SEPA Broschüre 2 - Raiffeisen-Volksbank eG
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Im FinanzVerbund der <strong>Volksbank</strong>en <strong>Raiffeisen</strong>banken<br />
<strong>SEPA</strong> – Herausforderu<br />
<strong>SEPA</strong> – Herausforderung<br />
und Chance zugleich zugleich<br />
Basisinformationen für Banken und Bankkunden<br />
Basisinformationen für Banken und Bank
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort<br />
Gemeinsames Ziel<br />
<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />
Auswirkungen<br />
Produktänderungen<br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
<strong>SEPA</strong>-Rechtsrahmen<br />
Rechtzeitig starten<br />
4<br />
6<br />
8<br />
10<br />
12<br />
14<br />
16<br />
20<br />
22
Vorwort<br />
Geldtransfers sollen im Euro-Raum einfacher und effizienter<br />
werden. Davon werden vor allem Unternehmen mit internationalen<br />
Handelsbeziehungen profitieren. Die DZ BANK hat frühzeitig begonnen,<br />
sich mit dem Thema Single Euro Payments Area (<strong>SEPA</strong>) zu beschäftigen.<br />
Nutzen Sie den Vorsprung, unser Wissen über die Details und<br />
unsere Systemkenntnisse für Ihren Weg in die Zukunft<br />
des europäischen Zahlungsverkehrs.<br />
Die Harmonisierung des Euro-Zahlungsverkehrs ist<br />
beschlossene Sache. Jeder ist davon betroffen: alle<br />
europäischen Banken und Zahlungsverkehrsdienstleister,<br />
alle Verbraucher und Unternehmen. Die Vorteile<br />
werden vor allem auf Seiten der Verbraucher<br />
und Unternehmen liegen. Für sie wird vieles einfacher.<br />
Die europäische Kreditwirtschaft schafft die<br />
Voraussetzungen dafür.<br />
Fast ganz Europa eine einzige<br />
Zahlungsregion<br />
<strong>SEPA</strong> beruht auf einem Beschluss des Europäischen<br />
Rates, der im März 2000 gefasst wurde. Er ging als<br />
„Lissabon-Agenda“ in die Geschichte der EU ein,<br />
mit der sich die EU ehrgeizige Ziele setzte. Sie wollte<br />
innerhalb von zehn Jahren „zum wettbewerbsfähigsten<br />
und dynamischsten wissensbasierten<br />
Wirtschaftsraum der Welt“ werden.<br />
Jetzt stehen wir vor der Verwirklichung einer der<br />
wesentlichsten Maßnahmen – des einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraums <strong>SEPA</strong>. Dies ist durchaus<br />
ein tiefer Einschnitt, der die Bankenlandschaft<br />
ändern wird. Weil bisher jedes Land über eigene<br />
Standards verfügt, sind die nationalen Märkte in<br />
dieser Hinsicht noch voneinander technisch abgeschottet.<br />
Die meisten bargeldlosen Zahlungsströme<br />
laufen noch über nationale Dienstleister und<br />
Clearinghäuser.<br />
4
<strong>SEPA</strong> ändert die traditionellen Strukturen. Sobald<br />
die Harmonisierung effektiv umgesetzt ist, kann<br />
z. B. jeder Kunde – ob privat oder als Unternehmen –<br />
über eine einzige im EU-Binnenmarkt ansässige<br />
Bank alle seine europaweiten Zahlungsverkehrsgeschäfte<br />
tätigen.<br />
Effizienz im Zahlungsverkehr als neuer<br />
Wettbewerbsfaktor<br />
Die DZ BANK ist für die kommenden Änderungen<br />
gut gerüstet. Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
kooperieren wir mit Equens, einem der führenden<br />
europäischen Dienstleister im Zahlungsverkehr.<br />
Equens, an dem die DZ BANK zu einem Drittel beteiligt<br />
ist, hat sich mit einem Marktanteil von zehn<br />
Prozent bereits erfolgreich im EU-Binnenmarkt<br />
platziert.<br />
Equens hat in den vergangenen Jahren weitsichtig<br />
investiert und verfügt jetzt über eine der modernsten<br />
und leistungsfähigsten Plattformen für die Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs, die bereits <strong>SEPA</strong>-fähig ist.<br />
Lesen Sie auf den folgenden Seiten mehr über die<br />
Hintergründe von <strong>SEPA</strong>, über die geplanten Änderungen<br />
bei den Zahlungsverkehrsprodukten sowie<br />
darüber, was Sie jetzt schon tun sollten.<br />
5
Gemeinsames Ziel<br />
Der Binnenmarkt fürs Geld<br />
Der europäische Einigungsprozess setzt den Banken neue Ziele<br />
Die Einführung des Euro in Scheinen und Münzen hat einen<br />
einheitlichen Zahlungsraum für das Bezahlen mit Bargeld geschaffen.<br />
Der bargeldlose Zahlungsverkehr gestaltet sich bislang noch weniger einheitlich.<br />
Jedes Land verfügt über eigene Modalitäten und Standards. Unterschiedliche<br />
Zahlungsverfahren, Kontonummernsysteme und Datenformate sorgen<br />
noch für fragmentierte Zahlungsverkehrsmärkte. Eben dies soll <strong>SEPA</strong><br />
überwinden – zum Nutzen der europäischen Wirtschaft.<br />
<strong>SEPA</strong> ist Teil der europäischen Vision. Durch die<br />
Vereinheitlichung soll die Wirtschaft in der Gemeinschaft<br />
weiter zusammenwachsen und sich der<br />
gesamte Binnenmarkt noch dynamischer entfalten.<br />
Sobald die neuen Regeln (siehe ab Kapitel <strong>SEPA</strong>-<br />
Überweisung) eingeführt sind, kann jeder EU-Bürger<br />
und jedes Unternehmen alle seine Euro-Transaktionen<br />
innerhalb des EU-Binnenmarktes mit einem<br />
einzigen Konto abwickeln. Beispielsweise können<br />
