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Schul- und Internatsordnung - Landheim Schondorf

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INHALT<br />

<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Internatsordnung</strong><br />

Präambel S. 02<br />

Tagesablauf S. 03<br />

Rückkehrzeit ins Haus S .04<br />

Bettgehzeit S. 04<br />

Werkstätten & sportliche Aktivitäten S. 05<br />

Gemeinschaftsdienst S. 05<br />

Mahlzeiten S. 05<br />

Ausgangserlaubnis ins Dorf tagsüber S. 05<br />

Ausgangserlaubnis n. d. Abendessen S. 05<br />

Gaststättenbesuche S. 06<br />

Nikotin S. 06<br />

Alkohol S. 06<br />

Drogen S. 07<br />

Waffen, Feuerwerkskörper S. 07<br />

Nächtliches Verlassen d. Wohnhäuser S. 07<br />

Erlaubnis für Abwesenheit S. 08<br />

Heimfahrwochenenden S. 08<br />

Internatswochenenden S. 08<br />

Ferien S. 09<br />

Benutzung von Kraftzeugen S. 09<br />

Führerschein S. 09<br />

Zimmervergabe S. 09<br />

Einrichtungsgegenstände S. 09<br />

Elektrische Geräte S. 10<br />

Aufräumen & Mülltrennung S. 10<br />

Medien S. 10<br />

Diebstahlprophylaxe S. 10<br />

Gäste S. 11<br />

Erkrankung S. 11<br />

Medikamente S. 11<br />

Lebensmittel S. 11<br />

Feueralarm-Ordnung S. 11<br />

Baden im See, Wasser- & Eissport S. 11<br />

Tiere S. 11<br />

Konsequenzen S. 12


PRÄAMBEL<br />

<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Internatsordnung</strong><br />

Das Internatsleben ist ein ständiger Erziehungs- <strong>und</strong> Lernprozess, in den alle Teile der Gemeinschaft<br />

gleichermaßen einbezogen sind. Um eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung des Einzelnen <strong>und</strong><br />

der Gruppen im Internat zu gewährleisten, sind demokratische Lebens- <strong>und</strong> Organisationsformen mit<br />

einer ausgewogenen Verteilung von Rechten <strong>und</strong> Pflichten anzustreben. Die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

sollen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden <strong>und</strong> für deren Umsetzung mit Sorge tragen.<br />

Sie sind in allen Altersstufen zu Diensten für die Gemeinschaft verpflichtet.<br />

Die <strong>Internatsordnung</strong> dient der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit aller Internatsangehörigen, dem Schutz <strong>und</strong><br />

der Förderung der verschiedenen Altersgruppen. Sie kann über die durch das Jugendschutzgesetz festgelegten<br />

Einschränkungen hinausgehen. Als notwendiger Minimalkatalog von Regeln soll sie sowohl<br />

eine individuelle Entfaltung als auch ein tragfähiges Zusammenleben ermöglichen. Ihre Regeln sollen<br />

möglichst allen einsichtig gemacht werden <strong>und</strong> sind von allen einzuhalten. Werden Internatsstrafen ausgesprochen,<br />

ist dabei die individuelle Situation der Beteiligten zu berücksichtigen. Dieses Prinzip hat<br />

dort seine Grenzen, wo die Interessen der <strong>Schul</strong>e oder des Internats schwer gefährdet oder gesetzliche<br />

Vorschriften einzuhalten sind. Die <strong>Internatsordnung</strong> soll Freiräume belassen, in denen Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler selbständig Erfahrungen sammeln <strong>und</strong> die Lösung sozialer Konflikte erlernen können. Dabei<br />

sollen sich alle ihrer Verantwortung für andere <strong>und</strong> die Älteren ihrer Wirkung auf die Jüngeren<br />

bewusst sein.<br />

Das Leben im Internat ist spannend <strong>und</strong> anstrengend zugleich. Gegenseitige Rücksichtnahme <strong>und</strong> Respekt<br />

sind deshalb oberstes Gebot für jeden einzelnen unserer Gemeinschaft. Verbale Verunglimpfungen,<br />

