- Anmeldung als Gasthörer/in - Staatliche Akademie der Bildenden ...
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Richtl<strong>in</strong>en für <strong>Gasthörer</strong><br />
nach § 31 <strong>der</strong> am 07.07.1978 <strong>in</strong> Kraft getretenen<br />
"Zulassungs- und Immatrikulationssatzung"<br />
§ 31 <strong>Gasthörer</strong><br />
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(2)<br />
(3)<br />
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(9)<br />
SAdBK Stuttgart<br />
Als <strong>Gasthörer</strong> können auf Antrag Personen, die<br />
e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Bildung und künstlerische<br />
Eignung nachweisen zur Teilnahme an e<strong>in</strong>zelnen<br />
Lehrveranstaltungen <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong> zugelassen<br />
werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden<br />
ist.<br />
Der Antrag ist für das W<strong>in</strong>tersemester bis zum<br />
15. April o<strong>der</strong> für das Sommersemester bis zum<br />
15. Oktober im Fachsekretariat e<strong>in</strong>zureichen.<br />
E<strong>in</strong>e Nachfrist wird nicht gewährt.<br />
Die Zulassung erfolgt jeweils für e<strong>in</strong> Semester,<br />
höchstens jedoch für 2 Semester.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Zulassung wird dem <strong>Gasthörer</strong> e<strong>in</strong><br />
<strong>Gasthörer</strong>sche<strong>in</strong> ausgestellt.<br />
Die Belange <strong>der</strong> ordentlichen Studierenden und<br />
<strong>der</strong> ordnungsgemäße Ablauf darf durch die<br />
Zulassung von <strong>Gasthörer</strong>n nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden.<br />
Im übrigen s<strong>in</strong>d auf die Zulassung zum<br />
<strong>Gasthörer</strong>studium h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Versagung, des<br />
Wi<strong>der</strong>rufs und des Verfahrens, die Vorschriften<br />
über die Immatrikulation s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden.<br />
<strong>Gasthörer</strong> werden zu Prüfungen nicht zugelassen.<br />
Als <strong>Gasthörer</strong> erbrachte Studienleistungen werden<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>es Studienganges nicht anerkannt.<br />
<strong>Gasthörer</strong> s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Kunsthochschule. Sie haben die Ordnungen <strong>der</strong><br />
<strong>Akademie</strong> zu wahren.<br />
Für Teilnehmer am Kontaktstudium gelten Absätze<br />
1 bis 8 entsprechend. Teilnehmer am<br />
Kontaktstudium s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Staatliche</strong>n <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> Künste<br />
Stuttgart.<br />
<strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong> Name Seite 2