zu den AGB - actiro.de
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />
Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Umfang und Inhalt eines Vertrages zwischen <strong>actiro</strong><br />
und <strong>de</strong>m Besteller ergeben sich aus <strong><strong>de</strong>n</strong> vorliegen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen<br />
Vereinbarungen wie Angebot und/o<strong>de</strong>r<br />
Auftragsbestätigung. Abweichungen hiervon o<strong>de</strong>r<br />
nachträgliche Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ngen<br />
bedürfen <strong>zu</strong> ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform, ebenso<br />
Lieferverträge (Bestellungen und<br />
Auftragsbestätigungen). Von <strong><strong>de</strong>n</strong> vorliegen<strong><strong>de</strong>n</strong> Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen abweichen<strong>de</strong><br />
Geschäfts-, Lieferungs-, Zahlungs- und/o<strong>de</strong>r<br />
Einkaufsbedingungen <strong>de</strong>s Bestellers sind nur bei<br />
schriftlicher Bestätigung durch <strong>actiro</strong> gültig. Dies gilt<br />
auch dann, wenn <strong>actiro</strong> in Kenntnis entgegenstehen<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und<br />
Zahlungsbedingungen abweichen<strong>de</strong>r Bedingungen<br />
<strong>de</strong>s Bestellers die Lieferung an ihn wi<strong>de</strong>rspruchslos<br />
ausführt.<br />
1.2 Telefonisch o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise mündlich erteilte<br />
Aufträge wer<strong><strong>de</strong>n</strong> nur durch Auftragsbestätigung,<br />
vorbehaltlose Lieferung o<strong>de</strong>r ausdrückliche<br />
Genehmigung seitens <strong>actiro</strong> wirksam. Gegenbestätigungen<br />
<strong>de</strong>s Bestellers unter Hinweis auf seine<br />
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit<br />
wi<strong>de</strong>rsprochen.<br />
1.3 Spezielle, sich aus nationalen Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />
Bräuchen <strong>de</strong>s Bestimmungslan<strong>de</strong>s ergeben<strong>de</strong><br />
Anfor<strong>de</strong>rungen bedürfen einer vertraglichen<br />
Vereinbarung. Für die Herstellung und Prüfung <strong>de</strong>r<br />
Kaufsache und für die Zertifizierung <strong>de</strong>r<br />
Prüfergebnisse gelten die Standards <strong>de</strong>r BRD.<br />
Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Katalog- und<br />
Prospektangaben u. ä. sind nur verbindlich, wenn dies<br />
ausdrücklich schriftlich vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />
1.4 Nimmt <strong>de</strong>r Besteller unser Angebot nicht innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Zugang an, sind wir <strong>zu</strong>m<br />
Wi<strong>de</strong>rruf berechtigt.<br />
1.5 Diese Bedingungen gelten auch für alle <strong>zu</strong>künftigen<br />
Lieferungen an <strong><strong>de</strong>n</strong> Besteller.<br />
2. Preise<br />
2.1 Vereinbarte Preise verstehen sich „ab Werk“<br />
(Incoterms 2000) ausschließlich Verpackung und zzgl.<br />
Umsatzsteuer. Die Berechnung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
unterbleibt nur in <strong><strong>de</strong>n</strong> Fällen, in <strong><strong>de</strong>n</strong>en die<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine Steuerbefreiung von<br />
Ausfuhrlieferungen gegeben sind.<br />
2.2 Soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res ausdrücklich schriftlich<br />
vereinbart wur<strong>de</strong>, kommen die am Tage <strong>de</strong>r<br />
Auslieferung gültigen Listenpreise <strong>zu</strong>r Anwendung.<br />
Soweit nicht an<strong>de</strong>rs schriftlich vereinbart, verstehen<br />
sich die Preise in EURO. Wir behalten uns das Recht<br />
vor, unsere Preise angemessen <strong>zu</strong> än<strong>de</strong>rn, wenn<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages Kostensenkungen o<strong>de</strong>r<br />
Kostenerhöhungen, insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
Lohnkostenän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Material- o<strong>de</strong>r<br />
Rohstoffpreisän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen von<br />
Energiekosten eintreten. Diese wer<strong><strong>de</strong>n</strong> wir <strong>de</strong>m<br />
Besteller auf Verlangen nachweisen. Der Besteller ist<br />
<strong>zu</strong>m Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Anstieg <strong>de</strong>r allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich<br />
übersteigt.<br />
2.3 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter<br />
Ware erfolgen, soweit diese nicht von <strong>de</strong>r Sachmängelhaftung<br />
umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen<br />
