Ehrungen - Maintal-Sängerbund
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MSB Seite 3 / 1<br />
Kapitel 3<br />
<strong>Ehrungen</strong><br />
Tipps für die Praxis .................................................................. 3 / 2<br />
Ehrungsübersicht ..................................................................... 3 / 3<br />
<strong>Ehrungen</strong> durch den MSB ......................................................... 3 / 4<br />
<strong>Ehrungen</strong> durch den DSB ......................................................... 3 / 5<br />
<strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter ............................................................ 3 / 7<br />
<strong>Ehrungen</strong> für Chöre .................................................................. 3 / 9<br />
Karl-Friedrich-Leucht - Medaille ................................................ 3 / 10<br />
Karl Friedrich Leucht ................................................................ 3 / 11<br />
Träger der Karl-Friedrich-Leucht-Medaille .................................. 3 / 12<br />
Zelterplakette ........................................................................... 3 / 15<br />
Carl Friedrich Zelter .................................................................. 3 / 16<br />
Pro-Musica-Plakette .................................................................. 3 / 18<br />
Richtlinien zur Verleihung des Titels „Chordirektor ADC“ ........... 3 / 19
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Tipps für die Praxis<br />
Zum Jahreswechsel oder spätestens beim Erstellen der Bestandsliste könnte der<br />
Schriftführer des Vereins alle zu ehrenden Personen gleich auf das Antragsformular<br />
übertragen. In der nächsten Vorstandssitzung wird der Ehrungstermin festgelegt und nun<br />
kann der Antrag an den Sängerkreis geschickt werden.<br />
Bei der stets steigenden Anzahl der zu bearbeitenden Ehrungsanträge ist eine längere<br />
Bearbeitungszeit unumgänglich. Deshalb müssen alle Anträge mindestens acht Wochen<br />
vor dem Ehrungstag über den Sängerkreis beim MSB eingereicht werden.<br />
Als Ehrungstermine eignen sich ganz besondere Ehrungsabende, die ein Chor für seine<br />
verdienten Mitglieder ausrichtet. Hier bietet sich Gelegenheit, dass eine Chorfamilie in<br />
würdiger, aber auch geselliger Runde Gemeinschaftsleben fördern kann.<br />
<strong>Ehrungen</strong> bei Weihnachtsfeiern oder beim Festakt anlässlich eines Chorjubiläums sind<br />
würdiger und sinnvoller als <strong>Ehrungen</strong> während eines Konzertes oder eines Liederabends.<br />
Während eines Konzertes führen die Reden und <strong>Ehrungen</strong> meist zu einem Abbruch der<br />
durch die Musik erstrebten Stimmung. Langatmige <strong>Ehrungen</strong> am Anfang von<br />
Liederabenden sind eine Zumutung für die Gastchöre, die dann erst verhältnis-mäßig<br />
spät zu ihren Auftritten kommen. <strong>Ehrungen</strong> am Ende eines Liederabends gehen meistens<br />
in der allgemeinen Unruhe unter und sind besonders für die Geehrten ein unwürdiges<br />
Anhängsel.<br />
Bei der Termingestaltung sollte man sich immer gleich klar werden, wer die <strong>Ehrungen</strong><br />
vornehmen soll, so dass man mit der betreffenden Person aus dem Sängerkreis oder<br />
vom MSB rechtzeitig Kontakt aufnehmen kann.<br />
Rechtzeitig ist auch die Presse von dem Vorhaben zu unterrichten, wenn man einen<br />
Bericht in der Tageszeitung wünscht.
