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Anmeldeformular - Landesärztekammer Hessen

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<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>, K.d.ö.R.<br />

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Carl-Oelemann-Schule<br />

Carl-Oelemann-Weg 5<br />

61231 Bad Nauheim<br />

FAX: 06032 782 180<br />

Anmeldung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />

• Hiermit melde(n) ich/wir meine(n) Mitarbeifer(in)<br />

• Hiermit melde ich mich<br />

Anschrift der Teilnehmerin/des Teilnehmers Anschrift des Arbeitgebers<br />

Name, Vorname Geb. Datum und Ort Name, Vorname bzw. Klinik<br />

Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort PLZ, Wohnort<br />

Telefon privat Telefon dienstlich<br />

E-Mail privat<br />

Kurs-Bez.:<br />

E-Mail dienstlich<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />

Ort und Datum<br />

Einzugsermächtigung<br />

Unterschrift Teilnehmer/in Unterschrift Arbeitsgeber/Stempel<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>, die für die o. a. Veranstaltungen fälligen<br />

Forderungen von meinem nachfolgend genannten Konto abzubuchen.<br />

Konto-Nr. Bankleitzahl<br />

Geldinstitut Kontoinhaber/in<br />

Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers (Stempel)<br />

Ich bitte um Zusendung von ausführlichem Informationsmaterial zu folgenden Qualifizierungen:<br />

Carl-Oelemann-Schule<br />

Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 782-0, Fax: 06032 782-180<br />

Internet: www.carl-oelemann-schule.de, E-Mail: verwaltung.cos@laekh.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

für den Lehrgang Aufstiegsfortbildung<br />

zur/zum Fachwlrt/In für ambulante medizinische Versorgung<br />

Die vorliegenden AGB regeln die Teilnahme am Pflichtteil der Aufstlegsfortblldung zur Fachwirt/ln für ambulante medizinische Versorgung gemäß Fortblldungsrichtlinle der<br />

<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> und die Teilnahme an der Abschiussprüfung bzw. Teilprüfung gemäß Prüfungsordnung der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>. Die vertragliche Grundlage zur<br />

Teilnahme am Wahlteil gemäß Fortbildungsrichtlinie der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> Ist geregelt durch die AGB aller weiterer Veranstaltungen der Carl-Oelemann-Schule.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese AGB gelten für Lehrgänge „Aufstlegsfortblldung zur/zum Fachwirt/in für<br />

ambulante medizinische Versorgung" (gemäß § 54 des Berufsblldungsgesetzes) der<br />

Carl-Oelemann-Schule. Die hier abgedruckten Geschäftsbedingungen werden mit<br />

der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen der Carl-Oelemann-Schule und<br />

dem/der Teilnehmer/in.<br />

§ 2 Teilnehmer<br />

An diesem Lehrgang der Carl-Oelemann-Schule kann teilnehmen, wer<br />

die Abschlussprüfung als Arzthelfer/in bzw. Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

bestanden hat oder<br />

einen vergleichbaren beruflichen Abschluss erworben hat und bis zum<br />

Beginn der Fortbildung eine angemessene Dauer in der Tätigkeit einer/eines<br />

Arzthelferin/Arzthelfers bzw. Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

nachweisen kann. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses und<br />

die Anerkennung der Berufstätigkeit stellt auf Antrag die <strong>Landesärztekammer</strong><br />

<strong>Hessen</strong> / Carl-Oelemann-Schule fest.<br />

Näheres regelt die Prüfungsordnung und Fortblldungsrichtlinle der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

