012/2013 und wirkt in<br />
elementaren Fragestellungen darüber hinaus.<br />
5. Beteiligungsverfahren<br />
An der <strong>Kinderbetreuungsplan</strong>ung werden betroffene Akteure bzw. Institutionen in<br />
folgenden Planungsstadien beteiligt:<br />
Politisches Gremium Planungsprozess +Beschlussfassung<br />
Elternbeiräte Anhörung/Präsentation der Ergebnisse<br />
Landkreis (örtlicher Jugendhilfeträger) Anhörung (gesetzliche)<br />
Kindergartenträger Planungsprozess+Anhörung (gesetzliche)<br />
Erzieherinnen und Fachkräfte Planungsprozess + Anhörung<br />
Wirtschaftsförderung/<strong>Stadt</strong>entwicklung Anhörung<br />
Schulleitungen Anhörung<br />
Tagesmütterverein Planungsprozess+Anhörung (gesetzliche)<br />
6. Planung in <strong>Giengen</strong> ist….<br />
Zentrales Steuerungsinstrument<br />
Grundlage für die Finanzierung freier Träger<br />
Kommunikationsinstrument<br />
Handlungskatalog und Arbeitsgrundlage<br />
Berichts- und Kontrollinstrument<br />
10
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
IV. Bericht zur Umsetzung<br />
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008<br />
1. Die Ziele und die zur Zielerreichung beschlossenen Maßnahmen des<br />
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong>s 2005/2006 sind im Basisplan auf S. 67ff und in der<br />
Fortschreibung 2007/2008 auf S. 55 ff dargestellt. Im vorliegenden Abschnitt soll über<br />
die Umsetzung berichtet werden.<br />
1.1 Ziel 1<br />
Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 2013/2014 mit einer<br />
Versorgungsquote von 35%<br />
Flächendeckende Einrichtung von altersgemischten Gruppen in allen Kindergärten<br />
zur Betreuung von Kindern ab 2 Jahren<br />
Stand 01.03.2009:<br />
Jeweils eine AM Gruppen für Kinder ab 2 Jahren wurde plangemäß in folgenden<br />
Kindergärten eingerichtet:<br />
Kindergarten Lederstraße, Kindergarten Hürben, Kindergarten St. Maria Burgberg,<br />
Waldorfkindergarten, Kindergarten Hainbuchenweg.<br />
Stand 01.03.2010:<br />
Darüber hinaus wurden außer Plan eine AM Gruppe im Kindergarten Käppelesberg<br />
eingerichtet und im Kindergarten Lederstrasse eine 2. AM Gruppe anstatt der<br />
geplanten Kleinkindgruppe.<br />
Die AM Gruppe im Kindergarten Kirchplatz konnte bis heute aufgrund der vorhandenen<br />
Engpässe bei Kindergartenkindern nicht vollständig umgesetzt werden, lediglich<br />
vereinzelt Plätze konnten erst ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 mit Kindern unter 3<br />
Jahren belegt werden.<br />
Einrichtung von je einer Kleinkindgruppe in allen Kindergartenbezirken<br />
(außer Bezirk 3) zur Betreuung von Kindern ab 12 Monaten<br />
Die geplante Einrichtung einer Kleinkindgruppe im Kindergarten Hainbuchenweg ist<br />
noch nicht erfolgt. Im Kindergarten Lederstrasse wurde zwischenzeitlich ab dem<br />
Kindergartenjahr 2010/2011 eine Kleinkindgruppe eingerichtet und damit die<br />
Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern ab 12 Monaten geschaffen. Im<br />
Waldorfkindergarten wurde außerplanmäßig aufgrund der geringen Auslastung eine<br />
sog. Familiengruppe für Kinder ab 12 Monate eingerichtet.<br />
Investition in zusätzliche Raumkapazitäten in der Südstadt<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2010 beschlossen zum Ausbau der<br />
Kleinkindbetreuung im Kindergartenbezirk 4 (Südstadt) die Variante „Neubau<br />
Bruckersberg/Aufgabe Hainbuchenweg/Aufgabe Kindergarten St. Michael/Anbau zwei<br />
Gruppen St. Martin“ umzusetzen.<br />
Allerdings ist die Inbetriebnahme des Neubaus in der Südstadt frühestens für Ende<br />
2012/Anfang 2013 vorzusehen.<br />
Außerdem wird die Planung Anbau an Kindergarten St. Martin bis Anfang 2012<br />
zurückgestellt, die Umsetzung erfolgt entsprechend der Bedarfsentwicklung.<br />
11
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Investition in zusätzliche Raumkapazitäten in der Nordstadt/Innenstadt mit Ausrichtung<br />
als Familienzentrum/ Bildungshaus<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2010 beschlossen zum Ausbau der<br />
Kleinkindbetreuung in den Kindergartenbezirken 1, 2, 3, 5/6 der Nord-/Innenstadt die<br />
Variante „Umbau Bergschule/Kooperation mit Kindergarten Kirchplatz“ mit folgenden<br />
Maßgaben umzusetzen.<br />
Eine etwaige Verlagerung des Kindergartens Kirchplatz bzw. Kooperation mit<br />
Krippenplätzen in der Bergschule wird zurückgestellt.<br />
Die Inbetriebnahme des Umbaus ist frühestens für Ende 2012/Anfang 2013<br />
vorzusehen.<br />
1.2 Ziel 2<br />
Erweiterung des Ganztagesbetreuungsangebots<br />
Mit dem Aufbau einer 2. Ganztagesgruppe im Kindergarten St. Peter wurde begonnen.<br />
Es werden bei Bedarf zusätzlich Kinder in das Ganztagesangebot aufgenommen. Die<br />
Aufnahme kann sich derzeit nur auf wenige Plätze beschränken, da sich bei der<br />
Einrichtung erhebliche Engpässe bei der Deckung des Bedarfs an Regelangeboten<br />
innerhalb des Kindergartenbezirks abzeichnen. Eine Entschärfung kann erst mit<br />
Investitionen in Raumkapazitäten (siehe 1.1) herbeigeführt werden.<br />
Planung eines weiteren Standorts im Kindergarten St. Martin<br />
Siehe Ausführungen 1.1<br />
1.3 Ziel 3<br />
Kindergärten zu Orten und Zentren für Familien entwickeln<br />
Konzeptionelle Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtungen<br />
Bisher wurden von den Einrichtungen noch keine konzeptionellen Vorstellungen<br />
zurückgemeldet. Die Zielsetzung wird in dieser Planung erneut aufgegriffen und<br />
konkretisiert.<br />
Paten für Kinder und Familie<br />
Die Erarbeitung eines Konzeptes ist ebenfalls für Ende des Jahres 2010 geplant.<br />
1.4 Ziel 4<br />
Bildungs- und Qualitätsoffensive in den Kindergärten<br />
Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte<br />
Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen fanden kontinuierlich und<br />
trägerübergreifend zu verschiedenen Bausteinen des Orientierungsplans (seit 2007)<br />
und zur Umsetzung des § 8a SGB VIII Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung (2009)<br />
statt.<br />
Schaffung weiterer Ausbildungsplätze für Fachkräfte<br />
Plätze für Ausbildungsstellen wurden in den letzten Jahren ausgebaut.<br />
Zwischenzeitlich stellen verschiedene Einrichtungen Plätze für<br />
Anerkennungspraktikanten zur Verfügung. Aufgrund der Änderung der Ausbildung ist<br />
12
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
geplant künftig auch Studenten der DHBW in die Ausbildung zu integrieren. Alle<br />
Einrichtungen bieten zudem die Möglichkeit für Praktikanten. Im Jahr 2010 nahmen<br />
Einrichtungen verschiedener Träger am Projekt „Boys Day“ teil, um männliche Schüler<br />
für den Beruf des Erziehers zu begeistern.<br />
Erhöhung des Fachkräfteschlüssels bei Einrichtungen mit erhöhten Anforderungen<br />
Zur Erhöhung des Fachkräfteschlüssels in Einrichtungen mit hoher sozialer Belastung<br />
wurde in allen Einrichtungen eine Erhebung nach gemeinsam festgelegten Kriterien<br />
(Sozialbelastungsindex) durchgeführt. Hieraus ergab sich eine sehr unterschiedliche<br />
Sozialbelastung der verschiedenen Einrichtungen. Eine Entscheidung über die<br />
individuelle Erhöhung der Stellenanteile für überdurchschnittlich belastete<br />
Einrichtungen wurde jedoch angesichts der geplanten generellen<br />
Fachkraftschüsselerhöhung auf Landesebene zurückgestellt (siehe Beschluss<br />
Gemeinderat zu örtlichen Vereinbarungen vom 25.02.2010).<br />
Reduzierung der Gruppengrößen<br />
In der Planung wurde rechnerisch von Normalgruppengrößen anstelle der bislang<br />
zugrunde gelegten Höchstgruppenstärken (einschl. Notplätze) ausgegangen. Um dies<br />
mittelfristig auch bei der tatsächlichen Belegung durchzusetzen, wurden<br />
trägerübergreifende Regelungen zur Belegung von Notplätzen festgelegt. Eine<br />
schriftliche Fixierung erfolgte in den trägerübergreifenden Aufnahme- und<br />
Vergabekriterien.<br />
Festlegung von Standards für Gebäude, Raum- und Sachausstattung<br />
Eine systematische Ermittlung und Überprüfung des Gebäude- und<br />
Ausstattungszustandes sowie des Außenbereichs mit der anschließenden Festlegung<br />
von künftigen Standards ist bisher nicht erfolgt.<br />
Bedarfsorientierte Sprachförderung erhalten<br />
Die Sprachförderung als Teil des Bildungsauftrags konnte in der bisherigen Form<br />
fortgesetzt werden. Die Einrichtungen erhielten weiterhin über die sog. HSL Richtlinien<br />
oder aus der Landesstiftung „Sag mal was“ finanzielle Mittel. Letztere wurden<br />
zwischenzeitlich gekürzt. Der seitens der Landesstiftung in Erwägung gezogene<br />
Ausstieg aus dem Projekt „Sag mal was“ erfolgte mit Ende des Kindergartenjahres<br />
2009/2010 (ab 2010/2011 Sicherstellung der Finanzierung durch das Land über die<br />
sog. ISK Richtlinien). Voraussetzung für die Förderung der Sprachfördermaßnahme<br />
durch Landesstiftung ist eine Sprachstandserhebung nach einem verpflichtenden<br />
Verfahren (SETK) im Rahmen der neuen Einschulungsuntersuchung der<br />
Gesundheitsämter (s. hierzu auch S. 8,9 <strong>Kinderbetreuungsplan</strong> 2007/2008).<br />
Sprachförderung nach den HSL Richtlinien erhielten 2008/2009 17 Gruppen und<br />
2009/2010 20 Gruppen aller <strong>Giengen</strong>er Kindergärten.<br />
Sprachförderung aus der Landesstiftung „Sag mal was“ erhielt jeweils eine Gruppe der<br />
städtischen Einrichtungen (2008/2009: 34 Kinder; 2009/2010: 30 Kinder).<br />
In drei evangelischen Einrichtungen, teilweise in Kooperation (2008/2009: 27 Kinder;<br />
2009/2010: 15 Kinder).<br />
In den beiden katholischen Einrichtungen (2008/2009: 19 Kinder; 2009/2010: 8 Kinder).<br />
13
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Profilierung der Einrichtungen<br />
Folgende Projekte wurden in den Einrichtungen verwirklicht:<br />
„Tiger Kids“ mit der AOK: Kindergärten Hainbuchenweg, Schwage,Kirchplatz<br />
„Schulreifes Kind“ verschiedene Kooperationen mit Bühlschule, Bergschule, Karl-<br />
Döttinger-Schule und den Kindergärten Hainbuchenweg, Lederstraße, St. Michael, St.<br />
Martin, Memminger Wanne, St. Peter und Kirchplatz<br />
„Bildungshaus 3-10“ in Kooperation mit der Bühlschule: St. Michael, St. Martin,<br />
Kindergarten Hürben mit der Grundschule Hürben<br />
„Zahlenland“ (Elterninitiative):Kindergarten Kirchplatz<br />
„FELIX“ - Schwerpunkt musische Bildung: Kindergarten Lederstraße<br />
„Gartenland in Kinderland“ (Landesstiftung): Kindergarten Hohenmemmingen<br />
1.5 Ziel 5<br />
Verwirklichung Vereinbarkeit Familie und Beruf<br />
Flexible Betreuungsbausteine in Tageseinrichtungen<br />
Die Entwicklung eines Modells für die Buchung von flexiblen Betreuungsbausteinen ist<br />
derzeit noch nicht erfolgt, ist aber für das Jahr 2011 in Planung.<br />
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung – Kooperationen anbieten<br />
Weder das Bündnis für Familie noch andere Foren boten bisher eine Möglichkeit zur<br />
weitergehenden Kooperation. Verschiedene Betriebe (BSH, Ziegler, Alligator und<br />
<strong>Stadt</strong>werke, ENBW) unterstützen jedoch das Projekt „Technolino“ das zur Stärkung der<br />
Bildungsbereiche Naturwissenschaften und Technik in allen städtischen und<br />
katholischen Einrichtungen durchgeführt wird.<br />
Fortsetzung Ausbau der verlässlichen Betreuung für Schulkinder<br />
In Burgberg konnte in Kooperation mit dem Kindergarten Kernzeitenbetreuung für<br />
Schulkinder der 1. bis 4. Klasse ab dem Schuljahr 2009/2010 angeboten werden.<br />
Die Zielsetzung mit den entsprechenden Maßnahmen wurde auch in der aktuellen<br />
Schulentwicklungsplanung aufgegriffen.<br />
Ausbau Ferienbetreuung für Schulkinder<br />
Die Ferienbetreuung für Schulkinder wurde durch das Haus der Jugend maßgeblich<br />
seit 2009 ausgebaut. So werden zwischenzeitlich in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und<br />
Herbstferien zusammenhängende Wochenbetreuungsbausteine angeboten.<br />
Daneben bieten verschiedene Institutionen während der Ferien weitere<br />
unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an.<br />
Die <strong>Stadt</strong> erfasst diese Angebote jährlich und stellte erstmals im Jahr 2009 einen<br />
„Ferienkalender“ zusammen, der allen Schülern zur Verfügung gestellt wird.<br />
14
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Aufbau niedrigschwelliger, ergänzender Betreuungsangebote<br />
Als Teil des Kinderprogramms des Jugendhauses wurde der „Mäuseclub“ eingerichtet.<br />
Durch eine externe Fachkraft bzw. eine Tagespflegeperson wird hier in der Regel<br />
dienstags und/oder donnerstags stundenweise Betreuung für Kinder unter 3 Jahren<br />
angeboten.<br />
Darüber hinaus haben sich bislang keine Organisationen gefunden, die einen<br />
systematischen Aufbau niedrigschwelliger, ergänzender Betreuungsangebote wie<br />
Leihoma und Leihopa oder eine Babysitterbörse o.ä. forcieren.<br />
Informationsmöglichkeiten verbessern<br />
Eine gemeinsame Broschüre mit verfügbaren Kinderbetreuungsangeboten wurde im<br />
Frühjahr 2009 fertig gestellt.<br />