Beleidigungen oder gar körperliche Gewalt können nicht toleriert werden.<br />

Die <strong>Internatsordnung</strong> ist wesentlicher Bestandteil der Aufnahmevereinbarung zwischen der Stiftung<br />

<strong>Landheim</strong> <strong>Schondorf</strong> <strong>und</strong> den Eltern sowie den Schülern <strong>und</strong> Schülerinnen.<br />

Die <strong>Internatsordnung</strong> soll wenigstens einmal im Jahr überdacht <strong>und</strong> ggf. modifiziert werden. Darüber<br />

hinaus können Änderungen im laufenden Jahr durch die Hauseltern- oder Gesamtkonferenz beschlossen<br />

werden. Diese bedürfen der Zustimmung der Stiftungsleitung.<br />

Jeder/m Schüler/in <strong>und</strong> deren Erziehungsberechtigten wird beim Eintritt ein Exemplar zur Verfügung<br />

gestellt. Die jeweils aktuellste Fassung ist online im Internet unter www.landheim-schondorf.de abrufbar.<br />

Die <strong>Internatsordnung</strong> gilt für Interne wie für Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler.<br />

2/20


TAGESABLAUF<br />

07:00 Uhr Wecken/Aufstehen<br />

07:30 Uhr Morgenfeier<br />

07:35 – 08:00 Uhr Frühstück<br />

08:00 – 10:25 Uhr 1.–3. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />

10:30 – 11:00 Uhr Vormittagspause<br />

11:00 – 12:30 Uhr 4. + 5. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />

12:30 – 13:10 Uhr Mittagessen<br />

13:10 – 13:45 Uhr Mittagspause<br />

13:45 – 15:15 Uhr 6. + 7. St<strong>und</strong>e Unterricht<br />

15:30 – 17:00 Uhr Werkstätten für die Unterstufe, Freizeit für Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe,<br />

evtl. Unterricht für die Oberstufe<br />

17:00 – 18:30 Uhr Werkstätten für die Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe,<br />

Freizeit <strong>und</strong> Stille St<strong>und</strong>e für Unterstufe, evtl. Unterricht für die Oberstufe<br />

18:30 – 19:00 Uhr Abendessen<br />

19:00 – 20:30 Uhr Stille St<strong>und</strong>e für die Mittelstufe, Abendsport, Werkstätten,<br />

Abendveranstaltungen <strong>und</strong> Freizeit<br />

Der Tagesplan ist für alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler verbindlich.<br />

