27.04.2013 Aufrufe

SMV-SATZUNG - Kepler-Gymnasium Ulm

SMV-SATZUNG - Kepler-Gymnasium Ulm

SMV-SATZUNG - Kepler-Gymnasium Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>SMV</strong>-<strong>SATZUNG</strong><br />

DES KEPLER-GYMNASIUMS ULM


1. <strong>SMV</strong><br />

2. <strong>SMV</strong>-Versammlung<br />

3. Schülerrat<br />

4. Schülersprecher<br />

5. Referenten<br />

6. Ausschüsse<br />

7. Verbindungslehrer<br />

8. Kassier<br />

9. Sonderbeauftragte<br />

10. Wahlverfahren<br />

11. Amtsübergabe<br />

12. Satzungsänderung<br />

INHALT


PRÄAMBEL<br />

Die <strong>SMV</strong> ist die Schülermitverantwortung, das heißt die organisierte Vertretung aller Schüler an<br />

einer Schule zum Zwecke der Wahrnehmung von Schülerinteressen.<br />

§ 1 <strong>SMV</strong> (SCHÜLERMITVERANTWORTUNG)<br />

1.1<br />

Der Schülerrat, die Schülersprecher, die Referenten und die Vertreter der einzelnen Ausschüsse<br />

bilden die <strong>SMV</strong>.<br />

Die <strong>SMV</strong> ist die ständige Vertretung der Schüler an der Schule und wahrt deren Interessen.<br />

1.2<br />

1.3<br />

Die <strong>SMV</strong> ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.<br />

1.4<br />

Im Rahmen der <strong>SMV</strong> haben die gewählten Schülervertreter (siehe § 3) insbesondere folgende<br />

Rechte: Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Beschwerde- und Vermittlungsrecht, Vertretungs- und<br />

Informationsrecht.<br />

§ 2 <strong>SMV</strong>-VERSAMMLUNG<br />

Die <strong>SMV</strong>-Versammlung ist die Zusammenkunft der <strong>SMV</strong> und besteht aus dem Schülerrat, den<br />

Schülersprechern und den Referenten sowie den Mitgliedern der Ausschüsse.<br />

Die <strong>SMV</strong>-Versammlung wird von den Schülersprechern einberufen und geleitet.<br />

Die Einberufung muss mindestens drei Tage vor dem festgesetzten Termin den<br />

Klassensprechern, Kurssprechern und Verbindungslehrern bekannt gegeben werden.<br />

Wenn mindestens vier Klassen dies über den Klassensprecher wünschen, muss die <strong>SMV</strong>-<br />

Versammlung einberufen werden.<br />

Diese tritt binnen fünf Wochen nach Schuljahresbeginn zum ersten Mal zusammen.<br />

Die Anwesenheit je eines Vertreters einer Klasse ist erforderlich; entsprechendes gilt für die<br />

Vertreter der Deutschkurse in den Jahrgangsstufen.<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3


Die <strong>SMV</strong>-Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der<br />

stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind.<br />

Grundsätzlich sind die <strong>SMV</strong>-Sitzungen schulöffentlich.<br />

Außer den immer anwesenheitsberechtigten Personen (gemäß Absatz 1) kann jedem anderen<br />

die Teilnahme untersagt werden, sofern dies zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder<br />

wünschen.<br />

Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Schülerrates.<br />

Alle übrigen Anwesenden haben nur Rederecht und/oder können sich zur Wahl aufstellen<br />

lassen.<br />

Jeder Schüler hat das Recht, einen Antrag an die <strong>SMV</strong>-Versammlung zu stellen.<br />

2.4<br />

§ 3 SCHÜLERRAT<br />

3.1<br />

Gewählt werden in den Klassenverbänden je ein Klassensprecher und ein Stellvertreter, in den<br />

Deutschkursen der Jahrgangsstufen je ein Kurssprecher und ein Stellvertreter.<br />

