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Infoschreiben 03/2009 - Assekuranzbüro Helmut Langel

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<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL • Liburer Str. 14 • D-51147 Köln<br />

Informationsschreiben März <strong>2009</strong><br />

<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL<br />

unabhängige Vermittlung von Versicherungen<br />

● Versicherungsmakler ●<br />

Liburer Str. 14<br />

51147 Köln<br />

Tel.: 022<strong>03</strong>-962567<br />

Fax: 022<strong>03</strong>-962568<br />

E-Mail: hlangel@t-online.de<br />

Internet: www.langel-assekuranz.de<br />

Konto 3402529015<br />

Raiba Frechen-Hürth eG<br />

Bankleitzahl 370 623 65<br />

Steuernr. 216/5114/<strong>03</strong>71 (FA Köln-Porz)<br />

Registriernr. D-5BHZ-PGYTT-52 (IHK Köln)<br />

Aufgrund der neuen EU-Vermittlerrichtlinie und der damit verbundenen Maklerhaftung<br />

werden wir Ihnen zukünftig in unregelmäßigen Abständen unserer Meinung nach wichtige<br />

Informationen aus dem Versicherungswesen zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns,<br />

wenn Sie Fragen haben oder Angebote wünschen.<br />

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?<br />

Wünschen Sie Informationen auch zu anderen Themen?<br />

Sagen Sie uns Bescheid!<br />

Unsere heutigen Themen:<br />

1. Berufsunfähigkeit-Versicherung 9. Private Krankenversicherung neu<br />

2. Pflegerenten-Versicherung 10. Krankentagegeld für Selbständige neu<br />

3. Ergänzungsversicherung 11. Krankentagegeld für Angestellte neu<br />

4. Sterbegeld-Versicherung 12. Abgeltungssteuer neu<br />

5. Betriebliche Altersversorgung (bAV) neu 13. Ausreichende Versicherungssummen neu<br />

6. Riester-Rente 14. Überschüsse in der Lebensvers. neu<br />

7. Rürup-/Basis-Rente 15. Minijob-Rente neu<br />

8. Elementarschaden-Versicherung 16. Kfz-Versicherung (Glasbruch) neu<br />

Seit 1982 unabhängige Vermittlung von preiswerten und leistungsstarken Versicherungen aller Art


Seite 2 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />

1. Berufsunfähigkeits-Versicherung<br />

Seit dem 1.1.2001 ersetzt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente<br />

die bisherige Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeitsrente. Für Erwerbsgeminderte<br />

gibt es:<br />

• die volle Erwerbsminderungsrente, wenn der<br />

Versicherte nur noch weniger als 3 Stunden<br />

täglich erwerbstätig sein kann<br />

• die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn der<br />

Versicherte noch zwischen 3 und unter 6<br />

Stunden täglich erwerbstätig sein kann (Versicherte,<br />

die hierunter fallen und gleichzeitig<br />

arbeitslos sind, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente<br />

(= "Arbeitsmarktrente")<br />

• keine Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte<br />

mit einem Restleistungsvermögen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 6<br />

Stunden und mehr<br />

Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung<br />

ist allein das Leistungsvermögen in jeder nur<br />

denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Die Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter<br />

dem Gesichtspunkt der Ausbildung und des Status<br />

der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist ohne<br />

Bedeutung (totale Verweisung)! Ein qualifizierter<br />

Spezialist muß dann also auch einfache Arbeiten<br />

ausführen. Nur Versicherte, die vor dem 1.1.1961<br />

geboren sind, erhalten aus Vertrauensschutzgründen<br />

eine halbe Erwerbsminderungsrente<br />

auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder<br />

einem vergleichbaren Beruf nicht mehr 6 Stunden<br />

täglich arbeiten können.<br />

Erwerbsminderungsrenten werden erst mit Beginn<br />

des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung<br />

gezahlt. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente<br />

wird künftig nur noch auf<br />

Zeit (max. 3 Jahre) gewährt. Eine Verlängerung<br />

ist bei entsprechendem Nachweis möglich. Erst<br />

nach 9 Jahren gilt die Erwerbsminderung als unbefristet.<br />

Anspruchsvoraussetzungen: Der Arbeitnehmer<br />

muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt<br />

haben, davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge<br />

in den letzten 5 Jahren.<br />

Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Einbuße<br />

mit rund 25% gegenüber der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente<br />

