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Der Weg zum Abitur am Abendgymnasium Saarbrücken

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1. Ges<strong>am</strong>tqualifikation<br />

1<br />

<strong>Der</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Abendgymnasium</strong> <strong>Saarbrücken</strong><br />

Für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife müssen drei Leistungsnachweise als<br />

Teile der Ges<strong>am</strong>tqualifikation erbracht werden, und zwar jeweils<br />

- eine Qualifikation im Leistungskursbereich,<br />

- eine Qualifikation im Grundkursbereich,<br />

- eine Qualifikation im <strong>Abitur</strong>bereich.<br />

Ein Leistungsausgleich zwischen den drei Bereichen ist nicht möglich, d. h. eine Minderleistung<br />

auch nur in einem der drei Bereiche führt <strong>zum</strong> Nichtbestehen des <strong>Abitur</strong>s.<br />

Hat der Studierende Kurse der Hauptphase wiederholt, so können nur die bei der Wiederholung<br />

erreichten Noten angerechnet werden.<br />

2. Umfang der <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

Die <strong>Abitur</strong>prüfung erstreckt sich auf vier Prüfungsfächer: Schriftlich wird in den beiden Leistungsfächern<br />

und in dem als schriftlichem Prüfungsfach zugelassenen Grundfach geprüft,<br />

mündlich in einem weiteren Grundfach und gegebenenfalls in bereits schriftlich geprüften<br />

Fächern.<br />

In diesen Fächern müssen Kurse in allen 4 Halbjahren der Hauptphase belegt worden sein.<br />

Von den Prüfungsfächern muss eines Deutsch oder eine Fremdsprache sein. Ein weiteres<br />

Prüfungsfach muss dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich angehören.<br />

Welche Fächer im Einzelnen geprüft werden, ergibt sich aus der von Ihnen gewählten Fächerkombination<br />

und den daraus folgenden Festlegungen in Bezug auf die Prüfungsfächer.<br />

Diese Angaben können Sie der Kombinationstafel entnehmen! Bei den Kombinationen, bei<br />

denen für das dritte oder vierte Prüfungsfach Auswahlmöglichkeiten bestehen, bestimmen<br />

Sie selbst mit der Meldung <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> das gewünschte Prüfungsfach.<br />

Kombi-<br />

nations-<br />

nummer<br />

KOMBINATIONS- UND STUNDENTAFEL IN DER HAUPTPHASE (KLASSE 12/13)<br />

Leistungsfächer<br />

Std. pro<br />

Woche<br />

Pflichtgrundfächer<br />

Wahlgrund-<br />

De FS Ma GK NW fach<br />

1 De FS 6 + 6 - - 3 3 3 3 24<br />

2 De Ma 6 + 6 - 3 - 3 3 3 24<br />

3 De NW 6 + 6 - 3 3 3 - 3 24<br />

4 FS Ma 6 + 6 3 - - 3 3 3 24<br />

5 FS NW 6 + 6 3 - 3 3 - 3 24<br />

6 FS GK 6 + 6 3 - 3 - 3 3 24<br />

7 Ma NW 6 + 6 3 3 - 3 - 3 24<br />

8 Ma GK 6 + 6 3 3 - - 3 3 24<br />

Grau unterlegt: verbindlich zu wählendes drittes Prüfungsfach (schriftliche Prüfung)<br />

Dick umrandet: verbindlich zu wählendes viertes Prüfungsfach (mündliche Prüfung)<br />

Std.


2<br />

Als Wahlgrundfach können eine zusätzliche Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches<br />

oder ein naturwissenschaftliches Fach gewählt werden.<br />

[Am <strong>Abendgymnasium</strong> <strong>Saarbrücken</strong> ist ein Wechsel des Wahlgrundfachs in der Regel<br />

nicht möglich.]<br />

Sind bei derselben Kombination mehrere Fächer oder Fächergruppen als 3. oder 4. Prüfungsfach<br />

gekennzeichnet, so hat der Studierende unter diesen die Wahl.<br />

Ein Wahlgrundfach kann als drittes bzw. viertes Prüfungsfach gewählt werden, wenn es<br />

durchgehend belegt ist und einer Fächergruppe angehört, die in der Kombinationstafel als<br />

drittes bzw. viertes <strong>Abitur</strong>fach gekennzeichnet ist.<br />

2. Zulassungsvoraussetzungen<br />

Die Zulassung zur Prüfung sowie das Bestehen der <strong>Abitur</strong>prüfung sind an bestimmte Bedingungen<br />

geknüpft, die nachfolgend für die drei Bereiche erläutert werden.<br />

Beim Übergang von einem Halbjahr <strong>zum</strong> nächsten wird jeweils überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen<br />

noch erfüllbar sind. Dabei werden für die Zukunft immer optimale Kursergebnisse<br />

unterstellt.<br />

2.1. Leistungskursbereich<br />

Einzubringen sind:<br />

- die drei Kurse der Halbjahre 12/1 bis 13/1 im 1. und 2. Prüfungsfach ( Leistungsfächer)<br />

in dreifacher Wertung.<br />

- Die beiden Kurse des Halbjahrs 13/2 werden im Bereich der <strong>Abitur</strong>prüfung eingebracht.<br />