Mit Morgenfeier <strong>und</strong><br />

anschließendem Frühstück<br />

starten die <strong>Landheim</strong>er<br />

in den Tag.<br />

3/20


RÜCKKEHRZEIT<br />

INS HAUS<br />

5. Klasse<br />

6. Klasse<br />

7. Klasse<br />

8. + 9. Klasse<br />

10. Klasse<br />

11. + 12. Klasse<br />

BETTGEHZEIT<br />

(Licht aus)<br />

5. Klasse<br />

6. Klasse<br />

7. Klasse<br />

8. + 9. Klasse<br />

10. Klasse<br />

11. + 12. Klasse<br />

VERLÄNGERUNGEN<br />

(nur nach Absprache)<br />

8. + 9. Klasse<br />

10. Klasse<br />

11. Klasse<br />

12. Klasse<br />

MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />

19:30 Uhr<br />

20:00 Uhr<br />

20:30 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

19:30 Uhr<br />

20:00 Uhr<br />

20:30 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

19:30 Uhr<br />

20:00 Uhr<br />

20:30 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />

20:30 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

22:30 Uhr<br />

keine<br />

20:30 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

24:00 Uhr<br />

keine<br />

20:30 Uhr<br />

21:00 Uhr<br />

21:30 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

22:00 Uhr<br />

keine<br />

MO–FR SAMSTAG SONNTAG<br />

1x pro Woche im<br />

Haus aus bes. Anlass<br />

1x pro Woche<br />

bis 22:30 Uhr<br />

2 x bis 23:00 Uhr<br />

bis 23:00 Uhr<br />

4/20<br />

22:00 Uhr<br />

23:00 Uhr<br />

24:00 Uhr<br />

24:00 Uhr; in Ausnahmen<br />

bis 02:00 Uhr<br />

keine<br />

keine<br />

keine<br />

keine


WERKSTÄTTEN & SPORTLICHE AKTIVITÄTEN:<br />

5.– 7. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 3 Aktivitäten aus dem Werkstattprogramm.<br />

8.–10. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 2 Aktivitäten, wobei eine Aktivität an zwei Tagen<br />

über 2 Jahre besucht werden muss. Interne Schüler/innen der 8.+9. Klasse nehmen<br />

zusätzlich 1x am Abendsport teil.<br />

11. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt mindestens 2 eintägige oder 1 zweitägige Aktivität.<br />

12. Klasse: Jede/r Schüler/in wählt 1 Aktivität im ersten Halbjahr.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der ganzheitlichen Prägung des <strong>Landheim</strong>s müssen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowohl in<br />

der Unterstufe als auch in der Mittelstufe wenigstens ein Jahr lang eine Werkstatt aus dem Bereich Kunst<br />

<strong>und</strong> Handwerk <strong>und</strong> aus dem Bereich Sport belegt haben. Werkstätten haben den gleichen Stellenwert<br />

wie Unterricht. Eine Befreiung muss bei der Internatsleitung beantragt werden.<br />

GEMEINSCHAFTSDIENST<br />

Unsere Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sollen für die Gemeinschaft <strong>und</strong> den Erhalt des Stiftungsvermögens<br />

Mitverantwortung übernehmen. Deswegen übernehmen sie in regelmäßigen Abständen Arbeiten auf<br />

dem Gelände <strong>und</strong> Aufgaben für die Gemeinschaft. Jeder Schüler <strong>und</strong> jede Schülerin ist gehalten, das<br />

Eigentum der Stiftung pfleglich zu behandeln.<br />

MAHLZEITEN<br />

Interne <strong>und</strong> Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler nehmen gemeinsam mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong><br />

Mentoren das Mittagessen im Speisesaal ein. Tagesheimschülerinnen <strong>und</strong> -schüler ab der 11. Klasse<br />

dürfen sich zweimal in Absprache mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong> Mentoren vom Mittagessen befreien<br />

lassen.<br />

Alle Internen nehmen am Abendessen teil. Gelegentliche Befreiungen vom Abendessen sind ab der 11.<br />

Klasse persönlich beim Internatsleiter zu beantragen.<br />

AUSGANGSERLAUBNIS INS DORF TAGSÜBER<br />

5. bis 10. Klasse: nachmittags nach dem Unterricht in der Freizeit sowie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen.<br />

Oberstufenschüler/innen können frei über ihre Ausgangszeit verfügen.<br />

AUSGANGSERLAUBNIS NACH DEM ABENDESSEN<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unter 16 Jahren:<br />

im Dorf <strong>und</strong> im weiteren Internatsgebiet je nach individueller Absprache mit den Hauseltern.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab 16 Jahren:<br />

im Dorf <strong>und</strong> im weiteren Internatsgebiet (Waldwiese mit Waldrand).<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller Klassen bedürfen der Erlaubnis der Hauseltern, wenn sie sich nach dem<br />

Abendessen außerhalb der oben beschriebenen Gebiete aufhalten wollen.<br />

5/20


GASTSTÄTTENBESUCHE<br />

Maßgebend für den Besuch von Gaststätten sind zunächst die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.<br />

