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Vorhaben der Stadterneuerung (Broschüre) - Barlachstadt Güstrow

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VORHABEN DER STADTERNEUERUNG<br />

BARLACHSTADT GÜSTROW<br />

30. April 2008


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Gemeinde: STADT GÜSTROW<br />

Einwohner: 31083<br />

Zentralörtliche Bedeutung: Mittelzentrum<br />

Kurzbezeichnung des Sanierungsgebietes<br />

Sanierungsgebiet: „ALTSTADT“ – im umfassenden Verfahren<br />

förmlich festgelegt<br />

Größe: 62,5 ha<br />

Beginn <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung: 1991<br />

Städtebauliche Planungen<br />

Vorbereitende Untersuchungen 1991<br />

Grün- und Landschaftsplanung 1992<br />

Verkehrsplanung 1992<br />

Erhaltungssatzung 1994<br />

Rahmenplanung 1995<br />

Verkehrsentwicklungsplan Teil 1 1995<br />

Stadtbildplanung 1995<br />

Sanierungssatzung 1996<br />

Diverse Bebauungspläne: seit 1993<br />

Einzelhandelsfachplan 2007<br />

Fortschreibung Rahmenplan fertig gestellt<br />

ISEK-Fortschreibung 2005<br />

Wettbewerbe<br />

Architekten- und<br />

Investorenwettbewerb STAHLHOF 1994<br />

Neugestaltung<br />

MARKT/PFERDEMARKT 1997<br />

Baulückenschließung DOMPLATZ 18 2005<br />

Neugestaltung 2006<br />

ÖSTLICHER und SÜDLICHER<br />

ALTSTADTRAND


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

Wesentliche Sanierungsziele<br />

Sicherung wertvoller Bausubstanz (800 Gebäude im<br />

Sanierungsgebiet, davon 40 % Einzeldenkmale und<br />

40 % von beson<strong>der</strong>em städtebaulichen Wert)<br />

Erhaltung des denkmalgeschützten Stadtgrundrisses<br />

Sichtbarmachen von historischen Entwicklungen <strong>der</strong><br />

Stadtgestalt<br />

Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Altstadt als<br />

Wohnstandort<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Verkehrsintensität<br />

Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Neugestaltung<br />

historischer Platz- und Straßenräume<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und<br />

Dienstleistungsfunktionen und <strong>der</strong> touristischen<br />

Infrastruktur<br />

Verkehrsberuhigung durch Schaffung von<br />

Auffangparkplätzen am Altstadtrand<br />

Leerstandsbeseitigung<br />

Baulückenschließung/Neubau<br />

Beschleunigte Umsetzung innerstädtischer<br />

Entwicklungsschwerpunkt<br />

-3-


Städtebauliche Städtebauliche Sanierungsma<br />

Sanierungsmaßnahme Sanierungsma nahme "Altstadt" "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

<strong>Güstrow</strong><br />

Erläuterungen zur vorhergehenden Karte<br />

Der För<strong>der</strong>bedarf bis zum Ende <strong>der</strong> Gesamtmaßnahmesanierung ergibt sich aus:<br />

136 in Privateigentum zu sanierende Gebäude (60 Einzeldenkmale, 39 Gebäude von beson<strong>der</strong>er städtebaulicher<br />

Bedeutung und 37 Gebäude ohne beson<strong>der</strong>e städtebauliche Bedeutung)<br />

19 Erschließungsmaßnahmen<br />

44 Baulückenschließungen<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

1 Domschule<br />

2 Am Heiligengeistgang<br />

3 Am Berge<br />

4 Derzscher Hof


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt 1 – Domschule<br />

Die Domschule, die älteste Schule Norddeutschlands,<br />

stammt aus <strong>der</strong> Mitte des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Die Hülle des<br />

Altschulteils wurde aufwendig saniert, während das Innere<br />

des Gebäudes nach Festlegung <strong>der</strong> Nutzung einer<br />

Vollsanierung bedarf, ebenso wie <strong>der</strong> Neubauschulteil<br />

sanierungsbedürftig ist. Bestandteil des För<strong>der</strong>schwerpunktes<br />

ist auch die Baulücke Grüner Winkel 4, die in das<br />

Gesamtkonzept <strong>der</strong> Domschule einbezogen werden<br />

könnte.<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt 2- Am Heiliggeistgang<br />