Versand- und Verpackungskosten-<br />
pauschale <strong>zu</strong>züglich <strong>zu</strong> <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>r von uns<br />
erbrachten Leistung und/o<strong>de</strong>r gelieferten Ware.<br />
3. Lieferung; Lieferfristen; Ver<strong>zu</strong>g<br />
3.1 Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten<br />
Lieferfristen setzen die Erfüllung <strong>de</strong>r Mitwirkungspflichten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong><strong>de</strong>n</strong> rechtzeitigen Eingang<br />
sämtlicher vom Besteller <strong>zu</strong> liefern<strong><strong>de</strong>n</strong> Beistellungen,<br />
Zeichnungen, Unterlagen, Genehmigungen, Unter-<br />
suchungen, Freigaben und die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
Stand 09/2007<br />
vereinbarten Zahlungsbedingungen durch <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Besteller voraus. Wer<strong><strong>de</strong>n</strong> diese Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
nicht rechtzeitig ordnungsgemäß erfüllt, verlängern<br />
sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen; dies<br />
gilt nicht, wenn <strong>actiro</strong> die Verzögerung allein <strong>zu</strong><br />
vertreten hat.<br />
3.2 Ist die Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Lieferfristen auf höhere<br />
Gewalt und an<strong>de</strong>re von uns nicht <strong>zu</strong> vertreten<strong>de</strong><br />
Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge,<br />
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe,<br />
auch solche die unsere Lieferanten betreffen,<br />
<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, verlängern sich die vereinbarten<br />
Lieferfristen angemessen.<br />
3.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis <strong>zu</strong> ihrem<br />
Ablauf <strong>de</strong>m Besteller die Versandbereitschaft<br />
mitgeteilt ist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Liefergegenstand das Werk<br />
verlassen hat; auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Eingang beim Besteller kommt<br />
es nicht an.<br />
3.4 Sind wir mit unserer Lieferung in Ver<strong>zu</strong>g, hat <strong>de</strong>r<br />
Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen<br />
Frist <strong>zu</strong> erklären, ob er wegen <strong>de</strong>r<br />
Verzögerung <strong>de</strong>r Lieferung vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktritt<br />
und/o<strong>de</strong>r Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz statt Leistung verlangt o<strong>de</strong>r<br />
auf <strong>de</strong>r Lieferung besteht.<br />
3.5 Für Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen<br />
Verzögerung <strong>de</strong>r Lieferung haften wir nur in Höhe von<br />
10 % <strong>de</strong>s Preises <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lieferung.<br />
Weiterhin gilt für diese Ansprüche Ziffer 9.<br />
3.6 Wer<strong><strong>de</strong>n</strong> Versand o<strong>de</strong>r Zustellung auf Wunsch <strong>de</strong>s<br />
Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige <strong>de</strong>r<br />
Versandbereitschaft verzögert, kann <strong>de</strong>m Besteller für<br />
je<strong><strong>de</strong>n</strong> angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von<br />
0,5 % <strong>de</strong>s Preises <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lieferung,<br />
höchstens jedoch insgesamt 5 % <strong>de</strong>s Preises <strong>de</strong>r<br />
Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lieferung berechnet wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Der<br />
Nachweis höherer o<strong>de</strong>r niedrigerer Lagerkosten bleibt<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Vertragsparteien unbenommen. Weitergehen<strong>de</strong><br />
Ansprüche aufgrund von Annahmever<strong>zu</strong>g bleiben<br />
unberührt.<br />
3.7 Teillieferungen und entsprechen<strong>de</strong> Abrechnungen<br />
sind <strong>zu</strong>lässig, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, sie sind <strong>de</strong>m Besteller<br />
un<strong>zu</strong>mutbar.<br />
4. Gefahrübergang<br />
4.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (Incoterms 2000),<br />
sofern nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />
Die Gefahr an allen Lieferungen geht mit Übergabe an<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Frachtführer auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Besteller über. Erklärt <strong>de</strong>r<br />
Besteller bereits vor Übergabe <strong>de</strong>s<br />
Liefergegenstan<strong>de</strong>s an <strong><strong>de</strong>n</strong> Frachtführer, er wer<strong>de</strong><br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die<br />
