Bau- und Zonenordnung
Bau- und Zonenordnung
Bau- und Zonenordnung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Suter • von Känel • Wild • AG<br />
Orts- <strong>und</strong> Regionalplaner FSU sia<br />
<strong>Bau</strong>mackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich<br />
Kanton Zürich<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
Gesamtrevision<br />
Aufbau Dokument Linke Seiten:<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Vom Gemeinderat verabschiedet am 10.7.2012<br />
• gültige BZO<br />
Rechte Seiten:<br />
• beantragte neue BZO<br />
• rot = Änderungen gegenüber<br />
rechtskräftiger BZO<br />
Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch<br />
rev. 26.6.2012<br />
31072 – 1.6.2012
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
2 Suter • von Känel • Wild • AG
Inhalt<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
1. ZONENORDNUNG<br />
2. ZONENVORSCHRIFTEN<br />
A. KERNZONEN<br />
B. ZENTRUMSZONE<br />
C. WOHNZONEN<br />
D. GEWERBEZONEN<br />
E. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN<br />
F. ERHOLUNGSZONE<br />
3. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR<br />
AREALÜBERBAUUNGEN<br />
4. WEITERE BESTIMMUNGEN<br />
ANHANG<br />
Hinweis Die Artikel werden am Schluss des Planungsprozesses neu<br />
durchnummeriert.<br />
3 Suter • von Känel • Wild • AG
Einteilung Art. 1<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Die Gemeinde Turbenthal erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen<br />
Planungs- <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>gesetzes vom 7. September 1975<br />
(PBG) sowie der seither vorgenommenen Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen<br />
<strong>und</strong> unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen<br />
<strong>und</strong> kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong>.<br />
1. ZONENORDNUNG<br />
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen <strong>und</strong> regionalen<br />
Nutzungszonen zugewiesen oder mit Wald bestockt<br />
ist, in folgende Zonen eingeteilt:<br />
Kernzone I KI III<br />
Kernzone II KII III<br />
Wohnzone W2 A II/III<br />
Wohnzone W2 B II<br />
Wohnzone W3 II<br />
2-geschossige Wohnzone<br />
mit Gewerbeerleichterung<br />
3-geschossige Wohnzone<br />
mit Gewerbeerleichterung<br />
4 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
WG2 III<br />
WG3/WG3 Spezial III<br />
Gewerbezone G III<br />
Industriezone I IV<br />
Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten Oe II/III<br />
Erholungszone Eh<br />
Freihaltezone F<br />
Reservezone R (III)<br />
Landwirtschaftszone Lwz III<br />
LSV:ES
Einteilung Art. 1<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Die Gemeinde Turbenthal erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen<br />
Planungs- <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>gesetzes vom 7. September 1975<br />
(PBG) sowie der seither vorgenommenen Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen<br />
<strong>und</strong> unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen<br />
<strong>und</strong> kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong>.<br />
1. ZONENORDNUNG<br />
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen <strong>und</strong> regionalen<br />
Nutzungszonen zugewiesen oder mit Wald bestockt<br />
ist, in folgende Zonen eingeteilt:<br />
Kernzone I KI III<br />
Kernzone II<br />
Zentrumszone<br />
5 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
KII<br />
Wohnzone W2 A II/III<br />
Wohnzone W2 B II<br />
Wohnzone W3 II<br />
2-geschossige Wohnzone<br />
mit Gewerbeerleichterung<br />
3-geschossige Wohnzone<br />
mit Gewerbeerleichterung<br />
Z<br />
LSV:ES<br />
III<br />
III<br />
WG2 III<br />
WG3/WG3 Spezial III<br />
Gewerbezone G1 III<br />
Industriezone<br />
Gewerbezone<br />
I<br />
G2<br />
IV<br />
IV**<br />
Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten Oe II/III*<br />
Erholungszone Eh *<br />
Freihaltezone F *<br />
Reservezone R (III)<br />
Landwirtschaftszone Lwz III<br />
* Die spezifische ES-Zuteilung ist im Zonenplan festgelegt.<br />
** Das Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist der ES III<br />
zugewiesen.
Empfindlichkeitsstufen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Art. 1 bis<br />
Massgebliche Pläne Art. 2<br />
Die einzelnen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss eidg. Lärmschutzverordnung<br />
(LSV) erfahren in den folgenden Gebieten<br />
eine Zuordnung zur nächst höheren Stufe:<br />
− Gemeindehaus/Bank Zone Oe (Kat. Nrn. 2656, 313, 314),<br />
30 m ab Tösstalstrasse<br />
− Bibliothek/Schule Zone Oe (Kat. Nr. 302), 30 m ab Tösstalstrasse<br />
− Zone W2 A, Gebiet Bilg/Heerwies, 1 <strong>Bau</strong>tiefe von 30 m ab<br />
Tösstalstrasse<br />
− Zone Oe, Werkhof <strong>und</strong> Feuerwehrgebäude St. Gallerstrasse<br />
− Zone Oe (Kat. Nr. 2601) an der St. Gallerstrasse<br />
Für die Abgrenzung der Zonen <strong>und</strong> für Anordnungen innerhalb<br />
der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend;<br />
für die Kernzone I gelten die Detailpläne 1:1000, Dorf Turbenthal<br />
<strong>und</strong> Hutzikon, für die Wald- <strong>und</strong> Gewässerabstandslinien<br />
die Ergänzungspläne Nrn. 1-13, 1:500 <strong>und</strong> für den Aussichtsschutz<br />
die Ergänzungspläne Hermetsbüel <strong>und</strong> Sonnenberg,<br />
1:500. Für die Landwirtschafts- <strong>und</strong> Freihaltezone sowie den<br />
Wald gilt der Plan über die kantonalen <strong>und</strong> regionalen Nutzungszonen<br />
1:5000.<br />
6 Suter • von Känel • Wild • AG
Empfindlichkeitsstufen<br />
Massgebliche Pläne<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Art. 1a<br />
Die einzelnen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss eidg.<br />
Lärmschutzverordnung (LSV) erfahren in den folgenden Gebieten<br />
eine Zuordnung zur nächst höheren Stufe:<br />
− Gemeindehaus/Bank Zone Oe (Kat. Nrn. 2656, 313, 314),<br />
30 m ab Tösstalstrasse<br />
− Bibliothek/Schule Zone Oe (Kat. Nr. 302), 30 m ab Tösstalstrasse<br />
− Zone W2 A, Gebiet Bilg/Heerwies, 1 <strong>Bau</strong>tiefe von 30 m ab<br />
Tösstalstrasse<br />
− Zone Oe, Werkhof <strong>und</strong> Feuerwehrgebäude St. Gallerstrasse<br />
− Zone Oe (Kat. Nr. 2601) an der St. Gallerstrasse<br />
Art. 2<br />
1 11 Für die Abgrenzung der Zonen <strong>und</strong> für Anordnungen innerhalb<br />
der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend,<br />
für die Weiler der Zonenplan Weiler 1:2000, für die Kernzone<br />
I Dorf Turbenthal <strong>und</strong> Hutzikon gelten die Kernzonenpläne<br />
1:1000, für die Wald- <strong>und</strong> Gewässerabstandslinien die Ergänzungspläne<br />
Nrn. 1-13 4, 1:500 <strong>und</strong> für den Aussichtsschutz der<br />
Ergänzungsplan Hermetsbüel <strong>und</strong> Sonnenberg, 1:1000. Für die<br />
Landwirtschafts- <strong>und</strong> Freihaltezone sowie den Wald gilt der<br />
Plan über die kantonalen <strong>und</strong> regionalen Nutzungszonen<br />
1:5000.<br />
2 Für den genauen Verlauf der Festlegungen gilt der entsprechende<br />
Datensatz der amtlichen Vermessung.<br />
7 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
8 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsbauliche Gr<strong>und</strong>haltung Art. 2a<br />
Beratung <strong>und</strong><br />
Projektbeurteilung<br />
Gestaltungskriterien<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Die Wahrung der Eigenart <strong>und</strong> Identität von Turbenthal als Dorf<br />
im Zentrum des Tösstals <strong>und</strong> der charakteristischen Weiler ist<br />
ein zentrales Anliegen. Es wird die Entwicklung einer zeitgemässen<br />
<strong>Bau</strong>kultur im ländlichen Kontext unter Berücksichtigung<br />
der bestehenden Qualitäten <strong>und</strong> Merkmale des Ortsbildes<br />
angestrebt.<br />
Art. 2b<br />
1 11 Für die Fachberatung zieht die <strong>Bau</strong>behörde bei Bedarf fachk<strong>und</strong>ige<br />
Spezialisten bei, die die <strong>Bau</strong>kommission ergänzen.<br />
2 Den <strong>Bau</strong>willigen wird empfohlen, diesen zielorientierten Projektierungsprozess<br />
in enger Zusammenarbeit mit der <strong>Bau</strong>kommission<br />
<strong>und</strong> dem Fachberater zu durchlaufen.<br />
3 Die Begleitung durch die <strong>Bau</strong>kommission <strong>und</strong> die Fachberater<br />
umfasst folgende mögliche Stufen:<br />
1. Mitwirkung bei der Situationsanalyse <strong>und</strong> Vorabklärungen<br />
2. Festlegung von Randbedingungen<br />
3. Beurteilung der Projektstudien <strong>und</strong> des <strong>Bau</strong>projektes<br />
Art. 2c<br />
11<br />
Die <strong>Bau</strong>behörde legt die Gestaltungskriterien fest <strong>und</strong> führt eine<br />
Dokumentation über die gute Gestaltung von <strong>Bau</strong>ten, namentlich<br />
für das <strong>Bau</strong>en in der Kernzone, am Siedlungsrand, in landschaftlich<br />
empfindlichen Lagen <strong>und</strong> im Dorfzentrum.<br />
9 Suter • von Känel • Wild • AG
Gr<strong>und</strong>sätze Art. 3<br />
Bewilligungspflichten Art. 4<br />
Reklamen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
2. ZONENVORSCHRIFTEN<br />
A. KERNZONEN<br />
1 Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung des Dorfkerns von<br />
Turbenthal sowie des Ortsteils Hutzikon <strong>und</strong> der Ortskerne von<br />
Oberhofen, Neubrunn, Seelmatten, Tablat <strong>und</strong> Schmidrüti-<br />
Kalchegg <strong>und</strong> ihrer natürlich gewachsenen Umgebung sowie<br />
eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden Überbauung durch<br />
gestalterisch gut eingefügte Neubauten.<br />
2 In erster Linie ist die Erhaltung <strong>und</strong> Erneuerung der bestehenden<br />
<strong>Bau</strong>substanz anzustreben.<br />
3 Es sind neben Wohnungen höchstens mässig störende Betriebe<br />
sowie öffentliche <strong>Bau</strong>ten zulässig.<br />
1 Der Abbruch von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teilen sowie von baulichen<br />
Bestandteilen der Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtig.<br />
Er darf nur bewilligt werden, wenn die <strong>Bau</strong>lücke das Ortsbild<br />
nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellung des Ersatzbaus<br />
gesichert ist.<br />
2 Aussenrenovationen (inkl. Ersetzen von Fenstern, Türen,<br />
