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Sondergebiet Hotel Zechmeisterlehen - Schönau am Königssee

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VORENTWURF<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

20 . Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />

Landschaftsplan<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Begründung<br />

Fassung vom 15.12.2010<br />

Verfasser:<br />

In ständiger Zus<strong>am</strong>menarbeit mit:<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. (FH) D. Narr<br />

Dipl.-Ing.(FH) M. Gebhardt<br />

Dipl. Ing. K. Brunne<br />

Martin Gebhardt<br />

Architekt + Stadtplaner<br />

Ledererstraße 6<br />

D-92637 Weiden<br />

Tel: 0961 - 39 89 77 1<br />

Fax: 0961 - 39 89 77 2<br />

mail: info@gebhardt-architekten.de<br />

Internet: www.gebhardt-architekten.de


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

1 Vorbemerkungen und Planungsanlass.................................................... 2<br />

2 Planerische Rahmenbedingungen ........................................................... 3<br />

2.1 Ausgangsbedingungen ................................................................................ 3<br />

2.2 Ziele der Landesplanung ............................................................................. 3<br />

2.3 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan................................................. 4<br />

2.4 Siedlungsanbindung .................................................................................... 4<br />

2.5 Altlasten / Bodenbelastung .......................................................................... 5<br />

2.6 Denkmalpflege / Archäologie....................................................................... 5<br />

2.7 Lage und angrenzende Nutzungen.............................................................. 5<br />

3 Anlass und Aufgabe der Planung............................................................. 6<br />

4 Erschließung .............................................................................................. 6<br />

4.1 Verkehrskonzept, verkehrliche Erschließung............................................... 6<br />

4.2 Ver- und Entsorgung – technische Infrastruktur........................................... 7<br />

5 Oberflächenentwässerung........................................................................ 7<br />

6 Schutzgebiete ............................................................................................ 7<br />

7 Landschaftsplan ........................................................................................ 8<br />

8 Eingriff - Ausgleich.................................................................................... 8<br />

9 Umweltprüfung / Umweltbericht............................................................... 8<br />

10 Anlagen....................................................................................................... 9


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

1 Vorbemerkungen und Planungsanlass<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. Königssee hat <strong>am</strong> 09.05.2006,<br />

die Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 25 „<strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“, für das<br />

bestehende <strong>Hotel</strong>gelände beschlossen.<br />

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan<br />

in diesem Bereich im Parallelverfahren geändert.<br />

Die Gemeinde plant hier die Ausweisung eines <strong>Sondergebiet</strong>es „<strong>Hotel</strong>“ (SO)<br />

und eines Dorfgebietes (MD).<br />

2


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

2 Planerische Rahmenbedingungen<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

2.1 Ausgangsbedingungen<br />

Der Bereich ist im derzeit rechtswirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan als Fläche<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

dient der Aktualisierung der sich derzeit darstellenden bereits vorhandenen<br />

teilweisen Nutzung des Geländes als <strong>Hotel</strong>anlage sowie der Schaffung<br />

der baurechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines Bebauungsplanes.<br />

Zur Sicherung einer strukturierten nachhaltigen Entwicklung dieses Bereiches<br />

ist eine FNP-Änderung daher notwendig.<br />

2.2 Ziele der Landesplanung<br />

Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m LEP<br />

Im LEP ist die Gemeinde Schönau a. Königssee als ländlicher Teilraum, dessen<br />

Entwicklung besonders gestärkt werden soll eingestuft. Ferner zählt die<br />

Gemeinde zu den Gebieten mit erheblichem Urlaubstourismus.<br />

Gemäß den Grundsätzen des LEP ist beim Ausbau des Tourismus in den<br />

Tourismusgebieten der Landschaftscharakter, der Naturhaushalt sowie die<br />

ländliche Siedlungsstruktur besonders zu berücksichtigen.<br />

Regionalplan<br />

Die Gemeinde Schönau a. Königssee ist raumordnerisch der Region Südostoberbayern<br />

(18) zugeordnet.<br />

Schönau a. Königssee gehört zum regionalen Gebiet für Tourismus und Erholung<br />

Berchtesgadener Land und Reichenhaller Land (1). Der Regionalplan<br />

formuliert hinsichtlich der Thematik Tourismus unter Anderem folgende<br />

Grundsätze (G):<br />

• als Erholungsraum von überregionaler Bedeutung sollen der Alpenraum<br />

sowie das Alpenvorland erhalten werden, überwiegend qualitativer Ausbau<br />

und Ergänzung der Erholungseinrichtungen (G)<br />

• Im Tourismusgebiet Berchtesgadener Land und Reichenhaller Land sollen<br />

das bestehende Angebot an Erholungs- und Tourismusmöglichkeiten<br />

sowie Einrichtungen für das Kur- und Gesundheitswesen gesichert und<br />

nur noch maßvoll erweitert werden (G)<br />

3


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

2.3 Flächennutzungsplan<br />

Im rechtswirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 ist der ges<strong>am</strong>te<br />

Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

Abb1: Darstellung des Geltungsbereiches ( rote Umrandung) im aktuellen FNP; Quelle: Gemeinde<br />

