Bekanntmachung - Samtgemeinde Hagen
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Bekanntmachung - Samtgemeinde Hagen
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Raumordnungsverfahren zur Errichtung der<br />
Deponie Driftsethe<br />
Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren<br />
Grontmij GmbH<br />
Friedrich-Mißler-Straße 42<br />
28211 Bremen<br />
T +49 421 2032-6<br />
F +49 421 2032-747<br />
E info@grontmij.de<br />
W www.grontmij.de<br />
im Auftrag<br />
Freimuth Abbruch und Recycling GmbH
Impressum<br />
Auftraggeber: Freimuth Abbruch und Recycling GmbH<br />
Am Kanal 1<br />
21782 Bülkau<br />
Auftragnehmer: Grontmij GmbH<br />
1<br />
Postfach 34 70 17<br />
28339 Bremen<br />
Friedrich-Mißler-Straße 42<br />
28211 Bremen<br />
Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) K. Flathmann-Matz<br />
Dipl.-Ing. S. Winkelmann (Projektleitung)<br />
Bearbeitungszeitraum: Januar 2010 – April 2010<br />
www.grontmij.de
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 1<br />
1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung 1<br />
1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes 2<br />
1.3 Naturräumliche Lage 3<br />
2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens 4<br />
3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren 7<br />
3.1 Baubedingte Wirkfaktoren 7<br />
3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 7<br />
3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 7<br />
Gesamtzahl Seiten: 126<br />
311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite I<br />
Seite<br />
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im<br />
Untersuchungsraum 8<br />
4.1 Schutzgut Mensch 8<br />
4.1.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 9<br />
4.1.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 12<br />
4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 15<br />
4.2.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 15<br />
4.2.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 18<br />
4.3 Schutzgut Boden 22<br />
4.3.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 22<br />
4.3.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 23<br />
4.4 Schutzgut Wasser 25<br />
4.4.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 25<br />
4.4.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 27<br />
4.5 Schutzgüter Klima und Luft 29<br />
4.5.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 29<br />
4.5.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 30<br />
4.6 Schutzgut Landschaft 32<br />
4.6.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 32<br />
4.6.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 33<br />
4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 36<br />
4.7.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 36<br />
4.7.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum 37<br />
www.grontmij.de
Inhaltsverzeichnis<br />
4.8 Nutzungen<br />
Seite<br />
37<br />
4.8.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum 37<br />
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen 39<br />
5.1 Schutzgut Mensch 40<br />
5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere 46<br />
5.3 Schutzgut Boden 50<br />
5.4 Schutzgut Wasser 51<br />
5.5 Schutzgüter Klima und Luft 52<br />
5.6 Schutzgut Landschaft 54<br />
5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 64<br />
5.8 Nutzungen 64<br />
5.9 Wechselwirkungen 65<br />
6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur<br />
Kompensation 67<br />
7 Nullvariante 68<br />
8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der<br />
Angaben aufgetreten sind 69<br />
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 70<br />
10 Quellen 82<br />
11 Anhang 84<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der Umfeldbetrachtung 2<br />
Abbildung 2: Darstellung der Fotostandorte für die Visualisierung 57<br />
Abbildung 3: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1 59<br />
Abbildung 4: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2 60<br />
Abbildung 5: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3 61<br />
Abbildung 6: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4 62<br />
Seite II 0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM
Inhaltsverzeichnis<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Übersicht über die Hoflagen und Wohnhäuser im Außenbereich 11<br />
Gesamtzahl Seiten: 126<br />
311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite III<br />
Seite<br />
Tabelle 2: Erholungsnutzungen, Freizeit- und Erholungsinfrastruktur im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung 11<br />
Tabelle 3: Bewertung für das Schutzgut Mensch 13<br />
Tabelle 4: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im<br />
Untersuchungsgebiet 20<br />
Tabelle 5: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung 21<br />
Tabelle 6: Bewertung für das Schutzgut Boden 24<br />
Tabelle 7: Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser und Oberflächengewässer 28<br />
Tabelle 8: Bewertung für die Schutzgüter Klima und Luft 31<br />
Tabelle 9: Bewertung für das Schutzgut Landschaft 34<br />
Tabelle 10: Verkehrslärm – Einschätzung der Intensität der Auswirkungen 41<br />
Tabelle 11: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm 43<br />
Tabelle 12: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Einbauarbeiten<br />
auf der geplanten Deponie 45<br />
Tabelle 13: Schutzgut Tiere und Pflanzen – Bewertung der Umweltauswirkungen durch die bau-<br />
und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 48<br />
Tabelle 14 Schutzgutbezogene Wechselwirkungen 65<br />
Tabelle 15: Übersicht über die schutzgutbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens 72<br />
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1 Einleitung<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung<br />
Die Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände eines ehemaligen<br />
Sandabbaugebietes an der Kreisstraße 51 zwischen den Ortschaften Driftsethe und <strong>Hagen</strong> in der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, Landkreis Cuxhaven eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I zu errichten<br />
und zu betreiben.<br />
Gemäß § 1 Nr. 4 Raumordnungsverordnung in Verbindung mit § 13 I des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes<br />
(NROG) ist für die Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die<br />
der Planfeststellung bedarf, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn das Vorhaben raumbedeutsam<br />
ist und überörtliche Bedeutung hat. Der Landkreis Cuxhaven hat die Erforderlichkeit der Durchführung<br />
eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Deponie der Klasse I am oben beschriebenen<br />
Standort festgestellt.<br />
Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Umwelt ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als Teil der Antragsunterlagen für die behördliche<br />
Prüfung zu erarbeiten. Am 04.08.09 fand eine Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren zur<br />
Abstimmung des Untersuchungsrahmens der UVS statt. Der Vorschlag des Untersuchungsrahmens des<br />
Protokoll der Antragskonferenz und das Schreiben an den Landkreis Cuxhaven vom 10.11.2009 sind im<br />
Anhang enthalten.<br />
Auf der Grundlage der Vorgaben des UVPG und des in der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />
am 04.08.09 festgelegten Untersuchungsrahmen werden in der UVS entsprechend dem Planungsstand<br />
und den Anforderungen im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens die<br />
Umweltsituation beschrieben und bewertet sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur-<br />
und sonstige Sachgüter einschließlich von Wechselwirkungen ermittelt.<br />
Die Vorgehensweise bei der Erstellung der UVS orientiert sich an den „Hinweisen und Materialien zur<br />
Durchführung von Raumordnungsverfahren (ROV)“ (NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM, 1995), den<br />
Anforderungen für die Antragsunterlagen für Raumordnungsverfahren gemäß den Verwaltungsvorschriften<br />
zum NROG (Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung<br />
(VV-NROG)) sowie an dem in der Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsrahmen.<br />
Die UVS gliedert sich in<br />
- eine kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens,<br />
- die Darstellung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens,<br />
- die Beschreibung und Bewertung der Umwelt (Schutzgüter) im Untersuchungsgebiet und z. T. im<br />
Umfeld,<br />
- die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt,<br />
- die Darstellung der Nullvariante,<br />
- die Beschreibung von Möglichkeiten zur Minderung und Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen,<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 1<br />
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1 Einleitung<br />
- Hinweise zum Ausgleich bzw. Ersatz verbleibender, unvermeidbarer Beeinträchtigungen entsprechend<br />
dem Stand der Planung<br />
- Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.<br />
1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
Im Rahmen der UVS werden die Schutzgüter bezogen auf unterschiedliche Betrachtungsräume dargestellt<br />
und bewertet. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich der ehemaligen Sandgrube einschließlich<br />
eines südlich unmittelbar anschließenden Streifens. Es hat insgesamt eine Größe von rd.<br />
14 ha. Die Schutzgüter Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter werden im Wesentlichen<br />
bezogen auf diesen Bereich betrachtet. Für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser,<br />
Landschaft sowie für die Nutzungen erfolgt eine Betrachtung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
und der Umfeldbetrachtung. Diese umfasst eine Größe von rd. 1.100 ha und bezieht weite Teil der Ortschaften<br />
Driftsethe und Kassebruch sowie den westlichen Ortsrand der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit ein. Die<br />
folgende Abbildung gibt die Lage von Untersuchungsgebiet und Umfeldbetrachtung wieder.<br />
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der Umfeldbetrachtung<br />
Seite 2 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
1 Einleitung<br />
1.3 Naturräumliche Lage<br />
Gemäß Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS CUXHAVEN 2000) liegt der östliche Teil der Umfeldbetrachtung<br />
einschließlich dem Bereich des ehemaligen Sandabbaus innerhalb der naturräumliche Region<br />
„Stader Geest“ und dort zum ganz überwiegenden Teil in der naturräumlichen Landschaftseinheit „<strong>Hagen</strong>-Bokeler<br />
Geest“. Nur ein kleiner Bereich in der Ortslage von <strong>Hagen</strong> gehört zur naturräumlichen<br />
Landschaftseinheit „Drepteniederung“. Die Moorbereiche im Westen der Umfeldbetrachtung befinden<br />
sich in der naturräumlichen Region „Watten und Marschen“ in der naturräumlichen Landschaftseinheit<br />
„Landwürden/Osterstader Marsch“. Die Geländekante zwischen Geest und Marsch ist im Bereich der<br />
nicht bewaldeten Flächen im südlichen Teil der Umfeldbetrachtung in der Landschaft deutlich wahrnehmbar.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 3<br />
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2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />
2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />
In diesem Kapitel werden die wesentlichen Merkmale des Vorhabens zusammenfassend beschrieben.<br />
Detaillierte Angaben sind der Vorhabensbeschreibung zu entnehmen.<br />
Wesentliche Merkmale des Vorhabens sind<br />
• die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, das Volumen, die Höhe und die Art der<br />
geplanten Deponie,<br />
• die bau- und anlagebedingten Maßnahmen zur Abdichtung, zum Auffangen von Sickerwasser, etc.,<br />
• die bau- und betriebsbedingten Verkehre und Emissionsbelastungen der geplanten Deponie sowie<br />
• die Maßnahmen nach Abschluss des geplanten Deponiebetriebes.<br />
Die wesentlichen Merkmale des Vorhabens werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Da die<br />
geplante Deponie in einzelnen Bauabschnitten entwickelt wird, überschneiden sich insbesondere die<br />
bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren bezogen auf Verkehre und Emissionsbelastungen.<br />
Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, Volumen, Höhe und Art der geplanten Deponie<br />
Das geplante Deponiegelände hat eine Gesamtgröße eine Größe von rd. 12 ha. Die reine Ablagerungsfläche<br />
hat eine Größe von rd. 10,4 ha. Hinzu kommen die Betriebsflächen (rd. 0,5 ha), Betriebswege<br />
(0,4 ha), Entwässerungsgräben (rd. 0,4 ha) sowie das Versickerungsbecken für Oberflächenwasser (rd.<br />
0,3 ha). Im Eingangsbereich an der Ostecke werden Betriebsgebäude in Containerbauweise, eine Lkw-<br />
Waage sowie eine Reifenwaschanlage errichtet.<br />
Die im Rahmen der Unterlagen zur Antragskonferenz erstellte Endkubatur des Deponiekörpers (Oberkante<br />
der Rekultivierungsschicht) wurde nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />
angepasst. In der Nord- bzw. Ostecke erfolgte eine Reduzierung der Höhe um 11 m auf 35 m NN bzw.<br />
um 8 m auf 38 m NN. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis auf<br />
47,50 NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an. Das maximal erreichbare Ablagerungsvolumen<br />
der Deponie beträgt rund 2,2 Mio m³.<br />
Es wird eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I gemäß Deponieverordnung errichtet. Hier dürfen<br />
nur Abfälle abgelagert werden, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen<br />
eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet. Für Deponien der Klasse I<br />
werden demnach eine Abdichtung der Deponiebasis und eine Fassung des in der Deponie entstehenden<br />
Sickerwassers sowie eine Abdichtung der Oberfläche nach Beendigung der Ablagerung gefordert.<br />
Infolge des geringen Organikanteils sind Deponiegasbildung und damit verbundene Geruchsemissionen<br />
nicht zu erwarten. Da im Wesentlichen Boden- und Bauschutt abgelagert wird, sind Probleme mit Tieren<br />
(Ratten, Möwen etc.) nicht zu erwarten.<br />
Seite 4 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />
Bau- und anlagebedingte Maßnahmen zur Abdichtung, zum Auffangen von Sickerwasser<br />
In der Bauphase der geplanten Deponie, vor Beginn der Ablagerung von Abfällen muss eine Basisdichtung<br />
errichtet werden. Die Basisabdichtung hat eine Gesamtmächtigkeit von 1,8 m und wird in etwa<br />
5 Bauabschnitten hergestellt.<br />
Bei Betrieb der Deponie wird das Sickerwasser mit Hilfe von Dränageleitungen gefasst und im Freigefälle<br />
zu einem Pumpenschacht geleitet. Vom Pumpenschacht aus wird das Sickerwasser über eine rund<br />
2 km lange Druckrohrleitung zur Kläranlage Kassebruch abgepumpt. Wenn dies nicht realisierbar ist,<br />
wird das Sickerwasser in ein gedichtetes Becken gepumpt und von dort aus mit einem Tankwagen zu<br />
einer Kläranlage abgefahren. Das in Sanitäreinrichtungen und in der Reifenwaschanlage anfallende<br />
Schmutzwasser wird zusammen mit dem Deponiesickerwasser entsorgt oder gesondert abgefahren.<br />
Nach Endverfüllung der Deponie wird eine Oberflächenabdichtung errichtet. Der Dichtungsaufbau umfasst<br />
eine 0,15 m Schutzschicht, eine Kunststoffdichtungsbahn, eine Dränmatte und eine 1,0 m mächtige<br />
Rekultivierungsschicht. Die Oberflächenabdichtung erfolgt wie die Basisabdichtung in etwa 5 Bauabschnitten.<br />
Das unbelastete Oberflächenwasser wird über eine Dränmatte und Gräben gefasst und einem<br />
Versickerungsbecken zugeleitet.<br />
Bau- und betriebsbedingte Verkehre und Emissionsbelastungen, einschließlich der Betriebszeiten<br />
der geplanten Deponie<br />
Verkehre<br />
Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Kreisstraße K 51 zum Eingangsbereich an der Ostecke. Ein<br />
Großteil der Anlieferungen erfolgt über die in ca. 2 km Entfernung befindliche Anschlussstelle <strong>Hagen</strong> der<br />
BAB 27.<br />
Die Abschätzung der mit der Abfallanlieferung verbundenen Verkehrsbelastung erfolgte durch Auswertung<br />
der Wiegedaten der bisherigen Boden- und Bauschuttdeponie Neuenwalde im Zeitraum 2007 bis<br />
Mitte Juli 2009; diese ergab im Mittel 27 Anlieferungen pro Tag. Rund 80% der Anlieferungen kommen<br />
aus Bremerhaven; 97% der Anlieferungen werden über die Autobahn angeliefert.<br />
Während der Baumaßnahmen sind zusätzlich 40 Anlieferungen pro Tag zu erwarten. Der baubedingte<br />
Anlieferungsverkehr erfolgt ausschließlich über die Autobahn.<br />
Sollte die Errichtung der Druckrohrleitung nach Kassebruch nicht realisierbar sein, entstehen weitere<br />
betriebsbedingte Verkehre aufgrund des Abtransportes des anfallenden Sickerwassers mit einem<br />
Tankwagen (4 - 6 Fahrten pro Tag).<br />
Maximale Belastungen sind zwischen der Deponiezufahrt und der Autobahn A27 zu erwarten. Beim<br />
normalen Deponiebetrieb ergibt sich hier eine Zunahme der Verkehrsbelastung von 1,5 % bei einer<br />
Zunahme des Schwerlastverkehrs von 8,6% auf 9,9%. Die maximale, aber zeitliche begrenzte Verkehrsbelastung<br />
ist erwartungsgemäß bei einer Überlagerung des Deponiebetriebes mit Baumaßnahmen<br />
zu erwarten. Dabei ergibt sich eine Zunahme von 3,9 % mit einem erhöhten Anteil des Schwerlastverkehrs<br />
von 12%.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 5<br />
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2 Zusammenfassende Beschreibung des geplanten Vorhabens<br />
Kumulative Verkehre<br />
Zum Zeitpunkt der letzten Verkehrszählung im Jahr 2000 wurde der benachbart gelegene Sandabbau<br />
durch die Fa. Georg Mehrtens betrieben. Auf dieser Fläche wird der Sandabbau abgeschlossen, wenn<br />
der neue, östlich der K51 geplante Sandabbau den Betrieb aufnimmt. Es ist davon auszugehen, dass<br />
durch diesen neuen Sandabbaubetrieb eine Verkehrsbelastung entsteht, wie sie in der Verkehrszählung<br />
in 2000 bereits erfasst wurde, so dass von zusätzlichen Verkehren nicht auszugehen ist. Auch ggf. noch<br />
erforderliche Bodenanlieferungen für die Rekultivierung der Grube, in der der Sandabbau dann abgeschlossen<br />
ist, erfolgen üblicherweise bei der Rückfahrt zur Sandgrube und sind somit nicht zu berücksichtigen.<br />
Lärm<br />
Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />
werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />
dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen<br />
Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben. Die zulässigen Immissionswerte für Lärm werden daher nicht<br />
überschritten.<br />
Die Dauer der täglichen Belastung durch Verkehrslärm verhält sich weitgehend linear zu der abgeschätzten<br />
Zunahme des Verkehrs auf der Kreisstraße K51. Die absolute Höhe des Lärmpegels dürfte<br />
sich durch den Anstieg der täglichen Fahrten hingegen kaum verändern.<br />
Staubemissionen<br />
Im Hinblick auf Staubemissionen sind sowohl beim Deponiebetrieb als auch beim Deponiebau die<br />
Fahrwege sowie Entladevorgänge von Bedeutung. Nach Erfahrungen können Staubbelastungen durch<br />
geeignete betriebliche Maßnahmen wirksam minimiert werden.<br />
Die verkehrsbedingten Staubemissionen verhalten sich weitgehend linear zu der Zunahme der betriebsbedingten<br />
Fahrten auf der Kreisstraße K51.<br />
Maßnahmen nach Abschluss des geplanten Deponiebetriebes<br />
Spezielle Maßnahmen zur Folgenutzung des Standortes nach Errichtung der Oberflächenabdichtung<br />
sind nicht vorgesehen. Die Rekultivierungsschicht wird zur Erosionssicherung mit Landschaftsrasen<br />
begrünt. Danach werden die Flächen der natürlichen Sukzession überlassen. Die in der Nachsorgephase<br />
nicht mehr erforderlichen Betriebseinrichtungen werden rückgebaut.<br />
Seite 6 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren<br />
3 Beschreibung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren<br />
Im Folgenden werden die potenziellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
zusammenfassend beschrieben.<br />
3.1 Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Baubedingte Wirkfaktoren sind:<br />
- Baubedingte Flächeninanspruchnahme zur Herstellung der Basisabdichtung der Deponie im Ablagerungsbereich<br />
und der weiteren Einrichtungen (Betriebsflächen, Betriebswege, Entwässerungsgräben,<br />
Versickerungsbecken für Oberflächenwasser)<br />
- Baubedingte Verkehre und Einsatz von Baumaschinen (Lieferung und Einbau des Materials für die<br />
Basisabdichtung, für Einrichtungen auf den Betriebsflächen und das Versickerungsbecken für Oberflächenwasser,<br />
Einsatz von Baumaschinen für die Herstellung der Betriebswege und Entwässerungsgräben,<br />
Herstellung der Oberflächenabdichtung nach Abschluss der Deponienutzung, Rückbau<br />
der nicht mehr erforderlichen Betriebseinrichtungen)<br />
3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind:<br />
- Dauerhafte Flächeninanspruchnahme im Deponiebereich (Deponierungsfläche, Versickerungsbecken)<br />
- Anfall von Deponiesickerwasser und Oberflächenwasser, das von der Oberflächenabdichtung abfließt<br />
- Errichtung eines Deponiekörpers mit einer Höhe von 35 m NN bis 47,5 m NN (Höhe rd. 18 – 35 m<br />
über Gelände)<br />
- Lagerung von Boden- und Bauschutt der Deponieklasse I mit geringem Organikanteil<br />
3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind:<br />
- Anfall von Sickerwasser während des Deponiebetriebes<br />
- Verkehre im Zuge der Anlieferung von Boden- und Bauschutt<br />
- Einbaubetrieb des Boden- und Bauschutts<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 7<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Gemäß den Festlegungen der Antragskonferenz am 04.08.09 (vgl. Protokoll der Antragskonferenz im<br />
Anhang) werden folgende Schutzgüter betrachtet:<br />
- Mensch,<br />
- Tiere und Pflanzen,<br />
- Boden,<br />
- Wasser,<br />
- Klima/Luft,<br />
- Kultur- und sonstige Sachgüter.<br />
- Landschaft,<br />
Ergänzend werden die vorkommenden Nutzungen beschrieben.<br />
Die Erfassung der Schutzgüter Boden, Klima / Luft und Kultur- und sonstige Sachgüter erfolgt im Wesentlichen<br />
im Bereich des Untersuchungsgebietes.<br />
Für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser und Landschaft sowie die Nutzungen erfolgt<br />
neben der Betrachtung der Situation im Untersuchungsgebiet eine Umfeldbetrachtung in einem Radius<br />
von rund 1,5 km um die geplante Deponie.<br />
In den folgenden Kapiteln wird für jedes Schutzgut auf der Grundlage vorhandener Unterlagen, wie in<br />
der Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren dargestellt (s. Anhang), die Bestandssituation<br />
beschrieben. In der Bewertung werden die wichtigen Bereiche für die Schutzgüter und<br />
ihre spezielle Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Vorhabens anhand der Kriterien ermittelt,<br />
die bezogen auf jedes Schutzgut in den folgenden Kapiteln dargestellt werden. Der jeweilige Bewertungsrahmen<br />
wird dort ebenfalls dargestellt.<br />
4.1 Schutzgut Mensch<br />
In diesem Kapitel werden:<br />
- die Darstellungen zu Raum- und Siedlungsstrukturen und Erholung gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) des Landkreises Cuxhaven 2002 sowie des Entwurfes des RROP<br />
Stand Februar 2010 aufgeführt,<br />
- die Siedlungsgebiete mit den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen und Freiflächen gemäß dem Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) sowie die besiedelten<br />
