24.04.2013 Aufrufe

Bekanntmachung - Samtgemeinde Hagen

Bekanntmachung - Samtgemeinde Hagen

Bekanntmachung - Samtgemeinde Hagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Raumordnungsverfahren zur Errichtung der<br />

Deponie Driftsethe<br />

Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren<br />

Grontmij GmbH<br />

Friedrich-Mißler-Straße 42<br />

28211 Bremen<br />

T +49 421 2032-6<br />

F +49 421 2032-747<br />

E info@grontmij.de<br />

W www.grontmij.de<br />

im Auftrag<br />

Freimuth Abbruch und Recycling GmbH


Impressum<br />

Auftraggeber: Freimuth Abbruch und Recycling GmbH<br />

Am Kanal 1<br />

21782 Bülkau<br />

Auftragnehmer: Grontmij GmbH<br />

1<br />

Postfach 34 70 17<br />

28339 Bremen<br />

Friedrich-Mißler-Straße 42<br />

28211 Bremen<br />

Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) K. Flathmann-Matz<br />

Dipl.-Ing. S. Winkelmann (Projektleitung)<br />

Bearbeitungszeitraum: Januar 2010 – April 2010<br />

www.grontmij.de


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 1<br />

1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung 1<br />

1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes 2<br />

1.3 Naturräumliche Lage 3<br />

2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens 4<br />

3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren 7<br />

3.1 Baubedingte Wirkfaktoren 7<br />

3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 7<br />

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 7<br />

Gesamtzahl Seiten: 126<br />

311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite I<br />

Seite<br />

4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im<br />

Untersuchungsraum 8<br />

4.1 Schutzgut Mensch 8<br />

4.1.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 9<br />

4.1.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 12<br />

4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 15<br />

4.2.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 15<br />

4.2.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 18<br />

4.3 Schutzgut Boden 22<br />

4.3.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 22<br />

4.3.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 23<br />

4.4 Schutzgut Wasser 25<br />

4.4.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 25<br />

4.4.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 27<br />

4.5 Schutzgüter Klima und Luft 29<br />

4.5.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 29<br />

4.5.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 30<br />

4.6 Schutzgut Landschaft 32<br />

4.6.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 32<br />

4.6.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 33<br />

4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 36<br />

4.7.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 36<br />

4.7.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 37<br />

www.grontmij.de


Inhaltsverzeichnis<br />

4.8 Nutzungen<br />

Seite<br />

37<br />

4.8.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 37<br />

5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen 39<br />

5.1 Schutzgut Mensch 40<br />

5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere 46<br />

5.3 Schutzgut Boden 50<br />

5.4 Schutzgut Wasser 51<br />

5.5 Schutzgüter Klima und Luft 52<br />

5.6 Schutzgut Landschaft 54<br />

5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 64<br />

5.8 Nutzungen 64<br />

5.9 Wechselwirkungen 65<br />

6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur<br />

Kompensation 67<br />

7 Nullvariante 68<br />

8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben aufgetreten sind 69<br />

9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 70<br />

10 Quellen 82<br />

11 Anhang 84<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der Umfeldbetrachtung 2<br />

Abbildung 2: Darstellung der Fotostandorte für die Visualisierung 57<br />

Abbildung 3: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1 59<br />

Abbildung 4: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2 60<br />

Abbildung 5: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3 61<br />

Abbildung 6: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4 62<br />

Seite II 0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM


Inhaltsverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Übersicht über die Hoflagen und Wohnhäuser im Außenbereich 11<br />

Gesamtzahl Seiten: 126<br />

311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite III<br />

Seite<br />

Tabelle 2: Erholungsnutzungen, Freizeit- und Erholungsinfrastruktur im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung 11<br />

Tabelle 3: Bewertung für das Schutzgut Mensch 13<br />

Tabelle 4: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im<br />

Untersuchungsgebiet 20<br />

Tabelle 5: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung 21<br />

Tabelle 6: Bewertung für das Schutzgut Boden 24<br />

Tabelle 7: Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser und Oberflächengewässer 28<br />

Tabelle 8: Bewertung für die Schutzgüter Klima und Luft 31<br />

Tabelle 9: Bewertung für das Schutzgut Landschaft 34<br />

Tabelle 10: Verkehrslärm – Einschätzung der Intensität der Auswirkungen 41<br />

Tabelle 11: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm 43<br />

Tabelle 12: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Einbauarbeiten<br />

auf der geplanten Deponie 45<br />

Tabelle 13: Schutzgut Tiere und Pflanzen – Bewertung der Umweltauswirkungen durch die bau-<br />

und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 48<br />

Tabelle 14 Schutzgutbezogene Wechselwirkungen 65<br />

Tabelle 15: Übersicht über die schutzgutbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens 72<br />

www.grontmij.de


1 Einleitung<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung<br />

Die Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände eines ehemaligen<br />

Sandabbaugebietes an der Kreisstraße 51 zwischen den Ortschaften Driftsethe und <strong>Hagen</strong> in der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, Landkreis Cuxhaven eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I zu errichten<br />

und zu betreiben.<br />

Gemäß § 1 Nr. 4 Raumordnungsverordnung in Verbindung mit § 13 I des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes<br />

(NROG) ist für die Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die<br />

der Planfeststellung bedarf, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn das Vorhaben raumbedeutsam<br />

ist und überörtliche Bedeutung hat. Der Landkreis Cuxhaven hat die Erforderlichkeit der Durchführung<br />

eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Deponie der Klasse I am oben beschriebenen<br />

Standort festgestellt.<br />

Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Umwelt ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als Teil der Antragsunterlagen für die behördliche<br />

Prüfung zu erarbeiten. Am 04.08.09 fand eine Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren zur<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens der UVS statt. Der Vorschlag des Untersuchungsrahmens des<br />

Protokoll der Antragskonferenz und das Schreiben an den Landkreis Cuxhaven vom 10.11.2009 sind im<br />

Anhang enthalten.<br />

Auf der Grundlage der Vorgaben des UVPG und des in der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />

am 04.08.09 festgelegten Untersuchungsrahmen werden in der UVS entsprechend dem Planungsstand<br />

und den Anforderungen im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens die<br />

Umweltsituation beschrieben und bewertet sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter einschließlich von Wechselwirkungen ermittelt.<br />

Die Vorgehensweise bei der Erstellung der UVS orientiert sich an den „Hinweisen und Materialien zur<br />

Durchführung von Raumordnungsverfahren (ROV)“ (NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM, 1995), den<br />

Anforderungen für die Antragsunterlagen für Raumordnungsverfahren gemäß den Verwaltungsvorschriften<br />

zum NROG (Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung<br />

(VV-NROG)) sowie an dem in der Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsrahmen.<br />

Die UVS gliedert sich in<br />

- eine kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens,<br />

- die Darstellung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens,<br />

- die Beschreibung und Bewertung der Umwelt (Schutzgüter) im Untersuchungsgebiet und z. T. im<br />

Umfeld,<br />

- die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt,<br />

- die Darstellung der Nullvariante,<br />

- die Beschreibung von Möglichkeiten zur Minderung und Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen,<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 1<br />

www.grontmij.de


1 Einleitung<br />

- Hinweise zum Ausgleich bzw. Ersatz verbleibender, unvermeidbarer Beeinträchtigungen entsprechend<br />

dem Stand der Planung<br />

- Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.<br />

1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Im Rahmen der UVS werden die Schutzgüter bezogen auf unterschiedliche Betrachtungsräume dargestellt<br />

und bewertet. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich der ehemaligen Sandgrube einschließlich<br />

eines südlich unmittelbar anschließenden Streifens. Es hat insgesamt eine Größe von rd.<br />

14 ha. Die Schutzgüter Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter werden im Wesentlichen<br />

bezogen auf diesen Bereich betrachtet. Für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser,<br />

Landschaft sowie für die Nutzungen erfolgt eine Betrachtung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

und der Umfeldbetrachtung. Diese umfasst eine Größe von rd. 1.100 ha und bezieht weite Teil der Ortschaften<br />

Driftsethe und Kassebruch sowie den westlichen Ortsrand der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit ein. Die<br />

folgende Abbildung gibt die Lage von Untersuchungsgebiet und Umfeldbetrachtung wieder.<br />

Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der Umfeldbetrachtung<br />

Seite 2 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


1 Einleitung<br />

1.3 Naturräumliche Lage<br />

Gemäß Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS CUXHAVEN 2000) liegt der östliche Teil der Umfeldbetrachtung<br />

einschließlich dem Bereich des ehemaligen Sandabbaus innerhalb der naturräumliche Region<br />

„Stader Geest“ und dort zum ganz überwiegenden Teil in der naturräumlichen Landschaftseinheit „<strong>Hagen</strong>-Bokeler<br />

Geest“. Nur ein kleiner Bereich in der Ortslage von <strong>Hagen</strong> gehört zur naturräumlichen<br />

Landschaftseinheit „Drepteniederung“. Die Moorbereiche im Westen der Umfeldbetrachtung befinden<br />

sich in der naturräumlichen Region „Watten und Marschen“ in der naturräumlichen Landschaftseinheit<br />

„Landwürden/Osterstader Marsch“. Die Geländekante zwischen Geest und Marsch ist im Bereich der<br />

nicht bewaldeten Flächen im südlichen Teil der Umfeldbetrachtung in der Landschaft deutlich wahrnehmbar.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 3<br />

www.grontmij.de


2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />

2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />

In diesem Kapitel werden die wesentlichen Merkmale des Vorhabens zusammenfassend beschrieben.<br />

Detaillierte Angaben sind der Vorhabensbeschreibung zu entnehmen.<br />

Wesentliche Merkmale des Vorhabens sind<br />

• die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, das Volumen, die Höhe und die Art der<br />

geplanten Deponie,<br />

• die bau- und anlagebedingten Maßnahmen zur Abdichtung, zum Auffangen von Sickerwasser, etc.,<br />

• die bau- und betriebsbedingten Verkehre und Emissionsbelastungen der geplanten Deponie sowie<br />

• die Maßnahmen nach Abschluss des geplanten Deponiebetriebes.<br />

Die wesentlichen Merkmale des Vorhabens werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Da die<br />

geplante Deponie in einzelnen Bauabschnitten entwickelt wird, überschneiden sich insbesondere die<br />

bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren bezogen auf Verkehre und Emissionsbelastungen.<br />

Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, Volumen, Höhe und Art der geplanten Deponie<br />

Das geplante Deponiegelände hat eine Gesamtgröße eine Größe von rd. 12 ha. Die reine Ablagerungsfläche<br />

hat eine Größe von rd. 10,4 ha. Hinzu kommen die Betriebsflächen (rd. 0,5 ha), Betriebswege<br />

(0,4 ha), Entwässerungsgräben (rd. 0,4 ha) sowie das Versickerungsbecken für Oberflächenwasser (rd.<br />

0,3 ha). Im Eingangsbereich an der Ostecke werden Betriebsgebäude in Containerbauweise, eine Lkw-<br />

Waage sowie eine Reifenwaschanlage errichtet.<br />

Die im Rahmen der Unterlagen zur Antragskonferenz erstellte Endkubatur des Deponiekörpers (Oberkante<br />

der Rekultivierungsschicht) wurde nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />

angepasst. In der Nord- bzw. Ostecke erfolgte eine Reduzierung der Höhe um 11 m auf 35 m NN bzw.<br />

um 8 m auf 38 m NN. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis auf<br />

47,50 NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an. Das maximal erreichbare Ablagerungsvolumen<br />

der Deponie beträgt rund 2,2 Mio m³.<br />

Es wird eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I gemäß Deponieverordnung errichtet. Hier dürfen<br />

nur Abfälle abgelagert werden, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen<br />

eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet. Für Deponien der Klasse I<br />

werden demnach eine Abdichtung der Deponiebasis und eine Fassung des in der Deponie entstehenden<br />

Sickerwassers sowie eine Abdichtung der Oberfläche nach Beendigung der Ablagerung gefordert.<br />

Infolge des geringen Organikanteils sind Deponiegasbildung und damit verbundene Geruchsemissionen<br />

nicht zu erwarten. Da im Wesentlichen Boden- und Bauschutt abgelagert wird, sind Probleme mit Tieren<br />

(Ratten, Möwen etc.) nicht zu erwarten.<br />

Seite 4 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />

Bau- und anlagebedingte Maßnahmen zur Abdichtung, zum Auffangen von Sickerwasser<br />

In der Bauphase der geplanten Deponie, vor Beginn der Ablagerung von Abfällen muss eine Basisdichtung<br />

errichtet werden. Die Basisabdichtung hat eine Gesamtmächtigkeit von 1,8 m und wird in etwa<br />

5 Bauabschnitten hergestellt.<br />

Bei Betrieb der Deponie wird das Sickerwasser mit Hilfe von Dränageleitungen gefasst und im Freigefälle<br />

zu einem Pumpenschacht geleitet. Vom Pumpenschacht aus wird das Sickerwasser über eine rund<br />

2 km lange Druckrohrleitung zur Kläranlage Kassebruch abgepumpt. Wenn dies nicht realisierbar ist,<br />

wird das Sickerwasser in ein gedichtetes Becken gepumpt und von dort aus mit einem Tankwagen zu<br />

einer Kläranlage abgefahren. Das in Sanitäreinrichtungen und in der Reifenwaschanlage anfallende<br />

Schmutzwasser wird zusammen mit dem Deponiesickerwasser entsorgt oder gesondert abgefahren.<br />

Nach Endverfüllung der Deponie wird eine Oberflächenabdichtung errichtet. Der Dichtungsaufbau umfasst<br />

eine 0,15 m Schutzschicht, eine Kunststoffdichtungsbahn, eine Dränmatte und eine 1,0 m mächtige<br />

Rekultivierungsschicht. Die Oberflächenabdichtung erfolgt wie die Basisabdichtung in etwa 5 Bauabschnitten.<br />

Das unbelastete Oberflächenwasser wird über eine Dränmatte und Gräben gefasst und einem<br />

Versickerungsbecken zugeleitet.<br />

Bau- und betriebsbedingte Verkehre und Emissionsbelastungen, einschließlich der Betriebszeiten<br />

der geplanten Deponie<br />

Verkehre<br />

Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Kreisstraße K 51 zum Eingangsbereich an der Ostecke. Ein<br />

Großteil der Anlieferungen erfolgt über die in ca. 2 km Entfernung befindliche Anschlussstelle <strong>Hagen</strong> der<br />

BAB 27.<br />

Die Abschätzung der mit der Abfallanlieferung verbundenen Verkehrsbelastung erfolgte durch Auswertung<br />

der Wiegedaten der bisherigen Boden- und Bauschuttdeponie Neuenwalde im Zeitraum 2007 bis<br />

Mitte Juli 2009; diese ergab im Mittel 27 Anlieferungen pro Tag. Rund 80% der Anlieferungen kommen<br />

aus Bremerhaven; 97% der Anlieferungen werden über die Autobahn angeliefert.<br />

Während der Baumaßnahmen sind zusätzlich 40 Anlieferungen pro Tag zu erwarten. Der baubedingte<br />

Anlieferungsverkehr erfolgt ausschließlich über die Autobahn.<br />

Sollte die Errichtung der Druckrohrleitung nach Kassebruch nicht realisierbar sein, entstehen weitere<br />

betriebsbedingte Verkehre aufgrund des Abtransportes des anfallenden Sickerwassers mit einem<br />

Tankwagen (4 - 6 Fahrten pro Tag).<br />

Maximale Belastungen sind zwischen der Deponiezufahrt und der Autobahn A27 zu erwarten. Beim<br />

normalen Deponiebetrieb ergibt sich hier eine Zunahme der Verkehrsbelastung von 1,5 % bei einer<br />

Zunahme des Schwerlastverkehrs von 8,6% auf 9,9%. Die maximale, aber zeitliche begrenzte Verkehrsbelastung<br />

ist erwartungsgemäß bei einer Überlagerung des Deponiebetriebes mit Baumaßnahmen<br />

zu erwarten. Dabei ergibt sich eine Zunahme von 3,9 % mit einem erhöhten Anteil des Schwerlastverkehrs<br />

von 12%.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 5<br />

www.grontmij.de


2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />

Kumulative Verkehre<br />

Zum Zeitpunkt der letzten Verkehrszählung im Jahr 2000 wurde der benachbart gelegene Sandabbau<br />

durch die Fa. Georg Mehrtens betrieben. Auf dieser Fläche wird der Sandabbau abgeschlossen, wenn<br />

der neue, östlich der K51 geplante Sandabbau den Betrieb aufnimmt. Es ist davon auszugehen, dass<br />

durch diesen neuen Sandabbaubetrieb eine Verkehrsbelastung entsteht, wie sie in der Verkehrszählung<br />

in 2000 bereits erfasst wurde, so dass von zusätzlichen Verkehren nicht auszugehen ist. Auch ggf. noch<br />

erforderliche Bodenanlieferungen für die Rekultivierung der Grube, in der der Sandabbau dann abgeschlossen<br />

ist, erfolgen üblicherweise bei der Rückfahrt zur Sandgrube und sind somit nicht zu berücksichtigen.<br />

Lärm<br />

Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />

werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />

dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen<br />

Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben. Die zulässigen Immissionswerte für Lärm werden daher nicht<br />

überschritten.<br />

Die Dauer der täglichen Belastung durch Verkehrslärm verhält sich weitgehend linear zu der abgeschätzten<br />

Zunahme des Verkehrs auf der Kreisstraße K51. Die absolute Höhe des Lärmpegels dürfte<br />

sich durch den Anstieg der täglichen Fahrten hingegen kaum verändern.<br />

Staubemissionen<br />

Im Hinblick auf Staubemissionen sind sowohl beim Deponiebetrieb als auch beim Deponiebau die<br />

Fahrwege sowie Entladevorgänge von Bedeutung. Nach Erfahrungen können Staubbelastungen durch<br />

geeignete betriebliche Maßnahmen wirksam minimiert werden.<br />

Die verkehrsbedingten Staubemissionen verhalten sich weitgehend linear zu der Zunahme der betriebsbedingten<br />

Fahrten auf der Kreisstraße K51.<br />

Maßnahmen nach Abschluss des geplanten Deponiebetriebes<br />

Spezielle Maßnahmen zur Folgenutzung des Standortes nach Errichtung der Oberflächenabdichtung<br />

sind nicht vorgesehen. Die Rekultivierungsschicht wird zur Erosionssicherung mit Landschaftsrasen<br />

begrünt. Danach werden die Flächen der natürlichen Sukzession überlassen. Die in der Nachsorgephase<br />

nicht mehr erforderlichen Betriebseinrichtungen werden rückgebaut.<br />

Seite 6 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren<br />

3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren<br />

Im Folgenden werden die potenziellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

zusammenfassend beschrieben.<br />

3.1 Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Baubedingte Wirkfaktoren sind:<br />

- Baubedingte Flächeninanspruchnahme zur Herstellung der Basisabdichtung der Deponie im Ablagerungsbereich<br />

und der weiteren Einrichtungen (Betriebsflächen, Betriebswege, Entwässerungsgräben,<br />

Versickerungsbecken für Oberflächenwasser)<br />

- Baubedingte Verkehre und Einsatz von Baumaschinen (Lieferung und Einbau des Materials für die<br />

Basisabdichtung, für Einrichtungen auf den Betriebsflächen und das Versickerungsbecken für Oberflächenwasser,<br />

Einsatz von Baumaschinen für die Herstellung der Betriebswege und Entwässerungsgräben,<br />

Herstellung der Oberflächenabdichtung nach Abschluss der Deponienutzung, Rückbau<br />

der nicht mehr erforderlichen Betriebseinrichtungen)<br />

3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren sind:<br />

- Dauerhafte Flächeninanspruchnahme im Deponiebereich (Deponierungsfläche, Versickerungsbecken)<br />

- Anfall von Deponiesickerwasser und Oberflächenwasser, das von der Oberflächenabdichtung abfließt<br />

- Errichtung eines Deponiekörpers mit einer Höhe von 35 m NN bis 47,5 m NN (Höhe rd. 18 – 35 m<br />

über Gelände)<br />

- Lagerung von Boden- und Bauschutt der Deponieklasse I mit geringem Organikanteil<br />

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind:<br />

- Anfall von Sickerwasser während des Deponiebetriebes<br />

- Verkehre im Zuge der Anlieferung von Boden- und Bauschutt<br />

- Einbaubetrieb des Boden- und Bauschutts<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 7<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Gemäß den Festlegungen der Antragskonferenz am 04.08.09 (vgl. Protokoll der Antragskonferenz im<br />

Anhang) werden folgende Schutzgüter betrachtet:<br />

- Mensch,<br />

- Tiere und Pflanzen,<br />

- Boden,<br />

- Wasser,<br />

- Klima/Luft,<br />

- Kultur- und sonstige Sachgüter.<br />

- Landschaft,<br />

Ergänzend werden die vorkommenden Nutzungen beschrieben.<br />

Die Erfassung der Schutzgüter Boden, Klima / Luft und Kultur- und sonstige Sachgüter erfolgt im Wesentlichen<br />

im Bereich des Untersuchungsgebietes.<br />

Für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser und Landschaft sowie die Nutzungen erfolgt<br />

neben der Betrachtung der Situation im Untersuchungsgebiet eine Umfeldbetrachtung in einem Radius<br />

von rund 1,5 km um die geplante Deponie.<br />

In den folgenden Kapiteln wird für jedes Schutzgut auf der Grundlage vorhandener Unterlagen, wie in<br />

der Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren dargestellt (s. Anhang), die Bestandssituation<br />

beschrieben. In der Bewertung werden die wichtigen Bereiche für die Schutzgüter und<br />

ihre spezielle Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Vorhabens anhand der Kriterien ermittelt,<br />

die bezogen auf jedes Schutzgut in den folgenden Kapiteln dargestellt werden. Der jeweilige Bewertungsrahmen<br />

wird dort ebenfalls dargestellt.<br />

4.1 Schutzgut Mensch<br />

In diesem Kapitel werden:<br />

- die Darstellungen zu Raum- und Siedlungsstrukturen und Erholung gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) des Landkreises Cuxhaven 2002 sowie des Entwurfes des RROP<br />