Der Gaststättenbesuch ist ohne Alkoholkonsum für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 10. Klasse, die<br />

mindestens 16 Jahre alt sind, nachmittags erlaubt.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Klassen 8 <strong>und</strong> 9 können in besonderen Fällen nach ausdrücklicher Einzelerlaubnis<br />

durch ihre Hauseltern ein Gasthaus ohne Alkoholkonsum besuchen.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Klassen 5 bis 7 können nach vorheriger Einzelerlaubnis durch ihre Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Erzieher ausnahmsweise mit ihren Mentorinnen <strong>und</strong> Mentoren in örtliche Gaststätten<br />

gehen, ohne Alkohol zu konsumieren.<br />

NIKOTIN<br />

Seit dem <strong>Schul</strong>jahr 2006/2007 gilt nach Anordnung des Kultusministeriums ein komplettes Rauchverbot<br />

in der <strong>Schul</strong>zeit von 7:40–15:45 Uhr.<br />

Nach der Änderung des §10 des Jugendschutzgesetzes, der seit 1. September 2007 Jugendlichen unter<br />

18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt, gilt auch auf dem gesamten Internatsgelände ein<br />

Rauchverbot für alle unter 18-jährigen Schüler.<br />

Das Rauchen wird bei Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 11. Klasse, die mindestens 18 Jahre alt sind, an<br />

einem festgelegten Ort (Raucherpavillon) in der Mittagspause <strong>und</strong> nach dem Unterricht geduldet. Das<br />

Rauchen innerhalb des Dorfes (Straßen, Plätze, Anlagen) ist generell verboten.<br />

Ausnahmen der Örtlichkeit zu besonderen Anlässen bedürfen der Genehmigung der Konferenz oder<br />

des Internatsleiters.<br />

ALKOHOL<br />

Auch für den Genuss von Alkohol gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen (besonders hinsichtlich<br />

des Mindestalters für alkoholische Getränke oder Lebensmittel).<br />

Darüber hinaus gibt es die folgenden zusätzlichen Regelungen:<br />

Der Besitz von Alkohol <strong>und</strong> Alkoholkonsum auf dem Internatsgelände sind prinzipiell nicht erlaubt.<br />

Ausnahmen für besondere Gelegenheiten (z. B. Geburtstage, Abitur) werden mit den zuständigen Mentorinnen<br />

<strong>und</strong> Mentoren, Hauseltern oder der Internatsleitung abgesprochen.<br />

In der hauseigenen Diskothek (Café) dürfen an diesem Abend bei entsprechenden Veranstaltungen alkoholische<br />

Getränke nach Vorgabe der Konferenz ausgeschenkt werden.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab der 10. Klasse, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen in örtlichen Gaststätten<br />

Bier <strong>und</strong> Wein von Donnerstag bis Montag konsumieren. Im Kontext unserer Bemühungen, den<br />

Konsum von Alkohol zur Ausnahme statt zur Regel zu machen, gilt eine klar definierte Promillegrenze<br />

von 0,5 Promille, deren Einhaltung stichprobenweise überprüft wird.<br />

6/20


Der Umgang mit hochprozentigen alkoholischen Getränken (Spirituosen) ist ausnahmslos, auch als<br />

Mischgetränk, für alle Altersstufen <strong>und</strong> zu jeder Zeit untersagt. Dabei gilt z.B. bei Gaststättenbesuchen<br />

die Regel, dass jede/r an einem Tisch mit hochprozentigen alkoholischen Getränken sitzende Schülerin<br />

<strong>und</strong> Schüler mit Konsequenzen rechnen muss.<br />

Vor dem Abendessen <strong>und</strong> vor schulischen oder Internatsveranstaltungen ist für alle Schüler jeglicher Genuss<br />

von Alkohol untersagt.<br />

Der Genuss von alkoholischen Getränken in der Öff entlichkeit außerhalb von Gaststätten ist prinzipiell<br />

untersagt.<br />

DROGEN<br />

Der Besitz, Konsum, Verkauf oder sonstige Weitergabe von Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz<br />

ist verboten. Ein Verstoß führt in der Regel zur fristlosen Kündigung. Näheres regelt die Drogenvereinbarung,<br />

die von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.<br />

WAFFEN, FEUERWERKSKÖRPER<br />

Waff en gemäß Waff engesetz sind strikt verboten. Das gleiche gilt für Soft airs, Gotchas, Feuerwerkskörper<br />