Bereiche im Außenbereich dargestellt,<br />
- die vorhandene Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsinfrastruktur beschrieben,<br />
- die aktuellen Planungen der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde<br />
Driftsethe, Entwurf, INSTARA, April 2010) und der Gemeinde Driftsethe (Entwurf des Bebauungsplan<br />
Seite 8 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, INSTARA, 2009)) aufgeführt,<br />
- die Bewertung und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch<br />
das Vorhaben dargestellt,<br />
- Vorbelastungen benannt.<br />
4.1.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Im RROP 2002 gibt es keine Darstellungen bezogen auf Raum- und Siedlungsstruktur und Erholung im<br />
Untersuchungsgebiet. Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind ebenfalls keine Darstellungen zu<br />
Raum- und Siedlungsstruktur und Erholung im Untersuchungsgebiet enthalten.<br />
Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />
2000) sind im Untersuchungsgebiet keine Bereiche für eine bauliche Nutzung und keine öffentlichen<br />
bzw. privaten Grünflächen dargestellt.<br />
Der Entwurf der 49. FNP-Änderung enthält keine Darstellungen zu Erholungs- und Freizeitnutzungen im<br />
Untersuchungsgebiet. Gemäß der Begründung soll hier eine „zurückhaltende Freizeit- und Erholungsnutzung“<br />
stattfinden. Eine Definition, was darunter zu verstehen ist, ist der Begründung nicht zu entnehmen.<br />
In der aktuellen Bestandssituation sind im Untersuchungsgebiet keine Siedlungsbereiche und keine<br />
Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsinfrastruktur vorhanden.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Im RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />
- In der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist die Ortschaft <strong>Hagen</strong> (Grundzentrum) als Standort mit den Schwerpunktaufgaben<br />
Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten und Arbeitsstätten sowie mit den besonderen<br />
Entwicklungsaufgaben Erholung (<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>: <strong>Hagen</strong>, Sandstedt, Rechtenfleth,<br />
Wulsbüttel) und Fremdenverkehr (<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>: Sandstedt, Rechtenfleth, Wulsbüttel, <strong>Hagen</strong>)<br />
dargestellt.<br />
In den Zielen der Raumordnung ist das Folgende dargestellt: In den Schwerpunkten für die Sicherung<br />
und Entwicklung von Wohnstätten soll für ein umfangreiches Angebot an Wohnungen und<br />
Bauland gesorgt werden. In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten<br />
soll ein umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten vorhanden sein.<br />
Der Fremdenverkehr, als einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Landkreis, ist unter Berücksichtigung<br />
der Erfordernisse von Natur und Landschaft zu erhalten und entsprechend weiterzuentwickeln.<br />
Um Nutzungskonflikte zu verringern ist die Entwicklung des Fremdenverkehrs auf besonders<br />
geeignete Gebiete zu konzentrieren. Vorhandene fremdenverkehrliche Einrichtungen sind zu<br />
erhalten; qualitative Verbesserungen haben Vorrang vor quantitativen Erweiterungen.<br />
Die Freizeit- und Erholungseinrichtungen sollen für Einheimische und Besucher gleichermaßen<br />
nutzbar sein. Bei der Bereitstellung dieser Anlagen ist auf eine enge räumliche und funktionale Verflechtung<br />
mit Siedlungs- und Übernachtungsschwerpunkten zu achten. In den Standorten mit der<br />
besonderen Entwicklungsaufgabe „Erholung“ sind Vorhaben zur Verbesserung der gastronomi-<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
schen und touristischen Infrastruktur besonders zu fördern. Dies gilt auch für Ortschaften entlang<br />
der in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Fernradwege. Dem Radwandertourismus kommt<br />
eine besondere Aufgabe zu; dieser ist zu sichern und auszubauen. Die Versorgung der Bevölkerung<br />
mit vielfältig nutzbaren Sportanlagen und –einrichtungen für den Schul-, Vereins und Freizeitsport in<br />
zentraler Lage mit guter Erreichbarkeit ist zu sichern.<br />
- Der Bereich unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes und südlich der Siedlung Kassebrucher<br />
Heide ist Vorsorgegebiet für Erholung. In der beschreibenden Darstellung wird ausgeführt,<br />
dass Vorsorgegebiete für Erholung für landschaftsbezogene Erholungsnutzungen wie Radfahren,<br />
Wandern, Bootfahren und Reiten zu erschließen sind.<br />
- Ein regional bedeutsamer Radwanderweg verläuft von Driftsethe aus südlich auf der K52 und biegt<br />
dann nach Osten in Richtung Kassebruch ab.<br />
Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 ist in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> die Ortschaft <strong>Hagen</strong> weiterhin<br />
als Standort mit den Schwerpunktaufgaben Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />
sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus dargestellt. Die bebauten<br />
Bereiche der Ortschaft <strong>Hagen</strong> sind als zentrales Siedlungsgebiet vorgesehen. Die zeichnerische Darstellung<br />
enthält keine Vorsorgegebiete (neu: Vorbehaltsgebiete) für Erholung mehr. K51 und L134 sind<br />
Vorranggebiete regionale Hauptverkehrsstraße. Eine zeichnerische Darstellung von regional bedeutsamen<br />
Wanderwegen (Radfahren) besteht nicht mehr.<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />
sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />
- In mindestens 1.000 m Entfernung nordöstlich des Untersuchungsgebietes befindet sich die Ortschaft<br />
Driftsethe. Innerhalb der Umfeldbetrachtung befinden sich Wohnbauflächen und gemischten<br />
Bauflächen sowie ein Sportplatz (Reitplatz) und zwei Spielplätze, östlich der Wührdenstraße eine öffentliche<br />
Grünfläche (Schießstand) und eine Fläche für den Gemeinbedarf (Dorfgemeinschaftshaus)<br />
- In mindestens 1.500 m Entfernung östlich des Untersuchungsgebietes liegt der <strong>Hagen</strong>er Ortsteil<br />
Kassebruch. Im Bereich der Umfeldbetrachtung befinden sich Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,<br />
zwei öffentliche Grünflächen und eine Fläche für den Gemeinbedarf.<br />
- In mindestens 1.800 m Entfernung vom Untersuchungsgebiet beginnen die Siedlungsbereiche der<br />
Ortschaft <strong>Hagen</strong>. Hier sind Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und öffentlichen Grünflächen<br />
(Parkanlagen, Spielplatz, Sportplatz) dargestellt.<br />
- In mindestens 800 m Entfernung vom Untersuchungsgebiet liegt die an der K51 liegt die Wohnsiedlung<br />
„Kassebrucher Heide“ (Darstellung im FNP: Wohnbauflächen).<br />
Im Entwurf der 49. FNP-Änderung ist auf den nördlich und nordöstlich des Untersuchungsgebietes gelegenen<br />
Bereichen sowie im nördlichen Teil des Grienenbergsmoor eine Darstellung als Grünflächen<br />
(Parkanlage, Spielplatz, Sportplatz) vorgesehen. Darüber hinaus soll ein kommunaler Wanderweg als<br />
Rundroute dargestellt werden (auf der Strecke Weißenberger Straße nach Driftsethe, Vorm Dorfe, K52,<br />
Am Dorfteich, K51 Richtung <strong>Hagen</strong>, L134, Mühlenstraße, Feldweg Richtung A27, zur Straße Harmonie,<br />
Zum Hasseler Grund, Feldweg westlich und nach Norden durch das Grienenbergsmoor, nach Osten auf<br />
die Straße Grienenberg, Straße Grienenberg im weiteren nördlichen Verlauf, Auf der Horst unmittelbar<br />
westlich des Untersuchungsgebietes zur Weißenberger Straße) und einige Bereiche (z.B. Kulturerbe)<br />
besonders gekennzeichnet werden.<br />
In der aktuellen Bestandssituation sind im Bereich der Umfeldbetrachtung über die im FNP dargestellten<br />
Bereiche hinaus weitere Hofstellen und Wohnhäuser im Außenbereich vorhanden. Die folgende Tabelle<br />
gibt eine Übersicht über die Lage und Entfernung zum Untersuchungsgebiet.<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Tabelle 1: Übersicht über die Hoflagen und Wohnhäuser im Außenbereich<br />
Lage Entfernung zum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Westlich des Weges Auf der Horst westlich<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
Westlich des Weges Auf der Horst nordwestlich<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
Südlich der K51 nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />
Nördlich der K51 nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />
rd. 100 – 200 m<br />
rd. 500 m<br />
rd. 600 – 1.200 m<br />
rd. 800 m<br />
Am Weg Auf der Horst nördlich der K51 rd. 1.200 m<br />
An der Weißenberger Straße rd. 500 m<br />
An der Straße Im Leegmoor rd. 900 m<br />
An der Straße Am Dorfteich rd. 1.200 m<br />
Am Weg Grienenberg südlich des Untersuchungsgebietes<br />
Am Weg Grienenberg im Verlauf zwischen<br />
der Siedlung Kassebrucher Heide<br />
und A27 südlich des Untersuchungsgebietes<br />
An den Wegen Zum Hasseler Grund /<br />
Heideweg<br />
rd. 350 m<br />
rd. 700 – 1.100 m<br />
rd. 1.300 m<br />
Am Weg Zum Hasseler Grund rd. 1.600 m<br />
In rd. 200 m Entfernung südlich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein weiteres Gebäude, das<br />
jedoch nicht mehr bewohnt ist.<br />
Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind die in Tabelle 2 Erholungsnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />
vorhanden.<br />
Tabelle 2: Erholungsnutzungen, Freizeit- und Erholungsinfrastruktur im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
Art Lage<br />
Radwanderweg Hermann-Allmers-Route Ein Teilabschnitt liegt im Bereich der Umfeldbetrachtung,<br />
Streckenverlauf: über Driftsethe nach<br />
Süden über die K52, an der Straße Am Dorfteich<br />
nach Kassebruch, über <strong>Hagen</strong> (Blumenstraße /<br />
K51), die Straße Zum Hasseler Grund, Grienenberg<br />
nach Norden zum Weg Auf der Horst Richtung<br />
Westen. Die Strecke im Bereich Auf der Horst liegt<br />
in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebietes<br />
Reitplatz In der Ortschaft Driftsethe<br />
Sportplatz In der Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />
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Darüber hinaus gibt es in der Ortschaft Driftsethe 5 Rastplätze / Sitzgruppen und einen öffentlich nutzbaren<br />
Parkplatz. Unterkunftsmöglichkeiten gibt es in Driftsethe nicht. An der K51 unweit der A27 befindet<br />
sich der Gastronomiebetrieb „Lindenschänke“. In der Ortschaft Kassebruch sind ein Rastplatz / Sitzgruppe,<br />
ein öffentlich nutzbarer Parkplatz und eine Touristeninfo (INSTARA, April 2010) vorhanden. Auch<br />
hier gibt es keine Unterkunftsmöglichkeiten. In den Bereichen der Ortschaft <strong>Hagen</strong>, die im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung liegen, sind zwei Gastronomiebetriebe und vier Ferienwohnungen vorhanden. Für<br />
die Ortschaft <strong>Hagen</strong> sind neben anderen Einrichtungen insbesondere die Burg zu <strong>Hagen</strong> und das Museum<br />
hervorzuheben.<br />
Der Gastronomiebetrieb an der K51 südlich des Untersuchungsgebietes besteht nicht mehr.<br />
4.1.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Die Bewertung für das Schutzgut Mensch wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />
• Vorhandensein von Siedlungsbereichen und geplanter Siedlungsentwicklung gemäß FNP der<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) einschließlich der in der Freizeit nutzbaren Freiräume<br />
auf den Privatgrundstücken sowie weitere vorhandene Siedlungen im Außenbereich<br />
• Vorkommen von Vorsorgegebieten für Erholung gemäß der Darstellung der RROP 2002 und Grünflächen<br />
gemäß FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />
• Vorhandensein von regional bedeutsame Wanderwegen gemäß der Darstellung der RROP 2002<br />
und weiteren regionalen Routen<br />
Bewertungsrahmen<br />
Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien, so ist dieser von besonderer Bedeutung.<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungsergebnis<br />
Tabelle 3: Bewertung für das Schutzgut Mensch<br />
Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
dem Vorhaben<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Bewertung<br />
Im Untersuchungsgebiet sind keine vorhandenen und geplanten Siedlungsbereiche gemäß<br />
FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000), keine weiteren vorhandenen<br />
Siedlungen im Außenbereich, keine Vorsorgegebiete für Erholung gemäß der Darstellung der<br />
RROP 2002 und keine privaten und öffentlichen Grünflächen (Stand Fortschreibung 2000) und<br />
keine regional bedeutsame Wanderwege gemäß der Darstellung der RROP 2002 und weiteren<br />
regionalen Routen vorhanden.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Bereich zwischen dem Untersuchungsgebiet<br />
und dem Naturschutzgebiet<br />
Bargsmoor /<br />
Rechtenflether Moor über<br />
Grienenbergshausen und den<br />
Hüttenberg zur Drepteniederung<br />
Vorhandene und geplante<br />
Siedlungsbereiche in den Ortschaften<br />
Driftsethe, Kassebruch,<br />
Kassebrucherheide,<br />
<strong>Hagen</strong><br />
Hoflagen und Wohnhäuser<br />
westlich des Weges Auf der<br />
Horst westlich und nordwestlich<br />
des Untersuchungsgebietes,<br />
südlich der K51 nordwestlich<br />
des Untersuchungsgebietes,<br />
nördlich der K51 nordwestlich<br />
des Untersuchungsgebietes,<br />
am Weg Auf der<br />
Horst nördlich der K51, an der<br />
Weißenberger Straße, an der<br />
Straße Im Leegmoor, an der<br />
Straße Am Dorfteich, am Weg<br />
Grienenberg südlich des Untersuchungsgebietes,<br />
am Weg<br />
Vorsorgegebiet für Erholung<br />
gemäß RROP 2002<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />
(z.B. durch<br />
Verkehr) und Überprägung der<br />
für die Erholung wertgebenden<br />
Bereiche<br />
Wohnbauflächen, gemischte<br />
Bauflächen und Flächen für<br />
den Gemeinbedarf gemäß<br />
FNP SG <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />
2000) einschließlich<br />
der in der Freizeit nutzbaren<br />
Freiräume auf den Privatgrundstücken<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />
(z.B. durch<br />
Verkehr)<br />
Vorhandene Siedlungen im<br />
Außenbereich einschließlich<br />
der in der Freizeit nutzbaren<br />
Freiräume auf den Privatgrundstücken<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lärmbelastung, Luftschadstoffbelastung<br />
(z.B. durch<br />
Verkehr)<br />
Bereich mit besonderer Bedeutung<br />
Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />
Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />
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Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
dem Vorhaben<br />
Grienenberg im Verlauf zwischen<br />
der Siedlung Kassebrucher<br />
Heide und A27 südlich<br />
des Untersuchungsgebietes,<br />
an den Wegen Zum Hasseler<br />
Grund / Heideweg, am Weg<br />
Zum Hasseler Grund<br />
Sportplatz (Reitplatz), zwei<br />
Spielplätze, Schießstand in<br />
der Ortschaft Driftsethe, zwei<br />
Freiflächen in Kassebruch,<br />
Parkanlagen, Spielplatz,<br />
Sportplatz in der Ortschaft<br />
<strong>Hagen</strong><br />
Radwanderweg von Driftsethe<br />
über die K52 in Richtung Kassebruch<br />
Radwanderweg Hermann-<br />
Allmers-Route<br />
Öffentliche Grünflächen gemäß<br />
FNP SG <strong>Hagen</strong> (Stand<br />
Fortschreibung 2000)<br />
Regional bedeutsamer Wanderwege<br />
(Radwandern) gemäß<br />
der Darstellung der<br />
RROP 2002<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Zerschneidung der Wegebeziehungen<br />
Weitere regionalen Route<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Zerschneidung der Wegebeziehungen<br />
Seite 14 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung<br />
Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer Bedeutung<br />
Gesamteinschätzung der Situation für die Freizeit- und Erholungsnutzung im Untersuchungsgebiet<br />
und im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
Wie aus der Darstellung der Bestandssituation, dem geltenden RROP 2002 und dem rechtskräftigen<br />
FNP der SG <strong>Hagen</strong> deutlich wird, besitzt das Untersuchungsgebiet keine Bedeutung für eine Freizeit-<br />
und Erholungsnutzung. Das Untersuchungsgebiet liegt darüber hinaus nicht in unmittelbarer Nähe zu<br />
den zusammenhängend besiedelten Bereichen und weist damit keine besondere Eignung für die Feierabenderholung,<br />
eine wohnungsnahe Spielplatznutzung und eine sielungsnahe Sportplatznutzung auf.<br />
Gemäß dem RROP 2002 ist bei der Bereitstellung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf eine<br />
enge räumliche und funktionale Verflechtung mit Siedlungs- und Übernachtungsschwerpunkten zu achten.<br />
Eine solche Eignung besitzen das Untersuchungsgebiet sowie die nördlich und nordöstlich davon<br />
gelegenen Bereiche nicht. Die Ortschaft <strong>Hagen</strong> weist mit der Burg zu <strong>Hagen</strong>, dem Museum und der<br />
Lage an der Drepte eine gewisse Anziehungskraft für Besucher. Das Untersuchungsgebiet liegt jedoch<br />
in deutlicher Entfernung (rd. 2 km) von der Ortschaft <strong>Hagen</strong>. Die Ortschaften Kassenruch, Driftsethe und<br />
die Siedlung Kassebrucherheide sind als Wohnstandorte von Bedeutung weisen jedoch keine herausragende<br />
Erholungs- und Freizeitinfrastruktur auf.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> die höchsten Gästezahlen durch die beiden<br />
großen Campingplätze in Sandstedt erreicht werden. In der Ortschaft <strong>Hagen</strong> besteht durch das<br />
Vorhandensein von vier Ferienwohnungen und einem Hotel ein begrenztes Angebot für Übernachtungsgäste.<br />
Gemäß dem REK Wesermünde-Süd (GREISER UND PARTNER, MENSCH UND REGION, 2007)
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
wird für die gesamte Region Wesermünde-Süd (Gemeinden Schiffdorf, Loxstedt, Beverstedt und <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>) ausgeführt, dass große touristische Highlights in der Region fehlen.<br />
Vorbelastungen<br />
Durch die vorhandenen Verkehre (auch durch die Verkehre, die im Zuge des Sandabbaus im Bereich<br />
des Untersuchungsgebietes und auf den nördlich angrenzenden Flächen aufgetreten sind, besteht eine<br />
Vorbelastung der an der K51 und der L134 gelegenen Siedlungsbereiche von <strong>Hagen</strong>, der Kassebrucherheide<br />
und der Siedlungen im Außenbereich durch Verkehrs (Lärm, Luftschadstoffe). Von der A27<br />
geht zudem für die in der Nähe gelegenen Bereiche eine Vorbelastung mit Lärm aus.<br />
4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
In diesem Kapitel werden:<br />
- die Darstellungen zu Natur und Landschaft gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) des Landkreises Cuxhaven 2002 sowie des Entwurfes des RROP Stand Februar 2010 sowie<br />
die vorhandenen Schutzgebiete aufgeführt,<br />
- die wichtigen Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften gemäß dem Landschaftsrahmenplan<br />
des Landkreises Cuxhaven (LANDKREIS CUXHAVEN, 2000) sowie weitere landesweit wichtige Bereiche<br />
(NLWKN Kartenserver, letzter Zugriff 06.04.2010) genannt,<br />
- die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft gemäß dem FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) dargestellt,<br />
- die aktuellen Planungen der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde<br />
Driftsethe, Entwurf, INSTARA, April 2010) und der Gemeinde Driftsethe (Entwurf des Bebauungsplan<br />
Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, INSTARA, 2009)) aufgeführt,<br />
- die vorhandene Situation der Biotoptypen im Bereich der Umfeldbetrachtung auf der Grundlage der<br />
ATKIS-Daten und des LRP des Landkreises Cuxhaven und der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />
auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008 beschrieben,<br />
- die Bewertung und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch<br />
das Vorhaben dargestellt,<br />
- Vorbelastungen benannt.<br />
4.2.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Im RROP 2002 und im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 gibt es keine Darstellungen bezogen auf<br />
Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet.<br />
Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />
2000) sind im Untersuchungsgebiet keine Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Der Entwurf der 49. FNP-Änderung (INSTARA, April 2010) sieht im Untersuchungsgebietes Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor.<br />
Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete (FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet,<br />
Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) vorhanden. Weitere<br />
landesweit wichtige Bereiche (wertvolle Biotope der landesweiten Biotopkartierung, avifaunistisch<br />
wertvolle Bereiche für Brutvögel und Gastvögel) liegen ebenfalls nicht im Untersuchungsgebiet.<br />
Gemäß LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 ist der Bereich des Untersuchungsgebietes als Acker<br />
erfasst.<br />
Durch den bereits erfolgten Sandabbau und eine z.T. durchgeführte Rekultivierung haben sich jedoch in<br />
der Zwischenzeit andere Biotoptypen im Bereich des Untersuchungsgebietes eingestellt. Im Auftrag der<br />
Fa. Bodo Freimuth hat BIOS im Jahr 2008 eine Biotoptypenkartierung erstellt. Diese Kartierung wurde<br />
nach dem Biotoptypenschlüssel VON DRACHENFELS, 2004 durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier<br />
zusammenfassend wiedergegeben. Der gesamte Text der Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008 ist im<br />
Anhang enthalten.<br />
Die Sandgrube wurde zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin mit Gehölzen bepflanzt. Entlang<br />
der Straße hat sich bereits ein Feldgehölz (HN) entwickelt. Der sich zur Sandgrube hin anschließende<br />
Wall ist mit einer Ruderalflur feuchter Standorte (URF) bewachsen. Zum Wald hin befindet sich<br />
ein jüngeres, angepflanztes mesophiles Gebüsch (BM). Es wird von einer Ruderalflur trockener Standorte<br />
(URT) umgeben. Nach Süden grenzt eine Baumreihe (HBA) die Sandgrube gegen den Acker hin<br />
ab.<br />
Auf Flächen, die schon längere Zeit nicht mehr bearbeitet wurden (in erster Linie die Böschung im Süden<br />
und auf der Terrasse im Norden und Osten), hat sich ein Birken-Pionierwald (WPB) entwickelt. Ein<br />
Teil sowohl der Terrasse als auch des Bodens der Sandgrube wurde erst kürzlich abgeschoben und zu<br />
großen Haufen aufgeschüttet. Hier steht wieder reiner Sand (Sandiger Offenbodenbereich - DOS) ohne<br />
Vegetation an.<br />
Den größten Teil der Fläche nimmt ein Sukzessionsgebüsch (BRS) ein. Im südlichen Teil der Sandgrube<br />
hat sich auf zusammengeschobenem Oberboden ein Weidenpionierwald (WPW) im Wechsel mit<br />
Schilf-Landröhricht (NRS) und einer feuchten Ruderalflur ausgebildet.<br />
Sonstiger Sandmagerrasen (RSZ) findet sich oberhalb und an der Böschung nach Norden sowie im<br />
Westen unterhalb der Böschung. Außerdem sind die Böschungen an den Zufahrten zum Teil damit bewachsen.<br />
Teilweise sind Übergänge zu halbruderalen Gras- und Staudenflur (UHT) trockener Standorte<br />
zu finden. Im Nordwesten der Sandgrube wurden zwischen Böschung und Grenzwall auf einer kleinen<br />
Fläche Wildacker (ASj) angesät.<br />
Nach § 30 BNatSchG sind Sandmagerrasen besonders geschützte Biotope.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Im RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden Darstellungen vorhanden:<br />
