Infoschreiben 03/2009 - Assekuranzbüro Helmut Langel
Infoschreiben 03/2009 - Assekuranzbüro Helmut Langel
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<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL • Liburer Str. 14 • D-51147 Köln<br />
Informationsschreiben März <strong>2009</strong><br />
<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL<br />
unabhängige Vermittlung von Versicherungen<br />
● Versicherungsmakler ●<br />
Liburer Str. 14<br />
51147 Köln<br />
Tel.: 022<strong>03</strong>-962567<br />
Fax: 022<strong>03</strong>-962568<br />
E-Mail: hlangel@t-online.de<br />
Internet: www.langel-assekuranz.de<br />
Konto 3402529015<br />
Raiba Frechen-Hürth eG<br />
Bankleitzahl 370 623 65<br />
Steuernr. 216/5114/<strong>03</strong>71 (FA Köln-Porz)<br />
Registriernr. D-5BHZ-PGYTT-52 (IHK Köln)<br />
Aufgrund der neuen EU-Vermittlerrichtlinie und der damit verbundenen Maklerhaftung<br />
werden wir Ihnen zukünftig in unregelmäßigen Abständen unserer Meinung nach wichtige<br />
Informationen aus dem Versicherungswesen zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns,<br />
wenn Sie Fragen haben oder Angebote wünschen.<br />
Haben Sie Verbesserungsvorschläge?<br />
Wünschen Sie Informationen auch zu anderen Themen?<br />
Sagen Sie uns Bescheid!<br />
Unsere heutigen Themen:<br />
1. Berufsunfähigkeit-Versicherung 9. Private Krankenversicherung neu<br />
2. Pflegerenten-Versicherung 10. Krankentagegeld für Selbständige neu<br />
3. Ergänzungsversicherung 11. Krankentagegeld für Angestellte neu<br />
4. Sterbegeld-Versicherung 12. Abgeltungssteuer neu<br />
5. Betriebliche Altersversorgung (bAV) neu 13. Ausreichende Versicherungssummen neu<br />
6. Riester-Rente 14. Überschüsse in der Lebensvers. neu<br />
7. Rürup-/Basis-Rente 15. Minijob-Rente neu<br />
8. Elementarschaden-Versicherung 16. Kfz-Versicherung (Glasbruch) neu<br />
Seit 1982 unabhängige Vermittlung von preiswerten und leistungsstarken Versicherungen aller Art
Seite 2 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />
1. Berufsunfähigkeits-Versicherung<br />
Seit dem 1.1.2001 ersetzt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente<br />
die bisherige Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeitsrente. Für Erwerbsgeminderte<br />
gibt es:<br />
• die volle Erwerbsminderungsrente, wenn der<br />
Versicherte nur noch weniger als 3 Stunden<br />
täglich erwerbstätig sein kann<br />
• die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn der<br />
Versicherte noch zwischen 3 und unter 6<br />
Stunden täglich erwerbstätig sein kann (Versicherte,<br />
die hierunter fallen und gleichzeitig<br />
arbeitslos sind, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente<br />
(= "Arbeitsmarktrente")<br />
• keine Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte<br />
mit einem Restleistungsvermögen<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 6<br />
Stunden und mehr<br />
Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung<br />
ist allein das Leistungsvermögen in jeder nur<br />
denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Die Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter<br />
dem Gesichtspunkt der Ausbildung und des Status<br />
der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist ohne<br />
Bedeutung (totale Verweisung)! Ein qualifizierter<br />
Spezialist muß dann also auch einfache Arbeiten<br />
ausführen. Nur Versicherte, die vor dem 1.1.1961<br />
geboren sind, erhalten aus Vertrauensschutzgründen<br />
eine halbe Erwerbsminderungsrente<br />
auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder<br />
einem vergleichbaren Beruf nicht mehr 6 Stunden<br />
täglich arbeiten können.<br />
Erwerbsminderungsrenten werden erst mit Beginn<br />
des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung<br />
gezahlt. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente<br />
wird künftig nur noch auf<br />
Zeit (max. 3 Jahre) gewährt. Eine Verlängerung<br />
ist bei entsprechendem Nachweis möglich. Erst<br />
nach 9 Jahren gilt die Erwerbsminderung als unbefristet.<br />
