Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
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Durch Beschluss der Lehrerkonferenz am 15.09.2009 wurde festgelegt:<br />
1) Deutsch: In der 6. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe ersetzt durch den zentralen<br />
fachlichen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen fachlichen Leistungstest;<br />
in der 8. und 9. Jahrgangsstufe Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Debatte.<br />
2) Englisch: Die zweite Schulaufgabe wird durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt.<br />
3) Französisch: Eine Schulaufgabe wird durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt.<br />
Die aktuelle Gymnasiale Schulordnung ist vom Umfang her kürzer und räumt der einzelnen Schule<br />
einen größeren Entscheidungsspielraum ein. Ich stelle die wichtigsten (mit den Gremien der<br />
Schulgemeinschaft besprochenen) Entscheidungen für dieses Schuljahr vor:<br />
Die Grundsätze für die Leistungsnachweise bleiben so, wie in der gymnasialen Schulordnung<br />
festgelegt. Z. B. kann auch an Tagen, an denen ein großer Leistungsnachweis stattfindet, ein<br />
kleiner Leistungsnachweis (auch schriftlich!) gefordert werden.<br />
Bei der Erteilung <strong>von</strong> Hausaufgaben wird die Belastung der Schüler/innen durch den<br />
Nachmittagsunterricht berücksichtigt:<br />
in der Unterstufe bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben,<br />
in der Mittelstufe bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht (vom Lehrer begründbare) schriftliche<br />
Hausaufgaben möglich.<br />
(Die Koordination ist Aufgabe des Klassenleiters.)<br />
In der Woche vor den Weihnachtsferien sollen in den Jgst. 5-10 keine schriftlichen<br />
Leistungsnachweise stattfinden.<br />
Stegreifaufgaben (auch in der Oberstufe möglich) können sich auf zwei vorangehende Stunden<br />
beziehen; die Kurzarbeiten auf max. zehn.<br />
Es bleibt beim Zwischenzeugnis.<br />
Intensivierungsstunden<br />
Um den Nachmittagsunterricht zu reduzieren, hat das Kultusministerium eine Regelung hinsichtlich<br />
der Intensivierungsstunden getroffen, die zwischen verbindlichen und sog. freiwilligen<br />
Intensivierungsstunden, die entsprechend der Lehrerversorgung eingerichtet werden können,<br />
unterscheidet.<br />
Intensivierungsstunden sind für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf<br />
verpflichtend. Deshalb werden die Fachlehrer der 5. bis 10. Jgst. in den ersten Schulwochen<br />
feststellen, bei welchen Schülerinnen und Schülern ein besonderer Förderbedarf vorliegt, und diese<br />
Schüler dann den Intensivierungen/dem Förderunterricht zuteilen.<br />
Im Rahmen der 265 <strong>von</strong> der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Wochenstunden sind <strong>von</strong><br />
Schülerinnen und Schülern mind. 5 Stunden der verbleibenden freiwilligen Intensivierungsstunden<br />
während ihrer achtjährigen Schulzeit individuell zu belegen.<br />
Termine im 1. und 2. Schulhalbjahr<br />
Unterrichtsfreie Tage: 02.11.09-07.11.09, 18.11.09, 24.12.09-05.01.10,<br />
15.02.10-20.02.10, 29.03.10-10.04.10, 25.05.10-05.06.10, 02.08.10-<br />
13.09.10<br />
Der 1. Wandertag hat am Donnerstag, den 24.09.09 stattgefunden.