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SEPA Broschüre 2 - Raiffeisen-Volksbank eG

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Im FinanzVerbund der <strong>Volksbank</strong>en <strong>Raiffeisen</strong>banken<br />

<strong>SEPA</strong> – Herausforderu<br />

<strong>SEPA</strong> – Herausforderung<br />

und Chance zugleich zugleich<br />

Basisinformationen für Banken und Bankkunden<br />

Basisinformationen für Banken und Bank


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort<br />

Gemeinsames Ziel<br />

<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />

Auswirkungen<br />

Produktänderungen<br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

<strong>SEPA</strong>-Rechtsrahmen<br />

Rechtzeitig starten<br />

4<br />

6<br />

8<br />

10<br />

12<br />

14<br />

16<br />

20<br />

22


Vorwort<br />

Geldtransfers sollen im Euro-Raum einfacher und effizienter<br />

werden. Davon werden vor allem Unternehmen mit internationalen<br />

Handelsbeziehungen profitieren. Die DZ BANK hat frühzeitig begonnen,<br />

sich mit dem Thema Single Euro Payments Area (<strong>SEPA</strong>) zu beschäftigen.<br />

Nutzen Sie den Vorsprung, unser Wissen über die Details und<br />

unsere Systemkenntnisse für Ihren Weg in die Zukunft<br />

des europäischen Zahlungsverkehrs.<br />

Die Harmonisierung des Euro-Zahlungsverkehrs ist<br />

beschlossene Sache. Jeder ist davon betroffen: alle<br />

europäischen Banken und Zahlungsverkehrsdienstleister,<br />

alle Verbraucher und Unternehmen. Die Vorteile<br />

werden vor allem auf Seiten der Verbraucher<br />

und Unternehmen liegen. Für sie wird vieles einfacher.<br />

Die europäische Kreditwirtschaft schafft die<br />

Voraussetzungen dafür.<br />

Fast ganz Europa eine einzige<br />

Zahlungsregion<br />

<strong>SEPA</strong> beruht auf einem Beschluss des Europäischen<br />

Rates, der im März 2000 gefasst wurde. Er ging als<br />

„Lissabon-Agenda“ in die Geschichte der EU ein,<br />

mit der sich die EU ehrgeizige Ziele setzte. Sie wollte<br />

innerhalb von zehn Jahren „zum wettbewerbsfähigsten<br />

und dynamischsten wissensbasierten<br />

Wirtschaftsraum der Welt“ werden.<br />

Jetzt stehen wir vor der Verwirklichung einer der<br />

wesentlichsten Maßnahmen – des einheitlichen<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraums <strong>SEPA</strong>. Dies ist durchaus<br />

ein tiefer Einschnitt, der die Bankenlandschaft<br />

ändern wird. Weil bisher jedes Land über eigene<br />

Standards verfügt, sind die nationalen Märkte in<br />

dieser Hinsicht noch voneinander technisch abgeschottet.<br />

Die meisten bargeldlosen Zahlungsströme<br />

laufen noch über nationale Dienstleister und<br />

Clearinghäuser.<br />

4


<strong>SEPA</strong> ändert die traditionellen Strukturen. Sobald<br />

die Harmonisierung effektiv umgesetzt ist, kann<br />

z. B. jeder Kunde – ob privat oder als Unternehmen –<br />

über eine einzige im EU-Binnenmarkt ansässige<br />

Bank alle seine europaweiten Zahlungsverkehrsgeschäfte<br />

tätigen.<br />

Effizienz im Zahlungsverkehr als neuer<br />

Wettbewerbsfaktor<br />

Die DZ BANK ist für die kommenden Änderungen<br />

gut gerüstet. Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

kooperieren wir mit Equens, einem der führenden<br />

europäischen Dienstleister im Zahlungsverkehr.<br />

Equens, an dem die DZ BANK zu einem Drittel beteiligt<br />

ist, hat sich mit einem Marktanteil von zehn<br />

Prozent bereits erfolgreich im EU-Binnenmarkt<br />

platziert.<br />

Equens hat in den vergangenen Jahren weitsichtig<br />

investiert und verfügt jetzt über eine der modernsten<br />

und leistungsfähigsten Plattformen für die Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs, die bereits <strong>SEPA</strong>-fähig ist.<br />

Lesen Sie auf den folgenden Seiten mehr über die<br />

Hintergründe von <strong>SEPA</strong>, über die geplanten Änderungen<br />

bei den Zahlungsverkehrsprodukten sowie<br />

darüber, was Sie jetzt schon tun sollten.<br />

5


Gemeinsames Ziel<br />

Der Binnenmarkt fürs Geld<br />

Der europäische Einigungsprozess setzt den Banken neue Ziele<br />

Die Einführung des Euro in Scheinen und Münzen hat einen<br />

einheitlichen Zahlungsraum für das Bezahlen mit Bargeld geschaffen.<br />

Der bargeldlose Zahlungsverkehr gestaltet sich bislang noch weniger einheitlich.<br />

Jedes Land verfügt über eigene Modalitäten und Standards. Unterschiedliche<br />

Zahlungsverfahren, Kontonummernsysteme und Datenformate sorgen<br />

noch für fragmentierte Zahlungsverkehrsmärkte. Eben dies soll <strong>SEPA</strong><br />