Schönau a. Königssee<br />

2.4 Siedlungsanbindung<br />

Der Geltungsbereich stellt sich derzeit überwiegend als Außenbereich gemäß<br />

§ 35 BauGB dar, lediglich im nördlichen Bereich kann auf Grund der<br />

Strukturierung des <strong>Hotel</strong>komplexes von einem Ortsteilcharakter gesprochen<br />

werden. Im Wesentlichen befinden sich im Umfeld des Geltungsbereiches<br />

verschiedene, in große landwirtschaftliche Nutzflächen eingebettete Einzelgehöfte,<br />

die den Charakter des Talraumes maßgeblich bestimmen.<br />

Die Gemeinde hat im Jahr 1997 für Teile der Gemeindefläche, die unmittelbar<br />

süd-westlich an den Geltungsbereich angrenzen, Innenbereichssatzungen<br />

erlassen und somit schon die im FNP dargestellte Nutzung als Flächen<br />

für die Landwirtschaft an die tatsächliche und geplante Nutzung angepasst<br />

und das künftige Entwicklungsziel der Gemeinde für diesen Bereich definiert.<br />

Demnach wurde das allgemeine Wohngebiet (WA) entlang der Wahlstraße in<br />

der Innenbereichssatzung aus dem Jahr 1997 weiter nach Osten vergrößert.<br />

Im Jahr 2006 wurde östlich im Anschluss an diesen WA-Bereich ein Dorfgebiet<br />

(MD) ausgewiesen. An dieses Dorfgebiet schließt künftig das geplante<br />

Wohnhaus im Süden des Geltungsbereiches der vorliegenden FNP-<br />

4


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Änderung an und führt dieses Dorfgebiet fort. Die angrenzenden räumlichen<br />

Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind im Planteil dargestellt.<br />

Der Geltungsbereich der vorliegenden FNP-Änderung mit Darstellung von<br />

„<strong>Sondergebiet</strong>en - <strong>Hotel</strong>“ und „Dorfgebiet“ schließt direkt an die vorbeschrieben<br />

Siedlungen mit den festgesetzten Innenbereichssatzungen an. Das Gebot<br />

der Anbindung an bestehende Siedlungen ist somit erfüllt. Zudem weist -<br />

wie im vorliegenden Fall auch - ein „<strong>Sondergebiet</strong> - <strong>Hotel</strong>“ häufig die Eigenart<br />

der engen Verbindung und Verzahnung mit freier Landschaft auf, um die Erholungsnutzung<br />

zu unterstützen. Zur Sicherung einer strukturierten nachhaltigen<br />

Entwicklung des <strong>Hotel</strong>standortes wurde durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Narr - Rist -Türk, Marzling ein Masterplan erarbeitet, der sowohl die<br />

Erweiterung der <strong>Hotel</strong>anlage sowie die landschaftsarchitektonische Gestaltung<br />

und Verknüpfung der einzelnen funktionalen Bereiche der Anlage regelt.<br />

Dieser Masterplan ist Grundlage für die vorliegende FNP-Änderung und die<br />

Bebauungsplanaufstellung im Parallelverfahren.<br />

2.5 Altlasten / Bodenbelastung<br />

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung sind keine Altlasten oder Altslastenverdachtsflächen<br />

bekannt.<br />

2.6 Denkmalpflege / Archäologie<br />

Bodendenkmäler oder archäologische Funde innerhalb des Geltungsbereiches<br />

sind zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht bekannt.<br />

2.7 Lage und angrenzende Nutzungen<br />

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Oberschönau der Gemeinde<br />

Schönau a. Königssee. Der Geltungsbereich ist nahezu komplett von landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen und dazugehörigen Wohnnutzungen umgeben.<br />

Lediglich im Norden befinden sich teilweise Waldflächen, die durch die Straße<br />

Rennermoos vom Geltungsbereich getrennt sind.<br />

5


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Abb2.: Geltungsbereich des FNP (rote Umrandung); Quelle Orthophoto : Bayerische Vermessungsverwaltung,<br />

2010<br />

3 Anlass und Aufgabe der Planung<br />

Bei dem Bereich der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um die<br />

Flächen einer <strong>Hotel</strong>anlage, welche sich in Privatbesitz befindet. Im Norden<br />

des Grundstückes befinden sich vorwiegend <strong>Hotel</strong>nutzungen. Der größte Teil<br />

der übrigen Fläche stellt sich derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar.<br />

Der <strong>Hotel</strong>eigentümer plant die Erweiterung seiner <strong>Hotel</strong>anlage innerhalb des<br />

bisherigen <strong>Hotel</strong>geländes. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine Aktualisierung der dargestellten tatsächlichen Nutzung. Ferner<br />

wird eine strukturierte Entwicklung dieses Bereiches durch die Ausweisung<br />

eines <strong>Sondergebiet</strong>es „<strong>Hotel</strong>“ gewährleistet und das Entwicklungsziel der<br />

Gemeinde für diesen Bereich eindeutig formuliert.<br />

Im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches ist zudem die Darstellung eines<br />