dann auch Rechnungsbeträge problemlos länderübergreifend<br />
abgebucht werden. Auch die Karte ist<br />
dann an jedem Bankautomaten, jeder Tankstelle und<br />
jedem Supermarkt so einsetzbar, wie wir das heute<br />
im Inland gewöhnt sind. Innerhalb des Bereichs der<br />
teilnehmenden Staaten wird es zahlungstechnisch<br />
keinen Unterschied mehr machen, bei welcher Bank<br />
man sein Konto hat – Ausland und Inland sind für<br />
Eurozahlungen gleichgestellt.<br />
Die Politik betont die „Verbraucherfreundlichkeit“<br />
dieser Regelung. Vieles wird für Privatpersonen und<br />
Unternehmen einfacher. Für Banken und Wirtschaft<br />
sind allerdings andere Reformziele wichtiger. Durch<br />
die Integration aller Zahlungsverkehrsmärkte entsteht<br />
auf Seiten der Banken ein europaweiter Wettbewerb<br />
um Dienstleistungen und deren Konditionen,<br />
auf Seiten der Unternehmen ergeben sich neue<br />
Möglichkeiten zur effizienten Steuerung ihrer Zahlungsprozesse<br />
und ihrer Liquidität.<br />
Bei diesem Veränderungsprozess sollten auch<br />
kleinere und mittelgroße Banken und Unternehmen<br />
nicht tatenlos zusehen. Es wird von entscheidender<br />
Bedeutung sein, dass sie frühzeitig die Auswirkungen<br />
auf ihre Wettbewerbsposition und Geschäftsstrategie<br />
erkennen. Prüfen Sie schon jetzt, wie Sie<br />
die organisatorischen und technischen Anpassungen<br />
so gestalten und begleiten, dass sich aus den Neuerungen<br />
für Sie effektive Vorteile ergeben.<br />
6
+ + +<br />
+<br />
geplanter „<strong>SEPA</strong>-Raum“ im Endszenario<br />
EU mit derzeit 27 Mitgliedstaaten 1)<br />
Euro-Raum mit derzeit 13 EU-Staaten<br />
3 EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)<br />
Schweiz (Teilnahme an <strong>SEPA</strong> geplant)<br />
Ende der Kleinstaaterei: Mit <strong>SEPA</strong> wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft entstehen. Neben den 13 Euro-<br />
Staaten sind alle 14 weiteren EU-Mitglieder beteiligt. Auch Norwegen, Island und Liechtenstein wollen die Standards einführen.<br />
Ob die Schweiz ebenfalls teilnehmen wird, hängt davon ab, ob sie die juristischen Voraussetzungen erfüllt. Nimmt die Schweiz<br />
teil, so gilt <strong>SEPA</strong> am Ende in 31 Staaten – einem Raum mit über 25 Millionen Unternehmen und rund 9.000 Bankinstituten.<br />
1) Die 27 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,<br />
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern<br />
7
<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />
Der Prozess schreitet voran<br />
Die Politiker haben sich geeinigt – die Umsetzung steht jetzt an<br />
Anfangs waren die EU-Kommission und das Euro-<br />
System (Europäische Zentralbank und die jeweiligen<br />
nationalen Notenbanken) die treibenden Kräfte<br />
hinter <strong>SEPA</strong>. Doch bereits seit fünf Jahren tragen<br />
auch die europäischen Banken einen großen Teil der<br />
Verantwortung für die Verwirklichung des einheitlichen<br />
Zahlungsraums. Sie erklärten sich schon 2002<br />
dazu bereit, den Wünschen der Politik zu entsprechen<br />
und schufen noch im gleichen Jahr die zentrale<br />
Instanz, um die Details zu beraten und festzulegen:<br />
den European Payments Council (EPC).<br />
Der EPC wurde eingerichtet, um den Banken eine<br />
Form der Selbstregulierung zu ermöglichen. Dies<br />
erleichtert den schwierigen Ausgleich der nationalen<br />
Interessen. Der EPC hat zurzeit 64 Mitglieder aus<br />
27 europäischen Ländern. Neben den europäischen<br />
Bankenverbänden sind vor allem die nationalen<br />
Bankenverbände sowie große Kreditinstitute vertreten.<br />
Hauptaufgabe des EPC ist es, die einheitlichen<br />
Standards für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />
zu entwickeln und gemeinsam festzulegen.<br />
Die Einführung von <strong>SEPA</strong> beruht auf<br />
dem politischen Willen der EU-Kommisssion. Er gibt<br />
die Richtung für die Gesamtentwicklung vor.<br />
Bei der konkreten Ausgestaltung und der Umsetzung<br />
sind aber mehrere Instanzen mit vielen<br />
internationalen Mitgliedern beteiligt.<br />
Der Großteil der <strong>SEPA</strong>-Arbeiten erfolgt in sechs<br />
speziellen Arbeitsgruppen. Der Einführungszeitpunkt<br />
rückt immer näher:<br />
– Ab Januar 2008 sollen die neuen Verfahren den<br />
Kunden zur Verfügung stehen.<br />
– Bis Ende 2010 soll die „kritische Masse“ erreicht<br />
sein, die eine endgültige Ablösung der heutigen<br />
nationalen Verfahren ermöglicht.<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Verantwortlichen in Deutschland<br />
Die jeweiligen nationalen Vertreter bringen die<br />
Ergebnisse in die Gremien des EPC ein. In Deutschland<br />
obliegt dabei dem Zentralen Kreditausschuss<br />
(ZKA) die Federführung für die Implementierungsplanung.<br />
Ein wesentlicher Punkt aus deutscher Sicht<br />
war, viele Elemente der heute schon sehr effizienten<br />
Zahlungsverkehrsinstrumente auf europäischer<br />
Ebene einzubringen.<br />
8
Die Testszenarien und Testfälle sind bereits erstellt.<br />