überwinden – zum Nutzen der europäischen Wirtschaft.<br />

<strong>SEPA</strong> ist Teil der europäischen Vision. Durch die<br />

Vereinheitlichung soll die Wirtschaft in der Gemeinschaft<br />

weiter zusammenwachsen und sich der<br />

gesamte Binnenmarkt noch dynamischer entfalten.<br />

Sobald die neuen Regeln (siehe ab Kapitel <strong>SEPA</strong>-<br />

Überweisung) eingeführt sind, kann jeder EU-Bürger<br />

und jedes Unternehmen alle seine Euro-Transaktionen<br />

innerhalb des EU-Binnenmarktes mit einem<br />

einzigen Konto abwickeln. Beispielsweise können<br />

dann auch Rechnungsbeträge problemlos länderübergreifend<br />

abgebucht werden. Auch die Karte ist<br />

dann an jedem Bankautomaten, jeder Tankstelle und<br />

jedem Supermarkt so einsetzbar, wie wir das heute<br />

im Inland gewöhnt sind. Innerhalb des Bereichs der<br />

teilnehmenden Staaten wird es zahlungstechnisch<br />

keinen Unterschied mehr machen, bei welcher Bank<br />

man sein Konto hat – Ausland und Inland sind für<br />

Eurozahlungen gleichgestellt.<br />

Die Politik betont die „Verbraucherfreundlichkeit“<br />

dieser Regelung. Vieles wird für Privatpersonen und<br />

Unternehmen einfacher. Für Banken und Wirtschaft<br />

sind allerdings andere Reformziele wichtiger. Durch<br />

die Integration aller Zahlungsverkehrsmärkte entsteht<br />

auf Seiten der Banken ein europaweiter Wettbewerb<br />

um Dienstleistungen und deren Konditionen,<br />

auf Seiten der Unternehmen ergeben sich neue<br />

Möglichkeiten zur effizienten Steuerung ihrer Zahlungsprozesse<br />

und ihrer Liquidität.<br />

Bei diesem Veränderungsprozess sollten auch<br />

kleinere und mittelgroße Banken und Unternehmen<br />

nicht tatenlos zusehen. Es wird von entscheidender<br />

Bedeutung sein, dass sie frühzeitig die Auswirkungen<br />

auf ihre Wettbewerbsposition und Geschäftsstrategie<br />

erkennen. Prüfen Sie schon jetzt, wie Sie<br />

die organisatorischen und technischen Anpassungen<br />

so gestalten und begleiten, dass sich aus den Neuerungen<br />

für Sie effektive Vorteile ergeben.<br />

6


+ + +<br />

+<br />

geplanter „<strong>SEPA</strong>-Raum“ im Endszenario<br />

EU mit derzeit 27 Mitgliedstaaten 1)<br />

Euro-Raum mit derzeit 13 EU-Staaten<br />

3 EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)<br />

Schweiz (Teilnahme an <strong>SEPA</strong> geplant)<br />

Ende der Kleinstaaterei: Mit <strong>SEPA</strong> wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft entstehen. Neben den 13 Euro-<br />

Staaten sind alle 14 weiteren EU-Mitglieder beteiligt. Auch Norwegen, Island und Liechtenstein wollen die Standards einführen.<br />

Ob die Schweiz ebenfalls teilnehmen wird, hängt davon ab, ob sie die juristischen Voraussetzungen erfüllt. Nimmt die Schweiz<br />

teil, so gilt <strong>SEPA</strong> am Ende in 31 Staaten – einem Raum mit über 25 Millionen Unternehmen und rund 9.000 Bankinstituten.<br />

1) Die 27 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,<br />

Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern<br />

7


<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />

Der Prozess schreitet voran<br />

Die Politiker haben sich geeinigt – die Umsetzung steht jetzt an<br />

Anfangs waren die EU-Kommission und das Euro-<br />

System (Europäische Zentralbank und die jeweiligen<br />

nationalen Notenbanken) die treibenden Kräfte<br />

hinter <strong>SEPA</strong>. Doch bereits seit fünf Jahren tragen<br />

auch die europäischen Banken einen großen Teil der<br />

Verantwortung für die Verwirklichung des einheitlichen<br />

Zahlungsraums. Sie erklärten sich schon 2002<br />

dazu bereit, den Wünschen der Politik zu entsprechen<br />

und schufen noch im gleichen Jahr die zentrale<br />

Instanz, um die Details zu beraten und festzulegen:<br />

den European Payments Council (EPC).<br />

Der EPC wurde eingerichtet, um den Banken eine<br />

Form der Selbstregulierung zu ermöglichen. Dies<br />

erleichtert den schwierigen Ausgleich der nationalen<br />

Interessen. Der EPC hat zurzeit 64 Mitglieder aus<br />

27 europäischen Ländern. Neben den europäischen<br />

Bankenverbänden sind vor allem die nationalen<br />

Bankenverbände sowie große Kreditinstitute vertreten.<br />

Hauptaufgabe des EPC ist es, die einheitlichen<br />

Standards für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />

zu entwickeln und gemeinsam festzulegen.<br />

Die Einführung von <strong>SEPA</strong> beruht auf<br />

dem politischen Willen der EU-Kommisssion. Er gibt<br />

die Richtung für die Gesamtentwicklung vor.<br />

Bei der konkreten Ausgestaltung und der Umsetzung<br />

sind aber mehrere Instanzen mit vielen<br />

internationalen Mitgliedern beteiligt.<br />

Der Großteil der <strong>SEPA</strong>-Arbeiten erfolgt in sechs<br />

speziellen Arbeitsgruppen. Der Einführungszeitpunkt<br />

rückt immer näher:<br />

– Ab Januar 2008 sollen die neuen Verfahren den<br />

Kunden zur Verfügung stehen.<br />

– Bis Ende 2010 soll die „kritische Masse“ erreicht<br />

sein, die eine endgültige Ablösung der heutigen<br />

nationalen Verfahren ermöglicht.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Verantwortlichen in Deutschland<br />