Gefahr eines <strong>zu</strong>fälligen Untergangs o<strong>de</strong>r einer <strong>zu</strong>fälligen<br />
Verschlechterung <strong>de</strong>s Liefergegenstan<strong>de</strong>s im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verweigerung auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Besteller über.<br />
4.2 Auf Wunsch und auf Kosten <strong>de</strong>s Bestellers wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken<br />
versichert.<br />
5. Beanstandungen und Mängelrügen<br />
5.1 Erkennbare Mängel sind vom Besteller unverzüglich,<br />
spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang <strong>de</strong>r Ware<br />
schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>s Lieferscheins, <strong>de</strong>r<br />
Chargen-Nr. , <strong>de</strong>r Artikel-Nr. bzw. <strong>de</strong>s Musterteils <strong>zu</strong><br />
rügen. An<strong>de</strong>re Sachmängel sind vom Besteller<br />
unverzüglich nach Ent<strong>de</strong>ckung schriftlich <strong>zu</strong> rügen.<br />
Maßgeblich ist jeweils <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>r Rüge bei uns.<br />
§§ 377, 378 HGB fin<strong><strong>de</strong>n</strong> Anwendung.<br />
5.2 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen <strong>de</strong>s Bestellers nur<br />
in einem Umfang <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, die in einem<br />
angemessenen Verhältnis <strong>zu</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> aufgetretenen<br />
Sachmängeln stehen und nur bis <strong>zu</strong>r<br />
ordnungsgemäßen Erfüllung durch <strong>actiro</strong>. Erfolgt eine<br />
Mängelrüge <strong>zu</strong> Unrecht, sind wir berechtigt, die uns<br />
entstan<strong><strong>de</strong>n</strong>en Aufwendungen vom Besteller ersetzt <strong>zu</strong><br />
verlangen.<br />
5.3 Bei nicht rechtzeitiger Rüge <strong>de</strong>s Sachmangels sind<br />
Sachmängelansprüche ausgeschlossen.<br />
6. Entgegennahme
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />
Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />
Der Besteller darf die Entgegennahme von<br />
Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht<br />
verweigern.<br />
7. Sachmängel/Rechtsmängel<br />
7.1 Sachmängelansprüche verjähren vereinbarungsgemäß<br />
in 12 Monaten.<br />
7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit <strong>de</strong>r<br />
Ablieferung <strong>de</strong>r Ware (Gefahrübergang).<br />
7.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb <strong>de</strong>r Ver.jährungsfrist,<br />
<strong>de</strong>ssen Ursache bereits im Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung<br />
nach unserer Wahl <strong><strong>de</strong>n</strong> Mangel beseitigen o<strong>de</strong>r<br />
eine mangelfreie Ware liefern.<br />
7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist<br />
nicht erneut.<br />
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann <strong>de</strong>r Besteller –<br />
unbescha<strong>de</strong>t etwaiger Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche –<br />
vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten o<strong>de</strong>r die Vergütung<br />
min<strong>de</strong>rn.<br />
7.6 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen <strong>de</strong>r <strong>zu</strong>m Zweck <strong>de</strong>r<br />
Nacherfüllung erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen<br />
sich erhöhen, weil <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Lieferung nachträglich an einen an<strong>de</strong>ren Ort als die<br />
Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Bestellers verbracht wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist, es<br />
sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch.<br />
7.7 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher<br />
Abweichung von <strong>de</strong>r vereinbarten Beschaffenheit<br />
o<strong>de</strong>r bei nur unerheblicher Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Brauchbarkeit.<br />
7.8 Sachmängel sind nicht<br />
§ natürlicher Verschleiß;<br />
§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die nach<br />
<strong>de</strong>m Gefahrübergang infolge unsachgemäßer<br />
Behandlung, Lagerung o<strong>de</strong>r Aufstellung, <strong>de</strong>r<br />
Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften<br />
o<strong>de</strong>r übermäßiger Beanspruchung<br />
o<strong>de</strong>r Verwendung entstehen;<br />
§ Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die<br />
aufgrund höherer Gewalt, beson<strong>de</strong>rer äußerer<br />
Einflüsse, die nach <strong>de</strong>m Vertrag nicht vorausgesetzt<br />
