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HOCHSCHULE HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR MUSIK<br />

MUSIK<br />

CARL CARL MARIA MARIA MARIA VON VON WEBER<br />

WEBER<br />

DRESDEN<br />

DRESDEN<br />

_____________________________________________________<br />

_____________________________________________________<br />

Studienordnung Studienordnung<br />

Prüfungsordnung<br />

Prüfungsordnung<br />

Künstlerisches Künstlerisches Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />

Meisterklasse<br />

Fas Fassung Fas<br />

sung vom 21.03.2011<br />

21.03.2011<br />

mit mit 1. 1. Änderung Änderung vom vom 01.11.2011<br />

01.11.2011


Herausgeber: <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />

Wettiner Platz 13, 01067 Dresden, Tel. 0351/49236-0, Fax: 0351/4923657<br />

Postanschrift: PF 120039, 01001 Dresden


<strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />

Dresden<br />

Studienordnung Studienordnung<br />

Prüfungsordnung<br />

Künstlerisches Künstlerisches Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />

Meisterklasse<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Studienordnung 02<br />

Anlage zur Studienordnung 07<br />

Prüfungsordnung 11<br />

Anlage zur Prüfungsordnung 16


STUDIENORDNUNG<br />

STUDIENORDNUNG<br />

<strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das das Künstlerische Künstlerische Künstlerische Gr Graduiertenstudium Gr aduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse<br />

Meisterklasse<br />

der der <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />

Dresden<br />

Aufgrund des Gesetzes über die <strong>Hochschule</strong>n im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz -<br />

SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. 10 des<br />

Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377), erlässt die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden die nachfolgende Studienordnung <strong>als</strong> Satzung.<br />

In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen <strong>für</strong><br />

Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.<br />

§ § 1<br />

1<br />

Geltungsbereich<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung <strong>für</strong> das Künstlerische<br />

Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse Inhalt und Aufbau dieses Studiums.<br />

(2) Sie gilt <strong>für</strong> die künstlerischen Schwerpunkte<br />

Dirigieren,<br />

Gesang,<br />

Jazz/Rock/Pop,<br />

Kammermusik,<br />

Klavier,<br />

Komposition,<br />

Orchesterinstrumente.<br />

§ § 2<br />

2<br />

Studienvoraussetzungen. Studienvoraussetzungen. Zulassung Zulassung<br />

Zulassung<br />

(1) Die Bewerbung um ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3.Zyklus) Meisterklasse setzt<br />

i. d. R. einen Hochschulabschluss mindestens mit Diplom-, Magister-, Mastergrad oder<br />

Staatsexamen sowie das Bestehen einer Aufnahmeprüfung voraus.<br />

Inhaber des Bachelorgrades einer Universität oder einer gleichgestellten <strong>Hochschule</strong> können<br />

gemäß § 40 Abs.1 S. 5 SächsHSG auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Zuge einer<br />

Eignungsfeststellung zugelassen werden. Diese wird im Rahmen der Aufnahmeprüfung<br />

getroffen.<br />

(2) Bewerbungen erfolgen online unter Verwendung des Bewerbungsformulars der <strong>Hochschule</strong><br />

1. zur Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> das folgende Wintersemester bis zum 31. März desselben Jahres;<br />

2. zur Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> das folgende Sommersemester bis zum 15. November des<br />

Vorjahres.<br />

(3) Bewerbungen, die aus Gründen, die die Bewerber zu vertreten haben, nicht innerhalb der<br />

Meldefrist eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Bearbeitung.<br />

(4) Mit dem Bewerbungsformular <strong>für</strong> die Aufnahmeprüfung sind folgende Unterlagen<br />

einzureichen:<br />

1. ein Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf.<br />

praktische Ausbildung/Tätigkeit;<br />

2. ein Passbild des Bewerbers;<br />

3. (eine) amtlich beglaubigte Kopie(n) des letzten akademischen Abschlusszeugnisses;<br />

2


4. eine Erklärung, ob der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen<br />

deutschen <strong>Musik</strong>hochschule eingeschrieben ist;<br />

5. der Nachweis der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr i. H. v. 30,00 €;<br />

6. ein ausreichend frankierter Rückumschlag.<br />

7. die Angabe des <strong>für</strong> die Aufnahmeprüfung vorbereiteten Programms in zweifacher<br />

Ausfertigung (siehe Anlage zur Studienordnung);<br />

8. Gutachten <strong>von</strong> zwei ausgewiesenen Künstlerpersönlichkeiten und<br />

9. die Darlegung beabsichtigter künstlerischer Vorhaben während des Künstlerischen<br />

Graduiertenstudiums (3. Zyklus) Meisterklasse in ausführlicher Form.<br />

Sie können weiterhin enthalten:<br />

- weitere Gutachten, Rezensionen, Berichte, Veröffentlichungen u. a.,<br />

- einen Tonträger oder eine DVD mit einer eigenen künstlerischen Darbietung<br />