Dachmaterial sowie Änderungen der Farbe) sind bewilligungspflichtig.<br />
Art. 5<br />
1 Reklameanlagen dürfen nicht über das Bedürfnis der Kennzeichnung<br />
eines Betriebes an seinem Standort oder des Hinweises<br />
auf diesen Standort hinausgehen. Pro Fassade ist nur<br />
eine Reklame gleicher Aussage zulässig. Zusätzlich ist eine<br />
freistehende Reklame zulässig. Unzulässig sind Reklamen,<br />
wenn sie mit reflektierenden, aufleuchtenden oder grellen Farben<br />
gestaltet sind, blenden, ihre Lichtintensität übermässig ist<br />
oder wenn sie durch Bewegung oder durch wechselnde Lichteffekte<br />
wirken.<br />
10 Suter • von Känel • Wild • AG
Gr<strong>und</strong>sätze Art. 3<br />
Bewilligungspflichten Art. 4<br />
Reklamen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
2. ZONENVORSCHRIFTEN<br />
A. KERNZONEN<br />
1 Die Kernzonen bezweckt die Erhaltung <strong>und</strong> Erneuerung des<br />
Dorfkerns von Turbenthal sowie des Ortsteils Hutzikon <strong>und</strong> der<br />
Ortskerne von Oberhofen, Neubrunn, Seelmatten, Tablat, <strong>und</strong><br />
Schmidrüti-Kalchegg <strong>und</strong> Geer <strong>und</strong> ihrer natürlich gewachsenen<br />
Umgebung sowie eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden<br />
Überbauung durch gestalterisch gut eingefügte Neubauten.<br />
2 In erster Linie ist die Erhaltung <strong>und</strong> Erneuerung der bestehenden<br />
<strong>Bau</strong>substanz anzustreben.<br />
2 Es sind neben Wohnungen höchstens mässig störende Betriebe<br />
sowie öffentliche <strong>Bau</strong>ten zulässig.<br />
1 Der Abbruch von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teilen sowie von baulichen<br />
Bestandteilen der Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtig.<br />
Er darf nur bewilligt werden, wenn die <strong>Bau</strong>lücke das Ortsbild<br />
nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellung des Ersatzbaus<br />
gesichert ist.<br />
2 Aussenrenovationen (inkl. Ersetzen von Fenstern, Türen,<br />
Dachmaterial sowie Änderungen der Farbe) sind bewilligungspflichtig.<br />
Art. 5<br />
1 Reklameanlagen dürfen nicht über das Bedürfnis der Kennzeichnung<br />
eines Betriebes an seinem Standort oder des Hinweises<br />
auf diesen Standort hinausgehen. Pro Fassade ist nur<br />
eine Reklame gleicher Aussage zulässig. Zusätzlich ist eine<br />
freistehende Reklame zulässig. Unzulässig sind Reklamen,<br />
wenn sie mit reflektierenden, aufleuchtenden oder grellen Farben<br />
gestaltet sind, blenden, ihre Lichtintensität übermässig ist<br />
oder wenn sie durch Bewegung oder durch wechselnde Lichteffekte<br />
wirken.<br />
11 Suter • von Känel • Wild • AG
a) Kernzone I<br />
Bestehende Gebäude,<br />
Ersatzbauten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
2 Die einzelne Reklamefläche von freistehenden Anlagen, von<br />
Reklametafeln, Signete an Fassaden sowie die von Schriftzügen<br />
beanspruchte Fläche darf nicht grösser als 1,5 m 2 sein. Die<br />
einzelnen Schriftzeichen dürfen nicht höher als 0,45 m sein,<br />
vertikal angeordnete Beschriftungen dürfen nicht über mehr als<br />
ein Geschoss verlaufen. Die Beschränkung der Masse gilt nicht<br />
für kunsthandwerklich gestaltete Schilder.<br />
3 Plakatwände oder vergleichbare Einrichtungen sind unzulässig.<br />
Einrichtungen für die Ankündigung besonderer Anlässe<br />
oder im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen können für<br />
eine dem Zweck angemessene Dauer bewilligt werden.<br />
4 Reklameanlagen dürfen höchstens 1,0 m von der Fassade<br />
vorspringen. An Strassen ohne <strong>Bau</strong>linien haben sie einen seitlichen<br />
Abstand von wenigstens 0,5 m von der Fahrbahn <strong>und</strong><br />
einen Höhenabstand von 3,0 m gegenüber dem Trottoir einzuhalten.<br />
Art. 6<br />
1 Die im Detailplan rot eingetragenen Gebäude dürfen nur<br />
unter Beibehaltung von Lage, Gr<strong>und</strong>fläche, kubischer Gestaltung,<br />
Fassaden- <strong>und</strong> Dachgestaltung umgebaut oder ersetzt<br />
werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen. Geringfügige<br />
Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden,<br />
wenn dies im Interesse der Hygiene, des Ortsbildschutzes<br />
oder des Verkehrs liegt.<br />
2 Die im Detailplan grau eingetragenen Gebäude dürfen entweder<br />
gemäss Abs. 1 umgebaut bzw. ersetzt oder durch Neubauten<br />
gemäss Art. 7 ersetzt werden.<br />
3 Die Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden<br />
findet keine Anwendung.<br />
12 Suter • von Känel • Wild • AG
a) Kernzone I<br />
Bestehende Gebäude,<br />
Ersatzbauten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
2 Die einzelne Reklamefläche von freistehenden Anlagen, von<br />
Reklametafeln, Signete an Fassaden sowie die von Schriftzügen<br />
beanspruchte Fläche darf nicht grösser als 1,5 m 2 sein. Die<br />
einzelnen Schriftzeichen dürfen nicht höher als 0,45 m sein,<br />
vertikal angeordnete Beschriftungen dürfen nicht über mehr als<br />
ein Geschoss verlaufen. Die Beschränkung der Masse gilt nicht<br />
für kunsthandwerklich gestaltete Schilder.<br />
3 Plakatwände oder vergleichbare Einrichtungen sind unzulässig.<br />
Einrichtungen für die Ankündigung besonderer Anlässe<br />
oder im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen können für<br />
eine dem Zweck angemessene Dauer bewilligt werden.<br />
3 Reklameanlagen dürfen höchstens 1,0 m von der Fassade<br />
vorspringen. An Strassen ohne <strong>Bau</strong>linien haben sie einen seitlichen<br />
Abstand von wenigstens 0,5 m von der Fahrbahn <strong>und</strong><br />
einen Höhenabstand von 3,0 m gegenüber dem Trottoir einzuhalten.<br />
Art. 6<br />
1 Die in den Kernzonenplänen rot eingetragenen Gebäude<br />
dürfen nur unter Beibehaltung von Lage, Gr<strong>und</strong>fläche, kubischer<br />
Gestaltung, Fassaden- <strong>und</strong> Dachgestaltung umgebaut<br />
oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.<br />
2 Die im Detailplan grau eingetragenen Gebäude übrigen bestehenden<br />
Gebäude dürfen entweder gemäss Abs. 1 umgebaut<br />
bzw. ersetzt oder durch Neubauten gemäss Art. 7 ersetzt<br />
werden. Dabei sind die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften<br />
unbeachtlich <strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>tiefe im bisherigen Mass<br />
nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig.<br />
3 Die Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden<br />
findet keine Anwendung.<br />
4 Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet<br />
werden, wenn dies im öffentlichen Interesse, wie zum<br />
Beispiel der Wohnhygiene, des Ortsbildschutzes oder der<br />
Umgebungsgestaltung oder des Verkehrs liegt.<br />
13 Suter • von Känel • Wild • AG
Massvorschriften,<br />
Anordnung für neue <strong>Bau</strong>ten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Art. 7<br />
Fassaden Art. 8<br />
1 Für Neubauten gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
Vollgeschosse max. 2<br />
Dachgeschosse zusätzlich max. 2*<br />
Untergeschoss (siehe Abs. 3)<br />
Gr<strong>und</strong>abstände min. 3.5 m<br />
Gebäudehöhe max. 7.5 m<br />
Gebäudelänge max. 30 m**<br />
Gebäudetiefe bzw. Gebäudebreite max. 14 m<br />
* vorbehalten bleibt Art. 9<br />
** vorbehalten bleibt Abs. 4<br />
2 Bei Gebäudelängen <strong>und</strong> -breiten von mehr als 12 m sind die<br />
Gr<strong>und</strong>abstände um einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch höchstens<br />
um 4,5 m zu erhöhen.<br />
3 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse sind als Sockel<br />
zu gestalten. Sie dürfen zu max. 1/2, aber nur für nicht störende<br />
Gewerbe, genutzt werden.<br />
4 Die geschlossene Überbauung (Grenzbau) ist im Rahmen<br />
der <strong>Bau</strong>tiefe von 14 m bis zur Gesamtlänge von max. 42 m gestattet,<br />
sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder<br />
gleichzeitig gebaut wird.<br />
5 Proportionen <strong>und</strong> Stellungen neuer <strong>Bau</strong>ten sind der dörflichen<br />
<strong>Bau</strong>weise der Ortskerne von Turbenthal <strong>und</strong> Hutzikon anzupassen.<br />
6 Ausser bei öffentlichen <strong>Bau</strong>ten ist bei Neubauten <strong>und</strong> wesentlichen<br />
Umbauten mindestens die einem Vollgeschoss entsprechende<br />
Fläche für Wohnzwecke zu verwenden.<br />
1 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />
oder Holz auszuführen. Putz mit Phantasiestrukturen, reflektierende<br />
<strong>und</strong> ortsfremde Materialien sowie grelle oder ausgefallene<br />
Farben sind unzulässig.<br />
14 Suter • von Känel • Wild • AG
Massvorschriften,<br />
Anordnung für neue <strong>Bau</strong>ten<br />
Fassaden <strong>und</strong> Dächer<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Art. 7<br />
1 Für Neubauten gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
Vollgeschosse max. 2<br />
Dachgeschosse zusätzlich max. 2*<br />
Untergeschoss (siehe Abs. 3) max. 1<br />
Gr<strong>und</strong>abstände min. 3.5 m<br />
Gebäudehöhe max. 7.5 m<br />
Gebäudelänge max. 30 m**<br />
Gebäudetiefe bzw. Gebäudebreite max. 14 m<br />
* vorbehalten bleibt Art. 9<br />
** vorbehalten bleibt Abs. 4<br />
2 Bei Fassadenlängen <strong>und</strong> -breiten von mehr als 14 m sind die<br />
Gr<strong>und</strong>abstände um einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch höchstens<br />
um 4,5 m zu erhöhen.<br />
3 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse sind als Sockel<br />
zu gestalten. Sie dürfen zu max. 1/2, aber nur für nicht störende<br />
Gewerbe, genutzt werden.<br />
4 Die geschlossene Überbauung (Grenzbau) ist im Rahmen<br />
der <strong>Bau</strong>tiefe von 14 m bis zur Gesamtlänge von max. 42 m gestattet,<br />
sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder<br />
gleichzeitig gebaut wird.<br />
5 Proportionen <strong>und</strong> Stellungen neuer <strong>Bau</strong>ten sind der dörflichen<br />
<strong>Bau</strong>weise der Ortskerne von Turbenthal <strong>und</strong> Hutzikon anzupassen.<br />
Die Stellung der Gebäude <strong>und</strong> der Verlauf des<br />
Hauptfirstes sind dem charakteristischen Gr<strong>und</strong>muster des<br />
jeweiligen, bestehenden Ortskerns anzugleichen; Analoges gilt<br />
für die Umgebungsgestaltung.<br />
6 Ausser bei öffentlichen <strong>Bau</strong>ten ist bei Neubauten <strong>und</strong> wesentlichen<br />