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Ehrungsübersicht<br />
Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen Aussteller<br />
10 Jugendliche DSB-Chorjugend<br />
15 Mitglieder im Vorstandsbereich MSB<br />
20 Jugendliche DSB-Chorjugend<br />
25 Sängerinnen und Sänger MSB<br />
40 Sängerinnen und Sänger MSB<br />
50 Sängerinnen und Sänger DSB<br />
60 Sängerinnen und Sänger DSB<br />
65 Sängerinnen und Sänger MSB<br />
70 Sängerinnen und Sänger DSB<br />
75 Sängerinnen und Sänger DSB<br />
Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter Aussteller<br />
10 Chorleitung im Kinder-/Jugendchor DSB-Chorjugend<br />
25 Chorleitung DSB<br />
40 Chorleitung DSB<br />
50 Chorleitung DSB<br />
Jahre <strong>Ehrungen</strong> für Chöre Aussteller<br />
25 Kinder- und Jugendchöre DSB-Chorjugend<br />
75 Chöre DSB<br />
100 Chöre DSB<br />
125 Chöre DSB<br />
150 Chöre DSB<br />
Jahre Notengaben Antragstellung<br />
25 Chöre MSB<br />
50 Chöre MSB<br />
75 Chöre MSB<br />
100 Chöre MSB<br />
125 Chöre MSB und DSB<br />
150 Chöre MSB und DSB<br />
175 Chöre MSB und DSB
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<strong>Ehrungen</strong> im <strong>Maintal</strong> – <strong>Sängerbund</strong><br />
Ergänzend zu den <strong>Ehrungen</strong> des Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es verleiht der <strong>Maintal</strong>-<br />
<strong>Sängerbund</strong> an seine längjahrig aktiven Mitglieder folgende <strong>Ehrungen</strong>:<br />
Einzelmitglieder<br />
a) Sängerinnen und Sänger erhalten für 25 Jahre aktives Singen eine Urkunde und eine<br />
silberne Brosche bzw. silberne Ehrennadel.<br />
b) Sängerinnen und Sänger erhalten für 40 Jahre aktives Singen eine Urkunde und eine<br />
goldene Brosche bzw. goldene Ehrennadel.<br />
c) Sängerinnen und Sänger erhalten für 65 Jahre aktives Singen eine Urkunde.<br />
d) Vereinsmitglieder, die mindestens eine 15-jährige Vorstandstätigkeit nachweisen,<br />
erhalten eine Urkunde und die Anstecknadel des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es.<br />
Chöre<br />
Chöre, die 25, 50, 75, 100, 125, 150 oder 175 Jahre ihres Bestehens nachweisen<br />
können, erhalten vom MSB auf Antrag eine Notengabe. Wert: pro Mitglied bis zu drei<br />
Mark. Die Notengaben sind formlos beim MSB zu beantragen.
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<strong>Ehrungen</strong> im Deutschen <strong>Sängerbund</strong><br />
Allgemeines<br />
Der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> kennt und unterscheidet <strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen und<br />
Chöre.<br />
<strong>Ehrungen</strong> für Einzelpersonen vergibt der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> an solche Mitglieder, die<br />
im Augenblick der Verleihung noch als aktive Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem<br />
Deutschen <strong>Sängerbund</strong> angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der<br />
erforderlichen Sing- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in<br />
geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Sänger oder Dirigent erreicht worden sind.<br />
Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese aktiven Jahre in einem dem Deutschen<br />
<strong>Sängerbund</strong> angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Es ist vielmehr ausreichend,<br />
wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese notwendigen Jahre in einem außerhalb des<br />
Schuldienstes wirkenden Chor (z. B. Kirchenchor, Chor eines anderen Verbandes,<br />
Jugendchor usw.) zugebracht worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu<br />
Ehrende im Augenblick der Auszeichnung aktiv einem Chor des Deutschen<br />
<strong>Sängerbund</strong>es angehört.<br />
Anträge für eine Ehrung durch den Deutschen <strong>Sängerbund</strong> sind mittels der vom<br />
Deutschen <strong>Sängerbund</strong> eingerichteten Antragsformulare durch den zuständigen<br />
Sängerkreis bzw. Bund beim Deutschen <strong>Sängerbund</strong> einzureichen.<br />
Die vom Deutschen <strong>Sängerbund</strong> verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden<br />
kostenlos versandt.<br />
Bei der Fülle der alljährlich zu bearbeitenden Ehrungsanträge ist mit einer<br />
Bearbeitungszeit von mindestens drei Wochen zu rechnen. Der Vereinsvorstand hat<br />
darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Geschäftsstellen des Sängerkreises<br />
bzw. -bundes zu berücksichtigen.<br />
Mitgliedsabzeichen / Mitgliedsnadeln<br />
Um die Zugehörigkeit zum Deutschen <strong>Sängerbund</strong> allgemein erkennbar zu machen, steht<br />
folgende Möglichkeit offen:<br />
Die DSB-Nadel bzw. -Brosche. Diese Abzeichen können durch die Geschäftsstellen der<br />
Einzelbünde bezogen werden. Da sie keine Ehrennadeln sind, werden sie gegen<br />
Bezahlung abgegeben.
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<strong>Ehrungen</strong> für aktives Singen<br />
a) Für Kinder und Jugendliche mit einer Singtätigkeit von 10 und 20 Jahren verleiht die<br />
Chorjugend im Deutschen <strong>Sängerbund</strong> eine Urkunde.<br />
b) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 50 Jahren<br />
nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde und Ehren-<br />
Ausweis verliehen.<br />
c) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 60 Jahren<br />
nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde verliehen.<br />
d) Für Sängerinnen und Sänger, die eine Singtätigkeit von mindestens 70 Jahren<br />
nachweisen können, wird eine Ehrungsnadel bzw. -brosche mit Urkunde verliehen.<br />
e) Da es nicht selten ist, dass Einzelmitglieder eine Singtätigkeit von über 70 Jahren bzw.<br />
75 Jahren nachweisen können, hat sich der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> entschlossen, in<br />
solchen Fällen eine Ehrenurkunde zu überreichen. Eine Ehrennadel bzw. -brosche hierfür<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
Ehrenausweis<br />
Der Ehrenausweis des DSB berechtigt, alle Konzerte der Mitgliedschöre kostenlos zu<br />
besuchen. Man sollte sich aber frühzeitig um eine Eintrittskarte bemühen. Der Ausweis ist<br />
nicht übertragbar und begründet auch keinen Rechtsanspruch.
