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zu den AGB - actiro.de

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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />

Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />

Der Besteller darf die Entgegennahme von<br />

Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht<br />

verweigern.<br />

7. Sachmängel/Rechtsmängel<br />

7.1 Sachmängelansprüche verjähren vereinbarungsgemäß<br />

in 12 Monaten.<br />

7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit <strong>de</strong>r<br />

Ablieferung <strong>de</strong>r Ware (Gefahrübergang).<br />

7.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb <strong>de</strong>r Ver.jährungsfrist,<br />

<strong>de</strong>ssen Ursache bereits im Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung<br />

nach unserer Wahl <strong><strong>de</strong>n</strong> Mangel beseitigen o<strong>de</strong>r<br />

eine mangelfreie Ware liefern.<br />

7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist<br />

nicht erneut.<br />

7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann <strong>de</strong>r Besteller –<br />

unbescha<strong>de</strong>t etwaiger Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche –<br />

vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten o<strong>de</strong>r die Vergütung<br />

min<strong>de</strong>rn.<br />

7.6 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen <strong>de</strong>r <strong>zu</strong>m Zweck <strong>de</strong>r<br />

Nacherfüllung erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />

sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen<br />

sich erhöhen, weil <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Lieferung nachträglich an einen an<strong>de</strong>ren Ort als die<br />

Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Bestellers verbracht wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist, es<br />

sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch.<br />

7.7 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher<br />

Abweichung von <strong>de</strong>r vereinbarten Beschaffenheit<br />

o<strong>de</strong>r bei nur unerheblicher Beeinträchtigung<br />

<strong>de</strong>r Brauchbarkeit.<br />

7.8 Sachmängel sind nicht<br />

§ natürlicher Verschleiß;<br />

§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die nach<br />

<strong>de</strong>m Gefahrübergang infolge unsachgemäßer<br />

Behandlung, Lagerung o<strong>de</strong>r Aufstellung, <strong>de</strong>r<br />

Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften<br />

o<strong>de</strong>r übermäßiger Beanspruchung<br />

o<strong>de</strong>r Verwendung entstehen;<br />

§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die<br />

aufgrund höherer Gewalt, beson<strong>de</strong>rer äußerer<br />

Einflüsse, die nach <strong>de</strong>m Vertrag nicht vorausgesetzt<br />

sind, o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Gebrauchs <strong>de</strong>r<br />

Ware außerhalb <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorausgesetzten<br />

o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Verwendung<br />

entstehen;<br />

§ nicht reproduzierbare Softwarefehler.<br />

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die<br />

Ware von frem<strong>de</strong>r Seite o<strong>de</strong>r durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Einbau von<br />

Teilen frem<strong>de</strong>r Herkunft verän<strong>de</strong>rt wird, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>r Mangel nicht ursächlichem Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung steht.<br />

Wir haften nicht für die Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware, die<br />

auf <strong>de</strong>r Konstruktion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Materials<br />

beruht, sofern <strong>de</strong>r Besteller die Konstruktion o<strong>de</strong>r das<br />

Material vorgeschrieben hat.<br />

7.9 Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers gegen uns<br />

bestehen nur insoweit, als <strong>de</strong>r Besteller mit seinem<br />

Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche<br />

hinausgehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Vereinbarungen, z.B.<br />

Kulanzregelungen, getroffen hat.<br />

7.10 Ansprüche aufgrund von Sachmängeln einschließlich<br />

Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />

soweit <strong>de</strong>r Besteller die Beseitigung <strong>de</strong>s<br />

Mangels selbst durchgeführt o<strong>de</strong>r durch Dritte hat<br />

durchführen lassen.<br />

7.11 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz und<br />

Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im<br />

Übrigen nach Ziffer 9. Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als<br />

die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers<br />

aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.<br />

7.12 Für Rechtsmängel, die nicht in <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />

Schutzrechten Dritter begrün<strong>de</strong>t sind, gelten die<br />

Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.<br />

8. Schutz- und Urheberrechte<br />

8.1 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />

gewerblichen Schutzrechten o<strong>de</strong>r Urheberrechten (im<br />

folgen<strong><strong>de</strong>n</strong>: Schutzrechte) ergeben, haften wir nicht,<br />

wenn das Schutzrecht im Eigentum <strong>de</strong>s Bestellers<br />

bzw. eines unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar mehrheitlich<br />

kapital- o<strong>de</strong>r stimmrechtsmäßig ihm gehören<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Unternehmen steht o<strong>de</strong>r stand.<br />