Diese bilden mitsamt den Schülersprechern den Schülerrat.<br />

Die Wahl des Klassensprechers und seines Stellvertreters soll spätestens bis zum Ablauf der<br />

dritten Unterrichtswoche des Schuljahres stattfinden.<br />

In Klasse fünf soll die Wahl spätestens in der vierten Unterrichtswoche erfolgen.<br />

Der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind von ihrer Klasse abwählbar, sofern sofort<br />

Nachfolger gewählt werden.<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

Der Klassensprecher und sein Stellvertreter vertreten die Interessen ihrer Klassenkameraden.<br />

Sie berichten aus der <strong>SMV</strong>-Versammlung.<br />

Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend für die Kurssprecher und ihre Stellvertreter.<br />

Der Schülerrat wählt die Schülersprecher, die Referenten und die Verbindungslehrer gemäß<br />

§ 10.<br />

Für alle gewählten Vertreter besteht das Recht auf (mehrfache) Wiederwahl.<br />

3.5<br />

3.6<br />

§ 4 SCHÜLERSPRECHER<br />

4.1<br />

Der Schülerrat wählt zu Beginn des Schuljahres drei gleichberechtigte Schülersprecher für ein<br />

Amtsjahr.


Sie müssen mindestens in der neunten Klasse sein.<br />

Ein Schülersprecher kann vom Schülerrat abgewählt werden, sofern es sofort zur Wahl eines<br />

Nachfolgers kommt (siehe § 10).<br />

Die zwei Schülersprecher, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, sind<br />

automatisch Mitglieder der Schulkonferenz.<br />

4.2<br />

§ 5 REFERENTEN<br />

5.1<br />

Referenten sind jeweils für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständig.<br />

Regelmäßig und für die Dauer eines Schuljahres sind vom Schülerrat ein Vertreter für die<br />

Schulkonferenz, zwei Abgeordnete in das Jugendparlament und zwei Unterstufenbeauftragte zu<br />

wählen, welche allesamt Referentenstatus genießen.<br />

Eine Ausnahme bilden die Vertreter des Jugendparlaments, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<br />

und von denen jährlich einer neu gewählt wird.<br />

5.2<br />

Bei Notwendigkeit ist der Schülerrat befugt, mit Zweidrittelmehrheit weitere Referentenämter<br />

zu schaffen.<br />

Referenten müssen weder das Amt des Klassensprechers noch des Kurssprechers bekleiden.<br />

5.3<br />

§ 6 AUSSCHÜSSE<br />

6.1<br />

Jeder Schüler des <strong>Kepler</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Ulm</strong> ist eingeladen, in Ausschüssen, die sich mit einzelnen<br />

Bereichen des Schullebens auseinandersetzen, die Arbeit der <strong>SMV</strong> mitzugestalten.<br />

Jeder Ausschuss bestimmt aus seinen Reihen einen Ansprechpartner, der als Bindeglied<br />

zwischen ersterem und den anderen Mitgliedern der <strong>SMV</strong>-Versammlung fungiert.<br />

Die Zahl der Mitglieder und die Häufigkeit seiner Sitzungen sind variabel.<br />

6.2<br />

6.3<br />

6.4<br />

Die einzelnen Ausschüsse werden zu Beginn des Schuljahres vom Schülerrat bestätigt.<br />

Bei Notwendigkeit ist er befugt, mit Zweidrittelmehrheit weitere Ausschüsse einzurichten oder<br />

gegebenenfalls abzuschaffen.<br />

§ 7 VERBINDUNGSLEHRER<br />

7.1


Die Verbindungslehrer bilden ein Bindeglied zwischen Schülerschaft, Schulleitung, Lehrerschaft<br />

und Eltern und stehen dabei in enger Absprache mit den Schülersprechern.<br />

Sie beraten die Schüler in allen Problem- und Konfliktsituationen.<br />

Die Verbindungslehrer werden vom Schülerrat auf zwei Jahre gewählt.<br />

Die Wahl findet nach den Pfingstferien gemäß § 10 statt.<br />

Die Verbindungslehrer sind rechtzeitig zu den Sitzungen des Schülerrates einzuladen.<br />

