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Bau- und Zonenordnung

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Gemeinde Turbenthal<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />

Gültige Fassung<br />

Proportionen, Fassaden Art. 13<br />

Dächer Art. 14<br />

1 Die <strong>Bau</strong>ten sind in Ausmass <strong>und</strong> Proportionen der herkömmlichen<br />

<strong>Bau</strong>weise in den entsprechenden Ortskernen anzupassen.<br />

2 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />

oder Holz auszuführen. Reflektierende oder ortsfremde<br />

Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind unzulässig.<br />

3 Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen, wobei<br />

die Fensterfläche nicht mehr als 35% der betreffenden Fassadenfläche<br />

ausmachen darf. Sprossenteilung <strong>und</strong> Fensterläden<br />

können verlangt werden, sofern dies aus Gründen des Ortsbildschutzes<br />

angebracht erscheint. Von obigen Vorschriften ausgenommen<br />

bleiben vorgelagerte oder angebaute Verglasungen,<br />

wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238 Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />

4 Für die Gestaltung von Balkonen <strong>und</strong> Lauben gilt Art. 8<br />

Abs. 4.<br />

1 Pro 50 m 2 Dachfläche ist 1 Dachflächenfenster von max.<br />

0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig.<br />

2 Für allfällige Sonnenkollektoren gilt Art. 9 Abs. 2.<br />

3 Im übrigen gilt Art. 9.<br />

22 Suter • von Känel • Wild • AG

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