Download als PDF - Hochschule für Musik Carl Maria von Weber ...
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HOCHSCHULE HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR MUSIK<br />
MUSIK<br />
CARL CARL MARIA MARIA MARIA VON VON WEBER<br />
WEBER<br />
DRESDEN<br />
DRESDEN<br />
_____________________________________________________<br />
_____________________________________________________<br />
Studienordnung Studienordnung<br />
Prüfungsordnung<br />
Prüfungsordnung<br />
Künstlerisches Künstlerisches Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />
Meisterklasse<br />
Fas Fassung Fas<br />
sung vom 21.03.2011<br />
21.03.2011<br />
mit mit 1. 1. Änderung Änderung vom vom 01.11.2011<br />
01.11.2011
Herausgeber: <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />
Wettiner Platz 13, 01067 Dresden, Tel. 0351/49236-0, Fax: 0351/4923657<br />
Postanschrift: PF 120039, 01001 Dresden
<strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />
Dresden<br />
Studienordnung Studienordnung<br />
Prüfungsordnung<br />
Künstlerisches Künstlerisches Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />
Meisterklasse<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Studienordnung 02<br />
Anlage zur Studienordnung 07<br />
Prüfungsordnung 11<br />
Anlage zur Prüfungsordnung 16
STUDIENORDNUNG<br />
STUDIENORDNUNG<br />
<strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das das Künstlerische Künstlerische Künstlerische Gr Graduiertenstudium Gr aduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />
Meisterklasse<br />
der der <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />
Dresden<br />
Aufgrund des Gesetzes über die <strong>Hochschule</strong>n im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz -<br />
SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. 10 des<br />
Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377), erlässt die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden die nachfolgende Studienordnung <strong>als</strong> Satzung.<br />
In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen <strong>für</strong><br />
Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.<br />
§ § 1<br />
1<br />
Geltungsbereich<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung <strong>für</strong> das Künstlerische<br />
Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse Inhalt und Aufbau dieses Studiums.<br />
(2) Sie gilt <strong>für</strong> die künstlerischen Schwerpunkte<br />
Dirigieren,<br />
Gesang,<br />
Jazz/Rock/Pop,<br />
Kammermusik,<br />
Klavier,<br />
Komposition,<br />
Orchesterinstrumente.<br />
§ § 2<br />
2<br />
Studienvoraussetzungen. Studienvoraussetzungen. Zulassung Zulassung<br />
Zulassung<br />
(1) Die Bewerbung um ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3.Zyklus) Meisterklasse setzt<br />
i. d. R. einen Hochschulabschluss mindestens mit Diplom-, Magister-, Mastergrad oder<br />
Staatsexamen sowie das Bestehen einer Aufnahmeprüfung voraus.<br />
Inhaber des Bachelorgrades einer Universität oder einer gleichgestellten <strong>Hochschule</strong> können<br />
gemäß § 40 Abs.1 S. 5 SächsHSG auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Zuge einer<br />
Eignungsfeststellung zugelassen werden. Diese wird im Rahmen der Aufnahmeprüfung<br />
getroffen.<br />
(2) Bewerbungen erfolgen online unter Verwendung des Bewerbungsformulars der <strong>Hochschule</strong><br />
1. zur Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> das folgende Wintersemester bis zum 31. März desselben Jahres;<br />
2. zur Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> das folgende Sommersemester bis zum 15. November des<br />
Vorjahres.<br />
(3) Bewerbungen, die aus Gründen, die die Bewerber zu vertreten haben, nicht innerhalb der<br />
Meldefrist eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Bearbeitung.<br />
(4) Mit dem Bewerbungsformular <strong>für</strong> die Aufnahmeprüfung sind folgende Unterlagen<br />
einzureichen:<br />
1. ein Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf.<br />
praktische Ausbildung/Tätigkeit;<br />
2. ein Passbild des Bewerbers;<br />
3. (eine) amtlich beglaubigte Kopie(n) des letzten akademischen Abschlusszeugnisses;<br />
2
4. eine Erklärung, ob der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen<br />
deutschen <strong>Musik</strong>hochschule eingeschrieben ist;<br />
5. der Nachweis der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr i. H. v. 30,00 €;<br />
6. ein ausreichend frankierter Rückumschlag.<br />
7. die Angabe des <strong>für</strong> die Aufnahmeprüfung vorbereiteten Programms in zweifacher<br />
Ausfertigung (siehe Anlage zur Studienordnung);<br />
8. Gutachten <strong>von</strong> zwei ausgewiesenen Künstlerpersönlichkeiten und<br />