Die jeweiligen nationalen Vertreter bringen die<br />

Ergebnisse in die Gremien des EPC ein. In Deutschland<br />

obliegt dabei dem Zentralen Kreditausschuss<br />

(ZKA) die Federführung für die Implementierungsplanung.<br />

Ein wesentlicher Punkt aus deutscher Sicht<br />

war, viele Elemente der heute schon sehr effizienten<br />

Zahlungsverkehrsinstrumente auf europäischer<br />

Ebene einzubringen.<br />

8


Die Testszenarien und Testfälle sind bereits erstellt.<br />

Die Tests werden ab Herbst 2007 in mehreren Wellen<br />

stattfinden.<br />

Die DZ BANK ist sowohl in den Arbeitsgruppen<br />

des ZKA als auch in den Gremien des EPC vertreten<br />

<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />

Europäische<br />

Kreditwirtschaft<br />

(EPC)<br />

EU-ZV-Regelwerke<br />

Prozessdesign,<br />

Spezifikationen,<br />

Standards<br />

Die Akteure<br />

Europäische<br />

Zentralbank<br />

Aufsichtsfunktionen<br />

Anforderungen und<br />

Zeitpläne<br />

und leistet dort einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Realisierung von <strong>SEPA</strong>. Die DZ BANK stellt gemeinsam<br />

mit ihrem Dienstleister Equens die Erreichbarkeit<br />

im EU-Binnenmarkt sicher. Dies ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme an den<br />

<strong>SEPA</strong>-Verfahren.<br />

Kunden:<br />

Privatkunden (Verbraucher)<br />

und Firmenkunden<br />

(Händler, Unternehmen, öffentliche Verwaltung)<br />

Europäische<br />

Kommission<br />

Europäische<br />

Zahlungsverkehrsrichtlinie<br />

(Payment Services<br />

Directive)<br />

An der <strong>SEPA</strong>-Initiative sind hauptsächlich drei Instanzen beteiligt. Die politische Leitlinie für die Harmonisierung wurde im<br />

Wesentlichen von der Europäischen Kommission vorangetrieben. Daneben ist die Europäische Zentralbank involviert.<br />

Sie hat die Anforderungen definiert und den Zeitrahmen vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung und die Spezifikation<br />

der Zahlungsverfahren liegen schließlich in der Verantwortung des European Payments Council (EPC).<br />

9


Auswirkungen<br />

Jeder ist betroffen<br />

Es geht um mehr Effizienz und geringere Kosten – beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung<br />

Das Thema <strong>SEPA</strong> gewinnt in der Öffentlichkeit an<br />

Bedeutung. Vor allem größere Unternehmen beginnen<br />

sich allmählich mit der Frage zu beschäftigen,<br />

welche organisatorischen Änderungen auf sie<br />

zukommen.<br />

Für die Firmen wird in der Tat vieles einfacher. Im<br />

Idealfall benötigen sie zukünftig nur noch ein einziges<br />

Konto für alle Zahlungsvorgänge innerhalb der<br />

EU. Einige bereiten sich schon auf die Einführung<br />

zum Januar 2008 vor und starten Projekte, um ihre<br />

internen Abläufe, Systeme und Bankbeziehungen<br />

auf <strong>SEPA</strong> vorzubereiten.<br />

Die EU-Kommission rechnet insgesamt mit einem<br />

jährlichen Einsparpotenzial von 50 bis 100 Milliarden<br />

Euro, das hauptsächlich von europäisch tätigen<br />

Unternehmen realisiert werden soll. Der größte Teil<br />

der Einsparungen soll durch die Optimierung der<br />

Wertschöpfungskette in den Unternehmen entstehen,<br />

beispielsweise durch Nutzung von e-Billing.<br />

Die immensen Realisierungsinvestitionen – vor allem<br />

Die Standardisierung der nationalen<br />

Zahlungsverkehrsinstrumente erhöht die<br />

Prozesseffizienz und ermöglicht Skaleneffekte.<br />

Sie sollen der gesamten europäischen Wirtschaft<br />

zugute kommen. Letztlich muss sich jeder<br />

auf Veränderungen einstellen.<br />

der Kreditwirtschaft – sind hierbei allerdings nicht<br />

gegengerechnet.<br />

<strong>SEPA</strong> wird sich für Banken, Firmen, Privatpersonen<br />

und öffentliche Kassen des EU-Binnenmarktes unterschiedlich<br />

auswirken.<br />

Banken<br />

Banken als Zahlungsverkehrsdienstleister müssen<br />

ihre Verfahren und Systeme auf <strong>SEPA</strong> umstellen.<br />

Inlandszahlungsverkehr und grenzüberschreitender<br />

Euro-Zahlungsverkehr verschmelzen zu einem<br />

Produkt: <strong>SEPA</strong> macht beides zum „Euro-Zahlungsverkehr“.<br />

Die Umstellung betrifft viele Details. Von<br />

der Liquiditätssteuerung bis zur Risikosteuerung<br />

müssen die Banken neben neuen Formularen ihre<br />

Prozesse, Formate und Masken anpassen, natürlich<br />

auch im Electronic/Online Banking. Doch abgesehen<br />

von den technisch-organisatorischen Aspekten ist<br />

<strong>SEPA</strong> für die Banken auch eine strategische Herausforderung.<br />