<strong>und</strong> alles, was einer Waff e ähnlich sieht. Diese werden konfi sziert <strong>und</strong> der Verstoß kann zur fristlosen<br />

Kündigung führen.<br />

Bzgl. Nikotin, Alkohol, Drogen, Waff en <strong>und</strong> Feuerwerkskörpern können von der Internatsleitung „Razzien“,<br />

insbesondere in den Buden, angeordnet werden. Diese werden von mindestens einem Erwachsenen<br />

<strong>und</strong> einem Ringmitglied durchgeführt. In Jungenhäusern von männlichen Personen <strong>und</strong> in den<br />

Mädchenhäusern von weiblichen Personen. Die Achtung der Geschlechtertrennung darf nur im Notfall<br />

aufgehoben werden.<br />

NÄCHTLICHES VERLASSEN DER WOHNHÄUSER<br />

Das Verlassen der Wohnhäuser oder des Internats nach der üblichen Rückkehrzeit (Ausnahme: mit dem<br />

Hauserwachsenen abgesprochene Verlängerungen) ist nicht gestattet, ebenso wenig der Aufenthalt in<br />

den Mädchenhäusern für Jungen <strong>und</strong> umgekehrt nach der Schließzeit.<br />

Die Aufenthaltsräume<br />

bieten Gelegenheit zum<br />

gemütlichen Beisammensein.<br />

7/20


ERLAUBNIS FÜR ABWESENHEIT<br />

Folgende Genehmigung erteilen die Hauseltern: Fernbleiben übers Wochenende, über Nacht, von zwei<br />

Hauptmahlzeiten <strong>und</strong> verpfl ichtenden Internatsveranstaltungen sowie für Fahrten über mehr als 20 km<br />

im Umkreis von <strong>Schondorf</strong> (Eintragung in die Urlaubskarte, möglichst zwei Tage vor der geplanten Abwesenheit);<br />

Fahrradausfl üge, nicht über 20 km; alles Nähere regelt die Fahrradordnung.<br />

Die <strong>Schul</strong>leitung: Fernbleiben vom Unterricht<br />

Die Internatsleitung: Fernbleiben vom verbindlichen Nachmittags- <strong>und</strong> Abendprogramm<br />

Die Bereitschaft slehrer/in: Abwesenheit von einer Mahlzeit am Wochenende <strong>und</strong> an Feiertagen, jedoch<br />

nicht über Nacht <strong>und</strong> über 20 km.<br />

Zu beachten ist: Bei Abwesenheit über Nacht müssen außerdem die Hauseltern oder, falls abwesend, in<br />

ihrer Vertretung die Internatsleitung persönlich verständigt werden.<br />

HEIMFAHRWOCHENENDEN<br />

Das <strong>Landheim</strong> ist ein 7-Tages-Internat. Um den gleichberechtigten Kontakt zum Elternhaus zu fördern,<br />

stehen den verschiedenen Altersgruppen sogenannte Heimfahrwochenenden zur individuellen Verfügung.<br />

5. – 7. Klasse: 12 Wochenenden<br />

8. – 10. Klasse: 9 Wochenenden<br />

11. Klasse: 12 Wochenenden<br />

12. Klasse: 7 Wochenenden im 1. Halbjahr<br />

Die Wochenenden werden mit den Hauseltern besprochen <strong>und</strong> müssen bei minderjährigen Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schülern durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden.<br />

Tagesurlaub, d.h. die ganztägige Abwesenheit vom Internat (ohne Übernachtung) an einem von beiden<br />

Tagen kann ohne Begrenzung beantragt werden. Auch dies muss durch die Erziehungsberechtigten bestätigt<br />

werden.<br />

Tagesurlaub oder Wochenende nehmen bedeutet, das <strong>Landheim</strong> zu verlassen, um in der Regel nach<br />