9. die Darlegung beabsichtigter künstlerischer Vorhaben während des Künstlerischen<br />
Graduiertenstudiums (3. Zyklus) Meisterklasse in ausführlicher Form.<br />
Sie können weiterhin enthalten:<br />
- weitere Gutachten, Rezensionen, Berichte, Veröffentlichungen u. a.,<br />
- einen Tonträger oder eine DVD mit einer eigenen künstlerischen Darbietung<br />
(5) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) entscheidet aufgrund der Aktenlage<br />
über die Einladung zur Aufnahmeprüfung.<br />
(6) Bei unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichten Bewerbungen besteht kein<br />
Rechtsanspruch auf Bearbeitung bzw. Rücksendung.<br />
§ § 3<br />
3<br />
Aufnahmeprüfung<br />
Aufnahmeprüfung<br />
(1) Die Zulassung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse erfolgt über<br />
eine Aufnahmeprüfung.<br />
(2) Die Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) besteht aus:<br />
- einem Rektoratsmitglied,<br />
- einem Dekan bzw. Prodekan,<br />
- einem externen Fachvertreter,<br />
- einem Professor bzw. künstlerischen Mitarbeiter aus der Graduiertenkommission,<br />
- zwei Fachvertretern,<br />
- einem Studierenden aus der Meisterklasse.<br />
Den Vorsitz führt das Rektoratsmitglied. Die Kommissionsmitglieder werden vom Rektor im<br />
Benehmen mit der Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) eingesetzt.<br />
Studentische Vertreter werden vom Studierendenrat benannt.<br />
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei der Bewertung <strong>von</strong> Bewerbern, die zuletzt <strong>von</strong> einem der<br />
Kommissionsmitglieder im künstlerischen Schwerpunkt regelmäßig unterrichtet wurden,<br />
dürfen die betreffenden Kommissionsmitglieder nicht stimmberechtigt mitwirken. Die<br />
Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) ist beschlussfähig, wenn die<br />
Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.<br />
(3) Die Aufnahmeprüfung findet ausschließlich im künstlerischen Schwerpunktfach statt. Der<br />
Vorsitzende wählt gegebenenfalls in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern Teile aus<br />
dem vorbereiteten Programm aus. (Dauer des Vorspiels: nicht über 20 Minuten)<br />
Die spezifischen Anforderungen <strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte ergeben sich<br />
aus der Anlage dieser Studienordnung.<br />
(4) Die Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) spricht eine Empfehlung<br />
zur Aufnahme des Bewerbers ins Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />
aus, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder <strong>für</strong> eine solche Empfehlung votiert. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
3
(5) Die Mitglieder der Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) und deren<br />
Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sie sind durch den Vorsitzenden zur<br />
Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />
§ § 4<br />
4<br />
Graduiertenkommission Graduiertenkommission (künstlerische (künstlerische Meisterklasse)<br />
Meisterklasse)<br />
Meisterklasse)<br />
(1) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) entscheidet über die Einladung zur<br />
Aufnahmeprüfung und die Zulassung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3.Zyklus)<br />
Meisterklasse.<br />
Im Falle der Vergabe <strong>von</strong> Landesstipendien entscheidet sie über deren Zuerkennung an<br />
Studierende des Künstlerischen Graduiertenstudiums (3.Zyklus) Meisterklasse.<br />
(2) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) besteht aus:<br />
- dem Rektor <strong>als</strong> Vorsitzenden,<br />
- dem Prorektor <strong>für</strong> Lehre und Studium,<br />
- beiden Dekanen der Fakultäten,<br />
- drei weiteren Hochschullehrern,<br />
- einem künstlerischen Mitarbeiter und<br />
- einem Studierenden aus der Meisterklasse.<br />
(3) Rektoratsmitglieder und Dekane sind Kommissionsmitglieder qua Amt und können qua Amt<br />
vertreten werden. Das studentische Mitglied und ein Vertreter werden vom Studierendenrat<br />
benannt und vom Senat bestellt. Die übrigen Kommissionsmitglieder und deren Vertreter<br />
werden vom Senat gewählt und bestellt. Die Amtszeit der vom Senat bestellten<br />
Kommissionsmitglieder beträgt 3 Jahre, die des studentischen Mitgliedes und seines<br />
Vertreters 1 Jahr. Dekane, Hochschullehrer und Mitarbeiter sollen jeweils unterschiedliche<br />
Fachgebiete vertreten. Im Einzelfall können sachverständige Mitglieder der <strong>Hochschule</strong> zur<br />
Beratung hinzugezogen werden.<br />
(4) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) ist beschlussfähig, wenn der<br />