- Die Moorflächen (Bargsmoor / Grienenbergsmoor) unmittelbar an der A27, nördlich der K51 im<br />
Rechtenflether Moor gelegene Grünlandbereiche, der überwiegende Teil des Kassebrucher Holzes<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
in der Drepteniederung westlich von <strong>Hagen</strong> sowie ein Sumpfbereich nördlich der K 51 gegenüber<br />
der Siedlung Kassebrucherheide sind Vorranggebiet für Natur und Landschaft.<br />
- Der Wald unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes sowie die dem Grienenbergsmoor östlich<br />
vorgelagerten Bereiche sind als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />
Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind die Vorrangebiete unverändert enthalten. Bezogen auf<br />
die Vorsorgegebiete (jetzt: Vorbehaltsgebiete) sind Ergänzungen vorgesehen (Bereiche südlich des<br />
Waldes unmittelbar westlich des Untersuchungsgebietes, Bereich nördlich der von der K51 abzweigenden<br />
Straße nach Driftsethe, Bereich südwestlich an das Kassebrucher Holz anschließend).<br />
Das Bargsmoor, nördlich der K51 im Bereich Rechtenflether Moor, die Sumpfbereiche an der K51 gegenüber<br />
der Siedlung Kassebrucherheide und die naturnahen Wälder an der Drepte sind wichtige Bereiche<br />
gemäß der landesweiten Biotoptypkartierung. Weitere landesweit wichtige Bereiche (avifaunistisch<br />
wertvolle Bereiche für Brutvögel und Gastvögel) kommen nicht vor.<br />
Gemäß LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 befinden sich östlich der A27 im Bereich Bargsmoor<br />
Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte, Landröhrichte, Pfeifengras-Moordegenerationsstadien,<br />
mesophiles Grünland und Intensivgrünland. Im nördlich anschließenden Rechtenflether Moor<br />
kommt vorwiegend Intensivgrünland, aber auch mesophiles Grünland und Feucht- und Nassgrünland<br />
vor. Der Grünlandbereich nördlich der K51 ist ein Vogelbrutgebiet von kreisweiter Bedeutung: Das Grienenbergsmoor<br />
wird in weiten Teilen von Abtorfungsbereichen mit Pfeifengras-Moordegenerationsstadien<br />
eingenommen. Es sind aber auch Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte vorhanden.<br />
Den Moorbereichen östlich vorgelagert befinden sich Intensivgrünland, Ruderalfluren und zum Teil Nadelforste<br />
und kleinflächig Eichen-Mischwälder. Im Südosten der Umfeldbetrachtung sind Nadelforste<br />
und in der Drepte-Niederung überwiegend Buchenwälder, mesophiles Grünland und Intensivgrünland<br />
und auch Sumpfbereiche vorhanden. Die Ackernutzung dominiert allerdings den Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
deutlich. Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind darüber hinaus faunistisch wertvolle Bereiche<br />
für Kriechtiere und Heuschrecken auf den unmittelbar östlich an das Grienenbergbergsmoor angrenzenden<br />
Flächen, für Lurche und Heuschrecken im Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung<br />
Kassebrucherheide, für Lurche in der Drepteniederung südlich der K51. Westlich von Driftsethe nahe<br />
der Einmündung der Straße nach Driftsethe in die K51 befindet sich ein Bereich mit einem engmaschigen<br />
Wallheckensystem. In der Drepteniederung südlich der L134 sind engmaschige und sehr engmaschige<br />
Wallheckensystems vorhanden. Nur nördlich der K51 ist kleinflächig ein Bereich mit einem engmaschigen<br />
Grabensystem mit überwiegend gut ausgeprägten Gräben vorhanden.<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />
sind im Bereich der Umfeldbetrachtung relativ kleinflächig Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorhanden (Streifen am westlichen Ortsrandes<br />
von Driftsethe, Flächen zwischen dem Sportplatz an der K51 in <strong>Hagen</strong> und der Drepte, Flächen<br />
am westlichen Ortsrand der Siedlungsflächen der Ortschaft <strong>Hagen</strong> südlich des Heideweges, Flächen<br />
westlich des Weges Zum Hasseler Grund (Bereich Hüttenberg).<br />
Im Entwurf der 49. FNP-Änderung ist auf den nordöstlich des Untersuchungsgebietes gelegenen Flächen<br />
sowie im nördlichen Teil des Grienenbergsmoor eine Darstellung von Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Im Entwurf<br />
des B-Planes Nr. 7 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nicht abgegrenzt.<br />
Die folgenden naturschutzrechtlich geschützten Bereiche kommen im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
vor:<br />
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- Unmittelbar südöstlichen des Untersuchungsgebietes befindet sich eine als Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
geschützte Ahornallee (GLB CUX 51),<br />
- Naturschutzgebiet (NSG LÜ 118) „Bargsmoor / Rechtenflether Moor“ westlich des Untersuchungsgebietes<br />
an der A27,<br />
- Landschaftsschutzschutzgebiet (LSG CUX 039) „Gehölz am weißen Berg“ zwischen Untersuchungsgebiet<br />
und dem o.g. Naturschutzgebiet,<br />
- drei als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume in der Ortslage von <strong>Hagen</strong> an der L134,<br />
- FFH-Gebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ (DE 2517-331) (Gewässerlauf<br />
der Drepte)<br />
- Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (an der Drepte, nördlich und südlich der K51<br />
nahe der A27, im Grienenbergsmoor, in dem Sumpfbereich an K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide)<br />
Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 erfüllen die Flächen des Grienenbergsmoores und<br />
der nördlich von Grienenbergshausen gelegenen Bereiche die Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet.<br />
4.2.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Die Bewertung für das Schutzgut Tier und Pflanzen wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />
Bewertungskriterien<br />
Für das Untersuchungsgebiet<br />
Für das Untersuchungsgebiet ist eine flächendifferenzierte Bewertung nur auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung<br />
von BIOS, 2008 möglich. Im Gutachten von BIOS wurde die Bewertung gemäß BIER-<br />
HALS, E., ET AL., 2004 durchgeführt. Bewertungskriterien sind hiernach:<br />
• Naturnähe<br />
• Gefährdung<br />
• Seltenheit<br />
• Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (besondere Bedeutung von Biotopen extremer<br />
Standorte sowie lichter, strukturreicher, alter Biotope)<br />
Für die Umfeldbetrachtung<br />
Für den Bereich der Umfeldbetrachtung werden die folgenden Kriterien für die Bewertung angewendet:<br />
• Vorkommen von Vorrang- und Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft gemäß der Darstellung<br />
der RROP 2002<br />
• Vorhandensein von Schutzgebieten (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet,<br />
Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) und landesweit wichtigen Bereichen (wertvolle<br />
Seite 18 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Biotope der landesweiten Biotopkartierung, avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel und<br />
Gastvögel)<br />
• Vorkommen von wichtigen Bereichen (Bereiche mit den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel sowie<br />
faunistisch wertvolle Bereiche und Bereiche mit Wallheckensystemen) gemäß dem LRP des Landkreises<br />
Cuxhaven, 2000<br />
Bewertungsrahmen<br />
Für das Untersuchungsgebiet<br />
Gemäß dem von BIOS, 2008 angewendeten Bewertungsverfahren von BIERHALS, E., ET AL., 2004 erfolgt<br />
die Bewertung in 5 Wertstufen.<br />
Von besonderer Bedeutung<br />
(gute Ausprägung naturnaher und<br />
halbnatürlicher Biotoptypen)<br />
Für die Umfeldbetrachtung<br />
Von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe V<br />
Wertstufe IV<br />
Von allgemeiner Bedeutung Wertstufe III<br />
Von allgemeiner bis geringer<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe II<br />
Von geringer Bedeutung Wertstufe I<br />
Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien, so ist dieser von besonderer Bedeutung.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 19<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungsergebnis<br />
Für das Untersuchungsgebiet<br />
Tabelle 4: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Untersuchungsgebiet<br />
Biotoptyp Wertstufe Bedeutung Schutzstatus<br />
WPB - Birken-Pionierwald III allgemeine Bedeutung<br />
WPW – Weidenpionierwald III allgemeine Bedeutung<br />
BM – Mesophiles Gebüsch III-IV allgemeine Bedeutung,<br />
allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
BRS – Sukzessionsgebüsch III allgemeine Bedeutung<br />
HN – Feldgehölz III allgemeine Bedeutung<br />
HBA/E – Baumreihe/Einzelbaum III - IV allgemeine Bedeutung,<br />
allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
NRS - Schilf-Landröhricht III allgemeine Bedeutung<br />
DOS - Sandiger Offenbodenbereich I geringe Bedeutung<br />
RSZ - Sonstiger Sandmagerrasen IV allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
URF - Ruderalflur feuchter Standorte III allgemeine Bedeutung<br />
URT - Ruderalflur trockener Standorte III allgemeine Bedeutung<br />
UHT - Halbruderalen Gras- und Staudenflur III allgemeine Bedeutung<br />
OVS – Straße I geringe Bedeutung<br />
Seite 20 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
§ 30<br />
BNatSchG
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Für die Umfeldbetrachtung<br />
Tabelle 5: Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen - Situation im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
dem Vorhaben<br />
Bewertung<br />
Westlich von Driftsethe Wichtiger Bereich gemäß LRP Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Nördlich der K51 nahe der<br />
Auffahrt zur A27 sowie nahe<br />
dem nördlichen Randbereich<br />
des Bargsmoores<br />
Bargsmoor unmittelbar an<br />
der A27<br />
Grienenbergsmoor unmittelbar<br />
an der A27<br />
Dem Grienenbergsmoor<br />
östlich vorgelagerte Bereiche<br />
Nördlich der K51 im Rechtenflether<br />
Moor gelegene<br />
Grünlandbereiche<br />
Kassebrucher Holz und weitere<br />
Bereiche in der Drepteniederung<br />
westlich von <strong>Hagen</strong><br />
Sumpfbereich nördlich der<br />
K51 gegenüber der Siedlung<br />
Kassebrucherheide<br />
§ 30 BNatSchG – Biotope Bereiche mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
Naturschutzgebiet, wichtiger<br />
Bereich gemäß der landesweiten<br />
Biotoptypkartierung, wichtiger<br />
Bereich gemäß LRP<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
wichtiger Bereich gemäß LRP, §<br />
30 BNatSchG – Biotope in Teilbereichen<br />
Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
wichtiger Bereich gemäß LRP<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
wichtiger Bereich gemäß der<br />
landesweiten Biotoptypkartierung,<br />
wichtiger Bereich gemäß<br />
LRP<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
der Gewässerlauf der Drepte ist<br />
FFH-Gebiet, die naturnahen<br />
Wälder sind wichtiger Bereich<br />
gemäß der landesweiten Biotoptypkartierung,<br />
wichtiger Bereich<br />
gemäß LRP, § 30 BNatSchG –<br />
Biotope in Teilbereichen<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
wichtiger Bereich gemäß der<br />
landesweiten Biotoptypkartierung,<br />
wichtiger Bereich gemäß<br />
LRP, § 30 BNatSchG – Biotope<br />
in Teilbereichen<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 21<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
dem Vorhaben<br />
Wald unmittelbar westlich<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
Ahornallee unmittelbar südlich<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
Drei Bäume in der Ortschaft<br />
<strong>Hagen</strong><br />
4.3 Schutzgut Boden<br />
In diesem Kapitel werden:<br />
Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft gemäß RROP 2002,<br />
wichtiger Bereich gemäß LRP,<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
Seite 22 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
Naturdenkmale Bereich mit besonderer<br />
Bedeutung<br />
- die im Untersuchungsraum vorkommenden Böden der Bodenübersichtskarte (BÜK 1:50.000, LBEG-<br />
Kartenserver, letzter Zugriff, 07.04.10) und des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 und anthropogene<br />
Vorbelastungen beschrieben,<br />
- wichtige Bereiche benannt und<br />
- spezifische Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt.<br />
4.3.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Im überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes sind die gewachsenen Böden aufgrund des Sandabbaus<br />
nicht mehr vorhanden. Auf der Abbausohle sind aufgrund der anthropogenen Veränderungen<br />
nährstoffarme Rohböden aus Sand entstanden. Im Bereich der Pflanzungen im Bereich des Sandabbaus<br />
zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin wurde Oberboden aufgebracht.<br />
Südlich des Sandabbaus schließt sich im Untersuchungsgebiet ein als Acker genutztes Flurstück an. In<br />
diesem Bereich kommt Pseudogley-Podsol vor. Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 ist<br />
dieser Boden stark frisch. Er besitzt eine geringe natürliche Fruchtbarkeit.<br />
Im Sandabbaubereich besteht eine Vorbelastung durch den Verlust des gewachsenen Bodens durch<br />
Abbau.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind die im Folgenden aufgeführten Böden vorhanden.<br />
- Plaggenesch unterlagert von Braunerde südlich der Ortslage Driftsethe (geringe natürliche Fruchtbarkeit,<br />
Feuchtestufe: mittel frisch, landesweit und regional seltener Boden),
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
- größerer Bereich Pseudogley-Braunerde mit Plaggenauflage (mittlere natürliche Fruchtbarkeit,<br />
Feuchtestufe: stark frisch, landesweit seltener Boden) im westlichen Bereich von Kassebruch und<br />
angrenzend westlich und nördlich der Ortslage,<br />
- kleinere Bereiche mit Podsol (sehr geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: schwach trocken)<br />
am südlichen Gebietsrand und südöstlich von Driftsethe,<br />
- Erd-Niedermoor (mittlere natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: mittel feucht) im Bereich der Drepteniederung<br />
sowie nördlich des Rechtenflether Moores am nordwestlichen Gebietsrand,<br />
- Erd-Hochmoor (geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: mittel feucht) in Teilbereichen des<br />
Rechtenflether Moores und des Grienenbergsmoores und auf einer kleinen Fläche im Bereich<br />
K51/Kassebrucher Heide, im Grienenbergsmoor werden Flächen abgetorft.<br />
- Gley-Regosol im Bereich Bargsmoor (im Bereich von Auftragsböden; geringe natürliche Fruchtbarkeit,<br />
Feuchtestufe: schwach feucht);<br />
- Pseudogley-Podsol (geringe natürliche Fruchtbarkeit, Feuchtestufe: stark frisch) in allen übrigen<br />
Bereichen<br />
- Durch Überbauung und Versiegelung veränderte Böden im Bereich der Siedlungen und Straßen<br />
Vorbelastungen bestehen durch den Bodenauftrag im Bereich des Bargsmoores, durch den Torfabbau<br />
im Grienenbergsmoor und die Überprägung der Böden durch Überbauung und Versiegelung.<br />
4.3.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Die Bewertung für das Schutzgut Boden wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />
• Naturnähe (Böden mit geringen anthropogenen Veränderungen)<br />
• Seltenheit (Böden, die regional / landesweit nur geringe Flächenanteile einnehmen)<br />
• Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen (Böden mit besonderen Eigenschaften (z.B. sehr feucht<br />
/ sehr trocken, Böden aus Niedermoor und Hochmoor), die deutlich vom "Normalstandort" abweichen<br />
und als Standort / Lebensraum für an diese Verhältnisse angepasste Pflanzen- und Tierarten)<br />
• Archivfunktion (kulturhistorische Bedeutung (Böden, die durch eine besondere Form der früheren<br />
Landbewirtschaftung entstanden sind))<br />
• Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Bewertungsrahmen<br />
Erfüllt ein Bodentyp eines der oben genannten Kriterien, so besitzt dieser eine besondere Bedeutung.<br />
Das bedeutet, dass Böden, die eine große Naturnähe haben (gewachsene Böden mit bodenständigen<br />
Laubwäldern, weitgehend unveränderte Moorbereiche), regional oder landesweit selten sind, besondere<br />
Standortbedingungen aufweisen (sehr trocken, sehr feucht), eine besondere kulturhistorische Bedeutung<br />
haben bzw. eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit haben, eine besondere Bedeutung aufweisen.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 23<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Eins Ausnahme bilden Böden, die zwar eines der oben genannten Kriterien erfüllen, deren Bodenaufbau<br />
jedoch durch anthropogenen Einfluss vollständig verändert wurde. Die Bedeutung dieser Bereiche wird<br />
als gering eingestuft.<br />
Bewertungsergebnis<br />
Unter Anwendung der oben genannten Kriterien sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:<br />
Tabelle 6: Bewertung für das Schutzgut Boden<br />
Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
dem Vorhaben<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Rohboden aus Sand ohne<br />
Andeckung von Oberboden<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Plaggenesch südlich der Ortslage<br />
Driftsethe<br />
Pseudogley-Braunerde mit<br />
Plaggenauflage<br />
Erd-Niedermoor in der Drepteniederung<br />
sowie nördlich<br />
des Rechtenflether Moores<br />
Erd-Hochmoor in Teilbereichen<br />
des Rechtenflether Moores<br />
und des Grienenbergsmoores<br />
und auf einer kleinen<br />
Fläche im Bereich K51 / Kassebrucher<br />
Heide außerhalb<br />
der Abtorfungsbereiche<br />
Böden im Bereich der Eichen-<br />
Mischwälder und der Buchenwälder<br />
Besondere Standortbedingungen<br />
(sehr nährstoffarm, sehr<br />
trocken)<br />
Boden im Bereich des Sandabbaus,<br />
die gewachsene Bodenstruktur<br />
besteht nicht mehr<br />
Boden mit Archivfunktion (kulturhistorische<br />
Bedeutung)<br />
Landesweit und regional seltener<br />
Boden<br />
Boden mit Archivfunktion (kulturhistorische<br />
Bedeutung)<br />
Landesweit seltener Boden<br />
Besondere Standortbedingungen<br />
(Boden aus Niedermoor)<br />
Besondere Standortbedingungen<br />
(Boden aus Hochmoor)<br />
Seite 24 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung<br />
Geringe Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Große Naturnähe Besondere Bedeutung
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
4.4 Schutzgut Wasser<br />
Mit diesem Kapitel werden:<br />
- bezogen auf das Grundwasser das RROP 2002 hinsichtlich des Vorhandenseins von Vorrang- und<br />
Vorsorgegebieten für Trinkwassergewinnung, der LRP des Landkreises Cuxhaven, 2002 hinsichtlich<br />
der Aussagen zum Grundwasser (Grundwasserflurabstände, Grundwasserüberdeckung, Grundwasserneubildungsrate),<br />
der FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) hinsichtlich<br />
des Vorkommens von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen ausgewertet; bezogen auf<br />
das Untersuchungsgebiet werden weitere Unterlagen (Stichtagsmessungen, Grundwassergleichenplan)<br />
herangezogen,<br />
- bezogen auf die Oberflächengewässer werden auf der Grundlage der ATKIS-Daten und der wichtigen<br />
Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000, der<br />
Gewässergütekartierung und der Gewässerstrukturgütekartierung (NLWKN Kartenserver, letzter<br />
Zugriff 12.04.10) die Oberflächengewässer beschrieben,<br />
- wichtige Bereiche für Grund- und Oberflächenwasser ermittelt,<br />
- die gegebenenfalls erkennbaren besonderen Empfindlichkeiten der wichtigen Bereiche gegenüber<br />
möglichen Auswirkungen durch das Vorhaben benannt.<br />
4.4.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet:<br />
Grundwasser<br />
Im RROP 2002 sind keine Vorrang- und Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung dargestellt. Das gilt<br />
auch für den Entwurf des RROP Stand Februar 2010. Im FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine<br />
Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen dargestellt. Im Entwurf der 49. FNP-Änderung und im<br />
Entwurf des B-Planes Nr. 7 befindet sich keine Darstellung von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen.<br />
Der LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 enthält bezogen auf das Grundwasser die folgenden<br />
Aussagen:<br />
- Der mittlere Grundwasserflurstand ist > 20 dm.<br />
- Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch.<br />
- Die mittlere Grundwasserneubildungsrate (Nutzungsannahme: Acker) liegt bei 351 – 400 mm/a.<br />
Bei dem Sandabbau handelt es sich um einen Trockenabbau. Das Grundwasser wurde im Zuge des<br />
Abbaus nicht freigelegt und befindet sich unterhalb der Sohle des Sandabbaus.<br />
Das Grundwasser steht zwischen 3,5 und 4,0 mNN an. Die Grundwasserfließrichtung ist von Nordosten<br />
nach Südwesten.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 25<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Grundwasser<br />
Vorrang- und Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung RROP 2002 sind im Bereich der Umfeldbetrachtung<br />
nicht dargestellt. Das gilt auch für den Entwurf des RROP Stand Februar 2010. Im FNP der<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen dargestellt. Im Entwurf<br />
der 49. FNP-Änderung und im Entwurf des B-Planes Nr. 7 befindet sich keine Darstellung von Flächen<br />
mit wasserrechtlichen Festsetzungen. Der LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 enthält bezogen auf<br />
das Grundwasser die folgenden Aussagen:<br />
- Im überwiegenden Teil der Umfeldbetrachtung beträgt der mittlere Grundwasserflurstand > 20 dm.<br />
Lediglich in der Drepte-Niederung und im Bereich der Auftragsböden im Bargter Moor beträgt der<br />
Grundwasserflurabstand 8 - 13 dm. Für die Hochmoore im Bargter Moor, Rechtenflether Moor und<br />
Grienenberger Moor werden keine Grundwasserflurabstände angegeben.<br />
- Im Bereich zwischen Driftsethe, Kassebruch, dem nordwestlichen Ortsrand von <strong>Hagen</strong> und östlich<br />
der Hochmoorbereiche (Bargter Moor, Rechtenflether Moor, Grienenberger Moor) ist das Schutzpotenzial<br />
der Grundwasserüberdeckung hoch. In der Drepteniederung und den Hochmoorbereichen<br />
besteht ein geringes Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung.<br />
- Im Zentrum des Bereiches der Umfeldbetrachtung (Umgrenzung des Bereichs: westlich Driftsethe<br />
bis zum Abzweig der Straße nach Driftsethe von der K51, östlich des Bargter Moores bis südlich<br />
Grienenbergshausen, nordwestlich der Ortschaft <strong>Hagen</strong>, östlich der K51) liegt die mittlere Grundwasserneubildungsrate<br />
(Nutzungsannahme: Acker) bei 351 – 400 mm/a. In der Drepteniederung<br />
und dem Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide beträgt die mittlere<br />
Grundwasserneubildungsrate 201 – 250 mm/a. In den weiteren Bereichen werden Werte von 301 –<br />
350 mm/a erreicht.<br />
Bei dem unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Sandabbau handelt es sich ebenfalls<br />
um einen Trockenabbau. Das Grundwasser wurde im Zuge des Abbaus nicht freigelegt und befindet<br />
sich unterhalb der Sohle des Sandabbaus.<br />
Oberflächengewässer<br />
Am westlichen Rand der Ortslage <strong>Hagen</strong> fließt die Drepte in einem kurzen Abschnitt durch den Bereich<br />
der Umfeldbetrachtung. Die Drepte ist in diesem Abschnitt gemäß der Gewässergütekartierung mäßig<br />
belastet (Gewässergüte II). Nach der Gewässerstrukturgütekartierung wurde sie hier als mäßig veränderter<br />
Gewässerabschnitt eingestuft. Darüber hinaus sind gemäß den ATKIS-Daten Gräben in der Drepteniederung,<br />