Sie müssen ihre Privat- und Firmenkunden<br />

10


informieren sowie ggf. ihre Firmenkunden zur Umstellung<br />

beraten. Überdies müssen sie sich Gedanken<br />

über neue Produkte und Dienstleistungen machen.<br />

Firmen mit Inlandsgeschäft<br />

Schon im bisherigen Inlandszahlungsverkehr wird<br />

sich einiges für die Firmen ändern. Wer heute den<br />

Zahlungsverkehr beleghaft oder elektronisch abwickelt<br />

oder sein Liquiditätsmanagement softwaregestützt<br />

durchführt, muss die Stammdaten, Abläufe,<br />

Systeme und Bankprodukte an die neuen Standards<br />

anpassen. Besonders gilt dies für Lastschriften, da<br />

die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift einen anderen Ablauf haben<br />

wird und einige Anpassungen erfordert. Auch wenn<br />

sich bei Firmen mit Inlandsgeschäft noch nicht viel<br />

ändert, müssen sie sich – abhängig von ihrer Geschäftsstruktur<br />

und Systemlandschaft – auf <strong>SEPA</strong> einstellen:<br />

Die nationalen Verfahren werden spätestens<br />

bei Erreichen der kritischen Masse abgestellt.<br />

Firmen mit Europageschäft<br />

Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen<br />

EU-weit importieren und exportieren, profitieren am<br />

meisten. Wo heute die fälligen Beträge meist aus dem<br />

Wer ist von den Neuerungen betroffen?<br />

Firmenkunden Privatpersonen Öffentliche Kassen<br />

Ausland überwiesen werden, können die Zahlungsempfänger<br />

künftig auf das für sie günstigere <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftverfahren umstellen, denn die Zahlungsliquidität<br />

steht ihnen schneller zur Verfügung. Bei der<br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisung entfällt die Betragsgrenze. Auch<br />

dies ist ein Vorteil für Firmen mit Europageschäft.<br />

Privatpersonen<br />

Auch Privatpersonen werden früher oder später<br />

von <strong>SEPA</strong> Notiz nehmen. Spätestens wenn sie z. B.<br />

die Ferienwohnung mittels einer <strong>SEPA</strong>-fähigen Überweisung<br />

bezahlen sollen oder ihre Stromrechnung<br />

mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift einziehen lassen. Zudem<br />

müssen sie künftig statt der gewohnten deutschen<br />

Kontonummer und Bankleitzahl auch für innerdeutsche<br />

Überweisungen die internationale Kontonummer<br />

(IBAN) und Bankleitzahl (BIC) angeben.<br />

Öffentliche Kassen<br />

Einer der größten Zahlungsverkehrsnutzer in Deutschland<br />

ist die öffentliche Hand. Bund, Länder und<br />

Gemeinden müssen mitwirken, um die bisher fragmentierten<br />

nationalen Verfahren in das neue europaweit<br />

einheitliche Verfahren zusammenzuführen.<br />

... die Zahlungsverkehr im Binnenmarkt abwickeln<br />

... die heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten<br />

... die Potenzial für die europäische Lastschrift haben<br />

... die heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben<br />

und ihre Systeme umstellen wollen/müssen<br />

... die z. B. einen Zweitwohnsitz im Ausland haben<br />

11


Produktänderungen<br />

Rechnen Sie mit Veränderungen<br />

Die europäische Zukunft der klassischen Zahlungsverkehrsprodukte<br />

Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird heute<br />

in allen EU-Ländern von drei Zahlungsinstrumenten dominiert:<br />

Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung. Der European Payments Council<br />

konzentriert sich als Organ der europäischen Kreditwirtschaft dementsprechend<br />

auf diese drei Zahlungswege und hat dafür bereits 2006 die entsprechenden<br />

Verfahrensbeschreibungen verabschiedet.<br />

Bereits 2008 geht’s los – die ersten Standard-<br />

<strong>SEPA</strong>-Produkte sind dann effektiv nutzbar. Zunächst<br />

werden die Banken die neuen Verfahren parallel<br />

zu den länderspezifischen Instrumenten anbieten.<br />

Zeitstrahl<br />

Lissabon-Agenda<br />

Da ein Parallelbetrieb mit hohen Kosten verbunden<br />

ist, streben die Banken an, die nationalen Verfahren<br />

sobald wie möglich abzuschalten.<br />

Der EPC verabschiedet<br />

die Verfahrensbeschreibungen<br />

2000 2002 2006 2007<br />

1) Payments Service Directive (EU-Zahlungsverkehrsrichtlinien)<br />

Der European Payments<br />

Council (EPC) startet die<br />

Entwicklung der vereinheitlichten<br />

Zahlungsinstrumente<br />

Verabschiedung der PSD 1) im<br />

Europäischen Parlament<br />

12


Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />

Überweisung<br />

Was sind die wesentlichen Neuerungen für<br />

die „Anwender“ der Produkte?<br />

– <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungen:<br />

Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich<br />

nichts. Die Karten erfüllen bereits heute die <strong>SEPA</strong>-<br />

Bedingungen. Händler sollten ihre Verträge zur<br />

Kartenakzeptanz sowie ihre POS-Terminals auf<br />

<strong>SEPA</strong>-Fähigkeit überprüfen. Gegebenenfalls müssen<br />

neue Verträge geschlossen oder Akzeptanzlogos<br />

geändert werden. Eventuell wird eine Umstellung<br />

auf Chip-/EMV-Verarbeitung notwendig.<br />

– <strong>SEPA</strong>-Überweisungen:<br />

Außer der Verwendung von IBAN und BIC auch<br />

im Inland wird sich im Vergleich zu den heutigen<br />

EU-Standardüberweisungen nicht viel ändern.<br />

Anpassung der nationalen<br />

Gesetzgebungen<br />

– <strong>SEPA</strong>-Lastschriften:<br />

Die Widerspruchsfrist für den Verbraucher wird<br />

nun auf acht Wochen für autorisierte Belastungen<br />

und 13 Monate für nichtautorisierte Belastungen<br />

ab Belastungsdatum beschränkt. Außerdem ist von<br />

Vorteil, dass der exakte Tag der Kontobelastung<br />

künftig vorher bekannt ist.<br />

Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf<br />

die neuen Verfahren für <strong>SEPA</strong>-Überweisung und<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein.<br />

Ende der alten nationalen<br />

Verfahren<br />

2008 2009 201X<br />

Vollumfängliche Einführung<br />

der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

13


<strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

Das Geld ist schnell auf dem Konto<br />

Neue Ausführungsfristen und eine neue Datenstruktur bei der Euro-Überweisung<br />

