Das Ilios als PDF - Casa Bottegrino
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Verhinderungspflege <strong>als</strong> Finanzierungshilfe für Freizeitmaßnahmen: Zuschüsse über die Pflegeversicherung<br />
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert,<br />
übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen und höchstens<br />
1.550 € je Kalenderjahr. Eine Verhinderung liegt auch dann vor, wenn die Pflegeperson zwar zu Hause ist, sich aber<br />
dadurch von der Pflege erholen kann, dass die pflegebedürftige Person an einer Ferienmaßnahme teilnimmt. Es<br />
spielt <strong>als</strong>o keine Rolle, ob die Pflegeperson zu Hause oder an einem anderen Ort Urlaub macht.<br />
Eine Rechnung zur Vorlage bei der Pflegekasse erhalten Sie umgehend nach Beendigung der Reise.<br />
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege während Ferienmaßnahmen sind:<br />
-25-<br />
Informationen<br />
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen 6 Monate vor der ersten Inanspruchnahme in der<br />
häuslichen Umgebung gepflegt haben.<br />
Eine Pflegestufe muss anerkannt sein.<br />
Die Pflegeperson ist tatsächlich an der häuslichen Pflege gehindert.<br />
Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss die Pflegeperson einen schriftlichen Antrag bei der<br />
zuständigen Krankenkasse eingereicht haben.<br />
Achtung!<br />
Verhinderungspflege wird auch gezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige in der Verhinderungszeit im<br />
europäischen Ausland aufhält.<br />
Die Begründung der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege muss die Verhinderung der<br />
Pflegeperson sein, nicht die Urlaubsreise des Pflegebedürftigen.<br />
Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann nur für den Bereich der pflegebedingten<br />
Aufwendungen (Grundpflege und häusliche Versorgung), nicht aber für den Bereich der<br />
Eingliederungshilfe (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) erfolgen. Die pflegebedingten Aufwendungen<br />
betragen 60 bis 65% des Reisepreises.<br />
Für die Tage, an denen Sie Leistungen der Verhinderungspflege erhalten, wird Ihnen anteilig Pflegegeld<br />
ausgezahlt.<br />
Die einzelnen Möglichkeiten zur Finanzierungshilfe über die Pflegeversicherung sprechen Sie bitte mit uns<br />
persönlich ab. Wir beraten Sie gerne!<br />
Es gibt auch die Möglichkeit, Freizeiten der Lebenshilfe über die Kurzzeitpflege abzurechnen. Dies gilt<br />
allerdings nur für minderjährige TeilnehmerInnen und nur unter bestimmten anderen Voraussetzungen.<br />
Bitte sprechen Sie uns an!<br />
Werden Sie Mitglied!<br />
Als Mitglied nutzen auch Sie im nächsten Jahr den<br />
bevorzugten Anmeldezeitraum vor allen anderen!<br />
Informationen unter:<br />
Lebenshilfe Waltrop e.V.<br />
Kukelke 1 / 45731 Waltrop<br />
Tel.: 02309/95880 Fax: 02309/958829<br />
E-m@il : info@lebenshilfe-waltrop.de<br />
www.lebenshilfe-waltrop.de