Die Gebäude Gleviner Straße 24 und 25 wurden <strong>der</strong> Stadt<br />

wegen fehlen<strong>der</strong> Eigentümer zugeordnet und befinden sich in<br />

einem äußerst desolaten Zustand. Die Gleviner Str. 23 wurde<br />

im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Das<br />

gleiche beabsichtigt die Stadt für den Heiliggeistgang 1, um<br />

eine dringend notwendige städtebauliche Neuordnung am<br />

südlichen Stadteingang durchführen zu können. Der Bereich<br />

hat eine beson<strong>der</strong>e städte-bauliche Bedeutung durch die als<br />

Krippenmuseum sanierte Heiliggeistkirche und die unter<br />

Denkmalschutz stehende Kerstingschule.<br />

-10-


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt 3 – Am Berge<br />

Die Gebäude am Berge 8 - 13 befinden sich am nördlichen<br />

Stadteingang und sind Denkmäler und befinden sich in einem<br />

äußerst desolaten Zustand. Nur das Gebäude am Berge 8<br />

befindet sich im D4-Vermögen. Auf Grund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes Am Berge 13 wurde<br />

von Seiten <strong>der</strong> <strong>Barlachstadt</strong> <strong>Güstrow</strong> ein Sanierungsgebot<br />

ausgesprochen. Ein Erhalt <strong>der</strong> Gebäude ist nur im Rahmen<br />

einer Vollsanierung zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, in<br />

diesem Bereich die Stadtkante und den Grünbereich neu zu<br />

entwickeln.<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt 4 – Derzscher Hof<br />

Das Derzsche T-förmige Grundstück mit mehreren<br />

denkmalgeschützten Gebäuden hat eine Belegenheit an drei<br />

Straßen und dokumentiert die geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Güstrow</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e das Gebäude Mühlenstr. 48,<br />

als Zeugnis <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Backsteingotik ist von<br />

unschätzbarem Wert und wurde deshalb bereites nachhaltig<br />

in seiner äußeren Hülle gesichert und saniert. Ziel ist es, den<br />

Gesamtkomplex einer öffentlichen o<strong>der</strong> halböffentlichen<br />

Nutzung zuzuführen. Auf Grund <strong>der</strong> Wertigkeit ist bei <strong>der</strong><br />

Sanierung von einer erhöhten For<strong>der</strong>ung auszugehen, um<br />

den Belangen des Denkmalschutzes gerecht zu werden.<br />

-11-


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt" <strong>Güstrow</strong><br />

Stahlhof<br />

Der Stahlhof ist eine unmittelbar an die<br />

Altstadt grenzende Industriebrache. Seit<br />

1994 ist dieser Bereich eine geför<strong>der</strong>te<br />

Entwicklungsmaßnahme. Im Jahr 2003<br />

wurde durch das OVG Greifswald die<br />

Entwicklungssatzung für nichtig erklärt.<br />

Der Eigentümer eines<br />

Schlüsselgrundstücks hat die Stadt<br />

<strong>Güstrow</strong> auf Schadenersatz verklagt. Das<br />

LG Rostock hat im Januar 2008 ein<br />

Grundurteil gefällt, wonach grundsätzlich<br />

Schadensansprüche gegenüber Stadt und<br />

Land gegeben sind, ohne die Höhe zu<br />

beziffern.<br />

Im Herbst 2006 haben Stadt und<br />

Sanierungsträger einen Antrag auf<br />

Aufnahme in das Programm<br />

„Zukunftsstandorte“ gestellt. Dieser Antrag<br />

wurde 2007 erneuert. Aufgrund<br />

vorhandener lokaler und regionaler<br />

Potentiale soll im Stahlhof nebst<br />

angrenzen<strong>der</strong> Straßen ein räumlicher und<br />

investiver Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

Gesundheitswirtschaft entstehen.<br />

Alternativ bietet es sich an, aus <strong>der</strong><br />

bisherigen Entwicklungsmaßnahme eine<br />

geför<strong>der</strong>te Sanierungsmaßnahme zu<br />

machen, denn die städtebaulichen<br />

Missstände sind nach wie vor massiv und<br />

ihre Beseitigung überfor<strong>der</strong>t die Gemeinde<br />

allein.<br />

-12-

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