einfache Abrechnung der Laborparameter - LADR
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Nr. 173 - 09/2009<br />
Gesundheitsuntersuchung 01732 –<br />
<strong>einfache</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Laborparameter</strong><br />
Ende gut – Alles gut. Nach einigem hin und her wird<br />
die Anfor<strong>der</strong>ung von Laborleistungen im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung (Nr. 01732)<br />
jetzt vereinfacht. Der Urinstreifentest kann weiterhin<br />
in <strong>der</strong> Praxis durchgeführt und dann von Ihnen abgerechnet<br />
werden. Die Laboranfor<strong>der</strong>ung von Glukose<br />
und Cholesterin kann als Überweisungsauftrag über<br />
Muster 10 an das Fachlabor erfolgen o<strong>der</strong> über Muster<br />
10A an die Laborgemeinschaft.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01732<br />
01732 855 Punkte<br />
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten<br />
gemäß den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien.<br />
Die Gebührenordnungsposition 01732 ist nicht neben<br />
den Gebührenordnungspositionen 27310, 32025, 32030,<br />
32057 und 32060 berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition<br />
01732 ist im Behandlungsfall nicht neben<br />
<strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01745 berechnungsfähig.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition<br />
01732 sind die Gebührenordnungspositionen 32880 bis<br />
32882 für die in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien<br />
gefor<strong>der</strong>ten Laboruntersuchungen berechnungsfähig.<br />
Einführung von Laborpauschalen<br />
Die Einführung von Laborpauschalen für Untersuchungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition<br />
01732 (Gesundheitsuntersuchung),<br />
erleichtert das praktische Vorgehen bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
bzw. die Anfor<strong>der</strong>ung dieser Laborleistungen.<br />
32880 Obligater Leistungsinhalt: € 0,50<br />
Orientierende Untersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten,<br />
Leukozyten und Nitrit im Urin (Nr. 32030)<br />
Erfolgt die Untersuchung nicht unmittelbar nach Gewinnung<br />
des Urins, ist durch geeignete Lagerungs- und<br />
Transportbedingungen sicherzustellen, dass keine Verfälschungen<br />
des Analyseergebnisses auftreten können.<br />
Wir empfehlen daher die Urinuntersuchung in <strong>der</strong><br />
Praxis mit Streifentests gemäß Herstellerangaben.<br />
32881 Obligater Leistungsinhalt: € 0,25<br />
Quantitative Bestimmung von Glukose (Nr. 32057)<br />
32882 Obligater Leistungsinhalt: € 0,25<br />
Quantitative Best. von Cholesterin gesamt (Nr. 32060)<br />
Die Gebührenordnungspositionen 32880 bis 32882<br />
sind nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />
32025, 32030, 32057 und 32060 berechnungsfähig.<br />
Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Laborleistungen zu 01732<br />
Überweisung an das Fachlabor mittels Muster 10<br />
Die Überweisung <strong>der</strong> Gebührenordnungspositionen<br />
32880, 32881 und 32882 an den Laborfacharzt erfor<strong>der</strong>t<br />
zwingend die Angabe <strong>der</strong> Gebührenordnungsziffern<br />
auf dem Überweisungsschein Muster 10.<br />
Bei Verwendung von Ü10-Scheinen werden laborintern<br />
aus <strong>der</strong> Markierung <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> „präventiv“ und<br />
„Glukose“ bzw. „Cholesterin“ die Ziffern 32881 bzw.<br />
32882 generiert. Mischaufträge sind möglich.<br />
Laborgemeinschaftsauftrag mit Muster 10A-Schein<br />
Die <strong>Laborparameter</strong> können mit dem Muster 10A-<br />
Schein in <strong>der</strong> Laborgemeinschaft angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Das Markieren des Feldes „präventiv“ ist zwingend<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Kurative Leistungen können auf dem<br />
selben Schein angefor<strong>der</strong>t werden – als so genannter<br />
„Mischfall“. In diesem Fall ist das Ankreuzfeld<br />
„kurativ“ nicht zu nutzen!
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr <strong>LADR</strong>-Labor berät Sie gern.<br />
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Nr. 173 - 09/2009<br />
Für die <strong>Abrechnung</strong> durch die Laborgemeinschaft<br />
mit <strong>der</strong> kassenärztlichen Vereinigung erfolgt eine<br />
Umschlüsselung <strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>ten <strong>Laborparameter</strong><br />
<strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Kennzeichnung im Feld „präventiv“ in die neu<br />
geschaffenen Laborpauschalen 32880, 32881 und<br />
32882. Alle eventuell kurativ angefor<strong>der</strong>ten Parameter<br />
werden wie bisher abgerechnet.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnungsposition 01734<br />
An<strong>der</strong>s als vorgesehen wird die Präventionsleistung<br />
nach 01734 nicht um die <strong>Laborparameter</strong> bereinigt.<br />
Der Haemoccult-Test bleibt also Bestandteil <strong>der</strong> EBM-<br />
Ziffer. Eine eigene Laborpauschale wird es nicht geben,<br />
da die Diagnostik in den Praxen bleibt.<br />
Dafür sieht <strong>der</strong> obligate Leistungsinhalt <strong>der</strong> 01734<br />
künftig die Ausgabe <strong>der</strong> Testbriefchen vor. Mit <strong>der</strong><br />
EBM-Ziffer sind zudem die Kosten <strong>der</strong> Untersuchung<br />
abgegolten.<br />
01734 70 Punkte<br />
Untersuchung auf Blut im Stuhl gemäß Abschnitt B. 3.<br />
o<strong>der</strong> C. 2. <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsrichtlinien.<br />
Obligater Leistungsinhalt:<br />
- Ausgabe <strong>der</strong> Testbriefchen,<br />
- Untersuchung auf Blut im Stuhl in drei Proben<br />
Die Gebührenordnungspositionen 01734 ist im Behandlungsfall<br />
nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />
32040 und 40150 berechnungsfähig.<br />
Die Vergütung für die Laborpauschalen erfolgt außerhalb <strong>der</strong> morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.<br />
Literatur<br />
Literatur zu diesem Thema übersenden wir Ihnen gern. Telefon: 04152 848-190 • Telefax: 04152 848-490<br />
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