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Ehrungen - Maintal-Sängerbund

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MSB Seite 3 / 1<br />

Kapitel 3<br />

<strong>Ehrungen</strong><br />

Tipps für die Praxis .................................................................. 3 / 2<br />

Ehrungsübersicht ..................................................................... 3 / 3<br />

<strong>Ehrungen</strong> durch den MSB ......................................................... 3 / 4<br />

<strong>Ehrungen</strong> durch den DSB ......................................................... 3 / 5<br />

<strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter ............................................................ 3 / 7<br />

<strong>Ehrungen</strong> für Chöre .................................................................. 3 / 9<br />

Karl-Friedrich-Leucht - Medaille ................................................ 3 / 10<br />

Karl Friedrich Leucht ................................................................ 3 / 11<br />

Träger der Karl-Friedrich-Leucht-Medaille .................................. 3 / 12<br />

Zelterplakette ........................................................................... 3 / 15<br />

Carl Friedrich Zelter .................................................................. 3 / 16<br />

Pro-Musica-Plakette .................................................................. 3 / 18<br />

Richtlinien zur Verleihung des Titels „Chordirektor ADC“ ........... 3 / 19


MSB Seite 3 / 2<br />

Tipps für die Praxis<br />

Zum Jahreswechsel oder spätestens beim Erstellen der Bestandsliste könnte der<br />

Schriftführer des Vereins alle zu ehrenden Personen gleich auf das Antragsformular<br />

übertragen. In der nächsten Vorstandssitzung wird der Ehrungstermin festgelegt und nun<br />

kann der Antrag an den Sängerkreis geschickt werden.<br />

Bei der stets steigenden Anzahl der zu bearbeitenden Ehrungsanträge ist eine längere<br />

Bearbeitungszeit unumgänglich. Deshalb müssen alle Anträge mindestens acht Wochen<br />

vor dem Ehrungstag über den Sängerkreis beim MSB eingereicht werden.<br />

Als Ehrungstermine eignen sich ganz besondere Ehrungsabende, die ein Chor für seine<br />

verdienten Mitglieder ausrichtet. Hier bietet sich Gelegenheit, dass eine Chorfamilie in<br />

würdiger, aber auch geselliger Runde Gemeinschaftsleben fördern kann.<br />

<strong>Ehrungen</strong> bei Weihnachtsfeiern oder beim Festakt anlässlich eines Chorjubiläums sind<br />

würdiger und sinnvoller als <strong>Ehrungen</strong> während eines Konzertes oder eines Liederabends.<br />

Während eines Konzertes führen die Reden und <strong>Ehrungen</strong> meist zu einem Abbruch der<br />

durch die Musik erstrebten Stimmung. Langatmige <strong>Ehrungen</strong> am Anfang von<br />

Liederabenden sind eine Zumutung für die Gastchöre, die dann erst verhältnis-mäßig<br />

spät zu ihren Auftritten kommen. <strong>Ehrungen</strong> am Ende eines Liederabends gehen meistens<br />

in der allgemeinen Unruhe unter und sind besonders für die Geehrten ein unwürdiges<br />

Anhängsel.<br />

Bei der Termingestaltung sollte man sich immer gleich klar werden, wer die <strong>Ehrungen</strong><br />

vornehmen soll, so dass man mit der betreffenden Person aus dem Sängerkreis oder<br />

vom MSB rechtzeitig Kontakt aufnehmen kann.<br />

Rechtzeitig ist auch die Presse von dem Vorhaben zu unterrichten, wenn man einen<br />

Bericht in der Tageszeitung wünscht.


MSB Seite 3 / 3<br />

Ehrungsübersicht<br />

Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen Aussteller<br />

10 Jugendliche DSB-Chorjugend<br />

15 Mitglieder im Vorstandsbereich MSB<br />

20 Jugendliche DSB-Chorjugend<br />

25 Sängerinnen und Sänger MSB<br />

40 Sängerinnen und Sänger MSB<br />

50 Sängerinnen und Sänger DSB<br />

60 Sängerinnen und Sänger DSB<br />

65 Sängerinnen und Sänger MSB<br />

70 Sängerinnen und Sänger DSB<br />

75 Sängerinnen und Sänger DSB<br />

Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter Aussteller<br />

10 Chorleitung im Kinder-/Jugendchor DSB-Chorjugend<br />

25 Chorleitung DSB<br />

40 Chorleitung DSB<br />

50 Chorleitung DSB<br />

Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Chöre Aussteller<br />

25 Kinder- und Jugendchöre DSB-Chorjugend<br />

75 Chöre DSB<br />

100 Chöre DSB<br />

125 Chöre DSB<br />

150 Chöre DSB<br />

Jahre Notengaben Antragstellung<br />

25 Chöre MSB<br />

50 Chöre MSB<br />

75 Chöre MSB<br />

100 Chöre MSB<br />

125 Chöre MSB und DSB<br />

150 Chöre MSB und DSB<br />

175 Chöre MSB und DSB


MSB Seite 3 / 4<br />

<strong>Ehrungen</strong> im <strong>Maintal</strong> – <strong>Sängerbund</strong><br />