Vorsitzende und die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher<br />
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 3 Abs. 5 dieser<br />
Studienordnung gilt entsprechend. Entscheidungen über die Einladung zur Aufnahmeprüfung<br />
gemäß § 2 Abs. 5 dieser Ordnung sowie über die Vergabe <strong>von</strong> Landesstipendien gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 sowie § 7 dieser Ordnung können auch im Umlaufverfahren getroffen werden.<br />
§ § 5<br />
5<br />
Studienbeginn. Studienbeginn. Studienbeginn. Regelstudienzeit. Regelstudienzeit. St Studienziel St udienziel<br />
(1) Das Studium kann sowohl zum Wintersemester <strong>als</strong> auch zum Sommersemester<br />
aufgenommen werden.<br />
(2) Die Regelstudienzeit im Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse umfasst<br />
4 Semester einschließlich der Präsenzzeiten, des Selbststudiums und des Prüfungszeitraumes.<br />
Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) kann in Ausnahmefällen die<br />
Regelstudienzeit auf 6 Semester verlängern. Eine Verlängerung setzt voraus, dass das<br />
Meisterklassenvorhaben wegen eines außerordentlichen Umfangs oder wegen dringend<br />
notwendiger und ungewöhnlich umfangreicher Auslandsaufenthalte nicht innerhalb der<br />
Regelstudienzeit des Graduiertenstudiums nach Satz 1 abgeschlossen werden kann.<br />
(3) Das Studium wird mit einer Präsentation der künstlerischen Fähigkeiten im Rahmen einer<br />
repräsentativen öffentlichen Konzertveranstaltung (Meisterklassenexamen) abgeschlossen.<br />
4
§ § 6<br />
6<br />
Studieninhalt<br />
Studieninhalt<br />
(1) Das Studium vertieft und spezialisiert die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den<br />
Bereichen Aufführung bzw. Komposition, Reflexion und Unterrichten mit dem Ziel einer<br />
vielseitigen Persönlichkeitsbildung mit herausragendem künstlerischem Profil. Es dient der<br />
Förderung eigenständiger künstlerischer Entwicklungsvorhaben und der Vorbereitung auf eine<br />
solistische Berufstätigkeit. Das Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />
gibt Gelegenheit, Aufgaben in der Hochschullehre wahrzunehmen und im Rahmen eines<br />
Tutoriums die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln.<br />
(2) Konzept und Durchführung des Studiums werden in einem individuellen Studienprogramm<br />
(künstlerisches Vorhaben) zu Beginn des Studiums vom Studierenden und dem oder den<br />
diesen im künstlerischen Schwerpunkt unterrichtenden Mitgliedern des Lehrkörpers<br />
gemeinsam festgelegt. Im Studienprogramm enthalten sind 1,5 SWS Unterricht im<br />
künstlerischen Schwerpunkt. Darüber hinaus werden weitere zu erbringende Leistungen wie<br />
Vorspiele, Konzerte und Wettbewerbsteilnahmen vereinbart. Den Schwerpunkt ergänzende<br />
Studienfächer und Zusatzfächer können auf Antrag gewährt werden.<br />
(3) Im Rahmen des Studiums besteht die Möglichkeit und ab dem 3. Fachsemester die<br />
Verpflichtung, in Ergänzung zum Studium befristete Dienstleistungen in der Lehre zu<br />
erbringen. Diese werden in Form <strong>von</strong> Tutorien erbracht, die vom Lehrenden des<br />
künstlerischen Schwerpunktes angeleitet und betreut werden und thematisch im<br />
Zusammenhang mit dem im Rahmen des Graduiertenstudiums durchgeführten künstlerischen<br />
Vorhaben stehen sollen. Ein Tutorium erstreckt sich über die Dauer <strong>von</strong> mindestens zwei<br />
Semestern im Umfang <strong>von</strong> 4 bis 5 SWS.<br />
Sächsische Landesstipendiaten erhalten hier<strong>für</strong> keine Vergütung. Sofern der Meisterschüler<br />
nicht Landesstipendiat ist, kann die Übernahme <strong>von</strong> Dienstleistungen in der Lehre ab der<br />
6. SWS entsprechend der geltenden Vergütungsordnung vergütet werden.<br />
§ § 7<br />
7<br />
Landesstipendien<br />
Landesstipendien<br />
(1) Der Freistaat Sachsen vergibt an besonders qualifizierte Bewerber Landesstipendien nach<br />
Maßgabe des Haushaltsplanes.<br />
(2) Hinsichtlich<br />
- der Dauer und Höhe des Grundstipendiums und des Familienzuschlages,<br />
- der Voraussetzungen <strong>für</strong> den Bezug und die Höhe des Familienzuschlages,<br />
- der Gewährung <strong>von</strong> besonderen Zuwendungen <strong>für</strong> Sach- und Reisekosten sowie <strong>für</strong> die<br />
Auslandszuschläge,<br />
- der Heranziehung <strong>von</strong> mit besonderen Zuwendungen beschafften Arbeitsmitteln und<br />
- des Antrags- und Vergabeverfahrens<br />
wird auf die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) des Sächsischen<br />
Staatsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen vom 14.02.2001<br />
(SächsGVBl. S.144-146) verwiesen.<br />
5
§ § 8<br />
8<br />
In In-Kraft In Kraft Kraft-Treten<br />
Kraft Treten<br />
