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(Entwurf zur Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) - Hemer

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- 61 26 04 / 85 -<br />

Begründung (<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Auslegung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 (2) <strong>BauGB</strong>)<br />

zum Bebauungsplan Nr. 85 „Steinbruch Edelburg“<br />

mit Umweltbericht <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 2 a <strong>BauGB</strong><br />

__________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 15.06.2011, 26.10.2011,<br />

__________________________________________________________________________<br />

Teil 1: Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Teil 2: Begründung mit Umweltbericht<br />

Bearbeiter: Michael Karolije<br />

Amt für Planen, Bauen und Verkehr<br />

ohne Maßstab


VERFAHRENSVERMERKE<br />

1. Aufstellungsbeschluss 17.09.2009<br />

2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 25.11.2009<br />

3. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 03.02.2010<br />

4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 10.02.2010 - 24.02.2010<br />

5. Billigungs- und <strong>Auslegung</strong>sbeschluss<br />

6. Bekanntmachung der öffentlichen <strong>Auslegung</strong><br />

7. Öffentliche <strong>Auslegung</strong> vom<br />

8. Satzungsbeschluss<br />

9. Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit<br />

Bestätigung der Richtigkeit<br />

<strong>Hemer</strong>,<br />

- Amtsleiter -<br />

Ausfertigung<br />

Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes stimmt mit dem Satzungsbeschluss<br />

vom überein. Das Verfahren wurde ordnungs<strong>gemäß</strong><br />

durchgeführt.<br />

<strong>Hemer</strong>,<br />

- Bürgermeister -


Teil 1<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

1.1 Baugesetzbuch (<strong>BauGB</strong>) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

(BGBI. i S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011<br />

(BGBl. I S. 1509).<br />

1.2 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -<br />

BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 3 Investitionserleichtungs- und Wohnbaulandgesetz vom<br />

22.04.1993 (BGBI. I S. 466).<br />

1.3 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - Plan-ZV 90) vom 18.12.1990 (BGBI. I 1991 S. 58).<br />

1.4 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai<br />

2011 (GV.NRW. S 271), in Kraft getreten am 4. Juni 2011.<br />

2. Bauplanungsrechtlicher Teil<br />

Bauliche Nutzung (<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 1 <strong>BauGB</strong>)<br />

2.1 Art der baulichen Nutzung (<strong>§</strong><strong>§</strong> 1 - 15 BauNVO)<br />

Industriegebiet gem. <strong>§</strong> 9 BauNVO<br />

Industriegebiet gem. <strong>§</strong> 9 BauNVO in Verbindung mit <strong>§</strong> 1 (6) Satz 1 Nr. 2 BauNVO mit<br />

nutzungseinschränkender Gliederung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO aufgrund des<br />

Abstandserfordernisses (siehe untenstehende Gliederung III / 700)<br />

(1) Industriebetriebe dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

und zwar vorwiegend solchen Betrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig<br />

sind.<br />

(2) Zulässig sind<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art der Abstandsklassen III / 700 (Nr. 23 bis Nr. 221)<br />

der Abstandsliste, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />

2. Tankstellen<br />

(3) Die nach <strong>§</strong> 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen sind in<br />

Verbindung mit <strong>§</strong> 1 Abs. 6 Satz 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes<br />

und damit unzulässig.<br />

Anlagen nach <strong>§</strong> 9 Absatz 3 Nr. 1 BauNVO können ausnahmsweise gestattet<br />

werden.<br />

2.2 Maß der baulichen Nutzung (<strong>§</strong><strong>§</strong> 16 - 21 a BauNVO)


Höhe der baulichen Anlage (<strong>§</strong> 18 BauNVO)<br />

Der obere Gebäudeabschluss darf 14 m nicht überschreiten. Unterer Bezugspunkt für<br />

die max. Gebäudehöhe ist die festgesetzte Höhe 182,00 über NN <strong>gemäß</strong> dem Bebauungsplan.<br />

Masten, Antennen, Blitzschutzanlegen, Beleuchtungen etc. sind von der Höhenbegrenzung<br />

ausgeschlossen.<br />

2.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

(<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 2 <strong>BauGB</strong>)<br />

a) Überbaubare Grundstücksfläche (<strong>§</strong> 23 BauNVO)<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Ausweisung von Baugrenzen im<br />

zeichnerischen Teil festgesetzt.<br />

b) Nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die der Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie<br />

<strong>zur</strong> Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen gem. <strong>§</strong> 14 Abs. 2<br />

BauNVO sind ausnahmsweise auch außerhalb der ausgewiesenen überbaubaren<br />

Grundstücksfläche zulässig. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen.<br />

c) Baugrenzen (<strong>§</strong> 23 BauNVO)<br />

Gebäude und Gebäudeteile dürfen die festgesetzten Baugrenzen nicht überschreiten.<br />

Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen<br />

werden.<br />

2.4 Verkehrsflächen (<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 11 <strong>BauGB</strong>)<br />

Die Straßenprofilgestaltung innerhalb der Straßenbegrenzungslinien ist nicht Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes<br />

2.5 Versorgungsflächen (<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 12 <strong>BauGB</strong>)<br />

sind nicht gesondert dargestellt<br />

2.6 Niederschlagswasserbeseitigung (<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 14 <strong>BauGB</strong>)<br />

Überbaute Flächen - Dachflächen neuer Gebäude<br />

Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über eine Rigole in ein Regenrückhaltebecken<br />

(siehe B-Plan) mit der vertraglich gesicherten Möglichkeit, den Überlauf an die<br />

Entwässerungsleitung <strong>zur</strong> Oese zu nutzen. Es besteht ein privatrechtliches Durchleitungsrecht<br />

<strong>zur</strong> Einleitung von Überlaufwasser in die Oese. Ein bauvorhabenbezogenes<br />

Versickerungsgutachten des Ingenieurbüros Braukmann liegt vor vom 05.05.2010.<br />

2.7 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen<br />

(<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr. 17 <strong>BauGB</strong>)<br />

Der Grundriss und die Höhenfestlegung sind im Bebauungsplan festgelegt. Das Material<br />

der Aufschüttungen für den Felsschutzwall und den Sichtschutzwall hat aus Aushub<br />

mit überdeckenden, unbelasteten Bodenmassen zu bestehen. Der Sichtschutzwall<br />

ist mit reinem kulturfähigem Boden ohne fremde Beimengungen oberflächlich abzudecken.<br />

Fremdmaterialien sind auszusortieren und ordnungs<strong>gemäß</strong> zu entsorgen. Es<br />

darf kein Recyclingmaterial <strong>zur</strong> Anlegung der Wälle verwandt werden.


2.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft (<strong>§</strong> 9 Abs. 1 Nr.<br />

25 (a + b) <strong>BauGB</strong>)<br />

Die im zeichnerischen Teil ausgewiesene Grünfläche ist von Bebauung freizuhalten.<br />

Die Bäume und Sträucher sind vom Grundstückseigentümer auf der dafür vorgesehenen<br />

Flur <strong>gemäß</strong> Pflanzliste des Bebauungsplanes anzulegen und zu pflegen. Abgänge<br />

und Ausfälle sind entsprechend aus der im zeichnerischen Teil befindlichen Pflanzliste<br />

auszuwählen, nachzupflanzen und zu pflegen.<br />

2.9 Sonstige Planzeichen<br />

Gem. <strong>§</strong> 9 Abs. 7 <strong>BauGB</strong> setzt der Bebauungsplan in seinem zeichnerischen Teil die<br />

Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest.<br />

3. Hinweise<br />

1. Bodendenkmäler<br />

Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche<br />

Bodenfunde, d. h., Mauern alte Gräben, Einzelfundamente aber auch Veränderungen<br />

und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten,<br />

aber auch Zeugnisse tierischen und/oder Pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher<br />

Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der<br />

Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Amt für Archäologie<br />

- Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege Außenstelle Olpe<br />

unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in<br />

unverändertem Zustand zu erhalten (<strong>§</strong> 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW),<br />

falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband<br />

Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten<br />

und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in Besitz<br />

zu nehmen (<strong>§</strong> 16 Abs. 4 DSchG NW).<br />

2. Höhlen<br />

Bei der Bauwerksgründung ist zu erkunden, ob im Untergrund Hohlräume vorhanden<br />

sind. Im Rahmen des Nachweises der Tragfähigkeit des Bodens ist dies besonders<br />

zu berücksichtigen. Sofern bei Ausschachtungsarbeiten Hohlräume entdeckt<br />

werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die weitere Vorgehensweise<br />

mit der Stadt abzustimmen.<br />

3. Munitionsrückstände<br />

Weist bei Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche<br />

Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten<br />

sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bez. Reg.<br />

Arnsberg zu verständigen.<br />

4. Lärmvorsorge - gem. 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(16. BlmSchV - Verkehrslärmschutzverordnung)<br />

Gemäß Lärmschutzgutachten vom 14.01.2010 des Ingenieurbüros Buchholz sind<br />

unter Berücksichtigung der eingeplanten Schallschutzmaßnahmen keine Überschreitungen<br />

der anzusetzenden Immissionswerte zu erwarten. Gleichermaßen ist<br />

eine maßgebliche Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche nicht zu erwarten.


5. Hydrologisches Gutachten<br />

Eine hydrologische Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes<br />

(Stand: Mai 2010) wurde durch das Ing.- Büro Stephan Brauckmann aus Fröndenberg<br />

erstellt. Das Gutachten kann im Amt für Planen, Bauen und Verkehr der Stadt<br />

<strong>Hemer</strong> eingesehen werden.<br />

6. Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Eine Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 85 „Steinbruch<br />

Edelburg“ (Stand: 05.09.2010) wurde durch das Fachbüro Stelzig aus Soest<br />

erstellt. Das Gutachten kann im Amt für Planen, Bauen und Verkehr der Stadt <strong>Hemer</strong><br />

eingesehen werden.