Die EU-Standardüberweisung und die künftige<br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisung haben einiges gemeinsam. IBAN<br />

und BIC gelten sowohl für Absender als auch für Empfänger –<br />

generell für alle Überweisungen im EU-Binnenmarkt,<br />

also auch innerhalb Deutschlands.<br />

Die IBAN (International Bank Account Number) als<br />

internationaler Kontonummernstandard und BIC<br />

(Bank Identifier Code) als „Bankadresse“ sind schon<br />

seit Jahren von der EU-Standardüberweisung her<br />

bekannt. Sie sind dort unverzichtbare Bestandteile,<br />

um das Straight Through Processing (STP) zu ermöglichen,<br />

das heißt eine voll automatisierte Abwicklung<br />

ohne manuellen Eingriff (STP-Fähigkeit).<br />

Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen werden<br />

mit <strong>SEPA</strong> betragsunabhängig zu gleichen Konditionen<br />

wie vergleichbare inländische Transaktionen<br />

abgerechnet, d. h. die bisherige Betragsgrenze von<br />

50.000 Euro entfällt. Die AWV-Meldungen an die<br />

Bundesbank für Beträge über 12.500 Euro bleiben<br />

davon unberührt.<br />

Dieser Entwurf des<br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisungsbelegs<br />

kann noch Änderungen<br />

erfahren. In den wesentlichen<br />

Punkten dürfte er sich aber<br />

so darstellen.<br />

14


Der grundsätzliche Aufbau der deutschen IBAN<br />

D E 6 6 1 9 5 6 1 3 4 8 0 0 0 0 1 2 3 4 5 6<br />

In manchen Ländern ist die IBAN bis zu 34-stellig.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Überweisung baut auf IBAN und BIC auf.<br />

Zusätzlich findet eine Umstellung im Datenformat<br />

statt. Im Rahmen von <strong>SEPA</strong> wird nur noch der plattformunabhängige<br />

XML-Standard verwendet werden.<br />

Die Grundlage für das <strong>SEPA</strong>-Überweisungsverfahren<br />

ist das entsprechende EPC-Regelwerk (Rulebook<br />

SCT <strong>SEPA</strong> Credit Transfer). Es definiert alle Anforderungen<br />

an die <strong>SEPA</strong>-Überweisung.<br />

Die Produktmerkmale der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

Konten-/Transaktionswährung<br />

– Euro<br />

Auflieferung<br />

– elektronisch<br />

– beleghaft<br />

Gebühren<br />

– Gebührenart SHARE<br />

Erforderliche Angaben<br />

– IBAN und BIC<br />

Ausführungsfristen<br />

– bis 2011: D + 3<br />

– ab 2012: D + 1 (elektronische Aufträge)<br />

D + 2 (beleghafte Aufträge)<br />

Technische Basis<br />

– XML-Format<br />

Neue Ausführungsfristen<br />

10-stellige Kontonummer<br />

8-stellige Bankleitzahl<br />

2-stellige Prüfziffer, vom System vergeben<br />

Länderkennzeichen DE für Deutschland<br />

Die Laufzeiten für die <strong>SEPA</strong>-Überweisungen sollen<br />

kürzer sein, als es heute vielfach üblich ist. Das Ziel<br />

der Europäischen Kommission für 2012 lautet:<br />

Spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages<br />

sollen Euro-Überweisungen auf dem Empfängerkonto<br />

gutgeschrieben sein (D + 1). Bis dahin gilt eine<br />

Übergangsphase, in der noch drei Arbeitstage bis<br />

zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten<br />

akzeptiert werden (D + 3).<br />

Der Zeitrahmen<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Überweisung wird zum 28. Januar 2008<br />

für grenzüberschreitende Überweisungen eingeführt.<br />

Auch wenn noch nicht alle Banken in Europa pünktlich<br />

darauf eingestellt sind – die DZ BANK ist auf<br />

diesen Termin vorbereitet. Die Electronic Banking-<br />

Produkte und Internetanwendungen werden rechtzeitig<br />

auf <strong>SEPA</strong> umgestellt sein. Die neuen Formulare<br />

werden ab Januar 2008 parallel zu den bekannten<br />

Vordrucken angeboten.<br />

15


<strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

Abbuchungen von überall im<br />

Euro-Zahlungsraum<br />

Neues Lastschriftverfahren mit definierten Vorlauffristen für den Zahlungseinzug<br />

Die gegenwärtig praktizierten nationalen Lastschriftverfahren divergieren<br />

zum Teil sehr stark. Der European Payments Council hat sich deshalb frühzeitig<br />

entschlossen, für <strong>SEPA</strong> ein neues Verfahren zu entwickeln. Aus deutscher Sicht<br />