Die Tests werden ab Herbst 2007 in mehreren Wellen<br />
stattfinden.<br />
Die DZ BANK ist sowohl in den Arbeitsgruppen<br />
des ZKA als auch in den Gremien des EPC vertreten<br />
<strong>SEPA</strong>-Beteiligte und Umfeld<br />
Europäische<br />
Kreditwirtschaft<br />
(EPC)<br />
EU-ZV-Regelwerke<br />
Prozessdesign,<br />
Spezifikationen,<br />
Standards<br />
Die Akteure<br />
Europäische<br />
Zentralbank<br />
Aufsichtsfunktionen<br />
Anforderungen und<br />
Zeitpläne<br />
und leistet dort einen wesentlichen Beitrag zur<br />
Realisierung von <strong>SEPA</strong>. Die DZ BANK stellt gemeinsam<br />
mit ihrem Dienstleister Equens die Erreichbarkeit<br />
im EU-Binnenmarkt sicher. Dies ist eine<br />
wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme an den<br />
<strong>SEPA</strong>-Verfahren.<br />
Kunden:<br />
Privatkunden (Verbraucher)<br />
und Firmenkunden<br />
(Händler, Unternehmen, öffentliche Verwaltung)<br />
Europäische<br />
Kommission<br />
Europäische<br />
Zahlungsverkehrsrichtlinie<br />
(Payment Services<br />
Directive)<br />
An der <strong>SEPA</strong>-Initiative sind hauptsächlich drei Instanzen beteiligt. Die politische Leitlinie für die Harmonisierung wurde im<br />
Wesentlichen von der Europäischen Kommission vorangetrieben. Daneben ist die Europäische Zentralbank involviert.<br />
Sie hat die Anforderungen definiert und den Zeitrahmen vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung und die Spezifikation<br />
der Zahlungsverfahren liegen schließlich in der Verantwortung des European Payments Council (EPC).<br />
9
Auswirkungen<br />
Jeder ist betroffen<br />
Es geht um mehr Effizienz und geringere Kosten – beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung<br />
Das Thema <strong>SEPA</strong> gewinnt in der Öffentlichkeit an<br />
Bedeutung. Vor allem größere Unternehmen beginnen<br />
sich allmählich mit der Frage zu beschäftigen,<br />
welche organisatorischen Änderungen auf sie<br />
zukommen.<br />
Für die Firmen wird in der Tat vieles einfacher. Im<br />
Idealfall benötigen sie zukünftig nur noch ein einziges<br />
Konto für alle Zahlungsvorgänge innerhalb der<br />
EU. Einige bereiten sich schon auf die Einführung<br />
zum Januar 2008 vor und starten Projekte, um ihre<br />
internen Abläufe, Systeme und Bankbeziehungen<br />
auf <strong>SEPA</strong> vorzubereiten.<br />
Die EU-Kommission rechnet insgesamt mit einem<br />
jährlichen Einsparpotenzial von 50 bis 100 Milliarden<br />
Euro, das hauptsächlich von europäisch tätigen<br />
Unternehmen realisiert werden soll. Der größte Teil<br />
der Einsparungen soll durch die Optimierung der<br />
Wertschöpfungskette in den Unternehmen entstehen,<br />
beispielsweise durch Nutzung von e-Billing.<br />
Die immensen Realisierungsinvestitionen – vor allem<br />
Die Standardisierung der nationalen<br />
Zahlungsverkehrsinstrumente erhöht die<br />
Prozesseffizienz und ermöglicht Skaleneffekte.<br />
Sie sollen der gesamten europäischen Wirtschaft<br />
zugute kommen. Letztlich muss sich jeder<br />
auf Veränderungen einstellen.<br />
der Kreditwirtschaft – sind hierbei allerdings nicht<br />
gegengerechnet.<br />
<strong>SEPA</strong> wird sich für Banken, Firmen, Privatpersonen<br />
und öffentliche Kassen des EU-Binnenmarktes unterschiedlich<br />
auswirken.<br />
Banken<br />
Banken als Zahlungsverkehrsdienstleister müssen<br />
ihre Verfahren und Systeme auf <strong>SEPA</strong> umstellen.<br />
Inlandszahlungsverkehr und grenzüberschreitender<br />
Euro-Zahlungsverkehr verschmelzen zu einem<br />
Produkt: <strong>SEPA</strong> macht beides zum „Euro-Zahlungsverkehr“.<br />
Die Umstellung betrifft viele Details. Von<br />
der Liquiditätssteuerung bis zur Risikosteuerung<br />
müssen die Banken neben neuen Formularen ihre<br />
Prozesse, Formate und Masken anpassen, natürlich<br />
auch im Electronic/Online Banking. Doch abgesehen<br />
von den technisch-organisatorischen Aspekten ist<br />
<strong>SEPA</strong> für die Banken auch eine strategische Herausforderung.<br />
Sie müssen ihre Privat- und Firmenkunden<br />
10
informieren sowie ggf. ihre Firmenkunden zur Umstellung<br />
beraten. Überdies müssen sie sich Gedanken<br />
über neue Produkte und Dienstleistungen machen.<br />
Firmen mit Inlandsgeschäft<br />
Schon im bisherigen Inlandszahlungsverkehr wird<br />
sich einiges für die Firmen ändern. Wer heute den<br />
Zahlungsverkehr beleghaft oder elektronisch abwickelt<br />
oder sein Liquiditätsmanagement softwaregestützt<br />
durchführt, muss die Stammdaten, Abläufe,<br />
Systeme und Bankprodukte an die neuen Standards<br />
anpassen. Besonders gilt dies für Lastschriften, da<br />
die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift einen anderen Ablauf haben<br />
wird und einige Anpassungen erfordert. Auch wenn<br />
sich bei Firmen mit Inlandsgeschäft noch nicht viel<br />
ändert, müssen sie sich – abhängig von ihrer Geschäftsstruktur<br />
und Systemlandschaft – auf <strong>SEPA</strong> einstellen:<br />
Die nationalen Verfahren werden spätestens<br />