höher, weil die teilweise Erwerbsminderungsrente<br />

nur 50% statt 66,6 % der vollen<br />

Erwerbsminderungsrente ausmacht.<br />

....eine private Vorsorge ist daher dringend anzuraten,<br />

entweder in Form einer<br />

• selbständigen Risikoberufsunfähigkeits-Versicherung<br />

• in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung<br />

zur zusätzlichen Absicherung des Todesfallrisikos<br />

(Absicherung der Familie)<br />

• in Verbindung mit einer Kapitallebens- oder<br />

privaten Renten-Versicherung zur zusätzlichen<br />

Absicherung im Alter (auch hier reicht<br />

die gesetzliche Rentenversicherung alleine<br />

nicht aus)<br />

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit in Verbindung<br />

mit einer Kapitallebensversicherung kann<br />

sogar zum "Geld-zurück-Effekt" führen, die Beiträge<br />

zur Berufsunfähigkeits-Versicherung werden<br />

nach Ablauf der Versicherung zurück gezahlt!<br />

Auch kann der Abschluss einer privaten Unfall-<br />

Versicherung oder einer Erwerbsunfähigkeits-<br />

Versicherung als Ausschnittsdeckung eine preiswerte<br />

Alternative darstellen.<br />

2. Pflegerenten-Versicherung<br />

In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der<br />

Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis zum<br />

Jahr 2050 wird er sich sogar verdreifachen.<br />

Durchschnittlich jeder 17. Bundesbürger wird<br />

dann pflegebedürftig sein.<br />

Häufig wird vergessen, dass nicht nur ältere Menschen<br />

dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt<br />

sind, sondern auch Jüngere können durch<br />

einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit<br />

pflegebedürftig werden.<br />

Jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden.<br />

Der Pflegefall ist mit nicht unerheblichen finanziellen<br />

Belastungen verbunden:<br />

o Betreuung zu Hause, zeitweise oder rund um<br />

die Uhr<br />

o Kosten für das Pflegeheim<br />

o Sachleistungen<br />

Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet<br />

auch nach der Reform zum 1.7.2008 lediglich eine<br />

Grundabsicherung, die bei weitem nicht ausreicht:<br />

Leistungen der gesetzlichen<br />

Pflegepflicht-Versicherung,<br />

ab 2012 für Härtefälle, max. 1.918 € monatlich<br />

durchschnittliche<br />

Pflegekostensatz in<br />

einem Pflegeheim 3.500 € monatlich<br />

-----------<br />

Differenz mindestens 1.582 € monatlich<br />

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Seite 3 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />

Die Folgen sind, dass das lang angesparte eigene<br />

Vermögen oder das der engsten Familienmitglieder<br />

(1. Verwandtschaftsgrad) durch die Finanzierung<br />

der hohen Pflegekosten schnell verloren<br />

geht. Der Weg zum Sozialamt ist vorprogrammiert!<br />

Gegen diese Folgen können Sie sich durch eine<br />

private Pflegerenten-Versicherung absichern. Im<br />

Pflegefall entscheiden Sie selbst über Ihre Wohnung<br />

- unabhängig von finanziellen Beschränkungen.<br />

Ihre gewohnte Lebensqualität bewahren Sie<br />

so auch im Pflegefall durch:<br />

• eine lebenslange Pflegerente bei Pflegebedürftigkeit,<br />

möglich bereits ab Pflegestufe 1<br />

• ggf. Sofortleistung von 6 Pflegerenten (z. B.<br />

für Umzugs- oder Umbaukosten)<br />

• ggf. Beitragsbefreiung im Versicherungsfall<br />

• keine Karenzzeit<br />

• lebenslanger Versicherungsschutz<br />

• garantierte Beiträge<br />

Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte (Haus<br />

oder eigene Wohnung) bleiben Ihnen erhalten!<br />

Bitte fordern Sie von uns ein konkretes Angebot<br />

an; Sie werden überrascht sein, wie günstig der<br />

Versicherungsschutz sein kann.<br />

3. Ergänzungsversicherung<br />

(zur gesetzlichen Krankenversicherung)<br />

Seit 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte<br />

deutlich mehr Zuzahlungen leisten:<br />

• keine Erstattung mehr für Brillen<br />

• in der Regel keine Erstattung für verschreibungsfreie<br />

Medikamente<br />

• erhöhte Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalt,<br />

Massagen, Krankengymnastik etc.<br />

• Praxisgebühren<br />

• höhere Zuzahlungen für Zahnersatz<br />

Wir können Ihnen günstige Angebote unterbreiten,<br />

die die Lücken ganz oder teilweise auffangen;<br />

sprechen Sie uns an.<br />

4. Sterbegeld-Versicherung<br />

Sterbegeld wird seit dem 1.1.2004 von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen nicht mehr gezahlt und<br />

