Sondergebiet Hotel Zechmeisterlehen - Schönau am Königssee
Sondergebiet Hotel Zechmeisterlehen - Schönau am Königssee
Sondergebiet Hotel Zechmeisterlehen - Schönau am Königssee
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VORENTWURF<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
20 . Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />
Landschaftsplan<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Begründung<br />
Fassung vom 15.12.2010<br />
Verfasser:<br />
In ständiger Zus<strong>am</strong>menarbeit mit:<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. (FH) D. Narr<br />
Dipl.-Ing.(FH) M. Gebhardt<br />
Dipl. Ing. K. Brunne<br />
Martin Gebhardt<br />
Architekt + Stadtplaner<br />
Ledererstraße 6<br />
D-92637 Weiden<br />
Tel: 0961 - 39 89 77 1<br />
Fax: 0961 - 39 89 77 2<br />
mail: info@gebhardt-architekten.de<br />
Internet: www.gebhardt-architekten.de
20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
1 Vorbemerkungen und Planungsanlass.................................................... 2<br />
2 Planerische Rahmenbedingungen ........................................................... 3<br />
2.1 Ausgangsbedingungen ................................................................................ 3<br />
2.2 Ziele der Landesplanung ............................................................................. 3<br />
2.3 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan................................................. 4<br />
2.4 Siedlungsanbindung .................................................................................... 4<br />
2.5 Altlasten / Bodenbelastung .......................................................................... 5<br />
2.6 Denkmalpflege / Archäologie....................................................................... 5<br />
2.7 Lage und angrenzende Nutzungen.............................................................. 5<br />
3 Anlass und Aufgabe der Planung............................................................. 6<br />
4 Erschließung .............................................................................................. 6<br />
4.1 Verkehrskonzept, verkehrliche Erschließung............................................... 6<br />
4.2 Ver- und Entsorgung – technische Infrastruktur........................................... 7<br />
5 Oberflächenentwässerung........................................................................ 7<br />
6 Schutzgebiete ............................................................................................ 7<br />
7 Landschaftsplan ........................................................................................ 8<br />
8 Eingriff - Ausgleich.................................................................................... 8<br />
9 Umweltprüfung / Umweltbericht............................................................... 8<br />
10 Anlagen....................................................................................................... 9
20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
1 Vorbemerkungen und Planungsanlass<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. Königssee hat <strong>am</strong> 09.05.2006,<br />
die Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 25 „<strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“, für das<br />
bestehende <strong>Hotel</strong>gelände beschlossen.<br />
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan<br />
in diesem Bereich im Parallelverfahren geändert.<br />
Die Gemeinde plant hier die Ausweisung eines <strong>Sondergebiet</strong>es „<strong>Hotel</strong>“ (SO)<br />
und eines Dorfgebietes (MD).<br />
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
2 Planerische Rahmenbedingungen<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
2.1 Ausgangsbedingungen<br />
Der Bereich ist im derzeit rechtswirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan als Fläche<br />