Zulassungs- bzw. Bestehensbedingungen<br />

2.1.1. keiner der sechs Leistungskurse der Halbjahre 12/1 bis 13/1 ist mit der Note ungenügend"<br />

abgeschlossen .<br />

2.1.2. mindestens vier der sechs Leistungskurse der Halbjahre 12/1 bis 13/1 sind mit mindestens<br />

der Note "ausreichend" (05 Punkte) abgeschlossen.<br />

2.1.3. die Summe der dreifach gewerteten Punktzahlen der sechs Leistungskurse der<br />

Halbjahre 12/1 bis 13/1 beträgt mindestens 90.<br />

Jede dieser Bedingungen muss erfüllt sein!<br />

2.2. Grundkursbereich<br />

Einzubringen sind:<br />

aus dem Bereich der Grundkurse die Leistungen aus 9 Grundkursen in doppelter<br />

Wertung (maximal erreichbare Punktzahl je 30 Punkte, insges<strong>am</strong>t also 270 Punkte ).<br />

Pflichtgemäß müssen dabei folgende Kurse eingebracht werden:<br />

a) die Kurse des 3. und 4. Halbjahres der Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik,<br />

soweit sie nicht in einen anderen Bereich der Ges<strong>am</strong>tqualifikation eingebracht<br />

werden müssen (z. B. im LK- Bereich oder im 3. oder 4. Prüfungsfach. (<br />

Siehe Beispiele unten).


) je 3 Kurse des 3. und 4. Prüfungsfachs der Halbjahre 12/1 bis 13/1<br />

3<br />

c) die noch fehlenden Kurse bis zur Ges<strong>am</strong>tzahl von 9, die aus dem verbleibenden<br />

Angebot gewählt werden können.<br />

Zulassungs- bzw. Bestehensbedingungen<br />

2.2.1. Keiner der verbindlich einzubringenden Grundkurse ist mit der Note "ungenügend"<br />

abgeschlossen.<br />

2.2.2. sechs der einzubringenden Kurse sind mit mindestens der Note "ausreichend" (05<br />

Punkte) abgeschlossen.<br />

2.2.3. Die Summe der Punktzahlen der einzubringenden 9 Grundkursen mit doppelter Wertung<br />

beträgt mindestens 90 .<br />

Beispiel 1 :<br />

Schüler XY hat die Kombination 5 mit den Leistungsfächern Fr und Bi und folgenden Fächern<br />

( siehe Tabelle ) im GK-Bereich:<br />

XY deckt die Fächer De, FS<br />

und Ma ab über den LK Fr<br />

und De über das 3. Prfgsfach.<br />

Ma muss deshalb über die<br />

beiden Kurse in 13 noch eingebracht<br />

werden! XY kann nur<br />

einen weiteren Kurs (wegen<br />

der höchsten Punktzahl Ge in<br />

12/2) noch einbringen. Da Ek<br />

und Ge der gleichen Fächergruppe<br />

angehören, könnte XY<br />

auch Ge als 4. Prüfungsfach wählen, was aber zu einem eindeutig schlechteren Ergebnis im<br />

Grundkursbereich führen würde.<br />

Beispiel 2:<br />

Schülerin ZX hat die Kombination 2 mit den Leistungsfächern De und Ma und folgenden Fächern<br />

( siehe Tabelle ) im GK-Bereich:<br />

ZX deckt die Fächer De, FS<br />

und Ma ab über: die LKs De<br />

und Ma und die FS als 3.<br />

Prfgsfach. Somit sind die<br />

pflichtgemäß einzubringenden<br />

Fächer schon im Prüfungsbereich<br />

alle abgedeckt.<br />

ZX kann deshalb aus den<br />

noch verbleibenden Kursen<br />

frei wählen und wählt Ph<br />

(12/1) und die beiden Geschichtskurse<br />

aus 12/1 und<br />

Fach De Ek Ma Ge<br />

Typ P3 P4 P W<br />

Kurse 3 3 2 1<br />

12/1 10 13 03 07<br />

12/2 10 14 07 09<br />

13/1 09 12 07 11<br />

13/2 07 12 08 09<br />

Summe 29 40 15 11 ges<strong>am</strong>t<br />

einfach<br />

Summe<br />

doppelt<br />

58 80 30 22 190<br />

Fach En Po Ph Ge<br />

Typ P3 P4 P W<br />

Kurse 3 3 1 2<br />

12/1 03 06 10 09<br />

12/2 02 05 07 10<br />

13/1 05 08 07 03<br />

13/2 02 07 07 05<br />

Summe 10 19 10 19 ges<strong>am</strong>t<br />

einfach<br />

Summe<br />

doppelt<br />

20 38 20 38 116<br />

12/2. Auch in diesem Fall könnte ZX Ge und Po als Prüfungsfach tauschen, was sogar im<br />

GK-Bereich einige Punkte mehr bringen würde. Trotzdem entscheidet sich ZX für die dargestellte<br />

Variante, weil sie sich ein besseres Prüfungsergebnis in Po verspricht.