Stand Februar 2010 aufgeführt,<br />

- die Siedlungsgebiete mit den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen und Freiflächen gemäß dem Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) sowie die besiedelten<br />

Bereiche im Außenbereich dargestellt,<br />

- die vorhandene Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsinfrastruktur beschrieben,<br />

- die aktuellen Planungen der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde<br />

Driftsethe, Entwurf, INSTARA, April 2010) und der Gemeinde Driftsethe (Entwurf des Bebauungsplan<br />

Seite 8 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, INSTARA, 2009)) aufgeführt,<br />

- die Bewertung und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

das Vorhaben dargestellt,<br />

- Vorbelastungen benannt.<br />

4.1.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Im RROP 2002 gibt es keine Darstellungen bezogen auf Raum- und Siedlungsstruktur und Erholung im<br />

Untersuchungsgebiet. Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind ebenfalls keine Darstellungen zu<br />

Raum- und Siedlungsstruktur und Erholung im Untersuchungsgebiet enthalten.<br />

Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />

2000) sind im Untersuchungsgebiet keine Bereiche für eine bauliche Nutzung und keine öffentlichen<br />

bzw. privaten Grünflächen dargestellt.<br />

Der Entwurf der 49. FNP-Änderung enthält keine Darstellungen zu Erholungs- und Freizeitnutzungen im<br />

Untersuchungsgebiet. Gemäß der Begründung soll hier eine „zurückhaltende Freizeit- und Erholungsnutzung“<br />

stattfinden. Eine Definition, was darunter zu verstehen ist, ist der Begründung nicht zu entnehmen.<br />

In der aktuellen Bestandssituation sind im Untersuchungsgebiet keine Siedlungsbereiche und keine<br />

Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsinfrastruktur vorhanden.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Im RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />

- In der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist die Ortschaft <strong>Hagen</strong> (Grundzentrum) als Standort mit den Schwerpunktaufgaben<br />

Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten und Arbeitsstätten sowie mit den besonderen<br />

Entwicklungsaufgaben Erholung (<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>: <strong>Hagen</strong>, Sandstedt, Rechtenfleth,<br />

Wulsbüttel) und Fremdenverkehr (<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>: Sandstedt, Rechtenfleth, Wulsbüttel, <strong>Hagen</strong>)<br />

dargestellt.<br />

In den Zielen der Raumordnung ist das Folgende dargestellt: In den Schwerpunkten für die Sicherung<br />

und Entwicklung von Wohnstätten soll für ein umfangreiches Angebot an Wohnungen und<br />

Bauland gesorgt werden. In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten<br />

soll ein umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten vorhanden sein.<br />

Der Fremdenverkehr, als einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Landkreis, ist unter Berücksichtigung<br />

der Erfordernisse von Natur und Landschaft zu erhalten und entsprechend weiterzuentwickeln.<br />

Um Nutzungskonflikte zu verringern ist die Entwicklung des Fremdenverkehrs auf besonders<br />

geeignete Gebiete zu konzentrieren. Vorhandene fremdenverkehrliche Einrichtungen sind zu<br />

erhalten; qualitative Verbesserungen haben Vorrang vor quantitativen Erweiterungen.<br />

Die Freizeit- und Erholungseinrichtungen sollen für Einheimische und Besucher gleichermaßen<br />

nutzbar sein. Bei der Bereitstellung dieser Anlagen ist auf eine enge räumliche und funktionale Verflechtung<br />

mit Siedlungs- und Übernachtungsschwerpunkten zu achten. In den Standorten mit der<br />

besonderen Entwicklungsaufgabe „Erholung“ sind Vorhaben zur Verbesserung der gastronomi-<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 9<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

schen und touristischen Infrastruktur besonders zu fördern. Dies gilt auch für Ortschaften entlang<br />

der in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Fernradwege. Dem Radwandertourismus kommt<br />

eine besondere Aufgabe zu; dieser ist zu sichern und auszubauen. Die Versorgung der Bevölkerung<br />

mit vielfältig nutzbaren Sportanlagen und –einrichtungen für den Schul-, Vereins und Freizeitsport in<br />

zentraler Lage mit guter Erreichbarkeit ist zu sichern.<br />

- Der Bereich unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes und südlich der Siedlung Kassebrucher<br />

Heide ist Vorsorgegebiet für Erholung. In der beschreibenden Darstellung wird ausgeführt,<br />

dass Vorsorgegebiete für Erholung für landschaftsbezogene Erholungsnutzungen wie Radfahren,<br />

Wandern, Bootfahren und Reiten zu erschließen sind.<br />

- Ein regional bedeutsamer Radwanderweg verläuft von Driftsethe aus südlich auf der K52 und biegt<br />

dann nach Osten in Richtung Kassebruch ab.<br />

Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 ist in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> die Ortschaft <strong>Hagen</strong> weiterhin<br />

als Standort mit den Schwerpunktaufgaben Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />

sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus dargestellt. Die bebauten<br />

Bereiche der Ortschaft <strong>Hagen</strong> sind als zentrales Siedlungsgebiet vorgesehen. Die zeichnerische Darstellung<br />

enthält keine Vorsorgegebiete (neu: Vorbehaltsgebiete) für Erholung mehr. K51 und L134 sind<br />

Vorranggebiete regionale Hauptverkehrsstraße. Eine zeichnerische Darstellung von regional bedeutsamen<br />

Wanderwegen (Radfahren) besteht nicht mehr.<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />

sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />

- In mindestens 1.000 m Entfernung nordöstlich des Untersuchungsgebietes befindet sich die Ortschaft<br />

Driftsethe. Innerhalb der Umfeldbetrachtung befinden sich Wohnbauflächen und gemischten<br />

Bauflächen sowie ein Sportplatz (Reitplatz) und zwei Spielplätze, östlich der Wührdenstraße eine öffentliche<br />

Grünfläche (Schießstand) und eine Fläche für den Gemeinbedarf (Dorfgemeinschaftshaus)<br />

- In mindestens 1.500 m Entfernung östlich des Untersuchungsgebietes liegt der <strong>Hagen</strong>er Ortsteil<br />

Kassebruch. Im Bereich der Umfeldbetrachtung befinden sich Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,<br />

zwei öffentliche Grünflächen und eine Fläche für den Gemeinbedarf.<br />

- In mindestens 1.800 m Entfernung vom Untersuchungsgebiet beginnen die Siedlungsbereiche der<br />

Ortschaft <strong>Hagen</strong>. Hier sind Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und öffentlichen Grünflächen<br />

(Parkanlagen, Spielplatz, Sportplatz) dargestellt.<br />

- In mindestens 800 m Entfernung vom Untersuchungsgebiet liegt die an der K51 liegt die Wohnsiedlung<br />

„Kassebrucher Heide“ (Darstellung im FNP: Wohnbauflächen).<br />

Im Entwurf der 49. FNP-Änderung ist auf den nördlich und nordöstlich des Untersuchungsgebietes gelegenen<br />

Bereichen sowie im nördlichen Teil des Grienenbergsmoor eine Darstellung als Grünflächen<br />

(Parkanlage, Spielplatz, Sportplatz) vorgesehen. Darüber hinaus soll ein kommunaler Wanderweg als<br />

Rundroute dargestellt werden (auf der Strecke Weißenberger Straße nach Driftsethe, Vorm Dorfe, K52,<br />

Am Dorfteich, K51 Richtung <strong>Hagen</strong>, L134, Mühlenstraße, Feldweg Richtung A27, zur Straße Harmonie,<br />

Zum Hasseler Grund, Feldweg westlich und nach Norden durch das Grienenbergsmoor, nach Osten auf<br />

die Straße Grienenberg, Straße Grienenberg im weiteren nördlichen Verlauf, Auf der Horst unmittelbar<br />

westlich des Untersuchungsgebietes zur Weißenberger Straße) und einige Bereiche (z.B. Kulturerbe)<br />

besonders gekennzeichnet werden.<br />

In der aktuellen Bestandssituation sind im Bereich der Umfeldbetrachtung über die im FNP dargestellten<br />

Bereiche hinaus weitere Hofstellen und Wohnhäuser im Außenbereich vorhanden. Die folgende Tabelle<br />

gibt eine Übersicht über die Lage und Entfernung zum Untersuchungsgebiet.<br />

Seite 10 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Tabelle 1: Übersicht über die Hoflagen und Wohnhäuser im Außenbereich<br />

Lage Entfernung zum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Westlich des Weges Auf der Horst westlich<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

Westlich des Weges Auf der Horst nordwestlich<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

Südlich der K51 nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />

Nördlich der K51 nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />

rd. 100 – 200 m<br />

rd. 500 m<br />

rd. 600 – 1.200 m<br />

rd. 800 m<br />

Am Weg Auf der Horst nördlich der K51 rd. 1.200 m<br />

An der Weißenberger Straße rd. 500 m<br />

An der Straße Im Leegmoor rd. 900 m<br />

An der Straße Am Dorfteich rd. 1.200 m<br />

Am Weg Grienenberg südlich des Untersuchungsgebietes<br />

Am Weg Grienenberg im Verlauf zwischen<br />

der Siedlung Kassebrucher Heide<br />

und A27 südlich des Untersuchungsgebietes<br />

An den Wegen Zum Hasseler Grund /<br />

Heideweg<br />

rd. 350 m<br />

rd. 700 – 1.100 m<br />

rd. 1.300 m<br />

Am Weg Zum Hasseler Grund rd. 1.600 m<br />

In rd. 200 m Entfernung südlich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein weiteres Gebäude, das<br />

jedoch nicht mehr bewohnt ist.<br />

Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind die in Tabelle 2 Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />

vorhanden.<br />

Tabelle 2: Erholungsnutzungen, Freizeit- und Erholungsinfrastruktur im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

Art Lage<br />

Radwanderweg Hermann-Allmers-Route Ein Teilabschnitt liegt im Bereich der Umfeldbetrachtung,<br />

Streckenverlauf: über Driftsethe nach<br />

Süden über die K52, an der Straße Am Dorfteich<br />

nach Kassebruch, über <strong>Hagen</strong> (Blumenstraße /<br />

K51), die Straße Zum Hasseler Grund, Grienenberg<br />

nach Norden zum Weg Auf der Horst Richtung<br />

Westen. Die Strecke im Bereich Auf der Horst liegt<br />

in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebietes<br />

Reitplatz In der Ortschaft Driftsethe<br />

Sportplatz In der Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 11<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Darüber hinaus gibt es in der Ortschaft Driftsethe 5 Rastplätze / Sitzgruppen und einen öffentlich nutzbaren<br />

Parkplatz. Unterkunftsmöglichkeiten gibt es in Driftsethe nicht. An der K51 unweit der A27 befindet<br />

sich der Gastronomiebetrieb „Lindenschänke“. In der Ortschaft Kassebruch sind ein Rastplatz / Sitzgruppe,<br />

ein öffentlich nutzbarer Parkplatz und eine Touristeninfo (INSTARA, April 2010) vorhanden. Auch<br />

hier gibt es keine Unterkunftsmöglichkeiten. In den Bereichen der Ortschaft <strong>Hagen</strong>, die im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung liegen, sind zwei Gastronomiebetriebe und vier Ferienwohnungen vorhanden. Für<br />

die Ortschaft <strong>Hagen</strong> sind neben anderen Einrichtungen insbesondere die Burg zu <strong>Hagen</strong> und das Museum<br />

hervorzuheben.<br />

Der Gastronomiebetrieb an der K51 südlich des Untersuchungsgebietes besteht nicht mehr.<br />

4.1.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung für das Schutzgut Mensch wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />

• Vorhandensein von Siedlungsbereichen und geplanter Siedlungsentwicklung gemäß FNP der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) einschließlich der in der Freizeit nutzbaren Freiräume<br />

auf den Privatgrundstücken sowie weitere vorhandene Siedlungen im Außenbereich<br />

• Vorkommen von Vorsorgegebieten für Erholung gemäß der Darstellung der RROP 2002 und Grünflächen<br />

gemäß FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />

• Vorhandensein von regional bedeutsame Wanderwegen gemäß der Darstellung der RROP 2002<br />

und weiteren regionalen Routen<br />

Bewertungsrahmen<br />

Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien, so ist dieser von besonderer Bedeutung.<br />

Seite 12 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungsergebnis<br />

Tabelle 3: Bewertung für das Schutzgut Mensch<br />

Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

dem Vorhaben<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Bewertung<br />

Im Untersuchungsgebiet sind keine vorhandenen und geplanten Siedlungsbereiche gemäß<br />

FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000), keine weiteren vorhandenen<br />

Siedlungen im Außenbereich, keine Vorsorgegebiete für Erholung gemäß der Darstellung der<br />

RROP 2002 und keine privaten und öffentlichen Grünflächen (Stand Fortschreibung 2000) und<br />

keine regional bedeutsame Wanderwege gemäß der Darstellung der RROP 2002 und weiteren<br />

regionalen Routen vorhanden.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Bereich zwischen dem Untersuchungsgebiet<br />

und dem Naturschutzgebiet<br />

Bargsmoor /<br />

Rechtenflether Moor über<br />

Grienenbergshausen und den<br />

Hüttenberg zur Drepteniederung<br />

Vorhandene und geplante<br />

Siedlungsbereiche in den Ortschaften<br />

Driftsethe, Kassebruch,<br />

Kassebrucherheide,<br />

<strong>Hagen</strong><br />

Hoflagen und Wohnhäuser<br />

westlich des Weges Auf der<br />

Horst westlich und nordwestlich<br />

des Untersuchungsgebietes,<br />

südlich der K51 nordwestlich<br />

des Untersuchungsgebietes,<br />

nördlich der K51 nordwestlich<br />

des Untersuchungsgebietes,<br />

am Weg Auf der<br />

Horst nördlich der K51, an der<br />

Weißenberger Straße, an der<br />

Straße Im Leegmoor, an der<br />

Straße Am Dorfteich, am Weg<br />

Grienenberg südlich des Untersuchungsgebietes,<br />

am Weg<br />

Vorsorgegebiet für Erholung<br />

gemäß RROP 2002<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />

(z.B. durch<br />

Verkehr) und Überprägung der<br />

für die Erholung wertgebenden<br />

Bereiche<br />

Wohnbauflächen, gemischte<br />

Bauflächen und Flächen für<br />

den Gemeinbedarf gemäß<br />

FNP SG <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />

2000) einschließlich<br />

der in der Freizeit nutzbaren<br />

Freiräume auf den Privatgrundstücken<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />

(z.B. durch<br />

Verkehr)<br />

Vorhandene Siedlungen im<br />

Außenbereich einschließlich<br />

der in der Freizeit nutzbaren<br />

Freiräume auf den Privatgrundstücken<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />

(z.B. durch<br />

Verkehr)<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 13<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

dem Vorhaben<br />

Grienenberg im Verlauf zwischen<br />

der Siedlung Kassebrucher<br />

Heide und A27 südlich<br />

des Untersuchungsgebietes,<br />

an den Wegen Zum Hasseler<br />

Grund / Heideweg, am Weg<br />

Zum Hasseler Grund<br />

Sportplatz (Reitplatz), zwei<br />

Spielplätze, Schießstand in<br />

der Ortschaft Driftsethe, zwei<br />

Freiflächen in Kassebruch,<br />

Parkanlagen, Spielplatz,<br />

Sportplatz in der Ortschaft<br />

<strong>Hagen</strong><br />

Radwanderweg von Driftsethe<br />

über die K52 in Richtung Kassebruch<br />

Radwanderweg Hermann-<br />

Allmers-Route<br />

Öffentliche Grünflächen gemäß<br />

FNP SG <strong>Hagen</strong> (Stand<br />

Fortschreibung 2000)<br />

Regional bedeutsamer Wanderwege<br />

(Radwandern) gemäß<br />

der Darstellung der<br />

RROP 2002<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Zerschneidung der Wegebeziehungen<br />

Weitere regionalen Route<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Zerschneidung der Wegebeziehungen<br />

Seite 14 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung<br />

Gesamteinschätzung der Situation für die Freizeit- und Erholungsnutzung im Untersuchungsgebiet<br />

und im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

Wie aus der Darstellung der Bestandssituation, dem geltenden RROP 2002 und dem rechtskräftigen<br />

FNP der SG <strong>Hagen</strong> deutlich wird, besitzt das Untersuchungsgebiet keine Bedeutung für eine Freizeit-<br />

und Erholungsnutzung. Das Untersuchungsgebiet liegt darüber hinaus nicht in unmittelbarer Nähe zu<br />

den zusammenhängend besiedelten Bereichen und weist damit keine besondere Eignung für die Feierabenderholung,<br />

eine wohnungsnahe Spielplatznutzung und eine sielungsnahe Sportplatznutzung auf.<br />

Gemäß dem RROP 2002 ist bei der Bereitstellung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf eine<br />

enge räumliche und funktionale Verflechtung mit Siedlungs- und Übernachtungsschwerpunkten zu achten.<br />

Eine solche Eignung besitzen das Untersuchungsgebiet sowie die nördlich und nordöstlich davon<br />

gelegenen Bereiche nicht. Die Ortschaft <strong>Hagen</strong> weist mit der Burg zu <strong>Hagen</strong>, dem Museum und der<br />

Lage an der Drepte eine gewisse Anziehungskraft für Besucher. Das Untersuchungsgebiet liegt jedoch<br />

in deutlicher Entfernung (rd. 2 km) von der Ortschaft <strong>Hagen</strong>. Die Ortschaften Kassenruch, Driftsethe und<br />

die Siedlung Kassebrucherheide sind als Wohnstandorte von Bedeutung weisen jedoch keine herausragende<br />

Erholungs- und Freizeitinfrastruktur auf.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> die höchsten Gästezahlen durch die beiden<br />

großen Campingplätze in Sandstedt erreicht werden. In der Ortschaft <strong>Hagen</strong> besteht durch das<br />

Vorhandensein von vier Ferienwohnungen und einem Hotel ein begrenztes Angebot für Übernachtungsgäste.<br />

Gemäß dem REK Wesermünde-Süd (GREISER UND PARTNER, MENSCH UND REGION, 2007)


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

wird für die gesamte Region Wesermünde-Süd (Gemeinden Schiffdorf, Loxstedt, Beverstedt und <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>) ausgeführt, dass große touristische Highlights in der Region fehlen.<br />

Vorbelastungen<br />

Durch die vorhandenen Verkehre (auch durch die Verkehre, die im Zuge des Sandabbaus im Bereich<br />

des Untersuchungsgebietes und auf den nördlich angrenzenden Flächen aufgetreten sind, besteht eine<br />

Vorbelastung der an der K51 und der L134 gelegenen Siedlungsbereiche von <strong>Hagen</strong>, der Kassebrucherheide<br />

und der Siedlungen im Außenbereich durch Verkehrs (Lärm, Luftschadstoffe). Von der A27<br />

geht zudem für die in der Nähe gelegenen Bereiche eine Vorbelastung mit Lärm aus.<br />

4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

In diesem Kapitel werden:<br />

- die Darstellungen zu Natur und Landschaft gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) des Landkreises Cuxhaven 2002 sowie des Entwurfes des RROP Stand Februar 2010 sowie<br />

die vorhandenen Schutzgebiete aufgeführt,<br />

- die wichtigen Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften gemäß dem Landschaftsrahmenplan<br />

des Landkreises Cuxhaven (LANDKREIS CUXHAVEN, 2000) sowie weitere landesweit wichtige Bereiche<br />

(NLWKN Kartenserver, letzter Zugriff 06.04.2010) genannt,<br />

- die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft gemäß dem FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) dargestellt,<br />

- die aktuellen Planungen der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde<br />

Driftsethe, Entwurf, INSTARA, April 2010) und der Gemeinde Driftsethe (Entwurf des Bebauungsplan<br />

Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, INSTARA, 2009)) aufgeführt,<br />

- die vorhandene Situation der Biotoptypen im Bereich der Umfeldbetrachtung auf der Grundlage der<br />

ATKIS-Daten und des LRP des Landkreises Cuxhaven und der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008 beschrieben,<br />

- die Bewertung und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

das Vorhaben dargestellt,<br />

- Vorbelastungen benannt.<br />

4.2.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Im RROP 2002 und im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 gibt es keine Darstellungen bezogen auf<br />

Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet.<br />

Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />

2000) sind im Untersuchungsgebiet keine Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 15<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Der Entwurf der 49. FNP-Änderung (INSTARA, April 2010) sieht im Untersuchungsgebietes Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete (FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet,<br />

Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) vorhanden. Weitere<br />

landesweit wichtige Bereiche (wertvolle Biotope der landesweiten Biotopkartierung, avifaunistisch<br />

wertvolle Bereiche für Brutvögel und Gastvögel) liegen ebenfalls nicht im Untersuchungsgebiet.<br />

Gemäß LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 ist der Bereich des Untersuchungsgebietes als Acker<br />

erfasst.<br />

Durch den bereits erfolgten Sandabbau und eine z.T. durchgeführte Rekultivierung haben sich jedoch in<br />

der Zwischenzeit andere Biotoptypen im Bereich des Untersuchungsgebietes eingestellt. Im Auftrag der<br />

Fa. Bodo Freimuth hat BIOS im Jahr 2008 eine Biotoptypenkartierung erstellt. Diese Kartierung wurde<br />

nach dem Biotoptypenschlüssel VON DRACHENFELS, 2004 durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier<br />

zusammenfassend wiedergegeben. Der gesamte Text der Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008 ist im<br />