(5) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) entscheidet aufgrund der Aktenlage<br />

über die Einladung zur Aufnahmeprüfung.<br />

(6) Bei unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichten Bewerbungen besteht kein<br />

Rechtsanspruch auf Bearbeitung bzw. Rücksendung.<br />

§ § 3<br />

3<br />

Aufnahmeprüfung<br />

Aufnahmeprüfung<br />

(1) Die Zulassung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse erfolgt über<br />

eine Aufnahmeprüfung.<br />

(2) Die Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) besteht aus:<br />

- einem Rektoratsmitglied,<br />

- einem Dekan bzw. Prodekan,<br />

- einem externen Fachvertreter,<br />

- einem Professor bzw. künstlerischen Mitarbeiter aus der Graduiertenkommission,<br />

- zwei Fachvertretern,<br />

- einem Studierenden aus der Meisterklasse.<br />

Den Vorsitz führt das Rektoratsmitglied. Die Kommissionsmitglieder werden vom Rektor im<br />

Benehmen mit der Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) eingesetzt.<br />

Studentische Vertreter werden vom Studierendenrat benannt.<br />

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei der Bewertung <strong>von</strong> Bewerbern, die zuletzt <strong>von</strong> einem der<br />

Kommissionsmitglieder im künstlerischen Schwerpunkt regelmäßig unterrichtet wurden,<br />

dürfen die betreffenden Kommissionsmitglieder nicht stimmberechtigt mitwirken. Die<br />

Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) ist beschlussfähig, wenn die<br />

Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.<br />

(3) Die Aufnahmeprüfung findet ausschließlich im künstlerischen Schwerpunktfach statt. Der<br />

Vorsitzende wählt gegebenenfalls in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern Teile aus<br />

dem vorbereiteten Programm aus. (Dauer des Vorspiels: nicht über 20 Minuten)<br />

Die spezifischen Anforderungen <strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte ergeben sich<br />

aus der Anlage dieser Studienordnung.<br />

(4) Die Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) spricht eine Empfehlung<br />

zur Aufnahme des Bewerbers ins Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />

aus, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder <strong>für</strong> eine solche Empfehlung votiert. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

3


(5) Die Mitglieder der Aufnahmeprüfungskommission (künstlerische Meisterklasse) und deren<br />

Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sie sind durch den Vorsitzenden zur<br />

Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

§ § 4<br />

4<br />

Graduiertenkommission Graduiertenkommission (künstlerische (künstlerische Meisterklasse)<br />

Meisterklasse)<br />

Meisterklasse)<br />

(1) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) entscheidet über die Einladung zur<br />

Aufnahmeprüfung und die Zulassung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3.Zyklus)<br />

Meisterklasse.<br />

Im Falle der Vergabe <strong>von</strong> Landesstipendien entscheidet sie über deren Zuerkennung an<br />

Studierende des Künstlerischen Graduiertenstudiums (3.Zyklus) Meisterklasse.<br />

(2) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) besteht aus:<br />

- dem Rektor <strong>als</strong> Vorsitzenden,<br />

- dem Prorektor <strong>für</strong> Lehre und Studium,<br />

- beiden Dekanen der Fakultäten,<br />

- drei weiteren Hochschullehrern,<br />

- einem künstlerischen Mitarbeiter und<br />

- einem Studierenden aus der Meisterklasse.<br />

(3) Rektoratsmitglieder und Dekane sind Kommissionsmitglieder qua Amt und können qua Amt<br />

vertreten werden. Das studentische Mitglied und ein Vertreter werden vom Studierendenrat<br />

benannt und vom Senat bestellt. Die übrigen Kommissionsmitglieder und deren Vertreter<br />

werden vom Senat gewählt und bestellt. Die Amtszeit der vom Senat bestellten<br />

Kommissionsmitglieder beträgt 3 Jahre, die des studentischen Mitgliedes und seines<br />

Vertreters 1 Jahr. Dekane, Hochschullehrer und Mitarbeiter sollen jeweils unterschiedliche<br />

Fachgebiete vertreten. Im Einzelfall können sachverständige Mitglieder der <strong>Hochschule</strong> zur<br />

Beratung hinzugezogen werden.<br />

(4) Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) ist beschlussfähig, wenn der<br />

Vorsitzende und die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher<br />

Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 3 Abs. 5 dieser<br />

Studienordnung gilt entsprechend. Entscheidungen über die Einladung zur Aufnahmeprüfung<br />

gemäß § 2 Abs. 5 dieser Ordnung sowie über die Vergabe <strong>von</strong> Landesstipendien gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 sowie § 7 dieser Ordnung können auch im Umlaufverfahren getroffen werden.<br />

§ § 5<br />

5<br />

Studienbeginn. Studienbeginn. Studienbeginn. Regelstudienzeit. Regelstudienzeit. St Studienziel St udienziel<br />