enthält es einige bekannte Elemente, aber auch wichtige Neuerungen.<br />

Das zukünftige Lastschriftverfahren hat Ähnlichkeiten<br />

mit der deutschen Einzugsermächtigung. Zu<br />

den wesentlichen Neuerungen des Prozesses zählen<br />

insbesondere das so genannte Mandat und das vorher<br />

festgelegte Abbuchungsdatum der Lastschrift,<br />

„Due Date“ (D).<br />

– Über das Mandat erfolgt zwischen Zahlungspflichtigem<br />

und -empfänger die Autorisierung<br />

einer Lastschrift.<br />

– Mit „D“ wird das Fälligkeitsdatum für eine<br />

Lastschrift präzise festgelegt.<br />

Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart<br />

haben, muss der Zahlungsempfänger 14 Tage vor<br />

dem Fälligkeitsdatum (D - 14) den Zahlungspflichtigen<br />

über die anstehende Lastschrift informieren.<br />

Das Regelwerk lässt aber abweichende Vereinbarungen<br />

zu, was die Informationswege angeht. So<br />

genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen<br />

Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen.<br />

Der Zahlungsempfänger benötigt eine eindeutige<br />

Identifizierung, den „Creditor Identifier“ (CI), der der<br />

Lastschrift mitgegeben werden muss. Diesen CI kann<br />

der Zahlungsempfänger über die Bundesbank oder<br />

ggf. über seine Hausbank beziehen.<br />

Neue Ausführungsfristen<br />

Das Mandat autorisiert den Zahlungsempfänger, die<br />

Lastschrift anzustoßen, und ermächtigt die Bank des<br />

Zahlungspflichtigen, dessen Konto zu belasten. Ein<br />

entsprechendes Formular wird zurzeit von der deutschen<br />

Kreditwirtschaft abgestimmt. Dabei sind Mindestvorlaufzeiten<br />

zu beachten. Der Datensatz mit<br />

den Transaktions- und Mandatsdaten soll bei einer<br />

Erst- oder Einmallastschrift fünf Tage vor Fälligkeit<br />

(D - 5) bei der Bank des Zahlungspflichtigen in<br />

elektronischer Form vorliegen, bei Folgelastschriften<br />

zwei Tage vor Fälligkeit (D - 2).<br />

Am Fälligkeitstag (D) wird nach entsprechenden Prüfungen<br />

das Konto des Zahlungspflichtigen durch seine<br />

16


Vergleich der Lastschriftverfahren<br />

Nutzung<br />

Mandat<br />

Fälligkeit<br />

Betragsgrenze<br />

Ermächtigung<br />

Widerspruch<br />

Ident-Nummer<br />

Grundlage<br />

Bank belastet. Gleichzeitig finden die entsprechenden<br />

Buchungen bei den übrigen Beteiligten statt.<br />

Der Zeitrahmen<br />

Deutsches<br />

Einzugsermächtigungsverfahren<br />

ausschließlich national, in EUR<br />

Nutzung von Kontonummer/BLZ<br />

Verweis auf Mandat, d. h.<br />

Einzugsermächtigung (ohne Daten)<br />

Fälligkeit bei Sicht<br />

keine Begrenzung im nationalen<br />

Umfeld<br />

Ermächtigung des Zahlungsempfängers<br />

(Gläubigers) zum Einzug<br />

Widerspruch von 6 Wochen<br />

(Interbankenbereich)<br />

keine Ident-Nummer des Einreichers<br />

ZKA-Lastschriftabkommen<br />

Die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift hängt ab von der<br />

Umsetzung der Europäischen Zahlungsverkehrsricht-<br />

Europäische Lastschrift<br />

(<strong>SEPA</strong> Direct Debit – SDD)<br />

Nutzung in EU-/EWR-Staaten, in EUR<br />

Nutzung von IBAN und BIC<br />

Mandat wird als Mandatsinformation<br />

mitgegeben<br />

Vorgabe eines Fälligkeitsdatums „D“<br />

und Pflicht zur Vorabinformation<br />

(„Pre-Notification“) an den Zahlungspflichtigen<br />

mit einer Frist von 14 Tagen<br />

nach zukünftigem EU-Rechtsrahmen ist<br />

keine Betragsgrenze vorgesehen<br />

Ermächtigung des Zahlungsempfängers<br />

(Gläubigers) und der<br />

Zahlstelle zum Einzug<br />

Widerspruch von 8 Wochen nach<br />

Belastungsdatum „D“ ist vorgesehen<br />

Ident-Nummer des Einreichers<br />

EPC-Regelwerk zu Direct Debit<br />

linie (PSD) in nationales Recht, d. h. europaweit<br />

wird die europäische Lastschrift erst ab Ende 2009<br />

flächendeckend zur Verfügung stehen. Abhängig von<br />

den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen<br />

Ländern kann das Verfahren schon früher für bestimmte<br />

Zielländer genutzt werden. Nähere Einzelheiten<br />

finden Sie im nächsten Kapitel.<br />

17


Widerspruchsfristen<br />

Das Regelwerk (Rulebook SDD) definiert neben<br />

dem Basisprozess auch Verfahren für den Abbruch<br />

einer Lastschrift, beispielsweise wenn eine Lastschrift<br />

aus technischen Gründen nicht ausgeführt werden<br />

kann oder ein Zahlungspflichtiger widerspricht.<br />

Es wird verschiedene Arten von Sonderprozessen<br />

geben (so genannte R-Transaktionen oder auch<br />

Rücktransaktionen). Sie unterscheiden sich zum<br />

einen durch den Zeitpunkt ihres Auftretens, zum<br />

anderen durch den Entstehungsgrund: So können<br />

Abweisungen aus technischen oder formalen<br />

Gründen bereits vor der Interbankenverrechnung<br />

auftreten, Rückgaben hingegen nur danach.<br />

Besonders wichtig für Kunden und Banken sind<br />

die Regelungen zur Rückgabe. Der gegenwärtige<br />

Stand ist:<br />

– Der Zahlungspflichtige kann Lastschriften<br />

innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum<br />

zurückgeben, und zwar ohne Angabe<br />

von Gründen.<br />

– Kann der Kunde gegenüber seiner Bank einen<br />

unberechtigten Einzug nachweisen, hat er sogar<br />

13 Monate lang ab Belastungsdatum das Recht,<br />

die Lastschrift zurückzugeben.<br />

Die Produktmerkmale der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

Lastschrifttypen<br />

– einmalige und wiederkehrende Aufträge<br />

Konten-/Transaktionswährung<br />

– Euro<br />

Auflieferung<br />

– elektronisch (es gibt kein Formular)<br />

Gebühren<br />

– Gebührenart SHARE<br />

Erforderliche Angaben<br />

– IBAN und BIC<br />

Ausführungsfristen<br />

– erst- und einmalige Lastschriften: D - 5<br />

– wiederkehrende Lastschriften: D - 2 Ausführung,<br />

D Buchung<br />

Technische Basis<br />

– XML-Format<br />

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<strong>SEPA</strong>-Rechtsrahmen<br />