im Grienbergsmoor, im nördlichen Teil des Bargsmoors und im Rechtenflether Moor nördlich<br />
der K51 vorhanden. Im LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 sind im Bereich der Drepteniederung<br />
südlich der L134 und im Rechtenflether Moor nördlich der K51 mit weitmaschigem Grabensystem mit<br />
überwiegend mäßig ausgeprägten Gräben. Kleinflächig ist nördlich der K51 auch ein Bereich mit einem<br />
engmaschigen Grabensystem mit überwiegend gut ausgeprägten Gräben vorhanden.<br />
Seite 26 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Im Sumpfbereich östlich der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide befindet sich ein Stillgewässer.<br />
Ein weiteres Stillgewässer liegt am nordöstlichen Rand des Bargsmoores, das im LRP des<br />
Landkreises Cuxhaven 200 als naturfernes Stillgewässer eingestuft wurde.<br />
4.4.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Die Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser – wird anhand der folgenden Kriterien durchgeführt:<br />
• Vorhandensein von Vorrang- bzw. Vorsorgegebieten für Trinkwassergewinnung gemäß RROP<br />
2002, von Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen gemäß FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />
(Stand Fortschreibung 2000)<br />
• Bereiche mit besonderen Funktionen für das Grundwasser (Bereiche mit geringem Grundwasserflurabstand,<br />
Bereiche mit hoher Grundwasserneubildungsrate)<br />
Die Empfindlichkeit des Grundwassers wird aus dem Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung<br />
abgeleitet.<br />
Für die Bewertung der Oberflächengewässer wird das folgende Kriterium angewendet:<br />
• Naturnähe (abgeleitet aus der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte bzw. der Lage innerhalb<br />
wenig genutzter Bereiche)<br />
Bezogen auf die oben genannten Gräben kann nur für die Gräben innerhalb des Bereiches nördlich der<br />
K51 eine Bewertung auf der Grundlage der Aussagen des LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000 vorgenommen<br />
werden. Für die weiteren Gräben ist keine Bewertung möglich, da keine weiteren Informationen<br />
dazu vorliegen.<br />
Bewertungsrahmen<br />
Erfüllt ein Bereich eines der oben genannten Kriterien in hohem Maße, so ist dieser Bereich von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 27<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungsergebnis<br />
Tabelle 7: Bewertung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser und Oberflächengewässer<br />
Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und Empfindlichkeit<br />
gegenüber dem Vorhaben<br />
Grundwasser<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Gesamtes Untersuchungsgebiet<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Zentrum des Bereiches der<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Weite Flächen im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Drepteniederung und Hochmoorbereiche<br />
im Westen der<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Oberflächengewässer<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Sehr hohe Grundwasserneubildungsrate<br />
(351-400 mm/a)<br />
Sehr hohe Grundwasserneubildungsrate<br />
(351-400 mm/a)<br />
Geringe Empfindlichkeit aufgrund<br />
eines hohen Schutzpotenzials der<br />
Grundwasserüberdeckung<br />
Hohe Grundwasserneubildungsrate<br />
(301-350 mm/a)<br />
Geringe Empfindlichkeit aufgrund<br />
eines hohen Schutzpotenzials der<br />
Grundwasserüberdeckung<br />
Bereiche mit geringem Grundwasserflurabstand<br />
Erhöhte Empfindlichkeit aufgrund<br />
eines geringen Schutzpotenzial der<br />
Grundwasserüberdeckung<br />
Im Untersuchungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Drepte Gewässergüte: mäßig belastet<br />
Stillgewässer im Sumpfbereich<br />
östlich der K51 gegenüber<br />
der Siedlung Kasserucherheide<br />
Gewässerstrukturgüte mäßig veränderter<br />
Gewässerabschnitt<br />
Seite 28 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Lage in einem naturnahen Bereich Besondere Bedeutung<br />
Kleinflächig nördlich der K51 Engmaschiges Grabensystem mit<br />
überwiegend gut ausgeprägten Gräben<br />
Besondere Bedeutung
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
4.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
In diesem Kapitel werden:<br />
- Auf der Grundlage des LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 die klimatische und lufthygienische<br />
Situation im Untersuchungsraum beschrieben,<br />
- Vorbelastungen dargestellt,<br />
- wichtige Bereiche für die Schutzgüter Klima und Luft ermittelt,<br />
- die ggf. erkennbaren besonderen Empfindlichkeiten der wichtigen Bereiche gegenüber möglichen<br />
Auswirkungen durch das Vorhaben benannt.<br />
4.5.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Klima<br />
Die großräumige Klimaausprägung ist insgesamt bei der Beschreibung der Situation im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung dargestellt.<br />
Die lokalklimatische Situation im Untersuchungsgebiet ist durch die windgeschützte Lage des westlich<br />
gelegenen Waldes geprägt. Die weiteren klimatischen Eigenschaften entsprechen der allgemeinen Klimasituation.<br />
Luft<br />
Eine gewisse Belastung der Luft mit Schadstoffen geht von den Verkehren auf der K51 aus. Weitere<br />
Einrichtungen, von denen Belastungen der Luft ausgehen, sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Klima<br />
Das Klima ist atlantisch geprägt und ist durch kühle Sommer und milde Winter gekennzeichnet. Die<br />
mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,7 o C. Die mittleren jährlichen Niederschlagssummen betragen 750<br />
– 775 mm /a. im nordwestlichen Teil der Umfeldbetrachtung liegen sie zwischen 725 – 700 mm/a. Im<br />
Jahresverlauf herrschen Winde aus Südwesten, Süden, Westen, Nordwesten und Osten vor. Dabei sind<br />
im Frühjahr Winde aus Nordwesten und Osten, im Sommer aus Nordwesten, Westen und Südwesten,<br />
im Herbst aus Südwesten, Westen und Osten und im Winter aus Westen, Südwesten und Süden am<br />
häufigsten.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 29<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Im LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 werden für den Bereich der Umfeldbetrachtung die folgenden<br />
klimatischen Ausgleichsräume beschrieben:<br />
- Moorklima mit einer besonderen Klimaausprägung (extremere Temperaturgänge, erhöhte Nebelbildung<br />
und stärkere Nachtfrostgefährdung im westlichen Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung<br />
und im Sumpfbereich östlich der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide (Bereiche mit hoher<br />
bis sehr hoher Bedeutung für die Kaltluftentstehung)<br />
- Waldklima mit besonderem Waldinnenklima (gedämpfter Temperaturgang, erhöhte Luftfeuchte,<br />
verminderte Windgeschwindigkeiten) und mit Bedeutung für die Frischluftproduktion im Bereich der<br />
Wälder östlich der Moorbereiche (Rechtenflether Moor, Bargsmoor, Grienenbergsmoor) und in der<br />
Niederung der Drepte sowie westlich davon (Bereiche mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für die<br />
Frischluftentstehung)<br />
- Freilandklima der Niederungen und Auen mit einem hohen Anteil an Kaltluft produzierenden Flächen<br />
und einer erhöhten Nebelbildung in der Drepteniederung (Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />
Bedeutung für die Kaltluftentstehung)<br />
Veränderungen der Kleinklimas bestehen im Bereich der stark versiegelten Bereiche in den Siedlungen.<br />
Luft<br />
Im Bereich der Umfeldbetrachtung sind als wesentliche Emissionsquellen die K51, L134 (Hauptverkehrsstraßen<br />
von regionaler Bedeutung) und die Autobahn A27 zu nennen.<br />
4.5.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Klima<br />
Für die Bewertung des Schutzgutes Klima werden die folgenden Kriterien herangezogen:<br />
• Vorhandensein von Kaltluftentstehungsgebieten mit hoher und sehr hoher Bedeutung<br />
• Vorkommen von Bereichen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung<br />
• Besondere Prägung des Lokalklimas<br />
Luft<br />
• Vorhandensein von Bereichen mit geringer Luftbelastung<br />
• Vorkommen von lufthygienisch wirksamen Flächen oder Strukturen (Wälder, dichte Gehölzstrukturen)<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungsrahmen<br />
Bereiche, die die oben genannten Kriterien erfüllen, sind von besonderer Bedeutung.<br />
Bewertungsergebnis<br />
Tabelle 8: Bewertung für die Schutzgüter Klima und Luft<br />
Klima<br />
Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und Empfindlichkeit<br />
gegenüber dem Vorhaben<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Bewertung<br />
Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2002 ist das Untersuchungsgebiet als Teil der offenen<br />
hügeligen Geest von geringer Bedeutung für die Kaltluftentstehung und für die Frischluftentstehung.<br />
Eine besondere Prägung des Lokalklimas besteht nicht.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Westlicher Teil des Bereiches<br />
der Umfeldbetrachtung,<br />
Sumpfbereich östlich der K51<br />
gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide<br />
Wälder östlich der Moorbereiche<br />
und in der Niederung<br />
der Drepte sowie westlich<br />
davon<br />
Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />
Bedeutung für die Kaltluftentstehung<br />
Besondere Prägung des Lokalklimas<br />
Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />
Bedeutung für die Frischluftentstehung<br />
Besondere Prägung des Lokalklimas<br />
Drepteniederung Bereiche mit hoher bis sehr hoher<br />
Bedeutung für die Kaltluftentstehung<br />
Luft<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Weite Teile des Bereiches<br />
der Umfeldbetrachtung (bis<br />
auf die in der Nähe der Autobahn<br />
gelegenen Flächen)<br />
Wälder im Bereich der Moore<br />
und den Mooren vorgelagerten<br />
Flächen sowie in der<br />
Drepteniederung und westlich<br />
davon<br />
Besondere Prägung des Lokalklimas<br />
Bereich mit relativ geringer Luftbelastung<br />
Bereich mit relativ geringer Luftbelastung<br />
Bereiche mit lufthygienisch wirksame<br />
Bereiche<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 31<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
4.6 Schutzgut Landschaft<br />
In diesem Kapitel werden<br />
- die naturraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes mit seinen naturraumtypischen Besonderheiten<br />
im Untersuchungsraum auf der Grundlage der LRP Landkreis Cuxhaven 2000, der ATKIS-Daten<br />
und von Luftbildern beschrieben, dabei werden die Darstellungen der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> herangezogen.<br />
- wichtige Bereiche für das Schutzgut Landschaft ermittelt und<br />
- spezifische Empfindlichkeiten gegenüber möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt.<br />
4.6.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven 2000 liegt das Untersuchungsgebiet in der naturräumlichen<br />
Region Stader Geest in der Landschaftseinheit <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest, die sich durch ein überwiegend<br />
welliges Relief auszeichnet. Weite Bereiche des Untersuchungsgebietes sind aufgrund des Sandabbaus<br />
gegenüber ihrer ursprünglichen Ausprägung (Relief, Nutzung als Acker) vollständig verändert.<br />
Südlich des Sandabbaus schließt sich eine als Acker genutzte Fläche an. Die Ackerfläche ist gegenüber<br />
dem Sandabbau durch eine Verwallung abgegrenzt. Die im Bereich des Sandabbaus inzwischen vorhandenen<br />
Vegetationsstrukturen sind überwiegend nicht landschaftsbildwirksam, da sie sich unter Geländeniveau<br />
befinden. Die randlich zur K51 und zum westlich angrenzenden Wald angepflanzten Gehölzstrukturen<br />
tragen zur Eingrünung des Sandabbaus bei.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Die Umfeldbetrachtung liegt im Bereich von drei Landschaftseinheiten: der <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest, der<br />
Landwürden/Osterstader Marsch und der Drepte-Niederung.<br />
Das Relief im Bereich der Umfeldbetrachtung ist recht vielgestaltig. Zwischen den Moorbereichen im<br />
Westen und der Drepteniederung (0 – 5 m NN) steigt das Gelände im Bereich der Geest auf bis zu 17,5<br />
m NN an. Die höchst gelegenen Flächen befinden sich nordwestlich der Siedlung Kassebrucherheide<br />
beidseitig der K51. Dabei wurde westlich der K51 das Relief in Teilbereichen durch Sandabbau vollständig<br />
verändert. Am östlichen Rand der Moorbereiche befindet sich eine markante Geländekante<br />
zwischen der Geest und der Marsch. Diese verläuft westlich des Untersuchungsgebietes innerhalb des<br />
Waldes und besitzt somit keine Fernwirkung. Am östlichen Rand des Grienenbergsmoores verläuft die<br />
Geländekante innerhalb von Grünland- und Ackerflächen und ist hier wahrnehmbar. Im Bereich der<br />
Geest sind Geländekuppen nordwestlich der Siedlung Kassebrucherheide und am Heideweg vorhanden.<br />
Der größte Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung liegt Landschaftseinheit <strong>Hagen</strong>-Bokeler Geest.<br />
Diese ist überwiegend durch intensiv land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Naturnahe Bereiche<br />
(Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide) sind nur kleinflächig vorhanden.<br />
Bei den zwischen den Moorbereichen und den ackerbaulich genutzten Bereichen gelegenen<br />
Seite 32 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Wäldern im Westen der Umfeldbetrachtung handelt es sich zum überwiegenden Teil um Nadelwälder.<br />
Kleinflächig sind auch Laubwälder vorhanden. Die ackerbaulich genutzten Bereiche sind insgesamt<br />
durch wenige Gehölzstrukturen gegliedert. Alleen befinden sich an den K52 (Bäume unterschiedlichen<br />
Alters), der Straße Am Dorfteich (überwiegend alte Bäume, lückiger Bestand auf dem Abschnitt nahe<br />
der K51), an der Weißenberger Straße (überwiegend durchgehender, alter Baumbestand), an der Straße<br />
im Leegmoor (alter Baumbestand), an der K51 (Bäume unterschiedlichen Alters, relativ wenige alte<br />
Bäume), Weg unmittelbar südlich des Untersuchungsgebietes (alte Bäume). Die ackerbaulich genutzten<br />
Flächen im Bereich zwischen der K51, der Weißenberger Straße und der K52 sind an wenigen Flurstücksgrenzen<br />
nahe der K51 abschnittsweise oder auf gesamter Länge Gebüsche und Hecken vorhanden.<br />
Nördlich der Weißenberger Straße ist die Gliederung mit Gehölzen stärker (Hecken, Wallhecken,<br />
Feldgehölze). Teilbereiche der nördlich der Weißenberger Straße gelegenen Flächen sind LRP als Gebiet<br />
mit engmaschigem Wallheckensystem dargestellt. Im Bereich zwischen Kassebruch, dem Untersuchungsgebiet<br />
und der südlichen Grenze der Umfeldbetrachtung dominiert die ackerbauliche Nutzung.<br />
Eine Gliederung besteht hier durch mehr oder weniger große Feldgehölze und Wäldchen sowie einzelner<br />
Gehölzstrukturen entlang von Wegen und Flurstückgrenzen. Ein Wald befindet sich südlich des<br />
Heideweges. Der Sumpfbereich an der K51 gegenüber der Siedlung Kassebrucherheide ist ein durch<br />
das Stillgewässer die Sumpfbereiche und Gehölze reich strukturierter Bereich. Der zur angrenzenden<br />
Marsch hin gelegene Geestbereich wird im nördlichen Teil durch zusammenhängende Wälder geprägt.<br />
Die Ortschaften Driftsethe und Kassebruch sowie Teile der Ortschaft <strong>Hagen</strong> besitzen eine typische<br />
Siedlungsstruktur und sind in den älteren Siedlungsteilen gut mit Gehölzen durchgrünt.<br />
Der westliche Teil des Bereiches der Umfeldbetrachtung wird der Landschaftseinheit Landwürden /<br />
Osterstader Marsch zugeordnet. Hier befinden sich die der Geest vorgelagerten Hochmoorbereiche, die<br />
den Übergang zur Marsch bilden. Diese Hochmoorbereiche werden von Moordegenerationsstadien und<br />
Birken- und Kiefernwälder entwässerter Standorte geprägt. Im Bargsmoor sind in Teilbereichen Bodenauftragsflächen<br />
vorhanden. Im Grienenbergsmoor wird Torf abgebaut. Am Rand des Grienenbergsmoor<br />
sind neben Wäldern landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden. Insbesondere die Wälder haben<br />
eine großräumig Landschaftsbild gliedernde Wirkung. Nördlich der K51 herrscht Grünlandnutzung vor.<br />
Das Grünland ist hier durch Gräben deutlich strukturiert.<br />
Die Landschaftseinheit Drepte-Niederung an der östlichen Grenze der Umfeldbetrachtung ist durch Buchenwälder,<br />
aber Grünland mit Hecken (auch Wallhecken) charakterisiert.<br />
Visuelle Vorbelastungen bestehen durch die A27 und den nördlich des Untersuchungsgebietes gelegenen<br />
Sandabbau.<br />
4.6.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Die Bewertung der Situation für das Schutzgut Landschaft erfolgt anhand der Kriterien:<br />
• landschaftsraumtypische Eigenart (z.B. typische Vegetationsausprägungen oder Siedlungsformen,<br />
Besonderheiten des Reliefs), Vorkommen von wichtigen Bereichen (Bereiche mit den Wertstufen<br />
sehr hoch, hoch, mittel) gemäß dem LRP des Landkreises Cuxhaven, 2000<br />
• Vorhandensein von landschaftsbildprägenden und –gliedernden Elemente und strukturreichen Bereichen<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 33<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungsrahmen<br />
Bereiche, die die oben genannten Kriterien erfüllen, sind von besonderer Bedeutung.<br />
Bewertungsergebnis<br />
Tabelle 9: Bewertung für das Schutzgut Landschaft<br />
Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber dem<br />
Vorhaben<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Seite 34 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung<br />
Das Untersuchungsgebiet ist in seiner Geländegestalt und in seiner landschaftsraumtypischen Eigenart<br />
durch den Abbau vollständig verändert. Die an der K51 und an der westlichen Grenze vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen dienen der Eingrünung des Sandabbaus. Bereiche mit besonderer Bedeutung sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Geländekante zwischen<br />
Geest und Marsch im westlichen<br />
Teil der Umfeldbetrachtung<br />
Geländekuppen in der Geest<br />
nordwestlich der Siedlung<br />
Kassebrucherheide und am<br />
Heideweg<br />
Alleen an den K52, der Straße<br />
Am Dorfteich, der Weißenberger<br />
Straße der Straße Im<br />
Leegmoor, am Weg unmittelbar<br />
südlich des Untersuchungsgebietes<br />
Gebüsche und Hecken an<br />
wenigen Flurstücksgrenzen<br />
nahe der K51<br />
Bereich nördlich der Weißenberger<br />
Straße mit Hecken,<br />
Wallhecken und Feldgehölzen<br />
Feldgehölze und Wäldchen<br />
sowie einzelner Gehölzstrukturen<br />
im Bereich zwischen<br />
Kassebruch, dem Untersuchungsgebiet<br />
und der südlichen<br />
Grenze<br />
Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
strukturreicher Bereich<br />
wichtiger Bereich (Gebiet mit engmaschigem<br />
Wallheckensystem)<br />
gemäß LRP Landkreis Cuxhaven,<br />
2000<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Lage/Bereich Wertgebende Merkmale und<br />
Empfindlichkeit gegenüber dem<br />
Vorhaben<br />
Wald südlich des Heideweges Landschaftsbildprägendes und –<br />
gliederndes Element<br />
Der Sumpfbereich an der K51<br />
gegenüber der Siedlung<br />
Kassebrucherheide<br />
Wälder in den zur angrenzenden<br />
Marsch hin gelegene<br />
Geestbereich im Nordwesten<br />
der Umfeldbetrachtung<br />
Ortschaften Driftsethe und<br />
Kassebruch sowie Teile der<br />
Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />
der Geest vorgelagerte<br />
Hochmoorbereiche im Übergang<br />
zur Marsch mit Wäldern<br />
und Moordegenerationsstadien<br />
(ausgenommen sind die Abtorfungsbereiche<br />
im Grienenbergsmoor)<br />
Wälder und als Grünlandgenutzte<br />
Bereiche am Rand des<br />
Grienenbergsmoor<br />
Durch Gräben strukturiertes<br />
Grünland nördlich der K51<br />
Drepte-Niederung mit Buchenwäldern,<br />
Grünland mit<br />
Hecken (auch Wallhecken)<br />
Landschaftsbildprägendes und –<br />
gliederndes Element<br />
Strukturreicher Bereich<br />
wichtiger Bereich gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
wichtige Bereiche gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart (typische Siedlungsstruktur,<br />
gute Durchgrünung<br />
mit Gehölzen in den älteren Siedlungsteilen<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Strukturreicher Bereich<br />
Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
wichtige Bereiche gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Zum Teil Bereiche mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
wichtige Bereiche gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
wichtiger Bereiche gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Landschaftsbildprägende und –<br />
gliedernde Elemente<br />
Bereich mit landschaftsraumtypischer<br />
Eigenart<br />
wichtige Bereiche gemäß LRP<br />
Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
Bewertung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
Besondere Bedeutung<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 35<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
In diesem Kapitel werden:<br />
- Bau- und Bodendenkmale, archäologische Fundstellen auf der Grundlage des Schreibens des<br />
Landkreises Cuxhaven, Archäologische Denkmalpflege vom 05.03.2010<br />
- Sachgüter (Bauwerke, Straßen, etc.)<br />
dargestellt, und gegebenenfalls besondere Empfindlichkeiten des Schutzgutes gegenüber den möglichen<br />
Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt.<br />
4.7.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Kulturgüter<br />
Im Bereich des Sandabbaus sind keine archäologischen Fundstellen vorhanden. Auf der südlich angrenzenden<br />
Ackerfläche befinden sich Einzelfunde.<br />
Sachgüter<br />
Sachgüter befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Kulturgüter<br />
Die folgenden Fundstellen sind im Bereich der Umfeldbetrachtung verzeichnet:<br />
- historische Siedlungsbereiche v. a. nordwestlich und südöstlich des Untersuchungsgebietes,<br />
- Streufunde nördlich des Untersuchungsgebietes (außerhalb des nördliche angrenzenden Sandabbaus)<br />
und an der südlichen Grenze der Umfeldbetrachtung,<br />
- diverse Einzelfundstellen v. a. nördlich und südlich der K51,<br />
- Grabhügel / Wurten v. a. entlang der Geestkante,<br />
- ein Megalithgrab westlich der K52,<br />
- „Celtic fields“ (kleine, durch Erdwälle abgegrenzte Felder für den Anbau von Feldfrüchten) westlich<br />
der Straße „Auf der Horst“ nördlich der Einmündung der Straße „Im Leegmoor“, nördlich der K51 in<br />
Höhe Kassebrucher Heide sowie westlich und südlich des Kassebrucher Holzes südlich der K51.<br />
- Urnenfriedhöfe östlich der BAB-AS 12 südlich der K51 sowie in einem kleinen Gehölz westlich von<br />
<strong>Hagen</strong> südlich des Heideweges.<br />
Sachgüter<br />
Seite 36 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Im Bereich der Umfeldbetrachtung verlaufen die A27, die L134, die K51 und die K52 sowie zahlreiche<br />
weitere Straßen und Wege. Die Gebäude im besiedelten Bereich zählen zu den Sachgütern. Die Lage<br />
der besiedelten Bereiche ist in Kapitel 4.1 Schutzgut Mensch beschrieben.<br />
4.7.2 Bewertung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Bewertungskriterien<br />
Kulturgüter<br />
• Vorhandensein von Fundstellen<br />
Sachgüter<br />
• Vorhandensein von Sachgütern<br />
Bewertungsrahmen und Bewertungsergebnis<br />
