Schul- und Internatsordnung - Landheim Schondorf
Schul- und Internatsordnung - Landheim Schondorf
Schul- und Internatsordnung - Landheim Schondorf
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INHALT<br />
<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Internatsordnung</strong><br />
Präambel S. 02<br />
Tagesablauf S. 03<br />
Rückkehrzeit ins Haus S .04<br />
Bettgehzeit S. 04<br />
Werkstätten & sportliche Aktivitäten S. 05<br />
Gemeinschaftsdienst S. 05<br />
Mahlzeiten S. 05<br />
Ausgangserlaubnis ins Dorf tagsüber S. 05<br />
Ausgangserlaubnis n. d. Abendessen S. 05<br />
Gaststättenbesuche S. 06<br />
Nikotin S. 06<br />
Alkohol S. 06<br />
Drogen S. 07<br />
Waffen, Feuerwerkskörper S. 07<br />
Nächtliches Verlassen d. Wohnhäuser S. 07<br />
Erlaubnis für Abwesenheit S. 08<br />
Heimfahrwochenenden S. 08<br />
Internatswochenenden S. 08<br />
Ferien S. 09<br />
Benutzung von Kraftzeugen S. 09<br />
Führerschein S. 09<br />
Zimmervergabe S. 09<br />
Einrichtungsgegenstände S. 09<br />
Elektrische Geräte S. 10<br />
Aufräumen & Mülltrennung S. 10<br />
Medien S. 10<br />
Diebstahlprophylaxe S. 10<br />
Gäste S. 11<br />
Erkrankung S. 11<br />
Medikamente S. 11<br />
Lebensmittel S. 11<br />
Feueralarm-Ordnung S. 11<br />
Baden im See, Wasser- & Eissport S. 11<br />
Tiere S. 11<br />
Konsequenzen S. 12
PRÄAMBEL<br />
<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Internatsordnung</strong><br />
Das Internatsleben ist ein ständiger Erziehungs- <strong>und</strong> Lernprozess, in den alle Teile der Gemeinschaft<br />
gleichermaßen einbezogen sind. Um eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung des Einzelnen <strong>und</strong><br />
der Gruppen im Internat zu gewährleisten, sind demokratische Lebens- <strong>und</strong> Organisationsformen mit<br />
einer ausgewogenen Verteilung von Rechten <strong>und</strong> Pflichten anzustreben. Die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
sollen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden <strong>und</strong> für deren Umsetzung mit Sorge tragen.<br />
Sie sind in allen Altersstufen zu Diensten für die Gemeinschaft verpflichtet.<br />
Die <strong>Internatsordnung</strong> dient der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit aller Internatsangehörigen, dem Schutz <strong>und</strong><br />
der Förderung der verschiedenen Altersgruppen. Sie kann über die durch das Jugendschutzgesetz festgelegten<br />
Einschränkungen hinausgehen. Als notwendiger Minimalkatalog von Regeln soll sie sowohl<br />
eine individuelle Entfaltung als auch ein tragfähiges Zusammenleben ermöglichen. Ihre Regeln sollen<br />
möglichst allen einsichtig gemacht werden <strong>und</strong> sind von allen einzuhalten. Werden Internatsstrafen ausgesprochen,<br />
ist dabei die individuelle Situation der Beteiligten zu berücksichtigen. Dieses Prinzip hat<br />
dort seine Grenzen, wo die Interessen der <strong>Schul</strong>e oder des Internats schwer gefährdet oder gesetzliche<br />
Vorschriften einzuhalten sind. Die <strong>Internatsordnung</strong> soll Freiräume belassen, in denen Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler selbständig Erfahrungen sammeln <strong>und</strong> die Lösung sozialer Konflikte erlernen können. Dabei<br />
sollen sich alle ihrer Verantwortung für andere <strong>und</strong> die Älteren ihrer Wirkung auf die Jüngeren<br />
bewusst sein.<br />
