Hochzeitsbroschüre - Samtgemeinde Hagen
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Namenserklärungen<br />
Und wie möchten Sie gerne heißen?<br />
Früher war es üblich, dass die Frau den<br />
Namen des Mannes annimmt und auch<br />
heute wird die Frage der Namensänderung<br />
von vielen Paaren so gehandhabt. Insgesamt<br />
gibt es drei Möglichkeiten:<br />
- getrennte Namensführung: Jeder behält<br />
seinen derzeitigen Namen.<br />
- gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname<br />
bzw. der derzeitig geführte Name eines<br />
Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen.<br />
- gemeinsamer Ehename und Doppelname:<br />
derjenige, dessen Name nicht Ehename<br />
geworden ist, kann seinen Familiennamen<br />
voranstellen oder anfügen.<br />
Auch wenn Sie zum Beispiel nach einer<br />
Eheauflösung Ihren alten Namen wieder<br />
annehmen wollen, erklären Sie dies beim<br />
Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer<br />
Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt<br />
(zum Beispiel bei einer Eheschließung im<br />
Ausland), so können Sie dies bei uns nachholen.<br />
Wir beraten Sie darüber, ob durch diese<br />
Entscheidungen auch der Name Ihrer Kinder<br />
betroffen ist.<br />
Für diese Erklärungen ist eine Gebühr zu<br />
berechnen.<br />
9<br />
Gebühren<br />
Bernd Otten Photographie<br />
Für die Anmeldung zur Eheschließung und<br />
für „Extras“, z. B. Samstagstrauungen und<br />
Trauungen außerhalb, fallen Gebühren an.<br />
Diese erfragen Sie bitte in unserem Standesamt,<br />
da diese sich ändern können.<br />
Hier wird Ihre Hochzeit zum unvergesslichen<br />
Tag<br />
Sie haben schon immer davon geträumt,<br />
Ihren ganz besonderen Tag zu etwas Außergewöhnlichem<br />
zu machen? Dann sind Sie<br />
bei uns richtig aufgehoben.