Umbauten mindestens die einem Vollgeschoss entsprechende<br />
Fläche für Wohnzwecke zu verwenden.<br />
3 Bei den im Kernzonenplan bezeichneten Gebäuden ist<br />
mindestens das Erdgeschoss für gewerbliche Zwecke zu<br />
verwenden.<br />
Art. 8<br />
1 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />
oder Holz auszuführen. Putz mit Phantasiestrukturen, reflektierende<br />
<strong>und</strong> ortsfremde Materialien sowie grelle oder ausgefallene<br />
Farben sind unzulässig.<br />
15 Suter • von Känel • Wild • AG
Dächer<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
2 Die Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen,<br />
wobei die Fensteröffnungsfläche nicht mehr als 30% der betreffenden<br />
Fassadenfläche ausmachen darf. Es sind zweiflüglige<br />
Fenster mit Sprossenteilung <strong>und</strong> Einfassungen aus Holz, Stein<br />
oder Kunststein zu verwenden. Die Zusammenfassung zu<br />
Fenstergruppen <strong>und</strong> Reihenfenstern ist in der herkömmlichen<br />
Weise vorzunehmen. Aussenliegende Sprossenteilungen an<br />
Fenstern sowie ortsübliche Fensterläden können verlangt werden,<br />
wenn dies aus Gründen des Ortsbildschutzes angebracht<br />
erscheint. Bei Ladengeschossen mit Schaufenstern sind Fassadenpfeiler<br />
von angemessener Breite vorzusehen. Von obigen<br />
Vorschriften ausgenommen bleiben vorgelagerte oder angebaute<br />
Verglasungen, wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238<br />
Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />
3 Die Gestaltung von Aussentreppen <strong>und</strong> Haustüren hat sich<br />
dem Gebäude anzupassen.<br />
4 Balkone <strong>und</strong> Lauben sind auf den jeweiligen Charakter der<br />
<strong>Bau</strong>te abzustimmen.<br />
Art. 9<br />
1 Hauptgebäude haben, soweit gemäss Art. 6 nicht andere bestehende<br />
Dachformen übernommen werden, Satteldächer mit<br />
beidseitig gleicher ortsüblicher Neigung aufzuweisen. Für besondere<br />
Gebäude nach § 273 PBG sind auch andere Schrägdächer<br />
zulässig.<br />
2 Die Dächer sind in der herkömmlichen Weise, mit allseitigen<br />
Vordächern, auszubilden. Sie sind mit Tonziegeln oder andern<br />
Materialien einzudecken, deren Struktur, Art <strong>und</strong> Farbe mit dem<br />
Charakter der <strong>Bau</strong>te sowie den umgebenden Dächern harmonieren.<br />
Für Sonnenkollektoren <strong>und</strong> andere Anlagen zu Energiegewinnung<br />
kann von diesen Vorschriften abgewichen werden,<br />
soweit die gesetzlichen Einordnungsvorschriften eingehalten<br />
werden.<br />
16 Suter • von Känel • Wild • AG
Dächer<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
2 Die Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen, wobei<br />
die Fensteröffnungsfläche nicht mehr als 30% der betreffenden<br />
Fassadenfläche ausmachen darf. Es sind zweiflüglige<br />
Fenster mit Sprossenteilung <strong>und</strong> Einfassungen aus Holz, Stein<br />
oder Kunststein zu verwenden. Die Zusammenfassung zu<br />
Fenstergruppen <strong>und</strong> Reihenfenstern ist in der herkömmlichen<br />
Weise vorzunehmen. Aussenliegende Sprossenteilungen an<br />
Fenstern sowie ortsübliche Fensterläden können verlangt werden,<br />
wenn dies aus Gründen des Ortsbildschutzes angebracht<br />
erscheint. Bei Ladengeschossen mit Schaufenstern sind Fassadenpfeiler<br />
von angemessener Breite vorzusehen. Von obigen<br />
Vorschriften ausgenommen bleiben vorgelagerte oder angebaute<br />
Verglasungen, wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238<br />
Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />
3 Die Gestaltung von Aussentreppen <strong>und</strong> Haustüren hat sich<br />
dem Gebäude anzupassen.<br />
4 Balkone <strong>und</strong> Lauben sind auf den jeweiligen Charakter der<br />
<strong>Bau</strong>te abzustimmen.<br />
1 Fassaden <strong>und</strong> Dächer sind in Bezug auf Gliederung, Dachform<br />
<strong>und</strong> Material als gestalterische Einheit mit der umgebenden<br />
<strong>Bau</strong>substanz <strong>und</strong> der Siedlungsstruktur zu gestalten.<br />
2 Dachaufbauten <strong>und</strong> Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie<br />
sind erlaubt, sofern eine ästhetische Dach- <strong>und</strong> Gesamtgestaltung<br />
sichergestellt ist.<br />
Art. 9<br />
1 Hauptgebäude haben, soweit gemäss Art. 6 nicht andere bestehende<br />
Dachformen übernommen werden, Satteldächer mit<br />
beidseitig gleicher ortsüblicher Neigung aufzuweisen. Für besondere<br />
Gebäude nach § 273 PBG sind auch andere Schrägdächer<br />
zulässig.<br />
2 Die Dächer sind in der herkömmlichen Weise, mit allseitigen<br />
Vordächern, auszubilden. Sie sind mit Tonziegeln oder andern<br />
Materialien einzudecken, deren Struktur, Art <strong>und</strong> Farbe mit dem<br />
Charakter der <strong>Bau</strong>te sowie den umgebenden Dächern harmonieren.<br />
Für Sonnenkollektoren <strong>und</strong> andere Anlagen zu Energiegewinnung<br />
kann von diesen Vorschriften abgewichen werden,<br />
soweit die gesetzlichen Einordnungsvorschriften eingehalten<br />
werden.<br />
17 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Umgebungsgestaltung Art. 10<br />
3 Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig<br />
<strong>und</strong> sind entsprechend der jeweiligen Dachform zu gestalten.<br />
Sie dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der betreffenden<br />
Fassadenlänge sein. Dachflächenfenster müssen hochrechteckig<br />
angebracht werden; pro 50 m 2 Dachfläche ist 1<br />
Fenster von max. 0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig. Im 2. Dachgeschoss<br />
sind nur giebelseitige Belichtungen <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
zulässig.<br />
4 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.<br />
5 Kamine sind in Anzahl, Grösse <strong>und</strong> Ausbildung der herkömmlichen<br />
<strong>Bau</strong>weise anzupassen.<br />
1 Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten <strong>und</strong><br />
bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu<br />
übernehmen. Insbesondere sind beim Gebäudeumschwung<br />
notwendige Hartflächen möglichst klein <strong>und</strong> durchlässig zu gestalten<br />
(mit Kies, Sickerstein, Rasengitter etc.).<br />
2 Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem<br />
Charakter der Ortsbilder von Turbenthal <strong>und</strong> Hutzikon nicht zu<br />
vereinbaren sind, wie selbständige Fahrzeugabstellplätze<br />
(Autohandel <strong>und</strong> dergleichen) <strong>und</strong> Materialablagerungsstätten.<br />
3 Am gewachsenen Terrain sind keine grösseren Veränderungen<br />
zulässig. Kleinere Veränderungen können bewilligt werden,<br />
sofern gegenüber dem Strassenniveau <strong>und</strong> den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
fliessende Übergänge gewährleistet sind.<br />
4 In den Freiräumen, die in den Detailplänen 1:1000 festgelegt<br />
sind, sind keine <strong>Bau</strong>ten zulässig.<br />
5 Die in den Detailplänen bezeichneten schutzwürdigen Anlagen<br />
(Bäume, <strong>Bau</strong>mgruppen, Hecken) sind zu erhalten <strong>und</strong> bei<br />
Abgang zu ersetzen. Gestützt auf § 238 Abs. 3 PBG ist zudem<br />
eine Begrünung des Gebäudeumschwungs mittels Rabatten,<br />
Sträuchern <strong>und</strong> Bäumen vorzusehen.<br />
18 Suter • von Känel • Wild • AG
Umgebungsgestaltung<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
3 Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig<br />
<strong>und</strong> sind entsprechend der jeweiligen Dachform zu gestalten.<br />
Sie dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der betreffenden<br />
Fassadenlänge sein. Dachflächenfenster müssen hochrechteckig<br />
angebracht werden; pro 50 m 2 Dachfläche ist 1<br />
Fenster von max. 0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig. Im 2. Dachgeschoss<br />
sind nur giebelseitige Belichtungen <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
zulässig.<br />
4 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.<br />
5 Kamine sind in Anzahl, Grösse <strong>und</strong> Ausbildung der herkömmlichen<br />
<strong>Bau</strong>weise anzupassen.<br />
Art. 10<br />
1 Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten <strong>und</strong><br />
bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu<br />
übernehmen. Insbesondere sind beim Gebäudeumschwung<br />
notwendige Hartflächen möglichst klein <strong>und</strong> durchlässig zu gestalten<br />
(mit Kies, Pflastersteinen Sickerstein, Rasengitter etc.).<br />
Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenige Veränderungen<br />
vorzunehmen.<br />
2 Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem<br />
Charakter des jeweiligen Ortsbildes von Turbenthal <strong>und</strong> Hutzikon<br />
nicht zu vereinbaren sind, wie selbständige Fahrzeugabstellplätze<br />
(Autohandel <strong>und</strong> dergleichen) <strong>und</strong> Materialablagerungsstätten.<br />
3 Am gewachsenen Terrain sind keine grösseren Veränderungen<br />
zulässig. Kleinere Veränderungen können bewilligt werden,<br />
sofern gegenüber dem Strassenniveau <strong>und</strong> den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
fliessende Übergänge gewährleistet sind.<br />
2 In den Freiräumen, die in den Kernzonenplänen 1:1000 festgelegt<br />
sind, sind keine <strong>Bau</strong>ten zulässig.<br />
5 Die in den Detailplänen bezeichneten schutzwürdigen Anlagen<br />
(Bäume, <strong>Bau</strong>mgruppen, Hecken) sind zu erhalten <strong>und</strong> bei<br />
Abgang zu ersetzen. Gestützt auf § 238 Abs. 3 PBG ist zudem<br />
eine Begrünung des Gebäudeumschwungs mittels Rabatten,<br />
Sträuchern <strong>und</strong> Bäumen vorzusehen.<br />
19 Suter • von Känel • Wild • AG
) Kernzone II<br />
Bestehende Gebäude,<br />
Ersatzbauten<br />
Massvorschriften,<br />
Anordnung für neue <strong>Bau</strong>ten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Art. 11<br />
Bestehende Gebäude dürfen in bisheriger Lage <strong>und</strong> äusserer<br />
Form sowie unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente der<br />
Fassaden <strong>und</strong> Dachgestaltung umgebaut oder wieder aufgebaut<br />
werden. Dabei sind die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften<br />
unbeachtlich <strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>tiefe im bisherigen Mass<br />
nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. Abweichungen<br />
gegenüber den bisherigen Massen können bewilligt<br />
oder angeordnet werden, wo dies aus Gründen der Hygiene,<br />
des Ortsbildschutzes oder des Verkehrs erforderlich ist.<br />
Art. 12<br />
1 Für Neubauten gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
Vollgeschosse max. 2<br />
Dachgeschosse zusätzlich max. 2<br />
Untergeschosse (siehe Abs. 6)<br />
Gr<strong>und</strong>abstände min. 4 m<br />
Gebäudehöhe max. 7.5 m<br />
Ausnützungsziffer max. 55%*<br />
Gebäudelänge max. 32 m<br />
* Die zulässige Ausnützung erhöht sich auf 66%, wenn die<br />
entsprechende Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird.<br />
2 Bei Gebäudelängen <strong>und</strong> -breiten von mehr als 16 m sind die<br />
Gr<strong>und</strong>abstände um einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch höchstens<br />
um 4 m zu erhöhen.<br />
3 Art. 6 Abs. 3 sowie Art. 7 Abs. 4 gelten auch in dieser Zone.<br />
4 Die Stellung der Gebäude <strong>und</strong> der Verlauf des Hauptfirstes<br />
sind dem charakteristischen Gr<strong>und</strong>muster des jeweiligen, bestehenden<br />
Ortskerns anzugleichen; analoges gilt für die Freiräume.<br />
5 Die Gebäude sind so anzusetzen <strong>und</strong> ihre Umgebung ist so<br />
zu gestalten, dass der gewachsene Boden nirgends mehr als<br />
1,2 m verändert wird, ausgenommen für Garagezufahrten.<br />
6 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse sind als<br />
Sockel zu gestalten. Sie dürfen zu max. 1/2, aber nur für nicht<br />
störende Gewerbe, genutzt werden.<br />
20 Suter • von Känel • Wild • AG
) Kernzone II<br />
Bestehende Gebäude,<br />
Ersatzbauten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Art. 11<br />
Bestehende Gebäude dürfen in bisheriger Lage <strong>und</strong> äusserer<br />
Form sowie unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente der<br />
Fassaden <strong>und</strong> Dachgestaltung umgebaut oder wieder aufgebaut<br />
werden. Dabei sind die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften<br />
unbeachtlich <strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>tiefe im bisherigen Mass<br />
nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. Abweichungen<br />
gegenüber den bisherigen Massen können bewilligt<br />
oder angeordnet werden, wo dies aus Gründen der Hygiene,<br />
des Ortsbildschutzes oder des Verkehrs erforderlich ist.<br />
Art. 12<br />
1 Für Neubauten gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
Vollgeschosse max. 2<br />
Dachgeschosse zusätzlich max. 2<br />
Untergeschosse (siehe Abs. 6)<br />
Gr<strong>und</strong>abstände min. 4 m<br />
Gebäudehöhe max. 7.5 m<br />
Ausnützungsziffer max. 55%*<br />
Gebäudelänge max. 32 m<br />
* Die zulässige Ausnützung erhöht sich auf 66%, wenn die<br />
entsprechende Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird.<br />
2 Bei Gebäudelängen <strong>und</strong> -breiten von mehr als 16 m sind die<br />
Gr<strong>und</strong>abstände um einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch höchstens<br />
um 4 m zu erhöhen.<br />
3 Art. 6 Abs. 3 sowie Art. 7 Abs. 4 gelten auch in dieser Zone.<br />
4 Die Stellung der Gebäude <strong>und</strong> der Verlauf des Hauptfirstes<br />
sind dem charakteristischen Gr<strong>und</strong>muster des jeweiligen, bestehenden<br />
Ortskerns anzugleichen; analoges gilt für die Freiräume.<br />
5 Die Gebäude sind so anzusetzen <strong>und</strong> ihre Umgebung ist so<br />
zu gestalten, dass der gewachsene Bpden nirgends mehr als<br />
1,2 m verändert wird, ausgenommen für Garagenzufahrten.<br />
6 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse sind als<br />
Sockel zu gestalten. Sie dürfen zu max. 1/2, aber nur für nicht<br />
störende Gewerbe, genutzt werden.<br />
21 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Proportionen, Fassaden Art. 13<br />
Dächer Art. 14<br />
1 Die <strong>Bau</strong>ten sind in Ausmass <strong>und</strong> Proportionen der herkömmlichen<br />
<strong>Bau</strong>weise in den entsprechenden Ortskernen anzupassen.<br />
2 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />
oder Holz auszuführen. Reflektierende oder ortsfremde<br />
Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind unzulässig.<br />
3 Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen, wobei<br />
die Fensterfläche nicht mehr als 35% der betreffenden Fassadenfläche<br />
ausmachen darf. Sprossenteilung <strong>und</strong> Fensterläden<br />
können verlangt werden, sofern dies aus Gründen des Ortsbildschutzes<br />
angebracht erscheint. Von obigen Vorschriften ausgenommen<br />
bleiben vorgelagerte oder angebaute Verglasungen,<br />
wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238 Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />
4 Für die Gestaltung von Balkonen <strong>und</strong> Lauben gilt Art. 8<br />
Abs. 4.<br />
1 Pro 50 m 2 Dachfläche ist 1 Dachflächenfenster von max.<br />
0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig.<br />
2 Für allfällige Sonnenkollektoren gilt Art. 9 Abs. 2.<br />
3 Im übrigen gilt Art. 9.<br />
22 Suter • von Känel • Wild • AG
Proportionen, Fassaden Art. 13<br />
Dächer Art. 14<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
1 Die <strong>Bau</strong>ten sind in Ausmass <strong>und</strong> Proportionen der herkömmlichen<br />
<strong>Bau</strong>weise in den entsprechenden Ortskernen anzupassen.<br />
2 Die Fassaden sind als Fachwerkbau, in verputztem Mauerwerk<br />
oder Holz auszuführen. Reflektierende oder ortsfremde<br />
Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind unzulässig.<br />
3 Fenster haben hochrechteckige Form aufzuweisen, wobei<br />
die Fensterfläche nicht mehr als 35% der betreffenden Fassadenfläche<br />
ausmachen darf. Sprossenteilung <strong>und</strong> Fensterläden<br />
können verlangt werden, sofern dies aus Gründen des Ortsbildschutzes<br />
angebracht erscheint. Von obigen Vorschriften ausgenommen<br />
bleiben vorgelagerte oder angebaute Verglasungen,<br />
wie Wintergärten <strong>und</strong> dergleichen; § 238 Abs. 2 PBG bleibt vorbehalten.<br />
4 Für die Gestaltung von Balkonen <strong>und</strong> Lauben gilt Art. 8<br />
Abs. 4.<br />
1 Pro 50 m 2 Dachfläche ist 1 Dachflächenfenster von max.<br />
0,3 m 2 (Glasfläche) zulässig.<br />
2 Für allfällige Sonnenkollektoren gilt Art. 9 Abs. 2.<br />
3 Im übrigen gilt Art. 9.<br />
23 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
24 Suter • von Känel • Wild • AG
Gr<strong>und</strong>masse Art. 14a<br />
Nutzweise<br />
Wohnanteil<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
B. ZENTRUMSZONE<br />
1 Es gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
Vollgeschosse max. 3<br />
Dachgeschosse max. 1<br />
Untergeschoss max. 1<br />
Ausnützungsziffer max. 65%<br />
Mindestausnützung max. 55%<br />
Gebäudehöhe max. 13.5 m<br />
Gr<strong>und</strong>abstände<br />
- kleiner Gr<strong>und</strong>abstand min. 5 m<br />
- grosser Gr<strong>und</strong>abstand min. 10 m<br />
Gebäudelänge max. 40 m<br />
2 Der grosse Gr<strong>und</strong>abstand gilt für die am meisten gegen<br />
Süden oder Westen gerichtete Hauptfassade, der kleine Gr<strong>und</strong>abstand<br />
für die übrigen Gebäudeseiten. Es ist kein Mehrlängenzuschlag<br />
zu beachten.<br />
3 Die geschlossene <strong>Bau</strong>weise ist unbeschränkt zulässig.<br />
Art. 14b<br />
1 Zulässig sind neben Wohnen, Dienstleistungsbetriebe,<br />
Büros, Praxen, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende<br />
Betriebe.<br />
2 Der Wohnanteil darf in der 1. <strong>Bau</strong>tiefe entlang der Tösstalstrasse<br />
<strong>und</strong> der Bahnhofstrasse höchstens ⅔ der Summe der<br />
anrechenbaren Flächen gemäss § 255 Abs. 1 PBG in Unter-,<br />
Voll- <strong>und</strong> Dachgeschossen betragen. Im Untergeschoss <strong>und</strong> im<br />
Erdgeschoss ist Wohnen unzulässig.<br />
25 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Gr<strong>und</strong>masse Art. 15<br />
B. WOHNZONEN<br />
1<br />
26 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
W2 A W2 B W3 WG2 WG3 WG3<br />
Spezial<br />
Vollgeschosszahl max. 2 2 3 2 3 3 ***<br />
Dachgeschosse zus. max. 1 1 1 1 1 1<br />
Untergeschosse – – – (Art. 20 Abs. 4) – ***<br />
Ausnützungsziffer max. 25% 40% 55% 40% * 55% * 45%<br />
Gebäudehöhen max.<br />
• im Bereich Chäppeliweg<br />
• Einm. Chatzenbach/Töss<br />
(Zwischenwerte sind zu<br />
interpolieren, siehe Anhang)<br />
Grenzabstände: min.<br />
- kleiner Gr<strong>und</strong>abstand<br />
- grosser Gr<strong>und</strong>abstand<br />
7.5 m 7.8 m 11 m 8.1 m 11.4 m<br />
4 m<br />
8 m<br />
5 m<br />
10 m<br />
6 m<br />
12 m<br />
4.5 m<br />
9 m **<br />
5 m<br />
10 m **<br />
• 9.7 m<br />
• 9.0 m<br />
4.5 m<br />
9 m **<br />
Gebäudelänge max. 24 m 30 m 40 m 30 m 40 m 30 m<br />
* vgl. Art. 20 Abs. 2<br />
** Für <strong>Bau</strong>ten ohne Wohnungen gilt allseits der kleine<br />
Grenzabstand.<br />
*** Das unterste Vollgeschoss darf nur zu 60% dem Wohnen,<br />
Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienende<br />
oder hierfür verwendbare Räume enthalten.<br />
2 Der grosse Gr<strong>und</strong>abstand gilt für die am meisten gegen<br />
Süden oder Westen gerichtete Hauptfassade, der kleine Gr<strong>und</strong>abstand<br />
für die übrigen Gebäudeseiten.<br />
3 Es sind keine Hauptbauten mit Flachdächern zulässig.<br />
4 Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen <strong>und</strong><br />
Schleppgauben zugelassen.<br />
5 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind<br />
neben Wohnungen höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Gr<strong>und</strong>masse Art. 15<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
C. WOHNZONEN<br />
1 Es gelten folgende Gr<strong>und</strong>masse:<br />
27 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
W2 A W2 B W3 WG2 WG3 WG3<br />
Spezial<br />
Vollgeschossezahl max. 2 2 3 2 3 3 ***<br />
Dachgeschosse zus. max. 1 1 1 1 1 1<br />
Untergeschosse – – – (Art. 20 Abs. 4) – ***<br />
Ausnützungsziffer max. 25% 40% 55% 40% * 55% * 45%<br />
Mindestausnützung min. 20% 30% 45% 30% 45% 30%<br />
Gebäudehöhen max.<br />
• im Bereich Chäppeliweg<br />
• Einm. Chatzenbach/Töss<br />
(Zwischenwerte sind zu<br />
interpolieren, siehe Anhang)<br />