Die oben genannten Fundstellen und Sachgüter im Bereich der Umfeldbetrachtung sind von besonderer<br />
Bedeutung. Die auf der Ackerfläche südlich des Sandabbaus festgestellten Einzelfunde im Untersuchungsgebiet<br />
sind von besonderer Bedeutung.<br />
4.8 Nutzungen<br />
In diesem Kapitel werden die Nutzung auf der Grundlage des RROP 2002, des Entwurfes des RROP<br />
Stand Februar 2010, des rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> und des Entwurfes der 49.<br />
Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> beschrieben.<br />
Da im Kapitel 4.1 Schutzgut Mensch bereits auf Siedlungen eingegangen wurde, erfolgt – um Doppelnennungen<br />
zu vermeiden – an dieser Stelle keine Darstellung dazu.<br />
4.8.1 Beschreibung der Situation im Untersuchungsraum<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Gemäß dem RROP 2002 ist das Untersuchungsgebiet Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />
In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />
Im Entwurf des RROP 2010 ist das Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) Rohstoffgewinnung<br />
übernommen worden. Eine Überlagerung mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft besteht nicht<br />
mehr.<br />
Der rechtskräftige FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> stellt im Untersuchungsgebiet Flächen für die Landwirtschaft<br />
dar. Im Entwurf der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> sind keine Nutzungen<br />
vorgesehen (Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur<br />
und Landschaft vorgesehen.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 37<br />
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4 Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Aktuell ist das Untersuchungsgebiet zum größten Teil eine Sandabbaufläche.<br />
Umfeldbetrachtung<br />
Das RROP 2002 stellt für den Bereich der Umfeldbetrachtung das Folgende dar:<br />
- Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) nordwestlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend,<br />
- Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Torf) im Grienenbergsmoor<br />
- Vorsorgegebiete für Forstwirtschaft in der Drepteniederung und westlich von <strong>Hagen</strong> sowie in den<br />
Moorbereichen und den östlich an die Moorbereiche anschließenden Bereiche der Geest<br />
- weite Bereiche der Umfeldbetrachtung sind Vorsorgegebiete für Landwirtschaft<br />
- die Bundesautobahn A27<br />
- die K51 und L134 sind als Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung<br />
Im Entwurf des RROP Stand Februar 2010 sind die folgenden Veränderungen vorgesehen:<br />
- zusätzliche Darstellung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung (Sand) zwischen der K51 und<br />
der Weißenberger Straße<br />
- weitgehende Rücknahme der Überlagerung mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Bereich<br />
des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung westlich der K51<br />
- geringfügige Erweiterung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung (Torf) im Grienenbergsmoor<br />
- geringfügige Veränderungen der Abgrenzungen des Vorbehaltsgebietes Wald<br />
Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist dargestellt:<br />
- Flächen für Wald unmittelbar westlich und südlich des Untersuchungsgebietes, in der Drepteniederung<br />
und westlich der Ortschaft <strong>Hagen</strong><br />
- A27, K51, K52, L134 als Straßenverkehrsfläche<br />
- Alle weiteren Flächen außerhalb der Siedlungsflächen sind Flächen für die Landwirtschaft<br />
In der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> ist östlich der K51 und südlich der Weißenberger<br />
Straße eine Fläche für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen vorgesehen.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Die aus der Vorhabensbeschreibung abgeleiteten vorhabensbedingten Wirkfaktoren (vgl. Kapitel 3) und<br />
die Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation für die Schutzgüter bilden die Grundlage für die<br />
Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die jeweiligen Schutzgüter. Dabei wird zwischen bau-,<br />
anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen unterschieden. Die Intensität der Auswirkungen wird aufgrund<br />
z.B. des Umfangs und der Dauer eingeschätzt. Hierbei wird eine vierstufige Skala (hohe Intensität,<br />
mittlere Intensität, geringe Intensität, sehr geringe Intensität) angewendet.<br />
Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt unter Berücksichtigung der Intensität<br />
der Auswirkung und der Bedeutung und ggf. spezifische Empfindlichkeit eines betroffenen Bereiches<br />
für ein Schutzgut.<br />
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt in drei Stufen:<br />
• Hohe Beeinträchtigungen:<br />
Ein Bereich von besonderer Bedeutung, besonderer bis allgemeiner Bedeutung und von allgemeiner<br />
Bedeutung ist stark betroffen (z.B. dauerhafte Flächeninanspruchnahme)<br />
• Mittlere Beeinträchtigung:<br />
Ein Bereich von besonderer, besonderer bis allgemeiner Bedeutung und von allgemeiner Bedeutung<br />
ist mäßig betroffen; ein Bereich von allgemeiner bis geringer Bedeutung ist stark betroffen.<br />
• Geringe Beeinträchtigung:<br />
Ein Bereich von besonderer Bedeutung, besonderer bis allgemeiner Bedeutung bzw. allgemeiner<br />
Bedeutung ist gering / sehr gering betroffen, ein Bereich von allgemeiner bis geringer Bedeutung ist<br />
mäßig / gering betroffen, ein Bereich von geringer Bedeutung / ohne besondere Bedeutung ist stark /<br />
mäßig / gering / sehr gering betroffen.<br />
Die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen wird pro Schutzgut folgendermaßen durchgeführt:<br />
- Beschreibung der grundsätzlich möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf das Schutzgut<br />
- Darstellung der Art und Intensität der Auswirkungen<br />
- Ermittlung der von den Auswirkungen betroffenen Bereichen<br />
- Bewertung der Umweltauswirkungen für die betroffenen Bereiche unter Berücksichtigung der Art<br />
und Intensität der Auswirkungen im betroffenen Bereich<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5.1 Schutzgut Mensch<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Schutzgut Mensch hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktionen durch Lärm und Staubemissionen aufgrund<br />
baubedingter Verkehre und Arbeiten zum Einbau der Basisdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion durch Lärm und Staubemissionen aufgrund der<br />
betriebsbedingten Verkehre und der Einbauarbeiten auf der Deponie<br />
Bau- und betriebsbedingte Verkehre<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Die bau- und betriebsbedingten Verkehre sind nur für die Phase vor der Inbetriebnahme sowie nach<br />
Endverfüllung des letzen Deponieabschnittes deutlich voneinander zu trennen (1. Bauabschnitt der Basisabdichtung<br />
und letzter Bauabschnitt der Oberflächenabdichtung). Danach wird es während der Baumaßnahme<br />
zu einer Überlagerung der bau- und betriebsbedingten Verkehre kommen. Insgesamt betrachtet<br />
überwiegen die betriebsbedingten Verkehre, da die Gesamtmasse der Abfälle deutlich größer<br />
ist, als die Masse der anzuliefernden Baumaterialien.<br />
In der Vorhabensbeschreibung werden für die Erhöhung der Verkehrsbelastungen bezogen auf die unterschiedlichen<br />
Phasen die folgenden Angaben dargestellt:<br />
- Baubedingte Verkehre vor der Inbetriebnahme der Deponie sowie nach der Endverfüllung des letzten<br />
Deponieabschnittes in zeitlich begrenztem Rahmen: Zunahme des Verkehrs um insgesamt 2,4<br />
%, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf 10,7 %<br />
- Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes (während der überwiegenden Zeit des<br />
Betriebes): Zunahme des Verkehrs um insgesamt 1,5 %, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf<br />
9,9 % von der A27 über die K51, Zunahme des Verkehrs um insgesamt 0,1 %, Erhöhung des LKW-<br />
Anteils von 7 % auf 7,1 % zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong>, bei einem<br />
ggf. erforderlich Abtransport des Sickerwasser nimmt der Verkehr auf der K51 zwischen Deponie<br />
und Abzweig Kassebruch insgesamt um 0,4 % und der LKW-Anteil von 8,6 % auf 8,9 % zu.<br />
- Bau- und betriebsbedingte Verkehre bei einer zeitlich begrenzten Überlagerung der Anlieferung von<br />
Material für die Basisabdichtung und des Deponiebetriebes: Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />
3,9 %, Erhöhung des LKW-Anteils von 8,6 % auf 12 % von der A27 über die K51, eine Änderung<br />
der Verkehrsbelastung zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> gegenüber den<br />
rein betriebsbedingten Verkehren tritt nicht ein.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Zum Zeitpunkt der letzten Verkehrszählung im Jahr 2000 wurde der benachbart gelegene Sandabbau<br />
durch die Fa. Georg Mehrtens betrieben. Auf dieser Fläche wird der Sandabbau abgeschlossen, wenn<br />
der neue, östlich der K51 geplante Sandabbau den Betrieb aufnimmt. Es ist davon auszugehen, dass<br />
durch diesen neuen Sandabbaubetrieb eine Verkehrsbelastung entsteht, wie sie in der Verkehrszählung<br />
in 2000 bereits erfasst wurde, so dass von zusätzlichen Verkehren nicht auszugehen ist. Kumulative<br />
Wirkungen durch die bau- und betriebsbedingten Verkehre der geplanten Deponie und des geplanten<br />
Sandabbaus sind daher nicht in die Betrachtung einzustellen.<br />
Die Zunahme des Verkehrsaufkommens führt zu einer Erhöhung des Verkehrslärms im Bereich der<br />
angegebenen Strecken. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Verdoppelung des LKW-Anteils am<br />
Verkehr (Zunahme um 100 % von 5 % auf 10 %) zu einer Erhöhung des Lärmpegels von 1 dB (A) in<br />
25 m von der Mitte des Fahrstreifens (RLS-90) führt. Hieraus ergibt sich die folgende Einschätzung der<br />
Intensität der Auswirkungen durch die Zunahme von Verkehrslärm.<br />
Tabelle 10: Verkehrslärm – Einschätzung der Intensität der Auswirkungen<br />
Verkehre Zunahme der Verkehre Einschätzung der Intensität<br />
Zeitlich begrenzte, baubedingte<br />
Verkehre vor der Inbetriebnahme<br />
der Deponie auf der<br />
Strecke A27 – K51<br />
Betriebsbedingte Verkehre<br />
während des Deponiebetriebes<br />
auf der Strecke A27 – K51<br />
Betriebsbedingte Verkehre<br />
während des Deponiebetriebes<br />
zwischen dem Abzweig Kassebruch<br />
und der L134 in <strong>Hagen</strong><br />
Betriebsbedingte Verkehre<br />
während des Deponiebetriebes<br />
einschließlich eines Abtransportes<br />
des Sickerwassers auf<br />
der K51 zwischen Deponie und<br />
Abzweig Kassebruch<br />
Zeitlich begrenzte, bau- und<br />
betriebsbedingte Verkehre bei<br />
einer Überlagerung der Anlieferung<br />
von Material für die Basisabdichtung<br />
und des Deponiebetriebes<br />
auf der Strecke<br />
A27 – K51<br />
Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />
2,4 %<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />
28 %<br />
Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />
1,5 %<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />
18 %<br />
Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />
0,1 %<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />
0,8 %<br />
Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />
0,4 %<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />
4,8 %<br />
Zunahme des Verkehrs um insgesamt<br />
3,9 %<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd.<br />
46 %<br />
gering<br />
gering<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 41<br />
keine<br />
sehr gering<br />
gering<br />
Während des Transportes durch LKW kann es im Bereich der befahrenen Strecken zu einer Erhöhung<br />
der Belastung mit verwehbaren Stäuben kommen. Mögliche Verwehungen von Staub treten im Bereich<br />
der Fahrstrecken und deren unmittelbarer Nähe auf. Die Intensität dieser Auswirkung wird insgesamt als<br />
gering eingestuft.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
• Verkehrslärmbelastung<br />
Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Erhöhung der Verkehrslärmbelastung besteht bei<br />
den Siedlungsbereichen, die sich entlang der befahrenen Strecken befinden. Für Siedlungsbereiche, die<br />
in deutlicher Entfernung der befahrenen Strecken liegen, besteht keine Betroffenheit. Einrichtungen für<br />
Freizeit und Erholung, die sich in der Nähe der befahrenen Strecken befinden, können ebenfalls betroffen<br />
sein.<br />
Die im Folgenden genannten Siedlungsbereiche befinden sich in der Nähe für den An- und Abfahrtsverkehr<br />
befahrenen Strecken:<br />
Siedungsbereiche an der Strecke A27 – K51<br />
- 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich der K51 nahe der A27<br />
- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 80 m Entfernung nördlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 550 m Entfernung nördlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd. 30 m Entfernung von der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd. 350 m Entfernung von der K51<br />
- 5 Wohngebäude am Weg Auf der Horst in rd. 120 – 900 m Entfernung westlich der K51<br />
Geplante Wohnbauflächen befinden sich nicht in der Nähe der Strecke A27 – K51.<br />
Siedlungsbereiche an der Strecke auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch<br />
- Wohnbauflächen in der Siedlung Kassebrucherheide unmittelbar westlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Straße Am Dorfteich<br />
- Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />
Einrichtungen für Freizeit und Erholung an der Strecke A27 – K51<br />
An dieser Strecke sind keine Einrichtungen für Freizeit und Erholung vorhanden. Auf dem Weg Auf der<br />
Horst verläuft in rd. 100 – 400 m Entfernung westlich der K51 ein Abschnitt des Radwanderweges Hermann-Allmers-Route.<br />
Unmittelbar westlich der geplanten Deponie befindet sich gemäß RROP 2002 ein<br />
Vorsorgegebiet für Erholung. Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung<br />
2000) sind ebenfalls keine Bereiche (Grünflächen) dargestellt.<br />
Einrichtungen für Freizeit und Erholung auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch<br />
- Zwei öffentliche Grünflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />
• Belastung mit verwehbaren Stäuben<br />
Eine mögliche Betroffenheit durch verwehbare Stäube besteht nur auf der Strecke A27 – K51 und deren<br />
unmittelbarer Nähe. Hier befinden sich 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich der K51<br />
nahe der A27 sowie das Vorsorgegebiet für Erholung. Auf der Strecke zwischen dem Abzweig Kasse-<br />
Seite 42 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
bruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> ist die Zunahme des Verkehres so gering, dass hier nicht von einer Belastung<br />
durch verwehbare Stäube ausgegangen werden kann.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm<br />
aufgrund der bau- und betriebsbedingten Verkehre.<br />
Tabelle 11: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Verkehrslärm<br />
Bereich Bedeutung Intensität<br />
der Auswirkungen<br />
4 Wohngebäude im Außenbereich<br />
unmittelbar südlich<br />
der K51 nahe der A27<br />
1 Wohngebäude im Außenbereich<br />
in rd. 80 m Entfernung<br />
nördlich der K51<br />
1 Wohngebäude im Außenbereich<br />
in rd. 550 m Entfernung<br />
nördlich der K51<br />
1 Wohngebäude an der<br />
Weißenberger Straße in rd.<br />
30 m Entfernung von der K51<br />
1 Wohngebäude an der<br />
Weißenberger Straße in rd.<br />
350 m Entfernung von der<br />
K51<br />
5 Wohngebäude am Weg Auf<br />
der Horst in rd. 120 – 900 m<br />
Entfernung westlich der K51<br />
Wohnbauflächen in der Siedlung<br />
Kassebrucherheide unmittelbar<br />
westlich der K51<br />
1 Wohngebäude an der<br />
Straße Am Dorfteich<br />
Wohnbauflächen, gemischte<br />
Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er<br />
Ortsteil Kassebruch<br />
Zwei öffentliche Grünflächen<br />
im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Kassebruch<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 43<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung sehr gering geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Im Bereich der unmittelbar in der Nähe der Strecke A27 – K51 gelegenen Wohngebäude (4 Wohngebäude<br />
im Außenbereich unmittelbar südlich der K51 nahe der A27 – besondere Bedeutung) ist aufgrund<br />
der geringen Intensität bei der Verwehung von Stäuben bei dem Transport des zu deponierenden Mate-<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
rials von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen. Bei weiter entfernt gelegenen Bereichen liegt<br />
keine Beeinträchtigung vor.<br />
Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine<br />
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind und die Beeinträchtigungen selbst bei den in der Nähe der<br />
Fahrstrecken gelegenen Bereiche als gering eingeschätzt werden, steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben<br />
der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />
sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Unmittelbar<br />
westlich der geplanten Deponie liegt gemäß RROP 2002 ein Vorsorgegebiet für Erholung. Dieser<br />
Bereich ist von besonderer Bedeutung. Er befindet sich in rd. 400 m Entfernung von der K51. Aufgrund<br />
der geringen Intensität der Auswirkungen durch Verkehrslärm wird die Beeinträchtigung als gering eingestuft.<br />
Eine geringe Beeinträchtigung durch Staubemissionen beim Transport besteht für die unmittelbar<br />
südlich der K51 gelegenen Bereiche des Vorsorgegebietes für Erholung. Der Radwanderweg Hermann-Allmers-Route<br />
verläuft auf einem Wirtschaftsweg (Auf der Horst) in einer Entfernung von 100 –<br />
400 m westlich der K51. Auch hier sind die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm gering. Beeinträchtigungen<br />
durch verkehrsbedingte Staubemissionen bestehen nicht.<br />
Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Grünflächen<br />
westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />
sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen,<br />
und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen<br />
Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen sind auch mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch den Verkehrslärm und die Verwehung von Stäuben bei dem Transport als geringe<br />
Beeinträchtigungen anzusehen.<br />
Bau- und betriebsbedingte Einbauarbeiten auf der Deponie<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten auf der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung,<br />
des Einbau des zu lagernden Materials, der Herstellung der Oberflächenabdichtung (Abkippen<br />
des Materials, Einbau des Material mit entsprechenden Baumaschinen) kommt es zu Lärmbelastungen<br />
und Staubemissionen. Bezogen auf die bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen der Einbauarbeiten<br />
werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend dem<br />
derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />
(TA Lärm) errichtet und betrieben. Die zulässigen Immissionswerte für Lärm werden daher nicht überschritten.<br />
Da gegenüber der jetzigen Situation die Lärmbelastung auf dem Deponiegelände zunehmen<br />
wird, die zulässigen Immissionswerte aber nicht überschritten werden, wird die Intensität der Auswirkungen<br />
als mittel eingestuft.<br />
Bezogen auf die Staubemissionen wird aufgrund der Minimierung von Staubemissionen durch den Einsatz<br />
von Wassersprengwagen die Intensität als gering eingestuft.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Lärmbelastung besteht bei den Siedlungsbereichen,<br />
die sich in der Nähe des geplanten Deponiegeländes befinden. Für Siedlungsbereiche, die in deutlicher<br />
Entfernung der geplanten Deponie liegen, besteht keine Betroffenheit. Einrichtungen für Freizeit und<br />
Erholung, die sich in der Nähe der geplanten Deponie befinden, können ebenfalls betroffen sein.<br />
Seite 44 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Die im Folgenden genannten Siedlungsbereiche und Bereiche für die Erholung liegen im direkten Umfeld<br />
der geplanten Deponie:<br />
- zwei Wohngebäude im Außenbereich westlich des Weges Auf der Horst westlich der geplanten<br />
Deponie in rd. rd. 100 – 200 m Entfernung<br />
- ein Wohngebäude im Außenbereich am Weg Grienenberg südlich der geplanten Deponie in rd.<br />
350 m Entfernung<br />
- Vorsorgegebiet für Erholung gemäß RROP 2002 unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />
- Abschnitt der Hermann-Allmers-Route (Länge des Abschnittes unmittelbar entlang der geplanten<br />
Deponie: 300 m)<br />
Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000) sind keine Bereiche für<br />
Erholung (Grünflächen) dargestellt.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Einbauarbeiten.<br />
Tabelle 12: Schutzgut Mensch - Bewertung der Umweltauswirkungen durch Einbauarbeiten<br />
auf der geplanten Deponie<br />
Bereich Bedeutung Intensität<br />
der Auswirkungen<br />
zwei Wohngebäude im<br />
Außenbereich westlich des<br />
Weges Auf der Horst westlich<br />
der geplanten Deponie<br />
ein Wohngebäude im<br />
Außenbereich am Weg Grienenberg<br />
südlich der geplanten<br />
Deponie<br />
Vorsorgegebiet für Erholung<br />
gemäß RROP 2002<br />
Radwanderweg Hermann-<br />
Allmers-Route<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 45<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung mittel mittlere<br />
Beeinträchtigung<br />
Besondere Bedeutung mittel (im Bereich<br />
des 300 m langen<br />
Abschnittes)<br />
sehr gering<br />
bezogen auf die<br />
gesamte Route<br />
mittel (im Bereich<br />
des 300 m langen<br />
Abschnittes)<br />
gering<br />
bezogen auf die<br />
gesamte Route<br />
Die in der obigen Tabelle genannten Bereiche liegen bereits in einiger Entfernung der Deponie und sind<br />
durch die umgebenden Wälder von einer Einwirkung durch Stäube abgeschirmt. Da zudem Maßnahmen<br />
zur Minimierung der Staubimmissionen vorgesehen sind, ist nicht von einer Beeinträchtigung durch<br />
Stäube auszugehen.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> liegt und im Umfeld des Vorhabens<br />
keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorhanden sind, steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben<br />
der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit<br />
den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen.<br />
Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Grünflächen<br />
westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />
sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen,<br />
und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen<br />
Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen führt der kommunale<br />
Wanderweg nur auf einer Länge von 300 m unmittelbar westlich entlang der Deponie. Dieser 300 m<br />
Abschnitt stellt nur einen geringen Bruchteil des insgesamt 14 km langen Weges dar. Es ist allenfalls<br />
von einer insgesamt geringen Beeinträchtigung auszugehen. Bezogen auf die Grünflächen ist davon<br />
auszugehen, dass eine Nutzung schwerpunktmäßig am Wochenende erfolgen wird und damit außerhalb<br />
der Betriebszeiten stattfinden.<br />
5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Störungen durch Lärm aufgrund der Arbeiten zum Einbau der Basisdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />
• Verlust von der Biotoptypen als Pflanzenstandorte und Lebensräume für Tiere durch die baubedingte<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Verlust von der Biotoptypen als Pflanzenstandorte und Lebensräume für Tiere durch die dauerhafte<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
• Störungen durch Lärm aufgrund der Arbeiten zum Einbau des zu deponierenden Materials<br />
• Zeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahme aufgrund der Verlegung einer 2 km langen Druckrohrleitung<br />
Seite 46 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Bau- und betriebsbedingte Störungen<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Wie bereits beim Schutzgut Mensch erwähnt werden durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten<br />
auf der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung, des Einbau des zu lagernden Materials,<br />
der Herstellung der Oberflächenabdichtung (Abkippen des Materials, Einbau des Material mit entsprechenden<br />
Baumaschinen) die zulässigen Immissionswerte für Lärm nicht überschritten. Im Bereich der<br />
Umfeldbetrachtung bestehen durch die A27 bereits Vorbelastungen durch Lärm. Auch im Bereich der<br />
vorhandenen Sandabbauflächen gab es während des Abbaubetriebes eine Vorbelastung mit Lärm.<br />
Aktuell bestehen noch Vorbelastungen durch den Betrieb einer Anlage zur Bauschuttaufbereitung in der<br />
nördlich angrenzenden Sandgrube. Die Intensität der Auswirkungen wird für die unmittelbar angrenzenden<br />
Flächen als mittel eingestuft. Bei weiter entfernt gelegenen Flächen ist nicht von Beeinträchtigungen<br />
auszugehen.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Eine grundsätzliche Betroffenheit gegenüber einer Lärmbelastung besteht in den Bereichen, die sich in<br />
unmittelbarer Nähe der geplanten Deponie befinden und in denen Tierarten leben, die gegenüber einer<br />
Lärmbelastung empfindlich sind.<br />
Der Wald unmittelbar westlich der geplanten Deponie ist im RROP 2002 als Vorsorgegebiet für Natur<br />
und Landschaft dargestellt. Dieser Bereich ist auch als Landschaftsschutzgebiet „Gehölz am Weißen<br />
Berg“ ausgewiesen. Eine hervorgehobene Bedeutung für Tiere (wertvolle avifaunistische Bereiche, wertvolle<br />
Bereiche für andere Tierarten) kann auf der Grundlage der landesweiten Daten und der Darstellungen<br />
des LRP nicht festgestellt werden. Von einer erhöhten Empfindlichkeit dieser Bereiche ist nicht<br />
auszugehen. Die im RROP 2002 dargestellten Vorrangebiete für Natur und Landschaft liegen in mindestens<br />
500 m Entfernung von der geplanten Deponie. Bei den an der A27 gelegenen Bereichen handelt es<br />
sich zudem um durch Lärm bereits vorbelastete Bereiche.<br />
Eine Betroffenheit für die in Kapitel 4.2 aufgeführten Bereiche für bau- und betriebsbedingte Störungen<br />
liegt nicht vor.<br />
Den Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind keine konkreten<br />
Angaben zu störungsempfindlichen Tierarten zu entnehmen. Es wird von der Entwicklung von Biotopen<br />
gesprochen. Eine Empfindlichkeit gegenüber bau- und betriebsbedingte Störungen ist nicht zu<br />
erkennen.<br />
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sind im Bereich der geplanten Deponie identisch,<br />
so dass auf der gesamten Fläche von einem Verlust der Biotoptypen als Standort für Pflanzen und<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 47<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Lebensraum für Tiere ausgegangen werden muss. Der Verlust stellt eine hohe Intensität dieser Auswirkung<br />
dar.<br />
Außerhalb der Fläche der geplanten Deponie findet keine bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
statt.<br />
Während der Zeit des Betriebs der Deponie erfolgt durch die Verlegung einer Druckrohrleitung eine<br />
Flächeninanspruchnahme. Da die Leitung eingegraben wird, können sich nach dem Einbau wieder die<br />
vorhandenen Biotoptypen einstellen. Die Intensität dieser ist gering. Eine Ausnahme stellt eine Inanspruchnahme<br />
von Gehölzbiotopen und stark Feuchte beeinflussten Bereichen dar. Hier ist die Intensität<br />
der Auswirkungen mittel bis hoch.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Von der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme sind die in Kapitel 4.2 im Bereich des<br />
vorhandenen Sandabbaus aufgeführten Flächen betroffen.<br />
Von einer betriebsbedingten Flächeninanspruchnahme werden Ackerflächen betroffen sein.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die bau-<br />
und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus.<br />
Tabelle 13: Schutzgut Tiere und Pflanzen – Bewertung der Umweltauswirkungen durch die<br />
bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Bereich Bedeutung Intensität<br />
der Auswirkungen<br />
RSZ – Sonstiger Sandmagerrasen,<br />
nach § 30<br />
BNatSchG besonders geschützter<br />
Biotop<br />
allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
BM – Mesophiles Gebüsch allgemeine Bedeutung,<br />
allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
HBA/E – Baumreihe / Einzelbaum<br />
allgemeine Bedeutung,<br />
allgemeine bis besondere<br />
Bedeutung<br />
Seite 48 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
WPB – Birken-Pionierwald allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
WPW – Weidenpionierwald allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
BRS – Sukzessionsgebüsch allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
HN – Feldgehölz allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Bereich Bedeutung Intensität<br />
der Auswirkungen<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 49<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
NRS – Schilf-Landröhricht allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
URF – Ruderalflur feuchter<br />
Standorte<br />
URT – Ruderalflur trockener<br />
Standorte<br />
UHT – Halbruderalen Gras-<br />
und Staudenflur<br />
DOS – Sandiger Offenbodenbereich<br />
allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
allgemeine Bedeutung hoch hohe<br />
Beeinträchtigung<br />
geringe Bedeutung hoch geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
OVS – Straße geringe Bedeutung hoch geringe<br />
Beeinträchtigung<br />
Von einer betriebsbedingten Flächeninanspruchnahme werden Ackerflächen (geringe Bedeutung) betroffen<br />
sein. Unter Berücksichtigung der mittleren Intensität der Auswirkungen entsteht eine Beeinträchtigung.<br />
Gemäß der Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG, 1997) ist die Sandabbaufläche nach<br />
Beendigung der Abbautätigkeit als Sukzessionsfläche vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise<br />
Oberboden anzudecken. Auf den weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als<br />
Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen (HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angeben. Gemäß dem Herrichtungsplan<br />
werden Teilbereiche der Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren<br />
Bereiche bleiben der Sukzession überlassen. Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt<br />
werden.<br />
Der Entwurf der 49. FNP-Änderung sieht im Bereich der geplanten Deponie Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Die Errichtung der<br />
Deponie steht dieser Darstellung nicht grundsätzlich entgegen, da es sich bei der Deponienutzung um<br />
eine insgesamt zeitlich begrenzte Nutzung handelt. Nach Abschluss der Deponierung von Boden und<br />
Bauschutt bleibt der Bereich nach Herstellung der Oberflächenabdichtung und einer Ansaat mit Landschaftsrasen<br />
der Sukzession überlassen, so dass die Deponie dann als Fläche für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fungieren kann.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5.3 Schutzgut Boden<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Schutzgut Boden hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Verlust von Bodenbereichen durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Verlust von Bodenbereichen durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Aufgrund des Einbaus einer Basisabdichtung und der Ableitung bzw. des Abtransportes des Deponiesickerwassers<br />
treten keine betriebsbedingten Auswirkungen auf die angrenzenden Böden durch Stoffeintrag<br />
(z. B. Nährstoffe, Schadstoffe) auf.<br />
Betriebsbedingt entsteht durch die Verlegung einer Druckrohrleitung eine zeitlich begrenzte, betriebsbedingte<br />
Flächeninanspruchnahme.<br />
Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme nehmen im Bereich der geplanten Deponie die<br />
gleiche Fläche ein, so dass auf der gesamten Fläche eine Überprägung der nach dem Sandabbau vorhandenen<br />
Böden erfolgt. Im Bereich der Wege und Betriebsflächen kommt es zu einer Verdichtung des<br />
Bodens. Die Intensität der Auswirkungen wird als mittel eingeschätzt, da nach erfolgter Oberflächenabdichtung<br />
die natürlichen Bodenfunktionen von den Böden der Rekultivierungsschicht wieder wahrgenommen<br />
werden können.<br />
Außerhalb der Fläche der geplanten Deponie findet keine bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
statt.<br />
Betriebsbedingt wird eine Druckrohrleitung zur Ableitung des Sickerwassers von der Deponie zur Kläranlage<br />
Kassebruch errichtet. Die Leitung wird eingegraben. Dabei wird der Oberboden abgetragen und<br />
nach Verlegung der Leitung wieder aufgebracht. Gleiches erfolgt bei Ausbau der Druckrohrleitung. Die<br />
Intensität wird als mittel eingestuft.<br />
Seite 50 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Von der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme sind keine gewachsenen, weitgehend<br />
unveränderten Böden betroffen. Die im Bereich der geplanten Deponie gelegenen Bereiche sind zum<br />
größten Teil als Rohboden aus Sand mit und ohne Andeckung von Oberboden ausgeprägt. Eine Betroffenheit<br />
der im Umfeld der geplanten Deponie gelegenen Böden besteht nicht.<br />
Die Druckrohrleitung wird im Bereich intensiv genutzter Ackerflächen verlegt.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Die betroffenen Bereiche innerhalb des vorhandenen Sandabbaus sind aufgrund der vollständigen<br />
anthropogenen Veränderung von geringer Bedeutung. Durch die mittlere Intensität der Auswirkungen<br />
auf Böden mit geringer Bedeutung entsteht eine geringe Beeinträchtigung.<br />
Bei einer Verlegung der Druckrohrleitung im Bereich intensiv genutzter Ackerflächen entsteht durch die<br />
mittlere Intensität eine geringe Beeinträchtigung.<br />
5.4 Schutzgut Wasser<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Schutzgut Boden hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
treten nicht auf.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Einschränkung der Grundwasserneubildung im Bereich der geplanten Deponie<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Aufgrund des Einbaus einer Basisabdichtung und der vorgesehenen Maßnahmen zum Umgang mit dem<br />
Sickerwasser sowie Wasser aus den sanitären Anlagen und der Reifenwaschanlage einschließlich der<br />
Ableitung bzw. des Abtransportes und Zuführung zum Abwassersystem und der Kläranlage in Kassebruch<br />
ist nicht von betriebsbedingten Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer auszugehen.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Einschränkung der Grundwasserneubildung<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Aufgrund des Einbaus einer Basisdichtung wird auf der Fläche der geplanten der Deponie keine Versickerung<br />
von Oberflächenwasser mehr stattfinden, so dass es in diesem Bereich zu einer Einschränkung<br />
der Grundwasserneubildung kommt. Durch die Versickerung des unbelasteten Bautagewassers<br />
sowie des später oberhalb des Oberflächenabdichtungssystems anfallenden Oberflächenwassers wird<br />
insgesamt betrachtet eine weitgehend gegenüber dem jetzigen Zustand gleichbleibende Wassermenge<br />
im Bereich der gut durchlässigen Böden im Umfeld der geplanten Deponie dem oberen Grundwasserleiter<br />
zugeführt. Die Intensität der Auswirkung ist als gering einzustufen.<br />
Auswirkungen im Bereich von Oberflächengewässern sind nicht zu erwarten.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Von der anlagebedingten Einschränkung der Grundwasserneubildung ist die Fläche der geplanten Deponie<br />
im Bereich der Basisabdichtung und des gedichteten Beckens betroffen. Aufgrund der sehr hohen<br />
Grundwasserneubildungsrate ist diese Fläche von besonderer Bedeutung.<br />
Eine Betroffenheit der im Umfeld der geplanten Deponie gelegenen Bereiche besteht nicht.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für das<br />
Grundwasser ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen.<br />
5.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf die Schutzgüter Klima und Luft hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch die baubedingten Verkehre und Einbauarbeiten<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge der Errichtung des<br />
Deponiekörpers<br />
Seite 52 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
• Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen<br />
Flächen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
• Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch die betriebsbedingten Verkehre und Einbauarbeiten<br />
Bau- und betriebsbedingte Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch Verkehre<br />
und Einbauarbeiten auf der Deponie<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch die Zunahme der bau – und betriebsbedingte Verkehre treten entsprechend höhere Belastungen<br />
mit Schadstoffen auf. Da die Zunahmen der Verkehre auf der Strecke A27 – K51 bei 1,5 % - 3,9 % liegen,<br />
ist die Intensität dieser Auswirkung gering. Auf den Strecken zwischen dem Abzweig Kassebruch<br />
und der L134 in <strong>Hagen</strong> bzw. auf der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch erhöht sich der<br />
Verkehr um 0,1 % bzw. 0,4 % Auswirkungen entstehen hierdurch nicht.<br />
Durch den Einsatz von Baufahrzeugen während der Bau- und Betriebsphase erfolgt eine Belastung der<br />
Luft mit Schadstoffen. Da es sich jedoch um den Einsatz einzelner Fahrzeuge handelt, ist die Intensität<br />
der Auswirkung als gering einzustufen.<br />
Die Staubentwicklung durch die bau- und betriebsbedingten Verkehre wirkt örtlich begrenzt und nimmt<br />
im Maße der oben genannten Erhöhung der Verkehr zu. Die Intensität der Einwirkung ist gering.<br />
Die Belastung der Luft mit Stäuben während des Einbaus wird aufgrund der Minimierung von Staubemissionen<br />
durch den Einsatz von Wassersprengwagen die Intensität als gering eingestuft.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Eine Betroffenheit des Schutzgutes Luft besteht für die im Umfeld der Emissionsquellen gelegenen Bereiche.<br />
Aufgrund der relativ geringen Luftbelastung im Untersuchungsgebiet und in weiten Teilen der<br />
Umfeldbetrachtung sind diese Bereiche von besonderer Bedeutung.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das<br />
Schutzgut Luft ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge<br />
der Errichtung des Deponiekörpers<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch die Anlage eines 18 – 35 m über Gelände zu errichtenden Deponiekörpers kann es zu Veränderungen<br />
des Kleinklimas kommen. Der Deponiekörper hat eine Wind abschirmende Wirkung. Diese Auswirkung<br />
können jedoch weder positiv noch negativ bewertet werden. Grundsätzlich kann ein Deponiekörper<br />
auch als Barriere für den Kaltluft- und Frischluftabfluss wirken. Da aufgrund der topographischen<br />
Gegebenheiten im Bereich der geplanten Deponie wie auch in der gesamten Umfeldbetrachtung keine<br />
Kalt- und Frischluftkorridore vorhanden sind, für die die Deponie eine Barriere darstellen könnte, sind<br />
keine Auswirkungen zu erwarten.<br />
Da keine Auswirkungen zu erwarten sind, entfällt die weitere Darstellung der betroffenen Bereiche und<br />
der Bewertung der Umweltauswirkungen.<br />
Anlagebedingter Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch<br />
wirksamen Flächen<br />
Anlagebedingt werden Flächen im Bereich des vorhandenen Sandabbaus überprägt. Hier sind keine<br />
Bereiche mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen Flächen festgestellt<br />
worden.<br />
Nach Abschluss des Deponiebetriebes erfolgt eine Ansaat auf der Rekultivierungsschicht. Die Flächen<br />
bleiben dann der Sukzession überlassen. Das bedeutet, dass sich ein für die umgebenden Flächen<br />
typisches Freilandklima einstellen wird.<br />
5.6 Schutzgut Landschaft<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Schutzgut Landschaft hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf dem Gelände der Deponie im Zuge des Einbaus<br />
der Basisabdichtung und der Oberflächenabdichtung<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene<br />
Gelände um 18 m bis 35 m überragt<br />
• Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich der<br />
geplanten Deponie<br />
Seite 54 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
• Visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie im Zuge des Einbaus<br />
des zu deponierenden Materials<br />
Bau- und betriebsbedingte visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der<br />
Deponie<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch den bau- und betriebsbedingten Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie kann es zu visuellen<br />
Störungen kommen. Dabei ist anzumerken, dass nicht alle Bauphasen eine weithin in der Landschaft<br />
sichtbare Störung entfalten. Die Arbeiten zum Einbau der Basisabdichtung werden zunächst auf<br />
der Sohle der Sandgrube unter dem umgebenden Geländeniveau erfolgen und damit nicht sichtbar sein.<br />
Gleiches trifft auf die Arbeiten beim Einbau des zu deponierenden Materials bis auf das Niveau des<br />
umgebenden Geländes zu. Die Deponie ist am deutlichsten aus der östlichen, nördlichen und nordöstlichen<br />
Richtung sichtbar. Die westlich der geplanten Deponie vorhandene Waldkulisse lässt jedoch auch<br />
bei späteren Arbeiten oberhalb des vorhandenen Geländeniveaus die Fahrzeugbewegungen nicht so<br />
deutlich erkennen. Durch die Wälder westlich und südlich der Deponie besteht eine Sichtverschattung<br />
der Deponie, so dass der Fahrbetrieb aus westlicher und östlicher Richtung wenig sichtbar ist. Insgesamt<br />
ist der bau- und betriebsbedingte Fahrzeugbetrieb mit einer geringen Intensität der Auswirkungen<br />
verbunden.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />
sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher und nordöstlicher Richtung).<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Aufgrund der geringen Intensität der Auswirkung ist für das Schutzgut Landschaft von einer geringen<br />
Beeinträchtigung auszugehen.<br />
Anlagebedingte visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene Gelände um 18 m bis 35 m überragt, entsteht<br />
eine visuelle Störung des Landschaftseindrucks. Dieser ist in den Bereichen besonders stark, in<br />
denen keine Sicht verschattenden Gehölzstrukturen vorhanden sind. Dies betrifft die weitgehend offenen,<br />
durch einen geringen Gehölzanteil gegliederten Ackerflächen, die nördlich, östlich und nordöstlich<br />
der Deponie liegen. Den Gehölzen entlang der Weißenberger Straße und der K52 kommt in diesen<br />
Bereichen eine gewisse Sicht verschattende Wirkung zu. Aus der westlichen, südwestlichen, südlichen<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
und südöstlichen Richtung ist aufgrund des Vorhandenseins von Wäldern, Feldgehölzen und weiteren<br />
Gehölzstrukturen die Sicht auf die geplante Deponie weitgehend verdeckt.<br />
Gemäß der Anforderung aus der Antragskonferenz wurde für die Ermittlung der Intensität der Auswirkung<br />
des Deponiekörpers auf das Landschaftsbild eine Visualisierung durchgeführt. Hierzu wurden in<br />
Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises vier Standorte festgelegt, von denen der Blick<br />
auf die Deponie dargestellt wurde (s. nachfolgende Abbildung)<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Abbildung 2: Darstellung der Fotostandorte für die Visualisierung<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Wie aus der Abbildung erkenntlich, wurde aufgrund der starken Wirkung eines aufragenden Deponiekörpers<br />
jeweils ein Foto aus der nördlichen, östlichen und nordöstlichen Richtung erstellt. Um eine<br />
Fernwirkung der Deponie im Bereich der offenen, ebenen Landschaft der Marsch westlich der A27 einschätzen,<br />
wurde ein Fotostandort in rd. 1,2 km Entfernung westlich der A27 (Standort an der Straße<br />
Sandstedter Moor) ausgewählt. Aufgrund der oben bereits Gründe (Vorhandensein von Sicht verschattenden<br />
Gehölzen) erfolgte keine Festlegung von Fotostandorten von der südwestlichen, südlichen und<br />
südöstlichen Richtung aus.<br />
Die im Rahmen der Unterlagen zur Antragskonferenz erstellte Endkubatur des Deponiekörpers (Oberkante<br />
der Rekultivierungsschicht) wurde nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />
angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei rund 46 m NN<br />
liegenden Bruchkanten. Es erfolgte eine Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (Nordecke an der K51), um<br />
8 m auf 38 m NN (Ostecke an der K51), um 5 m auf 41 m NN (Westecke am Wald) und um 1 m auf<br />
45 m NN (Südecke am Wald). Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von 5% auf ca. 10% erhöht. Die<br />
Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis auf 47,50 NN am Hochpunkt im<br />
mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />
Diese veränderte Endkubatur war die Grundlage für die Visualisierung. Die folgenden Abbildungen zeigen<br />
das Ergebnis der Visualisierung.<br />
Seite 58 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1<br />
Von Fotostandort 1 (K52 Richtung Westen) aus ist der Deponiekörper durch die im Umfeld vorhandenen<br />
Gehölze zu großen Teilen verdeckt. Der zur K51 hin gelegene Teil der Deponie ist sichtbar. Die Höhe<br />
der Deponie liegt unterhalb der Kronenhöhe der Sicht verschattenden Gehölze. Durch die Waldkulisse<br />
im Hintergrund ist die Deponie weitgehend eingebunden.<br />
Abbildung 3: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 1<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2<br />
Fotostandort 2 befindet sich am äußersten südwestlich Rand der Ortslage Driftsethe. Der Deponiekörper<br />
ist deutlich zu erkennen. Sicht verschattende Gehölze sind von diesem Fotostandort aus nicht vorhanden.<br />
Die Baumreihe an der K51 trägt nur zu einem geringen Grad zur Einbindung der Deponie bei.<br />
Eine Einbindung ist jedoch durch die Waldkulisse gegeben, die sich hinter der Deponie befindet.<br />
Abbildung 4: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 2<br />
Seite 60 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3<br />
Fotostandort 3 liegt am nächsten an der geplanten Deponie. Der Fotostandort wurde so gewählt, dass<br />
die Sicht verschattende Wirkung der Allee, die entlang der Weißenberger Straße vorhanden ist, nicht<br />
berücksichtigt wird. Es ist erkennbar, dass die Deponiehöhe von diesem Standort aus der Höhe der<br />
älteren Gehölze der Baumreihe entlang der K51 entspricht. Diese Gehölze haben somit auch eine Sicht<br />
verschattende Wirkung. Wie von Standort 2 aus ist auch hier eine Einbindung durch die Waldkulisse<br />
gegeben.<br />
Abbildung 5: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 3<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4<br />