Anspruchsvoraussetzungen: Der Arbeitnehmer<br />
muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt<br />
haben, davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge<br />
in den letzten 5 Jahren.<br />
Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Einbuße<br />
mit rund 25% gegenüber der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente<br />
höher, weil die teilweise Erwerbsminderungsrente<br />
nur 50% statt 66,6 % der vollen<br />
Erwerbsminderungsrente ausmacht.<br />
....eine private Vorsorge ist daher dringend anzuraten,<br />
entweder in Form einer<br />
• selbständigen Risikoberufsunfähigkeits-Versicherung<br />
• in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung<br />
zur zusätzlichen Absicherung des Todesfallrisikos<br />
(Absicherung der Familie)<br />
• in Verbindung mit einer Kapitallebens- oder<br />
privaten Renten-Versicherung zur zusätzlichen<br />
Absicherung im Alter (auch hier reicht<br />
die gesetzliche Rentenversicherung alleine<br />
nicht aus)<br />
Die Absicherung der Berufsunfähigkeit in Verbindung<br />
mit einer Kapitallebensversicherung kann<br />
sogar zum "Geld-zurück-Effekt" führen, die Beiträge<br />
zur Berufsunfähigkeits-Versicherung werden<br />
nach Ablauf der Versicherung zurück gezahlt!<br />
Auch kann der Abschluss einer privaten Unfall-<br />
Versicherung oder einer Erwerbsunfähigkeits-<br />
Versicherung als Ausschnittsdeckung eine preiswerte<br />
Alternative darstellen.<br />
2. Pflegerenten-Versicherung<br />
In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der<br />
Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis zum<br />
Jahr 2050 wird er sich sogar verdreifachen.<br />
Durchschnittlich jeder 17. Bundesbürger wird<br />
dann pflegebedürftig sein.<br />
Häufig wird vergessen, dass nicht nur ältere Menschen<br />
dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt<br />
sind, sondern auch Jüngere können durch<br />
einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit<br />
pflegebedürftig werden.<br />
Jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden.<br />
Der Pflegefall ist mit nicht unerheblichen finanziellen<br />
Belastungen verbunden:<br />
o Betreuung zu Hause, zeitweise oder rund um<br />
die Uhr<br />
o Kosten für das Pflegeheim<br />
o Sachleistungen<br />
Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet<br />
auch nach der Reform zum 1.7.2008 lediglich eine<br />
Grundabsicherung, die bei weitem nicht ausreicht:<br />
Leistungen der gesetzlichen<br />
Pflegepflicht-Versicherung,<br />
ab 2012 für Härtefälle, max. 1.918 € monatlich<br />
durchschnittliche<br />
Pflegekostensatz in<br />
einem Pflegeheim 3.500 € monatlich<br />
-----------<br />
Differenz mindestens 1.582 € monatlich<br />
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Seite 3 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />
Die Folgen sind, dass das lang angesparte eigene<br />
Vermögen oder das der engsten Familienmitglieder<br />
(1. Verwandtschaftsgrad) durch die Finanzierung<br />
der hohen Pflegekosten schnell verloren<br />
geht. Der Weg zum Sozialamt ist vorprogrammiert!<br />
Gegen diese Folgen können Sie sich durch eine<br />
private Pflegerenten-Versicherung absichern. Im<br />
Pflegefall entscheiden Sie selbst über Ihre Wohnung<br />
- unabhängig von finanziellen Beschränkungen.<br />
Ihre gewohnte Lebensqualität bewahren Sie<br />
so auch im Pflegefall durch:<br />
• eine lebenslange Pflegerente bei Pflegebedürftigkeit,<br />
möglich bereits ab Pflegestufe 1<br />
• ggf. Sofortleistung von 6 Pflegerenten (z. B.<br />
für Umzugs- oder Umbaukosten)<br />
• ggf. Beitragsbefreiung im Versicherungsfall<br />
• keine Karenzzeit<br />
• lebenslanger Versicherungsschutz<br />
• garantierte Beiträge<br />
Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte (Haus<br />
oder eigene Wohnung) bleiben Ihnen erhalten!<br />
Bitte fordern Sie von uns ein konkretes Angebot<br />
an; Sie werden überrascht sein, wie günstig der<br />
Versicherungsschutz sein kann.<br />
3. Ergänzungsversicherung<br />
(zur gesetzlichen Krankenversicherung)<br />
