Anmeldeformular - Landesärztekammer Hessen
Anmeldeformular - Landesärztekammer Hessen
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<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>, K.d.ö.R.<br />
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Carl-Oelemann-Schule<br />
Carl-Oelemann-Weg 5<br />
61231 Bad Nauheim<br />
FAX: 06032 782 180<br />
Anmeldung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />
• Hiermit melde(n) ich/wir meine(n) Mitarbeifer(in)<br />
• Hiermit melde ich mich<br />
Anschrift der Teilnehmerin/des Teilnehmers Anschrift des Arbeitgebers<br />
Name, Vorname Geb. Datum und Ort Name, Vorname bzw. Klinik<br />
Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Wohnort PLZ, Wohnort<br />
Telefon privat Telefon dienstlich<br />
E-Mail privat<br />
Kurs-Bez.:<br />
E-Mail dienstlich<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />
Ort und Datum<br />
Einzugsermächtigung<br />
Unterschrift Teilnehmer/in Unterschrift Arbeitsgeber/Stempel<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>, die für die o. a. Veranstaltungen fälligen<br />
Forderungen von meinem nachfolgend genannten Konto abzubuchen.<br />
Konto-Nr. Bankleitzahl<br />
Geldinstitut Kontoinhaber/in<br />
Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers (Stempel)<br />
Ich bitte um Zusendung von ausführlichem Informationsmaterial zu folgenden Qualifizierungen:<br />
Carl-Oelemann-Schule<br />
Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 782-0, Fax: 06032 782-180<br />
Internet: www.carl-oelemann-schule.de, E-Mail: verwaltung.cos@laekh.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
für den Lehrgang Aufstiegsfortbildung<br />
zur/zum Fachwlrt/In für ambulante medizinische Versorgung<br />
Die vorliegenden AGB regeln die Teilnahme am Pflichtteil der Aufstlegsfortblldung zur Fachwirt/ln für ambulante medizinische Versorgung gemäß Fortblldungsrichtlinle der<br />
<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> und die Teilnahme an der Abschiussprüfung bzw. Teilprüfung gemäß Prüfungsordnung der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>. Die vertragliche Grundlage zur<br />
Teilnahme am Wahlteil gemäß Fortbildungsrichtlinie der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> Ist geregelt durch die AGB aller weiterer Veranstaltungen der Carl-Oelemann-Schule.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese AGB gelten für Lehrgänge „Aufstlegsfortblldung zur/zum Fachwirt/in für<br />
ambulante medizinische Versorgung" (gemäß § 54 des Berufsblldungsgesetzes) der<br />
Carl-Oelemann-Schule. Die hier abgedruckten Geschäftsbedingungen werden mit<br />
der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen der Carl-Oelemann-Schule und<br />
dem/der Teilnehmer/in.<br />
§ 2 Teilnehmer<br />
An diesem Lehrgang der Carl-Oelemann-Schule kann teilnehmen, wer<br />
die Abschlussprüfung als Arzthelfer/in bzw. Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
bestanden hat oder<br />
einen vergleichbaren beruflichen Abschluss erworben hat und bis zum<br />
Beginn der Fortbildung eine angemessene Dauer in der Tätigkeit einer/eines<br />
Arzthelferin/Arzthelfers bzw. Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
nachweisen kann. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses und<br />
die Anerkennung der Berufstätigkeit stellt auf Antrag die <strong>Landesärztekammer</strong><br />
<strong>Hessen</strong> / Carl-Oelemann-Schule fest.<br />
Näheres regelt die Prüfungsordnung und Fortblldungsrichtlinle der <strong>Landesärztekammer</strong><br />
<strong>Hessen</strong>.<br />
§ 3 Anmeldung zu Veranstaltungen<br />
1. Die Ankündigung von Veranstaltungen Ist unverbindlich.<br />
2. Die Anmeldung Ist ein Vertragsangebot. Die/der Anmeldende hat dabei<br />
alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen sowie die<br />
zur Zulassung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Der Veranstaltungsvertrag<br />
kommt durch Annahmeerklärung der Carl-Oelemann-Schule (Anmeldebestätigung)<br />