Diese Studienordnung tritt zum 24.03.2011 in Kraft und gilt <strong>für</strong> Studierende, die nach dem In-<br />
Kraft-Treten erstm<strong>als</strong> in ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse an der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden immatrikuliert werden. Diese Ordnung wird<br />
durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden veröffentlicht.<br />
Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong><br />
Dresden vom 21.03.2011 und der Genehmigung des Rektorates vom 24.03.2011.<br />
Dresden, den 24.03.2011<br />
Prof. Ekkehard Klemm<br />
Rektor<br />
6
Die Die Studienordnung Studienordnung <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse Meisterklasse der<br />
der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden Dresden in in der der Fassung Fassung vom vom 21.03.2011 21.03.2011 21.03.2011 wird<br />
wird<br />
entsprechend entsprechend dem dem Senatsbeschluss Senatsbeschluss vom vom 17.10.2011 17.10.2011 und und der der Genehmigung Genehmigung durch durch das das Rektorat<br />
Rektorat<br />
vom vom 17.10.2011 17.10.2011 17.10.2011 wie wie folgt folgt folgt geändert:<br />
geändert:<br />
- § 3 (2)<br />
Streichung des externen Fachvertreters, da<strong>für</strong> wird statt zwei Fachvertreter auf drei<br />
Fachvertreter erweitert.<br />
- § 6 (3)<br />
letzter Absatz wird gestrichen: Sächsische Landesstipendiaten erhalten hier<strong>für</strong> keine<br />
Vergütung. Sofern der Meisterschüler nicht Landesstipendiat ist, kann die Übernahme <strong>von</strong><br />
Dienstleistungen in der Lehre ab der 6. SWS entsprechend der gelten Vergütungsordnung<br />
vergütet werden.<br />
Dresden, den 01.11.2011<br />
Prof. Ekkehard Klemm<br />
Rektor<br />
7
ANLAGE zur STUDIENORDNUNG<br />
<strong>für</strong> das Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />
der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />
Anforderungen der Aufnahmeprüfungen <strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte:<br />
Orchesterinstrumente Streicher/Harfe<br />
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass<br />
Vier Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Genres, da<strong>von</strong> sind mindestens zwei Werke<br />
auswendig vorzutragen. Im Programm müssen Werke/Sätze aus folgenden Bereichen enthalten<br />
sein:<br />
• Solowerk<br />
• Werk mit virtuosem Charakter<br />
• großes Konzert<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Harfe<br />
Vier Werke unterschiedlicher Stilrichtungen. Im Programm muss enthalten sein:<br />
• Mozart-Konzert<br />
• ein Werk eines französischen Komponisten des 19./20. Jahrhunderts<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl <strong>von</strong> ca. 20 Minuten Dauer.<br />
Orchesterinstrumente Bläser/Schlagzeug<br />
Flöte, Klarinette, Oboe, Trompete, Fagott, Posaune, Horn, Tuba<br />
• Anspruchsvolles und vielfältiges Programm einer Länge <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten<br />
• ein Werk ist auswendig vorzutragen<br />
• zum Programm soll ein Solokonzert gehören<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Schlagzeug (klassisch)<br />
• anspruchsvolles und vielfältiges Programm einer Länge <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten<br />
• ein Werk ist auswendig vorzutragen<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Gesang - Schwerpunkt Oper<br />
• fünf anspruchsvolle Opernarien oder Opernszenen aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />
Sprachbereichen<br />
• da<strong>von</strong> eine Arie in deutscher Sprache und eine Arie <strong>von</strong> Mozart<br />
• ein umfangreiches Rezitativ (kann an eine Arie angebunden sein)<br />
• fünf Lieder nach eigener Wahl<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
8
Gesang - Schwerpunkt Lied/Konzert<br />
60 Minuten Programm, darin enthalten:<br />
• einer oder Teile folgender Liedzyklen (oder einem Zyklus mit vergleichbarem<br />
Schwierigkeitsgrad):<br />
o L. v. Beethoven „An die ferne Geliebte“<br />
o F. Schubert „Die schöne Müllerin“, „Die Winterreise“<br />
o R. Schumann 12 Lieder op. 35, Liederkreis op. 39, „Dichterliebe“ op. 48<br />
o J. Brahms „Die schöne Magelone“ op. 33, „Lieder und Gesänge“ op. 57<br />
o H. Wolf „Italienisches Liederbuch“<br />
o R. Strauss Acht Gedichte op. 10, Lieder op. 68<br />
o A. Berg Sieben frühe Lieder<br />
o A. Schönberg „Das Buch der hängenden Gärten“<br />
• außerdem 20 Minuten Liedprogramm mit Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />
Sprachbereichen<br />
• und zwei Arien aus Oratorium oder Konzert, da<strong>von</strong> eine Arie aus der Bach/Händel-Zeit<br />