Grenzabstände: min.<br />
- kleiner Gr<strong>und</strong>abstand<br />
- grosser Gr<strong>und</strong>abstand<br />
7.5 m 7.8 m 11 m 8.1 m 11.4 m<br />
4 m<br />
8 m<br />
5 m<br />
10 m<br />
6 m<br />
12 m<br />
4.5 m<br />
9 m **<br />
5 m<br />
10 m **<br />
• 9.7 m<br />
• 9.0 m<br />
4.5 m<br />
9 m **<br />
Gebäudelänge max. 24 m 30 m 40 m 30 m 40 m 30 m<br />
* vgl. Art. 20 Abs. 2<br />
** Für <strong>Bau</strong>ten ohne Wohnungen gilt allseits der kleine Grenzabstand.<br />
*** Das unterste Vollgeschoss darf nur zu 60% dem Wohnen,<br />
Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienende<br />
oder hierfür verwendbare Räume enthalten.<br />
2 Der grosse Gr<strong>und</strong>abstand gilt für die am meisten gegen<br />
Süden oder Westen gerichtete Hauptfassade, der kleine Gr<strong>und</strong>abstand<br />
für die übrigen Gebäudeseiten.<br />
3 Es sind keine Hauptbauten mit Flachdächern zulässig.<br />
4 Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen <strong>und</strong><br />
Schleppgauben zugelassen.<br />
3 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind<br />
neben Wohnungen höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Mehrlängenzuschlag Art. 16<br />
Wohnzone W2 A Art. 17<br />
Spezielle Dachgestaltung<br />
Bei Gebäudelängen von mehr als 22 m (bei ein- <strong>und</strong> zweigeschossigen<br />
<strong>Bau</strong>ten), resp. mehr als 18 m (bei dreigeschossigen<br />
<strong>Bau</strong>ten) ist der Gr<strong>und</strong>abstand um einen Viertel der Mehrlänge,<br />
jedoch höchstens um 5 m zu erhöhen.<br />
1 Die Wohnzone W2 A ist für eine Überbauung von Gebäuden<br />
mit Einfamilienhäusern <strong>und</strong> vergleichbaren Wohnungsarten bestimmt.<br />
Alle <strong>Bau</strong>ten haben aufgr<strong>und</strong> von § 252 PBG den Quartiercharakter<br />
zu wahren.<br />
2 Die geschlossene Überbauung ist bis zur Gesamtlänge von<br />
24 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut<br />
oder gleichzeitig gebaut wird.<br />
3 Es sind gemäss § 49a Abs. 3 PBG nicht störende Betriebe<br />
zulässig, soweit die beanspruchte Gesamtfläche 1/3 der anrechenbaren<br />
Geschossflächen nicht überschreitet.<br />
4 In Hanglagen dürfen talseits maximal 2 Geschosse in Erscheinung<br />
treten.<br />
Art. 18<br />
In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind - ausser<br />
bei besonderen Gebäuden - nur beidseitig gleich geneigte<br />
Satteldächer zugelassen, die allseitig mit Dachvorsprüngen zu<br />
versehen sind. Die Dachneigung muss zwischen 22 <strong>und</strong> 45°<br />
(alte Teilung) betragen. Die Dächer sind mit Ziegeln, Eternitschindeln<br />
oder ähnlichen Materialien von brauner oder roter<br />
Farbe einzudecken.<br />
28 Suter • von Känel • Wild • AG
Mehrlängenzuschlag Art. 16<br />
Wohnzone W2 A<br />
Spezielle Dachgestaltung<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Bei Fassadenlängen von mehr als 22 m (bei ein- <strong>und</strong> zweigeschossigen<br />
<strong>Bau</strong>ten), resp. mehr als 18 m (bei dreigeschossigen<br />
<strong>Bau</strong>ten) ist der Gr<strong>und</strong>abstand um einen Viertel der Mehrlänge,<br />
jedoch höchstens um 5 m zu erhöhen.<br />
Art. 17<br />
1 Die Wohnzone W2 A ist für eine Überbauung von Gebäuden<br />
mit Einfamilienhäusern <strong>und</strong> vergleichbaren Wohnungsarten bestimmt.<br />
Alle <strong>Bau</strong>ten haben aufgr<strong>und</strong> von § 252 PBG den Quartiercharakter<br />
zu wahren.<br />
1 Die geschlossene Überbauung ist bis zur Gesamtlänge von<br />
24 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut<br />
oder gleichzeitig gebaut wird.<br />
2 Es sind gemäss § 49a Abs. 3 PBG nicht störende Betriebe<br />
zulässig, soweit die beanspruchte Gesamtfläche 1/3 der anrechenbaren<br />
Geschossflächen nicht überschreitet.<br />
3 In Hanglagen dürfen talseits maximal 2 Geschosse in Erscheinung<br />
treten.<br />
Art. 18<br />
In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind -<br />
ausser bei besonderen Gebäuden - nur beidseitig gleich geneigte<br />
Satteldächer zugelassen, die allseitig mit Dachvorsprüngen<br />
zu versehen sind. Die Dachneigung muss zwischen<br />
22 <strong>und</strong> 45° (alte Teilung) betragen. Die Dächer sind mit Ziegeln,<br />
Eternitschindeln oder ähnlichen Materialien von brauner oder<br />
roter Farbe einzudecken.<br />
29 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Wohnzonen W2 B + W3 Art. 19<br />
Wohnzonen mit<br />
Gewerbeerleichterung<br />
WG2, WG3 + WG3 Spezial<br />
1 In den Wohnzonen W2 B <strong>und</strong> W3 ist die geschlossene Überbauung<br />
bis zur jeweiligen maximalen Gesamtlänge gestattet,<br />
wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig<br />
gebaut wird.<br />
2 Es sind gemäss § 49a Abs. 3 PBG nichtstörende Betriebe<br />
bis zu 1/4 der anrechenbaren Geschossfläche zulässig.<br />
3 Bei Verzicht auf ein Vollgeschoss ist ein anrechenbares Untergeschoss<br />
zulässig.<br />
Art. 20<br />
1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2, WG3<br />
<strong>und</strong> WG3 Spezial ist die geschlossene Überbauung bis zu den<br />
Gesamtlängen gemäss Art. 15 Abs. 1 gestattet, wenn an ein<br />
bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.<br />
2 Die zulässige Ausnützung erhöht sich um einen Fünftel der<br />
Gr<strong>und</strong>ziffer, wenn die Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt<br />
wird.<br />
3 Es sind nur nicht oder mässig störende Betriebe zulässig.<br />
4 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse dürfen in den<br />
Zonen WG2 sowie WG3 für nicht oder mässig störende Betriebe<br />
voll genutzt werden.<br />
5 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet Tösswis-<br />
Setzi der Zone WG3 Spezial bleiben für die Erstellung von <strong>Bau</strong>ten<br />
<strong>und</strong> Anlagen sowie hinsichtlich des Unterhalts der einzelnen<br />
Liegenschaften die gewässerschutz- <strong>und</strong> umweltrechtlichen<br />
Bestimmungen des B<strong>und</strong>esrechtes <strong>und</strong> kantonalen Rechts,<br />
insbesondere hinsichtlich des qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzes, vorbehalten. Anrechenbare <strong>und</strong> nicht<br />
anrechenbare Geschosse sowie andere <strong>Bau</strong>teile dürfen senkrecht<br />
zur SBB-Bahnlinie, gemessen bis zu den nachstehenden<br />
maximalen Massen in den gewachsenen Boden hineingebaut<br />
werden:<br />
- im Bereich Chäppeliweg 0,5 m<br />
- bei der Einmündung des Chatzenbaches in die Töss 1,2 m<br />
(Zwischenwerte sind zu interpolieren, siehe auch Erläuterungen<br />
zu Art. 20 im Anhang Seite 28 f.).<br />
30 Suter • von Känel • Wild • AG
Wohnzonen W2 B + W3 Art. 19<br />
Wohnzonen mit<br />
Gewerbeerleichterung<br />
WG2, WG3 <strong>und</strong> WG3<br />
Spezial<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
1 In den Wohnzonen W2 B <strong>und</strong> W3 ist die geschlossene Überbauung<br />
bis zur jeweiligen maximalen Gesamtlänge gestattet,<br />
wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig<br />
gebaut wird.<br />
2 Es sind gemäss § 49a Abs. 3 PBG nichtstörende Betriebe<br />
bis zu 1/4 der anrechenbaren Geschossfläche zulässig.<br />
3 Bei Verzicht auf ein Vollgeschoss ist ein anrechenbares Untergeschoss<br />
zulässig.<br />
Art. 20<br />
1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2, WG3<br />
<strong>und</strong> WG3 Spezial ist die geschlossene Überbauung bis zu den<br />
Gesamtlängen gemäss Art. 15 Abs. 1 gestattet, wenn an ein<br />
bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.<br />
2 Die zulässige Ausnützung erhöht sich um einen Fünftel der<br />
Gr<strong>und</strong>ziffer, wenn die Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt<br />
wird.<br />
3 Es sind nur nicht oder mässig störende Betriebe zulässig.<br />
4 Ganz oder teilweise sichtbare Untergeschosse dürfen in den<br />
Zonen WG2 sowie WG3 für nicht oder mässig störende Betriebe<br />
voll genutzt werden.<br />
5 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet Tösswis-<br />
Setzi der Zone WG3 Spezial bleiben für die Erstellung von <strong>Bau</strong>ten<br />
<strong>und</strong> Anlagen sowie hinsichtlich des Unterhalts der einzelnen<br />
Liegenschaften die gewässerschutz- <strong>und</strong> umweltrechtlichen<br />
Bestimmungen des B<strong>und</strong>esrechtes <strong>und</strong> kantonalen Rechts,<br />
insbesondere hinsichtlich des qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzes, vorbehalten. Anrechenbare <strong>und</strong> nicht<br />
anrechenbare Geschosse sowie andere <strong>Bau</strong>teile dürfen senkrecht<br />
zur SBB-Bahnlinie, gemessen bis zu den nachstehenden<br />
maximalen Massen, in den gewachsenen Boden hineingebaut<br />
werden:<br />
- im Bereich Chäppeliweg 0,5 m<br />
- bei der Einmündung des Chatzenbaches in die Töss 1,2 m<br />
(Zwischenwerte sind zu interpolieren, siehe auch Erläuterungen<br />
zu Art. 20 im Anhang Seite 28 f.).<br />
31 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Gr<strong>und</strong>masse Art. 21<br />
Nutzweise Art. 22<br />
<strong>Bau</strong>weise Art. 23<br />
C. GEWERBE- UND INDUSTRIEZONEN<br />
1<br />
32 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
G I<br />
<strong>Bau</strong>massenziffer max. 3.5 m 3 /m 2 7 m 3 /m 2<br />
Gebäudehöhe max. 9 m 13.5 m<br />
Grenzabstand min. 4 m 3.5 m<br />
Gebäudelänge max. 40 m –<br />
2 Bei Fenstern von Wohnungen ist ein minimaler Lichteinfallswinkel<br />
von 45° (alte Teilung), bezogen auf das Gesims, einzuhalten.<br />
3 Gegenüber andern als Gewerbe- <strong>und</strong> Industriezonen sind<br />
die Gr<strong>und</strong>abstände <strong>und</strong> die Mehrlängenzuschläge der jeweils<br />
anstossenden Zone einzuhalten. Bei <strong>Bau</strong>ten über 12 m Höhe<br />
gilt der baugesetzliche Mehrhöhenzuschlag.<br />
4 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet Tösswis-<br />
Setzi gilt Art. 20 Abs. 5.<br />
1 In der Gewerbe- sowie in der Industriezone sind neben Gewerbe-<br />
<strong>und</strong> Industriebauten auch Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe<br />
zugelassen.<br />
2 In der Gewerbezone sind höchstens mässig störende Betriebe<br />
zulässig.<br />
Die geschlossene <strong>Bau</strong>weise ist in der Gewerbezone bis zur<br />
Gesamtlänge von 40 m, in der Industriezone unbeschränkt zulässig.