(1) Das Studium kann sowohl zum Wintersemester <strong>als</strong> auch zum Sommersemester<br />

aufgenommen werden.<br />

(2) Die Regelstudienzeit im Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse umfasst<br />

4 Semester einschließlich der Präsenzzeiten, des Selbststudiums und des Prüfungszeitraumes.<br />

Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) kann in Ausnahmefällen die<br />

Regelstudienzeit auf 6 Semester verlängern. Eine Verlängerung setzt voraus, dass das<br />

Meisterklassenvorhaben wegen eines außerordentlichen Umfangs oder wegen dringend<br />

notwendiger und ungewöhnlich umfangreicher Auslandsaufenthalte nicht innerhalb der<br />

Regelstudienzeit des Graduiertenstudiums nach Satz 1 abgeschlossen werden kann.<br />

(3) Das Studium wird mit einer Präsentation der künstlerischen Fähigkeiten im Rahmen einer<br />

repräsentativen öffentlichen Konzertveranstaltung (Meisterklassenexamen) abgeschlossen.<br />

4


§ § 6<br />

6<br />

Studieninhalt<br />

Studieninhalt<br />

(1) Das Studium vertieft und spezialisiert die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den<br />

Bereichen Aufführung bzw. Komposition, Reflexion und Unterrichten mit dem Ziel einer<br />

vielseitigen Persönlichkeitsbildung mit herausragendem künstlerischem Profil. Es dient der<br />

Förderung eigenständiger künstlerischer Entwicklungsvorhaben und der Vorbereitung auf eine<br />

solistische Berufstätigkeit. Das Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />

gibt Gelegenheit, Aufgaben in der Hochschullehre wahrzunehmen und im Rahmen eines<br />

Tutoriums die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln.<br />

(2) Konzept und Durchführung des Studiums werden in einem individuellen Studienprogramm<br />

(künstlerisches Vorhaben) zu Beginn des Studiums vom Studierenden und dem oder den<br />

diesen im künstlerischen Schwerpunkt unterrichtenden Mitgliedern des Lehrkörpers<br />

gemeinsam festgelegt. Im Studienprogramm enthalten sind 1,5 SWS Unterricht im<br />

künstlerischen Schwerpunkt. Darüber hinaus werden weitere zu erbringende Leistungen wie<br />

Vorspiele, Konzerte und Wettbewerbsteilnahmen vereinbart. Den Schwerpunkt ergänzende<br />

Studienfächer und Zusatzfächer können auf Antrag gewährt werden.<br />

(3) Im Rahmen des Studiums besteht die Möglichkeit und ab dem 3. Fachsemester die<br />

Verpflichtung, in Ergänzung zum Studium befristete Dienstleistungen in der Lehre zu<br />

erbringen. Diese werden in Form <strong>von</strong> Tutorien erbracht, die vom Lehrenden des<br />

künstlerischen Schwerpunktes angeleitet und betreut werden und thematisch im<br />

Zusammenhang mit dem im Rahmen des Graduiertenstudiums durchgeführten künstlerischen<br />

Vorhaben stehen sollen. Ein Tutorium erstreckt sich über die Dauer <strong>von</strong> mindestens zwei<br />

Semestern im Umfang <strong>von</strong> 4 bis 5 SWS.<br />

Sächsische Landesstipendiaten erhalten hier<strong>für</strong> keine Vergütung. Sofern der Meisterschüler<br />

nicht Landesstipendiat ist, kann die Übernahme <strong>von</strong> Dienstleistungen in der Lehre ab der<br />

6. SWS entsprechend der geltenden Vergütungsordnung vergütet werden.<br />

§ § 7<br />

7<br />

Landesstipendien<br />

Landesstipendien<br />

(1) Der Freistaat Sachsen vergibt an besonders qualifizierte Bewerber Landesstipendien nach<br />

Maßgabe des Haushaltsplanes.<br />

(2) Hinsichtlich<br />

- der Dauer und Höhe des Grundstipendiums und des Familienzuschlages,<br />

- der Voraussetzungen <strong>für</strong> den Bezug und die Höhe des Familienzuschlages,<br />

- der Gewährung <strong>von</strong> besonderen Zuwendungen <strong>für</strong> Sach- und Reisekosten sowie <strong>für</strong> die<br />

Auslandszuschläge,<br />

- der Heranziehung <strong>von</strong> mit besonderen Zuwendungen beschafften Arbeitsmitteln und<br />

- des Antrags- und Vergabeverfahrens<br />

wird auf die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) des Sächsischen<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen vom 14.02.2001<br />

(SächsGVBl. S.144-146) verwiesen.<br />

5


§ § 8<br />

8<br />

In In-Kraft In Kraft Kraft-Treten<br />

Kraft Treten<br />

Diese Studienordnung tritt zum 24.03.2011 in Kraft und gilt <strong>für</strong> Studierende, die nach dem In-<br />