Das Leben im Internat ist spannend <strong>und</strong> anstrengend zugleich. Gegenseitige Rücksichtnahme <strong>und</strong> Respekt<br />
sind deshalb oberstes Gebot für jeden einzelnen unserer Gemeinschaft. Verbale Verunglimpfungen,<br />
Beleidigungen oder gar körperliche Gewalt können nicht toleriert werden.<br />
Die <strong>Internatsordnung</strong> ist wesentlicher Bestandteil der Aufnahmevereinbarung zwischen der Stiftung<br />
<strong>Landheim</strong> <strong>Schondorf</strong> <strong>und</strong> den Eltern sowie den Schülern <strong>und</strong> Schülerinnen.<br />
Die <strong>Internatsordnung</strong> soll wenigstens einmal im Jahr überdacht <strong>und</strong> ggf. modifiziert werden. Darüber<br />
hinaus können Änderungen im laufenden Jahr durch die Hauseltern- oder Gesamtkonferenz beschlossen<br />
werden. Diese bedürfen der Zustimmung der Stiftungsleitung.<br />
Jeder/m Schüler/in <strong>und</strong> deren Erziehungsberechtigten wird beim Eintritt ein Exemplar zur Verfügung<br />
gestellt. Die jeweils aktuellste Fassung ist online im Internet unter www.landheim-schondorf.de abrufbar.<br />
Die <strong>Internatsordnung</strong> gilt für Interne wie für Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler.<br />
2/20
TAGESABLAUF<br />
07:00 Uhr Wecken/Aufstehen<br />
07:30 Uhr Morgenfeier<br />
07:35 – 08:00 Uhr Frühstück<br />
08:00 – 10:25 Uhr 1.–3. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />
10:30 – 11:00 Uhr Vormittagspause<br />
11:00 – 12:30 Uhr 4. + 5. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />
12:30 – 13:10 Uhr Mittagessen<br />
13:10 – 13:45 Uhr Mittagspause<br />
13:45 – 15:15 Uhr 6. + 7. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />
15:30 – 17:00 Uhr Werkstätten für die Unterstufe, Freizeit für Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe,<br />
evtl. Unterricht für die Oberstufe<br />
17:00 – 18:30 Uhr Werkstätten für die Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe,<br />
Freizeit <strong>und</strong> Stille St<strong>und</strong>e für Unterstufe, evtl. Unterricht für die Oberstufe<br />
18:30 – 19:00 Uhr Abendessen<br />
19:00 – 20:30 Uhr Stille St<strong>und</strong>e für die Mittelstufe, Abendsport, Werkstätten,<br />
Abendveranstaltungen <strong>und</strong> Freizeit<br />
Der Tagesplan ist für alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler verbindlich.<br />
Mit Morgenfeier <strong>und</strong><br />
anschließendem Frühstück<br />
starten die <strong>Landheim</strong>er<br />
in den Tag.<br />
3/20
RÜCKKEHRZEIT<br />
INS HAUS<br />
5. Klasse<br />
6. Klasse<br />
7. Klasse<br />
8. + 9. Klasse<br />
10. Klasse<br />
11. + 12. Klasse<br />
BETTGEHZEIT<br />
(Licht aus)<br />
5. Klasse<br />
6. Klasse<br />
7. Klasse<br />
8. + 9. Klasse<br />
10. Klasse<br />
11. + 12. Klasse<br />
VERLÄNGERUNGEN<br />
(nur nach Absprache)<br />
8. + 9. Klasse<br />
10. Klasse<br />
11. Klasse<br />
12. Klasse<br />
MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />
19:30 Uhr<br />
20:00 Uhr<br />
20:30 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
19:30 Uhr<br />
20:00 Uhr<br />
20:30 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
19:30 Uhr<br />
20:00 Uhr<br />
20:30 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />
20:30 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
22:30 Uhr<br />
keine<br />
20:30 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
24:00 Uhr<br />
keine<br />
20:30 Uhr<br />
21:00 Uhr<br />