zustande.<br />
3. Anmeldungen erfolgen schriftlich (Brief, Fax) mit dem Formular der Carl-<br />
Oelemann-Schule.<br />
4. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte<br />
und Pflichten zwischen der Carl-Oelemann-Schule als Veranstalterin und<br />
der/dem Anmeldenden begründet. Be! Buchung und Teilnahme an einzelnen<br />
Fortbildungsveranstaitungen, die Im Lehrgang der Aufstiegstiegfortbildung<br />
zur Fachwlrt/In für ambulante medizinische Versorgung anerkannt<br />
werden, besteht bei nachträglicher Anmeldung zum Gesamtlehrgang<br />
kein Anspruch auf Lehrgangsdurchführung.<br />
5. Es wird eine Warteliste angelegt, wenn die Zahl der Anmeldungen die<br />
maximale Teilnehmerzahl überschreitet. Anmeldungen werden In der Reihenfolge<br />
des Posteingangs bearbeitet.<br />
6. Der Anmeldeschluss ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen.<br />
§ 4 Zahlung der Kursgebühren<br />
1. Die Gebühren sind der Jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen.<br />
2. Die Begleichung der Gebühren erfolgt vorzugsweise über eine<br />
Bnzugsermächtigung.<br />
3. Die Carl-Oelemann-Schule wird die fälligen Gebühren zwei Wochen vor<br />
Veranstaltungsbeginn vom angegebenen Konto abbuchen. Wird eine<br />
andere Form der Gebührenbegleichung gewählt, ist der Zahlungseingang<br />
spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten. Im<br />
Fall eines späteren Zahlungseingangs behält sich die Carl-Oelemann-<br />
Schule vor, die Zulassung zur Veranstaltung zurückzuziehen.<br />
4. Bne Ratenzahlung ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Die Fälligkeitstermine<br />
für die einzelnen Raten erfolgt durch Mitteilung der Carl-Oelemann-<br />
Schule. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag,<br />
der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort<br />
fällig.<br />
5. Erfolgt die Teilnahme am Gesamtlehrgang der Aufstlegsfortblldung nach<br />
Anerkennung von bereits zuvor absolvierten Veranstaltungen (Modulen)<br />
der Carl-Oelemann-Schule, wird/werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren<br />
verrechnet. Die Verrechnung von Tellnahmegebühren erfolgt maxima!<br />
bis zur Höhe der Gesamtlehrgangsgebühr. Die Regelungen schließt<br />
nicht die Prüfungs- bzw. Teil Prüfungsgebühr mit ein. Die Verrechnung von<br />
einzelnen Veranstaltungen (Modulen) Ist zeltlich begrenzt auf 3 Jahre.<br />
§ 5 Organisatorische Änderungen<br />
t. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n<br />
besümmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann,<br />
wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten<br />
angekündigt wurde.<br />
2. Die Carl-Oelemann-Schule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt<br />
der Veranstaitung/en ändern.<br />
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Carl-Oelemann-Schule<br />
1. Für das Zustandekommen eines Lehrgangs zum ausgewiesenen Entgelt ist<br />
eine Mindesttellnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Zahl nicht erreicht,<br />
kann die Carl-Oelemann-Schule vom Vertrag zurücktreten. Die Absage<br />
erfolgt schriftlich bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
durch die Carl-Oelemann-Schule.<br />
3. Die Carl-Oelemann-Schule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn<br />
kündigen, wenn der Lehrgang aus Gründen, die die Carl-Oelemann-Schule<br />
nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem<br />
Fall hat die/der Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefunden Unterrichtseinheiten<br />
anteilig zu zahlen.<br />
4. Entgelte werden nicht erstattet, wenn der Lehrgang aus Gründen höherer<br />
Gewalt von der Carl-Oelemann-Schule abgesagt werden muss.<br />
5. Die Carl-Oelemann-Schule kann einen Vertrag In den Fällen des § 314 BGB<br />
aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bn wichtiger Grund liegt Insbesondere<br />
in folgenden Fällen vor:<br />