Auch zivilrechtlich gibt es<br />

Anpassungen<br />

Von Informationspflicht bis Haftpflicht – Änderungen, die zu beachten sind<br />

Die wichtigste rechtliche Grundlage für die<br />

Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums ist die<br />

Payments Service Directive (PSD), die im April 2007 vom Europäischen<br />

Parlament verabschiedet wurde. Sie bereitet den einheitlichen<br />

Rechtsrahmen vor, der sich spätestens bis Ende 2009 in den<br />

jeweiligen nationalen Gesetzgebungen wiederfinden soll.<br />

Erst die PSD ermöglicht, dass für die einheitliche<br />

Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen auch überall<br />

der gleiche rechtliche Rahmen gilt. Er betrifft nicht<br />

nur die <strong>SEPA</strong>-Produkte, sondern gilt auch für die<br />

sonstigen heute genutzten Zahlungsinstrumente.<br />

Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft existieren<br />

bereits ausreichend harmonisierte Vorgaben für <strong>SEPA</strong>-<br />

Kartenzahlungen1) und <strong>SEPA</strong>-Überweisungen2) .<br />

Anders sieht es beim europäischen Lastschriftverfahren<br />

aus. Hier bedarf es einer einheitlichen<br />

europäischen Regelung, weil die Verfahren in<br />

den einzelnen Ländern noch sehr unterschiedlich<br />

sind.<br />

1) Empfehlung für elektronische Zahlungsinstrumente (97/489/EG)<br />

2) EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in §§ 675 ff. BGB) sowie<br />

die EU-Preisverordnung 2560/2001<br />

Die im April 2007 verabschiedete „EU-Richtlinie für<br />

Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt“ (Payments<br />

Service Directive) regelt unter anderem:<br />

– die Informationspflichten<br />

– die Ausführungsfristen<br />

– die Haftungsbegrenzungen<br />

– das Aufsichtsrecht<br />

– zivilrechtliche Haftungsfragen und Rückgabefristen<br />

für das neue Lastschriftverfahren<br />

Weiterhin sieht die PSD Regelungen vor, die den<br />

Wettbewerb fördern sollen. So ermöglicht die PSD<br />

eine neue Gruppe von Dienstleistern im Zahlungsverkehr,<br />

die so genannten Zahlungsinstitute. Sie<br />

können in Zukunft ihre Dienste neben Kreditinsti-<br />

20


tuten und Finanzdienstleistern anbieten, haben aber<br />

einen deutlich geringeren Angebotsradius als ein<br />

Kreditinstitut (z. B. ist Kreditgewährung nur sehr<br />

eingeschränkt erlaubt) und müssen nicht alle banktypischen<br />

Voraussetzungen erfüllen (z. B. bei Eigenkapitalanforderungen).<br />

Der zeitliche Rahmen<br />

Nachdem es unter der deutschen Ratspräsidentschaft<br />

gelungen ist, dass sich die Finanzminister über<br />

die PSD im ECOFIN (Economic and Financial Affairs<br />

Council, dem Rat der Europäischen Union) geeinigt<br />

haben und die Direktive anschließend im EU-Parlament<br />

verabschiedet wurde, müssen jetzt die beteiligten<br />

Staaten die Regelung in nationales Recht<br />

umsetzen. Dies soll bis zum 1. November 2009<br />

europaweit geschehen sein.<br />

Auf Kundenwunsch wird die DZ BANK die Möglichkeit<br />

einer grenzüberschreitenden Lastschrift schon vor<br />

Ende 2009 auf bilateraler Basis prüfen.<br />

Fazit:<br />

Für Kartenzahlungen und Überweisungen<br />

(SCT – <strong>SEPA</strong> Credit Transfer) gilt:<br />

– Nach wie vor besteht keine Notwendigkeit<br />

für einen neuen Rechtsrahmen,<br />

deshalb gilt definitiv der Januar 2008.<br />

Für Lastschriften (SDD – <strong>SEPA</strong> Direct Debit):<br />

– Ein vollumfänglicher Einsatz ist erst Ende<br />

2009 möglich (nach Umsetzung der PSD<br />

in das jeweilige nationale Recht).<br />

– Künftige rechtliche Bedingungen sind<br />

bereits absehbar, deshalb wird derzeit<br />

in der deutschen Kreditwirtschaft erörtert,<br />

ob der Start innerhalb Deutschlands oder<br />

auf bilateraler Ebene früher erfolgen<br />

kann.<br />

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Rechtzeitig starten<br />

Veränderung ist eine Chance<br />

Sprechen Sie jetzt mit den <strong>SEPA</strong>-Experten der DZ BANK<br />

Die Umstellung auf <strong>SEPA</strong> wird vor allem denen gut gelingen,<br />

die sich frühzeitig genau informieren und ihre Organisation schrittweise<br />

und mit einem strategisch klaren Plan darauf vorbereiten. Die <strong>SEPA</strong>-Experten der<br />