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<strong>Ehrungen</strong> für Chorleiter<br />
Für Chorleiter/-innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 25 bis 40 Jahren<br />
nachweisen können, wird die Chorleiter-Ehrennadel/Ehrenbrosche in Silber bzw. Gold mit<br />
Urkunde verliehen.<br />
Für Chorleiter/-innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 50 Jahren nachweisen<br />
können, wird die Chorleiter-Ehrennadel/Ehrenbrosche in Gold mit Ehrenausweis<br />
verliehen.<br />
Chorleiter/innen, die eine Dirigententätigkeit von mindestens 10 Jahren im Kinder- u./o.<br />
Jugendchor nachweisen können, ehrt die Chorjugend durch eine Urkunde.
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Besondere <strong>Ehrungen</strong><br />
Besondere <strong>Ehrungen</strong> des DSB<br />
Für Personen, die sich um den Deutschen <strong>Sängerbund</strong> hervorragende Verdienste<br />
erworben haben, wird das ,,Goldene Ehrenzeichen des Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es"<br />
verliehen. Diese Ehrennadel ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit<br />
Leistungen, die über die Erfüllungen der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten<br />
hinausgehen, würdigen soll. Das Goldene Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in<br />
der Seltenheit.<br />
Besondere Personen-<strong>Ehrungen</strong> der Chorjugend im DSB:<br />
Wer sich für die Chorjugend verdient gemacht hat, erhält - auf Beschluss des Vorstandes<br />
- eine Dankesurkunde.<br />
Wer sich über lange Zeit für die Belange der Chorjugend eingesetzt hat, kann -auf<br />
Beschluss des Vorstandes - die silberne Ehrennadel der Chorjugend verliehen<br />
bekommen.<br />
Wer sich um die Chorjugend im DSB hervorragende Verdienste erworben hat, kann - auf<br />
Beschluss des Vorstandes - die goldene Ehrennadel der Chorjugend verliehen<br />
bekommen. Diese Ehrennadel ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit<br />
Leistungen, die über die Erfüllung der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten<br />
hinausgehen, würdigen soll.
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<strong>Ehrungen</strong> für Chöre<br />
a) Der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> verleiht Chören, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150<br />
oder 175 Jahren nachweisen können, Ehrenurkunden in verschiedenen Ausführungen.<br />
Auch hier ist Voraussetzung, dass das Gründungsdatum des Chores glaubhaft gemacht<br />
wird, dass der Chor ohne Unterbrechung bestanden hat und als Musiziergemeinschaft<br />
tätig geblieben ist, dass der Chor im Augenblick der Ehrung Mitglied des Deutschen<br />
<strong>Sängerbund</strong>es ist.<br />
Die Chorjugend im DSB ehrt Kinder- u./o. Jugendchöre zum 25jährigen Bestehen mit<br />
einer Urkunde.<br />
b) Chöre, die auf ein 125-, 150- oder 175 jähriges Bestehen zurückblicken können,<br />
erhalten neben der Ehrenurkunde als Geschenk noch ein Chorwerk nach eigener Wahl.<br />
Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Aus Gründen der<br />
angemessenen Sparsamkeit hat das Präsidium beschlossen, dass für jedes in der A-Liste<br />
gemeldete singende Mitglied ein Notenblatt im Werte von 2,00 DM gespendet wird.<br />
Der Anspruch des Chores auf die Chorspende besteht nur bis zum 31. Dezember des<br />
Jahres, in dem der Chor 125, 150, 175 Jahre besteht. Die Notengaben sind auf einem<br />
gesonderten Formblatt zu beantragen. Erhältlich ist dieses Formular durch den MSB.
