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PDF-Download - BerlinLinienBus

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Beförderung<br />

mobilitätseingeschränkter Personen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Unsere Fahrzeuge entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften, derzeit<br />

also den Anforderungen der EU Richtlinie 2001/85, sowie deren Ergänzungen.<br />

Aufgrund fehlender technischer Verfügbarkeit sind wir derzeit nicht in der<br />

Lage, mobilitätseingeschränkte Personen zu transportieren, wenn diese an einen<br />

Rollstuhl gebunden sind. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und um ihre<br />

persönliche Sicherheit sicherstellen zu können, bitten wir Sie folgende Punkte<br />

zu beachten:<br />

1. Eine persönliche Betreuung bei Ein- und Ausstieg und während der Fahrt ist<br />

leider nicht möglich, da die meisten Linien ohne Begleitpersonal bedient werden.<br />

Stellen Sie daher bitte sicher, dass die erforderlichen Hilfestellungen<br />

beim Ein- und Aussteigen, z. B. durch einen von Ihnen beauftragten Behindertenfahrdienst,<br />

sichergestellt wird.<br />

2. Die Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich möglich.<br />

Sollen diese im Gepäckraum der Fahrzeuge transportiert werden, da sie entweder<br />

eine Gefahr beim Transport im Fahrgastraum darstellen oder aus<br />

Platzgründen dort nicht transportiert werden können, ist eine vorherige Anmeldung<br />

erforderlich. Es gelten die Gepäckbestimmungen wie in den Beförderungsbedingungen<br />

publiziert. Beachten Sie bitte hierbei auch die Gewichtsgrenzen.<br />

3. Eine Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen ist nur in so weit<br />

möglich, als dass diese im Falle einer erforderlichen Evakuierung jederzeit in<br />

der Lage sein müssen, das Fahrzeug zu verlassen. Sollten Sie das selbst<br />

nicht gewährleisten können, ist eine Beförderung nur möglich, wenn Sie von<br />

einer entsprechend geschulten Begleitperson begleitet werden.<br />

4. Die Beförderer im Rahmen der Verkehre der Berlin Linien Bus GmbH können<br />

keine Garantie für den behindertengerechten Zustand der Infrastruktur am<br />

Zielort übernehmen, da diese außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.<br />

Bitte klären Sie eventuelle Anforderungen an die Haltestelleninfrastruktur mit<br />

den kommunalen Verwaltungen im jeweiligen Zielort.<br />

5. Wir werden bei unseren Neuanschaffungen in Zukunft die technischen Voraussetzungen<br />

für die Mitnahme von zwei Rollstühlen je Omnibus schaffen.<br />

Aufgrund der Vorgaben der Hersteller von Rollstühlen verfügen nach heutigem<br />

Stand nur die wenigsten Modelle über die Freigabe der Hersteller, auch<br />

als Fahrgastsitz in Fahrzeugen eingesetzt werden zu dürfen. Nur Rollstühle,<br />

die der DIN 75078 entsprechen, sind zur sicheren Befestigung in Fahrzeugen<br />

geeignet. Um die Sicherheit der Rollstuhlnutzer und aller anderen Fahrgäste<br />

zu gewähren, können und dürfen wir nur entsprechend geeignete Rollstühle<br />

in unseren Bussen befördern. Bitte weisen Sie uns nach, dass ihr Rollstuhl<br />

die DIN-Norm erfüllt oder über eine andere gesetzlich anerkannte Freigabe<br />

zur Beförderung in Fahrzeugen verfügt.<br />

Neue Fahrgastrechte<br />

ab 1. März 2013<br />

s<br />

§<br />

Ab 1. März 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte<br />

im Kraftomnibusverkehr. In dieser Verordnung sind die Mindestrechte für Fahrgäste<br />

festgelegt, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.<br />

Die neuen Fahrgastrechte sind jederzeit unter www.berlinlinienbus.de/service<br />

einzusehen oder direkt bei den im Fahrplanheft angegebenen Beförderungsunternehmen<br />

anzufordern. Sie können sich auch vor Ihrer Abfahrt direkt am Bus<br />

über die Fahrgastrechte informieren. Fragen Sie einfach unser Buspersonal.<br />

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