28.04.2013 Aufrufe

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Landesärztekammer Hessen

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Landesärztekammer Hessen

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Landesärztekammer Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung von arbeitsmedizinischer <strong>Vorsorge</strong>untersuchung<br />

und Eignungs-, Tauglichkeitsuntersuchung<br />

(AG = Arbeitgeber / AN = Arbeitnehmer / UVT = Träger der gesetzlichen Unfallversicherung)<br />

<strong>Arbeitsmedizinische</strong> VorsorEignungs-/Tauglichkeitsgeuntersuchunguntersuchung 1 Ziel der Untersuchung Beantwortung der Frage, ob Beantwortung der Frage, ob<br />

die Belastung am Arbeits- ein Arbeitnehmer die gesundplatz<br />

des MA zu gesundheitheitlichen Voraussetzungen für<br />

lichen Beeinträchtigungen eine bestimmte Tätigkeit erfüllt<br />

führen; Tätigkeitsvorausset- (Entscheidungsgrundlage für<br />

zung gem. ArbMedVV bei<br />

besonders gefährdenden<br />

Tätigkeiten (Sekundärprävention)<br />

personalführende Maßnahme)<br />

2 Rechtsbereich Arbeitsschutzrecht Arbeitsrecht i.V.m. § 7 DGUV<br />

Vorschrift 1<br />

3 Grundlage für die Untersuchung<br />

4 Kostenträger der ärztl.<br />

Leistung, Reisekosten des<br />

AN<br />

5 Arbeitsausfall für die Untersuchungsdauer<br />

inkl.<br />

Wegezeiten<br />

ArbMedVV Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,<br />

Betriebsvereinbarung<br />

AG AG<br />

zu Lasten des AG zu Lasten des AG<br />

6 Mitwirkungspflicht des AN Ja, bei Pflichtuntersuchungen<br />

gem. ArbMedVV<br />

7 Duldungspflicht des AN Nein<br />

8 Konsequenz für AN bei<br />

fehlender Mitwirkung<br />

(Verweigerung der Untersuchung)<br />

Eine abgelehnte Pflichtuntersuchung<br />

erlaubt keine Beschäftigung<br />

an Arbeitsplätzen<br />

mit besonders gefährdenden<br />

Tätigkeiten. Das Ablehnen<br />

von Angebotsuntersuchungen<br />

ist ohne arbeitsrechtliche<br />

Konsequenz<br />

9 Untersucher Facharzt für Arbeitsmedizin<br />

oder Arzt mit Zusatzbezeichnung<br />

Betriebsmedizin; bei<br />

bestimmten Untersuchungen<br />

sind zusätzliche besondere<br />

infrastrukturelle Anforderungen<br />

und fachliche Kompetenzen<br />

erforderlich, Delegation<br />

besonderer Untersuchungsverfahren/-inhalte<br />

durch Betriebsarzt möglich<br />

10 Grundlage für den untersuchenden<br />

Arzt<br />

Betriebsarztvertrag i.V.m.<br />

Aufgaben nach ASiG<br />

Ja, i.S. arbeitsvertraglicher Nebenpflicht<br />

Nein<br />

Keine Pflicht für AG zur Beschäftigung<br />

bei fehlendem<br />

Tauglichkeitsnachweis<br />

Arzt, der das Vertrauen des<br />

AG genießt<br />

Vertrag über Dienstleistung mit<br />

AG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!