21:30 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
22:00 Uhr<br />
keine<br />
MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />
1x pro Woche im<br />
Haus aus bes. Anlass<br />
1x pro Woche<br />
bis 22:30 Uhr<br />
2 x bis 23:00 Uhr<br />
bis 23:00 Uhr<br />
4/20<br />
22:00 Uhr<br />
23:00 Uhr<br />
24:00 Uhr<br />
24:00 Uhr; in Ausnahmen<br />
bis 02:00 Uhr<br />
keine<br />
keine<br />
keine<br />
keine
WERKSTÄTTEN & SPORTLICHE AKTIVITÄTEN:<br />
5.– 7. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 3 Aktivitäten aus dem Werkstattprogramm.<br />
8.–10. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 2 Aktivitäten, wobei eine Aktivität an zwei Tagen<br />
über 2 Jahre besucht werden muss. Interne Schüler/innen der 8.+9. Klasse nehmen<br />
zusätzlich 1x am Abendsport teil.<br />
11. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 2 eintägige oder 1 zweitägige Aktivität.<br />
12. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt 1 Aktivität im ersten Halbjahr.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der ganzheitlichen Prägung des <strong>Landheim</strong>s müssen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowohl in<br />
der Unterstufe als auch in der Mittelstufe wenigstens ein Jahr lang eine Werkstatt aus dem Bereich Kunst<br />
<strong>und</strong> Handwerk <strong>und</strong> aus dem Bereich Sport belegt haben. Werkstätten haben den gleichen Stellenwert<br />
wie Unterricht. Eine Befreiung muss bei der Internatsleitung beantragt werden.<br />
GEMEINSCHAFTSDIENST<br />
Unsere Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sollen für die Gemeinschaft <strong>und</strong> den Erhalt des Stiftungsvermögens<br />
Mitverantwortung übernehmen. Deswegen übernehmen sie in regelmäßigen Abständen Arbeiten auf<br />
dem Gelände <strong>und</strong> Aufgaben für die Gemeinschaft. Jeder Schüler <strong>und</strong> jede Schülerin ist gehalten, das<br />
Eigentum der Stiftung pfleglich zu behandeln.<br />
MAHLZEITEN<br />
Interne <strong>und</strong> Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler nehmen gemeinsam mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong><br />
Mentoren das Mittagessen im Speisesaal ein. Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler ab der 11. Klasse<br />
dürfen sich zweimal in Absprache mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong> Mentoren vom Mittagessen befreien<br />
lassen.<br />
Alle Internen nehmen am Abendessen teil. Gelegentliche Befreiungen vom Abendessen sind ab der 11.<br />
Klasse persönlich beim Internatsleiter zu beantragen.<br />
AUSGANGSERLAUBNIS INS DORF TAGSÜBER<br />
5. bis 10. Klasse: nachmittags nach dem Unterricht in der Freizeit sowie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen.<br />
Oberstufenschüler/innen können frei über ihre Ausgangszeit verfügen.<br />
AUSGANGSERLAUBNIS NACH DEM ABENDESSEN<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unter 16 Jahren:<br />
im Dorf <strong>und</strong> im weiteren Internatsgebiet je nach individueller Absprache mit den Hauseltern.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab 16 Jahren:<br />
im Dorf <strong>und</strong> im weiteren Internatsgebiet (Waldwiese mit Waldrand).<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller Klassen bedürfen der Erlaubnis der Hauseltern, wenn sie sich nach dem<br />
Abendessen außerhalb der oben beschriebenen Gebiete aufhalten wollen.<br />
5/20
GASTSTÄTTENBESUCHE<br />