bei Erreichen der kritischen Masse abgestellt.<br />
Firmen mit Europageschäft<br />
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen<br />
EU-weit importieren und exportieren, profitieren am<br />
meisten. Wo heute die fälligen Beträge meist aus dem<br />
Wer ist von den Neuerungen betroffen?<br />
Firmenkunden Privatpersonen Öffentliche Kassen<br />
Ausland überwiesen werden, können die Zahlungsempfänger<br />
künftig auf das für sie günstigere <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftverfahren umstellen, denn die Zahlungsliquidität<br />
steht ihnen schneller zur Verfügung. Bei der<br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisung entfällt die Betragsgrenze. Auch<br />
dies ist ein Vorteil für Firmen mit Europageschäft.<br />
Privatpersonen<br />
Auch Privatpersonen werden früher oder später<br />
von <strong>SEPA</strong> Notiz nehmen. Spätestens wenn sie z. B.<br />
die Ferienwohnung mittels einer <strong>SEPA</strong>-fähigen Überweisung<br />
bezahlen sollen oder ihre Stromrechnung<br />
mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift einziehen lassen. Zudem<br />
müssen sie künftig statt der gewohnten deutschen<br />
Kontonummer und Bankleitzahl auch für innerdeutsche<br />
Überweisungen die internationale Kontonummer<br />
(IBAN) und Bankleitzahl (BIC) angeben.<br />
Öffentliche Kassen<br />
Einer der größten Zahlungsverkehrsnutzer in Deutschland<br />
ist die öffentliche Hand. Bund, Länder und<br />
Gemeinden müssen mitwirken, um die bisher fragmentierten<br />
nationalen Verfahren in das neue europaweit<br />
einheitliche Verfahren zusammenzuführen.<br />
... die Zahlungsverkehr im Binnenmarkt abwickeln<br />
... die heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten<br />
... die Potenzial für die europäische Lastschrift haben<br />
... die heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben<br />
und ihre Systeme umstellen wollen/müssen<br />
... die z. B. einen Zweitwohnsitz im Ausland haben<br />
11
Produktänderungen<br />
Rechnen Sie mit Veränderungen<br />
Die europäische Zukunft der klassischen Zahlungsverkehrsprodukte<br />
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird heute<br />
in allen EU-Ländern von drei Zahlungsinstrumenten dominiert:<br />
Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung. Der European Payments Council<br />
konzentriert sich als Organ der europäischen Kreditwirtschaft dementsprechend<br />
auf diese drei Zahlungswege und hat dafür bereits 2006 die entsprechenden<br />
Verfahrensbeschreibungen verabschiedet.<br />
Bereits 2008 geht’s los – die ersten Standard-<br />
<strong>SEPA</strong>-Produkte sind dann effektiv nutzbar. Zunächst<br />
werden die Banken die neuen Verfahren parallel<br />
zu den länderspezifischen Instrumenten anbieten.<br />
Zeitstrahl<br />
Lissabon-Agenda<br />
Da ein Parallelbetrieb mit hohen Kosten verbunden<br />
ist, streben die Banken an, die nationalen Verfahren<br />
sobald wie möglich abzuschalten.<br />
Der EPC verabschiedet<br />
die Verfahrensbeschreibungen<br />
2000 2002 2006 2007<br />
1) Payments Service Directive (EU-Zahlungsverkehrsrichtlinien)<br />
Der European Payments<br />
Council (EPC) startet die<br />
Entwicklung der vereinheitlichten<br />
Zahlungsinstrumente<br />
Verabschiedung der PSD 1) im<br />
Europäischen Parlament<br />
12
Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />
Überweisung<br />
Was sind die wesentlichen Neuerungen für<br />
die „Anwender“ der Produkte?<br />
– <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungen:<br />
Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich<br />
nichts. Die Karten erfüllen bereits heute die <strong>SEPA</strong>-<br />
Bedingungen. Händler sollten ihre Verträge zur<br />
Kartenakzeptanz sowie ihre POS-Terminals auf<br />
<strong>SEPA</strong>-Fähigkeit überprüfen. Gegebenenfalls müssen<br />
neue Verträge geschlossen oder Akzeptanzlogos<br />
geändert werden. Eventuell wird eine Umstellung<br />
auf Chip-/EMV-Verarbeitung notwendig.<br />
– <strong>SEPA</strong>-Überweisungen:<br />
Außer der Verwendung von IBAN und BIC auch<br />
im Inland wird sich im Vergleich zu den heutigen<br />
EU-Standardüberweisungen nicht viel ändern.<br />
Anpassung der nationalen<br />
Gesetzgebungen<br />
– <strong>SEPA</strong>-Lastschriften:<br />
Die Widerspruchsfrist für den Verbraucher wird<br />
nun auf acht Wochen für autorisierte Belastungen<br />
und 13 Monate für nichtautorisierte Belastungen<br />
ab Belastungsdatum beschränkt. Außerdem ist von<br />
Vorteil, dass der exakte Tag der Kontobelastung<br />
künftig vorher bekannt ist.<br />
Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf<br />
die neuen Verfahren für <strong>SEPA</strong>-Überweisung und<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein.<br />
Ende der alten nationalen<br />
Verfahren<br />
2008 2009 201X<br />
Vollumfängliche Einführung<br />
der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
13
<strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