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Karl-Friedrich-Leucht-Medaille<br />
Die Karl-Friedrich-Leucht-Medaille wurde vom <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> geschaffen als<br />
besondere Auszeichnung und zur Erinnerung an den früheren Bundes-Chormeister Dr.<br />
Karl Friedrich Leucht (von 1953 -–1977). Sie wurde am 15.3.1986 zum ersten Mal<br />
verliehen.<br />
Richtlinien zur Verleihung der Medaille<br />
- sie kann an Personen verliehen werden, die sich musikalisch, organisatorisch<br />
oder fördernd um den Chorgesang verdient gemacht haben.<br />
- die zu ehrende Person muss nicht Mitglied im <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> sein.<br />
- die Ehrung kann beantragt werden durch das Präsidium des MSB, durch die<br />
Vorstandschaft eines Sängerkreises oder durch die Vorstandschaft eines<br />
Mitgliedschores des MSB. Anträge von Vereinen sind über den zuständigen<br />
Sängerkreis an das Präsidium des MSB zu stellen. Für diese Anträge gibt es<br />
keine besonderen Antragsformulare.<br />
- in den Anträgen sollen die Verdienste und Tätigkeiten des zu Ehrenden<br />
aufgeführt werden.<br />
- die Anträge müssen bis spätestens am 1.12. des vorhergehenden Jahres beim<br />
Präsidium des MSB eingegangen sein.<br />
Über die Verleihung der Auszeichnung entscheidet das Präsidium mit<br />
Mehrheitsbeschluss.<br />
Die Verleihung muss nicht in jedem Jahr erfolgen. Sie sollte aber immer in einem<br />
würdevollen Rahmen stattfinden.<br />
Neben der Medaille wird eine Urkunde verliehen. Die Verleihung wird im Mitteilungsblatt<br />
des MSB und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
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Karl Friedrich Leucht<br />
Geboren am 5.07.1905 in Rastatt.<br />
Nach dem Studium Dozent in Tübingen.<br />
Ab 1939 Direktor der Sing- und Musikschule Aschaffenburg.<br />
Initiator mehrerer Konzertreihen.<br />
Leiter der Aschaffenburger Kantorei,<br />
Komponist, Schriftsteller, Kritiker, Dozent, Juror und<br />
Dirigent des Aschaffenburger Sinfonieorchesters.<br />
Von 1953 bis 1977 Bundes-Chormeister des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es und Mitglied des<br />
Musikbeirats im Deutschen <strong>Sängerbund</strong>. In dieser Zeit gab er wichtige Impulse zur<br />
Verbesserung des Repertoires der Mitglieds-Chöre und zur Umgestaltung der Chorfeste.<br />
Er führte im <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong> Wertungssingen ein und schuf Fortbildungsmaßnahmen<br />
für Chorleiter und Chorhelfer.<br />
Neben der Leitung mehrerer Chöre leistete er an der Aschaffenburger Musikschule und<br />
im Chorverband beispielhafte Jugendarbeit. Nach seiner Amtsübergabe an Karl Heinz<br />
Schmitt wurde er Ehrenmitglied des <strong>Maintal</strong>-<strong>Sängerbund</strong>es.<br />
Er starb am 26. November 1982.
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Verleihung der Karl-Friedrich Leucht-Medaille<br />
15. März 1986: Sängertag des MSB im Sängerheim der Germania Hösbach<br />
Roland Eller Landrat Aschaffenburg Keilberg<br />
Karl Oberle Landrat a.D. Miltenberg Erlenbach<br />
Dr.Willi Reiland Oberbürgermeister Aschaffenburg Haibach<br />
Georg Porzelt MSB-Ehrenvorsitzender Lohr<br />
Gabriel Englert MSB-Ehrengeschäftsführer Großostheim<br />
Franz Wüst Ehrenkreisgeschäftsführer Aschaffenburg<br />
Peter Behl Ehrenkreis-Chorleiter Krombach<br />
21. Februar 1987: Bundesausschusssitzung im Alten Rathaus in Miltenberg<br />
Dr. Walter Weidmann DSB-Altpräsident Gablingen<br />
Franz Arnold Dirigent, MSB-Ehrenmitglied Miltenberg<br />
Kurt Becker Jugend-Chorleiter Bürgstadt<br />
Richard Hempfling Ehrenvorsitzender Alzenau<br />
Karl Steigerwald ehem. Kreisvorsitzender Schöllkrippen<br />
14. Mai 1988: 31.Chorfest des MSB im Rittersaal der Burg Alzenau<br />
Ernst Hauser Ehrenpräsidend des Bayer. SB Bad Aibling<br />
Karl Böhm Kreis-Chorleiter Erlenbach<br />
Eugen Petermann Kreis-Chorleiter Miltenberg<br />
Heinz Höck Ehrenkreisvorsitzender Erlenbach<br />
Otto Ulrich Vereinsvorsitzender Mönchberg<br />
Josef Willems stellv. Bundes-Chormeister Alzenau<br />
11. März 1989: Sängertag des MSB im Sitzungssaal des Rathauses Goldbach<br />
Franz R. Miller Vors. des Musikausschusses DSB Augsburg<br />
Fred Schecher stellv. Kreis-Chorleiter Elsenfeld<br />
Erich Meixner Chorvorsitzender Rüdenau<br />
14. März 1992: Sängertag des MSB Bessenbachhalle in Keilberg<br />
Gudrun Berninger Frauenreferentin im MSB Klingenberg<br />
Walter Arnold Chorleiter Dorfprozelten<br />
Viktor Fath Ehrenvorsitzender im Chor Hausen<br />
Walfried Giegerich Ehrenvorsitzender im Chor Eisenbach<br />
Heiner Stute Chorleiter Miltenberg
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15. Mai 1993: Chortage des MSB im Alten Rathaus in Lohr<br />