Fotostandort 4 befindet sich westlich der Autobahn. Mittels der Visualisierung wurde überprüft, ob die<br />
geplante eine Fernwirkung bis in die ebene weit einsehbare Marsch entfaltet. Dies ist jedoch, wie in<br />
Abbildung 6 sichtbar nicht der Fall.<br />
Abbildung 6: Sicht auf die geplante Deponie vom Fotostandort 4<br />
Die Intensität der Auswirkungen ist bezogen auf die Blickrichtungen auf die Deponie sehr unterschiedlich<br />
zu beurteilen. Von der Marsch westlich der A27 ist die Deponie nicht sichtbar. Hier bestehen keine<br />
Auswirkungen (Fotostandort 4). Von der östlichen Richtung aus (Fotostandort 1) ist die Intensität der<br />
Auswirkungen als gering einzustufen. Eine hohe Intensität ist von der nordöstlichen Richtung festzustellen<br />
(Fotostandort 2). Bezogen auf die nördliche Richtung ist für die Ortschaft Driftsethe die Sicht verschattende<br />
Wirkung der Allee an der Weißenberger Straße sowie der weiteren Gehölze zu berücksichtigen,<br />
die bei Fotostandort 3 nicht sichtbar sind, so dass hier eine mittlere bis geringe Intensität der Auswirkungen<br />
gegeben ist.<br />
Seite 62 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />
sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher und nordöstlicher Richtung).<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Die Bewertung der Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut Landschaft stellt sich wie folgt dar:<br />
- Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der östlichen Blickrichtung aus<br />
- Hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der nordöstlichen Blickrichtung aus<br />
- Mittlere bis geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von der nördlichen Blickrichtung aus<br />
(hier wurde die Sicht verschattende Wirkung der Gehölze an der Weißenberger Straße und westlich<br />
von Driftsethe berücksichtigt.)<br />
Anlagebedingter Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme<br />
im Bereich der geplanten Deponie<br />
Art und Intensität der Auswirkungen<br />
Durch die Flächeninanspruchnahme im Zusammenhang mit der Errichtung der geplanten Deponie können<br />
landschaftsprägende Strukturen verloren gehen. Der Verlust landschaftsprägender Strukturen führt<br />
zu einer hohen Intensität der Auswirkungen.<br />
Ermittlung der betroffenen Bereiche<br />
Der überwiegende Teil der Gehölzstrukturen wächst im Bereich der Grubensohle und besitzt somit keine<br />
über das unmittelbare Umfeld innerhalb der Sandabbaufläche hinaus landschaftsbildprägende Wirkung.<br />
Die randlichen Bepflanzungen an der K51 und zum westlich angrenzenden Wald hin besitzen eine<br />
sehr untergeordnete landschaftsprägende Wirkung. Hier sind vielmehr die Waldkulisse und die Gehölze<br />
an der K51 zu nennen, die durch die geplante Deponie nicht in Anspruch genommen werden.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Intensität der Auswirkungen in den<br />
betroffenen Bereichen<br />
Aufgrund der geringen Bedeutung der landschaftsprägenden Wirkung der randlichen Bepflanzungen an<br />
der K51 und zum westlich angrenzenden Wald ist durch den Verlust dieser Strukturen von einer geringen<br />
Beeinträchtigung auszugehen.<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf das Kultur- und sonstige Sachgüter hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />
Bau- und betriebsbedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />
Im Bereich des ehemaligen Sandabbaus befinden sich keine Kultur- und sonstigen Sachgüter. Eine<br />
Betroffenheit besteht nicht.<br />
Eine Flächeninanspruchnahme durch die geplante Deponie liegt lediglich auf dem Gelände des ehemaligen<br />
Sandabbaus vor. Im Bereich der Umfeldbetrachtung vorhandene Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
sind davon nicht betroffen.<br />
5.8 Nutzungen<br />
Beschreibung von grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bezogen auf die Nutzungen hat das Vorhaben die folgenden möglichen Auswirkungen:<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
• Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />
Seite 64 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />
Gemäß dem RROP 2002 ist das Untersuchungsgebiet Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />
In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />
Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund der geplanten Deponienutzung nicht mehr möglich. Mit<br />
Blick auf den Entwurf des RROP 2010 kann aber festgestellt werden, dass raumordnerisch zukünftig im<br />
Bereich des ehemaligen Sandabbaus keine Darstellung als Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) für<br />
Landwirtschaft vorgesehen ist.<br />
Im Bereich der Umfeldbetrachtung wird betriebsbedingt eine Druckrohrleitung verlegt. Diese Leitung<br />
wird eingegraben, so dass hier im Bereich der Ackerflächen weiterhin eine Nutzung möglich ist.<br />
5.9 Wechselwirkungen<br />
Auswirkungen auf ein Schutzgut können zu Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern führen. Die<br />
Tabelle 14 zeigt wichtige Beziehungen dieser Art auf.<br />
Tabelle 14 Schutzgutbezogene Wechselwirkungen<br />
Schutzgut Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />
Mensch - Unbelastetes Klima / Luft für das Wohlbefinden des Menschen<br />
- Landschaftserleben als Voraussetzung für die landschaftsgebundene Erholungseignung<br />
Pflanzen - Abhängigkeit der Vegetation von abiotischen Standortfaktoren (Boden,<br />
Wasser, Klima)<br />
- Vegetationsstrukturen als Habitat für Tiere<br />
- Lokalklimatische Bedeutung von Gehölzflächen und lufthygienische Ausgleichsfunktionen<br />
- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen der Standortbedingungen)<br />
Tiere - Abhängigkeit der Tierwelt von abiotischen und biotischen Standortfaktoren<br />
- bestehende Vorbelastungen der Lebensraumbedingungen<br />
Boden - Boden als Standort für Pflanzen und Lebensraum für Tiere<br />
- Regelungsfunktionen für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung,<br />
Grundwasserschutz u. a.)<br />
- Boden mit Schutzfunktion für archäologische Denkmale<br />
- Standorte für Nutzungen durch den Menschen<br />
- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse)<br />
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5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />
Grundwasser - Abhängigkeit des oberflächennahen Grundwasserhaushaltes von hydrogeologischen<br />
und bodenkundlichen Verhältnissen<br />
- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse)<br />
Klima / Luft - Geländeklima als Standortfaktor für Pflanzen und Tiere<br />
- Vegetationsbestände mit klimatischer Ausgleichsfunktion für den Menschen<br />
- anthropogene Vorbelastungen<br />
Landschaft - Abhängigkeit des Landschaftsbildes von abiotischen und biotischen Standortfaktoren<br />
Kulturgüter und<br />
sonstige Sachgüter<br />
- Landschaft als Ort der naturraumbezogenen Erholung<br />
- bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen durch Nutzungseinflüsse<br />
u. a.)<br />
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Bedeutung von<br />
Kulturdenkmälern für den Menschen<br />
Schutzgutübergreifende Auswirkungen (Auswirkungen auf ein Schutzgut, die Beeinträchtigungen anderer<br />
Schutzgüter nach sich ziehen) in einer Art und Weise, die die getroffene Einschätzung der Auswirkungen<br />
auf das jeweilige Schutzgut nachteilig verändert, bestehen nicht.<br />
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6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation<br />
6 Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur<br />
Kompensation<br />
Für die Vermeidung, Verminderung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne<br />
der §§ 13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden im Folgenden Hinweise gegeben,<br />
die auf der nachfolgenden Planungsebene zu konkretisieren sind.<br />
Wie bereits aus der Beschreibung des Vorhabens hervorgeht, sind die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verminderung vorgesehen:<br />
- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wird das Deponiesickerwasser in<br />
einem gedichteten Becken aufgefangen und mit dem Wasser aus den Sanitäranlagen und der Reifenwaschanlage<br />
der Abwasserreinigung zugeführt.<br />
- Für die Minimierung von Staubemissionen bei Einbau des zu deponierenden Materials erfolgen<br />
kleinräumige Arbeitsweisen, eine Bewässerung von Wegen und Einbauflächen mit einem Wasserwagen,<br />
Auswahl windgeschützter Einbaubereiche, Zwischenabdeckungen teilverfüllter Bereiche und<br />
eine zeitnahe Begrünung fertig gestellter Bereiche der Oberflächenabdichtung<br />
- Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />
werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />
dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben.<br />
- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasserneubildung) erfolgt<br />
eine Versickerung des unbelasteten Oberflächenabflusses in der Südostecke des Deponiegeländes.<br />
- Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurde die Endkubatur des Deponiekörpers<br />
(Oberkante der Rekultivierungsschicht) nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der<br />
Visualisierung angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei<br />
rund 46 m NN liegenden Bruchkanten. Folgende Höhenreduzierungen wurden vorgenommen: Nordecke<br />
an der K51: Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (18 m über K51), Ostecke an der K51 (Eingangsbereich):<br />
Reduzierung um 8 m auf 38 m NN (21 m über K51), Westecke am Wald (oberhalb<br />
der Betriebsfläche): Reduzierung um 5 m auf 41 m NN, Südecke am Wald (oberhalb des Versickerungsbeckens):<br />
Reduzierung um 1 m auf 45 m NN. Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von<br />
5% auf ca. 10% erhöht. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis<br />
auf 47,50 m NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />
- Durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus gehen auf 12 ha die<br />
in Kapitel 4.2 festgestellten Biotoptypen verloren. Nach Abschluss des Deponiebetriebes entstehen<br />
auf einer Fläche von rd. 10,6 ha Ruderalfluren, die durch Aufbringung eines entsprechenden Substrates<br />
auch nährstoffarme Standorte umfassen können, auf denen sandtrockenrasenartige Vegetation<br />
entstehen kann. Da eine Erstellung der Oberflächenabdichtung wie auch die Einlagerung von<br />
Deponiegut in Abschnitten erfolgt, entstehen die Ruderalfluren auf Teilflächen noch während des<br />
Deponiebetriebes. In Abhängigkeit der Möglichkeiten der Entwicklung von Bereichen mit nährstoffarmen<br />
Standortbedingungen auf der Deponie kann es erforderlich werden, extern entsprechende<br />
Bereiche zu entwickeln. Darüber hinaus ist ggf. die Pflanzung von sichtverschattenden Gehölzstrukturen<br />
am südwestlichen Ortsrand von Driftsethe erforderlich. Die detaillierte Ermittlung der erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Kompensation nach Art, Lage und Umfang erfolgt auf der nachgeordneten<br />
Planungsebene.<br />
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7 Nullvariante<br />
7 Nullvariante<br />
Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens erfolgt eine Herrichtung der ehemaligen Sandabbaufläche entsprechend<br />
der gemäß den Genehmigungsunterlagen dargestellten Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR<br />
FREIRAUMPLANUNG, 1997). Nach Beendigung der Abbautätigkeit ist die Sandabbaufläche als Sukzessionsfläche<br />
vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise Oberboden anzudecken. Auf den<br />
weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen<br />
(HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angegeben. Gemäß dem Herrichtungsplan werden Teilbereiche der<br />
Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren Bereiche bleiben der Sukzession überlassen.<br />
Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt werden.<br />
Die Bereiche mit Gehölzanpflanzungen werden sich im Laufe der Zeit zu geschlossenen Gehölzbeständen<br />
mit den gemäß Pflanzliste vorgesehenen Gehölzarten entwickeln. Auf den nicht mit Oberboden<br />
angedeckten Flächen werden sich zum Teil sandtrockenrasenartige Vegetation und die Vegetation der<br />
halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte ansiedeln. Bei einer Sukzession werden<br />
sich diese Bereiche über einen längeren Zeitraum hin ebenfalls zu Gehölzflächen entwickeln. Die Sukzession<br />
zu Gehölzflächen wird durch den Eintrag von Gehölzsamen aus den benachbart gelegenen<br />
Gehölzanpflanzungen beschleunigt.<br />
Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich die ehemalige Sandabbaufläche zu einem geschlossenen,<br />
relativ ungestörten Gehölzbiotop entwickelt, das den entsprechenden Tierarten einen geeigneten<br />
Lebensraum bietet.<br />
Die Landschaftsveränderung aufgrund der Abgrabung von Sand (natürliches Relief ist nicht mehr vorhanden)<br />
bleibt bestehen. Sie besitzt jedoch aufgrund der Lage unter Geländeniveau und der randlichen<br />
Eingrünung keine landschaftliche Fernwirkung.<br />
Durch den Abbau von Sand ist die Grundwasser schützende Schicht vermindert worden. Dieser Zustand<br />
bleibt bestehen. Der gewachsene Boden ist aufgrund des Sandabbaus verlorengegangen. Auf<br />
den Rohböden wird eine langsame Anreicherung von Humus in den oberen Bodenschichten wieder<br />
einsetzen.<br />
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8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind<br />
8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der<br />
Angaben aufgetreten sind<br />
Es traten keine besonderen methodischen Schwierigkeiten zur Bewertung und Prognose oder Erfassung<br />
der Umweltauswirkungen auf, Kenntnisdefizite bezogen auf den im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />
erforderlichen Detaillierungsgrad lagen nicht vor.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 69<br />
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9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Die Bodo Freimuth Abbruch und Recycling GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände eines ehemaligen<br />
Sandabbaugebietes an der Kreisstraße 51 zwischen den Ortschaften Driftsethe und <strong>Hagen</strong> in der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, Landkreis Cuxhaven eine öffentlich zugängliche Deponie der Klasse I zu errichten<br />
und zu betreiben.<br />
Gemäß § 1 Nr. 4 Raumordnungsverordnung in Verbindung mit § 13 I des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes<br />
(NROG) ist für die Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die<br />
der Planfeststellung bedarf, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn das Vorhaben raumbedeutsam<br />
ist und überörtliche Bedeutung hat. Der Landkreis Cuxhaven hat die Erforderlichkeit der Durchführung<br />
eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Deponie der Klasse I am oben beschriebenen<br />
Standort festgestellt.<br />
Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Umwelt ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als Teil der Antragsunterlagen für die behördliche<br />
Prüfung zu erarbeiten. Am 04.08.09 fand eine Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren zur<br />
Abstimmung des Untersuchungsrahmens der UVS statt. Der Vorschlag des Untersuchungsrahmens,<br />
das Protokoll der Antragskonferenz und das Schreiben an den Landkreis Cuxhaven vom 10.11.2009<br />
sind im Anhang enthalten.<br />
Auf der Grundlage der Vorgaben des UVPG und des in der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />
am 04.08.09 festgelegten Untersuchungsrahmen werden in der UVS entsprechend dem Planungsstand<br />
und den Anforderungen im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens die<br />
Umweltsituation beschrieben und bewertet sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur-<br />
und sonstige Sachgüter einschließlich Wechselwirkungen ermittelt.<br />
Die UVS gliedert sich in<br />
- eine kurze Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens,<br />
- die Beschreibung und Bewertung der Umwelt (Schutzgüter) im Untersuchungsgebiet und z. T. im<br />
Umfeld auf der Grundlage vorhandener Unterlagen,<br />
- die Darstellung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens,<br />
- die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt,<br />
- die Beschreibung von Möglichkeiten zur Minderung und Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen,<br />
- Hinweise zum Ausgleich bzw. Ersatz verbleibender, unvermeidbarer Beeinträchtigungen entsprechend<br />
dem Stand der Planung<br />
- die Darstellung der Nullvariante,<br />
- Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.<br />
Seite 70 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Die Angaben zur Beschreibung und Bewertung der Umwelt sind im Kapitel 4 dargestellt. In den Beschreibungen<br />
wird in die Situation im Untersuchungsgebiet und im Bereich der Umfeldbetrachtung unterschieden.<br />
Als wesentliches Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie werden in der nachfolgenden Tabelle die<br />
Ergebnisse der Bewertung der Umweltauswirkungen dargestellt.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 71<br />
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9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Tabelle 15: Übersicht über die schutzgutbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Schutzgut Mensch<br />
Bau- und betriebsbedingte Verkehre (Lärm- und Staubbelastung)<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
- 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar südlich<br />
der K51 nahe der A27<br />
- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 80 m Entfernung<br />
nördlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude im Außenbereich in rd. 550 m<br />
Entfernung nördlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd.<br />
30 m Entfernung von der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Weißenberger Straße in rd.<br />
350 m Entfernung von der K51<br />
- 5 Wohngebäude am Weg Auf der Horst in rd. 120 –<br />
900 m Entfernung westlich der K51<br />
Geplante Wohnbauflächen befinden sich nicht in der<br />
Nähe der Strecke A27 – K51.<br />
An dieser Strecke sind keine Einrichtungen für Freizeit<br />
und Erholung vorhanden. Auf dem Weg Auf der Horst<br />
verläuft in rd. 100 – 400 m Entfernung westlich der K51<br />
ein Abschnitt des Radwanderweges Hermann-Allmers-<br />
Route. Unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />
befindet sich gemäß RROP 2002 ein Vorsorgegebiet<br />
für Erholung.<br />
Im rechtskräftigen FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />
(Stand Fortschreibung 2000) sind keine Grünflächen<br />
dargestellt.<br />
Zeitlich begrenzte, baubedingte Verkehre vor der Inbetriebnahme<br />
der Deponie auf der Strecke A27 – K51, Zunahme<br />
des Verkehrs insgesamt: 2,4 %, Zunahme des LKW-<br />
Anteils: rd. 28 %<br />
Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />
auf der Strecke A27 – K51, Zunahme des Verkehrs insgesamt:<br />
1,5 % Zunahme des LKW-Anteils: rd. 18 %<br />
Zeitlich begrenzte, bau- und betriebsbedingte Verkehre bei<br />
einer Überlagerung der Anlieferung von Material für die<br />
Basisabdichtung und des Deponiebetriebes auf der Strecke<br />
A27 – K51 Zunahme des Verkehrs um insgesamt 3,9 %,<br />
Zunahme des LKW-Anteils: rd. 46 %<br />
Intensität Zunahme der Lärmbelastung: gering<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Seite 72 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Mögliche Betroffenheit durch verwehbare Stäube nur auf - 4 Wohngebäude im Außenbereich unmittelbar süd- Geringe Beeinträchtigung<br />
der Strecke A27 – K51 und deren unmittelbarer Nähe<br />
lich der K51 nahe der A27<br />
Intensität: gering<br />
- Vorsorgegebiet für Erholung.<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
keine Keine Beeinträchtigung<br />
Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />
zwischen dem Abzweig Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong>,<br />
Zunahme des Verkehrs um insgesamt 0,1 %, Zunahme<br />
des LKW-Anteils: rd. 0,8 %<br />
Intensität Zunahme der Lärmbelastung: keine<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Betriebsbedingte Verkehre während des Deponiebetriebes<br />
einschließlich eines Abtransportes des Sickerwassers auf<br />
der K51 zwischen Deponie und Abzweig Kassebruch, Zunahme<br />
des Verkehrs um insgesamt 0,4 %, Zunahme des<br />
LKW-Anteils: rd. 4,8 %<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
- Wohnbauflächen in der Siedlung Kassebrucherheide<br />
unmittelbar westlich der K51<br />
- 1 Wohngebäude an der Straße Am Dorfteich<br />
- Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen im <strong>Hagen</strong>er<br />
Ortsteil Kassebruch<br />
- Zwei öffentliche Grünflächen im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil<br />
Kassebruch<br />
Intensität Zunahme der Lärmbelastung: sehr gering<br />
Auf der Strecke zwischen dem Abzweig Kassebruch und<br />
der L134 in <strong>Hagen</strong> ist die Zunahme des Verkehres so gering,<br />
dass hier nicht von einer Belastung durch verwehbare<br />
Stäube ausgegangen werden kann.<br />
Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind<br />
und die Beeinträchtigungen selbst bei den in der Nähe der Fahrstrecken gelegenen Bereiche als gering eingeschätzt werden, steht das Vorhaben<br />
den Schwerpunktaufgaben der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit den besonderen Entwicklungsaufgaben<br />
Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
(Grünflächen westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu sagen, dass zum<br />
Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen, und es somit nicht zwingend zu einer Überschneidung der<br />
Nutzung der Grünflächen und des kommunalen Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen sind auch mögliche Beeinträchtigung<br />
durch den Verkehrslärm und die Verwehung von Stäuben bei dem Transport als geringe Beeinträchtigungen anzusehen.<br />
Bau- und betriebsbedingte Einbauarbeiten auf der Deponie<br />
Mittlere Beeinträchtigung<br />
- zwei Wohngebäude im Außenbereich westlich des<br />
Weges Auf der Horst westlich der geplanten Depo-<br />
Durch die bau- und betriebsbedingten Einbauarbeiten auf<br />
der Deponie bei der Herstellung der Basisabdichtung, des<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 73<br />
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9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Mittlere Beeinträchtigung<br />
Einbau des zu lagernden Materials, der Herstellung der<br />
Oberflächenabdichtung (Abkippen des Materials, Einbau<br />
des Material mit entsprechenden Baumaschinen) kommt es<br />
zu Lärmbelastungen und Staubemissionen.<br />
Mittlere Beeinträchtigung<br />
nie in rd. rd. 100 – 200 m Entfernung<br />
- ein Wohngebäude im Außenbereich am Weg Grienenberg<br />
südlich der geplanten Deponie in rd.<br />
350°m Entfernung<br />
- Vorsorgegebiet für Erholung gemäß RROP 2002<br />
unmittelbar westlich der geplanten Deponie<br />
- Abschnitt des Hermann-Allmers-Route (Länge des<br />
Abschnittes unmittelbar entlang der geplanten Deponie:<br />
300 m)<br />
Intensität der Lärmbelastung: mittel<br />
Mittlere Beeinträchtigung<br />
(im Bereich des 300 m<br />
langen Abschnittes)<br />
