Vorhaben der Stadterneuerung (Broschüre) - Barlachstadt Güstrow
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VORHABEN DER STADTERNEUERUNG<br />
BARLACHSTADT GÜSTROW<br />
30. April 2008
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
Allgemeine Angaben<br />
Gemeinde: STADT GÜSTROW<br />
Einwohner: 31083<br />
Zentralörtliche Bedeutung: Mittelzentrum<br />
Kurzbezeichnung des Sanierungsgebietes<br />
Sanierungsgebiet: „ALTSTADT“ – im umfassenden Verfahren<br />
förmlich festgelegt<br />
Größe: 62,5 ha<br />
Beginn <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung: 1991<br />
Städtebauliche Planungen<br />
Vorbereitende Untersuchungen 1991<br />
Grün- und Landschaftsplanung 1992<br />
Verkehrsplanung 1992<br />
Erhaltungssatzung 1994<br />
Rahmenplanung 1995<br />
Verkehrsentwicklungsplan Teil 1 1995<br />
Stadtbildplanung 1995<br />
Sanierungssatzung 1996<br />
Diverse Bebauungspläne: seit 1993<br />
Einzelhandelsfachplan 2007<br />
Fortschreibung Rahmenplan fertig gestellt<br />
ISEK-Fortschreibung 2005<br />
Wettbewerbe<br />
Architekten- und<br />
Investorenwettbewerb STAHLHOF 1994<br />
Neugestaltung<br />
MARKT/PFERDEMARKT 1997<br />
Baulückenschließung DOMPLATZ 18 2005<br />
Neugestaltung 2006<br />
ÖSTLICHER und SÜDLICHER<br />
ALTSTADTRAND
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
Wesentliche Sanierungsziele<br />
Sicherung wertvoller Bausubstanz (800 Gebäude im<br />
Sanierungsgebiet, davon 40 % Einzeldenkmale und<br />
40 % von beson<strong>der</strong>em städtebaulichen Wert)<br />
Erhaltung des denkmalgeschützten Stadtgrundrisses<br />
Sichtbarmachen von historischen Entwicklungen <strong>der</strong><br />
Stadtgestalt<br />
Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Altstadt als<br />
Wohnstandort<br />
Reduzierung <strong>der</strong> Verkehrsintensität<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Neugestaltung<br />
historischer Platz- und Straßenräume<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und<br />
Dienstleistungsfunktionen und <strong>der</strong> touristischen<br />
Infrastruktur<br />
Verkehrsberuhigung durch Schaffung von<br />
Auffangparkplätzen am Altstadtrand<br />
Leerstandsbeseitigung<br />
Baulückenschließung/Neubau<br />
Beschleunigte Umsetzung innerstädtischer<br />
Entwicklungsschwerpunkt<br />
-3-
Städtebauliche Städtebauliche Sanierungsma<br />
Sanierungsmaßnahme Sanierungsma nahme "Altstadt" "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
<strong>Güstrow</strong><br />
Erläuterungen zur vorhergehenden Karte<br />
Der För<strong>der</strong>bedarf bis zum Ende <strong>der</strong> Gesamtmaßnahmesanierung ergibt sich aus:<br />
136 in Privateigentum zu sanierende Gebäude (60 Einzeldenkmale, 39 Gebäude von beson<strong>der</strong>er städtebaulicher<br />
Bedeutung und 37 Gebäude ohne beson<strong>der</strong>e städtebauliche Bedeutung)<br />
19 Erschließungsmaßnahmen<br />
44 Baulückenschließungen<br />
För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />
1 Domschule<br />
2 Am Heiligengeistgang<br />
3 Am Berge<br />
4 Derzscher Hof
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
För<strong>der</strong>schwerpunkt 1 – Domschule<br />
Die Domschule, die älteste Schule Norddeutschlands,<br />
stammt aus <strong>der</strong> Mitte des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Die Hülle des<br />
Altschulteils wurde aufwendig saniert, während das Innere<br />
des Gebäudes nach Festlegung <strong>der</strong> Nutzung einer<br />
Vollsanierung bedarf, ebenso wie <strong>der</strong> Neubauschulteil<br />
sanierungsbedürftig ist. Bestandteil des För<strong>der</strong>schwerpunktes<br />
ist auch die Baulücke Grüner Winkel 4, die in das<br />
Gesamtkonzept <strong>der</strong> Domschule einbezogen werden<br />
könnte.<br />
För<strong>der</strong>schwerpunkt 2- Am Heiliggeistgang<br />