Dr.Peter-Klaus Schwiedel Präsident des LSMB Garmisch-Partenk.<br />
Karl Benzing Chorleiter Freigericht<br />
Heinz Feller Chorleiter Laufach<br />
Franz Keimel Ehrenkreis-Chorleiter Röllfeld<br />
Gottfried Kunkel Ehrenchorleiter Steinfeld-Hausen<br />
Heinrich Schäfer Chorleiter Wiesenfeld<br />
Heinz Steinhäußer Ehrenkreisvorsitzender Miltenberg<br />
19. März 1995: Sängertag des MSB im Gemeinschaftshaus in Großheubach<br />
Georg Kraus Ehrengeschäftsführer im MSB Karlstein<br />
9. März 1996: GA-Sitzung des MSB in der alten Stadtpfarrkirche in Freudenberg<br />
Dr. Alfred Engelmann Altpräsident des DSB Wiesbaden<br />
Helmut Holzer ehem. Vorstandsmitglied im MSB Keilberg<br />
Heinrich Keil Ehrenkreisvorsitzender Lohr<br />
Robert Pappert Kreis-Chorleiter (Alzenau) Obertshausen<br />
Erich Peter Stein Chorleiter Hösbach<br />
16. Mai 1998: Chortage des MSB im Alten Rathaus in Miltenberg<br />
Kurt Glaab Vorstandsmitglied SK Schöllkr. Schimborn<br />
Gerhard Rabe Vors. Musikausschuss im DSB Olfen-Vinnum<br />
Helmut Rosenberger Kreisvorsitzender Schöllkrippen<br />
Dr. Alexander Suder Präsident Bay. Musikrat München<br />
Roland Schwing Landrat (Landkreis Miltenberg) Röllbach<br />
9. Oktober 1998: Sängertag des MSB in der Turnhalle Leidersbach<br />
Gerhard Hofmann Ehrenpräsident des MSB Leidersbach<br />
13. März 1999: GA-Sitzung des MSB im Musiksaal der Musikschule Obernburg<br />
Johann Bernhard Ehrenvorsitzender Eisenbach<br />
Rosi Aulbach Jugendreferentin im MSB Leidersbach<br />
Emil Pfeifer Schriftführer im MSB Wenigumstadt<br />
Christian Strätz Chorleiter Alzenau-Wasserlos
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25. November 2001: Feierstunde im Rudolf-Wöhrl-Pavillon Karlstein<br />
Josef Toni Dillenkofer<br />
(in Memoriam)<br />
Musikadademie Hammelburg Hammelburg<br />
Gerhard Düchs Ministerialrat München<br />
Helmut Pistner Aktiver blinder Sänger Karlstein<br />
Oswald Lang Ehrenvorsitzender GV Liederblüte Karlstein<br />
Konrad Soder Ehrenvorsitzender GV Einigkeit Leidersbach
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Zelterplakette<br />
GESCHICHTE DER ZELTER-PLAKETTE<br />
Die Geschichte der Zelter-Plakette reicht in die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts<br />
zurück. Durch Runderlass stiftete der für die Belange der Laienmusik aufgeschlossene<br />
Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Boelitz, im Jahre 1922<br />
drei künstlerisch gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für Laienchöre aus<br />
Anlass ihres 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens.<br />
Wenige Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter Plaketten in Bronze, Silber<br />
und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden bis zum Beginn des Jahres 1942 verliehen.<br />
Aber schon 1940 hieß es, dass nur die bereits eingereichten Anträge zur Verleihung der<br />
Zelter-Plakette berücksichtigt würden; alle anderen sollte man bis nach Kriegsende<br />
zurückstellen.<br />
Beim Wiederaufbau nach dem Krieg ergriff der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> die Initiative, um<br />
die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für langjährige Bemühungen und<br />
besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorgesanges wieder ins Leben zu rufen.<br />
Diese Anregung wurde von staatlicher Stelle aufgegriffen.<br />
Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident Professor Theodor Heuss den<br />
Erlass, in dem die Zelter-Plakette erneut gestiftet wurde und zwar „als Auszeichung für<br />
Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege<br />
der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des<br />
kulturellen Lebens erworben haben“. (Erlass vom 7. August 1956)<br />
Damit ist schon erkennbar, dass diese Auszeichnung nicht eine Einrichtung des<br />
Deutschen <strong>Sängerbund</strong>es, sondern eine staatliche Anerkennung ist. Sie folgt daher<br />
eigenen Verleihungsrichtlinien, auf die der Deutsche <strong>Sängerbund</strong> grundsätzlich keinen<br />
Einfluss nehmen kann.<br />
Die Formulare sind zu beziehen bei der Geschäftsstelle der ADC (Adersheimer Str. 60,<br />
38304 Wolfenbüttel), bei den Verbänden der ADC oder deren Landes- bzw.<br />
Diözesanverbänden; für die Chöre des DSB bei den Geschäftsstellen der<br />
Landessängerbünde. Das Formular 2 ist auch bei den Kultusministerien der<br />
Länder erhältlich.<br />
Bitte stets beachten:<br />
Die Anträge mit den nötigen Unterlagen sind im Jahr vor der beantragten Verleihung der<br />
Zelterplakette über die Sängerkreise und die Landessän-gerverbände so rechtzeitig an<br />
die DSB-Geschäftsstelle in Köln einzureichen, dass diese sie noch gründlich prüfen und<br />
termingerecht bis zum 1. Juli an die ADC-Geschäftsstelle weiterleiten können.