Kraft-Treten erstm<strong>als</strong> in ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse an der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden immatrikuliert werden. Diese Ordnung wird<br />

durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden veröffentlicht.<br />

Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong><br />

Dresden vom 21.03.2011 und der Genehmigung des Rektorates vom 24.03.2011.<br />

Dresden, den 24.03.2011<br />

Prof. Ekkehard Klemm<br />

Rektor<br />

6


Die Die Studienordnung Studienordnung <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Zyklus) Meisterklasse Meisterklasse der<br />

der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden Dresden in in der der Fassung Fassung vom vom 21.03.2011 21.03.2011 21.03.2011 wird<br />

wird<br />

entsprechend entsprechend dem dem Senatsbeschluss Senatsbeschluss vom vom 17.10.2011 17.10.2011 und und der der Genehmigung Genehmigung durch durch das das Rektorat<br />

Rektorat<br />

vom vom 17.10.2011 17.10.2011 17.10.2011 wie wie folgt folgt folgt geändert:<br />

geändert:<br />

- § 3 (2)<br />

Streichung des externen Fachvertreters, da<strong>für</strong> wird statt zwei Fachvertreter auf drei<br />

Fachvertreter erweitert.<br />

- § 6 (3)<br />

letzter Absatz wird gestrichen: Sächsische Landesstipendiaten erhalten hier<strong>für</strong> keine<br />

Vergütung. Sofern der Meisterschüler nicht Landesstipendiat ist, kann die Übernahme <strong>von</strong><br />

Dienstleistungen in der Lehre ab der 6. SWS entsprechend der gelten Vergütungsordnung<br />

vergütet werden.<br />

Dresden, den 01.11.2011<br />

Prof. Ekkehard Klemm<br />

Rektor<br />

7


ANLAGE zur STUDIENORDNUNG<br />

<strong>für</strong> das Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse<br />

der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />

Anforderungen der Aufnahmeprüfungen <strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte:<br />

Orchesterinstrumente Streicher/Harfe<br />

Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass<br />

Vier Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Genres, da<strong>von</strong> sind mindestens zwei Werke<br />

auswendig vorzutragen. Im Programm müssen Werke/Sätze aus folgenden Bereichen enthalten<br />

sein:<br />

• Solowerk<br />

• Werk mit virtuosem Charakter<br />

• großes Konzert<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Harfe<br />

Vier Werke unterschiedlicher Stilrichtungen. Im Programm muss enthalten sein:<br />

• Mozart-Konzert<br />

• ein Werk eines französischen Komponisten des 19./20. Jahrhunderts<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl <strong>von</strong> ca. 20 Minuten Dauer.<br />

Orchesterinstrumente Bläser/Schlagzeug<br />

Flöte, Klarinette, Oboe, Trompete, Fagott, Posaune, Horn, Tuba<br />

• Anspruchsvolles und vielfältiges Programm einer Länge <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten<br />

• ein Werk ist auswendig vorzutragen<br />

• zum Programm soll ein Solokonzert gehören<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Schlagzeug (klassisch)<br />

• anspruchsvolles und vielfältiges Programm einer Länge <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten<br />

• ein Werk ist auswendig vorzutragen<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Gesang - Schwerpunkt Oper<br />

• fünf anspruchsvolle Opernarien oder Opernszenen aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />

Sprachbereichen<br />

• da<strong>von</strong> eine Arie in deutscher Sprache und eine Arie <strong>von</strong> Mozart<br />

• ein umfangreiches Rezitativ (kann an eine Arie angebunden sein)<br />

• fünf Lieder nach eigener Wahl<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

8


Gesang - Schwerpunkt Lied/Konzert<br />

60 Minuten Programm, darin enthalten:<br />

• einer oder Teile folgender Liedzyklen (oder einem Zyklus mit vergleichbarem<br />

Schwierigkeitsgrad):<br />

o L. v. Beethoven „An die ferne Geliebte“<br />

o F. Schubert „Die schöne Müllerin“, „Die Winterreise“<br />

o R. Schumann 12 Lieder op. 35, Liederkreis op. 39, „Dichterliebe“ op. 48<br />

o J. Brahms „Die schöne Magelone“ op. 33, „Lieder und Gesänge“ op. 57<br />

o H. Wolf „Italienisches Liederbuch“<br />

o R. Strauss Acht Gedichte op. 10, Lieder op. 68<br />

o A. Berg Sieben frühe Lieder<br />

o A. Schönberg „Das Buch der hängenden Gärten“<br />

• außerdem 20 Minuten Liedprogramm mit Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />

Sprachbereichen<br />

• und zwei Arien aus Oratorium oder Konzert, da<strong>von</strong> eine Arie aus der Bach/Händel-Zeit<br />

Die Prüfung kann mit eigenem Pianisten oder Duopartner erfolgen.<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Kammermusik - Liedklasse <strong>für</strong> Pianisten<br />