sind, o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Gebrauchs <strong>de</strong>r<br />
Ware außerhalb <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorausgesetzten<br />
o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Verwendung<br />
entstehen;<br />
§ nicht reproduzierbare Softwarefehler.<br />
Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die<br />
Ware von frem<strong>de</strong>r Seite o<strong>de</strong>r durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Einbau von<br />
Teilen frem<strong>de</strong>r Herkunft verän<strong>de</strong>rt wird, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n,<br />
dass <strong>de</strong>r Mangel nicht ursächlichem Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung steht.<br />
Wir haften nicht für die Beschaffenheit <strong>de</strong>r Ware, die<br />
auf <strong>de</strong>r Konstruktion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Materials<br />
beruht, sofern <strong>de</strong>r Besteller die Konstruktion o<strong>de</strong>r das<br />
Material vorgeschrieben hat.<br />
7.9 Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers gegen uns<br />
bestehen nur insoweit, als <strong>de</strong>r Besteller mit seinem<br />
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche<br />
hinausgehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Vereinbarungen, z.B.<br />
Kulanzregelungen, getroffen hat.<br />
7.10 Ansprüche aufgrund von Sachmängeln einschließlich<br />
Rückgriffsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />
soweit <strong>de</strong>r Besteller die Beseitigung <strong>de</strong>s<br />
Mangels selbst durchgeführt o<strong>de</strong>r durch Dritte hat<br />
durchführen lassen.<br />
7.11 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz und<br />
Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im<br />
Übrigen nach Ziffer 9. Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als<br />
die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers<br />
aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.<br />
7.12 Für Rechtsmängel, die nicht in <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
Schutzrechten Dritter begrün<strong>de</strong>t sind, gelten die<br />
Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.<br />
8. Schutz- und Urheberrechte<br />
8.1 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
gewerblichen Schutzrechten o<strong>de</strong>r Urheberrechten (im<br />
folgen<strong><strong>de</strong>n</strong>: Schutzrechte) ergeben, haften wir nicht,<br />
wenn das Schutzrecht im Eigentum <strong>de</strong>s Bestellers<br />
bzw. eines unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar mehrheitlich<br />
kapital- o<strong>de</strong>r stimmrechtsmäßig ihm gehören<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Unternehmen steht o<strong>de</strong>r stand.<br />
8.2 Für Ansprüche, die sich aus <strong>de</strong>r Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />
Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht<br />
min<strong>de</strong>stens ein Schutzrecht aus <strong>de</strong>r Schutzrechtsfamilie<br />
entwe<strong>de</strong>r vom Europäischen Patentamt o<strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland veröffentlicht ist.<br />
8.3 Der Besteller hat uns unverzüglich von bekannt<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> (angeblichen) Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />
o<strong>de</strong>r diesbezüglichen Risiken <strong>zu</strong> unterrichten und uns<br />
auf Verlangen – soweit möglich – die Führung von<br />
Rechtsstreitigkeiten<br />
überlassen.<br />
(auch außergerichtlich) <strong>zu</strong><br />
8.4 Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, für das ein<br />
Schutzrecht verletzen<strong>de</strong> Erzeugnis ein Nut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />
<strong>zu</strong> erwirken o<strong>de</strong>r es so <strong>zu</strong> modifizieren, dass es das<br />
Schutzrecht nicht mehr verletzt, o<strong>de</strong>r es durch ein das<br />
Schutzrecht nicht mehr verletzen<strong>de</strong>s gleichartiges<br />
Erzeugnis <strong>zu</strong> ersetzen. Ist uns dies nicht <strong>zu</strong><br />
angemessenen Bedingungen o<strong>de</strong>r in angemessener<br />
Frist möglich, stehen <strong>de</strong>m Besteller – sofern er uns<br />
die Durchführung einer Modifizierung ermöglicht hat –<br />
die gesetzlichen Rücktrittsrechte <strong>zu</strong>. Unter <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
genannten Vorausset<strong>zu</strong>ngen steht auch uns ein Recht<br />
<strong>zu</strong>m Rücktritt <strong>zu</strong>. Die Regelung <strong>de</strong>r Ziffer 7.9 gilt<br />
entsprechend. Wir behalten uns vor, die nach dieser<br />