Ergänzend zu den <strong>Ehrungen</strong> des Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es verleiht der <strong>Maintal</strong>-<br />

<strong>Sängerbund</strong> an seine längjahrig aktiven Mitglieder folgende <strong>Ehrungen</strong>:<br />

Einzelmitglieder<br />

a) Sängerinnen und Sänger erhalten für 25 Jahre aktives Singen eine Urkunde und eine<br />

silberne Brosche bzw. silberne Ehrennadel.<br />

b) Sängerinnen und Sänger erhalten für 40 Jahre aktives Singen eine Urkunde und eine<br />

goldene Brosche bzw. goldene Ehrennadel.<br />

c) Sängerinnen und Sänger erhalten für 65 Jahre aktives Singen eine Urkunde.<br />

d) Vereinsmitglieder, die mindestens eine 15-jährige Vorstandstätigkeit nachweisen,<br />

erhalten eine Urkunde und die Anstecknadel des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es.<br />

Chöre<br />

Chöre, die 25, 50, 75, 100, 125, 150 oder 175 Jahre ihres Bestehens nachweisen<br />

können, erhalten vom MSB auf Antrag eine Notengabe. Wert: pro Mitglied bis zu drei<br />

Mark. Die Notengaben sind formlos beim MSB zu beantragen.


MSB Seite 3 / 5<br />

<strong>Ehrungen</strong> im Deutschen <strong>Sängerbund</strong><br />

Allgemeines<br />

Der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> kennt und unterscheidet <strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen und<br />

Chöre.<br />

<strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen vergibt der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> an solche Mitglieder, die<br />

im Augenblick der Verleihung noch als aktive Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem<br />

Deutschen <strong>Sängerbund</strong> angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der<br />

erforderlichen Sing- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in<br />

geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Sänger oder Dirigent erreicht worden sind.<br />

Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese aktiven Jahre in einem dem Deutschen<br />

<strong>Sängerbund</strong> angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Es ist vielmehr ausreichend,<br />

wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese notwendigen Jahre in einem außerhalb des<br />

Schuldienstes wirkenden Chor (z. B. Kirchenchor, Chor eines anderen Verbandes,<br />

Jugendchor usw.) zugebracht worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu<br />

Ehrende im Augenblick der Auszeichnung aktiv einem Chor des Deutschen<br />

<strong>Sängerbund</strong>es angehört.<br />

Anträge für eine Ehrung durch den Deutschen <strong>Sängerbund</strong> sind mittels der vom<br />

Deutschen <strong>Sängerbund</strong> eingerichteten Antragsformulare durch den zuständigen<br />

Sängerkreis bzw. Bund beim Deutschen <strong>Sängerbund</strong> einzureichen.<br />

Die vom Deutschen <strong>Sängerbund</strong> verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden<br />

kostenlos versandt.<br />

Bei der Fülle der alljährlich zu bearbeitenden Ehrungsanträge ist mit einer<br />

Bearbeitungszeit von mindestens drei Wochen zu rechnen. Der Vereinsvorstand hat<br />

darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Geschäftsstellen des Sängerkreises<br />

bzw. -bundes zu berücksichtigen.<br />

Mitgliedsabzeichen / Mitgliedsnadeln<br />

Um die Zugehörigkeit zum Deutschen <strong>Sängerbund</strong> allgemein erkennbar zu machen, steht<br />

folgende Möglichkeit offen:<br />

Die DSB-Nadel bzw. -Brosche. Diese Abzeichen können durch die Geschäftsstellen der<br />

Einzelbünde bezogen werden. Da sie keine Ehrennadeln sind, werden sie gegen<br />

Bezahlung abgegeben.


MSB Seite 3 / 6<br />

<strong>Ehrungen</strong> für aktives Singen<br />

a) Für Kinder und Jugendliche mit einer Singtätigkeit von 10 und 20 Jahren verleiht die<br />

Chorjugend im Deutschen <strong>Sängerbund</strong> eine Urkunde.<br />

b) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 50 Jahren<br />

nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde und Ehren-<br />

Ausweis verliehen.<br />

c) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 60 Jahren<br />

nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde verliehen.<br />

d) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 70 Jahren<br />

nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde verliehen.<br />

e) Da es nicht selten ist, dass Einzelmitglieder eine Singtätigkeit von über 70 Jahren bzw.<br />

75 Jahren nachweisen können, hat sich der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> entschlossen, in<br />

solchen Fällen eine Ehrenurkunde zu überreichen. Eine Ehrennadel bzw. -brosche hierfür<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Ehrenausweis<br />

Der Ehrenausweis des DSB berechtigt, alle Konzerte der Mitgliedschöre kostenlos zu<br />

besuchen. Man sollte sich aber frühzeitig um eine Eintrittskarte bemühen. Der Ausweis ist<br />

nicht übertragbar und begründet auch keinen Rechtsanspruch.