7.2<br />

7.3<br />

§ 8 KASSIER<br />

Der Kassier führt die Kassengeschäfte der <strong>SMV</strong>.<br />

Er ist dazu verpflichtet, die moralischen Grundsätze des guten Handelns bei der Ausübung<br />

seines Amtes zu befolgen.<br />

Er wird vom Schülerrat auf Vorschlag der Schülersprecher auf ein Jahr gewählt.<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

In jedem Schuljahr wird die Kasse der <strong>SMV</strong> durch zwei Kassenprüfer geprüft, von denen der eine<br />

Verbindungslehrer, der andere Erziehungsberechtigter eines Schülers der Schule sein muss,<br />

deren Ernennung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat erfolgt.<br />

§ 9 SONDERBEAUFTRAGTE<br />

9.1<br />

Sonderbeauftragte werden von den Schülersprechern aus den Reihen der Schülerschaft ernannt.<br />

Der Protokollant ist ein Sonderbeauftragter, der alle Sitzungen der <strong>SMV</strong>-Versammlung<br />

dokumentiert.<br />

Diese Protokolle müssen jeweils öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />

9.2<br />

§ 10 WAHLVERFAHREN<br />

10.1<br />

Die Wahl ist geheim. Im Übrigen muss die Wahl aller Schülervertreter den Grundsätzen<br />

entsprechen, die für demokratische Wahlen gelten, insbesondere also allgemein, frei, gleich und<br />

unmittelbar sein.<br />

Gleiches gilt für die Wahl der Verbindungslehrer.<br />

10.2


Die Verbindungslehrer bestimmen aus der nicht wahlberechtigten Schülerschaft einen<br />

Wahlvorstand, der die Wahl durchführt und die Stimmen auszählt.<br />

10.3<br />

Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereint.<br />

Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich.<br />

10.4<br />

Ein Mitglied des Schülerrates kann aus seinem Amt vor Ablauf seiner Amtszeit nur dadurch<br />

abberufen werden, dass von der Mehrheit der Wahlberechtigten ein Nachfolger für den Rest der<br />

laufenden Amtszeit gewählt wird.<br />

Zu dieser Abwahl muss eingeladen werden, wenn ein Drittel der Wahlberechtigten schriftlich<br />

darum nachsucht.<br />

Entsprechendes gilt für die Verbindungslehrer.<br />

10.5<br />

Die Wahl der drei Verbindungslehrer findet nach den Pfingstferien statt und wird von den<br />

Schülersprechern geleitet.<br />

10.6<br />

Jedem Schüler steht es frei, einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Verbindungslehrers<br />

vorzuschlagen.<br />

Diese aufgestellten Lehrer müssen bereit sein, zu kandidieren.<br />

§ 11 AMTSÜBERGABE<br />

Mitglieder des Schülerrates, deren Amtszeit abgelaufen ist, versehen ihr Amt bis zur Neuwahl<br />

geschäftsführend weiter, sofern sie noch wählbar sind.<br />

Im Anschluss daran übernehmen sie die Einarbeitung der neuen Amtsinhaber.<br />

Entsprechend arbeiten Ausschussmitglieder und Referenten ihre Nachfolger ein.<br />

§ 12 <strong>SATZUNG</strong>SÄNDERUNG<br />

Zur Änderung der <strong>SMV</strong>-Satzung des <strong>Kepler</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s bedarf es stets einer<br />

Zweidrittelmehrheit.<br />

Im Übrigen gelten das Schulrecht und die <strong>SMV</strong>-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.<br />

Änderungen müssen mit diesen in Einklang stehen.<br />

HINWEIS<br />

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger<br />

beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!