Beispiel 3:<br />

4<br />

Schüler ZY hat die Kombination 6 mit En und Ge als LK. Bei dieser Kombination ist zwangsläufig<br />

Ma 3. Prüfungsfach. ZY kann für das 4. Prüfungsfach entweder De oder NW wählen.<br />

1. Fall: De 4. Prüfungsfach :<br />

In diesem Fall sind die drei Fächer De, Ma und FS wieder vollständig im Prüfungsbereich<br />

abgedeckt. ZY kann deshalb drei Kurse frei aus dem Bereich NW und Wahlfach auswählen.<br />

2. Fall: NW als 4. Prüfungsfach:<br />

In diesem Fall müssen die beiden letzten Kurse in De verpflichtend eingebracht werden, es<br />

kann nur ein weiterer Kurs aus dem verbleibenden Angebot gewählt werden.<br />

2.3. <strong>Der</strong> <strong>Abitur</strong>prüfungsbereich<br />

Einzubringen sind:<br />

a) Die Noten der Kurse des Halbjahres 13/2 in allen vier Prüfungsfächern in einfacher<br />

Wertung . Maximal mögliche Punktzahl 4 mal 15 = 60 Punkte.<br />

b) Die Noten der drei schriftlichen Prüfungsfächer und des 4. mündlichen Prüfungsfaches<br />

in vierfacher Wertung. Maximal mögliche Punktzahl also: 4 mal 15 Punkte in vier Fächern<br />

= 240 Punkte.<br />

Die maximal mögliche Ges<strong>am</strong>tpunktzahl beträgt im Prüfungsbereich also 300 Punkte.<br />

Bestehensbedingungen:<br />

2.3.1. Keiner der Kurse 13/2 in den vier Prüfungsfächern wird mit 00 abgeschlossen<br />

2.3.2. In mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, muss die Ges<strong>am</strong>tpunktzahl<br />

aus der Prüfungsnote in vierfacher Wertung und der Halbjahresnote des 4.<br />

Halbjahres mindestens 25 betragen.<br />

2.3.3. Die Ges<strong>am</strong>tpunktzahl beträgt mindestens 100<br />

Weicht die Prüfungsnote in den drei schriftlichen Fächern 4,0 oder mehr Punkte nach unten<br />

oder oben vom Schnitt der vier Halbjahresnoten in diesen Fächern ( Vorpunktzahl ) ab, findet<br />

in dem Fach eine zusätzliche mündliche Prüfung statt.<br />

In einem der drei schriftlichen Prüfungsfächer ist außerdem auf Antrag eine zusätzliche freiwillige<br />

mündliche Prüfung möglich.<br />

Die Wertung der schriftlichen und mündlichen Note im Verhältnis zueinander ist tabellarisch<br />

festgelegt.<br />

(Vereinfacht: Die schriftliche Note geht zu ca. zwei Dritteln, die mündliche Note zu einem<br />

Drittel ein).


2.4. Mündliche <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

5<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung ist, dass neben<br />

den Bedingungen für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung im <strong>Abitur</strong>bereich aufgrund<br />

der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der in den Prüfungsfächern vorliegenden<br />

Zeugnisnoten des Halbjahres 13/2 bei unterstellten optimalen Ergebnissen<br />

des mündlichen Prüfungsteiles ein Bestehen des <strong>Abitur</strong>s möglich ist.<br />

2.5. Regelung <strong>zum</strong> Fremdsprachen unterricht<br />

Nach Auskunft von Herrn MR Reus vom 19.02.2002 gilt an unserer Schule bis auf weiteres<br />

folgende Regelung:<br />

1. Die Belegverpflichtung für eine mit dem Vorkurs neu begonnene zweite Fremdsprache<br />

gilt dann mit Abschluss der Klasse III als erfüllt, wenn die Zeugnisnote <strong>am</strong> Ende<br />

von III mindestens ausreichend (05) lautet, was als ‚erfolgreiche Teilnahme‘ angesehen<br />

wird.<br />

2. Wird diese Note nicht erreicht, so muss das Fach als Grundfach, gegebenenfalls als<br />

Wahlgrundfach, weiter belegt werden. In diesem letztgenannten Fall dauert die Weiterführung<br />

mindestens bis <strong>zum</strong> Erreichen einer 05 in einem Kurshalbjahr.<br />

3. Soll die Fremdsprache bis <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> geführt werden, darf keiner der vier belegten<br />

Kurse mit ungenügend (00) abgeschlossen werden.<br />

4. Grundsätzlich darf die gewählte Fremdsprache innerhalb der Qualifikationsphase<br />

nicht gewechselt werden.<br />

Wird diese Fremdsprache als Leistungskursfach gewählt, dann muss eine eingehende<br />

Beratung erfolgen, in der insbesondere auf die Anforderungen in der <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

hinzuweisen ist. Voraussetzung für die Wahl als Leistungskurs ist, dass mindestens<br />

befriedigende Leistungen (07) nachgewiesen werden.

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