Teil 2<br />

Begründung mit Umweltbericht und Umweltverträglichkeitsvorprüfung (als Anlage)<br />

1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen<br />

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen und Planungsanlass<br />

1.2 Plangebiet<br />

1.3 Planungsvorgaben<br />

1.3.1 Regionalplanung<br />

1.3.2 Flächennutzungsplanung<br />

1.3.3 Planungsrecht<br />

1.3.4 Umweltrecht<br />

1.4 Städtebauliche Bestandsaufnahme<br />

1.4.1 Bestehende Nutzungen<br />

1.4.2 Kontamination<br />

1.4.3 Naturräumliche Gegebenheiten<br />

1.5 Planung<br />

1.5.1 Geplante Bebauung und Planungsrechtliche Festsetzung<br />

1.5.2 Erschließung und ÖPNV-Anbindung<br />

1.5.3 Ver- und Entsorgung, Umgang mit Niederschlagswasser<br />

1.5.4 Hauptver/-entsorgungsleitungen<br />

1.5.5 Grünordnung, ökologische Auswirkungen<br />

1.5.6 Immissionsschutz<br />

1.5.6.1 Verkehrslärm<br />

1.5.6.2 Betriebslärm<br />

1.5.6.3 Lärmschutzkonzept<br />

1.5.7 Geologische Besonderheiten<br />

1.5.8 Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />

1.6 Sonstige planungsrelevante Aspekte<br />

1.6.1 Städtebauliche Daten<br />

1.6.2 Planungskosten<br />

1.6.3 Durchführungskosten<br />

1.6.4 Umsetzung der Planung<br />

2. Umweltbericht<br />

3. Artenschutzrechtliche Prüfung


1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen<br />

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen und Planungsanlass<br />

Durch die Stilllegung des Steinbruches <strong>Hemer</strong> Becke-Oese der Basalt AG mit Änderung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.05.1999 <strong>zur</strong> Rekultivierung einiger Teilflächen<br />

ergibt sich als sinnvolle Folgenutzung des Areals die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes<br />

auf den ehemaligen Betriebsflächen. Die gute verkehrstechnische Anbindung<br />

sowie die durch die vorherige Nutzung hinterlassenen erheblichen Vorbelastungen<br />

sind weitere Gründe, die Flächen des ehemaligen Steinbruchs Becke-Oese an das<br />

bestehende "Industriegebiet Edelburg" anzugliedern.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Hemer</strong> hat in seiner Sitzung vom 17.09.2009 einen Aufstellungsbeschluss<br />

für den Bebauungsplan gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

gem. <strong>§</strong> 2 Abs. 1 <strong>BauGB</strong> erfolgte am 25.11.2009 im Amtsblatt des Märkischen<br />

Kreises Nr. 49/2009.<br />

Die im Plangebiet vorgesehene zu bebauende Fläche beträgt ca. 80 m x 50 m, mit einer<br />

max. Gebäudehöhe von 14 m. Bei der Nutzung handelt es sich um den Bereich der<br />

Sortierung und Verwertung von Altmetallen oder sonstigen, recyclefähigen Stoffen. Ein<br />

Sichtschutzwall mit Begrünung soll das Gelände <strong>zur</strong> Straße abschirmen. Die verkehrliche<br />

Anbindung erfolgt über die Straße „Industriepark Edelburg“. Die innere Erschließung<br />

wird durch eine private Erschließungsstraße gesichert.<br />

Die notwendigen ermittelten Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Planbereichs<br />

umgesetzt (siehe Umweltbericht). Geschützt wird der nutzbare Bereich durch<br />

angeböschte Felsschutzwälle, die durch Erosion gelöste Felsen abpuffern. Der nicht<br />

bebaute Teil wird als Lagerfläche mit wassergebundenen Decken und einem Teich<br />

gestaltet. Die Böschungen sowie die Schutzwälle werden gem. Pflanzliste mit bodenständigem<br />

Gehölz aufgeforstet und der Natur überlassen. Die weiteren im Bebauungsplan<br />

gekennzeichneten Flächen dienen dem ökologischen Ausgleich und werden deshalb<br />

ebenfalls der natürlichen Sukzession überlassen.<br />

1.2 Plangebiet<br />

Das Plangebiet liegt im westlichen Sauerland, im Außenbereich der Stadt <strong>Hemer</strong>, im<br />

Märkischen Kreis, zwischen Iserlohn und Menden. Das Plangebiet ist naturräumlich<br />

dem Süder Bergland zuzuordnen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,28 ha.<br />

