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Das Ilios als PDF - Casa Bottegrino

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Verhinderungspflege <strong>als</strong> Finanzierungshilfe für Freizeitmaßnahmen: Zuschüsse über die Pflegeversicherung<br />

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert,<br />

übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen und höchstens<br />

1.550 € je Kalenderjahr. Eine Verhinderung liegt auch dann vor, wenn die Pflegeperson zwar zu Hause ist, sich aber<br />

dadurch von der Pflege erholen kann, dass die pflegebedürftige Person an einer Ferienmaßnahme teilnimmt. Es<br />

spielt <strong>als</strong>o keine Rolle, ob die Pflegeperson zu Hause oder an einem anderen Ort Urlaub macht.<br />

Eine Rechnung zur Vorlage bei der Pflegekasse erhalten Sie umgehend nach Beendigung der Reise.<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege während Ferienmaßnahmen sind:<br />

-25-<br />

Informationen<br />

Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen 6 Monate vor der ersten Inanspruchnahme in der<br />

häuslichen Umgebung gepflegt haben.<br />

Eine Pflegestufe muss anerkannt sein.<br />

Die Pflegeperson ist tatsächlich an der häuslichen Pflege gehindert.<br />

Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss die Pflegeperson einen schriftlichen Antrag bei der<br />

zuständigen Krankenkasse eingereicht haben.<br />

Achtung!<br />

Verhinderungspflege wird auch gezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige in der Verhinderungszeit im<br />

europäischen Ausland aufhält.<br />

Die Begründung der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege muss die Verhinderung der<br />

Pflegeperson sein, nicht die Urlaubsreise des Pflegebedürftigen.<br />

Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann nur für den Bereich der pflegebedingten<br />

Aufwendungen (Grundpflege und häusliche Versorgung), nicht aber für den Bereich der<br />

Eingliederungshilfe (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) erfolgen. Die pflegebedingten Aufwendungen<br />

betragen 60 bis 65% des Reisepreises.<br />

Für die Tage, an denen Sie Leistungen der Verhinderungspflege erhalten, wird Ihnen anteilig Pflegegeld<br />

ausgezahlt.<br />

Die einzelnen Möglichkeiten zur Finanzierungshilfe über die Pflegeversicherung sprechen Sie bitte mit uns<br />

persönlich ab. Wir beraten Sie gerne!<br />

Es gibt auch die Möglichkeit, Freizeiten der Lebenshilfe über die Kurzzeitpflege abzurechnen. Dies gilt<br />

allerdings nur für minderjährige TeilnehmerInnen und nur unter bestimmten anderen Voraussetzungen.<br />

Bitte sprechen Sie uns an!<br />

Werden Sie Mitglied!<br />

Als Mitglied nutzen auch Sie im nächsten Jahr den<br />

bevorzugten Anmeldezeitraum vor allen anderen!<br />

Informationen unter:<br />

Lebenshilfe Waltrop e.V.<br />

Kukelke 1 / 45731 Waltrop<br />

Tel.: 02309/95880 Fax: 02309/958829<br />

E-m@il : info@lebenshilfe-waltrop.de<br />

www.lebenshilfe-waltrop.de

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