Seit 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte<br />
deutlich mehr Zuzahlungen leisten:<br />
• keine Erstattung mehr für Brillen<br />
• in der Regel keine Erstattung für verschreibungsfreie<br />
Medikamente<br />
• erhöhte Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalt,<br />
Massagen, Krankengymnastik etc.<br />
• Praxisgebühren<br />
• höhere Zuzahlungen für Zahnersatz<br />
Wir können Ihnen günstige Angebote unterbreiten,<br />
die die Lücken ganz oder teilweise auffangen;<br />
sprechen Sie uns an.<br />
4. Sterbegeld-Versicherung<br />
Sterbegeld wird seit dem 1.1.2004 von den gesetzlichen<br />
Krankenkassen nicht mehr gezahlt und<br />
ist in den Tarifen der privaten Krankenversicherer<br />
in der Regel auch nicht enthalten.<br />
Eine würdevolle Bestattung kostet heute zwischen<br />
5.000 € und 10.000 €, der Beitrag für eine entsprechende<br />
Absicherung beginnt je nach Eintritts-<br />
alter, Geschlecht und Versicherungssumme bei<br />
rund 15 € im Monat. Eine Gesundheitsprüfung<br />
entfällt!<br />
5. Betriebliche Altersversorgung (bAV)<br />
Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (<strong>2009</strong>:<br />
64.800 €) können Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung<br />
in eine bAV einfließen lassen. Diese<br />
Beitragsanteile sind steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
Zusätzlich können weitere 1.800 €<br />
steuerfrei, diese jedoch sozialversicherungspflichtig,<br />
investiert werden. Vorzugsweise erfolgt die<br />
bAV-Anlage in Form einer Direktversicherung.<br />
Der Arbeitgeber muss dem Abschluss zustimmen,<br />
in vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber sogar einen<br />
Zuschuss zur bAV.<br />
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der<br />
Arbeitnehmer ist jedoch unwiderruflich bezugsberechtigt,<br />
im Todesfall gehen die versicherten Leistungen<br />
an die Hinterbliebenen.<br />
Der Nettoaufwand beträgt aufgrund der eingesparten<br />
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />
oft nur 50-60% des umgewandelten Bruttobeitrages!<br />
Fordern Sie konkrete Angebote an.<br />
6. "Riester"-Rente<br />
Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
die aufgrund ihrer Struktur nicht mehr in der Lage<br />
ist, eine ausreichende Altersvorsorge zu gewährleisten,<br />
wird zum ersten Mal in Deutschland ein<br />
Altersvorsorgesystem aufgebaut, das sich aus<br />
angespartem Eigenkapital speist statt aus Beiträgen<br />
der berufstätigen Generation. Grund ist die<br />
Überalterung der Gesellschaft: immer weniger<br />
Erwerbstätige müssen mit ihren Beiträgen die<br />
Renten von immer mehr Rentnern bezahlen. Bliebe<br />
das bisherige Umlageverfahren die einzige<br />
Finanzierungsgrundlage, müssten die Beiträge<br />
stärker steigen oder die Renten niedriger ausfallen.<br />
Der Staat fördert das private Vorsorgesparen für<br />
jeden Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
sowie für Beamte und Angestellte<br />
im öffentlichen Dienst. Nicht pflichtversicherte<br />
Selbständige können also die Förderung nicht in<br />
Anspruch nehmen (siehe aber nächsten Abschnitt<br />
"Rürup"-/Basis-Rente). Für die Förderung in Frage<br />
kommen beispielsweise private Rentenversicherungen.<br />
Strenge Vorschriften für die Anbieter sollen sicherstellen,<br />
dass das Kapital nicht vor dem 60.<br />
Lebensjahr ausgezahlt wird und eine lebenslange,<br />
<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln
Seite 4 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />
gleichbleibende Rente gezahlt wird (Zertifizierung).<br />
Die Förderrente setzt sich aus einem Eigenbetrag,<br />
einer staatlichen Grundzulage und ggf. einer Kinderzulage<br />
zusammen:<br />
Grundzulage<br />
- für Alleinstehende 154 €<br />
- für Verheiratete 308 €<br />
Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig<br />
zusätzlich 200 €.<br />
Kinderzulage je Kind:<br />
185 €, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €<br />
Der Sparbeitrag inkl. Zulagen beträgt 4% des<br />
Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 €.<br />