• 30 Minuten Liedprogramm mit Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen und<br />

Sprachbereichen<br />

• da<strong>von</strong> einer der folgenden Zyklen oder ein Zyklus mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad:<br />

o L. v. Beethoven „An die ferne Geliebte“<br />

o F. Schubert „Die schöne Müllerin“, „Die Winterreise“<br />

o R. Schumann 12 Lieder op. 35, Liederkreis op. 39, „Dichterliebe“ op. 48<br />

o J. Brahms „Die schöne Magelone“ op. 33, „Lieder und Gesänge“ op. 57<br />

o H. Wolf „Italienisches Liederbuch“<br />

o R. Strauss Acht Gedichte op. 10, Lieder op. 68<br />

o A. Berg Sieben frühe Lieder<br />

o A. Schönberg „Das Buch der hängenden Gärten“<br />

Die Prüfung kann nur mit eigenem Sänger oder Gesangsduopartner erfolgen.<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Klavier<br />

• vier vollständige Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen<br />

• alle Werke sind auswendig vorzutragen<br />

Die Prüfungskommission trifft daraus vor Beginn der Prüfung eine Auswahl <strong>von</strong> ca. 20 Minuten<br />

Dauer.<br />

Chordirigieren<br />

Vorbereitetes Dirigat <strong>von</strong> folgenden Werken:<br />

1. R. Ohse: Steh auf, Weib, steh auf (Aus „Zigeunerlieder“ Nr. 1) Dt. Verlag <strong>für</strong> <strong>Musik</strong>, Leipzig;<br />

2. R. Schumann: Im Walde (Weltliche Gesänge);<br />

3. A. Dvořák: Stabat mater - Satz I (Edition Breitkopf);<br />

4. G. Verdi: Finale II aus der Oper „La Traviata“ (ab Largo – Einsatz Germont);<br />

5. G. Puccini: Aus der Oper „La Bohème“ 2. Akt Anfang bis incl. Kinderchor „Parpignol“;<br />

Die Prüfungskommission wählt aus diesem Programm mindestens 3 Teile aus.<br />

9


Orchesterdirigieren<br />

Vorbereitetes Dirigat <strong>von</strong> folgenden Werken:<br />

1. Einleitung und Exposition 1. Satz aus einer der folgenden Sinfonien:<br />

- W. A. Mozart: KV 543, Es-Dur,<br />

- W. A. Mozart: KV 504, D-Dur „Prager Sinfonie“,<br />

- L. v. Beethoven: 4. Sinfonie,<br />

- J. Haydn: Sinfonie Nr. 104<br />

2. eine Sinfonie <strong>von</strong> J. Brahms;<br />

3. G. Puccini „La Bohème“, 1. Akt oder 3. Akt;<br />

4. ein Werk der drei folgenden Wahlstücke:<br />

- I. Strawinsky, Petrushka,<br />

- B. Bartók, Concerto, 4. Satz, Intermezzo interotto<br />

- D. Schostakowitsch, 9. Sinfonie, 1. Satz<br />

Die Prüfungskommission wählt aus diesem Programm mindestens 3 Teile aus.<br />

Komposition<br />

• Einreichung <strong>von</strong> mindestens fünf Kompositionen unterschiedlicher Besetzung, da<strong>von</strong> zwei<br />

mit Ton- oder Bildtonträgern<br />

• Präsentation einer der eingereichten Kompositionen mit Hör- gegebenenfalls auch mit<br />

Video- oder DVD-Material<br />

• Beantwortung <strong>von</strong> Fragen zu den Kompositionen<br />

• Gesamtdauer: 20 Minuten<br />

Jazz/Rock/Pop<br />

Gesang, Klavier/Keyboard, Gitarre, Bass/Kontrabass, Trompete, Saxophon, Posaune,<br />

Schlagzeug<br />

Einreichung eines Konzertprogramms <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten Dauer solistisch oder mit<br />

eigenem Ensemble unter Berücksichtigung<br />

• eines hohen kreativen Anteils (Eigenkompositionen, Arrangements, Improvisationen)<br />

• einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und<br />

der musikalischen Darbietung<br />

• einer bemerkbaren Position <strong>als</strong> „künstlerischer Kopf“ im Spiel mit eigenem Ensemble<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

Akustische Gitarre<br />

Einreichung eines Konzertprogramms <strong>von</strong> mindestens 45 Minuten Dauer unter Berücksichtigung<br />

einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und der<br />

musikalischen Darbietung.<br />

Dabei bildet das solistische Spiel einen notwendigen Bestandteil der Performance. Darüber hinaus<br />

ist aber auch ein Konzertpart im Ensemble möglich.<br />

Ein kreativer Anteil in Bezug auf die ausgewählte <strong>Musik</strong> (Eigenkompositionen, eigene<br />

Bearbeitungen, Improvisationen) ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung.<br />

Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.<br />

10


Komposition/Arrangieren<br />

Bewerberinnen und Bewerber reichen die Partituren (bei mindestens drei Titeln auch die<br />

dazugehörigen Tonträger) <strong>von</strong> fünf verschiedenen Kompositionen/Arrangements ein (darunter<br />

mindestens ein Titel <strong>für</strong> größeres Ensemble, z. B. Bigband und/oder Orchester).<br />

Eine stichpunktartige Übersicht bisheriger musikalischer Aktivitäten und ein Werk- bzw.<br />

Arrangementverzeichnis ist beizufügen.<br />

11


PRÜFUNGSORDNUNG<br />

PRÜFUNGSORDNUNG<br />

PRÜFUNGSORDNUNG<br />

<strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> das das das Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Meisterklasse<br />

der der der <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden Dresden<br />

Dresden<br />

Aufgrund des Gesetzes über die <strong>Hochschule</strong>n im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz -<br />

SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. 10 des<br />

Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377), erlässt die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden die nachfolgende Prüfungsordnung <strong>als</strong> Satzung.<br />

Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso <strong>für</strong> Personen weiblichen<br />

Geschlechts.<br />

§ § 1<br />

1<br />

Geltungsbereich<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Prüfungsordnung regelt Verfahren, Anforderungen und Inhalt der Prüfung <strong>für</strong> das<br />

Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse.<br />

(2) Sie gilt <strong>für</strong> folgende künstlerischen Schwerpunkte:<br />

Dirigieren,<br />

Gesang,<br />

Jazz/Rock/Pop,<br />

Kammermusik,<br />

Klavier,<br />

Komposition,<br />

Orchesterinstrumente.<br />

§ § § 22<br />

2<br />

Regelstudienzeit. Regelstudienzeit. Studienabschluss<br />

Studienabschluss<br />

(1) Die Regelstudienzeit im Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse umfasst<br />

4 Semester einschließlich der Präsenzzeiten, des Selbststudiums und des Prüfungszeitraumes.<br />

Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) kann in Ausnahmefällen die<br />

Regelstudienzeit auf 6 Semester verlängern. Eine Verlängerung setzt voraus, dass das im<br />

Rahmen des Graduiertenstudiums zu erbringende künstlerische Vorhaben wegen eines<br />

außerordentlichen Umfangs oder wegen dringend notwendiger und ungewöhnlich<br />

umfangreicher Auslandsaufenthalte nicht innerhalb der Regelstudienzeit des<br />

Graduiertenstudiums nach Satz 1 abgeschlossen werden kann.<br />

(2) Das Studium wird mit einer Präsentation der künstlerischen Fähigkeiten im Rahmen einer<br />

repräsentativen öffentlichen Konzertveranstaltung (Meisterklassenexamen) abgeschlossen.<br />

§ § 3<br />

3<br />

Meldefrist<br />

Meldefrist<br />

Die Meldefristen werden im jeweiligen Rahmenzeitplan der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Weber</strong> Dresden durch Aushang bekannt gegeben.<br />

12


§ § 4<br />

4<br />

Graduiertenkommission Graduiertenkommission (künstlerische (künstlerische Meisterklasse)<br />

Meisterklasse)<br />

Zuständig <strong>für</strong> die Organisation der Prüfungen ist die Graduiertenkommission (künstlerische<br />

Meisterklasse). Sie erledigt die ihr durch die Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen<br />

Aufgaben und achtet darauf, dass deren Bestimmungen eingehalten werden.<br />

§ § 5<br />

5<br />

Abschlussprüfungskommission<br />

Abschlussprüfungskommission<br />

(1) Die Abschlussprüfungskommission <strong>für</strong> das Meisterklassenexamen besteht aus:<br />

- dem Dekan bzw. Prodekan der betreffenden Fakultät <strong>als</strong> Vorsitzenden,<br />

- mindestens drei Prüfern, die das zu prüfende Fach vertreten und<br />

- zwei Prüfern, die andere künstlerische Fächer <strong>als</strong> das zu prüfende vertreten.<br />

Der Dekan bzw. Prodekan wird entsprechend der <strong>von</strong> ihm vertretenen Fachrichtung einer der<br />

beiden vorgenannten Kategorien zugeordnet.<br />

Die Prüfer werden auf Vorschlag der Studiendekane durch den Rektor im Benehmen mit der<br />

Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) eingesetzt. Die Abschlussprüfungskommission<br />

ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Sie entscheidet<br />

mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

(2) Bis zu zwei Mitglieder der Abschlussprüfungskommission können, soweit sie die<br />

Voraussetzungen <strong>als</strong> Prüfer erfüllen, auch <strong>von</strong> außerhalb der <strong>Hochschule</strong> kommen.<br />

(3) Die Mitglieder der Abschlussprüfungskommission und deren Stellvertreter unterliegen der<br />

Amtsverschwiegenheit. Sie sind durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