Die Gebäude Gleviner Straße 24 und 25 wurden <strong>der</strong> Stadt<br />
wegen fehlen<strong>der</strong> Eigentümer zugeordnet und befinden sich in<br />
einem äußerst desolaten Zustand. Die Gleviner Str. 23 wurde<br />
im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Das<br />
gleiche beabsichtigt die Stadt für den Heiliggeistgang 1, um<br />
eine dringend notwendige städtebauliche Neuordnung am<br />
südlichen Stadteingang durchführen zu können. Der Bereich<br />
hat eine beson<strong>der</strong>e städte-bauliche Bedeutung durch die als<br />
Krippenmuseum sanierte Heiliggeistkirche und die unter<br />
Denkmalschutz stehende Kerstingschule.<br />
-10-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
För<strong>der</strong>schwerpunkt 3 – Am Berge<br />
Die Gebäude am Berge 8 - 13 befinden sich am nördlichen<br />
Stadteingang und sind Denkmäler und befinden sich in einem<br />
äußerst desolaten Zustand. Nur das Gebäude am Berge 8<br />
befindet sich im D4-Vermögen. Auf Grund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes Am Berge 13 wurde<br />
von Seiten <strong>der</strong> <strong>Barlachstadt</strong> <strong>Güstrow</strong> ein Sanierungsgebot<br />
ausgesprochen. Ein Erhalt <strong>der</strong> Gebäude ist nur im Rahmen<br />
einer Vollsanierung zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, in<br />
diesem Bereich die Stadtkante und den Grünbereich neu zu<br />
entwickeln.<br />
För<strong>der</strong>schwerpunkt 4 – Derzscher Hof<br />
Das Derzsche T-förmige Grundstück mit mehreren<br />
denkmalgeschützten Gebäuden hat eine Belegenheit an drei<br />
Straßen und dokumentiert die geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong><br />
Stadt <strong>Güstrow</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e das Gebäude Mühlenstr. 48,<br />
als Zeugnis <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Backsteingotik ist von<br />
unschätzbarem Wert und wurde deshalb bereites nachhaltig<br />
in seiner äußeren Hülle gesichert und saniert. Ziel ist es, den<br />
Gesamtkomplex einer öffentlichen o<strong>der</strong> halböffentlichen<br />
Nutzung zuzuführen. Auf Grund <strong>der</strong> Wertigkeit ist bei <strong>der</strong><br />
Sanierung von einer erhöhten For<strong>der</strong>ung auszugehen, um<br />
den Belangen des Denkmalschutzes gerecht zu werden.<br />
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />
Stahlhof<br />
Der Stahlhof ist eine unmittelbar an die<br />
Altstadt grenzende Industriebrache. Seit<br />
1994 ist dieser Bereich eine geför<strong>der</strong>te<br />
Entwicklungsmaßnahme. Im Jahr 2003<br />
wurde durch das OVG Greifswald die<br />
Entwicklungssatzung für nichtig erklärt.<br />
Der Eigentümer eines<br />
Schlüsselgrundstücks hat die Stadt<br />
<strong>Güstrow</strong> auf Schadenersatz verklagt. Das<br />
LG Rostock hat im Januar 2008 ein<br />
Grundurteil gefällt, wonach grundsätzlich<br />
Schadensansprüche gegenüber Stadt und<br />
Land gegeben sind, ohne die Höhe zu<br />
beziffern.<br />
Im Herbst 2006 haben Stadt und<br />
Sanierungsträger einen Antrag auf<br />
Aufnahme in das Programm<br />
„Zukunftsstandorte“ gestellt. Dieser Antrag<br />
wurde 2007 erneuert. Aufgrund<br />
vorhandener lokaler und regionaler<br />
Potentiale soll im Stahlhof nebst<br />
angrenzen<strong>der</strong> Straßen ein räumlicher und<br />
investiver Schwerpunkt <strong>der</strong><br />
Gesundheitswirtschaft entstehen.<br />
Alternativ bietet es sich an, aus <strong>der</strong><br />
bisherigen Entwicklungsmaßnahme eine<br />
geför<strong>der</strong>te Sanierungsmaßnahme zu<br />
machen, denn die städtebaulichen<br />
Missstände sind nach wie vor massiv und<br />
ihre Beseitigung überfor<strong>der</strong>t die Gemeinde<br />
allein.<br />
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