8.2 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />

Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht<br />

min<strong>de</strong>stens ein Schutzrecht aus <strong>de</strong>r Schutzrechtsfamilie<br />

entwe<strong>de</strong>r vom Europäischen Patentamt o<strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland veröffentlicht ist.<br />

8.3 Der Besteller hat uns unverzüglich von bekannt<br />

wer<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> (angeblichen) Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

o<strong>de</strong>r diesbezüglichen Risiken <strong>zu</strong> unterrichten und uns<br />

auf Verlangen – soweit möglich – die Führung von<br />

Rechtsstreitigkeiten<br />

überlassen.<br />

(auch außergerichtlich) <strong>zu</strong><br />

8.4 Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, für das ein<br />

Schutzrecht verletzen<strong>de</strong> Erzeugnis ein Nut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />

<strong>zu</strong> erwirken o<strong>de</strong>r es so <strong>zu</strong> modifizieren, dass es das<br />

Schutzrecht nicht mehr verletzt, o<strong>de</strong>r es durch ein das<br />

Schutzrecht nicht mehr verletzen<strong>de</strong>s gleichartiges<br />

Erzeugnis <strong>zu</strong> ersetzen. Ist uns dies nicht <strong>zu</strong><br />

angemessenen Bedingungen o<strong>de</strong>r in angemessener<br />

Frist möglich, stehen <strong>de</strong>m Besteller – sofern er uns<br />

die Durchführung einer Modifizierung ermöglicht hat –<br />

die gesetzlichen Rücktrittsrechte <strong>zu</strong>. Unter <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

genannten Vorausset<strong>zu</strong>ngen steht auch uns ein Recht<br />

<strong>zu</strong>m Rücktritt <strong>zu</strong>. Die Regelung <strong>de</strong>r Ziffer 7.9 gilt<br />

entsprechend. Wir behalten uns vor, die nach dieser<br />

Ziffer 8.4 Satz 1 uns <strong>zu</strong>r Wahl stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Maßnahmen<br />

auch dann <strong>zu</strong> ergreifen, wenn die<br />

Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng noch nicht rechtsgültig<br />

festgestellt o<strong>de</strong>r von uns anerkannt ist.<br />

8.5 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />

8.6<br />

soweit er die Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> vertreten hat,<br />

o<strong>de</strong>r er uns nicht in angemessenem Umfang bei <strong>de</strong>r<br />

Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.<br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ferner ausgeschlossen,<br />

wenn die Erzeugnisse gemäß <strong>de</strong>r Spezifikation o<strong>de</strong>r<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Anweisungen <strong>de</strong>s Bestellers gefertigt wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

o<strong>de</strong>r die (angebliche) Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Schutzrechts<br />

aus <strong>de</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng im Zusammenwirken mit einem<br />

an<strong>de</strong>ren, nicht von uns stammen<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstand folgt<br />

o<strong>de</strong>r die Erzeugnisse in einer Weise benutzt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />

die wir nicht voraussehen konnten.<br />

8.7 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz bei<br />

Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen richtet sich im Übrigen nach<br />

Ziffer 9.<br />

8.8 Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von<br />

Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen gelten die Ziffern 7.1 und<br />

7.2 entsprechend.<br />

8.9 Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als die in dieser Ziffer 8<br />

geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen Verlet<strong>zu</strong>ng<br />

von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.<br />

9. Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />

Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas<br />

an<strong>de</strong>res bestimmt ist, haften wir auf Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz<br />

und Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 284 BGB (nachfolgend: „Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz“)<br />

wegen Verlet<strong>zu</strong>ng vertraglicher o<strong>de</strong>r ausservertraglicher<br />

Pflichten nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

unserer gesetzlichen Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen,<br />

bei Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />

Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, wegen <strong>de</strong>r Übernahme<br />

einer Garantie o<strong>de</strong>r eines Beschaffungsrisikos, <strong>de</strong>r<br />

Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund<br />

zwingen<strong>de</strong>r Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />

o<strong>de</strong>r sonstiger zwingen<strong>de</strong>r Haftung. Der Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s-<br />

ersatz für die Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten<br />

ist jedoch auf <strong><strong>de</strong>n</strong> vertragstypischen, vorhersehbaren<br />

Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> begrenzt, soweit nicht Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter<br />

o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen vorliegt o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r<br />

Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Gesundheit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übernahme einer Garantie o<strong>de</strong>r<br />

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