Anhang enthalten.<br />

Die Sandgrube wurde zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin mit Gehölzen bepflanzt. Entlang<br />

der Straße hat sich bereits ein Feldgehölz (HN) entwickelt. Der sich zur Sandgrube hin anschließende<br />

Wall ist mit einer Ruderalflur feuchter Standorte (URF) bewachsen. Zum Wald hin befindet sich<br />

ein jüngeres, angepflanztes mesophiles Gebüsch (BM). Es wird von einer Ruderalflur trockener Standorte<br />

(URT) umgeben. Nach Süden grenzt eine Baumreihe (HBA) die Sandgrube gegen den Acker hin<br />

ab.<br />

Auf Flächen, die schon längere Zeit nicht mehr bearbeitet wurden (in erster Linie die Böschung im Süden<br />

und auf der Terrasse im Norden und Osten), hat sich ein Birken-Pionierwald (WPB) entwickelt. Ein<br />

Teil sowohl der Terrasse als auch des Bodens der Sandgrube wurde erst kürzlich abgeschoben und zu<br />

großen Haufen aufgeschüttet. Hier steht wieder reiner Sand (Sandiger Offenbodenbereich - DOS) ohne<br />

Vegetation an.<br />

Den größten Teil der Fläche nimmt ein Sukzessionsgebüsch (BRS) ein. Im südlichen Teil der Sandgrube<br />

hat sich auf zusammengeschobenem Oberboden ein Weidenpionierwald (WPW) im Wechsel mit<br />

Schilf-Landröhricht (NRS) und einer feuchten Ruderalflur ausgebildet.<br />

Sonstiger Sandmagerrasen (RSZ) findet sich oberhalb und an der Böschung nach Norden sowie im<br />

Westen unterhalb der Böschung. Außerdem sind die Böschungen an den Zufahrten zum Teil damit bewachsen.<br />

Teilweise sind Übergänge zu halbruderalen Gras- und Staudenflur (UHT) trockener Standorte<br />

zu finden. Im Nordwesten der Sandgrube wurden zwischen Böschung und Grenzwall auf einer kleinen<br />

Fläche Wildacker (ASj) angesät.<br />

Nach § 30 BNatSchG sind Sandmagerrasen besonders geschützte Biotope.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Im RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />

- Die Moorflächen (Bargsmoor / Grienenbergsmoor) unmittelbar an der A27, nördlich der K51 im<br />

Rechtenflether Moor gelegene Grünlandbereiche, der überwiegende Teil des Kassebrucher Holzes<br />

Seite 16 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

in der Drepteniederung westlich von <strong>Hagen</strong> sowie ein Sumpfbereich nördlich der K 51 gegenüber<br />

der Siedlung Kassebrucherheide sind Vorranggebiet für Natur und Landschaft.<br />

- Der Wald unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes sowie die dem Grienenbergsmoor östlich<br />

vorgelagerten Bereiche sind als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind die Vorrangebiete unverändert enthalten. Bezogen auf<br />

die Vorsorgegebiete (jetzt: Vorbehaltsgebiete) sind Ergänzungen vorgesehen (Bereiche südlich des<br />

Waldes unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes, Bereich nördlich der von der K51 abzweigenden<br />

Straße nach Driftsethe, Bereich südwestlich an das Kassebrucher Holz anschließend).<br />

Das Bargsmoor, nördlich der K51 im Bereich Rechtenflether Moor, die Sumpfbereiche an der K51 gegenüber<br />

der Siedlung Kassebrucherheide und die naturnahen Wälder an der Drepte sind wichtige Bereiche<br />

gemäß der landesweiten Biotoptypkartierung. Weitere landesweit wichtige Bereiche (avifaunistisch<br />

wertvolle Bereiche für Brutvögel und Gastvögel) kommen nicht vor.<br />

Gemäß LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 befinden sich östlich der A27 im Bereich Bargsmoor<br />

Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte, Landröhrichte, Pfeifengras-Moordegenerationsstadien,<br />

mesophiles Grünland und Intensivgrünland. Im nördlich anschließenden Rechtenflether Moor<br />

kommt vorwiegend Intensivgrünland, aber auch mesophiles Grünland und Feucht- und Nassgrünland<br />

vor. Der Grünlandbereich nördlich der K51 ist ein Vogelbrutgebiet von kreisweiter Bedeutung: Das Grienenbergsmoor<br />

wird in weiten Teilen von Abtorfungsbereichen mit Pfeifengras-Moordegenerationsstadien<br />

eingenommen. Es sind aber auch Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte vorhanden.<br />

Den Moorbereichen östlich vorgelagert befinden sich Intensivgrünland, Ruderalfluren und zum Teil Nadelforste<br />

und kleinflächig Eichen-Mischwälder. Im Südosten der Umfeldbetrachtung sind Nadelforste<br />

und in der Drepte-Niederung überwiegend Buchenwälder, mesophiles Grünland und Intensivgrünland<br />

und auch Sumpfbereiche vorhanden. Die Ackernutzung dominiert allerdings den Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

deutlich. Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind darüber hinaus faunistisch wertvolle Bereiche<br />

für Kriechtiere und Heuschrecken auf den unmittelbar östlich an das Grienenbergbergsmoor angrenzenden<br />

Flächen, für Lurche und Heuschrecken im Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung<br />

Kassebrucherheide, für Lurche in der Drepteniederung südlich der K51. Westlich von Driftsethe nahe<br />

der Einmündung der Straße nach Driftsethe in die K51 befindet sich ein Bereich mit einem engmaschigen<br />

Wallheckensystem. In der Drepteniederung südlich der L134 sind engmaschige und sehr engmaschige<br />

Wallheckensystems vorhanden. Nur nördlich der K51 ist kleinflächig ein Bereich mit einem engmaschigen<br />

Grabensystem mit überwiegend gut ausgeprägten Gräben vorhanden.<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />

sind im Bereich der Umfeldbetrachtung relativ kleinflächig Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorhanden (Streifen am westlichen Ortsrandes<br />

von Driftsethe, Flächen zwischen dem Sportplatz an der K51 in <strong>Hagen</strong> und der Drepte, Flächen<br />

am westlichen Ortsrand der Siedlungsflächen der Ortschaft <strong>Hagen</strong> südlich des Heideweges, Flächen<br />

westlich des Weges Zum Hasseler Grund (Bereich Hüttenberg).<br />

Im Entwurf der 49. FNP-Änderung ist auf den nordöstlich des Untersuchungsgebietes gelegenen Flächen<br />

sowie im nördlichen Teil des Grienenbergsmoor eine Darstellung von Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Im Entwurf<br />

des B-Planes Nr. 7 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nicht abgegrenzt.<br />

Die folgenden naturschutzrechtlich geschützten Bereiche kommen im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

vor:<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 17<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

- Unmittelbar südöstlichen des Untersuchungsgebietes befindet sich eine als Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

geschützte Ahornallee (GLB CUX 51),<br />

- Naturschutzgebiet (NSG LÜ 118) „Bargsmoor / Rechtenflether Moor“ westlich des Untersuchungsgebietes<br />

an der A27,<br />

- Landschaftsschutzschutzgebiet (LSG CUX 039) „Gehölz am weißen Berg“ zwischen Untersuchungsgebiet<br />

und dem o.g. Naturschutzgebiet,<br />

- drei als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume in der Ortslage von <strong>Hagen</strong> an der L134,<br />

- FFH-Gebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ (DE 2517-331) (Gewässerlauf<br />

der Drepte)<br />

- Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (an der Drepte, nördlich und südlich der K51<br />

nahe der A27, im Grienenbergsmoor, in dem Sumpfbereich an K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide)<br />

Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 erfüllen die Flächen des Grienenbergsmoores und<br />

der nördlich von Grienenbergshausen gelegenen Bereiche die Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet.<br />

4.2.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Die Bewertung für das Schutzgut Tier und Pflanzen wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />

Bewertungskriterien<br />

Für das Untersuchungsgebiet<br />

Für das Untersuchungsgebiet ist eine flächendifferenzierte Bewertung nur auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung<br />

von BIOS, 2008 möglich. Im Gutachten von BIOS wurde die Bewertung gemäß BIER-<br />

HALS, E., ET AL., 2004 durchgeführt. Bewertungskriterien sind hiernach:<br />

• Naturnähe<br />

• Gefährdung<br />

• Seltenheit<br />

• Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (besondere Bedeutung von Biotopen extremer<br />

Standorte sowie lichter, strukturreicher, alter Biotope)<br />

Für die Umfeldbetrachtung<br />

Für den Bereich der Umfeldbetrachtung werden die folgenden Kriterien für die Bewertung angewendet:<br />

• Vorkommen von Vorrang- und Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft gemäß der Darstellung<br />

der RROP 2002<br />

• Vorhandensein von Schutzgebieten (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet,<br />

Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) und landesweit wichtigen Bereichen (wertvolle<br />

Seite 18 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Biotope der landesweiten Biotopkartierung, avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel und<br />

Gastvögel)<br />

• Vorkommen von wichtigen Bereichen (Bereiche mit den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel sowie<br />

faunistisch wertvolle Bereiche und Bereiche mit Wallheckensystemen) gemäß dem LRP des Landkreises<br />

Cuxhaven, 2000<br />

Bewertungsrahmen<br />

Für das Untersuchungsgebiet<br />

Gemäß dem von BIOS, 2008 angewendeten Bewertungsverfahren von BIERHALS, E., ET AL., 2004 erfolgt<br />

die Bewertung in 5 Wertstufen.<br />

Von besonderer Bedeutung<br />

(gute Ausprägung naturnaher und<br />

halbnatürlicher Biotoptypen)<br />

Für die Umfeldbetrachtung<br />

Von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe V<br />

Wertstufe IV<br />

Von allgemeiner Bedeutung Wertstufe III<br />

Von allgemeiner bis geringer<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe II<br />

Von geringer Bedeutung Wertstufe I<br />

Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien, so ist dieser von besonderer Bedeutung.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 19<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungsergebnis<br />

Für das Untersuchungsgebiet<br />

Tabelle 4: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Untersuchungsgebiet<br />

Biotoptyp Wertstufe Bedeutung Schutzstatus<br />

WPB - Birken-Pionierwald III allgemeine Bedeutung<br />

WPW – Weidenpionierwald III allgemeine Bedeutung<br />

BM – Mesophiles Gebüsch III-IV allgemeine Bedeutung,<br />

allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

BRS – Sukzessionsgebüsch III allgemeine Bedeutung<br />

HN – Feldgehölz III allgemeine Bedeutung<br />

HBA/E – Baumreihe/Einzelbaum III - IV allgemeine Bedeutung,<br />

allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

NRS - Schilf-Landröhricht III allgemeine Bedeutung<br />

DOS - Sandiger Offenbodenbereich I geringe Bedeutung<br />

RSZ - Sonstiger Sandmagerrasen IV allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

URF - Ruderalflur feuchter Standorte III allgemeine Bedeutung<br />

URT - Ruderalflur trockener Standorte III allgemeine Bedeutung<br />

UHT - Halbruderalen Gras- und Staudenflur III allgemeine Bedeutung<br />

OVS – Straße I geringe Bedeutung<br />

Seite 20 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

§ 30<br />

BNatSchG


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Für die Umfeldbetrachtung<br />

Tabelle 5: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

dem Vorhaben<br />

Bewertung<br />

Westlich von Driftsethe Wichtiger Bereich gemäß LRP Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Nördlich der K51 nahe der<br />

Auffahrt zur A27 sowie nahe<br />

dem nördlichen Randbereich<br />

des Bargsmoores<br />

Bargsmoor unmittelbar an<br />

der A27<br />

Grienenbergsmoor unmittelbar<br />

an der A27<br />

Dem Grienenbergsmoor<br />

östlich vorgelagerte Bereiche<br />

Nördlich der K51 im Rechtenflether<br />

Moor gelegene<br />

Grünlandbereiche<br />

Kassebrucher Holz und weitere<br />

Bereiche in der Drepteniederung<br />

westlich von <strong>Hagen</strong><br />

Sumpfbereich nördlich der<br />

K51 gegenüber der Siedlung<br />

Kassebrucherheide<br />

§ 30 BNatSchG – Biotope Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

Naturschutzgebiet, wichtiger<br />

Bereich gemäß der landesweiten<br />

Biotoptypkartierung, wichtiger<br />

Bereich gemäß LRP<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

wichtiger Bereich gemäß LRP, §<br />

30 BNatSchG – Biotope in Teilbereichen<br />

Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

wichtiger Bereich gemäß LRP<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

wichtiger Bereich gemäß der<br />

landesweiten Biotoptypkartierung,<br />

wichtiger Bereich gemäß<br />

LRP<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

der Gewässerlauf der Drepte ist<br />

FFH-Gebiet, die naturnahen<br />

Wälder sind wichtiger Bereich<br />

gemäß der landesweiten Biotoptypkartierung,<br />

wichtiger Bereich<br />

gemäß LRP, § 30 BNatSchG –<br />

Biotope in Teilbereichen<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

wichtiger Bereich gemäß der<br />

landesweiten Biotoptypkartierung,<br />

wichtiger Bereich gemäß<br />

LRP, § 30 BNatSchG – Biotope<br />

in Teilbereichen<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 21<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

dem Vorhaben<br />

Wald unmittelbar westlich<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

Ahornallee unmittelbar südlich<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

Drei Bäume in der Ortschaft<br />

<strong>Hagen</strong><br />

4.3 Schutzgut Boden<br />

In diesem Kapitel werden:<br />

Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft gemäß RROP 2002,<br />

wichtiger Bereich gemäß LRP,<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

Seite 22 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

Naturdenkmale Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung<br />

- die im Untersuchungsraum vorkommenden Böden der Bodenübersichtskarte (BÜK 1:50.000, LBEG-<br />

Kartenserver, letzter Zugriff, 07.04.10) und des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 und anthropogene<br />

Vorbelastungen beschrieben,<br />

- wichtige Bereiche benannt und<br />

- spezifische Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt.<br />

4.3.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Im überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes sind die gewachsenen Böden aufgrund des Sandabbaus<br />

nicht mehr vorhanden. Auf der Abbausohle sind aufgrund der anthropogenen Veränderungen<br />

nährstoffarme Rohböden aus Sand entstanden. Im Bereich der Pflanzungen im Bereich des Sandabbaus<br />

zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin wurde Oberboden aufgebracht.<br />

Südlich des Sandabbaus schließt sich im Untersuchungsgebiet ein als Acker genutztes Flurstück an. In<br />

diesem Bereich kommt Pseudogley-Podsol vor. Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 ist<br />

dieser Boden stark frisch. Er besitzt eine geringe natürliche Fruchtbarkeit.<br />

Im Sandabbaubereich besteht eine Vorbelastung durch den Verlust des gewachsenen Bodens durch<br />

Abbau.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind die im Folgenden aufgeführten Böden vorhanden.<br />

- Plaggenesch unterlagert von Braunerde südlich der Ortslage Driftsethe (geringe natürliche Fruchtbarkeit,<br />

Feuchtestufe: mittel frisch, landesweit und regional seltener Boden),


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

- größerer Bereich Pseudogley-Braunerde mit Plaggenauflage (mittlere natürliche Fruchtbarkeit,<br />

Feuchtestufe: stark frisch, landesweit seltener Boden) im westlichen Bereich von Kassebruch und<br />

angrenzend westlich und nördlich der Ortslage,<br />

- kleinere Bereiche mit Podsol (sehr geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: schwach trocken)<br />

am südlichen Gebietsrand und südöstlich von Driftsethe,<br />

- Erd-Niedermoor (mittlere natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: mittel feucht) im Bereich der Drepteniederung<br />

sowie nördlich des Rechtenflether Moores am nordwestlichen Gebietsrand,<br />

- Erd-Hochmoor (geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: mittel feucht) in Teilbereichen des<br />

Rechtenflether Moores und des Grienenbergsmoores und auf einer kleinen Fläche im Bereich<br />

K51/Kassebrucher Heide, im Grienenbergsmoor werden Flächen abgetorft.<br />

- Gley-Regosol im Bereich Bargsmoor (im Bereich von Auftragsböden; geringe natürliche Fruchtbarkeit,<br />

Feuchtestufe: schwach feucht);<br />

- Pseudogley-Podsol (geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: stark frisch) in allen übrigen<br />

Bereichen<br />

- Durch Überbauung und Versiegelung veränderte Böden im Bereich der Siedlungen und Straßen<br />

Vorbelastungen bestehen durch den Bodenauftrag im Bereich des Bargsmoores, durch den Torfabbau<br />

im Grienenbergsmoor und die Überprägung der Böden durch Überbauung und Versiegelung.<br />

4.3.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung für das Schutzgut Boden wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />

• Naturnähe (Böden mit geringen anthropogenen Veränderungen)<br />

• Seltenheit (Böden, die regional / landesweit nur geringe Flächenanteile einnehmen)<br />

• Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen (Böden mit besonderen Eigenschaften (z.B. sehr feucht<br />

/ sehr trocken, Böden aus Niedermoor und Hochmoor), die deutlich vom "Normalstandort" abweichen<br />

und als Standort / Lebensraum für an diese Verhältnisse angepasste Pflanzen- und Tierarten)<br />

• Archivfunktion (kulturhistorische Bedeutung (Böden, die durch eine besondere Form der früheren<br />

Landbewirtschaftung entstanden sind))<br />

• Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Bewertungsrahmen<br />

Erfüllt ein Bodentyp eines der oben genannten Kriterien, so besitzt dieser eine besondere Bedeutung.<br />

Das bedeutet, dass Böden, die eine große Naturnähe haben (gewachsene Böden mit bodenständigen<br />

Laubwäldern, weitgehend unveränderte Moorbereiche), regional oder landesweit selten sind, besondere<br />

Standortbedingungen aufweisen (sehr trocken, sehr feucht), eine besondere kulturhistorische Bedeutung<br />

haben bzw. eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit haben, eine besondere Bedeutung aufweisen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 23<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Eins Ausnahme bilden Böden, die zwar eines der oben genannten Kriterien erfüllen, deren Bodenaufbau<br />

jedoch durch anthropogenen Einfluss vollständig verändert wurde. Die Bedeutung dieser Bereiche wird<br />

als gering eingestuft.<br />

Bewertungsergebnis<br />

Unter Anwendung der oben genannten Kriterien sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:<br />

Tabelle 6: Bewertung für das Schutzgut Boden<br />

Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

dem Vorhaben<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Rohboden aus Sand ohne<br />

Andeckung von Oberboden<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Plaggenesch südlich der Ortslage<br />

Driftsethe<br />

Pseudogley-Braunerde mit<br />

Plaggenauflage<br />

Erd-Niedermoor in der Drepteniederung<br />

sowie nördlich<br />

des Rechtenflether Moores<br />

Erd-Hochmoor in Teilbereichen<br />

des Rechtenflether Moores<br />

und des Grienenbergsmoores<br />

und auf einer kleinen<br />

Fläche im Bereich K51 / Kassebrucher<br />

Heide außerhalb<br />

der Abtorfungsbereiche<br />

Böden im Bereich der Eichen-<br />

Mischwälder und der Buchenwälder<br />

Besondere Standortbedingungen<br />

(sehr nährstoffarm, sehr<br />

trocken)<br />

Boden im Bereich des Sandabbaus,<br />

die gewachsene Bodenstruktur<br />

besteht nicht mehr<br />

Boden mit Archivfunktion (kulturhistorische<br />

Bedeutung)<br />

Landesweit und regional seltener<br />

Boden<br />

Boden mit Archivfunktion (kulturhistorische<br />

Bedeutung)<br />

Landesweit seltener Boden<br />

Besondere Standortbedingungen<br />

(Boden aus Niedermoor)<br />

Besondere Standortbedingungen<br />

(Boden aus Hochmoor)<br />

Seite 24 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung<br />

Geringe Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Große Naturnähe Besondere Bedeutung


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

4.4 Schutzgut Wasser<br />

Mit diesem Kapitel werden:<br />

- bezogen auf das Grundwasser das RROP 2002 hinsichtlich des Vorhandenseins von Vorrang- und<br />

Vorsorgegebieten für Trinkwassergewinnung, der LRP des Landkreises Cuxhaven, 2002 hinsichtlich<br />

der Aussagen zum Grundwasser (Grundwasserflurabstände, Grundwasserüberdeckung, Grundwasserneubildungsrate),<br />

der FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) hinsichtlich<br />

des Vorkommens von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen ausgewertet; bezogen auf<br />

das Untersuchungsgebiet werden weitere Unterlagen (Stichtagsmessungen, Grundwassergleichenplan)<br />

herangezogen,<br />

- bezogen auf die Oberflächengewässer werden auf der Grundlage der ATKIS-Daten und der wichtigen<br />

Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000, der<br />

Gewässergütekartierung und der Gewässerstrukturgütekartierung (NLWKN Kartenserver, letzter<br />

Zugriff 12.04.10) die Oberflächengewässer beschrieben,<br />

- wichtige Bereiche für Grund- und Oberflächenwasser ermittelt,<br />

- die gegebenenfalls erkennbaren besonderen Empfindlichkeiten der wichtigen Bereiche gegenüber<br />

möglichen Auswirkungen durch das Vorhaben benannt.<br />

4.4.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet:<br />

Grundwasser<br />

Im RROP 2002 sind keine Vorrang- und Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung dargestellt. Das gilt<br />

auch für den Entwurf des RROP Stand Februar 2010. Im FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine<br />

Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen dargestellt. Im Entwurf der 49. FNP-Änderung und im<br />

Entwurf des B-Planes Nr. 7 befindet sich keine Darstellung von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen.<br />

Der LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 enthält bezogen auf das Grundwasser die folgenden<br />