Maßgebend für den Besuch von Gaststätten sind zunächst die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.<br />
Der Gaststättenbesuch ist ohne Alkoholkonsum für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 10. Klasse, die<br />
mindestens 16 Jahre alt sind, nachmittags erlaubt.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Klassen 8 <strong>und</strong> 9 können in besonderen Fällen nach ausdrücklicher Einzelerlaubnis<br />
durch ihre Hauseltern ein Gasthaus ohne Alkoholkonsum besuchen.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Klassen 5 bis 7 können nach vorheriger Einzelerlaubnis durch ihre Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> Erzieher ausnahmsweise mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong> Mentoren in örtliche Gaststätten<br />
gehen, ohne Alkohol zu konsumieren.<br />
NIKOTIN<br />
Seit dem <strong>Schul</strong>jahr 2006/2007 gilt nach Anordnung des Kultusministeriums ein komplettes Rauchverbot<br />
in der <strong>Schul</strong>zeit von 7:40–15:45 Uhr.<br />
Nach der Änderung des §10 des Jugendschutzgesetzes, der seit 1. September 2007 Jugendlichen unter<br />
18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt, gilt auch auf dem gesamten Internatsgelände ein<br />
Rauchverbot für alle unter 18-jährigen Schüler.<br />
Das Rauchen wird bei Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 11. Klasse, die mindestens 18 Jahre alt sind, an<br />
einem festgelegten Ort (Raucherpavillon) in der Mittagspause <strong>und</strong> nach dem Unterricht geduldet. Das<br />
Rauchen innerhalb des Dorfes (Straßen, Plätze, Anlagen) ist generell verboten.<br />
Ausnahmen der Örtlichkeit zu besonderen Anlässen bedürfen der Genehmigung der Konferenz oder<br />
des Internatsleiters.<br />
ALKOHOL<br />
Auch für den Genuss von Alkohol gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen (besonders hinsichtlich<br />
des Mindestalters für alkoholische Getränke oder Lebensmittel).<br />
Darüber hinaus gibt es die folgenden zusätzlichen Regelungen:<br />
Der Besitz von Alkohol <strong>und</strong> Alkoholkonsum auf dem Internatsgelände sind prinzipiell nicht erlaubt.<br />
Ausnahmen für besondere Gelegenheiten (z. B. Geburtstage, Abitur) werden mit den zuständigen Mentorinnen<br />
<strong>und</strong> Mentoren, Hauseltern oder der Internatsleitung abgesprochen.<br />
In der hauseigenen Diskothek (Café) dürfen an diesem Abend bei entsprechenden Veranstaltungen alkoholische<br />
Getränke nach Vorgabe der Konferenz ausgeschenkt werden.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 10. Klasse, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen in örtlichen Gaststätten<br />
Bier <strong>und</strong> Wein von Donnerstag bis Montag konsumieren. Im Kontext unserer Bemühungen, den<br />
Konsum von Alkohol zur Ausnahme statt zur Regel zu machen, gilt eine klar definierte Promillegrenze<br />
von 0,5 Promille, deren Einhaltung stichprobenweise überprüft wird.<br />
6/20
Der Umgang mit hochprozentigen alkoholischen Getränken (Spirituosen) ist ausnahmslos, auch als<br />
Mischgetränk, für alle Altersstufen <strong>und</strong> zu jeder Zeit untersagt. Dabei gilt z.B. bei Gaststättenbesuchen<br />
die Regel, dass jede/r an einem Tisch mit hochprozentigen alkoholischen Getränken sitzende Schülerin<br />
<strong>und</strong> Schüler mit Konsequenzen rechnen muss.<br />
Vor dem Abendessen <strong>und</strong> vor schulischen oder Internatsveranstaltungen ist für alle Schüler jeglicher Genuss<br />