Weiterhin haben die städtischen Kindergärten im Jahr 2009 als Piloteinrichtungen an<br />
der Einrichtung der landkreisweiten und vom Kommunalverband für Jugend und<br />
Soziales betreuten Internet-Kinderbetreuungsbörse „Kibeo“ teilgenommen. Die<br />
einzelnen Einrichtungen präsentieren sich mit ihren Angeboten umfassend.<br />
Zwischenzeitlich sind dort auch alle kirchlichen und freien Träger mit Ihren<br />
Einrichtungen vertreten. Dort können sich interessierte Eltern über sämtliche<br />
Einrichtungen im Landkreis Heidenheim informieren. Die Kinderbetreuungsbörse kann<br />
über die Homepage der <strong>Stadt</strong> www.giengen.de, über die Seite des Landkreises<br />
www.landkreis-heidenheim.de oder direkt über www.bw-kita.de aufgerufen werden.<br />
1.6 Ziel 6<br />
Aufbau von Bildungshäusern in den Teilorten<br />
Zur Stärkung der Teilorte sowie im Hinblick auf rückläufige Kinderzahlen sollen in den<br />
Teilorten Bildungshäuser aufgebaut werden.<br />
Die Zielsetzung wurde auch im Schulentwicklungsplan (SEP) aufgegriffen. Sowohl in<br />
Burgberg wie auch in Hürben wurden von den Bildungspartnern bereits Konzeptionen<br />
erarbeitet und Anträge auf Landesförderung gestellt.<br />
15
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
2. Entwicklung des Finanzbedarfs<br />
Euro<br />
Im Jahr 2008 hat sich der kommunale Gesamtaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />
insgesamt wieder leicht erhöht. Er befand sich jedoch noch unter dem Niveau von<br />
2006. Steigerungen waren ausschließlich auf Kalkulatorische Kosten, Miete und Innere<br />
Verrechnungen zurückzuführen.<br />
Im Jahr 2009 zeigt sich eine Steigerung der Gesamtaufwendungen. Sie erreichen den<br />
höchsten Stand im Vergleichszeitraum und liegen knapp über dem Niveau von 2004.<br />
Damit konnte jedenfalls die ursprüngliche in der Planung formulierte Zielsetzung den<br />
qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung durch Abbau der Quantitäten in den Jahren<br />
2004 bis 2009 gerade noch erreicht werden. Mit dem weiteren Ausbau der<br />
Kleinkindbetreuung nach den jetzigen Vorgaben sowie der Erhöhung der<br />
Personalstandards muss von dieser Zielsetzung Abstand genommen werden.<br />
1.800.000<br />
1.600.000<br />
1.400.000<br />
1.200.000<br />
1.000.000<br />
1.152.315<br />
800.000<br />
600.000<br />
400.000<br />
200.000<br />
0<br />
42.086<br />
40.699<br />
1.148.956<br />
Sonst. Betriebskosten und<br />
Betriebskostenzuschüsse* (incl.<br />
BBH/Gärtnerei)<br />
*nach Betriebskostenabrechnung des<br />
jew. Jahres<br />
75%<br />
Entwicklung der Aufwendungen für Kindergärten in den Jahren 1998 - 2009<br />
181.964<br />
185.641<br />
41.837 1.257.399<br />
1.241.962<br />
1.183.788<br />
1.213.483 1.233.159<br />
1.070.869<br />
186.115<br />
288.086<br />
309.961<br />
325.946<br />
319.695<br />
187.052<br />
362.270<br />
1.208.948<br />
Kostenstruktur Kindergärten 2009<br />
Unterh./Bew.<br />
Geb./Grst.<br />
6%<br />
16<br />
1.135.994<br />
1.034.016<br />
1.076.606<br />
288.934<br />
1.259.608<br />
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Rechnungsjahr<br />
Innere<br />
Verrechnung<br />
Unterhaltung Spielplätze (pers./org./Vw./Hallenben.) - ohne<br />
1%<br />
BBH/Gärtnerei<br />
6%<br />
Kalkulatorische<br />
Kosten<br />
1%<br />
Miete<br />
11%<br />
Kalkulat. Kosten, Inn.Verr.<br />
(Pers/Org/Vw/EDV/Hallben), Miete<br />
Sonst. Betriebskosten und<br />
Betriebskostenzuschüsse* (incl. BBH/Gärtnerei)<br />
*nach Betriebskostenabrechnung des jew. Jahres
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
V. Bestand Betreuungsangebote für Kinder<br />
1. Angebotsformen in der Kinderbetreuung<br />
Die Angebotsformen in der Kinderbetreuung sind im Basisplan auf S. 25 ff. und in der<br />
Fortschreibung 2007/2008 für Kinder unter 3 Jahren auf S. 16 umfassend dargestellt.<br />
Eine Übersicht findet sich im Anhang.<br />
2. Übersicht Bestand an Angeboten für alle Altersgruppen in<br />
<strong>Giengen</strong><br />
Die Tabelle auf Seite 19 bildet die Betreuungslandschaft in <strong>Giengen</strong> zum 01.03.2010<br />
ab und zeigt die Betreuungsangebote nach Trägerschaft, Betreuungs- und<br />
Gruppenform, Platzzahl und Belegung soweit sie rechnerisch zur Versorgung mit<br />
Kinderbetreuungsplätzen zählen (ohne niedrigschwellige Angebote und ergänzende<br />
Betreuungsangebote). Auf die einzelnen Angebote wird unter Ziffer 3 bis 6<br />
eingegangen.<br />
3. Tagespflege<br />
Weder der Bestand an Tagespflegepersonen (zwischen 16 und 20 Personen) noch die<br />
der Tagespflegeverhältnisse (zwischen 18 und 23) konnte in <strong>Giengen</strong> seit dem Jahr<br />
2005 nachhaltig ausgebaut werden. Zum 1.3.2010 werden sogar nur 11 Tagesplätze<br />
belegt. Bislang stand der Bedarf bei Schulkindern bei der Tagespflege im Vordergrund.<br />
Der Rückgang bei der Betreuung von Schulkindern kann in dem verstärkten<br />
schulischen Angebot der Ganztagsbetreuung gesehen werden. Trotz eines<br />
momentanen Überangebotes an Plätzen ist diese Situation im Hinblick auf den<br />
angestrebten Ausbau in der Kindertagespflege von 20% bei den unter 3-jährigen<br />
negativ zu bewerten.<br />
Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege liegt beim Landkreis (siehe Ausführungen<br />
unter II.2 und II.3). Auf Landkreisebene wurde das Aktionsprogramm Tagespflege des<br />
Europäischen Sozialfonds (ESF) initiiert. Die Fachberatung des Landkreises und der<br />
Tagesmütterverein sind mit der Umsetzung betraut. Mit dem Aktionsprogramm soll den<br />
örtlichen Bedarfen in den einzelnen Kommunen paßgenauer begegnet werden.<br />
Ungeachtet der Zuständigkeit des Landkreises haben die kreisangehörigen Kommunen<br />
zunehmend eigene Steuerungsinstrumente installiert, um die Tagespflege in ihrer<br />
Gemeinde als gleichwertiges Betreuungsangebot zu etablieren. Hierzu<br />
gehören/gehörten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>:<br />
• Übernahme der Kosten für die Basisqualifizierung von Tagespflegepersonen<br />
• Übernahme der Beiträge für ein Jahr Mitgliedschaft im Tagesmütterverein<br />
• Kostenlose Bereitstellung von Beratungsräumen für den Tagesmütterverein<br />
(eingestellt ab 01.01.2010)<br />
• Gutscheinmodell zur finanziellen Förderung der Eltern und Tagespflegeperson<br />
Das Gutscheinmodell war aufgrund der neuen Rechtslage zum 01.01.2009 zu<br />
überarbeiten. Seit dem 01.01.2010 erhalten nach Beschluss des Gemeindrats die<br />
Eltern, die die Tagespflege für ihr Kind unter 3 Jahren in Anspruch nehmen keinen<br />
Zuschuss mehr. Die Tagesmutter erhält weiterhin für die nachgewiesene<br />
Betreuungsleistung 1,00 Euro pro Betreuungsstunde, wenn sie nicht mehr als den Satz<br />
des Landratsamtes (derzeit 3,90 € pro Stunde) verdient. Ein Merkblatt zum<br />
Gutscheinmodell in <strong>Giengen</strong> wurde vom Fachbereich entwickelt und dem<br />
Tagesmütterverein zur Verfügung gestellt.<br />
17
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Ab Herbst 2010 fallen für Tagesmütter keine Kosten mehr für die Qualifizierungskurse<br />
beim Tagesmütterverein an. Dadurch entfällt auch die bisherige Kostenübernahme<br />
seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>. Um die Attraktivität des Tätigkeitsfeldes „Tagesmutter“ zu<br />
steigern, und eine finanzielle Gleichstellung mit der institutionellen Kinderbetreuung zu<br />
erreichen, sollten weitere Anreize für Tagesmütter geschaffen werden.<br />
18
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
19
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
4. Angebote für Kindergartenkinder (Ü 3)<br />
4.1 Ermittlung der Platzzahl/Gruppengrößen<br />
Die Fortschreibung 2007/2008 legte erstmals angesichts der steigenden<br />
Anforderungen an die Bildungs- und Betreuungsqualität bei der Ermittlung der<br />
Platzzahlen/Gruppengrößen die Normalgruppenstärke als „Mittlere Variante“ (RG 25<br />
Plätze bzw. VÖ 22) anstatt die Höchstgruppenstärken (jeweils mit 3 Notplätzen pro<br />
Gruppe) zugrunde. Dies wird in der vorliegenden Planung beibehalten.<br />
4.2 Kindergartenplätze Stichtag 01.03.09 und 01.03.2010<br />
In <strong>Giengen</strong> und den Teilorten werden 5 evangelische, 2 katholische, 4 städtische<br />
Kindergärten und 1 Waldorfkindergarten betrieben.<br />
In den 12 Einrichtungen sind 28 Gruppen zur Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis<br />
6 Jahren eingerichtet. Zum 01.03.09 standen im Kindergartenjahr 2008/2009 nach<br />
mittlerer Variante insgesamt 587 Plätze und zum 01.03.10 545 Plätze für Kinder von 3<br />
bis 6 Jahren zur Verfügung. Von diesen waren am genannten Stichtag 575 bzw. 555<br />
belegt. Damit gab es zum 01.03.09 insgesamt 12 freie Plätze für Kinder von 3 bis 6<br />
Jahren. Am 01.03.10 waren die Gruppen offensichtlich „überbelegt“, d.h. Einrichtungen<br />
haben die Notplätze besetzt. Eine genaue Betrachtung zeigt, dass dies bei den<br />
katholischen und städtischen Einrichtungen sowie in den ev. Kindergärten Hürben und<br />
Schwage der Fall war, während in den evangelischen Einrichtungen in<br />
Hohenmemmingen, Lederstraße und Hainbuchenweg sowie im Waldorfkindergarten<br />
keine Auslastung zu verzeichnen ist.<br />
Der Waldorfkindergarten betreibt nur noch eine Gruppe. Aufgrund der sich ab<br />
01.01.2009 ergebenden neuen Gesetzeslage können einzelne Plätze nicht mehr von<br />
der Bedarfsplanung ausgeschlossen werden.<br />
585 kindergartenfähigen Kindern stehen 545 Plätze bei Normalgruppengröße und 586<br />
Plätze bei Höchstgruppenstärke zur Verfügung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> gewährleistet nach<br />
mittlerer Variante eine Versorgungsquote von 93,2 % und erreicht damit die<br />
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz derzeit nur über die<br />
Belegung von Notplätzen oder vorgehaltenen aber nicht besetzten Plätzen der unter<br />
Dreijährigen. Im Hinblick auf weiter rückläufige Kinderzahlen und der angestrebten<br />
Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren kann dies<br />
übergangsweise in Kauf genommen werden.<br />
Im Jahr 2009/2010 liegen die Versorgungsquote bei 93,2% und die<br />
Inanspruchnahmequote bei 95,0%. Im Jahr 2008/2009 lag die Versorgungsquote bei<br />
96,5%. Die Inanspruchnahmequote liegt bei 94,0%. Damit haben sich die Quoten seit<br />
der letzten Fortschreibung immer mehr angenähert und sind fast identisch, d.h.<br />
Inanspruchnahme und Versorgung entsprechen sich weitgehend. Der leichte<br />
Platzüberhang 2008/2009 hat sich durch die Reduzierung der Plätze hin zu einer<br />
leichten Überbelegung entwickelt.<br />
4.3 Ganztagesbetreuung<br />
Ein Angebot der Ganztagesbetreuung besteht nach wie vor nur im Kindergarten St.<br />
Peter mit 17 Plätzen. Diese stehen vorrangig Kindern im Kindergartenalter zur<br />
Verfügung, 3 Plätze können von Kindern ab 2 Jahren belegt werden. Im Bereich der<br />
Ganztagesbetreuung erfüllt <strong>Giengen</strong> derzeit eine Versorgungsquote von rd. 2,9 %.<br />
20
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
4.4 Tagespflege<br />
Zum 01.03.2009 wurden 5 Kindergartenkinder und zum 01.03.2010 3<br />
Kindergartenkinder in Tagespflege betreut.<br />
4.5 Auswärtige Kinder in <strong>Giengen</strong><br />
Für 7 Kindergartenkinder wurden im Jahr 2009 Kostenausgleichsansprüche gegenüber<br />
Wohnortgemeinden geltend gemacht.<br />
Für 2 Kinder aus Bayern kann aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage ein<br />
Kostenausgleichsanspruch nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erreicht werden.<br />
4.6 Kindergartenkinder mit Betreuung außerhalb von <strong>Giengen</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat im Jahr 2009 für 21 Kindergartenkinder<br />
Kostenausgleichsforderungen von den Standortgemeinden erhalten.<br />
Auswirkungen auf die Planung<br />
Kinder die in anderen Kommunen betreut werden könnten planungsrechtlich in Abzug<br />
gebracht werden und hätten eine Erhöhung der Versorgungsquote zur Folge.<br />
Andererseits wirkt sich die Betreuung auswärtiger Kinder in <strong>Giengen</strong> gegenteilig aus.<br />
Da diese Kinderzahlen nicht planbar sind, wurden sie bei der derzeitigen Planung nicht<br />
berücksichtigt. Sie sollten jedoch beobachtet und bei künftigen Planungen und<br />
Entscheidungen ggf. ihrer Entwicklung entsprechend berücksichtigt werden.<br />
4.7 Entwicklung der Versorgungsquote mit Kindergartenplätzen<br />
21
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
5. Angebote für Kleinkinder (U 3)<br />
5.1 Institutionelle Angebote Stichtag 01.03.2010<br />
Die institutionelle Kleinkindbetreuung wurde seit der Fortschreibung 2007/2008 weiter<br />
ausgebaut. Zwischenzeitlich nehmen 8 der 12 Kindertageseinrichtungen Kinder ab 2<br />
Jahren zur Betreuung in insgesamt 9 altersgemischten Gruppen (AM) auf.<br />
Altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten sind zum Stichtag im<br />