Aussagen:<br />

- Der mittlere Grundwasserflurstand ist > 20 dm.<br />

- Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch.<br />

- Die mittlere Grundwasserneubildungsrate (Nutzungsannahme: Acker) liegt bei 351 – 400 mm/a.<br />

Bei dem Sandabbau handelt es sich um einen Trockenabbau. Das Grundwasser wurde im Zuge des<br />

Abbaus nicht freigelegt und befindet sich unterhalb der Sohle des Sandabbaus.<br />

Das Grundwasser steht zwischen 3,5 und 4,0 mNN an. Die Grundwasserfließrichtung ist von Nordosten<br />

nach Südwesten.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 25<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Oberflächengewässer<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Grundwasser<br />

Vorrang- und Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />

nicht dargestellt. Das gilt auch für den Entwurf des RROP Stand Februar 2010. Im FNP der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen dargestellt. Im Entwurf<br />

der 49. FNP-Änderung und im Entwurf des B-Planes Nr. 7 befindet sich keine Darstellung von Flächen<br />

mit wasserrechtlichen Festsetzungen. Der LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 enthält bezogen auf<br />

das Grundwasser die folgenden Aussagen:<br />

- Im überwiegenden Teil der Umfeldbetrachtung beträgt der mittlere Grundwasserflurstand > 20 dm.<br />

Lediglich in der Drepte-Niederung und im Bereich der Auftragsböden im Bargter Moor beträgt der<br />

Grundwasserflurabstand 8 - 13 dm. Für die Hochmoore im Bargter Moor, Rechtenflether Moor und<br />

Grienenberger Moor werden keine Grundwasserflurabstände angegeben.<br />

- Im Bereich zwischen Driftsethe, Kassebruch, dem nordwestlichen Ortsrand von <strong>Hagen</strong> und östlich<br />

der Hochmoorbereiche (Bargter Moor, Rechtenflether Moor, Grienenberger Moor) ist das Schutzpotenzial<br />

der Grundwasserüberdeckung hoch. In der Drepteniederung und den Hochmoorbereichen<br />

besteht ein geringes Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung.<br />

- Im Zentrum des Bereiches der Umfeldbetrachtung (Umgrenzung des Bereichs: westlich Driftsethe<br />

bis zum Abzweig der Straße nach Driftsethe von der K51, östlich des Bargter Moores bis südlich<br />

Grienenbergshausen, nordwestlich der Ortschaft <strong>Hagen</strong>, östlich der K51) liegt die mittlere Grundwasserneubildungsrate<br />

(Nutzungsannahme: Acker) bei 351 – 400 mm/a. In der Drepteniederung<br />

und dem Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide beträgt die mittlere<br />

Grundwasserneubildungsrate 201 – 250 mm/a. In den weiteren Bereichen werden Werte von 301 –<br />

350 mm/a erreicht.<br />

Bei dem unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Sandabbau handelt es sich ebenfalls<br />

um einen Trockenabbau. Das Grundwasser wurde im Zuge des Abbaus nicht freigelegt und befindet<br />

sich unterhalb der Sohle des Sandabbaus.<br />

Oberflächengewässer<br />

Am westlichen Rand der Ortslage <strong>Hagen</strong> fließt die Drepte in einem kurzen Abschnitt durch den Bereich<br />

der Umfeldbetrachtung. Die Drepte ist in diesem Abschnitt gemäß der Gewässergütekartierung mäßig<br />

belastet (Gewässergüte II). Nach der Gewässerstrukturgütekartierung wurde sie hier als mäßig veränderter<br />

Gewässerabschnitt eingestuft. Darüber hinaus sind gemäß den ATKIS-Daten Gräben in der Drepteniederung,<br />

im Grienbergsmoor, im nördlichen Teil des Bargsmoors und im Rechtenflether Moor nördlich<br />

der K51 vorhanden. Im LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 sind im Bereich der Drepteniederung<br />

südlich der L134 und im Rechtenflether Moor nördlich der K51 mit weitmaschigem Grabensystem mit<br />

überwiegend mäßig ausgeprägten Gräben. Kleinflächig ist nördlich der K51 auch ein Bereich mit einem<br />

engmaschigen Grabensystem mit überwiegend gut ausgeprägten Gräben vorhanden.<br />

Seite 26 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Im Sumpfbereich östlich der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide befindet sich ein Stillgewässer.<br />

Ein weiteres Stillgewässer liegt am nordöstlichen Rand des Bargsmoores, das im LRP des<br />

Landkreises Cuxhaven 200 als naturfernes Stillgewässer eingestuft wurde.<br />

4.4.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser – wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />

• Vorhandensein von Vorrang- bzw. Vorsorgegebieten für Trinkwassergewinnung gemäß RROP<br />

2002, von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen gemäß FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />

(Stand Fortschreibung 2000)<br />

• Bereiche mit besonderen Funktionen für das Grundwasser (Bereiche mit geringem Grundwasserflurabstand,<br />

Bereiche mit hoher Grundwasserneubildungsrate)<br />

Die Empfindlichkeit des Grundwassers wird aus dem Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung<br />

abgeleitet.<br />

Für die Bewertung der Oberflächengewässer wird das folgende Kriterium angewendet:<br />

• Naturnähe (abgeleitet aus der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte bzw. der Lage innerhalb<br />

wenig genutzter Bereiche)<br />

Bezogen auf die oben genannten Gräben kann nur für die Gräben innerhalb des Bereiches nördlich der<br />

K51 eine Bewertung auf der Grundlage der Aussagen des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 vorgenommen<br />

werden. Für die weiteren Gräben ist keine Bewertung möglich, da keine weiteren Informationen<br />

dazu vorliegen.<br />

Bewertungsrahmen<br />

Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien in hohem Maße, so ist dieser Bereich von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 27<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungsergebnis<br />

Tabelle 7: Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und Empfindlichkeit<br />

gegenüber dem Vorhaben<br />

Grundwasser<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Gesamtes Untersuchungsgebiet<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Zentrum des Bereiches der<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Weite Flächen im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Drepteniederung und Hochmoorbereiche<br />

im Westen der<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Oberflächengewässer<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Sehr hohe Grundwasserneubildungsrate<br />

(351-400 mm/a)<br />

Sehr hohe Grundwasserneubildungsrate<br />

(351-400 mm/a)<br />

Geringe Empfindlichkeit aufgrund<br />

eines hohen Schutzpotenzials der<br />

Grundwasserüberdeckung<br />

Hohe Grundwasserneubildungsrate<br />

(301-350 mm/a)<br />

Geringe Empfindlichkeit aufgrund<br />

eines hohen Schutzpotenzials der<br />

Grundwasserüberdeckung<br />

Bereiche mit geringem Grundwasserflurabstand<br />

Erhöhte Empfindlichkeit aufgrund<br />

eines geringen Schutzpotenzial der<br />

Grundwasserüberdeckung<br />

Im Untersuchungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Drepte Gewässergüte: mäßig belastet<br />

Stillgewässer im Sumpfbereich<br />

östlich der K51 gegenüber<br />

der Siedlung Kasserucherheide<br />

Gewässerstrukturgüte mäßig veränderter<br />

Gewässerabschnitt<br />

Seite 28 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Lage in einem naturnahen Bereich Besondere Bedeutung<br />

Kleinflächig nördlich der K51 Engmaschiges Grabensystem mit<br />

überwiegend gut ausgeprägten Gräben<br />

Besondere Bedeutung


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

4.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

In diesem Kapitel werden:<br />

- Auf der Grundlage des LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 die klimatische und lufthygienische<br />

Situation im Untersuchungsraum beschrieben,<br />

- Vorbelastungen dargestellt,<br />

- wichtige Bereiche für die Schutzgüter Klima und Luft ermittelt,<br />

- die ggf. erkennbaren besonderen Empfindlichkeiten der wichtigen Bereiche gegenüber möglichen<br />

Auswirkungen durch das Vorhaben benannt.<br />

4.5.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Klima<br />

Die großräumige Klimaausprägung ist insgesamt bei der Beschreibung der Situation im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung dargestellt.<br />

Die lokalklimatische Situation im Untersuchungsgebiet ist durch die windgeschützte Lage des westlich<br />

gelegenen Waldes geprägt. Die weiteren klimatischen Eigenschaften entsprechen der allgemeinen Klimasituation.<br />

Luft<br />

Eine gewisse Belastung der Luft mit Schadstoffen geht von den Verkehren auf der K51 aus. Weitere<br />

Einrichtungen, von denen Belastungen der Luft ausgehen, sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Klima<br />

Das Klima ist atlantisch geprägt und ist durch kühle Sommer und milde Winter gekennzeichnet. Die<br />

mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,7 o C. Die mittleren jährlichen Niederschlagssummen betragen 750<br />

– 775 mm /a. im nordwestlichen Teil der Umfeldbetrachtung liegen sie zwischen 725 – 700 mm/a. Im<br />

Jahresverlauf herrschen Winde aus Südwesten, Süden, Westen, Nordwesten und Osten vor. Dabei sind<br />

im Frühjahr Winde aus Nordwesten und Osten, im Sommer aus Nordwesten, Westen und Südwesten,<br />

im Herbst aus Südwesten, Westen und Osten und im Winter aus Westen, Südwesten und Süden am<br />

häufigsten.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 29<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Im LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 werden für den Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden<br />

klimatischen Ausgleichsräume beschrieben:<br />

- Moorklima mit einer besonderen Klimaausprägung (extremere Temperaturgänge, erhöhte Nebelbildung<br />

und stärkere Nachtfrostgefährdung im westlichen Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung<br />

und im Sumpfbereich östlich der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide (Bereiche mit hoher<br />

bis sehr hoher Bedeutung für die Kaltluftentstehung)<br />

- Waldklima mit besonderem Waldinnenklima (gedämpfter Temperaturgang, erhöhte Luftfeuchte,<br />

verminderte Windgeschwindigkeiten) und mit Bedeutung für die Frischluftproduktion im Bereich der<br />

Wälder östlich der Moorbereiche (Rechtenflether Moor, Bargsmoor, Grienenbergsmoor) und in der<br />

Niederung der Drepte sowie westlich davon (Bereiche mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für die<br />

Frischluftentstehung)<br />

- Freilandklima der Niederungen und Auen mit einem hohen Anteil an Kaltluft produzierenden Flächen<br />

und einer erhöhten Nebelbildung in der Drepteniederung (Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />

Bedeutung für die Kaltluftentstehung)<br />

Veränderungen der Kleinklimas bestehen im Bereich der stark versiegelten Bereiche in den Siedlungen.<br />

Luft<br />

Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind als wesentliche Emissionsquellen die K51, L134 (Hauptverkehrsstraßen<br />

von regionaler Bedeutung) und die Autobahn A27 zu nennen.<br />

4.5.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Klima<br />

Für die Bewertung des Schutzgutes Klima werden die folgenden Kriterien herangezogen:<br />

• Vorhandensein von Kaltluftentstehungsgebieten mit hoher und sehr hoher Bedeutung<br />

• Vorkommen von Bereichen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung<br />

• Besondere Prägung des Lokalklimas<br />

Luft<br />

• Vorhandensein von Bereichen mit geringer Luftbelastung<br />

• Vorkommen von lufthygienisch wirksamen Flächen oder Strukturen (Wälder, dichte Gehölzstrukturen)<br />

Seite 30 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungsrahmen<br />

Bereiche, die die oben genannten Kriterien erfüllen, sind von besonderer Bedeutung.<br />

Bewertungsergebnis<br />

Tabelle 8: Bewertung für die Schutzgüter Klima und Luft<br />

Klima<br />

Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und Empfindlichkeit<br />

gegenüber dem Vorhaben<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Bewertung<br />

Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 ist das Untersuchungsgebiet als Teil der offenen<br />

hügeligen Geest von geringer Bedeutung für die Kaltluftentstehung und für die Frischluftentstehung.<br />

Eine besondere Prägung des Lokalklimas besteht nicht.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Westlicher Teil des Bereiches<br />

der Umfeldbetrachtung,<br />

Sumpfbereich östlich der K51<br />

gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide<br />

Wälder östlich der Moorbereiche<br />

und in der Niederung<br />

der Drepte sowie westlich<br />

davon<br />

Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />

Bedeutung für die Kaltluftentstehung<br />

Besondere Prägung des Lokalklimas<br />

Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />

Bedeutung für die Frischluftentstehung<br />

Besondere Prägung des Lokalklimas<br />

Drepteniederung Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />

Bedeutung für die Kaltluftentstehung<br />

Luft<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Weite Teile des Bereiches<br />

der Umfeldbetrachtung (bis<br />

auf die in der Nähe der Autobahn<br />

gelegenen Flächen)<br />

Wälder im Bereich der Moore<br />

und den Mooren vorgelagerten<br />

Flächen sowie in der<br />

Drepteniederung und westlich<br />

davon<br />

Besondere Prägung des Lokalklimas<br />

Bereich mit relativ geringer Luftbelastung<br />

Bereich mit relativ geringer Luftbelastung<br />

Bereiche mit lufthygienisch wirksame<br />

Bereiche<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 31<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

4.6 Schutzgut Landschaft<br />

In diesem Kapitel werden<br />

- die naturraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes mit seinen naturraumtypischen Besonderheiten<br />

im Untersuchungsraum auf der Grundlage der LRP Landkreis Cuxhaven 2000, der ATKIS-Daten<br />

und von Luftbildern beschrieben, dabei werden die Darstellungen der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> herangezogen.<br />

- wichtige Bereiche für das Schutzgut Landschaft ermittelt und<br />

- spezifische Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt.<br />

4.6.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 liegt das Untersuchungsgebiet in der naturräumlichen<br />

Region Stader Geest in der Landschaftseinheit <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest, die sich durch ein überwiegend<br />

welliges Relief auszeichnet. Weite Bereiche des Untersuchungsgebietes sind aufgrund des Sandabbaus<br />

gegenüber ihrer ursprünglichen Ausprägung (Relief, Nutzung als Acker) vollständig verändert.<br />

Südlich des Sandabbaus schließt sich eine als Acker genutzte Fläche an. Die Ackerfläche ist gegenüber<br />

dem Sandabbau durch eine Verwallung abgegrenzt. Die im Bereich des Sandabbaus inzwischen vorhandenen<br />

Vegetationsstrukturen sind überwiegend nicht landschaftsbildwirksam, da sie sich unter Geländeniveau<br />

befinden. Die randlich zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald angepflanzten Gehölzstrukturen<br />

tragen zur Eingrünung des Sandabbaus bei.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Die Umfeldbetrachtung liegt im Bereich von drei Landschaftseinheiten: der <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest, der<br />

Landwürden/Osterstader Marsch und der Drepte-Niederung.<br />

Das Relief im Bereich der Umfeldbetrachtung ist recht vielgestaltig. Zwischen den Moorbereichen im<br />

Westen und der Drepteniederung (0 – 5 m NN) steigt das Gelände im Bereich der Geest auf bis zu 17,5<br />

m NN an. Die höchst gelegenen Flächen befinden sich nordwestlich der Siedlung Kassebrucherheide<br />

beidseitig der K51. Dabei wurde westlich der K51 das Relief in Teilbereichen durch Sandabbau vollständig<br />

verändert. Am östlichen Rand der Moorbereiche befindet sich eine markante Geländekante<br />

zwischen der Geest und der Marsch. Diese verläuft westlich des Untersuchungsgebietes innerhalb des<br />

Waldes und besitzt somit keine Fernwirkung. Am östlichen Rand des Grienenbergsmoores verläuft die<br />

Geländekante innerhalb von Grünland- und Ackerflächen und ist hier wahrnehmbar. Im Bereich der<br />

Geest sind Geländekuppen nordwestlich der Siedlung Kassebrucherheide und am Heideweg vorhanden.<br />

Der größte Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung liegt Landschaftseinheit <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest.<br />

Diese ist überwiegend durch intensiv land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Naturnahe Bereiche<br />

(Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide) sind nur kleinflächig vorhanden.<br />

Bei den zwischen den Moorbereichen und den ackerbaulich genutzten Bereichen gelegenen<br />

Seite 32 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Wäldern im Westen der Umfeldbetrachtung handelt es sich zum überwiegenden Teil um Nadelwälder.<br />

Kleinflächig sind auch Laubwälder vorhanden. Die ackerbaulich genutzten Bereiche sind insgesamt<br />

durch wenige Gehölzstrukturen gegliedert. Alleen befinden sich an den K52 (Bäume unterschiedlichen<br />

Alters), der Straße Am Dorfteich (überwiegend alte Bäume, lückiger Bestand auf dem Abschnitt nahe<br />

der K51), an der Weißenberger Straße (überwiegend durchgehender, alter Baumbestand), an der Straße<br />

im Leegmoor (alter Baumbestand), an der K51 (Bäume unterschiedlichen Alters, relativ wenige alte<br />

Bäume), Weg unmittelbar südlich des Untersuchungsgebietes (alte Bäume). Die ackerbaulich genutzten<br />

Flächen im Bereich zwischen der K51, der Weißenberger Straße und der K52 sind an wenigen Flurstücksgrenzen<br />

nahe der K51 abschnittsweise oder auf gesamter Länge Gebüsche und Hecken vorhanden.<br />

Nördlich der Weißenberger Straße ist die Gliederung mit Gehölzen stärker (Hecken, Wallhecken,<br />

Feldgehölze). Teilbereiche der nördlich der Weißenberger Straße gelegenen Flächen sind LRP als Gebiet<br />

mit engmaschigem Wallheckensystem dargestellt. Im Bereich zwischen Kassebruch, dem Untersuchungsgebiet<br />

und der südlichen Grenze der Umfeldbetrachtung dominiert die ackerbauliche Nutzung.<br />

Eine Gliederung besteht hier durch mehr oder weniger große Feldgehölze und Wäldchen sowie einzelner<br />

Gehölzstrukturen entlang von Wegen und Flurstückgrenzen. Ein Wald befindet sich südlich des<br />

Heideweges. Der Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide ist ein durch<br />

das Stillgewässer die Sumpfbereiche und Gehölze reich strukturierter Bereich. Der zur angrenzenden<br />

Marsch hin gelegene Geestbereich wird im nördlichen Teil durch zusammenhängende Wälder geprägt.<br />

Die Ortschaften Driftsethe und Kassebruch sowie Teile der Ortschaft <strong>Hagen</strong> besitzen eine typische<br />

Siedlungsstruktur und sind in den älteren Siedlungsteilen gut mit Gehölzen durchgrünt.<br />

Der westliche Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung wird der Landschaftseinheit Landwürden /<br />

Osterstader Marsch zugeordnet. Hier befinden sich die der Geest vorgelagerten Hochmoorbereiche, die<br />

den Übergang zur Marsch bilden. Diese Hochmoorbereiche werden von Moordegenerationsstadien und<br />

Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte geprägt. Im Bargsmoor sind in Teilbereichen Bodenauftragsflächen<br />

vorhanden. Im Grienenbergsmoor wird Torf abgebaut. Am Rand des Grienenbergsmoor<br />

sind neben Wäldern landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden. Insbesondere die Wälder haben<br />

eine großräumig Landschaftsbild gliedernde Wirkung. Nördlich der K51 herrscht Grünlandnutzung vor.<br />

Das Grünland ist hier durch Gräben deutlich strukturiert.<br />

Die Landschaftseinheit Drepte-Niederung an der östlichen Grenze der Umfeldbetrachtung ist durch Buchenwälder,<br />

aber Grünland mit Hecken (auch Wallhecken) charakterisiert.<br />

Visuelle Vorbelastungen bestehen durch die A27 und den nördlich des Untersuchungsgebietes gelegenen<br />

Sandabbau.<br />

4.6.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Die Bewertung der Situation für das Schutzgut Landschaft erfolgt anhand der Kriterien:<br />

• landschaftsraumtypische Eigenart (z.B. typische Vegetationsausprägungen oder Siedlungsformen,<br />

Besonderheiten des Reliefs), Vorkommen von wichtigen Bereichen (Bereiche mit den Wertstufen<br />

sehr hoch, hoch, mittel) gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000<br />

• Vorhandensein von landschaftsbildprägenden und –gliedernden Elemente und strukturreichen Bereichen<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 33<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungsrahmen<br />

Bereiche, die die oben genannten Kriterien erfüllen, sind von besonderer Bedeutung.<br />

Bewertungsergebnis<br />

Tabelle 9: Bewertung für das Schutzgut Landschaft<br />

Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber dem<br />

Vorhaben<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Seite 34 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung<br />

Das Untersuchungsgebiet ist in seiner Geländegestalt und in seiner landschaftsraumtypischen Eigenart<br />

durch den Abbau vollständig verändert. Die an der K51 und an der westlichen Grenze vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen dienen der Eingrünung des Sandabbaus. Bereiche mit besonderer Bedeutung sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Geländekante zwischen<br />

