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Annahme von Druckgaspackungen

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KUNDEN-Information<br />

Hinweise zur <strong>Annahme</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Druckgaspackungen</strong><br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Abfall-Spraydosen sind der UN-Nummer 1950 (<strong>Druckgaspackungen</strong>)<br />

zugeordnet. Für die Verpackung und die Beförderung <strong>von</strong> Abfall-<br />

Spraydosen gelten die entsprechenden Gefahrgutvorschriften (ADR/RID,<br />

GGVSEB), z.B. die Sondervorschrift 327 im ADR Abschnitt 3.3.1. Bitte<br />

beachten Sie die Verpackungsanweisung P 207 für die UN-Nr. 1950.<br />

Diese Kundeninformation präzisiert die spezifischen <strong>Annahme</strong>kriterien<br />

der GSB für Spraydosen.<br />

1. Gebindeart und Größe der Außenverpackung:<br />

Kisten aus Pappe (Wellpappe-Kartons) mit einem Volumen < 70 l<br />

Die Verwendung anderer Außenverpackungen ist vorab mit der GSB abzustimmen.<br />

Dies betrifft auch stark beschädigte oder undichte Spraydosen,<br />

die in Bergungsverpackungen befördert werden müssen.<br />

2. Menge pro Gebinde:<br />

- volle oder nahezu volle Spraydosen: max. 5 kg Spraydosen pro<br />

Verpackung<br />

- leere oder nahezu leere Spraydosen: vollständig gefüllte<br />

Verpackung < 70 l<br />

- Die Verpackungen müssen so befüllt werden, dass Bewegungen<br />

der <strong>Druckgaspackungen</strong> unter normalen Beförderungsbedingungen<br />

verhindert werden.<br />

3. Ausrüstung der Verpackung:<br />

- ausreichend inertes Aufsaugmaterial für eventuell auslaufende<br />

Flüssigkeiten. Um die Anforderung der Bewegungsunfähigkeit der<br />

<strong>Druckgaspackungen</strong> zu erfüllen, können Freiräume in der Verpackung<br />

ggf. auch mit Aufsaugmaterial aufgefüllt werden.<br />

- ausreichende Belüftung (Lüftungsöffnungen) zur Vermeidung <strong>von</strong><br />

explosiver oder entzündbarer Atmosphäre in der Verpackung<br />

- zusätzlicher antistatischer, genadelter/perforierter Innensack aus<br />

Kunststoff (Inliner) für Kisten aus Pappe oder entsprechend beschichtete<br />

Kisten aus Pappe<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Äußerer Ring 50<br />

85107 Baar-Ebenhausen<br />

kontakt@gsb-mbh.de<br />

www.gsb.mbh.de<br />

Vertrieb<br />

Äußerer Ring 50<br />

85107 Baar-Ebenhausen<br />

Tel.: 08453 / 91-241<br />

Fax: 08453 / 91-230<br />

vertrieb@gsb-mbh.de<br />

D1148 / Revision: 04<br />

Stand: 02/2013<br />

HRB-Nr.: 190979<br />

AG Ingolstadt<br />

UST-ID-Nr: DE 129521680<br />

Bayerische Landesbank<br />

München<br />

BLZ 700 500 00<br />

Konto-Nr. 55831<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Prof. Dr. Günter Höhlein<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. Richard Becker<br />

Dr. Dominik Deinzer


KUNDEN-Information<br />

4. Originalverpackte Spraydosen:<br />

- Übernahme <strong>von</strong> Spraydosen in Originalverpackungen (Wellpappe-Kartons<br />

oder Trays), die für die Distribution an den Handel<br />

abgepackt wurden, z.B. aus Produktrücknahmen oder Fehlchargen<br />

- nur möglich für unbeschädigte und dichte Spraydosen mit<br />

Schutzkappe<br />

- Maximalgewicht: 5 kg Spraydosen pro Verpackung<br />

5. Sonstiges:<br />

- keine Fehlwürfe, wie z.B. Feuerzeuge, Gaskartuschen oder Explosivstoffe<br />

- GSB-Gebindeaufkleber auf jeder Außenverpackung<br />

- Anlieferung auf Paletten<br />

Diese Kundeninformation beschreibt den allgemeinen Standard für die<br />

Übernahme durch die GSB. Kundenspezifische, individuell vereinbarte<br />

Vorgaben haben gegebenenfalls Vorrang. Für Rückfragen und weitere<br />

Auskünfte steht Ihnen der GSB-Vertrieb gerne zur Verfügung, Tel.<br />

08453/91-241.

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