1.3 Planungsvorgaben<br />

1.3.1 Regionalplanung<br />

Im derzeit wirksamen Regionalplan ist der Bebauungsplanbereich als Fläche für die Sicherung<br />

und den Ausbau oberflächennaher Bodenschätze dargestellt. In den Zielen 30<br />

und 31 des Regionalplans ist die langfristige Sicherung des Abbaues der Rohstoffe<br />

(hier: Abbau von Kalkstein) gesichert. Im Zeichnerischen Teil in der Karte 9 Anlage B<br />

zum Regionalplan ist der mittlerweile aufgegebene Steinbruch als „Plattenkalksteinbruch<br />

in <strong>Hemer</strong> Oese“ dargestellt.<br />

Mit der Schluss- und Abnahmeniederschrift des Märkischen Kreises vom 10.01.2007<br />

über die durchgeführte Maßnahme: Tieferlegung des Steinbruches <strong>Hemer</strong> Becke Oese<br />

entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.05.1999 und mit der Abnahme<br />

der durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen (1. Teilabnahmeniederschrift über die<br />

Rekultivierung der Flachwasserzone und der Sandhalde durch den Märkischen Kreis<br />

vom 09.04.2008) gilt die Abgrabungsgenehmigung für den ehemaligen Steinbruch der<br />

Basalt AG als erloschen.


Die landesplanerische Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung wurde von der<br />

Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 24.09.2011 positiv durchgeführt (Az.:<br />

32.02.01.01-8.4/42Ä).<br />

1.3.2 Flächennutzungsplanung<br />

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich als „Fläche für Abgrabungen<br />

oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ dargestellt. Parallel <strong>zur</strong> Bebauungsplanung<br />

läuft das FNP-Änderungsverfahren. Ziel der FNP-Änderung ist es, die<br />

tatsächlichen und geplanten Nutzungen darzustellen. Zu den tatsächlichen Nutzungen<br />

zählen die bereits durch Rekultivierung entstandenen Flächen wie zum Beispiel Waldaufforstungsflächen,<br />

Baumheckenbepflanzungen bzw. Flächen, die der natürlichen<br />

Sukzession unterliegen. Zur geplanten Nutzung zählt die Darstellung des Bebauungsplanbereiches<br />

im FNP als gewerbliche Baufläche (G).<br />

1.3.3 Planungsrecht<br />

Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist das<br />

Verfahren <strong>zur</strong> 42. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet worden. Die hierzu<br />

erforderliche landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg wurde am<br />

24.09.2011 erteilt (Az.: 32.02.01.01-8.4/42Ä). Zielsetzung der Änderung ist, die tatsächliche<br />

und geplante Nutzung darzustellen. Aufgrund des Änderungsbescheides<br />

des Märkischen Kreises vom 05.04.2008 im Planfeststellungsbeschluss gem. <strong>§</strong> 31<br />

WHG vom 18.05.1999 <strong>zur</strong> Tieferlegung des Steinbruches im <strong>Hemer</strong>-Becke wird die<br />

Fläche in den Bebauungsplan der Stadt <strong>Hemer</strong> "Industriegebiet Edelburg" aufgenommen<br />

und als Industriegebiet (GI 700) festgesetzt. Die im Verfahren festgelegte Ausgleichsfläche<br />

als Ersatz ist auf der Fläche des Grundstückes Gemarkung Deilinghofen,<br />

Flur 20, Flurstück 10, festgesetzt.<br />

1.3.4 Umweltrecht<br />

Durch die Stilllegung des Steinbruchs <strong>Hemer</strong>-Becke-Oese der Basalt AG ist eine nicht<br />

genutzte Industriefläche entstanden, die über eine gute verkehrliche Anbindung verfügt.<br />

Die Fläche ist erheblich vorbelastet. Im nun überplanten Bereich ergibt sich daraus<br />

als sinnvolle Folgenutzung die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes. Mit der Änderung<br />

des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europarechtlichen Vorgaben<br />

<strong>zur</strong> Umweltprüfung im Bereich Bauleitplanung umgesetzt. Grundlage für die Erstellung<br />

des Umweltberichtes ist der <strong>§</strong> 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch. Der Betrieb eines Gewerbebetriebes<br />

ist nur bei Einhaltung einer Vielzahl von Vorgaben aus den einzelnen<br />

Fachgesetzen und Verordnungen möglich. Bereiche, in denen die gesetzlichen Vorgaben<br />

eingehalten werden können, sind in <strong>Hemer</strong> beschränkt. Durch den Umweltbericht<br />

wurden die umweltrelevanten Belange sowie die Eingriffs- und Ausgleichsmöglichkeiten<br />

bilanziert. Es ist nach den Regelungen des <strong>§</strong> 42 Abs. 1 und 5 und des <strong>§</strong> 42 Abs. 8<br />

BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt worden. Das geplante<br />

Vorhaben ist unter der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht zulässig. Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Aufgrund<br />

der Lage der Erschließung und der tatsächlichen Vorbelastung des Bereiches<br />

kann nur die Nutzung der ebenen Flächen als Betriebsfläche unter Schonung der<br />

Randbereiche als sinnvoll angesehen werden. Festsetzungen <strong>zur</strong> Kompensation des<br />

Eingriffes in Natur und Landschaft durch den Steinbruch wurden durch den Flächentausch<br />

2008 nach Deilinghofen, Gemarkung Deilinghofen, Flur 20, Flurstück 10 realisiert.<br />

Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen (Abholzen der vorhandenen Nadelhölzer<br />

und Neuaufforstung mit bodenständigem Laubwald) ist vertraglich gesichert.<br />

Die Maßnahme ist durch Eintragung einer Baulast mit Datum des 26.05.2008 dauerhaft<br />

gesichert. Aufgrund der Topographie ist der nutzbare Bereich auf einer unteren Ebene<br />

anzusiedeln, dieser ist gut abzugrenzen zu den zu betrachtenden Schutzgütern. Diese<br />

werden nicht nachhaltig beeinträchtigt bzw. können durch festgesetzte Minimierungsmaßnahmen<br />

geschützt werden. Verbleibende Beeinträchtigungen sind durch entspre-


chend geplante Maßnahmen kompensierbar in Anlehnung an den Umweltbericht, in<br />

dem der Schutzwall sowie die Sandhalden durch kulturfähigen Boden mit standortgerechtem<br />

Bewuchs bepflanzt werden. Zur Anbindung an die B 7 werden vorhandene<br />

Strukturen genutzt, so dass größere Eingriffe in die Bodenstruktur ausgeschlossen<br />

werden können. Im weiteren Genehmigungsverfahren nach <strong>§</strong> 4 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

Spalte 8 werden zudem alle Nachweise <strong>zur</strong> Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen<br />

Vorgaben geführt. Für die Stadt <strong>Hemer</strong> besteht kein Landschaftsplan;<br />

die bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete sind per Verordnung festgesetzt.<br />

Anschließend an das Plangebiet finden sich geologische Aufschlüsse von besonderer<br />

Bedeutung; sie sind als ein Naturdenkmal ausgewiesen und werden von der<br />

Maßnahme nicht tangiert.<br />

1.4 Bestandsaufnahme<br />

1.4.1 Bestehende Nutzung<br />

Nach dem vollständigen und rückstandslosen Rückbau der Gebäude und Produktionsanlagen<br />

im ehemaligen Betriebsteil des Geländes ist eine naturnahe Geländemodellierung<br />

mit noch vor Ort lagerndem Schottermaterial durchgeführt und <strong>zur</strong>zeit keiner weiteren<br />

Nutzung zugeführt worden.<br />

1.4.2 Kontamination<br />

Im Rahmen der chemischen Analysen an Proben der Bausubstanz und des Untergrundes<br />

wurden ausschließlich Belastungen durch Kohlenwasserstoffe nachgewiesen.<br />

Die als verunreinigt eingestuften Abbruchmaterialien wurden getrennt und fachgerecht<br />

entsorgt. Im Untergrund wurden im Wesentlichen keine nutzungsspezifischen Belastungen<br />

nachgewiesen, potentiell verunreinigte Bereiche im Rahmen des Rückbaus<br />

entsorgt.<br />

1.4.3 Naturräumliche Gegebenheiten<br />

Südlich begrenzen steil aufsteigende Felsen das Bebauungsplangebiet. Hierbei handelt<br />

es sich um ein Naturschutzdenkmal. Westlich des Bebauungsplangebietes beginnt<br />

das Landschaftsschutzgebiet, nördlich setzt sich das Bebauungsplangebiet Nr. 51 „Industriepark<br />

Edelburg“ sowie die Erschließung fort.<br />

1.5 Planung<br />

Nach Aufgabe des Steinbruchbetriebes Edelburg der Basalt AG sollen Teilflächen des<br />

ehemaligen Steinbruches, die nicht von Rekultivierungsmaßnahmen berührt werden,<br />

dem angrenzenden Industriepark Edelburg als bauliche Erweiterungsfläche zugeordnet<br />

werden. Im Zuge der geplanten Umgestaltung / Renaturierung des Geländes wurde<br />

der ehemalige Gebäude- und Anlagebestand vollständig <strong>zur</strong>ückgebaut. Als Rest ist lediglich<br />

ein Wasserrückhaltebecken verblieben.<br />

Der jetzige Eigentümer beabsichtigt, diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.<br />

Es soll eine Gewerbehalle mit Verwaltungstrakt und entsprechender Anzahl<br />

von Stellplätzen entstehen. Die Baufläche wird in Anlehnung an den angrenzenden<br />

Bebauungsplan Nr. 51 „Industriepark Edelburg“ als Industriegebiet (GI) festgesetzt. Die<br />

Verwaltungshalle wird mit ressourcenschonender Technik wie Fotovoltaik und Solartechnik<br />

ausgestaltet. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollen entsprechend<br />

den Planunterlagen angefüllt, profiliert und durch besondere Pflanzmaßnahmen aufgewertet<br />

werden.<br />

Die innere Erschließung des Gebietes erfolgt über eine private Anbindung an die vorhandene<br />

Erschließungsstraße Industriepark Edelburg.