Geest und Marsch im westlichen<br />

Teil der Umfeldbetrachtung<br />

Geländekuppen in der Geest<br />

nordwestlich der Siedlung<br />

Kassebrucherheide und am<br />

Heideweg<br />

Alleen an den K52, der Straße<br />

Am Dorfteich, der Weißenberger<br />

Straße der Straße Im<br />

Leegmoor, am Weg unmittelbar<br />

südlich des Untersuchungsgebietes<br />

Gebüsche und Hecken an<br />

wenigen Flurstücksgrenzen<br />

nahe der K51<br />

Bereich nördlich der Weißenberger<br />

Straße mit Hecken,<br />

Wallhecken und Feldgehölzen<br />

Feldgehölze und Wäldchen<br />

sowie einzelner Gehölzstrukturen<br />

im Bereich zwischen<br />

Kassebruch, dem Untersuchungsgebiet<br />

und der südlichen<br />

Grenze<br />

Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

strukturreicher Bereich<br />

wichtiger Bereich (Gebiet mit engmaschigem<br />

Wallheckensystem)<br />

gemäß LRP Landkreis Cuxhaven,<br />

2000<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und<br />

Empfindlichkeit gegenüber dem<br />

Vorhaben<br />

Wald südlich des Heideweges Landschaftsbildprägendes und –<br />

gliederndes Element<br />

Der Sumpfbereich an der K51<br />

gegenüber der Siedlung<br />

Kassebrucherheide<br />

Wälder in den zur angrenzenden<br />

Marsch hin gelegene<br />

Geestbereich im Nordwesten<br />

der Umfeldbetrachtung<br />

Ortschaften Driftsethe und<br />

Kassebruch sowie Teile der<br />

Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />

der Geest vorgelagerte<br />

Hochmoorbereiche im Übergang<br />

zur Marsch mit Wäldern<br />

und Moordegenerationsstadien<br />

(ausgenommen sind die Abtorfungsbereiche<br />

im Grienenbergsmoor)<br />

Wälder und als Grünlandgenutzte<br />

Bereiche am Rand des<br />

Grienenbergsmoor<br />

Durch Gräben strukturiertes<br />

Grünland nördlich der K51<br />

Drepte-Niederung mit Buchenwäldern,<br />

Grünland mit<br />

Hecken (auch Wallhecken)<br />

Landschaftsbildprägendes und –<br />

gliederndes Element<br />

Strukturreicher Bereich<br />

wichtiger Bereich gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

wichtige Bereiche gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart (typische Siedlungsstruktur,<br />

gute Durchgrünung<br />

mit Gehölzen in den älteren Siedlungsteilen<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Strukturreicher Bereich<br />

Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

wichtige Bereiche gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

wichtige Bereiche gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

wichtiger Bereiche gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Landschaftsbildprägende und –<br />

gliedernde Elemente<br />

Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />

Eigenart<br />

wichtige Bereiche gemäß LRP<br />

Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

Bewertung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

Besondere Bedeutung<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 35<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

In diesem Kapitel werden:<br />

- Bau- und Bodendenkmale, archäologische Fundstellen auf der Grundlage des Schreibens des<br />

Landkreises Cuxhaven, Archäologische Denkmalpflege vom 05.03.2010<br />

- Sachgüter (Bauwerke, Straßen, etc.)<br />

dargestellt, und gegebenenfalls besondere Empfindlichkeiten des Schutzgutes gegenüber den möglichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt.<br />

4.7.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Kulturgüter<br />

Im Bereich des Sandabbaus sind keine archäologischen Fundstellen vorhanden. Auf der südlich angrenzenden<br />

Ackerfläche befinden sich Einzelfunde.<br />

Sachgüter<br />

Sachgüter befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Kulturgüter<br />

Die folgenden Fundstellen sind im Bereich der Umfeldbetrachtung verzeichnet:<br />

- historische Siedlungsbereiche v. a. nordwestlich und südöstlich des Untersuchungsgebietes,<br />

- Streufunde nördlich des Untersuchungsgebietes (außerhalb des nördliche angrenzenden Sandabbaus)<br />

und an der südlichen Grenze der Umfeldbetrachtung,<br />

- diverse Einzelfundstellen v. a. nördlich und südlich der K51,<br />

- Grabhügel / Wurten v. a. entlang der Geestkante,<br />

- ein Megalithgrab westlich der K52,<br />

- „Celtic fields“ (kleine, durch Erdwälle abgegrenzte Felder für den Anbau von Feldfrüchten) westlich<br />

der Straße „Auf der Horst“ nördlich der Einmündung der Straße „Im Leegmoor“, nördlich der K51 in<br />

Höhe Kassebrucher Heide sowie westlich und südlich des Kassebrucher Holzes südlich der K51.<br />

- Urnenfriedhöfe östlich der BAB-AS 12 südlich der K51 sowie in einem kleinen Gehölz westlich von<br />

<strong>Hagen</strong> südlich des Heideweges.<br />

Sachgüter<br />

Seite 36 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Im Bereich der Umfeldbetrachtung verlaufen die A27, die L134, die K51 und die K52 sowie zahlreiche<br />

weitere Straßen und Wege. Die Gebäude im besiedelten Bereich zählen zu den Sachgütern. Die Lage<br />

der besiedelten Bereiche ist in Kapitel 4.1 Schutzgut Mensch beschrieben.<br />

4.7.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Bewertungskriterien<br />

Kulturgüter<br />

• Vorhandensein von Fundstellen<br />

Sachgüter<br />

• Vorhandensein von Sachgütern<br />

Bewertungsrahmen und Bewertungsergebnis<br />

Die oben genannten Fundstellen und Sachgüter im Bereich der Umfeldbetrachtung sind von besonderer<br />

Bedeutung. Die auf der Ackerfläche südlich des Sandabbaus festgestellten Einzelfunde im Untersuchungsgebiet<br />

sind von besonderer Bedeutung.<br />

4.8 Nutzungen<br />

In diesem Kapitel werden die Nutzung auf der Grundlage des RROP 2002, des Entwurfes des RROP<br />

Stand Februar 2010, des rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> und des Entwurfes der 49.<br />

Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> beschrieben.<br />

Da im Kapitel 4.1 Schutzgut Mensch bereits auf Siedlungen eingegangen wurde, erfolgt – um Doppelnennungen<br />

zu vermeiden – an dieser Stelle keine Darstellung dazu.<br />

4.8.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Gemäß dem RROP 2002 ist das Untersuchungsgebiet Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />

In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />

Im Entwurf des RROP 2010 ist das Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) Rohstoffgewinnung<br />

übernommen worden. Eine Überlagerung mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft besteht nicht<br />

mehr.<br />

Der rechtskräftige FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> stellt im Untersuchungsgebiet Flächen für die Landwirtschaft<br />

dar. Im Entwurf der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine Nutzungen<br />

vorgesehen (Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur<br />

und Landschaft vorgesehen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 37<br />

www.grontmij.de


4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Aktuell ist das Untersuchungsgebiet zum größten Teil eine Sandabbaufläche.<br />

Umfeldbetrachtung<br />

Das RROP 2002 stellt für den Bereich der Umfeldbetrachtung das Folgende dar:<br />

- Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) nordwestlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend,<br />

- Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Torf) im Grienenbergsmoor<br />

- Vorsorgegebiete für Forstwirtschaft in der Drepteniederung und westlich von <strong>Hagen</strong> sowie in den<br />

Moorbereichen und den östlich an die Moorbereiche anschließenden Bereiche der Geest<br />

- weite Bereiche der Umfeldbetrachtung sind Vorsorgegebiete für Landwirtschaft<br />

- die Bundesautobahn A27<br />

- die K51 und L134 sind als Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung<br />

Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind die folgenden Veränderungen vorgesehen:<br />

- zusätzliche Darstellung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung (Sand) zwischen der K51 und<br />

der Weißenberger Straße<br />

- weitgehende Rücknahme der Überlagerung mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Bereich<br />

des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung westlich der K51<br />

- geringfügige Erweiterung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung (Torf) im Grienenbergsmoor<br />

- geringfügige Veränderungen der Abgrenzungen des Vorbehaltsgebietes Wald<br />

Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist dargestellt:<br />

- Flächen für Wald unmittelbar westlich und südlich des Untersuchungsgebietes, in der Drepteniederung<br />

und westlich der Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />

- A27, K51, K52, L134 als Straßenverkehrsfläche<br />

- Alle weiteren Flächen außerhalb der Siedlungsflächen sind Flächen für die Landwirtschaft<br />

In der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist östlich der K51 und südlich der Weißenberger<br />

Straße eine Fläche für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen vorgesehen.<br />

Seite 38 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die aus der Vorhabensbeschreibung abgeleiteten vorhabensbedingten Wirkfaktoren (vgl. Kapitel 3) und<br />

die Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation für die Schutzgüter bilden die Grundlage für die<br />

Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die jeweiligen Schutzgüter. Dabei wird zwischen bau-,<br />

anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen unterschieden. Die Intensität der Auswirkungen wird aufgrund<br />

z.B. des Umfangs und der Dauer eingeschätzt. Hierbei wird eine vierstufige Skala (hohe Intensität,<br />

mittlere Intensität, geringe Intensität, sehr geringe Intensität) angewendet.<br />

Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt unter Berücksichtigung der Intensität<br />

der Auswirkung und der Bedeutung und ggf. spezifische Empfindlichkeit eines betroffenen Bereiches<br />

für ein Schutzgut.<br />

Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt in drei Stufen:<br />

• Hohe Beeinträchtigungen:<br />

Ein Bereich von besonderer Bedeutung, besonderer bis allgemeiner Bedeutung und von allgemeiner<br />

Bedeutung ist stark betroffen (z.B. dauerhafte Flächeninanspruchnahme)<br />

• Mittlere Beeinträchtigung:<br />

Ein Bereich von besonderer, besonderer bis allgemeiner Bedeutung und von allgemeiner Bedeutung<br />

ist mäßig betroffen; ein Bereich von allgemeiner bis geringer Bedeutung ist stark betroffen.<br />

• Geringe Beeinträchtigung:<br />

Ein Bereich von besonderer Bedeutung, besonderer bis allgemeiner Bedeutung bzw. allgemeiner<br />

Bedeutung ist gering / sehr gering betroffen, ein Bereich von allgemeiner bis geringer Bedeutung ist<br />

mäßig / gering betroffen, ein Bereich von geringer Bedeutung / ohne besondere Bedeutung ist stark /<br />

mäßig / gering / sehr gering betroffen.<br />

Die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen wird pro Schutzgut folgendermaßen durchgeführt:<br />

- Beschreibung der grundsätzlich möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf das Schutzgut<br />

- Darstellung der Art und Intensität der Auswirkungen<br />

- Ermittlung der von den Auswirkungen betroffenen Bereichen<br />

- Bewertung der Umweltauswirkungen für die betroffenen Bereiche unter Berücksichtigung der Art<br />

und Intensität der Auswirkungen im betroffenen Bereich<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 39<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5.1 Schutzgut Mensch<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Schutzgut Mensch hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktionen durch Lärm und Staubemissionen aufgrund<br />

baubedingter Verkehre und Arbeiten zum Einbau der Basisdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion durch Lärm und Staubemissionen aufgrund der<br />

betriebsbedingten Verkehre und der Einbauarbeiten auf der Deponie<br />

Bau- und betriebsbedingte Verkehre<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Die bau- und betriebsbedingten Verkehre sind nur für die Phase vor der Inbetriebnahme sowie nach<br />

Endverfüllung des letzen Deponieabschnittes deutlich voneinander zu trennen (1. Bauabschnitt der Basisabdichtung<br />

und letzter Bauabschnitt der Oberflächenabdichtung). Danach wird es während der Baumaßnahme<br />

zu einer Überlagerung der bau- und betriebsbedingten Verkehre kommen. Insgesamt betrachtet<br />

überwiegen die betriebsbedingten Verkehre, da die Gesamtmasse der Abfälle deutlich größer<br />

ist, als die Masse der anzuliefernden Baumaterialien.<br />

In der Vorhabensbeschreibung werden für die Erhöhung der Verkehrsbelastungen bezogen auf die unterschiedlichen<br />

Phasen die folgenden Angaben dargestellt:<br />

- Baubedingte Verkehre vor der Inbetriebnahme der Deponie sowie nach der Endverfüllung des letzten<br />

Deponieabschnittes in zeitlich begrenztem Rahmen: Zunahme des Verkehrs um insgesamt 2,4<br />

%, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf 10,7 %<br />

- Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes (während der überwiegenden Zeit des<br />

Betriebes): Zunahme des Verkehrs um insgesamt 1,5 %, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf<br />

9,9 % von der A27 über die K51, Zunahme des Verkehrs um insgesamt 0,1 %, Erhöhung des LKW-<br />

Anteils von 7 % auf 7,1 % zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong>, bei einem<br />

ggf. erforderlich Abtransport des Sickerwasser nimmt der Verkehr auf der K51 zwischen Deponie<br />

und Abzweig Kassebruch insgesamt um 0,4 % und der LKW-Anteil von 8,6 % auf 8,9 % zu.<br />

- Bau- und betriebsbedingte Verkehre bei einer zeitlich begrenzten Überlagerung der Anlieferung von<br />

Material für die Basisabdichtung und des Deponiebetriebes: Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />

3,9 %, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf 12 % von der A27 über die K51, eine Änderung<br />

der Verkehrsbelastung zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> gegenüber den<br />

rein betriebsbedingten Verkehren tritt nicht ein.<br />

Seite 40 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Zum Zeitpunkt der letzten Verkehrszählung im Jahr 2000 wurde der benachbart gelegene Sandabbau<br />

durch die Fa. Georg Mehrtens betrieben. Auf dieser Fläche wird der Sandabbau abgeschlossen, wenn<br />

der neue, östlich der K51 geplante Sandabbau den Betrieb aufnimmt. Es ist davon auszugehen, dass<br />

durch diesen neuen Sandabbaubetrieb eine Verkehrsbelastung entsteht, wie sie in der Verkehrszählung<br />

in 2000 bereits erfasst wurde, so dass von zusätzlichen Verkehren nicht auszugehen ist. Kumulative<br />

Wirkungen durch die bau- und betriebsbedingten Verkehre der geplanten Deponie und des geplanten<br />

Sandabbaus sind daher nicht in die Betrachtung einzustellen.<br />

Die Zunahme des Verkehrsaufkommens führt zu einer Erhöhung des Verkehrslärms im Bereich der<br />

angegebenen Strecken. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Verdoppelung des LKW-Anteils am<br />

Verkehr (Zunahme um 100 % von 5 % auf 10 %) zu einer Erhöhung des Lärmpegels von 1 dB (A) in<br />

25 m von der Mitte des Fahrstreifens (RLS-90) führt. Hieraus ergibt sich die folgende Einschätzung der<br />

Intensität der Auswirkungen durch die Zunahme von Verkehrslärm.<br />

Tabelle 10: Verkehrslärm – Einschätzung der Intensität der Auswirkungen<br />

Verkehre Zunahme der Verkehre Einschätzung der Intensität<br />

Zeitlich begrenzte, baubedingte<br />

Verkehre vor der Inbetriebnahme<br />

der Deponie auf der<br />

Strecke A27 – K51<br />

Betriebsbedingte Verkehre<br />

während des Deponiebetriebes<br />

auf der Strecke A27 – K51<br />

Betriebsbedingte Verkehre<br />

während des Deponiebetriebes<br />

zwischen dem Abzweig Kassebruch<br />

und der L134 in <strong>Hagen</strong><br />

Betriebsbedingte Verkehre<br />

während des Deponiebetriebes<br />

einschließlich eines Abtransportes<br />

des Sickerwassers auf<br />

der K51 zwischen Deponie und<br />

Abzweig Kassebruch<br />

Zeitlich begrenzte, bau- und<br />

betriebsbedingte Verkehre bei<br />

einer Überlagerung der Anlieferung<br />

von Material für die Basisabdichtung<br />

und des Deponiebetriebes<br />

auf der Strecke<br />

A27 – K51<br />

Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />

2,4 %<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />

28 %<br />

Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />

1,5 %<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />

18 %<br />

Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />

0,1 %<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />

0,8 %<br />

Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />

0,4 %<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />

4,8 %<br />

Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />

3,9 %<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />

46 %<br />

gering<br />

gering<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 41<br />

keine<br />

sehr gering<br />

gering<br />

Während des Transportes durch LKW kann es im Bereich der befahrenen Strecken zu einer Erhöhung<br />

der Belastung mit verwehbaren Stäuben kommen. Mögliche Verwehungen von Staub treten im Bereich<br />

der Fahrstrecken und deren unmittelbarer Nähe auf. Die Intensität dieser Auswirkung wird insgesamt als<br />

gering eingestuft.<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

• Verkehrslärmbelastung<br />

Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Erhöhung der Verkehrslärmbelastung besteht bei<br />

den Siedlungsbereichen, die sich entlang der befahrenen Strecken befinden. Für Siedlungsbereiche, die<br />

in deutlicher Entfernung der befahrenen Strecken liegen, besteht keine Betroffenheit. Einrichtungen für<br />

Freizeit und Erholung, die sich in der Nähe der befahrenen Strecken befinden, können ebenfalls betroffen<br />

sein.<br />

Die im Folgenden genannten Siedlungsbereiche befinden sich in der Nähe für den An- und Abfahrtsverkehr<br />

befahrenen Strecken:<br />

Siedungsbereiche an der Strecke A27 – K51<br />

- 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich der K51 nahe der A27<br />

- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 80 m Entfernung nördlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 550 m Entfernung nördlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd. 30 m Entfernung von der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd. 350 m Entfernung von der K51<br />

- 5 Wohngebäude am Weg Auf der Horst in rd. 120 – 900 m Entfernung westlich der K51<br />

Geplante Wohnbauflächen befinden sich nicht in der Nähe der Strecke A27 – K51.<br />

Siedlungsbereiche an der Strecke auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch<br />

- Wohnbauflächen in der Siedlung Kassebrucherheide unmittelbar westlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Straße Am Dorfteich<br />

- Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />

Einrichtungen für Freizeit und Erholung an der Strecke A27 – K51<br />

An dieser Strecke sind keine Einrichtungen für Freizeit und Erholung vorhanden. Auf dem Weg Auf der<br />

Horst verläuft in rd. 100 – 400 m Entfernung westlich der K51 ein Abschnitt des Radwanderweges Hermann-Allmers-Route.<br />

Unmittelbar westlich der geplanten Deponie befindet sich gemäß RROP 2002 ein<br />

Vorsorgegebiet für Erholung. Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />

2000) sind ebenfalls keine Bereiche (Grünflächen) dargestellt.<br />

Einrichtungen für Freizeit und Erholung auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch<br />

- Zwei öffentliche Grünflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />

• Belastung mit verwehbaren Stäuben<br />

Eine mögliche Betroffenheit durch verwehbare Stäube besteht nur auf der Strecke A27 – K51 und deren<br />

unmittelbarer Nähe. Hier befinden sich 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich der K51<br />

nahe der A27 sowie das Vorsorgegebiet für Erholung. Auf der Strecke zwischen dem Abzweig Kasse-<br />

Seite 42 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

bruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> ist die Zunahme des Verkehres so gering, dass hier nicht von einer Belastung<br />

durch verwehbare Stäube ausgegangen werden kann.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm<br />

aufgrund der bau- und betriebsbedingten Verkehre.<br />

Tabelle 11: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm<br />

Bereich Bedeutung Intensität<br />

der Auswirkungen<br />

4 Wohngebäude im Außenbereich<br />

unmittelbar südlich<br />

der K51 nahe der A27<br />

1 Wohngebäude im Außenbereich<br />

in rd. 80 m Entfernung<br />

nördlich der K51<br />

1 Wohngebäude im Außenbereich<br />

in rd. 550 m Entfernung<br />

nördlich der K51<br />

1 Wohngebäude an der<br />

Weißenberger Straße in rd.<br />

30 m Entfernung von der K51<br />

1 Wohngebäude an der<br />

Weißenberger Straße in rd.<br />

350 m Entfernung von der<br />

K51<br />

5 Wohngebäude am Weg Auf<br />

der Horst in rd. 120 – 900 m<br />

Entfernung westlich der K51<br />

Wohnbauflächen in der Siedlung<br />

Kassebrucherheide unmittelbar<br />

westlich der K51<br />

1 Wohngebäude an der<br />

Straße Am Dorfteich<br />

Wohnbauflächen, gemischte<br />

Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er<br />

Ortsteil Kassebruch<br />

Zwei öffentliche Grünflächen<br />

im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 43<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Im Bereich der unmittelbar in der Nähe der Strecke A27 – K51 gelegenen Wohngebäude (4 Wohngebäude<br />

im Außenbereich unmittelbar südlich der K51 nahe der A27 – besondere Bedeutung) ist aufgrund<br />

der geringen Intensität bei der Verwehung von Stäuben bei dem Transport des zu deponierenden Mate-<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

rials von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen. Bei weiter entfernt gelegenen Bereichen liegt<br />

keine Beeinträchtigung vor.<br />

Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine<br />

Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind und die Beeinträchtigungen selbst bei den in der Nähe der<br />

Fahrstrecken gelegenen Bereiche als gering eingeschätzt werden, steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben<br />

der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />

sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Unmittelbar<br />

westlich der geplanten Deponie liegt gemäß RROP 2002 ein Vorsorgegebiet für Erholung. Dieser<br />

Bereich ist von besonderer Bedeutung. Er befindet sich in rd. 400 m Entfernung von der K51. Aufgrund<br />

der geringen Intensität der Auswirkungen durch Verkehrslärm wird die Beeinträchtigung als gering eingestuft.<br />

Eine geringe Beeinträchtigung durch Staubemissionen beim Transport besteht für die unmittelbar<br />

südlich der K51 gelegenen Bereiche des Vorsorgegebietes für Erholung. Der Radwanderweg Hermann-Allmers-Route<br />

verläuft auf einem Wirtschaftsweg (Auf der Horst) in einer Entfernung von 100 –<br />

400 m westlich der K51. Auch hier sind die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm gering. Beeinträchtigungen<br />

durch verkehrsbedingte Staubemissionen bestehen nicht.<br />

Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Grünflächen<br />

westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />

sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen,<br />

und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen<br />

Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen sind auch mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch den Verkehrslärm und die Verwehung von Stäuben bei dem Transport als geringe<br />