für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
dient der Aktualisierung der sich derzeit darstellenden bereits vorhandenen<br />
teilweisen Nutzung des Geländes als <strong>Hotel</strong>anlage sowie der Schaffung<br />
der baurechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines Bebauungsplanes.<br />
Zur Sicherung einer strukturierten nachhaltigen Entwicklung dieses Bereiches<br />
ist eine FNP-Änderung daher notwendig.<br />
2.2 Ziele der Landesplanung<br />
Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m LEP<br />
Im LEP ist die Gemeinde Schönau a. Königssee als ländlicher Teilraum, dessen<br />
Entwicklung besonders gestärkt werden soll eingestuft. Ferner zählt die<br />
Gemeinde zu den Gebieten mit erheblichem Urlaubstourismus.<br />
Gemäß den Grundsätzen des LEP ist beim Ausbau des Tourismus in den<br />
Tourismusgebieten der Landschaftscharakter, der Naturhaushalt sowie die<br />
ländliche Siedlungsstruktur besonders zu berücksichtigen.<br />
Regionalplan<br />
Die Gemeinde Schönau a. Königssee ist raumordnerisch der Region Südostoberbayern<br />
(18) zugeordnet.<br />
Schönau a. Königssee gehört zum regionalen Gebiet für Tourismus und Erholung<br />
Berchtesgadener Land und Reichenhaller Land (1). Der Regionalplan<br />
formuliert hinsichtlich der Thematik Tourismus unter Anderem folgende<br />
Grundsätze (G):<br />
• als Erholungsraum von überregionaler Bedeutung sollen der Alpenraum<br />
sowie das Alpenvorland erhalten werden, überwiegend qualitativer Ausbau<br />
und Ergänzung der Erholungseinrichtungen (G)<br />
• Im Tourismusgebiet Berchtesgadener Land und Reichenhaller Land sollen<br />
das bestehende Angebot an Erholungs- und Tourismusmöglichkeiten<br />
sowie Einrichtungen für das Kur- und Gesundheitswesen gesichert und<br />
nur noch maßvoll erweitert werden (G)<br />
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
2.3 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtswirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 ist der ges<strong>am</strong>te<br />
Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
Abb1: Darstellung des Geltungsbereiches ( rote Umrandung) im aktuellen FNP; Quelle: Gemeinde<br />
Schönau a. Königssee<br />
2.4 Siedlungsanbindung<br />
Der Geltungsbereich stellt sich derzeit überwiegend als Außenbereich gemäß<br />
§ 35 BauGB dar, lediglich im nördlichen Bereich kann auf Grund der<br />
Strukturierung des <strong>Hotel</strong>komplexes von einem Ortsteilcharakter gesprochen<br />
werden. Im Wesentlichen befinden sich im Umfeld des Geltungsbereiches<br />
verschiedene, in große landwirtschaftliche Nutzflächen eingebettete Einzelgehöfte,<br />
die den Charakter des Talraumes maßgeblich bestimmen.<br />
Die Gemeinde hat im Jahr 1997 für Teile der Gemeindefläche, die unmittelbar<br />
süd-westlich an den Geltungsbereich angrenzen, Innenbereichssatzungen<br />
erlassen und somit schon die im FNP dargestellte Nutzung als Flächen<br />
für die Landwirtschaft an die tatsächliche und geplante Nutzung angepasst<br />
und das künftige Entwicklungsziel der Gemeinde für diesen Bereich definiert.<br />
Demnach wurde das allgemeine Wohngebiet (WA) entlang der Wahlstraße in<br />
der Innenbereichssatzung aus dem Jahr 1997 weiter nach Osten vergrößert.<br />
Im Jahr 2006 wurde östlich im Anschluss an diesen WA-Bereich ein Dorfgebiet<br />
(MD) ausgewiesen. An dieses Dorfgebiet schließt künftig das geplante<br />
Wohnhaus im Süden des Geltungsbereiches der vorliegenden FNP-<br />
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Änderung an und führt dieses Dorfgebiet fort. Die angrenzenden räumlichen<br />
Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind im Planteil dargestellt.<br />
Der Geltungsbereich der vorliegenden FNP-Änderung mit Darstellung von<br />
„<strong>Sondergebiet</strong>en - <strong>Hotel</strong>“ und „Dorfgebiet“ schließt direkt an die vorbeschrieben<br />
