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Cowes Week - Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V.

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Lärmgrenzwerte auf der<br />

Neustädter Bucht<br />

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Nord hat für einen bestimmten Bereich<br />

der Neustädter Bucht Lärmgrenzwerte<br />

für Sportfahrzeuge erlassen. Danach<br />

darf ein Schalldruckpegel von 75<br />

dB(A) bei Booten mit Einzelmotorisierung<br />

– gemessen in einem seitlichen<br />

Abstand von 25 Metern – nicht überschritten<br />

werden. Für Boote mit mehreren<br />

Motoren gilt ein Grenzwert von<br />

78 dB(A). Mit dieser Maßnahme sollen<br />

die von Offshore-Booten mit offen liegendem<br />

Auspuff ausgehenden Lärmbelästigungen<br />

vermieden werden.<br />

Für Boote, die diese Grenzwerte möglicherweise<br />

überschreiten, kann eine<br />

Messung des Schalldruckpegels durch<br />

eine amtliche oder amtlich anerkannte<br />

Stelle angeordnet werden. Stellt sich<br />

heraus, dass der Grenzwert überschritten<br />

wird, trägt der Eigner die Kosten.<br />

Anderenfalls muss die Behörde, mithin<br />

12<br />

Aktuelles<br />

Foto: Beate Speen/www.pixelio.de<br />

der Steuerzahler, die Kosten übernehmen.<br />

Für die Anordnung zur Vorführung<br />

reicht ein „hinreichender Verdacht“ der<br />

Wasserschutzpolizei.<br />

Wie dieser hinreichende Verdacht begründet<br />

werden soll, wird nicht weiter<br />

ausgeführt. Hier vertraut die WSD offensichtlich<br />

auf das geschulte Gehör der<br />

Beamten. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft<br />

hatte vorgeschlagen,<br />

dass ein Verdacht durch erste Schallmessungen<br />

der Wasserschutzpolizei<br />

objektiviert werden sollte, um unnötige<br />

Verfahren und damit Kosten zu vermeiden.<br />

Diesem Vorschlag wurde nicht<br />

gefolgt. Der Wunsch des Verbandes,<br />

bei Booten mit mehreren Motoren<br />

den Grenzwert entsprechend der EU-<br />

Richtlinie 2003/44/EG auf 78 dB(A) zu<br />

erhöhen, wurde berücksichtigt.<br />

Info: www.bvww.org

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