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Bekanntmachung der Auslegung der Hochwassergefahrenkarten für ...

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LANDRATSAMT GÖPPINGEN<br />

Umweltschutzamt<br />

________________________________________________________________<br />

Amtliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />

des Landkreises Göppingen<br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong> des Landratsamtes Göppingen über die <strong>Auslegung</strong> von Karten<br />

<strong>für</strong> Überschwemmungsgebiete, Überschwemmungskernbereiche gemäß § 77 Abs. 3<br />

Wassergesetz <strong>für</strong> Baden-Württemberg (WG) sowie hochwassergefährdete Gebiete gemäß<br />

§ 80 Abs. 1 Satz 2 WG an <strong>der</strong> Fils und an den Zuflüssen zur Fils auf den Gemarkungen im<br />

Landkreis Göppingen.<br />

Überschwemmungsgebiete nach dem Wassergesetz <strong>für</strong> Baden-Württemberg (WG) sind<br />

Flächen im Außenbereich, die bei einem hun<strong>der</strong>tjährlichen Hochwasserereignis (HQ 100)<br />

überschwemmt o<strong>der</strong> durchflossen werden (§ 77 Abs. 1 Nr. 2 WG).<br />

Überschwemmungskernbereiche sind diejenigen Teile von Überschwemmungsgebieten, die<br />

bei einem zehnjährlichen Hochwasser überschwemmt o<strong>der</strong> durchflossen werden.<br />

Hochwassergefährdete Gebiete im Innenbereich (§ 80 Abs. 1 WG) sind Flächen,<br />

1.<br />

die bei einem hun<strong>der</strong>tjährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) überschwemmt o<strong>der</strong><br />

durchflossen werden, und <strong>für</strong> die keine o<strong>der</strong> geringere als gegen hun<strong>der</strong>tjährliche<br />

Hochwasserereignisse erfor<strong>der</strong>liche Schutzmaßnahmen bestehen, o<strong>der</strong><br />

2.<br />

die bei einem größeren als einem hun<strong>der</strong>tjährlichen Hochwasserereignis bei Versagen o<strong>der</strong><br />

Überströmen <strong>der</strong> vorhandenen Schutzeinrichtungen überflutet werden; dies gilt jedoch nur<br />

bis zur Grenze des Gebiets, das bei einem hun<strong>der</strong>tjährlichen Hochwasserereignis<br />

überschwemmt o<strong>der</strong> durchflossen würde.<br />

Die Rechtsfolgen zum Überschwemmungsgebiet einschließlich<br />

Überschwemmungskernbereichen im Außenbereich und die Bestimmungen zu den<br />

hochwassergefährdeten Gebieten im Innenbereich treten mit <strong>der</strong> <strong>Bekanntmachung</strong> und <strong>der</strong><br />

<strong>Auslegung</strong> <strong>der</strong> Karten beim Landratsamt und bei den betroffenen Gemeinden in Kraft.<br />

Die Karten liegen ab sofort bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem<br />

Interessierten während <strong>der</strong> Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:<br />

Landratsamt Göppingen, Umweltschutzamt, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen, o<strong>der</strong> bei<br />

den Gemeinden:<br />

Gemeinde / Stadt Anschrift<br />

Albershausen 73095 Albershausen Kirchstraße 1<br />

Bad Ditzenbach 73342 Bad Ditzenbach Hauptstraße 44<br />

Bad Überkingen 73337 Bad Überkingen Aufhauser Straße 4<br />

Birenbach 73102 Birenbach Marktplatz 1<br />

Börtlingen 73104 Börtlingen Hauptstraße 54<br />

Boll 73087 Boll Hauptstraße 94<br />

Deggingen 73326 Deggingen Kaplaneigasse 4<br />

Donzdorf 73072 Donzdorf Schloss 1-4


Drackenstein 73345 Drackenstein Hauptstraße 28<br />

Dürnau 73105 Dürnau Hauptstraße 16<br />

Ebersbach 73061 Ebersbach Marktplatz 1<br />

Eislingen 73054 Eislingen Hauptstraße 61<br />

Eschenbach 73107 Eschenbach Lotenbergstraße 6<br />

Gammelshausen 73108 Gammelshausen Hauptstraße 19<br />

Geislingen 73312 Geislingen Hauptstraße 1<br />

Gingen 73333 Gingen Bahnhofstraße 25<br />

Göppingen 73033 Göppingen Hauptstraße 1<br />

Gruibingen 73344 Gruibingen Hauptstraße 18<br />

Hattenhofen 73110 Hattenhofen Hauptstraße 45<br />

Heiningen 73092 Heiningen Hauptstraße 30<br />

Kuchen 73329 Kuchen Im Gewerbepark 18<br />

Lauterstein 73111 Lauterstein Hauptstraße 75<br />

Mühlhausen/Täle 73347 Mühlhausen/Täle Gosbacher Straße 16<br />

Ottenbach 73113 Ottenbach Schulstraße 10<br />

Rechberghausen 73098 Rechberghausen Amtsgasse 4<br />

Salach 73084 Salach Rathausplatz 1<br />

Schlat 73114 Schlat Hauptstraße 2<br />

Schlierbach 73278 Schlierbach Hölzerstraße 1<br />

Süßen 73079 Süßen Heidenheimer Str. 30<br />

Uhingen 73066 Uhingen Kirchstraße 2<br />

Wangen 73117 Wangen Pfarrberg 2<br />

Wäschenbeuren 73116 Wäschenbeuren Manfred-Wörner-Platz 1<br />

Wiesensteig 73349 Wiesensteig Hauptstraße 25<br />

Zell u.A. 73119 Zell u.A. Lindenstraße 1-3<br />

Hinweise:<br />

In Überschwemmungsgebieten benötigen alle Erhöhungen o<strong>der</strong> Vertiefungen <strong>der</strong><br />

Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung o<strong>der</strong> wesentliche Umgestaltung von<br />

jeglichen Bauten und sonstigen Anlagen einer wasserrechtlichen Genehmigung durch das<br />

Landratsamt. In Überschwemmungskernbereichen gilt dies auch <strong>für</strong> das Anlegen o<strong>der</strong><br />

Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Zusätzlich ist dort <strong>der</strong> Umbruch von<br />

Grünland verboten.<br />

In Überschwemmungsgebieten, Überschwemmungskernbereichen und in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> "Anlagenverordnung<br />

wassergefährdende Stoffe (VAwS)" in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

Die bisher bestehenden Rechtsverordnungen <strong>für</strong> die Überschwemmungsgebiete im<br />

Landkreis Göppingen bleiben in Kraft.<br />

Die <strong>Hochwassergefahrenkarten</strong> werden <strong>für</strong> die Öffentlichkeit auch im Internet unter<br />

www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de o<strong>der</strong> http://www.hochwasser.badenwuerttemberg.de<br />

bereitgestellt.<br />

Göppingen, den 01.06.2012<br />

Landratsamt<br />

gez.<br />

Edgar Wolff<br />

Landrat

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