Siedlungen mit den festgesetzten Innenbereichssatzungen an. Das Gebot<br />
der Anbindung an bestehende Siedlungen ist somit erfüllt. Zudem weist -<br />
wie im vorliegenden Fall auch - ein „<strong>Sondergebiet</strong> - <strong>Hotel</strong>“ häufig die Eigenart<br />
der engen Verbindung und Verzahnung mit freier Landschaft auf, um die Erholungsnutzung<br />
zu unterstützen. Zur Sicherung einer strukturierten nachhaltigen<br />
Entwicklung des <strong>Hotel</strong>standortes wurde durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Narr - Rist -Türk, Marzling ein Masterplan erarbeitet, der sowohl die<br />
Erweiterung der <strong>Hotel</strong>anlage sowie die landschaftsarchitektonische Gestaltung<br />
und Verknüpfung der einzelnen funktionalen Bereiche der Anlage regelt.<br />
Dieser Masterplan ist Grundlage für die vorliegende FNP-Änderung und die<br />
Bebauungsplanaufstellung im Parallelverfahren.<br />
2.5 Altlasten / Bodenbelastung<br />
Zum Zeitpunkt der Bearbeitung sind keine Altlasten oder Altslastenverdachtsflächen<br />
bekannt.<br />
2.6 Denkmalpflege / Archäologie<br />
Bodendenkmäler oder archäologische Funde innerhalb des Geltungsbereiches<br />
sind zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht bekannt.<br />
2.7 Lage und angrenzende Nutzungen<br />
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Oberschönau der Gemeinde<br />
Schönau a. Königssee. Der Geltungsbereich ist nahezu komplett von landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen und dazugehörigen Wohnnutzungen umgeben.<br />
Lediglich im Norden befinden sich teilweise Waldflächen, die durch die Straße<br />
Rennermoos vom Geltungsbereich getrennt sind.<br />
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Abb2.: Geltungsbereich des FNP (rote Umrandung); Quelle Orthophoto : Bayerische Vermessungsverwaltung,<br />
2010<br />
3 Anlass und Aufgabe der Planung<br />
Bei dem Bereich der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um die<br />
Flächen einer <strong>Hotel</strong>anlage, welche sich in Privatbesitz befindet. Im Norden<br />
des Grundstückes befinden sich vorwiegend <strong>Hotel</strong>nutzungen. Der größte Teil<br />
der übrigen Fläche stellt sich derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar.<br />
Der <strong>Hotel</strong>eigentümer plant die Erweiterung seiner <strong>Hotel</strong>anlage innerhalb des<br />
bisherigen <strong>Hotel</strong>geländes. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine Aktualisierung der dargestellten tatsächlichen Nutzung. Ferner<br />
wird eine strukturierte Entwicklung dieses Bereiches durch die Ausweisung<br />
eines <strong>Sondergebiet</strong>es „<strong>Hotel</strong>“ gewährleistet und das Entwicklungsziel der<br />
Gemeinde für diesen Bereich eindeutig formuliert.<br />
Im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches ist zudem die Darstellung eines<br />
Dorfgebietes (MD) für einen Einzelhausstandort geplant.<br />
Der Geltungsbereich der 22. Flächennutzungsplanänderung ist identisch mit<br />
dem der Bebauungsplanänderung und umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.<br />
4 Erschließung<br />
4.1 Verkehrskonzept, verkehrliche Erschließung<br />
Die verkehrstechnische Erschließung des Geltungsbereiches ist über die<br />
Wahlstraße gesichert. Über die nördlich an den Geltungsbereich angrenzende<br />
Straße Rennermoos ist die Anbindung an die B305 gegeben.<br />
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
4.2 Ver- und Entsorgung – technische Infrastruktur<br />
Die Versorgung mit Wasser ist durch Anschluss an das örtliche Versorgungsnetz<br />
gesichert. Die Abfallbeseitigung ist gewährleistet. Die Versorgung<br />
mit Wasser ist durch den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz gesichert.<br />
Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch den Kanalanschluss an<br />
das öffentliche Kanalnetz. Durch E.ON Bayern ist die Versorgung mit Strom<br />