Kindergarten St. Michael mit 5 Plätzen, im Kindergarten Lederstraße mit 10 Plätzen,<br />
im Kindergarten Hainbuchenweg mit 5 Plätzen und im Waldorfkindergarten mit 5<br />
Plätzen und im Kindergarten Burgberg mit 5 Plätze eingerichtet. In Hürben wurden im<br />
Kindergartenjahr 2008/2009 in der altersgemischten Regelgruppe 5 Plätze<br />
geschaffen. Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 hält auch der Kindergarten Am<br />
Käppelesberg 5 Plätze bereit. Der Kindergarten St. Peter bietet in einer<br />
Ganztagesgruppe 3 Plätze.<br />
Die einzige Kleinkindgruppe, die bereits Kinder ab 12 Monaten aufnimmt, hält der<br />
Kindergarten St. Peter mit 10 Plätzen vor.<br />
Damit stehen 53 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Einrichtungen zur Verfügung.<br />
5.2 Tagespflege<br />
Es werden derzeit nur 6 Kleinkinder in Tagespflege betreut. Insgesamt stehen 31<br />
Betreuungsplätze zur Verfügung. Auf ca. 50%, d.h. 16 dieser Plätze werden<br />
Kleinkinder aufgenommen.<br />
5.3 Auswärtige Kinder in <strong>Giengen</strong><br />
Für 2 Kinder unter 3 Jahren wurden im Jahr 2009 Kostenausgleichsansprüche<br />
gegenüber Wohnortgemeinden geltend gemacht.<br />
5.6 Kindergartenkinder mit Betreuung außerhalb von <strong>Giengen</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat im Jahr 2009 für 5 Kinder unter 3 Jahren<br />
Kostenausgleichsforderungen von den Standortgemeinden erhalten.<br />
Auswirkungen auf die Planung<br />
siehe Erläuterung unter Ziffer 4.6<br />
5.7 Versorgungsquote –Entwicklung bis 2009/2010<br />
Die Versorgungsquote mit Plätzen in Einrichtungen und in Tagespflege für Kinder im<br />
Alter unter 3 Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> lag 2009 bei 13,8% und 2010 bei 16,3%. 3<br />
Das für 2009/2010 angestrebte Ausbauziel nach TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz)<br />
mit einer Versorgungsquote von 15% wird zum Stichtag 01.03.2010 erreicht.<br />
Im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Vorgaben (Versorgungsziel bis 01.09.2013<br />
35%) muss der Ausbau jedoch weiter vorangebracht werden.<br />
3 Ab dem Jahr 2007/2008 wurden die Plätze in Tagespflege nicht mehr zu 100% sondern nur zu 50% für<br />
die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren angerechnet, da nicht alle Tagespflegepersonen Kleinkinder<br />
aufnehmen.<br />
22
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
23
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
6. Angebote für Schulkinder (S)<br />
Zur ausführlichen Beschreibung der Angebote wird auf den Basisplan verwiesen.<br />
6.1 Verlässliche Grundschule/Kernzeitenbetreuung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> an der Brenz bietet -teilweise in Kooperation mit den Kindergärten -<br />
für die Schüler der Grundschulen (Klasse 1 bis 4) Betreuung im Rahmen der<br />
„Verlässlichen Grundschule“ (Kernzeitenbetreuung) an. Seit der Fortschreibung<br />
2007/2008 wurde das bestehende Angebot der Kernzeitenbetreuung an der<br />
Grundschule Bergschule und der Grundschule Hürben durch die Kernzeitenbetreuung<br />
an der Grundschule in Burgberg zum Schuljahr 2009/2010 ergänzt. Die Betreuung wird<br />
durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> organisiert und an der Bergschule <strong>Giengen</strong> im Schulgebäude,<br />
an der Grundschule Burgberg im ortsnahen Kindergarten „St. Maria“ und an der<br />
Grundschule Hürben im benachbarten Evangelischen Kindergarten durchgeführt.<br />
Die Betreuung erfolgt an den Tagen, an denen auch Schulunterricht stattfindet.<br />
Zusammen mit dem Schulunterricht ist somit eine feste Betreuungszeit von 5,5 bzw. 6<br />
Stunden gewährleistet. Den Schülern werden sinnvolle spielerische und<br />
freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Unterricht oder Hausaufgabenbetreuung ist<br />
nicht Gegenstand der Betreuung<br />
Zum Stichtag 01.03.2009 standen in der Bergschule 15 Plätze und an der Grundschule<br />
in Hürben 5 Plätze zur Verfügung.<br />
Der aktuelle Stand (01.03.2010) beläuft sich auf 19 Plätze an der Bergschule, 7 Plätze<br />
in Hürben und 3 Plätze in Burgberg.<br />
6.2 Hort an der Schule<br />
Zum Stichtag 01.03.2009 wurden im Hort der Jakob-Herbrandt-Schule 18 besonders<br />
förderbedürftige Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in 2 Gruppen betreut. Derzeit<br />
(01.03.2010) werden 20 Kinder betreut. Insgesamt stehen 20 Plätze zur Verfügung.<br />
Die Betreuungszeiten sind täglich ab Unterrichtende um 11:00 Uhr bis 16.30 Uhr.<br />
6.3 Ganztagesschulen<br />
6.3.1 Bühlschule<br />
Ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde der Ganztagesbetrieb in der Bühlschule auch auf<br />
die Grundschule ausgeweitet. Die Ganztagesbetreuung erfolgt in teilgebundener Form<br />
für einen Klassenzug.<br />
Insgesamt waren 2008/2009 217 Grundschüler in der Bühlschule. Im Schuljahr<br />
2009/2010 sind es 203. Davon haben 162 das Angebot wahrgenommen.<br />
Es besteht die Möglichkeit an 5 Tagen in der Woche bis 16.00 Uhr betreut zu werden.<br />
Das Betreuungskonzept sieht eine Betreuung der Kinder der 1. und 2. Klasse im<br />
Kindergarten St. Martin vor. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat hierzu die Verpflichtung des<br />
Schulträgers zur Bereitstellung von Betreuungskontingenten vertraglich auf die Kath.<br />
Kirchengemeinde übertragen.<br />
Im Hauptschulbereich haben grundsätzlich alle Schüler die Möglichkeit das<br />
Betreuungsangebot wahrzunehmen. Im Schuljahr 2008/2009 gingen 342 Hauptschüler<br />
in die Bühlschule. Im Schuljahr 2009/2010 sind es 300 Hauptschüler. Von den 300<br />
24
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Schülern sind 190 <strong>Giengen</strong>er Schüler und 110 (rd. 37%) auswärtige Schüler. Neben<br />
einer Mittagsbetreuung zwischen 12.00 und 14.00 Uhr (je nach Wunsch und Bedarf<br />
des einzelnen Schülers) gibt es Arbeitsgemeinschaften an 2 bis 3 Nachmittagen in der<br />
Woche bis 16.00 Uhr (für alle Hauptschulklassen besteht Teilnahmepflicht).<br />
6.3.2 Margarete-Steiff-Gymnasium<br />
Die Ganztagesbetreuung am Gymnasium erfolgt in offener Form an 3 bis 4 Tagen pro<br />
Woche, bis zu 8 Stunden, die Teilnahme ist freiwillig. Die Schule ist Modellschule im<br />
„Projekt Jugendbegleiter“ des Landes. Neben dem Einsatz von zusätzlichen<br />
Lehrerstunden erfolgt die Organisation des Betreuungsbetriebs unter Einsatz von<br />
ehrenamtlichen Jugendbegleitern. Aktuell gestalten der Schachverein <strong>Giengen</strong>, TSG<br />
<strong>Giengen</strong>, TC <strong>Giengen</strong>, TC Hermaringen, Studenten und die eigenen Schüler den<br />
Ganztagesbetrieb mit.<br />
Im Schuljahr 2008/2009 besuchten 675 Schüler das Gymnasium, davon sind 220<br />
Auswärtige (rd. 33%). 256 Schülern (5 – 7 Klasse) steht das Angebot offen. Insgesamt<br />
nahmen die Ganztagesbetreuung im Margarete-Steiff-Gymnasium 122 Schüler, davon<br />
90 Auswärtige (rd. 74 %) in Anspruch.<br />
Im Schuljahr 2009/2010 besuchten 671 Schüler das Gymnasium, davon sind 208<br />
Auswärtige (rd. 31%). 250 Schülern (5 – 7 Klasse) steht das Angebot offen. Insgesamt<br />
nahmen die Ganztagesbetreuung im Margarete-Steiff-Gymnasium 115 Schüler, davon<br />
33 Auswärtige (rd. 29 %) in Anspruch.<br />
Im Vergleich der beiden Schuljahre und auch mit der Fortschreibung 2007/2008 (rd.<br />
53% Betreuung von Auswärtigen) ist im Hinblick auf die Inanspruchnahme des<br />
Angebotes durch Auswärtige festzustellen, dass die Ganztagesbetreuung von diesen<br />
zunehmend deutlich weniger in Anspruch genommen wird und demgegenüber der<br />
Anteil der <strong>Giengen</strong>er Schüler (mit Schülern der Teilorte) steigend ist.<br />
6.4 Tagespflege<br />
Zum 01.03.2009 waren 13 Plätze in Tagespflege mit Schulkindern belegt. Zum<br />
Stichtag 01.03.2010 sind es lediglich noch 2.<br />
Der starke Rückgang ist in Verbindung mit dem verstärkten Ausbau und Nutzung in der<br />
Ganztagesbetreuung zu sehen.<br />
6.5 Versorgungsquote 2008/2009 und 2009/2010<br />
Für 1626 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren standen 2008/2009 insgesamt 636 Plätze<br />
zur Verfügung. Dies ergibt rein rechnerisch eine Versorgungsquote von 39,1 %.<br />
Im Jahr 2009/2010 standen für 1583 Kinder 612 Plätze zur Verfügung. Die<br />
Versorgungsquote liegt bei 38,7 %.<br />
Das Angebot konzentriert sich nach wie vor, trotz Ausbau des Ganztagesangebotes an<br />
der Bühlschule im Grundschulbereich, im Wesentlichen auf Schulkinder der<br />
weiterführenden Schule. Für Grundschüler ist eine Versorgungsquote von 20%<br />
zugrunde zu legen, wie noch an anderer Stelle aufgezeigt wird.<br />
25
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Entwicklung der Versorgungsquote S<br />
Schuljahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010<br />
Plätze 352 728 716 636 612<br />
Anzahl Kinder 6 - 13 Jahre 1802 1734 1674 1626 1583<br />
Belegung Stichtag 1.09. 210 579 579 500 477<br />
dav. Belegung auswärtiger<br />
Schüler<br />
53 212 195 139 89<br />
Auslastung 59,7% 79,5% 80,9% 78,6% 77,9%<br />
Quote auswärtiger Schüler* 25,2% 36,6% 33,7% 27,8% 18,7%<br />
Versorgungsquote 19,5% 42,0% 42,8% 39,1% 38,7%<br />
*an den Betreuungsangeboten<br />
zugrundegelegt sind nur Plätze bis 13<br />
Jahre<br />
26
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
7. Besondere und ergänzende Angebote<br />
7.1 Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung<br />
7.1.2 Regeleinrichtungen<br />
Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist grundsätzlich in jeder<br />
Einrichtung möglich, soweit diese den zusätzlichen Förderbedarf des Kindes –ggf. mit<br />
zusätzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe- decken kann. Derzeit erfolgen<br />
integrative Betreuungen im Kindergarten Burgberg, Kindergarten Hainbuchenweg<br />
und Kindergarten Hürben.<br />
7.1.3 Sondereinrichtungen<br />
Seit 01.01.2008 ist im Kindergarten Schwage eine Intensivkooperation mit der<br />
Lebenshilfe Heidenheim e.V. eingerichtet. Dies stellt eine besondere Form der<br />
Kooperation zwischen Sondereinrichtung und Regeleinrichtung dar und ermöglicht<br />
die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Gruppen. In<br />
einer Gruppe werden bis zu 7 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit 10-15 Kinder<br />
ohne Behinderung betreut.<br />
7.2 Ferienbetreuung für Kindergartenkinder<br />
Ferienbetreuung bieten alle Kindertageseinrichtungen in <strong>Giengen</strong> an. Familien<br />
können während der Ferien der Herkunftseinrichtung in einer anderen Einrichtung<br />
Betreuung gegen ein Entgelt von 30 €/Woche erhalten.<br />
7.3 Ferienbetreuung für (angehende) Schulkinder<br />
Kindertageseinrichtungen gewährleisten angehenden Schulkindern in den<br />
Sommerferien bis 31.08 eine Betreuung, im Einzelfall kann eine Betreuung gegen<br />
Entgelt bis zum Schulbeginn vereinbart werden. Folgende Institutionen bieten<br />
darüber hinaus Angebote für Schulkinder im Jahr 2010:<br />
27
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
7.4 Außerschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe<br />
An den Grundschulen Bergschule, Lina-Hähnle-Schule und an der Grundschule in<br />
Hohenmemmingen wird durch die Caritas die außerschulische Hausaufgaben-,<br />
Sprach- und Lernhilfe durchgeführt. Die Förderung erhalten auch deutsche Kinder<br />
soweit zusätzlicher Sprachförderbedarf gegeben ist. Die Personal- und Sachkosten<br />
werden durch die <strong>Stadt</strong> erstattet. Zur teilweisen Deckung der Kosten erhält die <strong>Stadt</strong><br />
nach den sog. HSL-Richtlinien einen Landeszuschuss.<br />
Von der Agendagruppe Netzwerk Verständigung wird in enger Zusammenarbeit mit<br />
der Bibliothek außerdem über das Projekt Lesepaten eine Sprachförderung für<br />
Schulkinder von Klasse 1-4 angeboten. Insgesamt werden derzeit etwa 100 Kinder<br />
an ihren Schulen betreut.<br />
7.5 Betreuung in Notsituationen<br />
7.5.1 Haushaltshilfe durch Krankenkassen<br />
Bei Ausfall der Erziehungsperson durch Krankheit o.ä. gewähren Krankenkassen<br />
nach § 38 SGB X Haushaltshilfen soweit die im Haushalt zu betreuenden Kinder das<br />
12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das Kind behindert und auf Hilfe<br />
angewiesen ist. Solche Leistungen der Familienpflege hält die Caritas vor. Die<br />
Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse und dort zu beantragen.<br />
7.5.2 Leistungen des Jugendamtes<br />
Nach § 20 SGB VIII kann das örtliche Jugendamt bei Ausfall der Betreuungsperson<br />
aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen Leistungen in Form einer<br />
Haushaltshilfe gewähren. Die Leistungen sind nachrangig zu den gesetzlichen<br />
Leistungen der Krankenkassen. Anträge sind beim Landkreis Heidenheim als<br />
örtlichem Jugendhilfeträger zu stellen.<br />
7.6 Niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />
7.6.1 Betreuung außerhalb üblicher Betreuungszeiten (z.B. am Wochenende, über<br />