Hause zu fahren. Eine Rückkehr vor 16:00 Uhr des Beurlaubungsendes ist nicht möglich.<br />

Die internen Schüler/innen der 8. + 9. Klasse, die das Wochenende im Internat verbringen, nehmen an<br />

mindestens einer verpfl ichtenden Gemeinschaft saktivität teil.<br />

INTERNATSWOCHENENDEN<br />

An vier, am Anfang des Jahres bekanntgegebenen<br />

Wochenenden, bleiben alle Schüler/innen im<br />

Internat. Ausnahmen werden nur in besonderen<br />

Fällen von der Internatsleitung gewährt.<br />

Internatswochenenden<br />

bieten Gelegenheit<br />

zusammenzuwachsen.<br />

8/20


FERIEN<br />

Das <strong>Landheim</strong> ist in den Ferien <strong>und</strong> an den (vier) langen Heimfahrwochenenden geschlossen. Die Abreisetermine<br />

werden zu Beginn des Jahres im Kalender bekanntgegeben <strong>und</strong> wir gehen davon aus, dass<br />

alle Schüler/innen nach Hause fahren. Unter besonderen Umständen, insbesondere bei Schüler/innen<br />

mit ausländischem Wohnort, können beim Internatsleiter Ausnahmen beantragt werden.<br />

Die Anreise am Sonntag nach den Ferien oder Heimfahrwochenenden ist von 17:00 bis 21:00 Uhr (Unterstufe<br />

von 17:00 bis 20:00 Uhr). Es sind auch die im Kalender eingetragenen An- <strong>und</strong> Abreisezeiten zu<br />

beachten. Sonst kann keine Aufsicht gewährleistet werden. Abweichungen müssen persönlich mit den<br />

Hauseltern besprochen werden.<br />

BENUTZUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN<br />

Das Halten <strong>und</strong> Führen von Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausnahmen regelt die KFZ-Regelung.<br />

Unter 18-jährige, die sich in einem Kraftfahrzeug mitnehmen lassen wollen, bedürfen einer Erlaubnis.<br />

(Ausnahme: Erwachsene des <strong>Landheim</strong>s <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte).<br />

Trampen ist für unter 18-jährige generell untersagt. Über 18-jährigen wird dringend empfohlen, das<br />

Trampen zu unterlassen.<br />

FÜHRERSCHEIN<br />

Wer im <strong>Landheim</strong> mit dem Führerschein beginnen möchte, stellt einen Antrag an die Konferenz über<br />

den Internatsleiter.<br />

ZIMMERVERGABE<br />

Jede/r Schüler/in kann am Ende des <strong>Schul</strong>jahres einen Wunsch für die Zimmervergabe im kommenden<br />

<strong>Schul</strong>jahr abgeben. Die Zimmerbelegungskonferenz bemüht sich, diesen Wunsch zu erfüllen. Im<br />

Zweifelsfall entscheidet der Internatsleiter. Die Vergabe der Einzelzimmer richtet sich nach bestimmten<br />

Kriterien. Niemand hat einen Anspruch auf ein Einzelzimmer.<br />

Über einen Zimmerwechsel im laufenden <strong>Schul</strong>jahr entscheidet der Internatsleiter nach Zustimmung<br />

aller beteiligten Schüler/innen <strong>und</strong> Hauserwachsenen.<br />

EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE<br />

Die Möblierung der Zimmer ist Eigentum des <strong>Landheim</strong>s <strong>und</strong> ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen<br />

müssen umgehend den Hauseltern gemeldet werden. Mit dem Budenprotokoll wird zu Beginn des<br />

Jahres der Zustand festgehalten. Beschädigungen werden dem Verursacher, im Zweifelfall dem Bewohner,<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Poster <strong>und</strong> Bilder dürfen nur mit Tesa oder Powerstrips befestigt werden. Aufkleber dürfen nicht angebracht<br />

werden.<br />

9/20


Das Mitbringen von Betten, Kleiderschränken, Regalen <strong>und</strong> Sofas ist nicht erlaubt. Das Mitbringen anderer<br />

Einrichtungsgegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauseltern <strong>und</strong> des Hausmeisters.<br />

Diese müssen zum <strong>Schul</strong>jahresende selbständig wieder entfernt werden. Ohne Absprache werden<br />

diese kostenpflichtig entsorgt.<br />

ELEKTRISCHE GERÄTE<br />

Insbesondere durch elektrische Geräte geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Die Erziehungsberechtigten<br />

tragen die Verantwortung, dass alle mitgebrachten elektrischen Geräte in einwandfreiem Zustand sind<br />

<strong>und</strong> den VDE-Vorschriften entsprechen. Heiz-, Koch- <strong>und</strong> Kühlgeräte dürfen in den Zimmern nicht<br />

verwendet werden <strong>und</strong> können bis zum Jahresende konfisziert werden.<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Elektroinstallation sind nur mit besonderer Genehmigung durch die<br />

Handwerker im Haus möglich.<br />

AUFRÄUMEN & MÜLLTRENNUNG<br />

Die Schüler sind für das Aufräumen ihrer Zimmer selbst verantwortlich. Wenigstens zu den Putztagen<br />

muss alles aufgeräumt <strong>und</strong> vom Boden hochgestellt sein. Der Müll wird nach Wertstoffen getrennt.<br />

MEDIEN<br />

Aufzeichnung, Besitz, Nutzung <strong>und</strong> Verbreitung von Filmen oder elektronischen Aufzeichnungen gewaltverherrlichenden<br />

oder pornografischen Inhalts sind verboten. Gleiches gilt für Aufnahmen, die unter<br />

Missachtung des Persönlichkeitsschutzes ohne Zustimmung des Aufgenommenen angefertigt werden.<br />

Die Benutzung von musikabspielenden Geräten ist bei Zimmerlautstärke gestattet, jedoch nicht nach<br />

der Bettgehzeit. (Ausnahme: Oberstufenschülerinnen <strong>und</strong> -schüler mit Kopfhörern).<br />

Radio- o.ä. Geräte müssen vom Besitzer bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) angemeldet werden.<br />

Das Fernsehen ist ausschließlich in den Gemeinschaftsräumen bei Zimmerlautstärke bis max. 23:00<br />

Uhr (abhängig von der Jahrgangsstufe) erlaubt, an Werktagen jedoch erst ab 19:00 Uhr. Im Weigl- <strong>und</strong><br />

Erlenhaus gilt eine hausinterne Regelung.<br />

Die Benutzung von Computern regelt die Computervereinbarung.<br />

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur außerhalb von Unterricht <strong>und</strong> Internatsveranstaltungen gestattet.<br />

DIEBSTAHLPROPHYLAXE<br />

Jede/r Schüler/in (Ausnahme: Unterstufe) erhält von der Stiftung einen Zimmer-, einen Schrank- <strong>und</strong> einen<br />

Tresorschlüssel für einen „Tresor“, in denen Wertsachen eingeschlossen werden können <strong>und</strong> sollen.<br />

Es besteht von Seiten der Stiftung keine Versicherung gegen Diebstähle.<br />

10/20


GÄSTE<br />

<strong>Landheim</strong>fremde Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher in den Häusern sind den Hauseltern vorzustellen. Übernachtungen<br />

von Gästen bedürfen der Genehmigung des Internatsleiters.<br />

ERKRANKUNG<br />

Jede/r Erkrankte benachrichtigt sofort die Krankenschwester oder ihre Vertretung <strong>und</strong> ihre/seine Hauseltern.<br />

Sie/er veranlasst die Abmeldung bei Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern von Privat- <strong>und</strong> Musikst<strong>und</strong>en.<br />