MSB Seite 3 / 7<br />

<strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter<br />

Für Chorleiter/-innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 25 bis 40 Jahren<br />

nachweisen können, wird die Chorleiter-Ehrennadel/Ehrenbrosche in Silber bzw. Gold mit<br />

Urkunde verliehen.<br />

Für Chorleiter/-innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 50 Jahren nachweisen<br />

können, wird die Chorleiter-Ehrennadel/Ehrenbrosche in Gold mit Ehrenausweis<br />

verliehen.<br />

Chorleiter/innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 10 Jahren im Kinder- u./o.<br />

Jugendchor nachweisen können, ehrt die Chorjugend durch eine Urkunde.


MSB Seite 3 / 8<br />

Besondere <strong>Ehrungen</strong><br />

Besondere <strong>Ehrungen</strong> des DSB<br />

Für Personen, die sich um den Deutschen <strong>Sängerbund</strong> hervorragende Verdienste<br />

erworben haben, wird das ,,Goldene Ehrenzeichen des Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es"<br />

verliehen. Diese Ehrennadel ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit<br />

Leistungen, die über die Erfüllungen der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten<br />

hinausgehen, würdigen soll. Das Goldene Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in<br />

der Seltenheit.<br />

Besondere Personen-<strong>Ehrungen</strong> der Chorjugend im DSB:<br />

Wer sich für die Chorjugend verdient gemacht hat, erhält - auf Beschluss des Vorstandes<br />

- eine Dankesurkunde.<br />

Wer sich über lange Zeit für die Belange der Chorjugend eingesetzt hat, kann -auf<br />

Beschluss des Vorstandes - die silberne Ehrennadel der Chorjugend verliehen<br />

bekommen.<br />

Wer sich um die Chorjugend im DSB hervorragende Verdienste erworben hat, kann - auf<br />

Beschluss des Vorstandes - die goldene Ehrennadel der Chorjugend verliehen<br />

bekommen. Diese Ehrennadel ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit<br />

Leistungen, die über die Erfüllung der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten<br />

hinausgehen, würdigen soll.


MSB Seite 3 / 9<br />

<strong>Ehrungen</strong> für Chöre<br />

a) Der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> verleiht Chören, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150<br />

oder 175 Jahren nachweisen können, Ehrenurkunden in verschiedenen Ausführungen.<br />

Auch hier ist Voraussetzung, dass das Gründungsdatum des Chores glaubhaft gemacht<br />

wird, dass der Chor ohne Unterbrechung bestanden hat und als Musiziergemeinschaft<br />

tätig geblieben ist, dass der Chor im Augenblick der Ehrung Mitglied des Deutschen<br />

<strong>Sängerbund</strong>es ist.<br />

Die Chorjugend im DSB ehrt Kinder- u./o. Jugendchöre zum 25jährigen Bestehen mit<br />

einer Urkunde.<br />

b) Chöre, die auf ein 125-, 150- oder 175 jähriges Bestehen zurückblicken können,<br />

erhalten neben der Ehrenurkunde als Geschenk noch ein Chorwerk nach eigener Wahl.<br />

Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Aus Gründen der<br />

angemessenen Sparsamkeit hat das Präsidium beschlossen, dass für jedes in der A-Liste<br />

gemeldete singende Mitglied ein Notenblatt im Werte von 2,00 DM gespendet wird.<br />

Der Anspruch des Chores auf die Chorspende besteht nur bis zum 31. Dezember des<br />

Jahres, in dem der Chor 125, 150, 175 Jahre besteht. Die Notengaben sind auf einem<br />

gesonderten Formblatt zu beantragen. Erhältlich ist dieses Formular durch den MSB.