ist in den Tarifen der privaten Krankenversicherer<br />

in der Regel auch nicht enthalten.<br />

Eine würdevolle Bestattung kostet heute zwischen<br />

5.000 € und 10.000 €, der Beitrag für eine entsprechende<br />

Absicherung beginnt je nach Eintritts-<br />

alter, Geschlecht und Versicherungssumme bei<br />

rund 15 € im Monat. Eine Gesundheitsprüfung<br />

entfällt!<br />

5. Betriebliche Altersversorgung (bAV)<br />

Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (<strong>2009</strong>:<br />

64.800 €) können Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung<br />

in eine bAV einfließen lassen. Diese<br />

Beitragsanteile sind steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

Zusätzlich können weitere 1.800 €<br />

steuerfrei, diese jedoch sozialversicherungspflichtig,<br />

investiert werden. Vorzugsweise erfolgt die<br />

bAV-Anlage in Form einer Direktversicherung.<br />

Der Arbeitgeber muss dem Abschluss zustimmen,<br />

in vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber sogar einen<br />

Zuschuss zur bAV.<br />

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der<br />

Arbeitnehmer ist jedoch unwiderruflich bezugsberechtigt,<br />

im Todesfall gehen die versicherten Leistungen<br />

an die Hinterbliebenen.<br />

Der Nettoaufwand beträgt aufgrund der eingesparten<br />

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />

oft nur 50-60% des umgewandelten Bruttobeitrages!<br />

Fordern Sie konkrete Angebote an.<br />

6. "Riester"-Rente<br />

Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

die aufgrund ihrer Struktur nicht mehr in der Lage<br />

ist, eine ausreichende Altersvorsorge zu gewährleisten,<br />

wird zum ersten Mal in Deutschland ein<br />

Altersvorsorgesystem aufgebaut, das sich aus<br />

angespartem Eigenkapital speist statt aus Beiträgen<br />

der berufstätigen Generation. Grund ist die<br />

Überalterung der Gesellschaft: immer weniger<br />

Erwerbstätige müssen mit ihren Beiträgen die<br />

Renten von immer mehr Rentnern bezahlen. Bliebe<br />

das bisherige Umlageverfahren die einzige<br />

Finanzierungsgrundlage, müssten die Beiträge<br />

stärker steigen oder die Renten niedriger ausfallen.<br />

Der Staat fördert das private Vorsorgesparen für<br />

jeden Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

sowie für Beamte und Angestellte<br />

im öffentlichen Dienst. Nicht pflichtversicherte<br />

Selbständige können also die Förderung nicht in<br />

Anspruch nehmen (siehe aber nächsten Abschnitt<br />

"Rürup"-/Basis-Rente). Für die Förderung in Frage<br />

kommen beispielsweise private Rentenversicherungen.<br />

Strenge Vorschriften für die Anbieter sollen sicherstellen,<br />

dass das Kapital nicht vor dem 60.<br />

Lebensjahr ausgezahlt wird und eine lebenslange,<br />

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Seite 4 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />

gleichbleibende Rente gezahlt wird (Zertifizierung).<br />

Die Förderrente setzt sich aus einem Eigenbetrag,<br />

einer staatlichen Grundzulage und ggf. einer Kinderzulage<br />

zusammen:<br />

Grundzulage<br />

- für Alleinstehende 154 €<br />

- für Verheiratete 308 €<br />

Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig<br />

zusätzlich 200 €.<br />

Kinderzulage je Kind:<br />

185 €, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €<br />

Der Sparbeitrag inkl. Zulagen beträgt 4% des<br />

Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 €.<br />

Die zertifizierten Anbieter müssen die Summe der<br />

eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche<br />

Zulagen) zum Rentenbeginn garantieren.<br />

Die "Riester"-Rente ist Hartz-IV sicher.<br />

Die Beiträge zur Riesterrenten-Versicherung gelten<br />

als Sonderausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.<br />

Die hierbei ggf. anfallende<br />

Steuerersparnis kann zusammen mit den staatlichen<br />

Zulagen selbst für kinderlose Alleinstehende<br />

eine Gesamtförderquote von mehr als 30% ergeben!<br />

Die Renten aus der Riesterrenten-Versicherung<br />

müssen im Rentenbezug in voller Höhe versteuert<br />

werden.<br />

Im Alter kann das Vertragsguthaben zu maximal<br />

30% kapitalisiert werden, hierauf sind jedoch<br />

Steuern zu zahlen.<br />

Bei Tod des Anspruchstellers kann der Riesterrentenvertrag<br />

auf den Ehegatten ohne Verlust der<br />

gewährten Zulagen und der Steuerersparnis übertragen<br />

werden.<br />

Lassen Sie sich von uns individuell beraten!<br />

7. "Rürup"-/Basis-Rente<br />

Den Ruhestand sorglos genießen.<br />

Die Basis dafür ist eine lebenslange Rente, die<br />

die Grundbedürfnisse des Menschen abdeckt.<br />

Bisher wurde diese Basis von der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung gewährleistet. Doch durch<br />

die Rentenreformen der letzten Jahre wird diese<br />

allein nicht mehr ausreichen.<br />

Damit möglichst alle Bürger ihre Versorgungslücke<br />

schließen können, hat der Staat mit interessanten<br />

Steuervorteilen einer neuen, privaten Basis-Rente<br />

den Weg geebnet. Diese Basis-Rente,<br />

auch bekannt als Rürup-Rente, steht allen Kunden<br />

offen - auch jenen, die nicht gesetzlich rentenversichert<br />

sind, zum Beispiel Selbständige.<br />

Gemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll die<br />

Basis-Rente die Grundlage für das finanzielle<br />

Auskommen im Alter bilden. Die Basis-Rente<br />

verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene<br />

Sicherheit mit Sparflexibilität.<br />

So können Sie sich auf eine lebenslange Rente<br />

verlassen und dennoch Ihre individuellen Interessen<br />

realisieren, es ist zum Beispiel auch der Einschluss<br />

einer Berufsunfähigkeits-Versicherung<br />

möglich.<br />

Die wichtigsten Vorteile der Basis-Rente:<br />

• Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig,<br />

ab 2005 bis zu 60%, dann kontinuierlich<br />

jährlich 2% steigend (ab <strong>2009</strong> zu 68%; interessant<br />

als Steuersparmodell für Selbstständige<br />

und Besserverdiener); im "Gegenzug"<br />

werden die Renten im Alter je nach<br />

Rentenbeginn stufenweise versteuert<br />

• Sonderzahlungen und Beitragsänderungen<br />

sind jederzeit möglich. Die Basis-Rente<br />

passt sich so allen Lebenslagen an (interessant<br />

für Selbständige)<br />

• Eine Basis-Rente ist vor Rentenbeginn<br />

unpfändbar. Sie wird auch beim Arbeitslosengeld<br />

II (Hartz IV) oder im Insolvenzfall<br />

nicht angerechnet.<br />

• In der Regel wird schon heute eine feststehende<br />

Rentenmindesthöhe garantiert<br />

• Bei Tod wird eine Hinterbliebenen-Leistung<br />

an den Ehegatten oder bei Ledigen an kindergeldberechtigte<br />

Kinder als Rente gezahlt<br />

(durch Verbindung mit einer beitragsorientierten<br />

Risikolebensversicherung kann das<br />

Vertragsguthaben auch bei Alleinstehenden<br />

oder Geschiedenen vererbt werden)<br />

• Die Sparbeiträge können i.d.R wahlweise<br />

klassisch oder auch fondsgebunden angelegt<br />

werden.<br />

Lassen Sie sich von uns individuell beraten!<br />

<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln


Seite 5 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />

8. Elementarschaden-Versicherung<br />

Die Flutkatastrophen in Bayern und im Osten<br />

Deutschlands haben leider gezeigt, dass die Absicherung<br />

von Elementarschäden enorm wichtig<br />

ist.<br />

Elementarschäden können sein:<br />

• Erdbeben<br />

• Erdrutsch<br />

• Erdsenkung<br />

• Überschwemmung (auch durch Starkregen)<br />

• Lawinen<br />

• Schneedruck.<br />

• Vulkanausbruch<br />

Die Versicherer bieten die Elementardeckung in<br />

der Regel mit einer überschaubaren Selbstbeteiligung<br />

an.<br />

Ein Einschluss ist möglich in der Gebäude-, in der<br />

Hausrat- und in der Geschäftsinhalts-<br />

Versicherung.<br />

In Anbetracht der möglichen Schäden halten sich<br />

die erforderlichen Prämien in Grenzen. Bitte fordern<br />

Sie ein unverbindliches Angebot an.<br />

9. Private Krankenversicherung<br />

Personen, die selbständig tätig sind und Angestellte<br />

über der Versicherungspflichtgrenze (in<br />

<strong>2009</strong>: 48.600 €) können sich privat versichern<br />

(Angestellte müssen mindestens 3 Jahre hintereinander<br />

freiwillig versichert sein).<br />

In Anbetracht der Tatsache, dass der Beitragssatz<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung zum<br />