Nacht Früh- und Spätbetreuung und zu bestimmten Anlässen wie z.B. Einkauf)<br />
Das Haus der Jugend bietet stundenweise Betreuung an den Adventsamstagen an.<br />
Die Kosten betragen 1 €/Stunde.<br />
7.6.2 Niedrigschwellige Betreuungsangebote mit Betreuung und Mutter und Kind<br />
Treffs<br />
7.6.2.1 Mäuseclub<br />
Die im Haus der Jugend eingerichtete Kleinkindgruppe „Mäuseclub“ bietet für Kinder<br />
zwischen 2 und 3,5 Jahren zwei Betreuungstage zur Auswahl an. Dieses<br />
Betreuungsangebot ist kostenpflichtig.<br />
7.6.2.2 Mutter und Kind Treff<br />
Zum Stichtag sind 5 Mutter-und-Kind-Treffs aktiv. Diese Treffs werden in der Regel<br />
durch Elterninitiativen eingerichtet und finden einmal wöchentlich statt. Sie dienen<br />
vorwiegend dem Erfahrungsaustausch und bieten erste Spielkontakte zu<br />
gleichaltrigen Kleinkindern.<br />
Neu hinzugekommen ist eine Mutter-Kind-Gruppe im Evang. Gemeindezentrum.<br />
28
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Bestandserhebung Angebote niedrigschwellige von Kinderbetreuungsplätzen Betreuungsangebote (Stand: 01.03.2010): 01.03.2010)<br />
Träger Angebotsform und<br />
Einrichtung<br />
Nichterlaubnispflichtige<br />
niedrigschwellige<br />
Betreuungsangebote (z.B.<br />
selbstorganisierte Betreuung<br />
durch Eltern)<br />
Adresse Öffnungszeiten<br />
Mutter Kind Gruppe Waldorfkindergarten Mo. 16.00 – 18.00 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Röhrle<br />
Tannenstraße 6 Tel.: 07321 480289 ab 15 Uhr<br />
89537 <strong>Giengen</strong><br />
Mutter Kind Gruppe St. Josef Gemeindehaus Di. 9.30 – 11.00 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Vogt<br />
Krabbelgruppe Schulstr. 25 Tel.: 3596<br />
89537 Burgberg<br />
Mutter Kind Treff Mariensaal Kath. Kir.gem. Mo. 9.30 – 11.00 Uhr, auch in den Ferien Ansprechpartnerin<br />
Oggenhauser Str. 12<br />
Fr. Raphaela Schmid<br />
89537 <strong>Giengen</strong> Tel.: 96030<br />
Mutter Kind Gruppe Ev. Gemeindehaus Di. 10.00 - 11.30 Uhr Ansprechpartnerin Fr. Hammer<br />
"Rasselbande" Reuendorfer Str. für Kinder zw. 6 Monaten und 3 Jahren<br />
89537 Hürben<br />
Kleinkindgruppe Haus der Jugend Di. oder Do. 9.00 - 12.00 Uhr Kursleitung: Fr. Schabel-Ruf u.<br />
"Mäuseclub" Spitalstr. 5/1 Kosten pro Block 45,00 €<br />
Frau Mack<br />
89537 <strong>Giengen</strong> für Kinder zw. 2 und 3,5 Jahren Ansprechpartner: Fr. Rink<br />
Tel.: 958640<br />
Mutter Kind Gruppe Ev. Gemeindezentrum Mi. 9.30 - 11.00 Uhr Frau Mutschler<br />
Ferdinand-Porsche-Str.<br />
89537 <strong>Giengen</strong><br />
29<br />
Tel: 07324 2363<br />
Tel.: 932565<br />
Kontakt:
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
VI. Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten<br />
1. Allgemein<br />
Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten wird durch vielfältige Entwicklungen<br />
beeinflusst. Hierzu gehören die Geburtenzahlen, die Erwerbstätigkeit von Müttern,<br />
Veränderungen der Familienformen und individuelle Faktoren wie das Alter der Kinder,<br />
Bildung und Einkommen der Eltern und die jeweilige Staatsangehörigkeit.<br />
Was unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren und unter Zugrundelegung der<br />
gesetzlichen Vorgaben schlussendlich als Bedarf anerkannt wird, ist eine politische<br />
Entscheidung.<br />
Nachfolgend werden ausgewählte Daten der Sozialstruktur und<br />
Bevölkerungsentwicklung dargestellt, die Informationen zur Einschätzung der<br />
Betreuungsbedarfe aller Altersgruppen liefern können. Unter den einzelnen<br />
Altersgruppen wird auf spezifische Einflussfaktoren und Bedarfsrichtwerte<br />
eingegangen.<br />
1.1 Bevölkerungsentwicklung<br />
Nachfolgend ist die aktualisierte Vorausrechnung zur Bevölkerungsentwicklung bis<br />
2030 für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren in <strong>Giengen</strong> a.d. Brenz dargestellt.<br />
Bevölkerungsentwicklung (bis 13 Jahre) Stand 2008<br />
Bevölkerung<br />
im Alter von<br />
31.12.2008<br />
(Ist)<br />
2010 2013 2015 2020 2025 2030<br />
Die Modellrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 4 zur<br />
Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass bei der langfristigen Planung der<br />
Betreuungsangebote in quantitativer Hinsicht grundsätzlich mit weiter rückläufigen<br />
4 Die hier aufgezeigten Prognosedaten gehen aus der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis 2008 hervor.<br />
Diesen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde. Eine Konstanz des derzeitigen Geburtenniveaus, ein weiterer<br />
Anstieg der Lebenserwartung um etwa 2,5 Jahre bis 2030 sowie ein jährlicher Wanderungsgewinn Baden-Württembergs von<br />
ca. jährlich 5.000 Personen bis 2011, für die Folgejahre jährlich 10.000 Personen. Außerdem wird hier vom sog. „Status-Quo-<br />
Ansatz“ ausgegangen, d.h. es wird angenommen, dass sich die vergangene relative Entwicklung der Jahre 2000 bis 2008 in der<br />
Zukunft fortsetzen wird. Es werden also regionale Verhaltensmuster bei der Binnenwanderung, dem Geburtenverhalten und der<br />
Sterblichkeit sowie der Zuzug über die Landesgrenze auch für den Vorausrechnungszeitraum unterstellt.<br />
30<br />
Veränderung 2008<br />
bis 2030 in %<br />
unter 1 Jahr 149 158 156 156 155 149 142 -4,7<br />
1 Jahr 149 162 158 158 158 153 146 -2,0<br />
2 Jahre 163 154 160 160 159 156 148 -9,2<br />
3 Jahre 179 153 163 162 160 158 150 -16,2<br />
4 Jahre 175 165 165 163 162 159 153 -12,6<br />
5 Jahre 187 177 159 165 163 161 155 -17,1<br />
6 Jahre 175 176 159 167 163 161 157 -10,3<br />
7 Jahre 194 187 168 161 165 163 159 -18,0<br />
8 Jahre 214 176 178 160 165 164 160 -25,2<br />
9 Jahre 192 195 178 169 167 165 162 -15,6<br />
10 Jahre 208 214 188 179 168 166 164 -21,2<br />
11 Jahre 214 194 179 180 171 167 165 -22,9<br />
12 Jahre 203 209 196 189 166 168 166 -18,2<br />
13 Jahre 227 216 214 182 166 169 167 -26,4<br />
…<br />
Bevölkerung<br />
insgesamt 19.666 19.547 19.350 19.231 18.914 18.591 18.253 -7,2
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Kinderzahlen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2030 wird ein Rückgang von<br />
über 7,2 % der Gesamtbevölkerung prognostiziert.<br />
1.2 Jahrgangsstärken und Geburten in <strong>Giengen</strong> in den Jahren 1985 bis 2009<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Ein Vergleich mit den tatsächlichen Bevölkerungsdaten der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> zum<br />
31.12.2009 zeigt jedoch, dass wir bereits im Jahr 2009 mit 120 Kindern unter 1 Jahr<br />
weit unter den Vorausrechnung für die kommenden Jahre liegen. Der aktuelle<br />
Bevölkerungsstand zum 31.12.2009 beträgt bereits nur noch 19.162 Einwohner.<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
31<br />
Jahrgangsstärken zum 31.12.2009<br />
Geburten<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
Die rückläufigen Geburten und Jahrgangsstärken setzen sich fort. Besonders die<br />
drastische Geburtenentwicklung der Geburtenzahlen im Jahr 2009 mit nur 113<br />
Geburten stimmt bedenklich. Sollte sich dieser Trend weiter fortsetzen, hat dies<br />
gravierende Auswirkungen auf die Planung und die Ausrichtung der<br />
Betreuungslandschaft in den folgenden Jahren. Die Jahrgangsstärken konnten in den<br />
Jahren 2008 und 2009 durch leichte Wanderungsgewinne etwas angehoben werden.
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
1.3 Arbeitslosigkeit<br />
in %<br />
6,2<br />
6<br />
5,8<br />
5,6<br />
5,4<br />
5,2<br />
5<br />
4,8<br />
4,6<br />
4,4<br />
Vergleich der Arbeitslosenquoten (bez. auf abhängige<br />
Erwerbspersonen) in Baden-Württemberg und im Landkreis<br />
Heidenheim im Jahresdurchschnitt 2009<br />
5,1<br />
5,5<br />
5,2<br />
5,1<br />
32<br />
5,0<br />
6,0<br />
insgesamt männlich weiblich<br />
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik<br />
Land Baden-Württemberg<br />
Landkreis Heidenheim<br />
Verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist im Jahr 2009 die<br />
Arbeitslosenquote nach einer Abnahme in den letzten Jahren wieder angestiegen. Die<br />
Quote des Landkreises bei den männlichen Erwerbspersonen liegt leicht unter der des<br />
Landesdurchschnitts. Auffällig ist, dass bei den weiblichen Erwerbspersonen die<br />
Arbeitslosenquote gegenüber dem Landesdurchschnitt um einiges erhöht ist. Dies<br />
stellte sich auch bei der letzten Fortschreibung so dar. Im Unterschied zur letzten<br />
Fortschreibung differiert die Quote 2009 jedoch nicht mehr so stark (2007=2,1%).
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
1.4 Ausländische Einwohner<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
in %<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
80%<br />
Anteil der Ausländer in % an der Bevölkerung von 1993 bis 2008<br />
12,8 12,9 13,1 13,2 17,9<br />
12,3<br />
17,1<br />
12,1<br />
16,7<br />
12<br />
17,1<br />
12<br />
17,1<br />
12,7<br />
11,9<br />
16,7<br />
12,5<br />
11,6<br />
16,3<br />
12,5<br />
11,2<br />
15,6<br />
12,2<br />
10,9<br />
15,1<br />
12,2<br />
10,8<br />
14,5<br />
12,2<br />
10,6<br />
14,0<br />
12,1<br />
10,3<br />
13,9<br />
12,0<br />
10,2<br />
14,1<br />
11,9<br />
10,1<br />
13,9 13,9 13,7<br />
11,8 11,8 11,8<br />
10,1 10 9,9<br />
1993<br />
1994<br />
In <strong>Giengen</strong> ist der Anteil ausländischer Mitbürger weiterhin vergleichsweise hoch. Seit<br />
dem Jahr 2000 gilt die doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder, die in Deutschland<br />
geboren sind. Sie werden in den Statistiken in diesem Fall nicht mehr als Ausländer<br />
erfasst. Ebenfalls nicht in öffentlichen Statistiken erfasst sind Personen mit<br />
Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben (Aussiedler).<br />
Von 543 erfassten Kindern in 12 <strong>Giengen</strong>er Kindergärten weisen nach eigenen<br />
Erfassungen 220 einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht über 40,5%.<br />
30%<br />
2%<br />
Kinder mit Migrationshintergrund in den Kindergärten 2009<br />
Quelle: eigene Erfassung<br />
Migrationshintergrund<br />
49%<br />
Land Baden-Württemberg<br />
Landkreis Heidenheim<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
37%<br />
44%<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
33<br />
2001<br />
Jahr<br />
8%<br />
54%<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
70%<br />
60%<br />
5%<br />
0%
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
2. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder ab 3 Jahre bis zum<br />
Schuleintritt (Ü 3)<br />
2.1 Kindergartenbezirke<br />
Die Planung der Betreuungsangebote orientiert sich weiterhin an den gebildeten<br />
Bezirken, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die<br />
Kindergartenbezirke sind in der Anlage dargestellt.<br />
2.2 Ermittlung des quantitativen Bedarfs<br />
2.2.1 Bedarfsrichtwert/Planungsparameter für Kindergartenplätze<br />
Zur Bedarfsermittlung wird wie in den vorangegangenen Planungen die Anzahl der in<br />
der Gemeinde lebenden Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt<br />
zugrundegelegt. Da nicht alle Kinder exakt mit der Vollendung des 3. Lebensjahres in<br />
den Kindergarten kommen werden in der Planung nur die Kinder zugrunde gelegt, die<br />
bis 28.02 des laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre werden. Weiter wurde bei den<br />
kindergartenfähigen Kindern eine Versorgungsquote von 95% angenommen.<br />
Bei der Bedarfsberechnung werden die geltenden Regelungen zur Einschulung der<br />
Kinder berücksichtigt. Der verpflichtende Einschulungsstichtag ist ab dem Schuljahr<br />
2007/2008 auf 30.09. festgelegt. Der daneben eingeführte freiwillige Stichtag<br />
ermöglicht, Kinder bereits mit 5 Jahren und 3 Monaten einzuschulen. Die<br />
Stichtagsflexibilisierung bringt bei der Bedarfsberechnung erhebliche<br />
Planungsunsicherheiten. Die in Betracht kommenden Kinder werden in der<br />
Bedarfsberechnung derzeit noch separat ausgewiesen.<br />
Wie nachfolgende Ermittlung zeigt, wird weder der freiwillige Stichtag noch die<br />
vorzeitige Einschulung erwähnenswert in Anspruch genommen. Die Zahl der<br />
Zurückstellungen ist 2008/2009 gegenüber dem Jahr 2007/2008 weiter<br />
zurückgegangen. Sie überwiegt aber im Vergleich weiterhin die freiwilligen bzw.<br />
vorzeitigen Einschulungen, so dass die Stichtagsregelungen sich nicht<br />
bedarfsmindernd auswirken. Zum Schuljahr 2009/2010 sind die Zurückstellungen<br />
wieder angestiegen und führen zu einer Erhöhung des Bedarfs an Kindergartenplätzen<br />
- rein rechnerisch im Umfang von über einer Gruppe.<br />
SCHULJAHR 2009/10<br />
Inanspruchnahme Stichtagsregelung<br />
insgesamt<br />
verpfl.Stichtag<br />
30.09.2003<br />
34<br />
Neuzugänge<br />
freiwilliger<br />
Stichtag<br />
vorzeitige<br />
Einschulung<br />
Wohnsitz<br />
Zurückstellung<br />
2009/10 <strong>Giengen</strong> auswärtig<br />
GS Bergschule 67 66 1 17 67<br />
GS Bühlschule 36 35 1 6 36<br />
GS Lina-Hähnle-Schule 18 17 1 17 1<br />