Zur Sicherung der Begehbarkeit des Naturdenkmals ist entsprechend der Forderung<br />

des Geologischen Dienstes NRW ein Gehbereich von 2 m freigehalten. Der Bebauungsplan<br />

enthält die zeichnerische Umsetzung.<br />

1.5.1 Geplante Bebauung und planungsrechtliche Festsetzung<br />

Mit dem Bebauungsplan sollen die Vorgaben der Nutzungsanalysen planungsrechtlich<br />

umgesetzt werden. Als Art der baulichen Nutzung wird im Plangebiet GI 700 die Nutzung<br />

als Industriegebiet festgelegt für eine Halle mit Verwaltungsräumen und als ausnahmsweise<br />

zulässig einer Betriebsleiterwohnung. Festsetzungen bzgl. GRZ / GFZ /<br />

BMZ werden nicht getroffen, da eine klare Baufensterfestsetzung für die Halle erfolgt.<br />

Die Höhenbegrenzung des Gebäudes ist mit max. 14 m festgeschrieben. Sonderbauteile<br />

wie Schornsteine, Aufzug, Lüftungsschächte und andere sowie Zubehörteile wie<br />

Masten, Antennen etc. dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe überschreiten. Die nicht<br />

überbaubaren Grundstücksflächen werden als Stellplätze, Lagerflächen sowie Umfahrungen<br />

genutzt. Übergangsbereiche zu den Landschaftsschutzgebieten werden mit<br />

Bepflanzungen entsprechend der mit dem Märkischen Kreis - Untere Landschaftsbehörde<br />

- abgestimmten Pflanzliste angepflanzt und gem. des Umweltberichtes aufgestockt.<br />

Eine zum mittlerweile entstandenen See notwendige Zufahrtsmöglichkeit als<br />

Rettungsweg für die Feuerwehr wird über einen vorhandenen Weg im Bebauungsplan<br />

als eine mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Stadt und der<br />

Feuerwehr festgesetzt.<br />

Die festgesetzten Wallflächen (Sichtschutzwall und Felsschutzwall) sind zeichnerisch<br />

im B-Planentwurf dargestellt. Der Grundriss und die Höhenfestlegung sind im Bebauungsplan<br />

festgelegt. Bei Realisierung der Wälle ist im konkreten Baugenehmigungsverfahren<br />

die zuständige Fachbehörde des Märkischen Kreises bezüglich der zu verwendenden<br />

Aufschüttungsmaterialien nach den Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes<br />

rechtzeitig zu beteiligen.<br />

1.5.2 Erschließung<br />

Die Verkehrsanlagen werden dem Bedarf entsprechend des Bebauungsplanes geplant.<br />

Die Straße Edelburg als Erschließung des vorhandenen Gewerbegebietes grenzt<br />

das Plangebiet im Osten, die B 7 südöstlich und das bestehende Gewerbegebiet nördlich<br />

an. Die betriebliche und innerbetriebliche Erschließung des GI 700 Gebietes erfolgt<br />

entsprechend der Planfestlegung.<br />

1.5.3. Ver- und Entsorgung, Umgang mit Niederschlagswasser<br />

Das Plangebiet wird voll erschlossen, umfangreiche Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

befinden sich im Plangebiet <strong>zur</strong> Sicherstellung der Versorgung des Industriegebietes<br />

Edelburg. Nach <strong>§</strong> 51 a Landeswassergesetz NRW ist Niederschlagswasser von<br />

Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut, befestigt oder an die öffentliche<br />

Kanalisation angeschlossen wurden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt<br />

in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit<br />

möglich ist. Daraus ist abzuleiten, dass das Niederschlagswasser der zu<br />

erstellenden Gebäude sowie der Freiflächen der Versickerung / Verrieselung zuzuführen<br />

sind. Entsprechend dem bauvorhaben- bezogenen hydrogeologischen Gutachten<br />

des Ingenieurbüros Brauckmann vom 05.05.2011 ist eine Versickerung in Form einer<br />

Rigolenversickerung entlang der Abbruchkante der aufgehenden Felswände in unbelastetem<br />

Boden möglich. Aufgrund des Gestattungsvertrages mit der DB ist eine Rigolenversickerung<br />

auch möglich. Eine Rigolenversickerung ist auch möglich, da eine Bearbeitung,<br />

Behandlung und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf dem Gelände<br />

nicht geplant und nicht durchgeführt wird.


