zu den AGB - actiro.de
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />
Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />
Der Besteller darf die Entgegennahme von<br />
Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht<br />
verweigern.<br />
7. Sachmängel/Rechtsmängel<br />
7.1 Sachmängelansprüche verjähren vereinbarungsgemäß<br />
in 12 Monaten.<br />
7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit <strong>de</strong>r<br />
Ablieferung <strong>de</strong>r Ware (Gefahrübergang).<br />
7.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb <strong>de</strong>r Ver.jährungsfrist,<br />
<strong>de</strong>ssen Ursache bereits im Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung<br />
nach unserer Wahl <strong><strong>de</strong>n</strong> Mangel beseitigen o<strong>de</strong>r<br />
eine mangelfreie Ware liefern.<br />
7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist<br />
nicht erneut.<br />
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann <strong>de</strong>r Besteller –<br />
unbescha<strong>de</strong>t etwaiger Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche –<br />
vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten o<strong>de</strong>r die Vergütung<br />
min<strong>de</strong>rn.<br />
7.6 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen <strong>de</strong>r <strong>zu</strong>m Zweck <strong>de</strong>r<br />
Nacherfüllung erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen<br />
sich erhöhen, weil <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Lieferung nachträglich an einen an<strong>de</strong>ren Ort als die<br />
Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Bestellers verbracht wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist, es<br />
sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch.<br />
7.7 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher<br />
Abweichung von <strong>de</strong>r vereinbarten Beschaffenheit<br />
o<strong>de</strong>r bei nur unerheblicher Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Brauchbarkeit.<br />
7.8 Sachmängel sind nicht<br />
§ natürlicher Verschleiß;<br />
§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die nach<br />
<strong>de</strong>m Gefahrübergang infolge unsachgemäßer<br />
Behandlung, Lagerung o<strong>de</strong>r Aufstellung, <strong>de</strong>r<br />
Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften<br />
o<strong>de</strong>r übermäßiger Beanspruchung<br />
o<strong>de</strong>r Verwendung entstehen;<br />
§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die<br />
aufgrund höherer Gewalt, beson<strong>de</strong>rer äußerer<br />
Einflüsse, die nach <strong>de</strong>m Vertrag nicht vorausgesetzt<br />
sind, o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Gebrauchs <strong>de</strong>r<br />
Ware außerhalb <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorausgesetzten<br />
o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Verwendung<br />
entstehen;<br />
§ nicht reproduzierbare Softwarefehler.<br />
Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die<br />
Ware von frem<strong>de</strong>r Seite o<strong>de</strong>r durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Einbau von<br />
Teilen frem<strong>de</strong>r Herkunft verän<strong>de</strong>rt wird, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n,<br />
dass <strong>de</strong>r Mangel nicht ursächlichem Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung steht.<br />
Wir haften nicht für die Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware, die<br />
auf <strong>de</strong>r Konstruktion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Materials<br />
beruht, sofern <strong>de</strong>r Besteller die Konstruktion o<strong>de</strong>r das<br />
Material vorgeschrieben hat.<br />
7.9 Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers gegen uns<br />
bestehen nur insoweit, als <strong>de</strong>r Besteller mit seinem<br />
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche<br />
hinausgehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Vereinbarungen, z.B.<br />
Kulanzregelungen, getroffen hat.<br />
7.10 Ansprüche aufgrund von Sachmängeln einschließlich<br />
Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />
soweit <strong>de</strong>r Besteller die Beseitigung <strong>de</strong>s<br />
Mangels selbst durchgeführt o<strong>de</strong>r durch Dritte hat<br />
durchführen lassen.<br />
7.11 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz und<br />
Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im<br />
Übrigen nach Ziffer 9. Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als<br />
die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers<br />
aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.<br />
7.12 Für Rechtsmängel, die nicht in <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
Schutzrechten Dritter begrün<strong>de</strong>t sind, gelten die<br />
Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.<br />
8. Schutz- und Urheberrechte<br />
8.1 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
gewerblichen Schutzrechten o<strong>de</strong>r Urheberrechten (im<br />
folgen<strong><strong>de</strong>n</strong>: Schutzrechte) ergeben, haften wir nicht,<br />
wenn das Schutzrecht im Eigentum <strong>de</strong>s Bestellers<br />
bzw. eines unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar mehrheitlich<br />