GS Burgberg 13 11 2 13<br />
GS Hohenmemmingen 15 13 2 15<br />
GS Hürben 7 7 1 6 1<br />
GESAMT 156 149 1 1 29 154 2<br />
2.2.2 Überprüfung der Planungsparameter<br />
Für das Kindergartenjahr 2008/2009 wurde unter Zugrundelegung der genannten<br />
Planungsparamenter im vorangegangenen Plan ein Bedarf von 581 Plätzen und für<br />
das Kindergartenjahr 2009/2010 552 Plätze vorausgesagt.<br />
Die tatsächliche eingetretene Belegung beträgt im Jahr 2008/2009 567 Kinder und<br />
2009/2010 554 Kinder (jeweils ohne Waldorfkindergarten). Mit einer Abweichung zur
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Vorhersage von 14 Plätzen bzw. 2 Plätzen kann der Planungsparameter<br />
grundsätzlich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch als verlässlich betrachtet werden.<br />
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.04.2010 wurde der Waldorfkindergarten<br />
zum Kindergartenjahr 2010/2011 aus der Bedarfsplanung herausgenommen. So dass<br />
der Aufschlag zu den vorhandenen Plätzen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011<br />
entfällt. Da für das Kindergartenjahr ein Überhang an Plätzen für über Dreijährige<br />
Kinder prognostiziert ist, bewirkt die Reduzierung des Angebotes eine Reduzierung<br />
des Überhangs von 25 Plätzen auf 15 Plätze. Für den Kindergartenbezirk 5 und 6 in<br />
dessen Einzugsbereich der Waldorfkindergarten liegt, hat dies ebenso keine<br />
Auswirkungen, da es ich bei dem Kindergarten um eine Einrichtung mit<br />
stadtübergreifendem Einzugsgebiet handelt.<br />
Sollte sich die bei der letzten Fortschreibung bereits bemerkbar machende Tendenz<br />
fortsetzten, dass immer mehr Eltern die Aufnahme ihres Kindes sobald es drei Jahre<br />
alt geworden ist wünschen, muss der Planungsparameter dahingehend angepasst<br />
werden, dass alle Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr<br />
vollenden, bei der Prognose mitberücksichtigt werden. Verstärkt wird dies noch<br />
durch den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote, da die Anschlussbetreuung der<br />
Unter 3-jährigen mit entsprechend vorgehaltenen Plätzen zu gewährleisten ist.<br />
Weiter müssen die Zahlen der auswärtigen Kinder in <strong>Giengen</strong> bzw. die Anzahl der<br />
Kinder, die außerhalb von <strong>Giengen</strong> betreut werden, weiter beobachtet und ggf.<br />
planungsrechtlich Berücksichtigung erfahren.<br />
2.2.3 Bedarfsberechnung<br />
Langfristige Betrachtung<br />
Die bisherige Planung legt mit Blick auf die tatsächliche Entwicklung und der<br />
offiziellen Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes einen langfristigen<br />
Bedarf von 540 Plätzen für 3 bis 6 Jährige fest.<br />
Die aktuellen Geburten- bzw. Jahrgangszahlen für das Jahr 2009 sprechen jedoch<br />
eine deutliche Sprache und fordern zur kritischen Betrachtung der Zahlen des<br />
Statistischen Landesamtes auf. Der Jahrgang 2009 verzeichnet nur noch 120 Kinder<br />
und damit einen Rückgang zum Vorjahr von über 24% !!!<br />
Der Planungszeitraum der kleinräumigen Planung geht bis 2012/2013 und weist unter<br />
Berücksichtigung der bereits geborenen Kinder lediglich noch 475<br />
kindergartenfähige Kinder aus. 2011/2012 geht von 528 kindergartenfähigen<br />
Kindern aus.<br />
Sollte sich die Geburtenentwicklung des Jahres 2009 in den Folgejahren durchsetzen<br />
oder gar noch weiter sinken so muss ab 2015 mit einem Bedarf an Plätzen für 3 bis<br />
6 Jährige von nur noch 420-480 Plätzen gerechnet werden.<br />
Dies hat gravierende Folgen auch für die Planung der Kleinkindplätze. Zum einen<br />
wird sich auch dort durch niedrige Geburten der Bedarf reduzieren und zum anderen<br />
kann das jetzt noch vorhandene Platzkontingent der 3 bis 6 Jährigen von 545 Plätzen<br />
für den Umbau der Kleinkindbetreuung in größerem Umfang wie geplant genutzt<br />
werden. Probleme bereiten jedoch hier das Terminziel 2013. Da zu diesem Zeitpunkt<br />
die Überkapazitäten noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.<br />
35
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Kiga-Bezirk<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Kiga-Jahr<br />
Kigafähige Kinder<br />
Kinder, die im Laufe des Kiga-Jahres (bis<br />
Februar) drei werden<br />
erforderliche Plätze bei<br />
Versorgung 95 %<br />
36<br />
vorhandene Plätze<br />
nachrichtlich: Belegung zum 01.03.<br />
d. lfd. Kigajahres<br />
Aufschlag für den stadtgebietsübergreifenden<br />
Waldorfkindergarten (12 Plätze, 2 belegt) 4<br />
Überhang, Fehlbestand an Plätzen<br />
bei Berücksichtigung 95 %<br />
der Kinder, die im Laufe des<br />
Kiga-Jahres (bis Febr. ) 3 Jahre<br />
werden<br />
Kiga St. Peter, Am Läutenberg 29: Sp. 6 x 2,251 Sp. 9 - Sp.5 gerundet auf volle Pl.<br />
Zusätzliches Potential für den<br />
Überhang ergibt sich aus der Anzahl der<br />
Kinder, die in den jeweiligen<br />
Kindergartenjahren der Zeitspanne des<br />
freiwilligen Stichtages unterliegen<br />
1 2009/10 44 5 47 64 67 65 19 6<br />
1 2010/11 50 6 53 64 11 16<br />
1 2011/12 48 8 53 64 11 9<br />
1 2012/13 50 5 52 64 12 14<br />
Kiga Kirchplatz 16 und Lederstraße 47:<br />
2 2009/10 80 9 85 98 99 100 16 19<br />
2 2010/11 70 16 82 98 16 21<br />
2 2011/12 71 12 79 98 19 19<br />
2 2012/13 68 15 79 98 19 14<br />
Kiga Schwage, Joh.-Seb.Bach-Str. 1:<br />
3 2009/10 62 11 69 57 58 58 -11 16<br />
3 2010/11 61 10 67 57 -10 12<br />
3 2011/12 70 4 70 57 -13 19<br />
3 2012/13 58 12 67 57 -10 16<br />
Kiga Hainbuchenweg 9, Heilbronner Str. 6, Danziger Str. 1:<br />
4 2009/10 139 15 146 143 146 146 0 37<br />
4 2010/11 131 12 136 143 7 33<br />
4 2011/12 116 23 132 143 11 39<br />
4 2012/13 104 19 117 143 26 27<br />
Kiga Erfurter Weg 3, Hohenmemmingen Kiga Käppelesberg 9:<br />
5 und 6 2009/10 116 16 125 112 113 115 -11 30<br />
5 und 6 2010/11 101 13 108 112 4 19<br />
5 und 6 2011/12 94 14 103 112 9 31<br />
5 und 6 2012/13 82 7 85 112 27 19<br />
7 2009/10 40 11 48 34 40 35 -14 14<br />
7 2010/11 36 8 42 34 -8 8<br />
7 2011/12 42 4 44 34 -10 8<br />
7 2012/13 36 4 38 34 -4 10<br />
8 2009/10 34 3 35 25 32 26 -10 6<br />
8 2010/11 32 2 32 25 -7 13<br />
8 2011/12 20 2 21 25 4 7<br />
8 2012/13 15 0 14 25 11 4<br />
1 bis 8 2009/10 515 70 556 533 555 545 -11 128<br />
1 bis 8 2010/11 481 67 521 533 12 122<br />
1 bis 8 2011/12 461 67 502 533 31 132<br />
1 bis 8 2012/13 413 62 451 533 82 104<br />
Anmerkung: 12 Plätze (davon 2 belegt 4 Kiga Burgberg Amselweg 6:<br />
Kiga Hürben Adalbert-Stifter-Str. 9:<br />
Zusammenfassung:<br />
) des stadtteilübergreifenden Waldorfkindergartens wurden<br />
mit einem Aufschlag zum bestehenden Platzangebot hinzugerechnet (ab 2009/2010: 2,251 %). Ab<br />
2010/2011 keine Anrechnung mehr.<br />
Stand: 23.09.2010
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
2.2.4 Bedarfsanalyse der einzelnen Kindergartenbezirke<br />
Bezirk 1 (Städt. Kindergarten St. Peter)<br />
Zum Stichtag 01.03.09 wurden sinkende Kinderzahlen für diesen Bezirk prognostiziert,<br />
was rein rechnerisch zu Überhängen hätte führen müssen. Tatsächlich waren die<br />
Gruppen bereits zu diesem Zeitpunkt voll bzw. überbelegt. Ursächlich hierfür ist, dass<br />
aufgrund der Angebotsstruktur, vor allem der Ganztagesbetreuung, der Kindergarten<br />
bezirksübergreifend frequentiert wird.<br />
Bei der aktuellen Prognose zum 01.03.2010 stagnieren die Kinderzahlen bzw. sind<br />
leicht steigend. Dies ist vermutlich auf Zuzüge im neuen Baugebiet Höllbachweg<br />
zurückzuführen. Von den 64 Plätzen werden 20 bezirksübergreifend frequentiert (GT).<br />
Dadurch kommt es zu einer Unterversorgung des Kindergartenbezirks mit<br />
Regelangeboten. Die Engpässe werden durch ständige Belegung der Notplätze<br />
kompensiert.<br />
Der benachbarte Kindergarten Schwage kann diesen Engpass nicht entschärfen. Die<br />
Entlastung kann nur durch entsprechende Erweiterung des Angebotes im<br />
Innenstadtbereich verfolgt werden.<br />
Bezirk 2 (Städt. Kindergarten Kirchplatz, Ev. Kindergarten Lederstrasse)<br />
Mit dem Rückgang der Kinderzahlen ist bis 2011/2012 laut Prognose ein Anstieg des<br />
Überhangs verbunden. Faktisch waren jedoch im Kindergarten Kirchplatz zum<br />
01.03.2009 alle Plätze, einschließlich Notplätze belegt. Im Kindergarten Lederstraße<br />
waren zu diesem Zeitpunkt noch freie Plätze vorhanden. Durch die Umstrukturierung<br />
der Plätze in Kleinkindplätze (Einrichtung einer weiteren Gruppe mit Altersmischung)<br />
wurde bereits eine fast vollständige Reduzierung der freien Plätze erreicht.<br />
Im Kindergartenbezirk steigen die Platzüberhänge zwar an, auffällig ist jedoch, dass<br />
die Belegung im Bezirk größer als der Bedarf ist und so eine weitere Umstrukturierung<br />
durch Einrichtung einer Altersmischung im Kirchplatz bis heute erschwert wird. Es ist<br />
zu vermuten, dass auch die hohen Rückstellungen in der Grundschule Bergschule<br />
diesen Mehrbedarf mitbegründen. Die laut Prognose zu erwartenden freiwerdenden<br />
Kapazitäten sollten daher baldmöglichst zur Umstrukturierung und dem weiteren<br />
Ausbau der Kleinkindbetreuung genutzt werden.<br />
Durch die für das Kindergartenjahr 2010/2011 geplante Kleinkindgruppe im<br />
Kindergarten Lederstraße wird dieser Vorgehensweise Rechnung getragen.<br />
Mit dem besonderen Augenmerk auf den Planungszeitraum 2012/2013 ist festzuhalten,<br />
dass eine maßgebliche Erweiterung des Angebotes im Innenstadtbereich nur über<br />
zusätzliche Investitionen sichergestellt werden kann. Entsprechende Beschlüsse im<br />
Hinblick auf eine Nutzung wurden vom Gemeinderat bereits beschlossen.<br />
Bezirk 3 (Ev. Kindergarten Schwage)<br />
Die Prognosen zum Stichtag 01.03.2009 gingen in diesem Bezirk noch von leicht<br />
steigenden Kinderzahlen aus. Mittlerweile stagnieren diese. Rechnerisch ist ein<br />
Fehlbestand an Plätzen vorhanden d.h. der Kindergarten kann den im Bezirk<br />
vorhandenen Bedarf nicht decken. Da sowohl der Kindergarten St. Peter wie auch der<br />
Kindergarten Kirchplatz über keine freien Kapazitäten zur Entlastung verfügen sondern<br />
vielmehr selbst Engpässe im jeweiligen Bezirk haben, könnte eine wirksame Lösung<br />
derzeit nur über ein zusätzliches Angebot im Zentrumsbereich erfolgen.<br />
37
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Bezirk 4 (Ev. Kindergarten Hainbuchenweg, Kath. Kindergarten St. Martin, Kath.<br />
Kindergarten St. Michael)<br />
Im Kindergarten Hainbuchenweg wurden die zur Verfügung stehenden<br />
Raumressourcen genutzt und eine weitere Gruppe mit AM in Betrieb genommen. Dies<br />
führte dort im Plaunungszeitraum 2008/2009 zu einem leichten Überhang an Plätzen.<br />
Da die Einrichtungen St. Michael und St. Martin voll bzw. um fast genau die Anzahl<br />
dieser Plätze überbelegt (Belegung der Notplätze) waren, konnte der Bedarf in diesem<br />
Bezirk dadurch ausgeglichen werden.<br />
Die Einführung der Kleinkindbetreuung hatte positive Auswirkungen auf den<br />
prognostizierten Überhang und hat diesen weiterhin reduziert.<br />
Ab 2010/2011 ff. nehmen die Kinderzahlen in der Südstadt doch erheblich ab und<br />
führen zu Überkapazitäten. Diese können zum einen für den Ausbau der<br />
Betriebsformen (Ganztagesbetreuung im Kindergarten St. Martin) und zum Ausbau des<br />
Kleinkindangebotes genutzt werden. Diese Entwicklung erfordert jedoch auch eine<br />
eingehende Aufarbeitung des Bedarfs bei der anstehenden Entscheidung über die<br />
Investitionen in der Südstadt. Unstrittig ist, dass für die geplante Aufgabe des<br />
Hainbuchenwegs eine Lösung gefunden werden muss. Der aus diesem Grund<br />
angedachte Ersatzneubau für St. Michael könnte jedoch zunächst ausreichend sein<br />
und ein gleichzeitiger Anbau an St. Martin zurückgestellt werden.<br />
Bezirk 5/6 (Ev. Kindergarten Käppelesberg, Städt. Kindergarten Memminger<br />
Wanne, Waldorfkindergarten bis 31.07.2010)<br />
Die Engpasssituation in diesem Kindergartenbezirk hat sich bereits zum Stand 01.03.<br />
09 entschärft. Sowohl der Waldorfkindergarten als auch der Evangelische Kindergarten<br />
Käppelesberg verfügten 2008/2009 insgesamt über hohe freie Kapazitäten. Im<br />
Gegensatz hierzu war der städtische Kindergarten Memminger Wanne überbelegt.<br />
Insgesamt bestand in diesem Bereich 2008/2009 entgegen der Prognose ein<br />
Überhang an Plätzen, der sich ab 2010/2011 noch erhöhen wird.<br />
Im Planungszeitraum 2009/2010 zeigt sich, dass sich die Engpässe weiter entschärfen.<br />
Die Kinderzahlen gehen im Bezirk erheblich zurück und führen ab dem Jahr 2012/2013<br />
zu Überhängen von ca. 30 Plätzen. Auffällig ist, dass der Kindergarten Memminger<br />
Wanne durchgehend einschließlich der Notplätze ausgelastet ist, der Kindergarten<br />
Käppelesberg weist hingegen freie Plätze aus. Ab dem Jahr 2011/2012 stehen für<br />
Kleinkindbetreuung Kapazitäten zur Verfügung, die jedoch nicht zur bedarfsdeckenden<br />
Versorgung ausreichen.<br />
Waldorfkindergarten siehe 2.2.6<br />
Bezirk 7 (St. Maria Burgberg)<br />