<strong>Hessen</strong>.<br />

§ 3 Anmeldung zu Veranstaltungen<br />

1. Die Ankündigung von Veranstaltungen Ist unverbindlich.<br />

2. Die Anmeldung Ist ein Vertragsangebot. Die/der Anmeldende hat dabei<br />

alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen sowie die<br />

zur Zulassung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Der Veranstaltungsvertrag<br />

kommt durch Annahmeerklärung der Carl-Oelemann-Schule (Anmeldebestätigung)<br />

zustande.<br />

3. Anmeldungen erfolgen schriftlich (Brief, Fax) mit dem Formular der Carl-<br />

Oelemann-Schule.<br />

4. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte<br />

und Pflichten zwischen der Carl-Oelemann-Schule als Veranstalterin und<br />

der/dem Anmeldenden begründet. Be! Buchung und Teilnahme an einzelnen<br />

Fortbildungsveranstaitungen, die Im Lehrgang der Aufstiegstiegfortbildung<br />

zur Fachwlrt/In für ambulante medizinische Versorgung anerkannt<br />

werden, besteht bei nachträglicher Anmeldung zum Gesamtlehrgang<br />

kein Anspruch auf Lehrgangsdurchführung.<br />

5. Es wird eine Warteliste angelegt, wenn die Zahl der Anmeldungen die<br />

maximale Teilnehmerzahl überschreitet. Anmeldungen werden In der Reihenfolge<br />

des Posteingangs bearbeitet.<br />

6. Der Anmeldeschluss ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen.<br />

§ 4 Zahlung der Kursgebühren<br />

1. Die Gebühren sind der Jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen.<br />

2. Die Begleichung der Gebühren erfolgt vorzugsweise über eine<br />

Bnzugsermächtigung.<br />

3. Die Carl-Oelemann-Schule wird die fälligen Gebühren zwei Wochen vor<br />

Veranstaltungsbeginn vom angegebenen Konto abbuchen. Wird eine<br />

andere Form der Gebührenbegleichung gewählt, ist der Zahlungseingang<br />

spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten. Im<br />

Fall eines späteren Zahlungseingangs behält sich die Carl-Oelemann-<br />

Schule vor, die Zulassung zur Veranstaltung zurückzuziehen.<br />

4. Bne Ratenzahlung ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Die Fälligkeitstermine<br />

für die einzelnen Raten erfolgt durch Mitteilung der Carl-Oelemann-<br />

Schule. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag,<br />

der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort<br />

fällig.<br />

5. Erfolgt die Teilnahme am Gesamtlehrgang der Aufstlegsfortblldung nach<br />

Anerkennung von bereits zuvor absolvierten Veranstaltungen (Modulen)<br />

der Carl-Oelemann-Schule, wird/werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren<br />

verrechnet. Die Verrechnung von Tellnahmegebühren erfolgt maxima!<br />

bis zur Höhe der Gesamtlehrgangsgebühr. Die Regelungen schließt<br />

nicht die Prüfungs- bzw. Teil Prüfungsgebühr mit ein. Die Verrechnung von<br />

einzelnen Veranstaltungen (Modulen) Ist zeltlich begrenzt auf 3 Jahre.<br />

§ 5 Organisatorische Änderungen<br />

t. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n<br />

besümmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann,<br />

wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten<br />

angekündigt wurde.<br />

2. Die Carl-Oelemann-Schule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt<br />

der Veranstaitung/en ändern.<br />

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Carl-Oelemann-Schule<br />

1. Für das Zustandekommen eines Lehrgangs zum ausgewiesenen Entgelt ist<br />

eine Mindesttellnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Zahl nicht erreicht,<br />

kann die Carl-Oelemann-Schule vom Vertrag zurücktreten. Die Absage<br />

erfolgt schriftlich bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

durch die Carl-Oelemann-Schule.<br />

3. Die Carl-Oelemann-Schule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn<br />

kündigen, wenn der Lehrgang aus Gründen, die die Carl-Oelemann-Schule<br />

nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem<br />

Fall hat die/der Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefunden Unterrichtseinheiten<br />

anteilig zu zahlen.<br />

4. Entgelte werden nicht erstattet, wenn der Lehrgang aus Gründen höherer<br />

Gewalt von der Carl-Oelemann-Schule abgesagt werden muss.<br />

5. Die Carl-Oelemann-Schule kann einen Vertrag In den Fällen des § 314 BGB<br />

aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bn wichtiger Grund liegt Insbesondere<br />

in folgenden Fällen vor:<br />

Ehrverletzung alier Art gegenüber dem/der Kursleiter/innen, gegenüber Teilnehmer/innen<br />

oder Beschäftigten der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>,<br />

Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen<br />

Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,<br />

Verstöße gegen die Hausordnung.<br />

Störungen in den Veranstaltungen, die eine Vertragserfüllung der Carl-<br />

Oelemann-Schule gegenüber anderen Teilnehmer/Innen verhindert<br />

und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der eigenen Person,<br />

Teilnehmer/innen oder Dritten führt.<br />

6. Statt einer Kündigung gemäß Nr. 4 kann die Carl-Oelemann-Schule<br />

den/die Teilnehmer/in auch von Veranstaltungen ausschließen.<br />

7. Der Vergütungsanspruch der Carl-Oelemann-Schule wird durch eine<br />

Kündigung oder einen Ausschluss nicht berührt.<br />

§ 7 Abmeldung und Kündigung durch den/die Teilnehmer/Innen<br />

1. Bei einer Abmeldung bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die<br />

Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.<br />

2. Eine Abmeldung von der GesamtmaBnahme ist möglich, wenn<br />

a. die schriftliche Abmeldung bis vier Wochen nach Beendigung<br />

des ersten Forfbildungsmoduls erfolgt. 75 % der Gesamtlehrgangsgebühren<br />

werden zurückerstattet.<br />

b. die schriftliche Abmeldung bis vier Wochen nach Beendigung des<br />

vierten Fortbildungsmoduls erfolgt. 30 % der Gesamtlehrgangsgebühren<br />

werden als Entgelt zurückerstattet.<br />

Die Regelungen In a. + b. gelten nicht bei Anerkennungs- und Verrechnungsverfahren<br />

It. § 4 Abs. 5 der vorliegenden AGB. Es besteht In<br />

diesem Falle der Abmeldung die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung<br />

der Gesamtlehrgangsgebühren ohne Kündigungsfristen.<br />

3. Jede Abmeldung muss schriftlich (Brief, Fax) erfolgen. Maßgebend für die<br />

rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser<br />

nicht vor oder Ist er nicht erkennbar, wird der Bngangsstempel bei der<br />

Carl-Oelemann-Schule abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Abmeldung<br />

wird von der Carl-Oelemann-Schule schriftlich bestätigt. Telefonische<br />

Abmeldungen sind nicht möglich.<br />

§ 8 Ummeldung<br />

1. Eine Ummeldung von einem Lehrgang In einen anderen Lehrgang Im laufenden<br />

Kalenderjahr oder nach Bekanntgabe der Veranstaltungstermine der<br />

Carl-Oelemann-Schule für das Folgejahr kann nur mit Zustimmung der Carl-<br />

Oelemann-Schule erfolgen. Bn Anspruch auf eine Ummeldung besteht jedoch<br />

nicht.<br />

2. Für jede Ummeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR erhoben.<br />

3. Bne bereits gezahlte Lehrgangsgebühr wird verrechnet.<br />

§ 9 Tellnahmebeschelnlgungen und Urkunden<br />

1. Am Ende eines Moduls erhalten die Teilnehmer/Innen eine Bescheinigung<br />

über die Teilnahme.<br />

2. Am Ende eines Moduls, das eine Lernerfolgskontrolle enthält mit dem Ziel des<br />

Nachweises einer Qualifizierung (z. B. Datenschutzbeauftragte/r) und an<br />

der/die Tellnehmer/in erfolgreich teilnimmt, erhält er/sie ein Zertifikat der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

<strong>Hessen</strong>.<br />

3. Nach erfolgreichem Abschluss des Gesamtlehrgangs gemäß Prüfungsordnung<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong> zum/r Fachwirt/in für ambulante medizinische<br />

Versorgung erhalten die Teilnehmer/innen den Fachwirt/innen-Brief.<br />

§ 10 Haftung<br />

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin<br />

oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen die Carl-Oelemann-<br />

Schule sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Vertragstelle nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind<br />

nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.<br />

2. Bereits überwiesene Veranstaltungsgebühren werden umgehend erstat- 2. Gerichtsstand Ist Frankfurt am Main. Stand: 05. Juni 2009<br />

tet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/Innen bestehen nicht.

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