Beeinträchtigungen anzusehen.<br />

Bau- und betriebsbedingte Einbauarbeiten auf der Deponie<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten auf der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung,<br />

des Einbau des zu lagernden Materials, der Herstellung der Oberflächenabdichtung (Abkippen<br />

des Materials, Einbau des Material mit entsprechenden Baumaschinen) kommt es zu Lärmbelastungen<br />

und Staubemissionen. Bezogen auf die bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen der Einbauarbeiten<br />

werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend dem<br />

derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />

(TA Lärm) errichtet und betrieben. Die zulässigen Immissionswerte für Lärm werden daher nicht überschritten.<br />

Da gegenüber der jetzigen Situation die Lärmbelastung auf dem Deponiegelände zunehmen<br />

wird, die zulässigen Immissionswerte aber nicht überschritten werden, wird die Intensität der Auswirkungen<br />

als mittel eingestuft.<br />

Bezogen auf die Staubemissionen wird aufgrund der Minimierung von Staubemissionen durch den Einsatz<br />

von Wassersprengwagen die Intensität als gering eingestuft.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Lärmbelastung besteht bei den Siedlungsbereichen,<br />

die sich in der Nähe des geplanten Deponiegeländes befinden. Für Siedlungsbereiche, die in deutlicher<br />

Entfernung der geplanten Deponie liegen, besteht keine Betroffenheit. Einrichtungen für Freizeit und<br />

Erholung, die sich in der Nähe der geplanten Deponie befinden, können ebenfalls betroffen sein.<br />

Seite 44 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die im Folgenden genannten Siedlungsbereiche und Bereiche für die Erholung liegen im direkten Umfeld<br />

der geplanten Deponie:<br />

- zwei Wohngebäude im Außenbereich westlich des Weges Auf der Horst westlich der geplanten<br />

Deponie in rd. rd. 100 – 200 m Entfernung<br />

- ein Wohngebäude im Außenbereich am Weg Grienenberg südlich der geplanten Deponie in rd.<br />

350 m Entfernung<br />

- Vorsorgegebiet für Erholung gemäß RROP 2002 unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />

- Abschnitt der Hermann-Allmers-Route (Länge des Abschnittes unmittelbar entlang der geplanten<br />

Deponie: 300 m)<br />

Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) sind keine Bereiche für<br />

Erholung (Grünflächen) dargestellt.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Einbauarbeiten.<br />

Tabelle 12: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Einbauarbeiten<br />

auf der geplanten Deponie<br />

Bereich Bedeutung Intensität<br />

der Auswirkungen<br />

zwei Wohngebäude im<br />

Außenbereich westlich des<br />

Weges Auf der Horst westlich<br />

der geplanten Deponie<br />

ein Wohngebäude im<br />

Außenbereich am Weg Grienenberg<br />

südlich der geplanten<br />

Deponie<br />

Vorsorgegebiet für Erholung<br />

gemäß RROP 2002<br />

Radwanderweg Hermann-<br />

Allmers-Route<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 45<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />

Beeinträchtigung<br />

Besondere Bedeutung mittel (im Bereich<br />

des 300 m langen<br />

Abschnittes)<br />

sehr gering<br />

bezogen auf die<br />

gesamte Route<br />

mittel (im Bereich<br />

des 300 m langen<br />

Abschnittes)<br />

gering<br />

bezogen auf die<br />

gesamte Route<br />

Die in der obigen Tabelle genannten Bereiche liegen bereits in einiger Entfernung der Deponie und sind<br />

durch die umgebenden Wälder von einer Einwirkung durch Stäube abgeschirmt. Da zudem Maßnahmen<br />

zur Minimierung der Staubimmissionen vorgesehen sind, ist nicht von einer Beeinträchtigung durch<br />

Stäube auszugehen.<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> liegt und im Umfeld des Vorhabens<br />

keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorhanden sind, steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben<br />

der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit<br />

den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen.<br />

Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Grünflächen<br />

westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />

sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen,<br />

und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen<br />

Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen führt der kommunale<br />

Wanderweg nur auf einer Länge von 300 m unmittelbar westlich entlang der Deponie. Dieser 300 m<br />

Abschnitt stellt nur einen geringen Bruchteil des insgesamt 14 km langen Weges dar. Es ist allenfalls<br />

von einer insgesamt geringen Beeinträchtigung auszugehen. Bezogen auf die Grünflächen ist davon<br />

auszugehen, dass eine Nutzung schwerpunktmäßig am Wochenende erfolgen wird und damit außerhalb<br />

der Betriebszeiten stattfinden.<br />

5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Störungen durch Lärm aufgrund der Arbeiten zum Einbau der Basisdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />

• Verlust von der Biotoptypen als Pflanzenstandorte und Lebensräume für Tiere durch die baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Verlust von der Biotoptypen als Pflanzenstandorte und Lebensräume für Tiere durch die dauerhafte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

• Störungen durch Lärm aufgrund der Arbeiten zum Einbau des zu deponierenden Materials<br />

• Zeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahme aufgrund der Verlegung einer 2 km langen Druckrohrleitung<br />

Seite 46 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Bau- und betriebsbedingte Störungen<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Wie bereits beim Schutzgut Mensch erwähnt werden durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten<br />

auf der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung, des Einbau des zu lagernden Materials,<br />

der Herstellung der Oberflächenabdichtung (Abkippen des Materials, Einbau des Material mit entsprechenden<br />

Baumaschinen) die zulässigen Immissionswerte für Lärm nicht überschritten. Im Bereich der<br />

Umfeldbetrachtung bestehen durch die A27 bereits Vorbelastungen durch Lärm. Auch im Bereich der<br />

vorhandenen Sandabbauflächen gab es während des Abbaubetriebes eine Vorbelastung mit Lärm.<br />

Aktuell bestehen noch Vorbelastungen durch den Betrieb einer Anlage zur Bauschuttaufbereitung in der<br />

nördlich angrenzenden Sandgrube. Die Intensität der Auswirkungen wird für die unmittelbar angrenzenden<br />

Flächen als mittel eingestuft. Bei weiter entfernt gelegenen Flächen ist nicht von Beeinträchtigungen<br />

auszugehen.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Lärmbelastung besteht in den Bereichen, die sich in<br />

unmittelbarer Nähe der geplanten Deponie befinden und in denen Tierarten leben, die gegenüber einer<br />

Lärmbelastung empfindlich sind.<br />

Der Wald unmittelbar westlich der geplanten Deponie ist im RROP 2002 als Vorsorgegebiet für Natur<br />

und Landschaft dargestellt. Dieser Bereich ist auch als Landschaftsschutzgebiet „Gehölz am Weißen<br />

Berg“ ausgewiesen. Eine hervorgehobene Bedeutung für Tiere (wertvolle avifaunistische Bereiche, wertvolle<br />

Bereiche für andere Tierarten) kann auf der Grundlage der landesweiten Daten und der Darstellungen<br />

des LRP nicht festgestellt werden. Von einer erhöhten Empfindlichkeit dieser Bereiche ist nicht<br />

auszugehen. Die im RROP 2002 dargestellten Vorrangebiete für Natur und Landschaft liegen in mindestens<br />

500 m Entfernung von der geplanten Deponie. Bei den an der A27 gelegenen Bereichen handelt es<br />

sich zudem um durch Lärm bereits vorbelastete Bereiche.<br />

Eine Betroffenheit für die in Kapitel 4.2 aufgeführten Bereiche für bau- und betriebsbedingte Störungen<br />

liegt nicht vor.<br />

Den Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind keine konkreten<br />

Angaben zu störungsempfindlichen Tierarten zu entnehmen. Es wird von der Entwicklung von Biotopen<br />

gesprochen. Eine Empfindlichkeit gegenüber bau- und betriebsbedingte Störungen ist nicht zu<br />

erkennen.<br />

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sind im Bereich der geplanten Deponie identisch,<br />

so dass auf der gesamten Fläche von einem Verlust der Biotoptypen als Standort für Pflanzen und<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 47<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Lebensraum für Tiere ausgegangen werden muss. Der Verlust stellt eine hohe Intensität dieser Auswirkung<br />

dar.<br />

Außerhalb der Fläche der geplanten Deponie findet keine bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

statt.<br />

Während der Zeit des Betriebs der Deponie erfolgt durch die Verlegung einer Druckrohrleitung eine<br />

Flächeninanspruchnahme. Da die Leitung eingegraben wird, können sich nach dem Einbau wieder die<br />

vorhandenen Biotoptypen einstellen. Die Intensität dieser ist gering. Eine Ausnahme stellt eine Inanspruchnahme<br />

von Gehölzbiotopen und stark Feuchte beeinflussten Bereichen dar. Hier ist die Intensität<br />

der Auswirkungen mittel bis hoch.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Von der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme sind die in Kapitel 4.2 im Bereich des<br />

vorhandenen Sandabbaus aufgeführten Flächen betroffen.<br />

Von einer betriebsbedingten Flächeninanspruchnahme werden Ackerflächen betroffen sein.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die bau-<br />

und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus.<br />

Tabelle 13: Schutzgut Tiere und Pflanzen – Bewertung der Umweltauswirkungen durch die<br />

bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Bereich Bedeutung Intensität<br />

der Auswirkungen<br />

RSZ – Sonstiger Sandmagerrasen,<br />

nach § 30<br />

BNatSchG besonders geschützter<br />

Biotop<br />

allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

BM – Mesophiles Gebüsch allgemeine Bedeutung,<br />

allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

HBA/E – Baumreihe / Einzelbaum<br />

allgemeine Bedeutung,<br />

allgemeine bis besondere<br />

Bedeutung<br />

Seite 48 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

WPB – Birken-Pionierwald allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

WPW – Weidenpionierwald allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

BRS – Sukzessionsgebüsch allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

HN – Feldgehölz allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Bereich Bedeutung Intensität<br />

der Auswirkungen<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 49<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

NRS – Schilf-Landröhricht allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

URF – Ruderalflur feuchter<br />

Standorte<br />

URT – Ruderalflur trockener<br />

Standorte<br />

UHT – Halbruderalen Gras-<br />

und Staudenflur<br />

DOS – Sandiger Offenbodenbereich<br />

allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />

Beeinträchtigung<br />

geringe Bedeutung hoch geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

OVS – Straße geringe Bedeutung hoch geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Von einer betriebsbedingten Flächeninanspruchnahme werden Ackerflächen (geringe Bedeutung) betroffen<br />

sein. Unter Berücksichtigung der mittleren Intensität der Auswirkungen entsteht eine Beeinträchtigung.<br />

Gemäß der Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG, 1997) ist die Sandabbaufläche nach<br />

Beendigung der Abbautätigkeit als Sukzessionsfläche vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise<br />

Oberboden anzudecken. Auf den weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als<br />

Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen (HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angeben. Gemäß dem Herrichtungsplan<br />

werden Teilbereiche der Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren<br />

Bereiche bleiben der Sukzession überlassen. Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt<br />

werden.<br />

Der Entwurf der 49. FNP-Änderung sieht im Bereich der geplanten Deponie Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Die Errichtung der<br />

Deponie steht dieser Darstellung nicht grundsätzlich entgegen, da es sich bei der Deponienutzung um<br />

eine insgesamt zeitlich begrenzte Nutzung handelt. Nach Abschluss der Deponierung von Boden und<br />

Bauschutt bleibt der Bereich nach Herstellung der Oberflächenabdichtung und einer Ansaat mit Landschaftsrasen<br />

der Sukzession überlassen, so dass die Deponie dann als Fläche für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fungieren kann.<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5.3 Schutzgut Boden<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Schutzgut Boden hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Verlust von Bodenbereichen durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Verlust von Bodenbereichen durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Aufgrund des Einbaus einer Basisabdichtung und der Ableitung bzw. des Abtransportes des Deponiesickerwassers<br />

treten keine betriebsbedingten Auswirkungen auf die angrenzenden Böden durch Stoffeintrag<br />

(z. B. Nährstoffe, Schadstoffe) auf.<br />

Betriebsbedingt entsteht durch die Verlegung einer Druckrohrleitung eine zeitlich begrenzte, betriebsbedingte<br />

Flächeninanspruchnahme.<br />

Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme nehmen im Bereich der geplanten Deponie die<br />

gleiche Fläche ein, so dass auf der gesamten Fläche eine Überprägung der nach dem Sandabbau vorhandenen<br />

Böden erfolgt. Im Bereich der Wege und Betriebsflächen kommt es zu einer Verdichtung des<br />

Bodens. Die Intensität der Auswirkungen wird als mittel eingeschätzt, da nach erfolgter Oberflächenabdichtung<br />

die natürlichen Bodenfunktionen von den Böden der Rekultivierungsschicht wieder wahrgenommen<br />

werden können.<br />

Außerhalb der Fläche der geplanten Deponie findet keine bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

statt.<br />

Betriebsbedingt wird eine Druckrohrleitung zur Ableitung des Sickerwassers von der Deponie zur Kläranlage<br />

Kassebruch errichtet. Die Leitung wird eingegraben. Dabei wird der Oberboden abgetragen und<br />

nach Verlegung der Leitung wieder aufgebracht. Gleiches erfolgt bei Ausbau der Druckrohrleitung. Die<br />

Intensität wird als mittel eingestuft.<br />

Seite 50 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Von der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme sind keine gewachsenen, weitgehend<br />

unveränderten Böden betroffen. Die im Bereich der geplanten Deponie gelegenen Bereiche sind zum<br />

größten Teil als Rohboden aus Sand mit und ohne Andeckung von Oberboden ausgeprägt. Eine Betroffenheit<br />

der im Umfeld der geplanten Deponie gelegenen Böden besteht nicht.<br />

Die Druckrohrleitung wird im Bereich intensiv genutzter Ackerflächen verlegt.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Die betroffenen Bereiche innerhalb des vorhandenen Sandabbaus sind aufgrund der vollständigen<br />

anthropogenen Veränderung von geringer Bedeutung. Durch die mittlere Intensität der Auswirkungen<br />

auf Böden mit geringer Bedeutung entsteht eine geringe Beeinträchtigung.<br />

Bei einer Verlegung der Druckrohrleitung im Bereich intensiv genutzter Ackerflächen entsteht durch die<br />

mittlere Intensität eine geringe Beeinträchtigung.<br />

5.4 Schutzgut Wasser<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Schutzgut Boden hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

treten nicht auf.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Einschränkung der Grundwasserneubildung im Bereich der geplanten Deponie<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Aufgrund des Einbaus einer Basisabdichtung und der vorgesehenen Maßnahmen zum Umgang mit dem<br />

Sickerwasser sowie Wasser aus den sanitären Anlagen und der Reifenwaschanlage einschließlich der<br />

Ableitung bzw. des Abtransportes und Zuführung zum Abwassersystem und der Kläranlage in Kassebruch<br />

ist nicht von betriebsbedingten Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer auszugehen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 51<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Einschränkung der Grundwasserneubildung<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Aufgrund des Einbaus einer Basisdichtung wird auf der Fläche der geplanten der Deponie keine Versickerung<br />

von Oberflächenwasser mehr stattfinden, so dass es in diesem Bereich zu einer Einschränkung<br />

der Grundwasserneubildung kommt. Durch die Versickerung des unbelasteten Bautagewassers<br />

sowie des später oberhalb des Oberflächenabdichtungssystems anfallenden Oberflächenwassers wird<br />

insgesamt betrachtet eine weitgehend gegenüber dem jetzigen Zustand gleichbleibende Wassermenge<br />

im Bereich der gut durchlässigen Böden im Umfeld der geplanten Deponie dem oberen Grundwasserleiter<br />

zugeführt. Die Intensität der Auswirkung ist als gering einzustufen.<br />

Auswirkungen im Bereich von Oberflächengewässern sind nicht zu erwarten.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Von der anlagebedingten Einschränkung der Grundwasserneubildung ist die Fläche der geplanten Deponie<br />

im Bereich der Basisabdichtung und des gedichteten Beckens betroffen. Aufgrund der sehr hohen<br />

Grundwasserneubildungsrate ist diese Fläche von besonderer Bedeutung.<br />

Eine Betroffenheit der im Umfeld der geplanten Deponie gelegenen Bereiche besteht nicht.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für das<br />

Grundwasser ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen.<br />

5.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf die Schutzgüter Klima und Luft hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch die baubedingten Verkehre und Einbauarbeiten<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge der Errichtung des<br />

Deponiekörpers<br />

Seite 52 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

• Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen<br />

Flächen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

• Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch die betriebsbedingten Verkehre und Einbauarbeiten<br />

Bau- und betriebsbedingte Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch Verkehre<br />

und Einbauarbeiten auf der Deponie<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch die Zunahme der bau – und betriebsbedingte Verkehre treten entsprechend höhere Belastungen<br />

mit Schadstoffen auf. Da die Zunahmen der Verkehre auf der Strecke A27 – K51 bei 1,5 % - 3,9 % liegen,<br />

ist die Intensität dieser Auswirkung gering. Auf den Strecken zwischen dem Abzweig Kassebruch<br />

und der L134 in <strong>Hagen</strong> bzw. auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch erhöht sich der<br />

Verkehr um 0,1 % bzw. 0,4 % Auswirkungen entstehen hierdurch nicht.<br />

Durch den Einsatz von Baufahrzeugen während der Bau- und Betriebsphase erfolgt eine Belastung der<br />

Luft mit Schadstoffen. Da es sich jedoch um den Einsatz einzelner Fahrzeuge handelt, ist die Intensität<br />

der Auswirkung als gering einzustufen.<br />

Die Staubentwicklung durch die bau- und betriebsbedingten Verkehre wirkt örtlich begrenzt und nimmt<br />

im Maße der oben genannten Erhöhung der Verkehr zu. Die Intensität der Einwirkung ist gering.<br />

Die Belastung der Luft mit Stäuben während des Einbaus wird aufgrund der Minimierung von Staubemissionen<br />

durch den Einsatz von Wassersprengwagen die Intensität als gering eingestuft.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Eine Betroffenheit des Schutzgutes Luft besteht für die im Umfeld der Emissionsquellen gelegenen Bereiche.<br />

Aufgrund der relativ geringen Luftbelastung im Untersuchungsgebiet und in weiten Teilen der<br />

Umfeldbetrachtung sind diese Bereiche von besonderer Bedeutung.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das<br />

Schutzgut Luft ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 53<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge<br />

der Errichtung des Deponiekörpers<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch die Anlage eines 18 – 35 m über Gelände zu errichtenden Deponiekörpers kann es zu Veränderungen<br />

des Kleinklimas kommen. Der Deponiekörper hat eine Wind abschirmende Wirkung. Diese Auswirkung<br />

können jedoch weder positiv noch negativ bewertet werden. Grundsätzlich kann ein Deponiekörper<br />

auch als Barriere für den Kaltluft- und Frischluftabfluss wirken. Da aufgrund der topographischen<br />

Gegebenheiten im Bereich der geplanten Deponie wie auch in der gesamten Umfeldbetrachtung keine<br />

Kalt- und Frischluftkorridore vorhanden sind, für die die Deponie eine Barriere darstellen könnte, sind<br />

keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Da keine Auswirkungen zu erwarten sind, entfällt die weitere Darstellung der betroffenen Bereiche und<br />

der Bewertung der Umweltauswirkungen.<br />

Anlagebedingter Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch<br />

wirksamen Flächen<br />

Anlagebedingt werden Flächen im Bereich des vorhandenen Sandabbaus überprägt. Hier sind keine<br />

Bereiche mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen Flächen festgestellt<br />

worden.<br />

Nach Abschluss des Deponiebetriebes erfolgt eine Ansaat auf der Rekultivierungsschicht. Die Flächen<br />

bleiben dann der Sukzession überlassen. Das bedeutet, dass sich ein für die umgebenden Flächen<br />

typisches Freilandklima einstellen wird.<br />

5.6 Schutzgut Landschaft<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Schutzgut Landschaft hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf dem Gelände der Deponie im Zuge des Einbaus<br />

der Basisabdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene<br />

Gelände um 18 m bis 35 m überragt<br />

• Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich der<br />

geplanten Deponie<br />

Seite 54 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

• Visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie im Zuge des Einbaus<br />

des zu deponierenden Materials<br />

Bau- und betriebsbedingte visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der<br />

Deponie<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch den bau- und betriebsbedingten Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie kann es zu visuellen<br />

Störungen kommen. Dabei ist anzumerken, dass nicht alle Bauphasen eine weithin in der Landschaft<br />

sichtbare Störung entfalten. Die Arbeiten zum Einbau der Basisabdichtung werden zunächst auf<br />

der Sohle der Sandgrube unter dem umgebenden Geländeniveau erfolgen und damit nicht sichtbar sein.<br />

Gleiches trifft auf die Arbeiten beim Einbau des zu deponierenden Materials bis auf das Niveau des<br />

umgebenden Geländes zu. Die Deponie ist am deutlichsten aus der östlichen, nördlichen und nordöstlichen<br />

Richtung sichtbar. Die westlich der geplanten Deponie vorhandene Waldkulisse lässt jedoch auch<br />

bei späteren Arbeiten oberhalb des vorhandenen Geländeniveaus die Fahrzeugbewegungen nicht so<br />

deutlich erkennen. Durch die Wälder westlich und südlich der Deponie besteht eine Sichtverschattung<br />

der Deponie, so dass der Fahrbetrieb aus westlicher und östlicher Richtung wenig sichtbar ist. Insgesamt<br />

ist der bau- und betriebsbedingte Fahrzeugbetrieb mit einer geringen Intensität der Auswirkungen<br />

verbunden.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />

sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher und nordöstlicher Richtung).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung ist für das Schutzgut Landschaft von einer geringen<br />

Beeinträchtigung auszugehen.<br />

Anlagebedingte visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene Gelände um 18 m bis 35 m überragt, entsteht<br />

eine visuelle Störung des Landschaftseindrucks. Dieser ist in den Bereichen besonders stark, in<br />

denen keine Sicht verschattenden Gehölzstrukturen vorhanden sind. Dies betrifft die weitgehend offenen,<br />

durch einen geringen Gehölzanteil gegliederten Ackerflächen, die nördlich, östlich und nordöstlich<br />

der Deponie liegen. Den Gehölzen entlang der Weißenberger Straße und der K52 kommt in diesen<br />