Das Geld ist schnell auf dem Konto<br />
Neue Ausführungsfristen und eine neue Datenstruktur bei der Euro-Überweisung<br />
Die EU-Standardüberweisung und die künftige<br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisung haben einiges gemeinsam. IBAN<br />
und BIC gelten sowohl für Absender als auch für Empfänger –<br />
generell für alle Überweisungen im EU-Binnenmarkt,<br />
also auch innerhalb Deutschlands.<br />
Die IBAN (International Bank Account Number) als<br />
internationaler Kontonummernstandard und BIC<br />
(Bank Identifier Code) als „Bankadresse“ sind schon<br />
seit Jahren von der EU-Standardüberweisung her<br />
bekannt. Sie sind dort unverzichtbare Bestandteile,<br />
um das Straight Through Processing (STP) zu ermöglichen,<br />
das heißt eine voll automatisierte Abwicklung<br />
ohne manuellen Eingriff (STP-Fähigkeit).<br />
Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen werden<br />
mit <strong>SEPA</strong> betragsunabhängig zu gleichen Konditionen<br />
wie vergleichbare inländische Transaktionen<br />
abgerechnet, d. h. die bisherige Betragsgrenze von<br />
50.000 Euro entfällt. Die AWV-Meldungen an die<br />
Bundesbank für Beträge über 12.500 Euro bleiben<br />
davon unberührt.<br />
Dieser Entwurf des<br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisungsbelegs<br />
kann noch Änderungen<br />
erfahren. In den wesentlichen<br />
Punkten dürfte er sich aber<br />
so darstellen.<br />
14
Der grundsätzliche Aufbau der deutschen IBAN<br />
D E 6 6 1 9 5 6 1 3 4 8 0 0 0 0 1 2 3 4 5 6<br />
In manchen Ländern ist die IBAN bis zu 34-stellig.<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Überweisung baut auf IBAN und BIC auf.<br />
Zusätzlich findet eine Umstellung im Datenformat<br />
statt. Im Rahmen von <strong>SEPA</strong> wird nur noch der plattformunabhängige<br />
XML-Standard verwendet werden.<br />
Die Grundlage für das <strong>SEPA</strong>-Überweisungsverfahren<br />
ist das entsprechende EPC-Regelwerk (Rulebook<br />
SCT <strong>SEPA</strong> Credit Transfer). Es definiert alle Anforderungen<br />
an die <strong>SEPA</strong>-Überweisung.<br />
Die Produktmerkmale der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
Konten-/Transaktionswährung<br />
– Euro<br />
Auflieferung<br />
– elektronisch<br />
– beleghaft<br />
Gebühren<br />
– Gebührenart SHARE<br />
Erforderliche Angaben<br />
– IBAN und BIC<br />
Ausführungsfristen<br />
– bis 2011: D + 3<br />
– ab 2012: D + 1 (elektronische Aufträge)<br />
D + 2 (beleghafte Aufträge)<br />
Technische Basis<br />
– XML-Format<br />
Neue Ausführungsfristen<br />
10-stellige Kontonummer<br />
8-stellige Bankleitzahl<br />
2-stellige Prüfziffer, vom System vergeben<br />
Länderkennzeichen DE für Deutschland<br />
Die Laufzeiten für die <strong>SEPA</strong>-Überweisungen sollen<br />
kürzer sein, als es heute vielfach üblich ist. Das Ziel<br />
der Europäischen Kommission für 2012 lautet:<br />
Spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages<br />
sollen Euro-Überweisungen auf dem Empfängerkonto<br />
gutgeschrieben sein (D + 1). Bis dahin gilt eine<br />
Übergangsphase, in der noch drei Arbeitstage bis<br />
zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten<br />
akzeptiert werden (D + 3).<br />
Der Zeitrahmen<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Überweisung wird zum 28. Januar 2008<br />
für grenzüberschreitende Überweisungen eingeführt.<br />
Auch wenn noch nicht alle Banken in Europa pünktlich<br />
darauf eingestellt sind – die DZ BANK ist auf<br />
diesen Termin vorbereitet. Die Electronic Banking-<br />
Produkte und Internetanwendungen werden rechtzeitig<br />
auf <strong>SEPA</strong> umgestellt sein. Die neuen Formulare<br />
werden ab Januar 2008 parallel zu den bekannten<br />
Vordrucken angeboten.<br />
15
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
Abbuchungen von überall im<br />
Euro-Zahlungsraum<br />
Neues Lastschriftverfahren mit definierten Vorlauffristen für den Zahlungseinzug<br />
Die gegenwärtig praktizierten nationalen Lastschriftverfahren divergieren<br />
zum Teil sehr stark. Der European Payments Council hat sich deshalb frühzeitig<br />
entschlossen, für <strong>SEPA</strong> ein neues Verfahren zu entwickeln. Aus deutscher Sicht<br />
enthält es einige bekannte Elemente, aber auch wichtige Neuerungen.<br />
Das zukünftige Lastschriftverfahren hat Ähnlichkeiten<br />
mit der deutschen Einzugsermächtigung. Zu<br />
den wesentlichen Neuerungen des Prozesses zählen<br />
insbesondere das so genannte Mandat und das vorher<br />
festgelegte Abbuchungsdatum der Lastschrift,<br />
„Due Date“ (D).<br />
– Über das Mandat erfolgt zwischen Zahlungspflichtigem<br />
und -empfänger die Autorisierung<br />
einer Lastschrift.<br />
– Mit „D“ wird das Fälligkeitsdatum für eine<br />
Lastschrift präzise festgelegt.<br />
Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart<br />
haben, muss der Zahlungsempfänger 14 Tage vor<br />
dem Fälligkeitsdatum (D - 14) den Zahlungspflichtigen<br />
über die anstehende Lastschrift informieren.<br />