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Karl-Friedrich-Leucht-Medaille<br />

Die Karl-Friedrich-Leucht-Medaille wurde vom <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> geschaffen als<br />

besondere Auszeichnung und zur Erinnerung an den früheren Bundes-Chormeister Dr.<br />

Karl Friedrich Leucht (von 1953 -–1977). Sie wurde am 15.3.1986 zum ersten Mal<br />

verliehen.<br />

Richtlinien zur Verleihung der Medaille<br />

- sie kann an Personen verliehen werden, die sich musikalisch, organisatorisch<br />

oder fördernd um den Chorgesang verdient gemacht haben.<br />

- die zu ehrende Person muss nicht Mitglied im <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> sein.<br />

- die Ehrung kann beantragt werden durch das Präsidium des MSB, durch die<br />

Vorstandschaft eines Sängerkreises oder durch die Vorstandschaft eines<br />

Mitgliedschores des MSB. Anträge von Vereinen sind über den zuständigen<br />

Sängerkreis an das Präsidium des MSB zu stellen. Für diese Anträge gibt es<br />

keine besonderen Antragsformulare.<br />

- in den Anträgen sollen die Verdienste und Tätigkeiten des zu Ehrenden<br />

aufgeführt werden.<br />

- die Anträge müssen bis spätestens am 1.12. des vorhergehenden Jahres beim<br />

Präsidium des MSB eingegangen sein.<br />

Über die Verleihung der Auszeichnung entscheidet das Präsidium mit<br />

Mehrheitsbeschluss.<br />

Die Verleihung muss nicht in jedem Jahr erfolgen. Sie sollte aber immer in einem<br />

würdevollen Rahmen stattfinden.<br />

Neben der Medaille wird eine Urkunde verliehen. Die Verleihung wird im Mitteilungsblatt<br />

des MSB und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.


MSB Seite 3 / 11<br />

Karl Friedrich Leucht<br />

Geboren am 5.07.1905 in Rastatt.<br />

Nach dem Studium Dozent in Tübingen.<br />

Ab 1939 Direktor der Sing- und Musikschule Aschaffenburg.<br />

Initiator mehrerer Konzertreihen.<br />

Leiter der Aschaffenburger Kantorei,<br />

Komponist, Schriftsteller, Kritiker, Dozent, Juror und<br />

Dirigent des Aschaffenburger Sinfonieorchesters.<br />

Von 1953 bis 1977 Bundes-Chormeister des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es und Mitglied des<br />

Musikbeirats im Deutschen <strong>Sängerbund</strong>. In dieser Zeit gab er wichtige Impulse zur<br />

Verbesserung des Repertoires der Mitglieds-Chöre und zur Umgestaltung der Chorfeste.<br />

Er führte im <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> Wertungssingen ein und schuf Fortbildungsmaßnahmen<br />

für Chorleiter und Chorhelfer.<br />

Neben der Leitung mehrerer Chöre leistete er an der Aschaffenburger Musikschule und<br />

im Chorverband beispielhafte Jugendarbeit. Nach seiner Amtsübergabe an Karl Heinz<br />

Schmitt wurde er Ehrenmitglied des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es.<br />

Er starb am 26. November 1982.