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CarI Friedrich Zelter<br />
Geschichtliches<br />
CarI Friedrich Zelter wurde 1758 als Sohn eines Maurermeisters und Bauunternehmers in<br />
Berlin geboren. Nach gymnasialer Schulbildung und dem Besuch der königlichen<br />
Zeichenakademie absolvierte er eine Ausbildung im Bauhandwerk mit der Meisterprüfung<br />
und übernahm für viele Jahre das väterliche Geschäft. Seine Liebe zur Musik wurde<br />
durch Unterricht im Klavier-, Geigen-, und Orgelspiel gefördert. Nebenberuflich betätigte<br />
er sich als Violinist bei Opernaufführungen im Döbbelinschen Theater. Zu eigenen<br />
Kompositionen erarbeitete er sich das handwerkliche Können bei Carl Friedrich Fasch.<br />
Die Singakademie zu Berlin leitete das Aufblühen des Chorgesanges und eine neue Ära<br />
der Musikpflege und des Konzertwesens ein. Ihre Gründung 1791 zog Zelter von Anfang<br />
an in den Bann dieser Institution. Nach dem Tode Faschs führte Zelter ab 1800 die<br />
Singakademie als beispielgebende Einrichtung für die Pflege geistlicher Musik,<br />
insbesondere der Werke Johann Sebastian Bachs, zu weiterer Entfaltung. 1807 wurde<br />
der Singakademie ein Collegium musicum als Orchesterschule für die Aufführung älterer<br />
Musik angegliedert; 1809 gründete Zelter die Berliner Liedertafel, eine gesellige<br />
Sangesgenossenschaft von zunächst 24 Männern auf gehobenem Bildungsniveau - ein<br />
epochemachendes Ereignis als Beginn des Männergesangs, der sich später in alle Welt<br />
verbreitete.<br />
Zelters große Bedeutung liegt vor allem in seinen erfolgreichen Bemühungen um die<br />
Neuordnung des staatlichen, städtischen, kirchlichen und schulischen Musiklebens. Er<br />
war in unermüdlicher Tatkraft darum besorgt, das bisher handwerklich-zunftmäßig<br />
organisierte Musikbildungswesen durch die Errichtung staatlich unterhaltener Institute<br />
und durch bürgerliche Musikvereine, die in freier Initiative gegründet wurden, zu ersetzen.<br />
Er wollte so die öffentliche und private Musikpflege miteinander verbinden, um der<br />
Funktion der Musik für Gesellschafts- und Menschenbildung größere Geltung zu<br />
verschaffen. Auf seine Anregung als Fachberater der preußischen Regierung hin wurden<br />
die Institute für Kirchen- und Schulmusik in Königsberg (1814), Breslau (1815) und Berlin<br />
(1822) gegründet. Das letztgenannte leitete Zelter bis zu seinem Tode (1832), er erteilte<br />
zeitweise auch den gesamten Unterricht dort.<br />
Sein vielfältiges pädagogisches, künstlerisches und organisatorisches Wirken fand hohe<br />
Anerkennung in der Berufung zum Ehrenmitglied und zum Musikprofessor der Berliner<br />
Akademie der Schönen Künste, zum Musikdirektor des von ihm ins Leben gerufenen<br />
Universitätsseminars und in der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Berliner<br />
Universität.<br />
Als Komponist schuf er geistliche Gesänge, Kantaten, Opernszenen, Sinfonien und<br />
Konzerte; von seinen über 200 Liedern und Chorkompositionen werden viele bis in<br />
unsere Gegenwart gesungen. Unter den Liedern finden sich 75 Texte von Goethe, der<br />
Zelters Vertonungen schätzte und mit dem ihn seit 1799 eine durch regen Briefwechsel<br />
und viele persönliche Begegnungen bezeugte Freundschaft bis zu seinem Lebensende<br />
verband. Zu Zelters Schülern zählten u.a. Felix Mendelssohn Bartholdy, Carl Loewe, Otto<br />
Nicolai.