Das Regelwerk lässt aber abweichende Vereinbarungen<br />
zu, was die Informationswege angeht. So<br />
genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen<br />
Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen.<br />
Der Zahlungsempfänger benötigt eine eindeutige<br />
Identifizierung, den „Creditor Identifier“ (CI), der der<br />
Lastschrift mitgegeben werden muss. Diesen CI kann<br />
der Zahlungsempfänger über die Bundesbank oder<br />
ggf. über seine Hausbank beziehen.<br />
Neue Ausführungsfristen<br />
Das Mandat autorisiert den Zahlungsempfänger, die<br />
Lastschrift anzustoßen, und ermächtigt die Bank des<br />
Zahlungspflichtigen, dessen Konto zu belasten. Ein<br />
entsprechendes Formular wird zurzeit von der deutschen<br />
Kreditwirtschaft abgestimmt. Dabei sind Mindestvorlaufzeiten<br />
zu beachten. Der Datensatz mit<br />
den Transaktions- und Mandatsdaten soll bei einer<br />
Erst- oder Einmallastschrift fünf Tage vor Fälligkeit<br />
(D - 5) bei der Bank des Zahlungspflichtigen in<br />
elektronischer Form vorliegen, bei Folgelastschriften<br />
zwei Tage vor Fälligkeit (D - 2).<br />
Am Fälligkeitstag (D) wird nach entsprechenden Prüfungen<br />
das Konto des Zahlungspflichtigen durch seine<br />
16
Vergleich der Lastschriftverfahren<br />
Nutzung<br />
Mandat<br />
Fälligkeit<br />
Betragsgrenze<br />
Ermächtigung<br />
Widerspruch<br />
Ident-Nummer<br />
Grundlage<br />
Bank belastet. Gleichzeitig finden die entsprechenden<br />
Buchungen bei den übrigen Beteiligten statt.<br />
Der Zeitrahmen<br />
Deutsches<br />
Einzugsermächtigungsverfahren<br />
ausschließlich national, in EUR<br />
Nutzung von Kontonummer/BLZ<br />
Verweis auf Mandat, d. h.<br />
Einzugsermächtigung (ohne Daten)<br />
Fälligkeit bei Sicht<br />
keine Begrenzung im nationalen<br />
Umfeld<br />
Ermächtigung des Zahlungsempfängers<br />
(Gläubigers) zum Einzug<br />
Widerspruch von 6 Wochen<br />
(Interbankenbereich)<br />
keine Ident-Nummer des Einreichers<br />
ZKA-Lastschriftabkommen<br />
Die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift hängt ab von der<br />
Umsetzung der Europäischen Zahlungsverkehrsricht-<br />
Europäische Lastschrift<br />
(<strong>SEPA</strong> Direct Debit – SDD)<br />
Nutzung in EU-/EWR-Staaten, in EUR<br />
Nutzung von IBAN und BIC<br />
Mandat wird als Mandatsinformation<br />
mitgegeben<br />
Vorgabe eines Fälligkeitsdatums „D“<br />
und Pflicht zur Vorabinformation<br />
(„Pre-Notification“) an den Zahlungspflichtigen<br />
mit einer Frist von 14 Tagen<br />
nach zukünftigem EU-Rechtsrahmen ist<br />
keine Betragsgrenze vorgesehen<br />
Ermächtigung des Zahlungsempfängers<br />
(Gläubigers) und der<br />
Zahlstelle zum Einzug<br />
Widerspruch von 8 Wochen nach<br />
Belastungsdatum „D“ ist vorgesehen<br />
Ident-Nummer des Einreichers<br />
EPC-Regelwerk zu Direct Debit<br />
linie (PSD) in nationales Recht, d. h. europaweit<br />
wird die europäische Lastschrift erst ab Ende 2009<br />
flächendeckend zur Verfügung stehen. Abhängig von<br />
den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen<br />
Ländern kann das Verfahren schon früher für bestimmte<br />
Zielländer genutzt werden. Nähere Einzelheiten<br />
finden Sie im nächsten Kapitel.<br />
17
Widerspruchsfristen<br />
Das Regelwerk (Rulebook SDD) definiert neben<br />
dem Basisprozess auch Verfahren für den Abbruch<br />
einer Lastschrift, beispielsweise wenn eine Lastschrift<br />
aus technischen Gründen nicht ausgeführt werden<br />
kann oder ein Zahlungspflichtiger widerspricht.<br />
Es wird verschiedene Arten von Sonderprozessen<br />
geben (so genannte R-Transaktionen oder auch<br />
Rücktransaktionen). Sie unterscheiden sich zum<br />
einen durch den Zeitpunkt ihres Auftretens, zum<br />
anderen durch den Entstehungsgrund: So können<br />
Abweisungen aus technischen oder formalen<br />
Gründen bereits vor der Interbankenverrechnung<br />
auftreten, Rückgaben hingegen nur danach.<br />
Besonders wichtig für Kunden und Banken sind<br />
die Regelungen zur Rückgabe. Der gegenwärtige<br />
Stand ist:<br />
– Der Zahlungspflichtige kann Lastschriften<br />
innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum<br />
zurückgeben, und zwar ohne Angabe<br />
von Gründen.<br />
– Kann der Kunde gegenüber seiner Bank einen<br />
unberechtigten Einzug nachweisen, hat er sogar<br />
13 Monate lang ab Belastungsdatum das Recht,<br />
die Lastschrift zurückzugeben.<br />
Die Produktmerkmale der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
Lastschrifttypen<br />
– einmalige und wiederkehrende Aufträge<br />
Konten-/Transaktionswährung<br />
– Euro<br />
Auflieferung<br />
– elektronisch (es gibt kein Formular)<br />
Gebühren<br />
– Gebührenart SHARE<br />
Erforderliche Angaben<br />
– IBAN und BIC<br />
Ausführungsfristen<br />
– erst- und einmalige Lastschriften: D - 5<br />
– wiederkehrende Lastschriften: D - 2 Ausführung,<br />
D Buchung<br />
Technische Basis<br />
– XML-Format<br />
18
<strong>SEPA</strong>-Rechtsrahmen<br />
Auch zivilrechtlich gibt es<br />
