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2.9.1 Checkliste Bio-Lebensmittel - Groma

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<strong>2.9.1</strong> <strong>Checkliste</strong><br />

<strong>Bio</strong>-<strong>Lebensmittel</strong><br />

Praktische Umsetzung der Anforderungen an die Basishygiene<br />

Anforderungen ja nein<br />

Wird Ware in Fertigpackungen abgegeben, werden die<br />

Kennzeichnungsvorschriften der VO (EG) Nr. 834/2007<br />

beachtet:<br />

• Name und Anschrift des Herstellers<br />

• einer Bezeichnung des Erzeugnisses mit <strong>Bio</strong>-<br />

Hinweis<br />

• der Code-Nummer des Betriebes<br />

• Vorgaben zur Anordnung dieser<br />

Kennzeichnungselemente auf der Fertigpackung.<br />

Stand Januar 2010 Seite 4 von 4<br />

Bemerkungen /<br />

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