Ziffer 8.4 Satz 1 uns <strong>zu</strong>r Wahl stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Maßnahmen<br />
auch dann <strong>zu</strong> ergreifen, wenn die<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng noch nicht rechtsgültig<br />
festgestellt o<strong>de</strong>r von uns anerkannt ist.<br />
8.5 Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ausgeschlossen,<br />
8.6<br />
soweit er die Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> vertreten hat,<br />
o<strong>de</strong>r er uns nicht in angemessenem Umfang bei <strong>de</strong>r<br />
Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers sind ferner ausgeschlossen,<br />
wenn die Erzeugnisse gemäß <strong>de</strong>r Spezifikation o<strong>de</strong>r<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Anweisungen <strong>de</strong>s Bestellers gefertigt wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
o<strong>de</strong>r die (angebliche) Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Schutzrechts<br />
aus <strong>de</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng im Zusammenwirken mit einem<br />
an<strong>de</strong>ren, nicht von uns stammen<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstand folgt<br />
o<strong>de</strong>r die Erzeugnisse in einer Weise benutzt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
die wir nicht voraussehen konnten.<br />
8.7 Unsere Pflicht <strong>zu</strong>r Leistung von Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz bei<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen richtet sich im Übrigen nach<br />
Ziffer 9.<br />
8.8 Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von<br />
Schutzrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen gelten die Ziffern 7.1 und<br />
7.2 entsprechend.<br />
8.9 Weitergehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re als die in dieser Ziffer 8<br />
geregelten Ansprüche <strong>de</strong>s Bestellers wegen Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.<br />
9. Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />
Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas<br />
an<strong>de</strong>res bestimmt ist, haften wir auf Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz<br />
und Ersatz <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 284 BGB (nachfolgend: „Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz“)<br />
wegen Verlet<strong>zu</strong>ng vertraglicher o<strong>de</strong>r ausservertraglicher<br />
Pflichten nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />
unserer gesetzlichen Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen,<br />
bei Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, wegen <strong>de</strong>r Übernahme<br />
einer Garantie o<strong>de</strong>r eines Beschaffungsrisikos, <strong>de</strong>r<br />
Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund<br />
zwingen<strong>de</strong>r Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger zwingen<strong>de</strong>r Haftung. Der Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s-<br />
ersatz für die Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten<br />
ist jedoch auf <strong><strong>de</strong>n</strong> vertragstypischen, vorhersehbaren<br />
Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> begrenzt, soweit nicht Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />
grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter<br />
o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen vorliegt o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r<br />
Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Gesundheit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übernahme einer Garantie o<strong>de</strong>r<br />
2
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />
Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />
eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Beweislast <strong>zu</strong>m Nachteil <strong>de</strong>s Bestellers ist<br />
mit <strong><strong>de</strong>n</strong> vorstehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Regelungen nicht verbun<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
10. Eigentumsvorbehalt<br />
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an <strong><strong>de</strong>n</strong> gelieferten<br />
Waren bis <strong>zu</strong>r vollständigen Erfüllung aller uns aus<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsverbindung <strong>zu</strong>stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> und noch entstehen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Ansprüche vor.<br />
10.2 Der Besteller ist <strong>zu</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r <strong>zu</strong>r Verbindung<br />