Die Prüfung kann mit eigenem Pianisten oder Duopartner erfolgen.<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Kammermusik - Liedklasse <strong>für</strong> Pianisten<br />
• 30 Minuten Liedprogramm mit Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />
Sprachbereichen<br />
• da<strong>von</strong> einer der folgenden Zyklen oder ein Zyklus mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad:<br />
o L. v. Beethoven „An die ferne Geliebte“<br />
o F. Schubert „Die schöne Müllerin“, „Die Winterreise“<br />
o R. Schumann 12 Lieder op. 35, Liederkreis op. 39, „Dichterliebe“ op. 48<br />
o J. Brahms „Die schöne Magelone“ op. 33, „Lieder und Gesänge“ op. 57<br />
o H. Wolf „Italienisches Liederbuch“<br />
o R. Strauss Acht Gedichte op. 10, Lieder op. 68<br />
o A. Berg Sieben frühe Lieder<br />
o A. Schönberg „Das Buch der hängenden Gärten“<br />
Die Prüfung kann nur mit eigenem Sänger oder Gesangsduopartner erfolgen.<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Klavier<br />
• vier vollständige Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen<br />
• alle Werke sind auswendig vorzutragen<br />
Die Prüfungskommission trifft daraus vor Beginn der Prüfung eine Auswahl <strong>von</strong> ca. 20 Minuten<br />
Dauer.<br />
Chordirigieren<br />
Vorbereitetes Dirigat <strong>von</strong> folgenden Werken:<br />
1. R. Ohse: Steh auf, Weib, steh auf (Aus „Zigeunerlieder“ Nr. 1) Dt. Verlag <strong>für</strong> <strong>Musik</strong>, Leipzig;<br />
2. R. Schumann: Im Walde (Weltliche Gesänge);<br />
3. A. Dvořák: Stabat mater - Satz I (Edition Breitkopf);<br />
4. G. Verdi: Finale II aus der Oper „La Traviata“ (ab Largo – Einsatz Germont);<br />
5. G. Puccini: Aus der Oper „La Bohème“ 2. Akt Anfang bis incl. Kinderchor „Parpignol“;<br />
Die Prüfungskommission wählt aus diesem Programm mindestens 3 Teile aus.<br />
9
Orchesterdirigieren<br />
Vorbereitetes Dirigat <strong>von</strong> folgenden Werken:<br />
1. Einleitung und Exposition 1. Satz aus einer der folgenden Sinfonien:<br />
- W. A. Mozart: KV 543, Es-Dur,<br />
- W. A. Mozart: KV 504, D-Dur „Prager Sinfonie“,<br />
- L. v. Beethoven: 4. Sinfonie,<br />
- J. Haydn: Sinfonie Nr. 104<br />
2. eine Sinfonie <strong>von</strong> J. Brahms;<br />
3. G. Puccini „La Bohème“, 1. Akt oder 3. Akt;<br />
4. ein Werk der drei folgenden Wahlstücke:<br />
- I. Strawinsky, Petrushka,<br />
- B. Bartók, Concerto, 4. Satz, Intermezzo interotto<br />
- D. Schostakowitsch, 9. Sinfonie, 1. Satz<br />
Die Prüfungskommission wählt aus diesem Programm mindestens 3 Teile aus.<br />
Komposition<br />
• Einreichung <strong>von</strong> mindestens fünf Kompositionen unterschiedlicher Besetzung, da<strong>von</strong> zwei<br />
mit Ton- oder Bildtonträgern<br />
• Präsentation einer der eingereichten Kompositionen mit Hör- gegebenenfalls auch mit<br />
Video- oder DVD-Material<br />
• Beantwortung <strong>von</strong> Fragen zu den Kompositionen<br />
• Gesamtdauer: 20 Minuten<br />
Jazz/Rock/Pop<br />
Gesang, Klavier/Keyboard, Gitarre, Bass/Kontrabass, Trompete, Saxophon, Posaune,<br />
Schlagzeug<br />
Einreichung eines Konzertprogramms <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten Dauer solistisch oder mit<br />
eigenem Ensemble unter Berücksichtigung<br />
• eines hohen kreativen Anteils (Eigenkompositionen, Arrangements, Improvisationen)<br />
• einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und<br />
der musikalischen Darbietung<br />
• einer bemerkbaren Position <strong>als</strong> „künstlerischer Kopf“ im Spiel mit eigenem Ensemble<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
Akustische Gitarre<br />
Einreichung eines Konzertprogramms <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten Dauer unter Berücksichtigung<br />
einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und der<br />
musikalischen Darbietung.<br />
Dabei bildet das solistische Spiel einen notwendigen Bestandteil der Performance. Darüber hinaus<br />
ist aber auch ein Konzertpart im Ensemble möglich.<br />
Ein kreativer Anteil in Bezug auf die ausgewählte <strong>Musik</strong> (Eigenkompositionen, eigene<br />
Bearbeitungen, Improvisationen) ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung.<br />
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />
10
Komposition/Arrangieren<br />
Bewerberinnen und Bewerber reichen die Partituren (bei mindestens drei Titeln auch die<br />
dazugehörigen Tonträger) <strong>von</strong> fünf verschiedenen Kompositionen/Arrangements ein (darunter<br />
mindestens ein Titel <strong>für</strong> größeres Ensemble, z. B. Bigband und/oder Orchester).<br />
Eine stichpunktartige Übersicht bisheriger musikalischer Aktivitäten und ein Werk- bzw.<br />
Arrangementverzeichnis ist beizufügen.<br />
11
PRÜFUNGSORDNUNG<br />