Dorfgebietes (MD) für einen Einzelhausstandort geplant.<br />

Der Geltungsbereich der 22. Flächennutzungsplanänderung ist identisch mit<br />

dem der Bebauungsplanänderung und umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.<br />

4 Erschließung<br />

4.1 Verkehrskonzept, verkehrliche Erschließung<br />

Die verkehrstechnische Erschließung des Geltungsbereiches ist über die<br />

Wahlstraße gesichert. Über die nördlich an den Geltungsbereich angrenzende<br />

Straße Rennermoos ist die Anbindung an die B305 gegeben.<br />

6


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

4.2 Ver- und Entsorgung – technische Infrastruktur<br />

Die Versorgung mit Wasser ist durch Anschluss an das örtliche Versorgungsnetz<br />

gesichert. Die Abfallbeseitigung ist gewährleistet. Die Versorgung<br />

mit Wasser ist durch den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz gesichert.<br />

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch den Kanalanschluss an<br />

das öffentliche Kanalnetz. Durch E.ON Bayern ist die Versorgung mit Strom<br />

gesichert. Durch die geplanten Erweiterungsbauten entstehender Mehrbedarf<br />

wird durch die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen abgedeckt.<br />

5 Oberflächenentwässerung<br />

Im Geltungsbereich befinden sich ein wasserführender Graben sowie drei<br />

künstlich angelegte ehemalige Fischteiche. Weitere natürliche Oberflächengewässer<br />

sind nicht vorhanden.<br />

Über den Oberflächenabfluss des Gebietes liegen derzeit keine Informationen<br />

vor.<br />

Wasserschutz<br />

Es liegen derzeit keine genauen Angaben zu Grundwasserflurabständen<br />

o.ä. für den Geltungsbereich vor.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Wasserschutzgebiete.<br />

6 Salzabbau<br />

Das ges<strong>am</strong>te Gebiet der Gemeinde Schönau a. Königssee wird vom „Salz-<br />

und Solegrubenfeld Berchtesgaden“ überdeckt, für das die Südsalz GmbH<br />

(Salzbergwerk Berchtesgaden) die ausschließlichen Ausbeutungsrechte hat.<br />

Dies kann zur Folge haben, dass im Bedarfsfall in unmittelbarer Nähe der<br />

Bauvorhaben im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens Untersuchungs-<br />

und/oder Probebohrungen sowie andere Maßnahmen für Erkundung, Aufschluss<br />

und Abbau der vorhandenen Salzlagerstätten unter Beachtung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und betrieben werden können<br />

7 Schutzgebiete<br />

Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Mitte des Geltungsbereiches<br />

befindet sich ein Flachmoor, welches jedoch nicht <strong>am</strong>tlich kartiert<br />

ist. Dieses weißt jedoch nach § 30 BNatschG geschützte Vegetationsbestände<br />

auf. Im Geltungsbereich sind darüber hinaus keine <strong>am</strong>tlichen Schutzgebiete<br />

vorhanden.<br />

7


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

8 Landschaftsplan<br />

Die Grundlagen bezüglich der landschaftlichen Situation sind im Umweltbericht<br />

dargestellt.<br />

Um den Geltungsbereich in die Landschaft zu integrieren und die Eingriffe in<br />

den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu minimieren, sind folgende<br />

Maßnahmen erforderlich:<br />

• Umbau von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zu extensiv<br />

genutztem Grünstreifen<br />

• Erhaltung der Flachmoorfläche<br />

• Durchführung der Ausgleichsmaßnahme innerhalb der Grenze des Geltungsbereiches<br />

9 Eingriff - Ausgleich<br />

Entsprechend den Festlegungen des § 1a Abs. 3 BauGB ist für das Baugebiet<br />

die Eingriffsregelung nach dem Regelverfahren des Leitfadens „Bauen<br />

im Einklang mit Natur und Landschaft“ (StMLU, 2003) anzuwenden. Die Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft sind auszugleichen. Die Art und der Umfang<br />

der Ausgleichsmaßnahme wird auf der Ebene des Bebauungsplanes geregelt.<br />

10 Umweltprüfung / Umweltbericht<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Er gliedert sich in mehrere abgestufte bzw. aufeinander aufbauende Teile<br />

und wird begleitend zum Bauleitplanungsverfahren laufend ergänzt und aktualisiert.<br />

Der Umweltbericht beinhaltet die Raumempfindlichkeitsanalyse sowie die<br />

Auswirkungsprognose mit Beurteilung der Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen und Einwände des Verfahrens nach § 3<br />

Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Er ist den Verfahrensunterlagen<br />

als eigenständiger Textteil beigefügt.<br />

Schönau a. Königsee,……….2010<br />

.....................................<br />

Kurz<br />

1. Bürgermeister<br />

8


20. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Erläuterungsbericht<br />

VORENTWURF<br />

11 Anlagen<br />

Eingriffsermittlung laut Leitfaden (StMLU 2003) , NRT 2010<br />

Umweltbericht nach § 2a BauGB , NRT 2010<br />

Bestandsplan Realnutzung und Biotoptypen, NRT 2010<br />

„<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Zechmeisterlehen</strong>“<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

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