Gr<strong>und</strong>masse Art. 21<br />
Nutzweise Art. 22<br />
<strong>Bau</strong>weise Art. 23<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
D. GEWERBE- UND INDUSTRIEZONEN<br />
1<br />
33 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
G1 G2<br />
<strong>Bau</strong>massenziffer max. 3.5 m 3 /m 2 7 m 3 /m 2<br />
Gebäudehöhe max. 9 m 13.5 m<br />
Gr<strong>und</strong>abstand min. 4 m 3.5 m<br />
Gebäudelänge max. 40 m –<br />
2 Bei Fenstern von Wohnungen ist ein minimaler Lichteinfallswinkel<br />
von 45° (alte Teilung), bezogen auf das Gesims, einzuhalten.<br />
2 Gegenüber Gr<strong>und</strong>stücken in anderen Zonen sind die Gr<strong>und</strong>abstände<br />
<strong>und</strong> die Mehrlängenzuschläge der jeweils anstossenden<br />
Zone einzuhalten. Bei <strong>Bau</strong>ten über 12 m Höhe gilt der baugesetzliche<br />
Mehrhöhenzuschlag.<br />
3 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet Tösswis-<br />
Setzi gilt Art. 20 Abs. 5.<br />
1 In den Gewerbezonen sind neben Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebauten<br />
auch Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe zugelassen.<br />
Nicht zulässig sind Betriebe, die Güter des täglichen Bedarfs<br />
anbieten sowie Betriebe der Güterverteilung <strong>und</strong> des Transports.<br />
2 In der Gewerbezone G1 sind höchstens mässig störende<br />
Betriebe zulässig. In der Gewerbezone G2 sind auch stark<br />
störende Betriebe zulässig.<br />
3 In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht<br />
ist ein Wohnanteil von maximal 40% zulässig.<br />
Die geschlossene <strong>Bau</strong>weise ist in der Gewerbezone G1 bis zur<br />
Gesamtlänge von 40 m, in der Gewerbezone G2 unbeschränkt<br />
zulässig.
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Gr<strong>und</strong>masse Art. 24<br />
D. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN<br />
1 In der Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten sind höchstens 3 Vollgeschosse<br />
zulässig.<br />
2 Bezüglich der Grenzabstände gegenüber Gr<strong>und</strong>stücken in<br />
der Wohnzone gelten die Vorschriften der jeweils angrenzenden<br />
Zonen bis auf eine Tiefe von 12 m ab Zonengrenze.<br />
E. ERHOLUNGSZONE<br />
Art. 24 bis<br />
Gr<strong>und</strong>masse 1 Es sind nur 1-geschossige <strong>Bau</strong>ten zugelassen. Die Überbauungsziffer<br />
beträgt max. 6% der anrechenbaren Fläche.<br />
Nutzweise<br />
1 2 Gegenüber privaten Gr<strong>und</strong>stücken sind die Grenzabstände<br />
<strong>und</strong> Mehrlängenzuschläge der betreffenden Zone einzuhalten.<br />
Im übrigen gelten die Abstandsvorschriften gemäss PBG.<br />
2 3 In der Erholungszone Eh sind Nutzungen sowie <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong><br />
Anlagen zulässig, sofern sie den Festlegungen der kommunalen<br />
Richtplanung entsprechen.<br />
34 Suter • von Känel • Wild • AG
Gr<strong>und</strong>masse Art. 24<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
E. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN<br />
1 In der Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten sind höchstens 3 Vollgeschosse<br />
zulässig.<br />
2 Bezüglich der Grenzabstände gegenüber Gr<strong>und</strong>stücken in<br />
der Wohnzone gelten die Vorschriften der jeweils angrenzenden<br />
Zonen bis auf eine Tiefe von 12 m ab Zonengrenze.<br />
F. ERHOLUNGSZONE<br />
Art. 24 bis<br />
Gr<strong>und</strong>masse 1 Es sind nur 1-geschossige <strong>Bau</strong>ten zugelassen. Die Überbauungsziffer<br />
beträgt max. 6% der anrechenbaren Fläche.<br />
Nutzweise<br />
2 Gegenüber privaten Gr<strong>und</strong>stücken, die in einer anderen Zone<br />
liegen sind die Grenzabstände <strong>und</strong> Mehrlängenzuschläge<br />
der betreffenden Zone einzuhalten. Im Übrigen gelten die Abstandsvorschriften<br />
gemäss PBG.<br />
3 In der Erholungszone Eh sind Nutzungen sowie <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong><br />
Anlagen zulässig, sofern sie den Festlegungen der kommunalen<br />
Richtplanung entsprechen.<br />
35 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Terrassenhäuser Art. 25<br />
Fassadenlängen/<br />
Mehrlängenzuschlag<br />
3. BESONDERE BAUWEISE<br />
1 Terrassenhäuser <strong>und</strong> ähnliche <strong>Bau</strong>formen sind in den Zonen<br />
W2 A <strong>und</strong> W2 B gestattet; sie unterliegen nicht den Einschränkungen<br />
der <strong>Bau</strong>ordnung über die Stockwerkzahl <strong>und</strong> das Zusammenbauen.<br />
2 Jedes Geschoss ist abzustufen, wobei der Winkel der Abstufung<br />
nicht mehr als 30° alter Teilung betragen darf. Die einzelnen<br />
Stufen sind seitlich zu staffeln <strong>und</strong> dürfen keine geschlossenen<br />
Seitenwände aufweisen.<br />
3 Es sind in der Zone W2 A maximal drei Stufen <strong>und</strong> in der<br />
Zone W2 B maximal vier Stufen zulässig, wobei maximal 2<br />
Geschosse senkrecht übereinander liegen dürfen.<br />
4 Für solche <strong>Bau</strong>ten ist ein sichtbares Untergeschoss für Garagen<br />
gestattet; dabei muss in Abweichung von Abs. 2 durch Zurückversetzen<br />
von der untersten Stufe oder in anderer Weise<br />
der Eindruck einer vertikal durchlaufenden Fassade wirkungsvoll<br />
vermieden werden.<br />
Art. 25 bis<br />
Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen<br />
von benachbarten Hauptgebäuden müssen zusammengerechnet<br />
werden, sofern der Gebäudeabstand ein Mass von<br />
7,0 m unterschreitet.<br />
36 Suter • von Känel • Wild • AG
Terrassenhäuser Art. 25<br />
Fassadenlängen/<br />
Mehrlängenzuschlag<br />
unter 5. Weitere Bestimmungen<br />
eingefügt<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
3. BESONDERE BAUWEISE<br />
1 Terrassenhäuser <strong>und</strong> ähnliche <strong>Bau</strong>formen sind in den Zonen<br />
W2 A <strong>und</strong> W2 B gestattet; sie unterliegen nicht den Einschränkungen<br />
der <strong>Bau</strong>ordnung über die Stockwerkzahl <strong>und</strong> das Zusammenbauen.<br />
2 Jedes Geschoss ist abzustufen, wobei der Winkel der Abstufung<br />
nicht mehr als 30° alter Teilung betragen darf. Die einzelnen<br />
Stufen sind seitlich zu staffeln <strong>und</strong> dürfen keine geschlossenen<br />
Seitenwände aufweisen.<br />
3 Es sind in der Zone W2 A maximal drei Stufen <strong>und</strong> in der<br />
Zone W2 B maximal vier Stufen zulässig, wobei maximal 2<br />
Geschosse senkrecht übereinander liegen dürfen.<br />
4 Für solche <strong>Bau</strong>ten ist ein sichtbares Untergeschoss für Garagen<br />
gestattet; dabei muss in Abweichung von Abs. 2 durch Zurückversetzen<br />
von der untersten Stufe oder in anderer Weise<br />
der Eindruck einer vertikal durchlaufenden Fassade wirkungsvoll<br />
vermieden werden.<br />
Art. 25 bis<br />
Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen<br />
von benachbarten Hauptgebäuden müssen zusammengerechnet<br />
werden, sofern der Gebäudeabstand ein Mass von<br />
7,0 m unterschreitet.<br />
37 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Zulässigkeit Art. 26<br />
Besondere Vorschriften Art. 27<br />
4. BESONDERE<br />
VORSCHRIFTEN FÜR<br />
AREALÜBERBAUUNGEN<br />
1 In den Zonen W2 A, W2 B, W3, WG2 <strong>und</strong> WG3 sind Arealüberbauungen<br />
im Sinne von §§ 69 ff. PBG zugelassen.<br />
2 In der Zone W2 A genügt eine Arealfläche von 3000 m 2 , in<br />
den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 eine solche von 4000 m 2 <strong>und</strong> in den<br />
Zonen W3 <strong>und</strong> WG3 eine solche von 5000 m 2 .<br />
1 Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.<br />
2 Die arealinternen Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände können bis<br />
auf die kantonal rechtlichen Mindestmasse herabgesetzt<br />
werden.<br />
3 Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich in der Zone<br />
W2 A bis auf 28 m, in den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 bis auf 35 m<br />
<strong>und</strong> in den Zonen W3 <strong>und</strong> WG3 bis auf 45 m.<br />
4 Gegenüber Gr<strong>und</strong>stücken ausserhalb der Arealüberbauung<br />
sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.<br />
5 Die Vollgeschosszahl darf in den Zonen W2 A, W3 <strong>und</strong> WG3<br />
nicht <strong>und</strong> in den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 um je ein Geschoss<br />
erhöht werden.<br />
38 Suter • von Känel • Wild • AG
Zulässigkeit Art. 26<br />
Besondere Vorschriften<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
3. BESONDERE<br />
VORSCHRIFTEN FÜR<br />
AREALÜBERBAUUNGEN<br />
1 In den Zonen W2 A, W2 B, W3, WG2 <strong>und</strong> WG3 sind Arealüberbauungen<br />
im Sinne von §§ 69 ff. PBG zugelassen.<br />
2 In der Zone W2 A genügt eine Arealfläche von 3000 m 2 , in<br />
den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 eine solche von 4000 m 2 <strong>und</strong> in den<br />
Zonen W3 <strong>und</strong> WG3 eine solche von 5000 m 2 .<br />
Art. 27<br />
1 Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.<br />
2 Die arealinternen Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände können bis<br />
auf die kantonal rechtlichen Mindestmasse herabgesetzt<br />
werden.<br />
3 Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich in der Zone<br />
W2 A bis auf 28 m, in den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 bis auf 35 m<br />
<strong>und</strong> in den Zonen W3 <strong>und</strong> WG3 bis auf 45 m.<br />
4 Gegenüber Gr<strong>und</strong>stücken ausserhalb der Arealüberbauung<br />
sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.<br />
5 Die Vollgeschosszahl darf in den Zonen W2 A, W3 <strong>und</strong> WG3<br />
nicht <strong>und</strong> in den Zonen W2 B <strong>und</strong> WG2 um je ein Geschoss<br />
erhöht werden.<br />
6 Wird der Ausnützungsbonus gemäss Abs. 1 ganz oder teilweise<br />
beansprucht, müssen Gebäude mindestens den Energiewerten<br />
des Minergie-P-Standards oder eines gleichwertigen<br />
Standards entsprechen. Bei Arealüberbauungen, die bereits<br />
überbaute Gr<strong>und</strong>stücke umfassen, sind diese Anforderungen<br />
bezüglich der bestehenden <strong>Bau</strong>ten zu erfüllen, soweit dies<br />
technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich zumutbar ist.<br />
7 Terrassenhäuser sind zulässig.<br />
39 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Aussichtsschutz Art. 28<br />
Aussenantennen Art. 29<br />
Grenzbau für besondere<br />
Gebäude<br />
Abstellplätze, Gr<strong>und</strong>lagen<br />