Ehrverletzung alier Art gegenüber dem/der Kursleiter/innen, gegenüber Teilnehmer/innen<br />
oder Beschäftigten der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>,<br />
Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen<br />
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,<br />
Verstöße gegen die Hausordnung.<br />
Störungen in den Veranstaltungen, die eine Vertragserfüllung der Carl-<br />
Oelemann-Schule gegenüber anderen Teilnehmer/Innen verhindert<br />
und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der eigenen Person,<br />
Teilnehmer/innen oder Dritten führt.<br />
6. Statt einer Kündigung gemäß Nr. 4 kann die Carl-Oelemann-Schule<br />
den/die Teilnehmer/in auch von Veranstaltungen ausschließen.<br />
7. Der Vergütungsanspruch der Carl-Oelemann-Schule wird durch eine<br />
Kündigung oder einen Ausschluss nicht berührt.<br />
§ 7 Abmeldung und Kündigung durch den/die Teilnehmer/Innen<br />
1. Bei einer Abmeldung bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die<br />
Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.<br />
2. Eine Abmeldung von der GesamtmaBnahme ist möglich, wenn<br />
a. die schriftliche Abmeldung bis vier Wochen nach Beendigung<br />
des ersten Forfbildungsmoduls erfolgt. 75 % der Gesamtlehrgangsgebühren<br />
werden zurückerstattet.<br />
b. die schriftliche Abmeldung bis vier Wochen nach Beendigung des<br />
vierten Fortbildungsmoduls erfolgt. 30 % der Gesamtlehrgangsgebühren<br />
werden als Entgelt zurückerstattet.<br />
Die Regelungen In a. + b. gelten nicht bei Anerkennungs- und Verrechnungsverfahren<br />
It. § 4 Abs. 5 der vorliegenden AGB. Es besteht In<br />
diesem Falle der Abmeldung die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung<br />
der Gesamtlehrgangsgebühren ohne Kündigungsfristen.<br />
3. Jede Abmeldung muss schriftlich (Brief, Fax) erfolgen. Maßgebend für die<br />
rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser<br />
nicht vor oder Ist er nicht erkennbar, wird der Bngangsstempel bei der<br />
Carl-Oelemann-Schule abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Abmeldung<br />
wird von der Carl-Oelemann-Schule schriftlich bestätigt. Telefonische<br />
Abmeldungen sind nicht möglich.<br />
§ 8 Ummeldung<br />
1. Eine Ummeldung von einem Lehrgang In einen anderen Lehrgang Im laufenden<br />
Kalenderjahr oder nach Bekanntgabe der Veranstaltungstermine der<br />
Carl-Oelemann-Schule für das Folgejahr kann nur mit Zustimmung der Carl-<br />
Oelemann-Schule erfolgen. Bn Anspruch auf eine Ummeldung besteht jedoch<br />
nicht.<br />
2. Für jede Ummeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR erhoben.<br />
3. Bne bereits gezahlte Lehrgangsgebühr wird verrechnet.<br />
§ 9 Tellnahmebeschelnlgungen und Urkunden<br />
1. Am Ende eines Moduls erhalten die Teilnehmer/Innen eine Bescheinigung<br />
über die Teilnahme.<br />
2. Am Ende eines Moduls, das eine Lernerfolgskontrolle enthält mit dem Ziel des<br />
Nachweises einer Qualifizierung (z. B. Datenschutzbeauftragte/r) und an<br />
der/die Tellnehmer/in erfolgreich teilnimmt, erhält er/sie ein Zertifikat der <strong>Landesärztekammer</strong><br />
<strong>Hessen</strong>.<br />
3. Nach erfolgreichem Abschluss des Gesamtlehrgangs gemäß Prüfungsordnung<br />
der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> zum/r Fachwirt/in für ambulante medizinische<br />
Versorgung erhalten die Teilnehmer/innen den Fachwirt/innen-Brief.<br />
§ 10 Haftung<br />
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin<br />
oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen die Carl-Oelemann-<br />
Schule sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen<br />
Vertragstelle nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind<br />
nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.<br />
2. Bereits überwiesene Veranstaltungsgebühren werden umgehend erstat- 2. Gerichtsstand Ist Frankfurt am Main. Stand: 05. Juni 2009<br />
tet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/Innen bestehen nicht.