§ 6<br />

Meldung Meldung und und Zulassung<br />

Zulassung<br />

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt unter Beachtung der Meldefrist<br />

schriftlich beim Vorsitzenden der Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse).<br />

(2) Dem Antrag sind der Nachweis über erbrachte Dienstleistungen in der Lehre (Tutorien), die<br />

erfolgte Praxistätigkeit (Konzerte, Operninszenierungen, Wettbewerbsteilnahmen, Produktion<br />

<strong>von</strong> Tonträgern) sowie die entsprechenden Programme und Themen laut<br />

Prüfungsanforderungen (siehe Anlage) beizufügen.<br />

(3) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Vorsitzende der<br />

Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse).<br />

(4) Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist zu versagen, wenn die unter Abs. 2 genannten<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. die Meldefrist aus einem Grund, den der Kandidat zu<br />

vertreten hat, nicht eingehalten wurde.<br />

§ 7<br />

Umfang Umfang und und Durchführung Durchführung der der Abschlussprüfung<br />

Abschlussprüfung<br />

(1) Die Abschlussprüfung umfasst bis zu zwei Prüfungsteile. Die spezifischen Anforderungen<br />

<strong>für</strong> die einzelnen künstlerischen Schwerpunkte ergeben sich aus der Anlage dieser<br />

Prüfungsordnung.<br />

(2) Die Abschlussprüfung ist öffentlich. (vgl. § 2 Abs. 2 dieser Prüfungsordnung)<br />

13


§ § 8<br />

8<br />

Bewertung Bewertung Bewertung der Prüfungsleistungen<br />

Die Abschlussprüfungskommission bewertet das Meisterklassenexamen mit den Kategorien<br />

- „erfolgreich abgelegt“<br />

- „nicht bestanden”.<br />

§ 9<br />

Prüfungsniederschrift<br />

Prüfungsniederschrift<br />

Prüfungsniederschrift<br />

Über die Prüfung ist eine Niederschrift mit folgenden Angaben zu fertigen:<br />

- Art der Prüfung,<br />

- Persönliche Daten des Kandidaten,<br />

- Tag und Art der Prüfung,<br />

- Dauer und Inhalt der Prüfung,<br />

- Bewertung,<br />

- Besondere Vorkommnisse,<br />

- Unterschriften der Mitglieder der Abschlussprüfungskommission.<br />

§ § 10<br />

10<br />

Wiederholung Wiederholung dder<br />

d er Prüfungen<br />

Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb <strong>von</strong> vier Semestern nach Abschluss der<br />

Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt <strong>als</strong> nicht bestanden. Eine nicht bestandene<br />

Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist<br />

gilt sie <strong>als</strong> nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf<br />

Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist<br />

nicht zulässig.<br />

§ § 11<br />

11<br />

Versäumnis. Versäumnis. Rücktritt. Rücktritt. Täusch Täuschung. Täusch ung. Ordnungsverstoß<br />

Ordnungsverstoß<br />

(1) Eine Prüfungsleistung gilt <strong>als</strong> mit „nicht bestanden” bewertet, wenn der Kandidat zu einem<br />

Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne<br />

triftige Gründe <strong>von</strong> der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung<br />

nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.<br />

(2) Die <strong>für</strong> den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der<br />

Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) unverzüglich schriftlich angezeigt und<br />

glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten kann die Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.<br />

Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Falle anzurechnen.<br />

(3) Versucht ein Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung<br />

nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung <strong>als</strong> mit „nicht<br />

bestanden” bewertet.<br />

Ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann <strong>von</strong> den jeweiligen<br />

Prüfern oder Aufsichtsführenden <strong>von</strong> der Fortsetzung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen<br />

werden. In diesem Falle gilt die betreffende Prüfungsleistung <strong>als</strong> mit „nicht bestanden” bewertet.<br />

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(4) Die Entscheidung nach den Absätzen 1 bis 2 trifft die jeweilige Abschlussprüfungskommission.<br />

Belastende Entscheidungen sind dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu<br />

begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der Kandidat kann innerhalb <strong>von</strong><br />

einem Monat verlangen, dass die Entscheidungen <strong>von</strong> der Graduiertenkommission (künstlerische<br />

Meisterklasse) geprüft werden. Die Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse)<br />

entscheidet endgültig.<br />

§ § 12<br />

12<br />

Urkunde<br />

Urkunde<br />

(1) Wurde die Abschlussprüfung mit „erfolgreich abgelegt” bewertet, erhält der Graduierte eine<br />

Urkunde mit der Nennung des künstlerischen Schwerpunktes, der erreichten Gesamtnote und<br />

dem Prüfungsdatum (Datum des Meisterklassenexamens).<br />

(2) Die Urkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong><br />

<strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden versehen. Zusätzlich wird dem Studierenden eine Übersetzung<br />

der Urkunde in englischer Sprache ausgehändigt.<br />

§ § 13<br />

13<br />

Ungültigkeit Ungültigkeit der der Prüfungen Prüfungen<br />

Prüfungen<br />

(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der<br />

Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann die Graduiertenkommission (künstlerische<br />