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Carl Friedrich Zelter war ein Mann von hervorragender Begabung und Geistesbildung,<br />
von organisatorischer Tatkraft und erfüllt von einem hohen Ethos künstlerischen und<br />
musikpädagogischen Wirkens. Er ist eine Gestalt unserer Musikgeschichte, von der auch<br />
heute noch wirksame Anstöße ausgehen können. Zelter hat die verantwortungsvolle<br />
Arbeit der Chor- und Musikvereinigungen bereichert, die allgemein im gesellschaftlichen<br />
Leben und insbesondere im musikalischen nichtprofessionellen Bereich verdienstvoll tätig<br />
sind.
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PRO MUSICA-Plakette<br />
In Ergänzung zur Zelter-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 die<br />
PRO MUSICA-Plakette als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabem<br />
gestiftet, die um die Pflege des instrumentalen Musizierens entsprechende Verdienste<br />
erworben haben. Diese Auszeichnung, deren Antragsverfahren und Verleihungsprinzipien<br />
denen der Zelter-Plakette vergleichbar sind, wurde erstmalig 1969 in München verliehen.<br />
Gemeinsame Verleihung<br />
Die vom Bundespräsidenten gestifteten Zelter-Plaketten und PRO MUSICA-Plaketten<br />
sind Anlass, seit 1971 alljährlich am Sonntag Laetare - drei Wochen vor Ostern -Tage der<br />
Laienmusik zu begehen. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland.<br />
Im Mittelpunkt steht dabei ein Festakt, in dem einem der auszuzeichnenden Chöre die<br />
Zelter-Plakette und zwei Instrumental-Ensembles die PRO-MUSICA-Plakette und die<br />
Urkunden überreicht werden, stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese<br />
Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Diese Ehrung nimmt grundsätzlich der<br />
Bundespräsident selbst vor. Ist er verhindert, vertritt ihn der Bundesminister des Innern.<br />
Bei dessen Verhinderung vertritt der Kultusminister, in dessen Land der Festakt<br />
stattfindet, den Bundespräsidenten.<br />
Im Rahmen der Tage der Laienmusik finden Konzerte, ein musikalisch gestalteter<br />
ökumenischer Gottesdienst und weitere musikalische Aktivitäten statt.<br />
Für Vorbereitung und Durchführung ist die<br />
Bundesvereinigung<br />
Deutscher Laienmusikverbände (BDLV)<br />
zuständig; ihre Mitglieder sind:<br />
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC), Arbeitsgemeinschaft der<br />
Volksmusikverbände (AVV), Bund Deutscher Liebhaberorchester (BDLO).<br />
Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt zwischen den<br />
genannten drei Dachverbänden.
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Chordirektor ADC<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Chorverbände verleiht seit 1988 wieder den Titel<br />
„Chordirektor ADC“.<br />
Anträge und Informationen sind bei der Geschäftsstelle der ADC, Adersheimer Straße 60,<br />
38304 Wolfenbüttel, Tel. 05331/46018, erhältlich.<br />
Bestimmungen über die Verleihung des Titels ,Chordirektor ADC"<br />
§ 1 - Zweck<br />
1. Der Titel „Chordirektor ADC“ wird als Auszeichnung für hervorragende künstlerische<br />
Leistungen im Bereich der Chorleitung verliehen.<br />
2. Der Titel kann nur Chorleitern verliehen werden, die persönlich oder deren Chor einer<br />
der folgenden Mitgliedsorganisationen der ADC angehören:<br />
Allgemeiner Cäcilien-Verband für Deutschland (ACV)<br />
Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)<br />
Deutscher Allgemeinder <strong>Sängerbund</strong> (DAS)<br />
Deutscher <strong>Sängerbund</strong> (DSB)<br />
Internationaler Arbeitskreis für Musik (IAM)<br />
Verband Deutscher Konzert-Chöre (VDKC)<br />
Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands (VeK)<br />
§ 2 - Bedingungen für die Verleihung<br />
1. Der Titel „Chordirektor ADC“ wird an Chorleiter verliehen, die in der Regel eine<br />
zehnjährige erfolgreiche Tätigkeit nachweisen und innerhalb dieses Zeitraums durch<br />
regelmäßige öffentliche Aufführungen hinsichtlich Programmgestaltung, Einstudierung<br />
und Interpretation überdurchschnittliche Leistungen erzielt haben.<br />
2. Als überdurchschnittliche Leistungen sind anzusehen:<br />
a) Programme, die musikalisch anspruchsvolle Chorkompositionen, vor allem auch acappella-Kompositionen<br />
enthalten (z. B. Madrigale, Motetten, Chorzyklen, Messen,<br />
Kantaten, Oratorien). Dabei sollte das anspruchsvolle zeitgenössische Musikschaffen<br />
einen angemessenen Anteil haben.<br />
b) Programme, die den Anforderungen der neuen Kategorie E beim 3. Deutschen<br />
Chorwettbewerb „Jazz, Pop, etc.“ entsprechen.<br />
c) Einstudierungen und Interpretationen, die sich als technisch einwandfrei, stilbewusst<br />
und künstlerisch hochstehend erweisen.
