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- Anmeldung als Gasthörer/in - Staatliche Akademie der Bildenden ...

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Richtl<strong>in</strong>en für <strong>Gasthörer</strong><br />

nach § 31 <strong>der</strong> am 07.07.1978 <strong>in</strong> Kraft getretenen<br />

"Zulassungs- und Immatrikulationssatzung"<br />

§ 31 <strong>Gasthörer</strong><br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

(9)<br />

SAdBK Stuttgart<br />

Als <strong>Gasthörer</strong> können auf Antrag Personen, die<br />

e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Bildung und künstlerische<br />

Eignung nachweisen zur Teilnahme an e<strong>in</strong>zelnen<br />

Lehrveranstaltungen <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong> zugelassen<br />

werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden<br />

ist.<br />

Der Antrag ist für das W<strong>in</strong>tersemester bis zum<br />

15. April o<strong>der</strong> für das Sommersemester bis zum<br />

15. Oktober im Fachsekretariat e<strong>in</strong>zureichen.<br />

E<strong>in</strong>e Nachfrist wird nicht gewährt.<br />

Die Zulassung erfolgt jeweils für e<strong>in</strong> Semester,<br />

höchstens jedoch für 2 Semester.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Zulassung wird dem <strong>Gasthörer</strong> e<strong>in</strong><br />

<strong>Gasthörer</strong>sche<strong>in</strong> ausgestellt.<br />

Die Belange <strong>der</strong> ordentlichen Studierenden und<br />

<strong>der</strong> ordnungsgemäße Ablauf darf durch die<br />

Zulassung von <strong>Gasthörer</strong>n nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.<br />

Im übrigen s<strong>in</strong>d auf die Zulassung zum<br />

<strong>Gasthörer</strong>studium h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Versagung, des<br />

Wi<strong>der</strong>rufs und des Verfahrens, die Vorschriften<br />

über die Immatrikulation s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden.<br />

<strong>Gasthörer</strong> werden zu Prüfungen nicht zugelassen.<br />

Als <strong>Gasthörer</strong> erbrachte Studienleistungen werden<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Studienganges nicht anerkannt.<br />

<strong>Gasthörer</strong> s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kunsthochschule. Sie haben die Ordnungen <strong>der</strong><br />

<strong>Akademie</strong> zu wahren.<br />

Für Teilnehmer am Kontaktstudium gelten Absätze<br />

1 bis 8 entsprechend. Teilnehmer am<br />

Kontaktstudium s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Staatliche</strong>n <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> Künste<br />

Stuttgart.<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong> Name Seite 2

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