1.1.<strong>2009</strong> einheitlich auf 15,5% gestiegen ist (ab<br />

1.7.<strong>2009</strong>: vorrausichtlich 14,9%) und auch in Zukunft<br />

weiter mit Leistungsreduzierung und Beitragserhöhungen<br />

zu rechnen ist, ist es sicher heute<br />

kein Privileg mehr, gesetzlich versichert zu<br />

sein.<br />

Die private Krankenversicherung hat eine klare<br />

Kostenstruktur, einmal vereinbarte Leistungen<br />

können nicht einseitig geändert werden (nur mit<br />

der Zustimmung des Versicherten). In vielen Fällen<br />

ist eine private Krankenversicherung trotz<br />

besserer Leistungen günstiger als die gesetzliche<br />

Krankenversicherung.<br />

Die Angst, im Alter zu hohe Beiträge zahlen zu<br />

müssen, ist unbegründet; die privaten Krankenversicherer<br />

und der Gesetzgeber haben Maßnahmen<br />

ergriffen, dass die Beiträge auch im Alter<br />

bezahlbar bleiben. Und gerade im Alter wird sich<br />

die private Krankenversicherung bemerkbar machen:<br />

• auch beim Hausarzt Behandlung als Privatpatient<br />

(kürzere Wartezeiten)<br />

• bessere Medikamente, da der Arzt selber<br />

nicht durch die gesetzliche Krankenkasse reguliert<br />

wird<br />

• freie Wahl des Arztes<br />

10. Krankentagegeld für Selbständige<br />

Gem. § 44 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches haben<br />

Selbständige ab dem 1.1.<strong>2009</strong> grundsätzlichen<br />

keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei ihrer<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Für Sie gilt<br />

dann der ermäßigte Beitragssatz. Diese Neuregelung<br />

kann für den betroffenen Personenkreis im<br />

Krankheitsfall erhebliche finanzielle Einbußen<br />

bedeuten. Um dies zu verhindern, haben die betroffenen<br />

Personen folgende Möglichkeiten:<br />

• Abschluss einer Krankentagegeldversicherung<br />

bei einer privaten Krankenversicherung<br />

oder alternativ<br />

• Abschluss eines Wahltarifes mit Krankengeld<br />

bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

birgt allerdings Nachteile:<br />

• Bindungsfrist von mindestens 3 Jahren und<br />

• selbst bei Beitragserhöhungen kein Sonderkündigungsrecht<br />

Rufen Sie uns an, wir haben Alternativen für Sie!<br />

11. Krankentagegeld für Angestellte mit<br />

Lohnfortzahlung<br />

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall in der<br />

Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung durch ihren<br />

Arbeitgeber.<br />

Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung<br />

ein Krankentagegeld, welches aber in der<br />

Regel nur 90% des Nettoeinkommens beträgt.<br />

Davon werden dann noch die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge<br />

für die Renten-, Arbeitslosen-<br />

und Pflegeversicherung abgezogen, so dass die<br />

Gesamtabzüge über 20% betragen. Bei einem<br />

Nettoeinkommen von 2.500 € beträgt die Lücke<br />

im Krankheitsfall über 500 € monatlich!<br />

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Seite 6 zum Schreiben vom 18.<strong>03</strong>.09<br />

Wir können Ihnen Ihre Krankentagegeldlücke<br />

genau berechnen und Ihnen günstige Angebote<br />

unterbreiten.<br />

12. Abgeltungssteuer<br />

Ab 1.1.<strong>2009</strong> sind auf alle Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer<br />

zu zahlen (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. 9% Kirchensteuer). Dazu zählen<br />