MSB Seite 3 / 12<br />

Verleihung der Karl-Friedrich Leucht-Medaille<br />

15. März 1986: Sängertag des MSB im Sängerheim der Germania Hösbach<br />

Roland Eller Landrat Aschaffenburg Keilberg<br />

Karl Oberle Landrat a.D. Miltenberg Erlenbach<br />

Dr.Willi Reiland Oberbürgermeister Aschaffenburg Haibach<br />

Georg Porzelt MSB-Ehrenvorsitzender Lohr<br />

Gabriel Englert MSB-Ehrengeschäftsführer Großostheim<br />

Franz Wüst Ehrenkreisgeschäftsführer Aschaffenburg<br />

Peter Behl Ehrenkreis-Chorleiter Krombach<br />

21. Februar 1987: Bundesausschusssitzung im Alten Rathaus in Miltenberg<br />

Dr. Walter Weidmann DSB-Altpräsident Gablingen<br />

Franz Arnold Dirigent, MSB-Ehrenmitglied Miltenberg<br />

Kurt Becker Jugend-Chorleiter Bürgstadt<br />

Richard Hempfling Ehrenvorsitzender Alzenau<br />

Karl Steigerwald ehem. Kreisvorsitzender Schöllkrippen<br />

14. Mai 1988: 31.Chorfest des MSB im Rittersaal der Burg Alzenau<br />

Ernst Hauser Ehrenpräsidend des Bayer. SB Bad Aibling<br />

Karl Böhm Kreis-Chorleiter Erlenbach<br />

Eugen Petermann Kreis-Chorleiter Miltenberg<br />

Heinz Höck Ehrenkreisvorsitzender Erlenbach<br />

Otto Ulrich Vereinsvorsitzender Mönchberg<br />

Josef Willems stellv. Bundes-Chormeister Alzenau<br />

11. März 1989: Sängertag des MSB im Sitzungssaal des Rathauses Goldbach<br />

Franz R. Miller Vors. des Musikausschusses DSB Augsburg<br />

Fred Schecher stellv. Kreis-Chorleiter Elsenfeld<br />

Erich Meixner Chorvorsitzender Rüdenau<br />

14. März 1992: Sängertag des MSB Bessenbachhalle in Keilberg<br />

Gudrun Berninger Frauenreferentin im MSB Klingenberg<br />

Walter Arnold Chorleiter Dorfprozelten<br />

Viktor Fath Ehrenvorsitzender im Chor Hausen<br />

Walfried Giegerich Ehrenvorsitzender im Chor Eisenbach<br />

Heiner Stute Chorleiter Miltenberg


MSB Seite 3 / 13<br />

15. Mai 1993: Chortage des MSB im Alten Rathaus in Lohr<br />

Dr.Peter-Klaus Schwiedel Präsident des LSMB Garmisch-Partenk.<br />

Karl Benzing Chorleiter Freigericht<br />

Heinz Feller Chorleiter Laufach<br />

Franz Keimel Ehrenkreis-Chorleiter Röllfeld<br />

Gottfried Kunkel Ehrenchorleiter Steinfeld-Hausen<br />

Heinrich Schäfer Chorleiter Wiesenfeld<br />

Heinz Steinhäußer Ehrenkreisvorsitzender Miltenberg<br />

19. März 1995: Sängertag des MSB im Gemeinschaftshaus in Großheubach<br />

Georg Kraus Ehrengeschäftsführer im MSB Karlstein<br />

9. März 1996: GA-Sitzung des MSB in der alten Stadtpfarrkirche in Freudenberg<br />

Dr. Alfred Engelmann Altpräsident des DSB Wiesbaden<br />

Helmut Holzer ehem. Vorstandsmitglied im MSB Keilberg<br />

Heinrich Keil Ehrenkreisvorsitzender Lohr<br />

Robert Pappert Kreis-Chorleiter (Alzenau) Obertshausen<br />

Erich Peter Stein Chorleiter Hösbach<br />

16. Mai 1998: Chortage des MSB im Alten Rathaus in Miltenberg<br />

Kurt Glaab Vorstandsmitglied SK Schöllkr. Schimborn<br />

Gerhard Rabe Vors. Musikausschuss im DSB Olfen-Vinnum<br />

Helmut Rosenberger Kreisvorsitzender Schöllkrippen<br />

Dr. Alexander Suder Präsident Bay. Musikrat München<br />

Roland Schwing Landrat (Landkreis Miltenberg) Röllbach<br />

9. Oktober 1998: Sängertag des MSB in der Turnhalle Leidersbach<br />

Gerhard Hofmann Ehrenpräsident des MSB Leidersbach<br />

13. März 1999: GA-Sitzung des MSB im Musiksaal der Musikschule Obernburg<br />

Johann Bernhard Ehrenvorsitzender Eisenbach<br />

Rosi Aulbach Jugendreferentin im MSB Leidersbach<br />

Emil Pfeifer Schriftführer im MSB Wenigumstadt<br />

Christian Strätz Chorleiter Alzenau-Wasserlos


MSB Seite 3 / 14<br />

25. November 2001: Feierstunde im Rudolf-Wöhrl-Pavillon Karlstein<br />

Josef Toni Dillenkofer<br />

(in Memoriam)<br />

Musikadademie Hammelburg Hammelburg<br />

Gerhard Düchs Ministerialrat München<br />

Helmut Pistner Aktiver blinder Sänger Karlstein<br />

Oswald Lang Ehrenvorsitzender GV Liederblüte Karlstein<br />

Konrad Soder Ehrenvorsitzender GV Einigkeit Leidersbach


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Zelterplakette<br />

GESCHICHTE DER ZELTER-PLAKETTE<br />

Die Geschichte der Zelter-Plakette reicht in die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts<br />

zurück. Durch Runderlass stiftete der für die Belange der Laienmusik aufgeschlossene<br />

Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Boelitz, im Jahre 1922<br />

drei künstlerisch gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für Laienchöre aus<br />

Anlass ihres 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens.<br />

Wenige Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter Plaketten in Bronze, Silber<br />

und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden bis zum Beginn des Jahres 1942 verliehen.<br />

Aber schon 1940 hieß es, dass nur die bereits eingereichten Anträge zur Verleihung der<br />

Zelter-Plakette berücksichtigt würden; alle anderen sollte man bis nach Kriegsende<br />

zurückstellen.<br />

Beim Wiederaufbau nach dem Krieg ergriff der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> die Initiative, um<br />

die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für langjährige Bemühungen und<br />

besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorgesanges wieder ins Leben zu rufen.<br />

Diese Anregung wurde von staatlicher Stelle aufgegriffen.<br />

Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident Professor Theodor Heuss den<br />

Erlass, in dem die Zelter-Plakette erneut gestiftet wurde und zwar „als Auszeichung für<br />

Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege<br />

der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des<br />

kulturellen Lebens erworben haben“. (Erlass vom 7. August 1956)<br />

Damit ist schon erkennbar, dass diese Auszeichnung nicht eine Einrichtung des<br />

Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es, sondern eine staatliche Anerkennung ist. Sie folgt daher<br />

eigenen Verleihungsrichtlinien, auf die der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> grundsätzlich keinen<br />

Einfluss nehmen kann.<br />

Die Formulare sind zu beziehen bei der Geschäftsstelle der ADC (Adersheimer Str. 60,<br />

38304 Wolfenbüttel), bei den Verbänden der ADC oder deren Landes- bzw.<br />

Diözesanverbänden; für die Chöre des DSB bei den Geschäftsstellen der<br />

Landessängerbünde. Das Formular 2 ist auch bei den Kultusministerien der<br />

Länder erhältlich.<br />

Bitte stets beachten:<br />

Die Anträge mit den nötigen Unterlagen sind im Jahr vor der beantragten Verleihung der<br />

Zelterplakette über die Sängerkreise und die Landessän-gerverbände so rechtzeitig an<br />

die DSB-Geschäftsstelle in Köln einzureichen, dass diese sie noch gründlich prüfen und<br />

termingerecht bis zum 1. Juli an die ADC-Geschäftsstelle weiterleiten können.


MSB Seite 3 / 16<br />

CarI Friedrich Zelter<br />

Geschichtliches<br />

CarI Friedrich Zelter wurde 1758 als Sohn eines Maurermeisters und Bauunternehmers in<br />

Berlin geboren. Nach gymnasialer Schulbildung und dem Besuch der königlichen<br />

Zeichenakademie absolvierte er eine Ausbildung im Bauhandwerk mit der Meisterprüfung<br />

und übernahm für viele Jahre das väterliche Geschäft. Seine Liebe zur Musik wurde<br />

durch Unterricht im Klavier-, Geigen-, und Orgelspiel gefördert. Nebenberuflich betätigte<br />

er sich als Violinist bei Opernaufführungen im Döbbelinschen Theater. Zu eigenen<br />

Kompositionen erarbeitete er sich das handwerkliche Können bei Carl Friedrich Fasch.<br />

Die Singakademie zu Berlin leitete das Aufblühen des Chorgesanges und eine neue Ära<br />

der Musikpflege und des Konzertwesens ein. Ihre Gründung 1791 zog Zelter von Anfang<br />

an in den Bann dieser Institution. Nach dem Tode Faschs führte Zelter ab 1800 die<br />

Singakademie als beispielgebende Einrichtung für die Pflege geistlicher Musik,<br />

insbesondere der Werke Johann Sebastian Bachs, zu weiterer Entfaltung. 1807 wurde<br />

der Singakademie ein Collegium musicum als Orchesterschule für die Aufführung älterer<br />

Musik angegliedert; 1809 gründete Zelter die Berliner Liedertafel, eine gesellige<br />

Sangesgenossenschaft von zunächst 24 Männern auf gehobenem Bildungsniveau - ein<br />

epochemachendes Ereignis als Beginn des Männergesangs, der sich später in alle Welt<br />

verbreitete.<br />

Zelters große Bedeutung liegt vor allem in seinen erfolgreichen Bemühungen um die<br />

Neuordnung des staatlichen, städtischen, kirchlichen und schulischen Musiklebens. Er<br />

war in unermüdlicher Tatkraft darum besorgt, das bisher handwerklich-zunftmäßig<br />

organisierte Musikbildungswesen durch die Errichtung staatlich unterhaltener Institute<br />

und durch bürgerliche Musikvereine, die in freier Initiative gegründet wurden, zu ersetzen.<br />

Er wollte so die öffentliche und private Musikpflege miteinander verbinden, um der<br />

Funktion der Musik für Gesellschafts- und Menschenbildung größere Geltung zu<br />

verschaffen. Auf seine Anregung als Fachberater der preußischen Regierung hin wurden<br />

die Institute für Kirchen- und Schulmusik in Königsberg (1814), Breslau (1815) und Berlin<br />

(1822) gegründet. Das letztgenannte leitete Zelter bis zu seinem Tode (1832), er erteilte<br />

zeitweise auch den gesamten Unterricht dort.<br />

Sein vielfältiges pädagogisches, künstlerisches und organisatorisches Wirken fand hohe<br />

Anerkennung in der Berufung zum Ehrenmitglied und zum Musikprofessor der Berliner<br />

Akademie der Schönen Künste, zum Musikdirektor des von ihm ins Leben gerufenen<br />

Universitätsseminars und in der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Berliner<br />

Universität.<br />

Als Komponist schuf er geistliche Gesänge, Kantaten, Opernszenen, Sinfonien und<br />

Konzerte; von seinen über 200 Liedern und Chorkompositionen werden viele bis in<br />

unsere Gegenwart gesungen. Unter den Liedern finden sich 75 Texte von Goethe, der<br />

Zelters Vertonungen schätzte und mit dem ihn seit 1799 eine durch regen Briefwechsel<br />

und viele persönliche Begegnungen bezeugte Freundschaft bis zu seinem Lebensende<br />

verband. Zu Zelters Schülern zählten u.a. Felix Mendelssohn Bartholdy, Carl Loewe, Otto<br />

Nicolai.