von Alkohol untersagt.<br />
Der Genuss von alkoholischen Getränken in der Öff entlichkeit außerhalb von Gaststätten ist prinzipiell<br />
untersagt.<br />
DROGEN<br />
Der Besitz, Konsum, Verkauf oder sonstige Weitergabe von Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz<br />
ist verboten. Ein Verstoß führt in der Regel zur fristlosen Kündigung. Näheres regelt die Drogenvereinbarung,<br />
die von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.<br />
WAFFEN, FEUERWERKSKÖRPER<br />
Waff en gemäß Waff engesetz sind strikt verboten. Das gleiche gilt für Soft airs, Gotchas, Feuerwerkskörper<br />
<strong>und</strong> alles, was einer Waff e ähnlich sieht. Diese werden konfi sziert <strong>und</strong> der Verstoß kann zur fristlosen<br />
Kündigung führen.<br />
Bzgl. Nikotin, Alkohol, Drogen, Waff en <strong>und</strong> Feuerwerkskörpern können von der Internatsleitung „Razzien“,<br />
insbesondere in den Buden, angeordnet werden. Diese werden von mindestens einem Erwachsenen<br />
<strong>und</strong> einem Ringmitglied durchgeführt. In Jungenhäusern von männlichen Personen <strong>und</strong> in den<br />
Mädchenhäusern von weiblichen Personen. Die Achtung der Geschlechtertrennung darf nur im Notfall<br />
aufgehoben werden.<br />
NÄCHTLICHES VERLASSEN DER WOHNHÄUSER<br />
Das Verlassen der Wohnhäuser oder des Internats nach der üblichen Rückkehrzeit (Ausnahme: mit dem<br />
Hauserwachsenen abgesprochene Verlängerungen) ist nicht gestattet, ebenso wenig der Aufenthalt in<br />
den Mädchenhäusern für Jungen <strong>und</strong> umgekehrt nach der Schließzeit.<br />
Die Aufenthaltsräume<br />
bieten Gelegenheit zum<br />
gemütlichen Beisammensein.<br />
7/20
ERLAUBNIS FÜR ABWESENHEIT<br />
Folgende Genehmigung erteilen die Hauseltern: Fernbleiben übers Wochenende, über Nacht, von zwei<br />
Hauptmahlzeiten <strong>und</strong> verpfl ichtenden Internatsveranstaltungen sowie für Fahrten über mehr als 20 km<br />
im Umkreis von <strong>Schondorf</strong> (Eintragung in die Urlaubskarte, möglichst zwei Tage vor der geplanten Abwesenheit);<br />
Fahrradausfl üge, nicht über 20 km; alles Nähere regelt die Fahrradordnung.<br />
Die <strong>Schul</strong>leitung: Fernbleiben vom Unterricht<br />
Die Internatsleitung: Fernbleiben vom verbindlichen Nachmittags- <strong>und</strong> Abendprogramm<br />
Die Bereitschaft slehrer/in: Abwesenheit von einer Mahlzeit am Wochenende <strong>und</strong> an Feiertagen, jedoch<br />
nicht über Nacht <strong>und</strong> über 20 km.<br />
Zu beachten ist: Bei Abwesenheit über Nacht müssen außerdem die Hauseltern oder, falls abwesend, in<br />
ihrer Vertretung die Internatsleitung persönlich verständigt werden.<br />
HEIMFAHRWOCHENENDEN<br />
Das <strong>Landheim</strong> ist ein 7-Tages-Internat. Um den gleichberechtigten Kontakt zum Elternhaus zu fördern,<br />
stehen den verschiedenen Altersgruppen sogenannte Heimfahrwochenenden zur individuellen Verfügung.<br />
5. – 7. Klasse: 12 Wochenenden<br />
8. – 10. Klasse: 9 Wochenenden<br />
11. Klasse: 12 Wochenenden<br />
12. Klasse: 7 Wochenenden im 1. Halbjahr<br />
Die Wochenenden werden mit den Hauseltern besprochen <strong>und</strong> müssen bei minderjährigen Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schülern durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden.<br />
Tagesurlaub, d.h. die ganztägige Abwesenheit vom Internat (ohne Übernachtung) an einem von beiden<br />