unserer Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsbetriebes berechtigt. An <strong><strong>de</strong>n</strong> durch<br />
die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Verbindung entstehen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Erzeugnissen erwerben wir <strong>zu</strong>r Sicherung unserer in<br />
Ziffer 10.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das<br />
<strong>de</strong>r Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller<br />
hat die unserem Miteigentum unterliegen<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />
als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich <strong>zu</strong><br />
verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumanteils<br />
bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>s Werts, <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
unser Erzeugnis und <strong>de</strong>r durch die Verarbeitung o<strong>de</strong>r<br />
Verbindung entstan<strong><strong>de</strong>n</strong>e Gegenstand <strong>zu</strong>r Zeit <strong>de</strong>r<br />
Verarbeitung o<strong>de</strong>r Verbindung haben.<br />
10.3 Der Besteller ist <strong>zu</strong>r Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehr gegen Barzahlung o<strong>de</strong>r<br />
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt<br />
uns schon jetzt alle ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung<br />
unseres Erzeugnisses <strong>zu</strong>stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> For<strong>de</strong>rungen mit<br />
Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon,<br />
ob unser Erzeugnis weiterverarbeitet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
nicht. Die abgetretenen For<strong>de</strong>rungen dienen <strong>zu</strong>r<br />
Sicherung unserer Ansprüche nach Ziffer 10.1. Der<br />
Besteller ist <strong>zu</strong>r Einziehung <strong>de</strong>r abgetretenen<br />
For<strong>de</strong>rungen berechtigt. Die Rechte <strong>de</strong>s Bestellers<br />
nach dieser Ziffer 10.3 können wir wi<strong>de</strong>rrufen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber<br />
nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbeson<strong>de</strong>re<br />
wenn er in Zahlungsver<strong>zu</strong>g gerät. Diese Rechte<br />
erlöschen auch ohne ausdrücklichen Wi<strong>de</strong>rruf, wenn<br />
<strong>de</strong>r Besteller seine Zahlungen länger als nur<br />
vorübergehend einstellt.<br />
10.4 Auf unser Verlangen hat uns <strong>de</strong>r Besteller unverzüglich<br />
mit<strong>zu</strong>teilen, an wen er in unserem Eigentum o<strong>de</strong>r<br />
Miteigentum stehen<strong>de</strong> Ware veräußert hat und welche<br />
For<strong>de</strong>rungen ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung <strong>zu</strong>stehen,<br />
sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte<br />
Urkun<strong><strong>de</strong>n</strong> über die Abtretung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />
aus<strong>zu</strong>stellen.<br />
10.5 Zu <strong><strong>de</strong>n</strong> an<strong>de</strong>ren Verfügungen über die in unserem<br />
Vorbehaltseigentum o<strong>de</strong>r Miteigentum stehen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Gegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r über die an uns abgetretenen<br />
For<strong>de</strong>rungen ist <strong>de</strong>r Besteller nicht berechtigt.<br />
Pfändungen o<strong>de</strong>r sonstige Rechtsbeeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>r uns ganz o<strong>de</strong>r teilweise gehören<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen hat uns <strong>de</strong>r Besteller unverzüglich<br />
mit<strong>zu</strong>teilen. Der Besteller trägt alle Kosten, die <strong>zu</strong>r<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts-<br />
o<strong>de</strong>r Sicherungseigentum und <strong>zu</strong> einer Wie<strong>de</strong>rbeschaffung<br />
<strong>de</strong>s Gegenstan<strong>de</strong>s aufgewen<strong>de</strong>t wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können.<br />
10.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g o<strong>de</strong>r einer<br />
sonstigen schuldhaften Verlet<strong>zu</strong>ng wesentlicher Vertragspflichten<br />
<strong>de</strong>s Bestellers die Herausgabe <strong>de</strong>r in<br />
unserem Vorbehalts- o<strong>de</strong>r Sicherungseigentum<br />
stehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Gegenstän<strong>de</strong> <strong>zu</strong> verlangen. Machen wir<br />
von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein<br />
Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich<br />
erklären.<br />
10.7 Der Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />
berechtigt uns, vom Vertrag <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten und die<br />
sofortige Rückgabe <strong>de</strong>r Lieferungen <strong>zu</strong> verlangen.<br />
10.8 Übersteigt <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r für uns bestehen<strong><strong>de</strong>n</strong> Sicher-<br />
heiten unsere For<strong>de</strong>rungen insgesamt um mehr als<br />
10 %, so wer<strong><strong>de</strong>n</strong> wir auf Verlangen <strong>de</strong>s Bestellers<br />
insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.<br />
11 Geheimhaltung<br />
11.1 Alle von uns stammen<strong><strong>de</strong>n</strong> geschäftlichen o<strong>de</strong>r<br />
technischen Informationen (einschließlich Merkmalen,<br />
die etwa übergebenen Gegenstän<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong>de</strong>r Software<br />
<strong>zu</strong> entnehmen sind) und sonstigen Kenntnisse und<br />
Erfahrungen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich<br />
öffentlich bekannt sind o<strong>de</strong>r von uns <strong>zu</strong>r<br />
Weiterveräußerung durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Besteller bestimmt<br />
wur<strong><strong>de</strong>n</strong>, Dritten gegenüber geheim<strong>zu</strong>halten und<br />
dürfen im eigenen Betrieb <strong>de</strong>s Bestellers nur solchen<br />
Personen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, die für <strong>de</strong>ren<br />
Verwendung notwendigerweise herangezogen wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
müssen und die ebenfalls <strong>zu</strong>r Geheimhaltung<br />
verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches<br />
Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches<br />
Einverständnis dürfen solche Informationen nicht<br />
vervielfältigt o<strong>de</strong>r gewerbsmäßig verwen<strong>de</strong>t wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Auf unsere Anfor<strong>de</strong>rung sind alle von uns<br />
stammen<strong><strong>de</strong>n</strong> Informationen (gegebenenfalls<br />
einschließlich angefertigter Kopien o<strong>de</strong>r Aufzeichnungen)<br />
und leihweise überlassene Gegenstän<strong>de</strong> unverzüglich<br />
und vollständig an uns <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>geben o<strong>de</strong>r <strong>zu</strong><br />
vernichten.<br />
11.2 Wir behalten uns alle Rechte an <strong><strong>de</strong>n</strong> in Ziffer 11.1<br />
genannten Informationen (einschließlich<br />
Urheberrechten und <strong>de</strong>m Recht <strong>zu</strong>r Anmeldung von<br />
gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten,<br />
Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor.<br />
12 Zahlungsbedingungen<br />
12.1 Soweit nichts an<strong>de</strong>res schriftlich vereinbart ist, hat die<br />
Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum<br />
ohne je<strong><strong>de</strong>n</strong> Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> erfolgen. Wir können jedoch die<br />
Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (z.B. durch<br />
Nachnahme o<strong>de</strong>r Bank-Lastschriftverfahren) o<strong>de</strong>r<br />
einer Vorauszahlung abhängig machen. Die<br />
Rechnungsstellung erfolgt nach <strong>de</strong>m Versand <strong>de</strong>r<br />
Ware.<br />
12.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige<br />
For<strong>de</strong>rung <strong>zu</strong> verrechnen.<br />
12.3. Der Besteller kommt in Ver<strong>zu</strong>g, wenn er auf eine<br />
Mahnung von <strong>actiro</strong>, die nach Eintritt <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>s<br />
Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon<br />
kommt <strong>de</strong>r Besteller in Ver<strong>zu</strong>g, wenn er nicht <strong>zu</strong><br />
einem vertraglich vereinbarten kalen<strong>de</strong>rmäßig<br />
bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche<br />
Regelung, wonach <strong>de</strong>r Besteller auch dreißig Tage<br />
nach Zugang einer Rechnung automatisch in Ver<strong>zu</strong>g<br />
gerät, bleibt hiervon unberührt. Vom ersten Tage <strong>de</strong>s<br />
Ver<strong>zu</strong>ges an sind Ver<strong>zu</strong>gszinsen in Höhe von 8%<br />
über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>zu</strong> zahlen. Mahnungen<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong> seitens <strong>actiro</strong> mit € 15,00 Mahngebühren pro<br />
Mahnung gegenüber <strong>de</strong>m Besteller geltend gemacht,<br />
erstmals mit Ausstellung <strong>de</strong>r zweiten Mahnung. Die<br />
Geltendmachung eines weiteren Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s ist nicht<br />
ausgeschlossen.<br />