MSB Seite 3 / 17<br />

Carl Friedrich Zelter war ein Mann von hervorragender Begabung und Geistesbildung,<br />

von organisatorischer Tatkraft und erfüllt von einem hohen Ethos künstlerischen und<br />

musikpädagogischen Wirkens. Er ist eine Gestalt unserer Musikgeschichte, von der auch<br />

heute noch wirksame Anstöße ausgehen können. Zelter hat die verantwortungsvolle<br />

Arbeit der Chor- und Musikvereinigungen bereichert, die allgemein im gesellschaftlichen<br />

Leben und insbesondere im musikalischen nichtprofessionellen Bereich verdienstvoll tätig<br />

sind.


MSB Seite 3 / 18<br />

PRO MUSICA-Plakette<br />

In Ergänzung zur Zelter-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 die<br />

PRO MUSICA-Plakette als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabem<br />

gestiftet, die um die Pflege des instrumentalen Musizierens entsprechende Verdienste<br />

erworben haben. Diese Auszeichnung, deren Antragsverfahren und Verleihungsprinzipien<br />

denen der Zelter-Plakette vergleichbar sind, wurde erstmalig 1969 in München verliehen.<br />

Gemeinsame Verleihung<br />

Die vom Bundespräsidenten gestifteten Zelter-Plaketten und PRO MUSICA-Plaketten<br />

sind Anlass, seit 1971 alljährlich am Sonntag Laetare - drei Wochen vor Ostern -Tage der<br />

Laienmusik zu begehen. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland.<br />

Im Mittelpunkt steht dabei ein Festakt, in dem einem der auszuzeichnenden Chöre die<br />

Zelter-Plakette und zwei Instrumental-Ensembles die PRO-MUSICA-Plakette und die<br />

Urkunden überreicht werden, stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese<br />

Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Diese Ehrung nimmt grundsätzlich der<br />

Bundespräsident selbst vor. Ist er verhindert, vertritt ihn der Bundesminister des Innern.<br />

Bei dessen Verhinderung vertritt der Kultusminister, in dessen Land der Festakt<br />

stattfindet, den Bundespräsidenten.<br />

Im Rahmen der Tage der Laienmusik finden Konzerte, ein musikalisch gestalteter<br />

ökumenischer Gottesdienst und weitere musikalische Aktivitäten statt.<br />

Für Vorbereitung und Durchführung ist die<br />

Bundesvereinigung<br />

Deutscher Laienmusikverbände (BDLV)<br />

zuständig; ihre Mitglieder sind:<br />

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC), Arbeitsgemeinschaft der<br />

Volksmusikverbände (AVV), Bund Deutscher Liebhaberorchester (BDLO).<br />

Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt zwischen den<br />

genannten drei Dachverbänden.


MSB Seite 3 / 19<br />

Chordirektor ADC<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Chorverbände verleiht seit 1988 wieder den Titel<br />

„Chordirektor ADC“.<br />

Anträge und Informationen sind bei der Geschäftsstelle der ADC, Adersheimer Straße 60,<br />

38304 Wolfenbüttel, Tel. 05331/46018, erhältlich.<br />

Bestimmungen über die Verleihung des Titels ,Chordirektor ADC"<br />

§ 1 - Zweck<br />

1. Der Titel „Chordirektor ADC“ wird als Auszeichnung für hervorragende künstlerische<br />

Leistungen im Bereich der Chorleitung verliehen.<br />

2. Der Titel kann nur Chorleitern verliehen werden, die persönlich oder deren Chor einer<br />

der folgenden Mitgliedsorganisationen der ADC angehören:<br />

Allgemeiner Cäcilien-Verband für Deutschland (ACV)<br />

Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)<br />

Deutscher Allgemeinder <strong>Sängerbund</strong> (DAS)<br />

Deutscher <strong>Sängerbund</strong> (DSB)<br />

Internationaler Arbeitskreis für Musik (IAM)<br />

Verband Deutscher Konzert-Chöre (VDKC)<br />

Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands (VeK)<br />

§ 2 - Bedingungen für die Verleihung<br />

1. Der Titel „Chordirektor ADC“ wird an Chorleiter verliehen, die in der Regel eine<br />

zehnjährige erfolgreiche Tätigkeit nachweisen und innerhalb dieses Zeitraums durch<br />

