Flüchtlingslager in Deutschland
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© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Niedersachsen<br />
© Dragana Pesic<br />
<strong>Flüchtl<strong>in</strong>gslager</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge müssen nach ihrer Ankunft zwischen sechs Wochen und<br />
drei Monaten <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er so genannten Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung<br />
verbleiben. Danach können die Bundesländer Flüchtl<strong>in</strong>ge auch <strong>in</strong> Wohnungen<br />
unterbr<strong>in</strong>gen. Viele Bundesländer weisen Asylsuchende und Geduldete<br />
aber jahrelang <strong>in</strong> Lager e<strong>in</strong>.<br />
BREMEN In Bremen gibt es drei<br />
größere und zwei kle<strong>in</strong>ere Lager, <strong>in</strong> Bremerhaven<br />
weitere vier. In der Regel werden<br />
dort Flüchtl<strong>in</strong>ge, die e<strong>in</strong>en Asylantrag stellen,<br />
für bis zu vier Jahren untergebracht.<br />
NIEDERSACHSEN Das niedersächsische Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
erklärte bereits 2003, dass mit Lagerunterbr<strong>in</strong>gung<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge »durch die Mitarbeiter der E<strong>in</strong>richtungen sehr viel<br />
wirkungsvoller als bei e<strong>in</strong>er dezentralen Unterbr<strong>in</strong>gung zum freiwilligen<br />
Verlassen des Landes veranlasst werden«. H<strong>in</strong>gegen führe<br />
»das Leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de erfahrungsgemäß zu e<strong>in</strong>er faktischen<br />
Verfestigung des<br />
Aufenthalts«. Insgesamt<br />
unterhält das Land Niedersachsen<br />
drei zentral<br />
verwaltete E<strong>in</strong>richtungen<br />
zur Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Braunschweig,<br />
Oldenburg und<br />
Bramsche (mit jeweils<br />
550 Plätzen), die zum Teil<br />
auch als Ausreisezentren<br />
fungieren. Oldenburg<br />
soll zum 30.06.2011<br />
SAARLAND Das Saarland betreibt e<strong>in</strong> riesiges <strong>Flüchtl<strong>in</strong>gslager</strong>,<br />
<strong>in</strong> dem rund 850 Menschen leben. Seit Jahren<br />
müssen Flüchtl<strong>in</strong>ge im Lager Lebach zweimal die Woche für<br />
Lebensmittel- und Hygienepakete anstehen. Die Zimmer,<br />
die sich bis zu vier Personen teilen müssen, haben <strong>in</strong> der<br />
Regel zwei Etagenbetten, e<strong>in</strong>en Sp<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Tisch, vier Stühle<br />
und e<strong>in</strong>en Kühlschrank. Mehr ist nicht vorgesehen. Gekocht<br />
wird <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsküchen,<br />
geduscht werden<br />
kann nur zu bestimmtenÖffnungszeiten<br />
<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em zentralen<br />
Bad.<br />
BERLIN Als e<strong>in</strong>ziges<br />
Bundesland ermöglicht Berl<strong>in</strong><br />
Flüchtl<strong>in</strong>gen grundsätzlich<br />
nach drei Monaten <strong>in</strong> Wohnungen zu leben. Trotzdem gibt es auch <strong>in</strong><br />
Berl<strong>in</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>gslager</strong>. Als Sanktionsmaßnahme kann bei Geduldeten<br />
die Mietkostenübernahme durch das Sozialamt verweigert werden<br />
und e<strong>in</strong> Platz im Lager zugewiesen werden, wenn die Ausländerbehörde<br />
unterstellt, dass die Betroffenen durch ihr Verhalten die<br />
Abschiebung verh<strong>in</strong>dern.<br />
BRANDENBURG In Brandenburg existieren rund<br />
20 Lager, die zum Teil weitab von jeglicher Infrastruktur liegen<br />
und häufig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sehr schlechten baulichen Zustand s<strong>in</strong>d.<br />
Kontakt zur übrigen Bevölkerung<br />
ist durch die abgeschiedene<br />
Lage kaum möglich, auch Supermärkte<br />
und Rechtsanwälte s<strong>in</strong>d<br />
kaum erreichbar. Immer wieder<br />
werden Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>öde<br />
Opfer rassistischer Übergriffe. In<br />
e<strong>in</strong>igen Lagern wird ke<strong>in</strong> Bargeld<br />
ausgehändigt, sondern lediglich<br />
Chipkarten/Gutsche<strong>in</strong>e oder<br />
Schecks.<br />