PRÜFUNGSORDNUNG<br />
PRÜFUNGSORDNUNG<br />
<strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das das Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Meisterklasse<br />
der der der <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden Dresden<br />
Dresden<br />
Aufgrund des Gesetzes über die <strong>Hochschule</strong>n im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz -<br />
SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. 10 des<br />
Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377), erlässt die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden die nachfolgende Prüfungsordnung <strong>als</strong> Satzung.<br />
Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso <strong>für</strong> Personen weiblichen<br />
Geschlechts.<br />
§ § 1<br />
1<br />
Geltungsbereich<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Prüfungsordnung regelt Verfahren, Anforderungen und Inhalt der Prüfung <strong>für</strong> das<br />
Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse.<br />
(2) Sie gilt <strong>für</strong> folgende künstlerischen Schwerpunkte:<br />
Dirigieren,<br />
Gesang,<br />
Jazz/Rock/Pop,<br />
Kammermusik,<br />
Klavier,<br />
Komposition,<br />
Orchesterinstrumente.<br />
§ § § 22<br />
2<br />
Regelstudienzeit. Regelstudienzeit. Studienabschluss<br />
Studienabschluss<br />
(1) Die Regelstudienzeit im Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse umfasst<br />
4 Semester einschließlich der Präsenzzeiten, des Selbststudiums und des Prüfungszeitraumes.<br />
Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) kann in Ausnahmefällen die<br />
Regelstudienzeit auf 6 Semester verlängern. Eine Verlängerung setzt voraus, dass das im<br />
Rahmen des Graduiertenstudiums zu erbringende künstlerische Vorhaben wegen eines<br />
außerordentlichen Umfangs oder wegen dringend notwendiger und ungewöhnlich<br />
umfangreicher Auslandsaufenthalte nicht innerhalb der Regelstudienzeit des<br />
Graduiertenstudiums nach Satz 1 abgeschlossen werden kann.<br />
(2) Das Studium wird mit einer Präsentation der künstlerischen Fähigkeiten im Rahmen einer<br />
repräsentativen öffentlichen Konzertveranstaltung (Meisterklassenexamen) abgeschlossen.<br />
§ § 3<br />
3<br />
Meldefrist<br />
Meldefrist<br />
Die Meldefristen werden im jeweiligen Rahmenzeitplan der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Weber</strong> Dresden durch Aushang bekannt gegeben.<br />
12
§ § 4<br />
4<br />
Graduiertenkommission Graduiertenkommission (künstlerische (künstlerische Meisterklasse)<br />
Meisterklasse)<br />
Zuständig <strong>für</strong> die Organisation der Prüfungen ist die Graduiertenkommission (künstlerische<br />
Meisterklasse). Sie erledigt die ihr durch die Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen<br />
Aufgaben und achtet darauf, dass deren Bestimmungen eingehalten werden.<br />
§ § 5<br />
5<br />
Abschlussprüfungskommission<br />
Abschlussprüfungskommission<br />
(1) Die Abschlussprüfungskommission <strong>für</strong> das Meisterklassenexamen besteht aus:<br />
- dem Dekan bzw. Prodekan der betreffenden Fakultät <strong>als</strong> Vorsitzenden,<br />
- mindestens drei Prüfern, die das zu prüfende Fach vertreten und<br />
- zwei Prüfern, die andere künstlerische Fächer <strong>als</strong> das zu prüfende vertreten.<br />
Der Dekan bzw. Prodekan wird entsprechend der <strong>von</strong> ihm vertretenen Fachrichtung einer der<br />
beiden vorgenannten Kategorien zugeordnet.<br />
Die Prüfer werden auf Vorschlag der Studiendekane durch den Rektor im Benehmen mit der<br />
Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) eingesetzt. Die Abschlussprüfungskommission<br />
ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Sie entscheidet<br />
mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
(2) Bis zu zwei Mitglieder der Abschlussprüfungskommission können, soweit sie die<br />
Voraussetzungen <strong>als</strong> Prüfer erfüllen, auch <strong>von</strong> außerhalb der <strong>Hochschule</strong> kommen.<br />
(3) Die Mitglieder der Abschlussprüfungskommission und deren Stellvertreter unterliegen der<br />
Amtsverschwiegenheit. Sie sind durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />
§ 6<br />
Meldung Meldung und und Zulassung<br />
Zulassung<br />
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt unter Beachtung der Meldefrist<br />
schriftlich beim Vorsitzenden der Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse).<br />
(2) Dem Antrag sind der Nachweis über erbrachte Dienstleistungen in der Lehre (Tutorien), die<br />
erfolgte Praxistätigkeit (Konzerte, Operninszenierungen, Wettbewerbsteilnahmen, Produktion<br />
<strong>von</strong> Tonträgern) sowie die entsprechenden Programme und Themen laut<br />