Anpassungen<br />
Von Informationspflicht bis Haftpflicht – Änderungen, die zu beachten sind<br />
Die wichtigste rechtliche Grundlage für die<br />
Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums ist die<br />
Payments Service Directive (PSD), die im April 2007 vom Europäischen<br />
Parlament verabschiedet wurde. Sie bereitet den einheitlichen<br />
Rechtsrahmen vor, der sich spätestens bis Ende 2009 in den<br />
jeweiligen nationalen Gesetzgebungen wiederfinden soll.<br />
Erst die PSD ermöglicht, dass für die einheitliche<br />
Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen auch überall<br />
der gleiche rechtliche Rahmen gilt. Er betrifft nicht<br />
nur die <strong>SEPA</strong>-Produkte, sondern gilt auch für die<br />
sonstigen heute genutzten Zahlungsinstrumente.<br />
Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft existieren<br />
bereits ausreichend harmonisierte Vorgaben für <strong>SEPA</strong>-<br />
Kartenzahlungen1) und <strong>SEPA</strong>-Überweisungen2) .<br />
Anders sieht es beim europäischen Lastschriftverfahren<br />
aus. Hier bedarf es einer einheitlichen<br />
europäischen Regelung, weil die Verfahren in<br />
den einzelnen Ländern noch sehr unterschiedlich<br />
sind.<br />
1) Empfehlung für elektronische Zahlungsinstrumente (97/489/EG)<br />
2) EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in §§ 675 ff. BGB) sowie<br />
die EU-Preisverordnung 2560/2001<br />
Die im April 2007 verabschiedete „EU-Richtlinie für<br />
Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt“ (Payments<br />
Service Directive) regelt unter anderem:<br />
– die Informationspflichten<br />
– die Ausführungsfristen<br />
– die Haftungsbegrenzungen<br />
– das Aufsichtsrecht<br />
– zivilrechtliche Haftungsfragen und Rückgabefristen<br />
für das neue Lastschriftverfahren<br />
Weiterhin sieht die PSD Regelungen vor, die den<br />
Wettbewerb fördern sollen. So ermöglicht die PSD<br />
eine neue Gruppe von Dienstleistern im Zahlungsverkehr,<br />
die so genannten Zahlungsinstitute. Sie<br />
können in Zukunft ihre Dienste neben Kreditinsti-<br />
20
tuten und Finanzdienstleistern anbieten, haben aber<br />
einen deutlich geringeren Angebotsradius als ein<br />
Kreditinstitut (z. B. ist Kreditgewährung nur sehr<br />
eingeschränkt erlaubt) und müssen nicht alle banktypischen<br />
Voraussetzungen erfüllen (z. B. bei Eigenkapitalanforderungen).<br />
Der zeitliche Rahmen<br />
Nachdem es unter der deutschen Ratspräsidentschaft<br />
gelungen ist, dass sich die Finanzminister über<br />
die PSD im ECOFIN (Economic and Financial Affairs<br />
Council, dem Rat der Europäischen Union) geeinigt<br />
haben und die Direktive anschließend im EU-Parlament<br />
verabschiedet wurde, müssen jetzt die beteiligten<br />
Staaten die Regelung in nationales Recht<br />
umsetzen. Dies soll bis zum 1. November 2009<br />
europaweit geschehen sein.<br />
Auf Kundenwunsch wird die DZ BANK die Möglichkeit<br />
einer grenzüberschreitenden Lastschrift schon vor<br />
Ende 2009 auf bilateraler Basis prüfen.<br />
Fazit:<br />
Für Kartenzahlungen und Überweisungen<br />
(SCT – <strong>SEPA</strong> Credit Transfer) gilt:<br />
– Nach wie vor besteht keine Notwendigkeit<br />
für einen neuen Rechtsrahmen,<br />
deshalb gilt definitiv der Januar 2008.<br />
Für Lastschriften (SDD – <strong>SEPA</strong> Direct Debit):<br />
– Ein vollumfänglicher Einsatz ist erst Ende<br />
2009 möglich (nach Umsetzung der PSD<br />
in das jeweilige nationale Recht).<br />
– Künftige rechtliche Bedingungen sind<br />
bereits absehbar, deshalb wird derzeit<br />
in der deutschen Kreditwirtschaft erörtert,<br />
ob der Start innerhalb Deutschlands oder<br />
auf bilateraler Ebene früher erfolgen<br />
kann.<br />
21
Rechtzeitig starten<br />
Veränderung ist eine Chance<br />
Sprechen Sie jetzt mit den <strong>SEPA</strong>-Experten der DZ BANK<br />
Die Umstellung auf <strong>SEPA</strong> wird vor allem denen gut gelingen,<br />
die sich frühzeitig genau informieren und ihre Organisation schrittweise<br />
und mit einem strategisch klaren Plan darauf vorbereiten. Die <strong>SEPA</strong>-Experten der<br />
DZ BANK helfen Ihnen gerne dabei, zu definieren, wie der Prozess in Ihrer<br />
Bank oder Ihrem Unternehmen am effektivsten gestaltet werden kann.<br />
Die DZ BANK hat frühzeitig alle notwendigen Investitionen<br />
zur Vorbereitung auf <strong>SEPA</strong> getätigt. Beispielsweise<br />
haben wir schon 2002 eine innovative Plattform<br />
für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingeführt,<br />
die die unterschiedlichsten Formate verarbeiten kann.<br />
Dadurch kann die genossenschaftliche Zentralbank<br />
heute dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum<br />
gelassen entgegensehen.<br />
Partizipieren Sie an unseren Vorbereitungen<br />
Die Spezialisten von Equens und der DZ BANK<br />
haben inzwischen die ersten Tests für die <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />
erfolgreich durchgeführt. Damit steht fest:<br />
Die DZ BANK ist pünktlich zum Januar 2008 in der<br />