geschlossen werden. © Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Brandenburg<br />
HESSEN Da es <strong>in</strong> Hessen ke<strong>in</strong>e landesweiten M<strong>in</strong>deststandards<br />
für die Unterbr<strong>in</strong>gung von Flüchtl<strong>in</strong>gen gibt, s<strong>in</strong>d die Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Landkreisen und Kommunen sehr unterschiedlich.<br />
Im Hochtaunus- und Ma<strong>in</strong>-Taunus-Kreis zum Beispiel müssen fast<br />
alle Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Lagern leben. Bis zu vier Personen müssen sich e<strong>in</strong><br />
Zimmer teilen, ohne<br />
Privatsphäre und zum<br />
Teil unter bedenklichen<br />
hygienischen Zuständen.<br />
Andere Landkreise<br />
br<strong>in</strong>gen Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
dezentral <strong>in</strong> eigenen<br />
Wohnungen unter.<br />
© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Hessen<br />
9
© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Hamburg © Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
10<br />
SCHLESWIG-HOLSTEIN Das Land Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
betreibt selbst e<strong>in</strong> altes Kasernengelände, <strong>in</strong> dem Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Sachleistungen<br />
versorgt werden, als Lager. Die »Wohnverpflichteten« müssen<br />
dort zunächst m<strong>in</strong>destens drei Monate bleiben und können dann <strong>in</strong><br />
die Kommunen und kreisfreien Städte weiter verteilt werden. In der Scholz-<br />
Kaserne Neumünster bef<strong>in</strong>det sich neben der Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung<br />
auch e<strong>in</strong> sogenanntes Ausreisezentrum, <strong>in</strong> das ausreisepflichtige Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
überstellt werden, die mittels Sanktionen wie Leistungskürzungen<br />
und durch regelmäßige »Gespräche« zur »freiwilligen Ausreise« bewegt<br />
werden sollen.<br />
HAMBURG Die Spezialität des Hamburger Unterbr<strong>in</strong>gungssystems ist »Auslagerung«. Alle<br />
neuankommenden Flüchtl<strong>in</strong>ge werden zunächst für e<strong>in</strong>ige Tage <strong>in</strong> der »Anlaufstelle« <strong>in</strong> der Hamburger<br />
Sportallee, e<strong>in</strong>er Unterkunft mit 40 Plätzen, untergebracht.<br />
Nach Stellen des Asylantrags und Durchführung diverser<br />
Anhörungen werden Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Ausnahme von Familien<br />
mit schulpflichtigen K<strong>in</strong>dern für drei Monate <strong>in</strong> die »Wohnaußenstelle«<br />
Nostorf-Horst <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />
e<strong>in</strong>gewiesen. Dort bekommen sie Sachleistungen und e<strong>in</strong><br />
Taschengeld. Zurück <strong>in</strong> Hamburg müssen Flüchtl<strong>in</strong>ge auf<br />
unbestimmte Zeit weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Lagern leben.<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
sieht die Unterbr<strong>in</strong>gung von Flüchtl<strong>in</strong>gen sehr unterschiedlich aus.<br />
Schätzungsweise e<strong>in</strong> Drittel der Flüchtl<strong>in</strong>ge lebt <strong>in</strong> privaten Mietwohnungen,<br />
e<strong>in</strong> weiteres Drittel <strong>in</strong> kommunalen Unterkünften, die<br />
teils Wohnungscharakter haben, und ca. e<strong>in</strong> Drittel muss e<strong>in</strong> Dase<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> Lagern fristen.<br />
RHEINLAND-PFALZ Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz werden<br />
zunächst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em großen Lager <strong>in</strong> Trier untergebracht und mit Sachleistungen<br />
versorgt. Kurios: Fahrräder s<strong>in</strong>d verboten. Anschließend werden die Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
auf die Kommunen verteilt und können <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> Wohnungen ziehen.<br />
Aber auch <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz gibt es Kommunen, die Lager – zum Teil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
sehr schlechten Zustand – unterhalten. Das Lager<br />