5. WEITERE<br />
BESTIMMUNGEN<br />
Von den im Zonenplan mit Aussichtsschutz bezeichneten<br />
Lagen ist die Aussicht entsprechend den Angaben in den Ergänzungsplänen<br />
Hermetsbüel <strong>und</strong> Sonnenberg zu bewahren.<br />
Die angegebenen horizontalen <strong>und</strong> vertikalen Sektoren sind<br />
von Gebäuden, <strong>Bau</strong>teilen, Mauern <strong>und</strong> Pflanzen freizuhalten.<br />
1 Die Aussenantennen dürfen nur unauffällig in Erscheinung<br />
treten; dies ist mit einer entsprechenden Farb- <strong>und</strong> Standortwahl<br />
zu sichern.<br />
2 In der Kernzone sowie an Schutzobjekten sind Aussenantennen<br />
jeder Art <strong>und</strong> Grösse nur gestattet, sofern die Interessen<br />
des Ortsbild- <strong>und</strong> Kulturgüterschutzes gewahrt bleiben.<br />
Art. 30<br />
1 Besondere Gebäude dürfen an die Grenze gestellt werden,<br />
wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein bestehendes<br />
Nachbargebäude anlehnen oder nicht mehr als ein Drittel der<br />
nachbarlichen Grenze beanspruchen. Bei <strong>Bau</strong>ten mit mehr als<br />
25 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche ist beim Grenzbau die Zustimmung des<br />
Nachbarn erforderlich.<br />
2 Nachbarliche Vereinbarungen aufgr<strong>und</strong> von § 270 Abs. 3<br />
PBG bleiben vorbehalten.<br />
Art. 31<br />
1 Die Zahl der Abstellplätze richtet sich nach der Summe der<br />
anrechenbaren Flächen gemäss § 255 Abs. 1 PBG in Unter-,<br />
Voll- <strong>und</strong> Dachgeschossen der betreffenden <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
oder der Arbeitsplatzzahl. Bei Gebäuden mit verschiedener<br />
Nutzung wird der Bedarf an Abstellplätzen entsprechend<br />
ihrer Anteile ermittelt.<br />
40 Suter • von Känel • Wild • AG
Aussichtsschutz Art. 28<br />
Aussenantennen Art. 29<br />
Grenzbau für besondere<br />
Gebäude<br />
Fassadenlängen/<br />
Mehrlängenzuschlag<br />
Abstellplätze, Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
4. WEITERE<br />
BESTIMMUNGEN<br />
Von der im Zonenplan mit Aussichtsschutz bezeichneten Lage<br />
ist die Aussicht entsprechend den Angaben im Ergänzungsplan<br />
Sonnenberg zu bewahren. Die angegebenen horizontalen <strong>und</strong><br />
vertikalen Sektoren sind von Gebäuden, <strong>Bau</strong>teilen, Mauern <strong>und</strong><br />
Pflanzen freizuhalten.<br />
1 Die Aussenantennen dürfen nur unauffällig in Erscheinung<br />
treten; dies ist mit einer entsprechenden Farb- <strong>und</strong> Standortwahl<br />
zu sichern.<br />
2 In der Kernzone sowie an Schutzobjekten sind Aussenantennen<br />
jeder Art <strong>und</strong> Grösse nur gestattet, sofern die Interessen<br />
des Ortsbild- <strong>und</strong> Kulturgüterschutzes gewahrt bleiben.<br />
Art. 30<br />
1 Besondere Gebäude dürfen an die Grenze gestellt werden,<br />
wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein bestehendes<br />
Nachbargebäude anlehnen oder nicht mehr als einen Drittel der<br />
nachbarlichen Grenze beanspruchen. Bei <strong>Bau</strong>ten mit mehr als<br />
25 m 2 Gr<strong>und</strong>fläche ist beim Grenzbau die Zustimmung des<br />
Nachbarn erforderlich.<br />
2 Nachbarliche Vereinbarungen aufgr<strong>und</strong> von § 270 Abs. 3<br />
PBG bleiben vorbehalten.<br />
Art. 30 bis<br />
Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen<br />
von benachbarten Hauptgebäuden müssen zusammengerechnet<br />
werden, sofern der Gebäudeabstand ein Mass von<br />
7,0 m unterschreitet.<br />
Art. 31<br />
1 Die Zahl der Abstellplätze richtet sich nach der Summe der<br />
anrechenbaren Flächen gemäss § 255 Abs. 1 PBG in Unter-,<br />
Voll- <strong>und</strong> Dachgeschossen der betreffenden <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
oder der Arbeitsplatzzahl. Bei Gebäuden mit verschiedener<br />
Nutzung wird der Bedarf an Abstellplätzen entsprechend<br />
ihrer Anteile ermittelt.<br />
41 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Anzahl der Abstellplätze Art. 32<br />
Gestaltung der<br />
Abstellflächen<br />
2 Bei der Ermittlung des Abstellplatzbedarfs sind Bruchteile<br />
über 50% aufzur<strong>und</strong>en.<br />
3 Zufahrten <strong>und</strong> Garagevorplätze dürfen nicht in die Berechnung<br />
der Abstellplätze einbezogen werden; ausgenommen bei<br />
Einfamilienhäusern <strong>und</strong> vergleichbaren Wohnungsarten, wo der<br />
Garagevorplatz <strong>und</strong> die Zufahrt als 1 Abstellplatz angerechnet<br />
wird.<br />
1 Je ein Personenwagen-Abstellplatz ist zu erstellen:<br />
a) pro 80 m 2 gesamte Geschossfläche für Wohnungen;<br />
mindestens aber 1 ½ Abstellplatz pro<br />
Wohnung;<br />
b) pro 15 m 2 Restaurationsfläche;<br />
c) pro 35 m 2 Ladenfläche;<br />
d) pro 50 m 2 gesamte Geschossfläche für Büros, Ateliers<br />
<strong>und</strong> Kleingewerbe;<br />
e) pro 2 Arbeitsplätze in gewerblichen <strong>und</strong><br />
industriellen Betrieben.<br />
2 Von den gemäss Abs. 1 lit. a notwendigen Abstellplätzen ist<br />
bei Mehrfamilienhäusern pro 5 Wohnungen ein Besucherplatz<br />
bereitzustellen.<br />
3 Sind aufgr<strong>und</strong> von besonderen Gegebenheiten im konkreten<br />
Einzelfall mehr Motorfahrzeuge zu erwarten oder kann schlüssig<br />
nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich<br />
sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise<br />
von Abs. 1 bewilligt werden.<br />
Art. 33<br />
1 Jeder Abstellplatz muss in der Regel für Fahrzeuge direkt<br />
zugänglich sein.<br />
2 Oberirdische Abstellplätze sollen die umgebende Grünfläche<br />
nicht wesentlich schmälern. Sie sind - wenn immer möglich –<br />
zusammengefasst in der Randzone des Gr<strong>und</strong>stückes anzulegen.<br />
3 In der Kernzone I kann die Erstellung von Garagen oder die<br />
Herrichtung von Abstellplätzen auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück verweigert<br />
werden, wenn Interessen des Ortsbildschutzes oder des<br />
Verkehrs dies erfordern. Die Eigentümer sind in diesem Fall<br />
verpflichtet, sich an der Schaffung von Gemeinschaftsanlagen<br />
zu beteiligen, sich in solche einzukaufen oder eine Ersatzabgabe<br />
zu leisten.<br />
42 Suter • von Känel • Wild • AG
Anzahl der Abstellplätze<br />
Gestaltung der<br />
Abstellflächen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
2 Bei der Ermittlung des Abstellplatzbedarfs sind Bruchteile<br />
über 50% aufzur<strong>und</strong>en.<br />
3 Zufahrten <strong>und</strong> Garagevorplätze dürfen nicht in die Berechnung<br />
der Abstellplätze einbezogen werden; ausgenommen bei<br />
Einfamilienhäusern <strong>und</strong> vergleichbaren Wohnungsarten, wo der<br />
Garagevorplatz <strong>und</strong> die Zufahrt als 1 Abstellplatz angerechnet<br />
wird.<br />
Art. 32<br />
1 Je ein Personenwagen-Abstellplatz ist zu erstellen:<br />
a) pro 80 m 2 gesamte Geschossfläche für Wohnungen;<br />
mindestens aber 1 ½ Abstellplatz pro<br />
Wohnung;<br />
b) pro 15 m 2 Restaurationsfläche;<br />
c) pro 35 m 2 Ladenfläche;<br />
d) pro 50 m 2 gesamte Geschossfläche für Büros, Ateliers<br />
<strong>und</strong> Kleingewerbe;<br />
e) pro 2 Arbeitsplätze in gewerblichen <strong>und</strong><br />
industriellen Betrieben.<br />
2 Zusätzlich Von zu den gemäss Abs. 1 lit. a notwendigen<br />
Abstellplätzen ist bei Mehrfamilienhäusern pro 5 Wohnungen<br />
ein Besucherplatz bereitzustellen.<br />
3 Sind aufgr<strong>und</strong> von besonderen Gegebenheiten im konkreten<br />
Einzelfall mehr Motorfahrzeuge zu erwarten oder kann schlüssig<br />
nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich<br />
sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise<br />
von Abs. 1 bewilligt werden.<br />
Art. 33<br />
1 Jeder Abstellplatz muss in der Regel für Fahrzeuge direkt<br />
zugänglich sein.<br />
2 Oberirdische Abstellplätze sollen die umgebende Grünfläche<br />
nicht wesentlich schmälern. Sie sind - wenn immer möglich –<br />
zusammengefasst in der Randzone des Gr<strong>und</strong>stückes anzulegen.<br />
3 In der Kernzone I kann die Erstellung von Garagen oder die<br />
Herrichtung von Abstellplätzen auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück verweigert<br />
werden, wenn Interessen des Ortsbildschutzes oder des<br />
Verkehrs dies erfordern. Die Eigentümer sind in diesem Fall<br />
verpflichtet, sich an der Schaffung von Gemeinschaftsanlagen<br />
zu beteiligen, sich in solche einzukaufen oder eine Ersatzabgabe<br />
zu leisten.<br />
43 Suter • von Känel • Wild • AG
Kinderspiel- oder<br />
Ruheflächen<br />
Ausrüstung von<br />
Mehrfamilienhäusern<br />
Unterirdische Gebäude an<br />
Strassen + Plätzen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Art. 34<br />
1 Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder<br />
mehr Wohnungen sind Kinderspiel- oder Ruheflächen vorzusehen.<br />
2 Sie sollen mindestens 20% der gesamten Geschossfläche<br />
für Wohnungen umfassen.<br />
3 Sie sind an besonnter Lage <strong>und</strong> möglichst abseits vom Verkehr<br />
anzulegen <strong>und</strong> mit entsprechenden Geräten auszustatten.<br />
Art. 35<br />
1 In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingangs<br />
genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen,<br />
Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder bereitzustellen.<br />
2 Bei grösseren Mehrfamilienhaus-Überbauungen sind einzelne<br />
Erdgeschossgr<strong>und</strong>risse sowie deren Zugänge behindertengerecht<br />
zu gestalten.<br />
Art. 36<br />
Fehlen <strong>Bau</strong>linien für Gemeindestrassen <strong>und</strong> -plätze, so haben<br />
unterirdische <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile einen Abstand von mindestens<br />
3,5 m ab Grenze einzuhalten.<br />
44 Suter • von Känel • Wild • AG
Kinderspiel- oder<br />
Ruheflächen<br />
Ausrüstung von<br />
Mehrfamilienhäusern<br />
Unterirdische Gebäude an<br />
Strassen <strong>und</strong> Plätzen<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Art. 34<br />
1 Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder<br />
mehr Wohnungen sind Kinderspiel- oder Ruheflächen vorzusehen.<br />
2 Sie sollen mindestens 20% der gesamten Geschossfläche<br />
für Wohnungen umfassen.<br />
3 Sie sind an besonnter Lage <strong>und</strong> möglichst abseits vom Verkehr<br />
anzulegen <strong>und</strong> mit entsprechenden Geräten auszustatten.<br />
Art. 35<br />
1 In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingangs<br />
genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen,<br />
Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder bereitzustellen.<br />
2 Bei grösseren Mehrfamilienhaus-Überbauungen sind einzelne<br />
Erdgeschossgr<strong>und</strong>risse sowie deren Zugänge behindertengerecht<br />
zu gestalten.<br />
Art. 36<br />
Fehlen <strong>Bau</strong>linien für Gemeindestrassen <strong>und</strong> -plätze, so haben<br />
unterirdische <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile sowie besondere Gebäude<br />
einen Abstand von mindestens 3,5 m ab Grenze einzuhalten.<br />
45 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Terraingestaltung Art. 37<br />
1 In den Wohnzonen sowie den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung<br />
sind Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses<br />
nur gestattet, sofern die Abgrabungshöhe nirgends<br />
mehr als 1,2 m beträgt. Ausgenommen sind Haus-, Keller- <strong>und</strong><br />
Gartenzu- <strong>und</strong> Ausgänge sowie einzelne Ein- <strong>und</strong> Ausfahrten<br />
zu Garagen.<br />
2 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Zone<br />
WG3 Spezial sind Aufschüttungen bis max. 1,3 m ab der Kote<br />
o.k. Boden des untersten Geschosses zulässig; ausgenommen<br />
bleiben Schutzräume, Unterniveaugaragen <strong>und</strong> dergleichen.<br />
Die Terraingestaltungen sind aufeinander abzustimmen; an den<br />
Grenzen sowie entlang Strassen <strong>und</strong> Bächen sind fliessende<br />
Übergänge zu gewährleisten.<br />
46 Suter • von Känel • Wild • AG
Terraingestaltung /<br />
Vorgärten<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Art. 37<br />
Attikageschosse Art. 37a<br />
1 In der Zentrumszone, den Wohnzonen sowie den Wohnzonen<br />
mit Gewerbeerleichterung sind Abgrabungen zur Freilegung<br />
des Untergeschosses nur gestattet, sofern die Abgrabungshöhe<br />
nirgends mehr als 1,2 m beträgt. Ausgenommen<br />
sind Haus-, Keller- <strong>und</strong> Gartenzu- <strong>und</strong> Ausgänge sowie einzelne<br />
Ein- <strong>und</strong> Ausfahrten zu Garagen.<br />
2 Die Terraingestaltungen sind aufeinander abzustimmen; an<br />
den Grenzen sowie entlang von Strassen <strong>und</strong> Bächen sind<br />
fliessende Übergänge zu gewährleisten.<br />
3 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Zone<br />
WG3 Spezial sind Aufschüttungen bis max. 1,3 m ab der Kote<br />
OK Boden des untersten Geschosses zulässig; ausgenommen<br />
bleiben Schutzräume, Unterniveaugaragen <strong>und</strong> dergleichen.<br />
4 Längs von Strassen darf in der Regel höchstens die Hälfte<br />
der Strassenanstosslänge für Parkplätze, Vorplätze <strong>und</strong> Hauszugänge<br />
verwendet werden.<br />
1 Dachgeschosse über Flachdächern (Attikageschosse) müssen<br />
mit Ausnahme der nach § 292 PBG zulässigen Dachaufbauten<br />
ein Profil einhalten, das auf den fiktiven Traufseiten<br />
unter Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe maximal einen<br />
Meter über der tatsächlichen Schnittlinie zwischen der Aussenkante<br />
der Fassade <strong>und</strong> der Oberkante des fertigen Fussbodens<br />
des Attikageschosses unter 45° angelegt wird.<br />
2 Attikageschosse dürfen hangseitig fassadenbündig angeordnet<br />
werden, wenn auf dieser Seite unter Einbezug der Attikageschosse<br />
die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird. Die<br />
Fläche solcher Attikageschosse darf nicht grösser sein als die<br />
von Attikageschossen gemäss Abs. 1.<br />
3 Brüstungen von Dachterrassen sind von den Breitenbeschränkungen<br />
für Dachaufbauten ausgenommen, sofern sie die<br />
zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten.<br />
47 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
48 Suter • von Känel • Wild • AG
Gestaltungsplanpflicht Art. 37b<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
1 Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt<br />
im Interesse einer qualitativ guten Überbauung die Pflicht zur<br />
Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes.<br />
2 Mit dem Gestaltungsplan sind insbesondere folgende<br />
Aspekte zu regeln:<br />
Wohnzone WG3 "Breiti" a. Sicherstellung einer qualitativ überzeugenden Überbauung<br />
b. ansprechende Gestaltung des öffentlichen Freiraums<br />
unter Miteinbezug des Chämibaches <strong>und</strong> des Strassenraumes<br />
St. Gallerstrasse<br />
c. siedlungsverträgliche Organisation der Erschliessung<br />
d. standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der<br />
Lärmbelastung <strong>und</strong> Massnahmen gegen den Fluglärm<br />
Wohnzone WG3 "Müli-Gr<strong>und</strong>" a. Sicherstellung einer qualitativ überzeugenden Überbauung<br />
mit guter Integration in das Ortsbild<br />
b. ansprechende Gestaltung des öffentlichen Freiraums<br />
unter Miteinbezug der Industriekanäle <strong>und</strong> Bäche<br />
c. attraktive Fusswegverbindungen<br />
d. standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der<br />
Lärmbelastung <strong>und</strong> Massnahmen gegen den Fluglärm<br />
Wohnzone WG3 Bruggächer a. gute Einordnung der <strong>Bau</strong>ten in die landschaftlich<br />
reizvolle Lage<br />
b. ökologische Vernetzung entlang des Hutzikerbaches<br />
c. standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der<br />
Lärmbelastung <strong>und</strong> Massnahmen gegen den Fluglärm<br />
Gewerbezone G2 "Fridtal Süd" a. Sicherstellung einer Mischnutzung Gewerbe <strong>und</strong> Wohnen<br />
(max. 40%)<br />
b. ansprechende Gestaltung des öffentlichen Strassenraumes<br />
c. Massnahmen gegen den Strassen- <strong>und</strong> Bahnlärm sowie<br />
Gewährleistung der Machbarkeit von Nutzungen<br />
ES IV in der G2 "Fridtal Nord"<br />
3 In Bezug auf die Gestaltung der <strong>Bau</strong>ten, Anlagen sowie der<br />
Umgebung sind die Anforderungen von § 71 PBG zu erfüllen.<br />
Zudem gelten die kommunalen besonderen Vorschriften zur<br />
Arealüberbauung.<br />
Gewässerabstand Art. 37c<br />
Oberirdische Gebäude dürfen die im Zonenplan festgelegten<br />
Gewässerabstandslinien nicht überschreiten. Offene nicht abgestützte<br />
Balkone <strong>und</strong> unterirdische <strong>Bau</strong>ten dürfen vorbehältlich<br />
den Bestimmungen über den Gewässerraum in den Abstandsbereich<br />
hineinragen.<br />
49 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
50 Suter • von Känel • Wild • AG
Hochwasserschutz Art. 37d<br />
Antennenanlagen Art. 37e<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Bei Neubauten <strong>und</strong> baubewilligungspflichtigen Veränderungen<br />
von bestehenden <strong>Bau</strong>ten wird der erforderliche Objektschutz<br />
gemäss Gefahrenkarte im Rahmen des <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahrens<br />
angeordnet.<br />
Bei bestehenden <strong>Bau</strong>ten in Gebieten mit erheblicher <strong>und</strong> mittlerer<br />
Gefährdung mit grossem Schutzdefizit werden Objektschutzmassnahmen<br />
gefordert. Allfällige übergeordnete Hochwasserschutzmassnahmen<br />
werden dabei berücksichtigt.<br />
Mobilfunkanlagen haben der Quartierversorgung zu dienen. In<br />
den Gewerbezonen sind überdies auch Anlagen für die kommunale<br />
Versorgung zulässig.<br />
Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind nur in folgenden<br />
Zonen <strong>und</strong> gemäss folgenden Prioritäten zulässig:<br />
• 1. Priorität: Gewerbezonen;<br />
• 2. Priorität: Zentrumszone <strong>und</strong> andere <strong>Bau</strong>zonen, in<br />
denen mässig störende Betriebe<br />
zulässig sind;<br />
• 3. Priorität: Kernzonen sowie Zonen für öffentliche<br />
<strong>Bau</strong>ten, in denen nur nicht störende<br />
Betriebe zulässig sind<br />
Erbringt der Betreiber den Nachweis, dass aufgr<strong>und</strong> von funktechnischen<br />
Bedingungen ein Standort ausserhalb der zulässigen<br />
Zonen erforderlich ist, ist eine Mobilfunkanlage auch in<br />
den übrigen Wohnzonen zulässig.<br />
<strong>Bau</strong>gesuche für visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen im<br />
Bereich von Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzobjekten sind bezüglich<br />
der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten.<br />
51 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Gültige Fassung<br />
Öffentlicher Gr<strong>und</strong> Art. 38<br />
Inkrafttreten Art. 39<br />
Die Inanspruchnahme des kommunalen, öffentlichen Gr<strong>und</strong>es<br />
richtet sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der kantonalen Sondergebrauchsverordnung<br />
vom 24. Mai 1978.<br />
1 Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Genehmigung durch den Regierungsrat in<br />
Kraft.<br />
2 Mit dem Inkrafttreten wird die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> vom<br />
11. Juli 1994 ersetzt.<br />
Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 12. Januar<br />
1998 <strong>und</strong> 27. September 1999<br />
Namens der Gemeindeversammlung,<br />
Der Präsident: E. Hauser Der Schreiber: H. U. Kägi<br />
Von der <strong>Bau</strong>direktion genehmigt am 21. April 1999 <strong>und</strong> 15.<br />
Dezember 1999 (ARV Nr. 454/1999 <strong>und</strong> 1575/1999)<br />
52 Suter • von Känel • Wild • AG
Öffentlicher Gr<strong>und</strong> Art. 38<br />
Inkrafttreten Art. 39<br />
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Beantragte neue Fassung (Korrekturen rot)<br />
Die Inanspruchnahme des kommunalen, öffentlichen Gr<strong>und</strong>es<br />
richtet sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der kantonalen Sondergebrauchsverordnung<br />
vom 24. Mai 1978.<br />
1 Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der kantonalen Genehmigung durch den<br />
Regierungsrat in Kraft.<br />
2 Mit dem Inkrafttreten wird die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> vom<br />
11. Juli 1994 21. April 1999 <strong>und</strong> 15. Dezember 1999 ersetzt.<br />
Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am xx. xxxxxx<br />
201x<br />
Namens der Gemeindeversammlung,<br />
Der Präsident: Georg Brunner Der Schreiber: Jürg Schenkel<br />
Von der <strong>Bau</strong>direktion genehmigt am xx. xxxxxx 201x (ARE Nr.<br />
xxx/201x).<br />
53 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Anhang<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutz Tösswis-Setzi<br />
Spezialregelung Höhen<br />
54 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Turbenthal<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Anhang<br />
Spezialregelung Höhen Tösswis – Setzi<br />
55 Suter • von Känel • Wild • AG