Bereichen eine gewisse Sicht verschattende Wirkung zu. Aus der westlichen, südwestlichen, südlichen<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 55<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

und südöstlichen Richtung ist aufgrund des Vorhandenseins von Wäldern, Feldgehölzen und weiteren<br />

Gehölzstrukturen die Sicht auf die geplante Deponie weitgehend verdeckt.<br />

Gemäß der Anforderung aus der Antragskonferenz wurde für die Ermittlung der Intensität der Auswirkung<br />

des Deponiekörpers auf das Landschaftsbild eine Visualisierung durchgeführt. Hierzu wurden in<br />

Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises vier Standorte festgelegt, von denen der Blick<br />

auf die Deponie dargestellt wurde (s. nachfolgende Abbildung)<br />

Seite 56 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Abbildung 2: Darstellung der Fotostandorte für die Visualisierung<br />

www.grontmij.de<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 57


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Wie aus der Abbildung erkenntlich, wurde aufgrund der starken Wirkung eines aufragenden Deponiekörpers<br />

jeweils ein Foto aus der nördlichen, östlichen und nordöstlichen Richtung erstellt. Um eine<br />

Fernwirkung der Deponie im Bereich der offenen, ebenen Landschaft der Marsch westlich der A27 einschätzen,<br />

wurde ein Fotostandort in rd. 1,2 km Entfernung westlich der A27 (Standort an der Straße<br />

Sandstedter Moor) ausgewählt. Aufgrund der oben bereits Gründe (Vorhandensein von Sicht verschattenden<br />

Gehölzen) erfolgte keine Festlegung von Fotostandorten von der südwestlichen, südlichen und<br />

südöstlichen Richtung aus.<br />

Die im Rahmen der Unterlagen zur Antragskonferenz erstellte Endkubatur des Deponiekörpers (Oberkante<br />

der Rekultivierungsschicht) wurde nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />

angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei rund 46 m NN<br />

liegenden Bruchkanten. Es erfolgte eine Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (Nordecke an der K51), um<br />

8 m auf 38 m NN (Ostecke an der K51), um 5 m auf 41 m NN (Westecke am Wald) und um 1 m auf<br />

45 m NN (Südecke am Wald). Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von 5% auf ca. 10% erhöht. Die<br />

Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis auf 47,50 NN am Hochpunkt im<br />

mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />

Diese veränderte Endkubatur war die Grundlage für die Visualisierung. Die folgenden Abbildungen zeigen<br />

das Ergebnis der Visualisierung.<br />

Seite 58 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1<br />

Von Fotostandort 1 (K52 Richtung Westen) aus ist der Deponiekörper durch die im Umfeld vorhandenen<br />

Gehölze zu großen Teilen verdeckt. Der zur K51 hin gelegene Teil der Deponie ist sichtbar. Die Höhe<br />

der Deponie liegt unterhalb der Kronenhöhe der Sicht verschattenden Gehölze. Durch die Waldkulisse<br />

im Hintergrund ist die Deponie weitgehend eingebunden.<br />

Abbildung 3: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 59<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2<br />

Fotostandort 2 befindet sich am äußersten südwestlich Rand der Ortslage Driftsethe. Der Deponiekörper<br />

ist deutlich zu erkennen. Sicht verschattende Gehölze sind von diesem Fotostandort aus nicht vorhanden.<br />

Die Baumreihe an der K51 trägt nur zu einem geringen Grad zur Einbindung der Deponie bei.<br />

Eine Einbindung ist jedoch durch die Waldkulisse gegeben, die sich hinter der Deponie befindet.<br />

Abbildung 4: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2<br />

Seite 60 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3<br />

Fotostandort 3 liegt am nächsten an der geplanten Deponie. Der Fotostandort wurde so gewählt, dass<br />

die Sicht verschattende Wirkung der Allee, die entlang der Weißenberger Straße vorhanden ist, nicht<br />

berücksichtigt wird. Es ist erkennbar, dass die Deponiehöhe von diesem Standort aus der Höhe der<br />

älteren Gehölze der Baumreihe entlang der K51 entspricht. Diese Gehölze haben somit auch eine Sicht<br />

verschattende Wirkung. Wie von Standort 2 aus ist auch hier eine Einbindung durch die Waldkulisse<br />

gegeben.<br />

Abbildung 5: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 61<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4<br />

Fotostandort 4 befindet sich westlich der Autobahn. Mittels der Visualisierung wurde überprüft, ob die<br />

geplante eine Fernwirkung bis in die ebene weit einsehbare Marsch entfaltet. Dies ist jedoch, wie in<br />

Abbildung 6 sichtbar nicht der Fall.<br />

Abbildung 6: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4<br />

Die Intensität der Auswirkungen ist bezogen auf die Blickrichtungen auf die Deponie sehr unterschiedlich<br />

zu beurteilen. Von der Marsch westlich der A27 ist die Deponie nicht sichtbar. Hier bestehen keine<br />

Auswirkungen (Fotostandort 4). Von der östlichen Richtung aus (Fotostandort 1) ist die Intensität der<br />

Auswirkungen als gering einzustufen. Eine hohe Intensität ist von der nordöstlichen Richtung festzustellen<br />

(Fotostandort 2). Bezogen auf die nördliche Richtung ist für die Ortschaft Driftsethe die Sicht verschattende<br />

Wirkung der Allee an der Weißenberger Straße sowie der weiteren Gehölze zu berücksichtigen,<br />

die bei Fotostandort 3 nicht sichtbar sind, so dass hier eine mittlere bis geringe Intensität der Auswirkungen<br />

gegeben ist.<br />

Seite 62 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />

sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher und nordöstlicher Richtung).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Die Bewertung der Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut Landschaft stellt sich wie folgt dar:<br />

- Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der östlichen Blickrichtung aus<br />

- Hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der nordöstlichen Blickrichtung aus<br />

- Mittlere bis geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der nördlichen Blickrichtung aus<br />

(hier wurde die Sicht verschattende Wirkung der Gehölze an der Weißenberger Straße und westlich<br />

von Driftsethe berücksichtigt.)<br />

Anlagebedingter Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme<br />

im Bereich der geplanten Deponie<br />

Art und Intensität der Auswirkungen<br />

Durch die Flächeninanspruchnahme im Zusammenhang mit der Errichtung der geplanten Deponie können<br />

landschaftsprägende Strukturen verloren gehen. Der Verlust landschaftsprägender Strukturen führt<br />

zu einer hohen Intensität der Auswirkungen.<br />

Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />

Der überwiegende Teil der Gehölzstrukturen wächst im Bereich der Grubensohle und besitzt somit keine<br />

über das unmittelbare Umfeld innerhalb der Sandabbaufläche hinaus landschaftsbildprägende Wirkung.<br />

Die randlichen Bepflanzungen an der K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin besitzen eine<br />

sehr untergeordnete landschaftsprägende Wirkung. Hier sind vielmehr die Waldkulisse und die Gehölze<br />

an der K51 zu nennen, die durch die geplante Deponie nicht in Anspruch genommen werden.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />

betroffenen Bereichen<br />

Aufgrund der geringen Bedeutung der landschaftsprägenden Wirkung der randlichen Bepflanzungen an<br />

der K51 und zum westlich angrenzenden Wald ist durch den Verlust dieser Strukturen von einer geringen<br />

Beeinträchtigung auszugehen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 63<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf das Kultur- und sonstige Sachgüter hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />

Bau- und betriebsbedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />

Im Bereich des ehemaligen Sandabbaus befinden sich keine Kultur- und sonstigen Sachgüter. Eine<br />

Betroffenheit besteht nicht.<br />

Eine Flächeninanspruchnahme durch die geplante Deponie liegt lediglich auf dem Gelände des ehemaligen<br />

Sandabbaus vor. Im Bereich der Umfeldbetrachtung vorhandene Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

sind davon nicht betroffen.<br />

5.8 Nutzungen<br />

Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bezogen auf die Nutzungen hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

• Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />

Seite 64 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />

Gemäß dem RROP 2002 ist das Untersuchungsgebiet Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />

In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />

Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund der geplanten Deponienutzung nicht mehr möglich. Mit<br />

Blick auf den Entwurf des RROP 2010 kann aber festgestellt werden, dass raumordnerisch zukünftig im<br />

Bereich des ehemaligen Sandabbaus keine Darstellung als Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) für<br />

Landwirtschaft vorgesehen ist.<br />

Im Bereich der Umfeldbetrachtung wird betriebsbedingt eine Druckrohrleitung verlegt. Diese Leitung<br />

wird eingegraben, so dass hier im Bereich der Ackerflächen weiterhin eine Nutzung möglich ist.<br />

5.9 Wechselwirkungen<br />

Auswirkungen auf ein Schutzgut können zu Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern führen. Die<br />

Tabelle 14 zeigt wichtige Beziehungen dieser Art auf.<br />

Tabelle 14 Schutzgutbezogene Wechselwirkungen<br />

Schutzgut Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Mensch - Unbelastetes Klima / Luft für das Wohlbefinden des Menschen<br />

- Landschaftserleben als Voraussetzung für die landschaftsgebundene Erholungseignung<br />

Pflanzen - Abhängigkeit der Vegetation von abiotischen Standortfaktoren (Boden,<br />

Wasser, Klima)<br />

- Vegetationsstrukturen als Habitat für Tiere<br />

- Lokalklimatische Bedeutung von Gehölzflächen und lufthygienische Ausgleichsfunktionen<br />

- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen der Standortbedingungen)<br />

Tiere - Abhängigkeit der Tierwelt von abiotischen und biotischen Standortfaktoren<br />

- bestehende Vorbelastungen der Lebensraumbedingungen<br />

Boden - Boden als Standort für Pflanzen und Lebensraum für Tiere<br />

- Regelungsfunktionen für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung,<br />

Grundwasserschutz u. a.)<br />

- Boden mit Schutzfunktion für archäologische Denkmale<br />

- Standorte für Nutzungen durch den Menschen<br />

- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse)<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 65<br />

www.grontmij.de


5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Grundwasser - Abhängigkeit des oberflächennahen Grundwasserhaushaltes von hydrogeologischen<br />

und bodenkundlichen Verhältnissen<br />

- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse)<br />

Klima / Luft - Geländeklima als Standortfaktor für Pflanzen und Tiere<br />

- Vegetationsbestände mit klimatischer Ausgleichsfunktion für den Menschen<br />

- anthropogene Vorbelastungen<br />

Landschaft - Abhängigkeit des Landschaftsbildes von abiotischen und biotischen Standortfaktoren<br />

Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter<br />

- Landschaft als Ort der naturraumbezogenen Erholung<br />

- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse<br />

u. a.)<br />

- wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Bedeutung von<br />

Kulturdenkmälern für den Menschen<br />

Schutzgutübergreifende Auswirkungen (Auswirkungen auf ein Schutzgut, die Beeinträchtigungen anderer<br />

Schutzgüter nach sich ziehen) in einer Art und Weise, die die getroffene Einschätzung der Auswirkungen<br />

auf das jeweilige Schutzgut nachteilig verändert, bestehen nicht.<br />

Seite 66 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation<br />

6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur<br />

Kompensation<br />

Für die Vermeidung, Verminderung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne<br />

der §§ 13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden im Folgenden Hinweise gegeben,<br />

die auf der nachfolgenden Planungsebene zu konkretisieren sind.<br />

Wie bereits aus der Beschreibung des Vorhabens hervorgeht, sind die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verminderung vorgesehen:<br />

- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wird das Deponiesickerwasser in<br />

einem gedichteten Becken aufgefangen und mit dem Wasser aus den Sanitäranlagen und der Reifenwaschanlage<br />

der Abwasserreinigung zugeführt.<br />

- Für die Minimierung von Staubemissionen bei Einbau des zu deponierenden Materials erfolgen<br />

kleinräumige Arbeitsweisen, eine Bewässerung von Wegen und Einbauflächen mit einem Wasserwagen,<br />

Auswahl windgeschützter Einbaubereiche, Zwischenabdeckungen teilverfüllter Bereiche und<br />

eine zeitnahe Begrünung fertig gestellter Bereiche der Oberflächenabdichtung<br />

- Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />

werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />

dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben.<br />

- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasserneubildung) erfolgt<br />

eine Versickerung des unbelasteten Oberflächenabflusses in der Südostecke des Deponiegeländes.<br />

- Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurde die Endkubatur des Deponiekörpers<br />

(Oberkante der Rekultivierungsschicht) nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der<br />

Visualisierung angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei<br />

rund 46 m NN liegenden Bruchkanten. Folgende Höhenreduzierungen wurden vorgenommen: Nordecke<br />

an der K51: Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (18 m über K51), Ostecke an der K51 (Eingangsbereich):<br />

Reduzierung um 8 m auf 38 m NN (21 m über K51), Westecke am Wald (oberhalb<br />

der Betriebsfläche): Reduzierung um 5 m auf 41 m NN, Südecke am Wald (oberhalb des Versickerungsbeckens):<br />

Reduzierung um 1 m auf 45 m NN. Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von<br />

5% auf ca. 10% erhöht. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis<br />

auf 47,50 m NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />

- Durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus gehen auf 12 ha die<br />

in Kapitel 4.2 festgestellten Biotoptypen verloren. Nach Abschluss des Deponiebetriebes entstehen<br />

auf einer Fläche von rd. 10,6 ha Ruderalfluren, die durch Aufbringung eines entsprechenden Substrates<br />

auch nährstoffarme Standorte umfassen können, auf denen sandtrockenrasenartige Vegetation<br />

entstehen kann. Da eine Erstellung der Oberflächenabdichtung wie auch die Einlagerung von<br />

Deponiegut in Abschnitten erfolgt, entstehen die Ruderalfluren auf Teilflächen noch während des<br />

Deponiebetriebes. In Abhängigkeit der Möglichkeiten der Entwicklung von Bereichen mit nährstoffarmen<br />

Standortbedingungen auf der Deponie kann es erforderlich werden, extern entsprechende<br />

Bereiche zu entwickeln. Darüber hinaus ist ggf. die Pflanzung von sichtverschattenden Gehölzstrukturen<br />

am südwestlichen Ortsrand von Driftsethe erforderlich. Die detaillierte Ermittlung der erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Kompensation nach Art, Lage und Umfang erfolgt auf der nachgeordneten<br />

Planungsebene.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 67<br />

www.grontmij.de


7 Nullvariante<br />

7 Nullvariante<br />

Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens erfolgt eine Herrichtung der ehemaligen Sandabbaufläche entsprechend<br />

der gemäß den Genehmigungsunterlagen dargestellten Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR<br />

FREIRAUMPLANUNG, 1997). Nach Beendigung der Abbautätigkeit ist die Sandabbaufläche als Sukzessionsfläche<br />

vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise Oberboden anzudecken. Auf den<br />

weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen<br />

(HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angegeben. Gemäß dem Herrichtungsplan werden Teilbereiche der<br />

Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren Bereiche bleiben der Sukzession überlassen.<br />

Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt werden.<br />

Die Bereiche mit Gehölzanpflanzungen werden sich im Laufe der Zeit zu geschlossenen Gehölzbeständen<br />

mit den gemäß Pflanzliste vorgesehenen Gehölzarten entwickeln. Auf den nicht mit Oberboden<br />

angedeckten Flächen werden sich zum Teil sandtrockenrasenartige Vegetation und die Vegetation der<br />

halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte ansiedeln. Bei einer Sukzession werden<br />

sich diese Bereiche über einen längeren Zeitraum hin ebenfalls zu Gehölzflächen entwickeln. Die Sukzession<br />

zu Gehölzflächen wird durch den Eintrag von Gehölzsamen aus den benachbart gelegenen<br />

Gehölzanpflanzungen beschleunigt.<br />

Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich die ehemalige Sandabbaufläche zu einem geschlossenen,<br />

relativ ungestörten Gehölzbiotop entwickelt, das den entsprechenden Tierarten einen geeigneten<br />

Lebensraum bietet.<br />

Die Landschaftsveränderung aufgrund der Abgrabung von Sand (natürliches Relief ist nicht mehr vorhanden)<br />

bleibt bestehen. Sie besitzt jedoch aufgrund der Lage unter Geländeniveau und der randlichen<br />

Eingrünung keine landschaftliche Fernwirkung.<br />

Durch den Abbau von Sand ist die Grundwasser schützende Schicht vermindert worden. Dieser Zustand<br />

bleibt bestehen. Der gewachsene Boden ist aufgrund des Sandabbaus verlorengegangen. Auf<br />

den Rohböden wird eine langsame Anreicherung von Humus in den oberen Bodenschichten wieder<br />

einsetzen.<br />

Seite 68 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind<br />

8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben aufgetreten sind<br />

Es traten keine besonderen methodischen Schwierigkeiten zur Bewertung und Prognose oder Erfassung<br />

der Umweltauswirkungen auf, Kenntnisdefizite bezogen auf den im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />

erforderlichen Detaillierungsgrad lagen nicht vor.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 69<br />

www.grontmij.de


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Die Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände eines ehemaligen<br />

Sandabbaugebietes an der Kreisstraße 51 zwischen den Ortschaften Driftsethe und <strong>Hagen</strong> in der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, Landkreis Cuxhaven eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I zu errichten<br />

und zu betreiben.<br />

Gemäß § 1 Nr. 4 Raumordnungsverordnung in Verbindung mit § 13 I des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes<br />

(NROG) ist für die Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die<br />

der Planfeststellung bedarf, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn das Vorhaben raumbedeutsam<br />

ist und überörtliche Bedeutung hat. Der Landkreis Cuxhaven hat die Erforderlichkeit der Durchführung<br />

eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Deponie der Klasse I am oben beschriebenen<br />

Standort festgestellt.<br />

Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Umwelt ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als Teil der Antragsunterlagen für die behördliche<br />

Prüfung zu erarbeiten. Am 04.08.09 fand eine Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren zur<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens der UVS statt. Der Vorschlag des Untersuchungsrahmens,<br />

das Protokoll der Antragskonferenz und das Schreiben an den Landkreis Cuxhaven vom 10.11.2009<br />

sind im Anhang enthalten.<br />

Auf der Grundlage der Vorgaben des UVPG und des in der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />

am 04.08.09 festgelegten Untersuchungsrahmen werden in der UVS entsprechend dem Planungsstand<br />

und den Anforderungen im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens die<br />

Umweltsituation beschrieben und bewertet sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter einschließlich Wechselwirkungen ermittelt.<br />

Die UVS gliedert sich in<br />

- eine kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens,<br />

- die Beschreibung und Bewertung der Umwelt (Schutzgüter) im Untersuchungsgebiet und z. T. im<br />

Umfeld auf der Grundlage vorhandener Unterlagen,<br />

- die Darstellung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens,<br />

- die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt,<br />

- die Beschreibung von Möglichkeiten zur Minderung und Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen,<br />

- Hinweise zum Ausgleich bzw. Ersatz verbleibender, unvermeidbarer Beeinträchtigungen entsprechend<br />

dem Stand der Planung<br />

- die Darstellung der Nullvariante,<br />

- Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.<br />

Seite 70 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Die Angaben zur Beschreibung und Bewertung der Umwelt sind im Kapitel 4 dargestellt. In den Beschreibungen<br />

wird in die Situation im Untersuchungsgebiet und im Bereich der Umfeldbetrachtung unterschieden.<br />

Als wesentliches Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie werden in der nachfolgenden Tabelle die<br />

Ergebnisse der Bewertung der Umweltauswirkungen dargestellt.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 71<br />

www.grontmij.de


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Tabelle 15: Übersicht über die schutzgutbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Schutzgut Mensch<br />

Bau- und betriebsbedingte Verkehre (Lärm- und Staubbelastung)<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

- 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich<br />

der K51 nahe der A27<br />

- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 80 m Entfernung<br />

nördlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 550 m<br />

Entfernung nördlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd.<br />

30 m Entfernung von der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd.<br />

350 m Entfernung von der K51<br />

- 5 Wohngebäude am Weg Auf der Horst in rd. 120 –<br />

900 m Entfernung westlich der K51<br />

Geplante Wohnbauflächen befinden sich nicht in der<br />

Nähe der Strecke A27 – K51.<br />

An dieser Strecke sind keine Einrichtungen für Freizeit<br />

und Erholung vorhanden. Auf dem Weg Auf der Horst<br />

verläuft in rd. 100 – 400 m Entfernung westlich der K51<br />

ein Abschnitt des Radwanderweges Hermann-Allmers-<br />

Route. Unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />

befindet sich gemäß RROP 2002 ein Vorsorgegebiet<br />

für Erholung.<br />

Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />

(Stand Fortschreibung 2000) sind keine Grünflächen<br />

dargestellt.<br />

Zeitlich begrenzte, baubedingte Verkehre vor der Inbetriebnahme<br />

der Deponie auf der Strecke A27 – K51, Zunahme<br />

des Verkehrs insgesamt: 2,4 %, Zunahme des LKW-<br />

Anteils: rd. 28 %<br />

Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />

auf der Strecke A27 – K51, Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />

1,5 % Zunahme des LKW-Anteils: rd. 18 %<br />

Zeitlich begrenzte, bau- und betriebsbedingte Verkehre bei<br />

einer Überlagerung der Anlieferung von Material für die<br />

Basisabdichtung und des Deponiebetriebes auf der Strecke<br />

A27 – K51 Zunahme des Verkehrs um insgesamt 3,9 %,<br />

Zunahme des LKW-Anteils: rd. 46 %<br />

Intensität Zunahme der Lärmbelastung: gering<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Seite 72 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Mögliche Betroffenheit durch verwehbare Stäube nur auf - 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar süd- Geringe Beeinträchtigung<br />

der Strecke A27 – K51 und deren unmittelbarer Nähe<br />

lich der K51 nahe der A27<br />

Intensität: gering<br />

- Vorsorgegebiet für Erholung.<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

keine Keine Beeinträchtigung<br />

Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />

zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong>,<br />

Zunahme des Verkehrs um insgesamt 0,1 %, Zunahme<br />

des LKW-Anteils: rd. 0,8 %<br />

Intensität Zunahme der Lärmbelastung: keine<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />

einschließlich eines Abtransportes des Sickerwassers auf<br />

der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch, Zunahme<br />

des Verkehrs um insgesamt 0,4 %, Zunahme des<br />

LKW-Anteils: rd. 4,8 %<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

- Wohnbauflächen in der Siedlung Kassebrucherheide<br />

unmittelbar westlich der K51<br />

- 1 Wohngebäude an der Straße Am Dorfteich<br />

- Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er<br />

Ortsteil Kassebruch<br />

- Zwei öffentliche Grünflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil<br />

Kassebruch<br />

Intensität Zunahme der Lärmbelastung: sehr gering<br />

Auf der Strecke zwischen dem Abzweig Kassebruch und<br />

der L134 in <strong>Hagen</strong> ist die Zunahme des Verkehres so gering,<br />

dass hier nicht von einer Belastung durch verwehbare<br />

Stäube ausgegangen werden kann.<br />

Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind<br />

und die Beeinträchtigungen selbst bei den in der Nähe der Fahrstrecken gelegenen Bereiche als gering eingeschätzt werden, steht das Vorhaben<br />

den Schwerpunktaufgaben der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

(Grünflächen westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu sagen, dass zum<br />

Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen, und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der<br />

Nutzung der Grünflächen und des kommunalen Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen sind auch mögliche Beeinträchtigung<br />

durch den Verkehrslärm und die Verwehung von Stäuben bei dem Transport als geringe Beeinträchtigungen anzusehen.<br />

Bau- und betriebsbedingte Einbauarbeiten auf der Deponie<br />

Mittlere Beeinträchtigung<br />

- zwei Wohngebäude im Außenbereich westlich des<br />

Weges Auf der Horst westlich der geplanten Depo-<br />

Durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten auf<br />

der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung, des<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 73<br />

www.grontmij.de


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Mittlere Beeinträchtigung<br />

Einbau des zu lagernden Materials, der Herstellung der<br />

Oberflächenabdichtung (Abkippen des Materials, Einbau<br />

des Material mit entsprechenden Baumaschinen) kommt es<br />

zu Lärmbelastungen und Staubemissionen.<br />

Mittlere Beeinträchtigung<br />

nie in rd. rd. 100 – 200 m Entfernung<br />

- ein Wohngebäude im Außenbereich am Weg Grienenberg<br />

südlich der geplanten Deponie in rd.<br />

350°m Entfernung<br />

- Vorsorgegebiet für Erholung gemäß RROP 2002<br />

unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />

- Abschnitt des Hermann-Allmers-Route (Länge des<br />

Abschnittes unmittelbar entlang der geplanten Deponie:<br />

300 m)<br />

Intensität der Lärmbelastung: mittel<br />

Mittlere Beeinträchtigung<br />

(im Bereich des 300 m<br />

langen Abschnittes)<br />

Geringe – keine Beeinträchtigung<br />

bezogen auf<br />

die gesamte Route<br />

Keine Beeinträchtigung<br />

Intensität der Staubbelastung: gering<br />

Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind,<br />

steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit<br />

den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes (Grünflächen westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />

sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen, und es somit nicht zwingend zu einer<br />

Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen führt der<br />

kommunale Wanderweg nur auf einer Länge von 300 m unmittelbar westlich der Deponie. Bezogen auf die Grünflächen ist davon auszugehen,<br />

dass eine Nutzung schwerpunktmäßig am Wochenende erfolgen wird und damit außerhalb der Betriebszeiten stattfinden.<br />

Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Bau- und betriebsbedingte Störungen<br />

Keine Beeinträchtigung<br />

Von einer erhöhten Empfindlichkeit von Bereichen im<br />

unmittelbaren Umfeld des Vorhabens ist aufgrund der<br />

vorliegenden Unterlagen nicht auszugehen.<br />

Die Intensität der Auswirkungen wird für die unmittelbar<br />

angrenzenden Flächen als mittel eingestuft. Bei weiter entfernt<br />

gelegenen Flächen ist nicht von Beeinträchtigungen<br />

auszugehen.<br />

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Hohe bis geringe Beeinträchtigung<br />

in Abhängigkeit<br />

Biotoptypen im Bereich des ehemaligen Sandabbaus<br />

Verlust der Biotoptypen als Standort für Pflanzen und Lebensraum<br />

für Tiere auf der gesamten Fläche des ehemali-<br />

Seite 74 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

gen Sandabbaus<br />

der Wertigkeit der Biotop-<br />

Intensität: hoch<br />

typen<br />

Überprägung von Biotoptypen durch betriebsbedingte Ver- Ackerflächen<br />

legung der Druckrohrleitung<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Intensität: mittel<br />

Der Entwurf der 49. FNP-Änderung sieht im Bereich der geplanten Deponie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft vor. Die Errichtung der Deponie steht dieser Darstellung nicht grundsätzlich entgegen, da es sich bei der Deponienutzung<br />

um eine insgesamt zeitlich begrenzte Nutzung handelt. Nach Abschluss der Deponierung von Boden und Bauschutt bleibt der Bereich<br />

nach Herstellung der Oberflächenabdichtung und einer Ansaat mit Landschaftsrasen der Sukzession überlassen, so dass die Deponie dann als<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fungieren kann.<br />

Schutzgut Boden<br />

Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Rohboden aus Sand mit und ohne Andeckung von<br />

Oberboden im Bereich des ehemaligen Sandabbaus<br />

als anthropogen überprägt Standorte<br />

Überprägung der nach dem Sandabbau entstandenen Böden<br />

Intensität: mittel<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Intensiv genutzte Ackerflächen<br />

Überprägung der Böden im Bereich der Druckrohrleitung<br />

Intensität: mittel<br />

Schutzgut Wasser<br />

Anlagebedingte Einschränkung der Grundwasserneubildung<br />

Fläche der geplanten Deponie Geringe Beeinträchtigung<br />

Einschränkung der Grundwasserneubildung durch Einbau<br />

der Basisdichtung, Versickerung des später oberhalb des<br />

Oberflächenabdichtungssystems anfallenden Oberflächenwassers<br />

auf den angrenzenden Flächen (Versickerung<br />

einer weitgehend gegenüber dem jetzigen Zustand gleichbleibende<br />

Wassermenge)<br />

Intensität: gering<br />

Oberflächengewässer sind nicht betroffen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 75<br />

www.grontmij.de


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Schutzgüter Klima und Luft<br />

Bau- und betriebsbedingte Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch Verkehre und Einbauarbeiten auf der Deponie<br />

Bereiche im Umfeld der Emissionsquellen Geringe Beeinträchtigung<br />

Geringe Zunahme der bau – und betriebsbedingten Verkehre<br />

auf der Strecke A27 – K51mit geringer Zunahme der<br />

Belastung der Luft mit Schadstoffen<br />

Intensität: gering<br />

Keine Beeinträchtigung<br />

Keine Auswirkungen durch die sehr geringfügige Zunahme<br />

des Verkehrs auf den Strecken zwischen dem Abzweig<br />

Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> bzw. auf der K51 zwischen<br />

Deponie und Abzweig Kassebruch<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Belastung der Luft mit Schadstoffen durch den Einsatz von<br />

Baufahrzeugen während der Bau- und Betriebsphase<br />

Intensität: gering<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Örtlich begrenzte Zunahme der Staubentwicklung durch die<br />

bau- und betriebsbedingten Verkehre<br />

Intensität: gering<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Belastung der Luft mit Stäuben während des Einbaus<br />

Intensität: gering<br />

Anlagebedingte Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge der Errichtung des Deponiekörpers<br />

Ein 18 – 35 m über Gelände aufragenden Deponiekörper<br />

kann eine Wind abschirmende Wirkung haben. Diese ist<br />

jedoch weder positiv noch negativ zu bewerten. Grundsätzlich<br />

kann ein Deponiekörper auch als Barriere für den Kaltluft-<br />

und Frischluftabfluss wirken. Da aufgrund der topographischen<br />

Gegebenheiten im Bereich der geplanten Depo-<br />

Seite 76 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

nie wie auch in der gesamten Umfeldbetrachtung keine<br />

Kalt- und Frischluftkorridore vorhanden sind, für die die<br />

Deponie eine Barriere darstellen könnte, sind keine Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

Anlagebedingter Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen Flächen<br />

Anlagebedingt werden Flächen im Bereich des vorhandenen Sandabbaus überprägt. Hier sind keine Bereiche mit besonderer Prägung für das Lokalklima<br />

und lufthygienisch wirksamen Flächen festgestellt worden. Nach Abschluss des Deponiebetriebes erfolgt eine Ansaat auf der Rekultivierungsschicht.<br />

Die Flächen bleiben dann der Sukzession überlassen. Das bedeutet, dass sich ein für die umgebenden Flächen typisches Freilandklima<br />

einstellen wird.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Bau- und betriebsbedingte visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht<br />

in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />

zeitlich begrenzt sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher<br />

und nordöstlicher Richtung).<br />

Mögliche visuelle Störungen durch den bau- und betriebsbedingten<br />

Fahrzeugbetrieb auf dem Gelände der Deponie,<br />

die während der Bauphasen in unterschiedlichem Maße in<br />

der Landschaft sichtbar sein können (z.B. keine Sichtbarkeit<br />

bei Einbau der Basisabdichtung)<br />

Intensität: gering<br />

Anlagebedingte visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers<br />

Keine Beeinträchtigung<br />

Marschlandschaft westlich der A27<br />

Durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene<br />

Gelände um 18 m bis 35 m überragt, entsteht eine visuelle<br />

Störung des Landschaftseindrucks. Dieser ist in den Bereichen<br />

besonders stark, in denen keine Sicht verschattenden<br />

Gehölzstrukturen vorhanden sind.<br />

Die Intensität der Auswirkungen ist bezogen auf die Blickrichtungen<br />

auf die Deponie sehr unterschiedlich zu beurteilen.<br />

Von der Marsch westlich der A27 ist die Deponie nicht<br />

sichtbar. Hier bestehen keine Auswirkungen.<br />

Geringe Beeinträchtigung<br />

Landschaft um Kassebruch, Grienbergshausen, <strong>Hagen</strong><br />

Von der südlichen bis südöstlichen Richtung aus ist die<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 77<br />

www.grontmij.de


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Intensität der Auswirkungen als gering einzustufen.<br />

Hohe Beeinträchtigung<br />

Landschaft südlich und südwestlich von Driftsethe<br />

Eine hohe Intensität ist von der nordöstlichen Richtung<br />

festzustellen.<br />

Mittlere bis geringe Beeinträchtigung<br />

Landschaft nördlich und südlich der Weißenberger<br />

Straße<br />

Bezogen auf die die nördlich Richtung ist für die Ortschaft<br />

Driftsethe die Sicht verschattende Wirkung der Allee an der<br />

Weißenberger Straße sowie der weiteren Gehölze zu berücksichtigen,<br />

so dass hier eine mittlere bis geringe Intensität<br />

der Auswirkungen gegeben ist.<br />

Anlagebedingter Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich der geplanten Deponie<br />

Verlust landschaftsprägender Strukturen<br />

Gliedernde Gehölzstrukturen im Bereich des ehemali- Keine Beeinträchtigung<br />

Intensität: hoch<br />

gen Sandabbaus ohne landschaftsprägende Wirkung<br />

Randliche Gehölzstrukturen an der K51 und zum west- Geringe Beeinträchtigung<br />

lich angrenzenden Wald hin mit geringer landschaftsbildprägender<br />

Wirkung<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bau- und betriebsbedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />

Keine Beeinträchtigung<br />

Im Bereich der Flächeninanspruchnahme sind keine<br />

Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern vorhanden<br />

Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige<br />

Sachgütern<br />

Intensität: hoch<br />

Nutzungen<br />

Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />

Gemäß RROP 2002 ist der Bereich des ehemaligen<br />

Sandabbaus Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />

In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd<br />

ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />

Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund<br />

Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />

Intensität abhängig von der Vereinbarkeit der Nutzung mit<br />

der Errichtung der geplanten Deponie<br />

Seite 78 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

der geplanten Deponienutzung nicht mehr möglich.<br />

Mit Blick auf den Entwurf des RROP 2010 kann aber<br />

festgestellt werden, dass raumordnerisch zukünftig im<br />

Bereich des ehemaligen Sandabbaus keine Darstellung<br />

als Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) für Landwirtschaft<br />

vorgesehen ist.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 79<br />

www.grontmij.de


1<br />

Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation<br />

Für die Vermeidung, Verminderung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne<br />

der §§ 13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden im Folgenden Hinweise gegeben,<br />

die auf der nachfolgenden Planunebene zu konkretisieren sind.<br />

Wie bereits aus der Beschreibung des Vorhabens hervorgeht, sind die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verminderung vorgesehen:<br />

- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wird das Deponiesickerwasser in<br />

einem gedichteten Becken aufgefangen und mit dem Wasser aus den Sanitäranlagen und der Reifenwaschanlage<br />

dem Abwassersystem zugeführt.<br />

- Für die Minimierung von Staubemissionen bei Einbau des zu deponierenden Materials erfolgen<br />

kleinräumige Arbeitsweisen, eine Bewässerung von Wegen und Einbauflächen mit einem Wasserwagen,<br />

Auswahl windgeschützter Einbaubereiche, Zwischenabdeckungen teilverfüllter Bereiche und<br />

eine zeitnahe Begrünung fertig gestellter Bereiche der Oberflächenabdichtung<br />

- Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />

werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />

dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben.<br />

- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasserneubildung) erfolgt<br />

eine Versickerung des unbelasteten Oberflächenabflusses in der Südostecke des Deponiegeländes.<br />

- Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurde Endkubatur des Deponiekörpers<br />

(Oberkante der Rekultivierungsschicht) nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />

angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei<br />

rund 46 m NN liegenden Bruchkanten. Folgende Höhenreduzierungen wurden vorgenommen: Nordecke<br />

an der K51: Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (18 m über K51), Ostecke an der K51 (Eingangsbereich):<br />

Reduzierung um 8 m auf 38 m NN (21 m über K51), Westecke am Wald (oberhalb<br />

der Betriebsfläche): Reduzierung um 5 m auf 41 m NN, Südecke am Wald (oberhalb des Versickerungsbeckens):<br />

Reduzierung um 1 m auf 45 m NN. Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von<br />

5% auf ca. 10% erhöht. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis<br />

auf 47,50 NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />

- Durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus gehen auf 12 ha die<br />

in Kapitel 4.2 festgestellten Biotoptypen verloren. Nach Abschluss des Deponiebetriebes entstehen<br />

auf einer Fläche von rd. 10,6 ha Ruderalfluren, die durch Aufbringung eines entsprechenden Substrates<br />

auch nährstoffarme Standorte umfassen können. Da eine Erstellung der Oberflächenabdichtung<br />

wie auch die Einlagerung von Deponiegut in Abschnitten erfolgt, entstehen die Ruderalfluren<br />

auf Teilflächen noch während des Deponiebetriebes. In Abhängigkeit der Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von Bereichen mit nährstoffarmen Standortbedingungen auf der Deponie kann es erforderlich<br />

werden, extern entsprechende Bereiche zu entwickeln. Darüber hinaus ist ggf. die Pflanzung<br />

von Sicht verschattenden Gehölzstruktruren am südöstlichen Ortsrand von Driftsethe erforderlich.<br />

Die detaillierte Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation nach Art, Lage und Umfang<br />

erfolgt auf der nachgeordneten Planungsebene.<br />

Seite 80 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


1<br />

Nullvariante<br />

Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens erfolgt eine Herrichtung der ehemaligen Sandabbaufläche entsprechend<br />

der gemäß den Genehmigungsunterlagen dargestellten Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR<br />

FREIRAUMPLANUNG, 1997). Nach Beendigung der Abbautätigkeit ist die Sandabbaufläche als Sukzessionsfläche<br />

vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise Oberboden anzudecken. Auf den<br />

weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen<br />

(HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angeben. Gemäß dem Herrichtungsplan werden Teilbereiche der<br />

Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren Bereiche bleiben der Sukzession überlassen.<br />

Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt werden.<br />

Die Bereiche mit Gehölzanpflanzungen werden sich im Laufe der Zeit zu geschlossenen Gehölzbeständen<br />

mit den gemäß Pflanzliste vorgesehenen Gehölzarten entwickeln. Auf den nicht mit Oberboden<br />

angedeckten Flächen werden sich zum Teil sandtrockenrasenartige Vegetation und die Vegetation der<br />

halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte ansiedeln. Bei einer Sukzession werden<br />

sich diese Bereiche über einen längeren Zeitraum hin ebenfalls zu Gehölzflächen entwickeln. Die Sukzession<br />

zu Gehölzflächen wird durch den Eintrag von Gehölzsamen aus den benachbart gelegenen<br />

Gehölzanpflanzungen beschleunigt.<br />

Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich die ehemalige Sandabbaufläche zu einem geschlossenen,<br />

relativ ungestörten Gehölzbiotop entwickelt, das den entsprechenden Tierarten einen geeigneten<br />

Lebensraum bietet.<br />

Die Landschaftsveränderung aufgrund der Abgrabung von Sand (natürliches Relief ist nicht mehr vorhanden)<br />

bleibt bestehen. Sie besitzt jedoch aufgrund der Lage unter Geländeniveau und der randlichen<br />

Eingrünung keine landschaftliche Fernwirkung.<br />

Durch den Abbau von Sand ist die Grundwasser schützende Schicht vermindert worden. Dieser Zustand<br />

bleibt bestehen. Der gewachsene Boden ist aufgrund des Sandabbaus verlorengegangen. Auf<br />

den Rohböden wird eine langsame Anreicherung von Humus in den oberen Bodenschichten wieder<br />

einsetzen.<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 81<br />

www.grontmij.de


10 Quellen<br />

10 Quellen<br />

ARCHISURF, 2010:<br />

Visualisierung der Deponie von 4 Fotostandorten aus<br />

BIERHALS, E., O. V. DRACHENFELS, M. RASPER, 2004:<br />

Wertstufen und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen<br />

BIOS, 2008:<br />

Biotoptypenkartierung in der Sandgrube Driftsethe, Landkreis Cuxhaven<br />

BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG, 1997:<br />

Antrag auf Bodenabbau – „Weißer Berg“ – in der Gemeinde Driftsethe<br />

DRACHENFELS, O. VON, 2004:<br />

Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />

INSTARA, 2009:<br />

Entwurf des Bebauungsplan Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />

INSTARA, 2009:<br />

Landschaftsökologisches / Freiraumplanerisches Konzept<br />

INSTARA, April 2010:<br />

Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7<br />

"Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde Driftsethe<br />

LANDKREIS CUXHAVEN, 2000:<br />

Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven<br />

LANDKREIS CUXHAVEN, 2002:<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

LANDKREIS CUXHAVEN, Stand Februar 2010:<br />

Entwurfes des Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

LANDKREIS CUXHAVEN, 2010:<br />

Schreibens des Landkreises Cuxhaven, Archäologische Denkmalpflege vom 05.03.2010 zu Bau-<br />

und Bodendenkmalen, archäologische Fundstellen<br />

LBEG-KARTENSERVER, letzter Zugriff, 07.04.10:<br />

Bodenübersichtkarte (BÜK) M 1:50.000<br />

NLWKN, KARTENSERVER, letzter Zugriff 06.04.2010 und 12.04.2010:<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brut- und Gastvögel, Landesweite Biotoptypenkartierung,<br />

Schutzgebiet und –objekte, Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte<br />

Seite 82 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


10 Quellen<br />

SAMTGEMEINDE HAGEN, 2000:<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 83<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

11 Anhang<br />

Folgende Unterlagen sind im Anhang enthalten<br />

1. Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren 19.06.2009<br />

2. Protokoll der Antragskonferenz<br />

3. Schreiben an Frau Thiessen per E-Mail am 10.11.2009, Antwort auf das Schreiben per E-Mail am<br />

10.11.2009<br />

4. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2002<br />

5. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des Entwurf RROP Stand Februar 2010<br />

6. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand der Aktualisierung<br />

2000)<br />

7. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des Entwurf der 49.Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, Stand April 2010<br />

8. Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008<br />

Seite 84 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

1. Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />

19.06.2009<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 85<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 86 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 87<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 88 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 89<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 90 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 91<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 92 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 93<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 94 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 95<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 96 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 97<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

2. Protokoll der Antragskonferenz<br />

Seite 98 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 99<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 100 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 101<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 102 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 103<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 104 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 105<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 106 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

3. Schreiben an Frau Thiessen per E-Mail am 10.11.2009, Antwort auf das Schreiben<br />

per E-Mail am 10.11.2009<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 107<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 108 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 109<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

4. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2002<br />

Seite 110 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

5. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des Entwurf RROP Stand Februar 2010<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 111<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

6. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand der Aktualisierung 2000)<br />

Seite 112 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

7. Ausschnitt der Planzeichnung des Entwurf der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>, Stand April 2010<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 113 www.grontmij.de


11 Anhang<br />

8. Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008<br />

Seite 114 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 115<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 116 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 117<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 118 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 119<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 120 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 121<br />

www.grontmij.de


11 Anhang<br />

Seite 122 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm


11 Anhang<br />

0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 123<br />

www.grontmij.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!