u.a. Zinsen auf Sparbücher, Aktiengewinne,<br />

Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus<br />

Zertifikaten sowie Veräußerungsgewinne aus<br />

Wertpapieren, unabhängig deren Haltedauer. Bei<br />

einer Fonddirektanlage führt jeder Strukturwechsel<br />

bereits zur Steuerpflicht.<br />

Ein Vergleich mit einer fondgebundenen Kapitallebensversicherung<br />

zeigt, dass die Lebensversicherung<br />

oftmals günstiger ist, da bei einer Laufzeit<br />

von 12 Jahren und einem Schlussalter von<br />

mindestens 60 Jahren nur 50% der Überschüsse<br />

mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden<br />

müssen:<br />

Direktfond Lebens-<br />

Vers.<br />

Gewinn 50.000 € 50.000 €<br />

davon steuerpflichtig 50.000 € 25.000 €<br />

Steuersatz 25% z.B. 30%<br />

Steuern 12.500 € 7.500 €<br />

Vorteil Lebensvers. 5.000 €<br />

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich bitte mit uns<br />

in Verbindung!<br />

13. Ausreichende Versicherungssummen<br />

Ist die Versicherungssumme zu Ihrer Hausrat-<br />

resp. Wohngebäude-Versicherung richtig bemessen?<br />

In der Hausrat-Versicherung ist der Wiederbeschaffungspreis<br />

(Neuwert) von Sachen gleicher<br />

Art und Güte zu versichern (nicht Zeitwert!).<br />

In der Wohngebäude-Versicherung ist der Wiederaufbauwert<br />

abzudecken, ohne Grundstück,<br />

aber inkl. Baunebenkosten, wie Architekten- und<br />

Statikerhonorare und Mehrwertsteuer. Die sogenannte<br />

"Muskelhypothek" (=Eigenleistungen) ist<br />

nicht zu berücksichtigen.<br />

Sind alle wichtigen Erweiterungen wie Hotel- und<br />

Lagerkosten, Ableitungsrohre, Fahrraddiebstahl,<br />

Glasbruch, Aufräumungs- und Abbruchkosten,<br />

Vandalismus, wie Grafitti, Überspannungsschäden<br />

etc. enthalten?<br />

Wählen Sie möglichst immer die beste Deckung,<br />

die der Versicherer anbietet; die Ersparnis bei<br />

einem abgespeckten Versicherungsschutz ist<br />

meistens nur gering und wichtige Einschlüsse<br />

sind im Schadensfall nicht versichert!<br />

14. Überschüsse in der Lebensversicherung<br />

Vor einigen Jahren haben Sie vielleicht eine Lebens-<br />

oder Renten-Versicherung abgeschlossen.<br />

Die garantierte Versicherungssumme resp. die<br />

garantierte Rente erhöht sich noch um nicht garantierte<br />

Überschüsse. Teilweise lagen die prognostisierten<br />

Überschüsse bei über 6%, dieser<br />

Prozentsatz wird jedoch in den letzten Jahren<br />

nicht mehr erzielt (aktuell 4,5 - 4,8%).<br />

Bitte prüfen Sie anhand der Ihnen alljährlich durch<br />

die Versicherer zur Verfügung gestellten Wertermittlungen,<br />

ob die voraussichtliche Gesamtauszahlung,<br />

also garantierte Summen plus reduzierte<br />

Überschüsse, noch eine ausreichende Altersvorsorge<br />

ermöglicht oder ob ggf. eine Nachversicherung<br />

erforderlich ist.<br />

Rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.<br />

15. Minijob-Rente<br />

Auch Minijobber können eine betriebliche Altersversorgung<br />

aufbauen, und zwar ohne dass sich<br />

der sozialversicherungs- und steuerfreie Status<br />

ändert! Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber<br />

mehr Arbeitszeit, die Mehrarbeitsstunden<br />

werden aber nicht ausgezahlt, der Lohnmehrwert<br />

wird stattdessen in eine Altersversorgung<br />

eingezahlt. Auf den Minijobrentenbeitrag<br />

sind keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Bei<br />

einer 45-jährigen Frau und einem monatlichen<br />

Beitrag zur Minijobrente von 100 € (+ 10 Arbeitsstunden<br />

monatlich) errechnet sich eine monatliche<br />

Altersrentenanwartschaft von rund 150 €.<br />

Weitere Informationen? Gerne, rufen Sie uns an!<br />

16. Kfz-Versicherung (Glasschaden)<br />

Scheibe kaputt?<br />

Melden Sie den Schaden über uns; wir setzen uns<br />

mit der renommierten Firma CARGLASS in Verbindung.<br />

In vielen Fällen kann die Scheibe repariert<br />

werden (sofern eine Teilkasko-Versicherung<br />

besteht sogar kostenfrei, eine evtl. vereinbarte<br />

Selbstbeteiligung entfällt dann!).<br />

<strong>Assekuranzbüro</strong> <strong>Helmut</strong> LANGEL Liburer Str. 14 51147 Köln

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