regelmäßige öffentliche Aufführungen hinsichtlich Programmgestaltung, Einstudierung<br />

und Interpretation überdurchschnittliche Leistungen erzielt haben.<br />

2. Als überdurchschnittliche Leistungen sind anzusehen:<br />

a) Programme, die musikalisch anspruchsvolle Chorkompositionen, vor allem auch acappella-Kompositionen<br />

enthalten (z. B. Madrigale, Motetten, Chorzyklen, Messen,<br />

Kantaten, Oratorien). Dabei sollte das anspruchsvolle zeitgenössische Musikschaffen<br />

einen angemessenen Anteil haben.<br />

b) Programme, die den Anforderungen der neuen Kategorie E beim 3. Deutschen<br />

Chorwettbewerb „Jazz, Pop, etc.“ entsprechen.<br />

c) Einstudierungen und Interpretationen, die sich als technisch einwandfrei, stilbewusst<br />

und künstlerisch hochstehend erweisen.


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§ 3 - Antrag auf Verleihung<br />

1. Den Antrag auf Verleihung des Titels „Chordirektor ADC“ stellt der Bewerber schriftlich<br />

formlos über die Mitgliedsorganisation an das Präsidium der ADC.<br />

2. Dem Antrag sind beizufügen:<br />

a) Lebenslauf;<br />

b) Angaben über die musikalische Ausbildung und die Chorleitertätigkeit des Bewerbers<br />

ggf. Zeugnisse und Referenzen in Form von beglaubigten Fotokopien;<br />

c) Nachweise über den Zeitraum der Chorleitertätigkeit und Programme von öffentlichen<br />

Aufführungen;<br />

d) eine Mitteilung über Programme und Termin der nächsten öffentlichen Aufführung von<br />

Chorwerken.<br />

§ 4 - Prüfungskommission<br />

1. Über die Zuerkennung des Titels „Chordirektor ADC“ entscheidet eine<br />

Prüfungskommission aus sieben kompetenten Chorfachleuten, von denen fünf den<br />

Mitgliedsorganisationen angehören müssen.<br />

2. Die Mitglieder der Prüfungskommission sowie deren Vorsitzender werden vom<br />

Präsidium der ADC berufen.<br />

§ 5 - Prüfungsverfahren<br />

1. Die Prüfungskommission wird vom Vorsitzenden einberufen und hat folgende<br />

Aufgaben:<br />

a) Sie stellt fest, ob die unter § 2 genannten Bedingungen erfüllt sind.<br />

b) Sie beurteilt, ob die unter § 3 geforderten Unterlagen vollständig und ausreichend<br />

vorliegen.<br />

c) Sie beauftragt in der Regel einen Sachverständigen, die vom Bewerber<br />

vorgeschlagene öffentliche Aufführung anonym zu besuchen und für die<br />

Prüfungskommission ein Gutachten zu erstellen, das dem Bewerber nicht zur Kenntnis<br />

gebracht wird.<br />

Der Gutachter darf weder dem Bewerber persönlich bekannt sein noch dem selben<br />

Chorverband angehören.


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d) Sie berät und entscheidet darüber, ob dem Bewerber der Titel „Chordirektor ADC“<br />

zuerkannt wird.<br />

2. Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder<br />

anwesend sind. Sie beschließt mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />

abgelehnt.<br />

3. Über die Sitzungen der Prüfungskommission wird ein Protokoll geführt, in der die<br />

Anwesenheit, die Beschlüsse im Wortlaut sowie die Abstimmungsergebnisse festgehalten<br />

sind.<br />

§ 6 - Ergebnis des Prüfungsverfahrens<br />

1. Wird der Titel „Chordirektor ADC“ dem Bewerber zuerkannt, erhält er eine Urkunde, die<br />

vom Präsidenten der ADC und dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unterzeichnet<br />

ist.<br />

2. Findet die Bewerbung um den Titel keine Zustimmung, werden die Gründe dem<br />

Bewerber mitgeteilt. Eine zweite Bewerbung kann frühestens nach zwei Jahren erneut<br />

eingereicht werden.<br />

3. Das Ergebnis wird den Mitgliedsverbänden mitgeteilt. Es ist nicht anfechtbar.<br />

§ 7 - Kosten<br />

Für das Prüfungsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 400,-- DM erhoben. 100,--<br />

DM davon sind gleich bei der Antragstellung fällig; 300,-- DM werden bei Annahme der<br />

Bewerbung in Rechnung gestellt.<br />

§ - 8<br />

Wird der Titel von einer Frau erworben und werden Funktionen von Frauen ausgeübt, so<br />

gelten der Titel und die jeweilige Funktionsbezeichnung in weiblicher Form. Diese<br />

Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.1988 in Kraft.

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