Tagen kann ohne Begrenzung beantragt werden. Auch dies muss durch die Erziehungsberechtigten bestätigt<br />
werden.<br />
Tagesurlaub oder Wochenende nehmen bedeutet, das <strong>Landheim</strong> zu verlassen, um in der Regel nach<br />
Hause zu fahren. Eine Rückkehr vor 16:00 Uhr des Beurlaubungsendes ist nicht möglich.<br />
Die internen Schüler/innen der 8. + 9. Klasse, die das Wochenende im Internat verbringen, nehmen an<br />
mindestens einer verpfl ichtenden Gemeinschaft saktivität teil.<br />
INTERNATSWOCHENENDEN<br />
An vier, am Anfang des Jahres bekanntgegebenen<br />
Wochenenden, bleiben alle Schüler/innen im<br />
Internat. Ausnahmen werden nur in besonderen<br />
Fällen von der Internatsleitung gewährt.<br />
Internatswochenenden<br />
bieten Gelegenheit<br />
zusammenzuwachsen.<br />
8/20
FERIEN<br />
Das <strong>Landheim</strong> ist in den Ferien <strong>und</strong> an den (vier) langen Heimfahrwochenenden geschlossen. Die Abreisetermine<br />
werden zu Beginn des Jahres im Kalender bekanntgegeben <strong>und</strong> wir gehen davon aus, dass<br />
alle Schüler/innen nach Hause fahren. Unter besonderen Umständen, insbesondere bei Schüler/innen<br />
mit ausländischem Wohnort, können beim Internatsleiter Ausnahmen beantragt werden.<br />
Die Anreise am Sonntag nach den Ferien oder Heimfahrwochenenden ist von 17:00 bis 21:00 Uhr (Unterstufe<br />
von 17:00 bis 20:00 Uhr). Es sind auch die im Kalender eingetragenen An- <strong>und</strong> Abreisezeiten zu<br />
beachten. Sonst kann keine Aufsicht gewährleistet werden. Abweichungen müssen persönlich mit den<br />
Hauseltern besprochen werden.<br />
BENUTZUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN<br />
Das Halten <strong>und</strong> Führen von Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausnahmen regelt die KFZ-Regelung.<br />
Unter 18-jährige, die sich in einem Kraftfahrzeug mitnehmen lassen wollen, bedürfen einer Erlaubnis.<br />
(Ausnahme: Erwachsene des <strong>Landheim</strong>s <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte).<br />
Trampen ist für unter 18-jährige generell untersagt. Über 18-jährigen wird dringend empfohlen, das<br />
Trampen zu unterlassen.<br />
FÜHRERSCHEIN<br />
Wer im <strong>Landheim</strong> mit dem Führerschein beginnen möchte, stellt einen Antrag an die Konferenz über<br />
den Internatsleiter.<br />
ZIMMERVERGABE<br />
Jede/r Schüler/in kann am Ende des <strong>Schul</strong>jahres einen Wunsch für die Zimmervergabe im kommenden<br />
<strong>Schul</strong>jahr abgeben. Die Zimmerbelegungskonferenz bemüht sich, diesen Wunsch zu erfüllen. Im<br />
Zweifelsfall entscheidet der Internatsleiter. Die Vergabe der Einzelzimmer richtet sich nach bestimmten<br />
Kriterien. Niemand hat einen Anspruch auf ein Einzelzimmer.<br />
Über einen Zimmerwechsel im laufenden <strong>Schul</strong>jahr entscheidet der Internatsleiter nach Zustimmung<br />
aller beteiligten Schüler/innen <strong>und</strong> Hauserwachsenen.<br />
EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE<br />
Die Möblierung der Zimmer ist Eigentum des <strong>Landheim</strong>s <strong>und</strong> ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen<br />
müssen umgehend den Hauseltern gemeldet werden. Mit dem Budenprotokoll wird zu Beginn des<br />
Jahres der Zustand festgehalten. Beschädigungen werden dem Verursacher, im Zweifelfall dem Bewohner,<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Poster <strong>und</strong> Bilder dürfen nur mit Tesa oder Powerstrips befestigt werden. Aufkleber dürfen nicht angebracht<br />