Geringe – keine Beeinträchtigung<br />
bezogen auf<br />
die gesamte Route<br />
Keine Beeinträchtigung<br />
Intensität der Staubbelastung: gering<br />
Da das Vorhaben in deutlicher Entfernung von der Ortschaft <strong>Hagen</strong> und im Umfeld des Vorhabens keine Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sind,<br />
steht das Vorhaben den Schwerpunktaufgaben der Ortschaft <strong>Hagen</strong> mit der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie mit<br />
den besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und Fremdenverkehr nicht entgegen. Bezogen auf die Darstellungen des Entwurfs der 49. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes (Grünflächen westlich und östlich der K51, kommunaler Wanderweg am westlichen Rand des Vorhabens) ist zu<br />
sagen, dass zum Einen keine konkreten Angaben für eine Realisierung der Planungsabsichten bestehen, und es somit nicht zwingend zu einer<br />
Überschneidung der Nutzung der Grünflächen und des kommunalen Wanderweges mit dem Deponiebetrieb kommen muss. Zum Anderen führt der<br />
kommunale Wanderweg nur auf einer Länge von 300 m unmittelbar westlich der Deponie. Bezogen auf die Grünflächen ist davon auszugehen,<br />
dass eine Nutzung schwerpunktmäßig am Wochenende erfolgen wird und damit außerhalb der Betriebszeiten stattfinden.<br />
Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Bau- und betriebsbedingte Störungen<br />
Keine Beeinträchtigung<br />
Von einer erhöhten Empfindlichkeit von Bereichen im<br />
unmittelbaren Umfeld des Vorhabens ist aufgrund der<br />
vorliegenden Unterlagen nicht auszugehen.<br />
Die Intensität der Auswirkungen wird für die unmittelbar<br />
angrenzenden Flächen als mittel eingestuft. Bei weiter entfernt<br />
gelegenen Flächen ist nicht von Beeinträchtigungen<br />
auszugehen.<br />
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Hohe bis geringe Beeinträchtigung<br />
in Abhängigkeit<br />
Biotoptypen im Bereich des ehemaligen Sandabbaus<br />
Verlust der Biotoptypen als Standort für Pflanzen und Lebensraum<br />
für Tiere auf der gesamten Fläche des ehemali-<br />
Seite 74 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
gen Sandabbaus<br />
der Wertigkeit der Biotop-<br />
Intensität: hoch<br />
typen<br />
Überprägung von Biotoptypen durch betriebsbedingte Ver- Ackerflächen<br />
legung der Druckrohrleitung<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Intensität: mittel<br />
Der Entwurf der 49. FNP-Änderung sieht im Bereich der geplanten Deponie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft vor. Die Errichtung der Deponie steht dieser Darstellung nicht grundsätzlich entgegen, da es sich bei der Deponienutzung<br />
um eine insgesamt zeitlich begrenzte Nutzung handelt. Nach Abschluss der Deponierung von Boden und Bauschutt bleibt der Bereich<br />
nach Herstellung der Oberflächenabdichtung und einer Ansaat mit Landschaftsrasen der Sukzession überlassen, so dass die Deponie dann als<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fungieren kann.<br />
Schutzgut Boden<br />
Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Rohboden aus Sand mit und ohne Andeckung von<br />
Oberboden im Bereich des ehemaligen Sandabbaus<br />
als anthropogen überprägt Standorte<br />
Überprägung der nach dem Sandabbau entstandenen Böden<br />
Intensität: mittel<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Intensiv genutzte Ackerflächen<br />
Überprägung der Böden im Bereich der Druckrohrleitung<br />
Intensität: mittel<br />
Schutzgut Wasser<br />
Anlagebedingte Einschränkung der Grundwasserneubildung<br />
Fläche der geplanten Deponie Geringe Beeinträchtigung<br />
Einschränkung der Grundwasserneubildung durch Einbau<br />
der Basisdichtung, Versickerung des später oberhalb des<br />
Oberflächenabdichtungssystems anfallenden Oberflächenwassers<br />
auf den angrenzenden Flächen (Versickerung<br />
einer weitgehend gegenüber dem jetzigen Zustand gleichbleibende<br />
Wassermenge)<br />
Intensität: gering<br />
Oberflächengewässer sind nicht betroffen.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 75<br />
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9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Schutzgüter Klima und Luft<br />
Bau- und betriebsbedingte Belastung der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch Verkehre und Einbauarbeiten auf der Deponie<br />
Bereiche im Umfeld der Emissionsquellen Geringe Beeinträchtigung<br />
Geringe Zunahme der bau – und betriebsbedingten Verkehre<br />
auf der Strecke A27 – K51mit geringer Zunahme der<br />
Belastung der Luft mit Schadstoffen<br />
Intensität: gering<br />
Keine Beeinträchtigung<br />
Keine Auswirkungen durch die sehr geringfügige Zunahme<br />
des Verkehrs auf den Strecken zwischen dem Abzweig<br />
Kassebruch und der L134 in <strong>Hagen</strong> bzw. auf der K51 zwischen<br />
Deponie und Abzweig Kassebruch<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Belastung der Luft mit Schadstoffen durch den Einsatz von<br />
Baufahrzeugen während der Bau- und Betriebsphase<br />
Intensität: gering<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Örtlich begrenzte Zunahme der Staubentwicklung durch die<br />
bau- und betriebsbedingten Verkehre<br />
Intensität: gering<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Belastung der Luft mit Stäuben während des Einbaus<br />
Intensität: gering<br />
Anlagebedingte Veränderungen des Kleinklimas durch Veränderung der Morphologie im Zuge der Errichtung des Deponiekörpers<br />
Ein 18 – 35 m über Gelände aufragenden Deponiekörper<br />
kann eine Wind abschirmende Wirkung haben. Diese ist<br />
jedoch weder positiv noch negativ zu bewerten. Grundsätzlich<br />
kann ein Deponiekörper auch als Barriere für den Kaltluft-<br />
und Frischluftabfluss wirken. Da aufgrund der topographischen<br />
Gegebenheiten im Bereich der geplanten Depo-<br />
Seite 76 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
nie wie auch in der gesamten Umfeldbetrachtung keine<br />
Kalt- und Frischluftkorridore vorhanden sind, für die die<br />
Deponie eine Barriere darstellen könnte, sind keine Auswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
Anlagebedingter Verlust von Bereichen mit besonderer Prägung für das Lokalklima und lufthygienisch wirksamen Flächen<br />
Anlagebedingt werden Flächen im Bereich des vorhandenen Sandabbaus überprägt. Hier sind keine Bereiche mit besonderer Prägung für das Lokalklima<br />
und lufthygienisch wirksamen Flächen festgestellt worden. Nach Abschluss des Deponiebetriebes erfolgt eine Ansaat auf der Rekultivierungsschicht.<br />
Die Flächen bleiben dann der Sukzession überlassen. Das bedeutet, dass sich ein für die umgebenden Flächen typisches Freilandklima<br />
einstellen wird.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Bau- und betriebsbedingte visuelle Störungen durch den Fahrzeugbetrieb auf der Gelände der Deponie<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Eine Betroffenheit des Schutzgutes Landschaft besteht<br />
in den Bereichen, in denen die visuellen Störungen<br />
zeitlich begrenzt sichtbar sind (d.h. aus östlicher, nördlicher<br />
und nordöstlicher Richtung).<br />
Mögliche visuelle Störungen durch den bau- und betriebsbedingten<br />
Fahrzeugbetrieb auf dem Gelände der Deponie,<br />
die während der Bauphasen in unterschiedlichem Maße in<br />
der Landschaft sichtbar sein können (z.B. keine Sichtbarkeit<br />
bei Einbau der Basisabdichtung)<br />
Intensität: gering<br />
Anlagebedingte visuelle Störung des Landschaftseindrucks durch Errichtung des Deponiekörpers<br />
Keine Beeinträchtigung<br />
Marschlandschaft westlich der A27<br />
Durch Errichtung des Deponiekörpers, der das vorhandene<br />
Gelände um 18 m bis 35 m überragt, entsteht eine visuelle<br />
Störung des Landschaftseindrucks. Dieser ist in den Bereichen<br />
besonders stark, in denen keine Sicht verschattenden<br />
Gehölzstrukturen vorhanden sind.<br />
Die Intensität der Auswirkungen ist bezogen auf die Blickrichtungen<br />
auf die Deponie sehr unterschiedlich zu beurteilen.<br />
Von der Marsch westlich der A27 ist die Deponie nicht<br />
sichtbar. Hier bestehen keine Auswirkungen.<br />
Geringe Beeinträchtigung<br />
Landschaft um Kassebruch, Grienbergshausen, <strong>Hagen</strong><br />
Von der südlichen bis südöstlichen Richtung aus ist die<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 77<br />
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9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Intensität der Auswirkungen als gering einzustufen.<br />
Hohe Beeinträchtigung<br />
Landschaft südlich und südwestlich von Driftsethe<br />
Eine hohe Intensität ist von der nordöstlichen Richtung<br />
festzustellen.<br />
Mittlere bis geringe Beeinträchtigung<br />
Landschaft nördlich und südlich der Weißenberger<br />
Straße<br />
Bezogen auf die die nördlich Richtung ist für die Ortschaft<br />
Driftsethe die Sicht verschattende Wirkung der Allee an der<br />
Weißenberger Straße sowie der weiteren Gehölze zu berücksichtigen,<br />
so dass hier eine mittlere bis geringe Intensität<br />
der Auswirkungen gegeben ist.<br />
Anlagebedingter Verlust von landschaftsprägenden Strukturen durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich der geplanten Deponie<br />
Verlust landschaftsprägender Strukturen<br />
Gliedernde Gehölzstrukturen im Bereich des ehemali- Keine Beeinträchtigung<br />
Intensität: hoch<br />
gen Sandabbaus ohne landschaftsprägende Wirkung<br />
Randliche Gehölzstrukturen an der K51 und zum west- Geringe Beeinträchtigung<br />
lich angrenzenden Wald hin mit geringer landschaftsbildprägender<br />
Wirkung<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Bau- und betriebsbedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern<br />
Keine Beeinträchtigung<br />
Im Bereich der Flächeninanspruchnahme sind keine<br />
Bereichen mit Kultur- und sonstige Sachgütern vorhanden<br />
Inanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- und sonstige<br />
Sachgütern<br />
Intensität: hoch<br />
Nutzungen<br />
Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />
Gemäß RROP 2002 ist der Bereich des ehemaligen<br />
Sandabbaus Teil eines Vorsorgegebietes für Rohstoffgewinnung.<br />
In der zeichnerischen Darstellung ist überlagernd<br />
ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorhanden.<br />
Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund<br />
Inanspruchnahme von Bereichen mit Bedeutung für Nutzungen<br />
Intensität abhängig von der Vereinbarkeit der Nutzung mit<br />
der Errichtung der geplanten Deponie<br />
Seite 78 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Art und Intensität der Auswirkung des Vorhabens Betroffene Bereiche Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
der geplanten Deponienutzung nicht mehr möglich.<br />
Mit Blick auf den Entwurf des RROP 2010 kann aber<br />
festgestellt werden, dass raumordnerisch zukünftig im<br />
Bereich des ehemaligen Sandabbaus keine Darstellung<br />
als Vorsorgegebiet (jetzt: Vorbehaltsgebiet) für Landwirtschaft<br />
vorgesehen ist.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 79<br />
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1<br />
Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation<br />
Für die Vermeidung, Verminderung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne<br />
der §§ 13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden im Folgenden Hinweise gegeben,<br />
die auf der nachfolgenden Planunebene zu konkretisieren sind.<br />
Wie bereits aus der Beschreibung des Vorhabens hervorgeht, sind die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verminderung vorgesehen:<br />
- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wird das Deponiesickerwasser in<br />
einem gedichteten Becken aufgefangen und mit dem Wasser aus den Sanitäranlagen und der Reifenwaschanlage<br />
dem Abwassersystem zugeführt.<br />
- Für die Minimierung von Staubemissionen bei Einbau des zu deponierenden Materials erfolgen<br />
kleinräumige Arbeitsweisen, eine Bewässerung von Wegen und Einbauflächen mit einem Wasserwagen,<br />
Auswahl windgeschützter Einbaubereiche, Zwischenabdeckungen teilverfüllter Bereiche und<br />
eine zeitnahe Begrünung fertig gestellter Bereiche der Oberflächenabdichtung<br />
- Bezogen auf die Lärmemissionen während des Betriebes der geplanten Deponie sowie die Baumaßnahmen<br />
werden die erforderlichen Anlagen, Einbaugeräte und Fahrzeuge schalltechnisch entsprechend<br />
dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik nach der technischen Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm (TA Lärm) errichtet und betrieben.<br />
- Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasserneubildung) erfolgt<br />
eine Versickerung des unbelasteten Oberflächenabflusses in der Südostecke des Deponiegeländes.<br />
- Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurde Endkubatur des Deponiekörpers<br />
(Oberkante der Rekultivierungsschicht) nach Vorliegen eines ersten Vorabzuges der Visualisierung<br />
angepasst. Die Anpassung bezog sich im Wesentlichen auf die vorher einheitlich bei<br />
rund 46 m NN liegenden Bruchkanten. Folgende Höhenreduzierungen wurden vorgenommen: Nordecke<br />
an der K51: Reduzierung um 11 m auf 35 m NN (18 m über K51), Ostecke an der K51 (Eingangsbereich):<br />
Reduzierung um 8 m auf 38 m NN (21 m über K51), Westecke am Wald (oberhalb<br />
der Betriebsfläche): Reduzierung um 5 m auf 41 m NN, Südecke am Wald (oberhalb des Versickerungsbeckens):<br />
Reduzierung um 1 m auf 45 m NN. Das Gefälle des Plateaubereiches wurde von<br />
5% auf ca. 10% erhöht. Die Plateauhöhen steigen von der Nordecke kontinuierlich von 35 m NN bis<br />
auf 47,50 NN am Hochpunkt im mittleren Plateaubereich am Wald an.<br />
- Durch die Flächeninanspruchnahme im Bereich des ehemaligen Sandabbaus gehen auf 12 ha die<br />
in Kapitel 4.2 festgestellten Biotoptypen verloren. Nach Abschluss des Deponiebetriebes entstehen<br />
auf einer Fläche von rd. 10,6 ha Ruderalfluren, die durch Aufbringung eines entsprechenden Substrates<br />
auch nährstoffarme Standorte umfassen können. Da eine Erstellung der Oberflächenabdichtung<br />
wie auch die Einlagerung von Deponiegut in Abschnitten erfolgt, entstehen die Ruderalfluren<br />
auf Teilflächen noch während des Deponiebetriebes. In Abhängigkeit der Möglichkeiten der Entwicklung<br />
von Bereichen mit nährstoffarmen Standortbedingungen auf der Deponie kann es erforderlich<br />
werden, extern entsprechende Bereiche zu entwickeln. Darüber hinaus ist ggf. die Pflanzung<br />
von Sicht verschattenden Gehölzstruktruren am südöstlichen Ortsrand von Driftsethe erforderlich.<br />
Die detaillierte Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation nach Art, Lage und Umfang<br />
erfolgt auf der nachgeordneten Planungsebene.<br />
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1<br />
Nullvariante<br />
Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens erfolgt eine Herrichtung der ehemaligen Sandabbaufläche entsprechend<br />
der gemäß den Genehmigungsunterlagen dargestellten Rekultivierungsplanung (BÜRO FÜR<br />
FREIRAUMPLANUNG, 1997). Nach Beendigung der Abbautätigkeit ist die Sandabbaufläche als Sukzessionsfläche<br />
vorzuhalten. Im Bereich der Abbausohle ist stellenweise Oberboden anzudecken. Auf den<br />
weiteren Flächen ist der sandige Rohboden zu belassen. Als Zielbiotope werden Gehölzpflanzungen<br />
(HF / HWN) und Ruderalfluren (UR) angeben. Gemäß dem Herrichtungsplan werden Teilbereiche der<br />
Grubensohle sowie der Böschungen bepflanzt. Die weiteren Bereiche bleiben der Sukzession überlassen.<br />
Hier sollen zudem stellenweise flache Mulden hergestellt werden.<br />
Die Bereiche mit Gehölzanpflanzungen werden sich im Laufe der Zeit zu geschlossenen Gehölzbeständen<br />
mit den gemäß Pflanzliste vorgesehenen Gehölzarten entwickeln. Auf den nicht mit Oberboden<br />
angedeckten Flächen werden sich zum Teil sandtrockenrasenartige Vegetation und die Vegetation der<br />
halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte ansiedeln. Bei einer Sukzession werden<br />
sich diese Bereiche über einen längeren Zeitraum hin ebenfalls zu Gehölzflächen entwickeln. Die Sukzession<br />
zu Gehölzflächen wird durch den Eintrag von Gehölzsamen aus den benachbart gelegenen<br />
Gehölzanpflanzungen beschleunigt.<br />
Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich die ehemalige Sandabbaufläche zu einem geschlossenen,<br />
relativ ungestörten Gehölzbiotop entwickelt, das den entsprechenden Tierarten einen geeigneten<br />
Lebensraum bietet.<br />
Die Landschaftsveränderung aufgrund der Abgrabung von Sand (natürliches Relief ist nicht mehr vorhanden)<br />
bleibt bestehen. Sie besitzt jedoch aufgrund der Lage unter Geländeniveau und der randlichen<br />
Eingrünung keine landschaftliche Fernwirkung.<br />
Durch den Abbau von Sand ist die Grundwasser schützende Schicht vermindert worden. Dieser Zustand<br />
bleibt bestehen. Der gewachsene Boden ist aufgrund des Sandabbaus verlorengegangen. Auf<br />
den Rohböden wird eine langsame Anreicherung von Humus in den oberen Bodenschichten wieder<br />
einsetzen.<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 81<br />
www.grontmij.de
10 Quellen<br />
10 Quellen<br />
ARCHISURF, 2010:<br />
Visualisierung der Deponie von 4 Fotostandorten aus<br />
BIERHALS, E., O. V. DRACHENFELS, M. RASPER, 2004:<br />
Wertstufen und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen<br />
BIOS, 2008:<br />
Biotoptypenkartierung in der Sandgrube Driftsethe, Landkreis Cuxhaven<br />
BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG, 1997:<br />
Antrag auf Bodenabbau – „Weißer Berg“ – in der Gemeinde Driftsethe<br />
DRACHENFELS, O. VON, 2004:<br />
Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />
INSTARA, 2009:<br />
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 7 "Schatzgrube Weißer Berg" (Bereich der 49. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong><br />
INSTARA, 2009:<br />
Landschaftsökologisches / Freiraumplanerisches Konzept<br />
INSTARA, April 2010:<br />
Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7<br />
"Schatzgrube Weißer Berg" der Gemeinde Driftsethe<br />
LANDKREIS CUXHAVEN, 2000:<br />
Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven<br />
LANDKREIS CUXHAVEN, 2002:<br />
Regionales Raumordnungsprogramm<br />
LANDKREIS CUXHAVEN, Stand Februar 2010:<br />
Entwurfes des Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
LANDKREIS CUXHAVEN, 2010:<br />
Schreibens des Landkreises Cuxhaven, Archäologische Denkmalpflege vom 05.03.2010 zu Bau-<br />
und Bodendenkmalen, archäologische Fundstellen<br />
LBEG-KARTENSERVER, letzter Zugriff, 07.04.10:<br />
Bodenübersichtkarte (BÜK) M 1:50.000<br />
NLWKN, KARTENSERVER, letzter Zugriff 06.04.2010 und 12.04.2010:<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brut- und Gastvögel, Landesweite Biotoptypenkartierung,<br />
Schutzgebiet und –objekte, Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte<br />
Seite 82 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
10 Quellen<br />
SAMTGEMEINDE HAGEN, 2000:<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand Fortschreibung 2000)<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 83<br />
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11 Anhang<br />
11 Anhang<br />
Folgende Unterlagen sind im Anhang enthalten<br />
1. Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren 19.06.2009<br />
2. Protokoll der Antragskonferenz<br />
3. Schreiben an Frau Thiessen per E-Mail am 10.11.2009, Antwort auf das Schreiben per E-Mail am<br />
10.11.2009<br />
4. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2002<br />
5. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des Entwurf RROP Stand Februar 2010<br />
6. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand der Aktualisierung<br />
2000)<br />
7. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des Entwurf der 49.Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, Stand April 2010<br />
8. Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008<br />
Seite 84 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
1. Unterlage zur Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren<br />
19.06.2009<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 85<br />
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11 Anhang<br />
Seite 86 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 87<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 88 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 89<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 90 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 91<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 92 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 93<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 94 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 95<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 96 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 97<br />
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11 Anhang<br />
2. Protokoll der Antragskonferenz<br />
Seite 98 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 99<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 100 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 101<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 102 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 103<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 104 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 105<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 106 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
3. Schreiben an Frau Thiessen per E-Mail am 10.11.2009, Antwort auf das Schreiben<br />
per E-Mail am 10.11.2009<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 107<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 108 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 109<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
4. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2002<br />
Seite 110 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
5. Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des Entwurf RROP Stand Februar 2010<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 111<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
6. Ausschnitt der zeichnerischen Darstellung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong> (Stand der Aktualisierung 2000)<br />
Seite 112 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
7. Ausschnitt der Planzeichnung des Entwurf der 49. Änderung des FNP der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Hagen</strong>, Stand April 2010<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 113 www.grontmij.de
11 Anhang<br />
8. Biotoptypenkartierung von BIOS, 2008<br />
Seite 114 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 115<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 116 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 117<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 118 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 119<br />
www.grontmij.de
11 Anhang<br />
Seite 120 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 121<br />
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11 Anhang<br />
Seite 122 0311-09-034 • 100504-UVS-Bericht-SWK-tm
11 Anhang<br />
0311-09-034 • 100504-UVS-BERICHT-SWK-TM Seite 123<br />
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