Unabhängig von den Ausführungen des Gutachtens des Ing.-Büros Brauckmann besteht<br />

ein Gestattungsvertrag zwischen der Firma Hölcke Rekultivierungs GmbH sowie<br />

der DB Services Immobilien GmbH, Köln. In diesem Vertrag wird die Ableitung des<br />

Wassers vom Lagerplatz des Gestattungsnehmers in die Entwässerung der DB AG unter<br />

Bezugnahme auf den Gestattungsvertrag vom 08.05./31.05.1974 geregelt. Der Ursprungsentwässerungsplan<br />

erteilt dem Nutzer des Lagerplatzes die uneingeschränkte<br />

Erlaubnis, die DB-Entwässerungsanlage zeitlich unlimitiert <strong>zur</strong> Einleitung von sauberem<br />

Oberflächenwasser zu nutzen und <strong>zur</strong> Öse abzuleiten. In diesem Vertrag wird von<br />

Seiten der Antragsteller lediglich die Möglichkeit des Überlaufes gesehen.<br />

Der Schmutzwasserabfall, der lediglich begründet ist in der Nutzung durch die Gewerbetreibenden<br />

und deren Mitarbeiter, wird an die vorhandene Entwässerung der ehemaligen<br />

Bürocontainer der Basalt AG angeschlossen und dem städtischen Schmutzwasserkanal<br />

zugeführt. Die Anzahl der Beschäftigten wird <strong>zur</strong>zeit mit 6 - 8 Betriebsangehörigen<br />

geschätzt. Weiteres, verunreinigtes Oberflächenwasser fällt nicht an. Materialien,<br />

die dort eingelagert und umgeschlagen werden, verursachen keine weiteren Belastungen.<br />

Aufgrund des allgemeinen reinen Fahrverkehrs ist die Anordnung eines Ölabscheiders<br />

ebenfalls nicht notwendig.<br />

Im konkreten Baugenehmigungsverfahren wird die untere Wasserbehörde beim Märkischen<br />

Kreis (Fachdienst 45.2) beteiligt. Ein Antrag <strong>zur</strong> Einleitung des Niederschlagswassers<br />

ist notwendig.<br />

1.5.4 Hauptver-/entsorgungsleitungen<br />

Im Plangebiet befinden sich sämtliche Leitungen östlich des Planbereiches.<br />

1.5.5 Grünordnung, ökologische Auswirkung<br />

Die östlich, westlich und südlich angrenzenden Gebiete werden entsprechend des<br />

Umweltberichtes mit heimischen Pflanzen aufgestockt. Die ökologischen Auswirkungen<br />

der Planungen sind im Umweltbericht dieser Begründung dargelegt. Gleichfalls ist in<br />

ihm die ökologische Bilanzierung des Eingriffes in Natur und Landschaft enthalten. Auf<br />

externe Kompensationsmaßnahmen wird in diesem Fall verzichtet, da die Randbereiche<br />

(als interne Kompensation) in der jetzigen Form gepflegt und erhalten werden. Eine<br />

weitere Kompensation kann unterbleiben, weil die Maßnahme ausgeglichen ist.<br />

1.5.6 Immissionsschutz<br />

Siehe Gutachten des Ingenieurbüros Buchholz vom 14.01.2010.<br />

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Schluss:<br />

Zitat:<br />

„Die Untersuchungen haben ergeben, dass durch den geplanten Betrieb der Firma<br />

Hölcke Rekultivierungs- GmbH … unter Berücksichtigung der eingeplanten Schallschutzmaßnahmen<br />

nach Ziffer 7., keine Überschreitungen der anzusetzenden Immissionsrichtwerte<br />

zu erwarten sind.<br />

Unter Ziffer 7. werden als Lärmschutzmaßnahmen folgende Maßnahmen berücksichtigt:<br />

1. Ausführung der Dachkonstruktion der geplanten Halle aus gelochten Trapezprofilen<br />

mit Sickenfüllung aus Mineralfaser mit Rieselschutz (Vlies), Dampfsperre, Wärmedämmung<br />

und Dachabdichtung.<br />

2. Nutzung der Außen-Lagerflächen 3 für weniger geräuschintensive Betriebsvorgänge,<br />

hier Containerabstellfläche.<br />

Unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen ist der untersuchte Betrieb …<br />

aus schallschutztechnischer Sicht möglich.“


1.5.6.1 Verkehrslärm<br />

Geräusche gehören zu den Hauptbelastungen der Bürger und werden in der Bauleitplanung<br />

zu einem immer größeren Problem. Schädliche Umwelteinwirkungen bei den<br />

Planungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Entsprechend des Lärmschutzgutachtens<br />

vom 14.01.2010 konnten aufgrund der hohen Verkehrsgeräuschbelastung<br />

aus der Frequentierung der B 7 an dem untersuchten Immissionsorten keine relevanten<br />

