PDF-Download - BerlinLinienBus
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Beförderung<br />
mobilitätseingeschränkter Personen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Unsere Fahrzeuge entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften, derzeit<br />
also den Anforderungen der EU Richtlinie 2001/85, sowie deren Ergänzungen.<br />
Aufgrund fehlender technischer Verfügbarkeit sind wir derzeit nicht in der<br />
Lage, mobilitätseingeschränkte Personen zu transportieren, wenn diese an einen<br />
Rollstuhl gebunden sind. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und um ihre<br />
persönliche Sicherheit sicherstellen zu können, bitten wir Sie folgende Punkte<br />
zu beachten:<br />
1. Eine persönliche Betreuung bei Ein- und Ausstieg und während der Fahrt ist<br />
leider nicht möglich, da die meisten Linien ohne Begleitpersonal bedient werden.<br />
Stellen Sie daher bitte sicher, dass die erforderlichen Hilfestellungen<br />
beim Ein- und Aussteigen, z. B. durch einen von Ihnen beauftragten Behindertenfahrdienst,<br />
sichergestellt wird.<br />
2. Die Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich möglich.<br />
Sollen diese im Gepäckraum der Fahrzeuge transportiert werden, da sie entweder<br />
eine Gefahr beim Transport im Fahrgastraum darstellen oder aus<br />
Platzgründen dort nicht transportiert werden können, ist eine vorherige Anmeldung<br />
erforderlich. Es gelten die Gepäckbestimmungen wie in den Beförderungsbedingungen<br />
publiziert. Beachten Sie bitte hierbei auch die Gewichtsgrenzen.<br />
3. Eine Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen ist nur in so weit<br />
möglich, als dass diese im Falle einer erforderlichen Evakuierung jederzeit in<br />
der Lage sein müssen, das Fahrzeug zu verlassen. Sollten Sie das selbst<br />
nicht gewährleisten können, ist eine Beförderung nur möglich, wenn Sie von<br />
einer entsprechend geschulten Begleitperson begleitet werden.<br />
4. Die Beförderer im Rahmen der Verkehre der Berlin Linien Bus GmbH können<br />
keine Garantie für den behindertengerechten Zustand der Infrastruktur am<br />
Zielort übernehmen, da diese außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.<br />
Bitte klären Sie eventuelle Anforderungen an die Haltestelleninfrastruktur mit<br />
den kommunalen Verwaltungen im jeweiligen Zielort.<br />
5. Wir werden bei unseren Neuanschaffungen in Zukunft die technischen Voraussetzungen<br />
für die Mitnahme von zwei Rollstühlen je Omnibus schaffen.<br />
Aufgrund der Vorgaben der Hersteller von Rollstühlen verfügen nach heutigem<br />
Stand nur die wenigsten Modelle über die Freigabe der Hersteller, auch<br />
als Fahrgastsitz in Fahrzeugen eingesetzt werden zu dürfen. Nur Rollstühle,<br />
die der DIN 75078 entsprechen, sind zur sicheren Befestigung in Fahrzeugen<br />
geeignet. Um die Sicherheit der Rollstuhlnutzer und aller anderen Fahrgäste<br />
zu gewähren, können und dürfen wir nur entsprechend geeignete Rollstühle<br />
in unseren Bussen befördern. Bitte weisen Sie uns nach, dass ihr Rollstuhl<br />
die DIN-Norm erfüllt oder über eine andere gesetzlich anerkannte Freigabe<br />
zur Beförderung in Fahrzeugen verfügt.<br />
Neue Fahrgastrechte<br />
ab 1. März 2013<br />
s<br />
§<br />
Ab 1. März 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte<br />
im Kraftomnibusverkehr. In dieser Verordnung sind die Mindestrechte für Fahrgäste<br />
festgelegt, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.<br />
Die neuen Fahrgastrechte sind jederzeit unter www.berlinlinienbus.de/service<br />
einzusehen oder direkt bei den im Fahrplanheft angegebenen Beförderungsunternehmen<br />
anzufordern. Sie können sich auch vor Ihrer Abfahrt direkt am Bus<br />
über die Fahrgastrechte informieren. Fragen Sie einfach unser Buspersonal.<br />
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