Prüfungsanforderungen (siehe Anlage) beizufügen.<br />
(3) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Vorsitzende der<br />
Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse).<br />
(4) Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist zu versagen, wenn die unter Abs. 2 genannten<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. die Meldefrist aus einem Grund, den der Kandidat zu<br />
vertreten hat, nicht eingehalten wurde.<br />
§ 7<br />
Umfang Umfang und und Durchführung Durchführung der der Abschlussprüfung<br />
Abschlussprüfung<br />
(1) Die Abschlussprüfung umfasst bis zu zwei Prüfungsteile. Die spezifischen Anforderungen<br />
<strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte ergeben sich aus der Anlage dieser<br />
Prüfungsordnung.<br />
(2) Die Abschlussprüfung ist öffentlich. (vgl. § 2 Abs. 2 dieser Prüfungsordnung)<br />
13
§ § 8<br />
8<br />
Bewertung Bewertung Bewertung der Prüfungsleistungen<br />
Die Abschlussprüfungskommission bewertet das Meisterklassenexamen mit den Kategorien<br />
- „erfolgreich abgelegt“<br />
- „nicht bestanden”.<br />
§ 9<br />
Prüfungsniederschrift<br />
Prüfungsniederschrift<br />
Prüfungsniederschrift<br />
Über die Prüfung ist eine Niederschrift mit folgenden Angaben zu fertigen:<br />
- Art der Prüfung,<br />
- Persönliche Daten des Kandidaten,<br />
- Tag und Art der Prüfung,<br />
- Dauer und Inhalt der Prüfung,<br />
- Bewertung,<br />
- Besondere Vorkommnisse,<br />
- Unterschriften der Mitglieder der Abschlussprüfungskommission.<br />
§ § 10<br />
10<br />
Wiederholung Wiederholung dder<br />
d er Prüfungen<br />
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb <strong>von</strong> vier Semestern nach Abschluss der<br />
Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt <strong>als</strong> nicht bestanden. Eine nicht bestandene<br />
Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist<br />
gilt sie <strong>als</strong> nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf<br />
Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist<br />
nicht zulässig.<br />
§ § 11<br />
11<br />
Versäumnis. Versäumnis. Rücktritt. Rücktritt. Täusch Täuschung. Täusch ung. Ordnungsverstoß<br />
Ordnungsverstoß<br />
(1) Eine Prüfungsleistung gilt <strong>als</strong> mit „nicht bestanden” bewertet, wenn der Kandidat zu einem<br />
Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne<br />
triftige Gründe <strong>von</strong> der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung<br />
nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.<br />
(2) Die <strong>für</strong> den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der<br />
Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) unverzüglich schriftlich angezeigt und<br />
glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten kann die Vorlage eines ärztlichen<br />
Attestes verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.<br />
Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Falle anzurechnen.<br />
(3) Versucht ein Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung<br />
nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung <strong>als</strong> mit „nicht<br />
bestanden” bewertet.<br />
Ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann <strong>von</strong> den jeweiligen<br />
Prüfern oder Aufsichtsführenden <strong>von</strong> der Fortsetzung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen<br />
werden. In diesem Falle gilt die betreffende Prüfungsleistung <strong>als</strong> mit „nicht bestanden” bewertet.<br />
14
(4) Die Entscheidung nach den Absätzen 1 bis 2 trifft die jeweilige Abschlussprüfungskommission.<br />
Belastende Entscheidungen sind dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu<br />
begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der Kandidat kann innerhalb <strong>von</strong><br />
einem Monat verlangen, dass die Entscheidungen <strong>von</strong> der Graduiertenkommission (künstlerische<br />
Meisterklasse) geprüft werden. Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse)<br />
entscheidet endgültig.<br />
§ § 12<br />
12<br />
Urkunde<br />
Urkunde<br />
(1) Wurde die Abschlussprüfung mit „erfolgreich abgelegt” bewertet, erhält der Graduierte eine<br />
Urkunde mit der Nennung des künstlerischen Schwerpunktes, der erreichten Gesamtnote und<br />
dem Prüfungsdatum (Datum des Meisterklassenexamens).<br />
(2) Die Urkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong><br />
<strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden versehen. Zusätzlich wird dem Studierenden eine Übersetzung<br />
der Urkunde in englischer Sprache ausgehändigt.<br />
§ § 13<br />
13<br />
