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Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

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Durch Beschluss der Lehrerkonferenz am 15.09.2009 wurde festgelegt:<br />

1) Deutsch: In der 6. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe ersetzt durch den zentralen<br />

fachlichen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen fachlichen Leistungstest;<br />

in der 8. und 9. Jahrgangsstufe Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Debatte.<br />

2) Englisch: Die zweite Schulaufgabe wird durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt.<br />

3) Französisch: Eine Schulaufgabe wird durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt.<br />

Die aktuelle Gymnasiale Schulordnung ist vom Umfang her kürzer und räumt der einzelnen Schule<br />

einen größeren Entscheidungsspielraum ein. Ich stelle die wichtigsten (mit den Gremien der<br />

Schulgemeinschaft besprochenen) Entscheidungen für dieses Schuljahr vor:<br />

Die Grundsätze für die Leistungsnachweise bleiben so, wie in der gymnasialen Schulordnung<br />

festgelegt. Z. B. kann auch an Tagen, an denen ein großer Leistungsnachweis stattfindet, ein<br />

kleiner Leistungsnachweis (auch schriftlich!) gefordert werden.<br />

Bei der Erteilung <strong>von</strong> Hausaufgaben wird die Belastung der Schüler/innen durch den<br />

Nachmittagsunterricht berücksichtigt:<br />

in der Unterstufe bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben,<br />

in der Mittelstufe bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht (vom Lehrer begründbare) schriftliche<br />

Hausaufgaben möglich.<br />

(Die Koordination ist Aufgabe des Klassenleiters.)<br />

In der Woche vor den Weihnachtsferien sollen in den Jgst. 5-10 keine schriftlichen<br />

Leistungsnachweise stattfinden.<br />

Stegreifaufgaben (auch in der Oberstufe möglich) können sich auf zwei vorangehende Stunden<br />

beziehen; die Kurzarbeiten auf max. zehn.<br />

Es bleibt beim Zwischenzeugnis.<br />

Intensivierungsstunden<br />

Um den Nachmittagsunterricht zu reduzieren, hat das Kultusministerium eine Regelung hinsichtlich<br />

der Intensivierungsstunden getroffen, die zwischen verbindlichen und sog. freiwilligen<br />

Intensivierungsstunden, die entsprechend der Lehrerversorgung eingerichtet werden können,<br />

unterscheidet.<br />

Intensivierungsstunden sind für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf<br />

verpflichtend. Deshalb werden die Fachlehrer der 5. bis 10. Jgst. in den ersten Schulwochen<br />

feststellen, bei welchen Schülerinnen und Schülern ein besonderer Förderbedarf vorliegt, und diese<br />

Schüler dann den Intensivierungen/dem Förderunterricht zuteilen.<br />

Im Rahmen der 265 <strong>von</strong> der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Wochenstunden sind <strong>von</strong><br />

Schülerinnen und Schülern mind. 5 Stunden der verbleibenden freiwilligen Intensivierungsstunden<br />

während ihrer achtjährigen Schulzeit individuell zu belegen.<br />

Termine im 1. und 2. Schulhalbjahr<br />

Unterrichtsfreie Tage: 02.11.09-07.11.09, 18.11.09, 24.12.09-05.01.10,<br />

15.02.10-20.02.10, 29.03.10-10.04.10, 25.05.10-05.06.10, 02.08.10-<br />

13.09.10<br />

Der 1. Wandertag hat am Donnerstag, den 24.09.09 stattgefunden.

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