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Die kostenfreie Familienversicherung bei der HEK

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<strong>Die</strong> <strong>kostenfreie</strong> <strong>Familienversicherung</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>HEK</strong><br />

In <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung sind die Familienangehörigen in <strong>der</strong> Regel ohne<br />

zusätzlichen Beitrag mitversichert. <strong>Die</strong>s gilt auch für die Pflegeversicherung. Ihre familienversicherten<br />

Angehörigen erhalten eine eigene Versichertenkarte und genießen den vollen<br />

Krankenversicherungsschutz <strong>der</strong> <strong>HEK</strong>.<br />

Wer ist in <strong>der</strong> <strong>Familienversicherung</strong> mitversichert?<br />

• Ihr Ehegatte o<strong>der</strong> Ihr Lebenspartner <strong>bei</strong> einer eingetragenen Partnerschaft<br />

• Ihre Kin<strong>der</strong><br />

• Ihre Stiefkin<strong>der</strong> und Enkel, wenn Sie den überwiegenden Unterhalt leisten<br />

• Ihre Pflegekin<strong>der</strong>, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird<br />

• Kin<strong>der</strong>, die Sie adoptieren werden und die bereits <strong>bei</strong> Ihnen wohnen.<br />

Was sind die Voraussetzungen für eine <strong>Familienversicherung</strong>?<br />

• Keine bestehende eigene Versicherung<br />

• Keine bestehende Versicherungsfreiheit (Ausnahme: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse)<br />

• Keine Befreiung von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

• Kein regelmäßiges Einkommen, welches 385 Euro (Stand 1. Januar 2013) monatlich<br />

überschreitet – <strong>bei</strong> einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beträgt die Einkommensgrenze<br />

450 Euro<br />

• Bei Kin<strong>der</strong>n sind <strong>bei</strong>de Elternteile in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung versichert.<br />

o Sind nur Sie gesetzlich versichert, darf das regelmäßige Gesamteinkommen<br />

(§ 16 Sozialgesetzbuch IV) Ihres Ehegatten o<strong>der</strong> Ihres Lebenspartners 4.350<br />

Euro (Stand 1. Januar 2013) monatlich nicht übersteigen und regelmäßig<br />

nicht höher als Ihr Gesamteinkommen sein. Das Einkommen von nicht mehr<br />

als 4.350 Euro ist in diesem Fall nachzuweisen.<br />

• Während des Mutterschutzes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Elternzeit ist die <strong>Familienversicherung</strong> für Ihren<br />

Ehegatten o<strong>der</strong> Ihren Lebenspartner ausgeschlossen, wenn vorher keine Versicherung<br />

bestanden hat.<br />

Wann endet die <strong>Familienversicherung</strong>?<br />

• Mit dem Wegfall <strong>der</strong> oben beschriebenen Voraussetzungen.<br />

• Wenn Sie nicht mehr Mitglied <strong>der</strong> <strong>HEK</strong> sind.<br />

Für Ihre Kin<strong>der</strong> endet die <strong>Familienversicherung</strong> mit Vollendung des:<br />

• 18. Lebensjahres.<br />

• 23. Lebensjahres, wenn Ihr Kind nicht beschäftigt o<strong>der</strong> selbständig tätig ist.<br />

Infoblatt „<strong>Familienversicherung</strong>“ Seite 1 von 2 Seiten


• 25. Lebensjahres, wenn sich Ihr Kind in einer Schulausbildung beziehungsweise einem<br />

Studium befindet o<strong>der</strong> ein freiwilliges soziales Jahr, ein ökologisches Jahr o<strong>der</strong><br />

einen europäischen Freiwilligendienst ableistet. Wenn die Ausbildungszeit durch den<br />

Grundwehrdienst o<strong>der</strong> den Zivildienst unterbrochen wird, verlängert sich die <strong>Familienversicherung</strong><br />

um den Unterbrechungszeitraum über das Ende des 25. Lebensjahres<br />

hinaus.<br />

Wenn Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen o<strong>der</strong> geistigen Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong><br />

Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, gilt <strong>der</strong> Anspruch auf die <strong>Familienversicherung</strong><br />

ohne Altersgrenze.<br />

Was haben Sie Wichtiges zu beachten?<br />

• Alle Än<strong>der</strong>ungen, die die Voraussetzungen für die <strong>Familienversicherung</strong> betreffen,<br />

sind <strong>der</strong> <strong>HEK</strong> mitzuteilen.<br />

• Alle Nachweise, wie <strong>bei</strong>spielsweise Schul- und Studienbescheinigungen, für die <strong>Familienversicherung</strong><br />

Ihrer Kin<strong>der</strong> über das 18. Lebensjahr sind an die <strong>HEK</strong> zu senden.<br />

• Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens, den Sie regelmäßig von <strong>der</strong> <strong>HEK</strong> erhalten.<br />

• Wir sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die<br />

Voraussetzungen für die Durchführung <strong>der</strong> <strong>Familienversicherung</strong> noch gegeben sind.<br />

Sofern Sie uns den Fragebogen nicht ausgefüllt zurück senden, sind wir unter Umständen<br />

verpflichtet die <strong>Familienversicherung</strong> rückwirkend zu beenden.<br />

• <strong>Die</strong> Prüfung erfolgt jeweils für zurückliegende Zeiträume. Daher bitten wir Sie den<br />

Fragebogen auch dann auszufüllen, wenn die <strong>Familienversicherung</strong> bereits geendet<br />

hat.<br />

Wenn Sie mehr Informationen wünschen o<strong>der</strong> noch Fragen haben, rufen Sie uns an.<br />

Unser <strong>HEK</strong>-Team Direkt erreichen Sie rund um die Uhr: 0800 0 213213 (kostenfrei)<br />

Infoblatt „<strong>Familienversicherung</strong>“ Seite 2 von 2 Seiten

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