Muster-Vertrag: Interim Manager und UNTERNEHMEN - Manatnet
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5. Sonstiges: Hier regeln Sie z. B., auf welche Resourcen der INMAN<br />
gegebenenfalls zurückgreifen kann, z. B. „dem INMAN steht das<br />
Geschäftsführungs-Sekretariat zur Verfügung“ oder „Als Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Arbeit des INMAN kann der INMAN Research-Arbeiten<br />
durch Forrester übernehmen lassen“. Häufig erhält der IN-<br />
MAN Visitenkarten <strong>und</strong> eine firmeneigene E-Mail-Adresse<br />
6. Zahlung: z. B. „fristgerechte Zahlung auf ein vom INMAN angegebenes<br />
Konto“<br />
c) Das Unternehmen verpflichtet sich zudem die folgenden Gebühren<br />
an den INMAN zu überweisen: nur, wenn Sie sonstige Regelungen treffen.<br />
4. Kündigung<br />
1. Das Unternehmen kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es<br />
kann zudem fristlos kündigen, wenn<br />
- der INMAN über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen seine<br />
vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wenn <strong>und</strong> soweit<br />
dies nicht in ausreichendem Maße entschuldigt worden ist,<br />
oder eine Zustimmung bzw. Beauftragung des Unternehmens<br />
vorgelegen hat.<br />
- der INMAN nachweislich seine Leistungen fehlerhaft erbringt, wobei<br />
das Unternehmen verpflichtet ist, den INMAN von seiner<br />
Schlechtleistung vorab schriftlich zu informieren.<br />
2. Der INMAN kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Er kann<br />
zudem fristlos kündigen, wenn das Unternehmen mit mehr als 10 Werktagen<br />
mit der Zahlung des Honorars im Verzug ist.<br />
3. Jede Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenem Brief erfolgen.<br />
4. Die Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt hiervon unberührt.<br />
5. Umgehungsverbot<br />
Die beiden Parteien erklären übereinstimmend, daß weitergehende<br />
direkte oder auch indirekte zusätzliche Vereinbarungen zwischen ihnen<br />
insofern nicht zulässig sind, wenn <strong>und</strong> so weit hierdurch die Rechte von<br />
MANAGER NETWORK GMBH unmittelbar oder mittelbar betroffen werden.<br />
Das hiermit normierte Umgehungsverbot gilt auch über einen Zeitraum<br />
von 24 Monaten nach erstmaligem Abschloss der Zusammenarbeit zwischen<br />
den Parteien darüber hinaus als vereinbart. Wenn <strong>und</strong> so weit<br />
das Unternehmen eine individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen<br />
<strong>Muster</strong>vertrag <strong>Interim</strong> <strong>Manager</strong> - Unternehmen, V. 2.2, Juni 2003 3 von 5