Mit Einstieg in die Kleinkindbetreuung wurden die leichten Überhänge bei den Kindern<br />
über 3 Jahren abgebaut. Trotz leicht sinkender Kinderzahlen wurde für die Jahre 2008<br />
bis 2010 ein Fehlbedarf prognostiziert, der aber bis 2012 wieder rückläufig ist. Dieser<br />
konnte in 2008/2009 durch nicht belegte Plätze in der Kleinkindbetreuung ausgeglichen<br />
werden. Vorhandene Plätze und Belegung waren daher zum 01.03.2009 insgesamt<br />
ausgeglichen. Der für 2009/2010 prognostizierte und auch bestehende Fehlbedarf zum<br />
01.03.2010 wird derzeit noch geringfügig über Plätze in der Kleinkindbetreuung,<br />
überwiegend über die Belegung von Notplätzen ausgeglichen. Sollte sich die<br />
Nachfrage nach Kleinkindbetreuung steigern, muß über die Einrichtung einer 3. Gruppe<br />
nachgedacht werden. Dadurch kann auch der Fehlbedarf an Plätzen für<br />
Kindergartenkindern korrigiert werden.<br />
38
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Bezirk 8 (Ev. Kindergarten Hürben)<br />
In Hürben sind die Kinderzahlen sehr stark rückläufig. Im Planungszeitraum 2008/2009<br />
wurde der Kindergarten mit 2 Gruppen betrieben. Die ehemalige Kleingruppe wurde als<br />
Einstieg in die Kleinkindbetreuung in eine altersgemischte Gruppe umgewandelt. Durch<br />
diese Umstrukturierung wurde das Platzangebot rechnerisch zunächst erweitert.<br />
Hierdurch entstand ein leichter Überhang an Plätzen.<br />
Bedingt durch die weiter rückläufigen Kinderzahlen wurde die Regelgruppe im<br />
Planungszeitraum 2009/2010 in eine Kleingruppe umgewandelt. Der hieraus<br />
resultierende Fehlbedarf kann aktuell über freie Plätze in der Kleinkindbetreuung und<br />
über Notplätze ausgeglichen werden.<br />
Betrachtet man die Kinderzahlen so wird sich der gesamte Platzbedarf von<br />
Kindergartenkindern und Kleinkindern bei rd. 25 Plätzen bewegen und damit knapp an<br />
der 2-gruppigen Einrichtung schwanken.<br />
Zur weiteren Auslastung und damit der Rechtfertigung einer 2. Gruppe trägt die<br />
Schulkindbetreuung in Form der Verlässlichen Grundschule bei.<br />
2.2.5 Ganztagesbetreuung<br />
Das Angebot der Ganztagesbetreuung wird seit dem Jahr 2005 vom Kindergarten St.<br />
Peter mit 20 Plätzen vorgehalten, 17 Plätzen stehen kindergartenfähigen Kindern zur<br />
Verfügung. Zum 01.03.2009 war eine Überbelegung (22 Kinder) zu verzeichnen, die<br />
sich zum 01.09.2010 wieder relativiert. Die aktuelle Nachfrage für das Kindergartenjahr<br />
2010/2011 führt jedoch derzeit zur Ausweitung des Platzangebotes. Durch die<br />
vorhandenen Plätze liegt in <strong>Giengen</strong> eine Versorgungsquote von 2,9 % vor.<br />
Laut Empfehlungen 5 liegt der Bedarf an Ganztagesangeboten für Kindergartenkinder<br />
bei mindestens 20% der Altersgruppe. Für <strong>Giengen</strong> würde dies den Ausbau von<br />
mindestens 100 Ganztagesplätzen für 3 bis 6-Jährige bedeuten.<br />
Bislang wurde ein Versorgungsziel in der örtlichen Bedarfsplanung nicht festgelegt,<br />
vielmehr sollte die Entwicklung der Nachfrage weitergehenden Bedarf zeigen. Der<br />
Kindergarten St. Peter nimmt über die derzeitige Kapazitäten Kinder auf soweit<br />
Nachfrage vorhanden ist und praktiziert in dieser Form den sukzessiven Ausbau. Der<br />
Bedarf im Umfang der o.g. Empfehlungen zeichnet sich derzeit jedoch noch nicht ab.<br />
Die Praxis in St. Peter führt jedoch im Kindergartenbezirk 1 zu Engpässen bei der<br />
Regelversorgung. Die vollständige Umwandlung in eine 2. GT Gruppe mit 20 Plätzen<br />
kann daher vorerst nicht umgesetzt werden bis zwingend Versorgungsalternativen mit<br />
Regelangeboten im Zentrumsbereich geschaffen werden.<br />
Mittelfristig vorgeschlagen wurde bereits in der vorherigen <strong>Kinderbetreuungsplan</strong>ung<br />
ein weiterer Standort in der Südstadt im Kindergarten St. Martin. Damit könnten<br />
Synergien in Kooperation mit der Bühlschule freigesetzt werden (Nutzung vorhandener<br />
Strukturen und Schaffung eines durchgängigen Ganztageskonzepts).<br />
2.2.6 Waldorfkindergarten<br />
Soweit die Plätze des Waldorfkindergartens mit <strong>Giengen</strong>er Kindern belegt waren,<br />
wurden diese in den vergangenen Bedarfsplanungen anerkannt und förderrechtlich wie<br />
die kirchlicher Träger behandelt. Plätze mit auswärtigen Kindern waren nicht anerkannt.<br />
5 Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales unter Bezugnahme auf<br />
Verlautbarungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge des Deutschen<br />
Städtetags im Positionspapier „Ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und<br />
Jugendlichen“ vom 16.01.2003<br />
39
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Mit Blick auf die nachhaltigen Auslastungsprobleme und geringe Nachfrage wird die<br />
Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 nicht mehr in der Bedarfsplanung<br />
aufgenommen. In der Bedarfsberechnung (siehe Tabelle unter 2.2.3) sind die Plätze<br />
nicht mehr als Aufschlag bezirksübergreifend berücksichtigt.<br />
40
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
3. Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren (U 3)<br />
3.1 Ermittlung des quantitativen Bedarfs<br />
Nach den Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) hatte die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Giengen</strong> in der vorangegangenen Bedarfsplanung für Kinder unter 3 Jahren einen<br />
örtliche Versorgungsquote von 15% (rd. 80 Plätze davon 33 Plätze in Tagespflege<br />
und 47 in Einrichtungen) bis 01.10.2010 in festgelegten Ausbaustufen sicherzustellen.<br />
Nach Vereinbarung des sog. Krippegipfels zwischen Bund und Länder erfolgte eine<br />
Zielerweiterung und ist eine bundesdurchschnittliche Versorgungsquote von 35%<br />
(Orientierungsgröße Baden-Württemberg landesdurchschnittliche Versorgungsquote<br />
von 34%) für 0 bis 2 Jährige Kinder bis zum Jahr 2013 in festgelegten Ausbaustufen zu<br />
erreichen. Die Versorgungsquote wurde nicht gesetzlich festgelegt, jedoch gilt nach<br />
Kinderförderungsgesetz ab 01.08.2013 ein subjektiver Rechtsanspruch für 1 und 2<br />
Jährige Kinder auf einen Betreuungsplatz, den die Kommunen zu erfüllen haben. Für<br />
Kinder unter 1 Jahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Die damit<br />
verbundenen Planunsicherheiten und der Handlungsdruck durch die geltenden Fristen<br />
und Regelungen zur Investitionsförderung wurden bereits in der vorangegangenen<br />
Planung eingehend erläutert.<br />
In der nachfolgenden Tabelle wird der Ausbaubedarf in Plätzen unter<br />
Berücksichtigung des derzeitigen Bestands und der prognostizierten Kinderzahl für<br />
2010 (Terminziel TAG mit 15% Versorgungsquote), 2013 (Terminziel aktuelle<br />
Verpflichtung mit 35% Versorgungsquote) und 2030 (langfristige Prognose) berechnet.<br />
Unter Ziffer 3.2.3 erfolgt eine kleinräumige Betrachtung, um den Bedarf an<br />
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren möglichst wohnortnah zu ermitteln.<br />
41
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren<br />
1. Einwohner 31.12.2009 2013 2025 2030<br />
Anzahl Kinder unter 3 Jahren 423 474 458 436<br />
2. Bestand Betreuungsplätze<br />
Kleinkindgruppe/Krippe 10<br />
Altersgemischte Gruppe 40<br />
Tagespflege 16<br />
Ganztagesgruppe 3<br />
Sonstige<br />
Summe Plätze 69<br />
3. Versorgungsquote aktuell 16,3%<br />
institutionelle Angebote 12,5%<br />
dav.Ganztagesangebote 0,7%<br />
Tagespflege 3,8%<br />
4. Versorgungsquote bezogen auf … 14,6% 15,1% 15,8%<br />
5. Bedarfsgerechte Versorgungsquote 15% 35% 35% 35%<br />
bedarfsgerechte Platzzahl 63 166 160 153<br />
AM (ab 2013 30%)* 29 50 48 46<br />
Kleinkind (ab 2013 50%)* 8 83 80 76<br />
Tagespflege (ab 2013 20%)* 26 33 32 31<br />
6. Ausbaustand bezogen auf…** 109% 42% 43% 45%<br />
7.<br />
Ausbaubedarf in Plätzen<br />
bezogen auf… -6 97 91 84<br />
AM -14 7 5 3<br />
Kleinkind -2 73 70 66<br />
Tagespflege 10 17 16 15<br />
*<br />
**<br />
zur Erreichung der Versorgungsquote nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz bis 2010 wurde in <strong>Giengen</strong> von<br />
folgender Bedarfsdeckung ausgegangen: 12,5% Plätze Kleinkindgruppen, 46,25% Altersgemischten Gruppen,<br />
41,25% Tagespflege<br />
Ausbaugrad bezieht sich auf die jeweils gültige Zielsetzungen: TAG gültig bis 2010, ab 2013 neue Rechtslage<br />
Das Ziel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes für 2010 ist bezüglich der Versorgungsquote<br />
insgesamt erreicht. Im Bereich der Tagespflege fehlen allerdings 10 Plätze.<br />
Für <strong>Giengen</strong> sind zur Erreichung der entsprechenden Versorgungsquoten ausgehend vom<br />
jetzigen Stand bis 2013 weitere 97 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Von den 97<br />
Plätzen sollten 17 in Tagespflege und 80 in Einrichtungen bereitgestellt werden. Die<br />
Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013 für 1 und 2 Jährige ist hier nicht eingerechnet.<br />
Aufgrund der sich abzeichnenden Diskrepanz zwischen den hier für 2013 und Folgejahre<br />
zugrunde gelegten Daten des Statistischen Landesamtes und den tatsächlichen<br />
Geburtenzahlen, auf die bereits eingegangen wurde, stellt dies ein gewisses<br />
Entwicklungspotential dar.<br />
42
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
3.2.3 Kleinräumige Betrachtung<br />
43
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
3.2.4 Analyse der Kindergartenbezirke<br />
Seit der letzten Fortschreibung ergaben sich keine wesentlichen Änderungen in der<br />
Kleinräumigen Betrachtung. Daher wird im Wesentlichen auf diese Ausführungen<br />
verwiesen und im Folgenden nur auf die Wichtigsten Veränderungen eingegangen.<br />
Durch die Herausnahme des Waldorfkindergartens aus der Bedarfsplanung entfällt ab<br />
dem Kindergartenjahr 2010/2011 der Aufschlag für diese 5 Plätze. Dadurch werden die<br />
Bedarfe in den anderen Kindergartenbezirken leicht erhöht.<br />
Weiterhin wurden bei der Ermittlung der Kinderzahlen ab der aktuellen Planung alle<br />
Kinder berücksichtigt, die im Zeitraum des Kindergartenjahres (01.09. bis 31.08.) unter<br />
3 Jahren sind. Insgesamt besteht nach wie vor ein Fehlbestand an Plätze für Kinder<br />
unter 3 Jahren in Einrichtungen. Dieser steigt bis zum Jahr 2013 auf ca. 85 Plätze an.<br />
Grundlage für die mittel- und langfristigen Kinderzahlen sind bislang die<br />
Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes. Aufgrund der aktuellen Geburten<br />
im Jahr 2009 sind diese grundsätzlich zu hinterfragen. Offensichtlich liegen diese<br />
Daten weit unter den Vorausrechnungen des Stala.<br />
Bezirk 1 (Städt. Kindergarten St. Peter)<br />
Der Bedarf an Kleinkindangeboten innerhalb des Kindergartenbezirks könnte St. Peter<br />
grundsätzlich decken. Tatsächlich wird jedoch die derzeit einzige Kleinkindbetreuung<br />
für bereits 12 Monate alte Kinder stark bezirksübergreifend frequentiert. Die Nachfrage<br />
nach dem Angebot ist enorm und führt zu Wartelisten. Darüber hinaus hält St. Peter<br />
weiterhin als einzige Einrichtung auch Ganztagesplätze für Kinder ab 2 Jahren vor.<br />
Eine Entlastung der Einrichtung und Befriedigung der großen Nachfrage müsste<br />
dringend erfolgen in dem die bereits in 2009/2010 geplanten Kleinkindgruppen in<br />
anderen Einrichtungen eingerichtet werden.<br />
Bezirk 2 (Städt. Kindergarten Kirchplatz, Ev. Kindergarten Lederstrasse)<br />
Im Bezirk werden ca. 22 Plätze für Kleinkinder benötigt. Ab dem Kindergartenjahr<br />
2008/2009 wurde eine altersgemischte Gruppe im Kindergarten Lederstrasse<br />
eingerichtet, in der Kinder ab 2 Jahren aufgenommen werden. Der weitere Bedarf kann<br />
kurzfristig noch mit diesen neu geschaffenen Plätzen und den derzeit noch<br />
bestehenden leichten Überhänge bei den Kindergartenkindern im Kindergarten<br />
Lederstraße gedeckt werden. In den kommenden Jahren muss jedoch nach anderen<br />
Lösungen gesucht werden, da der Kindergarten Kirchplatz zum jetzigen Zeitpunkt über<br />
keine freien Kapazitäten mehr verfügt. Die zum Kindergartenjahr freiwerdenden<br />
Kapazitäten werden zum Einstieg in die Altersmischung genutzt.<br />
Eine Möglichkeit ist die bereits ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 geplante<br />
Überführung der altersgemischten Gruppe in der Lederstraße in eine Kleinkindgruppe<br />
mit 10 Plätzen für Kinder ab 12 Monate (bzw. 12 Plätzen bei ausschließlich 2 Jährigen<br />
Kindern). Die Umstrukturierung ist zum Kindergartenjahr 2010/2011 erfolgt. Weiter<br />
erfolgt der Einstieg in eine altersgemischte Gruppe im Kindergarten Kirchplatz ab dem<br />
Kindergartenjahr 2010/2011. Damit können maximal 15 Plätze geschaffen werden.<br />
44
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Bezirk 3 (Ev. Kindergarten Schwage)<br />
Im Bezirk besteht ein Bedarf von rd. 18 Plätzen für Kleinkinder. Aufgrund der Situation<br />
bei den Kindergartenkindern und durch die Intensivkooperation mit der Lebenshilfe<br />
