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Geschirrmobil - Benutzungsordnung - Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

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- Küchenabfälle (keine Speisereste!) zur Kompostierung;<br />

- Speisealtfette und gebrauchte Speiseöle zu den Wertstoff-Zentren<br />

(nach Absprache).<br />

III. Benutzung und Rückgabe<br />

Für die Vermietung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

über die Miete, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist:<br />

1. Benutzung und Rückgabe<br />

1.1 Ab- und Antransport des <strong>Geschirrmobil</strong>s vom und zum Regelstandort sind<br />

vom Benutzer durchzuführen. Regelstandort ist zur Zeit bei Herrn Bernhard<br />

Schilk, Eberhardtstraße 10 in Gerstetten. Der Benutzer sollte sich<br />

spätestens 8 Tage vor dem Abtransport mit Herrn Schilk in Verbindung<br />

setzen. Der Benutzer hat für ein geeignetes Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung<br />

(Anhängelast mindestens 2.000 kg) zu sorgen. Das Gespann<br />

muss verkehrssicher sein.<br />

1.2 Die zwischen dem <strong>Kreisabfallwirtschaftsbetrieb</strong> Heidenheim und dem<br />

Benutzer vereinbarten Benutzungszeiten sind pünktlich einzuhalten.<br />

1.3 Bei Inbetriebnahme des <strong>Geschirrmobil</strong>s ist unbedingt nach der<br />

Bedienungsanleitung vorzugehen.<br />

1.4 Der Kontrollbogen über fehlende Teile ist gewissenhaft auszufüllen, zu<br />

unterzeichnen und bei der Rückgabe des <strong>Geschirrmobil</strong>s abzugeben.<br />

Kosten für die Ersatzbeschaffung von beschädigtem Geschirr etc. werden<br />

über die Kaution abgerechnet.<br />

1.5 Der Benutzer verpflichtet sich, das <strong>Geschirrmobil</strong> in sauberem Zustand<br />

zurückzugeben.<br />

1.6 Wird das <strong>Geschirrmobil</strong> zu spät zurückgegeben, so dass ein sofortiges<br />

Weitervermieten nicht möglich ist, so behält der <strong>Kreisabfallwirtschaftsbetrieb</strong><br />

Heidenheim für jeden Tag der verspäteten Rückgabe bzw. der nicht<br />

möglichen Nutzung 25,00 € von der Kaution ein. Wird das <strong>Geschirrmobil</strong><br />

in unsauberem Zustand zurückgegeben, so dass ein umgehendes Weitervermieten<br />

ausgeschlossen ist, werden die für die ordnungsgemäße<br />

Säuberung erforderlichen Kosten von der Kaution einbehalten.<br />

Sollten entstandene Kosten von der Kaution nicht gedeckt werden können,<br />

bleibt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorbehalten.<br />

2. Haftung – Beschädigung<br />

2.1 Der Benutzer ist verpflichtet, das <strong>Geschirrmobil</strong> bei Übernahme auf seinen<br />

einwandfreien Zustand zu überprüfen und evtl. vorhandene Mängel unverzüglich<br />

dem <strong>Kreisabfallwirtschaftsbetrieb</strong> Heidenheim anzuzeigen.

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