MEDIKAMENTE<br />

Die Krankenschwestern <strong>und</strong> die Hauserwachsenen müssen über die Einnahme von Medikamenten von<br />

den Schüler/innen <strong>und</strong> den Erziehungsberechtigten informiert werden. Die Weitergabe von Medikamenten,<br />

auch rezeptfreien, an Dritte ist nicht gestattet.<br />

LEBENSMITTEL<br />

Aus dem Speisesaal dürfen Lebensmittel nur in kleinen Mengen <strong>und</strong> zum baldigen Verzehr mitgenommen<br />

werden, jedoch ohne <strong>Landheim</strong>geschirr.<br />

Das Kochen in den Häusern ist in der Freizeit <strong>und</strong> nur an den dafür vorgesehenen Plätzen bis 22:00 Uhr<br />

möglich.<br />

FEUERALARM-ORDNUNG<br />

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich über die Feueralarm-Ordnung (vgl. die Aushänge in allen Gruppen)<br />

zu informieren <strong>und</strong> sich im Ernstfall oder bei einem Alarm strikt daran zu halten.<br />

Mutwilliges Auslösen von falschem Alarm, der Missbrauch von Feuerleitern oder Feuerlöschern <strong>und</strong><br />

anderen Sicherheitseinrichtungen führt zu Konsequenzen. Offenes Feuer ist im Internat <strong>und</strong> auf dem<br />

Internatsgelände strengstens untersagt.<br />

BADEN IM SEE, WASSERSPORT, EISSPORT<br />

Das Baden im See außerhalb öffentlicher Badeanstalten ist nur unter Aufsicht vom Internat beauftragter<br />

Erwachsener erlaubt; Segeln, Rudern, Paddeln, Surfen, Eissport <strong>und</strong> der Besuch öffentlicher Badeanstalten<br />

nur mit Erlaubnis der verantwortlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter. Unter 18-jährige Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler benötigen bei Ausübung dieser Aktivitäten außerdem die schriftliche Genehmigung<br />

der Erziehungsberechtigten. Näheres regelt die Badeordnung.<br />

TIERE<br />

In den Zimmern dürfen keine Tiere gehalten werden.<br />

11/20


KONSEQUENZEN<br />

Verstöße gegen die <strong>Internatsordnung</strong> haben entsprechende Konsequenzen zur Folge. Die Sanktionierung<br />

sollte stets verhältnismäßig sein, unter Abwägung sämtlicher Umstände, die für <strong>und</strong> gegen den<br />

Schüler sprechen.<br />

Bei Übertretungen soll zunächst das pädagogische Gespräch für Einsicht sorgen. Im Wiederholungsfall<br />

folgen disziplinarische Konsequenzen. Ausnahme sind Vergehen gegen die Alkohol- <strong>und</strong> Nikotinregelung,<br />

das unerlaubte Verlassen der Wohnhäuser, die Missachtung eines respektvollen Umgangs oder<br />

Gewaltanwendung. Diese müssen der Internatsleitung gemeldet werden <strong>und</strong> führen zu Internatsstrafen.<br />

Mindestens bei der dritten Internatsstrafe des gleichen Delikts wird der Disziplinarausschuss einberufen,<br />

der mindestens aus jeweils einem Vertreter der Stiftungs-, <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> Internatsleitung, der/m zuständigen<br />

Hauserwachsenen, der/m Mentor/in <strong>und</strong> zwei Ringmitgliedern besteht. Der Ausschuss ist frei in<br />

seiner Entscheidung. Kündigungen müssen durch die Gesamtkonferenz <strong>und</strong> die Stiftungsleitung bestätigt<br />

werden.<br />

Besonders schwere Verstöße oder Übertretungen der Drogenvereinbarung werden sofort vor dem Disziplinarausschuss<br />

verhandelt <strong>und</strong> führen in der Regel zur fristlosen Kündigung.<br />

<strong>Schondorf</strong>, Februar 2012<br />

Helmuth Aigner Andreas Öhlerking<br />

Stiftungsleiter Internatsleiter

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