Ungültigkeit Ungültigkeit der der Prüfungen Prüfungen<br />
Prüfungen<br />
(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der<br />
Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann die Graduiertenkommission (künstlerische<br />
Meisterklasse) nachträglich die Prüfung ganz oder teilweise <strong>für</strong> „nicht bestanden” erklären.<br />
(2) Waren die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der<br />
Kandidat hierüber täuschen wollte und wird die Tatsache erst nach Aushändigung der<br />
Urkunde bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung behoben. Hat der<br />
Kandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet die<br />
Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) unter Beachtung der allgemeinen<br />
verwaltungsrechtlichen Grundsätze.<br />
(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
(4) Die unrichtige Urkunde ist einzuziehen und gegebenenfalls eine neue zu erteilen.<br />
§ § 14<br />
14<br />
Einsicht Einsicht in in die die Prüfungsakten<br />
Prüfungsakten<br />
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Prüfling auf Antrag in<br />
angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen<br />
Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.<br />
15
§ § 15<br />
15<br />
In In-Kraft In Kraft Kraft-Treten<br />
Kraft Treten<br />
Diese Prüfungsordnung tritt zum 24.03.2011 in Kraft und gilt <strong>für</strong> Studierende, die nach dem In-<br />
Kraft-Treten erstm<strong>als</strong> in ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse an der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden immatrikuliert werden. Die Ordnung wird<br />
durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden veröffentlicht.<br />
Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong><br />
Dresden vom 21.03.2011 und der Genehmigung des Rektorates vom 24.03.2011.<br />
Dresden, den 24.03.2011<br />
Prof. Ekkehard Klemm<br />
Rektor<br />
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ANLAGE ANLAGE zur zur PRÜFUN PRÜFUNGSORDNUNG<br />
PRÜFUN GSORDNUNG<br />
<strong>für</strong> <strong>für</strong> das das Künstlerische Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Meisterklasse<br />
der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />
Dresden<br />
________________________________________________________________<br />
Orchesterinstrumente<br />
Der Meisterklassenstudent gestaltet einen öffentlichen Soloabend mit anspruchsvollem<br />
Programm (ca. 90 Minuten).<br />
Gesang<br />
(1) Der Meisterklassenstudent wirkt bei einer Hochschulinszenierung oder<br />
einem Podium der Konzertklasse mit.<br />
(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet einen Vortragsabend mit einem anspruchsvollen<br />
Programm, dessen Schwerpunkt (Oper oder Konzert) er selbst wählt (ca. 60 Minuten).<br />
Orchesterdirigieren<br />
(1) Der Meisterklassenstudent dirigiert ein Sinfoniekonzert oder eine Oper (Dauer ca. 60<br />
Minuten).<br />
(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet eine öffentliche Probe.<br />
Chordirigieren<br />
(1) Der Meisterklassenstudent dirigiert ein Chorkonzert (mit Chor und Orchester), Dauer ca. 60<br />
Minuten.<br />
(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet eine öffentliche Chorprobe.<br />
Kammermusik<br />
Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert mit anspruchsvollem Programm (ca.<br />
60 bis 90 Minuten).<br />
Klavier<br />
Der Meisterklassenstudent gestaltet einen öffentlichen Klavierabend mit anspruchsvollem<br />
Programm (ca. 90 Minuten).<br />
Jazz/Rock/Pop<br />
Sänger/Instrumentalisten<br />
Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert, das er selbst organisiert und in dem<br />
er sich <strong>als</strong> Solist, Improvisator, Leiter, Arrangeur und/oder Komponist und Programmgestalter<br />
präsentiert.<br />
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Komposition/Arrangieren<br />
(1) Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert, das er selbst organisiert, mit<br />
eigenen Kompositionen/Arrangements.<br />
(2) Zusätzlich ist eine Komposition/ein Arrangement-Block <strong>für</strong> größere Besetzung (Bigband<br />
und/oder Orchester) vorzulegen.<br />
Komposition<br />
(1) Der Meisterklassenstudent legt die Partitur eines größeren Abschlusswerkes <strong>für</strong> Orchester<br />
bzw. Ensemble – in dem auch Solisten, Chor bzw. Elektronik hinzutreten können – (Dauer ca.<br />
15 Minuten) vor und gibt dazu eine mündliche analytische Darstellung.<br />
(2) Der Meisterklassenstudent beteiligt sich mit einem während seines Studiums entstandenen<br />
Kammermusikwerk an einem öffentlichen Konzert.<br />
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