stehen im Kindergarten Schwage keine Ressourcen für Kleinkinder zur Verfügung. Die<br />
Intensivkooperation der Lebenshilfe soll nach Vorstellungen der Kinderbetreuung in<br />
<strong>Giengen</strong> weiterhin Bestandteil des Konzeptes bleiben, gleichwohl hängt dies auch von<br />
den Planungen der Lebenshilfe ab. Die Versorgung mit Kleinkindangeboten im Umfang<br />
von 18 Plätzen kann nur durch Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten bewerkstelligt<br />
werden und muss bei der laufenden Entscheidung über Investitionen im Bereich<br />
Innenstadt berücksichtigt werden.<br />
Bezirk 4 (Ev. Kindergarten Hainbuchenweg, Kath. Kindergarten St. Martin, Kath.<br />
Kindergarten St. Michael)<br />
Für Kleinkinder besteht in der Südstadt ein Bedarf von rd. 34 Plätzen. Derzeit sind 10<br />
Plätze in altersgemischten Gruppen vorhanden. Eine Gruppe besteht im Kindergarten<br />
St. Michael, weiter wurde im Kindergarten Hainbuchenweg eine Gruppe mit<br />
Altersmischung eingerichtet. Da diese jedoch langfristig im Hinblick auf den<br />
Betreuungsbedarf nicht ausreichend sind, und weiter Kapazitäten nach wie vor nicht<br />
zur Verfügung müssen zusätzliche Platzkapazitäten aufgebaut werden. Bei der<br />
geplanten Investitionsentscheidung sind jedoch wie bereits unter Ziffer 2.2.4 dargestellt<br />
die stark rückläufigen Kinderzahlen in der Südstadt bei der Ermittlung des<br />
tatsächlichen Raumbedarfs zu berücksichtigen.<br />
Bezirk 5/6 (Ev. Kindergarten Käppelesberg, Städt. Kindergarten Memminger<br />
Wanne, Waldorfkindergarten ab Juli 2006)<br />
Im Kindergartenbezirk werden rd. 26 Plätze für Kleinkinder benötigt. Die Platzsituation<br />
für Kindergartenkinder zeigt erst ab dem Jahr 2010/2011 Überhänge im Umfang von<br />
ca. 14 Plätzen. Damit könnte lediglich eine altersgemischte Gruppe mit 5 Plätzen für<br />
Kleinkinder eingerichtet werden und im ggf. im Folgejahr weitere AM Gruppen. Damit<br />
wäre jedoch zum Terminziel 1.9.2013 nur ca. 50% des Kleinkindbedarfs abzudecken.<br />
Die vollständige Versorgung mit Kleinkindangeboten kann nur durch Schaffung<br />
zusätzlicher Platzkapazitäten bewerkstelligt werden und muss bei der laufenden<br />
Entscheidung über Investitionen im Bereich Innenstadt berücksichtigt werden.<br />
Bezirk 7 (St. Maria Burgberg)<br />
In Burgberg ist mittelfristig mit einem Bedarf von 12 Kindern zu rechnen.<br />
Mittlerweile ist die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe erfolgt. Daneben wurden<br />
auch auf aufgrund der Verfügbarkeit von Plätzen in der Regelgruppe Plätze für Kinder<br />
unter 3 Jahren geschaffen. Damit sind die vorhandenen Kapazitäten voll ausgelastet.<br />
Der künftig zusätzliche Bedarf erfordert weitere Plätze, die über freie Raumkapazitäten<br />
in der Einrichtung abgedeckt werden könnten und je nach stabiler Nachfrage eine 3.<br />
Gruppe erfordern.<br />
Bezirk 8 (Ev. Kindergarten Hürben)<br />
Die Problematik der rückläufigen Kinderzahlen wurde bereits dargestellt. Der Bedarf<br />
von 9 Plätzen kann grundsätzlich von der Einrichtung gedeckt werden und erfordert<br />
ggf. die Fortsetzung des Betriebs einer 2. Gruppe trotz insgesamt sehr geringer<br />
Kinderzahlen. Eine Rechtfertigung wird über die Sicherstellung der<br />
Kernzeitenbetreuung für Schulkinder durch den Kindergarten erreicht.<br />
45
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
4. Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder (S)<br />
4.1 Ermittlung des Bedarfs<br />
Auf die Ausführungen des Basisplans ab Seite 63 wird verwiesen.<br />
Im Hinblick auf die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hat die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Giengen</strong> eine durchschnittliche Versorgungsquote von 20% für Schulkinder von 6<br />
bis 13 Jahren ermittelt und als Ausbauziel bis 2010 festgelegt. In der vergangenen<br />
Planung wurde die Versorgungsquote mit Blick auf ein durchgängiges<br />
Betreuungsangebot vom Kleinkindalter bis zum Grundschulalter ab 2013 nochmals<br />
konkretisiert und auf 35% festgelegt. Die Gründe sind bereits in den vorangegangenen<br />
Bedarfsplanungen erläutert. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> kann eine Versorgungsquote von 20%<br />
bis zum Jahr 2010 für alle Schulkinder bei weitem erreichen, da insbesondere das<br />
Ganztagesangebot an den weiterführenden Schulen bereits in den Vergangenheit gut<br />
ausgebaut war und seit der letzten Bedarfsplanung das Angebot für Kinder ab 14<br />
Jahren an weiterführenden Schulen (Margarete-Steiff-Gymnasium) weiter ausgebaut<br />
wurde.<br />
Die Unterversorgung in der Betreuung von Grundschulkindern konnte nun v.a. mit dem<br />
Ausbau der Grundschule an der Bühlschule zur teilgebundenen Ganztagesschule in<br />
Kooperation mit dem Kindergarten St. Martin maßgeblich verbessert werden. Weiter<br />
wird an der Bergschule Kernzeitenbetreuung und zwischenzeitlich auch an den<br />
Grundschulen Burgberg und Hürben in Kooperation mit den dortigen Kindergärten<br />
angeboten.<br />
Dadurch ergibt sich seit der letzten Bedarfsplanung eine weitere leichte Steigerung der<br />
Versorgungsquote für Grundschüler auf 25,1%.<br />
Diese Versorgungsquote ist jedoch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf immer noch nicht zufrieden stellend. V.a. die zunehmende Zahl an<br />
Umschulungsanträge in die Ganztagesschule Bühlschule aufgrund beruflicher<br />
Erfordernisse zeigt den Bedarf.<br />
Im Kernstadtbereich wird diesen Erfordernissen durch die Erweiterung der Lina-<br />
Hähnle-Schule zu einer Ganztagesschule in teilgebundener Form im<br />
Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2011/2011 Rechnung getragen. Auch der<br />
Ausbau der Betreuungsangebote in der Grundschule Hohenmemmingen könnte zu<br />
einer weiteren Verbesserung der Versorgung führen.<br />
46
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
47
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
VII. Ziele und Maßnahmenplanung<br />
1. Allgemein<br />
Die Ziele und Maßnahmen der vorangegangen Planung behalten weiterhin ihre<br />
Gültigkeit, soweit in dieser Planung nichts Abweichendes vereinbart ist.<br />
1.1 Tagespflege<br />
Ziel 1:<br />
Die Profilierung der Tagespflege und Aufwertung als gleichwertiges Angebot wird im<br />
Rahmen der kommunalen Möglichkeiten gefördert<br />
Die bisherigen Steuerungsinstrumente zum Ausbau der Tagespflege sind hinsichtlich<br />
ihrer Geeignetheit zu überprüfen und ggf. anzupassen<br />
Erstellung eines Konzeptes mit dem Tagesmütterverein zur Weiterentwicklung der<br />
Tagespflege. Das Konzept soll die örtlichen Gegebenheiten verstärkt berücksichtigen.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit soll strukturell besser verankert werden. Die Einführung neuer<br />
Formen der Tagespflege soll konkretisiert und die Zusammenarbeit mit den<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen forciert werden.<br />
1.2 Kleinkindbetreuung<br />
Ziel 2:<br />
Kurzfristige Befriedigung der dringlichen Nachfrage nach Kleinkindplätzen zur<br />
Überbrückung der zeitlichen Verschiebung der beschlossenen Investitionsmaßnahmen<br />
Das Aufnahme- und Vergabeverfahren von Plätzen ist zu optimieren um die<br />
vollständige Belegung aller verfügbaren Plätze sicherzustellen. Grundlage hierfür ist<br />
eine Intensivierung der Abstimmung unter den Trägern und Einrichtungen.<br />
Für fehlende Plätze bei der Kleinkindbetreuung sollen bis zur Umsetzung der<br />
vorgesehenen Planungen (Neubau Salztröge - urspr. Inbetriebnahme 01.09.2011<br />
geplant, jetzt erst Ende 2012/Anfang 2013), Nutzung Bergschule - Inbetriebnahme<br />
01.09.2012 geplant, jetzt Ende 2012/Anfang 2013) Interimslösungen gesucht und<br />
benannt werden. Wartelisten werden für die Interimszeit akzeptiert und gezielt<br />
abgearbeitet.<br />
Ziel 3:<br />
Evaluierung der bislang nicht planmäßig eingerichteten Angebote für Kleinkinder und<br />
Erarbeitung von Alternativen<br />
Überprüfung inwieweit die Einrichtung der Kleinkindgruppe im Kindergarten<br />
Hainbuchenweg vor dem Hintergrund des anstehenden Neubaus noch sinnvoll ist.<br />
Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Kindergartenbezirk mit dem Ziel die<br />
Bedarfslage im Kindergarten Käppelesberg zu überprüfen und die Einrichtung einer AM<br />
Gruppe auch im Kindergarten Memminger Wanne zu ermöglichen.<br />
Überprüfung inwieweit der Bedarf einer zweiten AM Gruppe im Kindergarten Hürben<br />
begründet ist.<br />
48
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
1.3 Kinderbetreuung<br />
Ziel 4:<br />
Abwanderungen zur Kinderbetreuung in andere Gemeinden sollen ausschließlich aus<br />
familiären und beruflichen Gründen erfolgen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> bezahlt rd. 38.000 € Kostenausgleich an andere Kommunen für die<br />
Betreuung <strong>Giengen</strong>er Kinder. Gründe, die zur Abwanderung führen, sollen soweit<br />
möglich verifiziert werden. Die sich hieraus ergebenden Korrekturmaßnahmen sind<br />
einzuleiten.<br />
1.4 Ergänzende Betreuungsangebote<br />
Ziel 5:<br />
Entwicklung von niedrigschwelligen, ergänzenden Betreuungsangeboten unter<br />
Einbeziehung von Kooperationspartnern insbesondere auch Ehrenamt<br />
Eine Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe der Ökumenischen Sozialstation wird<br />
geprüft und ggf. umgesetzt.<br />
Selbstorganisierte Gruppen und Vereine werden durch die Bereitstellung von Räumen<br />
unterstützt. Beispielsweise könnten hierzu neben den Angeboten der institutionellen<br />
Kinderbetreuung im künftigen Raumkonzept der Bergschule Räumlichkeiten für<br />
ergänzende Betreuungsangebote berücksichtigt werden.<br />
Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Eltern in geeigneten Räumlichkeiten<br />
(z.Bsp. Bergschule) ist zu überprüfen, hierbei sind bereits vorhandene Konzepte<br />
(Bündnis Familie, Zielvereinbarung Vereinbarkeit Beruf und Familie usw.) einzubinden.<br />
Ein Konzept Leihoma und Leihopa soll erarbeitet werden. Dabei soll die Duale<br />
Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim (ehemals BA) mit eingebunden werden.<br />
Aufbau und Koordination einer Babysitterbörse mit Kooperationspartnern<br />
(beispielsweise in Verbindung mit Schulen, oder kirchlichen Jugendgruppen).<br />
Die Kinderbetreuung an Samstagen soll weiter ausgebaut werden. Denkbar wäre<br />
hierbei eine Zusammenarbeit mit Handel und Gewerbe.<br />
Einrichtungsergänzende flexible, verlässliche Betreuungsangebote insbesondere zu<br />
Randzeiten sollen entwickelt werden. Hierbei sind die Möglichkeiten der<br />
Kleingruppenbetreuung, Großtagespflegestellen oder Tagespflege in anderen<br />
geeigneten Räumen mit einzubeziehen.<br />
1.5 Ehrenamtliche Netzwerke<br />
Ziel 6:<br />
Transparenz der bestehenden Netzwerke schaffen und die Weiterentwicklung<br />
vorhandener Netzwerke unterstützen<br />
Erfassung und Strukturierung des aktuellen Bestands transparent nach Zielgruppen<br />
und Organisationsformen (Ist-Analyse).<br />
Schaffung von Austauschmöglichkeiten und Kommunikationsplattformen<br />
49
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Fehlende Bedarfe/Angebote sollen ermittelt und abgedeckt werden (Bedarfsplanung).<br />
Hierfür soll im Netzwerk nach Kooperationspartnern (Kirchen, Schulen, Vereinen, beim<br />
Gewerbe und Handelsverein, Bibliothek, Musikschule, VHS, Seniorenrat und<br />
Seniorenbegegnungsstätte, Betrieben, Agendagruppen) gesucht werden.<br />
1.6 Qualitätsentwicklung und Sicherung<br />
Grundsatz zum Qualitätsmanagement: „Für unsere Kinder ist das Beste gerade gut<br />
genug.“ (Margarete Steiff)<br />
Ziel 7:<br />
Verbindliche und nachprüfbare Realisierung des Förderauftrages der<br />
Kindertagseinrichtungen<br />
In allen Kinderbetreuungseinrichtungen soll ein Qualitätsmanagement (QM) eingeführt<br />
und entsprechend, der für die Träger maßgeblichen Norm, nachhaltig umgesetzt<br />
werden. Wesentliches Element ist die Erstellung eines Qualitätsmanagementhand-<br />
buches.<br />
Ziel 8:<br />
Die Kindergartenträger verpflichten sich zur aktiven Förderung des<br />
Qualitätsmanagements in den Kindertageseinrichtungen und stellen die<br />
Rahmenbedingungen sicher<br />
Die Rahmenbedingungen und QM-Systeme der verschiedenen Träger sollen<br />
transparent dargestellt werden.<br />
Ziel 9:<br />
In festgelegten Qualitätsbereichen und an den Schnittstellen sollen einheitliche<br />
trägerübergreifende Standards eine Vergleichbarkeit sicherstellen<br />
Eine Vergleichbarkeit kann nur bei gleichen Bedingungen erfolgen. Hierbei erfolgt die<br />
Abgrenzung in Punkten, die in den Bereich der Profilierung der verschiedenen Träger<br />
und Einrichtungen fallen. Im Qualitätshandbuch sollen trägerübergreifende Standards<br />
und Prozesse u.a. zu folgenden Inhalten festgehalten werden: Aufnahme- und<br />
Vergabekriterien, Aufnahmeverfahren in Kinderbetreuungseinrichtungen, usw.<br />
Ziel 10:<br />
Anhebung der Personalstandards über die landesweiten Regelungen hinaus<br />