Die zertifizierten Anbieter müssen die Summe der<br />
eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche<br />
Zulagen) zum Rentenbeginn garantieren.<br />
Die "Riester"-Rente ist Hartz-IV sicher.<br />
Die Beiträge zur Riesterrenten-Versicherung gelten<br />
als Sonderausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.<br />
Die hierbei ggf. anfallende<br />
Steuerersparnis kann zusammen mit den staatlichen<br />
Zulagen selbst für kinderlose Alleinstehende<br />
eine Gesamtförderquote von mehr als 30% ergeben!<br />
Die Renten aus der Riesterrenten-Versicherung<br />
müssen im Rentenbezug in voller Höhe versteuert<br />
werden.<br />
Im Alter kann das Vertragsguthaben zu maximal<br />
30% kapitalisiert werden, hierauf sind jedoch<br />
Steuern zu zahlen.<br />
Bei Tod des Anspruchstellers kann der Riesterrentenvertrag<br />
auf den Ehegatten ohne Verlust der<br />
gewährten Zulagen und der Steuerersparnis übertragen<br />
werden.<br />
Lassen Sie sich von uns individuell beraten!<br />
7. "Rürup"-/Basis-Rente<br />
Den Ruhestand sorglos genießen.<br />
Die Basis dafür ist eine lebenslange Rente, die<br />
die Grundbedürfnisse des Menschen abdeckt.<br />
Bisher wurde diese Basis von der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung gewährleistet. Doch durch<br />
die Rentenreformen der letzten Jahre wird diese<br />
allein nicht mehr ausreichen.<br />
Damit möglichst alle Bürger ihre Versorgungslücke<br />
schließen können, hat der Staat mit interessanten<br />
Steuervorteilen einer neuen, privaten Basis-Rente<br />
den Weg geebnet. Diese Basis-Rente,<br />
auch bekannt als Rürup-Rente, steht allen Kunden<br />
offen - auch jenen, die nicht gesetzlich rentenversichert<br />
sind, zum Beispiel Selbständige.<br />
Gemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll die<br />
Basis-Rente die Grundlage für das finanzielle<br />
Auskommen im Alter bilden. Die Basis-Rente<br />
verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene<br />
Sicherheit mit Sparflexibilität.<br />
So können Sie sich auf eine lebenslange Rente<br />
verlassen und dennoch Ihre individuellen Interessen<br />
realisieren, es ist zum Beispiel auch der Einschluss<br />
einer Berufsunfähigkeits-Versicherung<br />
möglich.<br />
Die wichtigsten Vorteile der Basis-Rente:<br />
• Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig,<br />
ab 2005 bis zu 60%, dann kontinuierlich<br />
jährlich 2% steigend (ab <strong>2009</strong> zu 68%; interessant<br />
als Steuersparmodell für Selbstständige<br />
und Besserverdiener); im "Gegenzug"<br />
werden die Renten im Alter je nach<br />
Rentenbeginn stufenweise versteuert<br />
• Sonderzahlungen und Beitragsänderungen<br />
sind jederzeit möglich. Die Basis-Rente<br />
passt sich so allen Lebenslagen an (interessant<br />
für Selbständige)<br />
• Eine Basis-Rente ist vor Rentenbeginn<br />
unpfändbar. Sie wird auch beim Arbeitslosengeld<br />
II (Hartz IV) oder im Insolvenzfall<br />
nicht angerechnet.<br />
• In der Regel wird schon heute eine feststehende<br />
Rentenmindesthöhe garantiert<br />
• Bei Tod wird eine Hinterbliebenen-Leistung<br />
an den Ehegatten oder bei Ledigen an kindergeldberechtigte<br />
Kinder als Rente gezahlt<br />
(durch Verbindung mit einer beitragsorientierten<br />
Risikolebensversicherung kann das<br />
Vertragsguthaben auch bei Alleinstehenden<br />
oder Geschiedenen vererbt werden)<br />
• Die Sparbeiträge können i.d.R wahlweise<br />
klassisch oder auch fondsgebunden angelegt<br />
werden.<br />
Lassen Sie sich von uns individuell beraten!<br />
<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln
Seite 5 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />
8. Elementarschaden-Versicherung<br />
Die Flutkatastrophen in Bayern und im Osten<br />
Deutschlands haben leider gezeigt, dass die Absicherung<br />
von Elementarschäden enorm wichtig<br />
ist.<br />
Elementarschäden können sein:<br />
• Erdbeben<br />
• Erdrutsch<br />
• Erdsenkung<br />
• Überschwemmung (auch durch Starkregen)<br />
• Lawinen<br />
• Schneedruck.<br />
• Vulkanausbruch<br />
Die Versicherer bieten die Elementardeckung in<br />