12.4 Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger<br />
schriftlicher Vereinbarung mit uns <strong>zu</strong>lässig. Wechsel<br />
und Scheck wer<strong><strong>de</strong>n</strong> von uns nur erfüllungshalber<br />
angenommen und gelten erst nach <strong>de</strong>r Einlösung als<br />
Zahlung.<br />
12.5. Kommt <strong>de</strong>r Besteller in Zahlungsver<strong>zu</strong>g, sind wir berechtigt,<br />
auf alle fälligen und einre<strong>de</strong>freien For<strong>de</strong>rungen<br />
aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung<br />
<strong>zu</strong> verlangen. Dieses Recht wird durch eine<br />
Stundung o<strong>de</strong>r die Annahme von Wechseln o<strong>de</strong>r<br />
Schecks nicht ausgeschlossen.<br />
12.6 Das Recht, Zahlungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>halten o<strong>de</strong>r mit<br />
Gegenansprüchen auf<strong>zu</strong>rechnen, steht <strong>de</strong>m Besteller<br />
nur insoweit <strong>zu</strong>, als seine Gegenansprüche unbestritten<br />
o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind.<br />
12.7 Die For<strong>de</strong>rungen <strong>actiro</strong>`s gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Besteller können<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Unternehmensfinanzierung<br />
abgetreten und verkauft wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>actiro</strong> Power Blower GmbH,<br />
Meininger Str. 222, 98529 Suhl (im folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>actiro</strong> genannt)<br />
13 Allgemeine Bestimmungen<br />
13.1 Rechte <strong>de</strong>s Bestellers aus <strong><strong>de</strong>n</strong> mit <strong>actiro</strong> getätigten<br />
Geschäften dürfen nicht abgetreten wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und <strong>de</strong>r<br />
getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein<br />
o<strong>de</strong>r wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, so wird dadurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />
Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner<br />
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung<br />
durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst<br />
gleichkommen<strong>de</strong> Regelung <strong>zu</strong> ersetzen.<br />
13.3 <strong>actiro</strong> hat das Recht - ohne weitere Nachfristset<strong>zu</strong>ng -<br />
von allen, von ihr noch nicht erfüllten Kaufverträgen<br />
mit <strong>de</strong>m Besteller <strong>zu</strong>rücktreten, wenn beim Besteller<br />
eine wesentliche Verschlechterung seiner<br />
Vermögensverhältnisse eintritt o<strong>de</strong>r ein gerichtliches<br />
o<strong>de</strong>r außergerichtliches Vergleichs- o<strong>de</strong>r<br />
Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt o<strong>de</strong>r eröffnet<br />
ist o<strong>de</strong>r er mit <strong>de</strong>r Zahlung eines - seitens <strong>actiro</strong><br />
bereits erfüllten - Kaufvertrages in Ver<strong>zu</strong>g gerät. Will<br />
<strong>actiro</strong> von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen,<br />
so hat sie dies <strong>de</strong>m Besteller unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
13.4 Erfüllungsort für Lieferungen ist - unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
Kostentragung <strong>de</strong>s Transports – Suhl bzw. <strong>de</strong>r Ort<br />
<strong>de</strong>s Auslieferungslagers. Erfüllungsort für Zahlungen<br />
ist ebenfalls Suhl.<br />
13.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag<br />
ist Suhl, wenn <strong>de</strong>r Besteller<br />
§ Kaufmann ist o<strong>de</strong>r<br />
§ keinen inländischen Gerichtsstand hat o<strong>de</strong>r<br />
§ nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus <strong>de</strong>m Inland<br />
verlegt o<strong>de</strong>r sein Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher<br />
Aufenthaltsort <strong>zu</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist.<br />
Wir sind auch berechtigt, ein Gericht, welches für <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Sitz o<strong>de</strong>r eine Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Bestellers <strong>zu</strong>ständig<br />
ist, an<strong>zu</strong>rufen.<br />
13.6 Für alle Rechtbeziehungen zwischen uns und <strong>de</strong>m<br />
Besteller gilt ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht unter<br />
Ausschluss <strong>de</strong>s Kollisionsrechts und <strong>de</strong>s Übereinkommens<br />
<strong>de</strong>r Vereinten Nationen über Verträge über<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> internationalen Wareneinkauf (CISG).<br />
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