werden.<br />
9/20
Das Mitbringen von Betten, Kleiderschränken, Regalen <strong>und</strong> Sofas ist nicht erlaubt. Das Mitbringen anderer<br />
Einrichtungsgegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauseltern <strong>und</strong> des Hausmeisters.<br />
Diese müssen zum <strong>Schul</strong>jahresende selbständig wieder entfernt werden. Ohne Absprache werden<br />
diese kostenpflichtig entsorgt.<br />
ELEKTRISCHE GERÄTE<br />
Insbesondere durch elektrische Geräte geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Die Erziehungsberechtigten<br />
tragen die Verantwortung, dass alle mitgebrachten elektrischen Geräte in einwandfreiem Zustand sind<br />
<strong>und</strong> den VDE-Vorschriften entsprechen. Heiz-, Koch- <strong>und</strong> Kühlgeräte dürfen in den Zimmern nicht<br />
verwendet werden <strong>und</strong> können bis zum Jahresende konfisziert werden.<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Elektroinstallation sind nur mit besonderer Genehmigung durch die<br />
Handwerker im Haus möglich.<br />
AUFRÄUMEN & MÜLLTRENNUNG<br />
Die Schüler sind für das Aufräumen ihrer Zimmer selbst verantwortlich. Wenigstens zu den Putztagen<br />
muss alles aufgeräumt <strong>und</strong> vom Boden hochgestellt sein. Der Müll wird nach Wertstoffen getrennt.<br />
MEDIEN<br />
Aufzeichnung, Besitz, Nutzung <strong>und</strong> Verbreitung von Filmen oder elektronischen Aufzeichnungen gewaltverherrlichenden<br />
oder pornografischen Inhalts sind verboten. Gleiches gilt für Aufnahmen, die unter<br />
Missachtung des Persönlichkeitsschutzes ohne Zustimmung des Aufgenommenen angefertigt werden.<br />
Die Benutzung von musikabspielenden Geräten ist bei Zimmerlautstärke gestattet, jedoch nicht nach<br />
der Bettgehzeit. (Ausnahme: Oberstufenschülerinnen <strong>und</strong> -schüler mit Kopfhörern).<br />
Radio- o.ä. Geräte müssen vom Besitzer bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) angemeldet werden.<br />
Das Fernsehen ist ausschließlich in den Gemeinschaftsräumen bei Zimmerlautstärke bis max. 23:00<br />
Uhr (abhängig von der Jahrgangsstufe) erlaubt, an Werktagen jedoch erst ab 19:00 Uhr. Im Weigl- <strong>und</strong><br />
Erlenhaus gilt eine hausinterne Regelung.<br />
Die Benutzung von Computern regelt die Computervereinbarung.<br />
Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur außerhalb von Unterricht <strong>und</strong> Internatsveranstaltungen gestattet.<br />
DIEBSTAHLPROPHYLAXE<br />
Jede/r Schüler/in (Ausnahme: Unterstufe) erhält von der Stiftung einen Zimmer-, einen Schrank- <strong>und</strong> einen<br />
Tresorschlüssel für einen „Tresor“, in denen Wertsachen eingeschlossen werden können <strong>und</strong> sollen.<br />
Es besteht von Seiten der Stiftung keine Versicherung gegen Diebstähle.<br />
10/20
GÄSTE<br />
<strong>Landheim</strong>fremde Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher in den Häusern sind den Hauseltern vorzustellen. Übernachtungen<br />
von Gästen bedürfen der Genehmigung des Internatsleiters.<br />
ERKRANKUNG<br />
Jede/r Erkrankte benachrichtigt sofort die Krankenschwester oder ihre Vertretung <strong>und</strong> ihre/seine Hauseltern.<br />
Sie/er veranlasst die Abmeldung bei Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern von Privat- <strong>und</strong> Musikst<strong>und</strong>en.<br />