DZ BANK helfen Ihnen gerne dabei, zu definieren, wie der Prozess in Ihrer<br />

Bank oder Ihrem Unternehmen am effektivsten gestaltet werden kann.<br />

Die DZ BANK hat frühzeitig alle notwendigen Investitionen<br />

zur Vorbereitung auf <strong>SEPA</strong> getätigt. Beispielsweise<br />

haben wir schon 2002 eine innovative Plattform<br />

für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingeführt,<br />

die die unterschiedlichsten Formate verarbeiten kann.<br />

Dadurch kann die genossenschaftliche Zentralbank<br />

heute dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum<br />

gelassen entgegensehen.<br />

Partizipieren Sie an unseren Vorbereitungen<br />

Die Spezialisten von Equens und der DZ BANK<br />

haben inzwischen die ersten Tests für die <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />

erfolgreich durchgeführt. Damit steht fest:<br />

Die DZ BANK ist pünktlich zum Januar 2008 in der<br />

Lage, die neuen einheitlichen Zahlungsverkehrsinstrumente<br />

anzubieten.<br />

Entdecken Sie schon jetzt Ihre Chancen<br />

Im Zahlungsverkehr sind künftig auch Mehrwertleistungen<br />

möglich, die über die in den Rulebooks<br />

definierten Produkte und Services hinausgehen.<br />

Solche Leistungen werden als Additional Optional<br />

Services (AOS) bezeichnet, die die Standardverfahren<br />

nicht beeinträchtigen dürfen.<br />

– „Community AOS“ gelten für mehr als nur<br />

eine Bank, also zum Beispiel national oder<br />

verbundweit.<br />

– Weitere AOS kann jede Bank ihren Kunden<br />

individuell anbieten, zum Beispiel um sich im<br />

Wettbewerb von anderen Banken abzuheben.<br />

Additional Optional Services<br />

Die DZ BANK wird zum Beispiel attraktive Services<br />

rund um die Mandats-Verwaltung und das Mandats-<br />

Handling sowie zur Unterstützung bei der automatisierten<br />

Rechnungslegung anbieten.<br />

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Was können Sie bereits jetzt tun?<br />

– Bestimmen Sie einen <strong>SEPA</strong>-Koordinator oder<br />

bilden Sie eine Projektgruppe im Unternehmen.<br />

– Analysieren Sie Ihre Zahlungsströme (z. B. Stückzahlen/Volumina/Länder).<br />

– Untersuchen Sie die intern notwendigen<br />

Investitionen zur Systemumstellung.<br />

– Befassen Sie sich mit den produktbezogenen<br />

Fragen (z. B. Fristen beim Lastschrifteinzug oder<br />

Umstellung auf <strong>SEPA</strong>-Mandate).<br />

– Klären Sie die eventuellen weiteren Auswirkungen,<br />

z. B. die Folgen für Vereinbarungen mit<br />

Geschäftspartnern, für die Fakturierung usw.<br />

– Beginnen Sie mit dem Aufbau der <strong>SEPA</strong>-Stammdaten<br />

(IBAN/BIC), national und international.<br />

– Sprechen Sie Ihre Softwareanbieter/Dienstleister<br />

im Hinblick auf die <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit der Produkte an.<br />

– Klären Sie, ob Sie die Anpassungen selbst<br />

durchführen oder ob Sie dafür einen <strong>SEPA</strong>-fähigen<br />

Dienstleister in Anspruch nehmen wollen.<br />

– Überlegen Sie, was die Einführung von <strong>SEPA</strong><br />

strategisch für Ihr Haus bedeuten könnte.<br />

– Informieren bzw. schulen Sie Ihre Mitarbeiter.<br />

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Sprechen Sie uns an<br />

Wir sind Ihre Ansprechpartner<br />

Unabhängig davon, ob Sie erste oder detaillierte<br />

Informationen benötigen, sich bereits aktiv mit der<br />

Umstellung Ihrer heutigen Infrastruktur auf <strong>SEPA</strong><br />

beschäftigen oder die neuen <strong>SEPA</strong>-Zahlungsinstrumente<br />

über die DZ BANK nutzen wollen:<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Experten der DZ BANK stehen Ihnen<br />

zum Gespräch zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie<br />

ausführlich und begleiten Sie aktiv bei Ihrem<br />

Umstellungsprozess.<br />

Bei Fragen oder zur direkten Kontaktaufnahme<br />

wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten<br />

Ansprechpartner oder senden Sie uns eine E-Mail<br />

an sepa@dzbank.de<br />

24


Disclaimer<br />

Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen bezieht der Verfasser aus öffentlich zugänglichen<br />

Quellen und von Dritten, die er für zuverlässig hält. Trotz sorgfältiger Prüfung der Angaben haftet<br />

die DZ BANK für Mängel dieser Publikation nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für<br />

Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird dagegen nicht übernommen.<br />

Alle Meinungen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder und stellen nicht notwendigerweise<br />

die Meinung der DZ BANK oder mit ihr verbundener Unternehmen dar. Diese Publikation ist ausschließlich zur<br />

Information für Kunden der DZ BANK bestimmt.<br />

Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt noch eine Kopie dieser Veröffentlichung darf ohne ausdrückliche<br />

Erlaubnis der DZ BANK auf irgendeine Weise verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden.<br />

Die rechtlichen Ausführungen berücksichtigen die im Zeitpunkt des Erscheinens bekannte Rechtslage. Die<br />

rechtliche Beurteilung kann sich im Zeitverlauf beispielsweise durch geänderte Gesetze, andere Rechtsvorschriften<br />

oder Rechtsprechung ändern. Die Ausführungen sind allgemeiner Art und können naturgemäß<br />

nicht die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, bei konkreten<br />

rechtlichen Fragen einen Rechtsberater zu konsultieren.<br />

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DZ BANK AG<br />

Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,<br />

Frankfurt am Main<br />

Platz der Republik<br />

60265 Frankfurt am Main<br />

www.dzbank.de<br />

Waltraud Rehkopf<br />

E-Mail: sepa@dzbank.de<br />

Vorstand:<br />

Wolfgang Kirsch (Vorsitzender),<br />

Heinz Hilgert (stv. Vorsitzender),<br />

Dr. Thomas Duhnkrack, Albrecht Merz,<br />

Dietrich Voigtländer, Frank Westhoff<br />

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Im FinanzVerbund der <strong>Volksbank</strong>en <strong>Raiffeisen</strong>banken

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