Die Anhebung des Personalstandards war bereits Zielsetzung, soll jedoch trotz der<br />
landesweiten Regelung je nach sozialer Belastung der Einrichtung weiter angestrebt<br />
werden. Für die Ermittlung ist ein einheitlicher Kriterienkatalog abzustimmen.<br />
1.6 Kommunikation und Zusammenarbeit der Träger<br />
Ziel 11:<br />
Verbesserung Zusammenarbeit und Austausch aller Kindergartenträger zur<br />
Weiterentwicklung gemeinsamer Angebote (Evaluation und ggf. Anpassung)<br />
Die Kommunikation, Information und Zusammenarbeit der Träger und Gremien soll<br />
transparent und dokumentiert sein (z.Bsp. Kommunikationsmatrix). Die Grundsätze der<br />
Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sind auf Träger- und Einrichtungsebene zu<br />
definieren.<br />
50
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
1.7 Partizipation von Eltern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
Ziel 12:<br />
Zwischen Eltern, Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen und der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
als Gesamtverantwortliche für die Kinderbetreuung soll ein umfassender<br />
Informationsaustausch stattfinden<br />
Entscheidungen und Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuung sollen für Eltern<br />
transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Über bestehende und neue<br />
Angebote sowie über für sie relevante Themen sind Eltern umfassend und transparent<br />
zu informieren. Hierbei sind verschiedene Methoden und Instrumente zu erproben. Es<br />
sind auch neue Instrumente in Form einer Neubürgermappe, Geburtsbrief u. ä.<br />
anzudenken.<br />
Ziel 13:<br />
Förderung von Begegnung, Austausch und Kommunikation unter Eltern<br />
Um die Begegnung und Kommunikation unter Eltern zu unterstützen und zu fördern,<br />
werden Räume für Eltern zu diesen Zwecken erhalten und geschaffen (Elterncafes,<br />
Elternecken in Betreuungseinrichtungen, Erhalt von Spielplätzen usw.).<br />
Ziel 14:<br />
Organisierte Elternbeteiligung an Entscheidungsprozessen zur Weiterentwicklung der<br />
Kinderbetreuung<br />
Impuls zur Bildung eines Gesamtelternbeirats (GEB) im Kindergartenbereich<br />
Die <strong>Stadt</strong> unterstützt die Arbeit durch kostenlose Bereitstellung von Infrastruktur.<br />
(Langfristige) Beteiligung eines Vertreters des GEB im Kuratorium als Experte.<br />
1.9 Kinder- und Familienzentren<br />
Ziel 15:<br />
Kindertageseinrichtungen in <strong>Giengen</strong> werden bedarfsorientiert zu Kinder- und<br />
Familienzentren weiterentwickelt. Die Kindertageseinrichtungen verstehen sich als Orte<br />
der Information, Vermittlung, Beratung, Begleitung und Unterstützung für Familien<br />
(Netzwerkknoten)<br />
Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen. Bei der langfristigen Umsetzung sollen<br />
gemeinsame, trägerübergreifende Standards zu Grunde gelegt werden. Eine erste<br />
Umsetzung soll in einem Pilotprojekt erfolgen. Die Piloteinrichtung soll bei der<br />
Durchführung best möglichst unterstützt werden.<br />
Die Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und Kooperationen zwischen<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Trägern von Bildungs- und<br />
Beratungsangeboten zum Wohle von Familien soll gefördert und forciert werden.<br />
51
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
1.10 Inklusion<br />
Ziel 16:<br />
Der Inklusionsgedanke soll verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden, um im<br />
Umgang mit Unterschiedlichkeiten und Individualität bei Menschen mit Behinderungen<br />
ein neues Bewusstsein zu entwickeln<br />
In die Leitbilder der Kindertageseinrichtungen ist der Inklusionsgedanke aufzunehmen.<br />
Berücksichtigung und Überprüfung des Inklusionsgedankens in allen Ziele und<br />
Maßnahmen im vorschulischen Bildungsbereich.<br />
Die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen sollen durch Fortbildungen sensibilisiert<br />
und in ihrer Arbeit unterstützt werden.<br />
Bei Neubau und Umbaumaßnahmen sollen die Räumlichkeiten barrierefrei geplant und<br />
gestaltet werden (Herstellung von Barrierefreiheit)<br />
Ziel 17:<br />
Optimale Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder anbieten und inklusive Bildung<br />
fördern<br />
Die interdisziplinäre Kooperation insbesondere zwischen Schule, Kindergarten,<br />
Frühförder- und Fachstellen ist weiterzuentwickeln. Hierdurch soll eine<br />
vorausschauende und frühzeitige Planung des individuellen Förder- und<br />
Bildungsweges sichergestellt werden.<br />
52
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Anlage 1<br />
Übersicht Ziele und Maßnahmenplanung<br />
Handlungsfeld/Ziel Maßnahme<br />
Tagespflege<br />
Profilierung der Tagespflege/Aufwertung als<br />
Überprüfung und Anpassung Steuerungsinstrumente<br />
gleichwertiges Angebot<br />
Erstellung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der Tagespflege<br />
Kleinkindbetreuung<br />
Kurzfristige Befriedigung Nachfrage nach<br />
Kleinkindplätzen/Überbrückung der zeitlichen<br />
Verschiebung Investitionen<br />
Evaluierung der bislang nicht planmäßig eingerichteten<br />
Angebote für Kleinkinder und Erarbeitung von<br />
Alternativen.<br />
Kinderbetreuung<br />
Abwanderungen zur Kinderbetreuung in andere<br />
Gemeinden reduzieren<br />
ergänzende Betreuungsangebote<br />
Entwicklung niedrigschwelliger, ergänzender<br />
Betreuungsangeboten mit Kooperationspartnern<br />
ehrenamtliche Netzwerke<br />
Transparenz/Weiterentwicklung Netzwerke<br />
Qualitätsentwicklung und -sicherung<br />
Optimierung Aufnahme- und Vergabeverfahren<br />
Erarbeitung von Interimslösungen<br />
Überprüfung Einrichtung Kleinkindgruppe Kindergarten<br />
Hainbuchenweg<br />
Erarbeitung Gesamtkonzept für Kindergartenbezirk 5/6<br />
(Kindergärten Käppelesberg und Memminger Wanne)<br />
Überprüfung Bedarf zweite AM Gruppe Kindergarten Hürben<br />
Verifizierung der Abwanderungsgründe/Einleitung von<br />
Korrekturmaßnahmen<br />
53<br />
Umsetzungs-<br />
plan Verantwortlich Ressourcen<br />
ab 2010/2011<br />
ab 2010/2011<br />
ab 2010/2010<br />
ab 2010/2011<br />
ab 2010/2011<br />
Prüfung Kooperation Nachbarschaftshilfe Ökumenische<br />
Sozialstation ab 2011<br />
Unterstützung Selbstorganisierte Gruppen und Vereine<br />
2011<br />
Prüfung zentrale Anlaufstelle für Eltern<br />
2013<br />
Konzept Leihoma und Leihopa Koop. Duale Hochschule Baden-<br />
Württemberg Heidenheim<br />
2011<br />
Konzept Babysitterbörse mit Kooperationspartnern<br />
2011<br />
Ausbau Kinderbetreuung an Samstagen Koop. Handel und<br />
Gewerbe 2011<br />
Aufbau einrichtungsergänzender<br />
Betreuungsangebote/Randzeitenbetreuung ab 2011<br />
Erstellung Ist-Analyse<br />
2011<br />
Schaffung Austauschmöglichkeiten/Kommunikationsplattformen<br />
2011/2012<br />
Bedarfsplanung/Bedarfsdeckung unter Einbezug<br />
Kooperationspartner ab 2011<br />
<strong>Stadt</strong>, TMV<br />
Fachkräfte Einr.<br />
<strong>Stadt</strong> , TMV<br />
Fachkräfte Einr.<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger<br />
Fachkräfte Einr.<br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger<br />
Fachkräfte Einr.<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger anteilig (Anteil Kommune ca. 90%) von +<br />
1,7 Stellen zzgl. Sachk., Erstausstattung<br />
3.000 €<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger<br />
+ 0,2 Stellen, Erstausstattung 3.000 €<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger anteilig (Anteil Kommune ca. 90%) von +<br />
0,2 Stellen<br />
<strong>Stadt</strong> , Träger<br />
Fachkräfte Einr.<br />
Einsparung ca. 20.000 €<br />
<strong>Stadt</strong>, Nachbarschaftshilfe nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
<strong>Stadt</strong> , Träger<br />
Kooperationspartner Bereitstellung von Räumen<br />
<strong>Stadt</strong><br />
Personal, Raum- und Sachkosten<br />
Seniorenrat<br />
DHBW, <strong>Stadt</strong><br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
Kircheng., Schulen<br />
<strong>Stadt</strong><br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
GHV, <strong>Stadt</strong> nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
<strong>Stadt</strong><br />
Kooperationspartner<br />
Kuratorium<br />
<strong>Stadt</strong>, Kooperationspartner<br />
vorhandenes Personal<br />
ggf. Räume, Ausstattung<br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Realisierung Förderauftrag Kindertageseinrichtungen Einführung/Umsetzung trägerspezifisches Qualitätsmanagement<br />
Selbstverpflichtung Kindergartenträger Förderung<br />
Qualitätsmanagement<br />
Vergleichbarkeit durch einheitliche/trägerübergreifende<br />
Standards<br />
Darstellung Rahmenbedingungen und QM-Systeme<br />
Beschreibung trägerübergreifender Standards und Prozesse in<br />
festgelegten Qualitätsbereichen/Schnittstellen<br />
Anhebung Personalstandards Abstimmung trägerübergreifender Kriterienkatalog<br />
Kommunikation und Zusammenarbeit der Träger<br />
Verbesserung Zusammenarbeit Kindergartenträger Dokumentation Kommunikationsstrukturen, Definition Grundsätze<br />
der Zusammenarbeit Träger- und Einrichtungsebene<br />
Partizipation von Eltern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />
Umfassender Informationsaustausch Eltern, Träger,<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> als Gesamtverantwortliche<br />
Förderung von Begegnung, Austausch und<br />
Kommunikation unter Eltern<br />
Organisierte Elternbeteiligung<br />
Kinder- und Familienzentrum<br />
Bedarfsorientierte Weiterentwicklung von<br />
Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und<br />
Familienzentren<br />
Inklusion<br />
Verankerung Inklusionsgedanke in der Öffentlichkeit<br />
Optimale Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder<br />
anbieten/inklusive Bildung fördern<br />
Erprobung von Methoden und Instrumenten zur Information<br />
(Neubürgermappe, Geburtsbrief u.ä.)<br />
Schaffung und Erhaltung von Räumen für Eltern<br />
54<br />
sukzessive<br />
sukzessive<br />
ab 2011<br />
2012<br />
2010<br />
2011<br />
2011<br />
Impuls Bildung Gesamtelternbeirat und Bereitstellung von<br />
Infrastruktur 2011<br />
(Langfristige) Beteiligung GEB im Kuratorium<br />
ab 2012<br />
Stufenweise Umsetzung (Start Pilotprojekt)<br />
Entwicklung gemeinsamer, trägerübergreifende Standards<br />
Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und Kooperationen<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen/Trägern von Bildungs- und<br />
Beratungsangeboten<br />
Aufnahme Inklusion in Leitbilder<br />
Berücksichtigung/Überprüfung Inklusionsgedanken in<br />
Ziele/Maßnahmen im vorschulischen Bildungsbereich<br />
Fortbildungen Fachkräfte Kindertageseinrichtungen<br />
Herstellung Barrierefreiheit Neu- und Umbaumaßnahmen<br />
Weiterentwicklung interdisziplinäre Kooperation<br />
2011<br />
sukzessive<br />
sukzessive<br />
sukzessive<br />
2011/2012<br />
2011ff.<br />
sukzessive<br />
Träger, Qualitäts-<br />
beauftragte<br />
Träger, Qualitäts-<br />
beauftragte<br />
Qualitätsbeauftragte d. Träger,<br />
Kuratorium<br />
<strong>Stadt</strong> mit Beteiligung der Träger +<br />
Kuratorium<br />
Träger , <strong>Stadt</strong><br />
Träger, <strong>Stadt</strong><br />
Bildungseinrichtungen<br />
Träger , Einrichtungen<br />
<strong>Stadt</strong>, Kirchengemeinden<br />
<strong>Stadt</strong><br />
<strong>Stadt</strong><br />
Träger, <strong>Stadt</strong><br />
Kooperationspartner<br />
Einrichtungen<br />
Träger, <strong>Stadt</strong><br />
Kooperationspartner,<br />
Einrichtungen<br />
Träger, <strong>Stadt</strong><br />
Einrichtungen<br />
Träger, <strong>Stadt</strong><br />
Einrichtungen<br />
Schulen<br />
Träger<br />
Einbezug Schulen<br />
Gebäudemanagement der <strong>Stadt</strong>,<br />
Träger als Bauherren<br />
<strong>Stadt</strong>, Träger<br />
Schulen<br />
Fachberatungen der Träger,<br />
Qualitätsbeauftragte, Sachkostenbudget<br />
s.o.<br />
s.o.<br />
Annahme: 5 Gruppen mit 0,2 Stellen rd.<br />
35.000 €<br />
Porto 100-200 €/Jahr, Druckkosten etc.<br />
Raumkosten und ggf. Ausstattung<br />
Raum- und Sachkosten<br />
nach Konkretisierung d. Maßnahme zu<br />
beziffern<br />
s.o.<br />
Fortbildungskosten, s. hierzu<br />
Schulentwicklungsplanung bzw. HH 2011<br />
Schulverwaltung<br />
abhängig von baulichen Maßnahmen
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Anlage 2<br />
Betriebsformen aus Orientierungshilfe KVJS:<br />
55
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
56
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
57
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Anlage 3<br />
Kindergartenbezirke<br />
4<br />
3<br />
1<br />
58<br />
2<br />
5/6
<strong>Kinderbetreuungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong>_________________________ ________________<br />
Quellenangaben:<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, www.stala-bw.de<br />
Orientierungshilfe KVJS Mai 2009<br />
59