Geräuschvorbelastungen durch jeweils fremde Anlagen im Sinne der TA Lärm<br />

festgestellt werden. Insofern ist eine weitere Untersuchung der Vorbelastung nicht erforderlich.<br />

1.5.6.2 Betriebslärm<br />

Zur Vermeidung von Betriebslärm wurden nachfolgende Maßnahmen berücksichtigt:<br />

1. Ausführung der Dachkonstruktion der geplanten Halle aus gelochten Trapezprofilen<br />

mit Sickenfüllung aus Mineralfaser mit Rieselschutz, Dampfsperre, Wärmedämmung<br />

und Dachabdichtung.<br />

2. Nutzung der Außenlagerfläche III (vorgelagerter Fläche) für weniger geräuschintensive<br />

Betriebsvorgänge, hier Containerabstellfläche.<br />

Als Zusammenfassung ist festzuhalten, dass durch die geplante Nutzung unter Berücksichtigung<br />

der eingeplanten Fallschutzmaßnahmen keine Überschreitung der anzusetzenden<br />

Immissionsrichtwerte zu erwarten sind.<br />

1.5.6.3 Lärmschutzkonzept<br />

Aus den vorgenannten Ausführungen der Geräuschimmissionsprognose ist ein weiteres<br />

Lärmschutzkonzept nicht zu entwickeln.<br />

1.5.6.4 Luftschadstoffe<br />

Aufgrund der geplanten Nutzung sind neben der Schadstoffgrundbelastung, die in der<br />

Umwelt durch rein natürliche Prozesse grundsätzlich immer vorhanden ist, auch die<br />

durch den Aufenthalt von Menschen, Verkehr, Haus, Brand und Industrie hervorgerufen<br />

Schadstoffe zu bewerten. Diese beiden Schadstoffgruppen bilden die städtische<br />

Schadstoffhintergrundbelastung, der die Nutzer im Untersuchungsgebiet ohne die lokal<br />

vorhandene Schadstoffimmission ausgesetzt sind. Aufgrund der bereits tatsächlichen<br />

vorhandenen Nutzung im Umfeld des Plangebietes ist eine weiterreichende Untersuchung<br />

nicht erforderlich, da durch die geplante Nutzung keine zusätzlich relevante<br />

Schadstoffbelastung entsteht.<br />

1.5.7 Geologische Besonderheiten<br />

Im Bebauungsplangebiet stehen Gesteinsformationen des unteren Karbons an (Kulm -<br />

Plattenkalk, Kieselschiefer, Lydite, liegende Alauenschiefer). Diese wurden als wertvoller<br />

Baustoff abgebaut.<br />

1.5.8 Bodendenkmalpflege<br />

Im Bebauungsplangebiet selber befinden sich keine Denkmale oder Bodendenkmale.<br />

Für den Fall, dass doch bisher unbekannte Bodendenkmale bei Bodenarbeiten auftreten,<br />

ist im Bebauungsplan unter Hinweis Nr. 1 ein entsprechender Vermerk angegeben,<br />

wie mit dem Schutz von Bodendenkmälern umzugehen ist.<br />

1.6 Sonstige planungsrelevante Aspekte


1.6.1 Städtebauliche Daten<br />

Fläche nach der Art der Nutzung Angabe in m² Angabe in %<br />

Industriegebiet (GI),<br />

Halle, Parkplatz und Zuwegung<br />

6.278 19,1<br />

Halde und Feldgehölz,<br />

(Sukzessionsfläche)<br />

11.299 34,4<br />

Anschüttungen mit und ohne Anpflanzungen,<br />

Schutzwall<br />

10.266 31,3<br />

Regenrückhaltebecken 627 1,9<br />

Lagerfläche, Wassergebunden 4.372 13,3<br />

Summe 32.842 100,0<br />

1.6.2 Planungskosten<br />

Die Planungskosten werden von Seiten der Auftraggeber übernommen.<br />

1.6.3 Durchführungskosten<br />

Die Durchführungskosten werden von Seiten der Auftraggeber übernommen.<br />

1.6.4 Umsetzung der Planung<br />

Die Umsetzung der Planung erfolgt entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />

2. Umweltbericht<br />

(siehe gesonderte Anlage)<br />

3. Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

(siehe gesonderte Anlage)<br />

4. Abstandserlass (2007)<br />

(siehe gesonderte Anlage)<br />

61 26 04 / 85 - 611<br />

<strong>Hemer</strong>, den 26.10.2011<br />

Gerald Petri<br />

Amtsleiter<br />

Anlage:<br />

- Übersichtsplan<br />

- Umweltbericht<br />

- Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

- Abstandserlass NW 2007

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