der Regel mit einer überschaubaren Selbstbeteiligung<br />
an.<br />
Ein Einschluss ist möglich in der Gebäude-, in der<br />
Hausrat- und in der Geschäftsinhalts-<br />
Versicherung.<br />
In Anbetracht der möglichen Schäden halten sich<br />
die erforderlichen Prämien in Grenzen. Bitte fordern<br />
Sie ein unverbindliches Angebot an.<br />
9. Private Krankenversicherung<br />
Personen, die selbständig tätig sind und Angestellte<br />
über der Versicherungspflichtgrenze (in<br />
<strong>2009</strong>: 48.600 €) können sich privat versichern<br />
(Angestellte müssen mindestens 3 Jahre hintereinander<br />
freiwillig versichert sein).<br />
In Anbetracht der Tatsache, dass der Beitragssatz<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung zum<br />
1.1.<strong>2009</strong> einheitlich auf 15,5% gestiegen ist (ab<br />
1.7.<strong>2009</strong>: vorrausichtlich 14,9%) und auch in Zukunft<br />
weiter mit Leistungsreduzierung und Beitragserhöhungen<br />
zu rechnen ist, ist es sicher heute<br />
kein Privileg mehr, gesetzlich versichert zu<br />
sein.<br />
Die private Krankenversicherung hat eine klare<br />
Kostenstruktur, einmal vereinbarte Leistungen<br />
können nicht einseitig geändert werden (nur mit<br />
der Zustimmung des Versicherten). In vielen Fällen<br />
ist eine private Krankenversicherung trotz<br />
besserer Leistungen günstiger als die gesetzliche<br />
Krankenversicherung.<br />
Die Angst, im Alter zu hohe Beiträge zahlen zu<br />
müssen, ist unbegründet; die privaten Krankenversicherer<br />
und der Gesetzgeber haben Maßnahmen<br />
ergriffen, dass die Beiträge auch im Alter<br />
bezahlbar bleiben. Und gerade im Alter wird sich<br />
die private Krankenversicherung bemerkbar machen:<br />
• auch beim Hausarzt Behandlung als Privatpatient<br />
(kürzere Wartezeiten)<br />
• bessere Medikamente, da der Arzt selber<br />
nicht durch die gesetzliche Krankenkasse reguliert<br />
wird<br />
• freie Wahl des Arztes<br />
10. Krankentagegeld für Selbständige<br />
Gem. § 44 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches haben<br />
Selbständige ab dem 1.1.<strong>2009</strong> grundsätzlichen<br />
keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei ihrer<br />
gesetzlichen Krankenversicherung. Für Sie gilt<br />
dann der ermäßigte Beitragssatz. Diese Neuregelung<br />
kann für den betroffenen Personenkreis im<br />
Krankheitsfall erhebliche finanzielle Einbußen<br />
bedeuten. Um dies zu verhindern, haben die betroffenen<br />
Personen folgende Möglichkeiten:<br />
• Abschluss einer Krankentagegeldversicherung<br />
bei einer privaten Krankenversicherung<br />
oder alternativ<br />
• Abschluss eines Wahltarifes mit Krankengeld<br />
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
birgt allerdings Nachteile:<br />
• Bindungsfrist von mindestens 3 Jahren und<br />
• selbst bei Beitragserhöhungen kein Sonderkündigungsrecht<br />
Rufen Sie uns an, wir haben Alternativen für Sie!<br />
11. Krankentagegeld für Angestellte mit<br />
Lohnfortzahlung<br />
Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall in der<br />
Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung durch ihren<br />
Arbeitgeber.<br />
Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung<br />
ein Krankentagegeld, welches aber in der<br />
Regel nur 90% des Nettoeinkommens beträgt.<br />
Davon werden dann noch die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge<br />
für die Renten-, Arbeitslosen-<br />
und Pflegeversicherung abgezogen, so dass die<br />
Gesamtabzüge über 20% betragen. Bei einem<br />
Nettoeinkommen von 2.500 € beträgt die Lücke<br />
im Krankheitsfall über 500 € monatlich!<br />
<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln
Seite 6 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />
Wir können Ihnen Ihre Krankentagegeldlücke<br />
genau berechnen und Ihnen günstige Angebote<br />
unterbreiten.<br />
12. Abgeltungssteuer<br />
Ab 1.1.<strong>2009</strong> sind auf alle Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer<br />
zu zahlen (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. 9% Kirchensteuer). Dazu zählen<br />