Meisterklasse) nachträglich die Prüfung ganz oder teilweise <strong>für</strong> „nicht bestanden” erklären.<br />

(2) Waren die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der<br />

Kandidat hierüber täuschen wollte und wird die Tatsache erst nach Aushändigung der<br />

Urkunde bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung behoben. Hat der<br />

Kandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet die<br />

Graduiertenkommission (künstlerische Meisterklasse) unter Beachtung der allgemeinen<br />

verwaltungsrechtlichen Grundsätze.<br />

(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

(4) Die unrichtige Urkunde ist einzuziehen und gegebenenfalls eine neue zu erteilen.<br />

§ § 14<br />

14<br />

Einsicht Einsicht in in die die Prüfungsakten<br />

Prüfungsakten<br />

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Prüfling auf Antrag in<br />

angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen<br />

Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.<br />

15


§ § 15<br />

15<br />

In In-Kraft In Kraft Kraft-Treten<br />

Kraft Treten<br />

Diese Prüfungsordnung tritt zum 24.03.2011 in Kraft und gilt <strong>für</strong> Studierende, die nach dem In-<br />

Kraft-Treten erstm<strong>als</strong> in ein Künstlerisches Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse an der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden immatrikuliert werden. Die Ordnung wird<br />

durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> Dresden veröffentlicht.<br />

Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong><br />

Dresden vom 21.03.2011 und der Genehmigung des Rektorates vom 24.03.2011.<br />

Dresden, den 24.03.2011<br />

Prof. Ekkehard Klemm<br />

Rektor<br />

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ANLAGE ANLAGE zur zur PRÜFUN PRÜFUNGSORDNUNG<br />

PRÜFUN GSORDNUNG<br />

<strong>für</strong> <strong>für</strong> das das Künstlerische Künstlerische Künstlerische Graduiertenstudium Graduiertenstudium (3. (3. Zyklus) Meisterklasse<br />

der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Musik</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Maria</strong> <strong>von</strong> <strong>Weber</strong> <strong>Weber</strong> Dresden<br />

Dresden<br />

________________________________________________________________<br />

Orchesterinstrumente<br />

Der Meisterklassenstudent gestaltet einen öffentlichen Soloabend mit anspruchsvollem<br />

Programm (ca. 90 Minuten).<br />

Gesang<br />

(1) Der Meisterklassenstudent wirkt bei einer Hochschulinszenierung oder<br />

einem Podium der Konzertklasse mit.<br />

(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet einen Vortragsabend mit einem anspruchsvollen<br />

Programm, dessen Schwerpunkt (Oper oder Konzert) er selbst wählt (ca. 60 Minuten).<br />

Orchesterdirigieren<br />

(1) Der Meisterklassenstudent dirigiert ein Sinfoniekonzert oder eine Oper (Dauer ca. 60<br />

Minuten).<br />

(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet eine öffentliche Probe.<br />

Chordirigieren<br />

(1) Der Meisterklassenstudent dirigiert ein Chorkonzert (mit Chor und Orchester), Dauer ca. 60<br />

Minuten.<br />

(2) Der Meisterklassenstudent gestaltet eine öffentliche Chorprobe.<br />

Kammermusik<br />

Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert mit anspruchsvollem Programm (ca.<br />

60 bis 90 Minuten).<br />

Klavier<br />

Der Meisterklassenstudent gestaltet einen öffentlichen Klavierabend mit anspruchsvollem<br />

Programm (ca. 90 Minuten).<br />

Jazz/Rock/Pop<br />

Sänger/Instrumentalisten<br />

Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert, das er selbst organisiert und in dem<br />

er sich <strong>als</strong> Solist, Improvisator, Leiter, Arrangeur und/oder Komponist und Programmgestalter<br />

präsentiert.<br />

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Komposition/Arrangieren<br />

(1) Der Meisterklassenstudent gestaltet ein öffentliches Konzert, das er selbst organisiert, mit<br />

eigenen Kompositionen/Arrangements.<br />

(2) Zusätzlich ist eine Komposition/ein Arrangement-Block <strong>für</strong> größere Besetzung (Bigband<br />

und/oder Orchester) vorzulegen.<br />

Komposition<br />

(1) Der Meisterklassenstudent legt die Partitur eines größeren Abschlusswerkes <strong>für</strong> Orchester<br />

bzw. Ensemble – in dem auch Solisten, Chor bzw. Elektronik hinzutreten können – (Dauer ca.<br />

15 Minuten) vor und gibt dazu eine mündliche analytische Darstellung.<br />

(2) Der Meisterklassenstudent beteiligt sich mit einem während seines Studiums entstandenen<br />

Kammermusikwerk an einem öffentlichen Konzert.<br />

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