Lage, die neuen einheitlichen Zahlungsverkehrsinstrumente<br />
anzubieten.<br />
Entdecken Sie schon jetzt Ihre Chancen<br />
Im Zahlungsverkehr sind künftig auch Mehrwertleistungen<br />
möglich, die über die in den Rulebooks<br />
definierten Produkte und Services hinausgehen.<br />
Solche Leistungen werden als Additional Optional<br />
Services (AOS) bezeichnet, die die Standardverfahren<br />
nicht beeinträchtigen dürfen.<br />
– „Community AOS“ gelten für mehr als nur<br />
eine Bank, also zum Beispiel national oder<br />
verbundweit.<br />
– Weitere AOS kann jede Bank ihren Kunden<br />
individuell anbieten, zum Beispiel um sich im<br />
Wettbewerb von anderen Banken abzuheben.<br />
Additional Optional Services<br />
Die DZ BANK wird zum Beispiel attraktive Services<br />
rund um die Mandats-Verwaltung und das Mandats-<br />
Handling sowie zur Unterstützung bei der automatisierten<br />
Rechnungslegung anbieten.<br />
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Was können Sie bereits jetzt tun?<br />
– Bestimmen Sie einen <strong>SEPA</strong>-Koordinator oder<br />
bilden Sie eine Projektgruppe im Unternehmen.<br />
– Analysieren Sie Ihre Zahlungsströme (z. B. Stückzahlen/Volumina/Länder).<br />
– Untersuchen Sie die intern notwendigen<br />
Investitionen zur Systemumstellung.<br />
– Befassen Sie sich mit den produktbezogenen<br />
Fragen (z. B. Fristen beim Lastschrifteinzug oder<br />
Umstellung auf <strong>SEPA</strong>-Mandate).<br />
– Klären Sie die eventuellen weiteren Auswirkungen,<br />
z. B. die Folgen für Vereinbarungen mit<br />
Geschäftspartnern, für die Fakturierung usw.<br />
– Beginnen Sie mit dem Aufbau der <strong>SEPA</strong>-Stammdaten<br />
(IBAN/BIC), national und international.<br />
– Sprechen Sie Ihre Softwareanbieter/Dienstleister<br />
im Hinblick auf die <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit der Produkte an.<br />
– Klären Sie, ob Sie die Anpassungen selbst<br />
durchführen oder ob Sie dafür einen <strong>SEPA</strong>-fähigen<br />
Dienstleister in Anspruch nehmen wollen.<br />
– Überlegen Sie, was die Einführung von <strong>SEPA</strong><br />
strategisch für Ihr Haus bedeuten könnte.<br />
– Informieren bzw. schulen Sie Ihre Mitarbeiter.<br />
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Sprechen Sie uns an<br />
Wir sind Ihre Ansprechpartner<br />
Unabhängig davon, ob Sie erste oder detaillierte<br />
Informationen benötigen, sich bereits aktiv mit der<br />
Umstellung Ihrer heutigen Infrastruktur auf <strong>SEPA</strong><br />
beschäftigen oder die neuen <strong>SEPA</strong>-Zahlungsinstrumente<br />
über die DZ BANK nutzen wollen:<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Experten der DZ BANK stehen Ihnen<br />
zum Gespräch zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie<br />
ausführlich und begleiten Sie aktiv bei Ihrem<br />
Umstellungsprozess.<br />
Bei Fragen oder zur direkten Kontaktaufnahme<br />
wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten<br />
Ansprechpartner oder senden Sie uns eine E-Mail<br />
an sepa@dzbank.de<br />
24
Disclaimer<br />
Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen bezieht der Verfasser aus öffentlich zugänglichen<br />
Quellen und von Dritten, die er für zuverlässig hält. Trotz sorgfältiger Prüfung der Angaben haftet<br />
die DZ BANK für Mängel dieser Publikation nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für<br />
Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird dagegen nicht übernommen.<br />
Alle Meinungen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder und stellen nicht notwendigerweise<br />
die Meinung der DZ BANK oder mit ihr verbundener Unternehmen dar. Diese Publikation ist ausschließlich zur<br />
Information für Kunden der DZ BANK bestimmt.<br />
Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt noch eine Kopie dieser Veröffentlichung darf ohne ausdrückliche<br />
Erlaubnis der DZ BANK auf irgendeine Weise verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden.<br />
Die rechtlichen Ausführungen berücksichtigen die im Zeitpunkt des Erscheinens bekannte Rechtslage. Die<br />
rechtliche Beurteilung kann sich im Zeitverlauf beispielsweise durch geänderte Gesetze, andere Rechtsvorschriften<br />
oder Rechtsprechung ändern. Die Ausführungen sind allgemeiner Art und können naturgemäß<br />
nicht die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, bei konkreten<br />
rechtlichen Fragen einen Rechtsberater zu konsultieren.<br />
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DZ BANK AG<br />
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,<br />
Frankfurt am Main<br />
Platz der Republik<br />
60265 Frankfurt am Main<br />
www.dzbank.de<br />
Waltraud Rehkopf<br />
E-Mail: sepa@dzbank.de<br />
Vorstand:<br />
Wolfgang Kirsch (Vorsitzender),<br />
Heinz Hilgert (stv. Vorsitzender),<br />
Dr. Thomas Duhnkrack, Albrecht Merz,<br />
Dietrich Voigtländer, Frank Westhoff<br />
26
Im FinanzVerbund der <strong>Volksbank</strong>en <strong>Raiffeisen</strong>banken