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§ 3 - Antrag auf Verleihung<br />
1. Den Antrag auf Verleihung des Titels „Chordirektor ADC“ stellt der Bewerber schriftlich<br />
formlos über die Mitgliedsorganisation an das Präsidium der ADC.<br />
2. Dem Antrag sind beizufügen:<br />
a) Lebenslauf;<br />
b) Angaben über die musikalische Ausbildung und die Chorleitertätigkeit des Bewerbers<br />
ggf. Zeugnisse und Referenzen in Form von beglaubigten Fotokopien;<br />
c) Nachweise über den Zeitraum der Chorleitertätigkeit und Programme von öffentlichen<br />
Aufführungen;<br />
d) eine Mitteilung über Programme und Termin der nächsten öffentlichen Aufführung von<br />
Chorwerken.<br />
§ 4 - Prüfungskommission<br />
1. Über die Zuerkennung des Titels „Chordirektor ADC“ entscheidet eine<br />
Prüfungskommission aus sieben kompetenten Chorfachleuten, von denen fünf den<br />
Mitgliedsorganisationen angehören müssen.<br />
2. Die Mitglieder der Prüfungskommission sowie deren Vorsitzender werden vom<br />
Präsidium der ADC berufen.<br />
§ 5 - Prüfungsverfahren<br />
1. Die Prüfungskommission wird vom Vorsitzenden einberufen und hat folgende<br />
Aufgaben:<br />
a) Sie stellt fest, ob die unter § 2 genannten Bedingungen erfüllt sind.<br />
b) Sie beurteilt, ob die unter § 3 geforderten Unterlagen vollständig und ausreichend<br />
vorliegen.<br />
c) Sie beauftragt in der Regel einen Sachverständigen, die vom Bewerber<br />
vorgeschlagene öffentliche Aufführung anonym zu besuchen und für die<br />
Prüfungskommission ein Gutachten zu erstellen, das dem Bewerber nicht zur Kenntnis<br />
gebracht wird.<br />
Der Gutachter darf weder dem Bewerber persönlich bekannt sein noch dem selben<br />
Chorverband angehören.
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d) Sie berät und entscheidet darüber, ob dem Bewerber der Titel „Chordirektor ADC“<br />
zuerkannt wird.<br />
2. Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder<br />
anwesend sind. Sie beschließt mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />
abgelehnt.<br />
3. Über die Sitzungen der Prüfungskommission wird ein Protokoll geführt, in der die<br />
Anwesenheit, die Beschlüsse im Wortlaut sowie die Abstimmungsergebnisse festgehalten<br />
sind.<br />
§ 6 - Ergebnis des Prüfungsverfahrens<br />
1. Wird der Titel „Chordirektor ADC“ dem Bewerber zuerkannt, erhält er eine Urkunde, die<br />
vom Präsidenten der ADC und dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unterzeichnet<br />
ist.<br />
2. Findet die Bewerbung um den Titel keine Zustimmung, werden die Gründe dem<br />
Bewerber mitgeteilt. Eine zweite Bewerbung kann frühestens nach zwei Jahren erneut<br />
eingereicht werden.<br />
3. Das Ergebnis wird den Mitgliedsverbänden mitgeteilt. Es ist nicht anfechtbar.<br />
§ 7 - Kosten<br />
Für das Prüfungsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 400,-- DM erhoben. 100,--<br />
DM davon sind gleich bei der Antragstellung fällig; 300,-- DM werden bei Annahme der<br />
Bewerbung in Rechnung gestellt.<br />
§ - 8<br />
Wird der Titel von einer Frau erworben und werden Funktionen von Frauen ausgeübt, so<br />
gelten der Titel und die jeweilige Funktionsbezeichnung in weiblicher Form. Diese<br />
Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.1988 in Kraft.