MEDIKAMENTE<br />
Die Krankenschwestern <strong>und</strong> die Hauserwachsenen müssen über die Einnahme von Medikamenten von<br />
den Schüler/innen <strong>und</strong> den Erziehungsberechtigten informiert werden. Die Weitergabe von Medikamenten,<br />
auch rezeptfreien, an Dritte ist nicht gestattet.<br />
LEBENSMITTEL<br />
Aus dem Speisesaal dürfen Lebensmittel nur in kleinen Mengen <strong>und</strong> zum baldigen Verzehr mitgenommen<br />
werden, jedoch ohne <strong>Landheim</strong>geschirr.<br />
Das Kochen in den Häusern ist in der Freizeit <strong>und</strong> nur an den dafür vorgesehenen Plätzen bis 22:00 Uhr<br />
möglich.<br />
FEUERALARM-ORDNUNG<br />
Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich über die Feueralarm-Ordnung (vgl. die Aushänge in allen Gruppen)<br />
zu informieren <strong>und</strong> sich im Ernstfall oder bei einem Alarm strikt daran zu halten.<br />
Mutwilliges Auslösen von falschem Alarm, der Missbrauch von Feuerleitern oder Feuerlöschern <strong>und</strong><br />
anderen Sicherheitseinrichtungen führt zu Konsequenzen. Offenes Feuer ist im Internat <strong>und</strong> auf dem<br />
Internatsgelände strengstens untersagt.<br />
BADEN IM SEE, WASSERSPORT, EISSPORT<br />
Das Baden im See außerhalb öffentlicher Badeanstalten ist nur unter Aufsicht vom Internat beauftragter<br />
Erwachsener erlaubt; Segeln, Rudern, Paddeln, Surfen, Eissport <strong>und</strong> der Besuch öffentlicher Badeanstalten<br />
nur mit Erlaubnis der verantwortlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter. Unter 18-jährige Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler benötigen bei Ausübung dieser Aktivitäten außerdem die schriftliche Genehmigung<br />
der Erziehungsberechtigten. Näheres regelt die Badeordnung.<br />
TIERE<br />
In den Zimmern dürfen keine Tiere gehalten werden.<br />
11/20
KONSEQUENZEN<br />
Verstöße gegen die <strong>Internatsordnung</strong> haben entsprechende Konsequenzen zur Folge. Die Sanktionierung<br />
sollte stets verhältnismäßig sein, unter Abwägung sämtlicher Umstände, die für <strong>und</strong> gegen den<br />
Schüler sprechen.<br />
Bei Übertretungen soll zunächst das pädagogische Gespräch für Einsicht sorgen. Im Wiederholungsfall<br />
folgen disziplinarische Konsequenzen. Ausnahme sind Vergehen gegen die Alkohol- <strong>und</strong> Nikotinregelung,<br />
das unerlaubte Verlassen der Wohnhäuser, die Missachtung eines respektvollen Umgangs oder<br />
Gewaltanwendung. Diese müssen der Internatsleitung gemeldet werden <strong>und</strong> führen zu Internatsstrafen.<br />
Mindestens bei der dritten Internatsstrafe des gleichen Delikts wird der Disziplinarausschuss einberufen,<br />
der mindestens aus jeweils einem Vertreter der Stiftungs-, <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> Internatsleitung, der/m zuständigen<br />
Hauserwachsenen, der/m Mentor/in <strong>und</strong> zwei Ringmitgliedern besteht. Der Ausschuss ist frei in<br />
seiner Entscheidung. Kündigungen müssen durch die Gesamtkonferenz <strong>und</strong> die Stiftungsleitung bestätigt<br />
werden.<br />
Besonders schwere Verstöße oder Übertretungen der Drogenvereinbarung werden sofort vor dem Disziplinarausschuss<br />
verhandelt <strong>und</strong> führen in der Regel zur fristlosen Kündigung.<br />
<strong>Schondorf</strong>, Februar 2012<br />
Helmuth Aigner Andreas Öhlerking<br />
Stiftungsleiter Internatsleiter