kapital- o<strong>de</strong>r stimmrechtsmäßig ihm gehören<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Unternehmen steht o<strong>de</strong>r stand.<br />
8.2 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht<br />
min<strong>de</strong>stens ein Schutzrecht aus <strong>de</strong>r Schutzrechtsfamilie<br />
entwe<strong>de</strong>r vom Europäischen Patentamt o<strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland veröffentlicht ist.<br />
8.3 Der Besteller hat uns unverzüglich von bekannt<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> (angeblichen) Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />
o<strong>de</strong>r diesbezüglichen Risiken <strong>zu</strong> unterrichten und uns<br />
auf Verlangen – soweit möglich – die Führung von<br />
Rechtsstreitigkeiten<br />
überlassen.<br />
(auch außergerichtlich) <strong>zu</strong><br />
8.4 Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, für das ein<br />
Schutzrecht verletzen<strong>de</strong> Erzeugnis ein Nut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />
<strong>zu</strong> erwirken o<strong>de</strong>r es so <strong>zu</strong> modifizieren, dass es das<br />
Schutzrecht nicht mehr verletzt, o<strong>de</strong>r es durch ein das<br />
Schutzrecht nicht mehr verletzen<strong>de</strong>s gleichartiges<br />
Erzeugnis <strong>zu</strong> ersetzen. Ist uns dies nicht <strong>zu</strong><br />
angemessenen Bedingungen o<strong>de</strong>r in angemessener<br />
Frist möglich, stehen <strong>de</strong>m Besteller – sofern er uns<br />
die Durchführung einer Modifizierung ermöglicht hat –<br />
die gesetzlichen Rücktrittsrechte <strong>zu</strong>. Unter <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
genannten Vorausset<strong>zu</strong>ngen steht auch uns ein Recht<br />
<strong>zu</strong>m Rücktritt <strong>zu</strong>. Die Regelung <strong>de</strong>r Ziffer 7.9 gilt<br />
entsprechend. Wir behalten uns vor, die nach dieser<br />
Ziffer 8.4 Satz 1 uns <strong>zu</strong>r Wahl stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Maßnahmen<br />
auch dann <strong>zu</strong> ergreifen, wenn die<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng noch nicht rechtsgültig<br />
festgestellt o<strong>de</strong>r von uns anerkannt ist.<br />
8.5 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />
8.6<br />
soweit er die Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> vertreten hat,<br />
o<strong>de</strong>r er uns nicht in angemessenem Umfang bei <strong>de</strong>r<br />
Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ferner ausgeschlossen,<br />
wenn die Erzeugnisse gemäß <strong>de</strong>r Spezifikation o<strong>de</strong>r<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Anweisungen <strong>de</strong>s Bestellers gefertigt wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
o<strong>de</strong>r die (angebliche) Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Schutzrechts<br />
aus <strong>de</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng im Zusammenwirken mit einem<br />
an<strong>de</strong>ren, nicht von uns stammen<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstand folgt<br />
o<strong>de</strong>r die Erzeugnisse in einer Weise benutzt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
die wir nicht voraussehen konnten.<br />
8.7 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz bei<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen richtet sich im Übrigen nach<br />
Ziffer 9.<br />
8.8 Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen gelten die Ziffern 7.1 und<br />
7.2 entsprechend.<br />
8.9 Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als die in dieser Ziffer 8<br />
geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.<br />
9. Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />
Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas<br />
an<strong>de</strong>res bestimmt ist, haften wir auf Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz<br />
und Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 284 BGB (nachfolgend: „Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz“)<br />
wegen Verlet<strong>zu</strong>ng vertraglicher o<strong>de</strong>r ausservertraglicher<br />
Pflichten nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />
unserer gesetzlichen Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen,<br />
bei Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, wegen <strong>de</strong>r Übernahme<br />
einer Garantie o<strong>de</strong>r eines Beschaffungsrisikos, <strong>de</strong>r<br />
Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund<br />
zwingen<strong>de</strong>r Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger zwingen<strong>de</strong>r Haftung. Der Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s-<br />
ersatz für die Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten<br />
ist jedoch auf <strong><strong>de</strong>n</strong> vertragstypischen, vorhersehbaren<br />
Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> begrenzt, soweit nicht Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />
grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter<br />
o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen vorliegt o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r<br />
Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Gesundheit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übernahme einer Garantie o<strong>de</strong>r<br />
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