Satzung - Karate Dojo Rüsselsheim
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§3 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.<br />
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei<br />
Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den<br />
Vorstand.<br />
3. Das Aufnahmegesuch hat einen Hinweis über die Speicherung der persönlichen Daten in Dateien zu enthalten.<br />
Der Antragsteller hat durch seine Unterschrift seine Zustimmung dafür zu erteilen. Es gelten die Vorschriften des<br />
Datenschutzgesetzes.<br />
4. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft des Vereins werden die <strong>Satzung</strong>, die Beitragsordnung und die zur<br />
Durchführung des Vereinsbetriebes erlassenen Ordnungen anerkannt.<br />
§4 Vertust der Mitgliedschaft<br />
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist<br />
schriftlich an den Vorstand zu richten.<br />
2. Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalendervierteljahres, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen, zulässig.<br />
3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Gesamtvorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br />
a) wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen<br />
b) wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens<br />
c) wegen unehrenhaften Handlungen<br />
4. Wegen Zahlungsrückständen kann ein Mitglied vom geschäftsführenden Vorstand, nach vorangegangener<br />
Mahnung, aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br />
5. Der Bescheid über den Ausschluss nach Ziffer 3 und 4 ist mit Einschreibebrief zuzustellen.<br />
§5 Mitgliedsbeiträge<br />
1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung<br />
festgelegt.<br />
2. Hierüber ist eine Beitragsordnung zu erstellen, in der folgende Angaben enthalten sein müssen:<br />
a) Höhe der Mitgliedsbeiträge der einzelnen Beitragsgruppen<br />
b) Höhe der außerordentlichen Beiträge<br />
c) Höhe des Aufnahmebeitrags<br />
d) Erhebungszeiträume<br />
e) Zahlungstermine<br />
f) Einstufung in die einzelnen Beitragsgruppen.<br />
3. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
4. Die Beiträge werden ausschließlich über Bankeinzugsverfahren erhoben.