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Fachleistungsstunde nach § 9 des ... - LAG KJS NRW

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Rahmenvertrag II <strong>NRW</strong> – Anlage IV –<br />

vereinbarung erforderlich sind. Die Berechnung <strong>des</strong> Sachkostenanteils kann in der<br />

Kalkulation <strong>des</strong> Einrichtungsträgers alternativ durch:<br />

• eine prospektive Berechnung der erwartenden tatsächlichen Aufwendungen<br />

• die Berechnung über eine Prozentgröße von maximal 10 % der unter Punkt 1.1<br />

ermittelten Personalkosten (lt. KGSt. 2/96 und 7/98) oder<br />

• den Ansatz eines pauschalierten Betrages als Richtwert (lt. KGSt 6/02) erfolgen.<br />

Die Ermittlung der Sachkosten über einen Prozentbetrag der Personalkosten ist nicht<br />

sinnvoll, da hier kein direkter Zusammenhang bei der Kostenermittlung besteht. Bei<br />

der Ermittlung der Sachkosten sind u. a. die Kosten der Raumvorhaltung, der Mobilität,<br />

der Kommunikation, der Verwaltung zu berücksichtigen, im Einzelnen:<br />

Kostenart Konten<br />

a) Mobilität<br />

Erstattung der voraussichtlich tatsächlich geleis-<br />

Fahrtkosten/ Reisekosten<br />

teten Fahrtleistung/Kilometer auf der Basis der<br />

Regelungen der Lan<strong>des</strong>reisekostenverordnung<br />

b) Kommunikation Porto<br />

Telefon/Telefax<br />

c) sonst. Verwaltungs- und Regiekosten* Büro/ EDV-Material<br />

Fachzeitungen/Personalanzeigen<br />

Orga-Beiträge und WP-Beratungskosten<br />

Versicherungen/ Abgaben<br />

Sonstige Verwaltungskosten<br />

d) Raumkosten/Anlaufstelle Büro sofern die- Miete (bei angemieteten Räumen)<br />

se Investitionsaufwendung nicht bereits<br />

vollständig über sonstige Leistungsangebote<br />

<strong>des</strong> Einrichtungsträgers in Ansatz<br />

gebracht sind.<br />

Mietnebenkosten (bei angemieteten Räumen)<br />

Wasser, Energie, Brennstoffe, Abgaben, Versicherer<br />

(bei Gebäuden im Eigentum)<br />

Kosten der Geschäftsausstattung (Miete, Leasing,<br />

Telekom/ EDV, u. a.)<br />

Abschreibung und Instandhaltung (anteilig bei Gebäuden/Inventar,<br />

EDV-Ausstattung im Eigentum<br />

Zinsaufwand (anteilig für eigene Investitionen)<br />

Sonstige Raumkosten<br />

* Werden Verwaltungsleistungen ganz oder teilweise außerhalb der Einrichtung/<strong>des</strong> Dienstes erbracht,<br />

sind die anteilig berechneten Sachkosten hier zuzuordnen.<br />

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