Bau- und Zonenordnung
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Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Proportionen, Fassaden Art. 13<br />
Dächer Art. 14<br />
1 Die <strong>Bau</strong>ten sind in Ausmass <strong>und</strong> Proportionen der herkömmlichen<br />
<strong>Bau</strong>weise in den entsprechenden Ortskernen anzupassen.<br />
2 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />
oder Holz auszuführen. Reflektierende oder ortsfremde<br />
Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind unzulässig.<br />
3 Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen, wobei<br />
die Fensterfläche nicht mehr als 35% der betreffenden Fassadenfläche<br />
ausmachen darf. Sprossenteilung <strong>und</strong> Fensterläden<br />
können verlangt werden, sofern dies aus Gründen des Ortsbildschutzes<br />
angebracht erscheint. Von obigen Vorschriften ausgenommen<br />
bleiben vorgelagerte oder angebaute Verglasungen,<br />
wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238 Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />
4 Für die Gestaltung von Balkonen <strong>und</strong> Lauben gilt Art. 8<br />
Abs. 4.<br />
1 Pro 50 m 2 Dachfläche ist 1 Dachflächenfenster von max.<br />
0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig.<br />
2 Für allfällige Sonnenkollektoren gilt Art. 9 Abs. 2.<br />
3 Im übrigen gilt Art. 9.<br />
22 Suter • von Känel • Wild • AG