<strong>in</strong> Trier dient gleichzeitig auch als Ausreisezentrum, <strong>in</strong><br />
dem Geduldete unter Druck gesetzt werden sollen,<br />
»freiwillig« auszureisen.<br />
BADEN-WÜRTTEMBERG Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />
werden laut Aufnahmegesetz 4,5 m 2 pro Person zum Leben zur Verfügung<br />
gestellt. Bis zu acht Personen müssen sich e<strong>in</strong> Zimmer teilen. Auch<br />
Familien und kranke Menschen werden gezwungen, im Lager zu leben.<br />
Mit 110 Lagern hat Baden-Württemberg nach Bayern e<strong>in</strong>en traurigen<br />
Spitzenplatz im Bundesländervergleich. Fast 5.000 Menschen s<strong>in</strong>d von<br />
Lagerunterbr<strong>in</strong>gung und zum Teil von Mangelversorgung mit Essenspaketen<br />
und Wertgutsche<strong>in</strong>en betroffen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN In Mecklenburg-Vorpommern<br />
gibt es elf <strong>Flüchtl<strong>in</strong>gslager</strong>, von denen zwei aufgrund zurückgehender Flüchtl<strong>in</strong>gszahlen<br />
geschlossen werden sollen. In der Erstaufnahme<strong>in</strong>richtung und der Landesgeme<strong>in</strong>schaftsunterkunft<br />
müssen die Bewohner und Bewohner<strong>in</strong>nen von Sachleistungen<br />
leben. Auch Geduldeten, bei denen die Ausländerbehörden mangelnde Mitwirkung an<br />
der Identitätsklärung unterstellen, werden als Druckmittel die Barleistungen entzogen;<br />
stattdessen werden sie mit Gutsche<strong>in</strong>en oder Sachleistungen versorgt.<br />
SACHSEN-ANHALT Lagerleben ist für<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt Alltag. Sie werden von<br />
den Betroffenen auch »Dschungelheime« genannt, vor<br />
allem, wenn sie im ländlichen Niemandsland oder am<br />
Rande der Kommunen im Industriegebiet liegen. Immer wieder werden Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der Abgeschiedenheit<br />
Opfer rechtsradikaler Übergriffe. Im Jahre 2009 gab es mehrere Attacken auf Flüchtl<strong>in</strong>ge und ihre Familien<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Lager im Bördelandkreis, das sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen bef<strong>in</strong>det.<br />
SACHSEN In Sachsen werden<br />
viele Geduldete und Asylsuchende<br />
<strong>in</strong> zum Teil heruntergekommen und<br />
isolierten Lagern untergebracht. Jahrelang<br />
mussten viele Betroffene von Sachleistungen<br />
leben. Nachdem 2007 e<strong>in</strong> Erlass die Gewährung von Bargeld<br />
ermöglichte, haben viele Kommunen schrittweise auf Bargeldleistungen umgestellt.<br />
E<strong>in</strong>ige Kommunen halten aber nach wie vor an Sachleistungen fest.<br />
THÜRINGEN In Thür<strong>in</strong>gen gibt es über 20 <strong>Flüchtl<strong>in</strong>gslager</strong>.<br />
Diese s<strong>in</strong>d meist abgeschieden und bieten kaum soziale und kulturelle<br />
Integrationsmöglichkeiten. In vielen Regionen gibt es ke<strong>in</strong>e ausreichende<br />
Betreuung und Beratung. Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bekommen <strong>in</strong> der Regel<br />
die ersten vier Jahre Sozialleistungen<br />
<strong>in</strong> Form von Gutsche<strong>in</strong>en.<br />
BAYERN Die Unterbr<strong>in</strong>gung von Flüchtl<strong>in</strong>gen soll laut Bayerischer Verordnung<br />
»die Bereitschaft zur Rückkehr <strong>in</strong> das Heimatland fördern«. So bildet Bayern mit<br />
118 Lagern die Spitze unter den Bundesländern. Über 7.500 Menschen müssen <strong>in</strong><br />
Bayern <strong>in</strong> Mehrbettzimmern<br />
<strong>in</strong> alten Gasthöfen, ausgedienten<br />
Kasernen und verrotteten<br />
Conta<strong>in</strong>erunterkünften leben.<br />
E<strong>in</strong> zermürbender Alltag, oftmals<br />
mit Essens- und Hygienepaketen,<br />
gebrauchter Kleidung oder Gutsche<strong>in</strong>en<br />
und Geme<strong>in</strong>schaftsküchen<br />
und -bädern.<br />
© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Thür<strong>in</strong>gen<br />
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© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Sachsen © Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Sachsen-Anhalt<br />
© Flüchtl<strong>in</strong>gsrat Bayern