gesichert. Durch die geplanten Erweiterungsbauten entstehender Mehrbedarf<br />
wird durch die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen abgedeckt.<br />
5 Oberflächenentwässerung<br />
Im Geltungsbereich befinden sich ein wasserführender Graben sowie drei<br />
künstlich angelegte ehemalige Fischteiche. Weitere natürliche Oberflächengewässer<br />
sind nicht vorhanden.<br />
Über den Oberflächenabfluss des Gebietes liegen derzeit keine Informationen<br />
vor.<br />
Wasserschutz<br />
Es liegen derzeit keine genauen Angaben zu Grundwasserflurabständen<br />
o.ä. für den Geltungsbereich vor.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Wasserschutzgebiete.<br />
6 Salzabbau<br />
Das ges<strong>am</strong>te Gebiet der Gemeinde Schönau a. Königssee wird vom „Salz-<br />
und Solegrubenfeld Berchtesgaden“ überdeckt, für das die Südsalz GmbH<br />
(Salzbergwerk Berchtesgaden) die ausschließlichen Ausbeutungsrechte hat.<br />
Dies kann zur Folge haben, dass im Bedarfsfall in unmittelbarer Nähe der<br />
Bauvorhaben im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens Untersuchungs-<br />
und/oder Probebohrungen sowie andere Maßnahmen für Erkundung, Aufschluss<br />
und Abbau der vorhandenen Salzlagerstätten unter Beachtung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und betrieben werden können<br />
7 Schutzgebiete<br />
Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Mitte des Geltungsbereiches<br />
befindet sich ein Flachmoor, welches jedoch nicht <strong>am</strong>tlich kartiert<br />
ist. Dieses weißt jedoch nach § 30 BNatschG geschützte Vegetationsbestände<br />
auf. Im Geltungsbereich sind darüber hinaus keine <strong>am</strong>tlichen Schutzgebiete<br />
vorhanden.<br />
7
20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
8 Landschaftsplan<br />
Die Grundlagen bezüglich der landschaftlichen Situation sind im Umweltbericht<br />
dargestellt.<br />
Um den Geltungsbereich in die Landschaft zu integrieren und die Eingriffe in<br />
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu minimieren, sind folgende<br />
Maßnahmen erforderlich:<br />
• Umbau von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zu extensiv<br />
genutztem Grünstreifen<br />
• Erhaltung der Flachmoorfläche<br />
• Durchführung der Ausgleichsmaßnahme innerhalb der Grenze des Geltungsbereiches<br />
9 Eingriff - Ausgleich<br />
Entsprechend den Festlegungen des § 1a Abs. 3 BauGB ist für das Baugebiet<br />
die Eingriffsregelung nach dem Regelverfahren des Leitfadens „Bauen<br />
im Einklang mit Natur und Landschaft“ (StMLU, 2003) anzuwenden. Die Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft sind auszugleichen. Die Art und der Umfang<br />
der Ausgleichsmaßnahme wird auf der Ebene des Bebauungsplanes geregelt.<br />
10 Umweltprüfung / Umweltbericht<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1<br />
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Er gliedert sich in mehrere abgestufte bzw. aufeinander aufbauende Teile<br />
und wird begleitend zum Bauleitplanungsverfahren laufend ergänzt und aktualisiert.<br />
Der Umweltbericht beinhaltet die Raumempfindlichkeitsanalyse sowie die<br />
Auswirkungsprognose mit Beurteilung der Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung<br />
der Stellungnahmen und Einwände des Verfahrens nach § 3<br />
Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Er ist den Verfahrensunterlagen<br />
als eigenständiger Textteil beigefügt.<br />
Schönau a. Königsee,……….2010<br />
.....................................<br />
Kurz<br />
1. Bürgermeister<br />
8
20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Erläuterungsbericht<br />
VORENTWURF<br />
11 Anlagen<br />
Eingriffsermittlung laut Leitfaden (StMLU 2003) , NRT 2010<br />
Umweltbericht nach § 2a BauGB , NRT 2010<br />
Bestandsplan Realnutzung und Biotoptypen, NRT 2010<br />
„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
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