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einfache Abrechnung der Laborparameter - LADR

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Nr. 173 - 09/2009<br />

Gesundheitsuntersuchung 01732 –<br />

<strong>einfache</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Laborparameter</strong><br />

Ende gut – Alles gut. Nach einigem hin und her wird<br />

die Anfor<strong>der</strong>ung von Laborleistungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung (Nr. 01732)<br />

jetzt vereinfacht. Der Urinstreifentest kann weiterhin<br />

in <strong>der</strong> Praxis durchgeführt und dann von Ihnen abgerechnet<br />

werden. Die Laboranfor<strong>der</strong>ung von Glukose<br />

und Cholesterin kann als Überweisungsauftrag über<br />

Muster 10 an das Fachlabor erfolgen o<strong>der</strong> über Muster<br />

10A an die Laborgemeinschaft.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01732<br />

01732 855 Punkte<br />

Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten<br />

gemäß den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien.<br />

Die Gebührenordnungsposition 01732 ist nicht neben<br />

den Gebührenordnungspositionen 27310, 32025, 32030,<br />

32057 und 32060 berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition<br />

01732 ist im Behandlungsfall nicht neben<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01745 berechnungsfähig.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition<br />

01732 sind die Gebührenordnungspositionen 32880 bis<br />

32882 für die in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien<br />

gefor<strong>der</strong>ten Laboruntersuchungen berechnungsfähig.<br />

Einführung von Laborpauschalen<br />

Die Einführung von Laborpauschalen für Untersuchungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition<br />

01732 (Gesundheitsuntersuchung),<br />

erleichtert das praktische Vorgehen bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

bzw. die Anfor<strong>der</strong>ung dieser Laborleistungen.<br />

32880 Obligater Leistungsinhalt: € 0,50<br />

Orientierende Untersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten,<br />

Leukozyten und Nitrit im Urin (Nr. 32030)<br />

Erfolgt die Untersuchung nicht unmittelbar nach Gewinnung<br />

des Urins, ist durch geeignete Lagerungs- und<br />

Transportbedingungen sicherzustellen, dass keine Verfälschungen<br />

des Analyseergebnisses auftreten können.<br />

Wir empfehlen daher die Urinuntersuchung in <strong>der</strong><br />

Praxis mit Streifentests gemäß Herstellerangaben.<br />

32881 Obligater Leistungsinhalt: € 0,25<br />

Quantitative Bestimmung von Glukose (Nr. 32057)<br />

32882 Obligater Leistungsinhalt: € 0,25<br />

Quantitative Best. von Cholesterin gesamt (Nr. 32060)<br />

Die Gebührenordnungspositionen 32880 bis 32882<br />

sind nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

32025, 32030, 32057 und 32060 berechnungsfähig.<br />

Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Laborleistungen zu 01732<br />

Überweisung an das Fachlabor mittels Muster 10<br />

Die Überweisung <strong>der</strong> Gebührenordnungspositionen<br />

32880, 32881 und 32882 an den Laborfacharzt erfor<strong>der</strong>t<br />

zwingend die Angabe <strong>der</strong> Gebührenordnungsziffern<br />

auf dem Überweisungsschein Muster 10.<br />

Bei Verwendung von Ü10-Scheinen werden laborintern<br />

aus <strong>der</strong> Markierung <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> „präventiv“ und<br />

„Glukose“ bzw. „Cholesterin“ die Ziffern 32881 bzw.<br />

32882 generiert. Mischaufträge sind möglich.<br />

Laborgemeinschaftsauftrag mit Muster 10A-Schein<br />

Die <strong>Laborparameter</strong> können mit dem Muster 10A-<br />

Schein in <strong>der</strong> Laborgemeinschaft angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Das Markieren des Feldes „präventiv“ ist zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Kurative Leistungen können auf dem<br />

selben Schein angefor<strong>der</strong>t werden – als so genannter<br />

„Mischfall“. In diesem Fall ist das Ankreuzfeld<br />

„kurativ“ nicht zu nutzen!


Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr <strong>LADR</strong>-Labor berät Sie gern.<br />

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Nr. 173 - 09/2009<br />

Für die <strong>Abrechnung</strong> durch die Laborgemeinschaft<br />

mit <strong>der</strong> kassenärztlichen Vereinigung erfolgt eine<br />

Umschlüsselung <strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>ten <strong>Laborparameter</strong><br />

<strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnung im Feld „präventiv“ in die neu<br />

geschaffenen Laborpauschalen 32880, 32881 und<br />

32882. Alle eventuell kurativ angefor<strong>der</strong>ten Parameter<br />

werden wie bisher abgerechnet.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01734<br />

An<strong>der</strong>s als vorgesehen wird die Präventionsleistung<br />

nach 01734 nicht um die <strong>Laborparameter</strong> bereinigt.<br />

Der Haemoccult-Test bleibt also Bestandteil <strong>der</strong> EBM-<br />

Ziffer. Eine eigene Laborpauschale wird es nicht geben,<br />

da die Diagnostik in den Praxen bleibt.<br />

Dafür sieht <strong>der</strong> obligate Leistungsinhalt <strong>der</strong> 01734<br />

künftig die Ausgabe <strong>der</strong> Testbriefchen vor. Mit <strong>der</strong><br />

EBM-Ziffer sind zudem die Kosten <strong>der</strong> Untersuchung<br />

abgegolten.<br />

01734 70 Punkte<br />

Untersuchung auf Blut im Stuhl gemäß Abschnitt B. 3.<br />

o<strong>der</strong> C. 2. <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsrichtlinien.<br />

Obligater Leistungsinhalt:<br />

- Ausgabe <strong>der</strong> Testbriefchen,<br />

- Untersuchung auf Blut im Stuhl in drei Proben<br />

Die Gebührenordnungspositionen 01734 ist im Behandlungsfall<br />

nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

32040 und 40150 berechnungsfähig.<br />

Die Vergütung für die Laborpauschalen erfolgt außerhalb <strong>der</strong> morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.<br />

Literatur<br />

Literatur zu diesem Thema übersenden wir Ihnen gern. Telefon: 04152 848-190 • Telefax: 04152 848-490<br />

E-Mail: marketing@ladr.de<br />

<strong>LADR</strong>-Labor Vorwahl Telefon Telefax<br />

Baden-Baden Dr. Röck & Dr. Löbel 07221 2117-0 2117-77<br />

Berlin Dr. Caspari & Dr. Dr. Mathias 030 301187-0 301187-11<br />

Braunschweig Herr John 0531 31076-100 31076-111<br />

Bremen Prof. Klouche, Prof. Rothe, Dr. Sandkamp 0421 4307-300 4307-199<br />

Büdelsdorf Dr. Wrigge 04331 70820-20 70820-22<br />

Geesthacht Dr. Kramer & Kollegen 04152 803-0 76731<br />

Hannover Dr. Sloot 0511 90136-11 90136-19<br />

Köln Dr. Boogen 0221 935556-0 935556-99<br />

Kyritz Dr. Haßfeld 033971 895-0 895-22<br />

Leer Dr. Schott 0491 454590 4726<br />

Plön – Eutin Dr. Krenz-Weinreich & Dr. Schulze 04522 504-0 504-82<br />

Recklinghausen – Dortmund Dres. Bachg, Haselhorst, Kunze, Neef 02361 300-00 722-88<br />

Wittstock Dr. Hasart & Prof. Mauff 03394 4771-10 4771-11<br />

Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung e. V.<br />

Lauenburger Straße 67 • 21502 Geesthacht • Telefon 04152 848-190 • Telefax 04152 848-490<br />

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