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Muster-Vertrag: Interim Manager und UNTERNEHMEN - Manatnet

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5. Sonstiges: Hier regeln Sie z. B., auf welche Resourcen der INMAN<br />

gegebenenfalls zurückgreifen kann, z. B. „dem INMAN steht das<br />

Geschäftsführungs-Sekretariat zur Verfügung“ oder „Als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Arbeit des INMAN kann der INMAN Research-Arbeiten<br />

durch Forrester übernehmen lassen“. Häufig erhält der IN-<br />

MAN Visitenkarten <strong>und</strong> eine firmeneigene E-Mail-Adresse<br />

6. Zahlung: z. B. „fristgerechte Zahlung auf ein vom INMAN angegebenes<br />

Konto“<br />

c) Das Unternehmen verpflichtet sich zudem die folgenden Gebühren<br />

an den INMAN zu überweisen: nur, wenn Sie sonstige Regelungen treffen.<br />

4. Kündigung<br />

1. Das Unternehmen kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es<br />

kann zudem fristlos kündigen, wenn<br />

- der INMAN über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen seine<br />

vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wenn <strong>und</strong> soweit<br />

dies nicht in ausreichendem Maße entschuldigt worden ist,<br />

oder eine Zustimmung bzw. Beauftragung des Unternehmens<br />

vorgelegen hat.<br />

- der INMAN nachweislich seine Leistungen fehlerhaft erbringt, wobei<br />

das Unternehmen verpflichtet ist, den INMAN von seiner<br />

Schlechtleistung vorab schriftlich zu informieren.<br />

2. Der INMAN kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Er kann<br />

zudem fristlos kündigen, wenn das Unternehmen mit mehr als 10 Werktagen<br />

mit der Zahlung des Honorars im Verzug ist.<br />

3. Jede Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenem Brief erfolgen.<br />

4. Die Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Umgehungsverbot<br />

Die beiden Parteien erklären übereinstimmend, daß weitergehende<br />

direkte oder auch indirekte zusätzliche Vereinbarungen zwischen ihnen<br />

insofern nicht zulässig sind, wenn <strong>und</strong> so weit hierdurch die Rechte von<br />

MANAGER NETWORK GMBH unmittelbar oder mittelbar betroffen werden.<br />

Das hiermit normierte Umgehungsverbot gilt auch über einen Zeitraum<br />

von 24 Monaten nach erstmaligem Abschloss der Zusammenarbeit zwischen<br />

den Parteien darüber hinaus als vereinbart. Wenn <strong>und</strong> so weit<br />

das Unternehmen eine individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen<br />

<strong>Muster</strong>vertrag <strong>Interim</strong> <strong>Manager</strong> - Unternehmen, V. 2.2, Juni 2003 3 von 5

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