u.a. Zinsen auf Sparbücher, Aktiengewinne,<br />
Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus<br />
Zertifikaten sowie Veräußerungsgewinne aus<br />
Wertpapieren, unabhängig deren Haltedauer. Bei<br />
einer Fonddirektanlage führt jeder Strukturwechsel<br />
bereits zur Steuerpflicht.<br />
Ein Vergleich mit einer fondgebundenen Kapitallebensversicherung<br />
zeigt, dass die Lebensversicherung<br />
oftmals günstiger ist, da bei einer Laufzeit<br />
von 12 Jahren und einem Schlussalter von<br />
mindestens 60 Jahren nur 50% der Überschüsse<br />
mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden<br />
müssen:<br />
Direktfond Lebens-<br />
Vers.<br />
Gewinn 50.000 € 50.000 €<br />
davon steuerpflichtig 50.000 € 25.000 €<br />
Steuersatz 25% z.B. 30%<br />
Steuern 12.500 € 7.500 €<br />
Vorteil Lebensvers. 5.000 €<br />
Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich bitte mit uns<br />
in Verbindung!<br />
13. Ausreichende Versicherungssummen<br />
Ist die Versicherungssumme zu Ihrer Hausrat-<br />
resp. Wohngebäude-Versicherung richtig bemessen?<br />
In der Hausrat-Versicherung ist der Wiederbeschaffungspreis<br />
(Neuwert) von Sachen gleicher<br />
Art und Güte zu versichern (nicht Zeitwert!).<br />
In der Wohngebäude-Versicherung ist der Wiederaufbauwert<br />
abzudecken, ohne Grundstück,<br />
aber inkl. Baunebenkosten, wie Architekten- und<br />
Statikerhonorare und Mehrwertsteuer. Die sogenannte<br />
"Muskelhypothek" (=Eigenleistungen) ist<br />
nicht zu berücksichtigen.<br />
Sind alle wichtigen Erweiterungen wie Hotel- und<br />
Lagerkosten, Ableitungsrohre, Fahrraddiebstahl,<br />
Glasbruch, Aufräumungs- und Abbruchkosten,<br />
Vandalismus, wie Grafitti, Überspannungsschäden<br />
etc. enthalten?<br />
Wählen Sie möglichst immer die beste Deckung,<br />
die der Versicherer anbietet; die Ersparnis bei<br />
einem abgespeckten Versicherungsschutz ist<br />
meistens nur gering und wichtige Einschlüsse<br />
sind im Schadensfall nicht versichert!<br />
14. Überschüsse in der Lebensversicherung<br />
Vor einigen Jahren haben Sie vielleicht eine Lebens-<br />
oder Renten-Versicherung abgeschlossen.<br />
Die garantierte Versicherungssumme resp. die<br />
garantierte Rente erhöht sich noch um nicht garantierte<br />
Überschüsse. Teilweise lagen die prognostisierten<br />
Überschüsse bei über 6%, dieser<br />
Prozentsatz wird jedoch in den letzten Jahren<br />
nicht mehr erzielt (aktuell 4,5 - 4,8%).<br />
Bitte prüfen Sie anhand der Ihnen alljährlich durch<br />
die Versicherer zur Verfügung gestellten Wertermittlungen,<br />
ob die voraussichtliche Gesamtauszahlung,<br />
also garantierte Summen plus reduzierte<br />
Überschüsse, noch eine ausreichende Altersvorsorge<br />
ermöglicht oder ob ggf. eine Nachversicherung<br />
erforderlich ist.<br />
Rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.<br />
15. Minijob-Rente<br />
Auch Minijobber können eine betriebliche Altersversorgung<br />
aufbauen, und zwar ohne dass sich<br />
der sozialversicherungs- und steuerfreie Status<br />
ändert! Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber<br />
mehr Arbeitszeit, die Mehrarbeitsstunden<br />
werden aber nicht ausgezahlt, der Lohnmehrwert<br />
wird stattdessen in eine Altersversorgung<br />
eingezahlt. Auf den Minijobrentenbeitrag<br />
sind keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Bei<br />
einer 45-jährigen Frau und einem monatlichen<br />
Beitrag zur Minijobrente von 100 € (+ 10 Arbeitsstunden<br />
monatlich) errechnet sich eine monatliche<br />
Altersrentenanwartschaft von rund 150 €.<br />
Weitere Informationen? Gerne, rufen Sie uns an!<br />
16. Kfz-Versicherung (Glasschaden)<br />
Scheibe kaputt?<br />
Melden Sie den Schaden über uns; wir setzen uns<br />
mit der renommierten Firma CARGLASS in Verbindung.<br />
In vielen Fällen kann die Scheibe repariert<br />
werden (sofern eine Teilkasko-Versicherung<br />
besteht sogar kostenfrei, eine evtl. vereinbarte<br />
Selbstbeteiligung entfällt dann!).<br />
<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln